Im Beitrag Beitrag "Ringkerntrafo knurrt unter Last" wurde die EN61000-3-2 genannt und dem damit Notwendigen PFC Maßnahmen. Aktuelle PA Endstufen sind Digital und haben Schaltnetzteile und verbaute aktive PFC, dort eher kein Thema. Schaut man aber Endstufen/Verstärker für den Heimgebrauch im Hifi und "High-End" Sektor an, fahren diese oft noch (großen >500VA) Ringkerntrafo/Gleichrichter und viele Elkos. Ohne aktive oder passive PCF Schaltung. Exemplarisch Anhang ein paar offene Modelle, in denen man gut erkennt, dass der Trafo zur Netzteilbuchse/-Schalter geht, max. Entstörkomponenten sind zu sehen. Sind diese Endstufen überhaupt Konform nach EN61000-3-2? Ist es überhaupt noch möglich Geräte auf die alte Art mit Ringkerntrafo/Gleichrichter/Elkos auf den Markt zu bringen? Grüße Roberto
Roberto schrieb: > Sind diese Endstufen überhaupt Konform nach EN61000-3-2? Ja eine interessante Frage. Dort steht drin, dass bei Nennlast gemessen wird. Früher meine ich galt im Leerlauf, da nahm das Gerät keine 70W auf und PFC war egal. Sagen wir mal so: ein klassischer Audioverstärker hält den Betrieb bei Nennlast gar nicht aus. Ähnliches Problem bei Labornetzteilen, die in der Norm aber nicht explizit erwähnt werden.
Roberto schrieb: > Sind diese Endstufen überhaupt Konform nach EN61000-3-2? Müsste man ausmessen. Der Trafo arbeitet auch als große Entstördrossel, so das der PF vermutlich gar nicht so furchtbar aussieht. Allerdings ist (mir) auch unklar ob die Teile die >70W Regeln überhaupt erfüllen (müssen).
dick und doof in einer Person schrieb: > Was ist denn ein PFC? https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsfaktorkorrekturfilter
Jim M. schrieb: > Allerdings ist (mir) auch unklar ob die Teile die >70W Regeln überhaupt > erfüllen (müssen). MaWin schrieb: > Früher meine ich galt im Leerlauf, da nahm das Gerät keine 70W auf und > PFC war egal. Sollten drunter fallen, da Änderungen (s. Anhang) in Ausgabe DIN EN 61000-3-2(VDE 0838-2):2010-03 - Angaben zur Wiederhol- und Vergleichspräzision bei Messungen - Bei kleinen Änderungen mit einer Änderungen der Leistungsaufnahme um weniger als 20% im Falle erheblicher Unterschreitung der Grenzwerte (z.B. bei aktiver PFCSchaltung) vereinfachte Prüfung - Möglichkeit, Grenzwerte anhand von Leistungen zu bestimmen, die um +/- 10% von der gemessenen Leistung abweichen (d.h., der untere Leistungsgrenzwert für Klasse A wurde faktisch auf 82,5 W erhöht; für professionell genutzte Geräte gelten die Grenzwerte faktisch nur für eine aufgenommene Leistung bis 910 W) - Präzisierung der Prüfbedingungen für *. Audioverstärker (Volllast)* . Lampen (Alterung vor Prüfung) . Waschmaschinen (Aufheizung, sofern diese nicht programmgesteuert erfolgt) . PCs (Nutzung von Erweiterungssteckplätzen mit maximal möglicher Leistungsaufnahme; Deaktivierung von Energiesparmodi; bei Anlagen mit zusammen gelieferten Energieversorgungseinheiten, z.B. USV) . Nutzung von externen Netzteilen (Wahlweise Systemprüfung oder Netzteil bei Nennlast
Altgeraete fallen unter Bestandsschutz solange diese nicht veraendert werden. Somit kann entwarnt werden.
Dieter schrieb: > Altgeraete fallen unter Bestandsschutz Es geht um Neugeräte die aktuell Verkauft werden.
Jim M. schrieb: > Der Trafo arbeitet auch als große Entstördrossel, so das der PF > vermutlich gar nicht so furchtbar aussieht. Das kanns Du genau so schnell wieder vergessen, wie es Dir eingefallen ist.
Jim M. schrieb: > Müsste man ausmessen. > > Der Trafo arbeitet auch als große Entstördrossel, so das der PF > vermutlich gar nicht so furchtbar aussieht. So ein Unsinn! Der Stromflußwinkel eines klassischen 50 Hz Trafonetzteils mit Gleichrichter und Ladekondensator ist kurz und nichtlinear. Eben DAS soll die PFC verhindern. Ein Verbraucher soll möglichst sinusförmig und in Phase zur Spannung den Strom aufnehmen, wie ein rein ohmscher Verbraucher.
Roberto schrieb: > Dieter schrieb: >> Altgeraete fallen unter Bestandsschutz > > Es geht um Neugeräte die aktuell Verkauft werden. Die sind bereits zugelassen.
Michael X. schrieb: >> Es geht um Neugeräte die aktuell Verkauft werden. > > Die sind bereits zugelassen. Aha. Von der Audio-Verstärker-Netztrafo-Zulassungsbehörde, mit Stempel und doppeltem Durchschlag? Oder kurz: Es gibt dafür keine Zulassung, daher kann da auch nichts zugelassen sein. Ab dem Tag, ab dem eine Verordnung/ein Gesetz die Einhaltung irgendwelcher technischen Grenzwerte fordert, müssen die von verkauften Geräten eingehalten werden. Oliver
Was ist denn mit dem Lagerbestand? Oder gut abgehangen aus Fernost ein halbes Jahr unterwegs?
Abdul K. schrieb: > Was ist denn mit dem Lagerbestand? Oder gut abgehangen aus Fernost > ein halbes Jahr unterwegs? So eine Verordnung hat genügend Vorlaufzeit, hier 3 Jahre seit 2017. Mich wundert auch, seit dem ich sie gelesen habe, dass sie scheinbar ignoriert wird, oder nicht ernst genommen wird, für einen Fehler gehalten wird (denk ich mir auch). Aber die Hobbytrolle hier haben natürlich von ihr nocb nie gehört
Und wie sieht das bei den Haarföns aus, die z.T. mittels einfacher Diode in Reihe die Leistungsaufnahme der Heizspiralen halbieren?
Audio Verstärker fallen in die Klasse-A. Da sind die Grenzwerte entspannt und Absolutwerte. Normalerweise erfüllt ein einfacher 500 Watt Trafo-Brückengleichrichter-Siebelko die EN61000-3-2. Bei aberwitzigen Leistungen muss man halt noch eine Drossel reinhängen, oder besser den Trafo mit schlechterer Kopplung oder dünnerem Draht wickeln. Und natürlich halten sich die grossen Hersteller an die Norm. Das sieht man schön an den Normen für die maximale Standby Leistung (0.5Watt?). Die kann man mit einem grossen Ringkerntrafo nicht erfüllen, daher haben viele Verstärker einen kleinen Hilfstrafo zusätzlich, der die Standby Schaltung versorgt, der Haupttrafo wird mit einem Relay eingeschaltet.
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