Hallo!
Auf dem Gebiet Lichtenberger Brennen bin ich insofern ein Neuling, da
ich die Frage stelle ob beim Anschluß an den Transformator einer
Mikrowelle ein Kabeln mit einem Querschnitt von 1,5 mm genügt.Am Eingang
ist die Zufuhr mit 230 Volt. Dieses Kabel hat bekanntlich Plus -Minus
und Erde mit 1,5 qmm.
Aber wie sieht es am Ausgang des Trafo's aus? Kann auch 1,5 mm
eingesetzt werden? Oder ist es ratsam 2 oder 2,5 zu verwenden? 1 Kabel
wird ja am Fuß des Trafos angeschraubt und das 2. an der Lasche mit
isoliertem Steckschuh
direkt am Trafo gesteckt. Gruß Freddy
Zuerst Isolierstoffkiste mit sicherem deckelschalter bauen. Du kannst
bei dieser Spannung nicht einmal deiner eigenen körperkontrolle
vertrauen "ich halte ja abstand"
In der kiste, hinter dem schalter den Trafo anschliessen. 1,5mm² reicht,
auch ausgangsseitig. Die Isolation von normaler Verdrahtungsleitung
reicht jedoch bei weitem nicht für die ausgangsspannung des MOTs. Auf
abstand befestigen und mit zusätzlichem isolierstoff in der kiste
isolieren. Die HV darf die kiste nicht verlassen, ungeerdete leiter
dürfen die kiste nicht durchstossen. Auch keine schrauben und nieten.
Sonst bist du bald nicht mehr unter uns.
Am besten nimmst du dafür direkt den Türmechanismus der Mikrowelle,
dieser schliesst bei offener tür den Trafo. kurz und löst dann im falle
eines angeklebten hauptkontakts die vorsicherung aus.
Lichtenberg-Figuren brennen funktioniert mit Spannungen von >=10000
Volt!
Da redet man nicht mehr über die Querschnitte sondern über die Isolation
der Kabel!
Siehe hierzu: https://bauer-holz.at/blog/lichtenberg-figuren/
Bei deinem Wissensstand in der Elektrotechnik kann ich dir nur aus
Selbstschutz von einer Bastellösung abraten. Und die hat in dem
Spannungsbereich nix mehr mit Leitungsquerschnitten zu tun!
Lass Die Finger davon! Mit deinem Wissensstand!
Und dann auch noch mit undefinierten Teilen aus einer Mikrowelle....
Das Video halte ich für schwer kriminell.
Hel S. schrieb:> Siehe hierzu: https://bauer-holz.at/blog/lichtenberg-figuren/
Bananenstecker mit zu dünner Isolierung. Das Gerät wird nicht
ausgeschaltet, wenn nachgepinselt wird. Die Elektroden werden auf den
potentiell nassen Tisch gelegt. Einer hält Elektroden während der zweite
fröhlich Wasser über die Kabel und den Tisch pinselt.
Umstecken der Elektroden unter Spannung.
Ich bin echt kein Sicherheitsfanatiker, aber das rollt mir die Fußnägel
auf.
Sg & ein schönes Wochenende
Ben B. schrieb:> Naja, wenn der Freddy in Lichtenberg wohnt, bekommt> der Titel des Threads evtl. bald eine neue Bedeutung...
YMMM (You Made My Morning), der war gut!
Hallo Flip!
Danke für Deine Info. Ich werde Zündleitungen einsetzen und an diese
isolierten Polklemmen anschliessen. Bevor ich jedoch damit beginne,
werde ich ein Fachmann ansprechen. Das ist mir auf jedenfall sicherer.
Tschüss!
Irgendwer schrieb hier mal: Mikrowellentransformatoren verspeisen
unvorsichtige Bastler zum Frühstück.
Einen Fachmann aufzusuchen ist gut, könnte aber schwierig werden wenn du
privat keinen kennst.
(Und ganz ehrlich: es gibt solche und solche Fachleute...)
Von daher:
Mache dich mal mit der Funktion von Trenntransformatoren vertraut. Nicht
nur, wann man sie verwendet, sondern vor allem auch, warum. Wenn man dir
einen E-Unfall skizziert und du kannst in die Skizze einen Trenntrafo so
einzeichnen, daß dieser den Unfall verhindert hätte (oder gleich sagen
kannst wenn ein Trenntrafo nicht mehr geholfen hätte), dann bist du
schonmal auf einem guten Weg.
Denn: Dein Mikrowellentrafo kann prinzipiell dasselbe. Nicht so
besonders gut und niemand hat dafür unterschrieben daß er so schützt wie
ein Trenntrafo, aber die Funktionsweise ist diesselbe. Und wenn du das
kannst was ich eben beschrieben habe, bist du durchaus auf einem guten
Weg, deine Bastelversuche zu überleben.
Nicht daß das schon reichen würde, aber die Richtung stimmt schonmal.
Und noch etwas, was grundsätzlich beim Basteln mit höheren Spannung
immer zu empfehlen ist: Verlasse dich niemals nur darauf, daß du die
Spannung abgeschaltet hast. Ziehe immer auch zusätzlich den Stecker
raus. Beim Einschalten erst prüfen, ob wirklich ausgeschaltet ist, dann
den Stecker einstecken, dann einschalten.
Ich bin kein Freund davon, als Reaktion auf Gefahr zum Unterlassen
aufzufordern. Mit Mikrowellentrafos herumzuexperimentieren ist aber
zweifellos gefährlich, ein Unfall ist bei 2kV praktisch immer tödlich.
Und ich habe auch gleich als erstes angefangen, mir ein Netzteil zu
bauen. Nicht daß das klug gewesen wäre, aber der Bedarf für ein potentes
Netzteil war halt meine Motivation, mich mit E-Technik zu beschäftigen.
Und heute bin ich Ingenieur.
Von daher: Befasse dich mit dem Funktionsprinzip eines Trenntrafos, mach
dich darüber schlau, und dann komme mit weiteren Fragen wieder.
Solltest du etwas Basteln, sieh zu daß weit genug weg bist wenn du
einschaltest. Eine Isolierkiste ist eine gute Idee, ein großer Raum mit
wenig Brandlast und die Möglichkeit, aus der Ferne zu schalten eine
andere.
Und am Besten nicht alleine Basteln. Frag deinen Papa ob er Lust hat,
sich das mit anzuschauen (und der sollte auch wissen, wie deine Bastelei
ausgeschaltet wird).
Und man muß Elektroden nicht mit der Hand halten. Nägel ins Holz
schlagen, Leitungen anbinden und aus sicherer Entfernung einschalten ist
auch möglich. Das Video oben ist tatsächlich eine Selbstmordanleitung,
das sehe ich auch so.
Lichtenberger Figuren kannte ich bis jetzt nicht. Ist ja echt
interessant.
Es gibt doch Schutzausrüstung für Arbeiten unter Spannung. Wenn man sich
sowas anzieht und dann noch die genannten Sicherheitstipps
berücksichtig, dann sollte das doch mit vertretbarem Risiko gehen, oder?
Falls es dir um die Muster geht: Die bekommst du viel einfacher, indem
du einen CD Rohling in der Mikrowelle anbrennst. Ist dann halt kein
Holz, sieht aber auch interessant aus und ist nicht so gefährlich.
Freddy G. schrieb:> Besten Dank für Deine ausführliche Info.> Ich werde mich mit Trenntrafo beschäftigen.
Der Trenntrafo schützt Dich nicht, wenn Du mit beiden Händen
an die Hochspannungsseite des Mikrowellentrafos kommst...
Selbst wenn Du den Hochspannungstrafo normal betreiben würdest und
dabei an die 2000 Volt und an Erde kommst, denke ich nicht, dass
Du das Überleben wirst, der FI_ wird nicht auslösen und Du einen
Abgang ins Nirwana machen...
Lichtenberger braucht einige Kilovolt und auch einige Watt an
Leistung, die ein Mensch nicht verträgt im Falle eines Unfalles -
sprich tot ist...
Du solltest Dir Grundlagen der E-Technik geben und Begreifen können,
was Hochspannung und Leistung durch den menschlichen Körper
bewirken können...
Erst dann darfst Du mit größtem Respekt und Vorsicht Deine
Experimente machen!
Wie schon gesagt - ein Fehler kann sehr schnell tödlich ausgehen,
dagegen sind 230 V ein Klacks...
400 V sind brutal genug - Eigenerfahrung
Aber denk daran, Du hast gut 2 KV mit 1,5 Kw...
Naja, in den USA ist das grad richtig in Mode, am Mikrowellentrafo
sterben. Gerne wenn man stolz vorführen will wie die Bilder brennen und
dann krampfend an den Leitungen hängt.
Die Zahl der DarwinAward-Anwärter liegt dieses Jahr schon über 30, da
fällt die Entscheidung schwer.
Jochen schrieb:> DarwinAward-Anwärter
Ist einfach traurig wenn es einen jungen Menschen erwischt, der das
Risiko nicht einschätzen konnte und durch verantwortungslose Videos dazu
annimiert wurde.
Wer alt genug ist und zu Dumm oder zu Borniert, mit dem habe ich kein
Mitleid. Da tun mir nur die Rettungskräfte leid, die sich das Gemetzel
ansehen müssen.
Das schöne an so einem ollen MW Trafo ist eben das er einseitig nicht
Spannungsfest gegen seinen Kern (Erdpotential) isoliert. Schliesslich
liegt eine Seite der HV Wicklung in der MW auf PE, die andere geht zum
Spannungsverdoppler.
Der isoliert auch nicht dauerhaft seine Leerlaufspannung gegen seinen
Wickelkörper, weil das Magnetron die DC HV schnell auf ca. 2,5KV
begrenzt.
Es ist also eine maximal dumme Idee so einen Trafo im Leerlauf zu
betrieben, mit zwei Elektroden die man sich aus Haushaltsartikeln
zusammengebastelt hat, ohne zu verstehen was HV mit scheinbaren
Isolatoren tun kann.
Die führt man dann per Hand, an einem nassen Arbeitsplatz, mit dauerhaft
aktiviertem MW Trafo und einer guten Portion Dummheit und / oder
Todessehnsucht.
Das ist eine sehr schmerzhafte Art abzutreten.
Elektroverbrennungen gehen tief, verbrennen Nerven, Muskeln, Fettgewebe.
Das möchte man dann eigentlich nicht überleben.
Da hat man schon Glück wenn es über die Herzstrecke geht und sofort die
Klappe fällt.
Max M. schrieb:> Schliesslich liegt eine Seite der HV Wicklung in der MW auf PE
Das Problem ist der DAU, der in der MW ohne Sinn und Verstand
herumfuchtelt. Selbstmord ist aber auch nicht verboten ;)
Ich hab mal was gelesen, wonach auch Selbstmord strafrechtlich Mord ist.
Allerdings liegt durch den Tod des Täters ein "Verfahrenshindernis" vor.
Obs so (noch) stimmt, keine Ahnung.
> Lichtenberger Brennen
Bis vor ein paar Jahren gab es hier in Ostberlin noch den Lichtenberger
Doppelkorn. Dann hat Spirituspanscher dichtgemacht (Bärensiegel).
Mein erster Gedanke war also, dass jmd versucht, das Zeug nachzuahmen.
Hi,
Ben B. schrieb:> Ich hab mal was gelesen, wonach auch Selbstmord strafrechtlich Mord ist.> Allerdings liegt durch den Tod des Täters ein "Verfahrenshindernis" vor.> Obs so (noch) stimmt, keine Ahnung.
Wenn man die Buchstaben des Gesetzes immer und auf alle Zeit
wortwörtlich nehmen müsste/könnte könnte man einen Selbstmord
tatsächlich als Tötungsdelikt ansehen. Allerdings nicht als Mord, da es
wohl im allgemeinen an den zwingenden Mordmerkmalen "Mordlust, zur
Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen
Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen
Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken"
fehlt.
Den "Totschlag" higegen könnte man jedoch tatsächlich
hineininterpretieren. Denn da steht nur "einen Menschen tötet" und nicht
"einen anderen Menschen" tötet.
Nun bestimmen aber nicht hermeneutische Gutachter über die Auslegung der
Gesetze sondern die Gerichte. Bis zu einem gegenteiligen Urteil eben
dieser für alle untergeordneten Instanzen Verbindlich jeweils die
obersten Bundesgerichte. Diese gehen aber nicht nach der Wortwörtlichen
Auslegung sondern "nach dem Willen" des Gesetzgebers.
Da spielen ein paar Dinge mehr mit rein. Und natürlich auch die
"Tradition" der REchtssprechung. Wenn z.B. Gerichte immer in einem
bestimmten Sinn entscheiden aber der Gesetzgeber bei zahlreichen
Überarbeitungen die entsprechende Passage unverändert lässt kann man
davon schon einen gewissen "Willen" ableiten.
Und eben auf diesem Weg ist die in der Rechtssprechung fest verankerte
Auslegung entstanden das der Text "einen Menschen tötet" in diesem
Kontext gerade "einen ANDEREN Menschen tötet" meint.
Und das ist auch gut so das es so ist. Denn andernfalls wäre es für
einen erfolgreichen Selbstmörder zwar egal, aber jeder der rechtzeitig
gerettet wurde müsste dann wegen "versuchten Totschlag" angeklagt werden
da bei Totschlag der Versuch bereits strafbar ist.
Ebenso müsste jeder der (nichtgeschäftlich) einen Selbstmordversuch
unterstützt, beispielsweise durch Beratung oder Besorgung von
Hilfsmitteln wegen Beihilfe angeklagt werden.
(Bei Schwerstkranken im terminalen Krankheitsstadium ist das bei
Angehörigen jetzt nicht sooo unüblich. Selbstmord ist ja nicht nur die
Tat in Folge z.B. einer akuten Phase eines schwer-Depressiven wo jeder
vernünftige Anhgehörige das natürlich mit aller Macht verhindern will)
Zudem ist in neuerer Zeit zusätzlich noch die Interpretation der
grundsätzlichen Menschenwürde als höheres Gut dazugekommen. Eben in der
mittlerweile Höchstrichterlichen Auslegung das es auch zur Menschenwürde
gehört das ein Mensch ohne wenn und aber das Recht zugestanden werden
muss sein Leben würdig selbst zu beenden sofern davon ausgegangen werden
kann das die Entscheidung nach reiflicher Überlegung und nicht in Folge
eines psychischen Ausnahmezustands getroffen wurde.
(In dem Zusammenhang mit dieser sich immer mehr verdichtenden Auslegung
des Begriffes der Menschenwürde (in verschiedenen Kontexten) durch die
obersten Gerichte hat unser ehemaliger GEsundheitsminister ja unter
Missachtung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts per Erlass
explizit Verboten das das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte als zuständige Erlaubnisbehörde nach dem BtMG
keinesfalls Anträge auf Erwerbserlaubnis für tödlich wirkende
Arzneimittel in diesem Zusammenhang bewilligen darf. Vor dieser
Auslegung war eine solche Erlaubnis ja grundsätzlich undenkbar da
Selbsttötung keinesfalls ein rechtfertigender Bedarf für eine Erlaubnis
war.)
Gruß
Carsten
Ben B. schrieb:> Ich hab mal was gelesen, wonach auch Selbstmord strafrechtlich Mord ist.> Allerdings liegt durch den Tod des Täters ein "Verfahrenshindernis" vor.> Obs so (noch) stimmt, keine Ahnung.
Nein, das ist Käse. Mord bedingt die Tötungsabsicht unter Anwendung der
Mordmerkmale (Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier,
Sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, Gemeingefährliche
Mittel, Ermöglichungsabsicht).
Mordlust bezieht sich auf den Wunsch, den Tötungsprozess wahrzunehmen
und dieser alleine Grund des Mordes war. Mordlust muss anlasslos
erfolgen. Also wird der Selbstmord hier nicht erfasst.
Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige
Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel liegen
auch nicht vor.
Ermöglichungsabsicht scheidet prinzipbedingt schon aus, weil der
Selbstmord keine weitere Straftat ermöglicht.
Selbstmord als Begriff ist also eigentlich unpassend und stammt in der
ersten Erwähnung aus einer Übersetzung von Martin Luther (sein selbs
mörder), woraus über die Jahre "Selbstmord" wurde.
Freddy schrieb:> Ich werde Zündleitungen einsetzen und
Hervorragende Idee ...
Besonders die Zündleitungen mit graphitierter Seele eignen sich
--- um dich ins Jenseits zu bringen!
Deren Widerstand reicht nämlich aus, dass sie bei dem zu erwartenden
Stromfluss plötzlich anfangen zu qualmen und zu brennen.
Dann wirst du hektisch und unvorsichtig und ein paar Sekunden später
heisst es:
Game Over!
Dr. jur. med. Dent schrieb:> ...sonstige niedrige Beweggründe...
Das kann doch alles sein?
"...die sittlich auf tiefster Stufe stehen..." -Also jemanden
umzubringen (mal von Selbstverteidigung abgesehen) ist doch eigentlich
immer unsittlich?! -Oder wie wird das ausgelegt? Oder gibts auch
sittliche tötung/mord, etc...wie auch immer der Gesetzgeber das dann
bezeichnet?!