Sperriger Begriff, sorry dafür. Wenn man mehrere Jahre bei einer Firma arbeitet ist es ja normal, mehrere Logins zu haben, in Portalen als Ansprechpartner zu stehen etc. Verlässt man die Firma sollte das geändert werden. Welche Möglichkeiten hat man, erfährt man Monate nach dem Ausscheiden davon, immer noch als Ansprechpartner eingetragen zu sein? Entsprechend würde mich auch noch interessieren was passiert, wenn nun jemand anderes mit diesem Login arbeitet? Und eben, welche Rechte / Pflichten man hat. Die DSGVO ist da ja arg allgemein.
Kannst Du nicht einfach per 2-zeiliger E-Mail mit beiläufigem Schulterzucken antworten daß Du schon lange nicht mehr dort arbeitest und sie dich als Ansprechpartner entfernen mögen? Wieso muss man immer gleich als erstes nachschauen mit welchen Paragraphen man scharf schießen kann, noch dazu bei solch lächerlichen Lappalien?
Ein korrekter Ingenieur hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen Ansprechpartnern/Kunden über einen Wechsel informiert und seinen Nachfolger benennt.
Bernd K. schrieb: > Wieso muss man immer > gleich als erstes nachschauen mit welchen Paragraphen man scharf > schießen kann, noch dazu bei solch lächerlichen Lappalien? +1 Sebastian schrieb: > Ein korrekter Ingenieur hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen > Ansprechpartnern/Kunden über einen Wechsel informiert und seinen > Nachfolger benennt. Und wie kommst du auf die Idee, dass das nicht geschehen ist?
Ist Alfred - äh Ferdinand - wieder langweilig? Beitrag "Name und Nachname in der Versionsverwaltung nach Kündigung"
Die DSGVO beschreibt im Art. 16 ja nicht explizit den Umgang mit "Namen" im beruflichen Kontext, hilft mir in dem Fall nicht weiter. Thread aus 2018 vor der neuen DSGVO als Referenz heranzuziehen ist natürlich nun ja … "Sebastian schrieb: > Ein korrekter Ingenieur hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen > Ansprechpartnern/Kunden über einen Wechsel informiert und seinen > Nachfolger benennt. Und wie kommst du auf die Idee, dass das nicht geschehen ist?" Und das ist tatsächlich geschehen. Wie kann denn mein Kunde dann den Ansprechpartner im Lieferantenportal/-Software ändern? ;)
Wenn du beim besagten Arbeitgeber nicht komplett verschissen hast, wieso musst du dann mit der Rechtskeule für sowas alltägliches kommen? Ist dein Name so toll, dass Firmen ihn sich unbedingt an die Wand schreiben möchten? Schreib ne freundliche Mail oder ruf höflich an, wie ein normaler Mensch.
Das Recht auf Vergessenwerden, das in der Überschrift des Art. 17 ausdrücklich so genannt wird, ist eines der zentralen Rechte der DSGVO. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung wendelsberg
c r schrieb: > Ist dein Name so toll, dass Firmen ihn sich unbedingt an die Wand > schreiben möchten? Er könnte adelig sein! Z.B.: Ferdinand von Gestern ;-)
Ferdinand schrieb: > Wie kann denn mein Kunde dann den Ansprechpartner im > Lieferantenportal/-Software ändern? ;) Es ist doch deren Problem. Da wird ständig nach einem Herrn Ferdinand gefragt oder Mails an den Herrn Ferdinand laufen ins Leere und Vorgänge verzögern sich, Deadlines werden nicht gehalten, Kunden sind angepisst, Millionenaufträge geplatzt, etc. Währenddessen sitzt Du zuhause und dampfst ein Pfeifchen gemütlich im Schaukelstuhl auf der Veranda hinter dem Haus bei Sonnenuntergang und stellst Dir vor wie sie alle dort planlos herumirren mit glasigem Blick und verzweifelt nach dem abhanden gekommenen Ansprechpartner suchen! Solange die deswegen nicht bei Dir zuhause anrufen ist doch alles OK? Wo ist das Problem?
Ferdinand schrieb: > Die DSGVO beschreibt im Art. 16 ja nicht explizit den Umgang mit > "Namen" > im beruflichen Kontext, hilft mir in dem Fall nicht weiter. Nein, sie beschreibt explizit dein Recht darauf, falsche (personenbezogene) Daten korrigieren zu lassen. "Ansprechpartner: Ferdinand" ist falsch. Du kannst also zumindest fordern, dass da "Ansprechpartner: nicht Ferdinand" steht. So lese ich das jedenfalls. Wundere mich allerdings, warum du glaubst, dazu einen Rechtsanspruch zu brauchen. MfG, Arno
Die Firma will den Eindruck geringer Fluktuation hervorrufen.
Arno schrieb: > Nein, sie beschreibt explizit dein Recht darauf, falsche > (personenbezogene) Daten korrigieren zu lassen. "Ansprechpartner: > Ferdinand" ist falsch. Du kannst also zumindest fordern, dass da > "Ansprechpartner: nicht Ferdinand" steht. Wieso ein Name ohne weitere Daten ist doch erstmal nur ein Name. Wenn Du jetzt nicht einen besonders ausgefallenen Namen hast sondern Peter Müller heisst, dann kann das ja jeder x-beliebiger sein. Solange der Name nicht mit anderen Daten wie Adressen etc. verknüft wird. Die Firma kann ja nun schlecht alle Werke löschen, die ein MA während seiner Laufbahn dort erstellt hat. Zumal in der Arbeitszeit erstellte Werke automatisch der Firma gehören.
Sven L. schrieb: > Wieso ein Name ohne weitere Daten ist doch erstmal nur ein Name. Ein Name ist aber auch eine Rechtspersönlichkeit. Wird der Identität missbraucht, kann das weitreichende materielle Folgen haben. Man denke nur an Missbrauch von einer Geldkarte o.ä.. Wenn der Zugang wie üblich Passwortgeschützt ist, sollte man den zumindest temporär unter Kontrolle haben. Zumindest so lange, bis der Account z.B. durch einen Administrator des Arbeitgebers gelöscht wurde. Ob die DSGVO hier hilfreich ist, mag ich nicht beurteilen können, aber zumindest wäre es ein Ansatzpunkt.
Böser Onkel schrieb: > Ein Name ist aber auch eine Rechtspersönlichkeit. Ein Name sind Zwei Worte und da gibt es Kombinationen, die so häuftig sind, das über diese Kombination nicht auf den einzelnen geschlossen werden kann. > Wird der Identität missbraucht, kann das weitreichende > materielle Folgen haben. Man denke nur an Missbrauch von > einer Geldkarte o.ä.. Ja dann überleg mal mit welchen Datensätzen eine Geldkarte oder ein Ausweis verknüft sind. Ein Mailaccount in einer Firma mit Endung auf die Domain der Firma, ist etwas anderes wie ein privater Login bei der Bank, bei Amazon etc. Am Ende ist ein Mailpostfach in einer Firma ein Werkzeug, das man dir für die Dauer der Beschäftigung dort anvertraut.
Wenn der Name und ein Bild der Person meinetwegen auf der Homepage der Firma gezeigt wird, dann hat man meiner Meinung nach irgendwo Rechte. Wobei Firmen heutzutage die Mitarbeiter, die für Werbezwecke oder ähnlichem fotografiert werden, mittels Vertrag von Rechten gegenüber der Firma befreien.
Sebastian schrieb: > Ein korrekter Ingenieur hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen > Ansprechpartnern/Kunden über einen Wechsel informiert und seinen > Nachfolger benennt. Falsch das hat der einfache Ingenieur nicht zu tun. Das hat der klitschenbesitzer oder Abteilungsleiter zu erledigen.
Thorsten schrieb: > Sebastian schrieb: > Ein korrekter Ingenieur hat dafür Sorge zu tragen, dass er seinen > Ansprechpartnern/Kunden über einen Wechsel informiert und seinen > Nachfolger benennt. > > Falsch das hat der einfache Ingenieur nicht zu tun. Das hat der > klitschenbesitzer oder Abteilungsleiter zu erledigen. Hab mal in so einer drecksklitsche in Münster gearbeitet, wo mich der Kunde sogar nach dem Arbeitsverhältnis gesucht hat und wollte, dass ich freiberuflich weitermachen. Hab ich letztendlich nicht gemacht weil das auch eine schäbige klitsche war.
Bernd K. schrieb: > Wieso muss man immer > gleich als erstes nachschauen mit welchen Paragraphen man scharf > schießen kann, noch dazu bei solch lächerlichen Lappalien? Das hab ich mich auch gefragt. Mein kleiner kam einen Monat zu früh und musste im Krankenhaus bleiben. Meine Elternzeit hätte mit der Geburt begonnen. Hab mit meinem Chef geklärt, dass ich die Elternzeit um einen Monat verschiebe, eine Woche Urlaub ab Geburt nehme, und die drei Wochen dann nutze, um offene Baustellen zu schließen. Als Dank dafür, dass ich im Interesse meiner Firma gedacht habe (und mit meinem Chef abgesprochen!) wurden er und ich ins Personalbüro zitiert. Der Personalvolltrottel hat einen mords Aufriss gemacht, mir einen mit Textmarker ausgedruckten Gesetzesauszug unter die Nase gewedelt, und rumgeblökt, dass ich verboten eigenmächtig gehandelt habe, und im Gesetz klar steht, dass die Elternzeit in Abstimmung mit dem Arbeitgeber zu erfolgen hat. Und dass ich einen Eintrag in die Personalakte bekomme. Sorry, aber wer sich dermaßen bescheuert verhält, der versteht es gar nicht anders. Wenn der TO schreibt, man möge ihn löschen, kann er davon ausgehen, dass es Wochen dauert, bis sich was tut. Wenn aber die DSGVO samt horrender Bußgelder winkt, passiert halt komischerweise alles sehr schnell. Zumindest für meine Firma gilt das so. Darum finde ich eine saubere Vorbereitung um das Wissen der Rechtslage auch in keinster Weise verwerflich. Ob man diese Karte dann auch ausspielen muss, zeigt sich ja relativ schnell.
@Martin Sieh zu, dass du aus dem laden verschwindest. Ist vielleicht auch etwas naiv von dir zu meinen das wird wertgeschätzt im Sinne der Firma zu handeln. Wieder was gelernt.
Dennis schrieb: > Ist vielleicht > auch etwas naiv von dir zu meinen das wird wertgeschätzt im Sinne der > Firma zu handeln Wenn ich daran nicht mehr glauben würde, hätte ich morgens keinen Grund mehr aufzustehen. Es gibt solche und solche Firmen. Nur weiß man das leider vorher nicht.
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