Einleitung
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Obwohl es bei mir um das Gegenteil von Beruf (= ohne Beschäftigung)
geht, entlaste ich doch den Wohnungsmarkt in Wiesbaden, weil ich nach
Bautzen umgezogen bin. Hier gibt es eher zu wenige Mieter. Es scheint
kein Sondereffekt zu sein. Ähnlich sieht es wohl in Dietikon, nahe
Zürich, aus. Leerstand in Westdeutschland kenne ich nicht. Selbst
Pirmasens schickt sich eher an, Habenichtse loszuwerden. Irgendwie will
keiner vermieten, anscheinend geht es um höhere Ziele und Besitzer
verstecken, tolerieren eigenen Leerstand. In Zeiten von Überfluss an
Geld weisen Geschäftstreibende Kunden ab. Beschrieben in Douglas Adams:
"Per Anhalter durch die Galaxis". Vorwände und Formalitäten.
Hauptteil
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- Wie kann ich in Bautzen/ Sachsen möglichst kurzfristig ein
Mietkautionskonto oder eine Mietkautionsbürgschaft einrichten (=465,-€)?
- Wie funktioniert Verpfändungserklärung?
- Wie komme ich nach einem Fernumzug zu einem Basiskonto am neuen
Wohnort, wobei ich noch ein Konto am alten Wohnort habe, und wie klappt
es mit dem Übergang?
- Was wird ein Vermieter bevorzugen: Mietkautionskonto,
Mietkautionsbürgschaft oder Verpfändungserklärung?
Heutige Informationen
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Mietkautionskonto
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- Kein Angebot für Mietkautionskonto in Bautzen gefunden. Santander
macht nicht mit. Targo macht nur Konto für eigene Kunden und man muss
60km nach Dresden reisen (=3G) für das Mietkautionskonto. DKB verlangt
ebenfalls vorher ein Girokonto bei sich.
- Bei Volksbank, Sparda Berlin und Sparkasse ebenfalls kein Angebot
gefunden.
- Sparda Hessen verlangt Anreise in eine Filiale (= 200,-€ Reisekosten,
3G in der Filiale und ggf. Quarantäne außerhalb des eigenen Wohnortes,
Beratung sieht für mich keine Möglichkeit, ich muss alles selber in das
Gespräch bringen).
Mietkautionsbürgschaft (Aval-soundso)
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- Bisher nur R+V gefragt. Man kann nur 500,-€ als kleinsten Betrag in
den Antrag eingeben, Kaution beträgt 465,-€. Wikipedia sagt dass
Unterversicherung oder Überversicherung von 10% toleriert werden. Anders
die Telefonauskunft von R+V (es kommt generell bei Hotlines zu dem
Phänomen, dass man nach einiger Wartezeit "weggedrückt" wird, hier bei
Vermittler Volksbank Bautzen und Dresden, wobei es bei zweitem Mal
klappt): Die Versicherung schließt den Bürgschaftsvertrag immer erstmal
ab und prüft bei Risikoeintritt später den Mietvertrag. Stimme die Summe
von 465,-€ nicht exakt, zahlte die Versicherung nicht.
- Tritt, bei normalen Bedingungen, das Risiko ein und zahlt die
Versicherung, muss der Mieter früher oder später diesen Geldbetrag
ersetzen. Kommt mir so vor, als ob nicht Mietschäden selbst versichert
sind, sondern nur die Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Sobald der Mieter
den Schaden bezahlen kann, muss er das nachholen.
- Beitrag ist z.B. 50,-€ im Jahr, womit man in 7 Jahren die eigentliche
Kautionssumme überschreitet.
Basiskonto
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- Kann, aber muss nicht P-Konto sein (pfändungsgeschützt).
- Teils vorausgesetzt für die Kautionssicherheit.
- Ist nicht verpflichtend für die Bank, falls man im Inland ein
Girokonto hat (bei mir 500km entfernt). Problem ist, wenn man den Ort
seines Kontos wechseln will (zeitliche Überschneidung,
Gleichzeitigkeit).
Allgemein
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- Somit hat Geld in Teilen einen negativen Wert: Die Kosten für seine
Lagerung. Banken lagern Geld ungern und Manager wollen Geld abschaffen.
Sollten Leute für Geld arbeiten?
- Mietwohnungen: Nach Abschluss des Mietvertrags kann man daran
scheitern, die Mietkaution anzulegen. Wartet der Wohnungsmarkt jetzt ab,
ob es überhaupt zu Mobile Homes kommt? Nimmt er gar eine gewisse
Abwanderung der Nachfrage in Kauf?
Claus W. schrieb:> Sparkasse Bautzen bietet das Mietkautionssparbuch nur mündlich an und> nur wenn man Kunde ist. Werde es mit einem Termin versuchen...
Warum ist es heutzutage wichtig WO das Konto liegt?
Und warum willst du dich unbedingt um die Mietkaution kümmern? Das ist
Vermietersache. Also gibt dem Vermieter die Kaution und fertig.
Also am neuen Wohnort ein Basiskonto einrichten für tägliche Geschäfte
und fertig. Ein Basiskonto muss jede Bank jedem anbieten.
Immerhin ist der Text von Claus relativ gut strukturiert, auch wenn er
oder sein Anliegen nicht direkt verständlich und etwas durcheinander
ist.
@Claus: braucht man wirklich für ein Kautions Sparbuch eine Präsenz Bank
"vor Ort" ?
Informiere Dich auch mal bei Direktbanken.
Wegstaben V. schrieb:> Immerhin ist der Text von Claus relativ gut strukturiert, auch wenn er> oder sein Anliegen nicht direkt verständlich und etwas durcheinander> ist.
Hier kann sich ein Nutzer noch so viel Mühe geben, es wird für einen
bestimmten Nutzerkreis doch nie gut genug sein.
Tim D. schrieb:> Informiere Dich auch mal bei Direktbanken.
Genau, ich habe mal ein Mietkautionskonto bei der ING DiBa abgeschlossen
und dem Vermieter verpfändet, da bist du komplett unabhängig vom Wohnort
in Deutschland. Ich weiß aber nicht, ob die Bank das noch anbietet.
Abrissbirne schrieb:> aus eigener Erfahrung kann ich zum P-Konto raten,> es lohnt sich, sogar wenn das Zoll/Anwälte/Inkasso dein Konto Pfändet> kommst du an 1000e sofort ran
Nun ja, die Anzahl an Leuten hier im Forum, die von Pfändung bedroht
sind, dürfte nahe bei Null liegen.
Tim D. schrieb:> Hier kann sich ein Nutzer noch so viel Mühe geben, es wird für einen> bestimmten Nutzerkreis doch nie gut genug sein.
Es soll "Nutzer" geben, die sich an andere Threads/Kommentare eines
"Nutzers" erinnern.
Und die gelobte Strukturierung des TE würde das Abbeissen einer
Brotscheibe auf 10 DinA4-Seiten beschreiben.. *gg
Ich kann nicht beurteilen, ob irgendetwas seiner Kommentarinhalte
irgendwo einen Wahrheitsgehalt hat.
Aber eine Betreuung wurde schon reichlich angeraten.
Vielleicht kannst Du da einspringen?
Immerhin scheint er sich in Freiheit zu befinden:
Beitrag "Magnetkühlschrank"
:-)
Claus W. schrieb:> - Mietwohnungen: Nach Abschluss des Mietvertrags kann man daran> scheitern, die Mietkaution anzulegen.
Hattest du die Frage schon beantwortet warum du dich darum unbedingt
selbst kümmern willst? Ich habe schon ein paar Wohnungen gemietet und
die Kaution einfach an den Vermieter gezahlt, entweder per Überweisung
oder Bar gegen Quittung.
Ich meine du kommst mit einfachsten Dingen nicht klar, willst dich aber
Teufel komm raus aber mit dem Anlegen der Kaution beschäftigen?
Aufgekommene Fragen:
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Zwei Formen um die Mietkaution anzulegen:
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- Mietkautionsbürgschaft: Ist eine Versicherung gegen meine spätere
Zahlungsunfähigkeit. NT: Ich kann kein Kautionsguthaben in die Zukunft
schieben.
- Mietkautionssparbuch: Geschäftsbank lagert mein echtes Geld für den
Schadensfall. NT: Die Geschäftsbank hat zur Zeit große Schwierigkeiten,
Geld zu lagern. Siehe Strafzinsen der Notenbank. Siehe [
https://www.verivox.de/geldanlage/themen/strafzinsen/ ]. Die Kausalkette
scheint zum fehlenden Kaufwillen aller zu führen, die Käufer haben schon
alles. Bank gewährt das Sparbuch nur aus "Freundschaft". Freundschaft
für mich örtlich nicht vorhanden. Nur in Hessischen Filialen.
Die Fragen:
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??? Warum legt mein Vermieter die Kaution nicht für mich an? Teils muss
ich vermuten. Die Genossenschaft sagt, es aus steuerlichen Gründen nicht
zu dürfen. Als Sparbuch: Führt früher oder später zu den
Schwierigkeiten, in jetziger Zeit Geld zu lagern. Als Bürgschaft: Auf
Grund des Mietspiegels wäre das eine Art Mietaufschlag, oder es wären
Nebenkosten. Diese "gerechte" Reglementierung zu Gunsten des kleinen
Mannes hat zur Folge, dass ich die Bürgschaft nicht als Nebenkosten vom
Jobcenter bekomme sondern von der Regelleistung (dem "Essensgeld")
zahlen muss.
??? Warum muss die Geschäftsbank mit dem Girokonto am Wohnort liegen?
Gäbe nur einen kleinen Grund: Bisher bin ich bei einer Bank mit Filiale.
Teils verlangen diese Banken persönliches Erscheinen, wobei die Sparda
Bank Hessen weit entfernt liegt. Eine Online Bank kann das nicht
verlangen. Da wäre keine Lücke die durch weite Entfernung entstünde.
??? Basiskonto am Wohnort anlegen? Habe ein Konto in Hessen. Das wäre
laut Finanzaufsicht ein Grund, dass ich hier keins bekomme. Müsste erst
das Konto in Hessen kündigen. Schwierig dann, das Bargeld zu lagern.
Antragsbogen der Finanzaufsicht enthält auch die Frage, warum der
Antragsteller sein vorheriges Konto selbst gekündigt hat. Weiß nicht ob
daraus wieder eine Ablehnung entsteht.
??? Basiskonto bei Direktbank anlegen? Ich kenne Ing Diba und DKB. Läuft
auf durchprobieren der Online Wizards heraus, denn sonst könnte man mit
einem Screenshot zeigen, welche Bank eventuell Arme aussperrte.
??? Wie beisse ich eine Scheibe Brot ab? Brot in Scheiben ist ungünstig,
eher traditionell. Butter bleibt an den Mundwinkeln hängen. Ich schneide
das Brot lieber in Würfel. Kann ich machen wie ich will. Butter ist
tierisches Fett, gesundheitsschädlich, kein erwachsenes Säugetier
ernährt sich von Milch. Butter lässt sich nur kühl lagern, verdirbt nach
einiger Zeit.
Trend bei der Mietkaution:
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+ https://www.mietkautionsbuergschaft.de/mietkaution.html => Banken
wollen weder Sparbuch noch Bürgschaft verwalten. Jens Spahn scheint auch
keinen Gefallen am Bank-Geschäft zu haben (hat sich abgeseilt).
Versicherung übernehmen das Geschäft.
+ Wenig Zinsen und Geldmengenausweitung nach Mario Dragi:
Kautionssparbuch auch ein Minusgeschäft für den Mieter.
+ Bisherige Änderungen im Finanzsystem müssten schon bisher Änderungen
beim Basiskonto und bei Regelungen zur Mietkaution bewirkt haben. Da
muss bald was kommen.
+ Laut Mietvertrag soll ich ein Sparbuch anlegen, kann es aber nicht.
Eine Bürgschaft ist nicht vorgesehen. Vermieter lässt es aber
durchgehen.
Was versuche ich demnächst:
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=> Nachdem ich bei der R+V nicht landen konnte, wäre ich mit der Basler
vielleicht besser dran. Mal sehen...
=> Konto bei Direktbank: Ich müsste warten, bis ich einen Geschäftsfall
belegen kann, der zwar anerkannt notwendig ist - bei dem aber die
Bankniederlassung, außerhalb gelegen, nicht funktioniert. Das schreibe
ich dann der Bafin.
=> Bei der Bürgschaft kann ich die Institute für Basiskonto und
Kautionsbürgschaft trennen, beim Sparbuch geht es nicht mehr. Sparbuch:
Bank wird zum "Erziehungsberechtigten" des Mieters.
@Clsus W:
ich glaue du brauchst sowas "für den Kopp", um mal deine Gedanken zu
sortieren (und nicht von Kaution zu Brot und Butter zu kommen)
https://www.amazon.de/Das-magische-Aufräumbuch-Loslassen-durchatmen/dp/362518141X
zum Kautionsthema:
Ich verstehe noch nicht, wieso DU dich um eine Sicherheitsleistung
kümmern sollst, welche DEIN VERMIETER einfordert (z.B. falls bei dir
Miet-Zahlungsausfälle auftreten oder bei Auszug Schäden festgestellt
werden)
--> In der Annahme dass du 3 MM kalt als Kaution stellen sollst:
Überweise dem Vermieter das Geld für die Kaution. Du darfst das auch per
"Ratenzahlung" (also in 3 Teilzahlungen). Lass dir vom Vermieter den
Eingang des Geldes bestätigen.
Wie der Vermieter dann dein Geld verwaltet ist nicht mehr dein Problem.
----
Ansonsten, falls dein Vermieter drauf besteht, dass du dein Geld (deine
Bürgschaft) selbst verwalten sollst:
Pack das Geld in einen Schuhkarton, und stell den unters Bett (ist bei
derzeitigen drohenden Negativ-Zinsen und möglichen xx-Führungs-Gebühren
die preiswerteste Variante).
Setze dann ein Schreiben für deinen Vermieter auf, in dem du glaubhaft
versicherst, dass das Geld bei dir im Schuhkarton unterm Bett deponiert
ist, und nur für Kautionszwecke verwendet werden darf.
Versteh ich nicht. Kaution zahlt man einmal an den Vermieter, der muss
die anlegen (ok in Zeiten von Nullzins hinfällig) und fertig.
Da hast du doch nichts mit zu tun, normalerweise.
Dr. Ecksack schrieb:> Versteh ich nicht. Kaution zahlt man einmal an den Vermieter, der muss> die anlegen (ok in Zeiten von Nullzins hinfällig) und fertig.>> Da hast du doch nichts mit zu tun, normalerweise.
Das hat Claus doch schon beantwortet:
Claus W. schrieb:> Die Genossenschaft sagt, es aus steuerlichen Gründen nicht zu dürfen.
Senf D. schrieb:> Dr. Ecksack schrieb:>>> Versteh ich nicht. Kaution zahlt man einmal an den Vermieter, der muss>> die anlegen (ok in Zeiten von Nullzins hinfällig) und fertig.>> Da hast du doch nichts mit zu tun, normalerweise.>> Das hat Claus doch schon beantwortet:> Claus W. schrieb:>>> Die Genossenschaft sagt, es aus steuerlichen Gründen nicht zu dürfen.
Ja, und der Claus darf offenbar auch nicht.
Was steht im Mietvertrag?
Mietvertrag:
- In Form einer Überweisung/ Verpfändungserklärung (ich überweise das
Geld)
- bzw. Anlegen eines Kautionssparbuches (ich lege Sparbuch an)
aber: §§ erodieren schnell, die mündliche Vereinbarung soll zwar nicht
gelten (hier das Sparbuch oder meine Bürgschaft), aber nimmt man doch
eher wahr als Papier das manchmal garniemand liest.
oder hier:
"Das Handbuch für den listigen Autokauf", alle wollen dein Geld, aber
keiner soll es kriegen...
https://pictures.abebooks.com/inventory/md/md22379473862.jpg
Claus W. schrieb:> Mietvertrag:>> - In Form einer Überweisung/ Verpfändungserklärung (ich überweise das> Geld)
Und genau DAS ist doch die einfachste Lösung. Aber wo ist das Problem?
Cyblord -. schrieb:> Und genau DAS ist doch die einfachste Lösung. Aber wo ist das Problem?
Mitunter kann es von Vorteil sein, problemorientiert zu denken. Manchmal
aber auch nicht.
Das Problem kann auch darin bestehen, beide Fälle unterscheiden können
zu sollen.
Cyblord -. schrieb:> Und genau DAS ist doch die einfachste Lösung. Aber wo ist das Problem?
Um die leidige Diskussion zu beenden: Wenn Claus das Geld für die
Kaution an den Vermieter überweist, dieser es nicht getrennt von seinem
Vermögen anlegt und pleite geht? Genau, dann ist das Geld weg.
Dies vermeidet die Sicherheitsleistung per verpfändetem Sparbuch.
Rainer Z. schrieb:> Um die leidige Diskussion zu beenden: Wenn Claus das Geld für die> Kaution an den Vermieter überweist, dieser es nicht getrennt von seinem> Vermögen anlegt und pleite geht? Genau, dann ist das Geld weg.
1. Der Vermieter ist verpflichtet das Geld abseits seines Vermögens
anzulegen.
2. Was wäre wenn, plant er demnächst wieder auszuziehen? Das Risiko ist
mehr als gering. Und da er es selbst ja leider nicht auf die Kette
bekommt, die mit Abstand beste Lösung.
Cyblord -. schrieb:> Der Vermieter ist verpflichtet das Geld abseits seines Vermögens> anzulegen.
Völlig richtig und er muss es auf Verlangen sogar nachweisen. Aber jetzt
denke mal realistisch.
Rainer Z. schrieb:> Cyblord -. schrieb:>> Der Vermieter ist verpflichtet das Geld abseits seines Vermögens>> anzulegen.>> Völlig richtig und er muss es auf Verlangen sogar nachweisen. Aber jetzt> denke mal realistisch.
Es ist völlig normal dass der Vermieter das auf irgendein Sparbuch o.ä.
einzahlt und das nachweist. In meiner Welt klappt so was komischerweise
ohne Probleme.
Und selbst wenn nicht? Und dann? Wie viel Schaden kann da mit welcher
Wahrscheinlichkeit eintreten? Und dann ist sein Vermieter auch noch eine
(Bau)Genossenschaft. Was soll da passieren? Das ist alles kompletter
Humbug was du da erzählst. Claus hat doch ganz andere Probleme.
Cyblord -. schrieb:> Es ist völlig normal dass der Vermieter das auf irgendein Sparbuch o.ä.> einzahlt und das nachweist. In meiner Welt klappt so was komischerweise> ohne Probleme.
Bei "irgendeinem Sparbuch" wird das spätestens dann problematisch, wenn
gegen die Vermieterin eine Zwangsvollstreckung ausgebracht wird und auf
den Betriebskonten kein Guthaben zur Verfügung steht. Doch auch die Bank
freut sich über zusätzliche zugreifbare Masse
> Und selbst wenn nicht? Und dann? Wie viel Schaden kann da mit welcher> Wahrscheinlichkeit eintreten?
Für einen Sozialleistungsempfänger istxdiesee Schaden, so gering er Dir
erscheinen mag, desaströs.
> Und dann ist sein Vermieter auch noch eine> (Bau)Genossenschaft. Was soll da passieren?
Da kann so manches passieren, was nicht passieren sollte. Das gilt
allerdings übersll.
Seltsam finde ich den Spruch mit dem Steuerrecht: Zwar müsste für das
Sparbuch wegen der auflaufenden gigantischen Zinsen ein Vermögen an
Abgeltungssteuer abgeführt werden. doch dies träfe den Mieter. Sollte
die Vermieterin tatsächlich so einen Wirbel machen, um selbst die
letzten paar Cent Zinsen der leicht zugreifbaren Sicherheit zuuzuführen?
- Habe nun die meine Zahlungsfähigkeit für die Mietkaution von 465,-€
versichert. Bei Basler Versicherung für 45,-€ Zahlung einmal jährlich.
Versicherung hat ein schriftliches Dokument an die vermietende
Genossenschaft versendet welche es erhalten hat und mir die zeitweilig
eingezahlte Mietkaution zurück überwies. Im Falle von Mietschaden oder
nicht gezahlter monatlicher Miete streckt die Versicherung das Geld vor
und holt es sich späte bei mir wieder. Geld wird nicht automatisch
vorgestreckt sondern tatsächlicher Sachverhalt vorher bei mir und dem
Vermieter erfragt. Vertragsabschluss erfolgte online mit Unterschreiben
der Einzugsermächtigung und Einscannen des Papier Dokumentes.
- Erhalte ab und zu Werbung beim Betrachten von Websites bei der es um
Versicherung der Mietkaution durch die R+V Versicherung geht. Irgendwo
scheint es in den Cookies zu stehen und die Websites blenden die Werbung
automatisch ein. In meinem Fall ist (wie oben erwähnt) eine Versicherung
bei R+V nicht möglich, weil diese Versicherung nur jene Mietkautionen
versichert, die mindestens 500,-€ betragen.
- Es gibt noch mehrere andere Versicherungen, die Mietkautionen
versichern aber ich habe nicht die Mindesthöhe nachgelesen.
- Sparkasse Bautzen war bereit mir ohne Anfrage des Einkommens ein
Basiskonto aufzumachen. Da weiß ich noch nicht, ob auch das Konto in
Wiesbaden ausreicht, wenn ich es online benutze. Die Sparkasse erklärte
auf Anfrage, dass ab einem Guthaben von 30ooo,-€ Negativzinsen anfallen.
So viel Guthaben habe ich nicht (so viel hab ich nicht gut). Verknüpfe
ich die gelegentlichen Negativzinsen und den Trend zur Mietkaution ohne
tatsächlich hinterlegtes Geld so will das Banking offenbar keine hohen
Guthaben auf Konten. Trotzdem wäre es bei der Sparkasse dann möglich
(wie bei Targo und DKB auch) als Mieter dann ein Kautionskonto anzulegen
wenn man bei der selben Bank sein Girokonto hat.
Claus W. schrieb:> Habe nun die meine Zahlungsfähigkeit für die Mietkaution von 465,-€> versichert. Bei Basler Versicherung für 45,-€ Zahlung einmal jährlich.
Toll. Knapp 10 % Zinsen für ein niemals valutiertes Darlehen! Welcher
Zinssatz wird eigentlich ab Eintritt des Versicherungsfalles geschuldet?
Darf ich Dir auch irgend etwas andrehen?
Ich weiß nicht, wie es in Bautzen aussieht, aber im zivilisierten Teil
der BRD übernimmt das Job-Center oder auch Sozialamt bei Bedarf die
Stellung der Mietkaution. Bei der Einlage bei Baugenossenschaften könnte
es anders aussehen.
Bist Du sicher, dass vermieterseitig diese "Sicherheit" akzeptiert wird?
Claus W. schrieb:> Habe nun die meine Zahlungsfähigkeit für die Mietkaution von 465,-€> versichert. Bei Basler Versicherung für 45,-€ Zahlung einmal jährlich.> Versicherung hat ein schriftliches Dokument an die vermietende> Genossenschaft versendet welche es erhalten hat und mir die zeitweilig> eingezahlte Mietkaution zurück überwies.
Das nennt man Mietaval.
Auch die Hausbank eines Mieters bietet solche Avals an, vorausgesetzt,
der Mieter ist für seine Hausbank vertrauenswürdig.
Auch für mich als Vermieter bietet das gewisse Vorteile:
Ich muß für den Mieter kein Geld anlegen.
Die Bank tritt quasi als Bürge für die Mietkaution auf.
Ich muss mir um die Bonität des Mieters keine Sorgen machen.
Lehnt die Bank dieses Mietaval ab, lehne ich auch den Mieter ab, denn
dann ist seine Zahlungsfähigkeit mehr als in Frage gestellt.
Vorteil für den Mieter:
Er braucht kein Kapital zu binden.
Er weiß, daß der Vermieter diese Kaution nicht veruntreuen kann.
Phasenschieber S. schrieb:> Die Bank tritt quasi als Bürge für die Mietkaution auf
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: der Vermieter möchte regelmäßig
nicht "quasi einen Bürgen", sondern, wenn überhaupt, dann einen
selbstschuldnerischen Bürgen auf erstes Anfordern.
Aber auch im Vergleich dazu steht er besser mit einem Sparbuch des
Mieters, das dieser ihm unter Sicherungsabtretung der Forderung aus dem
Sparvertrag überlässt: hier erhöhen die anfallenfen Zinsen die
Sicherheit - zur Zeit allerdings nicht sonderlich attraktiv.
Percy N. schrieb:> der Vermieter möchte regelmäßig> nicht "quasi einen Bürgen", sondern, wenn überhaupt, dann einen> selbstschuldnerischen Bürgen auf erstes Anfordern.
Also ich bin selbst Vermieter und fast alle meiner Mieter haben dem
Mietaval zugestimmt.
Das erspart mir u.A. die Überprüfung der Bonität, welche die Bank
sehrviel besser kann als eine Privatperson und gibt mir die Sicherheit
im Fall der Fälle auf das Geld zurück greifen zu können.
Ich muß mich also um nichts kümmern.
Phasenschieber S. schrieb:> Also ich bin selbst Vermieter und fast alle meiner Mieter haben dem> Mietaval zugestimmt.
Das ist Eure Angelegenheit. Für die Miete von Gewerberäumen mag das
sinnvoll sein.
> Das erspart mir u.A. die Überprüfung der Bonität,
Welch Zweifel hast Du an der Bonität einer Sparkasse? Waa hast Du davon?
> welche die Bank> sehrviel besser kann als eine Privatperson und gibt mir die Sicherheit> im Fall der Fälle auf das Geld zurück greifen zu können.
Hoffentlich musst Du nicht auf die realistische Weise den Unterschied
zwischen "verlangen können" und "behalten dürfen" lernen.
Bei privater Wohnungsmiete ist hinsichtlich des Mietavals die Bank bzw
der Versicherer der lachende Dritte. Im Fall von Claus ist die
Geschichte geradezu absurd durch die im Vergleich zum Mietzins hohen
Kosten; 3,5 % pa sind für ein Aval angemessen.
Percy N. schrieb:> Welch Zweifel hast Du an der Bonität einer Sparkasse? Waa hast Du davon?
Du scheinst etwas schwer zu begreifen, nicht die Bonität der Bank
interessiert mich, sondern die des Mieters, welche die Bank
selbstverständlich überprüft.
Percy N. schrieb:> Bei privater Wohnungsmiete ist hinsichtlich des Mietavals die Bank bzw> der Versicherer der lachende Dritte. Im Fall von Claus ist die> Geschichte geradezu absurd durch die im Vergleich zum Mietzins hohen> Kosten; 3,5 % pa sind für ein Aval angemessen.
Die Kosten eines Avals hängen nichtnur von der Preisgestaltung des
Dienstleisters ab, sondern auch von dem eingeschätzten Risiko eines
Ausfalls seitens des des Aval-Nehmers, d.h. je schlechter die Bonität,
desto höher das Risiko, desto höher die Kosten.
Man muß ja nicht jedes Aval-Angebot annehmen, den Dienstleister kann man
sich ja aussuchen, auch fremde Banken, nicht nur die Hausbank, bieten
solche Dienste an.
Hohe Avalkosten, oder gar eine Ablehnung, sind ein Grund für mich, einen
Mietobjekt-Bewerber abzulehnen.
Phasenschieber S. schrieb:> Hohe Avalkosten, oder gar eine Ablehnung, sind ein Grund für mich, einen> Mietobjekt-Bewerber abzulehnen.
Das mag bei der Höhe der Mieten in Deinen Fällen sinnvoll sein. Bei dem
in Claus' Fall abzusichernden Risiko ist ein Aval schon deshalb
unsinnig, weil derartige Minimalrisiken nicht zu einem sinnvollen
"Zinssatz" versicherbar sind.
Was die Bonität Deiner Mieter angeht: Wer sich eine Monatsmiete von 1200
Euro leisten kann, der kann auch 3600 Euro Kaution finanzieren in dem
Bereich wäre ein Aval aber für den Mieter uU tatsächlich sinnvoller, für
Dich aber nicht.
Es ist btw völlig wurscht, was Du mit einem Wohnungsmieter vereinbarst:
wenn der seine Kaution in drei Monatsraten bar leisten möchte, kannst Du
Dich nicht dagegen wehren.
https://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Percy N. schrieb:> Es ist btw völlig wurscht, was Du mit einem Wohnungsmieter vereinbarst:> wenn der seine Kaution in drei Monatsraten bar leisten möchte, kannst Du> Dich nicht dagegen wehren.
Du irrst, bezw. interpretierst den Gesetzestext falsch.
Lies deinen Link nochmal sorgfältig durch, vielleicht kommst du dann
drauf.
Entweder verstehst du selbst nicht, was du von dir gibst, oder du wirfst
Nebelkerzen.
Mit deinem pseudojuristischen Geschwurbel kannst du nicht beeindrucken.
- Vermieter hat die K.-Versicherung akzeptiert.
- Schwierig ist nicht, ob das Sozialamt die Kaution bereitstellt,
sondern dass niemand das Geld aufbewahren will. Das Aufbewahren ist zwar
möglich, aber erst nach längerem Verhandeln.
- Schwierig war das Mietkautionssparbuch schon im Jahr 2006. Damals war
das Sparbuch noch kostenlos. 2021 kostet diese Leistung bei der
Sparda-Bank Hessen einmalig 50,-€ Bearbeitungsgebühr. In meinem Fall
etwa den Jahresbeitrag der Versicherung die ich statt dessen
abgeschlossen habe. Müsste in die Berechnung des Effektivzinses
einbezogen werden, ebenso wie die Geldabwertung.
- Größte Schwierigkeit ist, dass ich (und die meisten Mieter) dieses
Geld jetzt zwar haben, aber dass die Verfügbarkeit im Fall von
Kautionsverbrauch in der Zukunft unsicher ist. Kann zu Schulden führen,
die zwar nicht gepfändet werden, aber auch nicht verschwinden.
Claus W. schrieb:> 2021 kostet diese Leistung bei der> Sparda-Bank Hessen einmalig 50,-€ Bearbeitungsgebühr. In meinem Fall> etwa den Jahresbeitrag der Versicherung die ich statt dessen> abgeschlossen habe.
Das heisst: im zweiten Jahr sparst Du schon 40 EUR, ab dem dritten 45
EUR.
Warum tut man sich das an, wenn man eh schon knapp bei Kasse ist?
Wendels B. schrieb:> Warum tut man sich das an, wenn man eh schon knapp bei Kasse ist?
Was denkst du WARUM er knapp bei Kasse ist? Wegen vieler solcher und
anderer schlechter Entscheidungen.
Von den Reichen lernt man das Sparen. Von Armen eher selten.
Cyblord -. schrieb:> Was denkst du WARUM er knapp bei Kasse ist? Wegen vieler solcher und> anderer schlechter Entscheidungen.> Von den Reichen lernt man das Sparen. Von Armen eher selten.
Vorsicht! Claus befindet sich offenbar nicht in der Lage, wählerisch
sein zu können, und dieser Umstand wird von allen Seiten ausgenutzt; vgl
auch Matth 25,29.
Sicherlich lönnte er auch ein gewöhnliches Sparbuch zu gewöhnlichen
Konditionen als Sicherheit hinterlegen, aber dass er wenig Lust
verspürt, sichvmit der Vermieterin gleich zu Beginn zu zanken, ist
möglichweweise nachvollziehbar. Da helfen auch so blitzgescheite Sprüche
wie "Deine Armur kotzt mich an" nicht wirklich weiter. Es bleiben
leduglichcFragen offen:
Claus W. schrieb:> Schwierig ist nicht, ob das Sozialamt die Kaution bereitstellt, sondern> dass niemand das Geld aufbewahren will. Das Aufbewahren ist zwar> möglich, aber erst nach längerem Verhandeln.
Was hindert Dich an langeren Verhandlungen? Zeitmangel?
Sofern überhauot eine öffentliche Kasse involviert ist, die bereit ist,
sich Deiner Mietangelegenheiten wohlwollend anzunehmen: Falls Du
Anspruch auf Unterstützung bei Deinen Wohnkosten hast, wie zB bei ALG
II, könntest Du versuchen, für die jährlichen Kautionskosten Ersatz von
dort zu bekommen. Aus kaum nachvollziehbaren Gründen zahlen diese Kassen
allerlei seltsame Dinge, ohne sich groß um die Berechtigung der
Forderung zu kümmern, solange die Beträge überschaubar bleiben; deshakb
vermieten Gauner gern ihre eigentlich unbewohnbaren Bruchbuden und
Rattenställe an Sozialleistungsempfänger und lassen sich den Mietzins
direkt von der Kasse zahlen.
Phasenschieber S. schrieb:> Du irrst, bezw. interpretierst den Gesetzestext falsch.> Lies deinen Link nochmal sorgfältig durch, vielleicht kommst du dann> drauf.
Vorsicht, da könntest Du in die Falle laufen, wenn Du Dich
buchstabengetreu an § 551 I BGB klammerst und auf einer Bürgschaft statt
einer baren Sicherheit bestehst. Wenb der Mieter nicht mitspielt,
sondern stattdessen die Kaution bar erlegt, wirst Du Schwierigkeiten
haben, eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges
durchzusetzen: die Stellung der baren Kaution wird vom Gericht eher als
plus denn als aliud ggü dem Aval angesehen werden. Ob Du es riskieren
möchtest, in dieser Situation kaltschnäuzig auf Stellung der Sicherheit
durch Bürgschaft zu klagen, liegt an Deiner persönlichen Befindlichkeit;
da mag ich nicht spekulieren.
Percy N. schrieb:> vgl auch Matth 25,29.
Ich bin Atheist. Könnte mir mal bitte jemand den entsprechenden Passus
aus der Bibel raussuchen (ich habe keine), damit ich der Diskussion
folgen kann?
Und hat dieser Passus auch heute noch Gültigkeit?
Und dürfte ich ihn auch anwenden, obwohl ich Atheist bin? Oder muss ich
einen entsprechenden Kirchen-Nachweis beibringen, um diesen Passus
anwenden zu dürfen?
Wegstaben V. schrieb:> Ich bin Atheist.
Ich bin auch kein Christianer. Aber ich habe Zugang zum Internet.
Das könntest Du auch nutzen, falls Dein Glaube nicht im Wege steht