Beispiel am TV: Ausgetrocknete Elkos. Mal schnell tauschen, geht wieder. Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal erlaubt!" Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in Englisch). Der Hersteller schreibt das ja nicht aus Langeweile drauf. Die haben sicherlich ihre Anwälte gefragt. Wenn man jetzt das im RepairCaffee macht, können die bzw ich verklagt werden? Immerhin entsteht dem Hersteller durch die Reparatur ja einen Schaden in Form eines nicht gekauften neuen TVs (dabei ist es egal ob ich den Hersteller nochmals kaufen würde oder nicht). Also muss theoretisch das Reparieren illegal sein (wie das Schrauben am Auto). Oder liege ich da falsch?
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Freitag? btw du hast den Fernseher gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem Fenster wirfst, mitm Auto drüber fährst oder ihn reparierst, geht niemand etwas an.
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Das ist wohl lediglich eine rechtliche Absicherung des Herstellers gegenüber Schäden, die durch eine Reparatur durch einen Laien entstehen. Wenn dein TV nun abraucht und dein Haus und deine Familie mitnimmt hast du keinen Anspruch beim Hersteller. Auch wenn du bei Reparieren einen tödlichen Schlag bekommst, können deine Hinterbliebenen keine Ansprüche stellen.
Gibt es da Gesetze? So wie ich das bisher verstanden habe darf Jeder Alles reparieren. Aber daraus können dann Folgen entstehen: Du reparierst den Fernseher, die Garantie ist dann beim Hersteller weg und wenn der Fernseher irgendwann mal einen Wohnungsbrand auslösen sollte, dann zahlt die Versicherung nicht.
Michael schrieb: > Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal > erlaubt!" Michael schrieb: > Also muss theoretisch das Reparieren illegal sein (wie das Schrauben am > Auto). Illegalität bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht. In welchen Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist? Kannst ja Mal Google fragen.
Ernst schrieb: > Wenn dein TV nun abraucht und dein Haus und deine Familie mitnimmt hast > du keinen Anspruch beim Hersteller. > Auch wenn du bei Reparieren einen tödlichen Schlag bekommst, können > deine Hinterbliebenen keine Ansprüche stellen. Können Sie eh nicht. Es sei den der Hersteller hat Grob-Fahrlässig gehandelt. Oder glaubst du ernsthaft das eine Familie die abgefackelte Wohnung ersetzt bekommt vom Hersteller des Ladegerät, nur weil es ein Wohnungsbrand auslößt. Ich lache mich weg. Rate mal wieso es eine Rauchmelderpflicht gibt. ?? Weil das Risiko durch so Teile (Besonders Akkus) gravierend gestiegen ist. Meiner Meinung nach bedeutet diese Aussage folgendes. Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben. Einfach gesagt. Ist das Gerät unter 2 Jahre (ab Kaufdatum) lass die Finger davon auch wenn sie dir jucken. Aber eine "Weitergehende Haftung" ist i.d.R. immer ausgeschlossen. Oder hast du schon mal irgendwo gelesen, das ein Hersteller von Festplatten eine Datenrettung bezahlt. ??? Du bekommst ne neue Platte und das war es.
Michael schrieb: > Der Hersteller schreibt das ja nicht aus Langeweile drauf. Nein. Der will dir einfach nur einen neuen Fernseher verkaufen. Am besten natürlich alle zwei Jahre direkt nach Ablauf der Gewährleistung. Reparieren lohnt sich für den Hersteller nicht. Gustl B. schrieb: > Du reparierst den Fernseher, die Garantie ist dann beim Hersteller weg > und wenn der Fernseher irgendwann mal einen Wohnungsbrand auslösen > sollte, dann zahlt die Versicherung nicht. Dazu müsste die Versicherung allerdings erstmal darauf kommen, dass 1. irgendjemand am Gerät unsachgemäß (bzw. grob fahrlässig) rumgebastelt hat und dass 2. du dieser Jemand bist und damit auch für den Brand verantwortlich bist. Das dürfte nach einem größeren Brand dann doch eher schwierig sein, da deine unsachgemäßge Modifikation eben auch Brandursache sein müsste. Spätestens wenn der Fernseher gebraucht gekauft war, fällt das komplett weg. Die ganzen Warnungen vor dem Verlust des Versicherungsschutzes stufe ich daher eher als moderne Mythen ein.
Schlaumaier schrieb: > Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch > für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben. Blödsinn.
Du handelst bei der Reparatur eben auf eigenes Risiko und musst auch für Folgeschäden haften. Das ist das gleiche wenn du an deiner Hauselektrik fummelst. Also was du mit deinem Eigentum machst, geht erst mal niemanden was an. Nur wenn durch deinen Pfusch andere Leute zu Schaden kommen, wird es übel für dich. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du es richtig repariert hast und dich an die Vorschriften gehalten hast, kann dir keiner was. Es gibt kein einziges Gerichtsurteil wo ein elektrotechnischer Laie für ordentliche Arbeit verknackt wurde.
Heinz schrieb: > Du handelst bei der Reparatur eben auf eigenes Risiko und musst auch für > Folgeschäden haften. Das ist das gleiche wenn du an deiner Hauselektrik > fummelst. Also was du mit deinem Eigentum machst, geht erst mal > niemanden was an. Nur wenn durch deinen Pfusch andere Leute zu Schaden > kommen, wird es übel für dich. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du > es richtig repariert hast und dich an die Vorschriften gehalten hast, > kann dir keiner was. Es gibt kein einziges Gerichtsurteil wo ein > elektrotechnischer Laie für ordentliche Arbeit verknackt wurde. Also bedeutet es, wenn ich nach der Reparatur (die man wohl nicht nachweisen kann) das Haus abfackel, kann es mir egal sein?
Percy N. schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch >> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben. > > Blödsinn. Ist es nicht. Lies mal die AGB's + Garantiebestimmungen der Hersteller. Die meisten lehnen alles ab, wenn auch nur ein "Sicherheitsmerkmal" beschädigt ist. Ich meine damit so ein kleinen Aufkleber hinter den sich eine Schraube befindet, oder eine Sollbruchstelle , bzw. Kratzer an Fernbedienungen. Letzte haben alle meine Fernbedienungen inzwischen. Aber wenn juckt es, ich mach ja kein Garantiefall draus. Heinz schrieb: > Es gibt kein einziges Gerichtsurteil wo ein > elektrotechnischer Laie für ordentliche Arbeit verknackt wurde. Strafrechtlich glaube ich dir. Zivilrechtlich habe ich da meine großen Zweifel.
Crazy H. schrieb: > gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem Fenster wirfst, mitm Auto > drüber fährst oder ihn reparierst, geht niemand etwas an. Oho, so träumst du, die Gesetze sehen das anders. Dein Fernseher ist dem Gesetzgeber zwar egal so lange du ihn nicht zum Sender umbaust, aber schon beim Auto darfst du zwar reparieren, aber nichts verândern was zulassungsrelevant ist und deinen Öltank und Gasleitung darfst du nichtmal reparietren.
Schlaumaier schrieb: > Percy N. schrieb: >> Schlaumaier schrieb: >>> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch >>> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben. >> Blödsinn. > > Ist es nicht. Lies mal die AGB's + Garantiebestimmungen der Hersteller. > Die meisten lehnen alles ab, wenn auch nur ein "Sicherheitsmerkmal" > beschädigt ist. Ich meine damit so ein kleinen Aufkleber hinter den sich > eine Schraube befindet, oder eine Sollbruchstelle , bzw. Kratzer an > Fernbedienungen. > Letzte haben alle meine Fernbedienungen inzwischen. Aber wenn juckt es, > ich mach ja kein Garantiefall draus. Was fällt Dir (hoffentlich) auf?
Schlaumaier schrieb: > Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch > für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben Du vielleicht schon, aber gegen eine fachgerechte Reparatur gibt es kein Urteil. 'Fachgerecht' ist hier das Stichwort.
MaWin schrieb: > Fachgerecht Richtig. Aber Fachgerecht bedeutet nicht das ihr das könnt, sondern "Zugelassener Meisterbetrieb" oft sogar nur mit Zulassung des Herstellers. Davon abgesehen, da es sich um ein Garantiefall handelt WIESO NICHT. Kostet doch fast nix (außer Sprit fürs hinbringen). *Nach den 2 Jahren ist sowieso alles egal.*
Schlaumaier schrieb: > Ist es nicht. Lies mal die AGB's + Garantiebestimmungen der Hersteller. Ein Hersteller kann in seine AGBs schreiben wozu er Lust hat -- Deine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler bleiben dadurch völlig unbeeinflusst. Das sind gesetzlich garantierte Rechte Anders sieht es aus mit Garantie und mit Service- oder Wartungsverträgen. Da handelt es sich um private Verträge, und die kann jeder festlegen wie er mag. Schlaumaier schrieb: > MaWin schrieb: >> Fachgerecht > > Richtig. Aber Fachgerecht bedeutet nicht das ihr das könnt, sondern > "Zugelassener Meisterbetrieb" oft sogar nur mit Zulassung des > Herstellers. Wo hast Du denn diese Weisheiten aufgetan? In irgendwelchen AGBs oder in einem Wartungsvertrag?
Sven D. schrieb: > In welchen > Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist? War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat?
Michael schrieb: > Also bedeutet es, wenn ich nach der Reparatur (die man wohl nicht > nachweisen kann) das Haus abfackel, kann es mir egal sein? Solange das Haus dir gehört und dabei nicht Gesundheit und Eigentum anderer Personen in Mitleidenschaft gezogen werden klar kann es dir dann egal sein.
Paul R. schrieb: > Sven D. schrieb: >> In welchen >> Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist? > > War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat? Quelle?
Erinnert mich an meinen Medion TV damals. Elkos im Netzteil mit lautem Knall und Gestank gestorben. Ich also mit dem Fernseher unter dem Arm zum TV Reparatur Service um die Ecke. "Billigschrott von Medion reparieren wir nicht, vermutlich das Board tot. Aber wir haben was gutes im Angebot" Der Laden stank nach Plastik von "Grundig" und Konsorten aus chinesischer produktion. Ich also nach Hause gelaufen, aufgeschraubt und die zwei elkos aus dem Netzteil entfernt. Den Ersatz für die zwei elkos bekam ich anstandslos für 1,60€ bei eben genannten Reparatur Service. Der Fernseher machte anstandslos noch weitere 5 Jahre. Zu sehen gewesen wäre von dieser Reparatur nichts. Die lötstellen waren ordentlich und die elkos waren von den Abmessungen baugleich. Aber eben 105°C anstelle 85°C. Oder der beliebte Fehler bei senseo, wo es bloß ein gestorbene Kondensator auf der platine ist. Die läuft bei einer bekannten heute noch (9 Jahre her) völlig problemlos. Wundert mich allerdings nicht. Die Ersatzteile waren wertiger als die Original verbauten.
Michael schrieb: > Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal > erlaubt!" Dieser Satz ist grammatisch und inhaltlich falsch. Wahrscheinlich vom TO aus seinen Fingern gesaugt. Er sollte doch bitte mal den richtigen Auszug aus der Anleitung abfotografieren. Wahrscheinlich steht da "Geschultes" oder "fachkundiges Personal" und damit was ganz anderes als "freigegebenes". Wobei fachkundiges Personal eher nicht auf Verdacht Elkos rausoperiert und durch ähnlich aussehende Becher ersetzt, sondern die Ursachen für Ausfälle beseitigt. >Ausgetrocknete Elkos. Mal schnell tauschen, geht wieder. Und wieder so ein urbanes Ammenmärchen, damit versuchen die Volldeppen immer wieder mal sich den Anschein von Sachverstand zu geben: Beitrag "trockene Elkos erkennen"
MaWin schrieb: > Du vielleicht schon, aber gegen eine fachgerechte Reparatur gibt es kein > Urteil. > 'Fachgerecht' ist hier das Stichwort. Nö. Schlaumaier schrieb: > Richtig. Aber Fachgerecht bedeutet nicht das ihr das könnt, sondern > "Zugelassener Meisterbetrieb" oft sogar nur mit Zulassung des > Herstellers. > > Davon abgesehen, da es sich um ein Garantiefall handelt WIESO NICHT. > Kostet doch fast nix (außer Sprit fürs hinbringen). > *Nach den 2 Jahren ist sowieso alles egal.* Wieso? Wo hast Du due zwei Jahre her? Und was haben die mit einer allfälligen Garantie zu tun? Was ist daran so schwer zu verstehen? Ihr seid ja schlimmer als die Experten, die LEDs mit Spannung steuern möchten, das Thema Garantie/Gewährleistung sollte hier langsam wirklich durch sein!
Paul R. schrieb: > War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat? Hat er auch nicht. Steht im HGB. Die Entscheidung liegt allein beim Hersteller. er muss entscheiden. 1. Recht auf Wandlung = Gerät zurück gegen Geld zurück 2. Minderung = Man akzeptiert als Kunden den Schaden (Farbfehler) und bekommt Preisnachlaß (Kunde muss NICHT annehmen). 3. Reparatur (max. 2 Versuche). Das habe ich schon vor 30 Jahren in der Ausbildung gelernt.
Percy N. schrieb: > Wieso? Wo hast Du due zwei Jahre her? Und was haben die mit einer > allfälligen Garantie zu tun? man hat 6 Monate GARANTIE + 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG. = 2 Jahre. Danach ist der Hersteller aus ALLEN raus. Den Unterschied zwischen beiden kannst du mal googlen. ;)
Salamihäcksler schrieb: > Dieser Satz ist grammatisch und inhaltlich falsch. Wahrscheinlich vom TO > aus seinen Fingern gesaugt. Er sollte doch bitte mal den richtigen > Auszug aus der Anleitung abfotografieren. Michael schrieb: > Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in > Englisch). So richtig kapiert hast Du das aber nicht, gell?
Schlaumaier schrieb: > man hat > > 6 Monate GARANTIE + > 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG. In welchem Gesetz soll das stehen?
Michael schrieb: > Immerhin entsteht dem Hersteller durch die Reparatur ja einen Schaden in > Form eines nicht gekauften neuen TV Alter Demnach müsstest du direkt nach Garantieablsuf ein neues Gerät kaufen, die armen Hersteller. Was ich mit von mir gekauften Fernsehern mache geht keinen was an.
Schlaumaier schrieb: > Hat er auch nicht. > Steht im HGB. Da gewiss nicht. Schlaumaier schrieb: > Das habe ich schon vor 30 Jahren in der Ausbildung gelernt. Und das war schon damals falsch, auch wenn zwischenzeitlich die Schuldrechtsreform alles auf den Kopf gestellt hat: nix HGB!
Percy N. schrieb: > In welchem Gesetz soll das stehen? https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/ https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html Das Gesetz selbst müsste ich googlen.
Michael schrieb: > Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal > erlaubt!" Das steht nichts darüber, von wem das reparierende Personal freigegeben sein muss. Wenn ich so etwas in der Arbeit reparieren möchte, würde ich evtl. meinen Chef um Freigabe bitten. Bei mir zu Hause würde ich denjenigen unter den Anwesenden fragen, der das am besten beurteilen kann, und das bin ich selber. Entweder lautet dann meine Antwort: "Ja, das kannst du gerne tun." oder "Nein, lass mich das besser selber machen." ;-)
Schlaumaier schrieb: > Die Entscheidung liegt allein beim Hersteller. > Was hat der mit dem Kaufvertrag zu tun? > er muss entscheiden. > > 1. Recht auf Wandlung = Gerät zurück gegen Geld zurück > > 2. Minderung = Man akzeptiert als Kunden den Schaden (Farbfehler) und > bekommt Preisnachlaß (Kunde muss NICHT annehmen). Soso, abercder andere hat das Wahlrecht? Kapierst Du eigentlich, was für einen Unsinn Du hier abdonderst? > > 3. Reparatur (max. 2 Versuche). Falls der Käufer das möchte, ja. Geht aber alles den Hersteller zunächst nichts an. Zur Erhellung: https://www.kanzlei-flick.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html#:~:text=Aus%20%C2%A7%C2%A7%20323%20i.V.m.,mindern%20oder%20Schadensersatz%20fordern%20kann.&text=Zwischen%20den%20beiden%20Varianten%20steht,dem%20K%C3%A4ufer%20das%20Wahlrecht%20zu. Sollte eigentlich auch für Laien verständlich sein.
Schlaumaier schrieb: > Das Gesetz selbst müsste ich googlen. Du solltest vor allem Deine verlinkten Artikel lesen und verstehen. Der in Finanztip ist für den Anfang wohl leichter zu verdauen. Hoffentlich auch für Dich ...
Schlaumaier schrieb: > 6 Monate GARANTIE > + > 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG. Du hast 6 Monate GEWÄHRLEISTUNG und das wars. GARANTIE ist eine komplett freiwillige Sache des Herstellers!
Schlaumaier schrieb: > Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch > für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben. Diesbezüglich habe ich allerdings mit Microsoft angenehm gute Erfahrung gemacht. In der Anleitung meine XBOX stand so eine Klausel drin. Ich hatte einen Modchip einbauen lassen und das Disc-Laufwerk ausgetauscht, um selbst gebrannte Medien abspielen zu können. Ein halbes Jahr später ging das Netzteil kaputt. Das haben sie ohne zu zögern im Rahmen der Garantie ausgetauscht, obwohl die Modifikation nicht zu übersehen waren. Dann hatte ich mal einen Acer Laptop, wo inzwischen RAM, das WLAN Modul und die Festplatte aufgerüstet wurden. Als später der DVD Brenner kaputt ging, hatten sie den auch ganz ohne Probleme erneuert.
Teo D. schrieb: > Du hast 6 Monate GEWÄHRLEISTUNG und das wars. Nein, das war's noch lange nicht. Warum liest hier eigentlich niemand die verlinkten Artikel?
Sven D. schrieb: > Paul R. schrieb: > Sven D. schrieb: > In welchen > Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist? > > War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat? > > Quelle? Hehehe Da benötigt man keine Quelle!
Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein.
Percy N. schrieb: > Salamihäcksler schrieb: >> Dieser Satz ist grammatisch und inhaltlich falsch. Wahrscheinlich vom TO >> aus seinen Fingern gesaugt. Er sollte doch bitte mal den richtigen >> Auszug aus der Anleitung abfotografieren. > > Michael schrieb: >> Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in >> Englisch). > > So richtig kapiert hast Du das aber nicht, gell? Nun mein Motto ist "Ich kapier nur was ich sehe" Und "was ich nicht sehe muss durch einen Plausibilitäts-test" und der ging krachend chieff! Also Erstunken und erlogen das ganze und nicht wert drüber nachzudenken. Falschüberstezung und gelogen ist in diesen Fall dasselbe.
Yalu X. schrieb: > Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche > Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein. Nö, der TO hat sicherlich gleich bei Kauf des Grätes die Elkos mit einem Moisture meter vermessen und ist drauf gekommen, das die ELKO#s bereits trocken verbaut worden ;-)
Salamihäcksler schrieb: > Yalu X. schrieb: > Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche > Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein. > > Nö, der TO hat sicherlich gleich bei Kauf des Grätes die Elkos mit einem > Moisture meter vermessen und ist drauf gekommen, das die ELKO#s bereits > trocken verbaut worden ;-) Wurden!
Da geht's um Einhaltung der Vorschriften damit das Gerät seine Spezifikation und Zulassung nicht verliert und keinen Schaden verursacht. Diesen Hinweis muß der Hersteller in die Anleitung schreiben. D.h. Reparieren durch Laien ist bei diesen Hinweis tatsächlich verboten, allerdings kann das Keiner nachweisen wenn die Reparatur dennoch fachgerecht durgeführt ist. Grüße Löti
Percy N. schrieb: > Michael schrieb: >> Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in >> Englisch). Hehehe, es gab auch mal Sätze auf russisch auf der Platine/Die: https://i.stack.imgur.com/I5Ue2.png Hat trotzdem keinen gejuckt. Manche huínterlassen auch nette Bildchen auf Ihrer Elektronik: https://micro.magnet.fsu.edu/creatures/pages/owls.html
Hehehe schrieb: > bei beim! Hehehe schrieb: > Grätes Gerätes! Hehehe schrieb: > das dass! Hehehe schrieb: > ELKO#s ELKOs!
Hehehehe schrieb: >> bei > beim! >> Grätes > Gerätes! >> das > dass! >> ELKO#s > ELKOs! Puuuuuuuuuuuuuuuuuuups.
Percy N. schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> man hat >> >> 6 Monate GARANTIE + >> 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG. > > In welchem Gesetz soll das stehen? wird er nicht finden weil es absolut so nicht stimmt. Percy N. schrieb: > das Thema > Garantie/Gewährleistung sollte hier langsam wirklich durch sein! stimmt wirklich, endlich mal sollten auch ältere Semester auf dem aktuellen Stand sein, oder dann doch besser schweigen. Nicht das ich fehlerfrei bin, aber den Unterschied ges. Gewährleistung und Beweislastumkehr sowie Garantie habe ich mittlerweile verstanden. Ich sags immer wieder die menschliche Intelligenz ist konstant, nur es werden immer mehr Menschen.
Teo D. schrieb: > Du hast 6 Monate GEWÄHRLEISTUNG und das wars. GARANTIE ist eine komplett > freiwillige Sache des Herstellers! Nur bedingt richtig. Die ersten 6 Monate hast du eine gesetzliche Gewährleistung, ohne wenn und aber, du musst dem Hersteller nichts beweisen. Nach 6 Monaten hast du eine Gewährleistung nach EU-Recht, du musst dem Hersteller beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat (Beweislast-Umkehr). Diese Gewährleistung ist bis zum Ende des zweiten Jahres nach Kauf befristet. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers! Selbiger bestimmt völlig frei über den Umfang der Garantie.
Joachim B. schrieb: > Nicht das ich fehlerfrei bin, aber den Unterschied ges. Gewährleistung > und Beweislastumkehr sowie Garantie habe ich mittlerweile verstanden. Na, wenn die jetzt noch das mit der Sommer/Winter-Zeit abschaffen, ist ja alles gut.... ;P
Phasenschieber S. schrieb: > Nach 6 Monaten hast du eine Gewährleistung nach EU-Recht, du musst dem > Hersteller beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat > (Beweislast-Umkehr). Diese Gewährleistung ist bis zum Ende des zweiten > Jahres nach Kauf befristet. Peinlich, aber eigentlich wußte ich das.... Ist ja auch erst ein paar Jahre her, das mit dem EU Recht (~10/15J?). Schei... ich werd langsam alt. Aber das mit der S/W-Zeit pack ich noch (dank DCF77:). Prinzipiell aber egal, den "Beweisen" kann ein Verbraucher das sowieso so gut wie nie.
Schlaumaier schrieb: > man hat > > 6 Monate GARANTIE > + > 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG. > > = 2 Jahre. Man hat, wenn man es genau nimmt 2 Jahre Recht auf Gewährleistung, davon gilt in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr. Der Händler muss hier beweisen, dass der Kunde für einen Schaden verantwortlich ist, wenn er nicht dafür aufkommen will. Das kann der Händler nur in wenigen eindeutigen Fällen. Daher wird hier in der Regel ohne großes Aufsehen der Schaden ersetzt. Die letzen 18 Monate muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon zu Beginn vorhanden war, wenn er ihn kostenlos repariert haben will. Und das heißt normalerweise Gerichtsurteil mit Sachverständigengutachten etc. Daher kann man die Gewährleistung bei geringwertigeren Gütern normalerweise in diesem Zeitraum vollkommen vergessen. Das Gewährleistungsrecht ist auf jeden Fall gültig und kann vom Händler nicht ausgeschlossen werden. Bei Gebrauchtgütern kann die Gesamtdauer verkürzt werden: 1 Jahr gesamt, davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehe, wie auch bei Neuwaren. Garantie ist etwas vollkommen anderes: Eine zusätzliche Leistung des Herstellers, die privatvertraglich geregelt ist.
Teo D. schrieb: > Phasenschieber S. schrieb: >> Nach 6 Monaten hast du eine Gewährleistung nach EU-Recht, du musst dem >> Hersteller beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat >> (Beweislast-Umkehr). Diese Gewährleistung ist bis zum Ende des zweiten >> Jahres nach Kauf befristet. > > Peinlich, aber eigentlich wußte ich das.... Ist ja auch erst ein paar > Jahre her, das mit dem EU Recht (~10/15J?). Schei... ich werd langsam > alt. Aber das mit der S/W-Zeit pack ich noch (dank DCF77:). Noch peinlicher ist, dass es so nicht stimmt. Dieses sogenannte EU-Recht findet sich ganz leger im deutschen BGB, und das schon seit der Schuldrechtsreform von 2001 bzw 2002, die oben schon angesprochen worden war. > Prinzipiell aber egal, den "Beweisen" kann ein Verbraucher das sowieso > so gut wie nie. Stimmt so nicht ganz, denn das entspricht dem von Dir oben referierten alten Rechtsstand, nur eben jetzt für die Monate 7 bis 24, statt wie vorher für 1 bis 6. Daneben wurden noch ein paar grundsätzliche Begrifflichkeiten ausgewechselt, was aber für den Verbraucher zumeist wenig praktische Bedeutung hat. Richtig ist allerdings, dass die ganze Aktion zur Vereinheitliching der Verbraucherrechte in der EU dienen sollte.
Joachim B. schrieb: > stimmt wirklich, endlich mal sollten auch ältere Semester auf dem > aktuellen Stand sein, oder dann doch besser schweigen. Das hat eigentlich nichts mit bemoosteen Häuptern zu tun; dieser Unsinn hat durchgängig seit Verkündung des BGB von 1896 nicht gestimmt. Ledigliich die Fristen und die Beweislast waren Gegenstand von Änderungen - und der Wegfall der Viehmängelverordnung ;-)
MaWin schrieb: > Crazy H. schrieb: >> gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem Fenster wirfst, mitm Auto >> drüber fährst oder ihn reparierst, geht niemand etwas an. > > Oho, so träumst du, die Gesetze sehen das anders. Dein Fernseher ist dem > Gesetzgeber zwar egal so lange du ihn nicht zum Sender umbaust, aber > schon beim Auto darfst du zwar reparieren, aber nichts verândern was > zulassungsrelevant ist und deinen Öltank und Gasleitung darfst du > nichtmal reparietren. Hat irgendwer was von Auto reparieren geschrieben?
Crazy H. schrieb: > MaWin schrieb: >> Crazy H. schrieb: >>> gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem Fenster wirfst, mitm Auto >>> drüber fährst oder ihn reparierst, geht niemand etwas an. >> Oho, so träumst du, die Gesetze sehen das anders. Dein Fernseher ist dem >> Gesetzgeber zwar egal so lange du ihn nicht zum Sender umbaust, aber >> schon beim Auto darfst du zwar reparieren, aber nichts verândern was >> zulassungsrelevant ist und deinen Öltank und Gasleitung darfst du >> nichtmal reparietren. > > Hat irgendwer was von Auto reparieren geschrieben? Ist sowieso Unsinn. Du darfst mit Deinem Auto machen, was immer Du willst, solange Du die Umwelt nicht berinträchtigst. Du verlierst allerdings die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug; es muss daher abgemeldet werden und darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Aber niemand hindert Dich, mit Deinem selbst zurecht geflexten Transit Cabrio Deinen Acker zu pflügen.
Joachim B. schrieb: > Nicht das ich fehlerfrei bin... Ach komm, zier´ dich nicht so, bist doch sonst nicht so bescheiden... Ich schenke dir auch noch ein s, damit deine Rechtschreibung wenigstens fehrlerfrei ist.
Dieser Threads ist ein schönes Beispiel über gefährliches Halbwissen. Ebenso wie bei Datenblätter sind alle Gesetze im Internet einsehbar, aber das Wissen holt man sich aus Zweit- und Dritt-Quellen die falsch voneinander abschreiben....
Percy N. schrieb: > Aber niemand hindert Dich, mit Deinem selbst zurecht > geflexten Transit Cabrio Deinen Acker zu pflügen. Gibt es da nicht mehr den §183a "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ?! So eine Trabi-Asphaltblase "oben ohne" zählt sicher darunter.
Schlaumaier schrieb: > man hat Die Ahnungslosigkeit was Gewährleistung und was Garantie ist, wird ja immer lustiger. Ja, der normale Deutsche ist offenkundig mit den Spitzfindigkeiten von Herstellern und Rechtsprechung heillos überfordert. Mittlerer IQ liegt wohl doch eher bei 50 als 100.
Salamihäcksler schrieb: > Percy N. schrieb: >> Aber niemand hindert Dich, mit Deinem selbst zurecht >> geflexten Transit Cabrio Deinen Acker zu pflügen. > > Gibt es da nicht mehr den §183a "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ?! > So eine Trabi-Asphaltblase "oben ohne" zählt sicher darunter. Selbstverständlich kannst Du für Deine selbstgeflexte Asphaltblase auch eine Einzelzulassung beantragen. Nachdem Du nachgewiesen hast dass das Ding die StVZO etc einhält darfst Du wieder auf die Straße. Es ist nichts verboten, man muss nur die Regeln einhalten.
MaWin schrieb: > Mittlerer IQ liegt > wohl doch eher bei 50 als 100. Nein der mittlere IQ liegt definitionsgemäß bei 100! So wie manchen Spezie: "Wo ich bin ist vorne - wenn ich hinten bin, ist hinten vorne!"
Soul E. schrieb: > Ein Hersteller kann in seine AGBs schreiben wozu er Lust hat Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.
Beitrag #6431004 wurde vom Autor gelöscht.
(prx) A. K. schrieb: > Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam. Doch sind sie. Und zwar so lange bis ein Richter sie außer Kraft setzt. AGB's sind Grundlage des Vertragsrecht. Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's und das was da drin steht. Sollte es später Stress geben muss jede Klausel einzeln per Gerichtsbeschluß für nichtig erklärt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Klausel WORTWÖRTLICH bereits in einen anderen Fall für nichtig erklärt wurde. Gleichheitsrecht.
Schlaumaier schrieb: >> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam. > > Doch sind sie. Ich bezog mich auf diese Formulierung in § 307 BGB: "(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn ..." Dass in einem Streitfall Richter darüber entscheiden ist ihr Job und das Wesen des Rechtssystems.
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Michael schrieb: > Beispiel am TV: > > Ausgetrocknete Elkos. Mal schnell tauschen, geht wieder. > Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal > erlaubt!" Und wenn drauf steht :"Darf nur von Katholiken repariert werden." dann glaubst du das auch. Dumm & Dümmer in Personalunion.
Schlaumaier schrieb: > Oder glaubst du ernsthaft das eine Familie die abgefackelte > Wohnung ersetzt bekommt vom Hersteller des Ladegerät, nur weil es ein > Wohnungsbrand auslößt. Ich lache mich weg. bin den Rest nur überflogen, es gibt aber ein Produkthaftungsgesetzt und das geht weit über eine gestz. Gewährleistung oder eine freiwillige Garantie hinaus. Und ja, da geht es genau darum falls das Ladegerät dir die Bude abfackelt. Die Gebäudeversicherung zahlt erstmal deinen Schaden und versucht es sich anschließend vom Hersteller/Importeur....wieder zu holen.
Salamihäcksler schrieb: > Yalu X. schrieb: >> Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche >> Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein. > > Nö, der TO hat sicherlich gleich bei Kauf des Grätes die Elkos mit einem > Moisture meter vermessen und ist drauf gekommen, das die ELKO#s bereits > trocken verbaut worden ;-) manchmal kann das sogar sein, ist jetzt 48 Jahre her (ich war noch Lehrling mit knappen Geld) da wurden mir leere Babyzellen für mein Tonbandgerät verkauft. Ich reklamierte und wurde abgewiesen mit der Begründung kann nicht sein ich habe sie wohl durch Benutzung geleert. Also kaufte ich noch eine Packung und maß gleich auf dem Tresen mit dem Drehspulinstrument (aus der Ausbildungswerkstatt) und siehe da, alle Zellen mit Spannung unter 0,8V. So konnte sich der Verkäufer nicht mehr rausreden.
Schlaumaier schrieb: > Die einzige Ausnahme ist, wenn die Klausel WORTWÖRTLICH bereits in > einen anderen Fall für nichtig erklärt wurde. Gleichheitsrecht. Quatsch.
(prx) A. K. schrieb: > Soul E. schrieb: >> Ein Hersteller kann in seine AGBs schreiben wozu er Lust hat > > Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam. Statt "obendrein" sollte es wohl eher heißen "dementsprechend".
Gustl B. schrieb: > Du reparierst den Fernseher, die Garantie ist dann beim Hersteller weg > und wenn der Fernseher irgendwann mal einen Wohnungsbrand auslösen > sollte, dann zahlt die Versicherung nicht. Und wie soll die Versicherung das feststellen?
(prx) A. K. schrieb: > Schlaumaier schrieb: >>> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam. >> Doch sind sie. > > Ich bezog mich auf diese Formulierung in § 307 BGB: "(1) Bestimmungen in > Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn ... Des weiteren sollte nan §§ 134, 138 BGB nicht übersehen; im AGB-Recht selbst helfen auch §§ 305 c, 306 BGB. Im Zusammenhang mit § 307 BGB stehen §§ 308 f BGB; aber Vorsicht: § 310 BGB beachten!
MaWin schrieb: > Ja, der normale Deutsche ist offenkundig mit den Spitzfindigkeiten von > Herstellern und Rechtsprechung heillos überfordert. Ich sehe das Probkem eher im Internet: irgendwer schreibt eloquenten Blödsinn über ein ihm keineswegs vertrautes Thema, und der Rest der Bande schreibt es solange von ihm und einander ab, bis keiner mehr durchblickt. Seriöse Internetseiten haben dabei keine Chance; siehe die links hier im Thread: die hat ganz offenkundig bestenfalls auch kaum einer der Disputanten gelesen.
Joachim B. schrieb: > Ich reklamierte und wurde abgewiesen mit der > Begründung kann nicht sein ich habe sie wohl durch Benutzung geleert. > Also kaufte ich noch eine Packung und maß gleich auf dem Tresen mit dem > Drehspulinstrument (aus der Ausbildungswerkstatt) und siehe da, alle > Zellen mit Spannung unter 0,8V. > So konnte sich der Verkäufer nicht mehr rausreden. Und wieder ein Beweis für geschäftsschädigendes Verhalten! Man sollte Lehrlinge keine Messgeräte nach Hause geben dürfen! Ihr macht nur Blödsinn damit...
Schlaumaier schrieb: > der hast du schon mal irgendwo gelesen, das ein Hersteller von > Festplatten eine Datenrettung bezahlt. ??? Du bekommst ne neue Platte > und das war es. Du irrst. Seagate z.B. macht bei bestimmten Serien genau das: >Im Falle eines Datenverlusts empfehlen wir Ihnen unseren Rescue Datenwiederherstellungsdienst (Lieferumfang der IronWolf Pro beinhaltet eine Laufzeit von zwei Jahren). Dank IHM erreichen Sie den Dienst problemlos über NAS OS.
Schlaumaier schrieb: > Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's > und das was da drin steht. Wie soll das gehen, die Bedienungsanleitungen befinden sich im Karton. Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun, was ich will. Bei Verträgen für Dienstleistungen ist das anders. Wegen irgendeiner Software gab es dazu sogar mal ein interessantes Urteil. Da stand in einer Beilange im Karton "Wenn sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, können sie das Produkt nicht nutzen". Der Händler hat die Rücknahme verweigert, weil Software generell nicht zurück genommen würde. Musste er am Ende aber wegen dieser Klausel doch, und der Software-Hersteller musste dem Händler seinen Schaden ersetzen.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun, > was ich will. Da fällt mir Dünger ein.... Also NEIN, mit Sicherheit NICHT!
Teo D. schrieb: >> Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun, >> was ich will. > Da fällt mir Dünger ein.... Also NEIN, mit Sicherheit NICHT! Natürlich nur im Rahmen der Gesetze. Der Hersteller des Gerätes kann mir aber nicht vorschreiben, welcher Marke Batterien ich einsetze oder mir verbieten, die Playstation als Buchstütze zu missbrauchen oder mein Smartphone zu rooten.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's >> und das was da drin steht. > > Wie soll das gehen, die Bedienungsanleitungen befinden sich im Karton. > Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun, > was ich will. Beispiel iRobot Roomba: Karton auf, Anleitung drin. Roboter verpackt in Folie, verschlossen mit einem Aufkleber wo draufsteht (Sinngemäss, da aus dem Kopf zitiert): "Dieses Gerät enthält Software. Lesen sie die Lizenzbestimmungen im Handbuch. Wenn der Benutzer die Software modifiziert erlischt der Anspruch auf Garantie. Mit entfernen/öffnen dieser Roboterverpackung akzeptieren sie diese Bedingungen" Ist das einzige Gerät das mir so in die Finger gekommen ist. Scheint rechtlich durchdacht und simpel (billig) in der Anwendung. Unsereins beginnt es natürlich in den Fingern zu jucken, wenn auf der Verpackung schon drauf steht, dass der Benutzer die Software ändern könne... ;-)
Demzufolge sind Lizenzbedingungen, die man akzeptieren muss, bevor man sie lesen kann, hierzulande nicht wirksam: https://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
(prx) A. K. schrieb: > https://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag Zumindest der Teil über Österreich kommt mir seltsam vor. Zur Lage in Deutschland sehr interessant https://www.anwaltskanzlei-online.de/2016/12/08/it-recht-vertrieb-einbeziehung-von-eulas-und-foss-lizenzen-bei-weitergabe-an-endkunden/ Dort wird auch klar, was MS an Office 365 so toll findet.
Michael schrieb: > Immerhin > entsteht dem Hersteller durch die Reparatur ja einen Schaden in Form > eines nicht gekauften neuen TVs Und dir entsteht ja einen Schaden durch krepierten TV-Gerät. Will dir Hersteller alle Schaden ersetzen?
Maxim B. schrieb: > Und dir entsteht ja einen Schaden durch krepierten TV-Gerät. Will dir > Hersteller alle Schaden ersetzen? Und die Folgekosten. Ich konnte gestern das Länderspiel nicht sehen. Das muss jetzt wiederholt werden. Wer zahlt das? ;-)
> Ist das Reparieren von Elektronik eventuell illegal?
Es ist nicht nur illegal, sondern allerstrengstens untersagt.
Allein der Gedanke daran ist strafbar!
Bernd G. schrieb: > Es ist nicht nur illegal, sondern allerstrengstens untersagt. > Allein der Gedanke daran ist strafbar! Gilt das nur für Elektronik oder allgemein? Z.B. Orgeln von Silbermann aus dem 18. Jh. Sind die illegal restauriert?
Maxim B. schrieb: > Z.B. Orgeln von Silbermann aus dem 18. Jh. Sind die illegal restauriert? Da könnte Blei verbaut sein. Dann darfst Du nicht dran rumfummeln, sonst erlischt der Bestandschutz und Du musst auf bleifreie Pfeifen umrüsten :-) Ach ja, und vegane Ventile verwenden.
Schlaumaier schrieb: > (prx) A. K. schrieb: >> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam. > > Doch sind sie. > > Und zwar so lange bis ein Richter sie außer Kraft setzt. AGB's sind > Grundlage des Vertragsrecht. Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's > und das was da drin steht. > > Sollte es später Stress geben muss jede Klausel einzeln per > Gerichtsbeschluß für nichtig erklärt werden. Die einzige Ausnahme ist, > wenn die Klausel WORTWÖRTLICH bereits in einen anderen Fall für nichtig > erklärt wurde. Gleichheitsrecht. Das stimmt so nicht. Allgemeinrecht geht über spezielles Recht. Sobald die AGB dir weniger Rechte einräumen, als im Gesetz steht, ist diese Passage automatisch unwirksam. Du kannst wunderbar mit deiner frischgebackenen Ehefrau einen Vertrag schließen, in dem sie auf Unterhalt verzichtet. Nach der Scheidung kommt die Überraschung und du musst doch zahlen, genau wie es im Gesetz steht. Ich habe von einem Fahrzeughändler ein Bastlermotorrad unter Ausschluss der Garantie gekauft, weil ich genau wusste, dass ihm solcher Unsinn vor Gericht kein bisschen hilft.
Gunnar F. schrieb: > Das stimmt so nicht. Allgemeinrecht geht über spezielles Recht. Unfug. Lex spezialis derogat legi generali. https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_spezialis *Achtung*: z durch c ersetzen; der Spamfilter rennt schon wieder Amok ... :-((( > Sobald > die AGB dir weniger Rechte einräumen, als im Gesetz steht, ist diese > Passage automatisch unwirksam. Auch das ist Blödsinn; schau einfach ins BGB. Die einschlägigen Paragraphen sind oben angegeben. Die wenigsten Regeln des BGB sind ius cogens; und die Abbedingung von ius dispositiva ist nur unter bestimmten Voraussetzungen in AGB unwirksam, insbesondere bei treuwidriger unangemessener Benachteiligung des Verwendungsgegners. > Du kannst wunderbar mit deiner frischgebackenen Ehefrau einen Vertrag > schließen, in dem sie auf Unterhalt verzichtet. > Nach der Scheidung kommt die Überraschung und du musst doch zahlen, > genau wie es im Gesetz steht. Das ist normalerweise eher karg und zeitlich eng begrenzt. Bei Kindern und für sie gilt anderes. Zudem dürfte es schwierig sein, Unterhalts- und Versorgungsregeln per AGB in den Ehevertrag einzubeziehen, gelle? Geht's noch? > Ich habe von einem Fahrzeughändler ein Bastlermotorrad unter Ausschluss > der Garantie gekauft, weil ich genau wusste, dass ihm solcher Unsinn vor > Gericht kein bisschen hilft. Warum auch? Weil Du immer noch nicht den Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Garantie kapiert hast? Oder weil Du nicht besonders viel Wert auf Deine eigene Vetragstreue legst?
Die Argumentation dass ein unauthorisiert repariertes oder abgeändertes Gerät, das weiterhin ein bestimmtes Markenlogo trägt, als Produktfälschung betrachtet werden könnte, findet leider zZt in manchen Bereichen Anhänger...
"no user serviceable parts inside" ... Klassiker mit eingebautem Wortspiel: "serviceable" = "wartbar" aber auch "brauchbar" :)
Michael schrieb: > Also muss theoretisch das Reparieren illegal sein (wie das Schrauben am > Auto). > > Oder liege ich da falsch? Ja, es kann durchaus illegal sein! NUR - wer sollte Dich verklagen und weshalb? Du hilfst einem Kumpel die Bremsscheiben samt Klötzen zu wechseln - ohne Kfz-Meisterbrief. Wer soll Dich verklagen? Wenn Ihr Scheiße gebaut habt und der Wagen deshalb einen Unfall baut - Du hast ein Problem! (Auch mit Meisterbrief) Du nimmst dafür Geld und zahlst keine Steuern - Du hast ggf. ein Problem mit den Steuerbehörden. Du machst das offiziell ohne Meisterbrief - geht auch nicht, aber da meldet sich wohl vorher die Handwerkskammer Der Hinweis "Reparatur nur durch freigegebenes Personal erlaubt!" dient wohl in erster Linie um Klagen gemäß Produkthaftungsgesetz zu umgehen. Wir haben ja in der Bedienungsanleitung geschrieben: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal erlaubt!" Er/sie/es hat selbst rumgeschraubt und deshalb ist was passiert - wir sind raus aus der Verantwortung!
Rick M. schrieb: > Ja, es kann durchaus illegal sein! > NUR - wer sollte Dich verklagen und weshalb? Apple zum Beispiel. https://apps.derstandard.de/privacywall/story/2000120476267/apple-klagt-recycling-partner-der-100-000-geraete-weiterverkauft-haben
Stefan ⛄ F. schrieb: > Rick M. schrieb: >> Ja, es kann durchaus illegal sein! >> NUR - wer sollte Dich verklagen und weshalb? > > Apple zum Beispiel. > https://apps.derstandard.de/privacywall/story/2000120476267/apple-klagt-recycling-partner-der-100-000-geraete-weiterverkauft-haben Da werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen, die Geräte wurden vertraglich zur Zerstörung („Recycling“) an das Unternehmen übergeben. Die Reparatur selbst war nicht illegal, illegal war der Vertragsbruch, deshalb geht es hier um Schadensersatzforderungen. Ich muss aber zugeben, ich bin kein Experte für Zivilrecht in den verschiedenen US-Staaten.
René F. schrieb: > Da werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen, die Geräte wurden > vertraglich zur Zerstörung („Recycling“) an das Unternehmen übergeben. > Die Reparatur selbst war nicht illegal, illegal war der Vertragsbruch, > deshalb geht es hier um Schadensersatzforderungen. Bezüglich einer Reparatur vermag ich dem Text auch nichts zu entnehmen.
Stimmt, da geht es nicht direkt um Reparatur. Aber da könnt ihr sehen, dass es Apple überhaupt nicht egal ist, ob und wer deren Produkte repariert.
Klar, ich kenne kein Unternehmen, was darauf steht wenn Kunden bzw. Fremdunternehmen ihr Zeug reparieren, das sind Umsatzeinbußen. Bei großen Unternehmen kommt zusätzlich auch der Imageverlust dazu wenn schlecht reparierte Geräte gehandelt werden, da wird schnell dann in der Allgemeinheit eine Meinung gebildet, weil der Laie nicht erkennt, das ein Fehler wie schlechte Spaltmaße oder ein undichtes Gehäuse durch eine unsachgemäße Reparatur entstanden sind und kein Herstellungsfehler waren.
"https://apps.derstandard.de/privacywall/story/2000120476267/apple-klagt-recycling-partner-der-100-000-geraete-weiterverkauft-haben" Perfektes Beispiel für "Recht haben und dennoch ein ... Apple sein."
Dafür brauchst Du nicht nach USA zu schauen. Letzes Jahr gab es einen Fall, da hatte ein IT-Reseller einen Restposten Netzwerkrouter von einem Provider übernommen. Diese Geräte wurden mit aktueller generischer Firmware versehen, also "ent-branded" und dann weiterverkauft. Die verwendete Firmware war im Netz für Besitzer dieser Geräte frei zum Download verfügbar. Das hat der Hersteller per Gerichtsbeschluss untersagt, die Geräte mussten ordnungsgemäß vernichtet werden.
Du darfst ruhig sagen, dass es um eine FritzBox von AVM geht.
Beitrag #6468878 wurde vom Autor gelöscht.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Du darfst ruhig sagen, dass es um eine FritzBox von AVM geht. AVM ./. Cybits war 2011 und ging anders aus: " Laut dem Urteil müsse es die Cybits AG unterlassen, mit ihrer Software "so auf die FRITZ!Box einzuwirken, dass auf der Konfigurationsoberfläche der FRITZ!Box fehlerhafte Anzeigen zur Internetverbindung und zur Kindersicherung erfolgen", erklärte AVM. " https://www.heise.de/newsticker/meldung/AVM-darf-Modifikation-von-Router-Firmware-nicht-verbieten-1376586.html Ohne diese Fehlfunktion hätte AVM schlechte Karten gehabt. Insofern ist die Entscheidung i.S. AVM ./. Woog des LG München aus 2020 etwas überraschend. Anscheinend hat das LG München die UMV über die GPL gesetzt.
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Bearbeitet durch User
Ist die "generische Firmware" denn GPL o.ä. oder eben ein Produkt mit einer Lizenz die explizit nur die Nutzung mit dem im Einzelhandel angebotenen Router erlaubt?
> Ist das Reparieren von Elektronik eventuell illegal? Wahrscheinlich wird (auch) solches "Reparieren" demnächst in einer neuen Fassung des Gesetzes zum Schutz von Volk und Staat (zwecks Aushebelung von Grundrechten ?) als 'illegal' definiert werden, weil das verbliebene Wirtschafts'wachstum' durch solches "Reparieren" leider noch weiter 'negativer' und jede dem Volk gerne präsentierte Statistik noch (noch) weiter versauen würde. ['Nachhaltigkeit' gilt hier nicht.] Erste richtungsweisende Version eines solchen "Schutz"gesetzes : https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_des_Reichspr%C3%A4sidenten_zum_Schutz_von_Volk_und_Staat Aktuelle Version: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/Drittes_Bevoelkerungsschutzgesetz.pdf
Beitrag #6474680 wurde vom Autor gelöscht.
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