Hallo, Ich habe von meiner Firma ein Aktienpaket erhalten und möchte dieses nach einer Wertsteigerung verkaufen. Welche Steuern sind zu zahlen? Kapitalertragssteuer und/oder Einkommensteuer? Viele Grüße
Hi, ich habe heute einen Lottoschein gekauft und möchte nach der Ziehung gewinnen. Wieviel Geld bekomme ich? VG
Goldesel schrieb: > Welche Steuern sind zu zahlen? Kapitalertragssteuer Wird die Bank gleich abziehen.
Goldesel schrieb: > Ich habe von meiner Firma ein Aktienpaket erhalten und möchte dieses > nach einer Wertsteigerung verkaufen. > > Welche Steuern sind zu zahlen? Kapitalertragssteuer und/oder > Einkommensteuer? Du bist hier falsch, die Frage gehört in ein Bäckerforum.
Involvenzverschleppung? In der Zelle von Boris ist noch Platz !
Goldesel schrieb: > Hallo, > > Ich habe von meiner Firma ein Aktienpaket erhalten und möchte dieses > nach einer Wertsteigerung verkaufen. > > Welche Steuern sind zu zahlen? Kapitalertragssteuer und/oder > Einkommensteuer? > > Viele Grüße Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag, ggf. auch noch Kirchensteuer, aber keine Einkommensteuer. Bei Aktienpaketen sind aber in der Regel Haltefristen für einen Verkauf zu beachten.
Senf D. schrieb: > aber keine Einkommensteuer. Schlechter Rat. Klar stellt Gewährung der Aktien aufgrund der Option einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Mehr dazu: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/was-mitarbeiter-bei-firmen-aktien-steuerlich-beachten-muessen-13442443.html Oder bei dem Steuerberater deines geringsten Misstrauens.
Senf auf Dauer ist ungesund schrieb: > Senf D. schrieb: >> aber keine Einkommensteuer. > > Schlechter Rat. Aber richtig. Abgesehen davon, daß die Frage des TO natürlich nur eine theoretische ist (oder gleich Trollerei), wird die Einkommenssteuer beim Erhalt des Aktienpaketes fällig, und das ist schon gewesen. Die hat er also schon gezahlt (bzw. hätte er bezahlt, wenn er eins bekommen hätte). Beim Verkauf ist dann nur noch die Wertsteigerung per Abgeltungssteuer zu versteuern. Oliver
Senf auf Dauer ist ungesund schrieb: > Schlechter Rat. Si tacuisses, philosophus mansisses. Oliver S. schrieb: > Beim Verkauf ist dann nur noch die Wertsteigerung per Abgeltungssteuer > zu versteuern. Genauso ist es nämlich. Danke für die Klarstellung.
Firmenaktien zu bekommen ist nix ungewöhnliches. Die gibt es selbst bei Firmen die keinen Aktiengesellschaften sein. Dann bekommen die Mitarbeiter halt, Gewinnanteile o. wie man das auch nennen mag. War in unser kleinen Firma damals auch so. Wurde aber hinterher bei neuen Verträgen nicht mehr angeboten. Sinn war es, da es eine Neugründung war, die Mitarbeiter zusätzlich zu motivieren.
Schlaumaier schrieb: > Sinn war es, da es eine Neugründung war, die Mitarbeiter zusätzlich zu > motivieren. Hat zudem den Vorteil für das Unternehmen, dass sich dieses Versprechen auf Geld in der Krise in Luft auflöst.
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(prx) A. K. schrieb: > Hat zudem den Vorteil für das Unternehmen, dass sich dieses Versprechen > auf Geld in der Krise in Luft auflöst. Jepp. War bei uns eine Anteilige Bonus-Zahlung die an den Gewinn gekoppelt war. Hat in den besten Zeiten ca. 2000 DM Bonus im Jahr gegeben. Und die Firma war ein Handelsunternehmen für eine in NL produzierte Ware.
(prx) A. K. schrieb: > Schlaumaier schrieb: > >> Sinn war es, da es eine Neugründung war, die Mitarbeiter zusätzlich zu >> motivieren. > > Hat zudem den Vorteil für das Unternehmen, dass sich dieses Versprechen > auf Geld in der Krise in Luft auflöst. Das gilt auch für Gratifikation durch Vorzugsaktien. Aber so hat man den Vorteil, dass die Belegschaft nicht mal eben ein bisschen an der Kursschraube drehen kann. Immerhin gibt es stattdesen "Dividende" für das laufende Jahr. Ansonsten ist der Vergleich ziemlich für die Tonne.
MaWin schrieb: > Kapitalertragssteuer > Wird die Bank gleich abziehen. Bei deutschen Banken/Brokern ja. Bei ausländischen Banken/Brokern nicht, da muss man das selber machen. Hat übrigens den Vorteil, dass die Kohle länger verfügbar ist (bis du sie in deiner Einkommensteuererklärung auflistest). Man darf halt nicht den Hoeneß machen und das "vergessen". Bei Interactive Brokers und deren DE-Abkömmplingen CapTrader und Lynx ist das so. Kann ich sehr empfehlen, unter anderem auch, weil du mündiger behandelt wirst. Du kannst mehr machen (dafür kannst du aber auch mehr deutlich heftiger verbocken). Zum Verkauf transferierst du deine Aktien in ein Depot, idealerweise eins mit niedrigen Gebühren. Dafür reicht zum Beispiel TradeRepublic völlig aus. Musst nur vorher prüfen, ob deine Aktien da auch handelbar sind.
Goldesel schrieb: > wißt ihr auch, wie man die Aktien verkauft? Das macht erst Sinn, wenn ... siehe unten: Goldesel schrieb: > Wo finde ich meine Aktien? Wenn Du das nicht weißt, aber ich kann es Dir hier schreiben: Räume Deinen Saustall auf! Dann wirst Du diese finden.
Schlaumaier schrieb: > Firmenaktien zu bekommen ist nix ungewöhnliches. Die gibt es selbst bei > Firmen die keinen Aktiengesellschaften sein. Das klingt logisch, Aktien einer Firma, die keine AG ist - Schlaumaier eben. (prx) A. K. schrieb: > Hat zudem den Vorteil für das Unternehmen, dass sich dieses Versprechen > auf Geld in der Krise in Luft auflöst. Dafür brauchst Du keine generelle Krise, es genügt eine unfähige Geschäftsführung. Mir wurden vor gut 10 Jahren Optionen zugeteilt, xxx Aktien der Firma zum Vorzugspreis von xx Euro zu erwerben. Gemäß eigener Einschätzung habe ich das ignoriert, und das war richtig so - ein paar Jahre später gab es die frei gehandelt zu einem Sechstel! Inzwischen sind sie wieder auf etwa dem damaligen 'Vorzugspreis' angekommen, hätte sich also nicht gelohnt, der Saftladen *) fährt Achterbahn und ich wundere mich, warum der noch immer lebt. *) Ich gehöre schon lange nicht mehr zu dieser AG, habe nur mal aus Interesse geschaut, wie die so steht. Percy N. schrieb: > Das gilt auch für Gratifikation durch Vorzugsaktien. Die Gewerkschaftler sind überwiegend dagegen, weil die Mitarbeiter keinen oder zumindest extrem wenig Einfluss auf das Betriebsergebnis haben.
Manfred schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> Firmenaktien zu bekommen ist nix ungewöhnliches. Die gibt es selbst bei >> Firmen die keinen Aktiengesellschaften sein. > > Das klingt logisch, Aktien einer Firma, die keine AG ist - Schlaumaier > eben. Haben dir deine Eltern nicht beigebracht ein Text bis zum Ende zu lesen. Oder erfasst dein Gehirn nicht mehr Infos. Grundsätzlich brauch man nämlich keine Aktiengesellschaft um Firmenanteile zu bekommen, als Mitarbeiter. Dann bekommt das Teil halt wie beschrieben nur einen andere Namen. Und ich bin mit meiner Aussage nur darauf eingegangen, das die Neidhammel hier, es so seltsam finden das "einfache" Mitarbeiter Firmenanteile bekommen (beim TO in Form von Aktien), ansonsten halt in Anteiligen Prozent vom Gewinn.
Schlaumaier schrieb: > Und ich bin mit meiner Aussage nur darauf eingegangen, das die > Neidhammel hier, es so seltsam finden das "einfache" Mitarbeiter > Firmenanteile bekommen (beim TO in Form von Aktien), ansonsten halt in > Anteiligen Prozent vom Gewinn. Ich kenne eigentlich beides parallel, d.h. es gibt ein Aktienprogramm und eine Gewinnbeteiligung. Es lohnt sich.
Teil I: Entgeld Die Aktien (mit ihrem aktuelllen Wert) solten bei Zugang auf dem Gehaltszettel (voll, als Gehalt) versteuert worden sein. Ggf. wird dabei ein Teil der Aktien für die Steuer bereits vom AG verkauft. Teil II: Verkauf a) liegt das Depot in DE, wird denke ich die Bank die Steuer sofort abführen. Wie sie das berechnet, weiss ich nicht. b) Das Depot liegt auisserhalb DE. In diesem Fall bekommst du die Summe des Verkaufs abzüglich der Gebühren (Verkauf, Überweisung), und musst dich um die Steuern selbst kümmern. Meine lagen damals in UK. Ich habe mir eine Tabelle angefertigt, in welche der Zugang jedes Aktienpaketes mit aktuellem Wert und Euro/Pfund Wechselkurs eingetragen wurde. Beim Verkauf konnte ich nachher sehen, aus welchen dieser Pakete wie viele Aktien verkauft wurden, und ebenfalls den Kurs sowie den Wechselkurs und die Gebühren in die Tabelle eintragen. Das Ergebnis des ganzen ist ein (hoffentlich positiver) Betrag, beim (Teil-)Verkauf aus mehreren Paketen rechnest du natürlich Gewinn/Verlust gegeneinander auf. Der Gewinn ergibt sich aus dem Wert in Euro bei Zugang und dem Wert in Euro bei Verkauf (abzüglich Steuern). Darauf zahlst du dann die 25% Kapitalertragssteuer. Den Gewinn trägst du in deine Lohnsteuerjahresabrechnung ein. Die Kapitalertragssteuer errechnet dann das FA. Und ja, die Tabelle war recht groß. Man könnte auch einfach alles in Pfund rechnen, aber ich wollte die Kursschwankungen mit drin haben :-)
Manfred schrieb: > Percy N. schrieb: >> Das gilt auch für Gratifikation durch Vorzugsaktien. > > Die Gewerkschaftler sind überwiegend dagegen, weil die Mitarbeiter > keinen oder zumindest extrem wenig Einfluss auf das Betriebsergebnis > haben. Stammaktien wären im Hiblick auf die Werthaltigkeit, die hier in Rede stand, auch nicht besser.
Random .. schrieb: > Teil II: Verkauf > a) liegt das Depot in DE, wird denke ich die Bank die Steuer sofort > abführen. Wie sie das berechnet, weiss ich nicht. Ziemlich einfach: (Verkaufskurs minus Einstandskurs) * (Anzahl der Aktien) ist der Gewinn. Davon werden 25% plus Solidaritätszuschlag abgezogen. Wenn du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, wird vom Gewinn vorher der Freibetrag abgezogen. Wenn du die gleichen Aktien zu verschiedenen Zeitpunkten bekommen hast und nur einen Teil verkaufst, nimmt der Broker an, dass du die zuerst gekauften Aktien auch zuerst verkaufst (FIFO-Prinzip). MfG, Arno
Schlaumaier schrieb: > Haben dir deine Eltern nicht beigebracht ein Text bis zum Ende zu lesen. Nein, mir wurde in der Schule beigebracht, einen Text ... > Oder erfasst dein Gehirn nicht mehr Infos. Es ist darauf trainiert, fehlerhafte Infos zu erkennen. > Grundsätzlich brauch man nämlich keine Aktiengesellschaft um > Firmenanteile zu bekommen, als Mitarbeiter. Dann bekommt das Teil halt > wie beschrieben nur einen andere Namen. Ein gelernter Kaufmann sollte Anteile und Gewinnbeteiligung voneinander unterscheiden können. Erkläre, wie die Mitarbeiter einer GmbH oder KG Firmenanteile bekommen können sollen.
Beitrag #7056886 wurde von einem Moderator gelöscht.
MaWin schrieb: > Kapitalertragssteuer > > Wird die Bank gleich abziehen. nicht wenn ein Freibetrag eingeschrieben ist!
Manfred schrieb: > Erkläre, wie die Mitarbeiter einer GmbH oder KG Firmenanteile bekommen > können sollen. Das ist beides möglich, allerdings nicht mal eben per Handschlag oder Inhaberpapier.
Manfred schrieb: > Ein gelernter Kaufmann sollte Anteile und Gewinnbeteiligung voneinander > unterscheiden können. Richtig. ANTEILE = Aktien (auch wenn die Mies sind). Meist Firmeneigene Aktien die man los werden will. I.d.R. erst nach X-Jahren Beteiligung am Unternehmen o. mit Einschränkungen am Vertrag. Bedingung: Das Unternehmen muss eine AG sein. Börsenhandel ist nicht wirklich erforderlich. Aber ohne taugt das Angebot wenig. Gewinnbeteiligung = KEINE AKTIEN und haben damit 0,nix zu tun. Meinst Anteile am Gewinn die einmalig im Jahr nach vollen Arbeitsjahr ausgeschüttet werden. Die Summe steht in Prozent (meist eher Promille ;) ) fest im Vertrag. Vorteil: Motivierte Mitarbeiter und einfach eine Fette Sonderzahlung an Papa-Staat. Weil dies als "extra Gehalt" wie Weihnachtsgeld versteuert werden muss. Nachteil : Der Staat bekommt zu viel davon ab. Vorteil 2: Kann jede Unternehmensform machen.
Schlaumaier schrieb: > Vorteil: Motivierte Mitarbeiter und einfach eine Fette Sonderzahlung an > Papa-Staat. Win-win also. Schlaumaier schrieb: > Nachteil : Der Staat bekommt zu viel davon ab. Nein, nur seinen gerechten Anteil gemäß Einkommensteuer.
Senf D. schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> Nachteil : Der Staat bekommt zu viel davon ab. > > Nein, nur seinen gerechten Anteil gemäß Einkommensteuer. Richtig. Aber mit Aktien die man länger ich glaube ein Jahr behält, bekommt Papa-Staat bedeutend weniger ab.
Schlaumaier schrieb: > Aber mit Aktien die man länger ich glaube ein Jahr behält, bekommt > Papa-Staat bedeutend weniger ab. Die Haltefrist wurde 2009 abgeschafft. Aber immerhin gibt es einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro.
Percy N. schrieb: > Die Haltefrist wurde 2009 abgeschafft. Ups. Habe mich lange nicht mehr damit beschäftigt. SORRY.
Senf D. schrieb: > Nein, nur seinen gerechten Anteil gemäß Einkommensteuer. Warum soll das gerecht sein?
Shorty schrieb: > Senf D. schrieb: > >> Nein, nur seinen gerechten Anteil gemäß Einkommensteuer. > > Warum soll das gerecht sein? Ich hab darauf gewartet ...
Percy N. schrieb: > Shorty schrieb: >> Senf D. schrieb: >> >>> Nein, nur seinen gerechten Anteil gemäß Einkommensteuer. >> >> Warum soll das gerecht sein? > > Ich hab darauf gewartet ... Gerecht im Sinne von legitim. Es ist nun einmal geltendes Steuerrecht, beschlossen von einem demokratisch gewählten Parlament in Volkes Namen.
Senf D. schrieb: > Gerecht im Sinne von legitim. Es ist nun einmal geltendes Steuerrecht, > beschlossen von einem demokratisch gewählten Parlament in Volkes Namen. Also legal. Ob es legitim ist, wurde ja gerade in Feage gestellt. PS: In Volkes Namen werden keine Gesetze verkündet, sondern Urteile.
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Percy N. schrieb: > Also legal. Ob es legitim ist, wurde ja gerade in Feage gestellt. Für mich ist das Haarspalterei. Das Steuerrecht ist für mich sehr wohl legitim. Google sagt zur Definition von "legitim": gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend]
Senf D. schrieb: > Gerecht im Sinne von legitim. Es ist nun einmal geltendes Steuerrecht, > beschlossen von einem demokratisch gewählten Parlament in Volkes Namen. Das hat aber noch nichts mit "Gerecht" zu tun. Unser "demokratisch gewähltes Parlament" hat ja auch die religiös motivierte Genitalverstümmelung legalisiert.
Percy N. schrieb: > PS: In Volkes Namen werden keine Gesetze verkündet, sondern Urteile. Für mich ist das Haarspalterei. Das Parlament steht in einer repräsentativen Demokratie wie in Deutschland für die Entscheidung an Volkes Stelle. Von Verkündung war im Übrigen keine Rede.
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Shorty schrieb: > Senf D. schrieb: > >> Gerecht im Sinne von legitim. Es ist nun einmal geltendes Steuerrecht, >> beschlossen von einem demokratisch gewählten Parlament in Volkes Namen. > > Das hat aber noch nichts mit "Gerecht" zu tun. Nicht unbedingt im ethischen Sinne, aber die im Parlament verabschiedeten Gesetze sind die Grundlage für die Rechtsprechung in diesem Land. Diese Diskussion wird aber langsam sehr off-topic. Übrigens empfinde ich die Einkommensteuer in Deutschland auch im ethischen Kontext als gerecht.
Shorty schrieb: > Das hat aber noch nichts mit "Gerecht" zu tun. Das ist das Problem. Es wäre sinnvoll gewesen, hier die grundsätzliche steuerliche Gleichbehandlung des Vermögengszuwachses anzuführen. > Unser "demokratisch gewähltes Parlament" Das ist es zumindest zur Hälfte. > hat ja auch die religiös > motivierte Genitalverstümmelung legalisiert. Dafür darf frau jetzt nicht mehr mit Kopftuch Auto fahren. Die MdB sind halt nur ihrem Gewissen verpflichtet; und glücklicherweise ist unser Staat religiös völlig neutral.
Senf D. schrieb: > Von Verkündung war im Übrigen keine Rede. Wodurch treten denn Deiner Meinung nach Gesetze in Kraft? Senf D. schrieb: > Nicht unbedingt im ethischen Sinne, aber die im Parlament > verabschiedeten Gesetze sind die Grundlage für die Rechtsprechung in > diesem Land. Auch das hat nichts mit Gerrechtigkeit zu tun, sondern lediglich mit Recht. Nota bene: summum ius, summa iniuria. Zudem kann ein Gesetz - je nach Blickwinkel - äußerst ungerecht sein. Gerade das Steuerrecht bietet hier viel Platz für entsprechende Gefechte.
Percy N. schrieb: > Dafür darf frau jetzt nicht mehr mit Kopftuch Auto fahren. Das muss ich jetzt nicht verstehen. (?)
Percy N. schrieb: > Nota bene: summum ius, summa iniuria. Geht dir bei deinem Geschwalle eigentlich einer ab oder ist das der Ersstz für Sex?
Percy N. schrieb: > Wodurch treten denn Deiner Meinung nach Gesetze in Kraft? Durch eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Senfdazugeber schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Wodurch treten denn Deiner Meinung nach Gesetze in Kraft? > > Durch eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Präziser: Durch Verkündung. https://www.verwaltung-innovativ.de/DE/Gesetzgebung/Projekt_eGesetzgebung/Handbuecher_Arbeitshilfen_Leitfaeden/Hb_vorbereitung_rechts_u_verwaltungsvorschriften/Teil_III_Parlamentarisches_Gesetzgebungsverfahren/4_Ausfertigung_und_Verkuendung/4_Ausfertigung_und_Verkuendung_node.html
Beitrag #7057692 wurde von einem Moderator gelöscht.
Shorty schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Dafür darf frau jetzt nicht mehr mit Kopftuch Auto fahren. > > Das muss ich jetzt nicht verstehen. (?) https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-6l2150-20-niqab-auto-keine-ausnahme-verbot-vollverschleierung/ Gründlich lesen, die inneren Widersprüche sind zum Wiehern! Das betrifft übrigens auch jeden, der wegen einer Erkältung einen Schal über Mund und Nase legen möchte ...
Den F.B hat es wohl erwischt ! Dürfte endgültig in die geschlossene eingewiesen worden sein.
Percy N. schrieb: > Shorty schrieb: >> Percy N. schrieb: >> >>> Dafür darf frau jetzt nicht mehr mit Kopftuch Auto fahren. >> >> Das muss ich jetzt nicht verstehen. (?) > > https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-duesseldorf-6l2150-20-niqab-auto-keine-ausnahme-verbot-vollverschleierung/ > > Gründlich lesen, die inneren Widersprüche sind zum Wiehern! > > Das betrifft übrigens auch jeden, der wegen einer Erkältung einen Schal > über Mund und Nase legen möchte ... Das Argument ist absolut nicht nachvollziehbar, da NIEMAND mit Kopftuch autofahren durfte, daher ist "jetzt nicht mehr mit Kopftuch Auto fahren" völliger Quatsch. Und bei dem Wort "Dafür" frag ich mich, was du dir dabei denkst.
Shorty schrieb: > Das Argument ist absolut nicht nachvollziehbar, da NIEMAND mit Kopftuch > autofahren durfte, daher ist "jetzt nicht mehr mit Kopftuch Auto fahren" > völliger Quatsch. Vor Oktober 2017 hat das keine Sau interessiert. https://www.autozeitung.de/gesichtsverhuellung-verbot-fuer-autofahrer-191339.html § 1631 d wurde hingegen schon im Dezember 2012 ins BGB eingefügt, geradezu panisch nach dem Urteil des LG Köln vom 7. 5. 2012. > Und bei dem Wort "Dafür" frag ich mich, was du dir dabei denkst. Nur teilweise Anpassung an orientalische Gepflogenheiten: männliche Kinder dürfen verstümmelt werden, aber die Freiheit und Selbstbestimmung der Frau wird selbst gegen ihren Willen geschützt.
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Percy N. schrieb: > Shorty schrieb: >> Das Argument ist absolut nicht nachvollziehbar, da NIEMAND mit Kopftuch >> autofahren durfte, daher ist "jetzt nicht mehr mit Kopftuch Auto fahren" >> völliger Quatsch. > > Vor Oktober 2017 hat das keine Sau interessiert. > > https://www.autozeitung.de/gesichtsverhuellung-verbot-fuer-autofahrer-191339.html Ich meine das hätte sich schon aus älterer Rechtslage ergeben, aber das zu recherchieren ist mir die Zeit nicht Wert und mich mag meine Erinnerung an den Fahrschulunterricht aus dem letzten Jahrtausend auch täuschen... Egal - Gesetzgebung ist kein Bazar, wo man etwas darf und etwas anderes dafür nicht darf. Percy N. schrieb: > Nur teilweise Anpassung an orientalische Gepflogenheiten: männliche > Kinder dürfen verstümmelt werden, aber die Freiheit und Selbstbestimmung > der Frau wird selbst gegen ihren Willen geschützt. Muss man Sorge haben, dass diese politisch verfolgten jetzt in einem anderen Land Asyl beantragen? Man munkelt, dass z.B. Saudi-Arabien in der religiösen Gesetzgebung weit fortschrittlicher sein soll als das rückständige Deutschland.
Shorty schrieb: > Man munkelt, dass z.B. Saudi-Arabien in der religiösen Gesetzgebung weit > fortschrittlicher sein soll als das rückständige Deutschland. So ist es, man hört schon von der einen oder anderen deutschen Muslima, die einen Kurzurlaub in Saudi-Arabien einlegt, um mal ein paar Runden zu drehen. Da wird das Straßenbild auch von viel schickeren Autos beherrscht, heißt es ...
Percy N. schrieb: > die einen Kurzurlaub in Saudi-Arabien einlegt, > um mal ein paar Runden zu drehen. Dort benötigen die Frauen auch die Erlaubnis des Mannes um sich außerhalb zu bewegen. Dieser bekommt dann die Strafzettel. Solche Strafzettel sind dort dank der Sure 4:34 auch viel wirksamer die Fahrer*innen im Straßenverkehr zu disziplinieren.
Schlaumaier schrieb: > Senf D. schrieb: >> Schlaumaier schrieb: >>> Nachteil : Der Staat bekommt zu viel davon [von einer Bonuszahlung / Gewinnbeteiligung] ab. >> >> Nein, nur seinen gerechten Anteil gemäß Einkommensteuer. > > Richtig. > > Aber mit Aktien die man länger ich glaube ein Jahr behält, bekommt > Papa-Staat bedeutend weniger ab. Wenn dein Arbeitgeber dir heute als Bonus/Erfolgsbeteiligung Aktien in die Hand drückt, musst du diese selbstverständlich zum tagesaktuellen Wert wie Einkommen versteuern (sobald der Freibetrag von 360€/Jahr überschritten ist). Erst wenn du diese Aktien verkaufst, wird auf den weiteren Wertzuwachs der Aktien nur (maximal) die pauschale Kapitalertragssteuer fällig. MfG, Arno
Solche bescheuerten Anworten wie diese hier, sind der Grund, warum dieses Forum in der letzten Zeit immer mehr an Wert verloren hat. Wenn DU nix dazu zu sagen hast, dann tu doch den anderen Lesern hier den Gefallen und sei einfach still. Ist ja manchmal wie ein Kindergarten hier..
achderschonwieder schrieb: > Solche bescheuerten Anworten wie diese hier, sind der Grund, > warum dieses Forum in der letzten Zeit immer mehr an Wert > verloren hat. > Wenn DU nix dazu zu sagen hast, dann tu doch den anderen Lesern > hier den Gefallen und sei einfach still. > > Ist ja manchmal wie ein Kindergarten hier.. Ich meinte den Beitrag von meine Mudder
Goldesel schrieb: > Wo finde ich meine Aktien? > > Viele Grüße Wallstreet, Gebäude 5, Stock 47, 4. Tür links. Brauchst aber Passierschein A38.
Istdochlogisch schrieb: > Goldesel schrieb: >> Wo finde ich meine Aktien? .... > Wallstreet, Alle angemeldetet Forumsteilnehmer dürfen sich daher Ihre Leimpunkte bei mir abholen. Für jene, die immer noch auf den Boden zurückgefunden haben, sei erwähnt, die Leimpunkte gibt es nur, wenn man Trollen auf den Leim gegangen ist.
Dieter schrieb: > Dort benötigen die Frauen auch die Erlaubnis des Mannes um sich > außerhalb zu bewegen. Dieser bekommt dann die Strafzettel. Solche > Strafzettel sind dort dank der Sure 4:34 auch viel wirksamer die > Fahrer*innen im Straßenverkehr zu disziplinieren. So ähnlich war das hierzulande bis In die 70er auch, ganz ohne Koran. Das BGB reichte völlig aus.
Istdochlogisch schrieb: > Goldesel schrieb: >> Wo finde ich meine Aktien? >> >> Viele Grüße > > Wallstreet, Gebäude 5, Stock 47, 4. Tür links. > Brauchst aber Passierschein A38. Oh, da hat jemand zu viel Asterix und Obelix geschaut^^
Percy N. schrieb: > So ähnlich war das hierzulande bis In die 70er auch, Das kommt alles wieder, wenn sich durch die Demographie die Verhältnisse hier ausreichend geändert haben. Im Thread Ebay spinnt, obszöne Texte? von Cyblord, 10.05.2022 11:33, zitierte Urteil fiel deshalb auch schon anders aus.
Dieter schrieb: > Das kommt alles wieder, wenn sich durch die Demographie die Verhältnisse > hier ausreichend geändert haben. Im Thread Ebay spinnt, obszöne Texte? > von Cyblord, 10.05.2022 11:33, zitierte Urteil fiel deshalb auch schon > anders aus. Keineswegs, falls Du Beitrag "Re: Ebay spinnt, obszöne Texte?" meinen und nur zu unwillig (oder unfähig?) gewesen sein solltest, anständig zu zitieren. Noch vor gut 20 Jahren entsprach unser Sexualstraf- und Zivilfamilienrecht deutlich eher orientalischen Vorstellungen, wonach es zB bei sexuellen Missbrauch junger Frauen (und nur dieser!) auf deren Unbescholtenheit ankam oder der Täter straflos blieb, wenn er das Opfer geheiratet hatte was damals bereits in sehr jungen Jahren möglich war. Ebrnso war die Vergewaltigung von Männern oder Knaben nicht strafbar, wie auch diejenige def eigenen Ehefrau, dafür aber homosexuelle Handlingen (nur von Mönnern!). Auch exhibitionistische Handlungen sind für Frauen allenfalls inter sehr verwickelten Bedingungen steafbar, vermutlich mit Rücksicht auf die Modebranche und ältere Politiker vom Schlage eines Rainer Brüderle.
> von Percy N. (vox_bovi) > 10.05.2022 15:26 Was hat der Schwachsinn mit dem Thema zu tun ?
Ein normaler Mensch hat kein Aktien vom eigenen Arbeitgeber,baut der Sch--- ist der Profit und der Arbeitsplatz futsch. Dies gab es mal vor Jahren als es Holzmann schlecht ging,kauften die Arbeiter Aktien von der Fa.dann war das Geld und der Arbeitsplatz weg. Die Arbeiter glaubten sie kaufen Aktien und der Fa. gehts wieder gut.
Hans K. schrieb: > Ein normaler Mensch hat kein Aktien vom eigenen Arbeitgeber Das sehe ich nicht so. Aktien vom Arbeitgeber werden ja wohl nur einen kleinen Teil des Portfolios ausmachen, und warum sollte man die günstigen Aktienprogramme des Arbeitgebers nicht nutzen, da wäre man ziemlich dumm. Die Rabatte sind in der Regel so hoch, dass man quasi immer mit Gewinn aus der Sache rausgeht.
> von Dieter (Gast) > 11.05.2022 22:10 > Do not feed the troll! Was heißt das ?
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