Hallo, nachdem ich bei Reichelt vor ziemlich genau einem halben Jahr noch Lötzinn mit der Zusammensetzung 60Sn40Pb von Felder kaufen konnte, ist zwischenzeitlich sämtliches Lötzinn mit Bleianteil aus deren Sortiment verschwunden. Eine Nachfrage wurde wie folgt beantwortet: „Bleihaltiges L�tzinn darf nicht mehr an Privat Personen verkauft werden, da die Gesundheit, durch das enthaltene Blei,gef�hrdet ist.“ Auf die gleichzeitig gestellte Frage, wo man das nachlesen könne, wurde (erwartungsgemäß, muss man leider sagen) nicht eingegangen. Genau dieser Punkt würde mich aber interessieren, nur ist’s für jemanden, der mit der Materie nicht so vertraut ist, doch ziemlich schwer, da die Stelle zu finden, in der konkret steht, dass es nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden dürfe – wenn es denn überhaupt irgendwo so geschrieben steht. Die Suchmaschine meines geringsten Misstrauens brachte eine passende Seite zutage, die sich allerdings auf die Schweiz im Jahr 2018 bezieht; ich war jedoch nicht in der Lage, eine rechtliche Änderung auszumachen, die im Zeitraum zwischen Juli letzten Jahres und jetzt in Deutschland in Kraft getreten wäre. Kann mir da bitte jemand aushelfen? Ich suche explizit keine alternative Quelle (hier im Forum wurde vor Kurzem ein Shop verlinkt, das Paket mit dem berühmten „Vorrat bis Lebensende“ kommt morgen an – meinen Dank an der Stelle nochmal), und ich suche auch keine Tipps für bleifreies Löten – es geht mir tatsächlich lediglich um die rechtliche Grundlage für das Verbot des Verkaufs von bleihaltigem Lötzinn an Privatpersonen. TIA, Jack
Bleihaltiges Zinn gibt es noch zu kaufen : https://www.neuhold-elektronik.at/catshop/product_info.php?cPath=88_92&products_id=7595 Lötzinn 250g Rolle 1 mm
Und wo genau auf der von Dir verlinkten Seite steht nun, dass ein Verkauf an privat verboten wäre?
Gerald K. schrieb: > Bleihaltiges Zinn gibt es noch zu kaufen: […] Vielen Dank, jedoch suchte ich ausdrücklich keine Quelle für Lötzinn (weil bereits gefunden), sondern eine, welche die Aussage des Reichelt-Mitarbeiters bestätigen würde. Wenn es sie denn gibt. soul e. schrieb: > Und wo genau auf der von Dir verlinkten Seite steht nun, dass ein > Verkauf an privat verboten wäre? Du meinst Reichelt? Das verlinkt die Forensoftware automagisch. Die zitierte Aussage stammt aus der Antwort auf meine Anfrage diesbezüglich, wie ich auch schrieb.
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https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Verfahren/Beschraenkungsverfahren/Anhang-XVII-Beschraenkungen/Anhang-XVII-Beschraenkungen_node.html 63. Blei: 7. Dürfen nicht in Verkehr gebracht oder in Erzeugnissen, die zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, verwendet werden, wenn der Bleigehalt (in Metall) des betreffenden Erzeugnisses oder der zugänglichen Teile davon 0,05 % oder mehr des Gewichts beträgt 40% sind einfach mehr als 0.05%, womit der gemeine Volltrottel vor sich selbst geschützt werden muss.
Eddy C. schrieb: > 63. Blei: […] REACH hatte ich auch in Verdacht, allerdings geht der von dir zitierte Teil ja noch weiter: 7. Dürfen nicht in Verkehr gebracht oder in Erzeugnissen, die zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, verwendet werden, wenn der Bleigehalt (in Metall) des betreffenden Erzeugnisses oder der zugänglichen Teile davon 0,05 % oder mehr des Gewichts beträgt *und diese Erzeugnisse bzw. die zugänglichen Teile davon unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen von Kindern in den Mund genommen werden könnten.*¹ Dürfte hier nicht zutreffen, außerdem ist, meinem Verständnis nach, „breite Öffentlichkeit“ in einer Verordnung erheblich zu unscharf, um irgendwas zu bedeuten. ¹) irgendwie bekomme ich’s nicht hin, einen Satzteil zu formatieren. Denkt es euch bitte in fetter Schrift
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Und welches Unternehmen hat so viel Not, sich mit Dir auf eine Grundsatzdiskussion einzulassen? Bist Du ein Jungspund? Der Punkt ist doch: Bevor man verklagt wird, läßt man es eben bleiben. Man kann den Laden doch nicht zwingen! Kauf das Lot halt woanders und schon hast Du ein paar kWh Online-Diskussion gespart. Win Win!
Jack V. schrieb: > soul e. schrieb: >> Und wo genau auf der von Dir verlinkten Seite steht nun, dass ein >> Verkauf an privat verboten wäre? > > Du meinst Reichelt? Das verlinkt die Forensoftware automagisch. Die > zitierte Aussage stammt aus der Antwort auf meine Anfrage diesbezüglich, > wie ich auch schrieb. Ich meine nicht Dich (den Fragenden), sondern denjenigen der Deine Frage beantwortet hat. Ich konnte seiner Antwort keine zielführende Information entnehmen. Ein möglicher Grund für die Entscheidung von Reichelt könnte die Chemikalien-Verbotsverordnung sein. Bei der Abgabe von "Gefahrstoffen" an private Endverbraucher muss der Verkäufer sachkundig beraten können. Hierzu muss er einen Lehrgang besuchen und eine Prüfung ablegen. Ursprünglich betraf das die Pflanzenschutzmittel im Baumarkt und die Chemikalien zum Ätzen von Leiterplatten. Vielleicht fällt Bleilot mittlerweile auch darunter?
soul e. schrieb: > Ein möglicher Grund für die Entscheidung von Reichelt¹ könnte die > Chemikalien-Verbotsverordnung sein. Danke für den Ansatz. Ich hab’s mir daraufhin angeschaut, aber keine Aussage zu Blei gefunden. Eddy C. schrieb: > Und welches Unternehmen hat so viel Not, sich mit Dir auf eine > Grundsatzdiskussion einzulassen? Bist Du ein Jungspund? Ich möchte nicht mit denen diskutieren, ich möchte lediglich wissen, ob ich belogen worden bin. Wenn ein Verkäufer mir sagt, er möchte mir eine bestimmte Sache nicht verkaufen, dann ist das okay. Es zwingt ihn keiner, mein Geld zu wollen. Ich würde dennoch auch in Zukunft dort kaufen, wenn Gründe dafür sprechen, und würde ihn gar weiterempfehlen – aufrechte Menschen gibt’s zuwenige. Wenn einer aber sagt, es wäre ihm verboten, mir das zu verkaufen, dann frage ich, wo das nachzulesen ist. Das habe ich früher, als Jungspund, schon getan, und das hat sich all die Jahrzehnte nicht geändert. In diesem Fall konnte der Mitarbeiter, der die Antwort verfasst hat, mir offensichtlich nicht weiterhelfen – deswegen frage ich nun hier. Sollte sich sicher herausstellen, dass ich von dem Mitarbeiter der Firma Reichelt¹ belogen worden bin, und sei’s nur aufgrund deren Bequemlichkeit oder ähnlichen Gründen, wird das natürlich Auswirkungen auf mein zukünftiges Kauf- und Empfehlungsverhalten dort haben. Mag sein, dass für den Laden untere fünfstellige Beträge Peanuts sind, aber man tut halt, was man kann. Nachdem das nun dargelegt ist, bitte ich, das nicht weiter zu vertiefen. ¹) Autoverlinkung unterbunden
Jack V. schrieb: > Dürfte hier nicht zutreffen, außerdem ist, meinem Verständnis nach, > „breite Öffentlichkeit“ in einer Verordnung erheblich zu unscharf, um > irgendwas zu bedeuten. Ich denke schon, dass Angebote an Verbraucher darunter fallen werden. Aber das wurde schon mal diskutiert: Beitrag "Ebay entfernt private Angebote von bleihaltigem Lötzinn"
Wenn die Aussage hier Beitrag "Re: Ebay entfernt private Angebote von bleihaltigem Lötzinn" noch zutrifft, dann landen wir doch wieder bei der ChemVerbotsV. Versandhandel mit Bleilot wäre dann schon seit längerem verboten, Ladenverkauf durch einen sachkundigen Verkäufer hingegen nicht.
soul e. schrieb: > Ein möglicher Grund für die Entscheidung von Reichelt könnte die > Chemikalien-Verbotsverordnung sein. Bei der Abgabe von "Gefahrstoffen" > an private Endverbraucher muss der Verkäufer sachkundig beraten können. > Hierzu muss er einen Lehrgang besuchen und eine Prüfung ablegen. > > Ursprünglich betraf das die Pflanzenschutzmittel im Baumarkt und die > Chemikalien zum Ätzen von Leiterplatten. Vielleicht fällt Bleilot > mittlerweile auch darunter? Ich glaube weniger, dennn Ätzchemikalien oder ähnliches kann man bei Reichelt noch problemlos bekommen. Und die schmecken wahrscheinlich weniger gesund als Lötzinn...
Klaus I. schrieb: > Aber das wurde schon mal diskutiert: […] Danke auch für diesen Ansatz. Dort wird auf „REACH-Verordnung EG 1907/2006 Anhang XVII, Eintrag 30“ verwiesen, wo seinerseits auf „Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008“ verwiesen wird. Ich hab mich da mal durchgeklickt (was ’ne Belastungsprobe für mein altes Thinkpad darstellte, die Suchmaschine hat mir direkt einen Link zur gesamten Verordnung gegeben: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32008R1272 – für einen kleinen Rechner mit 2GB RAM ist das ’ne Herausforderung). Dort wird eine Aussage zu Bleiverbindungen getroffen, welche tatsächlich als „fortpflanzungsgefährdend A1“ gelistet sind. Chemisch gesehen sind Legierungen jedoch keine Verbindungen. Insbesondere, da metallisches Blei und Erzeugnisse mit Bleigehalt (Metall) nochmal explizit in Anhang VII aufgeführt sind, würde ich (als juristischer Laie, wohlgemerkt) davon ausgehen, dass die Rechtsgelehrten das ebenso sehen: wozu sollten sie Pb und Erzeugnisse damit extra aufführen und recht spezifisch einschränken, wenn’s an anderer Stelle ziemlich umfassend eingeschränkt wird? Falls jemand hierzu belastbare Informationen hat, wäre ich sehr dankbar, wenn er sich dazu äußern würde.
Jack V. schrieb: > Ich möchte nicht mit denen diskutieren, ich möchte lediglich wissen, ob > ich belogen worden bin. Woher sollen wir wissen, was Dein Gegenüber geglaubt hat? Kleine Anekdote: Vor fast zwanzig Jahren habe ich für einen dreistelligen Euro-Betrag bei Stsples eingekauft und war etwas befremdet, als das Bübchen an der Kasse zehn Cent für eine Plastiktüte verlangte. Auf Nachfrage behauptete er ,es sei gesetzlich verboten , Plastiktüten kostenlos an Kunden abzugeben. Tatsächlich hatten damals gerade erst eine Handvoll grüner Politiker damit angefangen, halblaut über ein derartiges Gesetz nachzudenken. Er hat seinen Fehler dann anscheinend eingesehen ...
Es gibt keine Quelle die derartiges hergibt. In Sachen Blei hat sich seit dem 20.06.2018 nichts geändert. Das wurde seinerzeit in die Kandidatenliste der ECHA aufgenommen und bis dato nicht darüber befunden. Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table Bislang wurde nicht darüber befunden sie auch in REACH Annex XIV aufzunehmen. Aber: Verbindliche Fassung: Nur die auf dieser Website veröffentlichte Kandidatenliste ist verbindlich. Unternehmen haben möglicherweise unmittelbare rechtliche Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste auf dieser Website ergeben, insbesondere aufgrund von Artikel 7, 31 und 33 der REACH-Verordnung. stark verkürzt: Art. 7 ~ Melden/registrieren bei ECHA Art. 31 ~ Datenblätter anpassen Art. 33 ~ Abnehmer informieren, sofern ein besonders besorgniserregender Stoff ...
Jack V. schrieb: > Dort > wird eine Aussage zu Bleiverbindungen getroffen, welche tatsächlich als > „fortpflanzungsgefährdend A1“ gelistet sind. Super. Dann sollen die das in der Apotheke als Verhütungsmittel verkaufen. :-)
Warum ist es eigentlich so, dass man als Ingenieur oder Elektroniker keins kaufen darf? schliesslich ist man doch dann Fachmann und damit ausgebildet. In der Schweiz darf ich nicht mal Isopropanol oder Fluxentferner kaufen. Selbst einen Druckluftspray wollte man mir einmal nicht aushändigen. Bemerkenswert: was mich als Hobbybienenzüchter extrem stört ist, dass jeder Bauer die giftigsten Pestizide kaufen und verwenden darf und regelmässig Bienen davon eingehen. Das interessiert aber keinen. Dafür muss man die Bevölkerung davor bewahren, sich mit Isopropanol zu vergiften, jaja... mit dem Blei ist es genau das selbe. Wenn man sich an die Vorschriften hält und den Elektronikschrott korrekt entsorgt statt ihn an den Waldrand oder in den See zu werfen (was ja verboten ist), gelangt kein Blei in die Umwelt. Und wer sein eigenes Lötzinn isst, ist halt einfach selber doof. Sehr scheinheilig ist das. So kaufe ich halt alles über die Firma. Beim Bleilot kann man ja noch sagen. OK man wechselt auf bleifrei, ABER um Leiterplatten zu reinigen geht es halt wirklich am besten mit Isopropanol. Auch interessant in dem Zusammenhang: letzten Sommer fand man in einer gross angelegten Studie heraus, dass das Trinkwasser in unserer Region mit diversen Pestiziden belastet ist (weder ist es mit Blei noch mit Isopropanol belastet...). Da aber in unserer Gemeinde die Grenzwerte eingehalten sind, sieht man keinen Handlungsbedarf; in einer der Nachbargemeinden ist einer der Grenzwerte überschritten, sodass man deren Trinkwasser jetzt einfach mit 'sauberem' mischt, um die Suppe zu verdünnen. Die einen haben halt eine Lobby und die anderen nicht. Sehr Bananenrepublikmässig.
Tobias P. schrieb: > Da aber in unserer Gemeinde die Grenzwerte > eingehalten sind, sieht man keinen Handlungsbedarf; in einer der > Nachbargemeinden ist einer der Grenzwerte überschritten, sodass man > deren Trinkwasser jetzt einfach mit 'sauberem' mischt, um die Suppe zu > verdünnen. Erinnerst du dich an eines der prägenden Ereignisse welches '86 im Ostblock stattfand und dann doch nicht vertuscht werden konnte? Damals hat man in D Milch aus mit erhöhten Grenzwerten aus dem Süden in den Norden gefahren und die "saubere" Milch aus dem Norden in den Süden. Gemischt war man dann wieder unter dem Grenzwert. Irgendwie hört sich das sehr bedenklich an. Auf der anderen Seite: "die Dosis macht das Gift".
Matthias S. schrieb: > Erinnerst du dich an eines der prägenden Ereignisse welches '86 im > Ostblock stattfand und dann doch nicht vertuscht werden konnte? leider nein, bin 3 Jahre zu spät ;-) Matthias S. schrieb: > Irgendwie hört sich das sehr bedenklich an. Auf der anderen Seite: "die > Dosis macht das Gift". stimmt. Aber mir geht es auf den Keks wie scheinheilig das ist. Wegen dem bösen Blei heulen alle rum, aber hier unternimmt niemand was. Dabei wär das wohl wichtiger. Und warum ich als Privater kein Iso kaufen darf erschliesst sich in demKontext erst recht nicht.
Tobias P. schrieb: > Und warum ich als Privater kein Iso kaufen darf erschliesst sich in > demKontext erst recht nicht. Wohl nur in der Schweiz nicht. Habe kürzlich 1 Liter 99% Iso über Amazon gekauft. Sprühflasche.
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Cyblord -. schrieb: > Tobias P. schrieb: >> Und warum ich als Privater kein Iso kaufen darf erschliesst sich in >> demKontext erst recht nicht. > > Wohl nur in der Schweiz nicht. Habe kürzlich 1 Liter 99% Iso über Amazon > gekauft. Sprühflasche. ... und vor 1980 lag darauf noch nicht einmal eine Verbrauchssteuer!
Uhu U. schrieb: > Confoederatio Bananika. na na, so schlimm ist es auch wieder nicht. Immernoch besser, als in der EU. Aber dafür brauchts ja auch nicht viel ;-) Cyblord -. schrieb: > über Amazon gekauft ich glaub zumindest Apotheken dürfen es in DE auch nicht mehr abgeben. Bei Amazon habe ich noch nie was bestellt.
Tobias P. schrieb: > na na, so schlimm ist es auch wieder nicht. Ich habe nur deinen Gedanken zu Ende gedacht… > Immernoch besser, als in der EU. Aber dafür brauchts ja auch nicht viel ;-) Noch wehrt sich die Schweiz dagegen, dass die EU mit ihr als ihrem Schwanz wedelt, wenn auch ziemlich halbherzig. Man hofft noch immer, irgend wann mal mit der EU wedeln zu können. Beide sind darin vereint, dem Großen Bruder mindestens bis zu den Hüften hinten rein zu kriechen…
Tobias P. schrieb: > na na, so schlimm ist es auch wieder nicht. Immernoch besser, als in der > EU. Aber dafür brauchts ja auch nicht viel ;-) > Was sagt dir als professionellem Schweizer bspw. eine TME? https://www.tme.eu/de/details/lc60m2-1.0_1.0/blei-lotdrahte/cynel/ Zu den Briten schicken sie nichts mehr :/ Aber das interessante an dem Link ist das Datenblatt wobei das aber kreativen Ursprungs ist, "uses advised against: consumer and not identified uses" ----- https://reachonline.eu/reach/de/anhang-xvii.html ANHANG XVII: BESCHRÄNKUNGEN DER HERSTELLUNG, DES INVERKEHRBRINGENS UND DER VERWENDUNG BESTIMMTER GEFÄHRLICHER STOFFE, GEMISCHE UND ERZEUGNISSE 63. Blei u. seine Verbindungen das ist der gleiche Text wie seit Jahren. Kindermündern muss das ferngehalten werden, bestimmte Produkte und Schmuck dürfen es nicht oder nur in beschränktem Maße enthalten. Die dort auch erwähnten Richtlinie 94/62/EG; Verpackungen und Verpackungsabfälle Verordnung (EG) Nr. 1935/2004; Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Richtlinie 2009/48/EG, Sicherheit von Spielzeug Richtlinie 2011/65/EU RoHS2 sollte nur gewerblich handelnde betreffen. solange das nur auf der Kandidatenliste der ECHA sitzt ist das nicht per se verboten und von Verbrauchern ist in den Beschränkunken nichts zu lesen Wenn die deutsche Rechtsprechung im chem.verbotsgesetz da nichts noch oben draufgepackt hat ist das gültiges Recht für alle EU-Länder, da sind sie ja so stolz drauf das das Ding das erste für alle verbindliche Konstrukt war. Es gibt jdf. scheinbar kein Inverkehrbringensverbot in der Chemikalien-Verbotsverordnung und die verweist wieder auf Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII und deren Artikel 67: Allgemeine Bestimmungen (1) Ein Stoff als solcher, in einem ►M3 Gemisch ◄ oder in einem Erzeugnis, für den eine Beschränkung nach Anhang XVII gilt, darf nur hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn die Maßgaben dieser Beschränkung beachtet werden... ANHANG XVII scheint nach wie vor Dreh- und Angelpunkt dieser Geschichte. Sehe da nichts neues.
Hi, Tobias P. schrieb: > Warum ist es eigentlich so, dass man als Ingenieur oder Elektroniker > keins kaufen darf? schliesslich ist man doch dann Fachmann und damit > ausgebildet. Die Verwendung von bleihaltigen Lötzinn ist für Privatleute weder verboten noch gibt es irgendeine Regelung die einem Volljährigen verbietet dieses zu erwerben. Da Blei aber als Reproduktionstoxisch eingestuft ist ist es laut der DEUTSCHEN Chemikalienverbotsverordnung allen HÄNDLERN verboten dieses auf den Versandweg an Privatpersonen zu verkaufen. Es MUSS ZWINGEND persöhnlich durch eine FORMAL SACHKUNDIGE Person (Abgelegte Sachkundeprüfung für Gefahrstoffe (ehemals Giftschein genannt), bestandene Abschlussprüfung als Drogerist oder PTA oder aber approbierter Apotheker) im Thekenverkauf abgegeben werden. Bei den expliziten Sachkundeprüfungen nach der Chemikalienverbotsverordnung gibt es im übrigen verschiedene Versionen. Es gibt die kleinen Varianten der eingeschränkten Sachkunde für GEfahrstoffe die man braucht um gefährliche Chemikalien und auch solche Dinge wie bestimmte Modellbaukraftstoffe, Bauschaum und gewisse MDI haltige PU Gussmassen zu verkaufen. (für Dinge wie Bauschaum mit MDI wurde die Sachkundepflicht jedoch kürzlich wieder aufgehoben) Es gibt die eingeschränkte Sachkunde dann auch für Biozide die z.B. die Verkäufer brauchen die im Baumarkt Pflanzenschutzmittel aushändigen wollen/müssen. Dann gibt es die auf einen Stoff bzw. bestimmte Stoffgruppen beschränkte Sachkunde mit der man nur die jeweils passenden Stoffe verkaufen darf. (Die Bauschaumaushändiger im 0815 Baumarkt hatten z.B. oft eine nur auf MDI beschränkte Sachkunde) Und natürlich gibt es die "große" Variante der umfassende Sachkunde mit der man ALLE NICHT (für Privat) verboten Giftstoffe, Biozide oder potentielle Sprengstoffgrundstoffe an Privatleute abgeben DARF. (Wie Apotheker, PTA, Drogeristen usw. auch) (siehe oben, etwas stärker als für die Persöhnlichen Daten "zensiert" um Photoshop-Sachkunde zu unterbinden...) Das in Deutschland bleihaltiges Lötzinn nur MIT Sachkunde PERSÖHNLICH an Privat abgegeben werden darf ergibt sich aus der Einstufung als Reproduktionstoxisch (Fruchtschädigend) für die dieselben Regeln gelten wie für als "giftig" eingestufte Stoffe. Dieselben Regeln wie bei Pestiziden und Herbiziden. Das hat im übrigen auch NICHTS mit der Aufnahme in den REACH Anhang XVII als SVHC zu tun. Das ist eine andere Baustelle und würde evtl zu noch weitgehenderen Einschränkungen bis vielleicht sogar zu einem totalen Verksaufsverbot an privat und vielleicht sogar Gewerbe mit EU-weiter Gültigkeit führen.(wenn auch unwahrscheinlich). Es geht bei dieser Frage einzig und alleine um die Gefahrstoffeinstufung (also welches Bild als Warnzeichen aufgedruckt werden muss) in Verbindung mit der DEUTSCHEN Chemikalienverbotsverordnung. Und die Einstufung als Fruchtschädigend ist bereits deutlich VOR Juni 2018 umgesetzt worden. Daher steht zu dieser Sache auch KEIN Sternchen oder ähnliches auf der ECHA Seite. https://echa.europa.eu/de/substance-information/-/substanceinfo/100.028.273 Der Verkauf von bleihaltigen Lötzinn in einem Ladengeschäft ist somit weiterhin problemlos Möglich WENN der Verkäufer einen entsprechenden Sachkundenachweis hat. In Modellbaugeschäften z.b. öfter der Fall. Also Zusammengefasst: Es gibt (in Deutschland) KEIN Verbot für Privatleute bleihaltiges Lötzinn zu erwerben oder zu verwenden. Aber es gibt durch die Einstufung als Fruchtschädigend besondere Auflagen für die VERKÄUFER bei der Abgabe an Privat was dazu führt das diese im Rahmen einer Kosten/Nutzen Abwägung die Entscheidung treffen das nicht mehr an Privatleute abzugeben. (Das oben genannte Versandhandelsverbot und Sachkundepflicht ist ja nicht alles, besondere Aufklärungspflichten inkl. Probleme mit dem Nachweis das hinreichend aufgeklärt wurde wenn etwas passiert usw. kommen ja auch noch dazu) Gruß Carsten
H. O. schrieb: > ANHANG XVII scheint nach wie vor Dreh- und Angelpunkt dieser Geschichte. Nee, Anhang XVII hat da WIRKLICH REIN GAR NICHTS mit zu tun... Das ist eine, vielleicht zukünftige, andere Baustelle! Der Dreh und Angepunkt ist das "Reproduktionstoxisch" Das ergibt sich auch §5 Abs. 1 Chemikalienverbotsverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__5.html > Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und >über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem > Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV) > >§ 5 Anforderungen und Ausnahmen > (1) In Bezug auf die Abgabe der in Anlage 2 Spalte 1 aufgeführten Stoffe > und Gemische gelten die jeweils in Anlage 2 Spalte 2 bezeichneten > Anforderungen dieses Abschnitts. Verbunden mit Anlage 2: https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/anlage_2.html >Anlage 2 (zu §§ 5 bis 11) > Anforderungen in Bezug auf die Abgabe > Spalte 1 - Stoffe und Gemische > Eintrag 1 >Stoffe und Gemische, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu > kennzeichnen sind mit > 1. > dem Gefahrenpiktogramm > GHS06 (Totenkopf mit > gekreuzten Knochen) oder > > 2. > dem Gefahrenpiktogramm > GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr, und einem der >Gefahrenhinweise H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, >H360Fd, H360Df, H370 oder H372.1 Blei und Bleihaltige Verbindungen sind seit Anfang 2018 mit GHS08 und H360Df zu kennzeichnen. Fällt also EINDEUTIG unter die Spalte 1! Und in Spalte 2 steht: > Spalte 2 - Anforderungen > 1. Erlaubnispflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 > > 2. Grundanforderungen zur Durchführung der Abgabe nach § 8 Absatz 1, 3 > und 4 > > 3. Identitätsfeststellung und Dokumentation nach § 9 Absatz 1 bis 3 > > 4.Ausschluss des Versandweges nach § 10 Also ein ziemlicher Aufwand um eine Rolle Lötzinn an Privat zu verkaufen. Bei Abgabe an Gewerbe kann man auf die Beantragung der Gifthandelserlaubnis verzichten, muss aber trotzdem Sachkundig sein. Und vor allem darf man das Zeug versenden! Denke damit sollte alles geklärt sein... Aber all das hätte man auch schon in den weiter oben verlinkten Beiträgen von vor einign Jahren finden können. Gruß Carsten
Hi, Tobias P. schrieb: > In der Schweiz darf ich nicht mal Isopropanol oder Fluxentferner > kaufen. Selbst einen Druckluftspray wollte man mir einmal nicht > aushändigen. Wie es in der Schweiz rechtlich aussieht weiß ich nicht. Aber generell gilt, gerade bei Chemie, das nur weil jemand dir etwas nicht verkaufen WILL, dies nicht bedeuten muss das er das nicht verkaufen DARF. Gerade im Bereich Chemie herrscht viel Unsicherheit und es wird auch viel verwechselt oder falsch angenommen. DA sind viele schnell lieber zu vorsichtig als zu nachlässig. Genau so gilt es aber auch andersherum: Nur weil es irgendwo im Land einen (oder ein paar) Händler gibt die dir das Zeug problemlos verkaufen heisst das noch lange nicht das der Verkauf so wir er abgelaufen ist zulässig gewesen wäre. Vor allem wenn sich die Einstufung eines Stoffes ändert und es plötzlich (ehemalige) Allerweltsstoffe betrifft die vorher nie eingeschränkt waren dauert es manchmal sehr lange bis das alle mitkriegen. Vor allem wenn es sich um Händler handelt die mit Chemikalienrecht gar nichts zu tun haben und daher nie von selbst auf die Idee kommen würden das dieses Produkt plötzlich unter das Chemikalienrecht fällt und die Abgabe für sie nun unzulässig sein könnte. So manch einer hat das in der Vergangenheit erst durch einen saftigen Bussgeldbescheid erfahren... ISt/war bei Natriumpersulfat ja lange Zeit auch nicht anders. Das ist wegen dem GEfahrzeichen O (setzt Sauerstoff frei) plötzlich als Sprengstoffgrundstoff behandelt worden und durfte nur gegen Identitätsnachweis von Sachkundigen abgegeben werden. An privat NICHT auf den Versandweg. Und es gibt vermutlich immer noch Shops die das so verkaufen. (Conrad hat da aber wohl einiges an Ärger bekommen. Die haben von einem Tag auf dem Anderen sogar zu überzogen reagiert) Tobias P. schrieb: > ich glaub zumindest Apotheken dürfen es in DE auch nicht mehr abgeben. > Bei Amazon habe ich noch nie was bestellt. In Deutschland sind die Apotheken die Stellen die AM MEISTEN dürfen. Wenn eine Apotheke etwas nicht mehr an eine bestimmte Zielgruppe abgeben DARF, dann DARF das niemand an diese Zielgruppe abgeben! Aber auch bei Apotheken bemerke ich immer mehr das viele (es gibt rühmliche Ausnahmen) der jüngeren Apotheker(innen) nur noch erschreckend wenig von Chemie verstehen und erst recht keine Muße haben sich mit dem Chemikalienrecht auseinanderzusetzen (Chemikalienrecht ist was ganz anderes als Arzneimittelrecht. Und dieselbe Chemikalie kann je nach Zweck entweder unter Arzneimittelrecht oder Chemikalienrecht fallen. Da wurde im Studium passend zur Klausur gelernt und dann schnell vergessen. Da es eine Reihe von Chemikalien gibt deren Abgabe einen ganzen Schwall von Pflichten und Vorgaben mit sich bringt und diese aus dem Stehgreif jetzt aber ohne Nachschlagen nicht mehr unterscheiden können ob eine Chemikalie irgendwie problematisch sein könnte oder nicht wird lieber bei der Chemieabgabe (über Chemikalienrecht) komplett gemauert. Zumal das für die meisten Apotheken selbst bei Apothekenpreisen ein Zuschussgeschäft ist. Vor allem bei halbwegs fairen Preisen ist das definitiv ein Service für den Kunden und sonst nichts. (Als Beispiel für die unterschiedlichen REgelungen bei ein und demselben Stoff: Kaliumpermanganat. Bei Abgabe als Chemikalie muss, da potentieller Sprengstoffgrundstoff, alles dokumentiert werden, eine EVE muss eingeholt und aufbewahrt werden, der Abgebende muss sich soweit möglich über den legalen Verwendungszweck vergewissern. Bei Abgabe als Arzneimittel für bestimmte HAutkrankheiten, z.b. bei Pilzinfektionen als Badezusatz, ist das alles nicht nötigt. Wenn gleich viele Apotheken dafür mittlerweile eine Verordnung verlangen damit der PyroSpezi nicht einfach Fußpilz vorschiebt.) Und wenn der Apotheker nicht möchte, dann wird auch sein Personal, selbst wenn es sich besser auskennt, sich hüten dir etwas zu verkaufen. Was sich aber in Deutschland im Zusammenhang mit Apotheken und Isopropanol geändert hat ist das diese früher Isopropanol 70% selbst gemischt und als Desinfektionsmittel verkauft haben. Dies ist so einfach nicht mehr möglich! Grundsätzlich könnte eine Apotheke das noch, dann müssen aber eine ganze Reihe von zusätzlichen Auflagen erfüllt sein da sie in diesem Fall wie andere Hersteller von Desinfektionsmittel behandelt wird. Daher machen DAS viele (praktisch alle) Apotheken nicht mehr. Als reiner Zwischenverkäufer darf aber jede Apotheke Desinfektionsmittel auf Isopropanolbasis problemlos weiterverkaufen. Ohne Auflagen! Genau so darf dir jede Apotheke Isopropanol in beliebiger Konzentration verkaufen (und auch selbst anmischen) so lange es NICHT als Desinfektionsmittel bestimmt ist sonder z.B. für den technischen Gebrauch wie Platinenputzen. Aber nur weil die das dürfen, heisst das noch lange nicht das die dieses auch machen. Zum Teil aus Unkenntnis weil die sich selbst über die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr sicher sind und nichts riskieren wollen, zum teil auch einfach nur weil das relativ viel Zusatzaufwand für wenig Umsatz ist. Schließlich ist, anders als früher, es heute eine wirkliche Ausnahme wenn jemand in der Apotheke Chemikalien verlangt... "Damals" war der Chemikalienverkauf (technische Zwecke und auch als Biozid wie Rattengift) für viele Apotheken normales tägliches Geschäft. Das hat dann im Laufe des letzten Jahrhunderts immer mehr abgenommen. Spätestens in den 90ern war es dann schon die Ausnahme... Gruß Carsten
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Danke für die Ausführungen. Mein Problem liegt weiterhin hier: Carsten S. schrieb: >> Stoffe und Gemische, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu >> kennzeichnen sind mit > […] > Blei und Bleihaltige Verbindungen sind seit Anfang 2018 mit GHS08 und > H360Df zu kennzeichnen. Fällt also EINDEUTIG unter die Spalte 1! Besagte Verordnung incl. Anhängen (habe ich weiter oben verlinkt) listet allerhand Bleiverbindungen, ich kann dort aber keine Aussage zu gediegenem Blei finden. Könntest du mir bitte die Stelle in besagter Verordnung aufzeigen, an welcher diese Kennzeichnung von Blei gefordert wird?
Carsten S. schrieb: > Es gibt (in Deutschland) KEIN Verbot für Privatleute bleihaltiges > Lötzinn zu erwerben oder zu verwenden Ja, das wusste ich auch. Ich denke auch, dass es in der Schweiz auch so ist, da ja EU Recht übernommen wurde. Als ich aber mal beim Distrelec Lot bestellen wollte und dieses nicht in den Warenkorb legen konnte, hab ich ne Mail gesendet und gesagt sie sollen ihren kaputten Shop reparieren, worauf die Antwort kam, dass Pb haltiges Lot nur an Geschäftskunden verkauft wird, da es verboten sei, es an Privatpersonen abzugeben. Also lügen die einem einfach an, damit sie sich nicht damit befassen müssen.
Tobias P. schrieb: > Matthias S. schrieb: >> Erinnerst du dich an eines der prägenden Ereignisse welches '86 im >> Ostblock stattfand und dann doch nicht vertuscht werden konnte? > > leider nein, bin 3 Jahre zu spät ;-) Ich nur ein paar Monate, trotzdem ist mir dieses Ereignis bekannt ;-) Carsten S. schrieb: > (Als Beispiel für die unterschiedlichen REgelungen bei ein und demselben > [...] > einfach Fußpilz vorschiebt.) Das habe ich vor kurzem durch, ich habe das Zeug zum desinfizieren eines Aquariums gekauft. Das ist wirklich von Pontius zu Pilatus bis man da eine Apotheke gefunden hat, die das überhaupt auf Lager hat ("verschreibt bei uns immer eine Kinderärztin") und bis man dann alles ausgefüllt hat & Co. Und dann kassiert der Apotheker für 3g von dem Zeug und ~20min Arbeit 1,50€...
Matthias S. schrieb: > Ich nur ein paar Monate, trotzdem ist mir dieses Ereignis bekannt ;-) ja mir auch, "erinnern" hatte ich irgendwie instinktiv als "hast du es miterlebt" missverstanden ;-)
Jack V. schrieb: > Danke für die Ausführungen. Mein Problem liegt weiterhin hier: > > Besagte Verordnung incl. Anhängen (habe ich weiter oben verlinkt) listet > allerhand Bleiverbindungen, ich kann dort aber keine Aussage zu > gediegenem Blei finden. Könntest du mir bitte die Stelle in besagter > Verordnung aufzeigen, an welcher diese Kennzeichnung von Blei gefordert > wird? In der von dir verlinkten Version der Versordnung kann ich dir die entsprechende Spalte leider nicht zeigen, denn du hast die VERALTETE URSPRUNGSVERSION der Verordnung von 2008 verlinkt. Im Jahr 2008 war Blei aber noch nicht entsprechend eingestuft das ist erst 2016 passiert und am ersten März 2018 verbindlich wirksam geworden. Aber ich kann dir den Link auf die aktuelle Version der Verordnung geben: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02008R1272-20181201 Dort sind alle inzwischen erfolgten Änderungen eingepflegt! Und IN DIESER Version findest du unter dem Eintrag mit der Listennummer 082-014-00-7 den Eintrag: "Blei, massiv: [Partikeldurchmesser ≥ 1 mm]" und die Angabe das dies mit H362 und H360FD zu Kennzeichnen ist. Im PDF ist das auf Seite 630 zu finden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02008R1272-20181201&from=DE Die Aufnahme in den Anhang VI ist im Übrigen mit der 9. ATP der Verordnung im Jahr 2016 erfolgt und am 01.03.2018 wirksam geworden. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32016R1179 So, jetzt muss ich schnell noch was essen bevor die Mittagspause rum ist ;-) Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > In der von dir verlinkten Version der Versordnung kann ich dir die > entsprechende Spalte leider nicht zeigen, denn du hast die VERALTETE > URSPRUNGSVERSION der Verordnung von 2008 verlinkt. Vielen Dank! Damit lässt sich nun insgesamt auch von mir herleiten, dass die Abgabe bleihaltigen Lötzinns im Versandhandel tatsächlich nicht erlaubt ist, wenn man die Tatsache außer Acht lässt, dass es sich ja wieder nicht um reines Blei handelt, während sich 082-014-00-7 aber [nur] auf solches bezieht – da müsste man dann wohl tatsächlich Juristen beauftragen, wobei die Kosten wahrscheinlich nicht das Ergebnis aufwiegen können. Selbst wenn gefunden würde, dass Lötzinn derzeit nicht darunter fällt – in der nächsten Version stünde dann „und Legierungen mit Blei als Bestandteil“ mit drin. Zwar ist eingangs zitierte Antwort seitens Reichelt immer noch falsch, denn der Verkauf an Privatpersonen ist weiterhin erlaubt, und die Begründung ist bestenfalls fragwürdig, aber es erklärt nachvollziehbar deren Entscheidung, das Lötzinn aus dem Sortiment zu nehmen. Damit kann ich leben – ich hätte mir allerdings schon gewünscht, von denen auf meine Anfrage hin eine präzise Antwort zu erhalten. Zwischenzeitlich ist oben erwähnter Vorrat bei mir eingetroffen, so dass ich mir erst bei der übernächsten Eskalationsstufe („Verbot des Besitzes und der Verwendung bleihaltiger Erzeugnisse durch Privatpersonen“ – lacht bitte nicht, sowas ist nicht zu absurd, als dass es nicht kommen könnte :( ) wieder Gedanken drüber machen muss. Danke an alle Beteiligten, für mich ist die Frage beantwortet.
Jack V. schrieb: > Zwischenzeitlich ist oben erwähnter Vorrat bei mir eingetroffen, so dass > ich mir erst bei der übernächsten Eskalationsstufe („Verbot des Besitzes > und der Verwendung bleihaltiger Erzeugnisse durch Privatpersonen“ – > lacht bitte nicht, sowas ist nicht zu absurd, als dass es nicht kommen > könnte :( ) wieder Gedanken drüber machen muss. Ich lache nicht sondern habe gerade bei Aliexpress geordert. 100g-Rolle (Sn/Pb = 63/37) < 3 EUR mit Versand. Faszinierend - die haben folgende Durchmesser: 0,3 mm 0,5 mm 0,6 mm 0,8 mm 1,0 mm 1,2 mm 1,5 mm 2,0 mm Ich werde berichten, wie es sich damit löten lässt. Falls ich mich nach 4 Wochen nicht mehr melde, hat mich entweder das Corona-Virus dahingerafft oder ich sitze wegen Umgehung des Blei-Abgabeverbots in Guantanamo in einen Käfig ;o)
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Carsten S. schrieb: > > Also ein ziemlicher Aufwand um eine Rolle Lötzinn an Privat zu > verkaufen. Manche Händler scheinen solchen Aufwand zu lieben; Als ich vor einigen Jahren ein Waschmaschine neu erstanden hatte benötigte ich zum Anschluss ein paar Teile die mein Eisenwarenhändler nicht auf Lager hatte; zum Glück liegt zwei Straßen weiter ein Gewerbegebiet, in dem auch ein Großhändler für Gas Wasser pp ansässig ist. Die Teile waren schnell gefunden, aber bevor ich meine 6,83 € bezahlen durfte, musste zunächst eine zuadressierte Barverkaufsrechnung geschrieben werden, anschließend eine Quittung dazu. So bläht man sein Archiv auf. Die Feststellung meiner Personalien hätte nur unwesentlichen Mehraufwand erfordert. Leider ist das Lot was dort gehandelt wird, nicht von der hier in Rede stehenden Beschaffenheit.
Klaus I. schrieb: > Ich werde berichten, wie es sich damit löten lässt. > > Falls ich mich nach 4 Wochen nicht mehr melde, hat mich entweder das > Corona-Virus dahingerafft oder ich sitze wegen Umgehung des > Blei-Abgabeverbots in Guantanamo in einen Käfig ;o) Habe zwei Rollen Sn/Pb = 63/37 bei unterschiedlichen Händlern bestellt und habe jetzt beide ausprobiert. https://www.aliexpress.com/item/32930704569.html https://www.aliexpress.com/item/32870974056.html (Bild vom Artikel ist beim zweiten nicht original, geliefert wurde das gleiche wie vom erstem Händler) Ich konnte nichts negatives feststellen. Die Lote funktionieren auch bei stark oxidierten Drähten. Kein Unterschied zu meinem Lieblings-Lot von Fixpoint Sn/Pb/Cu = 60/38/2 feststellbar.
Klaus I. schrieb: > Ich konnte nichts negatives feststellen. Die Lote funktionieren auch bei > stark oxidierten Drähten. Kein Unterschied zu meinem Lieblings-Lot von > Fixpoint Sn/Pb/Cu = 60/38/2 feststellbar. Ich kann mich da nur anschließen. Hatte auch vor etwa zwei Jahren mal beim Ali bleihaltiges Lot bestellt und eben jenes "China Standart-Lot" (wie im ersten Link abgebildet) bekommen. Von der Qualität bzw. Funktionalität war bzw. bin ich auch positiv überrascht und der Preis ist im positiven Sinne ein Witz.
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