Hallo! Kann mir jemand Tipps geben, einen einfachen AM-Empfänger für eine feste Frequnz im Flugfunkband zu realisieren (d.h. selbst bauen, löten, ect)??
Altes Transistorradio umbauen, irgendwas, was noch analog abgestimmt wird. Dort solltest du die Frequenz um ein paar MHz nach oben "tunen" können. Anschließend noch den Ratiodetektor entfernen und durch einen einfachen AM-Detektor ersetzen. Alternativ zusehen, ob du irgendeinen IC findest, der das HF-Frontend übernimmt, bspw. TDA4100. Bei Peter Salomon findest du auch Ideen, mit einem TBA120S (A220D) einen AM-Synchrondemodulator zu bauen: http://www.ps-blnkd.de/ApplBerichte.pdf Dürfte empfindlicher werden als ein einfacher Diodendemodulator. PS: hier noch was zum A4100D/TDA4100: http://www.igerlach.de/2mRX/A4100.pdf Das OCR des Scans ist nicht 100 % OK, aber sollte eine Idee geben, wie man das Teil benutzt.
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Jörg, deine integrierten Beispiele haben aber alle, hoch verstärkende Begrenzerverstärker in der ZF, die sich auch nicht abregeln lassen. Habe meine Zweifel, dass dort am Ausgang, sich AM noch einigermaßen verzerrungsfrei demodulieren lässt.
Hmm, stimmt. Andererseits, gerade beim A4100 sollte man doch in der Lage sein, den AM-Empfangsteil als "ZF-Teil" des VHF-Frontends zusammenzustöpseln. Genau genug habe ich mir das aber noch nicht angesehen. Da müsste der TE erstmal bisschen gucken lassen, was er an Vorkenntnissen und Messmöglichkeiten hat. Ganz auf blauen Dunst bekommt man ein VHF-Frontend nicht zum Laufen, und dafür möchte ich erstmal nicht zu viel Zeit in einen Empfängerkonzeption investieren … Das ist doch sowieso ein Projekt, wo der Weg das Ziel ist. Wenn ich einfach nur diese Frequenz empfangen möchte, kaufe ich einen Funkscanner oder ein gebrauchtes Amateurfunk-Handy.
Friedemann T. schrieb: > für eine feste > Frequnz im Flugfunkband zu realisieren Eine feste Frequenz nützt dir nichts, weil sich Flugfunk auf mehreren Bändern abspielt. Für Tower-Flieger beim Start andere als bei Tower-Flieger beim Approach. Vorfeld hat seine eigenen, Radar auch. Höchstens auf Info und Anmeldung ist Verlass. Da mal die Liste für die Käsebomber: http://www.funkfrequenzen01.de/index013.htm Ach ja, ohne Lizenz ist auch reines Abhören nicht legal. Ausser vielleicht die Notruffrequenz, 121.5 MHz.
Hi, Läuft auch digital. Nur die Dauerdurchsageschleife, die auf den Digitalbetrieb hinweist, ist noch analog. ciao gustav
Einfach einen Bausatz kaufen :-) Etwas Erfahrung beim Aufbau kann dabei nicht schaden. https://www.amazon.de/Tihebeyan-Receiver-Aviation-Empfindlichkeit-118-136MHz-default/dp/B07X4838HZ
K. Cab ot Erutuf schrieb: > Ach ja, ohne Lizenz ist auch reines Abhören nicht legal. VOLMET ist immer Rundfunk, damit legal. Der Rest ist schegal: https://lawfactory.de/news.html Dort nach Flugfunk suchen - 2 Verfahrenseinstellungen. "Das Gericht merkte an, dass das Telekommunikationsgesetz "sehr unglücklich formuliert" sei und dass man für eine Verurteilung eines Täters eigentlich immer direkt daneben stehen müsste." Nur wurde es inzwischen arg verschärft mit Knastparagraphen. Der Nachbar - Dein Feind und Henker
Henkerfeind schrieb: > K. Cab ot Erutuf schrieb: >> Ach ja, ohne Lizenz ist auch reines Abhören nicht legal. > > https://lawfactory.de/news.html > > Dort nach Flugfunk suchen - 2 Verfahrenseinstellungen. Ja, gegen Amateurfunker, die ja bekanntlich eine Lizenz haben.
..bin selbst Pilot und habe das BZF1+2. Mir geht es um das Mirhören unserer Platz(INFO)frequenz als Festinstallation. (Handscanner hab ich natürlich, das alte KX125TSO im veralteten 25kHz-Raster aus unserere C172N hätte ich auch noch...aber mir geht es um eine ‚einfache‘ Lösung selbst zu löten)
K. Cab ot Erutuf schrieb: > Ja, gegen Amateurfunker, die ja bekanntlich eine Lizenz haben. Sie haben eine Genehmigung zum Betrieb einer Amateurfunkstelle, aber keine pauschale "Lizenz", x-beliebigen Funkverkehr abzuhören. Eine der dort genannten Verfahrenseinstellungen bezieht sich absolut nicht auf einen Funkamateur, aber auf eine Reihe von Verfahrensfehlern. Die zweite Einstellung erfolgte, wie oben schon angemerkt wurde, weil die Beweislage zu dürftig war, war aber eindeutig kein Freispruch.
Friedemann T. schrieb: > aber mir geht es um eine ‚einfache‘ Lösung selbst zu löten) Wie ich oben schon schrieb: wenn der Weg das Ziel ist, ist das OK. Aber unterschätze nicht den Aufwand, den du da reinstecken wirst (vor allem an Zeit), wenn du vorher noch nichts in diesem Frequenzbereich gebastelt hast und keine Messmittel hast (oder jemanden kennst, der welche hat).
Jörg W. schrieb: > die Beweislage zu dürftig war, war aber eindeutig kein Freispruch. Genau, es ist halt ein Unterschied zwischen "legal" und "nicht illegal" sowie "ohne strafrechtliche Konsequenzen" auch wenn der Endeffekt ("ungestraft") gleich ist. Mit ner Amateurfunklizenz in der Tasche kann man immer besser auf 'technisches Interesse - ohne kriminelle Absicht' oder "unbeabsichtigter Beifang" argumentieren … aber letzlich ist es ein Mensch, der die Gesetze auslegt.
K. Cab ot Erutuf schrieb: > Mit ner Amateurfunklizenz in der Tasche kann man immer besser auf > 'technisches Interesse - ohne kriminelle Absicht' oder "unbeabsichtigter > Beifang" argumentieren Nö, das hatte dort niemanden interessiert. Letztlich wurde es auch erst in der Berufungsinstanz gekippt – genügend Leute (auch Funkamateure) sind wegen des puren Besitzes eines Scanners, in den irgendeine Polizeifrequenz programmiert war, belangt worden (und haben die jeweiligen Strafen gezahlt). War ja auch hier der Fall, erst in der Berufung hat das Gericht klar gestellt, dass die bloße Möglichkeit, dass man mit so einem Gerät illegal Funkverkehr abhören kann, ihm nicht als Beweis genügte, dass derjenige das auch tatsächlich getan hat. Dass derjenige Funkamateur ist, hat für die Verfahrenseinstellung keine Rolle gespielt.
Jörg W. schrieb: > Dass derjenige Funkamateur ist, hat für die Verfahrenseinstellung keine > Rolle gespielt. Sehe ich anders, weil ich das Zitat "Das Argument der Verteidigung, wonach dem Gesetz nicht entnommen werden kann, dass Aussendungen des Flugfunks und des Amateurfunks unterschiedlich zu behandeln seien, konnte nicht widerlegt werden. " so interpretiere, das der wer eine Flugfunkaussendung gleich behandelt wie eine Amateurfunkaussendung (für einen lizensierten Amateurfunker ok) nicht dem Gesetz zuwieder handelt. -- "dass man mit so einem Gerät illegal Funkverkehr abhören kann, ihm nicht als Beweis genügte, dass derjenige das auch tatsächlich getan hat." sonst könnte man ja auch jeden wegen Geschwindigkeitsübertretung verknacken, nur weil seine tachonadel über 50 reicht ;-) ist halt ein unterschied zwischen 'gun' und 'Smoking gun' ;-) https://de.wikipedia.org/wiki/The_Smoking_Gun
Jörg W. schrieb: > Die zweite Einstellung erfolgte, wie oben schon angemerkt wurde, weil > die Beweislage zu dürftig war, war aber eindeutig kein Freispruch. Das ist nicht richtig. In Dubio pro Reo. In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Wer nicht von einem Gericht in in einer Hauptverhandlung per Urteil oder per Strafbefehl als schuldig erkannt wird, ist freigesprochen. Gelangt die Staatsanwaltschaft aber noch vor Anklageerhebung zu dem Ergebnis, daß sie die dem Beschuldigten vorgeworfene Straftat nicht nachweisen kann, stellt sie das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Es kommt erst gar nicht zu einer Verhandlung und ein Freispruch ist gar nicht erst notwendig. Es gibt auch keine Freisprüche erster oder zweiter Klasse, wie der Volksmund oder die Boulevardpresse oft kolportiert. Freispruch vor Gericht ist Freispruch, Punkt. Einstellung des Verfahrens bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommt ist gleichbedeutend als wäre nichts vorgefallen.
K. Cab ot Erutuf schrieb: > "dass Aussendungen des Flugfunks und des Amateurfunks unterschiedlich zu > behandeln seien," Sorry, ich bezog mich mit den Ausführungen auf den letzten (dritten) Eintrag zu Flugfunk auf der Seite, ganz unten.
..aus..ende, ich hab eine maßgeschneiderte Schaltung gefunden für die eine Frequenz meines Heimatflugplatzes, die ich jedesmal im Flieger zu Flugbeginn und -ende raste, und die ich sehr wohl als BZF-Inhaber von zu Hause aus mithören darf!?
Friedemann T. schrieb: > ..aus..ende, ich hab eine maßgeschneiderte Schaltung gefunden für die > eine Frequenz meines Heimatflugplatzes Nix aus... ende. Jetzt fängt es erst an. Berichte mal bitte, wann die die Schaltung zum Laufen bekommen hast. Flugfunkempfang in direkter Nachbarschaft von starken UKW-Sendern ist nämlich kein Kindergeburtstag. Wir sind neugierig auf die Erfahrungen
Hallo an alle, Was ich hier lese... ist mir so anders bekannt. Soviel ich weiß, kann man mit einem normal käuflichen Empfänger, das sagt schon der Name... empfangen. Und das darf man. Natürlich kann man mit einem Kurzwellen- oder Allwellen- fähigen Radio durchaus kommerzielle und militärische Funkdienste empfangen. Mit "Allwellenempfängern" ggf. eben auch CB-, BOS- und Flugfunk. Ich habe eine alte Fernost- Kofferheule aus den 70er/ 80er Jahren, in "Grundig Satellit"- Optik, die kann das. Hübsche Kiste, steht im Wohnwagen, als Reisejaule. Langwelle bis CB- Funk- Band, UKW ab OIRT- Bereich, CCIR- Bereich und darüber, bis Fernseh- VHF- Bereich. Obwohl bei UKW und darüber ein FM- Empfangsteil werkelt, ist der AM- Flugfunk top empfangbar, in meiner Gegend -Flughafennähe- auch Flugwetter und anderer Flugfunk, wohl militärisch, ist auch Militärflughafen. Einziger Nachteil: Normale Drehko- Abstimmung mit Skalenseil- Antrieb, billigst gemacht, Zufall, eine Frequenz einzustellen oder wiederzufinden. Interessieren tut's mich eher wenig, die Kiste kann's eben, wurde mal so gebaut und verkauft. Und ich habe noch andere Geräte, die Kurzwelle bis in militärische Bereiche empfangen können, ganz normale Heimgeräte aus den 60ern. Meines Wissens ist es nicht direkt verboten, bestimmte Aussendungen abzuhören, wie sollte das auch gehen ???? Viele normale Radios, die man im Laden kaufen kann, oder ältere Geräte empfangen eben auch sowas. Das kann man nicht verhindern- schon im Dritten Reich hatten die Machthaber gewünscht, den Empfang ausländischer Sender unmöglich machen zu können- die Technik gibt's aber her, und so ein frommer Wunsch läßt sich mit durchstimmbaren Empfängern eben nicht realisieren. Aber- meines Wissens darf man aufgefangene Funksprüche/ Nachrichten, die nicht für einen selbst bestimmt sind, nicht auswerten, weitergeben, usw., Ausnahme Notrufe. TKG §89 und §148 beziehen sich auf Funkanlagen, nicht auf normale Radios, und verbieten die Nachrichten- Weitergabe. https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__148.html Hat jemand andere Informationen ?
ft16a schrieb: > Soviel ich weiß Dann weißt du falsch. Du kannst natürlich versuchen, den schmalen juristischen Grad zu wandern, dass der Begriff "Funkanlage" witzigerweise im TKG nicht definiert ist. Viel Erfolg wirst du vor Gericht damit wahrscheinlich nicht haben, weil man einen Funkscanner dort eben auch als das einstufen wird, was er ist: eine Funkempfangsanlage. Normale Rundfunkempfänger sind anders definiert, aber mit denen kann man eben auch keinen Flugfunk empfangen.
Beitrag #6342457 wurde von einem Moderator gelöscht.
ft16a schrieb: > TKG §89 und §148 beziehen sich auf Funkanlagen, nicht auf normale > Radios, und verbieten die Nachrichten- Weitergabe. Das wäre sogar eine gesetzeslücke wenn man das Radio entsprechend umbaut. Dann wäre es mal interessant wie dann geurteilt wird? Auch der einsatz eines Konverters der den interessanten Frequenzbereich in das UKW Rundfunkband umsetzt. Nur da müsste man die ZF im Radio modifizieren so das man die Filter von W-FM auf N-FM umschalten kann.
Hallo man darf auch mitten auf den Dorf um 3.00 Uhr Morgens bei leerer Straße nicht über die Straße bei roter Fußgängerampel gehen... Reden ist Silber, schweigen ist Gold und ein klein wenig gesunder Menschenverstand (Nicht im Garten an der Stereoanlage die Nachbarschaft beschallen und das zitierte Sprichwort beachten) und die Sache ist mehr als gegessen. Hatte schon vor "zwei Ewigkeiten" bei ehemals analogen BOS Diensten funktioniert... Durchgehende Empfänger sind ja schon sehr lange zugelassen - Schluss bei 26,2 MHz, und in den höheren Bereichen nur Rundfunk und Amateurfunk ist auch schon sehr lange Geschichte war aber mindesten seit den 1980er Jahren zumindest auf den Gebiert der alten BRD auch kein praktischer Hindernisgrund - die Empfänger waren teilweise sehr leicht erweiterbar (Brücke auftrennen, Diode entfernen) und für den "Export" ;-) gab es auch damals mehr als genug Quellen. Praktiker
CW Nix schrieb: > Was ist an dem Flugfunk denn so interessant? Eventuell der Spaß am eigentlichen Funkverkehr, das Nachvollziehen des ganzen Ablaufs im Zusammenhang mit den Positionsmeldungen und oder für die Simulationsflieger. "Mitfliegen" (irgendwann macht aber die Physik einen Strich durch die Rechnung) bei einen bestimmten Flug. Auch zuverlässige zeitnahe Wetterinformationen (ja das Internet, aber trotzdem...), der Spaß den Ballonfahrer vom Ballon den man gerade sieht auch zuhören zu können und so manches andere mehr. Übergens: Schon in einen US Spielfilm aus den 70er oder ganz frühen 80er Jahren konnte man in einer Szene sehen wie einer der Figuren ganz offiziell am Flughafen den Flugfunkverkehr an einen "Servicepunkt" mithören konnte... So mancher Flugfunkverkehr (und mehr9 wird auch ganz legal im Netz gestreamt -natürlich aber nicht aus Deutschland....
Flugfunk ist doch langweilig.....gähn... Flugfunk kann ich hier auch empfangen, ein Kanal bringt unablässig Wetterdaten. Als ich vor gaaaaanz langer Zeit noch jung war, hatte ich sonntagsmorgens immer am heimischen Röhrenradio gesessen und Norddeich-Radio auf Kurzwelle gehört. Über Norddeich-Radio liefen die ganzen Telefongespräche zu den Schiffen, alles schön offen in AM. Das war dann schonmal ein bisschen interessanter.
CW Nix schrieb: > Was ist an dem Flugfunk denn so interessant? Auch der Flugzeugfunk kann interessant sein- die Piloten lassen durchaus auch mal Sachen hören, für die der Flugfunk eigentlich nicht so gedacht ist. Auch der Wetterbericht- der gilt ja für die Region des Flugplatzes. Jörg W. schrieb: > Normale Rundfunkempfänger sind anders definiert, > aber mit denen kann man eben auch keinen Flugfunk empfangen. Die beschriebene Kofferheule IST ein "normales Radio"- ein Allwellenempfänger für die normalen Wellenbereiche, und eben noch etwas drüber hinaus. Sollten Allwellenempfänger eine Extra- Kategorie sein, dann bitte Angaben, wo das -im juristischen Sinne- definiert ist. Praktiker schrieb: > Durchgehende Empfänger sind ja schon sehr lange zugelassen > Schluss bei 26,2 MHz Schon einige Röhrenradios der letzten Jahre (um 1965- 1970) gingen bis 30 MHz. Jörg W. schrieb: > ft16a schrieb: >> Soviel ich weiß > Dann weißt du falsch. Krieg'st nen Preis, wenn besser weiß... :-) Da sollte es ja dann einen Paragraphen in den Gesetzbüchern oder einen Präzedenzfall geben, in welchem ein normaler (Mit-) Hörer, der eben nur zufällig Funk- Zeuge wurde, und dem man vorwarf, die Nachricht "weitergegeben" zu haben, verdonnert wurde. Sowas ist in Deutschland allerdings denkbar.
Da bekommt das Wort Glaubenskrieg ja eine ganz andere Bedeutung: https://bccatholic.ca/voices/peter-vogel/when-is-a-radio-not-a-radio-when-it-s-software-defined
Jörg W. schrieb: > war aber eindeutig kein Freispruch. Wer lesen kann ist im Vorteil und niemand behauptete irgendeinen Freispruch: Henkerfeind schrieb: > Dort nach Flugfunk suchen - 2 Verfahrens*einstellungen*. #1 Nach einer umfangreichen Einlassung stellte die Staatsanwaltschaft Köln das Verfahren im Februar 2014 mit Zustimmung des Beschuldigten ein (vgl. LG Köln - 105 Qs 55/13 - Beschluss vom 11.09.2013). #2 Vor dem LG Köln als Berufungskammer wurde am 6. September 2000 erneut verhandelt. Die Kammer stellte das Verfahren gemäß § 153 StPO ein und legte die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auf.
Das ist nun schon der dritte Nickname, den du in diesem Thread benutzt. Auch für dich gelten die Forenregeln.
K. Cab ot Erutuf schrieb: > Genau, es ist halt ein Unterschied zwischen "legal" und "nicht illegal" > sowie "ohne strafrechtliche Konsequenzen" auch wenn der Endeffekt > ("ungestraft") Du sülzt Unsinn: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 103 (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Jörg W. schrieb: > Auch für dich gelten die Forenregeln. Ha.Ha!. Hier gehts um Res und nicht ad hominem - aber mach doch Du was Du nicht lassen kannst und wenn Dich als Sheriff besser fühlst walte Deines Löschamts - mir doch egal!
Ich möchte deinen Kram nicht löschen, aber bitte bleibe bei einem Namen pro Thread. Es gibt keinen Grund so zu tun, als wärst du hier eine ganze Schulklasse.
● J-A V. schrieb: > Wie lange soll Flugfunk eigentlich noch analog bleiben? Was, zum Teufel, sollte denn Digital da bringen ??? Analog geht immer, vielleicht manchmal mies, vielleicht auch grenzwertig- aber wenn irgendwas aufgefangen wird, kann man es hören- das menschliche Gehör, zusammen mit dem Gehirn, ist ein absolut phantastisches Filter, es kann in Rauschen, Knattern und Gebrabbel noch sinnvolle Wörter erkennen, wenn die Technik nichts mehr auswerten kann. Und AM ist da tatsächlich noch mit der Nase vorn. Selbst eine Überlagerung durch einen Störsender muß noch nicht das Ende sein. Und der Empfang ist wesentlich ruhiger- darum funken Trucker noch heute auf AM- CB, Kanal 9. Digital- geht oder geht nicht. Kennt man vom Handy- Bei miesen Bedingen kaum noch als Sprachsignal erkennbar, oder schaltet nur ein und aus- das macht verrückt, und ist damit keine wirkliche Hilfe.
● J-A V. schrieb: > Wie lange soll Flugfunk eigentlich noch analog bleiben? Hi, du bist hinter der Zeit her. Ist schon seit über 5 Jahren Standard. Vielleicht die CRP Frequenz ist aus Kompatibilitätsgründen noch Schmalband FM. Tower betreibt dann Frequenzmanagement, wird er darauf angerufen. Compulsory reporting point for VFR approaches. ● J-A V. schrieb: > Was zum Teufel bringt digital für BOS Funk Lange etabliert. Und schon ist die ganze Sache abhörsicher. ciao gustav
Karl B. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> Wie lange soll Flugfunk eigentlich noch analog bleiben? > Hi, > du bist hinter der Zeit her. > Ist schon seit über 5 Jahren Standard. > Vielleicht die CRP Frequenz ist aus Kompatibilitätsgründen noch > Schmalband FM. Tower betreibt dann Frequenzmanagement, wird er darauf > angerufen. An meinem Standort ist ein Flugplatz in der Nähe, und wenn ich Passagiermaschinen sehe, kann ich -gelegentlich- noch mit der Kofferheule uncodierten Funk mithören. Werden also noch nicht alle digital sein. Nur bei Militärjets höre ich nur die Triebwerke, oder sehe das Weiße im Auge des Piloten, wenn die mal Tiefflug machen (selten, aber dann kurz über'm Biberschwanz !). Die Spaßbremsen würgen ihre Funken ab, wenn sie hier rüberfliegen. :-)
Beitrag #6343209 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hallo zusammen, hallo Friedemann,
> ich hab eine maßgeschneiderte Schaltung gefunden
interessiert mich. Ist die Quelle geheim?? Ein Link wäre schön.
Viel Erfolg bei Basteln.
73
Wilhelm
ft16a schrieb: > Die Spaßbremsen würgen ihre Funken ab, wenn sie hier rüberfliegen. Nein, die nutzen ganz andere Frequenzen im so genannten UHF-Bereich. Und halten natürlich nach Möglichkeit Funkstille.
Hp M. schrieb: > Nein, die nutzen ganz andere Frequenzen im so genannten UHF-Bereich. > Und halten natürlich nach Möglichkeit Funkstille. Hp M, Da war hinterm Text ein Smilie... Und ist hier auch so- die Herren Tiefstflieger wollen nicht mit uns Bauern, darum quackeln die im UHF- (ums- Haus- fliege-) Bereich. HUHU... EIN SMILIE.
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Lothar M. schrieb: > Flugfunk ist doch langweilig.....gähn... Das sehen die Piloten ETWAS anders. Übrigens: Der TO ist Pilot...
Lothar M. schrieb: > Über Norddeich-Radio liefen die ganzen Telefongespräche zu den Schiffen, > alles schön offen in AM. > > Das war dann schonmal ein bisschen interessanter. Noch interessanter waren die C-Netz Telefone die man mit nem FX118 IC von Conrad leicht abhören konnte. BOS ging damit natürlich auch auf!
Hallo zusammen,
> Noch interessanter waren die C-Netz Telefone
..und noch noch interessanter waren die B-Netz Telefonate. Da konnte man
live zuhören.
Anfang 70er Jahre mit einem NE1 Flugfunkempfänger von R&S, so ca. bei
150MHz.
Eigentlich genauso langweilig wie Polizeifunk..., aber man konnte es und
man hatte es Ihnen (wem auch immer) gezeigt.
Heute lächelt man darüber.
73
Wilhelm
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Bearbeitet durch User
Wilhelm S. schrieb: > Heute lächelt man darüber. Genau, oder wir versuchen uns an DECT und GSM (auch schon wieder im Sterben). Gibts denn schon Ansätze für BOS Tetra? Irgendwelche Decoder auf SDR-Basis? 73 de Harri
Harald schrieb: > Gibts denn schon Ansätze für BOS Tetra? Irgendwelche Decoder auf > SDR-Basis? Decodieren von Tetra ist kein Problem, aber zum Mithören von BOS-Tetra müsste die Funkschnittstellenverschlüsselung geknackt werden. Dann wird es schnell wieder kriminell.
Such mal nach Pfitzner VKE - das waren Einka alempfänger die in den Aufklärungstürmen der Bundeswehr liefen.
CAT Weasel schrieb: > Dann wird > es schnell wieder kriminell. Das war beim C-Netz oder jetzt DECT und GSM ja irgendwie auch der Fall, aber man stellt sich ja auch nicht auf den Marktplatz und beschallt diesen mit den übertragenen Gesprächen!
K. Cab ot Erutuf schrieb: > Eine feste Frequenz nützt dir nichts, weil sich Flugfunk auf mehreren > Bändern abspielt. Du solltest "Bänder" und "Frequenzen/Kanäle" auseinander halten. Innerhalb eines Bandes gibt es mehrere Frequenzen.
W.A. schrieb: > K. Cab ot Erutuf schrieb: >> Eine feste Frequenz nützt dir nichts, weil sich Flugfunk auf mehreren >> Bändern abspielt. > > Du solltest "Bänder" und "Frequenzen/Kanäle" auseinander halten. > Innerhalb eines Bandes gibt es mehrere Frequenzen. Kurzwelle?
Wilhelm S. schrieb: > Hallo zusammen, hallo Friedemann, > >> ich hab eine maßgeschneiderte Schaltung gefunden > > interessiert mich. Ist die Quelle geheim?? Ein Link wäre schön. > Viel Erfolg bei Basteln. So wie ihr den TO behandelt habt, wäre es verwunderlich wenn er seine Infos mit euch teilen würde.
W.A. schrieb: > K. Cab ot Erutuf schrieb: >> Eine feste Frequenz nützt dir nichts, weil sich Flugfunk auf mehreren >> Bändern abspielt. > > Du solltest "Bänder" und "Frequenzen/Kanäle" auseinander halten. > Innerhalb eines Bandes gibt es mehrere Frequenzen. Ja, korrekt, da habe ich den Afu-üblichen Gebrauch der Begriffe 'verschubst'. Gemeint ist das auf 118 - 137 MHz mehrere (Träger-Frequenzen) mit definierten Abstand, (Raster) definiert sind. Das der Frequenzabstand über die Jahre verkürzt wurde, macht die Sache etwas kompliziert und wahrscheinlich hatt deshalb mein übertrainiertes Hirn in Anlehnungen an die begrenzenden Seitenbänder wie sie bei der AM nun mal auftreten 'Band' statt 'Kanal' geschrieben. Es heisst ja Oberes und Unteres Seiten-Band und nicht Seiten-Kanal oder -Frequenz?! https://de.wikipedia.org/wiki/Seitenband
● J-A V. schrieb: > W.A. schrieb: >> K. Cab ot Erutuf schrieb: >>> Eine feste Frequenz nützt dir nichts, weil sich Flugfunk auf mehreren >>> Bändern abspielt. >> >> Du solltest "Bänder" und "Frequenzen/Kanäle" auseinander halten. >> Innerhalb eines Bandes gibt es mehrere Frequenzen. > > Kurzwelle? Flugfunk auf Kurzwelle. Alles klar ;-) Es gab zwar mal irgendwelche Exoten, die eine Langdrahtantenne aus dem Flugzeug hängen ließen, aber die Regel ist schon UKW in AM...
npn schrieb: > Flugfunk auf Kurzwelle. Gibt's wohl durchaus, für Interkontinentalflüge. ;-) http://monitor-post.blogspot.com/p/this-international-hf-aero-frequency.html
Jörg W. schrieb: > npn schrieb: >> Flugfunk auf Kurzwelle. > > Gibt's wohl durchaus, für Interkontinentalflüge. ;-) > > http://monitor-post.blogspot.com/p/this-international-hf-aero-frequency.html Okay, dann ist das wohl doch nicht so selten wie ich dachte. Interessant. Danke für den Hinweis!
Jörg W. schrieb: > npn schrieb: >> Flugfunk auf Kurzwelle. > > Gibt's wohl durchaus, für Interkontinentalflüge. ;-) Oh, das hätte womöglich manches Disaster erspart, da hätte man 1983 den Koreanern noch Bescheid sagen können, das sie direkt ins Schussfeld vom Iwan fliegen: "Ebenso meldete sie wenig später Punkt NABIE, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt wegen der Kursabweichung bereits außer Reichweite für UKW-Funk war und die Meldung von der 15 Minuten nach ihr gestarteten Schwestermaschine Flug 015 weiterleiten ließ." https://de.wikipedia.org/wiki/Korean-Air-Lines-Flug_007 https://www.fading.de/utility-empfang/flugfunk Falls das stimmt, wird dort auch unterhalb v. 10 MHz das obere Seitenband benutzt ...
Wir in Flugfunkband eigentlich noch ACARS genutzt oder läuft das alles jetzt über Satlink? Trotz einigen Überflügen laut ADSB auf 1090 MHz hier, keinerlei ACARS Datentelegramme mehr im Flugfunkband aufgefangen! 73 de Harri
npn schrieb: > Flugfunk auf Kurzwelle. Alles klar ;-) > Es gab zwar mal irgendwelche Exoten, die eine Langdrahtantenne aus dem > Flugzeug hängen ließen, Hi, und die letzten NDBs (für Insider "Hundekurve") werden auch abgeschaltet. Bei VORs soll es auch kommen. Die ganzen Listen sind für die Tonne. ciao gustav
● J-A V. schrieb: > Kurzwelle? Was hat Kurzwelle jetzt mit dem Flugfunkband zu tun, um dass es hier geht. Der ganze Bereich von 118 bis 137 MHz ist dem Funkverkehr zwischen Boden- und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen zugeordnet. Bei einem Kanalraster von 8.33kHz entspricht das theoretisch 2280 Funkkanälen.
K. Cab ot Erutuf schrieb: > Falls das stimmt, wird dort auch unterhalb v. 10 MHz das obere > Seitenband benutzt ... Das ist außer im Amateurfunk wohl überall der Fall, und dort auch eher "historisch bedingt" (ergab sich mit den lange Zeit sehr beliebten 9-MHz-Quarzfiltern von allein). Außerdem auch dort schon nicht mehr die volle Wahrheit: auf 60 m benutzt man das obere Seitenband.
W.A. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> Kurzwelle? > > Was hat Kurzwelle jetzt mit dem Flugfunkband zu tun, um dass es hier > geht. > Der ganze Bereich von 118 bis 137 MHz ist dem Funkverkehr zwischen > Boden- und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen zugeordnet. Bei > einem Kanalraster von 8.33kHz entspricht das theoretisch 2280 > Funkkanälen. Und was ist mit dem Bereich 108 - 118MHz? Da sollten normalerweise die Funkfeuer drauf laufen. Nur ich hab noch keines Empfangen können. Und im SDR hab ich im Wasserfall dort auch nichts Empfangen können bis auf den Oszillator vom Radio des Nachbarn. Da weis man gleich, welchen Sender er hört. Denn der wird geringfügig moduliert.
W.A. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> Kurzwelle? > > Was hat Kurzwelle jetzt mit dem Flugfunkband zu tun, um dass es hier > geht. tja... WAS hatte es wohl mit dem Einwand Kurzwelle auf sich...?
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