Hallo, wie ich zufällig während einer Recherche gesehen habe, versucht die Firma AZ-Delivery Vertriebs GmbH aus Deggendorf seit einigen Monaten, massenweise bekannte Komponentenbezeichnungen als Marke zu registrieren. Die Liste ist lang und umfasst alles, was speziell im Bereich Arduino häufig an Sensoren, ICs, Prozessoren, Boards, Display Controller, usw. zu finden ist. ADS1115, AM2302, AMICA, AMS1117, ATMEGA16U2, ATMEGA328, BME280, BMP180, CH340, CP2102, D1 Mini, DHT11, DHT22, DS18B20, DS3231, GY-906, HC-05, HC-06, HC-SR501, HD44780, IRF520, LM2596, LOLIN, MakerHawk, MAX7219, MB-102, MEGA2560, MG90S, MG995, MG996R, MQ-135, MT3608, NANO V3, NodeMCU, RC522, SIM800L, SIM808, SIM900, SSD1306, TP4056, UNO-R3 Über die Beweggründe dahinter kann man natürlich nur spekulieren, erfahrungsgemäß geht es aber wohl eher nicht darum, die Welt besser zu machen. Einige der Anmeldungen sind bereits erteilt, hier sollten sich alle die mit den entsprechenden Bauteilen handeln, darauf einstellen, möglicherweise demnächst kostenpflichtig über die neue Situation informiert zu werden. Beim DPMA kann man sich den aktuellen Stand der Anmeldungen ansehen: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis (im Feld „Inhaber/Anmelder“ nach AZ-Delivery Vertriebs GmbH suchen)
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Mario P. schrieb: > Einige der Anmeldungen sind bereits erteilt, hier sollten sich alle die > mit den entsprechenden Bauteilen handeln, darauf einstellen, > möglicherweise demnächst kostenpflichtig über die neue Situation > informiert zu werden. Na, ob das mal zumindest in diesen Fällen nach hinten losgeht, wenn Microchip davon Wind bekommt? Mario P. schrieb: > ATMEGA16U2, ATMEGA328, Damit ist diese Firma bei mir ausgelistet. Matthias
Mario P. schrieb: > Beim DPMA kann man sich den aktuellen Stand der Anmeldungen ansehen: > https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis > (im Feld „Inhaber/Anmelder“ nach AZ-Delivery Vertriebs GmbH suchen) Das scheint nicht widespruchsfrei hingenommen zu werden. Bei einigen der Einträge findet sich der Vermerk. "Marke eingetragen, Widerspruchsverfahren läuft"
Tobias S. schrieb: > "Marke eingetragen, Widerspruchsverfahren läuft" Ich frage mich nur, wie man auf solche bek......e Idee kommen kann, sich mit Microchip oder Maxim oder ... in der Art und Weise anzulegen. Das muss doch in die Hose gehen. Egal, das Anwaltsbüro bekommt seine Kohle auf jeden Fall. Matthias
> Ich frage mich nur, wie man auf solche bek......e Idee kommen kann, > sich mit Microchip oder Maxim oder ... in der Art und Weise anzulegen. Es ist wahrscheinlich einfach nicht teuer genug, wenn's nach hinten losgeht. Egal, danke für die Info, ich werde diese "Vertriebs GmbH" auch mal schnell blacklisten. Vielleicht zielt sie ja darauf ab, sich selbst möglichst schnell von der Bildfläche zu vertreiben. Aber was mich interessieren würde: Angenommen jemand bietet ein Produkt jahrelang unter einem bestimmten Namen an (gegen Geld oder kostenfrei mal dahingestellt) und dann kommt ein einer Teileverkäufer daher und registriert den Namen als Marke... Muß man sich dann einen anderen Namen für das Produkt ausdenken oder hat man irgendwas an Gewohnheitsrecht oder Bestandsschutz weil man den Namen schon jahre vor der Markenregistrierung genutzt hat? Wenn das für die Zukunft zutrifft, also daß ich kein Produkt mit dem Namen einer Marke anbieten kann, kann ichs ja verstehen. Aber quasi rückwirkend stelle ich mir schwierig vor, dann sollte man evtl. mal über eine Anfrage nach einer Gesetzesänderung nachdenken wenn jemand Markenrechte auf diese Weise missbraucht.
Ben B. schrieb: > Angenommen jemand bietet ein Produkt > jahrelang unter einem bestimmten Namen an (gegen Geld oder kostenfrei > mal dahingestellt) und dann kommt ein einer Teileverkäufer daher und > registriert den Namen als Marke.. Den Hickhack um die Wortuhr hast Du mitbekommen? Matthias
Offenbar nicht, aber Wordclocks haben mich auch nie wirklich interessiert.
Matthias S. schrieb: > Den Hickhack um die Wortuhr hast Du mitbekommen? Was war denn da? Hast du einen Link? Konnte auf die schnelle nichts finden
Hab auch erst eine Weile suchen muessen, aber z.B. hier: Beitrag "Wordclock Artikel Http 403" Das ging soweit, dass hier der Artikel zum Thema gesperrt wurde. Matthias
Ben B. schrieb: >> Ich frage mich nur, wie man auf solche bek......e Idee kommen kann, >> sich mit Microchip oder Maxim oder ... in der Art und Weise anzulegen. > Es ist wahrscheinlich einfach nicht teuer genug, wenn's nach hinten > losgeht. > > Egal, danke für die Info, ich werde diese "Vertriebs GmbH" auch mal > schnell blacklisten. Vielleicht zielt sie ja darauf ab, sich selbst > möglichst schnell von der Bildfläche zu vertreiben. > > Aber was mich interessieren würde: Angenommen jemand bietet ein Produkt > jahrelang unter einem bestimmten Namen an (gegen Geld oder kostenfrei > mal dahingestellt) und dann kommt ein einer Teileverkäufer daher und > registriert den Namen als Marke... Mit genug Geld bekommt der Neue die Marke. Siehe Mercedes/Toilettenpapier "Vaneo". Das Klopapier, bereits seit Jahren am Markt, hatte damals verloren.
Ben B. schrieb: Muß man sich dann einen anderen Namen > für das Produkt ausdenken oder hat man irgendwas an Gewohnheitsrecht > oder Bestandsschutz weil man den Namen schon jahre vor der > Markenregistrierung genutzt hat? Es gibt eine Art Bestandsschutz. Aber nur fuer das Gebiet in dem man bereits vor Snmeldung taetig war. Und auch nur fuer das existierende Produkt. D.h. das kann schnell problematisch werden. Firmennamen stellen auch schon einen gewissen Markenschutz dar, kann aber problemtisch werden, wenn man in neue Geschaeftsfelder vordringen moechte. Oder sei es nur um Werbetextilien zu verschenken/verkaufen.
Daß es für neue Produkte problematisch wird ist logisch, geht ja auch nicht anders. Aber meiner Meinung gehört das so geregelt, daß bestehende Produkte davon unangetastet sein sollten, erst recht wenn sie nicht kommerziell vermarktet wurden. Angenommen ich hätte Produkte mit den Namen "LED-Funzel 1" und "LED-Funzel 2" irgendwo im Angebot (egal ob kommerziell oder einfach so als kostenfreies Spaßprojekt) und jemand würde sich "LED-Funzel" als Marke registrieren lassen - dann könnte ich verstehen wenn meine verbesserte "LED-Funzel 3" irgend einen anderen Namen bekommen müsste. Aber meine "LED-Funzel 1&2" sollten doch davon unberührt sein, sonst kann man sich als kleiner Bastler mal wieder gar nicht gegen unliebsame Mitbewerber schützen und das wäre ziemlich unakzeptabel.
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Was soll'n der Scheiß? Da habe ich eigentlich gern was bestellt, es geht schneller als Ali und ist oft nicht wesentlich teurer. Albert und Andreas, sagt mal was dazu!
AZ-Delivery wurde Anfang des Jahres von SellerX übernommen. https://www.northdata.de/AZ-Delivery+Vertriebs+GmbH,+Deggendorf/HRB+4592
Andreas W. schrieb: > AZ-Delivery wurde Anfang des Jahres von SellerX übernommen. Nach dem Lesen der ersten Webseite über SellerX - meine Auslistung ist auf unbefristet gesetzt. Matthias
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Auf der Seite SellerX.com/imprint heißt es: "SELLERX | WE BUY AND BUILD AMAZON BUSINESSES" https://www.businessinsider.de/gruenderszene/business/26-millionen-amazon-sellerx/ SellerX mit den Geschäftsführern Philipp Triebel und Malte Horeyseck "kauft gut laufende Amazon-Shops". https://sifted.eu/articles/sellerx-equity-fundraise/ SellerX is "one of the troop of ‘Amazon aggregator’ startups..." SellerX One-Fifteen haben dieselben Geschäftsführer und selbe Anschrift wie die "MXP Prime Platform GmbH". Diese Marken scheinen dazuzugehören: * Humusziegel.de - Großhandel & Direktimport GmbH * Aterl GmbH (tritart.com) * AWE-Verlag.de * BMU-Verlag.de * eSpring-group.com/wir/ mit diesen Marken: * Klagena * Gourmeo * Pretex (für Gummiprodukte o.ä.) * Auerbach & Söhne GmbH * BOLD CBD GmbH (Keine personellen Überschneidungen mit SellerX) * KINCMAX (Haushaltsprodukte) * Pykal.com * TeamObsidian.com * LiveInfinitely.com * GooBloo.net * health-metric.com Über die Qualität der feilgebotenen Produkte kann man sicherlich streiten...
Dann gehts bei den diversen Tochergesellschaften wohl darum eine Gesamthaftung zu vermeiden.
Beitrag #6853033 wurde von einem Moderator gelöscht.
Thorsten M. schrieb: > Dann gehts bei den diversen Tochergesellschaften wohl darum eine > Gesamthaftung zu vermeiden. Ich glaube die haben einfach keine Lust die gekauften Firmen groß umzufirmieren. Hiernach haben die Jungs bis April 2021 bereits 20 Firmen aufgekauft. https://omr.com/de/sellerx-malte-horeyseck-omr-podcast/ und wollen auf 150 kommen. Ekelig wird es bei solchen Aussagen: >> Und manchmal übernehme SellerX dann auch Mitarbeitende der gekauften >> Firmen. Manchmal, also meistens nicht. >> Bei der bisher größten Akquise – der Übernahme des >> Mikroelektronik-Experten AZ Delivery – seien sogar 28 Kolleg:innen zu >> SellerX mitgegangen. Ui, da war der smarte Boy mit dem Harvard MBA aber gnädig. Vielleicht schaffen es die Mitarbeiter bei AZ-Delivery einen Betriebsrat zu gründen bevor sie ganz durch den Wolf gedreht werden.
Hannes J. schrieb: > Ich glaube die haben einfach keine Lust die gekauften Firmen groß > umzufirmieren. Hmm, ich glaube, es geht eher um Tarnung. Wie würde eine solche Ankündigung auf der Homepage wohl wirken? "Hurra AZ-Delivery wird zu SellerX ***" Matthias
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Georg A. (georga) Günni hat da schon früher angefangen. Zuerst mal hat er private Verkäufer irgendwelcher Programme, Computer aufgefordert, bestimmte Wörter im Verkaufsangebot zu verwenden. Danach wie gehabt, Abmahnung. Leider etwas, was 30 Jahre später immer noch blendend und für die seriösen Kanzleien äusserst gewinnbringend funktioniert. Mittlerweile haben sich die aber auf Filme und Musik verlegt.
Gegen einen Teil der Anmeldungen wurde Widerspruch eingelegt, z.B. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018495266 https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018495279
ich denke denen gehts ja nicht darum die Großen wie Bosch oder Maxim zu ärgern. Man meldet den Markennamen an, bekommt Ihn eingetragen und dann mahnt man ganz schnell alle ab, die man vorher schon recherchiert hat. Wenn dann z.B. hunderte bezahlt haben und ein Großer dann die Löschung beantragt, wirds das denen schön längst egal sein, ob Sie den Markennamen behalten dürfen oder nicht. Wenn dann jemand das Geld wieder zurückhaben möchte, wird es schon längst weg sein. Sehe ich das falsch? Oder funktioniert dieses System anders.
Thomas O. schrieb: > Oder funktioniert dieses System anders. Meine Vermutung ist, sie wollen sich dadurch Konkurrenz vom Hals schaffen, also Händler auf bspw. Amazun abmahnen, die z.B. ein BMP-180 "Shield" verkaufen. Ob das im großen Stil geschehen soll oder als Geheimwaffe für spezielle Konkurrenten gedacht ist, ist noch eine andere Frage. Aber ich geh eigentlich nicht davon aus, dass sie direkt über die Abmahnung Geld verdienen wollen, das ist heute nicht mehr so leicht möglich wie früher. Aber wer weiß...
Andreas W. schrieb: > Gegen einen Teil der Anmeldungen wurde Widerspruch eingelegt, z.B. > https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018495266 > https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018495279 Bosch und Maxim. Mann kann davon ausgehen dass denen weder das Geld noch die Lust für einen Rechtsstreit ausgeht. Da haben die smaren Boyz mit dem Harvard MBA von SellerX nicht ganz zu Ende gedacht. Thorsten M. schrieb: > Thomas O. schrieb: >> Oder funktioniert dieses System anders. > Meine Vermutung ist, sie wollen sich dadurch Konkurrenz vom Hals > schaffen, also Händler auf bspw. Amazun abmahnen, die z.B. ein BMP-180 > "Shield" verkaufen. Abmahnen oder durch den Zoll Container anderer Händler beschlagnahmen lassen.
Ich kann mich noch an die Fälle vom "Ich bin doch nicht blöd" Markt erinnern. Wenn da ein Konkurrent ne falsche Anzeige setzte, haben da wie aus dem nichts gleich mehrere "Ich bin doch nicht blöd"-Märkte diesen einen Konkurrenten wegen dem Wettbewerbsrecht verklagt. Der Konkurrent war recht schnell weg vom Fenster. Ich denke, beim Wettbewerksrecht wird das mit der Abmahnungen, noch nicht so erschwert.
Hannes J. schrieb: > Da haben die smaren Boyz mit dem Harvard MBA von SellerX nicht ganz zu > Ende gedacht. Die Frage war was passiert denen im schlimmsten Fall? Sie verlieren wohl nur die Wortmarke. Denn eine Anmeldung einer Wortmarke kann ja nicht strafbar sein.
Da müsste man einen Anwalt für Produkt- oder Markenrecht fragen. Evtl. könnte der Inhaber Namensrechte nach begründetem Widerspruch noch eine Art Schadensersatz oder so fordern. Auf jeden Fall dürfte der Streitwert so hoch liegen, daß ein verlorenes Verfahren schon gut Geld kosten könnte. Deswegen machen die das ja auch mit Subunternehmen. Wenn die am Ende insolvent sind, übernimmt der Mutterkonzern die "durchgegangenden" Registrationen und die entstandenen Kosten gegenüber einem insolventen Subunternehmen geltend zu machen dürfte schwierig werden. Da sind die deutschen Behörden mal wieder selbst schuld wenn sie solchen Machenschaften nicht schon im Keim den Stecker ziehen.
Wenn meinst du mit Inhaber der Namensrechte? Bosch/Maxim, die haben ja eben keinen, die möchten eben nur nicht das Ihre Kunden verklagt werden wenn Sie die Herstellerbezeichnung verwenden und beantragen die Löschung, sonst könnte keiner mehr die Produkte bewerben. Ich finde das System schon interessant.
Ich finde solche Systeme nicht interessant. Das ist meiner Meinung nach nur wieder 'ne neue linke Nummer, um sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Die Betreiber solche Systeme gehören schnell und dauerhaft eingeknastet - mir wäre es auch recht, wenn man sie auf eine möglichst große Rakete setzt, die Koordinaten von Harvard eingibt und Feuer drückt. Ich glaube hierzulande braucht die keiner. Anschließend müssen die Gesetze angepasst werden, um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden.
Thomas O. schrieb: > Ich finde das System schon interessant. Es kann jedenfalls als schlechtes Beispiel dienen, wohin solche juristischen Perversitaeten fuehren koennen. wendelsberg
Thomas O. schrieb: > Wenn meinst du mit Inhaber der Namensrechte? Bosch/Maxim, die haben ja > eben keinen, Es gibt diverse Variante im Markenrecht, so dass Marken auch ohne Eintrag Schutz genießen. https://www.urheberrecht-leipzig.de/markenrecht/markenschutz > Ich finde das System schon interessant. Das System ist bewusst kompliziert und vage gehalten, damit Normalsterbliche ohne Anwälte nicht mehr alleine drin navigieren können. ABM-Maßnahmen für ansonsten nutzlose Anwälte.
Rainer U. schrieb: > SellerX mit den Geschäftsführern Philipp Triebel und Malte Horeyseck > "kauft gut laufende Amazon-Shops". Wieso macht man sowas? Also wieso sollte ich meinen gut laufenden Amazon-Shop verkaufen?` Es sei denn ich stehe kurz vor der Rente und habe keinen Bock mehr Widerstände in Tütchen zu stopfen.
Hannes J. schrieb: > Das System ist bewusst kompliziert und vage gehalten, damit > Normalsterbliche ohne Anwälte nicht mehr alleine drin navigieren können. Genau, der Gesetzgeber ist ja auch soooo böse ...
Thomas O. schrieb: > Wenn meinst du mit Inhaber der Namensrechte? Bosch/Maxim, die haben ja > eben keinen, die möchten eben nur nicht das Ihre Kunden verklagt werden Zumal das ja auch nur Bauteilbezeichnungen sind, und keine Marken. Aber da frage ich mich, ob man Bauteilbezeichnungen (wie überhaupt technische Bezeichnungen) einfach so sich grapschen kann, um eine Marke daraus machen zu lassen.
Jens G. schrieb: > Genau, der Gesetzgeber ist ja auch soooo böse ... Nein, das kommt einfach daher, dass Juristen in den gesetzerfindenen Gremien deutlich ueberrepraesentiert sind. Die denken einfach so. Dass Normalsterbliche diese Denkweise als krank empfinden, stoert die Juristen zumindest nicht. wendelsberg
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Gesetze können schlicht nicht bis ins kleinste Detail ausformuliert sein.
Jörg S. schrieb: > Gesetze können schlicht nicht bis ins kleinste Detail ausformuliert > sein. Je detallierter Gesetze formuliert sind, desto wahrscheinlicher findet sich ein Szenario, das davon nicht erfasst ist. Offenere Formulierungen erlauben Gerichten etwas Anpassungsfähigkeit - in beiden Richtungen.
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Die ganze Aktion ist in der Tat merkwürdig. Aber wir wissen nicht was AZ mit den Marken will. Dass die sich jetzt auf das ganz große Abmahngeschäft damit einlassen, glaube ich nicht. Ist doch nicht deren Business. Und die Wahrscheinlichkeit auf die Nase zu fallen ist hoch. Eventuell wollen sie Konkurrenten zuvor kommen um selbst nicht Opfer von Abmahnungen zu werden. Aber Bauteilbezeichnungen als Marke zu schützen ist schon ne lustige Idee.
Naja - aber die Protagonisten dahinter sind mir schon von Ihrem im Netz verfügbaren Daten und Bildern nicht unbedingt sympathisch. Für missbräuchliche Marken-, Patent- und Abmahnmaschen würde ich mir so richtig schöne Strafen wünschen. So mit Steinklopfen und Fußmattenknüpfen. Echter Namensmissbrauch zulasten etablierter mittelständischer Firmen ist ein Problem. Ich erinnere mich da an einen echten Psychopathen von ca. 50 Jahren Alter bei einer Unternehmensführungs-Sommerakademie in unserer Teilnehmergruppe (schon lange her). Der wollte doch für seine Neugründung (Elektroing oder Meister) in Planierraupenmanier einfach den Namen einer anderen Firma im gleichen oder artverwandtem Bereich kapern. Er meinte er kann das - da nicht geschützt- und ihm gefällt der Name. Da draußen sind viele fiese Möpp unterwegs. Das war damals glaube ich der erste funktionale Psychopath der mir so richtig bewusst begegnet ist. Mit zunächst nettem gewinnendem Wesen, Haifischlächeln. Aber dann solchen Anwandlungen zulasten Dritter. Irgendwann mal wiedergetroffen. Nett lächeln und Smalltalk- Gesicht nochmal einprägen - danach Visitenkarte ins Altpapier. Besser ist das. Wegen solcher Gestalten habe ich letztens selber eine Marke zur sinnvollen eigenen Verwendung anmeldet, und das Amt in München ging einem (dem Anwalt) mit den seltsamsten Einwänden und Widersprüchen gleich auf den Sack, BTDt. Um das dann gradezuziehen ist schwupps wieder ein knapper Tausender für die Erwiderung weggewesen. Und hier dann auch ein Tag. Aber irgendwelche ... können scheinbar ungestört massig etablierte Bezeichnungen als Marke anmelden. Ich fasse es nicht.
Maik .. schrieb: > Aber irgendwelche ... können scheinbar ungestört massig etablierte > Bezeichnungen als Marke anmelden. Ich fasse es nicht. ungestört trifft es nicht ganz: - zum einen kann jeder einen Einspruch erheben - was in einigen Fällen offenbar passiert - das andere ist dass jede Anmeldung (auch eine abgelehnte!) Gebühren kostet - das sind glaube ich mind. 300€ je Anmeldung für bis zu 3 Klassen - dazu die Kosten für Mitarbeiter bzw. einen Anwalt der sich um die Anmeldung kümmert - je mehr Einsprüche es gibt desto mehr muss dieser tun
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ich denke mal wenn man einmal eine Anmeldung hinter sich hat, weiß man ja wie es geht, man muss ja nur den Namen abändern und den Antrag neu abgeben. Eine Abmahnung wird die ganzen Unkosten warscheinlich um ein vielfaches wieder reinholen, gerade im gewerblichen Umfeld.
Thomas O. schrieb: > Eine Abmahnung wird die ganzen Unkosten warscheinlich um ein vielfaches > wieder reinholen, gerade im gewerblichen Umfeld. Wie kommst Du auf die Idee, dass der Schutzrechtsinhaber an einer Abmahnung verdient?
Ben B. schrieb: > Das ist meiner Meinung nach > nur wieder 'ne neue linke Nummer, um sich auf Kosten der Allgemeinheit > zu bereichern. Wer bereichert sich denn da auf welche Weise? Und wieso geht das zu Lasten der Allgemeinheit?
Maik .. schrieb: > Für missbräuchliche Marken-, Patent- und Abmahnmaschen würde ich mir so > richtig schöne Strafen wünschen. "Günni" wurde ja schon genannt. Suizid, nachdem ihm ein Richter die Leviten gelesen hatte und konstatierte, dass die Allgemeinheit vor ihm und seinem Tun geschützt werden muss.
Percy N. schrieb: > Wie kommst Du auf die Idee, dass der Schutzrechtsinhaber an einer > Abmahnung verdient? Der wird wohl eine Provision vom Anwalt bekommen.
Wendels B. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Wie kommst Du auf die Idee, dass der Schutzrechtsinhaber an einer >> Abmahnung verdient? > > Der wird wohl eine Provision vom Anwalt bekommen. Du wirst wohl besonders schlau sein.
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Da geht es nicht um Abmahnungen. SellerX kauft Amazon Shops auf und pushed diese. Bei den Markenanmeldungen geht es darum diese (wenn bei DPMA eingetragen) bei "Amazon Brand Registry" einzutragen. Dadurch wird es der Konkurrenz extrem erschwert solche Produkte auf Amazon zu verkaufen.
Jörg W. schrieb: > Maik .. schrieb: >> Für missbräuchliche Marken-, Patent- und Abmahnmaschen würde ich mir so >> richtig schöne Strafen wünschen. > > "Günni" wurde ja schon genannt. Suizid, nachdem ihm ein Richter die > Leviten gelesen hatte und konstatierte, dass die Allgemeinheit vor ihm > und seinem Tun geschützt werden muss. Nur hatte das weniger mit gewerblichem Rechtsschutz als vielmehr mit alltäglicher Kriminalität wie Betrug, Untreue,, Urkundenfälschung und ähnlichem zu tun. Irgend ein Bezug zum Bereich Markenrecht o.ä. wäre rein zufällig. Ich habe ja ein gewisses Verständnis dafür, dass Gravenreuth sich in bestimmten Kreisen recht spezieller Unbeliebtheit erfreuen darf, aber wir sollten doch insgesamt im Wesentlichen bei der Wahrheit bleiben. Seien wir ehrlich: wer in diesem Forum würde sich für ihn interessieren, wenn er Immobilienspekulanten und Miethaie über den Tisch gezogen hätte und dafür belangt worden wäre?
Az-Delivey hat ja in der Vergangenheit schon versucht, die Marken esp32 und esp8266 zu registrieren: https://twitter.com/EspressifSystem/status/1212079857338728449
Percy N. schrieb: > Seien wir ehrlich: wer in diesem Forum würde sich für ihn interessieren, > wenn er Immobilienspekulanten und Miethaie über den Tisch gezogen hätte > und dafür belangt worden wäre? Niemand, weil er dann hier nicht bekannt waere. Aber was dann im Immobilienspekulanten und Miethaie-Forum losgegangen waere, duerfte klar sein.
Wendels B. schrieb: > Niemand, weil er dann hier nicht bekannt waere. Seit wann st er denn dafür bekannt, das Geld von Elektrofans veruntreut zu haben? Mir wäre das neu! Ja, mir ist schon klar, womit er sich hier unbeliebt gemacht hat. Nur hat das nicht einmal am Rande mit seinen strafrechtlichen Problemen zu tun. Man sollte die "Vorwürfe" also nicht mischen, etwa dergestalt, dass man hier ohne Nennung des Zusammenhanges erzählt, er sei ein ganz böser Mensch gewesen, schließlich habe ihm ja auch ein Strafrichter ganz gewaltig die Nase geputzt. Das wäre alkein dann sinnvoll, wenn diese Rügen und Vorhaltungen im kausalrn Zusammenhang genau mit seinen Abmahnaktionen erfolgt wären; dies aber ist nicht der Fall. Wenn Du Dich gerne über Juristen aufregen möchtest, dann suche Dir diejenigen aus, die tatsächlich etwas hoch am Wind segeln; davon gibt es leider tatsächlich ein paar, wie in jeder Branche. Hingegen zeugt es nicht gerade von Weisheit, hier mit Gemeinplätzen um sich zu werfen oder gar "Beweise" zu führen, die mit dem Wörtchen "vielleicht" beginnen.
Lass mich mit dem Juristenzeug in Ruhe. wendelsberg
Percy N. schrieb: > Nur hat das nicht einmal am Rande mit seinen strafrechtlichen Problemen > zu tun. Naja, doch, schon. Er war einfach nur gierig. Während seine Mittel, die Gier zu befriedigen, anfangs "nur" zwielichtig waren ("Tanja"), wurden sie irgendwann ganz offen justiziabel.
Wendels B. schrieb: > Lass mich mit dem Juristenzeug in Ruhe. Der Thread dreht sich nun allerdings ausschließlich um "Juristenzeug", oder was sonst soll die Registrierung einer (Handels-)Marke denn sein?
Jörg W. schrieb: > Der Thread dreht sich nun allerdings ausschließlich um "Juristenzeug", > oder was sonst soll die Registrierung einer (Handels-)Marke denn sein? Das stimmt natürlich. Also Schluss für mich, danke für den Hinweis. ;-)
Wendels B. schrieb: > Lass mich mit dem Juristenzeug in Ruhe. > wendelsberg Selbst dran schuld, wenn Du ständig dumnes Zeug über die für Dich völlig unintereesanten, weil unverständlichen, Juristen daherschwadronierst.
Jörg W. schrieb: > Er war einfach nur gierig. Während seine Mittel, die Gier zu > befriedigen, anfangs "nur" zwielichtig waren ("Tanja"), Das ist der Aufhänger für die Empörung hier, ja. Man mag sie unfair finden, auch unmoralisch, sogar rechtlich fragwürdig, nur waren sie rben nicht kriminell. Unsere geliebte Rechtsordnung wird sich bis auf Weiteres durchaus hüten, das Vorgehen des agent provocateur als sittenwidrig einzuordnen. > wurden sie > irgendwann ganz offen justiziabel. Nur hat das eine herzlich wenig mit dem anderen zu tun. Insbesondere haben seine kriminellen Aktivitäten nichts mit seinem Auftreten in der Abmahnszene zu tun. Aus diesem Grund fand ich Deinen Hinweis auf seine Karriere in der Kriminaljustiz ausgesprochen deplatziert, unabhängig davon, ob er zutrifft. Sei's drum; jedenfalls istxes ein bedenklichrs Symptom, wenn hier einzelne Foristen, die erklärtermaßen weder Interesse an nochxAhnung von Justiz haben, sich hier mit Spekulationen über angebliche mutmaßliche kriminelle Aktivitäten von nsmentlich benannten Wirtschaftsunternehmen und deren Anwäten auslassen, als,wäre es völlig belangloser Tratsch.
Ein erster großer Block der Euro-Marken ist seit letzter Woche eingetragen. Zwei später eingereichte DE-Marken (CH340, CP2102) wurden Anfang November auch noch als EU-Marke beantragt. Widersprüche gibt es bisher leider nur recht wenige. Interessanterweise werden anscheinend gerade parallel zu den erfolgreichen Eintragungen auf EU-Ebene, die bisher noch nicht bearbeiteten, gleichlautenden deutschen Markenanmeldungen wieder zurückgezogen, obwohl sich die Unionsmarken auf eine angebliche Priorität aufgrund der DE-Marken beziehen. Hier zum Beispiel für SIM800L * DE zurückgenommen (https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020200285623/DE) * EM eingetragen, mit Verweis auf das alte DE-Aktenzeichen ( https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018497096) SellerX hat übrigens für die ganze Liste an Bezeichnungen über die MXP Prime Platform Ltd. auch noch in den USA Markenanmeldungen laufen (https://www.tmdn.org/tmview/#/tmview/results?page=1&pageSize=50&criteria=C&appName=MXP%20Prime%20Platform%20Ltd.)
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Vielleicht sollte der Teinehmer mit BFRxx xx:steht für eine Zahl schon mal auf Verdacht einen Widerspruch einreichen. Er wird sonst sein Nick richtig teuer für ihn, und auch für den TO, der zufälligerweise solche Bauteile sucht oder anbietet.
Wartet nur ab bis Pi oder die Zahl 1 eingetragen sind.
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