Neues Kaufrecht

#6927362
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Es geht darum, clicks auf die Seite zu leiten, um deren Guete 
hervorzuheben. Allenfalls durfte Percy fuer die Anwaelte diese Seite 
zusammenkloppen, und will jetzt mit Tausenden von clicks zeigen, dass 
sie begehrt ist.

Nein, sie ist schrecklich, ganz schlimm. In die Tonne.
Da fehlt noch einiges, um die Seite ansprechend zu machen.
#6927442
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René H. schrieb:
> Kaufrecht = Das Recht etwas kaufen zu dürfen.

Arbeitsrecht ist also das Recht, arbeiten zu dürfen, und Familienrecht 
das Recht, eine Familie zu gründen. ;-)

> Verbraucherrecht = Rechte des Privatkunden beim und nach dem Kauf.#

Sind denn Käufer, die nicht als Verbraucher auftreten, rechtlos?

> Kaufrecht kann es m.E. schon deshalb nicht passen, weil auch
> Firmenkunden Käufer sind für die die Verbraucherrechte aber nicht
> (immer) gelten.

Womit du perfekt begründest, weshalb Kaufrecht besser passt als 
Verbraucherrecht. Kaufen dürfen die Firmenkunden nämlich auch. ;-)
#6927465
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Achim B. schrieb:
>> Percy könnte ein Rechtsanwalt oder JUS-Student sein, irgendwie hat er
>> immer mit Gesetz zu tun
>
> Ich hatte auch schon mit dem Gesetz zu tun, bin aber trotzdem kein
> Anwalt oder JUS-Student.

Wenn du die Beiträge des alten Herrn länger verfolgst, ist der Bezug zu 
Jura ziemlich eindeutig. Wie auch immer diese Beziehung aussah - seine 
sprachliche Finesse lernt man nicht im Knast. ;-)
(Firma: Funkenflug Industries) #6927512
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> Versuch doch wenigstens,das neue Jahr mit etwas weniger
> Schwermut und Weltschmerz zu beginnen.
> Gib dich nicht auf!
So? Also im Augenblick hab ich Spaß. Wenn Dir das anders geht, gibt's 
bei Dir vielleicht keine Unterschiede zwischen Schwermut, Weltschmerz 
und Spaß...
#6927769
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Wendels B. schrieb:
>> Juristerei hat einen starken Bezug zu Logik...
>
> DAS nun ganz sicher nicht.

Verwechselst du vielleicht Logik mit Wahrheit?

"Traditionell gibt es zwei Lager: Die einen behaupten, für Jura müsse 
man einfach unglaublich viel auswendig lernen. Die anderen meinen, Jura 
erfordere eigentlich nur ein gutes Systemverständnis und logisches 
Denken. Jura sei „Mathe mit Worten“, also reine Logik, und auswendig 
lernen müsse man nichts."

https://juratopia.de/jurastudium-schwer/
#6927796
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A. S. schrieb:
> Leider wahr. Logik würde bedeuten, dass ein Regel- oder Gesetzeswerk zu
> vorhersagbaren Schlüssen führt.

Das ist ja eigentlich auch der Sinn eines solchen Werkes. Versuch mal, 
Emotionen wie "Rechtsverdreher" draussen zu halten. Rechtsphilosophie 
gehört zu den Grundlagen von Rechtswissenschaften. Zur Praxis kann es 
gehören, bestehende Gesetzestexte schräg auszulegen und die 
Interpretationen zurecht zu biegen. Auch das sind aber zu logischem 
Vorgehen verwandte Vorgänge.

Die obigen Begriffe Kaufrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, 
Verwaltungsrecht, Internetrecht, usw sind in sich schlüssig und 
entsprechen einer klaren Sprachstruktur. Es geht jeweils um das Recht im 
voran stehenden Begriff. Das wäre die erwähnte Systematik. Informatikern 
sollte das bekannt vorkommen.
#6927798
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Yalu X. schrieb:
> Das Axiomensystem der Juristerei ist aber um mehrere Größenordnungen
> größer als das der Mathematik, nicht international einheitlich und in
> großen Teilen unsauber formuliert ;-)

Das Problem der Formulierung geht man ja auch an. Und zwar indem man 
eine eigene exakter genutzte Sprache dafür schafft, die unlängst 
diskutierte Zweideutigkeiten um die Grundsätzlichkeit eindeutig macht. 
Die Kehrseite ist, dass "Normalos" dieser Fremdsprache nicht mächtig 
sind, und nun auch wieder nicht glücklich sind. Siehe Eingangsbeitrag.
#6927800
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Yalu X. schrieb:
> Das Axiomensystem der Juristerei ist aber um mehrere Größenordnungen
> größer als das der Mathematik, nicht international einheitlich und in
> großen Teilen unsauber formuliert ;-)

Wenn du jetzt noch die Brücke zu Gödels Unvollständigkeitssatz nimmst, 
dann hast du den Kern des Problems erfasst. ;-)

„Jedes hinreichend mächtige, rekursiv aufzählbare formale System ist 
entweder widersprüchlich oder unvollständig.“
#6927842
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Wendels B. schrieb:
> Sehr zweckmaessig, die einzuhaltenden Gesetze in einer Fremdsprache zu
> schreiben, die das gemeine Volk nicht versteht.

Ja was jetzt? Über Unlogik der natürlichen Sprachen schimpfen, aber den 
Versuch strikt ablehnen, eine logischere Sprache zu verwenden!

Das ist doch in der hier näher liegen Branche nicht anders. Versuch mal, 
einen Arduino in Oberbayrisch zu programmieren. Und die dafür 
geeignetere Sprache versteht dein Nachbar noch weniger, als du die 
Gesetze.
OP #6927952
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Mani W. schrieb:
> Percy, glaubst Du, dass das irgend wen interessiert?

Ja.
Aber ich unterstelle nicht, dass jeder es versteht.

(prx) A. K. schrieb:
> Immerhin geht's dabei u.A. um die Verlängerung der ersten
> Gewährleistungphase von 6 auf 12 Monate,

Das hatte ich neulich schon angesprochen,  hat aber niemand 
interessiert. Vermutlich hätte ich dabei auf ebay schimpfen müssen.

(prx) A. K. schrieb:
> dass der Inhalt in ihm schon seit Urzeiten geläufigen Fachchinesisch
> verfasst ist.

Was, bitte, ist an "Verwendung" oder "Beschaffenheit" fachchinesusch? 
Ich weiß von manchen Nachhilfeschülern, dass manche Glyphen, 
insbesondere "+,-,÷,×" ganz furchtbar bedrohlich wirken und zu 
Schreckstarre führen können, aber hier habdelt es sich um gewlhnlich 
Elrter der deutschen Sprache, die wesentlich leichter zu verwenden sind 
als die ubiquitär sinnwidrig eingesetzten Ternini "grundsätzlich" oder 
"bedingt".
OP #6927984
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(prx) A. K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Was, bitte, ist an "Verwendung" oder "Beschaffenheit" fachchinesusch?
>
> Beispiel: "Gleichwohl kann gemäß § 476 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. der § 434
> Abs. 3 BGB n.F. abbedungen werden."

"Gleichwohl" bedeutet bekanntlich soviel wie "trotzdem"
"abbedungen" ist das Partizip Perfekt von "abbedingen".

"Partizip Perfekt"ist das Mittelwort der Vergangenheit ...
OP #6927997
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Achim B. schrieb:
> weil seine Beiträge sind
> manchmal in einem einigermaßen verstehbarem Deutsch gehalten.

Willst Du Senge? Du kannst mir ja gern viel nachsagen, aber bitte nicht 
das Deppendeutsch des Herrn Laschet - und schon gar nicht die 
Förderschüler-Diktion unserer Außenministerin, die entgegen verbreiteter 
Auffassung Englisch genau so fließend spricht wie Deutsch. Und auch den 
Sorachgebtauch unseres verehrten Hern Bundeskanzlers werde ich mir nicht 
aneignen, "weil, das brauch man nich machen" um es in seinem Duktus zu 
formulieren.
(Firma: Hobbytheoretiker) #6928012
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Übrigens das Thema zu diesem Thread hat der TO von dort:

ieter D. schrieb:
> Wärme hier mal einen Thread noch mal auf zum Thema Obsolenz.
>
> Es gibt hier Änderungen zum BGB:
> https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/1230_Kaufrecht.html

Der Post vom  30.12.2021 22:42. Der TO hat dort auch etwas dazu 
geschrieben.

Wenn man den Text so durchliest mit den verschiedenen Verpflichtungen 
des Herstellers wird er seinem Produkt ein Verfallsdatum mitgeben um 
sich abzusichern.

In der milden Form wird das ein hartnäckiger Hinweis sein, dass der 
Nutzer das Gerät oder Anwendung außerhalb der vorhergesehenen Frist 
verwendet und zur Bestätigung, dass die Warnung gelesen wurde, wird die 
Eingabe einer Pin, die im Text stand, verlangt.

Wenn der User nicht mehr damit genervt werden möchte, könnte als 
Auswahloption angeboten werden "nicht mehr nerven durch Gerät/Anwendung 
zerstören".
(Firma: Hobbytheoretiker) #6928052
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Zu den Gesetzestexten sollte auch das gelesen werden, was das BMJ 
schreibt, denn das hilft um die Richtung herauszufinden in der ein 
Gesetz interpretiert werden soll.

Zu I, dritter Aufzählungspunkt
Verbraucherinnen und Verbrauchern ...., ein Recht ..... sowie 
Schadensersatzansprüche.

Zu I, vierter Aufzählungspunkt
Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, Aktualisierungen 
(Updates) bereitzustellen, damit die digitalen Produkte vertragsgemäß 
bleiben. Das umfasst auch Sicherheitsupdates. Die Länge des Zeitraums, 
für den solche Aktualisierungen bereitzustellen sind, variiert. Bei 
fortlaufenden Vertragsbeziehungen (z.B. Abonnements) gilt diese 
Verpflichtung über die gesamte Vertragsdauer. Bei einmalig zu 
erfüllenden Verträgen wie Kaufverträgen gilt sie für einen Zeitraum, den 
Verbraucherinnen und Verbraucher vernünftigerweise erwarten können. 
Dieser Zeitraum ist flexibel. Für eine Betriebssoftware wird er zum 
Beispiel länger sein als für eine Software, die keine entsprechend 
zentrale Funktion hat.


Durch Klagen werden sich daher Regellaufzeiten ergeben mit den 
entsprechenden Folgen für den Verbraucher.
Moderator #6928057
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Percy N. schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>> Percy N. schrieb:
>>
>>> Was, bitte, ist an "Verwendung" oder "Beschaffenheit" fachchinesusch?
>>
>> Beispiel: "Gleichwohl kann gemäß § 476 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. der § 434
>> Abs. 3 BGB n.F. abbedungen werden."
>
> "Gleichwohl" bedeutet bekanntlich soviel wie "trotzdem"
> "abbedungen" ist das Partizip Perfekt von "abbedingen".
>
> "Partizip Perfekt"ist das Mittelwort der Vergangenheit ...

Du gehst fälschlicherweise davon aus, dass das Verständnis einzelner
Wörter das Verständnis des gesamten Textes impliziert. Das trifft aber
insbesondere bei Fachsprachen i.Allg. nicht zu, weil dort Wörter aus der
Alltagssprache oft eine spezielle Bedeutung haben. So gibt es bspw. in
der Mathematik vollkommene, befreundete, gesellige und merkwürdige
Zahlen. Könntest du als Nichtmathematiker, ohne irgendwo nachzuschauen,
sagen, welche der beiden Zahlen 496 und 836 vollkommen, und welche
merkwürdig ist?


"abbedingen" ist lt. Duden ein Begriff aus der Rechtssprache, weswegen
nicht erwartet werden sollte, dass ihn jeder kennt.

Auch "Sachmangel" und "Gefahrübergang" sind solche Begriffe. Letzterer
ist nicht einmal im Duden zu finden. Ein der Rechtssprache Unkundiger
denkt dabei wohl eher an einen unbeschrankten Bahnübergang oder eine
baufällige Brücke :)

Beim Abschnitt "Aktualisierungspflicht: Neuer digitaler Sachmangel" kann
ich mir zwar grob vorstellen, was darin ausgesagt werden soll, aber es
bleiben dennoch viele offenen Fragen:

Ein typischer Teilnehmer dieses Forums wird unter einem "digitalen
Sachmangel" den Mangel einer Sache verstehen, der in diskreten
Ausprägungen auftritt. Juristen verstehen darunter aber ganz sicher
etwas anderes.

Mir persönlich würde auch interessieren, was die Unterschieden zwischen
einem "digitalen Element", einer "digitalen Komponente" und einem
"digitalen Inhalt", sind.

Und was sind "subjektive Anforderungen"? Wäre so eine Anforderung bspw.
– auf einen Apfel bezogen – "Er muss süß schmecken, darf aber auch nicht
zu süß sein"? Wenn ich also einen Apfel kaufe und er schmeckt zu süß,
ist das dann ein Sachmangel?
OP #6928082
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Yalu X. schrieb:
> Das trifft aber
> insbesondere bei Fachsprachen i.Allg. nicht zu,

Hm.

Das trifft im Allgemeinen nicht zu

oder

Das trifft nicht im Allgemeinen zu

oder

Im Allgemeinen trifft das nicht zu

oder

Das trifft im Allgemeinen nicht zu?

Nicht grundsätzlich oder grundsätzlich nicht?

Yalu X. schrieb:
> Auch "Sachmangel" und "Gefahrübergang" sind solche Begriffe. Letzterer
> ist nicht einmal im Duden zu finden. Ein der Rechtssprache Unkundiger
> denkt dabei wohl eher an einen unbeschrankten Bahnübergang oder eine
> baufällige Brücke :)

Zu "Meinungsfreiheit" fiele mir gar vieles Garstige ein; und dann lande 
ich irgendwie plötzlich bei "Willensfreiheit". Und siehe da, diese 
schelmischen Juristen erfinden dazu doch tatsächlich eine 
Differenzierung zwischen "Willensbildungsfreiheit" und 
"Willensbetätigungsfreiheit".

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