Forum: Offtopic Ist das Reparieren von Elektronik eventuell illegal?


von Michael (Gast)


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Beispiel am TV:

Ausgetrocknete Elkos. Mal schnell tauschen, geht wieder.
Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal 
erlaubt!"

Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in 
Englisch). Der Hersteller schreibt das ja nicht aus Langeweile drauf. 
Die haben sicherlich ihre Anwälte gefragt. Wenn man jetzt das im 
RepairCaffee macht, können die bzw ich verklagt werden? Immerhin 
entsteht dem Hersteller durch die Reparatur ja einen Schaden in Form 
eines nicht gekauften neuen TVs (dabei ist es egal ob ich den Hersteller 
nochmals kaufen würde oder nicht).

Also muss theoretisch das Reparieren illegal sein (wie das Schrauben am 
Auto).

Oder liege ich da falsch?

: Verschoben durch Moderator
von Erich (Gast)


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Ja.

von Crazy Harry (crazy_h)


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Freitag?

btw du hast den Fernseher gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem 
Fenster wirfst, mitm Auto drüber fährst oder ihn reparierst, geht 
niemand etwas an.

: Bearbeitet durch User
von Ernst (Gast)


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Das ist wohl lediglich eine rechtliche Absicherung des Herstellers 
gegenüber Schäden, die durch eine Reparatur durch einen Laien entstehen.

Wenn dein TV nun abraucht und dein Haus und deine Familie mitnimmt hast 
du keinen Anspruch beim Hersteller.
Auch wenn du bei Reparieren einen tödlichen Schlag bekommst, können 
deine Hinterbliebenen keine Ansprüche stellen.

von Gustl B. (-gb-)


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Gibt es da Gesetze?
So wie ich das bisher verstanden habe darf Jeder Alles reparieren. Aber 
daraus können dann Folgen entstehen:

Du reparierst den Fernseher, die Garantie ist dann beim Hersteller weg 
und wenn der Fernseher irgendwann mal einen Wohnungsbrand auslösen 
sollte, dann zahlt die Versicherung nicht.

von Sven D. (Gast)


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Michael schrieb:
> Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal
> erlaubt!"

Michael schrieb:
> Also muss theoretisch das Reparieren illegal sein (wie das Schrauben am
> Auto).

Illegalität bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht. In welchen 
Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist? 
Kannst ja Mal Google fragen.

von Schlaumaier (Gast)


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Ernst schrieb:
> Wenn dein TV nun abraucht und dein Haus und deine Familie mitnimmt hast
> du keinen Anspruch beim Hersteller.
> Auch wenn du bei Reparieren einen tödlichen Schlag bekommst, können
> deine Hinterbliebenen keine Ansprüche stellen.

Können Sie eh nicht. Es sei den der Hersteller hat Grob-Fahrlässig 
gehandelt. Oder glaubst du ernsthaft das eine Familie die abgefackelte 
Wohnung ersetzt bekommt vom Hersteller des Ladegerät, nur weil es ein 
Wohnungsbrand auslößt. Ich lache mich weg.

Rate mal wieso es eine Rauchmelderpflicht gibt. ?? Weil das Risiko durch 
so Teile (Besonders Akkus) gravierend gestiegen ist.

Meiner Meinung nach bedeutet diese Aussage folgendes.

Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch 
für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben.

Einfach gesagt. Ist das Gerät unter 2 Jahre (ab Kaufdatum) lass die 
Finger davon auch wenn sie dir jucken.

Aber eine "Weitergehende Haftung" ist i.d.R. immer ausgeschlossen.

Oder hast du schon mal irgendwo gelesen, das ein Hersteller von 
Festplatten  eine Datenrettung bezahlt. ??? Du bekommst ne neue Platte 
und das war es.

von Ntldr -. (ntldr)


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Michael schrieb:
> Der Hersteller schreibt das ja nicht aus Langeweile drauf.

Nein. Der will dir einfach nur einen neuen Fernseher verkaufen.

Am besten natürlich alle zwei Jahre direkt nach Ablauf der 
Gewährleistung. Reparieren lohnt sich für den Hersteller nicht.

Gustl B. schrieb:
> Du reparierst den Fernseher, die Garantie ist dann beim Hersteller weg
> und wenn der Fernseher irgendwann mal einen Wohnungsbrand auslösen
> sollte, dann zahlt die Versicherung nicht.

Dazu müsste die Versicherung allerdings erstmal darauf kommen, dass 1. 
irgendjemand am Gerät unsachgemäß (bzw. grob fahrlässig) rumgebastelt 
hat
und dass 2. du dieser Jemand bist und damit auch für den Brand 
verantwortlich bist.

Das dürfte nach einem größeren Brand dann doch eher schwierig sein, da 
deine unsachgemäßge Modifikation eben auch Brandursache sein müsste. 
Spätestens wenn der Fernseher gebraucht gekauft war, fällt das komplett 
weg. Die ganzen Warnungen vor dem Verlust des Versicherungsschutzes 
stufe ich daher eher als moderne Mythen ein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch
> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben.

Blödsinn.

von Heinz (Gast)


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Du handelst bei der Reparatur eben auf eigenes Risiko und musst auch für 
Folgeschäden haften. Das ist das gleiche wenn du an deiner Hauselektrik 
fummelst. Also was du mit deinem Eigentum machst, geht erst mal 
niemanden was an. Nur wenn durch deinen Pfusch andere Leute zu Schaden 
kommen, wird es übel für dich. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du 
es richtig repariert hast und dich an die Vorschriften gehalten hast, 
kann dir keiner was. Es gibt kein einziges Gerichtsurteil wo ein 
elektrotechnischer Laie für ordentliche Arbeit verknackt wurde.

von Michael (Gast)


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Heinz schrieb:
> Du handelst bei der Reparatur eben auf eigenes Risiko und musst auch für
> Folgeschäden haften. Das ist das gleiche wenn du an deiner Hauselektrik
> fummelst. Also was du mit deinem Eigentum machst, geht erst mal
> niemanden was an. Nur wenn durch deinen Pfusch andere Leute zu Schaden
> kommen, wird es übel für dich. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du
> es richtig repariert hast und dich an die Vorschriften gehalten hast,
> kann dir keiner was. Es gibt kein einziges Gerichtsurteil wo ein
> elektrotechnischer Laie für ordentliche Arbeit verknackt wurde.

Also bedeutet es, wenn ich nach der Reparatur (die man wohl nicht 
nachweisen kann) das Haus abfackel, kann es mir egal sein?

von Schlaumaier (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Schlaumaier schrieb:
>> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch
>> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben.
>
> Blödsinn.

Ist es nicht. Lies mal die AGB's + Garantiebestimmungen der Hersteller. 
Die meisten lehnen alles ab, wenn auch nur ein "Sicherheitsmerkmal" 
beschädigt ist. Ich meine damit so ein kleinen Aufkleber hinter den sich 
eine Schraube befindet, oder eine Sollbruchstelle , bzw. Kratzer an 
Fernbedienungen.

Letzte haben alle meine Fernbedienungen inzwischen. Aber wenn juckt es, 
ich mach ja kein Garantiefall draus.

Heinz schrieb:
> Es gibt kein einziges Gerichtsurteil wo ein
> elektrotechnischer Laie für ordentliche Arbeit verknackt wurde.

Strafrechtlich glaube ich dir. Zivilrechtlich habe ich da meine großen 
Zweifel.

von MaWin (Gast)


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Crazy H. schrieb:
> gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem Fenster wirfst, mitm Auto
> drüber fährst oder ihn reparierst, geht niemand etwas an.

Oho, so träumst du, die Gesetze sehen das anders. Dein Fernseher ist dem 
Gesetzgeber zwar egal so lange du ihn nicht zum Sender umbaust, aber 
schon beim Auto darfst du zwar reparieren, aber nichts verândern was 
zulassungsrelevant ist und deinen Öltank und Gasleitung darfst du 
nichtmal reparietren.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Schlaumaier schrieb:
>>> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch
>>> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben.
>> Blödsinn.
>
> Ist es nicht. Lies mal die AGB's + Garantiebestimmungen der Hersteller.
> Die meisten lehnen alles ab, wenn auch nur ein "Sicherheitsmerkmal"
> beschädigt ist. Ich meine damit so ein kleinen Aufkleber hinter den sich
> eine Schraube befindet, oder eine Sollbruchstelle , bzw. Kratzer an
> Fernbedienungen.
> Letzte haben alle meine Fernbedienungen inzwischen. Aber wenn juckt es,
> ich mach ja kein Garantiefall draus.

Was fällt Dir (hoffentlich) auf?

von MaWin (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch
> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben

Du vielleicht schon, aber gegen eine fachgerechte Reparatur gibt es 
kein Urteil.
'Fachgerecht' ist hier das Stichwort.

von Schlaumaier (Gast)


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MaWin schrieb:
> Fachgerecht

Richtig. Aber Fachgerecht bedeutet nicht das ihr das könnt, sondern 
"Zugelassener Meisterbetrieb" oft sogar nur mit Zulassung des 
Herstellers.

Davon abgesehen, da es sich um ein Garantiefall handelt WIESO NICHT. 
Kostet doch fast nix (außer Sprit fürs hinbringen).

*Nach den 2 Jahren ist sowieso alles egal.*

von Soul E. (Gast)


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Schlaumaier schrieb:

> Ist es nicht. Lies mal die AGB's + Garantiebestimmungen der Hersteller.

Ein Hersteller kann in seine AGBs schreiben wozu er Lust hat -- Deine 
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler bleiben dadurch völlig 
unbeeinflusst. Das sind gesetzlich garantierte Rechte

Anders sieht es aus mit Garantie und mit Service- oder 
Wartungsverträgen. Da handelt es sich um private Verträge, und die kann 
jeder festlegen wie er mag.


Schlaumaier schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Fachgerecht
>
> Richtig. Aber Fachgerecht bedeutet nicht das ihr das könnt, sondern
> "Zugelassener Meisterbetrieb" oft sogar nur mit Zulassung des
> Herstellers.

Wo hast Du denn diese Weisheiten aufgetan? In irgendwelchen AGBs oder in 
einem Wartungsvertrag?

von Paul R. (Gast)


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Sven D. schrieb:
> In welchen
> Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist?

War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat?

von Sven D. (Gast)


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Michael schrieb:
> Also bedeutet es, wenn ich nach der Reparatur (die man wohl nicht
> nachweisen kann) das Haus abfackel, kann es mir egal sein?

Solange das Haus dir gehört und dabei nicht Gesundheit und Eigentum 
anderer Personen in Mitleidenschaft gezogen werden klar kann es dir dann 
egal sein.

von Sven D. (Gast)


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Paul R. schrieb:
> Sven D. schrieb:
>> In welchen
>> Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist?
>
> War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat?

Quelle?

von Kilo S. (kilo_s)


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Erinnert mich an meinen Medion TV damals.

Elkos im Netzteil mit lautem Knall und Gestank gestorben. Ich also mit 
dem Fernseher unter dem Arm zum TV Reparatur Service um die Ecke.

"Billigschrott von Medion reparieren wir nicht, vermutlich das Board 
tot. Aber wir haben was gutes im Angebot"

Der Laden stank nach Plastik von "Grundig" und Konsorten aus 
chinesischer produktion.

Ich also nach Hause gelaufen, aufgeschraubt und die zwei elkos aus dem 
Netzteil entfernt.

Den Ersatz für die zwei elkos bekam ich anstandslos für 1,60€ bei eben 
genannten Reparatur Service. Der Fernseher machte anstandslos noch 
weitere 5 Jahre. Zu sehen gewesen wäre von dieser Reparatur nichts. Die 
lötstellen waren ordentlich und die elkos waren von den Abmessungen 
baugleich. Aber eben 105°C anstelle 85°C.

Oder der beliebte Fehler bei senseo, wo es bloß ein gestorbene 
Kondensator auf der platine ist. Die läuft bei einer bekannten heute 
noch (9 Jahre her) völlig problemlos.

Wundert mich allerdings nicht. Die Ersatzteile waren wertiger als die 
Original verbauten.

von Salamihäcksler (Gast)


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Michael schrieb:

> Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal
> erlaubt!"

Dieser Satz ist grammatisch und inhaltlich falsch.
Wahrscheinlich vom TO aus seinen Fingern gesaugt. Er sollte doch bitte 
mal den richtigen Auszug aus der Anleitung abfotografieren. 
Wahrscheinlich steht da "Geschultes" oder "fachkundiges Personal" und 
damit was ganz anderes als "freigegebenes".

Wobei fachkundiges Personal eher nicht auf Verdacht Elkos rausoperiert 
und durch ähnlich aussehende Becher ersetzt, sondern die Ursachen für 
Ausfälle beseitigt.

>Ausgetrocknete Elkos. Mal schnell tauschen, geht wieder.

Und wieder so ein urbanes Ammenmärchen, damit versuchen die Volldeppen 
immer wieder mal sich den Anschein von Sachverstand zu geben:
Beitrag "trockene Elkos erkennen"

von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> Du vielleicht schon, aber gegen eine fachgerechte Reparatur gibt es kein
> Urteil.
> 'Fachgerecht' ist hier das Stichwort.

Nö.

Schlaumaier schrieb:
> Richtig. Aber Fachgerecht bedeutet nicht das ihr das könnt, sondern
> "Zugelassener Meisterbetrieb" oft sogar nur mit Zulassung des
> Herstellers.
>
> Davon abgesehen, da es sich um ein Garantiefall handelt WIESO NICHT.
> Kostet doch fast nix (außer Sprit fürs hinbringen).
> *Nach den 2 Jahren ist sowieso alles egal.*

Wieso? Wo hast Du due zwei Jahre her? Und was haben die mit einer 
allfälligen Garantie zu tun?

Was ist daran so schwer zu verstehen? Ihr seid ja schlimmer als die 
Experten, die LEDs mit Spannung steuern möchten, das Thema 
Garantie/Gewährleistung sollte hier langsam wirklich durch sein!

von Schlaumaier (Gast)


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Paul R. schrieb:
> War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat?

Hat er auch nicht.

Steht im HGB.

Die Entscheidung liegt allein beim  Hersteller.

er muss entscheiden.

1. Recht auf Wandlung = Gerät zurück gegen Geld zurück

2. Minderung = Man akzeptiert als Kunden den Schaden (Farbfehler) und 
bekommt Preisnachlaß (Kunde muss NICHT annehmen).

3. Reparatur (max. 2 Versuche).

Das habe ich schon vor 30 Jahren in der Ausbildung gelernt.

von Schlaumaier (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wieso? Wo hast Du due zwei Jahre her? Und was haben die mit einer
> allfälligen Garantie zu tun?

man hat

6 Monate GARANTIE
+
1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.

= 2 Jahre.

Danach ist der Hersteller aus ALLEN raus.

Den Unterschied zwischen beiden kannst du mal googlen. ;)

von Percy N. (vox_bovi)


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Salamihäcksler schrieb:
> Dieser Satz ist grammatisch und inhaltlich falsch. Wahrscheinlich vom TO
> aus seinen Fingern gesaugt. Er sollte doch bitte mal den richtigen
> Auszug aus der Anleitung abfotografieren.

Michael schrieb:
> Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in
> Englisch).

So richtig kapiert hast Du das aber nicht, gell?

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> man hat
>
> 6 Monate GARANTIE +
> 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.

In welchem Gesetz soll das stehen?

von F. M. (foxmulder)


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Michael schrieb:
> Immerhin entsteht dem Hersteller durch die Reparatur ja einen Schaden in
> Form eines nicht gekauften neuen TV

Alter
Demnach müsstest du direkt nach Garantieablsuf ein neues Gerät kaufen, 
die armen Hersteller.
Was ich mit von mir gekauften Fernsehern mache geht keinen was an.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Hat er auch nicht.
> Steht im HGB.

Da gewiss nicht.

Schlaumaier schrieb:
> Das habe ich schon vor 30 Jahren in der Ausbildung gelernt.

Und das war schon damals falsch, auch wenn zwischenzeitlich die 
Schuldrechtsreform alles auf den Kopf gestellt hat: nix HGB!

von Schlaumaier (Gast)


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Percy N. schrieb:
> In welchem Gesetz soll das stehen?

https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Das Gesetz selbst müsste ich googlen.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Michael schrieb:
> Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal
> erlaubt!"

Das steht nichts darüber, von wem das reparierende Personal freigegeben
sein muss. Wenn ich so etwas in der Arbeit reparieren möchte, würde ich
evtl. meinen Chef um Freigabe bitten. Bei mir zu Hause würde ich
denjenigen unter den Anwesenden fragen, der das am besten beurteilen
kann, und das bin ich selber. Entweder lautet dann meine Antwort: "Ja,
das kannst du gerne tun." oder "Nein, lass mich das besser selber
machen." ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Die Entscheidung liegt allein beim  Hersteller.
>
Was hat der mit dem Kaufvertrag zu tun?

> er muss entscheiden.
>
> 1. Recht auf Wandlung = Gerät zurück gegen Geld zurück
>
> 2. Minderung = Man akzeptiert als Kunden den Schaden (Farbfehler) und
> bekommt Preisnachlaß (Kunde muss NICHT annehmen).

Soso, abercder andere hat das Wahlrecht? Kapierst Du eigentlich,  was 
für einen Unsinn Du hier abdonderst?
>
> 3. Reparatur (max. 2 Versuche).

Falls der Käufer das möchte, ja.
Geht aber alles den Hersteller zunächst nichts an.

Zur Erhellung:
https://www.kanzlei-flick.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html#:~:text=Aus%20%C2%A7%C2%A7%20323%20i.V.m.,mindern%20oder%20Schadensersatz%20fordern%20kann.&text=Zwischen%20den%20beiden%20Varianten%20steht,dem%20K%C3%A4ufer%20das%20Wahlrecht%20zu.

Sollte eigentlich auch für Laien verständlich sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Das Gesetz selbst müsste ich googlen.

Du solltest vor allem Deine verlinkten Artikel lesen und verstehen. Der 
in Finanztip ist für den Anfang wohl leichter zu verdauen. Hoffentlich 
auch für Dich ...

von Teo D. (teoderix)


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Schlaumaier schrieb:
> 6 Monate GARANTIE
> +
> 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.

Du hast 6 Monate GEWÄHRLEISTUNG und das wars. GARANTIE ist eine komplett 
freiwillige Sache des Herstellers!

von Stefan F. (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch
> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben.

Diesbezüglich habe ich allerdings mit Microsoft angenehm gute Erfahrung 
gemacht. In der Anleitung meine XBOX stand so eine Klausel drin. Ich 
hatte einen Modchip einbauen lassen und das Disc-Laufwerk ausgetauscht, 
um selbst gebrannte Medien abspielen zu können. Ein halbes Jahr später 
ging das Netzteil kaputt. Das haben sie ohne zu zögern im Rahmen der 
Garantie ausgetauscht, obwohl die Modifikation nicht zu übersehen waren.

Dann hatte ich mal einen Acer Laptop, wo inzwischen RAM, das WLAN Modul 
und die Festplatte aufgerüstet wurden. Als später der DVD Brenner kaputt 
ging, hatten sie den auch ganz ohne Probleme erneuert.

von Percy N. (vox_bovi)


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Teo D. schrieb:
> Du hast 6 Monate GEWÄHRLEISTUNG und das wars.

Nein, das war's noch lange nicht.
Warum liest hier eigentlich niemand die verlinkten Artikel?

von Hehehe (Gast)


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Sven D. schrieb:
> Paul R. schrieb:
> Sven D. schrieb:
> In welchen
> Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist?
>
> War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat?
>
> Quelle?

Hehehe

Da benötigt man keine Quelle!

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche
Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein.

von Salamihäcksler (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Salamihäcksler schrieb:
>> Dieser Satz ist grammatisch und inhaltlich falsch. Wahrscheinlich vom TO
>> aus seinen Fingern gesaugt. Er sollte doch bitte mal den richtigen
>> Auszug aus der Anleitung abfotografieren.
>
> Michael schrieb:
>> Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in
>> Englisch).
>
> So richtig kapiert hast Du das aber nicht, gell?

Nun mein Motto ist "Ich kapier nur was ich sehe" Und "was ich nicht sehe 
muss durch einen Plausibilitäts-test" und der ging krachend chieff!
Also Erstunken und erlogen das ganze und nicht wert drüber nachzudenken. 
Falschüberstezung und gelogen ist in diesen Fall dasselbe.

von Salamihäcksler (Gast)


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Yalu X. schrieb:
> Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche
> Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein.

Nö, der TO hat sicherlich gleich bei Kauf des Grätes die Elkos mit einem 
Moisture meter vermessen und ist drauf gekommen, das die ELKO#s bereits 
trocken verbaut worden ;-)

von Hehehe (Gast)


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Salamihäcksler schrieb:
> Yalu X. schrieb:
> Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche
> Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein.
>
> Nö, der TO hat sicherlich gleich bei Kauf des Grätes die Elkos mit einem
> Moisture meter vermessen und ist drauf gekommen, das die ELKO#s bereits
> trocken verbaut worden ;-)

Wurden!

von L. L. (l_l)


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Da geht's um Einhaltung der Vorschriften damit das Gerät seine 
Spezifikation und Zulassung nicht verliert und keinen Schaden 
verursacht. Diesen Hinweis muß der Hersteller in die Anleitung 
schreiben.

D.h. Reparieren durch Laien ist bei diesen Hinweis tatsächlich verboten, 
allerdings kann das Keiner nachweisen wenn die Reparatur dennoch 
fachgerecht durgeführt ist.

Grüße Löti

von Salamihäcksler (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Michael schrieb:
>> Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in
>> Englisch).

Hehehe, es gab auch mal Sätze auf russisch auf der Platine/Die:
https://i.stack.imgur.com/I5Ue2.png

Hat trotzdem keinen gejuckt.

Manche huínterlassen auch nette Bildchen auf Ihrer Elektronik:
https://micro.magnet.fsu.edu/creatures/pages/owls.html

von Hehehehe (Gast)


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Hehehe schrieb:
> bei

beim!

Hehehe schrieb:
> Grätes

Gerätes!

Hehehe schrieb:
> das

dass!

Hehehe schrieb:
> ELKO#s

ELKOs!

von Salamihäcksler (Gast)


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Hehehehe schrieb:

>> bei
> beim!


>> Grätes
> Gerätes!

>> das
> dass!

>> ELKO#s
> ELKOs!

Puuuuuuuuuuuuuuuuuuups.

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Schlaumaier schrieb:
>> man hat
>>
>> 6 Monate GARANTIE +
>> 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.
>
> In welchem Gesetz soll das stehen?

wird er nicht finden weil es absolut so nicht stimmt.

Percy N. schrieb:
> das Thema
> Garantie/Gewährleistung sollte hier langsam wirklich durch sein!

stimmt wirklich,
endlich mal sollten auch ältere Semester auf dem aktuellen Stand sein, 
oder dann doch besser schweigen.
Nicht das ich fehlerfrei bin, aber den Unterschied ges. Gewährleistung 
und Beweislastumkehr sowie Garantie habe ich mittlerweile verstanden.
Ich sags immer wieder die menschliche Intelligenz ist konstant, nur es 
werden immer mehr Menschen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Teo D. schrieb:
> Du hast 6 Monate GEWÄHRLEISTUNG und das wars. GARANTIE ist eine komplett
> freiwillige Sache des Herstellers!

Nur bedingt richtig.

Die ersten 6 Monate hast du eine gesetzliche Gewährleistung, ohne wenn 
und aber, du musst dem Hersteller nichts beweisen.

Nach 6 Monaten hast du eine Gewährleistung nach EU-Recht, du musst dem 
Hersteller beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat 
(Beweislast-Umkehr). Diese Gewährleistung ist bis zum Ende des zweiten 
Jahres nach Kauf befristet.

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers! 
Selbiger bestimmt völlig frei über den Umfang der Garantie.

von Teo D. (teoderix)


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Joachim B. schrieb:
> Nicht das ich fehlerfrei bin, aber den Unterschied ges. Gewährleistung
> und Beweislastumkehr sowie Garantie habe ich mittlerweile verstanden.

Na, wenn die jetzt noch das mit der Sommer/Winter-Zeit abschaffen, ist 
ja alles gut.... ;P

von Teo D. (teoderix)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Nach 6 Monaten hast du eine Gewährleistung nach EU-Recht, du musst dem
> Hersteller beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat
> (Beweislast-Umkehr). Diese Gewährleistung ist bis zum Ende des zweiten
> Jahres nach Kauf befristet.

Peinlich, aber eigentlich wußte ich das.... Ist ja auch erst ein paar 
Jahre her, das mit dem EU Recht (~10/15J?). Schei... ich werd langsam 
alt. Aber das mit der S/W-Zeit pack ich noch (dank DCF77:).
Prinzipiell aber egal, den "Beweisen" kann ein Verbraucher das sowieso 
so gut wie nie.

von piefqwertzke (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> man hat
>
> 6 Monate GARANTIE
> +
> 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.
>
> = 2 Jahre.

Man hat, wenn man es genau nimmt 2 Jahre Recht auf Gewährleistung, davon 
gilt in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr. Der Händler muss hier 
beweisen, dass der Kunde für einen Schaden verantwortlich ist, wenn er 
nicht dafür aufkommen will. Das kann der Händler nur in wenigen 
eindeutigen Fällen. Daher wird hier in der Regel ohne großes Aufsehen 
der Schaden ersetzt.
Die letzen 18 Monate muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon zu 
Beginn vorhanden war, wenn er ihn kostenlos repariert haben will.
Und das heißt normalerweise Gerichtsurteil mit Sachverständigengutachten 
etc. Daher kann man die Gewährleistung bei geringwertigeren Gütern 
normalerweise in diesem Zeitraum vollkommen vergessen.
Das Gewährleistungsrecht ist auf jeden Fall gültig und kann vom Händler 
nicht ausgeschlossen werden.
Bei Gebrauchtgütern kann die Gesamtdauer verkürzt werden: 1 Jahr gesamt, 
davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehe, wie auch bei Neuwaren.

Garantie ist etwas vollkommen anderes: Eine zusätzliche Leistung des 
Herstellers, die privatvertraglich geregelt ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Teo D. schrieb:
> Phasenschieber S. schrieb:
>> Nach 6 Monaten hast du eine Gewährleistung nach EU-Recht, du musst dem
>> Hersteller beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat
>> (Beweislast-Umkehr). Diese Gewährleistung ist bis zum Ende des zweiten
>> Jahres nach Kauf befristet.
>
> Peinlich, aber eigentlich wußte ich das.... Ist ja auch erst ein paar
> Jahre her, das mit dem EU Recht (~10/15J?). Schei... ich werd langsam
> alt. Aber das mit der S/W-Zeit pack ich noch (dank DCF77:).

Noch peinlicher ist, dass es so nicht stimmt.
Dieses sogenannte EU-Recht findet sich ganz leger im deutschen BGB, und 
das schon seit der Schuldrechtsreform von 2001 bzw 2002, die oben schon 
angesprochen worden war.

> Prinzipiell aber egal, den "Beweisen" kann ein Verbraucher das sowieso
> so gut wie nie.
Stimmt so nicht ganz, denn das entspricht dem von Dir oben referierten 
alten Rechtsstand, nur eben jetzt für die Monate 7 bis 24, statt wie 
vorher für 1 bis 6.
Daneben wurden noch ein paar grundsätzliche Begrifflichkeiten 
ausgewechselt, was aber für den Verbraucher zumeist wenig praktische 
Bedeutung hat.

Richtig ist allerdings, dass die ganze Aktion zur Vereinheitliching der 
Verbraucherrechte in der EU dienen sollte.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> stimmt wirklich, endlich mal sollten auch ältere Semester auf dem
> aktuellen Stand sein, oder dann doch besser schweigen.

Das hat eigentlich nichts mit bemoosteen Häuptern zu tun; dieser Unsinn 
hat durchgängig seit Verkündung des BGB von 1896 nicht gestimmt. 
Ledigliich die Fristen und die Beweislast waren Gegenstand von 
Änderungen - und der Wegfall der Viehmängelverordnung ;-)

von Crazy Harry (crazy_h)


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MaWin schrieb:
> Crazy H. schrieb:
>> gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem Fenster wirfst, mitm Auto
>> drüber fährst oder ihn reparierst, geht niemand etwas an.
>
> Oho, so träumst du, die Gesetze sehen das anders. Dein Fernseher ist dem
> Gesetzgeber zwar egal so lange du ihn nicht zum Sender umbaust, aber
> schon beim Auto darfst du zwar reparieren, aber nichts verândern was
> zulassungsrelevant ist und deinen Öltank und Gasleitung darfst du
> nichtmal reparietren.

Hat irgendwer was von Auto reparieren geschrieben?

von Percy N. (vox_bovi)


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Crazy H. schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Crazy H. schrieb:
>>> gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem Fenster wirfst, mitm Auto
>>> drüber fährst oder ihn reparierst, geht niemand etwas an.
>> Oho, so träumst du, die Gesetze sehen das anders. Dein Fernseher ist dem
>> Gesetzgeber zwar egal so lange du ihn nicht zum Sender umbaust, aber
>> schon beim Auto darfst du zwar reparieren, aber nichts verândern was
>> zulassungsrelevant ist und deinen Öltank und Gasleitung darfst du
>> nichtmal reparietren.
>
> Hat irgendwer was von Auto reparieren geschrieben?

Ist sowieso Unsinn. Du darfst mit Deinem Auto machen, was immer Du 
willst, solange Du die Umwelt nicht berinträchtigst. Du verlierst 
allerdings die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug; es muss daher 
abgemeldet werden und darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr 
teilnehmen. Aber niemand hindert Dich, mit Deinem selbst zurecht 
geflexten Transit Cabrio Deinen Acker zu pflügen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Nicht das ich fehlerfrei bin...

Ach komm, zier´ dich nicht so, bist doch sonst nicht so bescheiden...

Ich schenke dir auch noch ein s, damit deine Rechtschreibung wenigstens 
fehrlerfrei ist.

von Marc (Gast)


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Dieser Threads ist ein schönes Beispiel über gefährliches Halbwissen. 
Ebenso wie bei Datenblätter sind alle Gesetze im Internet einsehbar, 
aber das Wissen holt man sich aus Zweit- und Dritt-Quellen die falsch 
voneinander abschreiben....

von Salamihäcksler (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Aber niemand hindert Dich, mit Deinem selbst zurecht
> geflexten Transit Cabrio Deinen Acker zu pflügen.

Gibt es da nicht mehr den §183a "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ?!
So eine Trabi-Asphaltblase "oben ohne" zählt sicher darunter.

von MaWin (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> man hat

Die Ahnungslosigkeit was Gewährleistung und was Garantie ist, wird ja 
immer lustiger.
Ja, der normale Deutsche ist offenkundig mit den Spitzfindigkeiten von 
Herstellern und Rechtsprechung heillos überfordert. Mittlerer IQ liegt 
wohl doch eher bei 50 als 100.

von Soul E. (Gast)


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Salamihäcksler schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Aber niemand hindert Dich, mit Deinem selbst zurecht
>> geflexten Transit Cabrio Deinen Acker zu pflügen.
>
> Gibt es da nicht mehr den §183a "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ?!
> So eine Trabi-Asphaltblase "oben ohne" zählt sicher darunter.

Selbstverständlich kannst Du für Deine selbstgeflexte Asphaltblase auch 
eine Einzelzulassung beantragen. Nachdem Du nachgewiesen hast dass das 
Ding die StVZO etc einhält darfst Du wieder auf die Straße. Es ist 
nichts verboten,  man muss nur die Regeln einhalten.

von Salamihäcksler (Gast)


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MaWin schrieb:
> Mittlerer IQ liegt
> wohl doch eher bei 50 als 100.

Nein der mittlere IQ liegt definitionsgemäß bei 100!

So wie manchen Spezie:
"Wo ich bin ist vorne - wenn ich hinten bin, ist hinten vorne!"

von (prx) A. K. (prx)


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Soul E. schrieb:
> Ein Hersteller kann in seine AGBs schreiben wozu er Lust hat

Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.

Beitrag #6431004 wurde vom Autor gelöscht.
von Schlaumaier (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.

Doch sind sie.

Und zwar so lange bis ein Richter sie außer Kraft setzt.  AGB's sind 
Grundlage des Vertragsrecht. Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's 
und das was da drin steht.

Sollte es später Stress geben muss jede Klausel einzeln per 
Gerichtsbeschluß für nichtig erklärt werden. Die einzige Ausnahme ist, 
wenn die Klausel WORTWÖRTLICH bereits in einen anderen Fall für nichtig 
erklärt wurde. Gleichheitsrecht.

von (prx) A. K. (prx)


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Schlaumaier schrieb:
>> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.
>
> Doch sind sie.

Ich bezog mich auf diese Formulierung in § 307 BGB: "(1) Bestimmungen in 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn ..."

Dass in einem Streitfall Richter darüber entscheiden ist ihr Job und das 
Wesen des Rechtssystems.

: Bearbeitet durch User
von Funkdeppjäger (Gast)


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Michael schrieb:
> Beispiel am TV:
>
> Ausgetrocknete Elkos. Mal schnell tauschen, geht wieder.
> Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal
> erlaubt!"

Und wenn drauf steht :"Darf nur von Katholiken repariert werden." dann 
glaubst du das auch. Dumm & Dümmer in Personalunion.

von Joachim B. (jar)


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Phasenschieber S. schrieb:
> deine Rechtschreibung wenigstens
> fehrlerfrei

hand reich!

von Thomas (kosmos)


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Schlaumaier schrieb:
> Oder glaubst du ernsthaft das eine Familie die abgefackelte
> Wohnung ersetzt bekommt vom Hersteller des Ladegerät, nur weil es ein
> Wohnungsbrand auslößt. Ich lache mich weg.

bin den Rest nur überflogen, es gibt aber ein Produkthaftungsgesetzt und 
das geht weit über eine gestz. Gewährleistung oder eine freiwillige 
Garantie hinaus. Und ja, da geht es genau darum falls das Ladegerät dir 
die Bude abfackelt.

Die Gebäudeversicherung zahlt erstmal deinen Schaden und versucht es 
sich anschließend vom Hersteller/Importeur....wieder zu holen.

von Joachim B. (jar)


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Salamihäcksler schrieb:
> Yalu X. schrieb:
>> Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche
>> Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein.
>
> Nö, der TO hat sicherlich gleich bei Kauf des Grätes die Elkos mit einem
> Moisture meter vermessen und ist drauf gekommen, das die ELKO#s bereits
> trocken verbaut worden ;-)

manchmal kann das sogar sein, ist jetzt 48 Jahre her (ich war noch 
Lehrling mit knappen Geld) da wurden mir leere Babyzellen für mein 
Tonbandgerät verkauft. Ich reklamierte und wurde abgewiesen mit der 
Begründung kann nicht sein ich habe sie wohl durch Benutzung geleert.
Also kaufte ich noch eine Packung und maß gleich auf dem Tresen mit dem 
Drehspulinstrument (aus der Ausbildungswerkstatt) und siehe da, alle 
Zellen mit Spannung unter 0,8V.
So konnte sich der Verkäufer nicht mehr rausreden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Die einzige Ausnahme ist, wenn die Klausel WORTWÖRTLICH bereits in
> einen anderen Fall für nichtig erklärt wurde. Gleichheitsrecht.

Quatsch.

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Ein Hersteller kann in seine AGBs schreiben wozu er Lust hat
>
> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.

Statt "obendrein" sollte es wohl eher heißen "dementsprechend".

von Neugieriger (Gast)


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Gustl B. schrieb:
> Du reparierst den Fernseher, die Garantie ist dann beim Hersteller weg
> und wenn der Fernseher irgendwann mal einen Wohnungsbrand auslösen
> sollte, dann zahlt die Versicherung nicht.

Und wie soll die Versicherung das feststellen?

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Schlaumaier schrieb:
>>> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.
>> Doch sind sie.
>
> Ich bezog mich auf diese Formulierung in § 307 BGB: "(1) Bestimmungen in
> Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn ...

Des weiteren sollte nan §§ 134, 138 BGB nicht übersehen; im AGB-Recht 
selbst helfen auch §§ 305 c, 306 BGB.
Im Zusammenhang mit § 307 BGB stehen §§ 308 f BGB; aber Vorsicht: § 310 
BGB beachten!

von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> Ja, der normale Deutsche ist offenkundig mit den Spitzfindigkeiten von
> Herstellern und Rechtsprechung heillos überfordert.

Ich sehe das Probkem eher im Internet: irgendwer schreibt eloquenten 
Blödsinn über ein ihm keineswegs vertrautes Thema, und der Rest der 
Bande schreibt es solange von ihm und einander ab, bis keiner mehr 
durchblickt.

Seriöse Internetseiten haben dabei keine Chance; siehe die links hier im 
Thread: die hat ganz offenkundig bestenfalls auch kaum einer der 
Disputanten gelesen.

von Kastanie (Gast)


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Joachim B. schrieb:

> Ich reklamierte und wurde abgewiesen mit der
> Begründung kann nicht sein ich habe sie wohl durch Benutzung geleert.
> Also kaufte ich noch eine Packung und maß gleich auf dem Tresen mit dem
> Drehspulinstrument (aus der Ausbildungswerkstatt) und siehe da, alle
> Zellen mit Spannung unter 0,8V.
> So konnte sich der Verkäufer nicht mehr rausreden.

Und wieder ein Beweis für geschäftsschädigendes Verhalten! Man sollte 
Lehrlinge keine Messgeräte nach Hause geben dürfen! Ihr macht nur 
Blödsinn damit...

von Hp M. (nachtmix)


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Schlaumaier schrieb:
> der hast du schon mal irgendwo gelesen, das ein Hersteller von
> Festplatten  eine Datenrettung bezahlt. ??? Du bekommst ne neue Platte
> und das war es.

Du irrst.
Seagate z.B. macht bei bestimmten Serien genau das:

>Im Falle eines Datenverlusts empfehlen wir Ihnen unseren Rescue 
Datenwiederherstellungsdienst (Lieferumfang der IronWolf Pro beinhaltet eine 
Laufzeit von zwei Jahren). Dank IHM erreichen Sie den Dienst problemlos über NAS 
OS.

von Stefan F. (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's
> und das was da drin steht.

Wie soll das gehen, die Bedienungsanleitungen befinden sich im Karton. 
Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun, 
was ich will.

Bei Verträgen für Dienstleistungen ist das anders.

Wegen irgendeiner Software gab es dazu sogar mal ein interessantes 
Urteil. Da stand in einer Beilange im Karton "Wenn sie mit diesen 
Bedingungen nicht einverstanden sind, können sie das Produkt nicht 
nutzen". Der Händler hat die Rücknahme verweigert, weil Software 
generell nicht zurück genommen würde. Musste er am Ende aber wegen 
dieser Klausel doch, und der Software-Hersteller musste dem Händler 
seinen Schaden ersetzen.

von Teo D. (teoderix)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun,
> was ich will.

Da fällt mir Dünger ein.... Also NEIN, mit Sicherheit NICHT!

von Stefan F. (Gast)


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Teo D. schrieb:
>> Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun,
>> was ich will.

> Da fällt mir Dünger ein.... Also NEIN, mit Sicherheit NICHT!

Natürlich nur im Rahmen der Gesetze. Der Hersteller des Gerätes kann mir 
aber nicht vorschreiben, welcher Marke Batterien ich einsetze oder mir 
verbieten, die Playstation als Buchstütze zu missbrauchen oder mein 
Smartphone zu rooten.

von Christoph Z. (christophz)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Schlaumaier schrieb:
>> Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's
>> und das was da drin steht.
>
> Wie soll das gehen, die Bedienungsanleitungen befinden sich im Karton.
> Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun,
> was ich will.

Beispiel iRobot Roomba: Karton auf, Anleitung drin. Roboter verpackt in 
Folie, verschlossen mit einem Aufkleber wo draufsteht (Sinngemäss, da 
aus dem Kopf zitiert): "Dieses Gerät enthält Software. Lesen sie die 
Lizenzbestimmungen im Handbuch. Wenn der Benutzer die Software 
modifiziert erlischt der Anspruch auf Garantie. Mit entfernen/öffnen 
dieser Roboterverpackung akzeptieren sie diese Bedingungen"

Ist das einzige Gerät das mir so in die Finger gekommen ist. Scheint 
rechtlich durchdacht und simpel (billig) in der Anwendung.

Unsereins beginnt es natürlich in den Fingern zu jucken, wenn auf der 
Verpackung schon drauf steht, dass der Benutzer die Software ändern 
könne... ;-)

von (prx) A. K. (prx)


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Demzufolge sind Lizenzbedingungen, die man akzeptieren muss, bevor man 
sie lesen kann, hierzulande nicht wirksam: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag

Zumindest der Teil über Österreich kommt mir seltsam vor.
Zur Lage in Deutschland sehr interessant
https://www.anwaltskanzlei-online.de/2016/12/08/it-recht-vertrieb-einbeziehung-von-eulas-und-foss-lizenzen-bei-weitergabe-an-endkunden/

Dort wird auch klar, was MS an Office 365 so toll findet.

von Maxim B. (max182)


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Michael schrieb:
> Immerhin
> entsteht dem Hersteller durch die Reparatur ja einen Schaden in Form
> eines nicht gekauften neuen TVs

Und dir entsteht ja einen Schaden durch krepierten TV-Gerät. Will dir 
Hersteller alle Schaden ersetzen?

von Soul E. (Gast)


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Maxim B. schrieb:

> Und dir entsteht ja einen Schaden durch krepierten TV-Gerät. Will dir
> Hersteller alle Schaden ersetzen?

Und die Folgekosten. Ich konnte gestern das Länderspiel nicht sehen. Das 
muss jetzt wiederholt werden. Wer zahlt das?
;-)

von Bernd G. (Gast)


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> Ist das Reparieren von Elektronik eventuell illegal?

Es ist nicht nur illegal, sondern allerstrengstens untersagt.
Allein der Gedanke daran ist strafbar!

von Maxim B. (max182)


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Bernd G. schrieb:
> Es ist nicht nur illegal, sondern allerstrengstens untersagt.
> Allein der Gedanke daran ist strafbar!

Gilt das nur für Elektronik oder allgemein?
Z.B. Orgeln von Silbermann aus dem 18. Jh. Sind die illegal restauriert?

von Soul E. (Gast)


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Maxim B. schrieb:

> Z.B. Orgeln von Silbermann aus dem 18. Jh. Sind die illegal restauriert?

Da könnte Blei verbaut sein. Dann darfst Du nicht dran rumfummeln, sonst 
erlischt der Bestandschutz und Du musst auf bleifreie Pfeifen umrüsten 
:-)

Ach ja, und vegane Ventile verwenden.

von Gunnar F. (gufi36)


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Schlaumaier schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.
>
> Doch sind sie.
>
> Und zwar so lange bis ein Richter sie außer Kraft setzt.  AGB's sind
> Grundlage des Vertragsrecht. Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's
> und das was da drin steht.
>
> Sollte es später Stress geben muss jede Klausel einzeln per
> Gerichtsbeschluß für nichtig erklärt werden. Die einzige Ausnahme ist,
> wenn die Klausel WORTWÖRTLICH bereits in einen anderen Fall für nichtig
> erklärt wurde. Gleichheitsrecht.
Das stimmt so nicht. Allgemeinrecht geht über spezielles Recht. Sobald 
die AGB dir weniger Rechte einräumen, als im Gesetz steht, ist diese 
Passage automatisch unwirksam.
Du kannst wunderbar mit deiner frischgebackenen Ehefrau einen Vertrag 
schließen, in dem sie auf Unterhalt verzichtet.
Nach der Scheidung kommt die Überraschung und du musst doch zahlen, 
genau wie es im Gesetz steht.
Ich habe von einem Fahrzeughändler ein Bastlermotorrad unter Ausschluss 
der Garantie gekauft, weil ich genau wusste, dass ihm solcher Unsinn vor 
Gericht kein bisschen hilft.

von Percy N. (vox_bovi)


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Gunnar F. schrieb:
> Das stimmt so nicht. Allgemeinrecht geht über spezielles Recht.
Unfug.
Lex spezialis derogat legi generali.
https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_spezialis
*Achtung*: z durch c ersetzen; der Spamfilter rennt schon wieder Amok 
...    :-(((

> Sobald
> die AGB dir weniger Rechte einräumen, als im Gesetz steht, ist diese
> Passage automatisch unwirksam.
Auch das ist Blödsinn; schau einfach ins BGB. Die einschlägigen 
Paragraphen sind oben angegeben.
Die wenigsten Regeln des BGB sind ius cogens; und die Abbedingung von 
ius dispositiva ist nur unter bestimmten Voraussetzungen in AGB 
unwirksam, insbesondere bei treuwidriger unangemessener Benachteiligung 
des Verwendungsgegners.

> Du kannst wunderbar mit deiner frischgebackenen Ehefrau einen Vertrag
> schließen, in dem sie auf Unterhalt verzichtet.
> Nach der Scheidung kommt die Überraschung und du musst doch zahlen,
> genau wie es im Gesetz steht.
Das ist normalerweise eher karg und zeitlich eng begrenzt. Bei Kindern 
und für sie gilt anderes.
Zudem dürfte es schwierig sein, Unterhalts- und Versorgungsregeln per 
AGB in den Ehevertrag einzubeziehen, gelle?
Geht's noch?

> Ich habe von einem Fahrzeughändler ein Bastlermotorrad unter Ausschluss
> der Garantie gekauft, weil ich genau wusste, dass ihm solcher Unsinn vor
> Gericht kein bisschen hilft.
Warum auch?
Weil Du immer noch nicht den Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und 
Garantie kapiert hast?
Oder weil Du nicht besonders viel Wert auf Deine eigene Vetragstreue 
legst?

von Andreas D. (rackandboneman)


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Die Argumentation dass ein unauthorisiert repariertes oder abgeändertes 
Gerät, das weiterhin ein bestimmtes Markenlogo trägt, als 
Produktfälschung betrachtet werden könnte, findet leider zZt in manchen 
Bereichen Anhänger...

von Andreas D. (rackandboneman)


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"no user serviceable parts inside" ... Klassiker mit eingebautem 
Wortspiel: "serviceable" = "wartbar" aber auch "brauchbar" :)

von Rick M. (rick-nrw)


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Michael schrieb:
> Also muss theoretisch das Reparieren illegal sein (wie das Schrauben am
> Auto).
>
> Oder liege ich da falsch?

Ja, es kann durchaus illegal sein!

NUR - wer sollte Dich verklagen und weshalb?

Du hilfst einem Kumpel die Bremsscheiben samt Klötzen zu wechseln - ohne 
Kfz-Meisterbrief.
Wer soll Dich verklagen?

Wenn Ihr Scheiße gebaut habt und der Wagen deshalb einen Unfall baut - 
Du hast ein Problem! (Auch mit Meisterbrief)

Du nimmst dafür Geld und zahlst keine Steuern - Du hast ggf. ein Problem 
mit den Steuerbehörden.

Du machst das offiziell ohne Meisterbrief - geht auch nicht, aber da 
meldet sich wohl vorher die Handwerkskammer

Der Hinweis
"Reparatur nur durch freigegebenes Personal erlaubt!"
dient wohl in erster Linie um Klagen gemäß Produkthaftungsgesetz zu 
umgehen.

Wir haben ja in der Bedienungsanleitung geschrieben:
"Reparatur nur durch freigegebenes Personal erlaubt!"
Er/sie/es hat selbst rumgeschraubt und deshalb ist was passiert - wir 
sind raus aus der Verantwortung!

von Stefan F. (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Ja, es kann durchaus illegal sein!
> NUR - wer sollte Dich verklagen und weshalb?

Apple zum Beispiel.
https://apps.derstandard.de/privacywall/story/2000120476267/apple-klagt-recycling-partner-der-100-000-geraete-weiterverkauft-haben

von René F. (Gast)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Rick M. schrieb:
>> Ja, es kann durchaus illegal sein!
>> NUR - wer sollte Dich verklagen und weshalb?
>
> Apple zum Beispiel.
> 
https://apps.derstandard.de/privacywall/story/2000120476267/apple-klagt-recycling-partner-der-100-000-geraete-weiterverkauft-haben

Da werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen, die Geräte wurden 
vertraglich zur Zerstörung („Recycling“) an das Unternehmen übergeben. 
Die Reparatur selbst war nicht illegal, illegal war der Vertragsbruch, 
deshalb geht es hier um Schadensersatzforderungen. Ich muss aber 
zugeben, ich bin kein Experte für Zivilrecht in den verschiedenen 
US-Staaten.

von Percy N. (vox_bovi)


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René F. schrieb:
> Da werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen, die Geräte wurden
> vertraglich zur Zerstörung („Recycling“) an das Unternehmen übergeben.
> Die Reparatur selbst war nicht illegal, illegal war der Vertragsbruch,
> deshalb geht es hier um Schadensersatzforderungen.

Bezüglich einer Reparatur vermag ich dem Text auch nichts zu entnehmen.

von Stefan F. (Gast)


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Stimmt, da geht es nicht direkt um Reparatur. Aber da könnt ihr sehen, 
dass es Apple überhaupt nicht egal ist, ob und wer deren Produkte 
repariert.

von René F. (Gast)


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Klar, ich kenne kein Unternehmen, was darauf steht wenn Kunden bzw. 
Fremdunternehmen ihr Zeug reparieren, das sind Umsatzeinbußen. Bei 
großen Unternehmen kommt zusätzlich auch der Imageverlust dazu wenn 
schlecht reparierte Geräte gehandelt werden, da wird schnell dann in der 
Allgemeinheit eine Meinung gebildet, weil der Laie nicht erkennt, das 
ein Fehler wie schlechte Spaltmaße oder ein undichtes Gehäuse durch eine 
unsachgemäße Reparatur entstanden sind und kein Herstellungsfehler 
waren.

von Andreas D. (rackandboneman)


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von Soul E. (Gast)


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Dafür brauchst Du nicht nach USA zu schauen. Letzes Jahr gab es einen 
Fall, da hatte ein IT-Reseller einen Restposten Netzwerkrouter von einem 
Provider übernommen. Diese Geräte wurden mit aktueller generischer 
Firmware versehen, also "ent-branded" und dann weiterverkauft. Die 
verwendete Firmware war im Netz für Besitzer dieser Geräte frei zum 
Download verfügbar.

Das hat der Hersteller per Gerichtsbeschluss untersagt, die Geräte 
mussten ordnungsgemäß vernichtet werden.

von Stefan F. (Gast)


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Du darfst ruhig sagen, dass es um eine FritzBox von AVM geht.

Beitrag #6468878 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Du darfst ruhig sagen, dass es um eine FritzBox von AVM geht.

AVM ./. Cybits war 2011 und ging anders aus:

" Laut dem Urteil müsse es die Cybits AG unterlassen, mit ihrer Software 
"so auf die FRITZ!Box einzuwirken, dass auf der Konfigurationsoberfläche 
der FRITZ!Box fehlerhafte Anzeigen zur Internetverbindung und zur 
Kindersicherung erfolgen", erklärte AVM. "
https://www.heise.de/newsticker/meldung/AVM-darf-Modifikation-von-Router-Firmware-nicht-verbieten-1376586.html
Ohne diese Fehlfunktion hätte AVM schlechte Karten gehabt.

Insofern ist die Entscheidung i.S. AVM ./. Woog des LG München aus 2020 
etwas überraschend. Anscheinend hat das LG München die UMV über die GPL 
gesetzt.

: Bearbeitet durch User
von Andreas D. (rackandboneman)


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Ist die "generische Firmware" denn GPL o.ä. oder eben ein Produkt mit 
einer Lizenz die explizit nur die Nutzung mit dem im Einzelhandel 
angebotenen Router erlaubt?

von U. B. (Gast)


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> Ist das Reparieren von Elektronik eventuell illegal?

Wahrscheinlich wird (auch) solches "Reparieren" demnächst in einer
neuen Fassung des

Gesetzes zum Schutz von Volk und Staat
(zwecks Aushebelung von Grundrechten ?)

als 'illegal' definiert werden, weil das verbliebene
Wirtschafts'wachstum' durch solches "Reparieren" leider noch weiter 
'negativer' und jede dem Volk gerne präsentierte Statistik noch
(noch) weiter versauen würde.  ['Nachhaltigkeit' gilt hier nicht.]

Erste richtungsweisende Version eines solchen "Schutz"gesetzes :

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_des_Reichspr%C3%A4sidenten_zum_Schutz_von_Volk_und_Staat

Aktuelle Version:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/Drittes_Bevoelkerungsschutzgesetz.pdf

Beitrag #6474680 wurde vom Autor gelöscht.
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