Gast
#6819299
Hallo Community, vorab gibts eine kleine Erklärung, dass sich keiner wundert, was es mit meiner Frage auf sich hat :) im Rahmen einer Technikerarbeit entwerfe ich ein analog geregeltes und digital gesteuertes Netzteil. Das Gehäuse dafür wird mit einem 3D-Drucker aus selbstverlöschendem ABS-Kunststoff hergestellt. Erklärung für die Trennwand im Gehäuse: Da ich für die Ausgänge schraubbare und nicht berührungssichere Polklemmen verwenden möchte, wird das Gerät gemäß Schutzklasse II konstruiert und führt keinen PE. Die Trennwand ist die benötigte doppelte Isolation der eingansseitigen 230V-Komponenten gegen den Schutzkleinsannungsbereich der Regelung und Steuerung. (Die Transformatoren sind nach "VDE 0570 Teil 2‑6" Sicherheitstransformatoren und weisen eine verstärkte Isolierung auf) Ich möchte die entstehende Wärme mit einem Lüfter aus meinem Gerät herausleiten. Der Luftstrom soll neben der Elektronik, den Längsreglern am Kühlkörper auch die Transformatoren kühlen. Ein Experiment mit einem Lastwiderstand, dessen Verlustleistung der maximalen Trafo-Verlustleistung entspricht und einem vergleichbaren Geräuse, hat gezeigt, dass eine Kühlung der Transformatoren in diesem Aufbau unabdingbar ist (In 5 Minuten eine Temperaturerhöhung von 23°C auf 81°C). Die Belüftungslöcher in den Gehäusewänden sind nur Skizzenhaft. Für die Richtige Dimensionierung des Lüfters und Luftstroms habe ich einen Bekannten, der sich in diesem Bereich auskennt. Zu meiner Frage: Darf ich das Gehäuse von einem Gerät der Schutzklasse II mit Belüftungslöchern versehen und wenn ja, welche Dimensionen dürfen sie nicht überschreiten?

