Ernsthaft jetzt, Reichelt? (kann gelöscht werden)

Gast #6437010
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Hallo zusammen,

ich weiß zwar, dass seit Jahren die Preise bei Reichelt nur eine 
Richtung kennen, aber das hier find ich jetzt schon bissl viel für 
einen Transistor...

Soll kein Jammern sein, sondern ich bin eher verwundert. Da ich aber 
genau diesen Transistor benötige, werde ich morgen mal bei denen 
anrufen, ob das ein Druck/Tippfehler ist.

https://www.reichelt.de/de/de/hf-bipolartransistor-npn-300v-40a-350w-to-3-bux-22-p219105.html?r=1

Schönen Abend noch,
Serge
Moderator Persönliche Seite #6437049
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Kevin M. schrieb:
> Was erwartest du denn genau bei einem HF Transistor zumal mit der
> Leistung?

"HF" ist daran nur die Bezeichnung bei Reichelt. ;-)

Das ist ein Leistungsschalter, aber mit Schaltzeiten im Bereich von 1 µs 
wäre er vielleicht vor 100 Jahren noch als "HF" durchgegangen. :)

Mittlerweile würde man für derartige Schalter wohl eher MOSFETs nehmen. 
Der Preis hier ist wohl eher schon antiquarisch.
Gast #6437580
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100Ω W. schrieb:
> Bei Ebay sieht man welche für weniger Geld durch ticken.

Ja, das stimmt. Aber ich hab auch keine Lust auf Fakes.

Der Reichelt Preis ist kein Irrtum, ich war nur verwundert, denn normal 
liegen die "übrigen" Transistoren ähnlicher Leistung und Bauform bei 5 
bis 8 Euro. Gut, hab den jetzt bestellt, es hilft ja nix.

Grüße, Serge

PS1: Danke für die Negativen, heute bin ich 7 Jahre hier angemeldet und 
gestern mein erstes Minus bekommen ;) Dabei schrieb ich nur, dass ich 
verwundert bin. Ich liefere sonst immer sachliche Beiträge ab und 
versuche zu helfen, wo ich kann.

PS2: Da heißt es immer, die Mods würden zu viel löschen (nicht von mir), 
aber wenn man sie darum bittet, dann tun sie es nicht.

Egal, alles halb so wild.

Schöne Grüße,
Serge

(der hofft, dass der Reichelt BUX22 kein Fake ist, laut deren Angabe von 
ST)

PS3: Ich kaufe seit vielen Jahren bei Reichelt ein und bin immer 
zufrieden gewesen, mich hat nur der Preis erschreckt, sorry nochmals.
#6437767
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Ralf X. schrieb:
> Nicht jeder kann mit dem juristischen Begriff der Unzumutbarkeit korrekt
> umgehen.

Ja, daran mag es liegen. Dabei ist die erforderliche Interessenabwägung 
nicht alllzu schwierig.

Diese nicht nachvollziehbaren Schwierigkeiten scheinen sich auch dadurch 
zu äußern,  dass mitunter Beiträge gelöscht werden, die sich auch nur 
teilweise auf andere Beiträge beziehen, die von der Moderstion gelöscht 
wurden ...
#6437810
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Percy N. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Nicht jeder kann mit dem juristischen Begriff der Unzumutbarkeit korrekt
>> umgehen.
>
> Ja, daran mag es liegen. Dabei ist die erforderliche Interessenabwägung
> nicht alllzu schwierig.
>
> Diese nicht nachvollziehbaren Schwierigkeiten scheinen sich auch dadurch
> zu äußern,  dass mitunter Beiträge gelöscht werden, die sich auch nur
> teilweise auf andere Beiträge beziehen, die von der Moderstion gelöscht
> wurden ...

Wo ist hier eine Interessensabwägung im juristischen Sinne 
"erforderlich"?
Du hast hier eine angebliche juristische "Unzumutbarkeit" nach § 42 UrhG 
ins Spielgebracht, ohne diese zu begründen.
Und jetzt kommst Du auch noch mit der erforderlichen(!) 
Interessensabwägung (auch im juristischen Sinne?).
Nun lass mal die Kirche im Dorf.

PS: Ich selber wäre auch nicht böse gewesen, wenn der Thread auf eigenen 
Wunsch von Serge gelöscht worden wäre.
Aber nun ist ja auch so alles richtig gestellt worden und ein paar haben 
gelernt, dass sich  das Sammeln von "historischen" Bauteilen auch lohnen 
kann. :-)
#6437823
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Ralf X. schrieb:
> Wo ist hier eine Interessensabwägung im juristischen Sinne
> "erforderlich"?
Bei der Entscheidung darpber, ob eine Inzumutbarkeit vorliegt.
> Du hast hier eine angebliche juristische "Unzumutbarkeit" nach § 42 UrhG
> ins Spielgebracht, ohne diese zu begründen.
Nö, das warst Du! Und zu begründen brauchtest Du das nicht, weil Du 
lediglich den Gesetzestext paraphrasiert hast.
> Und jetzt kommst Du auch noch
"auch noch" kann sich in diesem Zusammenhang allenfalls auf Dich 
beziehen.
> mit der erforderlichen(!)
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Einfuehrung-ins-Urheberrecht-22-Weitere-Rueckrufsrechte_199503
Könnte weiterhelfen
> Interessensabwägung (auch im juristischen Sinne?).
> Nun lass mal die Kirche im Dorf.
Das solltest eher Du Dir zu Herzen nehmen!
Beitrag #6440685 wurde von einem Moderator gelöscht.

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