Forum: Mechanik, Gehäuse, Werkzeug Sind Lüftungslöcher bei Schutzklasse II erlaubt?


von manul (Gast)


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Hallo Community,

vorab gibts eine kleine Erklärung, dass sich keiner wundert, was es mit 
meiner Frage auf sich hat :)

im Rahmen einer Technikerarbeit entwerfe ich ein analog geregeltes und 
digital gesteuertes Netzteil.
Das Gehäuse dafür wird mit einem 3D-Drucker aus selbstverlöschendem 
ABS-Kunststoff hergestellt.

Erklärung für die Trennwand im Gehäuse:
Da ich für die Ausgänge schraubbare und nicht berührungssichere 
Polklemmen verwenden möchte, wird das Gerät gemäß Schutzklasse II 
konstruiert und führt keinen PE.
Die Trennwand ist die benötigte doppelte Isolation der eingansseitigen 
230V-Komponenten gegen den Schutzkleinsannungsbereich der Regelung und 
Steuerung.
(Die Transformatoren sind nach "VDE 0570 Teil 2‑6" 
Sicherheitstransformatoren und weisen eine verstärkte Isolierung auf)

Ich möchte die entstehende Wärme mit einem Lüfter aus meinem Gerät 
herausleiten. Der Luftstrom soll neben der Elektronik, den Längsreglern 
am Kühlkörper auch die Transformatoren kühlen. Ein Experiment mit einem 
Lastwiderstand, dessen Verlustleistung der maximalen 
Trafo-Verlustleistung entspricht und einem vergleichbaren Geräuse, hat 
gezeigt, dass eine Kühlung der Transformatoren in diesem Aufbau 
unabdingbar ist (In 5 Minuten eine Temperaturerhöhung von 23°C auf 
81°C).
Die Belüftungslöcher in den Gehäusewänden sind nur Skizzenhaft. Für die 
Richtige Dimensionierung des Lüfters und Luftstroms habe ich einen 
Bekannten, der sich in diesem Bereich auskennt.

Zu meiner Frage:
Darf ich das Gehäuse von einem Gerät der Schutzklasse II mit 
Belüftungslöchern versehen und wenn ja, welche Dimensionen dürfen sie 
nicht überschreiten?

von Egon D. (Gast)


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manul schrieb:

> Darf ich das Gehäuse von einem Gerät der
> Schutzklasse II mit Belüftungslöchern versehen

Ja.


> und wenn ja, welche Dimensionen dürfen sie nicht
> überschreiten?

Zweites Zitat:
Beitrag "Re: Welche Schutzklasse hat mein Gerät?"


HTH

von Roland E. (roland0815)


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Schau mal in die einschlägigen Normen nach den Stichworten:
- IP-Klasse
- Prüffinger

Dann wird dir einiges Klarer.

Kurzfassung:
Natürlich sind Lüftungsschlitze zulässig, wenn folgendes eingehalten 
wird:
- Berührungsschutz
- Verschmuitzungsschutz
- ggf Nässe (dann wird die Lüftung etwas herrausfordernder)...
.
.
.

von manul (Gast)


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Vielen Dank! Ihr habt mir sehr geholfen.

IP2XC
Geschützt gegen feste Fremdkörper mit Durchmesser ≥ 12,5 mm
Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen aktiven Teilen mit einem 
Werkzeug

Ich hätte nicht gedacht, dass die Gehäusedurchbrüche so groß sein 
dürfen.



Ich finde es etwas schade, dass es keinen freien Zugang zu diesen Normen 
gibt. Ich möchte mein Gerät zwar nicht vertreiben, hätte sie aber 
trotzdem gern als Nachschlagewerk und zum Zitieren für meine 
Ausarbeitung.

Naja... Für den privaten Zweck reicht meistens eine Portion Sachverstand 
und zur Not gibt es ja Fachforen. :)

von Joachim B. (jar)


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manul schrieb:
> Darf ich das Gehäuse von einem Gerät der Schutzklasse II mit
> Belüftungslöchern versehen

hat doch jeder Video Rekorder, DVD Recorder
ich kenne kaum ein Sk2 Gerät ohne Luftlöcher, ich behaupte es gibt mehr 
mit Luftlöcher als ohne.

von Egon D. (Gast)


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manul schrieb:

> Ich finde es etwas schade, dass es keinen freien Zugang
> zu diesen Normen gibt.

Gibt es doch (mit Einschränkungen): Normenauslegestellen.

Viele Uni-Bibliothek haben so etwas.
Bekommst dort natürlich keine Papierkopien für den Gebrauch
außerhalb der Uni, aber handschriftliche Notizen sind immer
noch erlaubt...

von oszi40 (Gast)


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Egon D. schrieb:
> Viele Uni-Bibliothek haben so etwas.

Wenn es aktuell sein soll, dann online (kostet). Wenn es kostenlos sein 
soll, dann Uni oder preiswert die Bücher vom Beuth-Verlag. Einzelne DIN 
wird teuer.

von René F. (Gast)


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manul schrieb:
> Ich möchte mein Gerät zwar nicht vertreiben, hätte sie aber
> trotzdem gern als Nachschlagewerk und zum Zitieren für meine
> Ausarbeitung.

Da würde ich bei deinem Bildungsträger nachfragen, ich kenne einen 
ehemaligen Dozenten (inzwischen im Ruhestand) einer Technikerschule und 
er hatte problemlos Zugriff auf sämtliche DIN VDE Normen, von daher ist 
es gut möglich, das auch deine Technikerschule Zugang hat.

Auch Unibibliotheken mit Perinorm Zugang können interessant sein, für 
den Zugang zu Unibibliotheken muss man nicht zwangsläufig Student der 
Universität sein.

von Thomas (Gast)


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Das Plastikgehäuse darf nicht kaputtgehen und spannungsführende Teile 
offenlegen wenn das Gerät aus Tischhöhe runterfällt.

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