Forum: HF, Funk und Felder AM Empfänger für feste Frequenz


von Friedemann T. (kitez)


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Hallo!
Kann mir jemand Tipps geben, einen einfachen AM-Empfänger für eine feste 
Frequnz im Flugfunkband zu realisieren (d.h. selbst bauen, löten, ect)??

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Altes Transistorradio umbauen, irgendwas, was noch analog abgestimmt 
wird. Dort solltest du die Frequenz um ein paar MHz nach oben "tunen" 
können.

Anschließend noch den Ratiodetektor entfernen und durch einen einfachen 
AM-Detektor ersetzen.

Alternativ zusehen, ob du irgendeinen IC findest, der das HF-Frontend 
übernimmt, bspw. TDA4100.

Bei Peter Salomon findest du auch Ideen, mit einem TBA120S (A220D) einen 
AM-Synchrondemodulator zu bauen:

http://www.ps-blnkd.de/ApplBerichte.pdf

Dürfte empfindlicher werden als ein einfacher Diodendemodulator.

PS: hier noch was zum A4100D/TDA4100:

http://www.igerlach.de/2mRX/A4100.pdf

Das OCR des Scans ist nicht 100 % OK, aber sollte eine Idee geben, wie 
man das Teil benutzt.

: Bearbeitet durch Moderator
von Ingo W. (uebrig) Benutzerseite


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Jörg, deine integrierten Beispiele haben aber alle, hoch verstärkende 
Begrenzerverstärker in der ZF, die sich auch nicht abregeln lassen.
Habe meine Zweifel, dass dort am Ausgang, sich AM noch einigermaßen 
verzerrungsfrei demodulieren lässt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Hmm, stimmt.

Andererseits, gerade beim A4100 sollte man doch in der Lage sein, den 
AM-Empfangsteil als "ZF-Teil" des VHF-Frontends zusammenzustöpseln.

Genau genug habe ich mir das aber noch nicht angesehen. Da müsste der TE 
erstmal bisschen gucken lassen, was er an Vorkenntnissen und 
Messmöglichkeiten hat. Ganz auf blauen Dunst bekommt man ein 
VHF-Frontend nicht zum Laufen, und dafür möchte ich erstmal nicht zu 
viel Zeit in einen Empfängerkonzeption investieren … Das ist doch 
sowieso ein Projekt, wo der Weg das Ziel ist. Wenn ich einfach nur diese 
Frequenz empfangen möchte, kaufe ich einen Funkscanner oder ein 
gebrauchtes Amateurfunk-Handy.

von Hinweis auf Forensuche (Gast)


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von K. Cab ot Erutuf (Gast)


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Friedemann T. schrieb:
> für eine feste
> Frequnz im Flugfunkband zu realisieren

Eine feste Frequenz nützt dir nichts, weil sich Flugfunk auf mehreren 
Bändern abspielt. Für Tower-Flieger beim Start andere als bei 
Tower-Flieger beim Approach. Vorfeld hat seine eigenen, Radar auch. 
Höchstens auf Info und Anmeldung ist Verlass.

Da mal die Liste für die Käsebomber: 
http://www.funkfrequenzen01.de/index013.htm

Ach ja, ohne Lizenz ist auch reines Abhören nicht legal. Ausser 
vielleicht die Notruffrequenz, 121.5 MHz.

von Karl B. (gustav)


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Hi,
Läuft auch digital.
Nur die Dauerdurchsageschleife, die auf den Digitalbetrieb hinweist, ist 
noch analog.

ciao
gustav

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Einfach einen Bausatz kaufen :-) Etwas Erfahrung beim Aufbau kann dabei 
nicht schaden.

https://www.amazon.de/Tihebeyan-Receiver-Aviation-Empfindlichkeit-118-136MHz-default/dp/B07X4838HZ

von Marek N. (Gast)


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DVB-T-Stick plus Raspberry?

von Henkerfeind (Gast)


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K. Cab ot Erutuf schrieb:
> Ach ja, ohne Lizenz ist auch reines Abhören nicht legal.

VOLMET ist immer Rundfunk, damit legal. Der Rest ist schegal:

https://lawfactory.de/news.html

Dort nach Flugfunk suchen - 2 Verfahrenseinstellungen.

"Das Gericht merkte an, dass das Telekommunikationsgesetz "sehr 
unglücklich formuliert" sei und dass man für eine Verurteilung eines 
Täters eigentlich immer direkt daneben stehen müsste."

Nur wurde es inzwischen arg verschärft mit Knastparagraphen.

Der Nachbar - Dein Feind und Henker

von K. Cab ot Erutuf (Gast)


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Henkerfeind schrieb:
> K. Cab ot Erutuf schrieb:
>> Ach ja, ohne Lizenz ist auch reines Abhören nicht legal.
>
> https://lawfactory.de/news.html
>
> Dort nach Flugfunk suchen - 2 Verfahrenseinstellungen.

Ja, gegen Amateurfunker, die ja bekanntlich eine Lizenz haben.

von Friedemann T. (kitez)


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..bin selbst Pilot und habe das BZF1+2.
Mir geht es um das Mirhören unserer Platz(INFO)frequenz als 
Festinstallation. (Handscanner hab ich natürlich, das alte KX125TSO im 
veralteten 25kHz-Raster aus unserere C172N hätte ich auch noch...aber 
mir geht es um eine ‚einfache‘ Lösung selbst zu löten)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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K. Cab ot Erutuf schrieb:
> Ja, gegen Amateurfunker, die ja bekanntlich eine Lizenz haben.

Sie haben eine Genehmigung zum Betrieb einer Amateurfunkstelle, aber 
keine pauschale "Lizenz", x-beliebigen Funkverkehr abzuhören.

Eine der dort genannten Verfahrenseinstellungen bezieht sich absolut 
nicht auf einen Funkamateur, aber auf eine Reihe von Verfahrensfehlern. 
Die zweite Einstellung erfolgte, wie oben schon angemerkt wurde, weil 
die Beweislage zu dürftig war, war aber eindeutig kein Freispruch.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Friedemann T. schrieb:
> aber mir geht es um eine ‚einfache‘ Lösung selbst zu löten)

Wie ich oben schon schrieb: wenn der Weg das Ziel ist, ist das OK. Aber 
unterschätze nicht den Aufwand, den du da reinstecken wirst (vor allem 
an Zeit), wenn du vorher noch nichts in diesem Frequenzbereich gebastelt 
hast und keine Messmittel hast (oder jemanden kennst, der welche hat).

von K. Cab ot Erutuf (Gast)


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Jörg W. schrieb:

> die Beweislage zu dürftig war, war aber eindeutig kein Freispruch.

Genau, es ist halt ein Unterschied zwischen "legal" und "nicht illegal" 
sowie "ohne strafrechtliche Konsequenzen" auch wenn der Endeffekt 
("ungestraft")
gleich ist. Mit ner Amateurfunklizenz in der Tasche kann man immer 
besser auf 'technisches Interesse - ohne kriminelle Absicht' oder 
"unbeabsichtigter Beifang" argumentieren … aber letzlich ist es ein 
Mensch, der die Gesetze auslegt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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K. Cab ot Erutuf schrieb:
> Mit ner Amateurfunklizenz in der Tasche kann man immer besser auf
> 'technisches Interesse - ohne kriminelle Absicht' oder "unbeabsichtigter
> Beifang" argumentieren

Nö, das hatte dort niemanden interessiert. Letztlich wurde es auch erst 
in der Berufungsinstanz gekippt – genügend Leute (auch Funkamateure) 
sind wegen des puren Besitzes eines Scanners, in den irgendeine 
Polizeifrequenz programmiert war, belangt worden (und haben die 
jeweiligen Strafen gezahlt). War ja auch hier der Fall, erst in der 
Berufung hat das Gericht klar gestellt, dass die bloße Möglichkeit, dass 
man mit so einem Gerät illegal Funkverkehr abhören kann, ihm nicht als 
Beweis genügte, dass derjenige das auch tatsächlich getan hat.

Dass derjenige Funkamateur ist, hat für die Verfahrenseinstellung keine 
Rolle gespielt.

von K. Cab ot Erutuf (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Dass derjenige Funkamateur ist, hat für die Verfahrenseinstellung keine
> Rolle gespielt.

Sehe ich anders, weil ich das Zitat
"Das Argument der Verteidigung, wonach dem Gesetz nicht entnommen werden 
kann, dass Aussendungen des Flugfunks und des Amateurfunks 
unterschiedlich zu behandeln seien, konnte nicht widerlegt werden. "

so interpretiere, das der wer eine Flugfunkaussendung gleich behandelt 
wie eine Amateurfunkaussendung (für einen lizensierten Amateurfunker ok) 
nicht dem Gesetz zuwieder handelt.

--
"dass
man mit so einem Gerät illegal Funkverkehr abhören kann, ihm nicht als
Beweis genügte, dass derjenige das auch tatsächlich getan hat."

sonst könnte man ja auch jeden wegen Geschwindigkeitsübertretung 
verknacken, nur weil seine tachonadel über 50 reicht ;-)
ist halt ein unterschied zwischen 'gun' und 'Smoking gun' ;-)
https://de.wikipedia.org/wiki/The_Smoking_Gun

von CAT Weasel (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Die zweite Einstellung erfolgte, wie oben schon angemerkt wurde, weil
> die Beweislage zu dürftig war, war aber eindeutig kein Freispruch.

Das ist nicht richtig.

In Dubio pro Reo.
In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Wer nicht von 
einem Gericht in in einer Hauptverhandlung per Urteil oder per 
Strafbefehl als schuldig erkannt wird, ist freigesprochen.

Gelangt die Staatsanwaltschaft aber noch vor Anklageerhebung zu dem 
Ergebnis, daß sie die dem Beschuldigten vorgeworfene Straftat nicht 
nachweisen kann, stellt sie das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Es 
kommt erst gar nicht zu einer Verhandlung und ein Freispruch ist gar 
nicht erst notwendig.

Es gibt auch keine Freisprüche erster oder zweiter Klasse, wie der 
Volksmund oder die Boulevardpresse oft kolportiert. Freispruch vor 
Gericht ist Freispruch, Punkt. Einstellung des Verfahrens bevor es 
überhaupt zu einer Verhandlung kommt ist gleichbedeutend als wäre nichts 
vorgefallen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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K. Cab ot Erutuf schrieb:
> "dass Aussendungen des Flugfunks und des Amateurfunks unterschiedlich zu
> behandeln seien,"

Sorry, ich bezog mich mit den Ausführungen auf den letzten (dritten) 
Eintrag zu Flugfunk auf der Seite, ganz unten.

von Friedemann T. (kitez)


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..aus..ende, ich hab eine maßgeschneiderte Schaltung gefunden für die 
eine Frequenz meines Heimatflugplatzes, die ich jedesmal im Flieger zu 
Flugbeginn und -ende raste, und die ich sehr wohl als BZF-Inhaber von zu 
Hause aus mithören darf!?

von CAT Weasel (Gast)


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Friedemann T. schrieb:
> ..aus..ende, ich hab eine maßgeschneiderte Schaltung gefunden für die
> eine Frequenz meines Heimatflugplatzes

Nix aus... ende.
Jetzt fängt es erst an.

Berichte mal bitte, wann die die Schaltung zum Laufen bekommen hast. 
Flugfunkempfang in direkter Nachbarschaft von starken UKW-Sendern ist 
nämlich kein Kindergeburtstag.

Wir sind neugierig auf die Erfahrungen

von ft16a (Gast)


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Hallo an alle,

Was ich hier lese... ist mir so anders bekannt.

Soviel ich weiß, kann man mit einem normal käuflichen Empfänger, das 
sagt schon der Name... empfangen.
Und das darf man.

Natürlich kann man mit einem Kurzwellen- oder Allwellen- fähigen Radio 
durchaus kommerzielle und militärische Funkdienste empfangen.

Mit "Allwellenempfängern" ggf. eben auch CB-, BOS- und Flugfunk.

Ich habe eine alte Fernost- Kofferheule aus den 70er/ 80er Jahren, in 
"Grundig Satellit"- Optik, die kann das. Hübsche Kiste, steht im 
Wohnwagen, als Reisejaule. Langwelle bis CB- Funk- Band, UKW ab OIRT- 
Bereich, CCIR- Bereich und darüber, bis Fernseh- VHF- Bereich.

Obwohl bei UKW und darüber ein FM- Empfangsteil werkelt, ist der AM- 
Flugfunk top empfangbar, in meiner Gegend -Flughafennähe- auch 
Flugwetter und anderer Flugfunk, wohl militärisch, ist auch 
Militärflughafen.
Einziger Nachteil: Normale Drehko- Abstimmung mit Skalenseil- Antrieb, 
billigst gemacht, Zufall, eine Frequenz einzustellen oder 
wiederzufinden.

Interessieren tut's mich eher wenig, die Kiste kann's eben, wurde mal so 
gebaut und verkauft.
Und ich habe noch andere Geräte, die Kurzwelle bis in militärische 
Bereiche empfangen können, ganz normale Heimgeräte aus den 60ern.

Meines Wissens ist es nicht direkt verboten, bestimmte Aussendungen 
abzuhören, wie sollte das auch gehen ????

Viele normale Radios, die man im Laden kaufen kann, oder ältere Geräte 
empfangen eben auch sowas. Das kann man nicht verhindern- schon im 
Dritten Reich hatten die Machthaber gewünscht, den Empfang ausländischer 
Sender unmöglich machen zu können- die Technik gibt's aber her, und so 
ein frommer Wunsch läßt sich mit durchstimmbaren Empfängern eben nicht 
realisieren.

Aber- meines Wissens darf man aufgefangene Funksprüche/ Nachrichten, die 
nicht für einen selbst bestimmt sind, nicht auswerten, weitergeben, 
usw., Ausnahme Notrufe.

TKG §89 und §148 beziehen sich auf Funkanlagen, nicht auf normale 
Radios, und verbieten die Nachrichten- Weitergabe.

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__148.html

Hat jemand andere Informationen ?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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ft16a schrieb:
> Soviel ich weiß

Dann weißt du falsch.

Du kannst natürlich versuchen, den schmalen juristischen Grad zu 
wandern, dass der Begriff "Funkanlage" witzigerweise im TKG nicht 
definiert ist. Viel Erfolg wirst du vor Gericht damit wahrscheinlich 
nicht haben, weil man einen Funkscanner dort eben auch als das einstufen 
wird, was er ist: eine Funkempfangsanlage.

Normale Rundfunkempfänger sind anders definiert, aber mit denen kann man 
eben auch keinen Flugfunk empfangen.

Beitrag #6342457 wurde von einem Moderator gelöscht.
von CW Nix (Gast)


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Was ist an dem Flugfunk denn so interessant?

von Michael M. (do7tla)


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ft16a schrieb:
> TKG §89 und §148 beziehen sich auf Funkanlagen, nicht auf normale
> Radios, und verbieten die Nachrichten- Weitergabe.

Das wäre sogar eine gesetzeslücke wenn man das Radio entsprechend 
umbaut.
Dann wäre es mal interessant wie dann geurteilt wird?

Auch der einsatz eines Konverters der den interessanten Frequenzbereich 
in das UKW Rundfunkband umsetzt.
Nur da müsste man die ZF im Radio modifizieren so das man die Filter von 
W-FM auf N-FM umschalten kann.

von Praktiker (Gast)


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Hallo

man darf auch mitten auf den Dorf um 3.00 Uhr Morgens bei leerer Straße 
nicht über die Straße bei roter Fußgängerampel gehen...

Reden ist Silber, schweigen ist Gold und ein klein wenig gesunder 
Menschenverstand (Nicht im Garten an der Stereoanlage die Nachbarschaft 
beschallen und das zitierte Sprichwort beachten) und die Sache ist mehr 
als gegessen.


Hatte schon vor "zwei Ewigkeiten" bei ehemals analogen BOS Diensten 
funktioniert...

Durchgehende Empfänger sind ja schon sehr lange zugelassen - Schluss bei 
26,2 MHz, und in den höheren Bereichen nur Rundfunk und Amateurfunk ist 
auch schon sehr lange Geschichte war aber mindesten seit den 1980er 
Jahren zumindest auf den Gebiert der alten BRD auch kein praktischer 
Hindernisgrund - die Empfänger waren teilweise sehr leicht erweiterbar 
(Brücke auftrennen, Diode entfernen) und für den "Export" ;-) gab es 
auch damals mehr als genug Quellen.

Praktiker

von Praktiker (Gast)


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CW Nix schrieb:
> Was ist an dem Flugfunk denn so interessant?

Eventuell der Spaß am eigentlichen Funkverkehr, das Nachvollziehen des 
ganzen Ablaufs im Zusammenhang mit den Positionsmeldungen und oder für 
die Simulationsflieger.
"Mitfliegen" (irgendwann macht aber die Physik einen Strich durch die 
Rechnung) bei einen bestimmten Flug.
Auch zuverlässige zeitnahe Wetterinformationen (ja das Internet, aber 
trotzdem...), der Spaß den Ballonfahrer vom Ballon den man gerade sieht 
auch zuhören zu können und so manches andere mehr.

Übergens: Schon in einen US Spielfilm aus den 70er oder ganz frühen 80er 
Jahren konnte man in einer Szene sehen wie einer der Figuren ganz 
offiziell am Flughafen den Flugfunkverkehr an einen "Servicepunkt" 
mithören konnte...
So mancher Flugfunkverkehr (und mehr9 wird auch ganz legal im Netz 
gestreamt -natürlich aber nicht aus Deutschland....

von Lothar M. (Gast)


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Flugfunk ist doch langweilig.....gähn...

Flugfunk kann ich hier auch empfangen, ein Kanal bringt unablässig 
Wetterdaten.

Als ich vor gaaaaanz langer Zeit noch jung war, hatte ich 
sonntagsmorgens immer am heimischen Röhrenradio gesessen und 
Norddeich-Radio auf Kurzwelle gehört.

Über Norddeich-Radio liefen die ganzen Telefongespräche zu den Schiffen, 
alles schön offen in AM.

Das war dann schonmal ein bisschen interessanter.

von ft16a (Gast)


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CW Nix schrieb:
> Was ist an dem Flugfunk denn so interessant?

Auch der Flugzeugfunk kann interessant sein- die Piloten lassen durchaus 
auch mal Sachen hören, für die der Flugfunk eigentlich nicht so gedacht 
ist. Auch der Wetterbericht- der gilt ja für die Region des Flugplatzes.

Jörg W. schrieb:
> Normale Rundfunkempfänger sind anders definiert,
> aber mit denen kann man eben auch keinen Flugfunk empfangen.

Die beschriebene Kofferheule IST ein "normales Radio"- ein 
Allwellenempfänger für die normalen Wellenbereiche, und eben noch etwas 
drüber hinaus.
Sollten Allwellenempfänger eine Extra- Kategorie sein, dann bitte 
Angaben, wo das -im juristischen Sinne- definiert ist.

Praktiker schrieb:
> Durchgehende Empfänger sind ja schon sehr lange zugelassen
> Schluss bei 26,2 MHz

Schon einige Röhrenradios der letzten Jahre (um 1965- 1970) gingen bis 
30 MHz.

Jörg W. schrieb:
> ft16a schrieb:
>> Soviel ich weiß
> Dann weißt du falsch.

Krieg'st nen Preis, wenn besser weiß...
:-)

Da sollte es ja dann einen Paragraphen in den Gesetzbüchern oder einen 
Präzedenzfall geben, in welchem ein normaler (Mit-) Hörer, der eben nur 
zufällig Funk- Zeuge wurde, und dem man vorwarf, die Nachricht 
"weitergegeben" zu haben, verdonnert wurde.

Sowas ist in Deutschland allerdings denkbar.

von Marek N. (Gast)


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Da bekommt das Wort Glaubenskrieg ja eine ganz andere Bedeutung: 
https://bccatholic.ca/voices/peter-vogel/when-is-a-radio-not-a-radio-when-it-s-software-defined

von Freissler (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> war aber eindeutig kein Freispruch.

Wer lesen kann ist im Vorteil und niemand behauptete irgendeinen 
Freispruch:

Henkerfeind schrieb:
> Dort nach Flugfunk suchen - 2 Verfahrens*einstellungen*.

#1
Nach einer umfangreichen Einlassung stellte die Staatsanwaltschaft Köln 
das Verfahren im Februar 2014 mit Zustimmung des Beschuldigten ein (vgl. 
LG Köln - 105 Qs 55/13 - Beschluss vom 11.09.2013).

#2
Vor dem LG Köln als Berufungskammer wurde am 6. September 2000 erneut 
verhandelt. Die Kammer stellte das Verfahren gemäß § 153 StPO ein und 
legte die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auf.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Das ist nun schon der dritte Nickname, den du in diesem Thread benutzt. 
Auch für dich gelten die Forenregeln.

von Freissler (Gast)


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K. Cab ot Erutuf schrieb:
> Genau, es ist halt ein Unterschied zwischen "legal" und "nicht illegal"
> sowie "ohne strafrechtliche Konsequenzen" auch wenn der Endeffekt
> ("ungestraft")

Du sülzt Unsinn:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich 
bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

von Freissler (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Auch für dich gelten die Forenregeln.

Ha.Ha!. Hier gehts um Res und nicht ad hominem - aber mach doch Du was 
Du nicht lassen kannst und wenn Dich als Sheriff besser fühlst walte 
Deines Löschamts - mir doch egal!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ich möchte deinen Kram nicht löschen, aber bitte bleibe bei einem 
Namen pro Thread. Es gibt keinen Grund so zu tun, als wärst du hier eine 
ganze Schulklasse.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Wie lange soll Flugfunk eigentlich noch analog bleiben?

von ft16a (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> Wie lange soll Flugfunk eigentlich noch analog bleiben?

Was, zum Teufel, sollte denn Digital da bringen ???

Analog geht immer, vielleicht manchmal mies, vielleicht auch 
grenzwertig- aber wenn irgendwas aufgefangen wird, kann man es hören- 
das menschliche Gehör, zusammen mit dem Gehirn, ist ein absolut 
phantastisches Filter, es kann in Rauschen, Knattern und Gebrabbel noch 
sinnvolle Wörter erkennen, wenn die Technik nichts mehr auswerten kann.
Und AM ist da tatsächlich noch mit der Nase vorn.
Selbst eine Überlagerung durch einen Störsender muß noch nicht das Ende 
sein. Und der Empfang ist wesentlich ruhiger- darum funken Trucker noch 
heute auf AM- CB, Kanal 9.

Digital- geht oder geht nicht. Kennt man vom Handy- Bei miesen Bedingen 
kaum noch als Sprachsignal erkennbar, oder schaltet nur ein und aus- das 
macht verrückt, und ist damit keine wirkliche Hilfe.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Was zum Teufel bringt digital für BOS Funk

von Karl B. (gustav)


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● J-A V. schrieb:
> Wie lange soll Flugfunk eigentlich noch analog bleiben?
Hi,
du bist hinter der Zeit her.
Ist schon seit über 5 Jahren Standard.
Vielleicht die CRP Frequenz ist aus Kompatibilitätsgründen noch 
Schmalband FM. Tower betreibt dann Frequenzmanagement, wird er darauf 
angerufen.
Compulsory reporting point for VFR approaches.
● J-A V. schrieb:
> Was zum Teufel bringt digital für BOS Funk
Lange etabliert.
Und schon ist die ganze Sache abhörsicher.

ciao
gustav

von ft16a (Gast)


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Karl B. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Wie lange soll Flugfunk eigentlich noch analog bleiben?
> Hi,
> du bist hinter der Zeit her.
> Ist schon seit über 5 Jahren Standard.
> Vielleicht die CRP Frequenz ist aus Kompatibilitätsgründen noch
> Schmalband FM. Tower betreibt dann Frequenzmanagement, wird er darauf
> angerufen.

An meinem Standort ist ein Flugplatz in der Nähe, und wenn ich 
Passagiermaschinen sehe, kann ich -gelegentlich- noch mit der 
Kofferheule uncodierten Funk mithören.
Werden also noch nicht alle digital sein.

Nur bei Militärjets höre ich nur die Triebwerke, oder sehe das Weiße im 
Auge des Piloten, wenn die mal Tiefflug machen (selten, aber dann kurz 
über'm Biberschwanz !).
Die Spaßbremsen würgen ihre Funken ab, wenn sie hier rüberfliegen.
:-)

Beitrag #6343209 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Wilhelm S. (wilhelmdk4tj)


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Hallo zusammen, hallo Friedemann,

> ich hab eine maßgeschneiderte Schaltung gefunden

interessiert mich. Ist die Quelle geheim?? Ein Link wäre schön.
Viel Erfolg bei Basteln.

73
Wilhelm

von Hp M. (nachtmix)


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ft16a schrieb:
> Die Spaßbremsen würgen ihre Funken ab, wenn sie hier rüberfliegen.

Nein, die nutzen ganz andere Frequenzen im so genannten UHF-Bereich.
Und halten natürlich nach Möglichkeit Funkstille.

von Edi M. (edi-mv)


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Hp M. schrieb:
> Nein, die nutzen ganz andere Frequenzen im so genannten UHF-Bereich.
> Und halten natürlich nach Möglichkeit Funkstille.

Hp M,

Da war hinterm Text ein Smilie...

Und ist hier auch so- die Herren Tiefstflieger wollen nicht mit uns 
Bauern, darum quackeln die im UHF- (ums- Haus- fliege-) Bereich.

HUHU... EIN SMILIE.

: Bearbeitet durch User
von Erwin D. (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Flugfunk ist doch langweilig.....gähn...

Das sehen die Piloten ETWAS anders.
Übrigens: Der TO ist Pilot...

von Harald (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Über Norddeich-Radio liefen die ganzen Telefongespräche zu den Schiffen,
> alles schön offen in AM.
>
> Das war dann schonmal ein bisschen interessanter.

Noch interessanter waren die C-Netz Telefone die man mit nem FX118 IC 
von Conrad leicht abhören konnte. BOS ging damit natürlich auch auf!

von Wilhelm S. (wilhelmdk4tj)


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Hallo zusammen,

> Noch interessanter waren die C-Netz Telefone

..und noch noch interessanter waren die B-Netz Telefonate. Da konnte man 
live zuhören.
Anfang 70er Jahre mit einem NE1 Flugfunkempfänger von R&S, so ca. bei 
150MHz.
Eigentlich genauso langweilig wie Polizeifunk..., aber man konnte es und 
man  hatte es Ihnen (wem auch immer) gezeigt.
Heute lächelt man darüber.

73
Wilhelm

: Bearbeitet durch User
von Harald (Gast)


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Wilhelm S. schrieb:
> Heute lächelt man darüber.

Genau, oder wir versuchen uns an DECT und GSM (auch schon wieder im 
Sterben).

Gibts denn schon Ansätze für BOS Tetra? Irgendwelche Decoder auf 
SDR-Basis?

73 de Harri

von CAT Weasel (Gast)


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Harald schrieb:
> Gibts denn schon Ansätze für BOS Tetra? Irgendwelche Decoder auf
> SDR-Basis?

Decodieren von Tetra ist kein Problem, aber zum Mithören von BOS-Tetra 
müsste die Funkschnittstellenverschlüsselung geknackt werden. Dann wird 
es schnell wieder kriminell.

von C. W. (chefkoch)


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Such mal nach Pfitzner VKE - das waren Einka alempfänger die in den 
Aufklärungstürmen der Bundeswehr liefen.

von Harald (Gast)


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CAT Weasel schrieb:
> Dann wird
> es schnell wieder kriminell.

Das war beim C-Netz oder jetzt DECT und GSM ja irgendwie auch der Fall, 
aber man stellt sich ja auch nicht auf den Marktplatz und beschallt 
diesen mit den übertragenen Gesprächen!

von W.A. (Gast)


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K. Cab ot Erutuf schrieb:
> Eine feste Frequenz nützt dir nichts, weil sich Flugfunk auf mehreren
> Bändern abspielt.

Du solltest "Bänder" und "Frequenzen/Kanäle" auseinander halten. 
Innerhalb eines Bandes gibt es mehrere Frequenzen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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W.A. schrieb:
> K. Cab ot Erutuf schrieb:
>> Eine feste Frequenz nützt dir nichts, weil sich Flugfunk auf mehreren
>> Bändern abspielt.
>
> Du solltest "Bänder" und "Frequenzen/Kanäle" auseinander halten.
> Innerhalb eines Bandes gibt es mehrere Frequenzen.

Kurzwelle?

von Nickel (Gast)


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Wilhelm S. schrieb:
> Hallo zusammen, hallo Friedemann,
>
>> ich hab eine maßgeschneiderte Schaltung gefunden
>
> interessiert mich. Ist die Quelle geheim?? Ein Link wäre schön.
> Viel Erfolg bei Basteln.

So wie ihr den TO behandelt habt, wäre es verwunderlich wenn er seine 
Infos mit euch teilen würde.

von K. Cab ot Erutuf (Gast)


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W.A. schrieb:
> K. Cab ot Erutuf schrieb:
>> Eine feste Frequenz nützt dir nichts, weil sich Flugfunk auf mehreren
>> Bändern abspielt.
>
> Du solltest "Bänder" und "Frequenzen/Kanäle" auseinander halten.
> Innerhalb eines Bandes gibt es mehrere Frequenzen.

Ja, korrekt, da habe ich den Afu-üblichen Gebrauch der Begriffe 
'verschubst'.

Gemeint ist das auf 118 - 137 MHz mehrere (Träger-Frequenzen) mit 
definierten Abstand, (Raster) definiert sind. Das der Frequenzabstand 
über die Jahre verkürzt wurde, macht die Sache etwas kompliziert und 
wahrscheinlich hatt deshalb mein übertrainiertes Hirn in Anlehnungen an 
die begrenzenden Seitenbänder wie sie bei der AM nun mal auftreten 
'Band' statt 'Kanal' geschrieben. Es heisst ja Oberes und Unteres 
Seiten-Band und nicht Seiten-Kanal oder -Frequenz?!

https://de.wikipedia.org/wiki/Seitenband

von npn (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> W.A. schrieb:
>> K. Cab ot Erutuf schrieb:
>>> Eine feste Frequenz nützt dir nichts, weil sich Flugfunk auf mehreren
>>> Bändern abspielt.
>>
>> Du solltest "Bänder" und "Frequenzen/Kanäle" auseinander halten.
>> Innerhalb eines Bandes gibt es mehrere Frequenzen.
>
> Kurzwelle?

Flugfunk auf Kurzwelle. Alles klar ;-)
Es gab zwar mal irgendwelche Exoten, die eine Langdrahtantenne aus dem 
Flugzeug hängen ließen, aber die Regel ist schon UKW in AM...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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npn schrieb:
> Flugfunk auf Kurzwelle.

Gibt's wohl durchaus, für Interkontinentalflüge. ;-)

http://monitor-post.blogspot.com/p/this-international-hf-aero-frequency.html

von npn (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> npn schrieb:
>> Flugfunk auf Kurzwelle.
>
> Gibt's wohl durchaus, für Interkontinentalflüge. ;-)
>
> http://monitor-post.blogspot.com/p/this-international-hf-aero-frequency.html

Okay, dann ist das wohl doch nicht so selten wie ich dachte.
Interessant. Danke für den Hinweis!

von K. Cab ot Erutuf (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> npn schrieb:
>> Flugfunk auf Kurzwelle.
>
> Gibt's wohl durchaus, für Interkontinentalflüge. ;-)

Oh, das hätte womöglich manches Disaster erspart, da hätte man 1983 den 
Koreanern noch Bescheid sagen können, das sie direkt ins Schussfeld vom 
Iwan
fliegen:

"Ebenso meldete sie wenig später Punkt NABIE, obwohl sie zu diesem 
Zeitpunkt wegen der Kursabweichung bereits außer Reichweite für UKW-Funk 
war und die Meldung von der 15 Minuten nach ihr gestarteten 
Schwestermaschine Flug 015 weiterleiten ließ."

https://de.wikipedia.org/wiki/Korean-Air-Lines-Flug_007

https://www.fading.de/utility-empfang/flugfunk
Falls das stimmt, wird dort auch unterhalb v. 10 MHz das obere 
Seitenband benutzt ...

von Harald (Gast)


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Wir in Flugfunkband eigentlich noch ACARS genutzt oder läuft das alles 
jetzt über Satlink? Trotz einigen Überflügen laut ADSB auf 1090 MHz 
hier, keinerlei ACARS Datentelegramme mehr im Flugfunkband aufgefangen!

73 de Harri

von Elektrolurch (Gast)


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ACARS ist auf 131.725 MHz und 131.525 MHz gut frequentiert.

von Karl B. (gustav)


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npn schrieb:
> Flugfunk auf Kurzwelle. Alles klar ;-)
> Es gab zwar mal irgendwelche Exoten, die eine Langdrahtantenne aus dem
> Flugzeug hängen ließen,

Hi,
und die letzten NDBs (für Insider "Hundekurve") werden auch 
abgeschaltet. Bei VORs soll es auch kommen.
Die ganzen Listen sind für die Tonne.

ciao
gustav

von W.A. (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> Kurzwelle?

Was hat Kurzwelle jetzt mit dem Flugfunkband zu tun, um dass es hier 
geht.
Der ganze Bereich von 118 bis 137 MHz ist dem Funkverkehr zwischen 
Boden- und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen zugeordnet. Bei 
einem Kanalraster von 8.33kHz entspricht das theoretisch 2280 
Funkkanälen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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K. Cab ot Erutuf schrieb:
> Falls das stimmt, wird dort auch unterhalb v. 10 MHz das obere
> Seitenband benutzt ...

Das ist außer im Amateurfunk wohl überall der Fall, und dort auch eher 
"historisch bedingt" (ergab sich mit den lange Zeit sehr beliebten 
9-MHz-Quarzfiltern von allein). Außerdem auch dort schon nicht mehr die 
volle Wahrheit: auf 60 m benutzt man das obere Seitenband.

von Michael M. (do7tla)


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W.A. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Kurzwelle?
>
> Was hat Kurzwelle jetzt mit dem Flugfunkband zu tun, um dass es hier
> geht.
> Der ganze Bereich von 118 bis 137 MHz ist dem Funkverkehr zwischen
> Boden- und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen zugeordnet. Bei
> einem Kanalraster von 8.33kHz entspricht das theoretisch 2280
> Funkkanälen.

Und was ist mit dem Bereich 108 - 118MHz?
Da sollten normalerweise die Funkfeuer drauf laufen.
Nur ich hab noch keines Empfangen können.
Und im SDR hab ich im Wasserfall dort auch nichts Empfangen können bis 
auf den Oszillator vom Radio des Nachbarn.
Da weis man gleich, welchen Sender er hört.
Denn der wird geringfügig moduliert.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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W.A. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Kurzwelle?
>
> Was hat Kurzwelle jetzt mit dem Flugfunkband zu tun, um dass es hier
> geht.

tja...
WAS hatte es wohl mit dem Einwand Kurzwelle auf sich...?

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