Einleitung ========== Obwohl es bei mir um das Gegenteil von Beruf (= ohne Beschäftigung) geht, entlaste ich doch den Wohnungsmarkt in Wiesbaden, weil ich nach Bautzen umgezogen bin. Hier gibt es eher zu wenige Mieter. Es scheint kein Sondereffekt zu sein. Ähnlich sieht es wohl in Dietikon, nahe Zürich, aus. Leerstand in Westdeutschland kenne ich nicht. Selbst Pirmasens schickt sich eher an, Habenichtse loszuwerden. Irgendwie will keiner vermieten, anscheinend geht es um höhere Ziele und Besitzer verstecken, tolerieren eigenen Leerstand. In Zeiten von Überfluss an Geld weisen Geschäftstreibende Kunden ab. Beschrieben in Douglas Adams: "Per Anhalter durch die Galaxis". Vorwände und Formalitäten. Hauptteil ========= - Wie kann ich in Bautzen/ Sachsen möglichst kurzfristig ein Mietkautionskonto oder eine Mietkautionsbürgschaft einrichten (=465,-€)? - Wie funktioniert Verpfändungserklärung? - Wie komme ich nach einem Fernumzug zu einem Basiskonto am neuen Wohnort, wobei ich noch ein Konto am alten Wohnort habe, und wie klappt es mit dem Übergang? - Was wird ein Vermieter bevorzugen: Mietkautionskonto, Mietkautionsbürgschaft oder Verpfändungserklärung? Heutige Informationen ===================== Mietkautionskonto ----------------- - Kein Angebot für Mietkautionskonto in Bautzen gefunden. Santander macht nicht mit. Targo macht nur Konto für eigene Kunden und man muss 60km nach Dresden reisen (=3G) für das Mietkautionskonto. DKB verlangt ebenfalls vorher ein Girokonto bei sich. - Bei Volksbank, Sparda Berlin und Sparkasse ebenfalls kein Angebot gefunden. - Sparda Hessen verlangt Anreise in eine Filiale (= 200,-€ Reisekosten, 3G in der Filiale und ggf. Quarantäne außerhalb des eigenen Wohnortes, Beratung sieht für mich keine Möglichkeit, ich muss alles selber in das Gespräch bringen). Mietkautionsbürgschaft (Aval-soundso) ------------------------------------- - Bisher nur R+V gefragt. Man kann nur 500,-€ als kleinsten Betrag in den Antrag eingeben, Kaution beträgt 465,-€. Wikipedia sagt dass Unterversicherung oder Überversicherung von 10% toleriert werden. Anders die Telefonauskunft von R+V (es kommt generell bei Hotlines zu dem Phänomen, dass man nach einiger Wartezeit "weggedrückt" wird, hier bei Vermittler Volksbank Bautzen und Dresden, wobei es bei zweitem Mal klappt): Die Versicherung schließt den Bürgschaftsvertrag immer erstmal ab und prüft bei Risikoeintritt später den Mietvertrag. Stimme die Summe von 465,-€ nicht exakt, zahlte die Versicherung nicht. - Tritt, bei normalen Bedingungen, das Risiko ein und zahlt die Versicherung, muss der Mieter früher oder später diesen Geldbetrag ersetzen. Kommt mir so vor, als ob nicht Mietschäden selbst versichert sind, sondern nur die Zahlungsunfähigkeit des Mieters. Sobald der Mieter den Schaden bezahlen kann, muss er das nachholen. - Beitrag ist z.B. 50,-€ im Jahr, womit man in 7 Jahren die eigentliche Kautionssumme überschreitet. Basiskonto ---------- - Kann, aber muss nicht P-Konto sein (pfändungsgeschützt). - Teils vorausgesetzt für die Kautionssicherheit. - Ist nicht verpflichtend für die Bank, falls man im Inland ein Girokonto hat (bei mir 500km entfernt). Problem ist, wenn man den Ort seines Kontos wechseln will (zeitliche Überschneidung, Gleichzeitigkeit). Allgemein --------- - Somit hat Geld in Teilen einen negativen Wert: Die Kosten für seine Lagerung. Banken lagern Geld ungern und Manager wollen Geld abschaffen. Sollten Leute für Geld arbeiten? - Mietwohnungen: Nach Abschluss des Mietvertrags kann man daran scheitern, die Mietkaution anzulegen. Wartet der Wohnungsmarkt jetzt ab, ob es überhaupt zu Mobile Homes kommt? Nimmt er gar eine gewisse Abwanderung der Nachfrage in Kauf?
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Sparkasse Bautzen bietet das Mietkautionssparbuch nur mündlich an und nur wenn man Kunde ist. Werde es mit einem Termin versuchen...
Claus W. schrieb: > Sparkasse Bautzen bietet das Mietkautionssparbuch nur mündlich an und > nur wenn man Kunde ist. Werde es mit einem Termin versuchen... Warum ist es heutzutage wichtig WO das Konto liegt? Und warum willst du dich unbedingt um die Mietkaution kümmern? Das ist Vermietersache. Also gibt dem Vermieter die Kaution und fertig. Also am neuen Wohnort ein Basiskonto einrichten für tägliche Geschäfte und fertig. Ein Basiskonto muss jede Bank jedem anbieten.
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Immerhin ist der Text von Claus relativ gut strukturiert, auch wenn er oder sein Anliegen nicht direkt verständlich und etwas durcheinander ist. @Claus: braucht man wirklich für ein Kautions Sparbuch eine Präsenz Bank "vor Ort" ?
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Informiere Dich auch mal bei Direktbanken. Wegstaben V. schrieb: > Immerhin ist der Text von Claus relativ gut strukturiert, auch wenn er > oder sein Anliegen nicht direkt verständlich und etwas durcheinander > ist. Hier kann sich ein Nutzer noch so viel Mühe geben, es wird für einen bestimmten Nutzerkreis doch nie gut genug sein.
Tim D. schrieb: > Informiere Dich auch mal bei Direktbanken. Genau, ich habe mal ein Mietkautionskonto bei der ING DiBa abgeschlossen und dem Vermieter verpfändet, da bist du komplett unabhängig vom Wohnort in Deutschland. Ich weiß aber nicht, ob die Bank das noch anbietet.
aus eigener Erfahrung kann ich zum P-Konto raten, es lohnt sich, sogar wenn das Zoll/Anwälte/Inkasso dein Konto Pfändet kommst du an 1000e sofort ran
Abrissbirne schrieb: > aus eigener Erfahrung kann ich zum P-Konto raten, > es lohnt sich, sogar wenn das Zoll/Anwälte/Inkasso dein Konto Pfändet > kommst du an 1000e sofort ran Nun ja, die Anzahl an Leuten hier im Forum, die von Pfändung bedroht sind, dürfte nahe bei Null liegen.
Cyblord -. schrieb: > Warum ist es heutzutage wichtig WO das Konto liegt? Jo, bin immer noch bei der Bank, wo ich als Kind ein Jeanssparbuch hatte...
Tim D. schrieb: > Hier kann sich ein Nutzer noch so viel Mühe geben, es wird für einen > bestimmten Nutzerkreis doch nie gut genug sein. Es soll "Nutzer" geben, die sich an andere Threads/Kommentare eines "Nutzers" erinnern. Und die gelobte Strukturierung des TE würde das Abbeissen einer Brotscheibe auf 10 DinA4-Seiten beschreiben.. *gg Ich kann nicht beurteilen, ob irgendetwas seiner Kommentarinhalte irgendwo einen Wahrheitsgehalt hat. Aber eine Betreuung wurde schon reichlich angeraten. Vielleicht kannst Du da einspringen? Immerhin scheint er sich in Freiheit zu befinden: Beitrag "Magnetkühlschrank" :-)
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Claus W. schrieb: > - Mietwohnungen: Nach Abschluss des Mietvertrags kann man daran > scheitern, die Mietkaution anzulegen. Hattest du die Frage schon beantwortet warum du dich darum unbedingt selbst kümmern willst? Ich habe schon ein paar Wohnungen gemietet und die Kaution einfach an den Vermieter gezahlt, entweder per Überweisung oder Bar gegen Quittung. Ich meine du kommst mit einfachsten Dingen nicht klar, willst dich aber Teufel komm raus aber mit dem Anlegen der Kaution beschäftigen?
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Aufgekommene Fragen: ==================== Zwei Formen um die Mietkaution anzulegen: ----------------------------------------- - Mietkautionsbürgschaft: Ist eine Versicherung gegen meine spätere Zahlungsunfähigkeit. NT: Ich kann kein Kautionsguthaben in die Zukunft schieben. - Mietkautionssparbuch: Geschäftsbank lagert mein echtes Geld für den Schadensfall. NT: Die Geschäftsbank hat zur Zeit große Schwierigkeiten, Geld zu lagern. Siehe Strafzinsen der Notenbank. Siehe [ https://www.verivox.de/geldanlage/themen/strafzinsen/ ]. Die Kausalkette scheint zum fehlenden Kaufwillen aller zu führen, die Käufer haben schon alles. Bank gewährt das Sparbuch nur aus "Freundschaft". Freundschaft für mich örtlich nicht vorhanden. Nur in Hessischen Filialen. Die Fragen: ----------- ??? Warum legt mein Vermieter die Kaution nicht für mich an? Teils muss ich vermuten. Die Genossenschaft sagt, es aus steuerlichen Gründen nicht zu dürfen. Als Sparbuch: Führt früher oder später zu den Schwierigkeiten, in jetziger Zeit Geld zu lagern. Als Bürgschaft: Auf Grund des Mietspiegels wäre das eine Art Mietaufschlag, oder es wären Nebenkosten. Diese "gerechte" Reglementierung zu Gunsten des kleinen Mannes hat zur Folge, dass ich die Bürgschaft nicht als Nebenkosten vom Jobcenter bekomme sondern von der Regelleistung (dem "Essensgeld") zahlen muss. ??? Warum muss die Geschäftsbank mit dem Girokonto am Wohnort liegen? Gäbe nur einen kleinen Grund: Bisher bin ich bei einer Bank mit Filiale. Teils verlangen diese Banken persönliches Erscheinen, wobei die Sparda Bank Hessen weit entfernt liegt. Eine Online Bank kann das nicht verlangen. Da wäre keine Lücke die durch weite Entfernung entstünde. ??? Basiskonto am Wohnort anlegen? Habe ein Konto in Hessen. Das wäre laut Finanzaufsicht ein Grund, dass ich hier keins bekomme. Müsste erst das Konto in Hessen kündigen. Schwierig dann, das Bargeld zu lagern. Antragsbogen der Finanzaufsicht enthält auch die Frage, warum der Antragsteller sein vorheriges Konto selbst gekündigt hat. Weiß nicht ob daraus wieder eine Ablehnung entsteht. ??? Basiskonto bei Direktbank anlegen? Ich kenne Ing Diba und DKB. Läuft auf durchprobieren der Online Wizards heraus, denn sonst könnte man mit einem Screenshot zeigen, welche Bank eventuell Arme aussperrte. ??? Wie beisse ich eine Scheibe Brot ab? Brot in Scheiben ist ungünstig, eher traditionell. Butter bleibt an den Mundwinkeln hängen. Ich schneide das Brot lieber in Würfel. Kann ich machen wie ich will. Butter ist tierisches Fett, gesundheitsschädlich, kein erwachsenes Säugetier ernährt sich von Milch. Butter lässt sich nur kühl lagern, verdirbt nach einiger Zeit. Trend bei der Mietkaution: -------------------------- + https://www.mietkautionsbuergschaft.de/mietkaution.html => Banken wollen weder Sparbuch noch Bürgschaft verwalten. Jens Spahn scheint auch keinen Gefallen am Bank-Geschäft zu haben (hat sich abgeseilt). Versicherung übernehmen das Geschäft. + Wenig Zinsen und Geldmengenausweitung nach Mario Dragi: Kautionssparbuch auch ein Minusgeschäft für den Mieter. + Bisherige Änderungen im Finanzsystem müssten schon bisher Änderungen beim Basiskonto und bei Regelungen zur Mietkaution bewirkt haben. Da muss bald was kommen. + Laut Mietvertrag soll ich ein Sparbuch anlegen, kann es aber nicht. Eine Bürgschaft ist nicht vorgesehen. Vermieter lässt es aber durchgehen. Was versuche ich demnächst: --------------------------- => Nachdem ich bei der R+V nicht landen konnte, wäre ich mit der Basler vielleicht besser dran. Mal sehen... => Konto bei Direktbank: Ich müsste warten, bis ich einen Geschäftsfall belegen kann, der zwar anerkannt notwendig ist - bei dem aber die Bankniederlassung, außerhalb gelegen, nicht funktioniert. Das schreibe ich dann der Bafin. => Bei der Bürgschaft kann ich die Institute für Basiskonto und Kautionsbürgschaft trennen, beim Sparbuch geht es nicht mehr. Sparbuch: Bank wird zum "Erziehungsberechtigten" des Mieters.
@Clsus W: ich glaue du brauchst sowas "für den Kopp", um mal deine Gedanken zu sortieren (und nicht von Kaution zu Brot und Butter zu kommen) https://www.amazon.de/Das-magische-Aufräumbuch-Loslassen-durchatmen/dp/362518141X zum Kautionsthema: Ich verstehe noch nicht, wieso DU dich um eine Sicherheitsleistung kümmern sollst, welche DEIN VERMIETER einfordert (z.B. falls bei dir Miet-Zahlungsausfälle auftreten oder bei Auszug Schäden festgestellt werden) --> In der Annahme dass du 3 MM kalt als Kaution stellen sollst: Überweise dem Vermieter das Geld für die Kaution. Du darfst das auch per "Ratenzahlung" (also in 3 Teilzahlungen). Lass dir vom Vermieter den Eingang des Geldes bestätigen. Wie der Vermieter dann dein Geld verwaltet ist nicht mehr dein Problem. ---- Ansonsten, falls dein Vermieter drauf besteht, dass du dein Geld (deine Bürgschaft) selbst verwalten sollst: Pack das Geld in einen Schuhkarton, und stell den unters Bett (ist bei derzeitigen drohenden Negativ-Zinsen und möglichen xx-Führungs-Gebühren die preiswerteste Variante). Setze dann ein Schreiben für deinen Vermieter auf, in dem du glaubhaft versicherst, dass das Geld bei dir im Schuhkarton unterm Bett deponiert ist, und nur für Kautionszwecke verwendet werden darf.
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Versteh ich nicht. Kaution zahlt man einmal an den Vermieter, der muss die anlegen (ok in Zeiten von Nullzins hinfällig) und fertig. Da hast du doch nichts mit zu tun, normalerweise.
Dr. Ecksack schrieb: > Versteh ich nicht. Kaution zahlt man einmal an den Vermieter, der muss > die anlegen (ok in Zeiten von Nullzins hinfällig) und fertig. > > Da hast du doch nichts mit zu tun, normalerweise. Das hat Claus doch schon beantwortet: Claus W. schrieb: > Die Genossenschaft sagt, es aus steuerlichen Gründen nicht zu dürfen.
Senf D. schrieb: > Dr. Ecksack schrieb: > >> Versteh ich nicht. Kaution zahlt man einmal an den Vermieter, der muss >> die anlegen (ok in Zeiten von Nullzins hinfällig) und fertig. >> Da hast du doch nichts mit zu tun, normalerweise. > > Das hat Claus doch schon beantwortet: > Claus W. schrieb: > >> Die Genossenschaft sagt, es aus steuerlichen Gründen nicht zu dürfen. Ja, und der Claus darf offenbar auch nicht. Was steht im Mietvertrag?
Mietvertrag: - In Form einer Überweisung/ Verpfändungserklärung (ich überweise das Geld) - bzw. Anlegen eines Kautionssparbuches (ich lege Sparbuch an) aber: §§ erodieren schnell, die mündliche Vereinbarung soll zwar nicht gelten (hier das Sparbuch oder meine Bürgschaft), aber nimmt man doch eher wahr als Papier das manchmal garniemand liest. oder hier: "Das Handbuch für den listigen Autokauf", alle wollen dein Geld, aber keiner soll es kriegen... https://pictures.abebooks.com/inventory/md/md22379473862.jpg
Claus W. schrieb: > Mietvertrag: > > - In Form einer Überweisung/ Verpfändungserklärung (ich überweise das > Geld) Und genau DAS ist doch die einfachste Lösung. Aber wo ist das Problem?
Cyblord -. schrieb: > Und genau DAS ist doch die einfachste Lösung. Aber wo ist das Problem? Mitunter kann es von Vorteil sein, problemorientiert zu denken. Manchmal aber auch nicht. Das Problem kann auch darin bestehen, beide Fälle unterscheiden können zu sollen.
Cyblord -. schrieb: > Und genau DAS ist doch die einfachste Lösung. Aber wo ist das Problem? Um die leidige Diskussion zu beenden: Wenn Claus das Geld für die Kaution an den Vermieter überweist, dieser es nicht getrennt von seinem Vermögen anlegt und pleite geht? Genau, dann ist das Geld weg. Dies vermeidet die Sicherheitsleistung per verpfändetem Sparbuch.
Rainer Z. schrieb: > Um die leidige Diskussion zu beenden: Wenn Claus das Geld für die > Kaution an den Vermieter überweist, dieser es nicht getrennt von seinem > Vermögen anlegt und pleite geht? Genau, dann ist das Geld weg. 1. Der Vermieter ist verpflichtet das Geld abseits seines Vermögens anzulegen. 2. Was wäre wenn, plant er demnächst wieder auszuziehen? Das Risiko ist mehr als gering. Und da er es selbst ja leider nicht auf die Kette bekommt, die mit Abstand beste Lösung.
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Cyblord -. schrieb: > Der Vermieter ist verpflichtet das Geld abseits seines Vermögens > anzulegen. Völlig richtig und er muss es auf Verlangen sogar nachweisen. Aber jetzt denke mal realistisch.
Rainer Z. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Der Vermieter ist verpflichtet das Geld abseits seines Vermögens >> anzulegen. > > Völlig richtig und er muss es auf Verlangen sogar nachweisen. Aber jetzt > denke mal realistisch. Es ist völlig normal dass der Vermieter das auf irgendein Sparbuch o.ä. einzahlt und das nachweist. In meiner Welt klappt so was komischerweise ohne Probleme. Und selbst wenn nicht? Und dann? Wie viel Schaden kann da mit welcher Wahrscheinlichkeit eintreten? Und dann ist sein Vermieter auch noch eine (Bau)Genossenschaft. Was soll da passieren? Das ist alles kompletter Humbug was du da erzählst. Claus hat doch ganz andere Probleme.
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Cyblord -. schrieb: > Es ist völlig normal dass der Vermieter das auf irgendein Sparbuch o.ä. > einzahlt und das nachweist. In meiner Welt klappt so was komischerweise > ohne Probleme. Bei "irgendeinem Sparbuch" wird das spätestens dann problematisch, wenn gegen die Vermieterin eine Zwangsvollstreckung ausgebracht wird und auf den Betriebskonten kein Guthaben zur Verfügung steht. Doch auch die Bank freut sich über zusätzliche zugreifbare Masse > Und selbst wenn nicht? Und dann? Wie viel Schaden kann da mit welcher > Wahrscheinlichkeit eintreten? Für einen Sozialleistungsempfänger istxdiesee Schaden, so gering er Dir erscheinen mag, desaströs. > Und dann ist sein Vermieter auch noch eine > (Bau)Genossenschaft. Was soll da passieren? Da kann so manches passieren, was nicht passieren sollte. Das gilt allerdings übersll. Seltsam finde ich den Spruch mit dem Steuerrecht: Zwar müsste für das Sparbuch wegen der auflaufenden gigantischen Zinsen ein Vermögen an Abgeltungssteuer abgeführt werden. doch dies träfe den Mieter. Sollte die Vermieterin tatsächlich so einen Wirbel machen, um selbst die letzten paar Cent Zinsen der leicht zugreifbaren Sicherheit zuuzuführen?
- Habe nun die meine Zahlungsfähigkeit für die Mietkaution von 465,-€ versichert. Bei Basler Versicherung für 45,-€ Zahlung einmal jährlich. Versicherung hat ein schriftliches Dokument an die vermietende Genossenschaft versendet welche es erhalten hat und mir die zeitweilig eingezahlte Mietkaution zurück überwies. Im Falle von Mietschaden oder nicht gezahlter monatlicher Miete streckt die Versicherung das Geld vor und holt es sich späte bei mir wieder. Geld wird nicht automatisch vorgestreckt sondern tatsächlicher Sachverhalt vorher bei mir und dem Vermieter erfragt. Vertragsabschluss erfolgte online mit Unterschreiben der Einzugsermächtigung und Einscannen des Papier Dokumentes. - Erhalte ab und zu Werbung beim Betrachten von Websites bei der es um Versicherung der Mietkaution durch die R+V Versicherung geht. Irgendwo scheint es in den Cookies zu stehen und die Websites blenden die Werbung automatisch ein. In meinem Fall ist (wie oben erwähnt) eine Versicherung bei R+V nicht möglich, weil diese Versicherung nur jene Mietkautionen versichert, die mindestens 500,-€ betragen. - Es gibt noch mehrere andere Versicherungen, die Mietkautionen versichern aber ich habe nicht die Mindesthöhe nachgelesen. - Sparkasse Bautzen war bereit mir ohne Anfrage des Einkommens ein Basiskonto aufzumachen. Da weiß ich noch nicht, ob auch das Konto in Wiesbaden ausreicht, wenn ich es online benutze. Die Sparkasse erklärte auf Anfrage, dass ab einem Guthaben von 30ooo,-€ Negativzinsen anfallen. So viel Guthaben habe ich nicht (so viel hab ich nicht gut). Verknüpfe ich die gelegentlichen Negativzinsen und den Trend zur Mietkaution ohne tatsächlich hinterlegtes Geld so will das Banking offenbar keine hohen Guthaben auf Konten. Trotzdem wäre es bei der Sparkasse dann möglich (wie bei Targo und DKB auch) als Mieter dann ein Kautionskonto anzulegen wenn man bei der selben Bank sein Girokonto hat.
Claus W. schrieb: > Habe nun die meine Zahlungsfähigkeit für die Mietkaution von 465,-€ > versichert. Bei Basler Versicherung für 45,-€ Zahlung einmal jährlich. Toll. Knapp 10 % Zinsen für ein niemals valutiertes Darlehen! Welcher Zinssatz wird eigentlich ab Eintritt des Versicherungsfalles geschuldet? Darf ich Dir auch irgend etwas andrehen? Ich weiß nicht, wie es in Bautzen aussieht, aber im zivilisierten Teil der BRD übernimmt das Job-Center oder auch Sozialamt bei Bedarf die Stellung der Mietkaution. Bei der Einlage bei Baugenossenschaften könnte es anders aussehen. Bist Du sicher, dass vermieterseitig diese "Sicherheit" akzeptiert wird?
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Claus W. schrieb: > Habe nun die meine Zahlungsfähigkeit für die Mietkaution von 465,-€ > versichert. Bei Basler Versicherung für 45,-€ Zahlung einmal jährlich. > Versicherung hat ein schriftliches Dokument an die vermietende > Genossenschaft versendet welche es erhalten hat und mir die zeitweilig > eingezahlte Mietkaution zurück überwies. Das nennt man Mietaval. Auch die Hausbank eines Mieters bietet solche Avals an, vorausgesetzt, der Mieter ist für seine Hausbank vertrauenswürdig. Auch für mich als Vermieter bietet das gewisse Vorteile: Ich muß für den Mieter kein Geld anlegen. Die Bank tritt quasi als Bürge für die Mietkaution auf. Ich muss mir um die Bonität des Mieters keine Sorgen machen. Lehnt die Bank dieses Mietaval ab, lehne ich auch den Mieter ab, denn dann ist seine Zahlungsfähigkeit mehr als in Frage gestellt. Vorteil für den Mieter: Er braucht kein Kapital zu binden. Er weiß, daß der Vermieter diese Kaution nicht veruntreuen kann.
Phasenschieber S. schrieb: > Die Bank tritt quasi als Bürge für die Mietkaution auf Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: der Vermieter möchte regelmäßig nicht "quasi einen Bürgen", sondern, wenn überhaupt, dann einen selbstschuldnerischen Bürgen auf erstes Anfordern. Aber auch im Vergleich dazu steht er besser mit einem Sparbuch des Mieters, das dieser ihm unter Sicherungsabtretung der Forderung aus dem Sparvertrag überlässt: hier erhöhen die anfallenfen Zinsen die Sicherheit - zur Zeit allerdings nicht sonderlich attraktiv.
Percy N. schrieb: > der Vermieter möchte regelmäßig > nicht "quasi einen Bürgen", sondern, wenn überhaupt, dann einen > selbstschuldnerischen Bürgen auf erstes Anfordern. Also ich bin selbst Vermieter und fast alle meiner Mieter haben dem Mietaval zugestimmt. Das erspart mir u.A. die Überprüfung der Bonität, welche die Bank sehrviel besser kann als eine Privatperson und gibt mir die Sicherheit im Fall der Fälle auf das Geld zurück greifen zu können. Ich muß mich also um nichts kümmern.
Phasenschieber S. schrieb: > Also ich bin selbst Vermieter und fast alle meiner Mieter haben dem > Mietaval zugestimmt. Das ist Eure Angelegenheit. Für die Miete von Gewerberäumen mag das sinnvoll sein. > Das erspart mir u.A. die Überprüfung der Bonität, Welch Zweifel hast Du an der Bonität einer Sparkasse? Waa hast Du davon? > welche die Bank > sehrviel besser kann als eine Privatperson und gibt mir die Sicherheit > im Fall der Fälle auf das Geld zurück greifen zu können. Hoffentlich musst Du nicht auf die realistische Weise den Unterschied zwischen "verlangen können" und "behalten dürfen" lernen. Bei privater Wohnungsmiete ist hinsichtlich des Mietavals die Bank bzw der Versicherer der lachende Dritte. Im Fall von Claus ist die Geschichte geradezu absurd durch die im Vergleich zum Mietzins hohen Kosten; 3,5 % pa sind für ein Aval angemessen.
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Percy N. schrieb: > Welch Zweifel hast Du an der Bonität einer Sparkasse? Waa hast Du davon? Du scheinst etwas schwer zu begreifen, nicht die Bonität der Bank interessiert mich, sondern die des Mieters, welche die Bank selbstverständlich überprüft. Percy N. schrieb: > Bei privater Wohnungsmiete ist hinsichtlich des Mietavals die Bank bzw > der Versicherer der lachende Dritte. Im Fall von Claus ist die > Geschichte geradezu absurd durch die im Vergleich zum Mietzins hohen > Kosten; 3,5 % pa sind für ein Aval angemessen. Die Kosten eines Avals hängen nichtnur von der Preisgestaltung des Dienstleisters ab, sondern auch von dem eingeschätzten Risiko eines Ausfalls seitens des des Aval-Nehmers, d.h. je schlechter die Bonität, desto höher das Risiko, desto höher die Kosten. Man muß ja nicht jedes Aval-Angebot annehmen, den Dienstleister kann man sich ja aussuchen, auch fremde Banken, nicht nur die Hausbank, bieten solche Dienste an. Hohe Avalkosten, oder gar eine Ablehnung, sind ein Grund für mich, einen Mietobjekt-Bewerber abzulehnen.
Phasenschieber S. schrieb: > Hohe Avalkosten, oder gar eine Ablehnung, sind ein Grund für mich, einen > Mietobjekt-Bewerber abzulehnen. Das mag bei der Höhe der Mieten in Deinen Fällen sinnvoll sein. Bei dem in Claus' Fall abzusichernden Risiko ist ein Aval schon deshalb unsinnig, weil derartige Minimalrisiken nicht zu einem sinnvollen "Zinssatz" versicherbar sind. Was die Bonität Deiner Mieter angeht: Wer sich eine Monatsmiete von 1200 Euro leisten kann, der kann auch 3600 Euro Kaution finanzieren in dem Bereich wäre ein Aval aber für den Mieter uU tatsächlich sinnvoller, für Dich aber nicht. Es ist btw völlig wurscht, was Du mit einem Wohnungsmieter vereinbarst: wenn der seine Kaution in drei Monatsraten bar leisten möchte, kannst Du Dich nicht dagegen wehren. https://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
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Percy N. schrieb: > Es ist btw völlig wurscht, was Du mit einem Wohnungsmieter vereinbarst: > wenn der seine Kaution in drei Monatsraten bar leisten möchte, kannst Du > Dich nicht dagegen wehren. Du irrst, bezw. interpretierst den Gesetzestext falsch. Lies deinen Link nochmal sorgfältig durch, vielleicht kommst du dann drauf. Entweder verstehst du selbst nicht, was du von dir gibst, oder du wirfst Nebelkerzen. Mit deinem pseudojuristischen Geschwurbel kannst du nicht beeindrucken.
- Vermieter hat die K.-Versicherung akzeptiert. - Schwierig ist nicht, ob das Sozialamt die Kaution bereitstellt, sondern dass niemand das Geld aufbewahren will. Das Aufbewahren ist zwar möglich, aber erst nach längerem Verhandeln. - Schwierig war das Mietkautionssparbuch schon im Jahr 2006. Damals war das Sparbuch noch kostenlos. 2021 kostet diese Leistung bei der Sparda-Bank Hessen einmalig 50,-€ Bearbeitungsgebühr. In meinem Fall etwa den Jahresbeitrag der Versicherung die ich statt dessen abgeschlossen habe. Müsste in die Berechnung des Effektivzinses einbezogen werden, ebenso wie die Geldabwertung. - Größte Schwierigkeit ist, dass ich (und die meisten Mieter) dieses Geld jetzt zwar haben, aber dass die Verfügbarkeit im Fall von Kautionsverbrauch in der Zukunft unsicher ist. Kann zu Schulden führen, die zwar nicht gepfändet werden, aber auch nicht verschwinden.
Claus W. schrieb: > 2021 kostet diese Leistung bei der > Sparda-Bank Hessen einmalig 50,-€ Bearbeitungsgebühr. In meinem Fall > etwa den Jahresbeitrag der Versicherung die ich statt dessen > abgeschlossen habe. Das heisst: im zweiten Jahr sparst Du schon 40 EUR, ab dem dritten 45 EUR. Warum tut man sich das an, wenn man eh schon knapp bei Kasse ist?
Wendels B. schrieb: > Warum tut man sich das an, wenn man eh schon knapp bei Kasse ist? Was denkst du WARUM er knapp bei Kasse ist? Wegen vieler solcher und anderer schlechter Entscheidungen. Von den Reichen lernt man das Sparen. Von Armen eher selten.
Cyblord -. schrieb: > Was denkst du WARUM er knapp bei Kasse ist? Wegen vieler solcher und > anderer schlechter Entscheidungen. > Von den Reichen lernt man das Sparen. Von Armen eher selten. Vorsicht! Claus befindet sich offenbar nicht in der Lage, wählerisch sein zu können, und dieser Umstand wird von allen Seiten ausgenutzt; vgl auch Matth 25,29. Sicherlich lönnte er auch ein gewöhnliches Sparbuch zu gewöhnlichen Konditionen als Sicherheit hinterlegen, aber dass er wenig Lust verspürt, sichvmit der Vermieterin gleich zu Beginn zu zanken, ist möglichweweise nachvollziehbar. Da helfen auch so blitzgescheite Sprüche wie "Deine Armur kotzt mich an" nicht wirklich weiter. Es bleiben leduglichcFragen offen: Claus W. schrieb: > Schwierig ist nicht, ob das Sozialamt die Kaution bereitstellt, sondern > dass niemand das Geld aufbewahren will. Das Aufbewahren ist zwar > möglich, aber erst nach längerem Verhandeln. Was hindert Dich an langeren Verhandlungen? Zeitmangel? Sofern überhauot eine öffentliche Kasse involviert ist, die bereit ist, sich Deiner Mietangelegenheiten wohlwollend anzunehmen: Falls Du Anspruch auf Unterstützung bei Deinen Wohnkosten hast, wie zB bei ALG II, könntest Du versuchen, für die jährlichen Kautionskosten Ersatz von dort zu bekommen. Aus kaum nachvollziehbaren Gründen zahlen diese Kassen allerlei seltsame Dinge, ohne sich groß um die Berechtigung der Forderung zu kümmern, solange die Beträge überschaubar bleiben; deshakb vermieten Gauner gern ihre eigentlich unbewohnbaren Bruchbuden und Rattenställe an Sozialleistungsempfänger und lassen sich den Mietzins direkt von der Kasse zahlen. Phasenschieber S. schrieb: > Du irrst, bezw. interpretierst den Gesetzestext falsch. > Lies deinen Link nochmal sorgfältig durch, vielleicht kommst du dann > drauf. Vorsicht, da könntest Du in die Falle laufen, wenn Du Dich buchstabengetreu an § 551 I BGB klammerst und auf einer Bürgschaft statt einer baren Sicherheit bestehst. Wenb der Mieter nicht mitspielt, sondern stattdessen die Kaution bar erlegt, wirst Du Schwierigkeiten haben, eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges durchzusetzen: die Stellung der baren Kaution wird vom Gericht eher als plus denn als aliud ggü dem Aval angesehen werden. Ob Du es riskieren möchtest, in dieser Situation kaltschnäuzig auf Stellung der Sicherheit durch Bürgschaft zu klagen, liegt an Deiner persönlichen Befindlichkeit; da mag ich nicht spekulieren.
Percy N. schrieb: > vgl auch Matth 25,29. Ich bin Atheist. Könnte mir mal bitte jemand den entsprechenden Passus aus der Bibel raussuchen (ich habe keine), damit ich der Diskussion folgen kann? Und hat dieser Passus auch heute noch Gültigkeit? Und dürfte ich ihn auch anwenden, obwohl ich Atheist bin? Oder muss ich einen entsprechenden Kirchen-Nachweis beibringen, um diesen Passus anwenden zu dürfen?
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Wegstaben V. schrieb: > Ich bin Atheist. Ich bin auch kein Christianer. Aber ich habe Zugang zum Internet. Das könntest Du auch nutzen, falls Dein Glaube nicht im Wege steht