Hallo, ist in den Regeln zum Pedelec eigentlich eine Anfahrhilfe beschrieben? Eine mehr oder weniger brauchbare Schiebehilfe haben ja die meisten Pedelecs. Habe ein 100% legales Pedelec, das hat so eine Funktion. Wenn man das mal genauer betrachtet, ist es aber weder das eine, noch das andere. Also weder Fleisch noch Fisch. Als Schiebehilfe ist diese Funktion zu schnell, man muss hinter dem Bike her rennen. Als Anfahrhilfe taugt diese Funktion ebenfalls nicht, weil zu wenig Leistung. Und 6 km/h ist dann auch die untere Grenze, wo man auf 2 Rädern gerade noch sicher fahren kann. Zudem schaltet sich diese Anfahrhilfe in dem Moment ab, wo man mit Pedalieren beginnt. Man scheitert damit bereits an moderaten Steigungen. Mir scheint, dass beim Pedelec keine Anfahrhilfe vorgesehen ist. Kennt sich jemand in den Regularien aus? Siggi
Siggi K. schrieb: > Als Schiebehilfe ist diese Funktion zu schnell, man muss hinter dem Bike > her rennen. Um welches Pedelec geht es denn? Meins unterstützt nur soweit wie ich den auch nur anschiebe. Soviel wie du drückst so schnell "schiebt" dein Rad mit. Siggi K. schrieb: > Zudem schaltet sich diese > Anfahrhilfe in dem Moment ab, wo man mit Pedalieren beginnt. Ist doch richtig so sonst fährt man rückwärts und soll nur "anschubsen". Siggi K. schrieb: > Man > scheitert damit bereits an moderaten Steigungen. Kommt auf den Motor, Akku, Modus und denjenigen der trampelt an. Mit meinem Pedelec überwinde ich vieles außer verblockte/unfahrbare Stellen. Siggi K. schrieb: > Mir scheint, dass beim Pedelec keine Anfahrhilfe vorgesehen ist. Es gibt nicht nur ein Pedelec. Siggi K. schrieb: > Kennt sich jemand in den Regularien aus? Keine Ahnung
Rainer S. schrieb: > Meins unterstützt nur soweit wie ich den auch nur anschiebe. > Soviel wie du drückst so schnell "schiebt" dein Rad mit. Du musst deine Schiebehilfe anschieben? Wie merkt dein Controller, dass du schiebst und wie stark du schiebst? > Siggi K. schrieb: >> Zudem schaltet sich diese >> Anfahrhilfe in dem Moment ab, wo man mit Pedalieren beginnt. > > Ist doch richtig so Bei deinem Auto geht der Motor aus, wenn du Gas gibst?
Siggi K. schrieb: > Kennt sich jemand in den Regularien aus? Grundsätzlich gilt, das Fahrzeuge, die sich mit weniger als 6km/h bewegen, keinerlei Genehmigung/Versicherung/Steuer o.ä. benötigen. Vermutlich ist deshalb die Schiebehilfe auf 6km/h begrenzt.
Heinz A. schrieb: > Wie merkt dein Controller, dass du schiebst und wie stark du schiebst? Üblicherweise lässt die Schiebehilfe den Motor langsam drehen, solange eine Taste am Display gedrückt gehalten wird. Maximal 6 km/h sind erlaubt. Die Anfahrhilfe gibt einen kurzen Schubs wenn man losstrampelt. Nach erkannten 180° Tretkurbelweg bei vorherigem Stillstand wird der Motor für eine Sekunde eingeschaltet.
Soul E. schrieb: > Heinz A. schrieb: > >> Wie merkt dein Controller, dass du schiebst und wie stark du schiebst? > > Üblicherweise lässt die Schiebehilfe den Motor langsam drehen, solange > eine Taste am Display gedrückt gehalten wird. Maximal 6 km/h sind > erlaubt. Genauso ich habe eine Walk-Taste die als Schiebe-Hilfe dient und nur beim schieben mit hilft. Könnte ich mal die Treppe hoch ausprobieren. Heinz A. schrieb: >> Siggi K. schrieb: >>> Zudem schaltet sich diese >>> Anfahrhilfe in dem Moment ab, wo man mit Pedalieren beginnt. >> >> Ist doch richtig so > > Bei deinem Auto geht der Motor aus, wenn du Gas gibst? Nein die Anfahrhilfe(mehr Leistung) geht aus. Der Motor macht normal weiter.
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Soul E. schrieb: > Die Anfahrhilfe gibt einen kurzen Schubs wenn man losstrampelt. Nach > erkannten 180° Tretkurbelweg bei vorherigem Stillstand wird der Motor > für eine Sekunde eingeschaltet. Verstehe ich das richtig: Du musst bereits angefahren sein (180° Tretkurbelweg), damit sich die Anfahrhilfe einschaltet? Und dann nur eine Sekunde etwas mehr Leistung? Unter einer Anfahrhilfe verstehe ich einen Motorstart ab Stand. Wenn das Bike dann sicher rollt (nach 3-5 sec., oder nach Erreichen der 6km/h (10 km/h wären mir lieber, weil sicherer)) darf sich die Anfahrhilfe automatisch abschalten. Von der Anfahrhilfe erwarte ich zudem die volle Motorleistung. Du hast für die Schiebehilfe und Anfahrhilfe getrennte Tasten?
Siggi K. schrieb: > Soul E. schrieb: >> Die Anfahrhilfe gibt einen kurzen Schubs wenn man losstrampelt. Nach >> erkannten 180° Tretkurbelweg bei vorherigem Stillstand wird der Motor >> für eine Sekunde eingeschaltet. > > Verstehe ich das richtig: Du musst bereits angefahren sein (180° > Tretkurbelweg), damit sich die Anfahrhilfe einschaltet? Und dann nur > eine Sekunde etwas mehr Leistung? > > Unter einer Anfahrhilfe verstehe ich einen Motorstart ab Stand. Wenn das > Bike dann sicher rollt (nach 3-5 sec., oder nach Erreichen der 6km/h (10 > km/h wären mir lieber, weil sicherer)) darf sich die Anfahrhilfe > automatisch abschalten. Von der Anfahrhilfe erwarte ich zudem die volle > Motorleistung. > > Du hast für die Schiebehilfe und Anfahrhilfe getrennte Tasten? Auch wenn ich nicht der Vorforist bin: Jeder Pedelechersteller und Modell hat unterschiedliche Konzepte, manche auch gar keine in Punkto Schiebe- und/oder Anfahrhilfe. Manche haben eine Anfahrhilfe bis max 6km/h, verkaufen das aber als Schiebehilfe. Oder der Besitzer glaubt auch nur, dass das eine Schiebehilfe wäre, weil er die Bedienungsanleitung nicht gelesen hat. Du erwartest als Anfahrtshilfe die volle Motorleistung? Die gibt es bei Langsamfahrt eh nicht, Du meinst also das maximale Drehmoment?! Und wenn Du z.B. im Pulk anfährst, möchtest Du Deinem Vordermann gnadenlos ins Hinterteil reinfahren, wenn der nicht schnell genug in die Hufe kommt? Oder bei zufälliger Tastenbetätigung im Stand rückwärts vom Sattel fliegen?
Siggi K. schrieb: > Verstehe ich das richtig: Du musst bereits angefahren sein (180° > Tretkurbelweg), damit sich die Anfahrhilfe einschaltet? Und dann nur > eine Sekunde etwas mehr Leistung? Genau. Wenn Du den ersten Tritt gemacht hast, gibt der Motor einen kurzen Schubs dazu. Das hilft tatsächlich um an der Ampel ein bisschen schneller wegzukommen, vor allem wenn man vorher vergessen hat runterzuschalten ;-) So wie ich fahre bleibt der Motor in der Ebene aus und schaltet sich erst bei Steigungen zu. Das ist Stufe 2 von 9. Aber wie bereits geschrieben wurde, jeder Hersteller kann das anders umsetzen. Die o.g. Implementierung stammt von Lishui bzw Bafang, die machen Hinterradmotoren der Mittelklasse. > Du hast für die Schiebehilfe und Anfahrhilfe getrennte Tasten? Die Anfahrhilfe aktiviert sich durch einen Tritt aufs Pedal aus dem Stand heraus. Das tut sie immer und von alleine, es sei denn man hält einen der Bremsgriffe leicht angezogen. Die Schiebehilfe aktiviert sich durch Drücken der "Pfeil-hoch"-Taste am Tacho für länger als zwei Sekunden. Ob man dabei steht oder fährt und ob man draufsitzt oder nicht ist egal. Man kann auch mittreten, der Motor läuft solange das Rad langsam genug ist und die Taste gedrückt bleibt. Diese Funktion habe ich allerdings noch nie gebraucht. Die richtet sich vermutlich eher an Leute mit einer steilen Tiefgaragenausfahrt und wenig Körperkraft (z.B. im Alter oder nach Krankheit).
Soul E. schrieb: > Genau. Wenn Du den ersten Tritt gemacht hast, gibt der Motor einen > kurzen Schubs dazu. Das hilft tatsächlich um an der Ampel ein bisschen > schneller wegzukommen, vor allem wenn man vorher vergessen hat > runterzuschalten ;-) Das mit dem ständigen Runterschalten ist auch mein Problem. Habe hier einige moderate Steigungen direkt vor einer Ampel und es gibt ständig Probleme mit den Autofahrern hinter mir, die wenig Verständnis dafür haben, wenn das Teil bei grün nicht vernünftig vorwärts geht. Dabei wäre ausreichend Motorleistung vorhanden, aber der Motor startet erst, wenn die Kurbel halb rum ist UND! sie sich schnell genug dreht. Wenn man also an einer Steigung mit strampeln nicht vernünftig voran kommt, bleibt der Motor aus. Unguter geht es kaum noch. Ist wohl mal wieder der Gesetzgeber, der weiß, was gut für mich ist :-( > Die Anfahrhilfe aktiviert sich durch einen Tritt aufs Pedal aus dem > Stand heraus. Dann hat dein Radl eine Motorsteuerung via Drehmoment. Das habe ich hier nicht, mit einer vernünftig funktionierenden Anfahrhilfe ließe sich dieses Loch aber gut überbrücken. Da ich eine elektronische Lösung schon in der Schublade liegen habe, stellt sich die Frage nach den Regularien bzgl. Anfahrhilfe. Denn ich möchte auf meine alten Tage nicht als Schwerverbrecher im Zuchthaus enden.
Siggi K. schrieb: > Unguter geht es kaum noch. Ist wohl mal > wieder der Gesetzgeber, der weiß, was gut für mich ist :-( Wenn man sein Produkt falsch ausgewählt oder nicht den passenden Gang eingelegt hat, ist der böse Gesetzgeber schuld? Der Gesetzgeber hat den Pedelecsherstellern/Händlern sehr viele Freiheiten eingeräumt: Selbstfahrmodus bis 6km/h und Dauernennleistung der motorischen Unterstützung mis 25km/h von 250W. Wie der Hersteller das umsetzt, bleibt ihm überlassen. Nur eine gewisse Betriebssicherheit muss natürlich dennoch vorhanden sein. Also auch ein normales Kfz darf (serienmässig) nicht mit voreingestelltem Tempomat ohne Fahrer auf die Reise geschickt werden können. Hersteller mögen es nicht, wenn ein Antrieb viel kostet und auch nicht, wenn zu oft etwas durchbrennt, egal ob Motor oder Steuerung. Das Drehmoment eines E-Motors ist rein stromabhängig, für max Drehmoment muss also der maximale Strom durchgeschickt werden, also bei gleichzeitig maximaler Verlustleistung im Motor. Je nach Hersteller werden da auch in einen Pedelecmotor schonmal erlaubt >2000W reingeschickt, aber dass muss dann auch die Wicklung und die Leistungsendstufen der Steuerung erlauben. Aber das kostet a) mehr Geld und b) wiegt es mehr. Beides Dinge, was die meisten Käufer nicht wollen. Wie kommst Du überhaupt darauf, dass hier der Gesetzgeber schuld ist oder sein könnte? Eine gewisse Bildung hast Du doch.
Siggi K. schrieb: > Dabei wäre ausreichend Motorleistung vorhanden, aber der Motor startet > erst, wenn die Kurbel halb rum ist UND! sie sich schnell genug dreht. Du willst ja nicht dass der Motor schon anspringt wenn Du das Rad durch die Fußgängerzone schiebst und dabei gegen die Pedale stösst. Irgendeinen Kompromiss muss der Hersteller schon machen. Ansonsten bräuchtest Du in der Tat einen Startknopf oder ein Daumengas. > Da ich eine elektronische Lösung schon in der Schublade liegen habe, > stellt sich die Frage nach den Regularien bzgl. Anfahrhilfe. Denn ich > möchte auf meine alten Tage nicht als Schwerverbrecher im Zuchthaus > enden. Bis 6 km/h darfst Du den Motor auch manuell einschalten, ohne in die Pedale zu treten. Über eine Taste ("Schiebehilfe") oder einen Gasgriff. Oberhalb 6 km/h darf der Motor nur noch laufen wenn dabei getreten wird. Ein Nachlauf von 1-2 Sekunden nach dem letzten Tritt ist zulässig. Dabei darf die Geschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten, oberhalb 25 km/h muss der Motor abschalten. Wenn Du Dich daran hältst solle sich keiner beschweren. Es gibt eine Begrenzung der "Nennleistung" des Motors auf 250 W. Eine belastbare Definition derselben ist mir nicht bekannt. Daher guckt die Rennleitung bei Kontrollen eigentlich nur auf die bei leichtem Treten erzielbare Höchstgeschwindigkeit. Und natürlich auf Bremsen, Licht und Klingel :-)
Soul E. schrieb: > Bis 6 km/h darfst Du den Motor auch manuell einschalten, ohne in die > Pedale zu treten. Über eine Taste ("Schiebehilfe") oder einen Gasgriff. Ok, ist was über das Drehmoment bei der Anfahrhilfe bekannt? Ist selbiges limitiert oder geht die volle Leistung? Denn beim Anfahren am Berg brauche ich die volle Leistung.
Ralf X. schrieb: > Wenn man sein Produkt falsch ausgewählt [...] ist der böse > Gesetzgeber schuld? Das musste aus der Ecke ja wieder kommen. Bei meinen Anforderungen ist die Auswahl auf genau einen Hersteller und einen Antrieb begrenzt. Und die Motorsteuerung arbeitet eben nicht so, wie von mir gewünscht. Das geht bzgl. Anfahrhilfe bedeutend besser. Willst mir eine Motorsteuerung nach meinen Vorgaben entwickeln?
Soul E. schrieb: > https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__63a.html Vielen Dank für den Link! Wobei mich der Text nicht großartig weiter bringt, denn: 1. Mein Bike hat keine "elektrische Trethilfe", sondern einen im Hinterrad verbauten Antriebsmotor. 2. "dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert". Trifft hier nicht zu, denn mein Antrieb entwickelt mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv mehr Drehmoment. Und zwar ganz legal. Kaufbike aus der Schachtel. 3. "eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h". Und was steht dort über das Drehmoment? NICHTS! Zu 3.: Kann man davon ausgehen, dass es erlaubt ist, wenn da nichts von einem Verbot steht? Wobei bei uns ja eher alles verboten ist, was nicht explizit erlaubt ist.
Siggi K. schrieb: > Mir scheint, dass beim Pedelec keine Anfahrhilfe vorgesehen ist. Sinnverstehend lesen kannst Du? Rainer S. schrieb: > Um welches Pedelec geht es denn? Da Du auf solche Fragen gar nicht antwortest vermute ich, Du trollst nur.
Habe mich eben mal etwas eingelesen. Mir scheint, die Regelung ist, wie so vieles bei uns, handwerklich schlecht gemacht. Denn 6 km/h sind für eine kräftige Schiebehilfe zu schnell (gefährlich) und für eine Anfahrhilfe zu langsam (ebenfalls gefährlich). Sinn würde hier ein zweistufiger Schalter machen: Erste Stufe 3 km/h, zweite Stufe 10 km/h. Aberwitzig auch die Schiebehilfe/Anfahrhilfe Regelung beim S-Pedelec: Die rennt kräftig bis 20 km/h. Das nenne ich mal gemeingefährlich. Wer kann so schnell neben dem Bike her rennen? Gleich 3x gefährlich, und das im vor Sicherheit kranken Deutschland.
Siggi K. schrieb: > Soul E. schrieb: >> Bis 6 km/h darfst Du den Motor auch manuell einschalten, ohne in die >> Pedale zu treten. Über eine Taste ("Schiebehilfe") oder einen Gasgriff. > > Ok, ist was über das Drehmoment bei der Anfahrhilfe bekannt? Ist > selbiges limitiert oder geht die volle Leistung? Denn beim Anfahren am > Berg brauche ich die volle Leistung. Du weisst nicht, was Leistung ist, verlangst aber nach "voller" Leistung, was immer Du auch darunter vestehst? Leistung (an) einer Welle bestimmt sich aus Drehmoment mal Umdrehungszahl. Ist die Umdrehungszahl = 0, ist damit "automatisch" auch die resultierende Leistung = 0, egal wie hoch das Drehmoment ist. Um das Drehmoment im Stillstand (oder auch später) beim E-Motor zu erhähen, braucht es vor allen Dingen Strom, hatte ich aber oben schon beschrieben Und bis 6 km/h kannst Du im Strassenbereich da so gut wie alles machen, was Du willt, wenn es keine aussergewöhnliche Gefährdung darstellt oder keine anderen Vorschriften etwas einschränken. Bis 6 km/h ist es Spielzeug, Bollerwagen, etc., fast egal, wenn es Räder hat und nicht Fliegt oder schwimmt. Und es ohne weitere Hilfe auch nicht schneller als 6 km/h kann! Siggi K. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Wenn man sein Produkt falsch ausgewählt [...] ist der böse >> Gesetzgeber schuld? > > Das musste aus der Ecke ja wieder kommen. Bei meinen Anforderungen ist > die Auswahl auf genau einen Hersteller und einen Antrieb begrenzt. Und > die Motorsteuerung arbeitet eben nicht so, wie von mir gewünscht. Das > geht bzgl. Anfahrhilfe bedeutend besser. Also habe ich Dich als einzig Schuldigen an Deiner Misere absolut richtig erkannt und Du dast das auch begriffen? Für solche zutreffenden Erkenntnisse ist "meine Ecke" durchaus bekannt. :-) > Willst mir eine Motorsteuerung nach meinen Vorgaben entwickeln? Natürlich nicht. Jemand, dessen Auswahl sich bisher auf einen Billiganbieter beschränkt hat, wird kaum eine individuelle Lösung, die auch noch gesetzeskonform und betriebsicher ist, bezahlen wollen oder können.
Ralf X. schrieb: > Du weisst nicht, was Leistung ist Könntest du mal deine dümmlichen Belehrungen lassen? Und verkneife dir doch deine seltsamen Ergüsse in meinem Thema, die lese ich sowieso nicht. Geh einfach wo anders spielen und gut ist. @rest: Meine Lösung wäre, einen 3-Sekunden-Start zu verbauen, den man mit einer Taste startet. Je nach Fahrstufe (1-5) werde ich damit auf der Ebene die 6 km/h nicht erreichen, oder aber überschreiten. Diese Lösung wäre rel. einfach zu realisieren. Wie schätzt ihr die strafrechtliche Relevanz ein, wenn Ordnungshüter bei einer eingehenderen Kontrolle dieses Feature bemerken? Einfache Ordnungswidrigkeit oder schwerwiegendes Vergehen und mehrere Jahre Zuchthaus? Mit einer Ordnungswidrigkeit könnte ich leben, zumal die Wahrscheinlichkeit mal kontrolliert zu werden hier sehr gering ist.
Ich gehe mal davon aus, dass du keine Drehmomentsteuerung hast. Dann fahre einfach ständig im kleinsten Gang, dann hast du deine Drehmomentsteuerung. Denn im kleinsten Gang bringst du auch beim Anfahren am Berg die Tretkurbel leicht und schnell auf Touren, so dass der Antrieb startet. Nach dem Anfahren pedalierst du dann hohl und dem Gesetzgeber wäre genüge getan. Oder du haust die Kette ganz runter. In den Vorschriften sehe ich nur, dass man für einen Motorlauf pedalieren muss. Allerdings ist dann das Anfahren etwas tricky, ein Klicki an einem Bein wäre sicher hilfreich. Berichte mal, was die Ordnungshüter meinen, wenn sie dich ohne Kette rumfahren sehen.
Rainer S. schrieb: > Genauso ich habe eine Walk-Taste die als Schiebe-Hilfe dient und nur > beim schieben mit hilft. Könnte ich mal die Treppe hoch ausprobieren. Mit 6km/h die Treppe hochzuspringen ist schon recht sportlich...
Anton U. schrieb: > Oder du haust die Kette ganz runter. In den Vorschriften sehe ich nur, > dass man für einen Motorlauf pedalieren muss. Allerdings ist dann das > Anfahren etwas tricky, ein Klicki an einem Bein wäre sicher hilfreich. > Berichte mal, was die Ordnungshüter meinen, wenn sie dich ohne Kette > rumfahren sehen. Bei meinem Pedelec wäre das ohne weiteres möglich, weil der "Drehsensor" im grossem Kettenblatt steckt. Allerdings ist das drehen der Pedale ohne jeglichen Widerstand nicht ganz einfach.
Siggi K. schrieb: > Wie schätzt ihr die strafrechtliche Relevanz ein... Eher gering. Die Damen und Herren der Rennleitung werden dann unangenehm, wenn das 25 km/h Limit ausgehebelt wurde. Denn dann ist man mit einem Fahrzeug ohne ABE unterwegs, hat keine Hupe, keinen Spiegel, kein Versicherungskennzeichen usw. Ob die Anfahrhilfe nun bei 6 oder 10 km/h endet, ist eher pillepalle. Kommt aber immer auch darauf an, ob deine Nasenspitze gefällt, oder nicht.
Siggi K. schrieb: > Kennt sich jemand in den Regularien aus? Das CEN/TC 333 (Technische Komitee 333 der European Committee for Standardization) macht die Regularien. siehe: https://standards.cen.eu/dyn/www/f?p=204:7:0::::FSP_ORG_ID:6314&cs=1153FA0CCFAB4B043FDB3B94591054CD4 Das Sekretariat des TC333 ist bei UNI. Sekretär ist Gian Luca Salerio gianluca.salerio@uni.com. Der Mann wird bezahlt um solche Anfragen zu beantworten. Es ist möglich dass er deine Anfrage an den Vorsitz weiterleitet. Den Vorsitz hat Eric Gross e.gross@tuhh.de Wer gut fragt, bekommt gute Antworten. Dumme Fragen gibt es nicht. Du kannst beim Lesen mit der EN 15194 + A1:2012 anfangen. Zugang ist gratis https://www.din.de/de/service-fuer-anwender/normen-infopoints
Siggi K. schrieb: > Wie schätzt ihr die strafrechtliche Relevanz ein, wenn Ordnungshüter bei > einer eingehenderen Kontrolle dieses Feature bemerken? Einfache > Ordnungswidrigkeit oder schwerwiegendes Vergehen und mehrere Jahre > Zuchthaus? 50 Hiebe auf die nackten Fußsohlen
Ich habe ein Pedelec mit einem Bosch Active von 2017, also nicht die ganz aktuelle Generation. Bei mir ist es so: 1. Die Taste "Walk" während des Laufens permanent gedrückt halten, gibt mir wie erwartet eine Schiebehilfe, solange ich nicht selbst (versehentlich) schiebe, dann geht sie aus. Man darf also nur passiv festhalten. 2. Interessanterweise schiebt die Schiebehilfe schneller in HÖHEREN Gängen (habe eine 8-Gang-Nabenschaltung). In Gang 8 muss man fast hinterher rennen, in Gang 1 ist es kaum spürbar, also zu wenig. 3. Eine Anfahrhilfe gibt es in dem Sinne nicht, aber die Motorunterstützung springt sofort an, wenn man einen leichten Druck auf die Pedale gibt, auch am Berg bzw. im Flachen wenn man hinterher rollt und nur mal das Pedal leicht antippt. Das fühlt sich so eigentlich ganz komfortabel an. Habe auch schon Pedelecs mit nicht-Bosch Motoren gefahren, die sich anders verhalten haben bzgl. der Moment wann der Motor anspringt.
Bei einem ordentlichen Antrieb mit Drehmomentsensor an der Kurbel benötigt man keine Anfahrhilfe. So etwas wäre dann auch viel zu unpraktisch oder gefährlich. Wenn ich mir vorstelle, bei voll eingeschlagener Lenkung mit einem ordentlichen Satz nach vorne bzw. zur Seite loszufahren, wäre das sehr unangenehm. Bei meinem aktuellen Rad (Antrieb: Brose Srive S Mag mit Rohloff R14) setzt die ganz normale Unterstützung auch schon bei sehr geringer Drehzahl bzw. Drehmoment sehr sauber ein. Wenn ich die volle Unterstützung aktivieren und dann mit einem beherzten Tritt losfahren würde, würde ich wohl fast einen Rückwärtssalto aus dem Stand machen. Bei einem fast baugleichen Rad war ich beim Anfahren am Berg einmal fast nach hinten übergekippt. Wenn Du also einen Antrieb hohem Drehmoment schon im Stillstand suchst, wäre solch ein S Mag durchaus überlegenswert. Allerdings sollte man dann auch eine passende Gangschaltung verwenden, die das gewaltige gemeinsame Drehmoment von Fahrer und Antrieb aushält. Die S Mag wird übrigens in Deutschland hergestellt und ist hier völlig legal zu betreiben. Das ist also kein dubioser überzüchteter Chinakram mit fragwürdiger Sicherheit.
Andreas S. schrieb: > Bei einem ordentlichen Antrieb mit Drehmomentsensor an der Kurbel > benötigt man keine Anfahrhilfe. Völlig richtig. Eine solche Motorsteuerung hat aber auch einen schwerwiegenden Nachteil. Diesen Nachteil könnte man rel. einfach beseitigen, das bietet aber kein Hersteller an. > Bei meinem aktuellen Rad (Antrieb: Brose Srive S Mag mit Rohloff R14) Oha, ein Bike der 5k Klasse, da bekomme ich 4 Bikes aus meiner 1k Klasse. Und letzteres war das, was meinen Wünschen am Nähesten kam. Das Startloch muss ich nun anderweitig stopfen, im schlimmsten Fall riskiere ich eben Udo S. schrieb: > 50 Hiebe auf die nackten Fußsohlen
Siggi K. schrieb: > Völlig richtig. Eine solche Motorsteuerung hat aber auch einen > schwerwiegenden Nachteil. Diesen Nachteil könnte man rel. einfach > beseitigen, das bietet aber kein Hersteller an. Und worin besteht dieser Nachteil? > Oha, ein Bike der 5k Klasse, da bekomme ich 4 Bikes aus meiner 1k > Klasse. Aha, und die bösen Politiker sind schuld daran, dass der Antrieb oder dessen Elektronik Deines Billigprodukts nicht ordentlich funktionieren? Ein Tipp: Irgendwo muss dabei ja gespart werden, und das ist eben ggf. der Drehmomentsensor.
Andreas S. schrieb: > Aha, und die bösen Politiker sind schuld daran Sind sie. Ersetze böse durch dumm oder unfähig. Denn mit einem 6 km/h Limit kann man keine brauchbare Anfahrhilfe realisieren. Ob Deutschland untergegangen wäre, wenn man dieses Limit bei 12 km/h festgelegt hätte? Diese Art von völlig unnötiger Bevormundung mag dir gefallen, mir geht das gewaltig auf den Sack.
Andreas S. schrieb: > Und worin besteht dieser Nachteil? Oha, keine Ahnung auch noch. Ist mir aber schon öfter aufgefallen, dass die Ahnungslosen die teuersten Bikes fahren.
Siggi K. schrieb: > Denn mit einem 6 km/h Limit kann man keine brauchbare Anfahrhilfe > realisieren. Ob Deutschland untergegangen wäre, wenn man dieses Limit > bei 12 km/h festgelegt hätte? Man benötigt bei einem ordentlichen Antrieb mit Drehmomentsensor keine Anfahrhilfe. Die Begrenzung auf 6 km/h bezieht sich auf die Schiebehilfe und ist durchaus sinnvoll. Du hast einfach Schrott gekauft. So einfach ist das.
Siggi K. schrieb: > Andreas S. schrieb: >> Aha, und die bösen Politiker sind schuld daran > > Sind sie. Ersetze böse durch dumm oder unfähig. > > Denn mit einem 6 km/h Limit kann man keine brauchbare Anfahrhilfe > realisieren. Ob Deutschland untergegangen wäre, wenn man dieses Limit > bei 12 km/h festgelegt hätte? > > Diese Art von völlig unnötiger Bevormundung mag dir gefallen, mir geht > das gewaltig auf den Sack. Hast Du mal über Stützräder nachgedacht?
Siggi K. schrieb: > Denn mit einem 6 km/h Limit kann man keine brauchbare Anfahrhilfe > realisieren. Ob Deutschland untergegangen wäre, wenn man dieses Limit > bei 12 km/h festgelegt hätte? Die 6 km/h haben weniger mit dem Anfahren zu tun, als mit dem Fahren überhaupt. Motorisch betriebene Fahrzeuge jeglicher Art sind zulassungs- und versicherungsfrei, wenn sie nicht schneller als 6 km/h fahren könne. Das gilt für Rollstühle, Hoverboards und eben auch Dein Fahrrad ohne Tretantrieb. Wenn Du schneller kannst brauchst Du ein Mofa-Kennzeichen und eine Typprüfung. Für das Pedelec wurde eine Ausnahme definiert. Hier sind 25 km/h erlaubt wenn mitgetreten wird. Aber nur dann, ansonsten muss der Motor oberhalb 6 km/h inaktiv sein. Die Anfahrhilfe soll ja nur einen Schubs beim Losfahren geben. Spätestens bei Deinem zweiten Pedaltritt solltest Du über 6 km/h sein, und da darf Dich dann der Motor ganz legal mit 250 Watt beim Strampeln unterstützen. Dauerhaft.
Heinz A. schrieb: > Wie merkt dein Controller, dass du schiebst und wie stark du schiebst? Bei Nabenmotoren könnte das gehen. Beim Mittelmotor kann man das nur über das Knöpfchen am Lenker. Ralf X. schrieb: > Und wenn Du z.B. im Pulk anfährst, möchtest Du Deinem Vordermann > gnadenlos ins Hinterteil reinfahren, wenn der nicht schnell genug in die > Hufe kommt? Als ich gestern mein neues Pedelec abgeholt habe und zum ersten Mal mit maximaler Unterstützung angefahren bin, habe ich mir auch die Frage gestellt, was wäre, wenn jetzt jemand vor mir gewesen wäre. Im Grunde saß nur der Fuß auf dem Pedal, da hat der Antrieb schon durchgezogen. (Bosch Performance Line CX, aktuelles Modell) Siggi K. schrieb: > Das mit dem ständigen Runterschalten ist auch mein Problem. Wenn ich anhalte, schaltet meins automatisch in den von mir eingestellten Anfahrgang. :-)
Nachdenklicher schrieb: > Als ich gestern mein neues Pedelec abgeholt habe und zum ersten Mal mit > maximaler Unterstützung angefahren bin, Deswegen weise ich auch Leute, die ich mal probefahren lasse, deutlich darauf hin, nur auf der ersten oder zweiten Unterstützungsstufe anzufahren. Den Fehler mit zu hoher Unterstützung begeht man auch nur einmal. > Wenn ich anhalte, schaltet meins automatisch in den von mir > eingestellten Anfahrgang. :-) E14?
Soul E. schrieb: > Motorisch betriebene Fahrzeuge jeglicher Art sind zulassungs- > und versicherungsfrei, wenn sie nicht schneller als 6 km/h fahren könne. Ist mir bekannt, trotzdem nochmals die Frage: Würde Deutschland untergehen, wenn dieses 6 km/h Limit bei 12 km/h wäre? > Für das Pedelec wurde eine Ausnahme definiert. Dann hätte man 12 km/h auch als Pedelec-Ausnahme definieren können. Denn dann wäre auch ein preiswertes Bike ohne Drehmomentsteuerung an Steigungen gut nutzbar. Wollte man wohl nicht. Denn an einem 5k Bike fällt schon beinahe soviel MwSt. ab, wie ein preiswertes Bike kostet. Ein Schelm, der Böses denkt? Und wie schon gesagt hat die Drehmomentsteuerung einen gravierenden Nachteil, wegen dem selbige für mich erst gar nicht in Frage kommt. Soul E. schrieb: > da darf Dich dann der Motor ganz legal mit 250 Watt beim Strampeln > unterstützen. Dauerhaft. Wieder so ein Fachmann. Mein Kauf-Pedelec unterstützt legal mit über 700 Watt (gemessen), bis der Akku in die Knie geht. Deswegen auch meine Kritik an diesen seltsamen Regelungen. Einerseits knapp 1 PS am Hinterrad, andererseits bei 6 km/h die Hose einnässen. Möchte nicht wissen, was für Zeug man bei der Erstellung der Regeln geraucht hat.
Siggi K. schrieb: > Ist mir bekannt, trotzdem nochmals die Frage: Würde Deutschland > untergehen, wenn dieses 6 km/h Limit bei 12 km/h wäre? Ja dann würde jeder kommen und fragen warum nicht gleich unbegrenzt und ohne Führerschein/Versicherung durch die Städter knallen... Siggi K. schrieb: > Dann hätte man 12 km/h auch als Pedelec-Ausnahme definieren können. Dann will aber jeder sein eigenes Süppchen gekocht haben. Was meinst du was das für einen Aufwand ist nur wegen einer Gesetzesänderung. Da sehe ich schon die nächste Generation Hover/Scooter/Kackding anrollen. 😁 Siggi K. schrieb: > Denn an einem 5k Bike > fällt schon beinahe soviel MwSt. ab, wie ein preiswertes Bike kostet. Naja dafür habe ich kein Auto :). Man stelle sich mal vor was man sich einspart, wenn man nur Sachen kauft die man NUR braucht? Jetzt kannste Steine nach mir werfen. SCNR 😀
Siggi K. schrieb: > Ist mir bekannt, trotzdem nochmals die Frage: Würde Deutschland > untergehen, wenn dieses 6 km/h Limit bei 12 km/h wäre? Die 6 km/h entsprechen schnellem Gehtempo. 12 km/h wäre schon deutlich schneller als ein Fußgänger. Und das jemand sein Fahrrad mit 12 km/h schiebt habe ich auch noch nicht erlebt. >> Für das Pedelec wurde eine Ausnahme definiert. > > Dann hätte man 12 km/h auch als Pedelec-Ausnahme definieren können. Die Ausnahme wurde definiert mit 25 km/h. Warum hätte man auf 12 runtergehen sollen? Deine Anfahr-Unterstützung darf Dich bis 25 km/h beschleunigen. Du musst dabei allerdings treten (notfalls auch rückwärts), denn sonst gilt die 6 km/h-Regel. > Wieder so ein Fachmann. Mein Kauf-Pedelec unterstützt legal mit über > 700 Watt (gemessen), bis der Akku in die Knie geht. Legal ist auschließlich das was hier steht: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 63a Fahrräder und Fahrradanhänger (2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. (...) 0,25 kW entspricht 250 Watt, nicht 700.
Siggi K. schrieb: > Soul E. schrieb: >> Motorisch betriebene Fahrzeuge jeglicher Art sind zulassungs- >> und versicherungsfrei, wenn sie nicht schneller als 6 km/h fahren könne. > > Ist mir bekannt, trotzdem nochmals die Frage: Würde Deutschland > untergehen, wenn dieses 6 km/h Limit bei 12 km/h wäre? Naja, DE hat sich mal der EU angeschlossen und Pedelecs unterliegen nun einmal der entsprechenden EU-Norm und Verordnung. Ich hielte es für schade, wenn DE aus der EU austreten würde, damit Du am Berg mit einem unversicherten Fahrzeug besser anfahren könntest. :-) >> Für das Pedelec wurde eine Ausnahme definiert. > > Dann hätte man 12 km/h auch als Pedelec-Ausnahme definieren können. Denn > dann wäre auch ein preiswertes Bike ohne Drehmomentsteuerung an > Steigungen gut nutzbar. Wollte man wohl nicht. Denn an einem 5k Bike > fällt schon beinahe soviel MwSt. ab, wie ein preiswertes Bike kostet. > Ein Schelm, der Böses denkt? Wenn man das machen würde, müsste man alles was "nur" bis 12km/h rein motorisch angetrieben wird, von allen Vorschriften befreien, die bisher für Kfz gelten. > Und wie schon gesagt hat die Drehmomentsteuerung einen gravierenden > Nachteil, wegen dem selbige für mich erst gar nicht in Frage kommt. Das mit der Drehmomentsteuerung hast Du also immer noch nicht begriffen.. :-( Dein Pedelec darf nach Norm/Gesetz jedes x-beliebige Drehmoment zum Anfahren aufs Hinterrad bringen, auch bis zum Durchdrehen des Reifens beim Anfahren. Und das bis zu 6km/h.. Dein Hersteller macht das aber nicht, weil das bedeutend mehr Aufwand/Geld kostet, das DU nicht bezahlen willst und (oder) ausserdem zu Belastungen führt, die zu höheren Ausfallraten innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung führen würde. Ob das dann bis 6, 10 oder 12 km/h gehen würde, ist völlig wurscht. Die teuerste Auslegung gilt eben für den reinen Anfahrtsvorgang ab 0km/h. > Soul E. schrieb: >> da darf Dich dann der Motor ganz legal mit 250 Watt beim Strampeln >> unterstützen. Dauerhaft. > > Wieder so ein Fachmann. Mein Kauf-Pedelec unterstützt legal mit über > 700 Watt (gemessen), bis der Akku in die Knie geht. Deswegen auch meine > Kritik an diesen seltsamen Regelungen. Einerseits knapp 1 PS am > Hinterrad, andererseits bei 6 km/h die Hose einnässen. Möchte nicht > wissen, was für Zeug man bei der Erstellung der Regeln geraucht hat. Wenn Dein Pedelec eine dauerhafte Unterstützung mit 700W gestattet, ist das eben nicht legal, wird lediglich seltenst bis nie überprüft, wenn Du nicht mit deutlich erkennbar schneller als 25km/h ohne Kennzeichen und scheinbar ohne besondere Anstrengung unterwegs bist.
Siggi K. schrieb: > Wollte man wohl nicht. Denn an einem 5k Bike > fällt schon beinahe soviel MwSt. ab, wie ein preiswertes Bike kostet. > Ein Schelm, der Böses denkt? Dich hindert niemand ein Bike für weniger auf den Markt zu bringen das alles kann was du möchtest. Du machst hier ein riesen Fass auf incl. Verschwörungstheorie nur wegen der Anfahrhilfe. Seltsamerweise hat sonst eigentlich niemand damit Probleme. Ich habe Freunde mit E-Bikes deren Haus liegt an einem steilen Hang. Die müssen bei >10% anfahren. Völlig ohne Probleme.
Udo S. schrieb: > Ich habe Freunde mit E-Bikes deren Haus liegt an einem steilen > Hang. Die müssen bei >10% anfahren. Völlig ohne Probleme. Die bekämen dann eher massive Probleme mit Siggis Anfahrhilfe. Ich habe beim Fahrradfahren in Südtirol auch die Erfahrung gemacht, dass es bei heftiger Steigung sinnvoller ist, parallel zum Berg anzufahren und dann scharf aufwärts abzubiegen, um keine Rückwärtsrolle zu machen.
Andreas S. schrieb: > Udo S. schrieb: >> Ich habe Freunde mit E-Bikes deren Haus liegt an einem steilen >> Hang. Die müssen bei >10% anfahren. Völlig ohne Probleme. > > Die bekämen dann eher massive Probleme mit Siggis Anfahrhilfe. Ich habe > beim Fahrradfahren in Südtirol auch die Erfahrung gemacht, dass es bei > heftiger Steigung sinnvoller ist, parallel zum Berg anzufahren und dann > scharf aufwärts abzubiegen, um keine Rückwärtsrolle zu machen. Dem könnte Siggi mit einem Vorderradantrieb begegnen. :-)
Ralf X. schrieb: > Dem könnte Siggi mit einem Vorderradantrieb begegnen. :-) Leistungsstarke Vorderradantriebe sind der größte Mist bei Elektrorädern. Die bekommen ja noch weniger mit, wann und wie stark getreten wird. Eine Bekannte von mir kaufte sich trotz meiner Warnungen ein Elektrorad mit Vorderradantrieb. Ratet mal, wer nach wenigen Wochen versuchte, selbiges Rad weiterzuverkaufen, um sich eines mit Mittelmotor zuzulegen, weil es doch zu einigen brenzlichen Situationen kam... Ich bin wiederum erstaunt, dass sehr viele Lastenräder der Post mit einem Vorderradmotor ausgestattet sind. Vermutlich besitzt er bei deren Nutzungsprofil irgendwelche Vorteile.
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Andreas S. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Dem könnte Siggi mit einem Vorderradantrieb begegnen. :-) > > Leistungsstarke Vorderradantriebe sind der größte Mist bei > Elektrorädern. Die bekommen ja noch weniger mit, wann und wie stark > getreten wird. Naja, einerseits hatte ich meinen Kommentar ja nicht ohne Grund mit einem Smily versehen, andersrum ist jede Antriebsart mit diversen Vor- und Nachteilen verbunden, natürlich auch abhängig von Einsatz- und Betriebsbedingungen. Tatsache ist jedem Fall, dass man das "Absteigen des Fahrers nach hinten durch übermässige Beschleunigung" ziemlich sicher verhindern kann. :-) > Eine Bekannte von mir kaufte sich trotz meiner Warnungen ein Elektrorad > mit Vorderradantrieb. Ratet mal, wer nach wenigen Wochen versuchte, > selbiges Rad weiterzuverkaufen, um sich eines mit Mittelmotor zuzulegen, > weil es doch zu einigen brenzlichen Situationen kam... Ich selber würde beim Fahrrad/Pedelec natürlich auch den Mittelmotor bevorzugen, wenn ich mir ein Pedelec anschaffen würde und den Preis zahlen wollte, ansonsten alternativ den Hinterradantrieb. Wäre aber auch meinem möglichen Nutzungsprofil geschuldet. > Ich bin wiederum erstaunt, dass sehr viele Lastenräder der Post mit > einem Vorderradmotor ausgestattet sind. Vermutlich besitzt er bei deren > Nutzungsprofil irgendwelche Vorteile. Schau Dir einfach die Lastverteilung der Post-Pedelecs mit Vorderradantrieb an, das erklärt vieles. Insb. wenn man dann noch den bedeutend einfacheren Service/Austausch bei einem Motorproblem sieht, wobei solche Pedelecs ja zu den höchstbelasteten/beanspruchten Transporträdern in DE überhaupt gelten dürften.
Andreas S. schrieb: > Deswegen weise ich auch Leute, die ich mal probefahren lasse, deutlich > darauf hin, nur auf der ersten oder zweiten Unterstützungsstufe > anzufahren. Den Fehler mit zu hoher Unterstützung begeht man auch nur > einmal. Ja, jetzt weiß ich, was mich erwartet. :-D Der Verkäufer hatte mich nur drauf hingewiesen, beim Bremsen die ersten Male vorsichtig zu sein, weil die Bremsen dementsprechend bissig sind. Aber auf die Idee war ich schon gekommen. Andreas S. schrieb: > E14? Genau diese. :-)
Soul E. schrieb: > Du musst dabei allerdings treten (notfalls auch rückwärts) Ja, solche Regeln liebt der deutsche Michl: rückwärts treten ohne Sinn und Verstand und wenn das einer kritisiert, dann wird ihm stolz der § 63a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelesen. Und wenn da steht, dass man beim Treten den Finger in den Popo stecken muss, dann hat man das nicht zu kritisieren, sondern man folgt artig. Wie armselig muss man gestrickt sein, wenn man eine derart üble Bevormundung auch noch toll findet. Ralf X. schrieb: > Wenn Dein Pedelec eine dauerhafte Unterstützung mit 700W gestattet, > ist das eben nicht legal Hier wimmelt es nur so von vollblinden und obrigkeitshörigen Fußgängern. KEIN Pedelec hält sich an die 250 Regel, bei den Premium-Bikes hat man die 800 Watt längst überschritten. Aber lassen wird das Ganze, träumt mal weiter vom Weihnachtsmann. Bin hier raus.
Siggi K. schrieb: > (...) Und wenn da > steht, dass man beim Treten den Finger in den Popo stecken muss, dann > hat man das nicht zu kritisieren, sondern man folgt artig. Das kannst Du gerne tun. Deine Frage war, was hier erlaubt ist und warum die Hersteller das so umsetzen. Dies wurde Dir beantwortet. Was Du davon hältst und wie Du damit umgehst sei Dir überlassen.
Siggi K. schrieb: > Soul E. schrieb: >> Du musst dabei allerdings treten (notfalls auch rückwärts) > > Ja, solche Regeln liebt der deutsche Michl: rückwärts treten ohne Sinn > und Verstand und wenn das einer kritisiert, dann wird ihm stolz der § > 63a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelesen. Nirgendwo steht, dass man rückwärts treten müsse. Es ist eben bloß zulässig. > Und wenn da > steht, dass man beim Treten den Finger in den Popo stecken muss, dann > hat man das nicht zu kritisieren, sondern man folgt artig. Es ist nicht zulässig, sich den Finger während des Fahrens in den Hintern zu stecken, sondern man muss grundsätzlich beide Hände am Lenker haben. > Hier wimmelt es nur so von vollblinden und obrigkeitshörigen Fußgängern. > KEIN Pedelec hält sich an die 250 Regel, bei den Premium-Bikes hat man > die 800 Watt längst überschritten. Aber lassen wird das Ganze, träumt > mal weiter vom Weihnachtsmann. Bin hier raus. Komisch. Wenn alle so vollblind und obrigkeitshörig wären, dann würde keiner ein Eletrorad mit mehr als 250 W zulegen. Der Begriff der Nennleistung ist in den Rechtsvorschriften bloß nicht präzise definiert worden. Aus der Leistung selbst resultiert aber auch keine Gefährdung, sondern eben primär aus der Maximalgeschwindigkeit. Und diese ist eben rechtlich und technisch limitiert.
Soul E. schrieb: >> steht, dass man beim Treten den Finger in den Popo stecken muss, dann >> hat man das nicht zu kritisieren, sondern man folgt artig. > > Das kannst Du gerne tun. Nein, gerade das wäre nicht zulässig.
Siggi K. schrieb: > Möchte nicht wissen, was für Zeug man bei der Erstellung der Regeln > geraucht hat. Dann befasst dich mal mit der ECE85. Die beschreibt, wie die Motorleistung zu ermitteln ist. Diese ist für Pedelecs vorgeschrieben. Lustigerweise schließt sich diese aber gleich, ich glaube im ersten Absatz, aus. Da steht nämlich sinngemäß: "Diese Vorschrift ist anzuwenden bei Fahrzeugen die allein von einem Motor angetrieben werden". Aber ein Pedelec ist schon per Definition nicht allein durch den Motor angetrieben. Als nächstes steht da dann, dass du den auf 25C temperierten Motor mit der gewünschten Nennleistung belastest. Nach ner halben Stunde darf sich der Motor um nicht mehr als 20C erwärmt haben. Dies ist nun aber eine Vorschrift, die sicherstellt dass der Motor MINDESTENS die Nennleistung hat. Der Gesetzgeber will aber, dass der Motor höchstens diese Leistung "hat". Nach der Vorschrift kann ich mir auch nen 100kW Motor in mein Rad schmeißen. Wenn's im Messraum kälter als 25C ist, wird sich der 100kW Motor vermutlich abkühlen, wenn ich ihn mit 250W belaste. Aber nach der Prüfvorschrift wäre mein 100kW Motor ein 250W Motor.
Siggi K. schrieb: > Bin hier raus. Schade, jetzt werden wir nie die Nachteile der Drehmomentsteuerung erfahren und müssen dumm sterben.
Einradfahrer schrieb: > Siggi K. schrieb: >> Bin hier raus. > > Schade, jetzt werden wir nie die Nachteile der Drehmomentsteuerung > erfahren und müssen dumm sterben. Das ist nicht schade - das ist gut so. Mir scheint, dass hier die Katze - stückweise - aus dem Sack kommt: Beitrag "YOKER Elektro-Fahrrad" Es fehlen wohl "Hacks" ...
Hugo H. schrieb: > Einradfahrer schrieb: >> Schade, jetzt werden wir nie die Nachteile der Drehmomentsteuerung >> erfahren und müssen dumm sterben. > > Das ist nicht schade - das ist gut so. Sorry, aber wenn DU dumm sterben willst, dann ist das deine ganz private Sache und das solltest du nicht verallgemeinern. Denn ich will es nicht. Etwas nicht zu wissen, kann niemals gut sein. Und etwas nicht wissen zu wollen, ist dumm zum Quadrat.
Einradfahrer schrieb: > Und etwas nicht wissen zu > wollen, ist dumm zum Quadrat. Nicht wenn es sich bei dem "Wissen" um schwachsinniges Geschwurbel handelt. Wenn jemand die Kapazität eines Akkus mit der Leistung eines Motors verwechselt weiß er schlicht nicht, wovon er schreibt. Unsinn brauche ich nicht "zu Wissen". Kauf Dir einen Alu-Hut :-)
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