Hallo Community, vorab gibts eine kleine Erklärung, dass sich keiner wundert, was es mit meiner Frage auf sich hat :) im Rahmen einer Technikerarbeit entwerfe ich ein analog geregeltes und digital gesteuertes Netzteil. Das Gehäuse dafür wird mit einem 3D-Drucker aus selbstverlöschendem ABS-Kunststoff hergestellt. Erklärung für die Trennwand im Gehäuse: Da ich für die Ausgänge schraubbare und nicht berührungssichere Polklemmen verwenden möchte, wird das Gerät gemäß Schutzklasse II konstruiert und führt keinen PE. Die Trennwand ist die benötigte doppelte Isolation der eingansseitigen 230V-Komponenten gegen den Schutzkleinsannungsbereich der Regelung und Steuerung. (Die Transformatoren sind nach "VDE 0570 Teil 2‑6" Sicherheitstransformatoren und weisen eine verstärkte Isolierung auf) Ich möchte die entstehende Wärme mit einem Lüfter aus meinem Gerät herausleiten. Der Luftstrom soll neben der Elektronik, den Längsreglern am Kühlkörper auch die Transformatoren kühlen. Ein Experiment mit einem Lastwiderstand, dessen Verlustleistung der maximalen Trafo-Verlustleistung entspricht und einem vergleichbaren Geräuse, hat gezeigt, dass eine Kühlung der Transformatoren in diesem Aufbau unabdingbar ist (In 5 Minuten eine Temperaturerhöhung von 23°C auf 81°C). Die Belüftungslöcher in den Gehäusewänden sind nur Skizzenhaft. Für die Richtige Dimensionierung des Lüfters und Luftstroms habe ich einen Bekannten, der sich in diesem Bereich auskennt. Zu meiner Frage: Darf ich das Gehäuse von einem Gerät der Schutzklasse II mit Belüftungslöchern versehen und wenn ja, welche Dimensionen dürfen sie nicht überschreiten?
manul schrieb: > Darf ich das Gehäuse von einem Gerät der > Schutzklasse II mit Belüftungslöchern versehen Ja. > und wenn ja, welche Dimensionen dürfen sie nicht > überschreiten? Zweites Zitat: Beitrag "Re: Welche Schutzklasse hat mein Gerät?" HTH
Schau mal in die einschlägigen Normen nach den Stichworten: - IP-Klasse - Prüffinger Dann wird dir einiges Klarer. Kurzfassung: Natürlich sind Lüftungsschlitze zulässig, wenn folgendes eingehalten wird: - Berührungsschutz - Verschmuitzungsschutz - ggf Nässe (dann wird die Lüftung etwas herrausfordernder)... . . .
Vielen Dank! Ihr habt mir sehr geholfen. IP2XC Geschützt gegen feste Fremdkörper mit Durchmesser ≥ 12,5 mm Geschützt gegen den Zugang zu gefährlichen aktiven Teilen mit einem Werkzeug Ich hätte nicht gedacht, dass die Gehäusedurchbrüche so groß sein dürfen. Ich finde es etwas schade, dass es keinen freien Zugang zu diesen Normen gibt. Ich möchte mein Gerät zwar nicht vertreiben, hätte sie aber trotzdem gern als Nachschlagewerk und zum Zitieren für meine Ausarbeitung. Naja... Für den privaten Zweck reicht meistens eine Portion Sachverstand und zur Not gibt es ja Fachforen. :)
manul schrieb: > Darf ich das Gehäuse von einem Gerät der Schutzklasse II mit > Belüftungslöchern versehen hat doch jeder Video Rekorder, DVD Recorder ich kenne kaum ein Sk2 Gerät ohne Luftlöcher, ich behaupte es gibt mehr mit Luftlöcher als ohne.
manul schrieb: > Ich finde es etwas schade, dass es keinen freien Zugang > zu diesen Normen gibt. Gibt es doch (mit Einschränkungen): Normenauslegestellen. Viele Uni-Bibliothek haben so etwas. Bekommst dort natürlich keine Papierkopien für den Gebrauch außerhalb der Uni, aber handschriftliche Notizen sind immer noch erlaubt...
Egon D. schrieb: > Viele Uni-Bibliothek haben so etwas. Wenn es aktuell sein soll, dann online (kostet). Wenn es kostenlos sein soll, dann Uni oder preiswert die Bücher vom Beuth-Verlag. Einzelne DIN wird teuer.
manul schrieb: > Ich möchte mein Gerät zwar nicht vertreiben, hätte sie aber > trotzdem gern als Nachschlagewerk und zum Zitieren für meine > Ausarbeitung. Da würde ich bei deinem Bildungsträger nachfragen, ich kenne einen ehemaligen Dozenten (inzwischen im Ruhestand) einer Technikerschule und er hatte problemlos Zugriff auf sämtliche DIN VDE Normen, von daher ist es gut möglich, das auch deine Technikerschule Zugang hat. Auch Unibibliotheken mit Perinorm Zugang können interessant sein, für den Zugang zu Unibibliotheken muss man nicht zwangsläufig Student der Universität sein.
Das Plastikgehäuse darf nicht kaputtgehen und spannungsführende Teile offenlegen wenn das Gerät aus Tischhöhe runterfällt.
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