Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Audiosignal für LED-Beleuchtung nutzen


von Pascal (Gast)


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Moin zusammen,

ich bin jetzt seit mehreren Stunden am überlegen, wie ich folgende Idee 
am Besten realisiert bekomme:

Ich möchte ein Audiosignal über eine 3,5mm Klinke abgreifen, einen 
Arduino damit füttern, und anschließend entsprechend des Signals einen 
digitalen RGB-Streifen ansteuern. Favorisiert wären hier niedrige 
Frequenzen zur Visualisierung.

Bei meiner Suche bin ich auf den Graphic-Equalizer MSGEQ7, welcher 
leider nicht in der kurzen Zeit, die ich habe, zu liefern ist.
Zusätzlich bin ich auf Frequenz-Spannungs-Wandler gestoßen, weiß 
allerdings nicht, inwieweit solche Schaltungen mit dem Eingangssignal 
funktionieren und so wie gedacht möglich sind.


OffTopic:
AutoDiscos sind gerade absolut angesagt, sind auch ganz lustig. und 
jetzt möchte ich zwei DRGB streifen am Auto langlegen und diese sollen 
zum Beat aufleuchten :)...
Mit Mikro funktioniert leider eher schlecht als Recht, weshalb ich das 
Audiosignal abgreifen möchte...



Über Anregungen und Ideen wäre ich sehr dankbar! Benötigte Teile sollten 
bestenfalls kurzfristig (über Reichelt und CO.) lieferbar sein, also 
bitte bitte keine exotischen IC´s  :)

Vielen Dank im Vorraus!

von The Weasel (Gast)


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Stichwort "FFT"

von Lennart G. (technikv1289)


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Hier villeicht der Chip:TA7796
Oben ist noch was angehangen was villeicht auch Helfen könnte :). Da 
musst du halt mal schauen ob/wie dir das hilft.

von c-hater (Gast)


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Pascal schrieb:

> Bei meiner Suche bin ich auf den Graphic-Equalizer MSGEQ7, welcher
> leider nicht in der kurzen Zeit, die ich habe, zu liefern ist.

Beitrag "Audio Spektrum Analyzer mit ATtiny85"

Als "Koprozessor" (also ohne eigene LEDs) verwenden und gut isses.

von Pascal (Gast)


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Besten Dank schonmal für die Antworten so weit!
Immer mehr davon :)

Eine Sache auf die ich besser hätte eingehen müssen:

Kann der Arduino sauber mit dem Audiosignal am Analogeingang arbeiten? 
So wie ich bis jetzt gelesen habe. Soll die Spannung sehr gering sein. 
FFT hatte ich auch schon gehört, kann ich die Frequenzen mit dem Arduino 
"auslesen"?

Danke!

von Stefan F. (Gast)


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Pascal schrieb:
> Kann der Arduino sauber mit dem Audiosignal am Analogeingang arbeiten?

ja

> So wie ich bis jetzt gelesen habe. Soll die Spannung sehr gering sein.

Ja, so ungefähr 0,5 bis 1 Volt. Da der ADC des Mikrocontroller nur 
positive Spannungen auswerten kann, musst du zur Wechselspannung eine 
Gleichspannung addieren. Zum Beispiel so:
1
                         22kΩ
2
                    +---[===]---o +5V
3
           1µF      |
4
Line In o---||------+--------------o zum ADC (Mikrocontroller)
5
           -  +     |
6
                    +---[===]---| GND
7
                         22kΩ

Du willst die Musik in mehrere Frequenzbereiche aufteilen und dann 
unterschiedliche LED Farben dementsprechend flackern lassen. Ich kann 
mit ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das gut aussieht.

Bedenke dabei auch, dass der Bass nur selten den Rhythmus des Stückes 
wiedergibt. Die Lichter werden eher alle wild herum flackern. Da ist 
fraglich, ob sich der technische Aufwand lohnt.

Es gibt andere Lichteffekte, die sicher viel schöner aussehen.

Ein Problem wird sein, dass du von dem ADC effektiv vielleicht 8 Bit 
nutzen kannst. Den Bass kannst du damit noch gut erfassen, aber die 
höheren Frequenzen machen nur einen Winzigen Bruchteil der Amplitude 
aus. Vielleicht baust du doch lieber eine Lichtorgel mit analogen 
Filtern.

> FFT hatte ich auch schon gehört, kann ich die Frequenzen mit
> dem Arduino "auslesen"?

Das machst du ja mit der FFT. Du pickst Dir eine bestimmte Anzahl von 
Frequenzen heraus und ermittelt mit einem mathematischen Algorithmus, 
wie laut die Töne dieser Frequenzen sind. Auf einer 8 Bit Maschine ohne 
FPU (Fließkomma-Rechner) ist das sicher nicht einfach umzusetzen.

von The Weasel (Gast)


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Pascal schrieb:
> FFT hatte ich auch schon gehört, kann ich die Frequenzen mit dem Arduino
> "auslesen"?

Die Frequenzen werden dabei nicht ausgelesen sondern berechnet.
Die Samplefrequenz sollte dementsprechend hoch sein (mind. 2x der 
höchsten Frequenz die du berechnen willst, ich glaube irgendwann man was 
von max 9KHz bei nem Arduino gelesen zu haben, Damit währe die Höchste 
"lesbare" frequenz so bei 4 KHz)

Wenn es reicht nur die Bässe zu lesen.


Anderer Vorschlag: Schon mal über einen Aktiven Bandbass Filter mit OPV 
nachgedacht?

von Pascal (Gast)


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War doch ne gute Idee, mit meiner "Problematik" (meinem Unwissen) 
hierher zu kommen :)

@Stefan F. (Stefanus):

Mir würde auch erstmal reichen, nur eine Frequenz (z.B. 125Hz) zu nehmen 
und danach quasi eine Art VU-Meter laufen lassen (wenn das Sinn ergibt), 
von der Mitte des LED-Stripes in jeweils beide Richtungen z.B.

Farbänderung ist nicht primär. Evt. lasse ich diese einfach über Zeit 
ändern, oder aber eben wie bei einem VU_Meter üblich anfangs evt. Grün, 
zur Spitze dann Blau und Rot... (Einfarbig überleg ich grad ist besser, 
da ich an die Autobatterie gehe).

Bin zwar gelernter Elektriker, aber wenn man sich nicht regelmäßig mit 
dem Thema auseindersetzt, ist die Lehre nichts Wert verglichen mit einem 
Enthusiasten...lediglich ein wenig theoretischer Background aus der 
Schulzeit zu OP´s etc...

Gruß,

Pascal

von Dergute W. (derguteweka)


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Moin,

Stefan ⛄ F. schrieb:
> Ein Problem wird sein, dass du von dem ADC effektiv vielleicht 8 Bit
> nutzen kannst. Den Bass kannst du damit noch gut erfassen, aber die
> höheren Frequenzen machen nur einen Winzigen Bruchteil der Amplitude
> aus.
Nee, das ist ueberhaupt kein sichtbares Problem. Zumindest nicht bei 
logarithmischer Anzeige.

> Vielleicht baust du doch lieber eine Lichtorgel mit analogen
> Filtern.

Die analogen Filter sind halt im Vergleich zu den Filtern, die man sogar 
noch auf einem AVR in Echtzeit machen kann, schon ziemlich kacke.

Gruss
WK

: Bearbeitet durch User
von c-hater (Gast)


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Dergute W. schrieb:

> Die analogen Filter sind halt im Vergleich zu den Filtern, die man sogar
> noch auf einem AVR in Echtzeit machen kann, schon ziemlich kacke.

Kacke würde ich nicht sagen, man kann das natürlich mit analogen Filtern 
ebenfalls ordentlich lösen.

Nur ist der Bauteilaufwand halt sehr viel höher als meine auf 
Minimalismus getrimmte Lösung mit dem Tiny85.

von Stefan F. (Gast)


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The Weasel schrieb:
> ich glaube irgendwann man was
> von max 9KHz bei nem Arduino gelesen zu haben

Da geht schon mehr, aber für eine Lichtorgel würde ich höhere Frequenzen 
ohnehin bewusst ignorieren. Nur das anzeigen, was man auch tatsächlich 
bewusst hört.

von Stefan F. (Gast)


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Pascal schrieb:
> Mir würde auch erstmal reichen, nur eine Frequenz (z.B. 125Hz) zu nehmen
> und danach quasi eine Art VU-Meter laufen lassen (wenn das Sinn ergibt)

Probiere es aus. Das schöne an Software ist, dass sie relativ leicht 
verändert werden kann.

von Holger L. (max5v)


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Wenn ein einfaches VU-Meter genügt, könnte man es mit einem LM3914 oder 
Lm3915 versuchen. Das sollte auch was die Stromversorgung im Auto angeht 
recht angenehm werden, 3V - 25 Volt

https://www.reichelt.de/display-treiber-konstantstromregler-dil-18-lm-3914-dil-p10504.html?&trstct=pos_0&nbc=1

von Stefan M. (derwisch)


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Holger L. schrieb:
> Wenn ein einfaches VU-Meter genügt, könnte man es mit einem LM3914 oder
> Lm3915 versuchen. Das sollte auch was die Stromversorgung im Auto angeht
> recht angenehm werden, 3V - 25 Volt

Damit habe ich sowas mal gebaut.
Eingansseitig einen OP der als Tiefpass beschaltet ist und nur die Bässe 
verstärkt.
Dann zwei 3m lange LED Streifen angesteuert ( über Opto-Halbleiterrelais 
).
Der LM3914 bzw 15 kann natürlich maximal die Opto Relais ansteuern, 
nicht den LED Stripe selbst ( Strom zu hoch ).
Das sah schon affengeil aus.

Beitrag #6306471 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Elektrofurz (Gast)


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Pascal schrieb:
> in der kurzen Zeit, die ich habe

Wenn es schnell gehen muss, genügen vielleicht auch einfach nur zwei 
Transistoren.

von RA P.H. Medien Köln (Gast)


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Pascal schrieb:

>
> OffTopic:
> AutoDiscos sind gerade absolut angesagt, sind auch ganz lustig. und
> jetzt möchte ich zwei DRGB streifen am Auto langlegen und diese sollen
> zum Beat aufleuchten :)...
>
Im öffentlichen Straßenverkehr anzuwenden ist gesetzlich verboten!! 
Erlöschen der Betriebserlaubnis fürs Auto ist eine Folge, zudem: 2 
Punkte in Flensburg, 400€ Geldstrafe obendrauf!! STVO und STVZO mal 
lesen! Alles weitere erteilt dir jede Polizeibehörde, ADAC und KBA 
Flensburg!! Darauf wurde von anderen Usern hier mehrfach hingewiesen! Du 
solltest das nicht ignorieren, wenn dein Führerschein behalten willst! 
Es gilt seit Ende April ein neuer Bußgeldkatalog! Solltest du mal 
studieren! Wenn du im öffentlichen Straßenverkehr mit derartigen 
Innen-/-Aussenzusatzbeleuchtungen erwischt wirst, wirds sehr teuer für 
dich!
>
> Über Anregungen und Ideen wäre ich sehr dankbar!

Antwort: Die nötigen rechtlichen Hinweise wurden hier erneut aus 
strafrechtlicher Sicht erneut hinzugefügt.



An den Moderator hier: Rechtsfolge-- Hinweis bei unerlaubter 
widerrechtlicher Löschung/Entfernung des Beitrages:


Sollten Sie diesen Eintrag hier (erneut) löschen/entfernen, erfolgt 
Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen  Zuwiderhandlungen gemäß 
Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO. Dieser Beitrag wurde unter 
Zutrags-Datum sowie Uhrzeit wiederholt vervielfältigt, und als 
Beweismittel für die Strafverfolgungsbehörden gesichert! Ein Entfernen 
des Beitrages entgegen gesetzlich vorgeschriebener Hinweisgebung gemäß 
Strafgesetzbuch durch User mit Rechtsempfinden, stellt eine vorsätzliche 
Mißachtung der in der BRD gültigen Gesetze und Verordnungen dar, und 
wird im Falle einer Strafannzeige mit Mindeststrafe von bis zu 1 Jahr 
Freiheitsstrafe, oder Ordnungsgeld bis zu 10000€ geahndet. Der Autor des 
letzten Beitrages wird mit unserer Unterstützung gegebenen Falles 
Strafanzeige gegen den Inhaber dieses Forums erstatten, sollten diese 
Einträge gesetzeswidrig unzulässigerweise entfernt werden.

von Stefan F. (Gast)


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RA P.H. Medien Köln schrieb:
> Sollten Sie diesen Eintrag hier (erneut) löschen/entfernen, erfolgt
> Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen  Zuwiderhandlungen

Haha. Hahahaha. Prust.

von Jürgen von der Müllkippe (Gast)


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RA P.H. Medien Köln schrieb:
> Im öffentlichen Straßenverkehr anzuwenden ist gesetzlich verboten!!

Das ist schon klar, aber der TO wird seine Discobeleuchtung sowieso nur 
Freitagabend auf dem Schulhofparkplatz im Stand betreiben.
Da würde er nur wegen Ruhestörung belangt werden können.

Ich kenne das doch noch von mir damals in den 70ern. Wir hatten uns auch 
immer Freitags mit unseren Mopeds an der Tischtennisplatte auf dem 
Schulhof getroffen.
Das war harmlos.

Beitrag #6309911 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Stefan F. (Gast)


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BobbyX schrieb im Beitrag #6309911:
> daher hat hier wohl ein Anwalt das gelesen und darauf geantwortet.

Das war mit Sicherheit kein Anwalt, den ich engagieren würde. 
Wahrscheinlich war es nicht einmal ein Anwalt.

von nachtwächter (Gast)


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RA P.H. Medien Köln schrieb:

> Sollten Sie diesen Eintrag hier (erneut) löschen/entfernen, erfolgt
> Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen  Zuwiderhandlungen gemäß
> Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO. Dieser Beitrag wurde unter
> Zutrags-Datum sowie Uhrzeit wiederholt vervielfältigt, und als
> Beweismittel für die Strafverfolgungsbehörden gesichert! Ein Entfernen
> des Beitrages entgegen gesetzlich vorgeschriebener Hinweisgebung gemäß
> Strafgesetzbuch durch User mit Rechtsempfinden, stellt eine vorsätzliche
> Mißachtung der in der BRD gültigen Gesetze und Verordnungen dar, und
> wird im Falle einer Strafannzeige mit Mindeststrafe von bis zu 1 Jahr
> Freiheitsstrafe, oder Ordnungsgeld bis zu 10000€ geahndet. Der Autor des
> letzten Beitrages wird mit unserer Unterstützung gegebenen Falles
> Strafanzeige gegen den Inhaber dieses Forums erstatten, sollten diese
> Einträge gesetzeswidrig unzulässigerweise entfernt werden.

Auaaua, ich kann nicht mehr, liege schon vor Lachen unterm Schreibtisch! 
Genau mein Humor. Haste noch mehr davon auf Lager? Bitte bitte...

von Jürgen von der Müllkippe (Gast)


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Ich habe das Gefühl, dass RA P.H. Medien Köln und BobbyX, ein- und 
dieselbe Person sind?

BobbyX schrieb im Beitrag #6309911:
> Sieht ja so, wie gezeigt, wie eine Kurzschluss-Schaltung aus an T 2 dem
> PNP!

Nein, es gibt keinen Kurzschluss. Die Schaltung von Elektrofurz ist 
ausreichend beschriftet worden, falls du diese überhaupt meinst, und 
dass der NF-Eingang links ist, dürfte wohl auch klar sein!

von nachtwächter (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Wahrscheinlich war es nicht einmal ein Anwalt.

Nein, ich tippe auch eher auf Komiker...:-)

von Hilflos (Gast)


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RA P.H. Medien Köln schrieb:
> erfolgt
> Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen Zuwiderhandlungen
> oh Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO.

> und wird im Falle einer Strafannzeige ... geahndet
So brüllen Löwen aus dem Hinterhalt.
Als wenn jede Deiner Strafanzeigen schon mit Höchststrafe 'geahndet' 
werden würde. "Rechtsempfinden" hat mit 'Kriminalität' iSd StGB nur 
seeeehr wenig gemein. Daher solltest eher selber aufpassen ... daß DU 
nicht zu Hause abgeholt wirst. Wegen -gefährlicher Drohung - oder weil 
du ein GANZES Forum in Angst und Schrecken versetzen willst. Mit deinen 
Rechtskenntnissen...
und hehren Zielen .

*Was in einer 'Autodisco' passiert, kümmert die Behörde einen Scheiß*
*das ist ein - PRIVATes GRUNDSTÜCK - da (Parkplatz) gilt keine STVO*
*alles klar?*

und jetzt schleich di ausm Forum!


In Österreich sagt man 'dazu' auch:
Selbst wenn der Amtsschimmel wiehern - !würde! - dann lass ihn wiehern.

von Stefan F. (Gast)


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Mein Rechtsempfinden untersagt Rechtsanwälten die Vergehen anderer zu 
verfolgen, obwohl sie dazu weder beautragt wurden, noch persönlich 
betroffen sind.

von Hilflos (Gast)


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RA P.H. Medien Köln schrieb:
> Die nötigen rechtlichen Hinweise wurden hier erneut hinzugefügt.

Gefährliche Drohung !
wird mit einer sofortigen psychiatrischen Untersuchung umgehend 
bestraft, wenn die ermittelnden Beamten vermuten, daß vom Verdächtigen 
eine
etwaige Gefährlichkeit iS einer Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht.

Nötigenfalls ist der Verdächtige auch ohne Untersuchung unterzubringen.


Eine solche 'Strafanzeige' sollte daher mit Bedacht und Rücksicht auf 
die Betroffenen erfolgen

von Hilflos (Gast)


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Pascal schrieb:
> Benötigte Teile sollten
> bestenfalls kurzfristig (über Reichelt und CO.) lieferbar sein

Ich würde dir ein 12V-Stripe-Set mit GROSSER  RGB-Fernbedienung 
empfehlen, die haben auch recht lustige Muster eingebaut . Tanzen zwar 
nicht ganz im Takt der Musik, dafür heben sie sich vom anderen Geblinke 
ab. Kannst auch jede Farbe einstellen, bleibt gespeichert .
Und kannst auch im Wohnzimmer verwenden
https://www.amazon.de/BIHRTC-Lichtband-Lichtstreifen-Wasserdicht-Fernbedienung/dp/B07KVX2S16/ref=sr_1_8?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&dchild=1&keywords=RGB-Stripes&qid=1592823974&sr=8-8

von Hilflos (Gast)



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Bei uns da verlangen sie 20,- pro Person(!),
NICHT pro Auto, in den hinteren Rängen... Sound? via UKW ins Radio .
Alle übergeschnappt...
Corona läßt grüßen  !!!

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Das Original einer FFT-Audio-Spektrumanzeige stammt vom Japaner Elm Chan
http://elm-chan.org/works/akilcd/report_e.html
aber das gibt das Spektrum auf einem LCD aus.

https://learn.adafruit.com/piccolo/code
da wird diese FFT zur LED-Anzeige benutzt
"Maximum blinkenlights, minimum effort!"

Beitrag #6314376 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Hilflos (Gast)


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anonymis schrieb im Beitrag #6314376:
> wenn sich hier ein anwalt direkt eingeklinkt hat

alleine seine Sprachkenntnisse (Rechtschreibung, Rhetorik und Dialektik) 
als auch seine Rechtskenntnisse deuten eher darauf hin, daß es sich, wie 
du richtig oben behauptest, um einen Spinner handelt. Und nicht um einen 
Rechtsanwalt. Wobei ich anmerken möchte, daß ich schon mit einigen 
BUNDESDEUTSCHEN Rechtsanwälten zu tun hatte, allen ermangelte es an 
Sprach- und Rechtskenntnissen.
In österr. Kanzleien würde man viele zum Jausenholen einsetzen (Gaffer 
Boys), da könnten sie gerichtlich keinen Schaden anrichten.


anonymis schrieb im Beitrag #6314376:
> straftaten zu enttarnen und dann anzeigen zu erstatten.
> LKA-Wiesbaden- mikrocontroller.net-GRUPPE

Erst mal ent- tarnen und dann mal anzeigen und später gibts vielleicht 
sogar eine Einvernahme vor dem Staatsanwalt. Da sich der Beschuldigte in 
"solchen LKA-Wiesbaden-Fällen" meist ausschließlich leugnend 
verantwortet und sowohl StA als auch Gerichte besseres zu tun haben, 
bleibt es wohl:  dabei: ein
nichtsnutziger verstaubter Akt wandert in den (Daten-) Shredder.



IM GEGENSATZ zu dir
kann ein selbst ein junger ländlicher Polizeibeamter sehr wohl zwischen 
einer Straftat, einem Vergehen und gehässigen Vernaderungen 
unterscheiden.
Übrigens: Das (Anzeigen wie) Vortäuschen einer 'Straftat' ist auch 
strafbar, sobald eine Behörde einschreitet. Verleumdung? wird mit 
demselben Strafmaß geahndet wie die Begehung der Straftat selbst.

Beitrag #6326941 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Stefan F. (Gast)


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co.vgfd schrieb im Beitrag #6326941:
> zum beispiel bei paarship sinds genau so viele blödis
> unterwegs wie hier.

Nutzt du etwa diese Plattform? Tsss

von Jörg R. (solar77)


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Hilflos schrieb:
> alleine seine...

Hilflos schrieb:
> Rechtschreibung...

Satzanfang...Großschrift?

von Hennes (Gast)


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Hallo

für mich hatte ich schon gewettet wann kommt der erste ewig gleiche 
dumme Hinweis- und ich war erfreut über vielen guten (!) Beiträge die 
endlich mal auf die Frage des TO eingingen - doch dann die erwartete 
Entäuschung:
Oh man wie gelangweilt und oder trollig muss man sein um so ein Mist zu 
verzapfen ?!
Aber auch das ewig gleiche herumreiten auf Rechtschreibung, 
Zeichensetzung und Grammatik nervt ungemein - merkt ihr 
Rechtschreibheinis nicht das ihr euch auf das gleiche Niveau herab 
begibt?!

Dies ist kein Rechtsforum, keine Denunziantenschmiede und vor allem auch 
kein Germanistenforum.

Es wird ja von einen recht speziellen Zeitgenossen hier den Moderatoren 
immer wider vorgeworfen sie würden zu viel löschen - ich bin immer mehr 
der Meinung es wird viel zu wenig gelöscht - z.B. der ewig gleiche 
nervige Mist.

Ungefragte "Rechtshilfe", angriffe wegen Rechtßscreibpung (ja...) 
unschöner Grammatik sollte genauso hier unerwünscht sein wie harte 
Bekleidungen oder manche Verlinkungen.



Hennes

von c-hater (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:

> Nutzt du etwa diese Plattform? Tsss

Nein, natürlich nicht. Aber diese eine Tussi von den Werbeplakaten würde 
ich schon ganz gerne daten. Naja, wenn da nicht das Problem wäre, dass 
sie altersmäßig wohl meine Enkelin sein könnte...

Aber macht keinen Schlimmen. Ich gehe davon aus, dass auch keiner der 
zahlenden Parship-Mitglieder passenden Alters jemals bei der zum Stich 
kommt. Die sieht mir echt nicht so aus, als würde SIE diese Plattform 
benötigen, um einen adäquaten Stecher zu finden...

von Thomas V. (Gast)


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@ hennes:

was meinst Du mit harte Bekleidungen?

Beitrag #6327524 wurde von einem Moderator gelöscht.
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