Moin zusammen,
ich bin jetzt seit mehreren Stunden am überlegen, wie ich folgende Idee
am Besten realisiert bekomme:
Ich möchte ein Audiosignal über eine 3,5mm Klinke abgreifen, einen
Arduino damit füttern, und anschließend entsprechend des Signals einen
digitalen RGB-Streifen ansteuern. Favorisiert wären hier niedrige
Frequenzen zur Visualisierung.
Bei meiner Suche bin ich auf den Graphic-Equalizer MSGEQ7, welcher
leider nicht in der kurzen Zeit, die ich habe, zu liefern ist.
Zusätzlich bin ich auf Frequenz-Spannungs-Wandler gestoßen, weiß
allerdings nicht, inwieweit solche Schaltungen mit dem Eingangssignal
funktionieren und so wie gedacht möglich sind.
OffTopic:
AutoDiscos sind gerade absolut angesagt, sind auch ganz lustig. und
jetzt möchte ich zwei DRGB streifen am Auto langlegen und diese sollen
zum Beat aufleuchten :)...
Mit Mikro funktioniert leider eher schlecht als Recht, weshalb ich das
Audiosignal abgreifen möchte...
Über Anregungen und Ideen wäre ich sehr dankbar! Benötigte Teile sollten
bestenfalls kurzfristig (über Reichelt und CO.) lieferbar sein, also
bitte bitte keine exotischen IC´s :)
Vielen Dank im Vorraus!
Pascal schrieb:> Bei meiner Suche bin ich auf den Graphic-Equalizer MSGEQ7, welcher> leider nicht in der kurzen Zeit, die ich habe, zu liefern ist.Beitrag "Audio Spektrum Analyzer mit ATtiny85"
Als "Koprozessor" (also ohne eigene LEDs) verwenden und gut isses.
Besten Dank schonmal für die Antworten so weit!
Immer mehr davon :)
Eine Sache auf die ich besser hätte eingehen müssen:
Kann der Arduino sauber mit dem Audiosignal am Analogeingang arbeiten?
So wie ich bis jetzt gelesen habe. Soll die Spannung sehr gering sein.
FFT hatte ich auch schon gehört, kann ich die Frequenzen mit dem Arduino
"auslesen"?
Danke!
Pascal schrieb:> Kann der Arduino sauber mit dem Audiosignal am Analogeingang arbeiten?
ja
> So wie ich bis jetzt gelesen habe. Soll die Spannung sehr gering sein.
Ja, so ungefähr 0,5 bis 1 Volt. Da der ADC des Mikrocontroller nur
positive Spannungen auswerten kann, musst du zur Wechselspannung eine
Gleichspannung addieren. Zum Beispiel so:
1
22kΩ
2
+---[===]---o +5V
3
1µF |
4
Line In o---||------+--------------o zum ADC (Mikrocontroller)
5
- + |
6
+---[===]---| GND
7
22kΩ
Du willst die Musik in mehrere Frequenzbereiche aufteilen und dann
unterschiedliche LED Farben dementsprechend flackern lassen. Ich kann
mit ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das gut aussieht.
Bedenke dabei auch, dass der Bass nur selten den Rhythmus des Stückes
wiedergibt. Die Lichter werden eher alle wild herum flackern. Da ist
fraglich, ob sich der technische Aufwand lohnt.
Es gibt andere Lichteffekte, die sicher viel schöner aussehen.
Ein Problem wird sein, dass du von dem ADC effektiv vielleicht 8 Bit
nutzen kannst. Den Bass kannst du damit noch gut erfassen, aber die
höheren Frequenzen machen nur einen Winzigen Bruchteil der Amplitude
aus. Vielleicht baust du doch lieber eine Lichtorgel mit analogen
Filtern.
> FFT hatte ich auch schon gehört, kann ich die Frequenzen mit> dem Arduino "auslesen"?
Das machst du ja mit der FFT. Du pickst Dir eine bestimmte Anzahl von
Frequenzen heraus und ermittelt mit einem mathematischen Algorithmus,
wie laut die Töne dieser Frequenzen sind. Auf einer 8 Bit Maschine ohne
FPU (Fließkomma-Rechner) ist das sicher nicht einfach umzusetzen.
Pascal schrieb:> FFT hatte ich auch schon gehört, kann ich die Frequenzen mit dem Arduino> "auslesen"?
Die Frequenzen werden dabei nicht ausgelesen sondern berechnet.
Die Samplefrequenz sollte dementsprechend hoch sein (mind. 2x der
höchsten Frequenz die du berechnen willst, ich glaube irgendwann man was
von max 9KHz bei nem Arduino gelesen zu haben, Damit währe die Höchste
"lesbare" frequenz so bei 4 KHz)
Wenn es reicht nur die Bässe zu lesen.
Anderer Vorschlag: Schon mal über einen Aktiven Bandbass Filter mit OPV
nachgedacht?
War doch ne gute Idee, mit meiner "Problematik" (meinem Unwissen)
hierher zu kommen :)
@Stefan F. (Stefanus):
Mir würde auch erstmal reichen, nur eine Frequenz (z.B. 125Hz) zu nehmen
und danach quasi eine Art VU-Meter laufen lassen (wenn das Sinn ergibt),
von der Mitte des LED-Stripes in jeweils beide Richtungen z.B.
Farbänderung ist nicht primär. Evt. lasse ich diese einfach über Zeit
ändern, oder aber eben wie bei einem VU_Meter üblich anfangs evt. Grün,
zur Spitze dann Blau und Rot... (Einfarbig überleg ich grad ist besser,
da ich an die Autobatterie gehe).
Bin zwar gelernter Elektriker, aber wenn man sich nicht regelmäßig mit
dem Thema auseindersetzt, ist die Lehre nichts Wert verglichen mit einem
Enthusiasten...lediglich ein wenig theoretischer Background aus der
Schulzeit zu OP´s etc...
Gruß,
Pascal
Moin,
Stefan ⛄ F. schrieb:> Ein Problem wird sein, dass du von dem ADC effektiv vielleicht 8 Bit> nutzen kannst. Den Bass kannst du damit noch gut erfassen, aber die> höheren Frequenzen machen nur einen Winzigen Bruchteil der Amplitude> aus.
Nee, das ist ueberhaupt kein sichtbares Problem. Zumindest nicht bei
logarithmischer Anzeige.
> Vielleicht baust du doch lieber eine Lichtorgel mit analogen> Filtern.
Die analogen Filter sind halt im Vergleich zu den Filtern, die man sogar
noch auf einem AVR in Echtzeit machen kann, schon ziemlich kacke.
Gruss
WK
Dergute W. schrieb:> Die analogen Filter sind halt im Vergleich zu den Filtern, die man sogar> noch auf einem AVR in Echtzeit machen kann, schon ziemlich kacke.
Kacke würde ich nicht sagen, man kann das natürlich mit analogen Filtern
ebenfalls ordentlich lösen.
Nur ist der Bauteilaufwand halt sehr viel höher als meine auf
Minimalismus getrimmte Lösung mit dem Tiny85.
The Weasel schrieb:> ich glaube irgendwann man was> von max 9KHz bei nem Arduino gelesen zu haben
Da geht schon mehr, aber für eine Lichtorgel würde ich höhere Frequenzen
ohnehin bewusst ignorieren. Nur das anzeigen, was man auch tatsächlich
bewusst hört.
Pascal schrieb:> Mir würde auch erstmal reichen, nur eine Frequenz (z.B. 125Hz) zu nehmen> und danach quasi eine Art VU-Meter laufen lassen (wenn das Sinn ergibt)
Probiere es aus. Das schöne an Software ist, dass sie relativ leicht
verändert werden kann.
Holger L. schrieb:> Wenn ein einfaches VU-Meter genügt, könnte man es mit einem LM3914 oder> Lm3915 versuchen. Das sollte auch was die Stromversorgung im Auto angeht> recht angenehm werden, 3V - 25 Volt
Damit habe ich sowas mal gebaut.
Eingansseitig einen OP der als Tiefpass beschaltet ist und nur die Bässe
verstärkt.
Dann zwei 3m lange LED Streifen angesteuert ( über Opto-Halbleiterrelais
).
Der LM3914 bzw 15 kann natürlich maximal die Opto Relais ansteuern,
nicht den LED Stripe selbst ( Strom zu hoch ).
Das sah schon affengeil aus.
Pascal schrieb:>> OffTopic:> AutoDiscos sind gerade absolut angesagt, sind auch ganz lustig. und> jetzt möchte ich zwei DRGB streifen am Auto langlegen und diese sollen> zum Beat aufleuchten :)...>
Im öffentlichen Straßenverkehr anzuwenden ist gesetzlich verboten!!
Erlöschen der Betriebserlaubnis fürs Auto ist eine Folge, zudem: 2
Punkte in Flensburg, 400€ Geldstrafe obendrauf!! STVO und STVZO mal
lesen! Alles weitere erteilt dir jede Polizeibehörde, ADAC und KBA
Flensburg!! Darauf wurde von anderen Usern hier mehrfach hingewiesen! Du
solltest das nicht ignorieren, wenn dein Führerschein behalten willst!
Es gilt seit Ende April ein neuer Bußgeldkatalog! Solltest du mal
studieren! Wenn du im öffentlichen Straßenverkehr mit derartigen
Innen-/-Aussenzusatzbeleuchtungen erwischt wirst, wirds sehr teuer für
dich!
>> Über Anregungen und Ideen wäre ich sehr dankbar!
Antwort: Die nötigen rechtlichen Hinweise wurden hier erneut aus
strafrechtlicher Sicht erneut hinzugefügt.
An den Moderator hier: Rechtsfolge-- Hinweis bei unerlaubter
widerrechtlicher Löschung/Entfernung des Beitrages:
Sollten Sie diesen Eintrag hier (erneut) löschen/entfernen, erfolgt
Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen Zuwiderhandlungen gemäß
Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO. Dieser Beitrag wurde unter
Zutrags-Datum sowie Uhrzeit wiederholt vervielfältigt, und als
Beweismittel für die Strafverfolgungsbehörden gesichert! Ein Entfernen
des Beitrages entgegen gesetzlich vorgeschriebener Hinweisgebung gemäß
Strafgesetzbuch durch User mit Rechtsempfinden, stellt eine vorsätzliche
Mißachtung der in der BRD gültigen Gesetze und Verordnungen dar, und
wird im Falle einer Strafannzeige mit Mindeststrafe von bis zu 1 Jahr
Freiheitsstrafe, oder Ordnungsgeld bis zu 10000€ geahndet. Der Autor des
letzten Beitrages wird mit unserer Unterstützung gegebenen Falles
Strafanzeige gegen den Inhaber dieses Forums erstatten, sollten diese
Einträge gesetzeswidrig unzulässigerweise entfernt werden.
RA P.H. Medien Köln schrieb:> Sollten Sie diesen Eintrag hier (erneut) löschen/entfernen, erfolgt> Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen Zuwiderhandlungen
Haha. Hahahaha. Prust.
RA P.H. Medien Köln schrieb:> Im öffentlichen Straßenverkehr anzuwenden ist gesetzlich verboten!!
Das ist schon klar, aber der TO wird seine Discobeleuchtung sowieso nur
Freitagabend auf dem Schulhofparkplatz im Stand betreiben.
Da würde er nur wegen Ruhestörung belangt werden können.
Ich kenne das doch noch von mir damals in den 70ern. Wir hatten uns auch
immer Freitags mit unseren Mopeds an der Tischtennisplatte auf dem
Schulhof getroffen.
Das war harmlos.
BobbyX schrieb im Beitrag #6309911:
> daher hat hier wohl ein Anwalt das gelesen und darauf geantwortet.
Das war mit Sicherheit kein Anwalt, den ich engagieren würde.
Wahrscheinlich war es nicht einmal ein Anwalt.
RA P.H. Medien Köln schrieb:> Sollten Sie diesen Eintrag hier (erneut) löschen/entfernen, erfolgt> Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen Zuwiderhandlungen gemäß> Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO. Dieser Beitrag wurde unter> Zutrags-Datum sowie Uhrzeit wiederholt vervielfältigt, und als> Beweismittel für die Strafverfolgungsbehörden gesichert! Ein Entfernen> des Beitrages entgegen gesetzlich vorgeschriebener Hinweisgebung gemäß> Strafgesetzbuch durch User mit Rechtsempfinden, stellt eine vorsätzliche> Mißachtung der in der BRD gültigen Gesetze und Verordnungen dar, und> wird im Falle einer Strafannzeige mit Mindeststrafe von bis zu 1 Jahr> Freiheitsstrafe, oder Ordnungsgeld bis zu 10000€ geahndet. Der Autor des> letzten Beitrages wird mit unserer Unterstützung gegebenen Falles> Strafanzeige gegen den Inhaber dieses Forums erstatten, sollten diese> Einträge gesetzeswidrig unzulässigerweise entfernt werden.
Auaaua, ich kann nicht mehr, liege schon vor Lachen unterm Schreibtisch!
Genau mein Humor. Haste noch mehr davon auf Lager? Bitte bitte...
Ich habe das Gefühl, dass RA P.H. Medien Köln und BobbyX, ein- und
dieselbe Person sind?
BobbyX schrieb im Beitrag #6309911:
> Sieht ja so, wie gezeigt, wie eine Kurzschluss-Schaltung aus an T 2 dem> PNP!
Nein, es gibt keinen Kurzschluss. Die Schaltung von Elektrofurz ist
ausreichend beschriftet worden, falls du diese überhaupt meinst, und
dass der NF-Eingang links ist, dürfte wohl auch klar sein!
RA P.H. Medien Köln schrieb:> erfolgt> Strafanzeige wegen Förderung von kriminellen Zuwiderhandlungen> oh Straßenverkehrszulassungsordnung STVZO.> und wird im Falle einer Strafannzeige ... geahndet
So brüllen Löwen aus dem Hinterhalt.
Als wenn jede Deiner Strafanzeigen schon mit Höchststrafe 'geahndet'
werden würde. "Rechtsempfinden" hat mit 'Kriminalität' iSd StGB nur
seeeehr wenig gemein. Daher solltest eher selber aufpassen ... daß DU
nicht zu Hause abgeholt wirst. Wegen -gefährlicher Drohung - oder weil
du ein GANZES Forum in Angst und Schrecken versetzen willst. Mit deinen
Rechtskenntnissen...
und hehren Zielen .
*Was in einer 'Autodisco' passiert, kümmert die Behörde einen Scheiß*
*das ist ein - PRIVATes GRUNDSTÜCK - da (Parkplatz) gilt keine STVO*
*alles klar?*
und jetzt schleich di ausm Forum!
In Österreich sagt man 'dazu' auch:
Selbst wenn der Amtsschimmel wiehern - !würde! - dann lass ihn wiehern.
Mein Rechtsempfinden untersagt Rechtsanwälten die Vergehen anderer zu
verfolgen, obwohl sie dazu weder beautragt wurden, noch persönlich
betroffen sind.
RA P.H. Medien Köln schrieb:> Die nötigen rechtlichen Hinweise wurden hier erneut hinzugefügt.
Gefährliche Drohung !
wird mit einer sofortigen psychiatrischen Untersuchung umgehend
bestraft, wenn die ermittelnden Beamten vermuten, daß vom Verdächtigen
eine
etwaige Gefährlichkeit iS einer Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht.
Nötigenfalls ist der Verdächtige auch ohne Untersuchung unterzubringen.
Eine solche 'Strafanzeige' sollte daher mit Bedacht und Rücksicht auf
die Betroffenen erfolgen
Bei uns da verlangen sie 20,- pro Person(!),
NICHT pro Auto, in den hinteren Rängen... Sound? via UKW ins Radio .
Alle übergeschnappt...
Corona läßt grüßen !!!
anonymis schrieb im Beitrag #6314376:
> wenn sich hier ein anwalt direkt eingeklinkt hat
alleine seine Sprachkenntnisse (Rechtschreibung, Rhetorik und Dialektik)
als auch seine Rechtskenntnisse deuten eher darauf hin, daß es sich, wie
du richtig oben behauptest, um einen Spinner handelt. Und nicht um einen
Rechtsanwalt. Wobei ich anmerken möchte, daß ich schon mit einigen
BUNDESDEUTSCHEN Rechtsanwälten zu tun hatte, allen ermangelte es an
Sprach- und Rechtskenntnissen.
In österr. Kanzleien würde man viele zum Jausenholen einsetzen (Gaffer
Boys), da könnten sie gerichtlich keinen Schaden anrichten.
anonymis schrieb im Beitrag #6314376:
> straftaten zu enttarnen und dann anzeigen zu erstatten.> LKA-Wiesbaden- mikrocontroller.net-GRUPPE
Erst mal ent- tarnen und dann mal anzeigen und später gibts vielleicht
sogar eine Einvernahme vor dem Staatsanwalt. Da sich der Beschuldigte in
"solchen LKA-Wiesbaden-Fällen" meist ausschließlich leugnend
verantwortet und sowohl StA als auch Gerichte besseres zu tun haben,
bleibt es wohl: dabei: ein
nichtsnutziger verstaubter Akt wandert in den (Daten-) Shredder.
IM GEGENSATZ zu dir
kann ein selbst ein junger ländlicher Polizeibeamter sehr wohl zwischen
einer Straftat, einem Vergehen und gehässigen Vernaderungen
unterscheiden.
Übrigens: Das (Anzeigen wie) Vortäuschen einer 'Straftat' ist auch
strafbar, sobald eine Behörde einschreitet. Verleumdung? wird mit
demselben Strafmaß geahndet wie die Begehung der Straftat selbst.
Hallo
für mich hatte ich schon gewettet wann kommt der erste ewig gleiche
dumme Hinweis- und ich war erfreut über vielen guten (!) Beiträge die
endlich mal auf die Frage des TO eingingen - doch dann die erwartete
Entäuschung:
Oh man wie gelangweilt und oder trollig muss man sein um so ein Mist zu
verzapfen ?!
Aber auch das ewig gleiche herumreiten auf Rechtschreibung,
Zeichensetzung und Grammatik nervt ungemein - merkt ihr
Rechtschreibheinis nicht das ihr euch auf das gleiche Niveau herab
begibt?!
Dies ist kein Rechtsforum, keine Denunziantenschmiede und vor allem auch
kein Germanistenforum.
Es wird ja von einen recht speziellen Zeitgenossen hier den Moderatoren
immer wider vorgeworfen sie würden zu viel löschen - ich bin immer mehr
der Meinung es wird viel zu wenig gelöscht - z.B. der ewig gleiche
nervige Mist.
Ungefragte "Rechtshilfe", angriffe wegen Rechtßscreibpung (ja...)
unschöner Grammatik sollte genauso hier unerwünscht sein wie harte
Bekleidungen oder manche Verlinkungen.
Hennes
Stefan ⛄ F. schrieb:> Nutzt du etwa diese Plattform? Tsss
Nein, natürlich nicht. Aber diese eine Tussi von den Werbeplakaten würde
ich schon ganz gerne daten. Naja, wenn da nicht das Problem wäre, dass
sie altersmäßig wohl meine Enkelin sein könnte...
Aber macht keinen Schlimmen. Ich gehe davon aus, dass auch keiner der
zahlenden Parship-Mitglieder passenden Alters jemals bei der zum Stich
kommt. Die sieht mir echt nicht so aus, als würde SIE diese Plattform
benötigen, um einen adäquaten Stecher zu finden...