Forum: /dev/null Basiskonto und Mietkaution anlegen mit Alg2


von Claus W. (Gast)


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Einleitung
==========

Obwohl es bei mir um das Gegenteil von Beruf (= ohne Beschäftigung) 
geht, entlaste ich doch den Wohnungsmarkt in Wiesbaden, weil ich nach 
Bautzen umgezogen bin. Hier gibt es eher zu wenige Mieter. Es scheint 
kein Sondereffekt zu sein. Ähnlich sieht es wohl in Dietikon, nahe 
Zürich, aus. Leerstand in Westdeutschland kenne ich nicht. Selbst 
Pirmasens schickt sich eher an, Habenichtse loszuwerden. Irgendwie will 
keiner vermieten, anscheinend geht es um höhere Ziele und Besitzer 
verstecken, tolerieren eigenen Leerstand. In Zeiten von Überfluss an 
Geld weisen Geschäftstreibende Kunden ab. Beschrieben in Douglas Adams: 
"Per Anhalter durch die Galaxis". Vorwände und Formalitäten.


Hauptteil
=========

- Wie kann ich in Bautzen/ Sachsen möglichst kurzfristig ein 
Mietkautionskonto oder eine Mietkautionsbürgschaft einrichten (=465,-€)?

- Wie funktioniert Verpfändungserklärung?

- Wie komme ich nach einem Fernumzug zu einem Basiskonto am neuen 
Wohnort, wobei ich noch ein Konto am alten Wohnort habe, und wie klappt 
es mit dem Übergang?

- Was wird ein Vermieter bevorzugen: Mietkautionskonto, 
Mietkautionsbürgschaft oder Verpfändungserklärung?

Heutige Informationen
=====================

Mietkautionskonto
-----------------

- Kein Angebot für Mietkautionskonto in Bautzen gefunden. Santander 
macht nicht mit. Targo macht nur Konto für eigene Kunden und man muss 
60km nach Dresden reisen (=3G) für das Mietkautionskonto. DKB verlangt 
ebenfalls vorher ein Girokonto bei sich.

- Bei Volksbank, Sparda Berlin und Sparkasse ebenfalls kein Angebot 
gefunden.

- Sparda Hessen verlangt Anreise in eine Filiale (= 200,-€ Reisekosten, 
3G in der Filiale und ggf. Quarantäne außerhalb des eigenen Wohnortes, 
Beratung sieht für mich keine Möglichkeit, ich muss alles selber in das 
Gespräch bringen).

Mietkautionsbürgschaft (Aval-soundso)
-------------------------------------

- Bisher nur R+V gefragt. Man kann nur 500,-€ als kleinsten Betrag in 
den Antrag eingeben, Kaution beträgt 465,-€. Wikipedia sagt dass 
Unterversicherung oder Überversicherung von 10% toleriert werden. Anders 
die Telefonauskunft von R+V (es kommt generell bei Hotlines zu dem 
Phänomen, dass man nach einiger Wartezeit "weggedrückt" wird, hier bei 
Vermittler Volksbank Bautzen und Dresden, wobei es bei zweitem Mal 
klappt): Die Versicherung schließt den Bürgschaftsvertrag immer erstmal 
ab und prüft bei Risikoeintritt später den Mietvertrag. Stimme die Summe 
von 465,-€ nicht exakt, zahlte die Versicherung nicht.

- Tritt, bei normalen Bedingungen, das Risiko ein und zahlt die 
Versicherung, muss der Mieter früher oder später diesen Geldbetrag 
ersetzen. Kommt mir so vor, als ob nicht Mietschäden selbst versichert 
sind, sondern nur die Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Sobald der Mieter 
den Schaden bezahlen kann, muss er das nachholen.

- Beitrag ist z.B. 50,-€ im Jahr, womit man in 7 Jahren die eigentliche 
Kautionssumme überschreitet.

Basiskonto
----------

- Kann, aber muss nicht P-Konto sein (pfändungsgeschützt).

- Teils vorausgesetzt für die Kautionssicherheit.

- Ist nicht verpflichtend für die Bank, falls man im Inland ein 
Girokonto hat (bei mir 500km entfernt). Problem ist, wenn man den Ort 
seines Kontos wechseln will (zeitliche Überschneidung, 
Gleichzeitigkeit).

Allgemein
---------

- Somit hat Geld in Teilen einen negativen Wert: Die Kosten für seine 
Lagerung. Banken lagern Geld ungern und Manager wollen Geld abschaffen. 
Sollten Leute für Geld arbeiten?

- Mietwohnungen: Nach Abschluss des Mietvertrags kann man daran 
scheitern, die Mietkaution anzulegen. Wartet der Wohnungsmarkt jetzt ab, 
ob es überhaupt zu Mobile Homes kommt? Nimmt er gar eine gewisse 
Abwanderung der Nachfrage in Kauf?

: Gesperrt durch Moderator
Beitrag #6902368 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Wendels B. (wendelsberg)


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Ich versteh nur Bahnhof.

von Claus W. (Gast)


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Sparkasse Bautzen bietet das Mietkautionssparbuch nur mündlich an und 
nur wenn man Kunde ist. Werde es mit einem Termin versuchen...

von Cyblord -. (cyblord)


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Claus W. schrieb:
> Sparkasse Bautzen bietet das Mietkautionssparbuch nur mündlich an und
> nur wenn man Kunde ist. Werde es mit einem Termin versuchen...

Warum ist es heutzutage wichtig WO das Konto liegt?

Und warum willst du dich unbedingt um die Mietkaution kümmern? Das ist 
Vermietersache. Also gibt dem Vermieter die Kaution und fertig.

Also am neuen Wohnort ein Basiskonto einrichten für tägliche Geschäfte 
und fertig. Ein Basiskonto muss jede Bank jedem anbieten.

: Bearbeitet durch User
von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Immerhin ist der Text von Claus relativ gut strukturiert, auch wenn er 
oder sein Anliegen nicht direkt verständlich und etwas durcheinander 
ist.

@Claus: braucht man wirklich für ein Kautions Sparbuch eine Präsenz Bank 
"vor Ort" ?

: Bearbeitet durch User
von Tim D. (Gast)


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Informiere Dich auch mal bei Direktbanken.

Wegstaben V. schrieb:
> Immerhin ist der Text von Claus relativ gut strukturiert, auch wenn er
> oder sein Anliegen nicht direkt verständlich und etwas durcheinander
> ist.

Hier kann sich ein Nutzer noch so viel Mühe geben, es wird für einen 
bestimmten Nutzerkreis doch nie gut genug sein.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Tim D. schrieb:
> Informiere Dich auch mal bei Direktbanken.

Genau, ich habe mal ein Mietkautionskonto bei der ING DiBa abgeschlossen 
und dem Vermieter verpfändet, da bist du komplett unabhängig vom Wohnort 
in Deutschland. Ich weiß aber nicht, ob die Bank das noch anbietet.

von Abrissbirne (Gast)


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aus eigener Erfahrung kann ich zum P-Konto raten,
es lohnt sich, sogar wenn das Zoll/Anwälte/Inkasso dein Konto Pfändet 
kommst du an 1000e sofort ran

von Senf D. (senfdazugeber)


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Abrissbirne schrieb:
> aus eigener Erfahrung kann ich zum P-Konto raten,
> es lohnt sich, sogar wenn das Zoll/Anwälte/Inkasso dein Konto Pfändet
> kommst du an 1000e sofort ran

Nun ja, die Anzahl an Leuten hier im Forum, die von Pfändung bedroht 
sind, dürfte nahe bei Null liegen.

von Kolja L. (kolja82)


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Cyblord -. schrieb:
> Warum ist es heutzutage wichtig WO das Konto liegt?

Jo, bin immer noch bei der Bank, wo ich als Kind ein Jeanssparbuch 
hatte...

von Ralf X. (ralf0815)


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Tim D. schrieb:
> Hier kann sich ein Nutzer noch so viel Mühe geben, es wird für einen
> bestimmten Nutzerkreis doch nie gut genug sein.

Es soll "Nutzer" geben, die sich an andere Threads/Kommentare eines 
"Nutzers" erinnern.
Und die gelobte Strukturierung des TE würde das Abbeissen einer 
Brotscheibe auf 10 DinA4-Seiten beschreiben.. *gg

Ich kann nicht beurteilen, ob irgendetwas seiner Kommentarinhalte 
irgendwo einen Wahrheitsgehalt hat.
Aber eine Betreuung wurde schon reichlich angeraten.

Vielleicht kannst Du da einspringen?
Immerhin scheint er sich in Freiheit zu befinden:
Beitrag "Magnetkühlschrank"

:-)

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Claus W. schrieb:
> - Mietwohnungen: Nach Abschluss des Mietvertrags kann man daran
> scheitern, die Mietkaution anzulegen.

Hattest du die Frage schon beantwortet warum du dich darum unbedingt 
selbst kümmern willst? Ich habe schon ein paar Wohnungen gemietet und 
die Kaution einfach an den Vermieter gezahlt, entweder per Überweisung 
oder Bar gegen Quittung.
Ich meine du kommst mit einfachsten Dingen nicht klar, willst dich aber 
Teufel komm raus aber mit dem Anlegen der Kaution beschäftigen?

: Bearbeitet durch User
von Claus W. (Gast)


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Aufgekommene Fragen:
====================

Zwei Formen um die Mietkaution anzulegen:
-----------------------------------------

- Mietkautionsbürgschaft: Ist eine Versicherung gegen meine spätere 
Zahlungsunfähigkeit. NT: Ich kann kein Kautionsguthaben in die Zukunft 
schieben.

- Mietkautionssparbuch: Geschäftsbank lagert mein echtes Geld für den 
Schadensfall. NT: Die Geschäftsbank hat zur Zeit große Schwierigkeiten, 
Geld zu lagern. Siehe Strafzinsen der Notenbank. Siehe [ 
https://www.verivox.de/geldanlage/themen/strafzinsen/ ]. Die Kausalkette 
scheint zum fehlenden Kaufwillen aller zu führen, die Käufer haben schon 
alles. Bank gewährt das Sparbuch nur aus "Freundschaft". Freundschaft 
für mich örtlich nicht vorhanden. Nur in Hessischen Filialen.

Die Fragen:
-----------

??? Warum legt mein Vermieter die Kaution nicht für mich an? Teils muss 
ich vermuten. Die Genossenschaft sagt, es aus steuerlichen Gründen nicht 
zu dürfen. Als Sparbuch: Führt früher oder später zu den 
Schwierigkeiten, in jetziger Zeit Geld zu lagern. Als Bürgschaft: Auf 
Grund des Mietspiegels wäre das eine Art Mietaufschlag, oder es wären 
Nebenkosten. Diese "gerechte" Reglementierung zu Gunsten des kleinen 
Mannes hat zur Folge, dass ich die Bürgschaft nicht als Nebenkosten vom 
Jobcenter bekomme sondern von der Regelleistung (dem "Essensgeld") 
zahlen muss.

??? Warum muss die Geschäftsbank mit dem Girokonto am Wohnort liegen? 
Gäbe nur einen kleinen Grund: Bisher bin ich bei einer Bank mit Filiale. 
Teils verlangen diese Banken persönliches Erscheinen, wobei die Sparda 
Bank Hessen weit entfernt liegt. Eine Online Bank kann das nicht 
verlangen. Da wäre keine Lücke die durch weite Entfernung entstünde.

??? Basiskonto am Wohnort anlegen? Habe ein Konto in Hessen. Das wäre 
laut Finanzaufsicht ein Grund, dass ich hier keins bekomme. Müsste erst 
das Konto in Hessen kündigen. Schwierig dann, das Bargeld zu lagern. 
Antragsbogen der Finanzaufsicht enthält auch die Frage, warum der 
Antragsteller sein vorheriges Konto selbst gekündigt hat. Weiß nicht ob 
daraus wieder eine Ablehnung entsteht.

??? Basiskonto bei Direktbank anlegen? Ich kenne Ing Diba und DKB. Läuft 
auf durchprobieren der Online Wizards heraus, denn sonst könnte man mit 
einem Screenshot zeigen, welche Bank eventuell Arme aussperrte.

??? Wie beisse ich eine Scheibe Brot ab? Brot in Scheiben ist ungünstig, 
eher traditionell. Butter bleibt an den Mundwinkeln hängen. Ich schneide 
das Brot lieber in Würfel. Kann ich machen wie ich will. Butter ist 
tierisches Fett, gesundheitsschädlich, kein erwachsenes Säugetier 
ernährt sich von Milch. Butter lässt sich nur kühl lagern, verdirbt nach 
einiger Zeit.

Trend bei der Mietkaution:
--------------------------

+ https://www.mietkautionsbuergschaft.de/mietkaution.html => Banken 
wollen weder Sparbuch noch Bürgschaft verwalten. Jens Spahn scheint auch 
keinen Gefallen am Bank-Geschäft zu haben (hat sich abgeseilt). 
Versicherung übernehmen das Geschäft.

+ Wenig Zinsen und Geldmengenausweitung nach Mario Dragi: 
Kautionssparbuch auch ein Minusgeschäft für den Mieter.

+ Bisherige Änderungen im Finanzsystem müssten schon bisher Änderungen 
beim Basiskonto und bei Regelungen zur Mietkaution bewirkt haben. Da 
muss bald was kommen.

+ Laut Mietvertrag soll ich ein Sparbuch anlegen, kann es aber nicht. 
Eine Bürgschaft ist nicht vorgesehen. Vermieter lässt es aber 
durchgehen.

Was versuche ich demnächst:
---------------------------

=> Nachdem ich bei der R+V nicht landen konnte, wäre ich mit der Basler 
vielleicht besser dran. Mal sehen...

=> Konto bei Direktbank: Ich müsste warten, bis ich einen Geschäftsfall 
belegen kann, der zwar anerkannt notwendig ist - bei dem aber die 
Bankniederlassung, außerhalb gelegen, nicht funktioniert. Das schreibe 
ich dann der Bafin.

=> Bei der Bürgschaft kann ich die Institute für Basiskonto und 
Kautionsbürgschaft trennen, beim Sparbuch geht es nicht mehr. Sparbuch: 
Bank wird zum "Erziehungsberechtigten" des Mieters.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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@Clsus W:
ich glaue du brauchst sowas "für den Kopp", um mal deine Gedanken zu 
sortieren (und nicht von Kaution zu Brot und Butter zu kommen)

https://www.amazon.de/Das-magische-Aufräumbuch-Loslassen-durchatmen/dp/362518141X

zum Kautionsthema:
Ich verstehe noch nicht, wieso DU dich um eine Sicherheitsleistung 
kümmern sollst, welche DEIN VERMIETER einfordert (z.B. falls bei dir 
Miet-Zahlungsausfälle auftreten oder bei Auszug Schäden festgestellt 
werden)

--> In der Annahme dass du 3 MM kalt als Kaution stellen sollst:

Überweise dem Vermieter das Geld für die Kaution. Du darfst das auch per 
"Ratenzahlung" (also in 3 Teilzahlungen). Lass dir vom Vermieter den 
Eingang des Geldes bestätigen.

Wie der Vermieter dann dein Geld verwaltet ist nicht mehr dein Problem.

----

Ansonsten, falls dein Vermieter drauf besteht, dass du dein Geld (deine 
Bürgschaft) selbst verwalten sollst:

Pack das Geld in einen Schuhkarton, und stell den unters Bett (ist bei 
derzeitigen drohenden Negativ-Zinsen und möglichen xx-Führungs-Gebühren 
die preiswerteste Variante).

Setze dann ein Schreiben für deinen Vermieter auf, in dem du glaubhaft 
versicherst, dass das Geld bei dir im Schuhkarton unterm Bett deponiert 
ist, und nur für Kautionszwecke verwendet werden darf.

: Bearbeitet durch User
von Dr. Ecksack (Gast)


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Versteh ich nicht. Kaution zahlt man einmal an den Vermieter, der muss 
die anlegen (ok in Zeiten von Nullzins hinfällig) und fertig.

Da hast du doch nichts mit zu tun, normalerweise.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Dr. Ecksack schrieb:
> Versteh ich nicht. Kaution zahlt man einmal an den Vermieter, der muss
> die anlegen (ok in Zeiten von Nullzins hinfällig) und fertig.
>
> Da hast du doch nichts mit zu tun, normalerweise.

Das hat Claus doch schon beantwortet:

Claus W. schrieb:
> Die Genossenschaft sagt, es aus steuerlichen Gründen nicht zu dürfen.

von meckerziege (Gast)


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Senf D. schrieb:
> Dr. Ecksack schrieb:
>
>> Versteh ich nicht. Kaution zahlt man einmal an den Vermieter, der muss
>> die anlegen (ok in Zeiten von Nullzins hinfällig) und fertig.
>> Da hast du doch nichts mit zu tun, normalerweise.
>
> Das hat Claus doch schon beantwortet:
> Claus W. schrieb:
>
>> Die Genossenschaft sagt, es aus steuerlichen Gründen nicht zu dürfen.

Ja, und der Claus darf offenbar auch nicht.

Was steht im Mietvertrag?

von Claus W. (Gast)


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Mietvertrag:

- In Form einer Überweisung/ Verpfändungserklärung (ich überweise das 
Geld)
- bzw. Anlegen eines Kautionssparbuches (ich lege Sparbuch an)

aber: §§ erodieren schnell, die mündliche Vereinbarung soll zwar nicht 
gelten (hier das Sparbuch oder meine Bürgschaft), aber nimmt man doch 
eher wahr als Papier das manchmal garniemand liest.

oder hier:

"Das Handbuch für den listigen Autokauf", alle wollen dein Geld, aber 
keiner soll es kriegen...

https://pictures.abebooks.com/inventory/md/md22379473862.jpg

von Cyblord -. (cyblord)


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Claus W. schrieb:
> Mietvertrag:
>
> - In Form einer Überweisung/ Verpfändungserklärung (ich überweise das
> Geld)

Und genau DAS ist doch die einfachste Lösung. Aber wo ist das Problem?

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Und genau DAS ist doch die einfachste Lösung. Aber wo ist das Problem?

Mitunter kann es von Vorteil sein, problemorientiert zu denken. Manchmal 
aber auch nicht.

Das Problem kann auch darin bestehen, beide Fälle unterscheiden können 
zu sollen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Cyblord -. schrieb:
> Und genau DAS ist doch die einfachste Lösung. Aber wo ist das Problem?

Um die leidige Diskussion zu beenden: Wenn Claus das Geld für die 
Kaution an den Vermieter überweist, dieser es nicht getrennt von seinem 
Vermögen anlegt und pleite geht? Genau, dann ist das Geld weg.

Dies vermeidet die Sicherheitsleistung per verpfändetem Sparbuch.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rainer Z. schrieb:
> Um die leidige Diskussion zu beenden: Wenn Claus das Geld für die
> Kaution an den Vermieter überweist, dieser es nicht getrennt von seinem
> Vermögen anlegt und pleite geht? Genau, dann ist das Geld weg.

1. Der Vermieter ist verpflichtet das Geld abseits seines Vermögens 
anzulegen.
2. Was wäre wenn, plant er demnächst wieder auszuziehen? Das Risiko ist 
mehr als gering. Und da er es selbst ja leider nicht auf die Kette 
bekommt, die mit Abstand beste Lösung.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Cyblord -. schrieb:
> Der Vermieter ist verpflichtet das Geld abseits seines Vermögens
> anzulegen.

Völlig richtig und er muss es auf Verlangen sogar nachweisen. Aber jetzt 
denke mal realistisch.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rainer Z. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Der Vermieter ist verpflichtet das Geld abseits seines Vermögens
>> anzulegen.
>
> Völlig richtig und er muss es auf Verlangen sogar nachweisen. Aber jetzt
> denke mal realistisch.

Es ist völlig normal dass der Vermieter das auf irgendein Sparbuch o.ä. 
einzahlt und das nachweist. In meiner Welt klappt so was komischerweise 
ohne Probleme.
Und selbst wenn nicht? Und dann? Wie viel Schaden kann da mit welcher 
Wahrscheinlichkeit eintreten? Und dann ist sein Vermieter auch noch eine 
(Bau)Genossenschaft. Was soll da passieren? Das ist alles kompletter 
Humbug was du da erzählst. Claus hat doch ganz andere Probleme.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6908320 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Es ist völlig normal dass der Vermieter das auf irgendein Sparbuch o.ä.
> einzahlt und das nachweist. In meiner Welt klappt so was komischerweise
> ohne Probleme.
Bei "irgendeinem Sparbuch" wird das spätestens dann problematisch, wenn 
gegen die Vermieterin eine Zwangsvollstreckung ausgebracht wird und auf 
den Betriebskonten kein Guthaben zur Verfügung steht. Doch auch die Bank 
freut sich über zusätzliche zugreifbare Masse
> Und selbst wenn nicht? Und dann? Wie viel Schaden kann da mit welcher
> Wahrscheinlichkeit eintreten?
Für einen Sozialleistungsempfänger istxdiesee Schaden, so gering er Dir 
erscheinen mag, desaströs.
> Und dann ist sein Vermieter auch noch eine
> (Bau)Genossenschaft. Was soll da passieren?
Da kann so manches passieren, was nicht passieren sollte. Das gilt 
allerdings übersll.

Seltsam finde ich den Spruch mit dem Steuerrecht: Zwar müsste für das 
Sparbuch wegen der auflaufenden gigantischen Zinsen ein Vermögen an 
Abgeltungssteuer abgeführt werden. doch dies träfe den Mieter. Sollte 
die Vermieterin tatsächlich so einen Wirbel machen, um selbst die 
letzten paar Cent Zinsen der leicht zugreifbaren Sicherheit zuuzuführen?

von Claus W. (Gast)


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- Habe nun die meine Zahlungsfähigkeit für die Mietkaution von 465,-€ 
versichert. Bei Basler Versicherung für 45,-€ Zahlung einmal jährlich. 
Versicherung hat ein schriftliches Dokument an die vermietende 
Genossenschaft versendet welche es erhalten hat und mir die zeitweilig 
eingezahlte Mietkaution zurück überwies. Im Falle von Mietschaden oder 
nicht gezahlter monatlicher Miete streckt die Versicherung das Geld vor 
und holt es sich späte bei mir wieder. Geld wird nicht automatisch 
vorgestreckt sondern tatsächlicher Sachverhalt vorher bei mir und dem 
Vermieter erfragt. Vertragsabschluss erfolgte online mit Unterschreiben 
der Einzugsermächtigung und Einscannen des Papier Dokumentes.

- Erhalte ab und zu Werbung beim Betrachten von Websites bei der es um 
Versicherung der Mietkaution durch die R+V Versicherung geht. Irgendwo 
scheint es in den Cookies zu stehen und die Websites blenden die Werbung 
automatisch ein. In meinem Fall ist (wie oben erwähnt) eine Versicherung 
bei R+V nicht möglich, weil diese Versicherung nur jene Mietkautionen 
versichert, die mindestens 500,-€ betragen.

- Es gibt noch mehrere andere Versicherungen, die Mietkautionen 
versichern aber ich habe nicht die Mindesthöhe nachgelesen.

- Sparkasse Bautzen war bereit mir ohne Anfrage des Einkommens ein 
Basiskonto aufzumachen. Da weiß ich noch nicht, ob auch das Konto in 
Wiesbaden ausreicht, wenn ich es online benutze. Die Sparkasse erklärte 
auf Anfrage, dass ab einem Guthaben von 30ooo,-€ Negativzinsen anfallen. 
So viel Guthaben habe ich nicht (so viel hab ich nicht gut). Verknüpfe 
ich die gelegentlichen Negativzinsen und den Trend zur Mietkaution ohne 
tatsächlich hinterlegtes Geld so will das Banking offenbar keine hohen 
Guthaben auf Konten. Trotzdem wäre es bei der Sparkasse dann möglich 
(wie bei Targo und DKB auch) als Mieter dann ein Kautionskonto anzulegen 
wenn man bei der selben Bank sein Girokonto hat.

von Percy N. (vox_bovi)


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Claus W. schrieb:
> Habe nun die meine Zahlungsfähigkeit für die Mietkaution von 465,-€
> versichert. Bei Basler Versicherung für 45,-€ Zahlung einmal jährlich.

Toll. Knapp 10 % Zinsen für ein niemals valutiertes Darlehen! Welcher 
Zinssatz wird eigentlich ab Eintritt des Versicherungsfalles geschuldet?

Darf ich Dir auch irgend etwas andrehen?

Ich weiß nicht,  wie es in Bautzen aussieht, aber im zivilisierten Teil 
der BRD übernimmt das Job-Center oder auch Sozialamt bei Bedarf die 
Stellung der Mietkaution. Bei der Einlage bei Baugenossenschaften könnte 
es anders aussehen.

Bist Du sicher, dass vermieterseitig diese "Sicherheit" akzeptiert wird?

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Claus W. schrieb:
> Habe nun die meine Zahlungsfähigkeit für die Mietkaution von 465,-€
> versichert. Bei Basler Versicherung für 45,-€ Zahlung einmal jährlich.
> Versicherung hat ein schriftliches Dokument an die vermietende
> Genossenschaft versendet welche es erhalten hat und mir die zeitweilig
> eingezahlte Mietkaution zurück überwies.

Das nennt man Mietaval.

Auch die Hausbank eines Mieters bietet solche Avals an, vorausgesetzt, 
der Mieter ist für seine Hausbank vertrauenswürdig.

Auch für mich als Vermieter bietet das gewisse Vorteile:

Ich muß für den Mieter kein Geld anlegen.
Die Bank tritt quasi als Bürge für die Mietkaution auf.
Ich muss mir um die Bonität des Mieters keine Sorgen machen.
Lehnt die Bank dieses Mietaval ab, lehne ich auch den Mieter ab, denn 
dann ist seine Zahlungsfähigkeit mehr als in Frage gestellt.

Vorteil für den Mieter:
Er braucht kein Kapital zu binden.
Er weiß, daß der Vermieter diese Kaution nicht veruntreuen kann.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Die Bank tritt quasi als Bürge für die Mietkaution auf

Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: der Vermieter möchte regelmäßig 
nicht "quasi einen Bürgen", sondern, wenn überhaupt,  dann einen 
selbstschuldnerischen Bürgen auf erstes Anfordern.

Aber auch im Vergleich dazu steht er besser mit einem Sparbuch des 
Mieters, das dieser ihm unter Sicherungsabtretung der Forderung aus dem 
Sparvertrag überlässt: hier erhöhen die anfallenfen Zinsen die 
Sicherheit - zur Zeit allerdings nicht sonderlich attraktiv.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> der Vermieter möchte regelmäßig
> nicht "quasi einen Bürgen", sondern, wenn überhaupt,  dann einen
> selbstschuldnerischen Bürgen auf erstes Anfordern.

Also ich bin selbst Vermieter und fast alle meiner Mieter haben dem 
Mietaval zugestimmt.
Das erspart mir u.A. die Überprüfung der Bonität, welche die Bank 
sehrviel besser kann als eine Privatperson und gibt mir die Sicherheit 
im Fall der Fälle auf das Geld zurück greifen zu können.
Ich muß mich also um nichts kümmern.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Also ich bin selbst Vermieter und fast alle meiner Mieter haben dem
> Mietaval zugestimmt.
Das ist Eure Angelegenheit. Für die Miete von Gewerberäumen mag das 
sinnvoll sein.
> Das erspart mir u.A. die Überprüfung der Bonität,
Welch Zweifel hast Du an der Bonität einer Sparkasse? Waa hast Du davon?
> welche die Bank
> sehrviel besser kann als eine Privatperson und gibt mir die Sicherheit
> im Fall der Fälle auf das Geld zurück greifen zu können.
Hoffentlich musst Du nicht auf die realistische Weise den Unterschied 
zwischen "verlangen können" und "behalten dürfen" lernen.

Bei privater Wohnungsmiete ist hinsichtlich des Mietavals die Bank bzw 
der Versicherer der lachende Dritte. Im Fall von Claus ist die 
Geschichte geradezu absurd durch die im Vergleich zum Mietzins hohen 
Kosten; 3,5 % pa sind für ein Aval angemessen.

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Welch Zweifel hast Du an der Bonität einer Sparkasse? Waa hast Du davon?

Du scheinst etwas schwer zu begreifen, nicht die Bonität der Bank 
interessiert mich, sondern die des Mieters, welche die Bank 
selbstverständlich überprüft.

Percy N. schrieb:
> Bei privater Wohnungsmiete ist hinsichtlich des Mietavals die Bank bzw
> der Versicherer der lachende Dritte. Im Fall von Claus ist die
> Geschichte geradezu absurd durch die im Vergleich zum Mietzins hohen
> Kosten; 3,5 % pa sind für ein Aval angemessen.

Die Kosten eines Avals hängen nichtnur von der Preisgestaltung des 
Dienstleisters ab, sondern auch von dem eingeschätzten Risiko eines 
Ausfalls seitens des des Aval-Nehmers, d.h. je schlechter die Bonität, 
desto höher das Risiko, desto höher die Kosten.

Man muß ja nicht jedes Aval-Angebot annehmen, den Dienstleister kann man 
sich ja aussuchen, auch fremde Banken, nicht nur die Hausbank, bieten 
solche Dienste an.

Hohe Avalkosten, oder gar eine Ablehnung, sind ein Grund für mich, einen 
Mietobjekt-Bewerber abzulehnen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Hohe Avalkosten, oder gar eine Ablehnung, sind ein Grund für mich, einen
> Mietobjekt-Bewerber abzulehnen.

Das mag bei der Höhe der Mieten in Deinen Fällen sinnvoll sein.  Bei dem 
in Claus' Fall abzusichernden Risiko ist ein Aval schon deshalb 
unsinnig, weil derartige Minimalrisiken nicht zu einem sinnvollen 
"Zinssatz" versicherbar sind.

Was die Bonität Deiner Mieter angeht: Wer sich eine Monatsmiete von 1200 
Euro leisten kann, der kann auch 3600 Euro Kaution finanzieren  in dem 
Bereich wäre ein Aval aber für den Mieter uU tatsächlich sinnvoller, für 
Dich aber nicht.

Es ist btw völlig wurscht, was Du mit einem Wohnungsmieter vereinbarst: 
wenn der seine Kaution in drei Monatsraten bar leisten möchte, kannst Du 
Dich nicht dagegen wehren.

https://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Es ist btw völlig wurscht, was Du mit einem Wohnungsmieter vereinbarst:
> wenn der seine Kaution in drei Monatsraten bar leisten möchte, kannst Du
> Dich nicht dagegen wehren.

Du irrst, bezw. interpretierst den Gesetzestext falsch.
Lies deinen Link nochmal sorgfältig durch, vielleicht kommst du dann 
drauf.
Entweder verstehst du selbst nicht, was du von dir gibst, oder du wirfst 
Nebelkerzen.
Mit deinem pseudojuristischen Geschwurbel kannst du nicht beeindrucken.

von Claus W. (Gast)


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- Vermieter hat die K.-Versicherung akzeptiert.

- Schwierig ist nicht, ob das Sozialamt die Kaution bereitstellt, 
sondern dass niemand das Geld aufbewahren will. Das Aufbewahren ist zwar 
möglich, aber erst nach längerem Verhandeln.

- Schwierig war das Mietkautionssparbuch schon im Jahr 2006. Damals war 
das Sparbuch noch kostenlos. 2021 kostet diese Leistung bei der 
Sparda-Bank Hessen einmalig 50,-€ Bearbeitungsgebühr. In meinem Fall 
etwa den Jahresbeitrag der Versicherung die ich statt dessen 
abgeschlossen habe. Müsste in die Berechnung des Effektivzinses 
einbezogen werden, ebenso wie die Geldabwertung.

- Größte Schwierigkeit ist, dass ich (und die meisten Mieter) dieses 
Geld jetzt zwar haben, aber dass die Verfügbarkeit im Fall von 
Kautionsverbrauch in der Zukunft unsicher ist. Kann zu Schulden führen, 
die zwar nicht gepfändet werden, aber auch nicht verschwinden.

von Wendels B. (wendelsberg)


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Claus W. schrieb:
> 2021 kostet diese Leistung bei der
> Sparda-Bank Hessen einmalig 50,-€ Bearbeitungsgebühr. In meinem Fall
> etwa den Jahresbeitrag der Versicherung die ich statt dessen
> abgeschlossen habe.

Das heisst: im zweiten Jahr sparst Du schon 40 EUR, ab dem dritten 45 
EUR.
Warum tut man sich das an, wenn man eh schon knapp bei Kasse ist?

von Cyblord -. (cyblord)


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Wendels B. schrieb:
> Warum tut man sich das an, wenn man eh schon knapp bei Kasse ist?

Was denkst du WARUM er knapp bei Kasse ist? Wegen vieler solcher und 
anderer schlechter Entscheidungen.
Von den Reichen lernt man das Sparen. Von Armen eher selten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Was denkst du WARUM er knapp bei Kasse ist? Wegen vieler solcher und
> anderer schlechter Entscheidungen.
> Von den Reichen lernt man das Sparen. Von Armen eher selten.

Vorsicht! Claus befindet sich offenbar nicht in der Lage, wählerisch 
sein zu können, und dieser Umstand wird von allen Seiten ausgenutzt; vgl 
auch Matth 25,29.

Sicherlich lönnte er auch ein gewöhnliches Sparbuch zu gewöhnlichen 
Konditionen als Sicherheit hinterlegen, aber dass er wenig Lust 
verspürt, sichvmit der Vermieterin gleich zu Beginn zu zanken,  ist 
möglichweweise nachvollziehbar. Da helfen auch so blitzgescheite Sprüche 
wie "Deine Armur kotzt mich an" nicht wirklich weiter. Es bleiben 
leduglichcFragen offen:

Claus W. schrieb:
> Schwierig ist nicht, ob das Sozialamt die Kaution bereitstellt, sondern
> dass niemand das Geld aufbewahren will. Das Aufbewahren ist zwar
> möglich, aber erst nach längerem Verhandeln.

Was hindert Dich an langeren Verhandlungen? Zeitmangel?

Sofern überhauot eine öffentliche Kasse involviert ist, die bereit ist, 
sich Deiner Mietangelegenheiten wohlwollend anzunehmen:  Falls Du 
Anspruch auf Unterstützung bei Deinen Wohnkosten hast, wie zB bei ALG 
II, könntest Du versuchen, für die jährlichen Kautionskosten Ersatz von 
dort zu bekommen. Aus kaum nachvollziehbaren Gründen zahlen diese Kassen 
allerlei seltsame Dinge, ohne sich groß um die Berechtigung der 
Forderung zu kümmern, solange die Beträge überschaubar bleiben; deshakb 
vermieten Gauner gern ihre eigentlich unbewohnbaren Bruchbuden und 
Rattenställe an Sozialleistungsempfänger und lassen sich den Mietzins 
direkt von der Kasse zahlen.

Phasenschieber S. schrieb:
> Du irrst, bezw. interpretierst den Gesetzestext falsch.
> Lies deinen Link nochmal sorgfältig durch, vielleicht kommst du dann
> drauf.

Vorsicht, da könntest Du in die Falle laufen,  wenn Du Dich 
buchstabengetreu an § 551 I BGB klammerst und auf einer Bürgschaft statt 
einer baren Sicherheit bestehst. Wenb der Mieter nicht mitspielt, 
sondern stattdessen die Kaution bar erlegt, wirst Du Schwierigkeiten 
haben, eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges 
durchzusetzen: die Stellung der baren Kaution wird vom Gericht eher als 
plus denn als aliud ggü dem Aval angesehen werden. Ob Du es riskieren 
möchtest, in dieser Situation kaltschnäuzig auf Stellung der Sicherheit 
durch Bürgschaft zu klagen, liegt an Deiner persönlichen Befindlichkeit; 
da mag ich nicht spekulieren.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Percy N. schrieb:
> vgl auch Matth 25,29.

Ich bin Atheist. Könnte mir mal bitte jemand den entsprechenden Passus 
aus der Bibel raussuchen (ich habe keine), damit ich der Diskussion 
folgen kann?

Und hat dieser Passus auch heute noch Gültigkeit?

Und dürfte ich ihn auch anwenden, obwohl ich Atheist bin? Oder muss ich 
einen entsprechenden Kirchen-Nachweis beibringen, um diesen Passus 
anwenden zu dürfen?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Wegstaben V. schrieb:
> Ich bin Atheist.

Ich bin auch kein Christianer. Aber ich habe Zugang zum Internet.

Das könntest Du auch nutzen, falls Dein Glaube nicht im Wege steht

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