Ich habe hier eine kleine Solaranlage - maximale Einspeiseleistung 600W Diese erzeugt jetzt teilweise zu viel Strom - max ca. 400W Bisher alles kein Problem - dummerweise hat mir der Energieversorger jetzt einen digitalen Zweirichtungszähler eingebaut - und eigentlich darf ich ja nichts einspeisen Was passiert jetzt wenn die irgendwann den Zähler ablesen und da stehen dann 2000KWh eingespeist? Mir steht die die bezogene / eingespeiste Menge im Sekundentakt als MQTT-Message zur Verfügung - nur - wie diese am einfachsten "verbrennen"? Effektiv sind hier wohl normale Glühbirnen? Was ist am einfachsten? Funktioniert PWM am Zähler? Mehrere Glühlampen über Triac oder Relais je nach gewünschter Last zu / wegschalten? Einspeisung in den Wasserboiler macht keinen Sinn da bereits eine große /überdimensionierte Wasserkollektoranlage vorhanden ist Speicherung über AGM-Batterien usw macht wohl leider finanziell auch wenig Sinn.. An so einem Sonnentag wie heute waren es z.B. gut 1 KWH die eingespeist wurden....
Das macht gar nichts, eine kleine balkonanlage darf einspeisen, bekommt nur keine vergütung. Du sorgst aber dafür, dass mehr pv-strom im netz ist, auch wenn du ihn verschenken musst. Ich würde eine kleine Split-klima nehmen, die Kann in der übergangszeit auch zuheizen und im zu erwartenden heißen sommer schön pv-unterstützt kühlen.
Moderne inverter-klimageräte kann man stufenlos steuern.
flip schrieb: > Das macht gar nichts, eine kleine balkonanlage darf einspeisen, bekommt > nur keine vergütung. war da nicht was im Antrag mit "ich versichere das ich nichts Einspeise" Split-Klimaanlage ist vorhanden - nur momentan braucht es die natürlich nicht
Heinz R. schrieb: > Was passiert jetzt wenn die irgendwann den Zähler ablesen und da stehen > dann 2000KWh eingespeist? da passiert gar nichts. Wenn du den eingespeisten Strom vergütet haben wolltest, wäre die Situation eine andere. Dann könnstet du tatsächlich ein paar Euro dafür bekommen, hättest aber auch den bürokratischen Aufwand. Da du wohl auf Einspeisevergütung verzichtest, ist die Sache harmlos. Dein Netzbetreiber interessiert sich dann nur dafür, dass dein Zähler nicht "rückwärts" gelaufen ist, dass also der eingespeiste Überschuss nicht gegen deinen Bezug aufgerechnet wird. Aber dass du ab und zu ein paar Watt einspeist und diese "verschenkst" ist normal und kein Problem. Bis du mit einer Mini-Solaranlag auf die oben genannten 2000kWh ungewollter Einspeisung gekommen bist, gehen aber auch ein paar Jährchen rum. Heinz R. schrieb: > war da nicht was im Antrag mit "ich versichere das ich nichts Einspeise" Was in deinem Antrag stand, solltest du wissen. In meiner Anmeldung ist die Formulierung "Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß der Fördergesetze (EEG) beansprucht."
Du weißt am besten was du Beantragt hast. In meiner welt gibt es in deutschland EEG-anlagen mit vergütung und Balkonanlagen ohne vergütung. Nulleinspeisungs-anlagen sind nur bei großer leistung sinnvoll und benötigen eine zulässige technische vorrichtung zur einspeiseverhinderung schon bei inbetriebnahme.
Heinz R. schrieb: > Diese erzeugt jetzt teilweise zu viel Strom Ganz allgemein: kurze Inventur welcher Verbraucher geeignet ist, zur gewöhnlichen Überfluss-Spitzenzeit regelmäßig etwas Strom zu verbrauchen. -Start Heizpatrone für Warmwasser? -WW-Zirkulationspumpe bei Überfluss starten (Zeit programmieren) -Zeitschalter für Spülmaschine -evtl. Gefrierschrank vor Spitze kurz ausschalten?
oszi40 schrieb: > -evtl. Gefrierschrank vor Spitze kurz ausschalten? oder auf Superfrost stellen dann wirds kälter und hält die - Temperatur länger! Aber ein kWh in LiFePO4 ist doch nicht mehr so teuer 12V 100Ah 400€ dann kann man locker auch mal zu anderen Zeiten den Geschirrspüler oder die Wascmaschine starten, OK dauert ne Weile bis man die 400€ wieder rausbekommt, aber man muss evtl. zu anderen Zeiten kein Strom teuer zukaufen. Heinz R. schrieb: > Speicherung über AGM-Batterien usw macht wohl leider finanziell auch > wenig Sinn.. stimmt absolut AGM sind dafür denkbar ungeeignet! Kannst dich ja hier mal umsehen! https://www.youtube.com/c/Solaranlage/videos
:
Bearbeitet durch User
Joachim B. schrieb: > Aber ein kWh in LiFePO4 ist doch nicht mehr so teuer 12V 100Ah 400€ 400€ gegen 30 Cent? Amortisation vor Verschrottung=?
oszi40 schrieb: > 400€ gegen 30 Cent? Amortisation vor Verschrottung=? schon probiert? Bei 2000-4000 x aufgeladen rechnen wir günstig Lebensdauer 2000 Aufgeladen und Entladen, 2000 kWh x 30Ct = 600€ nicht bezahlten Strom zu 400 € für die 12 100Ah kein schlechtes Geschäft wenn die 2000 Cyclen erreicht werden und wenn der Strompreis über die Lebensdauer bei 30Ct/kWh bleibt! Ist wie Lotto oder Aktie hinterher ist man schlauer, leider habe ich keine apple Aktien 1990 gekauft, da waren die billig! oder hier reinschauen https://www.youtube.com/watch?v=IJMk1W81kSA
:
Bearbeitet durch User
Heinz R. schrieb: > wie überflüssigen Solarstrom am einfachsten verschwenden? Lass ihn im PV Panel abfliessen. So bald man den Strom, der fliessen könnte, nicht mehr abnimmt, steigt die Spannung am PV Panel bis hin zur Leerlaufspannung und der Strom fliesst im Panel durch die Photodioden ab. Du musst also gar nichts tun, du brauchst nur einen richtigen Inverter, der den Summenstrom auf Zählerkasten misst, und bei 0 oder weniger als 0 mit der MPP Regelung aufhört und seinen Strom begrenzt.
Beitrag #6671124 wurde von einem Moderator gelöscht.
Joachim B. schrieb: > Bei 2000-4000 x aufgeladen rechnen wir günstig Lebensdauer 2000 > Aufgeladen und Entladen, 2000 kWh x 30Ct = 600€ nicht bezahlten Strom zu > 400 € für die 12 100Ah kein schlechtes Geschäft wenn die 2000 Cyclen > erreicht werden und wenn der Strompreis über die Lebensdauer bei > 30Ct/kWh bleibt! Werden die 2000 Zyklen den garantiert und wenigstens immer erreicht? Und was wenn nein, der Hersteller liefert Ersatz oder bin ich mit einer Ersatzlast vielleicht nicht doch besser bedient ?
Heinz R. schrieb: > Bisher alles kein Problem - dummerweise hat mir der Energieversorger > jetzt einen digitalen Zweirichtungszähler eingebaut - und eigentlich > darf ich ja nichts einspeisen Bei welchem Energieversorger bist du denn? Zumindest beim Bayernwerkt ist das kein Problem. Da bekommst du höchstens einen digitalen Zähler wegen der Rücklaufsperre. Im Vertrag steht sinngemäß das du den Überschuss quasi verschenkst. Gilt zumindest für die sogenannten "Balkonkraftwerke".
Nur mal so nebenbei Lifepo4 8 Stück @ 100A @~24V für 330€ incl Versand. https://de.aliexpress.com/item/1005001731986994.html? Ich habe genau diese schon bestellt und nach ca einem Monat erhalten. Bei mir auch ohne Zoll aber das kann Glück gewesen sein. Qualität ist Top. Hatten alle die gleiche Spannung und gemessen mit 103Ah. Habe die einige Tage ohne Balancer betrieben (Weil der noch nicht da war) und hatte noch immer sehr gleiche Spannungen (<0,1v Abweichung) auf den Zellen.
Das gitbs auch nur in Deutschland: Der Angeklagte wird zu einer Strafe von X verurteilt, weil er Strom verschenkt hat. Der Schaden beträgt -200€. So ein Gesetz kann nur direkt vib Peter Altmeiler kommen.
Beitrag #6671157 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6671158 wurde von einem Moderator gelöscht.
Kennt jetzt jemand einen (Modul-)Solarinverter mit Regeleingang der mal schnell rauf/runter regeln kann? Dürfte nicht so häufig sein. Mein Letrika SM260 kann per M-Bus die Maximal-Leistung begrenzen. Das dauert aber etliche Sekunden zum nachregeln, also nix mit mal schnell runtersetzen weil grad der Küchenmixer wieder aus ist. Die Tipps mit Regelbaren sinnvollen Verbrauchern helfen da auch nicht, die Geräte brauchen meist recht viel als Mindestlast, kommen gar nicht in den bei Piratenanlagen nötigen kleinen Leistungsbereich. Die angesprochene Inverter-Klima z.B. dürfte regelbar sein von 300Watt aufwärts. Hab selber auch ein E-Mobil, Ladeleistung regelbar 1kW-3kW. Macht auch ehrlicherweise untenrum wenig Sinn wegen des Eigenverbrauchs und Lebensdauer-Kalkulation der Ladetechnik im Fahrzeug. Einzig sinnvoll ist da direkte DC-Einspeisung Solarmodul in Batterie, nur mit Trennschalter bei Batterie voll. Bei der kaufmännischen Rechnung ob es Sinn macht bitte nie die Batterie allein berechnen, immer auch die Elektronik davor/dahinter, gibt es auch nicht umsonst. Was bei solchen Kleinanlagen evtl. sinnvoll ist, Pedelec-Akkus aufladen, via DC-DC ohne den Umweg über 230V AC. Zumindest dann wenn man auch regelmässig fährt. Da kann man dann bei Bedarf einen Akku #2 , #3 anschaffen wenn viel Sonne scheint. Bei zwei Akkus kann auch jeweils einer geladen werden, der andere hängt im Radl. Ach ja: Interessant wird es für den Stromversorger bestenfalls wenn er dich ärgern wollte in der Zeit VOR dem neuen Zähler. Der ausgebaute Ferarris-Zähler ist ja rückwärts gelaufen und da hast du den Betreiber um paar kWh beschissen. Beim neuen passiert das ja nicht mehr. Leg dir also ggf. Belege bereit dass deine Anlage erst vor kurzem installiert wurde (falls nicht per Anmeldung dokumentiert). Mach dir im Moment mal keinen Stress. Vielleicht wird die gezählte Einspeisung einfach nicht gespeichert, da ja keine Zahlung daraus entsteht und somit eigentlich aus Datenschutz (Hurra Deutschland!) kein Bedarf einer Speicherung besteht und es also eigentlich gar nicht gespeichert werden dürfte. Der strittige Betrag ist im Regelfall kleiner als die garantierte Genauigkeit der Zähler, zumindest wenn du einige Dauerverbraucher laufen hast wie DSL-Modem u.a. Hier mal eine Zahl aus einem EFH: Jahresbezug 4500kWh, 500WPeak Anlage an der Hauswand(senkrecht, besser im Winter) 450kWh erzeugt, 20kWh Einspeisung. Zulässiger Fehler 1%, wäre hier 45kWh. PS: Hab den Fehler gemacht das leere Betreff-Feld am Ende zu befüllen. Damit wurde aus Antwort auf bestehenden Thread ein neure erstellt, Sorry (wurde evtl. vom Admin schon gelöscht)
Joachim B. schrieb: > schon probiert? > > Bei 2000-4000 x aufgeladen rechnen wir günstig Lebensdauer 2000 > Aufgeladen und Entladen, 2000 kWh x 30Ct = 600€ nicht bezahlten Strom zu > 400 € für die 12 100Ah kein schlechtes Geschäft wenn die 2000 Cyclen > erreicht werden und wenn der Strompreis über die Lebensdauer bei > 30Ct/kWh bleibt! Man muesste auch noch abschaetzen, ob man ueberhaupt genug Ueberschuss hat um die Zyklen zu erreichen. Also vielleicht die Anlage erstmal ein Jahr einspeisen lassen, dann sieht der TE ja, was der Zaehler anzeigt.
Reinhold E. schrieb: > Kennt jetzt jemand einen (Modul-)Solarinverter mit Regeleingang der mal > schnell rauf/runter regeln kann? https://www.ebay.de/itm/233887217070 Auch diesen habe ich laufen an den Oben genannten Akkus. Daran ein Siemens Pac3500 zum Messen und was mich echt wundert ich habe noch nie eine Einspeisung von mehr als ein paar Watt gesehen. Ich messe mit dem Siemens Pac im sekundentakt.
Die grüne Linie ist mein Verbrauch und die Gelbe die Einspeisung. Der Wechselrichter ist zurzeit auf 500w gedrosselt. Anlage besteht aus Solarmodule ca 3kW, Makeskyblue mppt Laderegler, Lifepo4 Akkus und dem 1000W Inverter.
Ach so die Linien liegen nicht übereinander weil es noch eine 2. Balkonsolaranlage ohne Speicher gibt
Auf den Bildern kann man sehen wie ein ca 2kW gepulstes Signal geregelt wird. Minimales Übersteuern 180w werden kurz für max 1 Sekunde eingespeist.
Anbei ein Beispiel wie es bei einer größeren Anlage mit Speicher aussehen kann (im Anhang), als Beispiel ein Tag mit schönem Aprilwetter. Man sieht schnell, wenn man viel Eigenverbrauch will (zumindest bei deutschem Wetter) kommt man kaum um einen Speicher herum. Der Speicher hat 5kWh LiFePO4, die Anlage 4,95kWPk. Man sieht auch: schon 500Wh hätte in dem Fall einiges gebracht, solange dieser mindestens 2,5kW liefern kann. Ein weiterer Punkt ist, dass ein Speicher die maximale Leistung der Anlage erhöht. Man kann ja Batterie und PV gleichzeitig nutzen. Wenn man z.B. kocht und wäscht gleichzeitig, muss man so nicht zukaufen.
auf einem vorhanden übrigen pc/notebook schürfen?
urp schrieb: > Der Angeklagte wird zu einer Strafe von X verurteilt, weil er Strom > verschenkt hat. Und das, ohne Schenkungssteuer zu bezahlen!
Ich habe 16kWp!, lese mit einem Siemens PAC die Überschussleistung in eine Logo und schalte bei Überschuss eine el. Fußbodenheizung und diverse Heizgeräte zu, geplant ist ein WW Boiler.
Ich habe bei der Anmeldung meiner Balkonanlage beim Netzbetreiber eine Verzichtserklärung zur Einspeisevergütung unterschrieben. Der alte Ferraris-Zähler wurde kostenlos gegen einen Zwei-Wege-Zähler getauscht, den ich jährlich selbst auslese und ich bekomme jedes Jahr eine Nullrechnung für die Einspeisung. Sucht doch nicht nach Problemen, wo gar keine sind.
> ... Anmeldung ... Balkonanlage ...
Bei uns ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber nicht erforderlich. Er
muss lediglich über die Anlage informiert werden.
Hebel schrieb: >> ... Anmeldung ... Balkonanlage ... > > Bei uns ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber nicht erforderlich. Er > muss lediglich über die Anlage informiert werden. Ok, dann ganz genau: Angemeldet bei der Bundesnetzagentur und den Netzbetreiber darüber in Kenntnis gesetzt. Der Netzbetreiber möchte dann die Konformitätserklärung zum Wechselrichter, die Meldebescheinigung der Bundesnetzagentur und die Klärung der Einspeisevergütung (Verzichtserklärung). Wie gesagt, es werden Probleme gefunden wo eigentlich keine sind (Anmeldung<->informieren) ;-)
Wenn du den Strom wirklich "verbrennen" willst, leg dir im Garten eine Heizspriale unter das Beet. Denn Frau freut sich über das leckere Gemüse. ;) P.s.: Das ist das selbe System was Parkhäuser im Winter nutzen um die Einfahrt Eis-frei zu halten. ;)
Hebel schrieb: > Bei uns ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber nicht erforderlich. Er > muss lediglich über die Anlage informiert werden. Man darf aber IMHO auch bei <600W nur einspeisen, wenn der Zähler eine Rücklaufsperre hat! Der Grund ist: Die Einspeisevergütung ist deutlich niedriger als der Strompreis. Würde sich der Zähler rückwärts drehen, würde man sich einen Preisvorteil auf den Strom erschleichen, was natürlich nicht erlaubt ist. Ob es Ferrariszähler mit Rücklaufsperre gibt ist mir nicht bekannt. Mein alter Zähler hatte keine. Bis 600W ist mehr als Zählertausch nicht nötig. Darüber wird es quälend bürokratisch, und ab 10kW wird man regelrecht bestraft. Peter Altmeiler und seine Kohlekumpels wollen das so.
urp schrieb: > Darüber wird es quälend bürokratisch, und ab 10kW wird man regelrecht > bestraft. Peter Altmeiler und seine Kohlekumpels wollen das so. Seit heuer liegt die Grenze doch bei 30kWp, oder nicht?
Joachim B. schrieb: > und wenn der Strompreis über die Lebensdauer bei > 30Ct/kWh bleibt! DE hat zwar bereits die höchsten Strompreise, aber mit den aktuellen Wahlpräferenzen ist davon auszugehen, das bald noch drastisch teurer wird.
Das ist ja wohl regelrecht unverschämt von den EVUs, den überschüssigen PV-Strom nicht kostenlos einspeisen zu dürfen! Stattdessen müssen andere Haushalte zur gleichen Zeit klimaschädlichen Kohlestrom benutzen! Für diese unausgegorende Idee fallen sogar ganze Dörfer, in denen sich die Bewohner wohlfühlen, dem Bagger zum Opfer. So langsam habe ich keine Lust mehr, mitzumachen, die Welt zu retten. Die großen Konzerne könnten viel effizienter, per Fingerschnipps die Welt retten, als ich das alleine je könnte!
Helmut Hungerland schrieb: > So langsam habe ich keine Lust mehr, Deswegen rüste ich auch um. Viel mehr Akkus sind unterwegs Solarmodule für 10kW liegen schon auf dem Hof. 3Stück 5Kw Wechselrichter bestell ich vermutlich heute . Mein Plan mit einem Netz Transferschalter schalte ich mein Haus komplett auf Wechselrichter betrieb und beziehe nur noch mit einem 48v Ladegerät Strom aus dem Netz wenn meine Anlage mal nicht genug bringt. Für den Winter dreh ich dann den Transferschalter wieder auf Netz.
Helmut Hungerland schrieb: > Das ist ja wohl regelrecht unverschämt von den EVUs, den überschüssigen > PV-Strom nicht kostenlos einspeisen zu dürfen! Stattdessen müssen andere > Haushalte zur gleichen Zeit klimaschädlichen Kohlestrom benutzen! Für > diese unausgegorende Idee fallen sogar ganze Dörfer, in denen sich die > Bewohner wohlfühlen, dem Bagger zum Opfer. > > So langsam habe ich keine Lust mehr, mitzumachen, die Welt zu retten. > Die großen Konzerne könnten viel effizienter, per Fingerschnipps die > Welt retten, als ich das alleine je könnte! Was haben die EVU mit den gesetzlichen Regelungen zu tun? Der wichtigste Grund der Limitierung der Steckdosen-PV ist alleine der Sicherheit geschuldet. Der normale 230V Stromkreis ist in DE mit 16A abgesichert, also für max 3760 Watt vorgesehen. Mit dieser Absicherung UND 600W PV-Anlage können aber durch DIESEN Stromkreis schon 18,6A fliessen oder 4360 Watt... DAS ist in einem Bereich, der sicherheitstechnisch gerade noch toleriert wird. Es ist auch möglich, bedeutend mehr "kostenlos" einzuspeisen, dann ist aber erforderlich, dieses über Festinstallation zu machen und durch einen Fachbetrieb abnehmen zu lassen. Die nächste Sache ist, dass EVU und Behörden selbstverständlich wissen müssen, mit welcher Stromerzeugung wann zu rechnen ist, damit das Netz auch entsprechend geregelt werden kann. Schliesslich hängt daran auch die gesamte Versorgungssicherheit.
Hier geht einiges durcheinander. Die Frage bezog sich auf eine Balkonanlage mit 600 Watt. Vergleiche mit und Bestimmungen zu einer 10 kW Anlage führen hier doch nur zu Desorientierung und letztendlich falschen Aussagen. Dazu dann das allseits vorhandene Halbwissen und das Chaos ist perfekt. Was jetzt noch fehlt sind (falsche!) Aussagen wie: „bis XYZ-Watt ist doch frei und muss nicht angemeldet werden“ und „mein Zähler hat eine Rücklaufsperre, da speise ich doch nicht ein“
WePe schrieb: > (Verzichtserklärung). Jenseits der Information, dass eine "Balkon"-Anlage installiert wird, hat der Netzbetreiber kein Recht weitere Erklärungen zu fordern.
Ralf X. schrieb: > Mit dieser Absicherung UND 600W PV-Anlage können aber durch DIESEN > Stromkreis schon 18,6A fliessen oder 4360 Watt... > DAS ist in einem Bereich, der sicherheitstechnisch gerade noch toleriert > wird. Nette Theorie. Es aber selbst dann verboten, wenn zur Einspeisung ein eigener Stromkreis verwendet wird, und das von einer Fachfirma installiert wird.
Ralf X. schrieb: > Die nächste Sache ist, dass EVU und Behörden selbstverständlich wissen > müssen, mit welcher Stromerzeugung wann zu rechnen ist, damit das Netz > auch entsprechend geregelt werden kann. Warum muss ich dann nicht melden, wenn ich einen neuen Verbraucher anschließe? Ist exakt das gleiche Problem...
WePe schrieb: > Hier geht einiges durcheinander. So ist es. Geh' jetzt mal meine "Balkon"-Anlage kontrollieren. ETX.
Hebel schrieb: > Jenseits der Information, dass eine "Balkon"-Anlage installiert wird, > hat der Netzbetreiber kein Recht weitere Erklärungen zu fordern. Der Netzbetreiber ist für das Stromnetz verantwortlich und darf sehr wohl technische Bestimmungen kontrollieren. Wird hier gerade Netzbetreiber und Stromanbieter verwechselt?
urp schrieb: > Warum muss ich dann nicht melden, wenn ich einen neuen Verbraucher > anschließe? Ist exakt das gleiche Problem... Musst du. Ich glaube ab 9kW (bzw. je nach Energieversorger anders). https://www.hausjournal.net/durchlauferhitzer-anmelden
urp schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Die nächste Sache ist, dass EVU und Behörden selbstverständlich wissen >> müssen, mit welcher Stromerzeugung wann zu rechnen ist, damit das Netz >> auch entsprechend geregelt werden kann. > > Warum muss ich dann nicht melden, wenn ich einen neuen Verbraucher > anschließe? Ist exakt das gleiche Problem... Nein. Elektrische Verbraucher ab einer gewissen Grösse müssen schon "ewig" (an-) gemeldet oder auch genehmigt werden. Wie z.B. Wallboxen bis 11kW gemeldet werden müssen, darüber auch genehmigt werden müssen. Auch wenn der Installateur einen grossen Durchlauferhitzer, z.B. 18 bis 32kW statt einem 2-6kW Warmwasserboiler installiert, muss das gemeldet/genehmigt werden, da es einen grundzätzlichen Einfluss zumindest auf das örtliche Netz hat. Oder die Umstellung der Heizung von Brennstoffen auf Wärmepumpe, usw. Kleinverbraucher bei privaten Verbrauchern sind weitgehend vorhersehbar, da spielt der Gleichzeitigkeitsfaktor ab rund 100 Haushalten kaum noch eine Rolle, bzw. die, dass das Verhalten voraussehbar ist. Völlig egal, welche Anschlussleistung der eigene Herd hat, oder wie der die Hitze steuert, es reicht die durchschnittlichen Kochgewohnheiten je Wochentag, Jahreszeit, Wetterlage, Ereignisse, etc. zu kennen, um genügend sichere Voraussagen zu treffen. Bei PV-Anlagen gibt es zumindest regional richtige zeitgleiche/-nahe Schläge ins Stromnetz, wenn da plötzlich mittags eine fette Gewitterwolke über ein Gebiet mit relativ hoher PV-Dichte zieht. Und da ist es gut, wenn man diese PV-Dichte kennt, sonst kommt man mit der Regelung ggf. nicht mehr nach.
MaWin schrieb: > Ich glaube ab 9kW (bzw. je nach Energieversorger anders). > > https://www.hausjournal.net/durchlauferhitzer-anmelden 9kW >> 0,6W. Ich denke, alles was <3,7kW ist, ist komplett übertrieben. Ich lasse mir ja einreden, dass man größere Anlagen melden muss, aber MUSS das so schikanös sein, wie bei PV-Anlagen? Warum reicht nicht, wie bei Verbrauchern, ein simpler Brief aus?
urp schrieb: > MaWin schrieb: >> Ich glaube ab 9kW (bzw. je nach Energieversorger anders). >> >> https://www.hausjournal.net/durchlauferhitzer-anmelden > > 9kW >> 0,6W. > Ich denke, alles was <3,7kW ist, ist komplett übertrieben. > > Ich lasse mir ja einreden, dass man größere Anlagen melden muss, aber > MUSS das so schikanös sein, wie bei PV-Anlagen? > Warum reicht nicht, wie bei Verbrauchern, ein simpler Brief aus? Was verstehst Du am Gleichzeitigkeitsfaktor nicht? Nebenbei ist es EU-Recht, dass die Mitgliedsstaaten ihre Energieerzeugungs- und -Verbrauchsdaten möglichst genau mitzuteilen haben? Weisst Du eigentlich, was Regelleistung/Energie kostet? Da schlackern einem die Ohren. Ich finde es gut, wenn die Netzbetreiber einiges davon einsparen können. Insb. da diese ungebremst den Endkunden aufgehalst werden.
Ralf X. schrieb: > Die nächste Sache ist, dass EVU und Behörden selbstverständlich wissen > müssen, mit welcher Stromerzeugung wann zu rechnen ist, damit das Netz > auch entsprechend geregelt werden kann. Annalena hat erklärt, das es Kobolde gibt, welche den Strom im Netz speichern. > Schliesslich hängt daran auch die gesamte Versorgungssicherheit. Die geht mit der Wahl der Partei wo Annalena Mitglied, äh Mitvagina ist, sowieso flöten.
Matthias L. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Die nächste Sache ist, dass EVU und Behörden selbstverständlich wissen >> müssen, mit welcher Stromerzeugung wann zu rechnen ist, damit das Netz >> auch entsprechend geregelt werden kann. > > Annalena hat erklärt, das es Kobolde gibt, welche den Strom im Netz > speichern. ... Immer dieser Sarkasmus... "Das ist doch alles durchgerechnet!" ... >> Schliesslich hängt daran auch die gesamte Versorgungssicherheit. > > Die geht mit der Wahl der Partei wo Annalena Mitglied, äh Mitvagina ist, > sowieso flöten.
Ralf X. schrieb: > Was verstehst Du am Gleichzeitigkeitsfaktor nicht? > Nebenbei ist es EU-Recht, dass die Mitgliedsstaaten ihre > Energieerzeugungs- und -Verbrauchsdaten möglichst genau mitzuteilen > haben? Nochmal: Gegen eine MELDEPFLICHT (wie bei Verbrauchern) ab einer bestimmten (sinnvollen!) Leistung habe ich nichts, solange das einfach gestaltet ist. Die aktuelle Schinaniererei und Papierkrieg ist einfach nur pervers. Außerdem sind aber die heutigen 600W schon sehr weit unten angesetzt, zweitens geht die Sonnen nicht überall gleichzeitig auf (in unserem Ort gibt es, wegen Beschattung und Bergen Varianzen über 1h).
erzeug doch schweres Wasser, bringt 850 Euro der Liter
Beitrag #6671675 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6671697 wurde von einem Moderator gelöscht.
urp schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Was verstehst Du am Gleichzeitigkeitsfaktor nicht? >> Nebenbei ist es EU-Recht, dass die Mitgliedsstaaten ihre >> Energieerzeugungs- und -Verbrauchsdaten möglichst genau mitzuteilen >> haben? > > Nochmal: Gegen eine MELDEPFLICHT (wie bei Verbrauchern) ab einer > bestimmten (sinnvollen!) Leistung habe ich nichts, solange das einfach > gestaltet ist. Immerhin etwas.. > Die aktuelle Schinaniererei und Papierkrieg ist einfach nur pervers. Wo bitte siehst Du den Papierkrieg? Oder die Schikane, nur weil DU nicht weisst, welche Probleme wo auftauchen und Du scheinbar der Meinung bist, dass alles unsinnig ist, was Deinen Horizont übersteigt? > Außerdem sind aber die heutigen 600W schon sehr weit unten angesetzt, Wie willst ausgerechnet Du das beurteilen? Woran machst Du das fest? > zweitens geht die Sonnen nicht überall gleichzeitig auf (in unserem Ort > gibt es, wegen Beschattung und Bergen Varianzen über 1h). Und Du glaubst, die Netzbetreiber haben keine Kenntnisse über die Geographie? Oder die Ausrichtung der Anlagen lt. Stammdatenverzeichnis? Jeder echte (und ehrliche) Solarteur kann kann Dir für jede Minute des Jahres und jeden qm in DE die mögliche Solarstrahlung in W/m² idealisiertet anzeigen, mit Kenntnis der Ausrichtung/Neigung Deiner Anlage und Wirkungsgrad alles noch viel genauer. Richtig ist, dass gerade in den Morgen- und Abendstunden im Bereich des Sonnenauf- und Untergangs die (dann die eh mageren Werte stark von Umgebungsbebauung, Bewuchs, Höhe und Geographie abhängig sind. Aber die "dann eh niedrigen Werte" sind eben gerade nicht das, worauf es ankommt. Daher habe ich weiter oben auch extra für doofe etwas von der Mittagszeit geschrieben! Und weil Du besonderst wenig zu verstehen scheinst und ich es oben nicht besonders erwähnt hatte: Besonders wichtig ist neben der (erwähnten) Mittagszeit und der (erwähnten) Zeit mit *plötzlichen" oder schnellen Veränderungen der Solarstrahlung auch die Jahreszeit. Besonders also ~April bis September.
Ralf X. schrieb: > Wie willst ausgerechnet Du das beurteilen? > Woran machst Du das fest? Hoffentlich bekommst Du keine Magenbeschwerden von der großen Menge Schlauheit, die Du täglich futterst. Wenn urp (Gast) das so betrachtet, ist das kein Grund, ihm indirekt Dummheit zu unterstellen.
Schlaumaier schrieb: > Wenn du den Strom wirklich "verbrennen" willst, leg dir im Garten eine > Heizspriale unter das Beet. Denn Frau freut sich über das leckere > Gemüse. ;) Ich liebe Dich!
Manfred schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Wie willst ausgerechnet Du das beurteilen? >> Woran machst Du das fest? > > Hoffentlich bekommst Du keine Magenbeschwerden von der großen Menge > Schlauheit, die Du täglich futterst. Doch, hat er, desswegen kotzt er die immer hier ins Forum. asdfg
Manfred schrieb: > Wenn urp (Gast) das so betrachtet, ist das kein Grund, ihm indirekt > Dummheit zu unterstellen. Hier finden sich zwei 5min Tutorials, wie Balkonkraftwerke (oder andere Solaranlagen) registriert werden müssen. Wenn man damit nicht klarkommt, kann man sich per telefonischer Hotline erklären lassen, was man wo eintragen muss. Daneben muss noch der Netzbetreiber informiert werden. Bei meinem Netzbetreiber gibt es dafür ein Formblatt, dessen Ausfüllen mich weniger als 15 min gekostet hat. Wenn urp das als "perversen Papierkrieg und Schikaniererei" einstuft, dann muss man das wohl als seine freie Meinungsäußerung akzeptieren. Ralf sieht darin dagegen offenbar eine sinnvolle Anmeldung, die mit völlig akzeptablem Aufwand durchgeführt werden kann. Und meine persönliche Erfahrung dazu ist: Ralf hat recht. Dass der vorherige Beitrag von urp urp schrieb: > Das gitbs auch nur in Deutschland: > Der Angeklagte wird zu einer Strafe von X verurteilt, weil er Strom > verschenkt hat. > Der Schaden beträgt -200€. mit der tatsächlichen Rechtslage bei Balkonkraftwerken ebenfalls gar nichts zu tun hat (auch wenn der TO das anfangs befürchtete), wurde ja schon lange zuvor geklärt.
Ups: ich hatte noch den Link zu den beiden Tutorials vergessen. Wird hiermit nachgeliefert: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html
Also mindestens zwei Anmeldungen bei Behörden (oder ähnlich agierenden Firmen) mit in der Regel unverständlichen Formularen, dazu noch technische Gängelei an der technischen Realität vorbei, um die Kosten hochzutreiben. Siehe auch der Nebenthread. Beitrag "Balkonsolar - Energiesteckdose?" Und das wegen max. 600W Erzeugung. Was ist das sonst, wenn nicht Achim S. schrieb: > Wenn urp das als "perversen Papierkrieg und Schikaniererei" einstuft, ??????????????????????????????? asdfg
asdfg schrieb: > Also mindestens zwei Anmeldungen bei Behörden (oder ähnlich agierenden > Firmen) mit in der Regel unverständlichen Formularen, dazu noch > technische Gängelei an der technischen Realität vorbei, um die Kosten > hochzutreiben. Beim Bayernwerk sind das zwei vorgefertigte Formulare. Eines ist die Anmeldung an sich und das andere die Verzichtserklärung an sich. Dort müssen in den vorgedruckten Feldern die Anschrift, Zählernummer, Modulleistung und Wechselrichterleistung eingetragen werden. Achja und noch unterschreiben. Das kann man natürlich als unsägliches Bürokratiemonster ansehen, oder einfach in 5min erledigen.
Ich schrieb: > Das kann man natürlich als unsägliches Bürokratiemonster ansehen, oder > einfach in 5min erledigen. Und wie viele melden ihre kaputte Balkonsolaranlage wieder ab ? Die Zahlen sind also schon nach wenigen Jahren nur noch Makulatur. Doch ein Bürokratiemonster.
Ich schrieb: > Das kann man natürlich als unsägliches Bürokratiemonster ansehen, oder > einfach in 5min erledigen. Der Aufwand hängt vom jeweiligen Versorger ab. Einige wie z.B. EWE versuchen die Kunden von Balkonanlagen abzuhalten. Elektriker muss eine Dose setzen und das schriftlich bestätigen. Gern wird dann gefordert, dass ein neuer Zählerkasten und die Modernisierung der Elektrik notwendig ist (Kosten gern 4-stellig). Inbetriebnahme nur in Anwesenheit eines EWE Mitarbeiters. Bei andern Versorgern ist das mit einer Meldung getan.
> wie überflüssigen Solarstrom am einfachsten verschwenden? Einfach damit einen Tauchsieder betreiben. Zum Erhitzen des in jetziger Zeit, immer noch, zweckmässigen Pusches. Sonst wird's doch nur Bowle! https://www.youtube.com/watch?v=Qx2zi3aqNRk ;-)
Heinz R. schrieb: > Bisher alles kein Problem - dummerweise hat mir der Energieversorger > jetzt einen digitalen Zweirichtungszähler eingebaut - und eigentlich > darf ich ja nichts einspeisen Ein Zähler mit Rücklaufsperre reicht völlig aus. Der Zweirichtungszähler ist für den Netzbetreiber sinnvoll, damit er sein "Bilanzkreis" versteht. Ich glaube, ein Zweirichtungszähler kostet auch ein bischen mehr Jahresgebühren. 0 = Strom Einkauf + lokale Stromerzeugung - Strom Verkauf - Verluste Heinz R. schrieb: > war da nicht was im Antrag mit "ich versichere das ich nichts Einspeise" Vergiss es, ist eine "Angstklausel" die rechtlich nicht relevant ist. Tipp Verbrauch soviel Eigenstrom wie möglich, falls du was einspeist, dann ist es halt so...
asdfg schrieb: > Also mindestens zwei Anmeldungen bei Behörden (oder ähnlich agierenden > Firmen) mit in der Regel unverständlichen Formularen, Vielleicht hast du ja mal konkrete Beispiele für die unverständlichen Stellen im Formular. Natürlich kann sich das je nach Netzbetreiber unterscheiden. Wenn wirklich einer mit Schikane die Einrichtung von Balkonanlagen unterbinden will, würde ich zumindest mal den Weg zur Verbraucherzentrale gehen. Wenn sich genügend Leute dort melden, lässt sich ggf. auch was bewegen. Da mir die Erfahrung mit schikanösen Netzbetreibern fehlt, berichte ich hier nur für meinen konkreten, einfachen Fall. Ich musste zum Ausfüllen wissen: - wie ich heiße und wo ich wohne - unter welcher Email-Adresse ich erreichbar bin - welche Leistung Module und Wechselrichter haben - ob die Anlage eine 70% Abregelung hat (was für Balkonkraftwerke natürlich nicht benötigt wird) - welche Ausrichtung und Neigung mein Dach hat - wann die Anlage in Betrieb genommen wurde - ob ich eine eigene Umsatzsteuer-ID als Unternehmer habe oder nicht - ob ich für eine eventuelle Einspeisung eine Vergütung nach EEG möchte (dann wird es kompliziert) oder nicht (dann bleibt es einfach). Damit ließ sich in meinem Fall alles erledigen, ohne die Hilfe einer Hotline in Anspruch nehmen zu müssen. Es hat zugegebenermaßen schon etwas länger als 5min gedauert. Aber nicht sehr viel länger ;-) Wenn ich Probleme mit dem Ausfüllen gehabt hätte, dann hätte ich wahrscheinlich einfach mal angerufen und freundlich nachgefragt. Die entsprechende Telefonnummer war jeweils mit angegeben.
Einhart P. schrieb: > ... (Kosten gern 4-stellig) ... Deinen Beitrag habe ich bereits als Unglaubwürdig abgehakt. Die Kosten glaube ich dir erst recht nicht.
Heiner schrieb: >> ... (Kosten gern 4-stellig) ... > > Deinen Beitrag habe ich bereits als Unglaubwürdig abgehakt. Die Kosten > glaube ich dir erst recht nicht. Ich kann leider bestätigen das es diese fälle gibt. Versorger nähe Wolfsburg bestand darauf einen 2.Zähler für die Einspeisung zu setzen. Da kein Platz im Zählerschrank für einen zweiten Zähler war hätte die Anlage umgebaut werden müssen. Das natürlich inklusive des Sicherungsbereichs da es sich um einen Kasten Mit Zähler und Sicherungen gehandelt hatte. Kosten wären 4 Stellig geworden. Alleine der neue Kasten hätte schon über 300€ gekostet.
Udo Lindenzweig schrieb: > Heiner schrieb: >>> ... (Kosten gern 4-stellig) ... >> >> Deinen Beitrag habe ich bereits als Unglaubwürdig abgehakt. Die Kosten >> glaube ich dir erst recht nicht. > > Ich kann leider bestätigen das es diese fälle gibt. Versorger nähe > Wolfsburg bestand darauf einen 2.Zähler für die Einspeisung zu setzen. > Da kein Platz im Zählerschrank für einen zweiten Zähler war hätte die > Anlage umgebaut werden müssen. Das natürlich inklusive des > Sicherungsbereichs da es sich um einen Kasten Mit Zähler und Sicherungen > gehandelt hatte. Kosten wären 4 Stellig geworden. Alleine der neue > Kasten hätte schon über 300€ gekostet. Kannst Du auch verraten, welcher Netzbetreiber und wann das war? Und um welche Anlagengrösse es sich handelte? "Früher" war es durchaus üblich, einen zweiten Zähler mit eigenem Zählerplatz für die PV zu setzen. Spätestens seit Anfang 2020 ist es gesetzlich geregelt, dass der Kunde ein Anrecht auf einen "modernen" Zähler hat und dann kommt der auf jeden Fall mit einem ganz normalen Zählerplatz aus.
Das war die Avacon und das Datum würde ich auf ende 2019 vermuten. Anlagengröße 500Watt Wechselrichter 600W Solarfläche. Den Wechselrichter Mastervolt Soladin 600 habe ich bis heute im Einsatz. Obwohl er Soladin 600 heißt bringt er nur 500W. Meine Lösung war das ganze abzublasen und den Wechselrichter unangemeldet zu betreiben. Ende Letztes Jahr habe ich die Anmeldung dann nochmal versucht und es wurde einfach durchgewunken.
In AT müssen die Verteilnetzbetreiber alle Zähler gegen neue digitale tauschen. Die müssen beide Richtungen können. Danach reicht eine einfache Meldung ans EVU. Manche (Villach) beglücken Kleinsterzeuger mit bis zu 12 cent/kWh.
Udo Lindenzweig schrieb: > Das war die Avacon und das Datum würde ich auf ende 2019 vermuten. > [...] > Meine Lösung war das ganze abzublasen und den Wechselrichter > unangemeldet zu betreiben. Ende Letztes Jahr habe ich die Anmeldung dann > nochmal versucht und es wurde einfach durchgewunken. Ich verstehe nicht so ganz, warum Du das nicht schon vorher so "vollständiger" geschildert hast. Sowohl Technik als auch Gesetzgebung entwickeln sich weiter und gerade letztere hinkt immer etwas oder auch länger hinterher. Ebenso passiert es natürlich, dass man ab und zu den Holzhammer braucht, um manchen Unternehmen die aktuelle Rechtslage beibringen muss. Hier im Forum aber auch diversen Usern.. :-)
Ralf X. schrieb: > Udo Lindenzweig schrieb: >> [...] > Ich verstehe nicht so ganz, warum Du das nicht schon vorher so > "vollständiger" geschildert hast. Das ist doch offensichtlich.
Helge schrieb: > beglücken Kleinsterzeuger mit > bis zu 12 cent/kWh. Und wohin leiten die den Strom, wenn tagsüber, wenn die Sonne scheint eine immer größer werdende Gemeinde Strom abgeben will? In die Batterien der Elektroboote am Wörthersee? Irgendwo muss die Ladung hin und sobald das nicht nur Wenige tun und man den Strom im Netz versickern lassen kann, sondern es relevant viele tun, braucht es eine globales Konzept. Das Beste ist nach wie vor, man verbraucht den Strom direkt und entlastet das Netz damit von einer Einspeisung und später von einer Entnahme. Ich habe hier Solarzellen stehen, die mir die Hauskühlung antreiben. Absaugende Ventilatoren schieben die heiße Luft im Dachgeschoss und der oberen Wohnung hinaus und halten das Haus im Sommer ganz locker 5 Grad kühler. Den Rest besorgen die Kühlboxen, die in wichtigen Räumen stehen. Alle mit Strom angetrieben, der von den Zellen über der Veranda kommt. Das ist vom Anschluss her billig und sicher, weil ich keine Verbindung zum offiziellen Stromnetz habe. Angeschlossen sind ebenfalls 2 kleine 12V-Peltier-Kühlschränke, einer davon am Arbeitsplatz. Der kühlt eben nur im Sommer, wenn die Sonne brutzelt, aber dann genau braucht es das ja.
Die VNB können doch viel fordern. Was steht denn eigentlich wirklich im Gesetz? Ist eine Anmeldung erforderlich oder eine Erlaubnis? Welche konkreten Dinge müssen laut Gesetz(!) beachtet werden? Mehr würde ich nicht machen.
Ganz anderer Ansatz für "Über-Strom"? Elektrolytische Metallraffination. z.B. Kupfer aus Messing trennen.
MaWin schrieb: > Und wie viele melden ihre kaputte Balkonsolaranlage wieder ab ? > > Die Zahlen sind also schon nach wenigen Jahren nur noch Makulatur. > > Doch ein Bürokratiemonster. Das dürfte bald nicht nur für Balkonanlagen gelten, sondern auch für die EEG Anlagen, die in den nächsten Jahren aus der EEG Förderung fallen. Gemeldet sind die jetzt alle, Stichwort Marktstammdatenregister. Es war von einer Pflicht zum melden die Rede, nicht von einer Pflicht zum abmelden. Bei einer grosszügigen Anschlussförderung von bis zu 6 ¢ pro kWh kann ich mir vorstellen, dass viele Altanlagen vom Netz gehen, weil eine Reparatur sich bei dieser niedrigen Vergütung nicht rechnet oder der Betreiber seinen Strom nicht so billig hergeben will. Um zum Thema zurückzukommen: Auch hier werden wegen der niedrigen Anschlussförderung immer mehr ihren Solarstrom verschwenden wollen. Ich in meinem Fall werde ihn auf der Autobahn verspassen, statt ihn dermassen billig an den Netzbetreiber zu verkaufen.
Timmy schrieb: > Die VNB können doch viel fordern. Was steht denn eigentlich wirklich im > Gesetz? Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist gesetzliche Pflicht. Der Netzbetreiber hat das Recht, über Einspeisungen in sein Netz informiert zu werden (damit er z.B. selbst prüfen kann, ob der bisherige Zähler eine Rücklaufsperre hat oder ob er den austauscht). Und er darf natürlich gewisse Mindestanforderungen an die elektrischen Installationen in seinem Netz stellen (siehe TAB). Die VDE-Normen (z.B die Wieland-Steckdose zur Einspeisung) sind zunächst mal nur "Übereinkünfte eines Vereins" und kein Gesetz. Aber viele davon kommen in ihrer Wirkung im täglichen Leben der Installateure, Netzbetreiber, .... faktisch einer gesetzlichen Regelung recht nahe.
Achim S. schrieb: > Timmy schrieb: >> Die VNB können doch viel fordern. Was steht denn eigentlich wirklich im >> Gesetz? > Der Netzbetreiber hat das Recht, über Einspeisungen in sein Netz > informiert zu werden ... Das war es auch schon, mehr Rechte hat er nicht, > Und er darf natürlich gewisse Mindestanforderungen an die elektrischen > Installationen in seinem Netz stellen (siehe TAB). Für sein Netz kann fordern was er will, nicht für mein Hausnetz. Die Gesetzeslage ist eindeutig und die meisten Betreiber halten sich auch daran. > Die VDE-Normen (z.B die Wieland-Steckdose zur Einspeisung) sind zunächst > mal nur "Übereinkünfte eines Vereins" und kein Gesetz. Aber viele davon > kommen in ihrer Wirkung im täglichen Leben der Installateure, > Netzbetreiber, .... faktisch einer gesetzlichen Regelung recht nahe. Das ist ein Firlefanz-Abschnitt ohne Aussagekraft. Empfehlung: Bei der DGS die Sachlage nachlesen. https://www.pvplug.de/
VDE ist kein Gesetz. Wäre ja noch schöner. "Geheimgesetz" oder wie!?
Weiß zufällig jemand die Stelle, wo steht, inwieweit den VNB mein Hausnetz nichts angeht?
Udo Lindenzweig schrieb: > Versorger nähe Wolfsburg https://www.lsw-netz.de/strom/themenseite-strom/technische-anschlussbedingungen/ verweist auf VDE: https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose und stellt ein Anmeldeformular bereit: https://www.lsw-netz.de/fileadmin/user_upload/lsw-netz/strom/antraege-formulare-vertraege/Anmeldung_steckerfertige_PV-Anlage.pdf Sieht für mich danach aus, das möglichst zu verhindern.
Manfred schrieb: > Sieht für mich danach aus, das möglichst zu verhindern. Selbstverständlich. Die versuchen ihre fetten Profite zu erhalten. Klappt auch ganz gut. Die haben immerhin u. a. die Regierungen und den VDE auf ihrer Seite.
Der ist auch gut. Die Links sind nur für Handynutzer hilfreich, die im Klartext dorthin zu drucken, war schon wieder zuviel. asdfg
gibt es wirklich einen einzigen Fall wo jemand verurteilt wurde für das Verschenken von Strom ?
Erfinder schrieb: > gibt es wirklich einen einzigen Fall wo jemand verurteilt wurde > für das > Verschenken von Strom ? Nein, warum auch? Solange dein Zähler eine Rücklaufsperre hat, kann dir keiner was.
Ingo schrieb: > VDE ist kein Gesetz. Da VDE aber im Energiewirtschaftsgesetz namentlich als Stand der Technik genannt, wird es vor Gericht wie ein Gesetz behandelt.
Otto schrieb: > wird es vor Gericht wie ein Gesetz behandelt erwarte von Juristen keine Kompetenz! Du musst zwar für unbestellte Waren die du zurück schickst nicht bezahlen, wohl aber im Stromliefervertrag den Strom bezahlen den du auf dem Nulleiter zurück schickst trotz bestätigter Vertragskündigung.
Joachim B. schrieb: > Otto schrieb: >> wird es vor Gericht wie ein Gesetz behandelt > > erwarte von Juristen keine Kompetenz! > Du musst zwar für unbestellte Waren die du zurück schickst nicht > bezahlen, wohl aber im Stromliefervertrag den Strom bezahlen den du auf > dem Nulleiter zurück schickst trotz bestätigter Vertragskündigung. Wie willst du auf dem Nulleiter Energie zurück schicken und was hat das mit meiner Aussage zu tun? Die Inkompetenz liegt da auf deiner Seite. Und klar haben die Juristen von der Technik keine Ahnung, deshalb reiten sie peinlich genau auf der VDE rum.
Joachim B. schrieb: > Du musst zwar für unbestellte Waren die du zurück schickst nicht > bezahlen, wohl aber im Stromliefervertrag den Strom bezahlen den du auf > dem Nulleiter zurück schickst trotz bestätigter Vertragskündigung. Herrlich viel Stuss geredet am Montag Vormittag, da kann nichtmal ich mithalten. Jetzt erstma Mahlzeit und dann weiter Scheisse daherreden. Allein der Nullleiter birgt viel Diskussionsbedarf. Alleine schon von den Führungskräften, die Nullen sind.
Manfred schrieb: > Sieht für mich danach aus, das möglichst zu verhindern. Man braucht den Betreiber nur formlos informieren und die Anlage bei der Bundesnetzagentur registrieren. https://www.pvplug.de/
Beitrag #6844277 wurde vom Autor gelöscht.
Joachim B. schrieb: > ... wohl aber im Stromliefervertrag den Strom bezahlen den du auf > dem Nulleiter zurück schickst trotz bestätigter Vertragskündigung. Erstmal musst du dem Fehlerstromschutzschalter beibringen, dass er dich nicht vom Netz trennt, wenn auf dem Nullleiter mehr zurück fließ, als über die Phasen rein kommt.
Sehr cool .... vor dem Haus in beruehrungssicherer Hoehe einen Tesla Trafo laufen lassen
... oder eine Jacobsleiter an der Hauswand. Die würde ich aber nur in der Nacht betreiben, nicht bei strahlendem Sonnenschein. Folglich müsste der Strom zwischengespeichert werden.
Überflüssigen Strom kann man ja zum Kryptomining verwenden.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.