Forum: Fahrzeugelektronik Anfahrhilfe/Schiebehilfe beim Pedelec


von Siggi K. (Gast)


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Hallo,

ist in den Regeln zum Pedelec eigentlich eine Anfahrhilfe beschrieben? 
Eine mehr oder weniger brauchbare Schiebehilfe haben ja die meisten 
Pedelecs.

Habe ein 100% legales Pedelec, das hat so eine Funktion. Wenn man das
mal genauer betrachtet, ist es aber weder das eine, noch das andere. 
Also weder Fleisch noch Fisch.

Als Schiebehilfe ist diese Funktion zu schnell, man muss hinter dem Bike
her rennen. Als Anfahrhilfe taugt diese Funktion ebenfalls nicht, weil
zu wenig Leistung. Und 6 km/h ist dann auch die untere Grenze, wo man
auf 2 Rädern gerade noch sicher fahren kann. Zudem schaltet sich diese
Anfahrhilfe in dem Moment ab, wo man mit Pedalieren beginnt. Man
scheitert damit bereits an moderaten Steigungen.

Mir scheint, dass beim Pedelec keine Anfahrhilfe vorgesehen ist.
Kennt sich jemand in den Regularien aus?

Siggi

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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Siggi K. schrieb:
> Als Schiebehilfe ist diese Funktion zu schnell, man muss hinter dem Bike
> her rennen.

Um welches Pedelec geht es denn? Meins unterstützt nur soweit wie ich 
den auch nur anschiebe. Soviel wie du drückst so schnell "schiebt" dein 
Rad mit.


Siggi K. schrieb:
> Zudem schaltet sich diese
> Anfahrhilfe in dem Moment ab, wo man mit Pedalieren beginnt.

Ist doch richtig so sonst fährt man rückwärts und soll nur "anschubsen".

Siggi K. schrieb:
> Man
> scheitert damit bereits an moderaten Steigungen.

Kommt auf den Motor, Akku, Modus und denjenigen der trampelt an. Mit 
meinem Pedelec überwinde ich vieles außer verblockte/unfahrbare Stellen.

Siggi K. schrieb:
> Mir scheint, dass beim Pedelec keine Anfahrhilfe vorgesehen ist.

Es gibt nicht nur ein Pedelec.

Siggi K. schrieb:
> Kennt sich jemand in den Regularien aus?
Keine Ahnung

von Heinz A. (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> Meins unterstützt nur soweit wie ich den auch nur anschiebe.
> Soviel wie du drückst so schnell "schiebt" dein Rad mit.

Du musst deine Schiebehilfe anschieben?
Wie merkt dein Controller, dass du schiebst und wie stark du schiebst?

> Siggi K. schrieb:
>> Zudem schaltet sich diese
>> Anfahrhilfe in dem Moment ab, wo man mit Pedalieren beginnt.
>
> Ist doch richtig so

Bei deinem Auto geht der Motor aus, wenn du Gas gibst?

von Harald W. (wilhelms)


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Siggi K. schrieb:

> Kennt sich jemand in den Regularien aus?

Grundsätzlich gilt, das Fahrzeuge, die sich mit weniger als
6km/h bewegen, keinerlei Genehmigung/Versicherung/Steuer
o.ä. benötigen. Vermutlich ist deshalb die Schiebehilfe
auf 6km/h begrenzt.

von Soul E. (Gast)


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Heinz A. schrieb:

> Wie merkt dein Controller, dass du schiebst und wie stark du schiebst?

Üblicherweise lässt die Schiebehilfe den Motor langsam drehen, solange 
eine Taste am Display gedrückt gehalten wird. Maximal 6 km/h sind 
erlaubt.

Die Anfahrhilfe gibt einen kurzen Schubs wenn man losstrampelt. Nach 
erkannten 180° Tretkurbelweg bei vorherigem Stillstand wird der Motor 
für eine Sekunde eingeschaltet.

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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Soul E. schrieb:
> Heinz A. schrieb:
>
>> Wie merkt dein Controller, dass du schiebst und wie stark du schiebst?
>
> Üblicherweise lässt die Schiebehilfe den Motor langsam drehen, solange
> eine Taste am Display gedrückt gehalten wird. Maximal 6 km/h sind
> erlaubt.

Genauso ich habe eine Walk-Taste die als Schiebe-Hilfe dient und nur 
beim schieben mit hilft. Könnte ich mal die Treppe hoch ausprobieren.


Heinz A. schrieb:
>> Siggi K. schrieb:
>>> Zudem schaltet sich diese
>>> Anfahrhilfe in dem Moment ab, wo man mit Pedalieren beginnt.
>>
>> Ist doch richtig so
>
> Bei deinem Auto geht der Motor aus, wenn du Gas gibst?

Nein die Anfahrhilfe(mehr Leistung) geht aus. Der Motor macht normal 
weiter.

: Bearbeitet durch User
von Siggi K. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Die Anfahrhilfe gibt einen kurzen Schubs wenn man losstrampelt. Nach
> erkannten 180° Tretkurbelweg bei vorherigem Stillstand wird der Motor
> für eine Sekunde eingeschaltet.

Verstehe ich das richtig: Du musst bereits angefahren sein (180° 
Tretkurbelweg), damit sich die Anfahrhilfe einschaltet? Und dann nur 
eine Sekunde etwas mehr Leistung?

Unter einer Anfahrhilfe verstehe ich einen Motorstart ab Stand. Wenn das 
Bike dann sicher rollt (nach 3-5 sec., oder nach Erreichen der 6km/h (10 
km/h wären mir lieber, weil sicherer)) darf sich die Anfahrhilfe 
automatisch abschalten. Von der Anfahrhilfe erwarte ich zudem die volle 
Motorleistung.

Du hast für die Schiebehilfe und Anfahrhilfe getrennte Tasten?

von Ralf X. (ralf0815)


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Siggi K. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Die Anfahrhilfe gibt einen kurzen Schubs wenn man losstrampelt. Nach
>> erkannten 180° Tretkurbelweg bei vorherigem Stillstand wird der Motor
>> für eine Sekunde eingeschaltet.
>
> Verstehe ich das richtig: Du musst bereits angefahren sein (180°
> Tretkurbelweg), damit sich die Anfahrhilfe einschaltet? Und dann nur
> eine Sekunde etwas mehr Leistung?
>
> Unter einer Anfahrhilfe verstehe ich einen Motorstart ab Stand. Wenn das
> Bike dann sicher rollt (nach 3-5 sec., oder nach Erreichen der 6km/h (10
> km/h wären mir lieber, weil sicherer)) darf sich die Anfahrhilfe
> automatisch abschalten. Von der Anfahrhilfe erwarte ich zudem die volle
> Motorleistung.
>
> Du hast für die Schiebehilfe und Anfahrhilfe getrennte Tasten?

Auch wenn ich nicht der Vorforist bin:
Jeder Pedelechersteller und Modell hat unterschiedliche Konzepte, 
manche auch gar keine in Punkto Schiebe- und/oder Anfahrhilfe.
Manche haben eine Anfahrhilfe bis max 6km/h, verkaufen das aber als 
Schiebehilfe.
Oder der Besitzer glaubt auch nur, dass das eine Schiebehilfe wäre, weil 
er die Bedienungsanleitung nicht gelesen hat.

Du erwartest als Anfahrtshilfe die volle Motorleistung?
Die gibt es bei Langsamfahrt eh nicht, Du meinst also das maximale 
Drehmoment?!
Und wenn Du z.B. im Pulk anfährst, möchtest Du Deinem Vordermann 
gnadenlos ins Hinterteil reinfahren, wenn der nicht schnell genug in die 
Hufe kommt?
Oder bei zufälliger Tastenbetätigung im Stand rückwärts vom Sattel 
fliegen?

von Soul E. (Gast)


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Siggi K. schrieb:

> Verstehe ich das richtig: Du musst bereits angefahren sein (180°
> Tretkurbelweg), damit sich die Anfahrhilfe einschaltet? Und dann nur
> eine Sekunde etwas mehr Leistung?

Genau. Wenn Du den ersten Tritt gemacht hast, gibt der Motor einen 
kurzen Schubs dazu. Das hilft tatsächlich um an der Ampel ein bisschen 
schneller wegzukommen, vor allem wenn man vorher vergessen hat 
runterzuschalten ;-)

So wie ich fahre bleibt der Motor in der Ebene aus und schaltet sich 
erst bei Steigungen zu. Das ist Stufe 2 von 9.

Aber wie bereits geschrieben wurde, jeder Hersteller kann das anders 
umsetzen. Die o.g. Implementierung stammt von Lishui bzw Bafang, die 
machen Hinterradmotoren der Mittelklasse.


> Du hast für die Schiebehilfe und Anfahrhilfe getrennte Tasten?

Die Anfahrhilfe aktiviert sich durch einen Tritt aufs Pedal aus dem 
Stand heraus. Das tut sie immer und von alleine, es sei denn man hält 
einen der Bremsgriffe leicht angezogen.

Die Schiebehilfe aktiviert sich durch Drücken der "Pfeil-hoch"-Taste am 
Tacho für länger als zwei Sekunden. Ob man dabei steht oder fährt und ob 
man draufsitzt oder nicht ist egal. Man kann auch mittreten, der Motor 
läuft solange das Rad langsam genug ist und die Taste gedrückt bleibt. 
Diese Funktion habe ich allerdings noch nie gebraucht. Die richtet sich 
vermutlich eher an Leute mit einer steilen Tiefgaragenausfahrt und wenig 
Körperkraft (z.B. im Alter oder nach Krankheit).

von Siggi K. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Genau. Wenn Du den ersten Tritt gemacht hast, gibt der Motor einen
> kurzen Schubs dazu. Das hilft tatsächlich um an der Ampel ein bisschen
> schneller wegzukommen, vor allem wenn man vorher vergessen hat
> runterzuschalten ;-)

Das mit dem ständigen Runterschalten ist auch mein Problem. Habe hier 
einige moderate Steigungen direkt vor einer Ampel und es gibt ständig 
Probleme mit den Autofahrern hinter mir, die wenig Verständnis dafür 
haben, wenn das Teil bei grün nicht vernünftig vorwärts geht.

Dabei wäre ausreichend Motorleistung vorhanden, aber der Motor startet 
erst, wenn die Kurbel halb rum ist UND! sie sich schnell genug dreht. 
Wenn man also an einer Steigung mit strampeln nicht vernünftig voran 
kommt, bleibt der Motor aus. Unguter geht es kaum noch. Ist wohl mal 
wieder der Gesetzgeber, der weiß, was gut für mich ist :-(

> Die Anfahrhilfe aktiviert sich durch einen Tritt aufs Pedal aus dem
> Stand heraus.

Dann hat dein Radl eine Motorsteuerung via Drehmoment. Das habe ich hier 
nicht, mit einer vernünftig funktionierenden Anfahrhilfe ließe sich 
dieses Loch aber gut überbrücken.

Da ich eine elektronische Lösung schon in der Schublade liegen habe, 
stellt sich die Frage nach den Regularien bzgl. Anfahrhilfe. Denn ich 
möchte auf meine alten Tage nicht als Schwerverbrecher im Zuchthaus 
enden.

von Ralf X. (ralf0815)


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Siggi K. schrieb:
> Unguter geht es kaum noch. Ist wohl mal
> wieder der Gesetzgeber, der weiß, was gut für mich ist :-(

Wenn man sein Produkt falsch ausgewählt oder nicht den passenden Gang 
eingelegt hat, ist der böse Gesetzgeber schuld?

Der Gesetzgeber hat den Pedelecsherstellern/Händlern sehr viele 
Freiheiten eingeräumt:
Selbstfahrmodus bis 6km/h und Dauernennleistung der motorischen 
Unterstützung mis 25km/h von 250W.
Wie der Hersteller das umsetzt, bleibt ihm überlassen.
Nur eine gewisse Betriebssicherheit muss natürlich dennoch vorhanden 
sein.
Also auch ein normales Kfz darf (serienmässig) nicht mit 
voreingestelltem Tempomat ohne Fahrer auf die Reise geschickt werden 
können.

Hersteller mögen es nicht, wenn ein Antrieb viel kostet und auch nicht, 
wenn zu oft etwas durchbrennt, egal ob Motor oder Steuerung.
Das Drehmoment eines E-Motors ist rein stromabhängig, für max Drehmoment 
muss also der maximale Strom durchgeschickt werden, also bei 
gleichzeitig maximaler Verlustleistung im Motor.
Je nach Hersteller werden da auch in einen Pedelecmotor schonmal 
erlaubt >2000W reingeschickt, aber dass muss dann auch die Wicklung 
und die Leistungsendstufen der Steuerung erlauben.
Aber das kostet a) mehr Geld und b) wiegt es mehr.
Beides Dinge, was die meisten Käufer nicht wollen.

Wie kommst Du überhaupt darauf, dass hier der Gesetzgeber schuld ist 
oder sein könnte?
Eine gewisse Bildung hast Du doch.

von Soul E. (Gast)


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Siggi K. schrieb:

> Dabei wäre ausreichend Motorleistung vorhanden, aber der Motor startet
> erst, wenn die Kurbel halb rum ist UND! sie sich schnell genug dreht.

Du willst ja nicht dass der Motor schon anspringt wenn Du das Rad durch 
die Fußgängerzone schiebst und dabei gegen die Pedale stösst. 
Irgendeinen Kompromiss muss der Hersteller schon machen. Ansonsten 
bräuchtest Du in der Tat einen Startknopf oder ein Daumengas.

> Da ich eine elektronische Lösung schon in der Schublade liegen habe,
> stellt sich die Frage nach den Regularien bzgl. Anfahrhilfe. Denn ich
> möchte auf meine alten Tage nicht als Schwerverbrecher im Zuchthaus
> enden.

Bis 6 km/h darfst Du den Motor auch manuell einschalten, ohne in die 
Pedale zu treten. Über eine Taste ("Schiebehilfe") oder einen Gasgriff. 
Oberhalb 6 km/h darf der Motor nur noch laufen wenn dabei getreten wird. 
Ein Nachlauf von 1-2 Sekunden nach dem letzten Tritt ist zulässig. Dabei 
darf die Geschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten, oberhalb 25 km/h 
muss der Motor abschalten. Wenn Du Dich daran hältst solle sich keiner 
beschweren.

Es gibt eine Begrenzung der "Nennleistung" des Motors auf 250 W. Eine 
belastbare Definition derselben ist mir nicht bekannt. Daher guckt die 
Rennleitung bei Kontrollen eigentlich nur auf die bei leichtem Treten 
erzielbare Höchstgeschwindigkeit. Und natürlich auf Bremsen, Licht und 
Klingel :-)

von Siggi K. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Bis 6 km/h darfst Du den Motor auch manuell einschalten, ohne in die
> Pedale zu treten. Über eine Taste ("Schiebehilfe") oder einen Gasgriff.

Ok, ist was über das Drehmoment bei der Anfahrhilfe bekannt? Ist 
selbiges limitiert oder geht die volle Leistung? Denn beim Anfahren am 
Berg brauche ich die volle Leistung.

von Siggi K. (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Wenn man sein Produkt falsch ausgewählt [...] ist der böse
> Gesetzgeber schuld?

Das musste aus der Ecke ja wieder kommen. Bei meinen Anforderungen ist 
die Auswahl auf genau einen Hersteller und einen Antrieb begrenzt. Und 
die Motorsteuerung arbeitet eben nicht so, wie von mir gewünscht. Das 
geht bzgl. Anfahrhilfe bedeutend besser.

Willst mir eine Motorsteuerung nach meinen Vorgaben entwickeln?

von Soul E. (Gast)


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von Siggi K. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__63a.html

Vielen Dank für den Link!
Wobei mich der Text nicht großartig weiter bringt, denn:

1. Mein Bike hat keine "elektrische Trethilfe", sondern einen im 
Hinterrad verbauten Antriebsmotor.

2. "dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit 
progressiv verringert". Trifft hier nicht zu, denn mein Antrieb 
entwickelt mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv mehr 
Drehmoment. Und zwar ganz legal. Kaufbike aus der Schachtel.

3. "eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis 
zu 6 km/h". Und was steht dort über das Drehmoment? NICHTS!

Zu 3.: Kann man davon ausgehen, dass es erlaubt ist, wenn da nichts von 
einem Verbot steht? Wobei bei uns ja eher alles verboten ist, was nicht 
explizit erlaubt ist.

von Soul E. (Gast)


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Die Frage geht an Percy ;-)

von Hugo H. (hugo_hu)


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Siggi K. schrieb:
> Mir scheint, dass beim Pedelec keine Anfahrhilfe vorgesehen ist.

Sinnverstehend lesen kannst Du?

Rainer S. schrieb:
> Um welches Pedelec geht es denn?

Da Du auf solche Fragen gar nicht antwortest vermute ich, Du trollst 
nur.

von Siggi K. (Gast)


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Habe mich eben mal etwas eingelesen. Mir scheint, die Regelung ist, wie 
so vieles bei uns, handwerklich schlecht gemacht. Denn 6 km/h sind für 
eine kräftige Schiebehilfe zu schnell (gefährlich) und für eine 
Anfahrhilfe zu langsam (ebenfalls gefährlich).

Sinn würde hier ein zweistufiger Schalter machen:
Erste Stufe 3 km/h, zweite Stufe 10 km/h.

Aberwitzig auch die Schiebehilfe/Anfahrhilfe Regelung beim S-Pedelec: 
Die rennt kräftig bis 20 km/h. Das nenne ich mal gemeingefährlich. Wer 
kann so schnell neben dem Bike her rennen?

Gleich 3x gefährlich, und das im vor Sicherheit kranken Deutschland.

von Ralf X. (ralf0815)


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Siggi K. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Bis 6 km/h darfst Du den Motor auch manuell einschalten, ohne in die
>> Pedale zu treten. Über eine Taste ("Schiebehilfe") oder einen Gasgriff.
>
> Ok, ist was über das Drehmoment bei der Anfahrhilfe bekannt? Ist
> selbiges limitiert oder geht die volle Leistung? Denn beim Anfahren am
> Berg brauche ich die volle Leistung.

Du weisst nicht, was Leistung ist, verlangst aber nach "voller" 
Leistung, was immer Du auch darunter vestehst?
Leistung (an) einer Welle bestimmt sich aus Drehmoment mal 
Umdrehungszahl.
Ist die Umdrehungszahl = 0, ist damit "automatisch" auch die 
resultierende Leistung = 0, egal wie hoch das Drehmoment ist.

Um das Drehmoment im Stillstand (oder auch später) beim E-Motor zu 
erhähen, braucht es vor allen Dingen Strom, hatte ich aber oben schon 
beschrieben
Und bis 6 km/h kannst Du im Strassenbereich da so gut wie alles machen, 
was Du willt, wenn es keine aussergewöhnliche Gefährdung darstellt oder 
keine anderen Vorschriften etwas einschränken.

Bis 6 km/h ist es Spielzeug, Bollerwagen, etc., fast egal, wenn es Räder 
hat und nicht Fliegt oder schwimmt.
Und es ohne weitere Hilfe auch nicht schneller als 6 km/h kann!

Siggi K. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Wenn man sein Produkt falsch ausgewählt [...] ist der böse
>> Gesetzgeber schuld?
>
> Das musste aus der Ecke ja wieder kommen. Bei meinen Anforderungen ist
> die Auswahl auf genau einen Hersteller und einen Antrieb begrenzt. Und
> die Motorsteuerung arbeitet eben nicht so, wie von mir gewünscht. Das
> geht bzgl. Anfahrhilfe bedeutend besser.

Also habe ich Dich als einzig Schuldigen an Deiner Misere absolut 
richtig erkannt und Du dast das auch begriffen?
Für solche zutreffenden Erkenntnisse ist "meine Ecke" durchaus bekannt. 
:-)

> Willst mir eine Motorsteuerung nach meinen Vorgaben entwickeln?

Natürlich nicht.
Jemand, dessen Auswahl sich bisher auf einen  Billiganbieter 
beschränkt hat, wird kaum eine individuelle Lösung, die auch noch 
gesetzeskonform und betriebsicher ist, bezahlen wollen oder können.

von Siggi K. (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Du weisst nicht, was Leistung ist

Könntest du mal deine dümmlichen Belehrungen lassen? Und verkneife dir 
doch deine seltsamen Ergüsse in meinem Thema, die lese ich sowieso 
nicht. Geh einfach wo anders spielen und gut ist.

@rest: Meine Lösung wäre, einen 3-Sekunden-Start zu verbauen, den man 
mit einer Taste startet. Je nach Fahrstufe (1-5) werde ich damit auf der 
Ebene die 6 km/h nicht erreichen, oder aber überschreiten. Diese Lösung 
wäre rel. einfach zu realisieren.

Wie schätzt ihr die strafrechtliche Relevanz ein, wenn Ordnungshüter bei 
einer eingehenderen Kontrolle dieses Feature bemerken? Einfache 
Ordnungswidrigkeit oder schwerwiegendes Vergehen und mehrere Jahre 
Zuchthaus?

Mit einer Ordnungswidrigkeit könnte ich leben, zumal die 
Wahrscheinlichkeit mal kontrolliert zu werden hier sehr gering ist.

von Anton U. (Gast)


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Ich gehe mal davon aus, dass du keine Drehmomentsteuerung hast. Dann 
fahre einfach ständig im kleinsten Gang, dann hast du deine 
Drehmomentsteuerung. Denn im kleinsten Gang bringst du auch beim 
Anfahren am Berg die Tretkurbel leicht und schnell auf Touren, so dass 
der Antrieb startet. Nach dem Anfahren pedalierst du dann hohl und dem 
Gesetzgeber wäre genüge getan.

Oder du haust die Kette ganz runter. In den Vorschriften sehe ich nur, 
dass man für einen Motorlauf pedalieren muss. Allerdings ist dann das 
Anfahren etwas tricky, ein Klicki an einem Bein wäre sicher hilfreich. 
Berichte mal, was die Ordnungshüter meinen, wenn sie dich ohne Kette 
rumfahren sehen.

von Harald W. (wilhelms)


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Rainer S. schrieb:

> Genauso ich habe eine Walk-Taste die als Schiebe-Hilfe dient und nur
> beim schieben mit hilft. Könnte ich mal die Treppe hoch ausprobieren.

Mit 6km/h die Treppe hochzuspringen ist schon recht sportlich...

von Harald W. (wilhelms)


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Anton U. schrieb:

> Oder du haust die Kette ganz runter. In den Vorschriften sehe ich nur,
> dass man für einen Motorlauf pedalieren muss. Allerdings ist dann das
> Anfahren etwas tricky, ein Klicki an einem Bein wäre sicher hilfreich.
> Berichte mal, was die Ordnungshüter meinen, wenn sie dich ohne Kette
> rumfahren sehen.

Bei meinem Pedelec wäre das ohne weiteres möglich, weil der "Drehsensor"
im grossem Kettenblatt steckt. Allerdings ist das drehen der Pedale
ohne jeglichen Widerstand nicht ganz einfach.

von Anton U. (Gast)


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Siggi K. schrieb:
> Wie schätzt ihr die strafrechtliche Relevanz ein...

Eher gering. Die Damen und Herren der Rennleitung werden dann 
unangenehm, wenn das 25 km/h Limit ausgehebelt wurde. Denn dann ist man 
mit einem Fahrzeug ohne ABE unterwegs, hat keine Hupe, keinen Spiegel, 
kein Versicherungskennzeichen usw.

Ob die Anfahrhilfe nun bei 6 oder 10 km/h endet, ist eher pillepalle. 
Kommt aber immer auch darauf an, ob deine Nasenspitze gefällt, oder 
nicht.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Siggi K. schrieb:
> Kennt sich jemand in den Regularien aus?

Das CEN/TC 333 (Technische Komitee 333 der European Committee for 
Standardization) macht die Regularien.
siehe: 
https://standards.cen.eu/dyn/www/f?p=204:7:0::::FSP_ORG_ID:6314&cs=1153FA0CCFAB4B043FDB3B94591054CD4

Das Sekretariat des TC333 ist bei UNI. Sekretär ist Gian Luca Salerio 
gianluca.salerio@uni.com. Der Mann wird bezahlt um solche Anfragen zu 
beantworten. Es ist möglich dass er deine Anfrage an den Vorsitz 
weiterleitet. Den Vorsitz hat Eric Gross e.gross@tuhh.de

Wer gut fragt, bekommt gute Antworten. Dumme Fragen gibt es nicht.

Du kannst beim Lesen mit der EN 15194 + A1:2012 anfangen. Zugang ist 
gratis https://www.din.de/de/service-fuer-anwender/normen-infopoints

von Udo S. (urschmitt)


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Siggi K. schrieb:
> Wie schätzt ihr die strafrechtliche Relevanz ein, wenn Ordnungshüter bei
> einer eingehenderen Kontrolle dieses Feature bemerken? Einfache
> Ordnungswidrigkeit oder schwerwiegendes Vergehen und mehrere Jahre
> Zuchthaus?

50 Hiebe auf die nackten Fußsohlen

von Pedelec-Radler (Gast)


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Ich habe ein Pedelec mit einem Bosch Active von 2017, also nicht die 
ganz aktuelle Generation. Bei mir ist es so:

1. Die Taste "Walk" während des Laufens permanent gedrückt halten, gibt 
mir wie erwartet eine Schiebehilfe, solange ich nicht selbst 
(versehentlich) schiebe, dann geht sie aus. Man darf also nur passiv 
festhalten.

2. Interessanterweise schiebt die Schiebehilfe schneller in HÖHEREN 
Gängen (habe eine 8-Gang-Nabenschaltung). In Gang 8 muss man fast 
hinterher rennen, in Gang 1 ist es kaum spürbar, also zu wenig.

3. Eine Anfahrhilfe gibt es in dem Sinne nicht, aber die 
Motorunterstützung springt sofort an, wenn man einen leichten Druck auf 
die Pedale gibt, auch am Berg bzw. im Flachen wenn man hinterher rollt 
und nur mal das Pedal leicht antippt.

Das fühlt sich so eigentlich ganz komfortabel an. Habe auch schon 
Pedelecs mit nicht-Bosch Motoren gefahren, die sich anders verhalten 
haben bzgl. der Moment wann der Motor anspringt.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Bei einem ordentlichen Antrieb mit Drehmomentsensor an der Kurbel 
benötigt man keine Anfahrhilfe. So etwas wäre dann auch viel zu 
unpraktisch oder gefährlich. Wenn ich mir vorstelle, bei voll 
eingeschlagener Lenkung mit einem ordentlichen Satz nach vorne bzw. zur 
Seite loszufahren, wäre das sehr unangenehm.

Bei meinem aktuellen Rad (Antrieb: Brose Srive S Mag mit Rohloff R14) 
setzt die ganz normale Unterstützung auch schon bei sehr geringer 
Drehzahl bzw. Drehmoment sehr sauber ein. Wenn ich die volle 
Unterstützung aktivieren und dann mit einem beherzten Tritt losfahren 
würde, würde ich wohl fast einen Rückwärtssalto aus dem Stand machen. 
Bei einem fast baugleichen Rad war ich beim Anfahren am Berg einmal fast 
nach hinten übergekippt.

Wenn Du also einen Antrieb hohem Drehmoment schon im Stillstand suchst, 
wäre solch ein S Mag durchaus überlegenswert. Allerdings sollte man dann 
auch eine passende Gangschaltung verwenden, die das gewaltige gemeinsame 
Drehmoment von Fahrer und Antrieb aushält.

Die S Mag wird übrigens in Deutschland hergestellt und ist hier völlig 
legal zu betreiben. Das ist also kein dubioser überzüchteter Chinakram 
mit fragwürdiger Sicherheit.

von Siggi K. (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Bei einem ordentlichen Antrieb mit Drehmomentsensor an der Kurbel
> benötigt man keine Anfahrhilfe.

Völlig richtig. Eine solche Motorsteuerung hat aber auch einen 
schwerwiegenden Nachteil. Diesen Nachteil könnte man rel. einfach 
beseitigen, das bietet aber kein Hersteller an.

> Bei meinem aktuellen Rad (Antrieb: Brose Srive S Mag mit Rohloff R14)

Oha, ein Bike der 5k Klasse, da bekomme ich 4 Bikes aus meiner 1k 
Klasse. Und letzteres war das, was meinen Wünschen am Nähesten kam. Das 
Startloch muss ich nun anderweitig stopfen, im schlimmsten Fall riskiere 
ich eben

Udo S. schrieb:
> 50 Hiebe auf die nackten Fußsohlen

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Siggi K. schrieb:
> Völlig richtig. Eine solche Motorsteuerung hat aber auch einen
> schwerwiegenden Nachteil. Diesen Nachteil könnte man rel. einfach
> beseitigen, das bietet aber kein Hersteller an.

Und worin besteht dieser Nachteil?

> Oha, ein Bike der 5k Klasse, da bekomme ich 4 Bikes aus meiner 1k
> Klasse.

Aha, und die bösen Politiker sind schuld daran, dass der Antrieb oder 
dessen Elektronik Deines Billigprodukts nicht ordentlich funktionieren? 
Ein Tipp: Irgendwo muss dabei ja gespart werden, und das ist eben ggf. 
der Drehmomentsensor.

von Siggi K. (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Aha, und die bösen Politiker sind schuld daran

Sind sie. Ersetze böse durch dumm oder unfähig.

Denn mit einem 6 km/h Limit kann man keine brauchbare Anfahrhilfe 
realisieren. Ob Deutschland untergegangen wäre, wenn man dieses Limit 
bei 12 km/h festgelegt hätte?

Diese Art von völlig unnötiger Bevormundung mag dir gefallen, mir geht 
das gewaltig auf den Sack.

von Siggi K. (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Und worin besteht dieser Nachteil?

Oha, keine Ahnung auch noch. Ist mir aber schon öfter aufgefallen, dass 
die Ahnungslosen die teuersten Bikes fahren.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Siggi K. schrieb:
> Denn mit einem 6 km/h Limit kann man keine brauchbare Anfahrhilfe
> realisieren. Ob Deutschland untergegangen wäre, wenn man dieses Limit
> bei 12 km/h festgelegt hätte?

Man benötigt bei einem ordentlichen Antrieb mit Drehmomentsensor keine 
Anfahrhilfe. Die Begrenzung auf 6 km/h bezieht sich auf die Schiebehilfe 
und ist durchaus sinnvoll.

Du hast einfach Schrott gekauft. So einfach ist das.

von Ralf X. (ralf0815)


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Siggi K. schrieb:
> Andreas S. schrieb:
>> Aha, und die bösen Politiker sind schuld daran
>
> Sind sie. Ersetze böse durch dumm oder unfähig.
>
> Denn mit einem 6 km/h Limit kann man keine brauchbare Anfahrhilfe
> realisieren. Ob Deutschland untergegangen wäre, wenn man dieses Limit
> bei 12 km/h festgelegt hätte?
>
> Diese Art von völlig unnötiger Bevormundung mag dir gefallen, mir geht
> das gewaltig auf den Sack.

Hast Du mal über Stützräder nachgedacht?

von Soul E. (Gast)


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Siggi K. schrieb:

> Denn mit einem 6 km/h Limit kann man keine brauchbare Anfahrhilfe
> realisieren. Ob Deutschland untergegangen wäre, wenn man dieses Limit
> bei 12 km/h festgelegt hätte?

Die 6 km/h haben weniger mit dem Anfahren zu tun, als mit dem Fahren 
überhaupt. Motorisch betriebene Fahrzeuge jeglicher Art sind zulassungs- 
und versicherungsfrei, wenn sie nicht schneller als 6 km/h fahren könne. 
Das gilt für Rollstühle, Hoverboards und eben auch Dein Fahrrad ohne 
Tretantrieb. Wenn Du schneller kannst brauchst Du ein Mofa-Kennzeichen 
und eine Typprüfung.

Für das Pedelec wurde eine Ausnahme definiert. Hier sind 25 km/h erlaubt 
wenn mitgetreten wird. Aber nur dann, ansonsten muss der Motor oberhalb 
6 km/h inaktiv sein.


Die Anfahrhilfe soll ja nur einen Schubs beim Losfahren geben. 
Spätestens bei Deinem zweiten Pedaltritt solltest Du über 6 km/h sein, 
und da darf Dich dann der Motor ganz legal mit 250 Watt beim Strampeln 
unterstützen. Dauerhaft.

von Nachdenklicher (Gast)


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Heinz A. schrieb:
> Wie merkt dein Controller, dass du schiebst und wie stark du schiebst?

Bei Nabenmotoren könnte das gehen. Beim Mittelmotor kann man das nur 
über das Knöpfchen am Lenker.

Ralf X. schrieb:
> Und wenn Du z.B. im Pulk anfährst, möchtest Du Deinem Vordermann
> gnadenlos ins Hinterteil reinfahren, wenn der nicht schnell genug in die
> Hufe kommt?

Als ich gestern mein neues Pedelec abgeholt habe und zum ersten Mal mit 
maximaler Unterstützung angefahren bin, habe ich mir auch die Frage 
gestellt, was wäre, wenn jetzt jemand vor mir gewesen wäre. Im Grunde 
saß nur der Fuß auf dem Pedal, da hat der Antrieb schon durchgezogen. 
(Bosch Performance Line CX, aktuelles Modell)

Siggi K. schrieb:
> Das mit dem ständigen Runterschalten ist auch mein Problem.

Wenn ich anhalte, schaltet meins automatisch in den von mir 
eingestellten Anfahrgang. :-)

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Nachdenklicher schrieb:
> Als ich gestern mein neues Pedelec abgeholt habe und zum ersten Mal mit
> maximaler Unterstützung angefahren bin,

Deswegen weise ich auch Leute, die ich mal probefahren lasse, deutlich 
darauf hin, nur auf der ersten oder zweiten Unterstützungsstufe 
anzufahren. Den Fehler mit zu hoher Unterstützung begeht man auch nur 
einmal.

> Wenn ich anhalte, schaltet meins automatisch in den von mir
> eingestellten Anfahrgang. :-)

E14?

von Siggi K. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Motorisch betriebene Fahrzeuge jeglicher Art sind zulassungs-
> und versicherungsfrei, wenn sie nicht schneller als 6 km/h fahren könne.

Ist mir bekannt, trotzdem nochmals die Frage: Würde Deutschland 
untergehen, wenn dieses 6 km/h Limit bei 12 km/h wäre?

> Für das Pedelec wurde eine Ausnahme definiert.

Dann hätte man 12 km/h auch als Pedelec-Ausnahme definieren können. Denn 
dann wäre auch ein preiswertes Bike ohne Drehmomentsteuerung an 
Steigungen gut nutzbar. Wollte man wohl nicht. Denn an einem 5k Bike 
fällt schon beinahe soviel MwSt. ab, wie ein preiswertes Bike kostet. 
Ein Schelm, der Böses denkt?

Und wie schon gesagt hat die Drehmomentsteuerung einen gravierenden 
Nachteil, wegen dem selbige für mich erst gar nicht in Frage kommt.

Soul E. schrieb:
> da darf Dich dann der Motor ganz legal mit 250 Watt beim Strampeln
> unterstützen. Dauerhaft.

Wieder so ein Fachmann. Mein Kauf-Pedelec unterstützt legal mit über 
700 Watt (gemessen), bis der Akku in die Knie geht. Deswegen auch meine 
Kritik an diesen seltsamen Regelungen. Einerseits knapp 1 PS am 
Hinterrad, andererseits bei 6 km/h die Hose einnässen. Möchte nicht 
wissen, was für Zeug man bei der Erstellung der Regeln geraucht hat.

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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Siggi K. schrieb:
> Ist mir bekannt, trotzdem nochmals die Frage: Würde Deutschland
> untergehen, wenn dieses 6 km/h Limit bei 12 km/h wäre?

Ja dann würde jeder kommen und fragen warum nicht gleich unbegrenzt und 
ohne Führerschein/Versicherung durch die Städter knallen...

Siggi K. schrieb:
> Dann hätte man 12 km/h auch als Pedelec-Ausnahme definieren können.

Dann will aber jeder sein eigenes Süppchen gekocht haben. Was meinst du 
was das für einen Aufwand ist nur wegen einer Gesetzesänderung. Da sehe 
ich schon die nächste Generation Hover/Scooter/Kackding anrollen. 😁

Siggi K. schrieb:
> Denn an einem 5k Bike
> fällt schon beinahe soviel MwSt. ab, wie ein preiswertes Bike kostet.

Naja dafür habe ich kein Auto :). Man stelle sich mal vor was man sich 
einspart, wenn man nur Sachen kauft die man NUR braucht? Jetzt kannste 
Steine nach mir werfen.

SCNR 😀

von Soul E. (Gast)


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Siggi K. schrieb:

> Ist mir bekannt, trotzdem nochmals die Frage: Würde Deutschland
> untergehen, wenn dieses 6 km/h Limit bei 12 km/h wäre?

Die 6 km/h entsprechen schnellem Gehtempo. 12 km/h wäre schon deutlich 
schneller als ein Fußgänger. Und das jemand sein Fahrrad mit 12 km/h 
schiebt habe ich auch noch nicht erlebt.

>> Für das Pedelec wurde eine Ausnahme definiert.
>
> Dann hätte man 12 km/h auch als Pedelec-Ausnahme definieren können.

Die Ausnahme wurde definiert mit 25 km/h. Warum hätte man auf 12 
runtergehen sollen? Deine Anfahr-Unterstützung darf Dich bis 25 km/h 
beschleunigen. Du musst dabei allerdings treten (notfalls auch 
rückwärts), denn sonst gilt die 6 km/h-Regel.


> Wieder so ein Fachmann. Mein Kauf-Pedelec unterstützt legal mit über
> 700 Watt (gemessen), bis der Akku in die Knie geht.

Legal ist auschließlich das was hier steht:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 63a Fahrräder und 
Fahrradanhänger

(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit 
einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem 
elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 
0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender 
Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer 
Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder 
Kurbeln einhält, unterbrochen wird. (...)

0,25 kW entspricht 250 Watt, nicht 700.

von Ralf X. (ralf0815)


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Siggi K. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Motorisch betriebene Fahrzeuge jeglicher Art sind zulassungs-
>> und versicherungsfrei, wenn sie nicht schneller als 6 km/h fahren könne.
>
> Ist mir bekannt, trotzdem nochmals die Frage: Würde Deutschland
> untergehen, wenn dieses 6 km/h Limit bei 12 km/h wäre?

Naja, DE hat sich mal der EU angeschlossen und Pedelecs unterliegen nun 
einmal der entsprechenden EU-Norm und Verordnung.
Ich hielte es für schade, wenn DE aus der EU austreten würde, damit Du 
am Berg mit einem unversicherten Fahrzeug besser anfahren könntest. :-)

>> Für das Pedelec wurde eine Ausnahme definiert.
>
> Dann hätte man 12 km/h auch als Pedelec-Ausnahme definieren können. Denn
> dann wäre auch ein preiswertes Bike ohne Drehmomentsteuerung an
> Steigungen gut nutzbar. Wollte man wohl nicht. Denn an einem 5k Bike
> fällt schon beinahe soviel MwSt. ab, wie ein preiswertes Bike kostet.
> Ein Schelm, der Böses denkt?

Wenn man das machen würde, müsste man alles was "nur" bis 12km/h rein 
motorisch angetrieben wird, von allen Vorschriften befreien, die bisher 
für Kfz gelten.

> Und wie schon gesagt hat die Drehmomentsteuerung einen gravierenden
> Nachteil, wegen dem selbige für mich erst gar nicht in Frage kommt.

Das mit der Drehmomentsteuerung hast Du also immer noch nicht 
begriffen.. :-(
Dein Pedelec darf nach Norm/Gesetz jedes x-beliebige Drehmoment zum 
Anfahren aufs Hinterrad bringen, auch bis zum Durchdrehen des Reifens 
beim Anfahren.
Und das bis zu 6km/h..
Dein Hersteller macht das aber nicht, weil das bedeutend mehr 
Aufwand/Geld kostet, das DU nicht bezahlen willst und (oder) ausserdem 
zu Belastungen führt, die zu höheren Ausfallraten innerhalb der 
gesetzlichen Gewährleistung führen würde.
Ob das dann bis 6, 10 oder 12 km/h gehen würde, ist völlig wurscht.
Die teuerste Auslegung gilt eben für den reinen Anfahrtsvorgang ab 
0km/h.

> Soul E. schrieb:
>> da darf Dich dann der Motor ganz legal mit 250 Watt beim Strampeln
>> unterstützen. Dauerhaft.
>
> Wieder so ein Fachmann. Mein Kauf-Pedelec unterstützt legal mit über
> 700 Watt (gemessen), bis der Akku in die Knie geht. Deswegen auch meine
> Kritik an diesen seltsamen Regelungen. Einerseits knapp 1 PS am
> Hinterrad, andererseits bei 6 km/h die Hose einnässen. Möchte nicht
> wissen, was für Zeug man bei der Erstellung der Regeln geraucht hat.

Wenn Dein Pedelec eine dauerhafte Unterstützung mit 700W gestattet, 
ist das eben nicht legal, wird lediglich seltenst bis nie überprüft, 
wenn Du nicht mit deutlich erkennbar schneller als 25km/h ohne 
Kennzeichen und scheinbar ohne besondere Anstrengung unterwegs bist.

von Udo S. (urschmitt)


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Siggi K. schrieb:
> Wollte man wohl nicht. Denn an einem 5k Bike
> fällt schon beinahe soviel MwSt. ab, wie ein preiswertes Bike kostet.
> Ein Schelm, der Böses denkt?

Dich hindert niemand ein Bike für weniger auf den Markt zu bringen das 
alles kann was du möchtest.
Du machst hier ein riesen Fass auf incl. Verschwörungstheorie nur wegen 
der Anfahrhilfe.
Seltsamerweise hat sonst eigentlich niemand damit Probleme. Ich habe 
Freunde mit E-Bikes deren Haus liegt an einem steilen Hang. Die müssen 
bei >10% anfahren. Völlig ohne Probleme.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Udo S. schrieb:
> Ich habe Freunde mit E-Bikes deren Haus liegt an einem steilen
> Hang. Die müssen bei >10% anfahren. Völlig ohne Probleme.

Die bekämen dann eher massive Probleme mit Siggis Anfahrhilfe. Ich habe 
beim Fahrradfahren in Südtirol auch die Erfahrung gemacht, dass es bei 
heftiger Steigung sinnvoller ist, parallel zum Berg anzufahren und dann 
scharf aufwärts abzubiegen, um keine Rückwärtsrolle zu machen.

von Ralf X. (ralf0815)


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Andreas S. schrieb:
> Udo S. schrieb:
>> Ich habe Freunde mit E-Bikes deren Haus liegt an einem steilen
>> Hang. Die müssen bei >10% anfahren. Völlig ohne Probleme.
>
> Die bekämen dann eher massive Probleme mit Siggis Anfahrhilfe. Ich habe
> beim Fahrradfahren in Südtirol auch die Erfahrung gemacht, dass es bei
> heftiger Steigung sinnvoller ist, parallel zum Berg anzufahren und dann
> scharf aufwärts abzubiegen, um keine Rückwärtsrolle zu machen.

Dem könnte Siggi mit einem Vorderradantrieb begegnen. :-)

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Dem könnte Siggi mit einem Vorderradantrieb begegnen. :-)

Leistungsstarke Vorderradantriebe sind der größte Mist bei 
Elektrorädern. Die bekommen ja noch weniger mit, wann und wie stark 
getreten wird.

Eine Bekannte von mir kaufte sich trotz meiner Warnungen ein Elektrorad 
mit Vorderradantrieb. Ratet mal, wer nach wenigen Wochen versuchte, 
selbiges Rad weiterzuverkaufen, um sich eines mit Mittelmotor zuzulegen, 
weil es doch zu einigen brenzlichen Situationen kam...

Ich bin wiederum erstaunt, dass sehr viele Lastenräder der Post mit 
einem Vorderradmotor ausgestattet sind. Vermutlich besitzt er bei deren 
Nutzungsprofil irgendwelche Vorteile.

: Bearbeitet durch User
von Ralf X. (ralf0815)


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Andreas S. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Dem könnte Siggi mit einem Vorderradantrieb begegnen. :-)
>
> Leistungsstarke Vorderradantriebe sind der größte Mist bei
> Elektrorädern. Die bekommen ja noch weniger mit, wann und wie stark
> getreten wird.

Naja, einerseits hatte ich meinen Kommentar ja nicht ohne Grund mit 
einem Smily versehen, andersrum ist jede Antriebsart mit diversen Vor- 
und Nachteilen verbunden, natürlich auch abhängig von Einsatz- und 
Betriebsbedingungen.
Tatsache ist jedem Fall, dass man das "Absteigen des Fahrers nach hinten 
durch übermässige Beschleunigung" ziemlich sicher verhindern kann. :-)

> Eine Bekannte von mir kaufte sich trotz meiner Warnungen ein Elektrorad
> mit Vorderradantrieb. Ratet mal, wer nach wenigen Wochen versuchte,
> selbiges Rad weiterzuverkaufen, um sich eines mit Mittelmotor zuzulegen,
> weil es doch zu einigen brenzlichen Situationen kam...

Ich selber würde beim Fahrrad/Pedelec natürlich auch den Mittelmotor 
bevorzugen, wenn ich mir ein Pedelec anschaffen würde und den Preis 
zahlen wollte, ansonsten alternativ den Hinterradantrieb.
Wäre aber auch meinem möglichen Nutzungsprofil geschuldet.

> Ich bin wiederum erstaunt, dass sehr viele Lastenräder der Post mit
> einem Vorderradmotor ausgestattet sind. Vermutlich besitzt er bei deren
> Nutzungsprofil irgendwelche Vorteile.

Schau Dir einfach die Lastverteilung der Post-Pedelecs mit 
Vorderradantrieb an, das erklärt vieles.
Insb. wenn man dann noch den bedeutend einfacheren Service/Austausch bei 
einem Motorproblem sieht, wobei solche Pedelecs ja zu den 
höchstbelasteten/beanspruchten Transporträdern in DE überhaupt gelten 
dürften.

von Nachdenklicher (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Deswegen weise ich auch Leute, die ich mal probefahren lasse, deutlich
> darauf hin, nur auf der ersten oder zweiten Unterstützungsstufe
> anzufahren. Den Fehler mit zu hoher Unterstützung begeht man auch nur
> einmal.

Ja, jetzt weiß ich, was mich erwartet. :-D Der Verkäufer hatte mich nur 
drauf hingewiesen, beim Bremsen die ersten Male vorsichtig zu sein, weil 
die Bremsen dementsprechend bissig sind. Aber auf die Idee war ich schon 
gekommen.

Andreas S. schrieb:
> E14?

Genau diese. :-)

von Siggi K. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Du musst dabei allerdings treten (notfalls auch rückwärts)

Ja, solche Regeln liebt der deutsche Michl: rückwärts treten ohne Sinn 
und Verstand und wenn das einer kritisiert, dann wird ihm stolz der § 
63a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelesen. Und wenn da 
steht, dass man beim Treten den Finger in den Popo stecken muss, dann 
hat man das nicht zu kritisieren, sondern man folgt artig. Wie armselig 
muss man gestrickt sein, wenn man eine derart üble Bevormundung auch 
noch toll findet.

Ralf X. schrieb:
> Wenn Dein Pedelec eine dauerhafte Unterstützung mit 700W gestattet,
> ist das eben nicht legal

Hier wimmelt es nur so von vollblinden und obrigkeitshörigen Fußgängern. 
KEIN Pedelec hält sich an die 250 Regel, bei den Premium-Bikes hat man 
die 800 Watt längst überschritten. Aber lassen wird das Ganze, träumt 
mal weiter vom Weihnachtsmann. Bin hier raus.

von Soul E. (Gast)


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Siggi K. schrieb:

> (...) Und wenn da
> steht, dass man beim Treten den Finger in den Popo stecken muss, dann
> hat man das nicht zu kritisieren, sondern man folgt artig.

Das kannst Du gerne tun. Deine Frage war, was hier erlaubt ist und warum 
die Hersteller das so umsetzen. Dies wurde Dir beantwortet. Was Du davon 
hältst und wie Du damit umgehst sei Dir überlassen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Siggi K. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Du musst dabei allerdings treten (notfalls auch rückwärts)
>
> Ja, solche Regeln liebt der deutsche Michl: rückwärts treten ohne Sinn
> und Verstand und wenn das einer kritisiert, dann wird ihm stolz der §
> 63a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelesen.

Nirgendwo steht, dass man rückwärts treten müsse. Es ist eben bloß 
zulässig.

> Und wenn da
> steht, dass man beim Treten den Finger in den Popo stecken muss, dann
> hat man das nicht zu kritisieren, sondern man folgt artig.

Es ist nicht zulässig, sich den Finger während des Fahrens in den 
Hintern zu stecken, sondern man muss grundsätzlich beide Hände am Lenker 
haben.

> Hier wimmelt es nur so von vollblinden und obrigkeitshörigen Fußgängern.
> KEIN Pedelec hält sich an die 250 Regel, bei den Premium-Bikes hat man
> die 800 Watt längst überschritten. Aber lassen wird das Ganze, träumt
> mal weiter vom Weihnachtsmann. Bin hier raus.

Komisch. Wenn alle so vollblind und obrigkeitshörig wären, dann würde 
keiner ein Eletrorad mit mehr als 250 W zulegen. Der Begriff der 
Nennleistung ist in den Rechtsvorschriften bloß nicht präzise definiert 
worden. Aus der Leistung selbst resultiert aber auch keine Gefährdung, 
sondern eben primär aus der Maximalgeschwindigkeit. Und diese ist eben 
rechtlich und technisch limitiert.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Soul E. schrieb:
>> steht, dass man beim Treten den Finger in den Popo stecken muss, dann
>> hat man das nicht zu kritisieren, sondern man folgt artig.
>
> Das kannst Du gerne tun.

Nein, gerade das wäre nicht zulässig.

von J. T. (chaoskind)


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Siggi K. schrieb:
> Möchte nicht wissen, was für Zeug man bei der Erstellung der Regeln
> geraucht hat.

Dann befasst dich mal mit der ECE85. Die beschreibt, wie die 
Motorleistung zu ermitteln ist. Diese ist für Pedelecs vorgeschrieben.

Lustigerweise schließt sich diese aber gleich, ich glaube im ersten 
Absatz, aus. Da steht nämlich sinngemäß: "Diese Vorschrift ist 
anzuwenden bei Fahrzeugen die allein von einem Motor angetrieben 
werden". Aber ein Pedelec ist schon per Definition nicht allein durch 
den Motor angetrieben.
Als nächstes steht da dann, dass  du den auf 25C temperierten Motor mit 
der gewünschten Nennleistung belastest. Nach ner halben Stunde darf sich 
der Motor um nicht mehr als 20C erwärmt haben. Dies ist nun aber eine 
Vorschrift, die sicherstellt dass der Motor MINDESTENS die Nennleistung 
hat.
Der Gesetzgeber will aber, dass  der Motor höchstens diese Leistung 
"hat".

Nach der Vorschrift kann ich mir auch nen 100kW Motor in mein Rad 
schmeißen. Wenn's im Messraum kälter als 25C ist, wird sich der 100kW 
Motor vermutlich abkühlen, wenn ich ihn mit 250W belaste. Aber nach der 
Prüfvorschrift wäre mein 100kW Motor ein 250W Motor.

von Einradfahrer (Gast)


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Siggi K. schrieb:
> Bin hier raus.

Schade, jetzt werden wir nie die Nachteile der Drehmomentsteuerung 
erfahren und müssen dumm sterben.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Einradfahrer schrieb:
> Siggi K. schrieb:
>> Bin hier raus.
>
> Schade, jetzt werden wir nie die Nachteile der Drehmomentsteuerung
> erfahren und müssen dumm sterben.

Das ist nicht schade - das ist gut so.

Mir scheint, dass hier die Katze - stückweise - aus dem Sack kommt:

Beitrag "YOKER Elektro-Fahrrad"

Es fehlen wohl "Hacks" ...

von Einradfahrer (Gast)


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Hugo H. schrieb:
> Einradfahrer schrieb:
>> Schade, jetzt werden wir nie die Nachteile der Drehmomentsteuerung
>> erfahren und müssen dumm sterben.
>
> Das ist nicht schade - das ist gut so.

Sorry, aber wenn DU dumm sterben willst, dann ist das deine ganz private 
Sache und das solltest du nicht verallgemeinern. Denn ich will es nicht. 
Etwas nicht zu wissen, kann niemals gut sein. Und etwas nicht wissen zu 
wollen, ist dumm zum Quadrat.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Einradfahrer schrieb:
> Und etwas nicht wissen zu
> wollen, ist dumm zum Quadrat.

Nicht wenn es sich bei dem "Wissen" um schwachsinniges Geschwurbel 
handelt. Wenn jemand die Kapazität eines Akkus mit der Leistung eines 
Motors verwechselt weiß er schlicht nicht, wovon er schreibt. Unsinn 
brauche ich nicht "zu
Wissen".

Kauf Dir einen Alu-Hut :-)

: Bearbeitet durch User
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