Moin zusammen, ich bin jetzt seit mehreren Stunden am überlegen, wie ich folgende Idee am Besten realisiert bekomme: Ich möchte ein Audiosignal über eine 3,5mm Klinke abgreifen, einen Arduino damit füttern, und anschließend entsprechend des Signals einen digitalen RGB-Streifen ansteuern. Favorisiert wären hier niedrige Frequenzen zur Visualisierung. Bei meiner Suche bin ich auf den Graphic-Equalizer MSGEQ7, welcher leider nicht in der kurzen Zeit, die ich habe, zu liefern ist. Zusätzlich bin ich auf Frequenz-Spannungs-Wandler gestoßen, weiß allerdings nicht, inwieweit solche Schaltungen mit dem Eingangssignal funktionieren und so wie gedacht möglich sind. OffTopic: AutoDiscos sind gerade absolut angesagt, sind auch ganz lustig. und jetzt möchte ich zwei DRGB streifen am Auto langlegen und diese sollen zum Beat aufleuchten :)... Mit Mikro funktioniert leider eher schlecht als Recht, weshalb ich das Audiosignal abgreifen möchte... Über Anregungen und Ideen wäre ich sehr dankbar! Benötigte Teile sollten bestenfalls kurzfristig (über Reichelt und CO.) lieferbar sein, also bitte bitte keine exotischen IC´s :) Vielen Dank im Vorraus!
Hier villeicht der Chip:TA7796 Oben ist noch was angehangen was villeicht auch Helfen könnte :). Da musst du halt mal schauen ob/wie dir das hilft.
Pascal schrieb: > Bei meiner Suche bin ich auf den Graphic-Equalizer MSGEQ7, welcher > leider nicht in der kurzen Zeit, die ich habe, zu liefern ist. Beitrag "Audio Spektrum Analyzer mit ATtiny85" Als "Koprozessor" (also ohne eigene LEDs) verwenden und gut isses.
Besten Dank schonmal für die Antworten so weit! Immer mehr davon :) Eine Sache auf die ich besser hätte eingehen müssen: Kann der Arduino sauber mit dem Audiosignal am Analogeingang arbeiten? So wie ich bis jetzt gelesen habe. Soll die Spannung sehr gering sein. FFT hatte ich auch schon gehört, kann ich die Frequenzen mit dem Arduino "auslesen"? Danke!
Pascal schrieb: > Kann der Arduino sauber mit dem Audiosignal am Analogeingang arbeiten? ja > So wie ich bis jetzt gelesen habe. Soll die Spannung sehr gering sein. Ja, so ungefähr 0,5 bis 1 Volt. Da der ADC des Mikrocontroller nur positive Spannungen auswerten kann, musst du zur Wechselspannung eine Gleichspannung addieren. Zum Beispiel so:
1 | 22kΩ |
2 | +---[===]---o +5V |
3 | 1µF | |
4 | Line In o---||------+--------------o zum ADC (Mikrocontroller) |
5 | - + | |
6 | +---[===]---| GND |
7 | 22kΩ |
Du willst die Musik in mehrere Frequenzbereiche aufteilen und dann unterschiedliche LED Farben dementsprechend flackern lassen. Ich kann mit ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das gut aussieht. Bedenke dabei auch, dass der Bass nur selten den Rhythmus des Stückes wiedergibt. Die Lichter werden eher alle wild herum flackern. Da ist fraglich, ob sich der technische Aufwand lohnt. Es gibt andere Lichteffekte, die sicher viel schöner aussehen. Ein Problem wird sein, dass du von dem ADC effektiv vielleicht 8 Bit nutzen kannst. Den Bass kannst du damit noch gut erfassen, aber die höheren Frequenzen machen nur einen Winzigen Bruchteil der Amplitude aus. Vielleicht baust du doch lieber eine Lichtorgel mit analogen Filtern. > FFT hatte ich auch schon gehört, kann ich die Frequenzen mit > dem Arduino "auslesen"? Das machst du ja mit der FFT. Du pickst Dir eine bestimmte Anzahl von Frequenzen heraus und ermittelt mit einem mathematischen Algorithmus, wie laut die Töne dieser Frequenzen sind. Auf einer 8 Bit Maschine ohne FPU (Fließkomma-Rechner) ist das sicher nicht einfach umzusetzen.
Pascal schrieb: > FFT hatte ich auch schon gehört, kann ich die Frequenzen mit dem Arduino > "auslesen"? Die Frequenzen werden dabei nicht ausgelesen sondern berechnet. Die Samplefrequenz sollte dementsprechend hoch sein (mind. 2x der höchsten Frequenz die du berechnen willst, ich glaube irgendwann man was von max 9KHz bei nem Arduino gelesen zu haben, Damit währe die Höchste "lesbare" frequenz so bei 4 KHz) Wenn es reicht nur die Bässe zu lesen. Anderer Vorschlag: Schon mal über einen Aktiven Bandbass Filter mit OPV nachgedacht?
War doch ne gute Idee, mit meiner "Problematik" (meinem Unwissen) hierher zu kommen :) @Stefan F. (Stefanus): Mir würde auch erstmal reichen, nur eine Frequenz (z.B. 125Hz) zu nehmen und danach quasi eine Art VU-Meter laufen lassen (wenn das Sinn ergibt), von der Mitte des LED-Stripes in jeweils beide Richtungen z.B. Farbänderung ist nicht primär. Evt. lasse ich diese einfach über Zeit ändern, oder aber eben wie bei einem VU_Meter üblich anfangs evt. Grün, zur Spitze dann Blau und Rot... (Einfarbig überleg ich grad ist besser, da ich an die Autobatterie gehe). Bin zwar gelernter Elektriker, aber wenn man sich nicht regelmäßig mit dem Thema auseindersetzt, ist die Lehre nichts Wert verglichen mit einem Enthusiasten...lediglich ein wenig theoretischer Background aus der Schulzeit zu OP´s etc... Gruß, Pascal
Moin, Stefan ⛄ F. schrieb: > Ein Problem wird sein, dass du von dem ADC effektiv vielleicht 8 Bit > nutzen kannst. Den Bass kannst du damit noch gut erfassen, aber die > höheren Frequenzen machen nur einen Winzigen Bruchteil der Amplitude > aus. Nee, das ist ueberhaupt kein sichtbares Problem. Zumindest nicht bei logarithmischer Anzeige. > Vielleicht baust du doch lieber eine Lichtorgel mit analogen > Filtern. Die analogen Filter sind halt im Vergleich zu den Filtern, die man sogar noch auf einem AVR in Echtzeit machen kann, schon ziemlich kacke. Gruss WK
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Dergute W. schrieb: > Die analogen Filter sind halt im Vergleich zu den Filtern, die man sogar > noch auf einem AVR in Echtzeit machen kann, schon ziemlich kacke. Kacke würde ich nicht sagen, man kann das natürlich mit analogen Filtern ebenfalls ordentlich lösen. Nur ist der Bauteilaufwand halt sehr viel höher als meine auf Minimalismus getrimmte Lösung mit dem Tiny85.
The Weasel schrieb: > ich glaube irgendwann man was > von max 9KHz bei nem Arduino gelesen zu haben Da geht schon mehr, aber für eine Lichtorgel würde ich höhere Frequenzen ohnehin bewusst ignorieren. Nur das anzeigen, was man auch tatsächlich bewusst hört.
Pascal schrieb: > Mir würde auch erstmal reichen, nur eine Frequenz (z.B. 125Hz) zu nehmen > und danach quasi eine Art VU-Meter laufen lassen (wenn das Sinn ergibt) Probiere es aus. Das schöne an Software ist, dass sie relativ leicht verändert werden kann.
Wenn ein einfaches VU-Meter genügt, könnte man es mit einem LM3914 oder Lm3915 versuchen. Das sollte auch was die Stromversorgung im Auto angeht recht angenehm werden, 3V - 25 Volt https://www.reichelt.de/display-treiber-konstantstromregler-dil-18-lm-3914-dil-p10504.html?&trstct=pos_0&nbc=1
Holger L. schrieb: > Wenn ein einfaches VU-Meter genügt, könnte man es mit einem LM3914 oder > Lm3915 versuchen. Das sollte auch was die Stromversorgung im Auto angeht > recht angenehm werden, 3V - 25 Volt Damit habe ich sowas mal gebaut. Eingansseitig einen OP der als Tiefpass beschaltet ist und nur die Bässe verstärkt. Dann zwei 3m lange LED Streifen angesteuert ( über Opto-Halbleiterrelais ). Der LM3914 bzw 15 kann natürlich maximal die Opto Relais ansteuern, nicht den LED Stripe selbst ( Strom zu hoch ). Das sah schon affengeil aus.
Beitrag #6306471 wurde von einem Moderator gelöscht.
Pascal schrieb: > in der kurzen Zeit, die ich habe Wenn es schnell gehen muss, genügen vielleicht auch einfach nur zwei Transistoren.
Pascal schrieb: > > OffTopic: > AutoDiscos sind gerade absolut angesagt, sind auch ganz lustig. und > jetzt möchte ich zwei DRGB streifen am Auto langlegen und diese sollen > zum Beat aufleuchten :)... > Im öffentlichen Straßenverkehr anzuwenden ist gesetzlich verboten!! Erlöschen der Betriebserlaubnis fürs Auto ist eine Folge, zudem: 2 Punkte in Flensburg, 400€ Geldstrafe obendrauf!! STVO und STVZO mal lesen! Alles weitere erteilt dir jede Polizeibehörde, ADAC und KBA Flensburg!! Darauf wurde von anderen Usern hier mehrfach hingewiesen! Du solltest das nicht ignorieren, wenn dein Führerschein behalten willst! Es gilt seit Ende April ein neuer Bußgeldkatalog! Solltest du mal studieren! Wenn du im öffentlichen Straßenverkehr mit derartigen Innen-/-Aussenzusatzbeleuchtungen erwischt wirst, wirds sehr teuer für dich! > > Über Anregungen und Ideen wäre ich sehr dankbar! Antwort: Die nötigen rechtlichen Hinweise wurden hier erneut aus strafrechtlicher Sicht erneut hinzugefügt. An den Moderator hier: Rechtsfolge-- Hinweis bei unerlaubter widerrechtlicher Löschung/Entfernung des Beitrages: Sollten Sie diesen Eintrag hier (erneut) löschen/entfernen, erfolgt Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen Zuwiderhandlungen gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO. Dieser Beitrag wurde unter Zutrags-Datum sowie Uhrzeit wiederholt vervielfältigt, und als Beweismittel für die Strafverfolgungsbehörden gesichert! Ein Entfernen des Beitrages entgegen gesetzlich vorgeschriebener Hinweisgebung gemäß Strafgesetzbuch durch User mit Rechtsempfinden, stellt eine vorsätzliche Mißachtung der in der BRD gültigen Gesetze und Verordnungen dar, und wird im Falle einer Strafannzeige mit Mindeststrafe von bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe, oder Ordnungsgeld bis zu 10000€ geahndet. Der Autor des letzten Beitrages wird mit unserer Unterstützung gegebenen Falles Strafanzeige gegen den Inhaber dieses Forums erstatten, sollten diese Einträge gesetzeswidrig unzulässigerweise entfernt werden.
RA P.H. Medien Köln schrieb: > Sollten Sie diesen Eintrag hier (erneut) löschen/entfernen, erfolgt > Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen Zuwiderhandlungen Haha. Hahahaha. Prust.
RA P.H. Medien Köln schrieb: > Im öffentlichen Straßenverkehr anzuwenden ist gesetzlich verboten!! Das ist schon klar, aber der TO wird seine Discobeleuchtung sowieso nur Freitagabend auf dem Schulhofparkplatz im Stand betreiben. Da würde er nur wegen Ruhestörung belangt werden können. Ich kenne das doch noch von mir damals in den 70ern. Wir hatten uns auch immer Freitags mit unseren Mopeds an der Tischtennisplatte auf dem Schulhof getroffen. Das war harmlos.
Beitrag #6309911 wurde von einem Moderator gelöscht.
BobbyX schrieb im Beitrag #6309911:
> daher hat hier wohl ein Anwalt das gelesen und darauf geantwortet.
Das war mit Sicherheit kein Anwalt, den ich engagieren würde.
Wahrscheinlich war es nicht einmal ein Anwalt.
RA P.H. Medien Köln schrieb: > Sollten Sie diesen Eintrag hier (erneut) löschen/entfernen, erfolgt > Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen Zuwiderhandlungen gemäß > Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO. Dieser Beitrag wurde unter > Zutrags-Datum sowie Uhrzeit wiederholt vervielfältigt, und als > Beweismittel für die Strafverfolgungsbehörden gesichert! Ein Entfernen > des Beitrages entgegen gesetzlich vorgeschriebener Hinweisgebung gemäß > Strafgesetzbuch durch User mit Rechtsempfinden, stellt eine vorsätzliche > Mißachtung der in der BRD gültigen Gesetze und Verordnungen dar, und > wird im Falle einer Strafannzeige mit Mindeststrafe von bis zu 1 Jahr > Freiheitsstrafe, oder Ordnungsgeld bis zu 10000€ geahndet. Der Autor des > letzten Beitrages wird mit unserer Unterstützung gegebenen Falles > Strafanzeige gegen den Inhaber dieses Forums erstatten, sollten diese > Einträge gesetzeswidrig unzulässigerweise entfernt werden. Auaaua, ich kann nicht mehr, liege schon vor Lachen unterm Schreibtisch! Genau mein Humor. Haste noch mehr davon auf Lager? Bitte bitte...
Ich habe das Gefühl, dass RA P.H. Medien Köln und BobbyX, ein- und dieselbe Person sind? BobbyX schrieb im Beitrag #6309911: > Sieht ja so, wie gezeigt, wie eine Kurzschluss-Schaltung aus an T 2 dem > PNP! Nein, es gibt keinen Kurzschluss. Die Schaltung von Elektrofurz ist ausreichend beschriftet worden, falls du diese überhaupt meinst, und dass der NF-Eingang links ist, dürfte wohl auch klar sein!
Stefan ⛄ F. schrieb: > Wahrscheinlich war es nicht einmal ein Anwalt. Nein, ich tippe auch eher auf Komiker...:-)
RA P.H. Medien Köln schrieb: > erfolgt > Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen Zuwiderhandlungen > oh Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO. > und wird im Falle einer Strafannzeige ... geahndet So brüllen Löwen aus dem Hinterhalt. Als wenn jede Deiner Strafanzeigen schon mit Höchststrafe 'geahndet' werden würde. "Rechtsempfinden" hat mit 'Kriminalität' iSd StGB nur seeeehr wenig gemein. Daher solltest eher selber aufpassen ... daß DU nicht zu Hause abgeholt wirst. Wegen -gefährlicher Drohung - oder weil du ein GANZES Forum in Angst und Schrecken versetzen willst. Mit deinen Rechtskenntnissen... und hehren Zielen . *Was in einer 'Autodisco' passiert, kümmert die Behörde einen Scheiß* *das ist ein - PRIVATes GRUNDSTÜCK - da (Parkplatz) gilt keine STVO* *alles klar?* und jetzt schleich di ausm Forum! In Österreich sagt man 'dazu' auch: Selbst wenn der Amtsschimmel wiehern - !würde! - dann lass ihn wiehern.
Mein Rechtsempfinden untersagt Rechtsanwälten die Vergehen anderer zu verfolgen, obwohl sie dazu weder beautragt wurden, noch persönlich betroffen sind.
RA P.H. Medien Köln schrieb: > Die nötigen rechtlichen Hinweise wurden hier erneut hinzugefügt. Gefährliche Drohung ! wird mit einer sofortigen psychiatrischen Untersuchung umgehend bestraft, wenn die ermittelnden Beamten vermuten, daß vom Verdächtigen eine etwaige Gefährlichkeit iS einer Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht. Nötigenfalls ist der Verdächtige auch ohne Untersuchung unterzubringen. Eine solche 'Strafanzeige' sollte daher mit Bedacht und Rücksicht auf die Betroffenen erfolgen
Pascal schrieb: > Benötigte Teile sollten > bestenfalls kurzfristig (über Reichelt und CO.) lieferbar sein Ich würde dir ein 12V-Stripe-Set mit GROSSER RGB-Fernbedienung empfehlen, die haben auch recht lustige Muster eingebaut . Tanzen zwar nicht ganz im Takt der Musik, dafür heben sie sich vom anderen Geblinke ab. Kannst auch jede Farbe einstellen, bleibt gespeichert . Und kannst auch im Wohnzimmer verwenden https://www.amazon.de/BIHRTC-Lichtband-Lichtstreifen-Wasserdicht-Fernbedienung/dp/B07KVX2S16/ref=sr_1_8?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&dchild=1&keywords=RGB-Stripes&qid=1592823974&sr=8-8
Bei uns da verlangen sie 20,- pro Person(!), NICHT pro Auto, in den hinteren Rängen... Sound? via UKW ins Radio . Alle übergeschnappt... Corona läßt grüßen !!!
Das Original einer FFT-Audio-Spektrumanzeige stammt vom Japaner Elm Chan http://elm-chan.org/works/akilcd/report_e.html aber das gibt das Spektrum auf einem LCD aus. https://learn.adafruit.com/piccolo/code da wird diese FFT zur LED-Anzeige benutzt "Maximum blinkenlights, minimum effort!"
Beitrag #6314376 wurde von einem Moderator gelöscht.
anonymis schrieb im Beitrag #6314376: > wenn sich hier ein anwalt direkt eingeklinkt hat alleine seine Sprachkenntnisse (Rechtschreibung, Rhetorik und Dialektik) als auch seine Rechtskenntnisse deuten eher darauf hin, daß es sich, wie du richtig oben behauptest, um einen Spinner handelt. Und nicht um einen Rechtsanwalt. Wobei ich anmerken möchte, daß ich schon mit einigen BUNDESDEUTSCHEN Rechtsanwälten zu tun hatte, allen ermangelte es an Sprach- und Rechtskenntnissen. In österr. Kanzleien würde man viele zum Jausenholen einsetzen (Gaffer Boys), da könnten sie gerichtlich keinen Schaden anrichten. anonymis schrieb im Beitrag #6314376: > straftaten zu enttarnen und dann anzeigen zu erstatten. > LKA-Wiesbaden- mikrocontroller.net-GRUPPE Erst mal ent- tarnen und dann mal anzeigen und später gibts vielleicht sogar eine Einvernahme vor dem Staatsanwalt. Da sich der Beschuldigte in "solchen LKA-Wiesbaden-Fällen" meist ausschließlich leugnend verantwortet und sowohl StA als auch Gerichte besseres zu tun haben, bleibt es wohl: dabei: ein nichtsnutziger verstaubter Akt wandert in den (Daten-) Shredder. IM GEGENSATZ zu dir kann ein selbst ein junger ländlicher Polizeibeamter sehr wohl zwischen einer Straftat, einem Vergehen und gehässigen Vernaderungen unterscheiden. Übrigens: Das (Anzeigen wie) Vortäuschen einer 'Straftat' ist auch strafbar, sobald eine Behörde einschreitet. Verleumdung? wird mit demselben Strafmaß geahndet wie die Begehung der Straftat selbst.
Beitrag #6326941 wurde von einem Moderator gelöscht.
co.vgfd schrieb im Beitrag #6326941: > zum beispiel bei paarship sinds genau so viele blödis > unterwegs wie hier. Nutzt du etwa diese Plattform? Tsss
Hallo für mich hatte ich schon gewettet wann kommt der erste ewig gleiche dumme Hinweis- und ich war erfreut über vielen guten (!) Beiträge die endlich mal auf die Frage des TO eingingen - doch dann die erwartete Entäuschung: Oh man wie gelangweilt und oder trollig muss man sein um so ein Mist zu verzapfen ?! Aber auch das ewig gleiche herumreiten auf Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik nervt ungemein - merkt ihr Rechtschreibheinis nicht das ihr euch auf das gleiche Niveau herab begibt?! Dies ist kein Rechtsforum, keine Denunziantenschmiede und vor allem auch kein Germanistenforum. Es wird ja von einen recht speziellen Zeitgenossen hier den Moderatoren immer wider vorgeworfen sie würden zu viel löschen - ich bin immer mehr der Meinung es wird viel zu wenig gelöscht - z.B. der ewig gleiche nervige Mist. Ungefragte "Rechtshilfe", angriffe wegen Rechtßscreibpung (ja...) unschöner Grammatik sollte genauso hier unerwünscht sein wie harte Bekleidungen oder manche Verlinkungen. Hennes
Stefan ⛄ F. schrieb: > Nutzt du etwa diese Plattform? Tsss Nein, natürlich nicht. Aber diese eine Tussi von den Werbeplakaten würde ich schon ganz gerne daten. Naja, wenn da nicht das Problem wäre, dass sie altersmäßig wohl meine Enkelin sein könnte... Aber macht keinen Schlimmen. Ich gehe davon aus, dass auch keiner der zahlenden Parship-Mitglieder passenden Alters jemals bei der zum Stich kommt. Die sieht mir echt nicht so aus, als würde SIE diese Plattform benötigen, um einen adäquaten Stecher zu finden...
Beitrag #6327524 wurde von einem Moderator gelöscht.
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