Beispiel am TV:
Ausgetrocknete Elkos. Mal schnell tauschen, geht wieder.
Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal
erlaubt!"
Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in
Englisch). Der Hersteller schreibt das ja nicht aus Langeweile drauf.
Die haben sicherlich ihre Anwälte gefragt. Wenn man jetzt das im
RepairCaffee macht, können die bzw ich verklagt werden? Immerhin
entsteht dem Hersteller durch die Reparatur ja einen Schaden in Form
eines nicht gekauften neuen TVs (dabei ist es egal ob ich den Hersteller
nochmals kaufen würde oder nicht).
Also muss theoretisch das Reparieren illegal sein (wie das Schrauben am
Auto).
Oder liege ich da falsch?
Freitag?
btw du hast den Fernseher gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem
Fenster wirfst, mitm Auto drüber fährst oder ihn reparierst, geht
niemand etwas an.
Das ist wohl lediglich eine rechtliche Absicherung des Herstellers
gegenüber Schäden, die durch eine Reparatur durch einen Laien entstehen.
Wenn dein TV nun abraucht und dein Haus und deine Familie mitnimmt hast
du keinen Anspruch beim Hersteller.
Auch wenn du bei Reparieren einen tödlichen Schlag bekommst, können
deine Hinterbliebenen keine Ansprüche stellen.
Gibt es da Gesetze?
So wie ich das bisher verstanden habe darf Jeder Alles reparieren. Aber
daraus können dann Folgen entstehen:
Du reparierst den Fernseher, die Garantie ist dann beim Hersteller weg
und wenn der Fernseher irgendwann mal einen Wohnungsbrand auslösen
sollte, dann zahlt die Versicherung nicht.
Michael schrieb:> Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal> erlaubt!"Michael schrieb:> Also muss theoretisch das Reparieren illegal sein (wie das Schrauben am> Auto).
Illegalität bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht. In welchen
Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist?
Kannst ja Mal Google fragen.
Ernst schrieb:> Wenn dein TV nun abraucht und dein Haus und deine Familie mitnimmt hast> du keinen Anspruch beim Hersteller.> Auch wenn du bei Reparieren einen tödlichen Schlag bekommst, können> deine Hinterbliebenen keine Ansprüche stellen.
Können Sie eh nicht. Es sei den der Hersteller hat Grob-Fahrlässig
gehandelt. Oder glaubst du ernsthaft das eine Familie die abgefackelte
Wohnung ersetzt bekommt vom Hersteller des Ladegerät, nur weil es ein
Wohnungsbrand auslößt. Ich lache mich weg.
Rate mal wieso es eine Rauchmelderpflicht gibt. ?? Weil das Risiko durch
so Teile (Besonders Akkus) gravierend gestiegen ist.
Meiner Meinung nach bedeutet diese Aussage folgendes.
Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch
für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben.
Einfach gesagt. Ist das Gerät unter 2 Jahre (ab Kaufdatum) lass die
Finger davon auch wenn sie dir jucken.
Aber eine "Weitergehende Haftung" ist i.d.R. immer ausgeschlossen.
Oder hast du schon mal irgendwo gelesen, das ein Hersteller von
Festplatten eine Datenrettung bezahlt. ??? Du bekommst ne neue Platte
und das war es.
Michael schrieb:> Der Hersteller schreibt das ja nicht aus Langeweile drauf.
Nein. Der will dir einfach nur einen neuen Fernseher verkaufen.
Am besten natürlich alle zwei Jahre direkt nach Ablauf der
Gewährleistung. Reparieren lohnt sich für den Hersteller nicht.
Gustl B. schrieb:> Du reparierst den Fernseher, die Garantie ist dann beim Hersteller weg> und wenn der Fernseher irgendwann mal einen Wohnungsbrand auslösen> sollte, dann zahlt die Versicherung nicht.
Dazu müsste die Versicherung allerdings erstmal darauf kommen, dass 1.
irgendjemand am Gerät unsachgemäß (bzw. grob fahrlässig) rumgebastelt
hat
und dass 2. du dieser Jemand bist und damit auch für den Brand
verantwortlich bist.
Das dürfte nach einem größeren Brand dann doch eher schwierig sein, da
deine unsachgemäßge Modifikation eben auch Brandursache sein müsste.
Spätestens wenn der Fernseher gebraucht gekauft war, fällt das komplett
weg. Die ganzen Warnungen vor dem Verlust des Versicherungsschutzes
stufe ich daher eher als moderne Mythen ein.
Schlaumaier schrieb:> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben.
Blödsinn.
Du handelst bei der Reparatur eben auf eigenes Risiko und musst auch für
Folgeschäden haften. Das ist das gleiche wenn du an deiner Hauselektrik
fummelst. Also was du mit deinem Eigentum machst, geht erst mal
niemanden was an. Nur wenn durch deinen Pfusch andere Leute zu Schaden
kommen, wird es übel für dich. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du
es richtig repariert hast und dich an die Vorschriften gehalten hast,
kann dir keiner was. Es gibt kein einziges Gerichtsurteil wo ein
elektrotechnischer Laie für ordentliche Arbeit verknackt wurde.
Heinz schrieb:> Du handelst bei der Reparatur eben auf eigenes Risiko und musst auch für> Folgeschäden haften. Das ist das gleiche wenn du an deiner Hauselektrik> fummelst. Also was du mit deinem Eigentum machst, geht erst mal> niemanden was an. Nur wenn durch deinen Pfusch andere Leute zu Schaden> kommen, wird es übel für dich. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du> es richtig repariert hast und dich an die Vorschriften gehalten hast,> kann dir keiner was. Es gibt kein einziges Gerichtsurteil wo ein> elektrotechnischer Laie für ordentliche Arbeit verknackt wurde.
Also bedeutet es, wenn ich nach der Reparatur (die man wohl nicht
nachweisen kann) das Haus abfackel, kann es mir egal sein?
Percy N. schrieb:> Schlaumaier schrieb:>> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch>> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben.>> Blödsinn.
Ist es nicht. Lies mal die AGB's + Garantiebestimmungen der Hersteller.
Die meisten lehnen alles ab, wenn auch nur ein "Sicherheitsmerkmal"
beschädigt ist. Ich meine damit so ein kleinen Aufkleber hinter den sich
eine Schraube befindet, oder eine Sollbruchstelle , bzw. Kratzer an
Fernbedienungen.
Letzte haben alle meine Fernbedienungen inzwischen. Aber wenn juckt es,
ich mach ja kein Garantiefall draus.
Heinz schrieb:> Es gibt kein einziges Gerichtsurteil wo ein> elektrotechnischer Laie für ordentliche Arbeit verknackt wurde.
Strafrechtlich glaube ich dir. Zivilrechtlich habe ich da meine großen
Zweifel.
Crazy H. schrieb:> gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem Fenster wirfst, mitm Auto> drüber fährst oder ihn reparierst, geht niemand etwas an.
Oho, so träumst du, die Gesetze sehen das anders. Dein Fernseher ist dem
Gesetzgeber zwar egal so lange du ihn nicht zum Sender umbaust, aber
schon beim Auto darfst du zwar reparieren, aber nichts verândern was
zulassungsrelevant ist und deinen Öltank und Gasleitung darfst du
nichtmal reparietren.
Schlaumaier schrieb:> Percy N. schrieb:>> Schlaumaier schrieb:>>> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch>>> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben.>> Blödsinn.>> Ist es nicht. Lies mal die AGB's + Garantiebestimmungen der Hersteller.> Die meisten lehnen alles ab, wenn auch nur ein "Sicherheitsmerkmal"> beschädigt ist. Ich meine damit so ein kleinen Aufkleber hinter den sich> eine Schraube befindet, oder eine Sollbruchstelle , bzw. Kratzer an> Fernbedienungen.> Letzte haben alle meine Fernbedienungen inzwischen. Aber wenn juckt es,> ich mach ja kein Garantiefall draus.
Was fällt Dir (hoffentlich) auf?
Schlaumaier schrieb:> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun habenDu vielleicht schon, aber gegen eine fachgerechte Reparatur gibt es
kein Urteil.
'Fachgerecht' ist hier das Stichwort.
MaWin schrieb:> Fachgerecht
Richtig. Aber Fachgerecht bedeutet nicht das ihr das könnt, sondern
"Zugelassener Meisterbetrieb" oft sogar nur mit Zulassung des
Herstellers.
Davon abgesehen, da es sich um ein Garantiefall handelt WIESO NICHT.
Kostet doch fast nix (außer Sprit fürs hinbringen).
*Nach den 2 Jahren ist sowieso alles egal.*
Schlaumaier schrieb:> Ist es nicht. Lies mal die AGB's + Garantiebestimmungen der Hersteller.
Ein Hersteller kann in seine AGBs schreiben wozu er Lust hat -- Deine
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler bleiben dadurch völlig
unbeeinflusst. Das sind gesetzlich garantierte Rechte
Anders sieht es aus mit Garantie und mit Service- oder
Wartungsverträgen. Da handelt es sich um private Verträge, und die kann
jeder festlegen wie er mag.
Schlaumaier schrieb:> MaWin schrieb:>> Fachgerecht>> Richtig. Aber Fachgerecht bedeutet nicht das ihr das könnt, sondern> "Zugelassener Meisterbetrieb" oft sogar nur mit Zulassung des> Herstellers.
Wo hast Du denn diese Weisheiten aufgetan? In irgendwelchen AGBs oder in
einem Wartungsvertrag?
Sven D. schrieb:> In welchen> Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist?
War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat?
Michael schrieb:> Also bedeutet es, wenn ich nach der Reparatur (die man wohl nicht> nachweisen kann) das Haus abfackel, kann es mir egal sein?
Solange das Haus dir gehört und dabei nicht Gesundheit und Eigentum
anderer Personen in Mitleidenschaft gezogen werden klar kann es dir dann
egal sein.
Paul R. schrieb:> Sven D. schrieb:>> In welchen>> Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist?>> War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat?
Quelle?
Erinnert mich an meinen Medion TV damals.
Elkos im Netzteil mit lautem Knall und Gestank gestorben. Ich also mit
dem Fernseher unter dem Arm zum TV Reparatur Service um die Ecke.
"Billigschrott von Medion reparieren wir nicht, vermutlich das Board
tot. Aber wir haben was gutes im Angebot"
Der Laden stank nach Plastik von "Grundig" und Konsorten aus
chinesischer produktion.
Ich also nach Hause gelaufen, aufgeschraubt und die zwei elkos aus dem
Netzteil entfernt.
Den Ersatz für die zwei elkos bekam ich anstandslos für 1,60€ bei eben
genannten Reparatur Service. Der Fernseher machte anstandslos noch
weitere 5 Jahre. Zu sehen gewesen wäre von dieser Reparatur nichts. Die
lötstellen waren ordentlich und die elkos waren von den Abmessungen
baugleich. Aber eben 105°C anstelle 85°C.
Oder der beliebte Fehler bei senseo, wo es bloß ein gestorbene
Kondensator auf der platine ist. Die läuft bei einer bekannten heute
noch (9 Jahre her) völlig problemlos.
Wundert mich allerdings nicht. Die Ersatzteile waren wertiger als die
Original verbauten.
Michael schrieb:> Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal> erlaubt!"
Dieser Satz ist grammatisch und inhaltlich falsch.
Wahrscheinlich vom TO aus seinen Fingern gesaugt. Er sollte doch bitte
mal den richtigen Auszug aus der Anleitung abfotografieren.
Wahrscheinlich steht da "Geschultes" oder "fachkundiges Personal" und
damit was ganz anderes als "freigegebenes".
Wobei fachkundiges Personal eher nicht auf Verdacht Elkos rausoperiert
und durch ähnlich aussehende Becher ersetzt, sondern die Ursachen für
Ausfälle beseitigt.
>Ausgetrocknete Elkos. Mal schnell tauschen, geht wieder.
Und wieder so ein urbanes Ammenmärchen, damit versuchen die Volldeppen
immer wieder mal sich den Anschein von Sachverstand zu geben:
Beitrag "trockene Elkos erkennen"
MaWin schrieb:> Du vielleicht schon, aber gegen eine fachgerechte Reparatur gibt es kein> Urteil.> 'Fachgerecht' ist hier das Stichwort.
Nö.
Schlaumaier schrieb:> Richtig. Aber Fachgerecht bedeutet nicht das ihr das könnt, sondern> "Zugelassener Meisterbetrieb" oft sogar nur mit Zulassung des> Herstellers.>> Davon abgesehen, da es sich um ein Garantiefall handelt WIESO NICHT.> Kostet doch fast nix (außer Sprit fürs hinbringen).> *Nach den 2 Jahren ist sowieso alles egal.*
Wieso? Wo hast Du due zwei Jahre her? Und was haben die mit einer
allfälligen Garantie zu tun?
Was ist daran so schwer zu verstehen? Ihr seid ja schlimmer als die
Experten, die LEDs mit Spannung steuern möchten, das Thema
Garantie/Gewährleistung sollte hier langsam wirklich durch sein!
Paul R. schrieb:> War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat?
Hat er auch nicht.
Steht im HGB.
Die Entscheidung liegt allein beim Hersteller.
er muss entscheiden.
1. Recht auf Wandlung = Gerät zurück gegen Geld zurück
2. Minderung = Man akzeptiert als Kunden den Schaden (Farbfehler) und
bekommt Preisnachlaß (Kunde muss NICHT annehmen).
3. Reparatur (max. 2 Versuche).
Das habe ich schon vor 30 Jahren in der Ausbildung gelernt.
Percy N. schrieb:> Wieso? Wo hast Du due zwei Jahre her? Und was haben die mit einer> allfälligen Garantie zu tun?
man hat
6 Monate GARANTIE
+
1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.
= 2 Jahre.
Danach ist der Hersteller aus ALLEN raus.
Den Unterschied zwischen beiden kannst du mal googlen. ;)
Salamihäcksler schrieb:> Dieser Satz ist grammatisch und inhaltlich falsch. Wahrscheinlich vom TO> aus seinen Fingern gesaugt. Er sollte doch bitte mal den richtigen> Auszug aus der Anleitung abfotografieren.Michael schrieb:> Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in> Englisch).
So richtig kapiert hast Du das aber nicht, gell?
Michael schrieb:> Immerhin entsteht dem Hersteller durch die Reparatur ja einen Schaden in> Form eines nicht gekauften neuen TV
Alter
Demnach müsstest du direkt nach Garantieablsuf ein neues Gerät kaufen,
die armen Hersteller.
Was ich mit von mir gekauften Fernsehern mache geht keinen was an.
Schlaumaier schrieb:> Hat er auch nicht.> Steht im HGB.
Da gewiss nicht.
Schlaumaier schrieb:> Das habe ich schon vor 30 Jahren in der Ausbildung gelernt.
Und das war schon damals falsch, auch wenn zwischenzeitlich die
Schuldrechtsreform alles auf den Kopf gestellt hat: nix HGB!
Michael schrieb:> Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal> erlaubt!"
Das steht nichts darüber, von wem das reparierende Personal freigegeben
sein muss. Wenn ich so etwas in der Arbeit reparieren möchte, würde ich
evtl. meinen Chef um Freigabe bitten. Bei mir zu Hause würde ich
denjenigen unter den Anwesenden fragen, der das am besten beurteilen
kann, und das bin ich selber. Entweder lautet dann meine Antwort: "Ja,
das kannst du gerne tun." oder "Nein, lass mich das besser selber
machen." ;-)
Schlaumaier schrieb:> Das Gesetz selbst müsste ich googlen.
Du solltest vor allem Deine verlinkten Artikel lesen und verstehen. Der
in Finanztip ist für den Anfang wohl leichter zu verdauen. Hoffentlich
auch für Dich ...
Schlaumaier schrieb:> 6 Monate GARANTIE> +> 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.
Du hast 6 Monate GEWÄHRLEISTUNG und das wars. GARANTIE ist eine komplett
freiwillige Sache des Herstellers!
Schlaumaier schrieb:> Sobald du das Gerät "Reparierst" verlierst du JEDE Gewährleistung. Auch> für Schäden am Gerät die NICHTS mit deiner Reparatur zu tun haben.
Diesbezüglich habe ich allerdings mit Microsoft angenehm gute Erfahrung
gemacht. In der Anleitung meine XBOX stand so eine Klausel drin. Ich
hatte einen Modchip einbauen lassen und das Disc-Laufwerk ausgetauscht,
um selbst gebrannte Medien abspielen zu können. Ein halbes Jahr später
ging das Netzteil kaputt. Das haben sie ohne zu zögern im Rahmen der
Garantie ausgetauscht, obwohl die Modifikation nicht zu übersehen waren.
Dann hatte ich mal einen Acer Laptop, wo inzwischen RAM, das WLAN Modul
und die Festplatte aufgerüstet wurden. Als später der DVD Brenner kaputt
ging, hatten sie den auch ganz ohne Probleme erneuert.
Teo D. schrieb:> Du hast 6 Monate GEWÄHRLEISTUNG und das wars.
Nein, das war's noch lange nicht.
Warum liest hier eigentlich niemand die verlinkten Artikel?
Sven D. schrieb:> Paul R. schrieb:> Sven D. schrieb:> In welchen> Gesetzen oder Rechtsvorschriften steht das Reparieren illegal ist?>> War da nicht mal was, dass der Verbraucher KEIN Recht auf Reparatur hat?>> Quelle?
Hehehe
Da benötigt man keine Quelle!
Percy N. schrieb:> Salamihäcksler schrieb:>> Dieser Satz ist grammatisch und inhaltlich falsch. Wahrscheinlich vom TO>> aus seinen Fingern gesaugt. Er sollte doch bitte mal den richtigen>> Auszug aus der Anleitung abfotografieren.>> Michael schrieb:>> Was mach ich jetzt? TV geht wieder (auf der Platine war der Text in>> Englisch).>> So richtig kapiert hast Du das aber nicht, gell?
Nun mein Motto ist "Ich kapier nur was ich sehe" Und "was ich nicht sehe
muss durch einen Plausibilitäts-test" und der ging krachend chieff!
Also Erstunken und erlogen das ganze und nicht wert drüber nachzudenken.
Falschüberstezung und gelogen ist in diesen Fall dasselbe.
Yalu X. schrieb:> Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche> Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein.
Nö, der TO hat sicherlich gleich bei Kauf des Grätes die Elkos mit einem
Moisture meter vermessen und ist drauf gekommen, das die ELKO#s bereits
trocken verbaut worden ;-)
Salamihäcksler schrieb:> Yalu X. schrieb:> Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche> Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein.>> Nö, der TO hat sicherlich gleich bei Kauf des Grätes die Elkos mit einem> Moisture meter vermessen und ist drauf gekommen, das die ELKO#s bereits> trocken verbaut worden ;-)
Wurden!
Da geht's um Einhaltung der Vorschriften damit das Gerät seine
Spezifikation und Zulassung nicht verliert und keinen Schaden
verursacht. Diesen Hinweis muß der Hersteller in die Anleitung
schreiben.
D.h. Reparieren durch Laien ist bei diesen Hinweis tatsächlich verboten,
allerdings kann das Keiner nachweisen wenn die Reparatur dennoch
fachgerecht durgeführt ist.
Grüße Löti
Percy N. schrieb:> Schlaumaier schrieb:>> man hat>>>> 6 Monate GARANTIE +>> 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.>> In welchem Gesetz soll das stehen?
wird er nicht finden weil es absolut so nicht stimmt.
Percy N. schrieb:> das Thema> Garantie/Gewährleistung sollte hier langsam wirklich durch sein!
stimmt wirklich,
endlich mal sollten auch ältere Semester auf dem aktuellen Stand sein,
oder dann doch besser schweigen.
Nicht das ich fehlerfrei bin, aber den Unterschied ges. Gewährleistung
und Beweislastumkehr sowie Garantie habe ich mittlerweile verstanden.
Ich sags immer wieder die menschliche Intelligenz ist konstant, nur es
werden immer mehr Menschen.
Teo D. schrieb:> Du hast 6 Monate GEWÄHRLEISTUNG und das wars. GARANTIE ist eine komplett> freiwillige Sache des Herstellers!
Nur bedingt richtig.
Die ersten 6 Monate hast du eine gesetzliche Gewährleistung, ohne wenn
und aber, du musst dem Hersteller nichts beweisen.
Nach 6 Monaten hast du eine Gewährleistung nach EU-Recht, du musst dem
Hersteller beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat
(Beweislast-Umkehr). Diese Gewährleistung ist bis zum Ende des zweiten
Jahres nach Kauf befristet.
Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers!
Selbiger bestimmt völlig frei über den Umfang der Garantie.
Joachim B. schrieb:> Nicht das ich fehlerfrei bin, aber den Unterschied ges. Gewährleistung> und Beweislastumkehr sowie Garantie habe ich mittlerweile verstanden.
Na, wenn die jetzt noch das mit der Sommer/Winter-Zeit abschaffen, ist
ja alles gut.... ;P
Phasenschieber S. schrieb:> Nach 6 Monaten hast du eine Gewährleistung nach EU-Recht, du musst dem> Hersteller beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat> (Beweislast-Umkehr). Diese Gewährleistung ist bis zum Ende des zweiten> Jahres nach Kauf befristet.
Peinlich, aber eigentlich wußte ich das.... Ist ja auch erst ein paar
Jahre her, das mit dem EU Recht (~10/15J?). Schei... ich werd langsam
alt. Aber das mit der S/W-Zeit pack ich noch (dank DCF77:).
Prinzipiell aber egal, den "Beweisen" kann ein Verbraucher das sowieso
so gut wie nie.
Schlaumaier schrieb:> man hat>> 6 Monate GARANTIE> +> 1.5 Jahre GEWÄHRLEISTUNG.>> = 2 Jahre.
Man hat, wenn man es genau nimmt 2 Jahre Recht auf Gewährleistung, davon
gilt in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr. Der Händler muss hier
beweisen, dass der Kunde für einen Schaden verantwortlich ist, wenn er
nicht dafür aufkommen will. Das kann der Händler nur in wenigen
eindeutigen Fällen. Daher wird hier in der Regel ohne großes Aufsehen
der Schaden ersetzt.
Die letzen 18 Monate muss der Kunde beweisen, dass der Mangel schon zu
Beginn vorhanden war, wenn er ihn kostenlos repariert haben will.
Und das heißt normalerweise Gerichtsurteil mit Sachverständigengutachten
etc. Daher kann man die Gewährleistung bei geringwertigeren Gütern
normalerweise in diesem Zeitraum vollkommen vergessen.
Das Gewährleistungsrecht ist auf jeden Fall gültig und kann vom Händler
nicht ausgeschlossen werden.
Bei Gebrauchtgütern kann die Gesamtdauer verkürzt werden: 1 Jahr gesamt,
davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehe, wie auch bei Neuwaren.
Garantie ist etwas vollkommen anderes: Eine zusätzliche Leistung des
Herstellers, die privatvertraglich geregelt ist.
Teo D. schrieb:> Phasenschieber S. schrieb:>> Nach 6 Monaten hast du eine Gewährleistung nach EU-Recht, du musst dem>> Hersteller beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestanden hat>> (Beweislast-Umkehr). Diese Gewährleistung ist bis zum Ende des zweiten>> Jahres nach Kauf befristet.>> Peinlich, aber eigentlich wußte ich das.... Ist ja auch erst ein paar> Jahre her, das mit dem EU Recht (~10/15J?). Schei... ich werd langsam> alt. Aber das mit der S/W-Zeit pack ich noch (dank DCF77:).
Noch peinlicher ist, dass es so nicht stimmt.
Dieses sogenannte EU-Recht findet sich ganz leger im deutschen BGB, und
das schon seit der Schuldrechtsreform von 2001 bzw 2002, die oben schon
angesprochen worden war.
> Prinzipiell aber egal, den "Beweisen" kann ein Verbraucher das sowieso> so gut wie nie.
Stimmt so nicht ganz, denn das entspricht dem von Dir oben referierten
alten Rechtsstand, nur eben jetzt für die Monate 7 bis 24, statt wie
vorher für 1 bis 6.
Daneben wurden noch ein paar grundsätzliche Begrifflichkeiten
ausgewechselt, was aber für den Verbraucher zumeist wenig praktische
Bedeutung hat.
Richtig ist allerdings, dass die ganze Aktion zur Vereinheitliching der
Verbraucherrechte in der EU dienen sollte.
Joachim B. schrieb:> stimmt wirklich, endlich mal sollten auch ältere Semester auf dem> aktuellen Stand sein, oder dann doch besser schweigen.
Das hat eigentlich nichts mit bemoosteen Häuptern zu tun; dieser Unsinn
hat durchgängig seit Verkündung des BGB von 1896 nicht gestimmt.
Ledigliich die Fristen und die Beweislast waren Gegenstand von
Änderungen - und der Wegfall der Viehmängelverordnung ;-)
MaWin schrieb:> Crazy H. schrieb:>> gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem Fenster wirfst, mitm Auto>> drüber fährst oder ihn reparierst, geht niemand etwas an.>> Oho, so träumst du, die Gesetze sehen das anders. Dein Fernseher ist dem> Gesetzgeber zwar egal so lange du ihn nicht zum Sender umbaust, aber> schon beim Auto darfst du zwar reparieren, aber nichts verândern was> zulassungsrelevant ist und deinen Öltank und Gasleitung darfst du> nichtmal reparietren.
Hat irgendwer was von Auto reparieren geschrieben?
Crazy H. schrieb:> MaWin schrieb:>> Crazy H. schrieb:>>> gekauft, er gehört dir. Ob du den nun aus dem Fenster wirfst, mitm Auto>>> drüber fährst oder ihn reparierst, geht niemand etwas an.>> Oho, so träumst du, die Gesetze sehen das anders. Dein Fernseher ist dem>> Gesetzgeber zwar egal so lange du ihn nicht zum Sender umbaust, aber>> schon beim Auto darfst du zwar reparieren, aber nichts verândern was>> zulassungsrelevant ist und deinen Öltank und Gasleitung darfst du>> nichtmal reparietren.>> Hat irgendwer was von Auto reparieren geschrieben?
Ist sowieso Unsinn. Du darfst mit Deinem Auto machen, was immer Du
willst, solange Du die Umwelt nicht berinträchtigst. Du verlierst
allerdings die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug; es muss daher
abgemeldet werden und darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen. Aber niemand hindert Dich, mit Deinem selbst zurecht
geflexten Transit Cabrio Deinen Acker zu pflügen.
Joachim B. schrieb:> Nicht das ich fehlerfrei bin...
Ach komm, zier´ dich nicht so, bist doch sonst nicht so bescheiden...
Ich schenke dir auch noch ein s, damit deine Rechtschreibung wenigstens
fehrlerfrei ist.
Dieser Threads ist ein schönes Beispiel über gefährliches Halbwissen.
Ebenso wie bei Datenblätter sind alle Gesetze im Internet einsehbar,
aber das Wissen holt man sich aus Zweit- und Dritt-Quellen die falsch
voneinander abschreiben....
Percy N. schrieb:> Aber niemand hindert Dich, mit Deinem selbst zurecht> geflexten Transit Cabrio Deinen Acker zu pflügen.
Gibt es da nicht mehr den §183a "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ?!
So eine Trabi-Asphaltblase "oben ohne" zählt sicher darunter.
Schlaumaier schrieb:> man hat
Die Ahnungslosigkeit was Gewährleistung und was Garantie ist, wird ja
immer lustiger.
Ja, der normale Deutsche ist offenkundig mit den Spitzfindigkeiten von
Herstellern und Rechtsprechung heillos überfordert. Mittlerer IQ liegt
wohl doch eher bei 50 als 100.
Salamihäcksler schrieb:> Percy N. schrieb:>> Aber niemand hindert Dich, mit Deinem selbst zurecht>> geflexten Transit Cabrio Deinen Acker zu pflügen.>> Gibt es da nicht mehr den §183a "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ?!> So eine Trabi-Asphaltblase "oben ohne" zählt sicher darunter.
Selbstverständlich kannst Du für Deine selbstgeflexte Asphaltblase auch
eine Einzelzulassung beantragen. Nachdem Du nachgewiesen hast dass das
Ding die StVZO etc einhält darfst Du wieder auf die Straße. Es ist
nichts verboten, man muss nur die Regeln einhalten.
MaWin schrieb:> Mittlerer IQ liegt> wohl doch eher bei 50 als 100.
Nein der mittlere IQ liegt definitionsgemäß bei 100!
So wie manchen Spezie:
"Wo ich bin ist vorne - wenn ich hinten bin, ist hinten vorne!"
(prx) A. K. schrieb:> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.
Doch sind sie.
Und zwar so lange bis ein Richter sie außer Kraft setzt. AGB's sind
Grundlage des Vertragsrecht. Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's
und das was da drin steht.
Sollte es später Stress geben muss jede Klausel einzeln per
Gerichtsbeschluß für nichtig erklärt werden. Die einzige Ausnahme ist,
wenn die Klausel WORTWÖRTLICH bereits in einen anderen Fall für nichtig
erklärt wurde. Gleichheitsrecht.
Schlaumaier schrieb:>> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.>> Doch sind sie.
Ich bezog mich auf diese Formulierung in § 307 BGB: "(1) Bestimmungen in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn ..."
Dass in einem Streitfall Richter darüber entscheiden ist ihr Job und das
Wesen des Rechtssystems.
Michael schrieb:> Beispiel am TV:>> Ausgetrocknete Elkos. Mal schnell tauschen, geht wieder.> Hersteller schreibt: "Reparatur nur durch freigegebenes Personal> erlaubt!"
Und wenn drauf steht :"Darf nur von Katholiken repariert werden." dann
glaubst du das auch. Dumm & Dümmer in Personalunion.
Schlaumaier schrieb:> Oder glaubst du ernsthaft das eine Familie die abgefackelte> Wohnung ersetzt bekommt vom Hersteller des Ladegerät, nur weil es ein> Wohnungsbrand auslößt. Ich lache mich weg.
bin den Rest nur überflogen, es gibt aber ein Produkthaftungsgesetzt und
das geht weit über eine gestz. Gewährleistung oder eine freiwillige
Garantie hinaus. Und ja, da geht es genau darum falls das Ladegerät dir
die Bude abfackelt.
Die Gebäudeversicherung zahlt erstmal deinen Schaden und versucht es
sich anschließend vom Hersteller/Importeur....wieder zu holen.
Salamihäcksler schrieb:> Yalu X. schrieb:>> Da der TE von ausgetrockneten Elkos schreibt, dürfte jegliche>> Gewährleistung und Garantie bereits abgelaufen sein.>> Nö, der TO hat sicherlich gleich bei Kauf des Grätes die Elkos mit einem> Moisture meter vermessen und ist drauf gekommen, das die ELKO#s bereits> trocken verbaut worden ;-)
manchmal kann das sogar sein, ist jetzt 48 Jahre her (ich war noch
Lehrling mit knappen Geld) da wurden mir leere Babyzellen für mein
Tonbandgerät verkauft. Ich reklamierte und wurde abgewiesen mit der
Begründung kann nicht sein ich habe sie wohl durch Benutzung geleert.
Also kaufte ich noch eine Packung und maß gleich auf dem Tresen mit dem
Drehspulinstrument (aus der Ausbildungswerkstatt) und siehe da, alle
Zellen mit Spannung unter 0,8V.
So konnte sich der Verkäufer nicht mehr rausreden.
Schlaumaier schrieb:> Die einzige Ausnahme ist, wenn die Klausel WORTWÖRTLICH bereits in> einen anderen Fall für nichtig erklärt wurde. Gleichheitsrecht.
Quatsch.
(prx) A. K. schrieb:> Soul E. schrieb:>> Ein Hersteller kann in seine AGBs schreiben wozu er Lust hat>> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.
Statt "obendrein" sollte es wohl eher heißen "dementsprechend".
Gustl B. schrieb:> Du reparierst den Fernseher, die Garantie ist dann beim Hersteller weg> und wenn der Fernseher irgendwann mal einen Wohnungsbrand auslösen> sollte, dann zahlt die Versicherung nicht.
Und wie soll die Versicherung das feststellen?
(prx) A. K. schrieb:> Schlaumaier schrieb:>>> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.>> Doch sind sie.>> Ich bezog mich auf diese Formulierung in § 307 BGB: "(1) Bestimmungen in> Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn ...
Des weiteren sollte nan §§ 134, 138 BGB nicht übersehen; im AGB-Recht
selbst helfen auch §§ 305 c, 306 BGB.
Im Zusammenhang mit § 307 BGB stehen §§ 308 f BGB; aber Vorsicht: § 310
BGB beachten!
MaWin schrieb:> Ja, der normale Deutsche ist offenkundig mit den Spitzfindigkeiten von> Herstellern und Rechtsprechung heillos überfordert.
Ich sehe das Probkem eher im Internet: irgendwer schreibt eloquenten
Blödsinn über ein ihm keineswegs vertrautes Thema, und der Rest der
Bande schreibt es solange von ihm und einander ab, bis keiner mehr
durchblickt.
Seriöse Internetseiten haben dabei keine Chance; siehe die links hier im
Thread: die hat ganz offenkundig bestenfalls auch kaum einer der
Disputanten gelesen.
Joachim B. schrieb:> Ich reklamierte und wurde abgewiesen mit der> Begründung kann nicht sein ich habe sie wohl durch Benutzung geleert.> Also kaufte ich noch eine Packung und maß gleich auf dem Tresen mit dem> Drehspulinstrument (aus der Ausbildungswerkstatt) und siehe da, alle> Zellen mit Spannung unter 0,8V.> So konnte sich der Verkäufer nicht mehr rausreden.
Und wieder ein Beweis für geschäftsschädigendes Verhalten! Man sollte
Lehrlinge keine Messgeräte nach Hause geben dürfen! Ihr macht nur
Blödsinn damit...
Schlaumaier schrieb:> der hast du schon mal irgendwo gelesen, das ein Hersteller von> Festplatten eine Datenrettung bezahlt. ??? Du bekommst ne neue Platte> und das war es.
Du irrst.
Seagate z.B. macht bei bestimmten Serien genau das:
>Im Falle eines Datenverlusts empfehlen wir Ihnen unseren Rescue
Datenwiederherstellungsdienst (Lieferumfang der IronWolf Pro beinhaltet eine
Laufzeit von zwei Jahren). Dank IHM erreichen Sie den Dienst problemlos über NAS
OS.
Schlaumaier schrieb:> Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's> und das was da drin steht.
Wie soll das gehen, die Bedienungsanleitungen befinden sich im Karton.
Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun,
was ich will.
Bei Verträgen für Dienstleistungen ist das anders.
Wegen irgendeiner Software gab es dazu sogar mal ein interessantes
Urteil. Da stand in einer Beilange im Karton "Wenn sie mit diesen
Bedingungen nicht einverstanden sind, können sie das Produkt nicht
nutzen". Der Händler hat die Rücknahme verweigert, weil Software
generell nicht zurück genommen würde. Musste er am Ende aber wegen
dieser Klausel doch, und der Software-Hersteller musste dem Händler
seinen Schaden ersetzen.
Stefan ⛄ F. schrieb:> Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun,> was ich will.
Da fällt mir Dünger ein.... Also NEIN, mit Sicherheit NICHT!
Teo D. schrieb:>> Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun,>> was ich will.> Da fällt mir Dünger ein.... Also NEIN, mit Sicherheit NICHT!
Natürlich nur im Rahmen der Gesetze. Der Hersteller des Gerätes kann mir
aber nicht vorschreiben, welcher Marke Batterien ich einsetze oder mir
verbieten, die Playstation als Buchstütze zu missbrauchen oder mein
Smartphone zu rooten.
Stefan ⛄ F. schrieb:> Schlaumaier schrieb:>> Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's>> und das was da drin steht.>> Wie soll das gehen, die Bedienungsanleitungen befinden sich im Karton.> Wenn ich etwas physisches kaufe, gehört es mir und ich kann damit tun,> was ich will.
Beispiel iRobot Roomba: Karton auf, Anleitung drin. Roboter verpackt in
Folie, verschlossen mit einem Aufkleber wo draufsteht (Sinngemäss, da
aus dem Kopf zitiert): "Dieses Gerät enthält Software. Lesen sie die
Lizenzbestimmungen im Handbuch. Wenn der Benutzer die Software
modifiziert erlischt der Anspruch auf Garantie. Mit entfernen/öffnen
dieser Roboterverpackung akzeptieren sie diese Bedingungen"
Ist das einzige Gerät das mir so in die Finger gekommen ist. Scheint
rechtlich durchdacht und simpel (billig) in der Anwendung.
Unsereins beginnt es natürlich in den Fingern zu jucken, wenn auf der
Verpackung schon drauf steht, dass der Benutzer die Software ändern
könne... ;-)
Michael schrieb:> Immerhin> entsteht dem Hersteller durch die Reparatur ja einen Schaden in Form> eines nicht gekauften neuen TVs
Und dir entsteht ja einen Schaden durch krepierten TV-Gerät. Will dir
Hersteller alle Schaden ersetzen?
Maxim B. schrieb:> Und dir entsteht ja einen Schaden durch krepierten TV-Gerät. Will dir> Hersteller alle Schaden ersetzen?
Und die Folgekosten. Ich konnte gestern das Länderspiel nicht sehen. Das
muss jetzt wiederholt werden. Wer zahlt das?
;-)
> Ist das Reparieren von Elektronik eventuell illegal?
Es ist nicht nur illegal, sondern allerstrengstens untersagt.
Allein der Gedanke daran ist strafbar!
Bernd G. schrieb:> Es ist nicht nur illegal, sondern allerstrengstens untersagt.> Allein der Gedanke daran ist strafbar!
Gilt das nur für Elektronik oder allgemein?
Z.B. Orgeln von Silbermann aus dem 18. Jh. Sind die illegal restauriert?
Maxim B. schrieb:> Z.B. Orgeln von Silbermann aus dem 18. Jh. Sind die illegal restauriert?
Da könnte Blei verbaut sein. Dann darfst Du nicht dran rumfummeln, sonst
erlischt der Bestandschutz und Du musst auf bleifreie Pfeifen umrüsten
:-)
Ach ja, und vegane Ventile verwenden.
Schlaumaier schrieb:> (prx) A. K. schrieb:>> Obendrein sind AGB-Klauseln nicht zwangsläufig rechtlich wirksam.>> Doch sind sie.>> Und zwar so lange bis ein Richter sie außer Kraft setzt. AGB's sind> Grundlage des Vertragsrecht. Wenn man was kauft akzeptiert man die AGB's> und das was da drin steht.>> Sollte es später Stress geben muss jede Klausel einzeln per> Gerichtsbeschluß für nichtig erklärt werden. Die einzige Ausnahme ist,> wenn die Klausel WORTWÖRTLICH bereits in einen anderen Fall für nichtig> erklärt wurde. Gleichheitsrecht.
Das stimmt so nicht. Allgemeinrecht geht über spezielles Recht. Sobald
die AGB dir weniger Rechte einräumen, als im Gesetz steht, ist diese
Passage automatisch unwirksam.
Du kannst wunderbar mit deiner frischgebackenen Ehefrau einen Vertrag
schließen, in dem sie auf Unterhalt verzichtet.
Nach der Scheidung kommt die Überraschung und du musst doch zahlen,
genau wie es im Gesetz steht.
Ich habe von einem Fahrzeughändler ein Bastlermotorrad unter Ausschluss
der Garantie gekauft, weil ich genau wusste, dass ihm solcher Unsinn vor
Gericht kein bisschen hilft.
Gunnar F. schrieb:> Das stimmt so nicht. Allgemeinrecht geht über spezielles Recht.
Unfug.
Lex spezialis derogat legi generali.
https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_spezialis
*Achtung*: z durch c ersetzen; der Spamfilter rennt schon wieder Amok
... :-(((
> Sobald> die AGB dir weniger Rechte einräumen, als im Gesetz steht, ist diese> Passage automatisch unwirksam.
Auch das ist Blödsinn; schau einfach ins BGB. Die einschlägigen
Paragraphen sind oben angegeben.
Die wenigsten Regeln des BGB sind ius cogens; und die Abbedingung von
ius dispositiva ist nur unter bestimmten Voraussetzungen in AGB
unwirksam, insbesondere bei treuwidriger unangemessener Benachteiligung
des Verwendungsgegners.
> Du kannst wunderbar mit deiner frischgebackenen Ehefrau einen Vertrag> schließen, in dem sie auf Unterhalt verzichtet.> Nach der Scheidung kommt die Überraschung und du musst doch zahlen,> genau wie es im Gesetz steht.
Das ist normalerweise eher karg und zeitlich eng begrenzt. Bei Kindern
und für sie gilt anderes.
Zudem dürfte es schwierig sein, Unterhalts- und Versorgungsregeln per
AGB in den Ehevertrag einzubeziehen, gelle?
Geht's noch?
> Ich habe von einem Fahrzeughändler ein Bastlermotorrad unter Ausschluss> der Garantie gekauft, weil ich genau wusste, dass ihm solcher Unsinn vor> Gericht kein bisschen hilft.
Warum auch?
Weil Du immer noch nicht den Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und
Garantie kapiert hast?
Oder weil Du nicht besonders viel Wert auf Deine eigene Vetragstreue
legst?
Die Argumentation dass ein unauthorisiert repariertes oder abgeändertes
Gerät, das weiterhin ein bestimmtes Markenlogo trägt, als
Produktfälschung betrachtet werden könnte, findet leider zZt in manchen
Bereichen Anhänger...
Michael schrieb:> Also muss theoretisch das Reparieren illegal sein (wie das Schrauben am> Auto).>> Oder liege ich da falsch?
Ja, es kann durchaus illegal sein!
NUR - wer sollte Dich verklagen und weshalb?
Du hilfst einem Kumpel die Bremsscheiben samt Klötzen zu wechseln - ohne
Kfz-Meisterbrief.
Wer soll Dich verklagen?
Wenn Ihr Scheiße gebaut habt und der Wagen deshalb einen Unfall baut -
Du hast ein Problem! (Auch mit Meisterbrief)
Du nimmst dafür Geld und zahlst keine Steuern - Du hast ggf. ein Problem
mit den Steuerbehörden.
Du machst das offiziell ohne Meisterbrief - geht auch nicht, aber da
meldet sich wohl vorher die Handwerkskammer
Der Hinweis
"Reparatur nur durch freigegebenes Personal erlaubt!"
dient wohl in erster Linie um Klagen gemäß Produkthaftungsgesetz zu
umgehen.
Wir haben ja in der Bedienungsanleitung geschrieben:
"Reparatur nur durch freigegebenes Personal erlaubt!"
Er/sie/es hat selbst rumgeschraubt und deshalb ist was passiert - wir
sind raus aus der Verantwortung!
René F. schrieb:> Da werden wieder Äpfel mit Birnen verglichen, die Geräte wurden> vertraglich zur Zerstörung („Recycling“) an das Unternehmen übergeben.> Die Reparatur selbst war nicht illegal, illegal war der Vertragsbruch,> deshalb geht es hier um Schadensersatzforderungen.
Bezüglich einer Reparatur vermag ich dem Text auch nichts zu entnehmen.
Klar, ich kenne kein Unternehmen, was darauf steht wenn Kunden bzw.
Fremdunternehmen ihr Zeug reparieren, das sind Umsatzeinbußen. Bei
großen Unternehmen kommt zusätzlich auch der Imageverlust dazu wenn
schlecht reparierte Geräte gehandelt werden, da wird schnell dann in der
Allgemeinheit eine Meinung gebildet, weil der Laie nicht erkennt, das
ein Fehler wie schlechte Spaltmaße oder ein undichtes Gehäuse durch eine
unsachgemäße Reparatur entstanden sind und kein Herstellungsfehler
waren.
Dafür brauchst Du nicht nach USA zu schauen. Letzes Jahr gab es einen
Fall, da hatte ein IT-Reseller einen Restposten Netzwerkrouter von einem
Provider übernommen. Diese Geräte wurden mit aktueller generischer
Firmware versehen, also "ent-branded" und dann weiterverkauft. Die
verwendete Firmware war im Netz für Besitzer dieser Geräte frei zum
Download verfügbar.
Das hat der Hersteller per Gerichtsbeschluss untersagt, die Geräte
mussten ordnungsgemäß vernichtet werden.
Stefan ⛄ F. schrieb:> Du darfst ruhig sagen, dass es um eine FritzBox von AVM geht.
AVM ./. Cybits war 2011 und ging anders aus:
" Laut dem Urteil müsse es die Cybits AG unterlassen, mit ihrer Software
"so auf die FRITZ!Box einzuwirken, dass auf der Konfigurationsoberfläche
der FRITZ!Box fehlerhafte Anzeigen zur Internetverbindung und zur
Kindersicherung erfolgen", erklärte AVM. "
https://www.heise.de/newsticker/meldung/AVM-darf-Modifikation-von-Router-Firmware-nicht-verbieten-1376586.html
Ohne diese Fehlfunktion hätte AVM schlechte Karten gehabt.
Insofern ist die Entscheidung i.S. AVM ./. Woog des LG München aus 2020
etwas überraschend. Anscheinend hat das LG München die UMV über die GPL
gesetzt.
Ist die "generische Firmware" denn GPL o.ä. oder eben ein Produkt mit
einer Lizenz die explizit nur die Nutzung mit dem im Einzelhandel
angebotenen Router erlaubt?