Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Aufhebungsvertrag und Sperrfristen


von Jobwechsler (Gast)


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Moin,

das Jobcenter sperrt ja bekanntlich für bis zu 12 Wochen die Zahlungen, 
wenn es den Eindruck hat, der Antragsteller habe seine Arbeitslosigkeit 
durch eigenes Verhalten (bspw. Selbstkündigung) verschuldet (§ 159 SGB 
III).

Wie sollte ein Aufhebungsvertrag formuliert sein, damit dieser Eindruck 
nicht erst entsteht? Vorausgesetzt ist, das die Aufhebung einvernehmlich 
ist, unabhängig davon, von welcher Seite die Initiative ausging.

MfG,

von Ansgar K. (malefiz)


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Warum sollte man einen Aufhebungsvertrag machen wenn man noch nichts 
neues hat oder üppige Zahlung zum Vertragsende.

von Jobwechsler (Gast)


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Ansgar K. schrieb:
> Warum sollte man einen Aufhebungsvertrag machen wenn man noch nichts
> neues hat oder üppige Zahlung zum Vertragsende.

Weil man völlig demotiviert vom bisherigen Job ist und auch der 
Aufhebungsvertrag der langen Kündigungsfrist (bspw. 12 Wochen zum 
Quartal)  aus den oben genannten Gründen folgen sollte. Mit nen festen 
Termin für den letzten Arbeitstag findet man besser eine 
Folgeanstellung.

von Qwertziologe (Gast)


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Jobwechsler schrieb:
> Weil man völlig demotiviert vom bisherigen Job ist und auch der
> Aufhebungsvertrag der langen Kündigungsfrist (bspw. 12 Wochen zum
> Quartal)  aus den oben genannten Gründen folgen sollte.

Nach einer Kündigung erwartet keiner mehr Motivation von dir. Geh zur 
Arbeit, mach eine ordentliche Übergabe, such online nach neuen Stellen, 
bilde dich weiter, nimm das Geld mit und wechsel nach 3 Monaten. Außer 
sie bieten dir im Aufhebungsvertrag so viel Geld, dass das 
Arbeitslosengeld für die nächsten 3 Monaten keine Rolle spielt.

von Jonas B. (jibi)


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Lass dich ordentlich kündigen, mit Einhaltung aller Fristen, alles 
andere gibt Scherereien mit dem Amt. Einen neuen Arbeitgeber 
interessiert das Recht wenig, wer wie gekündigt hat, wenn du eine gute 
Begründung hast.

von DocHollywood (Gast)


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Entweder du kündigst, oder bleibst. Dein Chef wird dir sicher kein 
aufhebungsvertrag anbieten,  weil du im grunde kündigen willst. Er muss 
dir ja dann nen ausgleich zahlen.

Macht er ganz sicher nicht. Dann wäre er ja ganz schön blöd.

von A. S. (Gast)


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Jobwechsler schrieb:
> Mit nen festen Termin für den letzten Arbeitstag findet man besser eine
> Folgeanstellung.

Wie kommst Du darauf? Wie willst Du das erklären?

Ja, wenn dein Betrieb oder Abteilung schließt, kann es gut sein, dass 
ein neuer AG sich freut, ein Juwel zu ergattern.

Jemand der einfach so kündigt/aufhebt, und sich Sorgen um die ARGE 
macht, ist wahrscheinlich kein Juwel.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Jobwechsler schrieb:
> Mit nen festen
> Termin für den letzten Arbeitstag findet man besser eine
> Folgeanstellung.

Das ist eine komplette Fehleinschätzung, genau das Gegenteil ist 
richtig. Einen (neuen) Arbeitgeber macht es immer misstrauisch, wenn er 
erfährt, dass das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitnehmers 
aufgelöst wurde. Schließlich muss er befürchten, dass Du auch bei ihm 
irgendwann kündigen könntest. Da bräuchtest Du eine gute Begründung. 
Eine Bewerburg aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus macht sich 
am aller-allerbesten.

Der neue Arbeitsvertrag muss vor der Aufhebung des alten bestehen, 
natürlich erst ab/nach Kündigungsfrist des alten beginnend. Wenn der 
neue Arbeitgeber an einem früheren Beginn interessiert ist, kann mit dem 
alten Arbeitgeber bedenkenlos über ein früheres Ausscheiden verhandelt 
werden.

Bedenke, dass Kündigungsfristen einen Sinn und Zweck haben, und zwar für 
beide Seiten! Mit der Kündigung beendet eine Seite einseitig ein 
Dauerschuldverhältnis. Die andere Seite soll sich darauf einrichten 
können, der Arbeitgeber also Ersatz für den frei gewordenen Arbeitsplatz 
suchen und finden können.

Viel Glück!

von wendelsberg (Gast)


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DocHollywood schrieb:
> Er muss
> dir ja dann nen ausgleich zahlen.

Muss er nicht.

wendelsberg

von DocHollywood (Gast)


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Im übrigen muss man schon ziemlich beschränkt sein, in zeiten von corona 
zu kündigen. Sry. Weisst du, was gerade auf dem Arbeitsmarkt abgeht? Du 
hast ja keine vorstellung. Ich habe es selber erlebt.

Ich kann dich nur ausdrücklich davor warnen.

von EX-Ing (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Das ist eine komplette Fehleinschätzung, genau das Gegenteil ist
> richtig. Einen (neuen) Arbeitgeber macht es immer misstrauisch, wenn er
> erfährt, dass das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitnehmers
> aufgelöst wurde. Schließlich muss er befürchten, dass Du auch bei ihm
> irgendwann kündigen könntest. Da bräuchtest Du eine gute Begründung.
> Eine Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus macht sich
> am aller-allerbesten.
>
> Der neue Arbeitsvertrag muss vor der Aufhebung des alten bestehen,
> natürlich erst ab/nach Kündigungsfrist des alten beginnend.

Dem gibt es fast nichts hinzuzufügen.

Mann bewirbt sich immer aus ungekündigter Stellung.
Ansonsten steht der Verdacht im Raum, dass man rausgeschmissen wurde.
In schlechten Zeiten kann das beruflicher Selbstmord sein.
In der Nachbarschaft lebt jemand, der hat es auf diese Weise
jetzt zum ALGII geschafft.

von Senf D. (senfdazugeber)


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EX-Ing schrieb:
> In der Nachbarschaft lebt jemand, der hat es auf diese Weise
> jetzt zum ALGII geschafft.

Vielleicht ist ihm das ja gar nicht so unrecht? Auf RTL II sieht man 
häufiger solche Menschen vor der Kamera agieren.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Wirklich tolle Ratschläge, die größtenteils am Thema vorbeigehen!

Jobwechsler schrieb:
> Wie sollte ein Aufhebungsvertrag formuliert sein, damit dieser Eindruck
> nicht erst entsteht?
Du könntest gesundheitliche Gründe geltend machen aufgrund dessen es 
dann zur einvernehmlichen Aufhebung kommt. Dann wird Dein Hausarzt u.U. 
Stress bekommen vom Arbeitsamt und Du indirekt über ganz miese Methoden 
ebenfalls.
Das Arbeitsamt will sich um Alg1 drücken und ist heiß auf eine Sperre.

Jobwechsler schrieb:
> Vorausgesetzt ist, das die Aufhebung einvernehmlich
> ist, unabhängig davon, von welcher Seite die Initiative ausging.
Ist sie das nicht immer? Im Prinzip ist ein Aufhebungsvertrag ja auch 
zugunsten Deiner bisherigen Firma.
Du könntest ja auch auf Entlassung spekulieren bzw. alles dafür tun, daß 
es soweit kommt (dann gibt es keine ALG1 Sperre), das wäre dann aber 
mies gegenüber der Firma.
Letztendlich hast Du nur die beiden Möglichkeiten, um eine Alg1 Sperre 
zu umgehen: Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung durch die Firma.
Natürlich wird Dir das Arbeitsamt trotzdem Ärger machen, obwohl Dir Alg1 
ohne Sperre zusteht! Wirst Du dann schon noch merken.

EX-Ing schrieb:
> Mann bewirbt sich immer aus ungekündigter Stellung.
> Ansonsten steht der Verdacht im Raum, dass man rausgeschmissen wurde.
Totaler Blödsinn - das hängt vom Job selbst ab. Wenn das ein 
hochdotierter Job ist, dann macht Bewerbung aus ungekündigter Stellung 
Sinn!
Wenn es aber nur ein 0815 Job mit Entlohnung +/- Mindestlohn ist, dann 
spielt ungekündigte Stellung überhaupt keine Rolle. Was hast Du denn 
großartig zu gewinnen? Den nächsten Schrottjob?
Wenn das ein Frustjob wie beim TE ist, würde ich anstelle des TE 
ebenfalls einen Aufhebungsvertrag wählen.

von EX-Ing (Gast)


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Senf D. schrieb:
> Vielleicht ist ihm das ja gar nicht so unrecht? Auf RTL II sieht man
> häufiger solche Menschen vor der Kamera agieren.

Der erste Brief vom Arbeitslosenamt forderte ihn auf seine 15 Jahre alte 
Kawasaki zu Geld zu machen und damit seinen Lebensunterhalt zu 
finanzieren.
Fand er nach 35 Jahren Beitragszahlung gar nicht lustig. Die Leute bei 
RTLII haben ihr ganzes Leben nicht gearbeitet, die haben auch nichts zu 
verlieren.  Der eigentliche Skandal ist, dass jemand, der noch nie 
gearbeitet hat das gleiche Geld bekommt wie jemand der 35 Jahre 
geschuftet hat.

Robert K. schrieb:
> Totaler Blödsinn - das hängt vom Job selbst ab. Wenn das ein
> hochdotierter Job ist, dann macht Bewerbung aus ungekündigter Stellung
> Sinn!

Ich hatte nicht den Eindruck, dass der Fragesteller sein Geld als 
Hilfsarbeiter verdient. Für Akademiker gilt: nur aus ungekündigter 
Stellung bewerben. Gute Unternehmen stellen nämlich nur solche Leute 
ein.

Es gilt der Umkehrschluss: Die Klitschen, die irgendwelche Problemfälle 
einstellen, taugen in der Regel auch nichts.

Deshalb: Totaler Blödsinn trifft zu .... auf deinen Kommentar.

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
> Du könntest ja auch auf Entlassung spekulieren bzw. alles dafür tun, daß
> es soweit kommt (dann gibt es keine ALG1 Sperre),

Blödsinn! Gerade dann gibt es eine Sperre, und das zu Recht.

von DocHollywood (Gast)


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EX-Ing schrieb:
> Für Akademiker gilt: nur aus ungekündigter Stellung bewerben. Gute
> Unternehmen stellen nämlich nur solche Leute ein.

Was für ein bullshit. Oder glaubste  dass es in guten firmen niemals nie 
zu Umsatzeinbußen oder sonstigen problemen kommt?? Die versuchen dann 
mit aufhebungsverträgen sowas zu lösen. Auch in top firmen gibbet sowas 
wie stellenabbau, du held. Oft in letzter zeit in Nachrichten zu lesen.

Auch gute leute kommen mal in so ne situation. Du aber wahrscheinlich 
noch nicht. Sei froh.

Zwisxhen sxhearz und weiss gibbet noch grautöne!!

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. hat Recht. Der TE hat die maßgebliche Vorschrift § 159 SGB III 
eingangs genannt. Nur lesen: "Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, 
wenn ... die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst 
oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung 
des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder 
grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.

Dazu zählt jedes vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten, das zur 
Arbeitslosigkeit führt.

Man muss es also schon geschickter anstellen, dass es nicht grob 
fahrlässig ausschaut. Ich würde mich in ungekündigter Stellung woanders 
bewerben und DANN mit dem Arbeitgeber über eine vorzeitige 
Vertragsaufhebung sprechen.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Weil man völlig demotiviert vom bisherigen Job ist
Ihr mit eurer Demotivation. Gefälligst noch einen 
Selbstverwirklichungstrip?
Och nö...

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Naja, der TE mag möglicherweise Gründe für einen Arbeitsplatzwechsel 
haben. Nicht überall läuft es gut. Nur wollen wir ihn davor bewahren, 
den Fehler zu machen, erst zu kündigen und sich dann nach einem neuen 
Job umzusehen.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Rainer Z. schrieb:
> Percy N. hat Recht. Der TE hat die maßgebliche Vorschrift § 159 SGB III
> eingangs genannt. Nur lesen: "Versicherungswidriges Verhalten liegt vor,
> wenn ... die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst
> oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung
> des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder
> grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.
hat er nicht - das ist letztendlich eine Frage der Intelligenz wie man 
es macht. Er kann sich öfters mal krank schreiben lassen, usw. - das ist 
dann vertraglich korrekt, aber was meinst Du wie lange sowas gut geht?
Aber wirkt sich auf die nächste Firma aus, insofern ist 
Aufhebungsvertrag besser.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Vielleicht ist er bei Wirecard oder einer ähnlichen Firma. Aber es ist 
immer besser aus ungekündigter Stelle sich zu bewerben. Bei Tricks ist 
das Arbeitszeugnis, so das der Probleme haben dürfte.
Intelligent wäre bei der eigenen Leitung vorzufühlen, wie das wäre wenn 
man eine andere Stelle antreten könnte, ob man dann einvernehmlich 
vorzeitig beenden könnte, aber nicht mit kürzerer Frist als die üblichen 
zwei bis drei Monate.

von A. S. (Gast)


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DocHollywood schrieb:
> Die versuchen dann mit aufhebungsverträgen sowas zu lösen. Auch in top
> firmen gibbet sowas wie stellenabbau, du held. Oft in letzter zeit in
> Nachrichten zu lesen.

Dann ist es ja auch kein Problem. Wer ein sinkenden Schiff verlässt, 
kann ein Juwel sein.

Wer von einem soliden Schiff selbst ins kalte Wasser springt, (und nicht 
auf ein besseres Schiff), ist ein idiot. Zumindest wenn er dadurch mehr 
Chancen sieht.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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EX-Ing schrieb:
> Ich hatte nicht den Eindruck, dass der Fragesteller sein Geld als
> Hilfsarbeiter verdient.
hier irrst Du Dich gewaltig - auch als Akademiker kannst Du heutzutage 
Hilfsarbeiterlohn verdienen, das ist gar kein Thema.

> Für Akademiker gilt: nur aus ungekündigter
> Stellung bewerben. Gute Unternehmen stellen nämlich nur solche Leute
> ein.
LOL, gute Unternehmen haben schon längst Ihre guten Leuten. Die suchen 
bestenfalls noch den Mehrwert-Bewerber.
Dann müßte er schon zur absoluten Creme de la creme gehören - und bei 
denen spielt eine ungekündigte Stellung nur eine sekundäre Rolle. Da 
zählen die Overskills mehr und nicht Pillepalle-Skills, die jeder hat.
Da reden wir auch über eine andere Gehaltsklasse - da ist 50k mehr oder 
weniger im Jahr nicht mehr die entscheidende Frage.

> Es gilt der Umkehrschluss: Die Klitschen, die irgendwelche Problemfälle
> einstellen, taugen in der Regel auch nichts.
und bei den anderen kommst Du ohne Vitamin B gar nicht rein, warum auch, 
gibt doch genug gleichförmige Bewerber?
Wo lebst Du denn ??!
Wenn der TE Frust hat (und das hat er ja gesagt), dann taugt die Arbeit 
nichts und die Firma wahrscheinlich auch nichts. Von der Klitsche in 
einen Konzern - na träum mal schön weiter, der Zug ist für den TE schon 
längst abgefahren!
Er hat die Standard-Skills, die jeder Akademiker hat und das reicht 
schon lange nicht mehr für einen gut bezahlten Job. Deine ungekündigte 
Stellung ist bestenfalls Kosmetik bzw. die Mär von gestern.

> Deshalb: Totaler Blödsinn trifft zu .... auf deinen Kommentar.
ich würde mal sagen Deine Arbeitswelt ist wohl mehr von der übliche 
Friede, Freude, Beamtenbasis geprägt und deshalb so witzige Kommentare?! 
LOL

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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A. S. schrieb:
> Wer von einem soliden Schiff selbst ins kalte Wasser springt, (und nicht
> auf ein besseres Schiff), ist ein idiot. Zumindest wenn er dadurch mehr
> Chancen sieht.
das Ganze muß sich auch lohnen?! Jede Firma gibt sich als toll aus ... 
Du kennst sie aber nicht.
Insofern wirklich nur Binsenweisheiten, die dem TE nichts bringen 
werden.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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A. S. schrieb:
> Wer von einem soliden Schiff selbst ins kalte Wasser springt, (und nicht
> auf ein besseres Schiff), ist ein idiot. Zumindest wenn er dadurch mehr
> Chancen sieht.
Das ist auch noch die Frage, ob die Firma wo er aktuell arbeitet ein 
sinkendes oder solides Schiff ist.
Wenn er einen Aufhebungsvertrag macht, hat er es sich mit der jetzigen 
Firma nicht total versaut und kann ggf. nach einem Jahr ALG1 oder später 
vielleicht wieder einsteigen ... kann man ja auch mal abklären.
Insofern wieder ein Grund mehr abzuweichen von der Mär der ungekündigten 
Stellung - denn das hat ja bisher wohl nicht so gut geklappt? Sonst 
hätte er genau diesen Weg schon längst gehen können ... Mangel ist eben 
nicht immer Mangel!

von Thomas (kosmos)


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mit einer Bescheinigung vom Arzt das es dich gesundheitlich kaputt 
macht, kann die ARGE nichts ablehnen auch wenn du selbst gekündigt hats. 
Aber warum kündigen, melde dich doch krank die ersten 6 Wochen volles 
Gehalt danach Krankengeld, wenn du dann was neues gefunden hast kann man 
sich über einen Aufhebungsvertrag gedanken machen, aber welcher 
Arbeitgeber stimmt da dagegen, es bringt ihm ja nichts wenn du krank 
daheim sitzt er bekommt so oder so keine Arbeit geleistet, da ist er 
doch lieber froh dich loszuwerden.

Aber im neuen Job hast du eben ne Probezeit und da kann es dir passieren 
das Sie eben nur eine "kurzfriste" Stelle anbieten.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Der Fragensteller ist schon mal nicht so begehrt das Headhunter an ihm 
interessiert wären. Das läßt sich auch als Argument für 
Selbstüberschätzung heranziehen. Seinen eigenen Thread kann er auch 
nicht moderieren, denn über 10h seinen Thread laissez-faire laufen zu 
lassen, zeugt nicht gerade von Managementfähigkeiten. Vom Alter her 
würde ich ihn in die frühe Phase der Midlifecrisis zuordnen.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Robert K. schrieb:
> hier irrst Du Dich gewaltig - auch als Akademiker kannst Du heutzutage
> Hilfsarbeiterlohn verdienen, das ist gar kein Thema.

Aber nur, wenn er komplett fachfremd arbeitet, also eine Stelle besetzt, 
wo sein Studium gar nichts wert ist. Klar, wer Regale bei Lidl einräumt, 
der wird nicht mehr Geld verdienen, nur weil er mal studiert hat.

Ansonsten ist es statistisch klar erwiesen, dass das Lebenseinkommen bei 
Leuten mit Studium, die nicht fachfremd arbeiten, wesentlich höher liegt 
als bei Arbeitnehmern ohne Studium. Ein Studium lohnt sich also fast 
immer, wenn es halbwegs auf dem Arbeitsmarkt gefragt ist, d.h. kein 
Orchideenfach ist.

Ich kann nur jedem jungen Menschen raten, sich in der Schule richtig 
anzustrengen und dann etwas mit guten Noten zu studieren, worin er 
Interesse hat und es halbwegs auf dem Arbeitsmarkt gefragt ist. Dann 
wird es in den allermeisten Fällen irgendwann mit einem hohen bis sehr 
hohen Einkommen klappen, auch ganz ohne jegliches Vitamin B.

Bei dir, lieber Robert, klingt das wie ein Sechser im Lotto, dabei ist 
es gar nicht so schwer.

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Thomas O. schrieb:
> Bescheinigung vom Arzt

Ach, einfach gleich 78 Wochen krankschreiben lassen (psychisch 
natürlich)!

von ;) (Gast)


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Jobwechsler schrieb:
> Wie sollte ein Aufhebungsvertrag formuliert sein, damit dieser Eindruck
> nicht erst entsteht? Vorausgesetzt ist, das die Aufhebung einvernehmlich
> ist, unabhängig davon, von welcher Seite die Initiative ausging.

Wenn der Arbeitgeber die treibende Kraft ist, kann man versuchen die
Risiken im Aufhebungsvertrag auf den Arbeitgeber abzuwälzen.
Das Amt hat der Aufhebungsvertrag inhaltlich gar nicht zu interessieren,
zumindest schuldet man dem Amt nicht den Wisch da jemanden vorzulegen.
Das ist ja auch nur eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage einzureichen, in der
Regel mit Verschwiegenheitsklausel.
Das Amt könnte da ohnehin keine Klage einreichen, dass kann nur der 
Arbeitnehmer.
Was man da vorlegen muss, ist die Arbeitsbescheinigung (§57,SGB2)und
da kann man kreativ sein wenn der Arbeitgeber mitspielt.
Es soll nicht verschwiegen werden, dass es sich bei Falschangaben
um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Sache raus kommt.

Das ist aber noch nicht mal die größte Gefahr, die einem blüht.
Die Arbeitgeber, bei denen man sich bewirbt, sind oft etwas paranoid
und haben die Möglichkeit bei früheren Arbeitgebern über die 
Kontaktadressen des Arbeitszeugnisses Informationen einzuholen,
die einem die Karriere schön kaputt machen können.
Wenn hohe Gehälter zur Diskussion stehen, dann werden Arbeitgeber
skupellos, jeden Datenschutz zu missachten, wenn es nützlich ist.
Man kann das als Verschwörungstheorie abtun, aber letztendlich
ist man auf Gedeih und Verderb, den Personalendscheidern ausgeliefert,
die nie irgend eine Verantwortung übernehmen.
Das diese Leute die größten Blender und manchmal auch Betrüger sind, 
interessiert dann keinen. Das sind aber die gleichen Leute.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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;) schrieb:
> Das Amt hat der Aufhebungsvertrag inhaltlich gar nicht zu interessieren,
> zumindest schuldet man dem Amt nicht den Wisch da jemanden vorzulegen.

Dies ist nicht ganz richtig, denn der Arbeitnehmer hat 
Mitwirkungspflichten, wenn er Leistungen vom Arbeitsamt beansprucht (... 
ich weiß, das heißt nun Agentur für Arbeit). Und weil der 
Aufhebungsvertrag Relevanz haben kann für die Entscheidung, ob eine 
Sperrfrist zu verhängen ist, wird der TE um die Vorlage des 
Aufhebungsvertrages nicht umhinkommen.

Die Sperrfrist wird sich nur vermeiden lassen, wenn die Aufhebung des 
Arbeitsvertrages aus wichtigem Grund geschah, z.B. aus gesundheitlichen 
Gründen. Übrigens kann der Aufhebungsvertrag bereits VOR dem Abschluss 
dem Arbeitsamt vorgelegt werden. Die sagen Dir dann, ob damit eine 
Sperrzeit droht oder nicht.

Ist trotzdem alles Quark, es bleibt dabei, dass der TE ERST einen 
anderen Job finden sollte. Der ganze Fred ist letztlich aus einem 
Irrglauben des TE entstanden:

Jobwechsler schrieb:
> Mit nen festen
> Termin für den letzten Arbeitstag findet man besser eine
> Folgeanstellung.

Und das ist Quatsch. Wie soll der feste Termin für den letzten 
Arbeitstag helfen, eine Folgeanstellung zu finden?

von Jobwechsler (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Die Sperrfrist wird sich nur vermeiden lassen, wenn die Aufhebung des
> Arbeitsvertrages aus wichtigem Grund geschah, z.B. aus gesundheitlichen
> Gründen.

Ich hab mal Im Internet weiter recherchiert, es ist fürs Jobcenter auch 
wichtig, ob, wie lange und mit welcher Intensität man sich um einen 
Anschluß-Job  nach der Kündigung bemüht. Also, ob im Aufhebungsvertrag 
eine (lange) Frist bis zun Ausscheiden steht, die mindestens die 
gesetzliche/vertragliche
Kündigungsfrist erreicht. Und ob man sich möglichst gleich nach Erhalt 
der Kündigung beim Amt meldet und sich dortauf deren Jobsucher-Portal 
eintragen
lässt. Bei befristeten Arbeitsverträgen soll man ja 3 Monate vor Ende 
beim Jobcenter aufkreuzen.

Und da sich das Jobcenter die Aufhebungsverträge vorlegen lässt
(begründet durch die Mitwirkungspflicht des Antragssteller) könnte man 
ja heute (März) einen Termin für den letzten Tag auf den 30.06. 
schreiben
 lassen (entspricht 3 Monate zum Quartalsende). Falls man in diesen 4 
Monaten trotz konzentrierter Suche nichts findet, fällt es dem Jobcenter 
schwer eine Sperrfrist mit der Begründung "Hat seine Arbeitslosigkeit 
selbst verschuldet" zu verhängen.

Ich hab auch den Hinweis gefunden, das im Aufhebungsvertrag sowas im 
Sinne von
"Eine Kündigung durch den Arbeitgeber wurde ohne Eigenverschulden in 
Aussicht gestellt" stehen sollte. Ich stelle mir darunter sowas wie - 
"Im Sommer werden wir die Akquise der Firma xyz abgeschliessen und 
können damit Ihre Aufgabengebiet dorthin verlagern" - vor.

Oder ein neuer/anderer Standort übernimmt dieses Aufgabengebiet und die 
verbleibenden Arbeiten entsprechen nicht der Qualifikation (ordentliche 
Änderungskündigung).

https://arbeits-abc.de/sperrfrist-umgehen-alg-1-trotz-kuendigung/#5

Das wäre dann eine Eigenkündigung die einer Kündigung durch den AG 
gleichkommt, sozusagen vorwegnimmt. Das ist wohl auch akzeptiert.

-----------------
PS:
Dieter D. schrieb:
> Seinen eigenen Thread kann er auch
> nicht moderieren, denn über 10h seinen Thread laissez-faire laufen zu
> lassen, zeugt nicht gerade von Managementfähigkeiten.

Scherzkeks, du wärst sicher auch am "Managertest" gescheitert:
https://youtu.be/95_TWoEctnc?t=59

von A. S. (Gast)


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Jobwechsler schrieb:
> wie lange und mit welcher Intensität man sich um einen Anschluß-Job
> nach der Kündigung bemüht.

Nein. Und das ist unabhängig von

> Also, ob im Aufhebungsvertrag eine (lange)
> Frist bis zun Ausscheiden steht, die mindestens die
> gesetzliche/vertragliche
> Kündigungsfrist erreicht.
Ja. Und die ist z.b. nach 15 Jahren 6 Monate,
> Und ob man sich möglichst gleich nach Erhalt
> der Kündigung beim Amt meldet und sich dortauf deren Jobsucher-Portal
> eintragen
> lässt. Bei befristeten Arbeitsverträgen soll man ja 3 Monate vor Ende
> beim Jobcenter aufkreuzen.
Jain. Du sollst Dich vorher melden, damit alle zum Start loslegen 
können.

Du musst nicht neben deinem Job auch noch X Bewerbungen schreiben. Du 
hast aber z.b. bei einer Kündigung/nicht-Verlängerung des AG die 
Möglichkeit, einen Tag pro Woche zur Arbeitssuche frei zu nehmen.

Was gar nicht geht: hohe Abfindung und sofort gehen. Dann bleibst Du die 
volle Kündigungsfrist gesperrt, je nach Tarif auch ein Jahr.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ich versteh' das nicht.

Selbst in Deinem Link steht exakt das, was ich schon dringendst 
empfohlen habe:

- Am besten erst dann kündigen, wenn Sie bereits eine neue Stelle in 
Aussicht haben.
- Einen Aufhebungsvertrag erst dann unterzeichnen, wenn die Folgen auf 
das ALG 1 geklärt wurden.

Was genau hält Dich davon ab, zuerst einen anderen Arbeitsplatz zu 
suchen?? Mir scheint langsam, Du willst gar keinen weiteren Job, aber 
(verständlicherweise) auch keine Sperrzeit.

Ich will hier nicht Faulheit unterstellen. Wenn es ein gesundheitliches 
Problem sein sollte, z.B. Burn-out, ist das durchaus sehr ernstzunehmen, 
dann wäre aber Dein Arzt die erste Adresse.

Sonst muss ich schlicht und ergreifend davon ausgehen, dass Du 
beratungsresistent bist. Dann höre ich hier wegen Zwecklosigkeit auf. 
Ich habe Besseres zu tun.

In Deinen Beträgen (im ersten und im letzten) wird außerdem etwas 
vermengt. Du weist zutreffend auf § 159 SGB III hin, andererseits ist 
vom Jobcenter die Rede. § 159 SGB III gilt aber nur für Leistungen auf 
ALG1, also von der Agentur für Arbeit. Das Jobcenter hat eigene Regeln, 
die Leistung - ALG2 - bemisst sich ausschließlich nach dem notwendigen 
Bedarf.

Bei befristeten Arbeitsverträgen muss man sich spätestens drei Monate 
vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit 
arbeitssuchend melden, damit die Agentur für Arbeit frühzeitig loslegen 
kann, um Arbeitslosigkeit ab Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses 
zu vermeiden. Bei zu später Meldung werden Leistungen reduziert. Die 
vorsorgliche Meldung bei der Agentur ist auch dann unbedingt zu 
empfehlen, wenn der Arbeitgeber eine Verlängerung oder Entfristung des 
Arbeitsverhältnisses in Aussicht gestellt hat, Du aber noch nichts 
Schriftliches und Beweisbares in den Händen hälst. Ich habe schon Pferde 
vor der Apotheke kotzen gesehen.

von DocHollywood (Gast)


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Glaubt von euch echt jemand, diese aufsätze liest sich wer ernsthaft 
durch??

Nicht ausgelastet im home office, oder wie???

von Senf D. (senfdazugeber)


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DocHollywood schrieb:
> Glaubt von euch echt jemand, diese aufsätze liest sich wer
> ernsthaft durch??

Ja. Wer nicht lesen will, ist in einem Internetforum falsch.

> Nicht ausgelastet im home office, oder wie???

Halte ich nicht für unwahrscheinlich.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Senf D. schrieb:
> Aber nur, wenn er komplett fachfremd arbeitet, also eine Stelle besetzt,
> wo sein Studium gar nichts wert ist.
kann sein, kann nicht sein - und was heißt eigentlich fachfremd; auch 
angrenzende Fachgebiete kann man ja als fachfremd werten.
Was willst Du denn machen, wenn nach dem Studium die Auswahl begrenzt 
ist?

> Klar, wer Regale bei Lidl einräumt,
> der wird nicht mehr Geld verdienen, nur weil er mal studiert hat.
Extrembeispiele, wie immer von Dir.

> Ansonsten ist es statistisch klar erwiesen, dass das Lebenseinkommen bei
> Leuten mit Studium, die nicht fachfremd arbeiten, wesentlich höher liegt
> als bei Arbeitnehmern ohne Studium.
LOL, wie war doch der Spruch mit den Statistiken?

> Ein Studium lohnt sich also fast
> immer, wenn es halbwegs auf dem Arbeitsmarkt gefragt ist, d.h. kein
> Orchideenfach ist.
wieder falsch - für wen rührst Du eigentlich die Werbetrommel?
Ein Studium macht man einzig und allein aufgrund des Interesses und 
nicht wegen des Geldes ... natürlich hat sich diese Einstellung geändert 
und deshalb geht es ja auch stetig bergab!

>
> Ich kann nur jedem jungen Menschen raten, sich in der Schule richtig
> anzustrengen und dann etwas mit guten Noten zu studieren,
Binse 1
> worin er
> Interesse hat und es halbwegs auf dem Arbeitsmarkt gefragt ist.
Binse 2
> Dann
> wird es in den allermeisten Fällen irgendwann mit einem hohen bis sehr
> hohen Einkommen klappen, auch ganz ohne jegliches Vitamin B.
Binse 3, LOL - und wenn er vor lauter Bewerbungen nicht gestorben ist, 
dann war er ein schlechter Absolvent (Binse 4: gut-schlecht, 
weiß-schwarz).

> Bei dir, lieber Robert, klingt das wie ein Sechser im Lotto, dabei ist
> es gar nicht so schwer.
Wer einen beamtenähnlichen Job hat so wie Du und sich aktiv nicht mehr 
bewirbt bzw. gar nicht den Job wechseln will, weil alles toll ist - der 
hat immer gut schwafeln und ganz tolle Ratschläge parat :-)

von ;) (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> beratungsresistent bist. Dann höre ich hier wegen Zwecklosigkeit auf.

Das sehe ich vergleichbar, aber einen Post
möchte ich noch los werden.

Ich glaube sowieso nicht, dass der TO die Eier hat, sich da beim
Arbeitgeber und den Ämtern durchzusetzen. Wenn das mit dem 
Abwicklungsvertrag ein zuverlässiger gangbarer Weg ist, würde ich
das zumindest versuchen, aber wenn nicht, würde ich den Arbeitgeber
bzgl. der Haftung mit ins Boot nehmen. Warum soll der Arbeitnehmer
das Risiko tragen, wenn der Arbeitgeber den größeren Nutzen hat?


Rainer Z. schrieb:
> Das Jobcenter hat eigene Regeln,
> die Leistung - ALG2 - bemisst sich ausschließlich nach dem notwendigen
> Bedarf.

Anders ausgedrückt geht es bei ALG2 quasi um Sozialhilfe.
Bei ALG1 ist das eine Versicherungsleistung, wenn auch mit
zum Teil absurden Regeln. Aber eine Sachversicherung würde
wohl auch nicht zahlen, wenn ein Schaden absichtlich herbei
geführt wurde. Es besteht hier also eine Analogie.

Rainer Z. schrieb:
> Schriftliches und Beweisbares in den Händen hälst.

Das ist der Knackpunkt, wenn man eine Kündigungsfrist von
2 oder 4 Wochen hat. Dann hat man u.U. voll die A-Karte gezogen.
Da wäre es sehr zu empfehlen die 3-Monatsfrist dem Arbeitgeber
als Kündigungsfrist aufs Auge zu drücken. Ich denke aber, dass sich
kaum ein Arbeitgeber Klauseln vom Bewerber diktieren lässt.
An deren Verträgen, die sicher mal von Anwälten ausgearbeitet wurden,
wird man kaum was ändern können.

Jobwechsler schrieb:
> begründet durch die Mitwirkungspflicht des Antragssteller

Du meinst §60, SGBII. Dem steht aber noch §13, SGBI vor und den
muss das Amt oder der Gesetzgeber erfüllen. §60 muss dem nachstehen.
Nun sagt aber das Gesetz nicht aus, was relevant ist und damit hat
man ein Treu und Glaube-Problem.
Du kannst sogar alles richtig machen und doch wird es falsch beschieden.
Dann musst du ggfls. zum Sozialgericht gehen und um dein Recht kämpfen.
Schweigen und das Risiko auf den Arbeitgeber abwälzen hört sich dann
doch nicht so schlecht an.

A. S. schrieb:
> Du musst nicht neben deinem Job auch noch X Bewerbungen schreiben.

Durch die Möglichkeit und Email ist das doch gar nicht so schlimm.
Viel aufreibender ist es, erst mal eine Stelle zu finden, auf die man
passen könnte. Das ist viel schwerer. Das ist alles überall nur
Vage und Oberflächlich. Die wesentlichsten Angaben wie Arbeits-und
Vertragsbedingungen erfährt man so gut wie gar nicht, bzw. höchstens
zur Unzeit, also viel zu spät, wenn man nervlich schon mürbe ist,
mal vom Entgeld ganz abgesehen.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Thomas O. schrieb:
> mit einer Bescheinigung vom Arzt das es dich gesundheitlich kaputt
> macht, kann die ARGE nichts ablehnen auch wenn du selbst gekündigt hats.
das stimmt so nicht - eigene Kündigung mit Spekulation ohne Sperrfrist 
bei ALG1 wird schiefgehen
Deswegen Aufhebungsvertrag als Lösung.

> Aber warum kündigen, melde dich doch krank die ersten 6 Wochen volles
> Gehalt danach Krankengeld,
60%
> wenn du dann was neues gefunden hast kann man
"wenn"
> sich über einen Aufhebungsvertrag gedanken machen, aber welcher
> Arbeitgeber stimmt da dagegen, es bringt ihm ja nichts wenn du krank
> daheim sitzt er bekommt so oder so keine Arbeit geleistet, da ist er
> doch lieber froh dich loszuwerden.
es bringt nicht nur dem AG nichts, es wird auch negativ gewertet. Der 
neue AG hat keinen Bock einen Kranken einzustellen. Die Krankschreibung 
wird in irgendeiner Form in Deinem Arbeitszeugnis auftauchen. Riskant 
also.
Beim Aufhebungsvertrag hast Du dieses Risiko nicht.

> Aber im neuen Job hast du eben ne Probezeit und da kann es dir passieren
> das Sie eben nur eine "kurzfriste" Stelle anbieten.
richtig, und es gibt auch noch sowas wie Konkurrenz ?! - gerade bei 
höher bezahlten Jobs bist Du nicht der einzige Bewerber.
Der neue AG will einen Mehrwert und nichts Minderwertiges.

: Bearbeitet durch User
von ;) (Gast)


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;) schrieb:
> Durch die Möglichkeit und Email ist das doch gar nicht so schlimm.

Durch Nutzung von Computer, Internet und Email...

...sollte es heißen.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Robert K. schrieb:
>> wenn du dann was neues gefunden hast kann man
> "wenn"
Wenn er was neues gefunden hat, dann spielt die Sperrfrist überhaupt 
keine Rolle, dann kann er auch selbst kündigen.
Thema des Threads ist die Sperrfrist bei ALG1 und wie man diese umgehen 
kann.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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;) schrieb:
> Das ist der Knackpunkt, wenn man eine Kündigungsfrist von
> 2 oder 4 Wochen hat. Dann hat man u.U. voll die A-Karte gezogen.
> Da wäre es sehr zu empfehlen die 3-Monatsfrist dem Arbeitgeber
> als Kündigungsfrist aufs Auge zu drücken.

Hier liegt ein Missverständnis vor. Die Drei-Monats-Frist vor Ende des 
Arbeitsverhältnisses zur Meldung bei der Agentur für Arbeit gilt für 
BEFRISTETE Verträge, weil hier das Ende des Arbeitsverhältnisses 
frühzeitig feststeht.

In anderen Fällen, also bei unbefristeten Verträgen, muss sich der 
Arbeitnehmer unverzüglich zwar, aber natürlich erst nach Zugang der 
Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
>> Aber warum kündigen, melde dich doch krank die ersten 6 Wochen volles
>> Gehalt danach Krankengeld,
>
> 60%

Nö. Krankengeld ist 70 % vom Brutto, max 90% vom Netto.

60 bzw 67 % vom Netto ist ALG I.

: Bearbeitet durch User
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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;) schrieb:
> Ich glaube sowieso nicht, dass der TO die Eier hat, sich da beim
> Arbeitgeber und den Ämtern durchzusetzen. Wenn das mit dem
> Abwicklungsvertrag ein zuverlässiger gangbarer Weg ist, würde ich
> das zumindest versuchen, aber wenn nicht, würde ich den Arbeitgeber
> bzgl. der Haftung mit ins Boot nehmen.
Haftung durch den AG, wie soll das denn gehen? Es geht hier nicht um 
eine Firma, die sich auflöst oder wo eine Abfindung fällig wäre.

> Warum soll der Arbeitnehmer
> das Risiko tragen, wenn der Arbeitgeber den größeren Nutzen hat?
Das Arbeitsamt zahlt ALG1 und nicht der AG.

> Anders ausgedrückt geht es bei ALG2 quasi um Sozialhilfe.
> Bei ALG1 ist das eine Versicherungsleistung, wenn auch mit
> zum Teil absurden Regeln. Aber eine Sachversicherung würde
> wohl auch nicht zahlen, wenn ein Schaden absichtlich herbei
> geführt wurde. Es besteht hier also eine Analogie.
Das ist richtig und selbst mit Aufhebungsvertrag wird es schwierig ALG1 
ohne Sperre zu bekommen - das Arbeitsamt ist wie eine Versicherung sehr 
trickreich im Nichtzahlen wollen. Das wird der TE dann noch merken.

> Das ist der Knackpunkt, wenn man eine Kündigungsfrist von
> 2 oder 4 Wochen hat. Dann hat man u.U. voll die A-Karte gezogen.
eine voraussichtliche Arbeitslosigkeit mußt Du sowie (ich glaube 4 oder 
8 Wochen vorher) beim Amt melden, sonst kann es allein schon deswegen 
eine Sperre geben.
Wie die Regeln bei Aufhebungsvertrag aktuell aussehen, weiß ich nicht.

> Da wäre es sehr zu empfehlen die 3-Monatsfrist dem Arbeitgeber
> als Kündigungsfrist aufs Auge zu drücken. Ich denke aber, dass sich
> kaum ein Arbeitgeber Klauseln vom Bewerber diktieren lässt.
> An deren Verträgen, die sicher mal von Anwälten ausgearbeitet wurden,
> wird man kaum was ändern können.
Ein Aufhebungsvertrag ist immer eine einvernehmliche Auflösung mit 
Vorteilen für beide Vertragsparteien - sonst bräuchte man dieses 
Vertragskonstrukt gar nicht.

> Du meinst §60, SGBII. Dem steht aber noch §13, SGBI vor und den
> muss das Amt oder der Gesetzgeber erfüllen. §60 muss dem nachstehen.
> Nun sagt aber das Gesetz nicht aus, was relevant ist und damit hat
> man ein Treu und Glaube-Problem.
> Du kannst sogar alles richtig machen und doch wird es falsch beschieden.
> Dann musst du ggfls. zum Sozialgericht gehen und um dein Recht kämpfen.
> Schweigen und das Risiko auf den Arbeitgeber abwälzen hört sich dann
> doch nicht so schlecht an.
Tja, das Arbeitsamt ist wie eine Versicherung, die nicht zahlen möchte - 
einfach wird es nicht.


> Durch die Möglichkeit und Email ist das doch gar nicht so schlimm.
> Viel aufreibender ist es, erst mal eine Stelle zu finden, auf die man
> passen könnte. Das ist viel schwerer. Das ist alles überall nur
> Vage und Oberflächlich.
Du sagst es und dann kommt ja auch noch eine neue Probezeit auf Dich zu, 
falls die Einstellung überhaupt klappt.

> Die wesentlichsten Angaben wie Arbeits-und
> Vertragsbedingungen erfährt man so gut wie gar nicht, bzw. höchstens
> zur Unzeit, also viel zu spät, wenn man nervlich schon mürbe ist,
> mal vom Entgeld ganz abgesehen.
Deswegen finde ich Leute wie Senf D. immer so lustig, die selbst einen 
'Traumjob?' haben und nicht ernsthaft über einen Jobwechsel überhaupt 
nachdenken :-)

von ;) (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Deswegen Aufhebungsvertrag als Lösung.

Waren wir uns hier nicht einig, das gerade der Aufhebungsvertrag, wenn
er falsch formuliert wurde, zum Problem wird?
Das mit dem Abwicklungsvertrag erscheint mir weniger riskant,
habe das aber noch nicht probiert.

Robert K. schrieb:
> Die Krankschreibung
> wird in irgendeiner Form in Deinem Arbeitszeugnis auftauchen.

Sicher nicht, wenn das Arbeitszeugnis von einer sachverständigen
Person, z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht, geprüft wird.
Verhängnisvoll kann eine Kündigung werden, wenn die Arbeitgeber
sich i.d.R. telefonisch austauschen. Die Kontaktanschrift im
Arbeitszeugnis macht das möglich. Worüber sich da ausgetauscht
wird, wird man als Betroffener meist nie erfahren. Man merkt es
höchstens daran, dass sich Beruflich nichts bewegt und man nicht
begreift, warum nicht.

Robert K. schrieb:
> gerade bei
> höher bezahlten Jobs bist Du nicht der einzige Bewerber.

Das erfährt man in der Regel nie, selbst wenn man im VG,
mal zufällig einen Stoß Bewerbungsmappen auf dem Tisch liegen sieht.
Da juckt es einem schon in den Fingern, da mal rein zu gucken.
Wird man dabei erwischt, dürfte der Job dann sich für immer
erledigt haben.

> Der neue AG will einen Mehrwert und nichts Minderwertiges.

Das entnehmen die Personalentscheider aus den Zeugnissen und
Tätigkeitsbeschreibungen. Das ist das, was man im allgemeinen
als Aussagekraft bezeichnet.
Allerdings missfällt mir diese Datenverschwendung, denn ob ich
in der Firma überhaupt arbeiten will, wird nicht durch meine
Bewerbung zum Ausdruck gebracht. Vielmehr sehe ich in einer
Bewerbung nur den Wunsch im Nachgang über die wesentlichen
Kriterien eines Arbeisverhältnisses aufgeklärt zu werden, bis
mir ein annehmbares Einstellungsangebot zu Annahme unterbreitet
wird. Nur haperts da meist dran, weil durch die Frage nach einem 
Gehaltswunsch das ganze Konzept der Stellenangebotsofferte gekippt
wird und ich plötzlich in der deutlich schlechteren Position eines
Leistungsanbieters dastehe.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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;) schrieb:
> Waren wir uns hier nicht einig, das gerade der Aufhebungsvertrag, wenn
> er falsch formuliert wurde, zum Problem wird?
> Das mit dem Abwicklungsvertrag erscheint mir weniger riskant,
> habe das aber noch nicht probiert.

Der Trick funktionierte vor vielen, vielen Jahren. Längst schauen die 
Arbeitsagenturen genau hin, ob der Abwicklungsvertrag nicht ein 
verkappter Aufhebungsvertrag ist. Das darf in der Regel angenommen 
werden.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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;) schrieb:
> Waren wir uns hier nicht einig, das gerade der Aufhebungsvertrag, wenn
> er falsch formuliert wurde, zum Problem wird?
> Das mit dem Abwicklungsvertrag erscheint mir weniger riskant,
> habe das aber noch nicht probiert.
Was ist der genaue Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und 
Abwicklungsvertrag? ???
Den Begriff Abwicklungsvertrag kenne ich nicht ... ist das dann eine 
Firma, die kurz vor der Insolvenz steht?

>
> Robert K. schrieb:
>> Die Krankschreibung
>> wird in irgendeiner Form in Deinem Arbeitszeugnis auftauchen.
>
> Sicher nicht, wenn das Arbeitszeugnis von einer sachverständigen
> Person, z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht, geprüft wird.
> Verhängnisvoll kann eine Kündigung werden, wenn die Arbeitgeber
> sich i.d.R. telefonisch austauschen. Die Kontaktanschrift im
> Arbeitszeugnis macht das möglich. Worüber sich da ausgetauscht
> wird, wird man als Betroffener meist nie erfahren. Man merkt es
> höchstens daran, dass sich Beruflich nichts bewegt und man nicht
> begreift, warum nicht.
Glaub mir, der AG ist nicht doof und gerade wenn es sich um höher 
bezahlte Jobs handelt wird auch mal nachgeforscht.
Glaubst Du ernsthaft einem AG, dem durch bewußtes Krankfeiern des AN ans 
Bein gepinkelt wurde, wird sich dann loyal gegenüber dem AN verhalten?


> Das erfährt man in der Regel nie, selbst wenn man im VG,
> mal zufällig einen Stoß Bewerbungsmappen auf dem Tisch liegen sieht.
> Da juckt es einem schon in den Fingern, da mal rein zu gucken.
wie jetzt als Bewerber? Du meinst als AN der Firma?
Wenn Dir sowas als Bewerber widerfährt, dann ist die Firma 
unprofessionell!

> Das entnehmen die Personalentscheider aus den Zeugnissen und
> Tätigkeitsbeschreibungen. Das ist das, was man im allgemeinen
> als Aussagekraft bezeichnet.
nur zum Teil.

> Allerdings missfällt mir diese Datenverschwendung, denn ob ich
> in der Firma überhaupt arbeiten will, wird nicht durch meine
> Bewerbung zum Ausdruck gebracht. Vielmehr sehe ich in einer
> Bewerbung nur den Wunsch im Nachgang über die wesentlichen
> Kriterien eines Arbeisverhältnisses aufgeklärt zu werden, bis
> mir ein annehmbares Einstellungsangebot zu Annahme unterbreitet
> wird.
Das ist dann Deine ganz eigene seltsame Interpretation :-)
Eine Bewerbung ist primär ein Arbeitswunsch, der mit der Präsentation 
der eigenen Fähigkeiten einhergeht.

> Nur haperts da meist dran, weil durch die Frage nach einem
> Gehaltswunsch das ganze Konzept der Stellenangebotsofferte gekippt
> wird und ich plötzlich in der deutlich schlechteren Position eines
> Leistungsanbieters dastehe.
Tja, dann gehörst Du wie ich und 100000 andere zu den 'normalen' 
Bewerbern mit den Standardskills, eben nicht die Creme de la Creme, die 
was ganz besonderes bieten kann. Wer als Firma was besonderes sucht, der 
muß auch entsprechend zahlen und die Bereitschaft gibt es ja auch 
zumindest bei Großkonzernen.
Ein guter Bewerber wird sich niemals unter Wert verkaufen - das fängt 
auch schon im kleinen Rahmen an ... ich habe auch schon Angebote dankend 
abgelehnt.

von Mario X. (grinderfx)


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Gewöhnlich kriegt man dann eine Zahlung, die so hoch ist, dass man die 
nächsten 3 Monate damit überleben kann.
Wenn man dann eher einen neuen Job findet, umso besser, dann hat man was 
von dem Geld.
Sonst sollte man nichts unterschreiben, denn selbst Schuld und die 
Sperre ist berechtigt.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Robert K. schrieb:
> Was ist der genaue Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag und
> Abwicklungsvertrag? ???
> Den Begriff Abwicklungsvertrag kenne ich nicht ... ist das dann eine
> Firma, die kurz vor der Insolvenz steht?

Nein, mit Abwicklung einer Firma/Gesellschaft, also mit einer 
Liquidation hat das nix zu tun.

Ein Abwicklungsvertrag wird nach beendetem Arbeitsverhältnis 
geschlossen, um restliche Fragen zu regeln wie Resturlaubsansprüche, 
etwaige noch offene Forderungen (z.B. Überstundenvergütungen) etc. 
Verbunden ist damit meist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die 
Kündigungsschutzklage.

Abgewickelt wird also das Arbeitsverhältnis.

Nun kannst Du das natürlich dergestalt drehen, dass absprachegemäß eine 
(fiktive) Kündigung ausgesprochen wird und zugleich (mit evtl. späterem 
Datum) ein Abwicklungsvertrag geschlossen wird, damit es aussieht, als 
sei das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des Arbeitgebers beendet 
worden. Dann würde ja im Gegensatz zum Fall des Aufhebungsvertrages 
keine Sperrzeit drohen. Dieser Praxis haben die Sozialgerichte einen 
Riegel vorgeschoben.

: Bearbeitet durch User
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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https://arbeitsrecht-schulz.de/2019/12/20/aufhebungsvertrag-abwicklungsvertrag/?gclid=EAIaIQobChMI0tqhk-eq7wIVU-d3Ch3SSgq4EAAYAiAAEgKxzvD_BwE

Bei einem Abwicklungsvertrag geht es primär um eine Abfindung ... wenn 
Du im Vorstand gearbeitet hast, kann das natürlich klappen :-)

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Rainer Z. schrieb:
> Ein Abwicklungsvertrag wird nach beendetem Arbeitsverhältnis
> geschlossen, um restliche Fragen zu regeln wie Resturlaubsansprüche,
> etwaige noch offene Forderungen (z.B. Überstundenvergütungen) etc.
> Verbunden ist damit meist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf die
> Kündigungsschutzklage.
im Fall des TE wohl kaum durchführbar - er wird wohl auf offene 
Forderungen verzichten müssen. Bei einem Vertrag gibt es immer 2 Seiten 
und eine Abfindung ist immer ein schwerer Nachteil für die Firma.
Die Firma wird sich also im Fall des TE nicht auf einen 
Abwicklungsvertrag einlassen!

> Nun kannst Du das natürlich dergestalt drehen, dass absprachegemäß eine
> (fiktive) Kündigung ausgesprochen wird und zugleich (mit evtl. späterem
> Datum) ein Abwicklungsvertrag geschlossen wird, damit es aussieht, als
> sei das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des Arbeitgebers beendet
> worden.
Die Firma muß dann eine Abfindung zahlen wegen der noch offenen 
Forderungen ... da muß es schon handfeste Vorteile für die Firma geben, 
damit sie sich auf einen Abwicklungsvertrag einläßt - die Firma sagt 
einfach 'nein' zum Abwicklungsvertrag und nun?!

> Dann würde ja im Gegensatz zum Fall des Aufhebungsvertrages
> keine Sperrzeit drohen. Dieser Praxis haben die Sozialgerichte einen
> Riegel vorgeschoben.
na ja, s.o., da muß der TE in der Firmen-hierachie schon ganz oben sein, 
damit es zum theoretischen Abwicklungsvertrag überhaupt kommt.

von ;) (Gast)


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Robert K. schrieb:

> Haftung durch den AG, wie soll das denn gehen? Es geht hier nicht um
> eine Firma, die sich auflöst oder wo eine Abfindung fällig wäre.

Das geht, weil man im Aufhebungsvertrag Vertragsfreiheit hat.
Wenn das Arbeitsamt/Jobcenter eine Sperre/Sanktion verhängt
kann man eine Klausel formulieren, dass der AG den materiellen
Schaden zu ersetzen hat. Man kann im Schadensfall auch die Nichtigkeit
der Kündigung vereinbaren oder was einem Sinnvoll erscheint.
Würden solche Verträge als Sittenwidrig betrachtet werden. wären die
auch nichtig und die Kündigung dann auch. Da ist viel möglich.
Bei Betriebsauflösung reicht gewöhnlich eine betriebsbedingte
Kündigung und ein Aufhebungsvertrag wäre da überflüssig.
Gibts allerdings einen Betriebsrat, dann wirds komplizierter.
Eine Abfindung ist der übliche Weg es einem Arbeitnehmer schmackhaft
zu machen, einer Kündigung widerspruchslos zuzustimmen.
Kommt hat nur auf die Vorteile an. Bei eher geringen Beträgen
wird das ganze dann eher unattraktiv. Da muss man dann schon über
10 Jahre im Betrieb gewesen sein, damit sich das lohnt.
Allerdings kann man auch eine Summe verlangen die deutlich höher
als üblich (halbes Monatsgehalt Netto wie Brutto/Jahr) ist, wenn 
Arbeitgeber einen los werden wollen, aus welchen Gründen auch
immer. Das ist alles verhandelbar.

>> Warum soll der Arbeitnehmer
>> das Risiko tragen, wenn der Arbeitgeber den größeren Nutzen hat?
> Das Arbeitsamt zahlt ALG1 und nicht der AG.

Habe ich nie bestritten, aber wenn man plötzlich gänzlich ohne
Einkommen dastände und ich die oft spärliche Abfindung gegen meinem
Willen und Weltanschauung aufzehren müsste, da sollte der AG
hier schon Schadenersatz leisten.

> Das ist richtig und selbst mit Aufhebungsvertrag wird es schwierig ALG1
> ohne Sperre zu bekommen - das Arbeitsamt ist wie eine Versicherung sehr
> trickreich im Nichtzahlen wollen. Das wird der TE dann noch merken.

Mit Tricks hat das eher weniger zu tun, sondern mit richterlicher
Interpretation. Da folgen die Ämter den Urteilen wie Lemmige.

> eine voraussichtliche Arbeitslosigkeit mußt Du sowie (ich glaube 4 oder
> 8 Wochen vorher) beim Amt melden, sonst kann es allein schon deswegen
> eine Sperre geben.
> Wie die Regeln bei Aufhebungsvertrag aktuell aussehen, weiß ich nicht.

Nur, wenn der AG es einem mit teilt. Wenn er das nicht tut, wird das
Erfahrungsgemäß nicht so eng gesehen.
Weil es quasi keine Regeln gibt, halt Vertragsfreiheit).
Der AHV ist ein ganz gewöhnlicher Vertrag nach BGB.
Wenn sich die Vertragspartner an die Vereinbarungen halten, ist alles
in Butter. Wenn nicht, dann muss wenistens einer bluten und das sollte 
dann der AG sein.

> Ein Aufhebungsvertrag ist immer eine einvernehmliche Auflösung mit
> Vorteilen für beide Vertragsparteien - sonst bräuchte man dieses
> Vertragskonstrukt gar nicht.

Und wie sieht der Vorteil für den Arbeitnehmer aus, wenn eine Sperre
oder Sanktion die ausgelobten Vorteile wieder zunichte macht?

> Tja, das Arbeitsamt ist wie eine Versicherung, die nicht zahlen möchte -
> einfach wird es nicht.

Wenn man Bescheid weiß und die richtigen Auskünfte dem Amt zukommen
lässt, dann wird das schon klappen.
Das ganze Gesetzeskonstrukt hat ja durchaus Sinn, auch wenn es ungerecht
wirkt, aber so manche Abfindung kann ja in die Hunderttausende gehen und
da fällt eine Sperre/Saktion wohl nicht ins Gewicht. ALG2 ist dann
ohnehin erst mal Passe, bis das Vermögen aufgebraucht ist.
Auffällig ist, dass es für Abfindungen keinen Schonbetrag gibt,
so wie das Schonvermögen im ALg2.
Eine Abfindung wird bei ALg2 ohnehin als Einkommen gewertet und das hat 
dann Folgen bei der Bewilligung. Da ist man dann nicht mehr Bedürftig,
was ja auch richtig ist.

> Du sagst es und dann kommt ja auch noch eine neue Probezeit auf Dich zu,
> falls die Einstellung überhaupt klappt.

Kommt auf den Betrieb an. Bei einem Kleinbetrieb unter 10 MA gibts
ohnehin keinen Kündigungsschutz. An den Kündigungsgründen werden also
keine hohen Anforderungen gestellt. In der Probezeit sind überhaupt
keine Gründe nötig. Zwingend ist die fristgerechte Kündigungsfrist
(14Tage) oder bei fristloser Kündigung, die und da bin ich mir nicht 
sicher, dann doch begründet werden muss, denn auf die Frsten hat man 
möglicherweise einen Anspruch. Oft genug haben Arbeitsgerichte die 
fristlose Kündigung in eine Fristgerechte umwandeln müssen, weil die 
Anschuldigungen des AG haltlos waren.
Auch ist die Schriftform bei einer Kündigung vorgeschrieben.
Einstellen kann man dagegen jeden, auch mündlich oder durch eine 
schlüssige Geste. Die Beweislast müsste dann der AG tragen, aber
da bin ich mir auch nicht so sicher. So einen Fall hatte ich
nämlich schon mal. Auch wurde in dem Fall die gesetzliche
Kündigungsfrist missachtet und ich wurde um ein halbes Monatsgehalt 
geprellt. Als ich mein Gehalt ausgezahlt bekam, was der einzige
Beweis der Beschäftigung war, war die Frist fürs Arbeitsgericht
(3 Wochen) schon verstrichen. Wurde als Lebenserfahrung gespeichert.

von Percy N. (vox_bovi)


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;) schrieb:
> Man kann im Schadensfall auch die Nichtigkeit
> der Kündigung vereinbaren oder was einem Sinnvoll erscheint.
Nein. Die Wirksamkeit der Kündigung unterliegt nicht der Disposition der 
Parteien.
> Würden solche Verträge als Sittenwidrig betrachtet werden. wären die
> auch nichtig und die Kündigung dann auch. Da ist viel möglich.
Diesen Schwebezustand wird kein halbwegs gesunder AG sehenden Auges 
herbeiführen.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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;) schrieb:
> Das geht, weil man im Aufhebungsvertrag Vertragsfreiheit hat.
richtig und das gilt natürlich auch für den AG und der hat nun mal die 
besseren Karten.
> Wenn das Arbeitsamt/Jobcenter eine Sperre/Sanktion verhängt
> kann man eine Klausel formulieren, dass der AG den materiellen
> Schaden zu ersetzen hat.
Vertragsfreiheit; bestimmte Klauseln lehne ich als AG ab.

> Man kann im Schadensfall auch die Nichtigkeit
> der Kündigung vereinbaren oder was einem Sinnvoll erscheint.
s.o. - ein Aufhebungsvertrag ist immer zugunsten des AG ... und indirekt 
zu Gunsten des AN, weil man es sich dann mit der Firma nicht verdorben 
hat.

> Würden solche Verträge als Sittenwidrig betrachtet werden. wären die
> auch nichtig und die Kündigung dann auch. Da ist viel möglich.
jahrelange Rechtsstreit :-)

> Bei Betriebsauflösung reicht gewöhnlich eine betriebsbedingte
> Kündigung und ein Aufhebungsvertrag wäre da überflüssig.
> Gibts allerdings einen Betriebsrat, dann wirds komplizierter.
> Eine Abfindung ist der übliche Weg es einem Arbeitnehmer schmackhaft
> zu machen, einer Kündigung widerspruchslos zuzustimmen.
richtig, deswegen wohl auch eher was für Firmen, die Abteilungen 
auflösen wollen bzw. müssen und deshalb unter Druck stehen.

> Kommt hat nur auf die Vorteile an. Bei eher geringen Beträgen
> wird das ganze dann eher unattraktiv. Da muss man dann schon über
> 10 Jahre im Betrieb gewesen sein, damit sich das lohnt.
stimmt, erst dann macht es Sinn.

> Allerdings kann man auch eine Summe verlangen die deutlich höher
> als üblich (halbes Monatsgehalt Netto wie Brutto/Jahr) ist, wenn
> Arbeitgeber einen los werden wollen, aus welchen Gründen auch
> immer. Das ist alles verhandelbar.
ja, nur im obigen Fall hat der TE Frust bei der Arbeit, wird also nicht 
mehr lange gut gehen.

> Habe ich nie bestritten, aber wenn man plötzlich gänzlich ohne
> Einkommen dastände und ich die oft spärliche Abfindung gegen meinem
> Willen und Weltanschauung aufzehren müsste, da sollte der AG
> hier schon Schadenersatz leisten.
"Sollte" - der AG denkt völlig zurecht in erster Linie zu Gunsten der 
eigenen Firma und nicht zu Gunsten des AN.
Tja, Rücklagen als AN sollte man sich schon selbst schaffen, auf ALG1 
ohne Sperre zu vertrauen würde ich nicht riskieren.

> Mit Tricks hat das eher weniger zu tun, sondern mit richterlicher
> Interpretation. Da folgen die Ämter den Urteilen wie Lemmige.
möglich ist es ohne Sperre ALG1 zu bekommen, einfach wird es aber nicht.


> Nur, wenn der AG es einem mit teilt. Wenn er das nicht tut, wird das
> Erfahrungsgemäß nicht so eng gesehen.
In obigen Fall sucht ja der AN einen Ausweg ohne regulärer Kündigung + 3 
Monate Sperrfrist und nicht der AG. Insofern steht der Termin für die 
Kündigung fest und ich denke schon, daß der AN dem Amt das dann 
mitteilen muß.

> Weil es quasi keine Regeln gibt, halt Vertragsfreiheit).
> Der AHV ist ein ganz gewöhnlicher Vertrag nach BGB.
> Wenn sich die Vertragspartner an die Vereinbarungen halten, ist alles
> in Butter. Wenn nicht, dann muss wenistens einer bluten und das sollte
> dann der AG sein.
LOL, der AG hat immer die besseren Karten :-)
Er sagt einfach: die Klausel will ich nicht und dann stehst Du als AN 
dumm da :-)
Beim Abwicklungsvertrag sieht das wegen des Zeitdrucks für den AG dann 
etwas anders aus - nur das sind dann Sonderfälle.

> Und wie sieht der Vorteil für den Arbeitnehmer aus, wenn eine Sperre
> oder Sanktion die ausgelobten Vorteile wieder zunichte macht?
Du mußt das dann so drehen, daß Gründe vorliegen, die eine Sperre 
unrechtmäßig machen ... das wird nicht einfach werden.

> Wenn man Bescheid weiß und die richtigen Auskünfte dem Amt zukommen
> lässt, dann wird das schon klappen.
Das Amt ist nicht Dein Freund, sondern Dein Feind.

> Das ganze Gesetzeskonstrukt hat ja durchaus Sinn, auch wenn es ungerecht
> wirkt, aber so manche Abfindung kann ja in die Hunderttausende gehen und
> da fällt eine Sperre/Saktion wohl nicht ins Gewicht.
Abfindungsvertrag ist wieder ein Sonderfall, ich glaube im Fall des TE 
nicht anwendbar.

> ALG2 ist dann
> ohnehin erst mal Passe, bis das Vermögen aufgebraucht ist.
erst einmal uninteressant, weil es um ALG1 geht - dann hat er 1 Jahr 
Zeit.
Natürlich werden sie vom Amt Alg2 probieren.

> Auffällig ist, dass es für Abfindungen keinen Schonbetrag gibt,
> so wie das Schonvermögen im ALg2.
> Eine Abfindung wird bei ALg2 ohnehin als Einkommen gewertet und das hat
> dann Folgen bei der Bewilligung. Da ist man dann nicht mehr Bedürftig,
> was ja auch richtig ist.
wenn er gearbeitet hat, bekommt erst mal Alg1 ?!
Dann hat er aber auch viel mehr Zeit für Bewerbungen oder auch 
Weiterbildung auf Kosten des Amtes.
Nichtstun geht nur bei sonstigen Einnahmen.

> Kommt auf den Betrieb an. Bei einem Kleinbetrieb unter 10 MA gibts
> ohnehin keinen Kündigungsschutz. An den Kündigungsgründen werden also
> keine hohen Anforderungen gestellt. In der Probezeit sind überhaupt
> keine Gründe nötig.
Du sagst es und es auch nicht gesagt, daß man die Probezeit übersteht - 
der AG kann es sich ja auch anders überlegen - auch aus ganz anderen 
Überlegungen.

> Auch ist die Schriftform bei einer Kündigung vorgeschrieben.
> Einstellen kann man dagegen jeden, auch mündlich oder durch eine
> schlüssige Geste. Die Beweislast müsste dann der AG tragen, aber
> da bin ich mir auch nicht so sicher.
Mündlich hat in Deutschland keinen Wert - willst Du jedes Mal eine Klage 
einreichen, weil Dir mündlich jemand (der z.B. gar keine Prokura hatte; 
alles schon erlebt) eine Zusage macht ... mit Rechtsschutzversicherung 
könnte dieser Freizeitspaß vielleicht theoretisch klappen :-)
Allerdings: Beliebt macht Dich sowas bei künftigen AG bestimmt nicht, 
falls sie es herausfinden :-)

> So einen Fall hatte ich
> nämlich schon mal. Auch wurde in dem Fall die gesetzliche
> Kündigungsfrist missachtet und ich wurde um ein halbes Monatsgehalt
> geprellt. Als ich mein Gehalt ausgezahlt bekam, was der einzige
> Beweis der Beschäftigung war, war die Frist fürs Arbeitsgericht
> (3 Wochen) schon verstrichen. Wurde als Lebenserfahrung gespeichert.
das sind leider die Nachteile als AN und die Klage vorm Arbeitsgericht 
kostet dann auch noch Zeit, Geld und vor allen Dingen Nerven ... wer 
will sich das antun, wenn es nicht um einen größeren Streitwert geht?

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Robert K. schrieb:
> Die Firma wird sich also im Fall des TE nicht auf einen
> Abwicklungsvertrag einlassen!
Ja, warum denn auch? Welchen Gewinn hätte sie?

Robert K. schrieb:
> In obigen Fall sucht ja der AN einen Ausweg ohne regulärer Kündigung + 3
> Monate Sperrfrist und nicht der AG.
Es geht ihm also nur um die selbst verursachten 3 Monate Sperrfrist, die 
er sich von Anderen (z.B. auch von mir) bezahlen lassen will. Das ist, 
man darf es ruhig mal sagen, im Grunde "schäbig"...

Jobwechsler schrieb:
> Wie sollte ein Aufhebungsvertrag formuliert sein
"Gar nicht" sollte ein Aufhebungsvertrag formuliert werden müssen.

Jobwechsler schrieb:
> Mit nen festen Termin für den letzten Arbeitstag findet man besser eine
> Folgeanstellung.
Diese grundlegende Fehleinschätzung nennt sich ugs. "Schönsaufen". Deine 
"Argumente" tendieren generell in diese Richtung...

Denn wenn es tatsächlich besser wäre, erst zu kündigen und von "der 
Straße aus" einen Job zu suchen, damit man beim neuen AG 
vorteilhafterweise sofort anfangen könnte, dann wären sicher schon ein 
paar Schlaue vor dir auf diese Idee gekommen und sie hätte sich 
durchgesetzt.

von ;) (Gast)


Lesenswert?

Robert K. schrieb:

> richtig und das gilt natürlich auch für den AG und der hat nun mal die
> besseren Karten.

Wieso hat der denn die besseren Karten? Der AG bietet doch den AHV an.
Der AG will doch den AN entlassen, scheitert aber wohlmöglich am 
Kündigungsschutz. Wenn der AN kündigen will, dann muss er den AG
dahingegend unter Druck setzen, dass der AN für ihn ein Klotz am
Bein ist, den er los werden will. Auch das ist nicht schwierig.

> Vertragsfreiheit; bestimmte Klauseln lehne ich als AG ab.

Dann gibts auch keinen AHV und wer ist dann der Dumme?
Ich denke schon, dass der Druck des AN höher ist.

> s.o. - ein Aufhebungsvertrag ist immer zugunsten des AG ... und indirekt
> zu Gunsten des AN, weil man es sich dann mit der Firma nicht verdorben
> hat.

Ob ein AHV materiell gleich oder ungleich ist, ist nicht die Frage.
Da müsste man schon konkrete Bedingungen kennen um da eine Bewertung 
vornehmen zu können.

> jahrelange Rechtsstreit :-)

Was für den Arbeitgeber teuer werden kann, denn, wenn die Kündigung für 
nichtig erklärt wird, was wohl relativ häufig vorkommt, dann ist das 
Selbstverschuldet. Das Gehalt muss dann nachgezahlt werden, ohne das
eine Arbeitsleistung im Gegenzug erbracht wurde, oder ein Anspruch
darauf entsteht.

> richtig, deswegen wohl auch eher was für Firmen, die Abteilungen
> auflösen wollen bzw. müssen und deshalb unter Druck stehen.

Druck ist doch immmer da, weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse
schnell ändern können. Große Firmen haben für sowas Rücklagen.

> ja, nur im obigen Fall hat der TE Frust bei der Arbeit, wird also nicht
> mehr lange gut gehen.

Wenn der Vorgang erst mal auf dem Tisch liegt, braucht man vom AN nicht 
mehr viel erwarten, denn dann hat er schon innerlich gekündigt.
Deswegen ist der AG eben etwas mehr unter Druck da zu einem 
einvernehmlichen Abschluss zu kommen.

> "Sollte" - der AG denkt völlig zurecht in erster Linie zu Gunsten der
> eigenen Firma und nicht zu Gunsten des AN.

So dumm sind die auch nicht. Erstrebenswert ist ein Win-Win-Vereinbarung
die beiden Seiten gerecht wird. Viele AG haben leider Betonköpfe und
sind vernünftigen Argumenten oft nicht zugänglich.
Dann gibt es eben Zoff. Wenns vor Gericht geht und die AA ALG1 mit einer
Sperre versieht, kann man Alg2 beim Jobcenter beantragen. Eine Sanktion
mag zwar möglich sein, aber ich kann mir nicht vorstellen, das man wegen
der selben Sache zweimal bestraft werden kann.

> Tja, Rücklagen als AN sollte man sich schon selbst schaffen, auf ALG1
> ohne Sperre zu vertrauen würde ich nicht riskieren.

Bei den Lebenshaltungskosten habe ich oft die Vermutung, dass die 
Wirtschaft sich darauf eingestellt hat, möglichst so viel Kapital aus
der Gesellschaft zu saugen, dass für viele unter den Strich nichts
zum Sparen übrig bleibt. Wie soll da einer Rücklagen bilden?
Firmen haben da ganz andere Möglichkeiten.

> möglich ist es ohne Sperre ALG1 zu bekommen, einfach wird es aber nicht.

Was das Amt nicht weiß, macht das Amt nicht heiß.

> In obigen Fall sucht ja der AN einen Ausweg ohne regulärer Kündigung + 3
> Monate Sperrfrist und nicht der AG. Insofern steht der Termin für die
> Kündigung fest und ich denke schon, daß der AN dem Amt das dann
> mitteilen muß.

Nur wenn der TO einen Antrag stellt, ansonsten muss er von seinem
Vermögen leben oder als Obdachloser sein Leben fristen.
Witzig ist nur, das dann das Sozialamt(oder das Jobcenter) mit
städtischen Sozialarbeitern ankommt und drängen diesen Menschen Hilfe
regelrecht auf, ob sie das wollen oder nicht.

> LOL, der AG hat immer die besseren Karten :-)

Der ist Materiell meist besser gestellt, aber die besseren Karten
hat der damit nicht. Das wäre sonst nur ein Bluff. Wenn der AN mit
den Bedingungen nicht zufrieden ist, dann hat der AG ein Problem
und zwar ein ernstes.

> Er sagt einfach: die Klausel will ich nicht und dann stehst Du als AN
> dumm da :-)

Wer wohl der Dumme ist, wenn der AG die treibende Kraft ist?

> Beim Abwicklungsvertrag sieht das wegen des Zeitdrucks für den AG dann
> etwas anders aus - nur das sind dann Sonderfälle.

Habe ich noch nicht probiert, daher fehlt mir da die Erfahrung.

> Du mußt das dann so drehen, daß Gründe vorliegen, die eine Sperre
> unrechtmäßig machen ... das wird nicht einfach werden.

Drehen kannst du nur am AHV indem du dem Amt einfach keinen vorlegst
und damit eine Ordnungswidrigkeit begehst. Das ist dann das Risiko
des AN. Ordnungswidrigkeiten begehen die Menschen doch mehrmals am Tag.
Wo kein Kläger, so auch kein Richter. Mehr muss man dazu wohl nicht
sagen.

> Das Amt ist nicht Dein Freund, sondern Dein Feind.

Sei deinen Freunden nahe, deinen Feinden noch näher und das
funktioniert erstaunlich gut, wenn man weiß, wie der Laden tickt.

> Abfindungsvertrag ist wieder ein Sonderfall, ich glaube im Fall des TE
> nicht anwendbar.

Ein Recht auf Abfindung gibts ohnehin nicht. Das ist allenfalls ein Art
Schmerzensgeld dafür, das man seinen Job verliert. Schmerzensgeld sind 
dann aber im Sozialrecht kein Einkommen. Schadenersatz schon.

> erst einmal uninteressant, weil es um ALG1 geht - dann hat er 1 Jahr
> Zeit.

Wenns eine Sperre gibt, dann ist ALG2 schon interessant.

> wenn er gearbeitet hat, bekommt erst mal Alg1 ?!

Wenn keine Sperre verhängt wird. Ich glaube, dass das den TO im
Moment die größte Sorge bereitet.

> Dann hat er aber auch viel mehr Zeit für Bewerbungen oder auch
> Weiterbildung auf Kosten des Amtes.

Trotzdem muss das Amt einer Massnahme zustimmen, aber meist rollt
diese Lawine ganz automatisch auf einen Gekündigten zu.
Erstmal Monatelang in irgend einer Doofenmassnahme Bewerbungen
schreiben lernen, ist wohl der Gipfel des Stumpfsinns.
Für gewöhnlich hat man, wenn überhaupt, dass in ein bis zwei Tagen
wieder auf einen aktuellen Stand gebracht.
Nur, die Ämter glauben, das ihre "Kunden" weder einen PC besitzen,
noch dass sie den bedienen können und hinterfragt wird das auch nicht.
Ein PC wird da auch nicht für Zuhause spendiert, was dann sinnvoll und 
auch nicht zu teuer wäre.

> Nichtstun geht nur bei sonstigen Einnahmen.

...oder Rücklagen.

> Du sagst es und es auch nicht gesagt, daß man die Probezeit übersteht -
> der AG kann es sich ja auch anders überlegen - auch aus ganz anderen
> Überlegungen.

Deswegen ist es ja auch nicht verkehrt nach den Gründen für die
Stellenbesetzung zu fragen. Wurde jemand entlassen? Packt das 
Stammpersonal das Arbeitspensum nicht? Oder was ist sonst los?
Man kann sich da eine Menge Stress ersparen, wenn man das
Personalproblem mal analysiert. Vielleicht will man dann sich
lieber nach was besserem umschauen.

> Mündlich hat in Deutschland keinen Wert - willst Du jedes Mal eine Klage
> einreichen, weil Dir mündlich jemand (der z.B. gar keine Prokura hatte;
> alles schon erlebt) eine Zusage macht ... mit Rechtsschutzversicherung
> könnte dieser Freizeitspaß vielleicht theoretisch klappen :-)
> Allerdings: Beliebt macht Dich sowas bei künftigen AG bestimmt nicht,
> falls sie es herausfinden :-)

Das wäre mir ziemlich Wumpe. Der AG hat doch die Zügel in der Hand,
aber ich will natürlich nicht aus niederen Gründen aufgerieben werden.

> das sind leider die Nachteile als AN und die Klage vorm Arbeitsgericht
> kostet dann auch noch Zeit, Geld und vor allen Dingen Nerven ... wer
> will sich das antun, wenn es nicht um einen größeren Streitwert geht?

Die Gerichtskosten sind ja vom Streitwert abhängig. Wenn man sich seines
Rechts sicher ist, dann hätte ich da keine Hemmung. Vorbehalte hätte ich
bei Anwälten, die oft viel Müll erzählen, weil die einen gern in ein 
Mandat manöverien wollen. Die schulden ihren Mandanten nämlich keinen
Arbeitserfolg, bekommen aber immer eine Vergütung. Da wird viel 
manipuliert.
So Kämpferisch sind Anwälte in diesem Land nur im Fernsehen.
Diese Unterhaltung ist nämlich nur dafür da, dass die Menschen ihre 
Rechtsunsicherheit bei den Gerichten ausleben, denn ca. 166000 Anwälte
wollen ja beschäftigt werden und gut leben wollen die davon auch.
Würde nach Leistung bezahlt, hätten wir garantiert 100000 Arbeitslose
mehr und das mit Staatsdiplom. ;)

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Lothar M. schrieb:
> Ja, warum denn auch? Welchen Gewinn hätte sie?
eben und deswegen gibt es einen Aufhebungsvertrag alternativ zum 
Abwicklungsvertrag, der dem AG in der Regel nichts bringt.

> Es geht ihm also nur um die selbst verursachten 3 Monate Sperrfrist, die
> er sich von Anderen (z.B. auch von mir) bezahlen lassen will. Das ist,
> man darf es ruhig mal sagen, im Grunde "schäbig"...
Alg1 ist eine Versicherungsleistung - der AG und der jeweilige AN, der 
jetzt die Firma verläßt, hat dafür Lohn-technisch gezahlt ... informiere 
Dich mal bezüglich des Unterschieds zwischen Alg1 und Alg2 aka H4!
Alg1 ist kein Almosen, sondern eine Versicherungs-Leistung, die jedem 
zusteht, wenn er arbeitslos wird.
Auch Alg2 ist kein Almosen, auch das steht Dir zu, wenn Du die 
Bedingungen erfüllt. Die erfüllt aber nicht jeder.
Wir sind hier ein Rechtsstaat und kein Willkür-Staat ... noch nicht!
Wenn Du rumjammern willst als Steuerzahler, dann mach das doch bei der 
nächsten Wahl?! Wahltag ist Zahltag :-)

> Jobwechsler schrieb:
>> Wie sollte ein Aufhebungsvertrag formuliert sein
> "Gar nicht" sollte ein Aufhebungsvertrag formuliert werden müssen.
>
> Jobwechsler schrieb:
>> Mit nen festen Termin für den letzten Arbeitstag findet man besser eine
>> Folgeanstellung.
> Diese grundlegende Fehleinschätzung nennt sich ugs. "Schönsaufen". Deine
> "Argumente" tendieren generell in diese Richtung...
Der TE sucht nach Möglichkeiten und hat entsprechende Fragen - das ist 
legitim, auch wenn es Dir nicht paßt :-)

> Denn wenn es tatsächlich besser wäre, erst zu kündigen und von "der
> Straße aus" einen Job zu suchen, damit man beim neuen AG
> vorteilhafterweise sofort anfangen könnte, dann wären sicher schon ein
> paar Schlaue vor dir auf diese Idee gekommen und sie hätte sich
> durchgesetzt.
Es gibt verschiedene Gründe für einen Aufhebungsvertrag - nur weil Dir 
diese Möglichkeit nicht in den Kram paßt aus ideologischen Gründen, gibt 
es trotzdem die Möglichkeit ... das ist hier immer noch ein Rechtsstaat 
mit Möglichkeiten und kein Obrigkeitsstaat!

von A. S. (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Alg1 ist kein Almosen, sondern eine Versicherungs-Leistung, die jedem
> zusteht, wenn er arbeitslos wird.

Nein. Wie bei jeder Versicherung kommt es auch darauf an, wie der 
Versicherungsfall eingetreten ist. (Und hier auch, wie intensiv 
Schadensbegrenzung betrieben bzw. versucht wird)

von Percy N. (vox_bovi)


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;) schrieb:
> Dann gibts auch keinen AHV und wer ist dann der Dumme?
> Ich denke schon, dass der Druck des AN höher ist.

Wieso das denn? Wer möchte denn das AV beenden, und wer will unbedingt 
die Sperrfrist vermeiden?

;) schrieb:
> Was für den Arbeitgeber teuer werden kann, denn, wenn die Kündigung für
> nichtig erklärt wird, was wohl relativ häufig vorkommt, dann ist das
> Selbstverschuldet. Das Gehalt muss dann nachgezahlt werden, ohne das
> eine Arbeitsleistung im Gegenzug erbracht wurde, oder ein Anspruch
> darauf entsteht.

Dass es hier der AN ist, der aussteigen will, wird Dir genau wann 
auffallen?

;) schrieb:
> Drehen kannst du nur am AHV indem du dem Amt einfach keinen vorlegst
> und damit eine Ordnungswidrigkeit begehst. Das ist dann das Risiko
> des AN. Ordnungswidrigkeiten begehen die Menschen doch mehrmals am Tag.
Ohne Nachweis der Beendigung des AV kein ALG.
> Wo kein Kläger, so auch kein Richter. Mehr muss man dazu wohl nicht
> sagen.
Doch. Du hast eine Vollmeise.

von Checkmate (Gast)


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Erst einmal kann man sich hier bei Robert K. bedanken, wie ausführlich 
er den Sachverhalt für den TE offen gelegt hat.

In der Tat ist die einzige Möglichkeit einen triftigen Grund zu finden, 
um einer Sperrzeit zu entgehen. Arzt und Diagnose ...

Eine Kündigung ist nie gut, diese mit Krankheit provozieren, noch 
schlimmer.

Der Aufhebungsvertrag ist für alle Beteiligten der sauberste Weg, da 
sich Mitarbeiter, Chefs und sonstige Angestellte immer mal wieder über 
den Weg laufen und ggf. bei Veranstaltungen oder IHK Treffen, an denen 
man womöglich selber teil nimmt, über bestimmte Vorfälle austauschen.

Der Abwicklungsvertrag wird nur bei gehobenen Bediensteten angewandt.

Ich wünsche dem TE viel Erfolg einen triftigen Grund zu finden. Meine 
Taktik werde ich nicht veröffentlichen. Aber es gibt Dinge, welche auch 
für den AG sehr unangenehm werden können. Und ja, diese Ämter sind der 
Feind.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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;) schrieb:
> Wieso hat der denn die besseren Karten? Der AG bietet doch den AHV an.
der ist primär zum Vorteil des AG und deshalb wird es in diesem Vertrag 
keine negativen Klauseln geben.

> Der AG will doch den AN entlassen, scheitert aber wohlmöglich am
> Kündigungsschutz.
LOL, der Kündigungsschutz hängt auch von der Betriebsangehörigkeit ab?
Die paar Monaten kann der AG locker brücken, zumal der AN ja weiterhin 
seine Pflichten erfüllen muß.

> Wenn der AN kündigen will, dann muss er den AG
> dahingehend unter Druck setzen, dass der AN für ihn ein Klotz am
> Bein ist, den er los werden will. Auch das ist nicht schwierig.
genau und deswegen ist je nach Betriebsangehörigkeit ein AHV eine gute 
Lösung für beide ... aber eben kein Druckmittel in Bezug auf Klauseln 
für den AN.
Der AG sitzt nun mal am längeren Hebel.

> Dann gibts auch keinen AHV und wer ist dann der Dumme?
> Ich denke schon, dass der Druck des AN höher ist.
3 Monate Kündigungsschutz als Druckmittel des AN gegenüber dem AG? :-)

> Ob ein AHV materiell gleich oder ungleich ist, ist nicht die Frage.
> Da müsste man schon konkrete Bedingungen kennen um da eine Bewertung
> vornehmen zu können.
Du hast es ja weiter oben selber gesagt, längere Betriebsangehörigkeit, 
betriebsbedingte Kündigung, dann macht der AHV weniger Sinn.

> Was für den Arbeitgeber teuer werden kann, denn, wenn die Kündigung für
> nichtig erklärt wird, was wohl relativ häufig vorkommt, dann ist das
> Selbstverschuldet.
das weiß ich leider nicht - ich denke mal der AG ist gut versichert 
gegen genau solche Probleme ... Du als AN auch?

> Das Gehalt muss dann nachgezahlt werden, ohne das
> eine Arbeitsleistung im Gegenzug erbracht wurde, oder ein Anspruch
> darauf entsteht.
bei Gericht kennst Du das Ergebnis nun mal nicht; sonst würde es 
überhaupt keine Klagen geben.


> Druck ist doch immmer da, weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse
> schnell ändern können. Große Firmen haben für sowas Rücklagen.
richtig und die Kleinfirmen haben wenig Rücklagen und zahlen auch 
entsprechend mies. Dafür hast Du dann die Jobsicherheit zum 
Mindestlohnniveau bzw. knapp darüber.


> Wenn der Vorgang erst mal auf dem Tisch liegt, braucht man vom AN nicht
> mehr viel erwarten, denn dann hat er schon innerlich gekündigt.
> Deswegen ist der AG eben etwas mehr unter Druck da zu einem
> einvernehmlichen Abschluss zu kommen.
der AN aber genauso - für den Rest des Lebens arbeitslos wegen 
schlechten Zeugnis, etc. ist dann auch nicht so gut?


> So dumm sind die auch nicht. Erstrebenswert ist ein Win-Win-Vereinbarung
> die beiden Seiten gerecht wird. Viele AG haben leider Betonköpfe und
> sind vernünftigen Argumenten oft nicht zugänglich.
das sehe ich anders - Deine Forderungen dürfen dann allerdings auch 
nicht zu hoch sein; Du mußt nachgeben, nicht der AG.

> Dann gibt es eben Zoff. Wenns vor Gericht geht und die AA ALG1 mit einer
> Sperre versieht, kann man Alg2 beim Jobcenter beantragen.
Ach ne? Bist Du Tagelöhner oder hast alles verballert?
Wenn Du ein paar Jahre gearbeitet hast und relativ gut verdient hast, 
dann hast Du keinerlei Anspruch auf Alg2 - dann mußt Du erst einmal Dein 
Vermögen komplett aufbrauchen ... das lächerliche Schonvermögen ist doch 
mehr als ein Witz ?!

> Eine Sanktion
> mag zwar möglich sein, aber ich kann mir nicht vorstellen, das man wegen
> der selben Sache zweimal bestraft werden kann.
Du bekommst kein Alg2 und ansonsten ist es eben in der Regel ein 
Sozialbetrug!
Tagelöhner sind nur die wenigsten.
Wenn ein Sozialbetrug auffliegt, dann knallt es richtig und das ist auch 
gut so.

> Bei den Lebenshaltungskosten habe ich oft die Vermutung, dass die
> Wirtschaft sich darauf eingestellt hat, möglichst so viel Kapital aus
> der Gesellschaft zu saugen, dass für viele unter den Strich nichts
> zum Sparen übrig bleibt. Wie soll da einer Rücklagen bilden?
Wenn Du wesentlich besser als Mindestlohn verdienst, dann kannst Du doch 
sparen?
Mit Mindestlohn wird es schwieriger, ist aber auch noch möglich - eine 
Frage der Disziplin. Probleme gibt's erst später bei der Rente - dann 
kannst Du nämlich hier abhauen, dann lohnt sich das Leben preislich hier 
gar nicht mehr.


> Was das Amt nicht weiß, macht das Amt nicht heiß.
stimmt in gewissen Rahmen

> Nur wenn der TO einen Antrag stellt, ansonsten muss er von seinem
> Vermögen leben oder als Obdachloser sein Leben fristen.
ALG2 ist eben nicht jeder berechtigt - das ist die Unfairness des 
Systems, Sparen + Eigenvorsorge wird bestraft.

> Witzig ist nur, das dann das Sozialamt(oder das Jobcenter) mit
> städtischen Sozialarbeitern ankommt und drängen diesen Menschen Hilfe
> regelrecht auf, ob sie das wollen oder nicht.
ja, ja das Jobcenter und das Sozialamt, eine Geschichte für sich.

> Der ist Materiell meist besser gestellt, aber die besseren Karten
> hat der damit nicht. Das wäre sonst nur ein Bluff. Wenn der AN mit
> den Bedingungen nicht zufrieden ist, dann hat der AG ein Problem
> und zwar ein ernstes.
Da mußt Du als AN aber schon ein sehr guter Pokerspieler sein :-) Also 
ich bin's nicht.


> Habe ich noch nicht probiert, daher fehlt mir da die Erfahrung.
mir auch

> Drehen kannst du nur am AHV indem du dem Amt einfach keinen vorlegst
> und damit eine Ordnungswidrigkeit begehst.
nein, das meine ich nicht - das Arbeitsamt wird z.B. versuchen Alg1 
komplett abzuwürgen, indem es Dich als arbeitsunfähig einstuft, etc.

> Wenns eine Sperre gibt, dann ist ALG2 schon interessant.
eigentlich nicht, siehe oben - so wenig Vermögen kann man nach ein paar 
Jahren Arbeit eigentlich nicht haben? :-)


> Wenn keine Sperre verhängt wird. Ich glaube, dass das den TO im
> Moment die größte Sorge bereitet.
wie gesagt, gesundheitliche Gründe ist z.B. ein Grund für keine Sperre 
und dann wird es vom Amt aber richtig ungemütlich werden - die lassen 
sich dann einiges einfallen, damit sie Alg1 nicht zahlen müssen.

> Trotzdem muss das Amt einer Massnahme zustimmen, aber meist rollt
> diese Lawine ganz automatisch auf einen Gekündigten zu.
> Erstmal Monatelang in irgend einer Doofenmassnahme Bewerbungen
> schreiben lernen, ist wohl der Gipfel des Stumpfsinns.
Du mußt natürlich gegensteuern beim Amt: ich bekomme den Job, wenn ich 
die Weiterbildung mache ... bis zu einem kleinen Budget geht das.

> Für gewöhnlich hat man, wenn überhaupt, dass in ein bis zwei Tagen
> wieder auf einen aktuellen Stand gebracht.
> Nur, die Ämter glauben, das ihre "Kunden" weder einen PC besitzen,
> noch dass sie den bedienen können und hinterfragt wird das auch nicht.
wenn Du Akademiker bist, dann gibt es auch eine besondere Betreuung beim 
Amt - nicht immer, aber manchmal.

> Ein PC wird da auch nicht für Zuhause spendiert, was dann sinnvoll und
> auch nicht zu teuer wäre.
auch das ist überflüssig, weil das Jobcenter ein No-Jobcenter ist.
Wenn Du es nicht selbst schafft, dann hilft Dir das Arbeitsamt/Jobcenter 
nicht weiter.

> Deswegen ist es ja auch nicht verkehrt nach den Gründen für die
> Stellenbesetzung zu fragen. Wurde jemand entlassen? Packt das
> Stammpersonal das Arbeitspensum nicht? Oder was ist sonst los?
> Man kann sich da eine Menge Stress ersparen, wenn man das
> Personalproblem mal analysiert. Vielleicht will man dann sich
> lieber nach was besserem umschauen.
Diese Internas gibt Dir leider kein AG vorher preis :-)

> Das wäre mir ziemlich Wumpe. Der AG hat doch die Zügel in der Hand,
> aber ich will natürlich nicht aus niederen Gründen aufgerieben werden.
Arbeit ist nun mal keine Wunschliste.

> Die Gerichtskosten sind ja vom Streitwert abhängig. Wenn man sich seines
> Rechts sicher ist, dann hätte ich da keine Hemmung. Vorbehalte hätte ich
> bei Anwälten, die oft viel Müll erzählen, weil die einen gern in ein
> Mandat manöverien wollen. Die schulden ihren Mandanten nämlich keinen
> Arbeitserfolg, bekommen aber immer eine Vergütung. Da wird viel
> manipuliert.
Ohne Rechtsanwalt hast Du sowieso keine Chance außer Du bist selber 
Jurist.

> So Kämpferisch sind Anwälte in diesem Land nur im Fernsehen.
Jein, Du kennst eben die Falschen :-)
Weiterhin glaubst Du immer mit einem Rechtsstreit durchzukommen. Ein 
guter Anwalt wird Dir die Chancen vor dem Streit benennen können.

> Diese Unterhaltung ist nämlich nur dafür da, dass die Menschen ihre
> Rechtsunsicherheit bei den Gerichten ausleben, denn ca. 166000 Anwälte
> wollen ja beschäftigt werden und gut leben wollen die davon auch.
es ist eben eine arbeitsteilige Gesellschaft und auch Juristen wollen 
leben.

> Würde nach Leistung bezahlt, hätten wir garantiert 100000 Arbeitslose
> mehr und das mit Staatsdiplom. ;)
ja, aber nicht unbedingt nur Anwälte ... da gibt es leider noch 
schlimmere Berufszweige.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Checkmate schrieb:
> Meine Taktik werde ich nicht veröffentlichen.

Dazu zwingt Dich keiner. Meine Erfahrung ist, dass Arbeitnehmer ihre 
Brötchengeber damit mürbe machen, dass sie sich Monate mit verschiedenen 
Krankheiten arbeitsunfähig schreiben lassen, d.h. es entstehen 
fortwährend Lohnfortzahlungsansprüche neu. Zu Lasten des Arbeitgebers 
also und nicht zu Lasten der Krankenkasse (mit geringerem Krankengeld).

Man komme mir jetzt nicht mit dem Hinweis, der Arbeitgeber könne die 
Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und über die Krankenkasse durch den MDK 
überprüfen lassen. Das klappt in der realen Welt nämlich nicht, weil 1.) 
die Krankenkassenmitarbeiter immer wieder erstaunt sind und nicht 
glauben wollen, dass sie verpflichtet sind, die Prüfung zu veranlassen 
und 2.) wenn die Maßnahme endlich in Gang kommt, der Arbeitnehmer längst 
gesund ist oder eine andere Krankheit hat. Außerdem wird erst nur nach 
Aktenlage geprüft und geglaubt, was der Hausarzt attestiert hat.

Das ist jetzt aber off topic zum Fred des TE, denn diesem unterstelle 
ich es nicht (er will schließlich freiwillig ausscheiden).

von Checkmate (Gast)


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Eine Kündigung mit Krankheit zu provozieren ist nicht der richtige Weg. 
Dann kommt noch das "freiwillige" BEM etc. Was will man mit der Person 
in Zukunft anfangen...würde ich so nicht machen. Wer noch ein Ruf zu 
verteidigen hat, sollte da wirklich zwei mal drüber nachdenken. Das was 
ich von anderen erwarte...

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Kündigung mit Krankschreibungen zu provozieren, find ich ganz und gar 
nicht okay. In Mangelberufen finden Arbeitnehmer trotzdem sofort einen 
neuen Arbeitsplatz. In Pflegeberufen beispielsweise, aber auch im 
Güterkraftverkehr etwa und in diversen Handwerksberufen.

Ansonsten hast Du ja gelesen, was ich selber dem TE mehrfach empfohlen 
habe (erst neuen Job finden, dann Kündigung/Aufhebungsvertrag).

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Rainer Z. schrieb:
> Dazu zwingt Dich keiner. Meine Erfahrung ist, dass Arbeitnehmer ihre
> Brötchengeber damit mürbe machen, dass sie sich Monate mit verschiedenen
> Krankheiten arbeitsunfähig schreiben lassen, d.h. es entstehen
> fortwährend Lohnfortzahlungsansprüche neu. Zu Lasten des Arbeitgebers
> also und nicht zu Lasten der Krankenkasse (mit geringerem Krankengeld).
also ich habe immer versucht dem AG gegenüber loyal zu sein - traurig, 
wenn inzwischen anders gedacht wird und eine Minderheit von 
Arbeitnehmern, die den AG ausnutzen will, zur Regel wird?
Ist das wirklich so?
Das deutet dann leider auch darauf hin, daß die Perso Fehler macht, wenn 
sie solche Leute einstellt ... falsche Kriterien.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ja, das ist so. Das Leben ist kein Ponyhof.

Ich will hier aber nicht einseitig betrachtet werden. Auch manche 
Arbeitgeber haben Zermürbungstaktiken drauf. Damit will ich aber nicht 
mehr anfangen, dann sind wir erst recht off topic.

Aber mein Standpunkt ist, das würde ich mir selber nicht antun wollen, 
weder auf der einen Seite noch auf der anderen.

von Jobwechsler (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Thema des Threads ist die Sperrfrist bei ALG1 und wie man diese umgehen
> kann.

'Umgehen' ist zu umfassend formuliert. Es geht simpel darum, das, falls 
man wider Erwarten Arbeitslosengeld beantragen müsste, das nicht durch 
einen 'Formulierungsfehler' im Aufhebungsvertrag behindert wird.

Um es mal mit Alltagsdingen zu vergleichen: Wenn man aus dem Haus geht 
und vorsichtshalber einen Regenschutz mitnimmt, dann wählt man diesen 
Schutz so, das er im Fall des Regens schnell einsatzbereit ist und
ausreichend lange dicht hält. Nach der Auswahl prüft man die 
Entscheidung,
indem man den Schirm an der Tür zur Probe aufspannt und nach Schäden 
schaut.

Man kann es auch  als 'Rückversicherung' für eine mglw.  bald wieder 
endenden Start als Freiberufler sehen. Also bspw.
nach Kündigung startet man als Freiberufler in einem Projekt, das 
Umständehalber nach wenigen Wochen durch den Projektgeber beendet wird.
Natürlich besteht dann noch Anspruch auf ALG1 (Mindesteinzahldauer etc. 
aus der Tätigkeit vor dem Freiberufler vorausgesetzt)
obwohl mglw. eine Eigenkündigung das Arbeistverhältniss vor der 
unfreiwillig kurzen Zeit als 'Selbstständiger' beendete.

> Wie soll der feste Termin für den letzten
> Arbeitstag helfen, eine Folgeanstellung zu finden?

Die Begründung liegt u.a. darin, wie ein Personaler die eingehenden 
Bewerbungen bewertet.
Bekanntlich sondieren vielen Bewerbungen nur den Markt. 'Kann ja nicht 
schaden sich mal zu bewerben um Gehälter abzufragen. Man muß ja nicht 
wirklich wechseln.'
Oder der Bewerber benutzt den neuen 'Arbeitsvertrag zur Ansicht',
also lediglich um beim bisherigen Arbeitgeber 'Druck in Richtung 
Gehaltserhöhung zu machen'.

Bei einem Bewerber mit festen Termin für einen (Neu-)Start wie Studenten 
in der Abschlußprüfungsphase oder Erwerbstätige in befristeter 
Anstellung  stellt sich diese unverbindliche "ich lass mit dieser 
Bewerbung einen Testballon steigen"-Situation eher nicht.

Deshalb schätzen Personaler die Kanditaten, die den Job wirklich  zu 
einem Termin brauchen als 'verbindlicher/seriöser' ein als diese, die 
bei der Frage nach dem Termin für einen möglichen Arbeitsstart verlegen 
rumdrucksen.

Und natürlich zeigt Kündigung auf Eigeninitiative Charakterzüge, die 
mglw. gerade positiv bewertet sind, wie
"aktive Lebensplanung" "Mut zum Verlassen der Komfortzone" "weiss was er 
will und was nicht", "konsequentes Handlungsweise" .

Und natürlich verändert sich die Vorgehensweise des Bewerbers selbst 
nach dem Aufhebungsvertrag, auch weil er sich nicht länger in der für 
ihn mglw.
'ungesunden/schizophrenen', weil in sich widersprüchlichen Situation, 
befindet, sich für einer unbestimmte Zeitpanne gleichzeitig um Erhalt 
wie auch Verlassen/Wechsel seiner bisherigen Arbeitsstelle
bemühen zu müßen. Ist dagen der letzte Tag fix terminiert, konzentriert 
man sich bei der Bewerbung auf die Jobs die man wirklich antreten will.

Selbstverständlich ist eine Bewerbung aus nichtgekündigter Anstellung 
bequemer und sicherer. Aber nicht immer hat man diesen Luxus.

Bei befristeten Jobs, Arbeitsverträge mit Ausschlussklauseln
(Konkurrenzverbot), während einer Ausbildung (Studium, Promotion, 
Umqualifizierung),im 'Sabatjahr', während der Baby-/Kinderpause,
beim Hausbau, ... .
Oder es ist abzusehen, das diese Stelle demnächst obsolet wird.
Für Requirements-/Entwicklungsingenieure ist die Entwicklung/Testphase 
abgeschlossen und jetzt wird "nur noch" produziert (wie im 
Flugzeugbau/Medizintechnik).
Oder die Branche, bei der man gerade tätig ist, ist ohnehin im Umbruch 
und mittelfristig steht die gesamte Firma auf der Kippe (bspw. 
Maschinenbau mit Spezialisierung Verbrenner; Hausantennentechnik, 
traditionelle  Elektromechanik)und man selbst vor der Aufgabe 
"berufliche Neuausrichtung/Umqualifikation" weil man noch 10++ Jahre zum 
Ruhestand hat.

Aber wenn man sich in einer solchen Situation befindet, dann sollte man 
sich doch nicht zusätzlichen Druck aufbauen in dem man sich eine 
vermeidbare (!) Sperrfrist durch 'Fehler' im Auflösungsvertrag 
einhandelt.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Jobwechsler schrieb:
> Selbstverständlich ist eine Bewerbung aus nichtgekündigter Anstellung
> bequemer und sicherer. Aber nicht immer hat man diesen Luxus.

Jobwechsler schrieb:
> Aber wenn man sich in einer solchen Situation befindet, dann sollte man
> sich doch nicht zusätzlichen Druck aufbauen in dem man sich eine
> vermeidbare (!) Sperrfrist durch 'Fehler' im Auflösungsvertrag
> einhandelt.

Aber DU HAST diesen Luxus!

Und warum vermeidest Du die Sperrfrist nicht schon dadurch, dass Du gar 
nicht erst einen Auflösungsvertrag schließt?

Du denkst realitätsfern und weltfremd. Du meinst also, eine vorherige 
Aufhebung des Arbeitsverhältnisses würde bei einem Personaler seriöser 
rüberkommen? Na, da fragen wir mal die Personaler hier im Forum. Ich 
glaube eher, die wundern sich über den Kandidaten und zweifeln an 
seiner... naja.

Du schließt sicher auch Aufhebungsverträge mit Deinen Vermietern, bevor 
Du überhaupt nach einer neuen Wohnung geschweige denn auf den 
Wohnungsmarkt geschaut hast, nicht wahr?

: Bearbeitet durch User
von A. S. (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> realitätsfern und weltfremd.

Auf den Punkt.

T.O.: nimm 3 Wochen Urlaub (ggf. unbezahlt oder Krankschreibung) und 
treffe Leute im RL. Besprich Dich mit Deiner Frau, oder halt Familie, 
Kumpel.

Denke notfalls darüber nach angemessenen Dienst zu machen, den Kopf 
mental nach der Arbeit frei zu pusten und konkrete Bewertungen 
anzugehen.

Sage bewusst nein auf der Arbeit, wenn es mehr ist, als Du schaffen 
kannst. Es geht auch ohne Dich, dann geht es auch mit 100% von Dir.

von Jobwechsler (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Du denkst realitätsfern und weltfremd.

Nein!
Auflösungsverträge sind real und werden zu Tausenden täglich 
unterzeichnet. Wenn Du das nicht akzeptierst, dann halte Dich von dieser 
Diskussion fern!

>Du meinst also, eine vorherige
>Aufhebung des Arbeitsverhältnisses würde bei einem Personaler seriöser
>rüberkommen?

Die Bewerbung, resp. die Motivation für die Bewerbung kommt 
authentischer rüber weil der Grund dafür authentischer ist. Eben kein 
"Testballon aus der Komfortzone".

Es ist ganz real und üblich, das Personen nach einem Auflösungsvertrag 
an anderer Stelle im Erwerbsleben weitermachen.

Wer schon beim Gedanken an einem Auflösungsvertrag Schnappatmung und 
Trennungsangst bekommt, weil er meint er wäre fürs Leben gebrandmarkt, 
sollte sich nicht an Ratschlägen darüber beteiligen. -> Ende der 
Diskussion!

https://www.aerzteblatt.de/archiv/147519/Trennungsangststoerung-im-Erwachsenenalter-Haeufig-nicht-erkannt

von A. S. (Gast)


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Etwas anderes ist es, wenn der AG Dich loswerden will und den AHV will. 
Dann gibt es viel mehr zu beachten, abseits des Vertrags.

Im Vertrag muss plausibel dargestellt sein, dass (wahrscheinlich) und 
warum die Kündigung erfolgt wäre. Die gesetzliche Kündigungsfrist muss 
eingehalten sein (je nach Zugehörigkeit bis zu 7 Monate).

Und wenn der AG es will, solltest Du eine Abfindung fordern. Dafür, dass 
Du auf Rechte (z.b. Kündigungsschutzklage) verzichtest.

Aber wie gesagt, wenn der AG es will, tut sich ein ganz anderes 
Universum auf.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Jobwechsler schrieb:
> Wenn Du das nicht akzeptierst, dann halte Dich von dieser
> Diskussion fern!

Mache ich ab sofort.

Und Tschüß.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Jobwechsler schrieb:
> "berufliche Neuausrichtung/Umqualifikation" weil man noch 10++ Jahre zum
> Ruhestand hat.

Da steht ein Indiz für Midlife Crisis.

Aber es schadet wirklich Niemanden aus der Gehaltsklasse des TO, wenn 
eine solche Aktion schief geht, keine Stelle findet, das mit dem 
Arbeitslosengeld nicht so funktioniert, wie gedacht. Nur so wird sein 
beschränkter Horizont wenigsten ein kleines bißchen erweitert werden 
können.

Wie beschränkt seine Sichtweise ist, kann er leicht selbst mittels 
folgenden Selbststestfrage ermitteln:

Wenn er sich aus einer festen Anstellung mit längerer verbindlichen 
Verpflichtungen (Sperre) bewirbt und einen neuen Arbeitsvertrag 
abschließt, welches ist die wichtigste Klausel in dem neuen Vertrag, die 
man unbedingt aufnehmen sollte?

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Rainer Z. schrieb:
> Und warum vermeidest Du die Sperrfrist nicht schon dadurch, dass Du gar
> nicht erst einen Auflösungsvertrag schließt?
wie soll das denn gehen? Wenn er selbst kündigt gibt es immer 3 Monate 
Sperre.
Das ist doch der Sinn eines Aufhebungsvertrages?
Thema nicht verstanden.

> Du denkst realitätsfern und weltfremd. Du meinst also, eine vorherige
> Aufhebung des Arbeitsverhältnisses würde bei einem Personaler seriöser
> rüberkommen?
beim nächsten Arbeitgeber mit Sicherheit - besser als wenn er fristlos 
gekündigt wurde.

> Na, da fragen wir mal die Personaler hier im Forum.
natürlich gibt es auch arrogante Personaler, hier im Forum wirst Du 
fündig.
Aber: auch Personaler stehen unter Druck, auch die müssen Leistung 
liefern.

> Ich
> glaube eher, die wundern sich über den Kandidaten und zweifeln an
> seiner... naja.
er muß das nur richtig begründen; AHV ist ein probates Mittel, um sauber 
aus einem Arbeitsvertrag rauszukommen.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Jobwechsler schrieb:
> 'Umgehen' ist zu umfassend formuliert. Es geht simpel darum, das, falls
> man wider Erwarten Arbeitslosengeld beantragen müsste, das nicht durch
> einen 'Formulierungsfehler' im Aufhebungsvertrag behindert wird.
Tja, dann mußt Du einen Juristen einschalten, um Formulierungsfehler zu 
vermeiden.
Der Formulierungsfehler im AHV wird aber in der Regel nicht das Problem 
werden, sondern der Grund - z.B. ärztliches Attest, da kommt es auf die 
exakte Formulierung an ... und genau da wird auch das Arbeitsamt 
angreifen.
Du solltest schon ein paar Rücklagen haben - 100% Sicherheit gibt es 
nicht im Arbeitsrecht bzw. beim Arbeitsamt.

>
> Um es mal mit Alltagsdingen zu vergleichen: Wenn man aus dem Haus geht
> und vorsichtshalber einen Regenschutz mitnimmt, dann wählt man diesen
> Schutz so, das er im Fall des Regens schnell einsatzbereit ist und
> ausreichend lange dicht hält. Nach der Auswahl prüft man die
> Entscheidung,
> indem man den Schirm an der Tür zur Probe aufspannt und nach Schäden
> schaut.
Die Erfahrungen mußt Du schon selber machen, Vollkasko kannst Du hier 
nicht erwarten. Es gibt immer Gründe, die zu einer Sperre führen und das 
Amt will wie eine Versicherung eben nicht zahlen.

> Man kann es auch  als 'Rückversicherung' für eine mglw.  bald wieder
> endenden Start als Freiberufler sehen. Also bspw.
> nach Kündigung startet man als Freiberufler in einem Projekt, das
> Umständehalber nach wenigen Wochen durch den Projektgeber beendet wird.
Auch gut, dann laß Dir das durch das Amt mit einer Weiterbildung 
finanzieren.

> Natürlich besteht dann noch Anspruch auf ALG1 (Mindesteinzahldauer etc.
> aus der Tätigkeit vor dem Freiberufler vorausgesetzt)
> obwohl mglw. eine Eigenkündigung das Arbeistverhältniss vor der
> unfreiwillig kurzen Zeit als 'Selbstständiger' beendete.
das glaube ich nicht so ganz, ich bin mir auch nicht sicher - 
Selbstständigkeit ist doch auch Arbeit und wenn Du ein Gewerbe 
anmeldest, dann erlischt oder ruht Dein Alg1 Anspruch zumindest ... 
müßtest Du abklären.
Ich schätze, Du hast dann keinen Anspruch mehr. Deswegen vorher eine 
Weiterbildung wahrnehmen bzw. darauf drängen.

von Jobwechsler (Gast)


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Robert K. schrieb:

> wie soll das denn gehen? Wenn er selbst kündigt gibt es immer 3 Monate
> Sperre.

Nein, eben nicht. Im SGB steht " ... dadurch vorsätzlich oder grob 
fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei 
Arbeitsaufgabe)"


Nur ist aber der "Vorsatz des Jobwechsels"
ganz verschieden vom "Vorsatz der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit".

Selbst wenn die EDV automatisch einen Sperrfristbescheid rausschickt, 
ist ein Widerspruch unter den richtigen Umständen (Nachweis der 
Beschäftigungssuche) Aussichtsreich.

von ;) (Gast)


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A. S. schrieb:
> Etwas anderes ist es, wenn der AG Dich loswerden will und den AHV will.
> Dann gibt es viel mehr zu beachten, abseits des Vertrags.

Wieso "abseits"? Natürlich nur im Innenverhältnis der Wirkung
des Vertrags zwischen den Vertragsparteien.
Der Vertrag muss aber als "vertraulich" vereinbart sein, sonst
entfaltet er auch Wirkung im Außenverhältnis und das wäre für
den TO gar nicht gut.

> Im Vertrag muss plausibel dargestellt sein, dass (wahrscheinlich) und
> warum die Kündigung erfolgt wäre.

Für gewöhnlich schreibt man den Kündigungsgrund ins Kündigungsschreiben.
Im AHV hat es da nichts verloren. Das AHV verfolgt ganz andere Ziele.

> Die gesetzliche Kündigungsfrist muss
> eingehalten sein (je nach Zugehörigkeit bis zu 7 Monate).

Auch das gehört in das Kündigungschreiben, aber kreative Personaler
schaffen es auch mal, zurück zu datieren mit einem materiellen Anreiz
für den Gekündigten. Was soll man denn auch mit einem Angestellten
noch anfangen wenn das Vertrauensverhältnis zu dieser Zeit nicht mehr 
besteht? Bezahlter Urlaub kostet der Firma auch Geld.
Das gehört dann in den AHV.

> Und wenn der AG es will, solltest Du eine Abfindung fordern. Dafür, dass
> Du auf Rechte (z.b. Kündigungsschutzklage) verzichtest.

Ansonsten wäre ein AHV ziemlich sinnlos, es sei denn, es gibt
andere schwerwiegende Gründe. Manchmal wird auch nur um ein
gutes Zeugnis oder ein Umwandlung von einer fristlosen in eine 
fristgerechte Kündigung geschachert. Wenn über die Zeugnisse
Firmen eine Background-Recherche vornehmen, dann kann sich das
durchaus günstig für die Karriere auswirken, wenn die
Personalakte sauber ist.
Wenn der AG mit der Kündigungs-Abwicklung zufrieden ist, ist
er vielleicht bereit, als Bonus die Personalakte zu cleanen,
sofern da was Negatives drin stand. Auch der AHV wird nachher
in der Akte zu finden sein.

Ein "Lebenslauf" ist dem Grunde nach nur ein Mittel um das
Proletariat zu knebeln und zu kontrollieren.

Wer zu spät merkt, dass man Karrieremässig in der Sackgasse sitzt,
sollte diese Worte mal in seine Überlegungen übernehmen. Schaden
kann es nicht.

> Aber wie gesagt, wenn der AG es will, tut sich ein ganz anderes
> Universum auf.

Ja, ein Parallel-Universum oder auch Spiegel-Universum. ;)

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Jobwechsler schrieb:
> Nein, eben nicht. Im SGB steht " ... dadurch vorsätzlich oder grob
> fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei
> Arbeitsaufgabe)"
>
> Nur ist aber der "Vorsatz des Jobwechsels"
> ganz verschieden vom "Vorsatz der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit".
>
> Selbst wenn die EDV automatisch einen Sperrfristbescheid rausschickt,
> ist ein Widerspruch unter den richtigen Umständen (Nachweis der
> Beschäftigungssuche) Aussichtsreich.

Wenn Du meinst, daß Du ohne Aufhebungsvertrag mit eigener Kündigung 
besser fährst, dann mach es doch so :-)

von A. S. (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Wenn Du meinst, daß Du ohne Aufhebungsvertrag mit eigener Kündigung
> besser fährst, dann mach es doch so :-)

Uups, da hast Du ihn falsch verstanden: Er will den Aufhebungsvertrag ja 
nur, um schneller einen Job zu finden. Dazu sucht er eine gerichtsfeste 
Formulierung.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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A. S. schrieb:
> Uups, da hast Du ihn falsch verstanden: Er will den Aufhebungsvertrag ja
> nur, um schneller einen Job zu finden.
Tja, sorry, aber ihm ging es doch wohl um die Sperrfrist von 3 Monaten?
Wenn er meint, daß die bei eigener Kündigung wegfällt weil irgendwelche 
Paragraphen genügend Schlupflöcher zulassen, dann soll er das gern 
probieren.
Ich behaupte mal bei eigener Kündigung wird er immer die 3 Monate 
Sperrfrist haben.

A. S. schrieb:
> Er will den Aufhebungsvertrag ja nur, um schneller einen Job zu finden.
wirklich? Den wird er wegen dieses Vertragstyps aber nicht finden. Da 
kann er auch selbst kündigen und hat dann eben die Sperre.

A. S. schrieb:
> Dazu sucht er eine gerichtsfeste Formulierung.
wie gesagt, daß Arbeitsamt schaut nicht so sehr auf die Formulierung des 
AHV sondern auf die Gründe - und da wird auch angesetzt, weil es genau 
da die Grauzone gibt.
Der Vertrag ist ja zwischen AG und AN, spielt also für das Arbeitsamt im 
Prinzip keine Rolle, das Attest beim Arzt z.B. als Grund sehr wohl.

von ;) (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Der Vertrag ist ja zwischen AG und AN, spielt also für das Arbeitsamt im
> Prinzip keine Rolle, das Attest beim Arzt z.B. als Grund sehr wohl.

Im Prinzip schon, denn daraus lässt sich ja möglicherweise eine
Sperre ableiten. Der Vertrag hat ansonsten nur juristische Relevanz
für die Vertragspartner die Vereinbarungen zu gewähren bzw.
einzuhalten. Daher ist das durch das Vertragsrecht des BGB gedeckt
und der Anspruch der Ämter durch das Ordnungsrecht und das
Sozialgesetzbuch was mit dem Vertragsrecht rein gar nichts zu tun
hat.

Robert K. schrieb:
>> Er will den Aufhebungsvertrag ja nur, um schneller einen Job zu finden.

Wie sollte denn der AHV die Jobsuche beschleunigen?
Der Arbeitsmarkt ist grundsätzlich nicht Berechenbar.
Glauben, Wunschdenken, Hoffnung, Glück, trifft es schon eher.

Robert K. schrieb:
> Ich behaupte mal bei eigener Kündigung wird er immer die 3 Monate
> Sperrfrist haben.

Grundsätzlich schon, aber wenn du meinst die geschuldete Arbeit
kann dir aus gesetzlichen Gründen nicht mehr zugemutet werden,
was natürlich genau geprüft wird, dann kannst du auch selbst
kündigen. Vermutlich gibt es da sogar eine Verzeichnis mit
zulässigen Kriterien, aber ob es eins Online gibt, weiß ich nicht.
Beispiel: z.B.
-bei z.B. Frauen - sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz,
-fortgesetzte Beleidigungen oder Tätlichkeiten durch Kollegen oder
 Vorgesetzte
-Verbotene Tätigkeiten auf Anordnung(Fahrzeug führen ohne Führerschein)
-Wegen Krankheit, weil man die geschuldete Arbeit gesundheitlich nicht
-mehr ausüben kann oder darf.
Sicher gibts da noch mehr.

Beitrag #6620177 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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@ Spellflist

"Spellflist", wilklich sehl gut, hihi.

von Jobwechsler (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> @ Spellflist
>
> "Spellflist", wilklich sehl gut, hihi.

Rückzug vom Rückzug?!
Beitrag "Re: Aufhebungsvertrag und Sperrfristen"

Weil Du deine Finger trotz eigenen Erklärung nicht vom Forum still 
halten kannst, offenbarst Du erste Anzeichen von Internetsucht.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Jobwechsler schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Du denkst realitätsfern und weltfremd.
>
> Nein!

Nee, Du denkst doch realitätsfern.

> Auflösungsverträge sind real und werden zu Tausenden täglich
> unterzeichnet.

Natürlich werden Auflösungsverträge zu Tausenden unterzeichnet. Aber Du 
hast wenig Ahnung über die Verteilungsmatrix der echten Gründe.

> Wenn Du das nicht akzeptierst, dann halte Dich von dieser
> Diskussion fern!

Besonders gut verträgst Du keine Kritik. Ein zweites Indiz für Midlife 
Crisis.

Jobwechsler schrieb:
> Weil Du deine Finger trotz eigenen Erklärung nicht vom Forum still
> halten kannst, offenbarst Du erste Anzeichen von Internetsucht.

Das paßt auch zur vorherigen Feststellung und reiht sich in das Bild 
ein.

von A. S. (Gast)


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Spellflist schrieb im Beitrag #6620177:
> und Spellklausel.

Falls Du Sperrklausel meinst, ... Da profitiert i.d.R nur der AN von. 
Ein AG setzt die, wenn er blöd ist oder den AN dafür hält.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Jobwechsler schrieb:
> Und natürlich zeigt Kündigung auf Eigeninitiative Charakterzüge, die
> mglw. gerade positiv bewertet sind, wie
> "aktive Lebensplanung" "Mut zum Verlassen der Komfortzone" "weiss was er
> will und was nicht", "konsequentes Handlungsweise" .
Es ist im Grunde ganz üblich, dass eine Kündigung vom AN ausgeht.

> Charakterzüge, die  mglw. gerade positiv bewertet sind
Aber den Arbeitsvertrag zu kündigen, ohne einen unterschriebenen 
Nachfolgevertrag in der Tasche zu haben, kann ganz andere als positive 
Charakterzüge aufzeigen.

Und dann noch 2 Monatsgehältern hinterherzujammern und Sozialbetrug 
begehen zu wollen, das zeigt dann garantiert keinen einzigen positiven 
Charakterzug mehr auf.

: Bearbeitet durch Moderator
von Jobwechsler (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Und dann noch 2 Monatsgehältern hinterherzujammern und Sozialbetrug
> begehen zu wollen,

Nein, einen (mglw. durch den AG forcierten) Auflösungsvertrag so zu 
gestalten, das man auch die durch eigene Beiträge (14,6% SV + 3,05%AV 
vom Brutto) zwangsangesparte Arbeitslosengeld im unerwarteten Fall 
längerer Beschäftigungslosigkeit zu 100% erhält, ist kein Sozialbetrug.

Es sind auch nicht zwei Brutto-Monatsgehälter die während einer 
Sperrfrist von 12 Wochen nicht ausgezahlt werden, sondern ca. 0,67 
Brutto-Monatsgehälter.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Jobwechsler schrieb:
> Nein, einen ...

Leider liegt hier Lothar wesentlich richtiger. Deine Frage hier richtet 
sich nach Beihilfe zum Unterschleif. Da ist Jeder gut beraten Vorsicht 
walten zu lassen.

Dieter D. schrieb:
> Selbststestfrage ...

Die konntest Du Dir auch nicht beantworten, nicht wahr?

: Bearbeitet durch User
von Claus W. (Gast)


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Sollte ich mich mal als "Mr. Pattex" bewerben? Pattex, was soll das 
heißen? "Ich geh hier nicht mehr weg. Oder ich gehe weg, wenn ich es 
will.

von EX-Ing (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Aber den Arbeitsvertrag zu kündigen, ohne einen unterschriebenen
> Nachfolgevertrag in der Tasche zu haben, kann ganz andere als positive
> Charakterzüge aufzeigen.

Genau so ist es. Spricht für Realitätsverlust, Überschätzung, 
Inkompetenz. Stelle ich so jemanden ein? Nur wenn es nicht anders geht. 
In jedem Fall wird der Bewerber vorgezogen, der aus ungekündigter 
Stellung kommt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jobwechsler schrieb:
> Es sind auch nicht zwei Brutto-Monatsgehälter die während einer
> Sperrfrist von 12 Wochen nicht ausgezahlt werden, sondern ca. 0,67
> Brutto-Monatsgehälter.

Ich bin manchmal im Kopfrechnen etwas schwach: wieviel mögen wohl 3 * 
0,67 sein?

Jobwechsler schrieb:
> Nein, einen (mglw. durch den AG forcierten) Auflösungsvertrag so zu
> gestalten, das man auch die durch eigene Beiträge (14,6% SV + 3,05%AV
> vom Brutto) zwangsangesparte Arbeitslosengeld im unerwarteten Fall
> längerer Beschäftigungslosigkeit zu 100% erhält, ist kein Sozialbetrug.

Das darst Du ja auch gern alles kassieren,  nur eben erst ein paar 
Wochen später. Weggenommen wird Dir nichts.

: Bearbeitet durch User
von Claus W. (Gast)


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"Meine Gehaltsvorstellung beträgt 3700,-€ brutto. Freundliche Grüße Ihr 
Mr. Pattex"

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Das darst Du ja auch gern alles kassieren,  nur eben erst ein paar
> Wochen später. Weggenommen wird Dir nichts.

Auch wenn es der TE nicht hören will: Die Anspruchsdauer/der 
Leistungszeitraum verringert sich auch, § 148 Abs. 1 Ziff. 4 SGB III.

Beitrag #6620792 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Auch wenn es der TE nicht hören will: Die Anspruchsdauer/der
> Leistungszeitraum verringert sich auch, § 148 Abs. 1 Ziff. 4 SGB III.

Jupp. Mein Fehler ...

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Das Heftige an dieser Regelung ist, dass sich die Bezugsdauer mindestens 
um ein Viertel verringert. Hat also beispielsweise wegen seines Alters 
ein Arbeitsloser einen Anspruch auf ALG1 für 24 Monate, so entfällt 
nicht nur die Leistung während der Sperrzeit. Der Arbeitslose bekäme 
ALG1 dann max. noch für 18 Monate.

: Bearbeitet durch User
von Kaban (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Aber den Arbeitsvertrag zu kündigen, ohne einen unterschriebenen
> Nachfolgevertrag in der Tasche zu haben, kann ganz andere als positive
> Charakterzüge aufzeigen.
> Und dann noch 2 Monatsgehältern hinterherzujammern und Sozialbetrug
> begehen zu wollen, das zeigt dann garantiert keinen einzigen positiven
> Charakterzug mehr auf.

Wahre Worte. Darum einfach durchziehen und weiter zu Arbeit gehen bis 
man einen neuen Job hat. Wenn man eine gute Abfindung angeboten bekommt, 
dann mitnehmen, sofort bewerben (während der Arbeitszeit) und im 
worstcase auf die lächerlichen 12 Wochen Sperrzeit scheissen.

von Jobwechsler (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Jobwechsler schrieb:
>> Es sind auch nicht zwei Brutto-Monatsgehälter die während einer
>> Sperrfrist von 12 Wochen nicht ausgezahlt werden, sondern ca. 0,67
>> Brutto-Monatsgehälter.
>
> Ich bin manchmal im Kopfrechnen etwas schwach: wieviel mögen wohl 3 *
> 0,67 sein?
b
Deine Schwäche liegt in der Unkenntniss der konkreten Zahlungen.

In der Sperrfrist werden auf 0,60/0,67 gekürzte Nettobezüge nicht 
gezahlt, aber die für Kranken/Pflege- und Pflegekasse sowie Rente.

Deshalb verliert man durch eine Speerfrist nicht ein Sechstel des 
Jahresgehaltes, sondern weniger.
Lässt sich leicht überprüfen, wenn man die konkreten Zahlen einem 
Lohnzettel und einem Zahlungsnachweises der BfA entnimmt.

Deshalb ist die Oben gemachte Behauptung vom Sozialbetrug über zwei 
Monatsgehälter nicht nur absurd sondern auch verhöhnend. Durch die 
SV-Abgaben hat man sich einen Anspruch auf Arbeitslosigkeit erarbeitet, 
während Sozialbetrug das Erschleichen von Zahlungen ohne Anpruch meint.

von Kaban (Gast)


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Jobwechsler schrieb:
> während Sozialbetrug das Erschleichen von Zahlungen ohne Anpruch meint.

Arbeitslosengeld dient als Überbrückung für unverschuldet in diese Lage 
geratene Personen. Wer freiwillig kündigt, tut dies mutwillig mit allen 
bekannten Folgen. Wer trotz Aufhebungsvertrag noch die übliche 
Sperrfrist UMGEHEN will, der erschleicht sich Leistungen der 
Solidargemeinschaft. Ganz einfach.

von Jobwechsler (Gast)


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Rainer Z. schrieb:

> Auch wenn es der TE nicht hören will: Die Anspruchsdauer/der
> Leistungszeitraum verringert sich auch,

Dem TE gehts aber nicht um Erhalt des Arbeitslosengeldes über den 
gesamten möglichen Zeitraumes, sondern lediglich über die Phase der 
aktiven Suche nach einem Ersatz für die verlorene.

Wurde so im Eröffnungspost geschrieben und im Threadtitel festgehalten.

Was der TO nicht hören will, sind Belehrungen über Szenarien, die für 
ihn, aus welchen Gründen auch immer, nicht zutreffen.

von Jobwechsler (Gast)


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Kaban schrieb:
> Jobwechsler schrieb:
>> während Sozialbetrug das Erschleichen von Zahlungen ohne Anpruch meint.
>
> Arbeitslosengeld dient als Überbrückung für unverschuldet in diese Lage
> geratene Personen. Wer freiwillig kündigt, tut dies mutwillig mit allen
> bekannten Folgen.

Wenn die Arbeitstelle vom AG gestrichen und der Standort geschlossen 
wird, ist nicht  davon auszugehen das aus dem freien Willen des AN 
heraus geschieht.

> Wer trotz Aufhebungsvertrag noch die übliche
> Sperrfrist UMGEHEN will, der erschleicht sich Leistungen der
> Solidargemeinschaft. Ganz einfach.

Das ist ganz einfach falsch, weil ein Arbeitslosengeldempfänger immer 
noch zur Solidargemeinschaft gehört. Oder etwa nicht?

Die Fristen sind auch nicht 'üblich', sondern an einen vermuteten 
Vorsatz des AN gebunden. Ist dieser nicht gegeben, entfällt der Grund 
für die Sperrfrist.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Jobwechsler schrieb:
> Wenn die Arbeitstelle vom AG gestrichen und der Standort geschlossen wird
Dann ist das ein völlig anderes Szenario, als das was der TO hier 
veranstaltet.

Und für das hier zu diskutierende Szenario des TO ist es ganz einfach: 
diese ganze Diskussion um das möglicherweise entgehende Geld ist völlig 
sinnlos, weil sie nichts bringt. Ausser bestenfalls ein paar Kröten.

Der TO sollte sich in der Zeit, die er für diesen Blödsinn aufbringt, 
besser mal Gedanken machen, wie es denn überhaupt so weit kommen konnte. 
Und planen, wie er das in Zukunft verhindern kann.
Denn immerhin wollte er in früheren Zeiten mal dort arbeiten, er hat 
sich sogar für diesen Arbeitsplatz beworben...

Jobwechsler schrieb:
> Das ist ganz einfach falsch, weil ein Arbeitslosengeldempfänger immer
> noch zur Solidargemeinschaft gehört. Oder etwa nicht?
Er ist aber selber Schuld und hat sich ohne Not in diese Lage gebracht 
(oder will sich sogar erst noch bringen!). Ich sehe es als Bezahler an 
dieser Stelle nicht ein, jedem jederzeit jeden selbstgemachten Fehler 
so gegenzufinanzieren, dass er von solchen selbstgemachten Fehlern 
möglichst keine Auswirkungen spürt.
Ich will diese unterschwellige "Vollkaskomentalität" nicht unterstützen. 
Für eigene Fehlentscheidungen soll man ruhig mal Konsequenzen tragen 
müssen.

von Jobwechsler (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Jobwechsler schrieb:
>> Wenn die Arbeitstelle vom AG gestrichen und der Standort geschlossen wird
> Dann ist das ein völlig anderes Szenario, als das was der TO hier
> veranstaltet.

Nein, das fällt eindeutig unter die Szenarien, die der TO mit 
"Aufhebungsvertrag" (nicht Kündigung) und "unabhängig davon, von welcher 
Seite die Initiative ausging" (nicht 100% AN)

> Und für das hier zu diskutierende Szenario des TO ist es ganz einfach:
> diese ganze Diskussion um das möglicherweise entgehende Geld ist völlig
> sinnlos, weil sie nichts bringt. Ausser bestenfalls ein paar Kröten.

Sie bring nichts, ausser einen vierstelligen Betrag, der schonmal in 
Summe der Bafögleistung für ein ganzes Semester entsprechen könnte??!!!

Und auf diesen über jahrelange Beitragszahlungen legitimen Anspruch über 
Tausende Euro soll man verzichten, um nicht als 'Sozialbetrüger' 
verleumdet zu werden?!? Sorry, das ist völlig abstruss.

> Der TO sollte sich in der Zeit, die er für diesen Blödsinn aufbringt,
> besser mal Gedanken machen, wie es denn überhaupt so weit kommen konnte.

Tausende Euro Ansprüche einfordern sind also 'Blödsinn' ... und der TO 
soll jetzt analysieren warum Jobwechsel nun mal zum Alltag gehören, weil 
Standorte und Stellen eben obsolet werden ???

> Und planen, wie er das in Zukunft verhindern kann.
Na beispielsweise indem man sich gegen das Unbill Arbeitslosigkeit 
versichert und auf Regulierung besteht.

> Denn immerhin wollte er in früheren Zeiten mal dort arbeiten, er hat
> sich sogar für diesen Arbeitsplatz beworben...

Ja, die Zeiten ändern sich eben.

> Jobwechsler schrieb:
>> Das ist ganz einfach falsch, weil ein Arbeitslosengeldempfänger immer
>> noch zur Solidargemeinschaft gehört. Oder etwa nicht?
> Er ist aber selber Schuld und hat sich ohne Not in diese Lage gebracht
> (oder will sich sogar erst noch bringen!).

Nein, es ist nicht Schuld des AN, dass immer mal wieder Stellen obsolet 
werden (ich werde jetzt nicht das C-Wort als beispiel nennen).

> Ich sehe es als Bezahler an
> dieser Stelle nicht ein, jedem jederzeit jeden selbstgemachten Fehler
> so gegenzufinanzieren, dass er von solchen selbstgemachten Fehlern
> möglichst keine Auswirkungen spürt.

Welche Fehlentscheidung und wo trägst Du die Kosten für den TO, der doch 
selbst jahrelang in die SV-Kassen einzahlte?!

> Für eigene Fehlentscheidungen soll man ruhig mal Konsequenzen tragen
> müssen.

Trägt ja auch der TO indem er sich nach neuen Stellen umschaut, die 
Differenz aus ALG und Gehaltszahlung trägt und versucht
Fehler beim Aufsetzen der nötigen Schriftsätze zu vermeiden.

von Kaban (Gast)


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Jobwechsler schrieb:
> Weil man völlig demotiviert vom bisherigen Job ist und auch der
> Aufhebungsvertrag der langen Kündigungsfrist (bspw. 12 Wochen zum
> Quartal)  aus den oben genannten Gründen folgen sollte.

Die Aussage passt nicht zu:

Jobwechsler schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>
>> Jobwechsler schrieb:
>>> Wenn die Arbeitstelle vom AG gestrichen und der Standort geschlossen
>>> wird
>>
>> Dann ist das ein völlig anderes Szenario, als das was der TO hier
>> veranstaltet.
>
> Nein, das fällt eindeutig unter die Szenarien, die der TO mit
> "Aufhebungsvertrag" (nicht Kündigung) und "unabhängig davon, von welcher
> Seite die Initiative ausging" (nicht 100% AN)

Warum schreibst du nicht mit der selben Motivation wie du hier 
diskutierst, um Sperren zu UMGEHEN, einfach Bewerbungen, so dass eine 
Sperre keine Rolle spielt? 3 Monate weniger Arbeitslosengeld ist auf das 
gesamte Arbeitsleben betrachtest wie ein Furz im Wind. Dann hast wirst 
du ganz grob eben nicht 2,8 Mio (40 Jahre x 70k Brutto p.a.) während des 
Arbeitslebens bekommen, sondern etwa 2,78 Mio (39,75 Jahre x 70k 
Brutto). Lohnt sich dafür diese stundenlange teils sehr kindisch 
wirkende Diskussion?

von Büronachsteher (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Checkmate schrieb:
>> Meine Taktik werde ich nicht veröffentlichen.
>
> Dazu zwingt Dich keiner. Meine Erfahrung ist, dass Arbeitnehmer ihre
> Brötchengeber damit mürbe machen, dass sie sich Monate mit verschiedenen
> Krankheiten arbeitsunfähig schreiben lassen, d.h. es entstehen
> fortwährend Lohnfortzahlungsansprüche neu. Zu Lasten des Arbeitgebers
> also und nicht zu Lasten der Krankenkasse (mit geringerem Krankengeld).

Dieses Vorgehen ist aber dämlich!
Denkt ihr wirklich dass der neue AG nicht beim alten AG anruft und sich 
erkundigt? Zudem sind viele in Facebook. Ich hab früher selbst die 
Bewerber auf FB angesehen und bei den alten Firmen angerufen. Da kamen 
so Sprüche wie "ein hervorragender Mitarbeiter. Ich persönlich mochte es 
aber nicht das er dauernd xy macht". Damit waren persönliche Meinungen 
geäußert die mir weiter halfen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Büronachsteher schrieb:
> Dieses Vorgehen ist aber dämlich!

Na klar ist dieses Vorgehen dämlich und auch frech.
Ich gab nur Erfahrungen wieder, unterstützen tue ich das nicht.

Und wirklich unfassbar ist, was leichtsinnigerweise auf Facebook 
hinterlassen wird. Da entblöden sich manche nicht, ganz offen 
Beleidigungen über den Arbeitgeber zu posten oder wie sie das letzte 
Wochenende rund um die Uhr durch die Großstadt gezogen sind und 
abgefeiert haben trotz Krankschreibung (war noch vor Corona-Zeiten).

Um Missverständnisse zu vermeiden: Besagte Krankschreibung erfolgte aus 
Gründen, die mit diesem Verhalten nicht im Einklang stand.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Jobwechsler schrieb:
> Sie bring nichts, ausser einen vierstelligen Betrag, der schonmal in
> Summe der Bafögleistung für ein ganzes Semester entsprechen könnte??!!!
Ja, studiert er denn auf einmal?
Warum ziehst du hier solche seltsamen nebulösen Nebenschauplätze auf?

Es geht hier um jemanden, der in einer Firma arbeitet, in der vermutlich 
klaglos noch zig Andere arbeiten. Ihm gefällt es dort nicht mehr. Er 
will wechseln. Und er meint, unbedingt kündigen zu müssen, ohne vorher 
eine andere Arbeit zu haben. Ausschließlich darum geht es hier im 
Thread.

> Und auf diesen über jahrelange Beitragszahlungen legitimen Anspruch
Woraus leitest du diesen "Anspruch" ab? Aus eigenem "Gefühl"? Denn 
offenbar hat man eben keinen Anspruch, wenn man diese Sache nach den 
anzuwendenden Regularien auslegt.

Jobwechsler schrieb:
> Welche Fehlentscheidung und wo trägst Du die Kosten für den TO, der doch
> selbst jahrelang in die SV-Kassen einzahlte?!
Das Geld, das jemand in die Kassen "einbezahlt" hat, ist nicht in 
Vollkaskomentalität für ihn "angespart, zurückgelegt und verwaltet", 
sondern eben sofort für solche Fälle ausgegeben worden, die es genau zu 
dieser Zeit gebraucht haben. Und wenn er sich jetzt aus eigenem 
Antrieb in die Arbeitslosigkeit begibt und Geld dafür haben will, dann 
muss ich jetzt dafür zahlen.
Und je mehr solcher ungerechtfertigter Fälle sich auf diese Art Geld 
beschaffen, um so mehr muss ich zahlen.

>> Denn immerhin wollte er in früheren Zeiten mal dort arbeiten, er hat
>> sich sogar für diesen Arbeitsplatz beworben...
> Ja, die Zeiten ändern sich eben.
Ja, und ich soll diesen Sinneswandel und den durch die falsche 
Vorgehensweise entstehenden "Leerlauf" (mit)finazieren?
Nice try!

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Die Vermutung, dass es dem TE gar nicht um ein neues Arbeitsverhältnis 
geht, kam mir auch schon, weil er sich unbegreiflich hartnäckig den hier 
vielseitigen Ratschlägen verweigert, sich aus dem bestehenden 
Arbeitsverhältnis zu bewerben.

von Dieter D (Gast)


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Jobwechsler schrieb:
> Wenn die Arbeitstelle vom AG gestrichen und der Standort geschlossen
> wird, ist nicht  davon auszugehen das aus dem freien Willen des AN
> heraus geschieht.

Wenn das so waere, waere es aber immer noch erschleichen von 
Sozialleistungen und hier ein Bitten um Beihilfe. Den Paragrphen hierzu 
kann bestimmt Percy hier Posten. Wollte ihn eh schon auf diese Idee 
bringen, bevor er sich woanders ausserhalb des Hauptthemas verzettelt.

Zweitens waere unter diesen Bedingungen alles was der TO vor hat 
eindeutig ein Indiz fuer einen schwerwiegenden Mangel an sozialer 
Intelligenz.

von Checkmate (Gast)


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@Lothar M.:

Ich glaube dir geht es einfach zu gut in deinem Beruf, um solchen 
geistigen Durchfall hier im Forum zu verbreiten. Mit dieser Einstellung 
unterstützt du ja regelrecht die Ausbeutung des Proletariats. Vielleicht 
wird der TE auch bei seinem AG für widrige Dinge mißbraucht? Oder würde 
es dir gefallen wenn du als Entwicklungsingenieur für 
Ultraschallreinigungsgeräte plötzlich Module für militärische Zwecke 
bereitstellst?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Checkmate schrieb:
> Vielleicht wird der TE auch bei seinem AG für widrige Dinge mißbraucht?
Was für eine absurde Herumraterei!

> Oder würde es dir gefallen wenn du als Entwicklungsingenieur für
> Ultraschallreinigungsgeräte plötzlich Module für militärische Zwecke
> bereitstellst?
Was tut das hier zur Sache? Warum diese Nebelkerze?

Willst du kein Müller sein, weil der Soldat vom Butterbrot lebt, das von 
deinem Mehl gebacken wird? Und kein Landwirt, weil darauf das Getreide 
für das Mehl wächst? Und kein Straßenbauer, weil darauf das Getreide zur 
Mühle transportiert wird oder sogar Soldaten darauf zur Arbeit fahren?

> Ich glaube dir geht es einfach zu gut in deinem Beruf
Ich bin zufrieden, danke der Nachfrage.
> um solchen geistigen Durchfall hier im Forum zu verbreiten.
Wie kommst du auf so einen logischen Schluss? Ist es bei dir so, dass du 
geistigen Durchfall absonderst, wenn es dir gut geht? Dann ginge es dir 
augenscheinlich grade aber auch ziemlich gut!

: Bearbeitet durch Moderator
von Percy N. (vox_bovi)


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Lothar M. schrieb:
> Willst du kein Müller sein, weil der Soldat vom Butterbrot lebt, das von
> deinem Mehl gebacken wird?

Dual-Use-Mehl könnte tatsächlich Sorgen bereiten. Bei Radarjammern liegt 
das eher fern; da dürfte klar sein, wohin die Reise gehen soll.

Beitrag #6621119 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6621168 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6621192 wurde von einem Moderator gelöscht.
von A. S. (Gast)


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Jobwechsler schrieb:
> Durch die
> SV-Abgaben hat man sich einen Anspruch auf Arbeitslosigkeit erarbeitet,

Nein. Das ist bei RV der Fall.

Bei KV, PV oder AV hast Du keinen Anspruch auf Krankheit oder 
Arbeitslosigkeit erarbeitet sondern dessen Risiko abgesichert. Bei einer 
Feuerversicherung erarbeitest Du auch keinen Anspruch einer warmen 
Sanierung.

Und die Regeln des Arbeitsamtes sind keine Schikane sondern reflektieren 
das.

Beitrag #6621216 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6621231 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6621256 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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;) schrieb:
> Robert K. schrieb:
>>> Er will den Aufhebungsvertrag ja nur, um schneller einen Job zu finden.
Siehe  von A. S. (achs), 13.03.2021 14:43

Bitte richtig zitieren, dieses Zitat kommt vom Poster A.S. und ich habe 
nur darauf geantwortet :-)

Beitrag #6621262 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Checkmate schrieb:
> @Lothar M.:
>
> Ich glaube dir geht es einfach zu gut in deinem Beruf, um solchen
> geistigen Durchfall hier im Forum zu verbreiten.
Allerdings :-) Das ist wirklich vorbildlich staatstreu :-)
Vielleicht liegt es auch daran, daß ihn selbst 3 Monate Sperre gar nicht 
weiter jucken würden bzw. er selbst sowieso nie betroffen sein wird oder 
war :-)
Dann kann man so einen Mist schreiben.

> Mit dieser Einstellung
> unterstützt du ja regelrecht die Ausbeutung des Proletariats. Vielleicht
> wird der TE auch bei seinem AG für widrige Dinge mißbraucht? Oder würde
> es dir gefallen wenn du als Entwicklungsingenieur für
> Ultraschallreinigungsgeräte plötzlich Module für militärische Zwecke
> bereitstellst?
Vor allen Dingen diese dämliche "bewirb Dich aus ungekündigter 
Stellung", dann wird alles gut :-)) Floskel.
LOL, ich gehe mal davon aus, daß der TE das schon versucht hat und 
gescheitert ist? ... oder wird diese Möglichkeit gar nicht mehr im 
Luxus-100k Jahresgehalt-Forum in Betracht gezogen ?!

Der TE ist natürlich auch ziemlich naiv, wenn er glaubt bei eigener 
Kündigung ohne Sperre davonzukommen anstatt einen Aufhebungsvertrag zu 
wählen :-)
Das wird nicht funktionieren, aber er kann es ja gern probieren und 
berichten.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6621280 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Robert K. schrieb:
> Der TE ist natürlich auch ziemlich naiv, wenn er glaubt bei eigener
> Kündigung ohne Sperre davonzukommen anstatt einen Aufhebungsvertrag zu
> wählen :-)

Wählen kann er viel. Der AG auch. Und schon wird es schwierig,  aber das 
hatten wir schon ...

Beitrag #6621305 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6621309 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Ich bringe den Thread, so wie er bisher ist, mal auf den Punkt.

Der TE will eine Zauber-Formulierung in einem Aufhebungsvertrag, damit 
ihm keine Sperrzeit droht.

Er verkennt, dass es auf diese Zauberformel nicht gibt und dass es 
darauf auch nicht ankommt. Es kommt darauf Ü-BER-HAUPT nicht an.

Entscheidend ist, ob er einen "wichtigen Grund" für eine eigene 
Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag hat. Dieser braucht aber weder in 
der Eigenkündigung zu stehen noch im Aufhebungsvertrag. Diesen Grund 
kann der TE der Arbeitsagentur separat mitteilen. Diese wird es prüfen.

SO läuft das.

Was nun "wichtige Gründe" für eine Auflösung aus Veranlassung des 
Arbeitnehmers sind, darüber gab es im Thread schon zutreffende Hinweise.

Worin der "wichtige" Grund hingegen beim TE besteht, ist nach wie vor 
schleierhaft und nicht im Geringsten erkennbar. Hier spekulieren wir 
nur. Weil der TE hierzu geflissentlich nichts äußert. So aber wird das 
nix.

Der "wichtige Grund" ist individuell zu beurteilen. Zur Beurteilung der 
Erfolgsaussichten möge sich der TE an eine Anwältin oder einen Anwalt 
wenden. Hier kann ihm nicht geholfen werden.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Rainer Z. schrieb:
> Entscheidend ist, ob er einen "wichtigen Grund" für eine eigene
> Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag hat. Dieser braucht aber weder in
> der Eigenkündigung zu stehen noch im Aufhebungsvertrag. Diesen Grund
> kann der TE der Arbeitsagentur separat mitteilen. Diese wird es prüfen.
>
> SO läuft das.
richtig und den Grund muß er dem Arbeitsamt ebenfalls mitteilen und 
genau da wird das Arbeitsamt auch ansetzen.

> Was nun "wichtige Gründe" für eine Auflösung aus Veranlassung des
> Arbeitnehmers sind, darüber gab es im Thread schon zutreffende Hinweise.
>
> Worin der "wichtige" Grund hingegen beim TE besteht, ist nach wie vor
> schleierhaft und nicht im Geringsten erkennbar. Hier spekulieren wir
> nur. Weil der TE hierzu geflissentlich nichts äußert. So aber wird das
> nix.
Er meint ihm würde 'ohne Vorsatz' auch bei Eigenkündigung keine Sperre 
drohen ... haha, weit gefehlt.

> Der "wichtige Grund" ist individuell zu beurteilen. Zur Beurteilung der
> Erfolgsaussichten möge sich der TE an eine Anwältin oder einen Anwalt
> wenden. Hier kann ihm nicht geholfen werden.
richtig, vielleicht klärt ihn der Anwalt ja mal auf.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Robert K. schrieb:
> Er meint ihm würde 'ohne Vorsatz' auch bei Eigenkündigung keine Sperre
> drohen ... haha, weit gefehlt.

Das habe ich vom TE so auch gelesen. Die Sperre droht bereits bei 
(grober) Fahrlässigkeit. Deine Bedenken, Robert K., teile ich. Deshalb 
braucht er eine individuelle Beratung.

Der TE mag tatsächlich Gründe zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses 
haben, die wir aber nicht beurteilen können, weil er sich gerade hier 
bedeckt hält. Was uns ja schon argwöhnisch gemacht hat, auch wenn es 
ggfls. nicht zutrifft.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Was uns ja schon argwöhnisch gemacht hat

Das wäre iunangebracht. Aber wir dürfen den Argwohn des Versicherers 
prognostizieren.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Das wäre iunangebracht. Aber wir dürfen den Argwohn des Versicherers
> prognostizieren.

Korrekt. Deswegen betonte ich, dass es spekulativ ist und der TE 
möglicherweise gute Gründe hat. Er muss sich alleine mit der Agentur für 
Arbeit auseinandersetzen.

Und wir können im Forum keine Rechtsberatung machen, sondern nur 
allgemeine Hinweise geben.

von Dieter D (Gast)


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Interessante neue Funktion, die hier ausgeloest wurde. Der geloeschte 
Beitrag kam von selbst in das Textfeld zurueck als Antwort auf #6621192:

Es scheint so, das Jener und Andere hier nicht wissen, was eine 
Versicherung fuer echte Notfaelle ist oder nicht. Dh. wenn die 
Inanspruchnahme vermeidbar ist, dann ist dieser Weg zu waehlen. Der 
Gesetzgeber sah das so vor.

Es zahlen alle anderen Beitragszahler mit. Wenn es diese Regelung nicht 
gaebe, ueberlegt mal um wieviel der Beitrag steigen wuerde.

Falls sich die Meinung nicht aendern sollte, dann nennen diese wieviel 
Sie gerade dafuer bezahlen, um  eine Rechnung ueber die Differenz zur 
Nachzahlung zu stellen, zahlbar sofort fuer 2021 in einem Betrag an eine 
wohltaetige Organisation, die sich um Arbeitslose, die alles verloren 
haben, kuemmert. Und dann in Ruhe zuruecklehnen, abwarten. Wer A sagt, 
muesste auch  B sagen.

Robert K. schrieb:
> vielleicht klärt ihn der Anwalt ja mal auf.

Wenn dieser serioes ist, wird er kaum etwas anderes dem TO sagen.

Ausserdem hat der TO die Selbsttestfrage noch nicht zu beantworten 
versucht.

Rainer Z. schrieb:
> sondern nur allgemeine Hinweise geben.

Richtig. Zu konkrete Hinweise wuerde schon als Beihilfe gewertet werden 
koennen.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Dieter D schrieb:
> Es scheint so, das Jener und Andere hier nicht wissen, was eine
> Versicherung fuer echte Notfaelle ist oder nicht. Dh. wenn die
> Inanspruchnahme vermeidbar ist, dann ist dieser Weg zu waehlen. Der
> Gesetzgeber sah das so vor.
es geht nicht darum ob ein Notfall vorliegt oder nicht, sondern ob 
Gründe für die Auszahlung der Versicherung vorliegen oder nicht bzw. im 
konkreten Fall, ob 3 Monate Sperre fällig sind oder nicht - nach 3 
Monaten bekommt er sowieso ALG1 ... es sei denn Alg1 wird ihm aberkannt.
Deine Formulierung stimmt so also nicht: es geht hier lediglich nur um 
den Zeitraum von 3 Monaten Sperrfrist, danach erfolgt sowieso die 
Auszahlung von Alg1 - und nein, Notfall zählt nicht; wenn Du kein Geld 
hast für die 3 Monate Sperre hast, bekommst Du für 3 Monate kein Alg1.
Du kannst dann natürlich was anderes versuchen (Verzicht auf Alg1 
zugunsten von Alg2), oder auch Sozialamt, Tafel, keine Ahnung.

>
> Es zahlen alle anderen Beitragszahler mit. Wenn es diese Regelung nicht
> gaebe, ueberlegt mal um wieviel der Beitrag steigen wuerde.
LOL, was meinst Du was sonst so an Geldern verpulvert wird, die die 
Allgemeinheit zahlt bzw. einfach zahlen muß.
Dieses Spar-Argument ist nun wirklich eine Verhöhnung!

> Falls sich die Meinung nicht aendern sollte, dann nennen diese wieviel
> Sie gerade dafuer bezahlen, um  eine Rechnung ueber die Differenz zur
> Nachzahlung zu stellen, zahlbar sofort fuer 2021 in einem Betrag an eine
> wohltaetige Organisation, die sich um Arbeitslose, die alles verloren
> haben, kuemmert. Und dann in Ruhe zuruecklehnen, abwarten. Wer A sagt,
> muesste auch  B sagen.
Blödsinn, auch auf ALGII hast Du einen Rechtsanspruch, sofern Du 
Bedingungen erfüllst - Du kannst natürlich diesen Staat und seine 
Gesetze ändern, mach doch :-)

> Wenn dieser serioes ist, wird er kaum etwas anderes dem TO sagen.
ach ja, was denn ?! Binsenweisheiten wie sie hier verkündet werden?

> Ausserdem hat der TO die Selbsttestfrage noch nicht zu beantworten
> versucht.
vielleicht ist er ja Fall a) ein Troll oder Fall b) er weiß alles besser 
und will nur eine Bestätigung seiner eigenen Meinung haben.

> Richtig. Zu konkrete Hinweise wuerde schon als Beihilfe gewertet werden
> koennen.
wie heißt es so schön: Bitte VDE Vorschriften beachten; alles ohne 
Gewähr und auf eigene Gefahr; das EU Recht sieht dies und das vor und 
bitte den 5 Seiten Disclaimer unter jedem Post aufmerksam lesen und 
zustimmen ... LOL, der Amtsschimmel wiehert mal wieder.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D (Gast)


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Robert K. schrieb:
> es geht nicht darum ob ein Notfall vorliegt oder nicht, sondern ob
> Gründe für die Auszahlung der Versicherung vorliegen oder nicht bzw.

Die Sozialleistungen sind damit der Arbeitnehmer nicht unverschuldet in 
Not geraet. Es gibt deshalb die Idee nur noch auf Harz 4 Sozialhilfe als 
bedingungsloses Grundeinkommen umzusatteln.

Was meinst Du wie schnell die Gesetze und der Staat sich aendern, wenn 
die allgemeine Not um sich greift. Da stellen, jene die hier alles 
aufkaufen die ersten kampffaehigen Roboter hin, und dann geht es dahin. 
Uebrigens alles μC basiert in denen und daher passend zum Forum.

Robert K. schrieb:
> LOL, der Amtsschimmel wiehert mal wieder.

Lese daraus, Dir hat die Idee in dem Beitrag gefallen.

von Klartexter (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Deine Frage hier richtet
> sich nach Beihilfe

Völliger Bullshit, du hast nie gelernt oder wenigstens nachgelesen wie 
Beihilfe nach StGB definiert ist.

Und wo der Unterschied zwischen Straftat und ordnungswidrigkeit liegt. 
Oder welche Handlungsweisen vorliegen müßen, damit der Straftatbestand 
des Betruges erfüllt ist.

Beitrag #6621623 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Dieter D schrieb:
> Die Sozialleistungen sind damit der Arbeitnehmer nicht unverschuldet in
> Not geraet.
im Prinzip - aber bei Alg1 zahlt ja jeder AN mit ein von seinem Lohn.
Hilfe bei späterer Arbeitslosigkeit für begrenzte Zeit und letztendlich 
eine Versicherungsleistung. Die Versicherung gewinnt wie die Bank immer, 
wird also niemals Verlust machen, notfalls wird eben die Dauer der 
Alg1-Hilfe einfach gekürzt.
Bei Alg2 sieht es etwas anders - Du kannst auch nie gearbeitet haben und 
hast trotzdem Anspruch auf Alg2.
Hartz4 bzw. Alg2 ist nur geschaffen worden, um die Sozialhilfe zu 
optimieren bzw. zu minimieren - aber eine Behörde mehr: Arbeitsamt, 
Jobcenter (H4) und Sozialamt existieren parallel.

> Es gibt deshalb die Idee nur noch auf Harz 4 Sozialhilfe als
> bedingungsloses Grundeinkommen umzusatteln.
Hartz4 ist aber nicht bedingungslos - das Schonvermögen ist lächerlich, 
das hast Du schon nach 2 bis 4 Jahren überschritten ... deswegen haben 
ja viele zurecht Angst vor Hartz4.
Bedingungsloses Grundeinkommen wäre möglich, wenn sie alle 
Arbeitsämter+Jobcenter+Sozialamt dicht macht würden - weil aber am 
Arbeitsamt und am Jobcenter eine ganze Arbeitslosen-Industrie dranhängt, 
werden sie das niemals machen.

> Was meinst Du wie schnell die Gesetze und der Staat sich aendern, wenn
> die allgemeine Not um sich greift. Da stellen, jene die hier alles
> aufkaufen die ersten kampffaehigen Roboter hin, und dann geht es dahin.
ja, so wird es leider wohl auch kommen, nur gut finden muß man das 
nicht.

> Uebrigens alles μC basiert in denen und daher passend zum Forum.
wird sehr interessant werden die nächsten Jahren, weil die 
Insolvenzwelle verzögert kommt.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6621693 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Senf D. (senfdazugeber)


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Robert K. schrieb:
> Vor allen Dingen diese dämliche "bewirb Dich aus ungekündigter
> Stellung", dann wird alles gut :-)) Floskel.
> LOL, ich gehe mal davon aus, daß der TE das schon versucht hat und
> gescheitert ist? ... oder wird diese Möglichkeit gar nicht mehr im
> Luxus-100k Jahresgehalt-Forum in Betracht gezogen ?!

Dann muss er es eben weiter versuchen, bis es klappt. Oder auf eigenes 
Risiko kündigen und die 3 Monate Sperre von ALG I in Kauf nehmen. Easy 
as that.

Handeln und die Konsequenzen tragen wie ein Mann, aber nicht kriminell 
werden und die Versicherung (in diesem Falle alle in die 
Sozialversicherung einzahlenden Beschäftigen) betrügen.

Ich finde den Vergleich sehr anschaulich, den Rainer gebracht hat:

Rainer Z. schrieb:
> Du schließt sicher auch Aufhebungsverträge mit Deinen Vermietern, bevor
> Du überhaupt nach einer neuen Wohnung geschweige denn auf den
> Wohnungsmarkt geschaut hast, nicht wahr?

: Bearbeitet durch User
von Jobwechsler (Gast)


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Jobwechsler schrieb:
>> Wenn die Arbeitstelle vom AG gestrichen und der Standort geschlossen
>> wird, ist nicht  davon auszugehen das aus dem freien Willen des AN
>> heraus geschieht.

>Wenn das so waere, waere es aber immer noch erschleichen von
>Sozialleistungen und hier ein Bitten um Beihilfe. Den Paragrphen hierzu
>kann bestimmt Percy hier Posten.

Hat er aber nicht ... kann oder mag man also nicht?

Falls man die Anfrage des TO 'kriminalisieren' möchte, muß man das 
Strafgesetzbuch (§263) zu Rate ziehen.
'Sozialbetrug' setzt als Betrugsdelikt Bereicherungsabsicht und 
kriminelle Handlungsweise voraus. Die kriminelle Handlungsweise wäre 
hier
Fälschung von Unterlagen oder Unterlassung von Information.

Beides liegt in der Bitte des TO um Formulierungshilfe beim Aufsetzen 
eines Vertrages nicht vor.

Es soll ein Dokument (Auflösungsvertrag) erstellt werden , das allen 
Beteiligten vorlieen würde.
Die Absicht des TO besteht wie mehrfach dargelegt, in der korrekten 
Abwicklung eines Wechsels der Erwerbstätigkeit/Arbeitgebers
in einer umsichtigen Weise. Diese Umsicht besteht darin, das,  falls der 
notwendig gewordene Jobwechsel in eine unbeabsichtigte Phase der 
Erwerbslosigkeit führt die erworbenen Ansprüche an Arbeitslosengeld 
genutzt werden können. Dieser Anspruch ist begründet durch Erfüllung der 
Anwartschaft,
Meldung bei der AfA, laufende Suche nach (versicherungspflichtiger) 
Tätigkeit (siehe 
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer 
).

Ausführlichere Betrachtungsweise, wann ein Empfang von Sozialleistungen 
den Tatsachen nach ein Betrug ist, dort:
https://www.ra-samimi.de/hartz-4-arbeitslosengeld-betrug-anwalt/#sozialbetrug-was-ist-das-ueberhaupt

Dieses gegenstandslose Getöse um angebliche 'kriminelle Beihilfe' hier, 
führt allerdings immer weiter weg von einer konstruktiven Reaktion auf 
die TO-Frage. Und ist IMHO mindestens schlechter Stil.

Wenn man eine Frage nicht beantworten kann oder will, dann sollte man 
das deutlich und höflich kommunizieren und nicht
versuchen den TO zu kriminalisieren oder gar in üble Nachrede stellen. 
Oder Ratschläge auf Fragen 'raushauen', die nicht gestellt wurden.

von Dieter D (Gast)


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Der TO hat trotz allem hier eine Gaunerei vor und bittet um 
unentgeldliche Beihilfe. Und das zu nennen ist alles anderer als 
schlechter Stil, sondern ein Indiz das hier vorwiegend rechtschaffende 
Forumsteilnehmer unterwegs sind.
Zumindest scheint er wenigstens jetzt mal etwas selbst im Netz 
nachgesehen zu haben.. Die Selbsttestfrage hat er noch vermieden.

Gut zusammengefasst steht eigentlich dort fast alles:
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht-arbeitnehmer/arbeitslosengeld-nach-aufhebungsvertrag

Dort gaebe es den professionellen Rat. Einen Teil der vermiedenen 
Nichtzshlungen wirst Du da investieren muessen. Oder wartest Du immer 
noch darauf das Dir die fertigen Brathendel von selbst in den Mund 
fliegen?

von Jobwechsler (Gast)


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Dieter D schrieb:
> Der TO hat trotz allem hier eine Gaunerei vor und bittet um
> unentgeldliche Beihilfe.

Nein, das ist nicht so.
Nichts was unter Strafbare Beihilfe nach §27 StGB zählt trifft hier zu.
Wenn das individuelle Rechts- resp. Unrechtsbewusstsein nicht ausreicht, 
zwischen richtig und falsch zu unterscheiden solltest du auch in 
Alltagsdingen einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

>Und das zu nennen ist alles anderer als
>schlechter Stil, sondern ein Indiz das hier vorwiegend rechtschaffende
>Forumsteilnehmer unterwegs sind.

Auch 'rechtschaffende' Menschen kann es an Fachkenntniss und die eigene 
Einsicht ob dieses Mangel fehlen. Siehe Dunning-Kruger-Effekt.

> "vermiedenen Nichtzshlungen", "fertigen Brathendel"

ROFL, verwendet doch einfach das Catchwort aus der TO-Anfrage 
"Sperrfrist" statt deine lächerlich wirkenden 
Rhetorik/Einschüchterungs-Versuche.

Deine Versuche hier irgendwie 'profesionell' zu klingen, wirken einfach 
nur kindisch unbedarft.

Metapher aus dem Deutschen Sagenschatz gegen Gesetzestext, ernsthaft?

von Percy N. (vox_bovi)


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Jobwechsler schrieb:
> Nein, das ist nicht so.
> Nichts was unter Strafbare Beihilfe nach §27 StGB zählt trifft hier zu.
> Wenn das individuelle Rechts- resp. Unrechtsbewusstsein nicht ausreicht,
> zwischen richtig und falsch zu unterscheiden solltest du auch in
> Alltagsdingen einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Das lässt sich so einfach nicht entscheiden. Es ist durchaus denkbar, 
dass hier ein Tip gegeben wird,  der bei sener Umsetzung § 263 StGB 
erfüllen würde; insoweit würde auch strafbare Beihilfe geleistet werden. 
Anstiftung würde ausscheiden, falls der TE ohnehin omnimodo facturus 
wäre.

Ob der TE gezielt versucht, Hinweise für die unauffällige Begehung eines 
Betruges zu erheischen, können wir nicht wissen.

von Kaban (Gast)


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Wenn ihr wissen wollt, ob eure Laien-Theorien stimmen, dann fragt im 
Anwaltsforum und feiert mit einem Link euren glorreichen Sieg hier. Und 
dann fragt euch, ob es das Wert war geschätzt 20 Beiträge mit 
mehrseitiger Länge zu formulieren. 2-3 Stunden Lebenszeit hat das 
bestimmt gekostet, und ohne sinnvollen Output. Super Hobby ;-) Extrem 
kindisch.

von Jobwechsler (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Es ist durchaus denkbar,
> dass hier ein Tip gegeben wird,  der bei sener Umsetzung § 263 StGB
> erfüllen würde; insoweit würde auch strafbare Beihilfe geleistet werden.

§27 StGB bindet aber die Beihilfe an einen Vorsatz des Gehilfen.
Insofern ist von wissentlicher und unwissentlicher Hilfe zu 
unterscheiden.
Ansonsten könnte man einen Messerlieferanten wie IKEA bei jedem 
Messermord in der Küche als Gehilfen beklagen.

Oder die Diskussion über Massnahmen zur Erzielung hoher Druckqualität 
als Beihilfe zum Geldfälschen: 
Beitrag "Auflösung von Flachbettscannern"

von Percy N. (vox_bovi)


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Jobwechsler schrieb:
> §27 StGB bindet aber die Beihilfe an einen Vorsatz des Gehilfen.
> Insofern ist von wissentlicher und unwissentlicher Hilfe zu
> unterscheiden

Richtig, nur dürften hier in diesem Thread mittlerweile alle bösgläubig 
sein. Damit ist klar, dass eine rechtswidrige Tat unterstützt würde. 
Animus adiuvandi ist jedenfalls zu unterstellen, und zwar auch dann, 
wenn ganz "geschickt' formuliert wird "Dies und das würde funktionieren, 
aber das darfst Du nicht". Derartige Hinweise holt man sich vom RA.

von Joachim B. (jar)


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Rainer Z. schrieb:
> Der TE will eine Zauber-Formulierung in einem Aufhebungsvertrag, damit
> ihm keine Sperrzeit droht.

ist doch einfach, er lässt den AG reinschreiben das dieser den 
GeldAusfall einer verhängten Sperrfrist übernimmt.
Das ist möglich!
On der AG mitspielt steht auf einem anderen Blatt, aber möglich ist das 
aus eigener Erfahrung.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Kaban schrieb:
> Extrem kindisch.

Also für mich WIRD das jetzt erst spannend. Das rechtswissenschaftliche 
Niveau der Diskussion steigt, seitdem die Stimme des Bullen hier 
mitmischt...

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6622221 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rainer Z. schrieb:
> Also für mich WIRD das jetzt erst spannend.

Richtig. Von Percy habe hier auch richtig gute Beiträge gelesen, muss 
ich fairerweise zugeben.

Jobwechsler schrieb:
> Unrechtsbewusstsein nicht ausreicht,
> zwischen richtig und falsch zu unterscheiden solltest du auch in
> Alltagsdingen einen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Vielmehr scheint dem TO das Unrechtsbewußtsein zu fehlen. Für die 
anderen Beiträge, die nicht gerade von einer guten Kinderstube zeugen, 
spare ich mir die Kommentare.

Es gibt dafür spezialisierte Anwälte. Wenn Du aber dafür schon zu geizig 
zu sein scheinst, dann vergiß Dein Anliegen am Besten.

Deine Selbsttestfrage ist auch noch unversucht von Dir zu beantworten.

Mittlerweile wäre es aber auch durchaus sinnvoll den TO zu bekräftigen 
eine Auflösung zu machen, damit ein Plätzle für andere mit besseren 
Einstellungen, zur Arbeit und Sozialsystemen frei wird, sowie mit 
besseren Karten eingestellt wird.

Beitrag #6622378 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6622385 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Will appear again later schrieb im Beitrag #6622385:
> Will appear again later

An die Moderatoren: Ihr werdet Gründe haben, wenn ihr Beiträge löscht.

Bei mir bleibt da nur die unbefriedigte Neugier zurück, warum Beiträge 
gelöscht wurden. Damit ist jetzt nicht der zitierte Beitrag gemeint, 
aber einige davor...

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Dieter D. schrieb:
> Vielmehr scheint dem TO das Unrechtsbewußtsein zu fehlen.

Kann sein. Mein Eindruck ist eher, dass er borniert ist, also fest auf 
seinen (Fehl-)Vorstellungen beharrt. Er glaubt felsenfest an 
Zauber-Formulierungen im Aufhebungsvertrag, die ihn vor er Sperrfrist 
bewahren können. Was kompletter Unsinn ist.

Mehrmals hat er Winke mit dem Laternenpfahl bekommen, dass es allein auf 
das Vorliegen eines "wichtigen Grundes" für die Eigenkündigung oder 
einen Aufhebungsvertrag ankommt, damit eine Sperrzeit nicht verhängt 
wird.

Und trotzdem schreibt er im nächsten Beitrag den gleichen Mist wieder.

Der von Percy N. genannte "Animus adiuvandi" liegt sicher auch nach 
seiner Auffassung sicher (noch) nicht vor, wenn wir ganz allgemein auf 
Fallbeispiele und Internetquellen für einen "wichtigen Grund" im Sinne 
des § 159 SGB III verweisen, also keine Sorge.

Aber selbst die wirklich zielführenden Hinweise interessieren den TE 
offenbar nicht. So wird das nix.

Uns kann es nun egal sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Der von Percy N. genannte "Animus adiuvandi" liegt sicher auch nach
> seiner Auffassung sicher (noch) nicht vor, wenn wir ganz allgemein auf
> Fallbeispiele und Internetquellen für einen "wichtigen Grund" im Sinne
> des § 159 SGB III verweisen, also keine Sorge.
Wenn Du "sicher nicht" durch "nicht sicher" ersetzst, könnte ich dem 
näher treten.
> Aber selbst die wirklich zielführenden Hinweise interessieren den TE
> offenbar nicht.
Es läuft ohnehin  darauf hinaus, dass der AG ihm einen großen Gefallen 
tun wollen müsste, um mit ihm zu kolludieren. Ein Anlass dafür ist 
nicht erkennbar.

Aber jedweder Rat ist eh sinnlos: Der Gutste will den Kuchen sowohl 
behalten als auch essen, und das auch noch sofort.
> So wird das nix.

Richtig.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Es läuft ohnehin  darauf hinaus, dass der AG ihm einen großen Gefallen
> tun wollen müsste, um mit ihm zu kolludieren.

Stimmt, das käme noch hinzu und ich weiß, was Du meinst. Das lasse ich 
aber nun unerwähnt, denn soooo konkret wäre es tatsächlich "Animus 
adiuvandi".

In den Beiträgen wurden genug andere Beispiele genannt für "wichtige 
Gründe", die alleine in der Person des TE liegen. Da bedürfte es keines 
kollusiven Verhaltens mit dem Arbeitgeber. Aber auch das hier unerwähnte 
Beispiel ist in verlinkten Websites in diesem Fred enthalten gewesen. 
Der TE muss nur gründlich lesen.

von Jobwechsler (Gast)


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Rainer Z. schrieb:

> dass er borniert ist, also fest auf
> seinen (Fehl-)Vorstellungen beharrt. Er glaubt felsenfest an
> Zauber-Formulierungen im Aufhebungsvertrag, die ihn vor er Sperrfrist
> bewahren können.

Wahrscheinlich gibt es unterschiedliche Interpretationenn darüber, was 
mit 'Formulierung' gemeinnt ist. Da gibt es wohl die eine Gruppe, die 
meint damit wäre eine Jura-Lateiner-Formel wie 'In verita hokus pocus' 
gemeint ;-) .

Während andere, wie der TO, davon ausgehen, das die Gesamte 
Vertragsgestaltung unter 'Formulierung' zu verstehen ist. Also, wann 
werden welche Termine werden gesetzt, werden Zahlungen vereinbart, wann 
wird die AfA informiert... . Auf solche Gestaltungsvorschläge ist der TO 
sehr wohl eingegangen.

> Mehrmals hat er Winke mit dem Laternenpfahl bekommen, dass es allein auf
> das Vorliegen eines "wichtigen Grundes" für die Eigenkündigung oder
> einen Aufhebungsvertrag ankommt, damit eine Sperrzeit nicht verhängt
> wird.

Naja, vielleicht, weil der 'gewichtige Grund' über den Ablauf des 
Ausscheidens kommuniziert/dokumentiert, respektive geprüft wird.

Beispielsweise es handele sich um eine befristete Tätigkeit, die im 
gegenseitigen Einverständnis einen Monat früher beendet wird. Dann gäbe 
es keine 12 Wochen Sperrfrist, sondern eine Verkürzung derselben nach 
§156 III (3).1. Dazu muss aber der Sachbearbeiter über die Befristung 
belegbar in Kenntnis gesetzt sein. Der TO ist der Meinung, das der 
Aufhebungsvertrag das passende Dokument für diese Kommunikation ist, 
weil er über die (tatsächliche) Rechtskraft mündlicher 
(Neben-)Absprachen weiß. Wie Goethe schon sagte "Was man schwarz auf 
weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen". Also meint der TO, es 
wäre eine gute Idee, aud die ohnehin bald anstehende Beendigung 
hinzuweisen.

> Aber selbst die wirklich zielführenden Hinweise interessieren den TE
> offenbar nicht.

Woran willst du dieses Desinteresse festmachen? Daran das der TO seit 
Tagen damit beschäftigt, den Betrugsanschuldigungen zu widersprechen?! 
Und andere Fehldeutungen zu entkräften, sowie 'Nebenkriegsschauplätzen' 
auszuweichen?!
Immer versucht an der Sache zu bleiben, auch wenn Beleidigungen wie 
"Borniertheit", "Gaunerei", "Sozialbetrüger" die Diskussion bis an den 
Rand des Erträglichen belasten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jobwechsler schrieb:
> Wie Goethe schon sagte "Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man
> getrost nach Hause tragen".

Falls Du Dir diese Textstelle einmal im Gesamtzusammenhang der 
Schülerszene ansiehst, dann wird Dir vielleicht klar, was der Herr 
Geheimrat damit sagen wollte.

: Bearbeitet durch User
von Jobwechsler (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Falls Du Dir diese Textstelle einmal im Gesamtzusammenhang der
> Schülerszene ansiehst, dann wird Dir vielleicht klar, was der Herr
> Geheimrat damit sagen wollte.

Ich möchte keine Nebenkriegsschauplätze und ziehe daher den Goethe 
wieder zurück.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Jobwechsler schrieb:
> Beispielsweise es handele sich um eine befristete Tätigkeit, die im
> gegenseitigen Einverständnis einen Monat früher beendet wird.

In dem Falle riecht das erstens danach das der TO noch etwas Urlaub mit 
Alg I machen möchte. Zweitens als solcher Empfänger etwas höher 
priorisiert werden würde, wieder eine Arbeitsstelle zu vermitteln und 
ggf. auch auf Weiterbildungsmaßnahmen geschickt zu werden. Der Verdacht 
liegt weiterhin nahe zu unlauteren Absichten.

Nebenbei wäre das eine andere Situation und ein etwas anderer 
juristischer Fall. Hierzu gäbe es auch Arbeitsgerichtsurteile nach dem 
der aktuelle Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit seinen Arbeitnehmer 
vorzeitig auflösen musste. Öfters als der TO annimmt, wären gaunerfrei 
die gleichen Ziele zu erreichen.

Aber dafür braucht es einen guten Anwalt für Arbeitsrecht, der Dir das 
sagen kann. Gar nicht so selten gibt es das Wissen auch beim 
Betriebsrat.

Es ist immer ein Unterschied, ob so etwas Jemand schon selbst 
durchgezogen hat, oder nur aus dem Kollegen sowie Bekanntenkreis 
mitbekommen hat (häufiger nicht immer angenehme Mitmenschen). Hier gibt 
es Ersteres als glücklichen Zufallstreffer nicht und daher bleibt Dir 
nur eine fundierte Anwaltsauskunft einzuholen.

Beitrag #6622631 wurde vom Autor gelöscht.
von Senf D. (senfdazugeber)


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Dieter D. schrieb:
> In dem Falle riecht das erstens danach das der TO noch etwas Urlaub mit
> Alg I machen möchte.

Das vermute ich ebenso. Solch eine zur Schau gestellte parasitäre 
Attitüde sollte keinesfalls Unterstützung erfahren.

Beitrag #6623005 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6623472 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Senf D. schrieb:
> Dann muss er es eben weiter versuchen, bis es klappt.
und wenn es nicht klappt?
Oder auf eigenes
> Risiko kündigen und die 3 Monate Sperre von ALG I in Kauf nehmen. Easy
> as that.
darum ging es aber in diesem Thread: gibt es legale Möglichkeiten die 3 
Monate Sperre zu vermeiden.

> Handeln und die Konsequenzen tragen wie ein Mann, aber nicht kriminell
> werden und die Versicherung (in diesem Falle alle in die
> Sozialversicherung einzahlenden Beschäftigen) betrügen.
wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann ist das auch kein Betrug.
Du hast offenbar keine Ahnung von Alg1, Alg2, Aufhebungsverträgen, usw., 
da beamtenähnliche Stellung ohne Wechsel und deshalb selbst nie 
betroffen - kann das sein?

> Ich finde den Vergleich sehr anschaulich, den Rainer gebracht hat:
>
> Rainer Z. schrieb:
>> Du schließt sicher auch Aufhebungsverträge mit Deinen Vermietern, bevor
>> Du überhaupt nach einer neuen Wohnung geschweige denn auf den
>> Wohnungsmarkt geschaut hast, nicht wahr?
falscher Vergleich - es gibt im Arbeitsrecht die Möglichkeit von 
Aufhebungsverträgen, das wird täglich praktiziert ... und hier wird aus 
Unwissenheit und auch staatstreuer Dümmlichkeit einfach gegen eine 
gängige Praxis geredet.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Senf D. schrieb:
> Das vermute ich ebenso. Solch eine zur Schau gestellte parasitäre
> Attitüde sollte keinesfalls Unterstützung erfahren.
was Dir gesetzlich zusteht hat nichts mit parasitärer Haltung zu tun - 
ändere einfach diesen Staat und seine Gesetze, wenn es Dir nicht paßt 
:-)

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Jobwechsler schrieb:
> Hat er aber nicht ... kann oder mag man also nicht?
Cool, Du bist doch aber der TE? Der heißt nämlich auch Jobwechsler 
(erster Post im Thread) ... und jetzt laberst Du in der dritten Person 
über Dich selbst?
Auch wenn das Thema interessant ist, aber wenn Du schon Leute verarschen 
willst, reicht das für das Gros der Leute hier sicherlich aus ... aber 
einer merkt es dann eben doch :-)

von Jobwechsler (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Auch wenn das Thema interessant ist, aber wenn Du schon Leute verarschen
> willst, reicht das für das Gros der Leute hier sicherlich aus ... aber
> einer merkt es dann eben doch :-)

Ich weiss nicht welche 'Verarsche' Du bemerkt haben willst, alles was 
mit Autor:Jobwechsler ausgezeichnet ist, stammt auch von diesem. Grad 
überprüft.

Und nicht zuletzt soll doch über die Sache und nicht über Personen 
diskutiert werden, also sachlich, aber nicht emotional aufgeladen und im 
Grundton beleidigend.

Sachverweise entziehen persönlichen Angriffen wie 'Argumentum ad hoimem' 
die Grundlage. 'Persönliche Angriffe' sind keine Sachargumente. Aber das 
wird von manchen ignoriert, der sich für besonders 'sozial intelligent' 
hält.

https://de.wikipedia.org/wiki/Argumentum_ad_hominem

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Jobwechsler schrieb:
> Ich weiss nicht welche 'Verarsche' Du bemerkt haben willst, alles was
> mit Autor:Jobwechsler ausgezeichnet ist, stammt auch von diesem. Grad
> überprüft.

siehe Dein erster Post:
Jobwechsler schrieb:
> Moin,
>
> das Jobcenter sperrt ja bekanntlich für bis zu 12 Wochen die Zahlungen,
> wenn es den Eindruck hat, der Antragsteller habe seine Arbeitslosigkeit
> durch eigenes Verhalten (bspw. Selbstkündigung) verschuldet (§ 159 SGB
> III).
>
> Wie sollte ein Aufhebungsvertrag formuliert sein, damit dieser Eindruck
> nicht erst entsteht? Vorausgesetzt ist, das die Aufhebung einvernehmlich
> ist, unabhängig davon, von welcher Seite die Initiative ausging.
>
> MfG,

Handelst Du jetzt im Auftrag von Dritten oder bist Du selbst betroffen?
Sorry, aber das ist dann Verarsche ... Du bist also gar nicht selbst 
betroffen!

von Senf D. (senfdazugeber)


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Robert K. schrieb:
> Handelst Du jetzt im Auftrag von Dritten oder bist Du selbst betroffen?

Vermutlich fragt er nur für einen Freund. 😂

von Dieter D (Gast)


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Der Name des Freundes duerfte dort zu finden sein:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mein_Freund_Harvey_(1950)

So saehe das aus, wenn ueber die Person unsachlich diskutiert wuerde.
Den Tip habe ich von Sozialpaedagogen mit Master Hochschule.

von ;) (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> fundierte Anwaltsauskunft einzuholen.

Und wenn er Pech hat, geht der TO trotzdem leer aus,
weil letztendlich Gerichte das Recht anders interpretieren.
Auf die Güte "Anwalt" kann man nicht viel geben, solange der
keinen Arbeitserfolg schulden muss.
Habe ich mehr erlebt, als mir lieb ist. Das hört aber auch
nicht auf, denn gestritten wird immer werden.

von Jobwechsler (Gast)


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Fazit: im Rückblick gesehen lief dann alles wie erwartet.

Beim vereinbarten Rückruf (während Corona lässt sich die AfA nicht 
besuchen) eine ausführliche Beratung. Kernaussage: "Kündigen lassen, 
nicht selbst kündigen" "kein Aufhebungsvertrag" und "auf reguläre 
Kündigungsfristen achen (auch bei Aufhebung)".

Also vom Cheffe ne betriebsbedingt Kündigung zum Quartalsende ausstellen 
lassen plus Zusicherung, das man auch vorher selbst zum Monatsende 
kündigen könnte.
Cheffe hatte Bedenken, das AfA auf Kündigungsrücknahme-Klage meinerseits 
bestehen würde, worauf ihm glaubhaft versichert wurde, das eine solche 
Klage vom diesem zukünftigen Ex-Mitarbeiter nicht zu erwarten ist.

Die Bewerberei ging  ab Mitte April dank des fixen und kurzfristigen 
Datums richtig flott. Letztlich wurde es eine Neubesetzung für einen 
scheidenden Mitarbeiter mit ca. zwei Wochen Übergabe (vor Resturlaub des 
Scheidenden). Daneben zwei weitere Vorstellungsgespräche (VG) neben zwei 
Absagen und zwei (nichtpassende) Vermittlungsangebote von der AfA.

Letzlich ca. einen Monat vor Ablauf der betriebsbedingten Kündigung 
selbst gekündigt und dann recht spät den neue Vertrag unterschrieben (um 
den anderen beiden Firmen Zeit nach VG zu geben).

Hätte es dann mit der neuen Firma nicht geklappt, wären es nur 4 statt 
12 Wochen Sperre von der AfA geworden. War aber unnötig, der Wechsel 
verlief nahtlos.

von MaWin (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> wenn er erfährt, dass das Arbeitsverhältnis auf Initiative des
> Arbeitnehmers aufgelöst wurde. Schließlich muss er befürchten, dass Du
> auch bei ihm irgendwann kündigen könntest. Da bräuchtest Du eine gute
> Begründung

Es war zu wenig Lohn


Meinst du nicht, dass das nicht nur auf Anhieb jeden BWL Jünger 
einleuchten muss, sondern gleich die korrekte Einschätzung liefert, 
womit er den neuen Mitarbeiter an sich binden kann ?

von Jobwechsler (Gast)


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MaWin schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> wenn er erfährt, dass das Arbeitsverhältnis auf Initiative des
>> Arbeitnehmers aufgelöst wurde. Schließlich muss er befürchten, dass Du
>> auch bei ihm irgendwann kündigen könntest.
>
> Es war zu wenig Lohn

Nein, auch bei mehr Lohn ist Arbeitgeberwechsel, respektive Auslaufen 
lassen der Befristung hier die einzige sinnvolle Konsequenz gewesen.
Aus der Sicht eines Ingenieurs, der letzlich (mit-)verantwortlich 
gemacht wird, wenn die Anlage nicht schadensfrei läuft, konnte man nur 
sehen das man schnell Abstand gewinnt.
Und soviel Verantwortungsgefühl sollte IMHO jeder Angestellter 
mitbringen, wenn es nicht mehr geht weil grundsätzliche Qualitätsnormen 
bei der Entwicklungsleitung nicht bekannt sind oder schlicht 
wegdiskutiert werden wird gekündigt - egal wie schlecht die 
Selbstkündigung  in den Augen eines potentiellen nächsten AG aussehen 
könnte.
Der Fehler aus Karrieretechnischer Sicht bestand IMHO darin, dort 
überhaupt angefangen zu haben, resp. nicht innerhalb der Probezeit 
gekündigt zu haben.

Aber letzlich hat sich alles zum Besseren gewendet: 
Beitrag "Re: Aufhebungsvertrag und Sperrfristen"

von Dieter (Gast)


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Jobwechsler schrieb:
> Der Fehler aus Karrieretechnischer Sicht bestand ...

Den wichtigsten Rat fruehzeitig und parallel zu suchen hast Du 
beherzigt. Hoffen wir, dass es auch so werden wird, wie es sich 
darstellt in neuer Arbeitsumgebung.

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