Ein Kollege berichtet gerade von einem massiven Überspannungsschaden. Es
ist alles mögliche betroffen, bis hin zu einem Teil des Herds.
Genaue Ursache ist noch nicht völlig bekannt, aber ich habe mal die TAB
des Versorgers nachgeschlagen, und da steht:
1 | 10. Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen
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2 | […]
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3 | (2) Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen müssen eine ausreichende
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4 | Störfestigkeit gegenüber den in den Verteilungsnetzen üblichen Störgrößen,
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5 | wie z. B. Spannungseinbrüchen, Überspannungen, Oberschwingungen, aufweisen.
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Wer / wo (ist) definiert, was hier üblicherweise als "ausreichend"
angenommen wird?