Immer wieder lese ich von extrem fragwürdigen Entscheidungen, wo ein Hamburger Gericht scheinbar Null Ahnung vom Internet hat. Dieses mal https://www.republik.ch/2022/06/22/am-gericht?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE Was haltet ihr von dem Fall? Wenn ein DNS Betreiber Schuld ist, dass ein Bösewicht das Internet für seine Straftaten benutzen konnte, dann müsste TomTom Schuld sein, wenn jemand seinen Tatort mit dem Navi gefunden hat. Niemand würde mehr Messer herstellen, wenn andere Gerichte nach Hamburger Logik vorgehen würden. Ich verstehe dieses Rechtssystem nicht mehr. Es kommt mir zunehmend willkürlich vor.
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Beitrag #7110060 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Immer wieder lese ich von extrem fragwürdigen Entscheidungen, wo ein > Hamburger Gericht scheinbar Null Ahnung vom Internet hat. Ja, die Bilanz des Hamburger Gerichts in solchen Fragen ist peinlich, weshalb sich manche genau dieses Gericht aussuchen. Dass dies möglich ist, dass Sachverhalte, die weil "Internet" nicht regional begrenzt sind, quasi weltweit beurteilt werden können, und sich Leute dementsprechend weltweit jenes Gericht aussuchen können, das die besten Chancen mindestens in der ersten Instanz verspricht, ist Teil des Problems. Gerichten und Richtern selbst kann man aber schlecht par ordre du mufti Vorschriften machen, wie sie zu urteilen haben. Das kommt nämlich noch schlimmer rüber als Gaga-Urteile. Es wäre aber nicht der erste Fall, in dem ein Urteil dieses Gerichts in oberen Instanzen korrigiert wurde.
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(prx) A. K. schrieb: > Ja, die Bilanz des Hamburger Gerichts in solchen Fragen ist peinlich, Nicht nur in solchen Fragen... in Hamburg war doch auch dieser schillernde Richter Gnadenlos tätig, bevor er dort Innensenator, Zweiter Bürgermeister und später in verschiedenen "Reality"-TV-Formaten gesehen wurde.
Beitrag #7110098 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ein T. schrieb: > Nicht nur in solchen Fragen... in Hamburg war doch auch dieser > schillernde Richter Gnadenlos tätig, bevor er dort Innensenator, Zweiter > Bürgermeister und später in verschiedenen "Reality"-TV-Formaten gesehen > wurde. An diesem Herrn kann man erkennen, wozu Politik gut sein kann. ;-) Ihn als Richter loszuwerden war gescheitert. Aber indem er dankenswerterweise selbst und freiwillig dieses sichere Pflaster verliess, um sich in die politische Schlangengrube zu begeben, erledigte er sich letzten Endes selbst. Im brasilianischen Exil nervt er nicht mehr wirklich. Kann denn niemand die Damen und Herren des Hamburger Gerichts zu einer ähnlichen Karriere überreden? Bekloppte oder auch nur ahnungslose Politiker gibt es viele, da fallen ein paar mehr kaum auf. Und Brasilien ist gross.
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Allgemein fehlt es der Deutschen Gerichtsbarkeit zunehmend an Verhältnismäßigkeit. Für einen Mittelfinger gegen Polizeibeamte gab es 5000 Euro, wenn die Leute fahren wie die Henker, dann sind die Strafen gerade zu lächerlich. Oder die DB musste wohl 1000 Euro Strafe zahlen, weil sich ein Kunde nicht als Mann oder Frau ansprechen lassen wollte. Je besser es der Gesellschaft geht, desto bescheuerter die Rechtssprechung, könnte man meinen.
Na dann haben wir doch Glück, daß sich das im Zuge der Energiekostenexplosion und einer seit dem Krieg nicht mehr gekannten Inflation bald wieder ändert.
Ben B. schrieb: > Na dann haben wir doch Glück Jetzt wird sich die Gesellschaftsform ändern, nur WAS wird dies sein?
Es ist eigentlich ein Unding das Urteile ohne jegliche Sachkunde gefällt werden können. Aufgrund der inzwischen jahrelangen Presseberichte sollten das Hamburger Personal langsam merken dass da dringend Informationsbedarf besteht. Sollen sie doch ein paar hausinterne Seminare mit verpflichtender Teilnahme machen. Aber wozu, egal was man für einen Unfug verzapft, man ist schließlich unabhängiger Richter und Gehalt gibt's so oder so.
(prx) A. K. schrieb: > Kann denn niemand die Damen und Herren des Hamburger Gerichts zu einer > ähnlichen Karriere überreden? Bekloppte oder auch nur ahnungslose > Politiker gibt es viele, da fallen ein paar mehr kaum auf. Und Brasilien > ist gross. Deinen Vorschlag finde ich überaus charmant, allerdings... okay, die hamburgische "Rechtsprechung" ist die eine Sache, die Vorgaben des Gesetzgebers und die darauf basierenden Allmachtsphantasien der Rechteinhaber spielen aber auch eine Rolle. Vermutlich würden die Rechteinhaber zurückhaltender auftreten, wenn es ihnen vom Gesetzgeber und der Justiz nicht so leicht gemacht würde -- oder wenn die Kunden massenhaft vom Kauf der Produkte so auftretender Konzerne absehen würden. Jetzt die alleinige Verantwortung auf die hamburgischen Gerichte abzuwälzen, ist daher zweifellos zu kurz gegriffen.
> oder wenn die Kunden massenhaft vom Kauf der Produkte so auftretender > Konzerne absehen würden. Träum weiter. Solidarität ist eine Sache, die mir solange nichts als Kosten und Ärger einbringt, bis ich sie mal selber brauche.
Das LG Hamburg ist bekannt dafür, Urheber- und Persönlichkeits-Angelegenheiten meist zugunsten des Inhabers zu entscheiden. Aber es gibt ja noch höhere Instanzen.
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Sven L. schrieb: > Für einen Mittelfinger gegen Polizeibeamte gab es 5000 Euro In meinem Fall 30 Tagessätze, allerdings nicht gegen einen Beamten sondern gegen eine Privatperson. Ich habe das gar nicht getan, aber der Richter hat dem "Opfer" auch so ohne Beweise geglaubt, obwohl die beiden Zeugen "ich habe nichts davon gesehen" ausgesagt haben. So viel zum Thema "unverhältnismäßig". Dagegen kommt man ohne Vitamin B und viel Geld nicht an.
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(prx) A. K. schrieb: > Mit Anwalt? Leider ohne. Die Polizei meinte, das Video der Überwachungskamera würde meine Schandtat beweisen. Da habe ich mich relativ entspannt zurück gelehnt und gesagt "ja macht mal, damit bin ich ja entlastet". Das war sehr dumm von mir. Ich habe auch nicht damit gerechnet, ohne klaren Beweis großartig bestraft zu werden. Weil ich das damals nicht verstanden hatte, bat ich den Richter um Erklärung. Er sagt, dass er für Ordnungswidrigkeiten keine Beweise braucht. Der andere Mann war ihm sympatischer, deswegen hat er gegen mich entschieden.
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Ich frage mich, neben der Kompetenz die man beweist, warum ein LANDGERICHT Hamburg da eingangs überhaupt eine Zuständigkeit anerkennt. Ich meine... alleine schon in Zeiten von Personalmangel und so?
Oliver S. schrieb: > Es ist eigentlich ein Unding das Urteile ohne jegliche Sachkunde gefällt > werden können. Warum nicht? In der Legislative ist das doch auch schon längere Zeit die Regel...
Icke ®. schrieb: > In der Legislative ist das doch auch schon längere Zeit die > Regel... Die Fachleute sitzen dort, wo sie dafür bezahlt werden. Also bei den Interessengruppen. Auch das gibts nicht zu knapp, beispielsweise im Gesundheitsbereich, wird dann aber ebenso kritisiert. Wie sie es machen, sie machen es falsch.
Oliver S. schrieb: > Es ist eigentlich ein Unding das Urteile ohne jegliche Sachkunde gefällt > werden können. Das könnte man von Wahlen auch sagen. ;-) Nein. Gerichte können und müssen keine Experten zu allem sein. Dafür gibts Experten in den Verhandlungen und in den Argumenten beider Seiten. Dafür gibt es etwas, was sie definitiv nicht haben sollten: Eine vorgefasste Meinung und eine Grundtendenz. Ich ahne, dass dies bei einer Beschäftigung mit den immer gleichen Themen auf Dauer schwierig ist, besonders, wenn man dann auch noch mit immer den gleichen Leuten (Anwälten) mindestens auf einer der beiden Seiten zu tun hat. In diesem Sinn ist gewonnene Fachkenntnis vielleicht eher nachteilig.
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(prx) A. K. schrieb: > Dafür gibt es etwas, was sie definitiv nicht haben sollten: Eine > vorgefasste Meinung und eine Grundtendenz. Also gerade nicht wie das BVerfG?
wenn das durchkommt, wird das halbe Web blockiert. Natürlich wieder nur für Deutschland So wie dereinst viele Musikvideos auf Youtube "...in Deinem Land nicht verfügbar" waren
Beitrag #7111252 wurde von einem Moderator gelöscht.
Uschi L. schrieb im Beitrag #7111252: > Hausdurchsuchung gefällig? > Dann meckert nur weiter! oh frisch angemeldet. hörst Du schon wieder ein Summen?
Stefan ⛄ F. schrieb: > Ich verstehe dieses Rechtssystem nicht mehr. Es kommt mir zunehmend > willkürlich vor. Die Juristen sind auch nicht mehr das was diese mal waren. Das sieht man gut, wenn man die Begründungen zu den Urteilen liest. Noch ein Indiz wäre wie lange man darauf warten muss im Vergleich zu früher, bis das kommt trotz Computer statt Schreibmaschine. Ein bißchen einen Einblick gab mir mal ein Friseur aus dem Orient, der bei sich in der Heimat und in USA Recht studiert hatte, aber hier die Abschlüsse nicht anerkannt wurden. Er erklärte anhand einer Beispiele unterschiedlicher Urteile auf Basis der Philosophy der Sippenhaftung im Vergleich zum BGB und Strafrecht. Das Urteil erinnert mich an sein Beispiel wo jemand arglos dem "Bösewicht" nur geholfen hat die Straße u. Hausnummer zu finden. Das Urteil wäre analog einem solchen Rechtsverständnis.
Uschi L. schrieb im Beitrag #7111252: > Hausdurchsuchung gefällig? > Dann meckert nur weiter! Überwachung gefällig!
Stefan ⛄ F. schrieb: > Ich habe auch nicht damit gerechnet, ohne klaren Beweis großartig > bestraft zu werden. Weil ich das damals nicht verstanden hatte, bat ich > den Richter um Erklärung. Er sagt, dass er für Ordnungswidrigkeiten > keine Beweise braucht. Der andere Mann war ihm sympatischer, deswegen > hat er gegen mich entschieden. ..ein Urteil wird doch immer Begründet?
wie hiess es im Link? (bitte korrigiert mich falls falsch gelesen...) Alle anderen Beteiligten der "Lieferkette" haben auf ein Anschreiben des Medienunternehmens nicht geantwortet. Daher war die Klage gegen diese erfolglos. Die jetzt Beklagte hat offensichtlich geantwortet und sitzt jetzt tief in der Sch... Was heisst das: Wenn ein Brief von "Sonie" als Absender ins Haus flattert, einfach ignorieren. Genau wie mit diesen Microsoft- oder Enkeltrick-Anrufen :-]
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Al. K. schrieb: > ..ein Urteil wird doch immer Begründet? Nur mündlich. Wie gesagt hat der Richter hat dem anderen Mann geglaubt, und mir nicht. Wie gesagt, bei Ordnungswidrigkeiten darf er das so tun.
Beitrag #7111545 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Nur mündlich. Wie gesagt hat der Richter hat dem anderen Mann geglaubt, > und mir nicht. Wie gesagt, bei Ordnungswidrigkeiten darf er das so tun. wenn gegen das Urteil vorgegangen werden soll wird doch Dies in Schriftform benötigt. Bevor eine Klage dagegen erhoben wird, muss ich doch prüfen lassen können ob ich auch ob siegen kann.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Al. K. schrieb: >> ..ein Urteil wird doch immer Begründet? > > Nur mündlich. Wie gesagt hat der Richter hat dem anderen Mann geglaubt, > und mir nicht. Wie gesagt, bei Ordnungswidrigkeiten darf er das so tun. Zu OWI Verfahren steht da: Ordnungswidrigkeitengesetz § 77b Absehen von Urteilsgründen (1) 1Von einer schriftlichen Begründung des Urteils kann abgesehen werden, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichten oder wenn innerhalb der Frist Rechtsbeschwerde nicht eingelegt wird. Also deine Geschichte passt nicht Stefan. Natürlich kann der Richter dem einen glauben und dem Anderen nicht. Das kann er auch bei Strafverfahren oder Zivilsachen. Aber eine Begründung muss sein, sonst kannst du nämlich gegen so ein Urteil keine Rechtsmittel einlegen.
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Cyblord -. schrieb: > Also deine Geschichte passt nicht Stefan. Wieso nicht, ich habe auf Beschwerde verzichtet.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Also deine Geschichte passt nicht Stefan. > > Wieso nicht, ich habe auf Beschwerde verzichtet. Ja dann bist du aber selber Schuld dass das Urteil nicht begründet wurde. Und sonst keiner.
Das Problem bei der ganzen Juristerei ist doch immer, das für jemanden der Geld hat schnell teuer werden kann, weshalb viele normale Menschen nach der ersten Instanz aufhören. Wie hat es mal jemand passend erklärt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wenn man im Recht ist, die andere Seite aber größere finanzielle Mittel hat, dann zieht diese das Verfahren solange in die Länge bis dem Gegenüber das Geld ausgeht.
Sven L. schrieb: > Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Eben. Nach meinem Einstiegsfehler (auf Anwalt zu verzichten) jetzt nachträglich dem Richter an bein zu Pinkeln, wäre wohl noch dümmer gewesen. Da bezahle ich lieber das Ordnungsgeld und begegne diesen Menschen hoffentlich nie wieder.
Sven L. schrieb: > Wie hat es mal jemand passend erklärt: Recht haben und Recht bekommen > sind zwei verschiedene Dinge. Wenn man im Recht ist, die andere Seite > aber größere finanzielle Mittel hat, dann zieht diese das Verfahren > solange in die Länge bis dem Gegenüber das Geld ausgeht. Toller Spruch. Stimmt aber für D nicht. Die Instanzen sind begrenzt. Und die Kosten überschaubar. Stefan ⛄ F. schrieb: > Eben. Nach meinem Einstiegsfehler (auf Anwalt zu verzichten) jetzt > nachträglich dem Richter an bein zu Pinkeln, wäre wohl noch dümmer > gewesen. Was soll das heißen? Man legt ein Rechtsmittel ein und sieht diesen Richter sowieso in diesem Verfahren nicht wieder. Das hat mit "ans Bein pinkeln" nichts zu tun. Wenn ich es nicht war, akzeptiere ich doch kein Urteil wenn ich Rechtsmittel habe. Erst tröge und ängstlich reagieren und dann auf das Rechtsystem schimpfen. Passt nicht. Das Rechtsystem hätte dir massig Möglichkeiten geboten dein Recht zu bekommen. Aber die Opferrolle passt manchen ganz gut. Dann gibts wieder nen Grund auf den bösen Staat zu schimpfen. Ist auch nicht so anstrengend.
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Cyblord -. schrieb: > Toller Spruch. Stimmt aber für D nicht. Die Instanzen sind begrenzt. Und > die Kosten überschaubar. Der Verlierer zahlt seine Kosten und Auslagen und die seines Gegners auch. Wenn dann noch Gutachten usw. dazu kommen...
Sven L. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Toller Spruch. Stimmt aber für D nicht. Die Instanzen sind begrenzt. Und >> die Kosten überschaubar. > > Der Verlierer zahlt seine Kosten und Auslagen und die seines Gegners > auch. Ja und? Kann passieren. Wenn heute dein Dach einbricht oder die Heizung verreckt zahlst du auch. Das Leben kann kosten verursachen. > Wenn dann noch Gutachten usw. dazu kommen... Dann wirds noch teurer. Darum gings aber nicht. Sondern um das Prozessieren bis der Gegenseite das Geld ausgeht. Und das ist in D nicht so leicht. Freilich zahlst du wenn du verlierst. Und ja, man kann auch verlieren wenn man im Recht ist. Kann vorkommen. Das Leben ist voller Risiken. Aber dafür ungerecht. Seid ihr dann bald mal fertig mit weinen? Ich wusste nicht dass hier im Forum nur kleine Mädchen schreiben.
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Die 30 Tagessätze konnte ich so gerade eben noch aufbringen und damit war der Fall erledigt. Ich kein Interesse, dass es eventuell noch teurer wird. Dann lieber bezahlen und als Lehrgeld weg stecken. Immerhin war ich nicht völlig unschuldig. Ich habe ihm zwar keinen Stinkefinger gezeigt, aber eine andere beleidigende Geste und es fielen entsprechende Worte. Ich hatte absolut kein Interesse daran, dass dies neben dem Stinkefinger (über den geurteilt wurde) noch dazu gekommen wäre. Seit dem hatte ich keinen ähnlichen Fall mehr, also alles gut.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Die 30 Tagessätze konnte ich so gerade eben noch aufbringen und damit > war der Fall erledigt. Ich kein Interesse, dass es eventuell noch teurer > wird. Dann lieber bezahlen und als Lehrgeld weg stecken. Welche Lehre soll das gewesen sein? Erst recht wenn die Geldstrafe für mich hoch ist, will ich die doch abwenden. Und nicht so schnell wie möglich zahlen. > Immerhin war ich nicht völlig unschuldig. Ich habe ihm zwar keinen > Stinkefinger gezeigt, aber eine andere beleidigende Geste und es fielen > entsprechende Worte. Und schon sieht die Sache anders aus. So viel zum Thema "Unschuldig". Du hattest dich nur drauf verlassen dass es schon keine Beweise geben würde. Justizirrtümer sehen aber anders aus. Erinnert mich an einen Bekannten der mir ganz empört erzählte, die Polizei hätte ihn angezeigt weil er einer Streife Nachts angeblich ACAB entgegen gerufen hatte. Hatte er natürlich niemals getan. 600 EUR Strafe bekommen. Auf meine Frage warum er nicht dagegen vorgeht: Naja vielleicht war ich es ja doch... Die Gerichte und die Knäste sind voll von Unschuldigen. In den USA nennt man die "dindus".
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Cyblord -. schrieb: > Welche Lehre soll das gewesen sein? 1) Wenn mich jemand anzeigt, nimm einen Anwalt - egal wie sicher ich mich im Recht fühle. 2) Auch für Kleinigkeiten kann die Strafe hoch sein, vor allem wenn der andere die Geschichte aufbauscht und du die Lüge nicht beweisen kannst. 3) Wenn die Polizei von Videoaufnahmen spricht, gehe nicht davon aus, dass sie tatsächlich verwendet werden. 4) Wenn ich das nächste mal im Zug von jemandem mit Bierfahne blöd angemacht werde, laufe ich lieber weg bevor jemand die Polizei ruft und deswegen der ganze Zug 20 Minuten warten muss.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Welche Lehre soll das gewesen sein? > > 1) Wenn mich jemand anzeigt, nimm einen Anwalt - egal wie sicher ich > mich im Recht fühle. Du warst doch aber gar nicht im Recht. > 2) Auch für Kleinigkeiten kann die Strafe hoch sein, vor allem wenn der > andere die Geschichte aufbauscht und du die Lüge nicht beweisen kannst. Bei Aussage gegen Aussage ist der Richter ziemlich frei. Aber du hattest ja sogar Videobeweise. Die du nicht angeführt hast. > 3) Wenn die Polizei von Videoaufnahmen spricht, gehe nicht davon aus, > dass sie tatsächlich verwendet werden. Um entlastende Beweise für dich solltest du dich schon selbst kümmern. Wenn du dich schon selbst vertrittst. > 4) Wenn ich das nächste mal im Zug von jemandem mit Bierfahne blöd > angemacht werde, laufe ich lieber weg bevor jemand die Polizei ruft und > deswegen der ganze Zug 20 Minuten warten muss. Konfrontationen, gerade mit Besoffenen, sollte man immer aus dem Weg gehen. Manche kapieren das früher, manche brauchen einen Richter dafür.
Cyblord -. schrieb: > Bei Aussage gegen Aussage ist der Richter ziemlich frei. nicht so ganz. Der Kläger steht unter Wahrheitspflicht, macht sich strafbar wenn er lügt. Der Beklagte nicht.
Cyblord -. schrieb: > Du warst doch aber gar nicht im Recht. Das hätte mir ein Anwalt wahrscheinlich erklärt, aber ich meinte ja, deswegen keinen zu brauchen - heute weiß ich es besser. Lehrgeld halt. > Aber du hattest ja sogar Videobeweise. Eben nicht. Polizei und Bahn hatten mir gegenüber die Herausgabe verweigert. Im Gericht hatte ich gefragt, wo denn das Beweisvideo sei, auf dem die ganze Sache laut Polizei basieren soll. Darauf meinte der Richter nur, dass er davon nichts wisse und er auch keins brauche. Cyblord, du kannst gerne noch weitere Details hinterfragen. Aber das Ding ist länger 10 Jahre her. Da kannst du mir nicht helfen.
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Stefan ⛄ F. schrieb: > 4) Wenn ich das nächste mal im Zug von jemandem mit Bierfahne blöd > angemacht werde, laufe ich lieber weg bevor jemand die Polizei ruft und > deswegen der ganze Zug 20 Minuten warten muss. Unabhängig von Deinem Fall: Das ist sicher auch ein Grund, warum es immer weniger Zivilcourage gibt. Halt Dich raus und Du kommst in nix rein. Wie oft hat es schon Fälle gegeben, wo jemand meinte er tut was Gutes und wurde am Ende dafür noch bestraft.
Sven L. schrieb: > Wie oft hat es schon Fälle gegeben, wo jemand meinte er tut was Gutes > und wurde am Ende dafür noch bestraft. Wie oft denn? Hast du mal ein Beispiel?
Sven L. schrieb: > Je besser es der Gesellschaft geht, desto bescheuerter die > Rechtssprechung, könnte man meinen. Das würde die These passen, dass die Anzahl nicht von den Gründen abhängt, sondern von der Zeit und den Ressourcen, die man dafür zur Verfügung hat. Je mehr die Leute dafür übrig haben, desto mehr Ärger gibt es und desto flacher werden mangels ausreichend Substanz die Gründe. ;-)
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Stefan ⛄ F. schrieb: > Im Gericht hatte ich gefragt, wo denn das Beweisvideo sei, auf dem die > ganze Sache laut Polizei basieren soll. Darauf meinte der Richter nur, > dass er davon nichts wisse und er auch keins brauche. Ich denken die ganze Sache kann man unter "keinen Anwalt" zusammenfassen. Das hat aber einfach so gar nichts mit einem schlechten oder ungerechten Rechtssystem zu tun. Ich kann auch nicht sehen, was der Austausch von Beleidigungen mit Zivilcourage zu tun haben soll.
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(prx) A. K. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Je besser es der Gesellschaft geht, desto bescheuerter die >> Rechtssprechung, könnte man meinen. > > Das würde die These passen, dass die Anzahl nicht von den Gründen > abhängt, sondern von der Zeit und den Ressourcen, die man dafür zur > Verfügung hat. Je mehr die Leute dafür übrig haben, desto mehr Ärger > gibt es und desto flacher werden mangels ausreichend Substanz die > Gründe. ;-) Dazu gab es letzthin eine Precht-Folge: Fortschritte in der Bekämpfung von Diskriminierung führen nicht etwa dazu, dass die Leute zufriedener werden. Im Gegenteil, desto stärker fokussiert sich die Gesellschaft auf alles Verbliebene, worüber man sich noch ärgern kann, und desto härter wird die Auseinandersetzung darüber.
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Also wenn mich jemand anzeigt, weil ich ihm einen Mittelfinger gezeigt haben soll, was gar nicht stimmt. Und ich ihn stattdessen beschimpft hab...dann bin ich doch ganz klar im Recht. Dass ich vll. jemanden beleidigt habe, ok...aber kein Mittelfinger. Vll. wärs Dir sogar zugute gekommen, wenn er die anderen Beleidigungen auch noch aufgeführt hätte. Hätte das jemand bezeugen können? -Ansonsten wär vll. eher die Glaubwürdigkeit des "Geschädigten" infrage gestellt worden, wenn er immer was anderes behauptet. Gunnar schrieb ja schon...der Kläger muss die Wahrheit sagen. Du musst gar nix sagen. Aber gut...wenns schon 10 Jahre her ist... Hatte mal so was ähnliches in der Schule damals...da haben wir immer mit Gummies rumgeschossen. Der Lehrer wusste natürlich genau, dass ich beteiligt war, aber er hat mich nie gesehen. Eines Tages flog ein Gummi direkt von schräg hinten links auf mein Federmäppchen (Lehrer hat an die Tafel geschrieben). Er hat sich dann umgedreht und behauptet, ich hätte mit einem Gummi geschossen und würde jetzt einen Verweis kriegen..."Ich habe Sie genau gesehen". - "kann nicht sein" (Er stand mit dem Rücken zu uns). -"Ich habe sie genau gehört wie Sie mit dem Gummi geschossen haben". -"haha" Ja war mir dann erstmal egal. Nächster Tag...Lehrer kommt mit dem Verweis und bittet mich zu unterschreiben...was ich natürlich nicht gemacht hab. Er hat mich dann schon wirklich dazu gedrängt das zu unterschreiben. Hab dann gefragt ob er mich jetzt zu irgendwas nötigen will. Sein Kopf wär fast geplatzt^^ Ende vom Lied...nie wieder was gehört...im Zeugnis stand auch nix. Er konnte nix beweisen (zu dem Zeitpunkt war auch nix zu beweisen, weil ich zu dem Zeitpunkt nix gemacht hab). Wenn ich zu dem Zeitpunkt mit dem Gummi geschossen hätte und er mich erwischt hätte, hätt ich den Wisch anstandslos unterschrieben. Aber nicht so. Gut aber is natürlich was anderes, gegen Gerichte kommt man nicht so leicht an. Aber was ich damit sagen will...lass dich nicht verarschen, auch wenn du vll. nicht ganz unschuldig warst!
Hermann S. schrieb: > Also wenn mich jemand anzeigt, weil ich ihm einen Mittelfinger gezeigt > haben soll, was gar nicht stimmt. Und ich ihn stattdessen beschimpft > hab...dann bin ich doch ganz klar im Recht Du kannst natürlich auch eine Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede o.Ä. stellen. Interessant dabei ist, dass Dir die StA Mit einem Antwortschreiben den Namen des Gegenübers verrät: Betreff: ... Ihre Anzeige gegen xyz DAS ist Datenschutz in Deutschland :-)
Cyblord -. schrieb: > Ich denken die ganze Sache kann man unter "keinen Anwalt" > zusammenfassen. Ja sehe ich auch so. Wir sind vom eigentlichen Thema weit abgedriftet.
(prx) A. K. schrieb: > Es wäre aber nicht der erste Fall, in dem ein Urteil dieses Gerichts in > oberen Instanzen korrigiert wurde. Potzblitz! Kann das wahr sein? Ein Gerichtsurteil wird in der nächsten Instanz abgeändert? Hat man so etwas schon gehört? Im Ernst: kannst Du ein Instanzgericht benennen, dessen Entscheidungen sämtlichst in Rwchtsk5raftx erwachsen sind? (prx) A. K. schrieb: > Aber indem er dankenswerterweise selbst und freiwillig dieses sichere > Pflaster verliess, um sich in die politische Schlangengrube zu begeben, > erledigte er sich letzten Endes selbst. Im brasilianischen Exil nervt er > nicht mehr wirklich. Er istx wieder da. Ja, der auch. > Kann denn niemand die Damen und Herren des Hamburger Gerichts zu einer > ähnlichen Karriere überreden? Bekloppte oder auch nur ahnungslose > Politiker gibt es viele, da fallen ein paar mehr kaum auf. Und Brasilien > ist gross. Hast Du die Entscheidung gelesen? Oder woher weißt Du so genau, ob diese Leute bekloppt sind?
Cyblord -. schrieb: > Sven L. schrieb: > >> Wie oft hat es schon Fälle gegeben, wo jemand meinte er tut was Gutes >> und wurde am Ende dafür noch bestraft. > > Wie oft denn? Hast du mal ein Beispiel? Geradezu tragisch ist der Fall des Proberichters, der einen überführten Angeklagten zu einem Geständnis bewegen wollte, um die jedenfalls zu verhängende Freiheitsstrafe noch zur Bewährung aussetzen zu können. Zu diesem Zweck unterbrach wr die Verhandlung, schnappte ersich den Angeklagten und ging mit diesem zum Zellentrakt des Gerichtes und sperrte ihn für ein paar Minuten in einen Haftraum, um ihm vor Augen zu führen, was ihm drohe. Wie die Sache weiterging dürfte klar sein. Es gibt aber auch nette und fürsorgliche Strafrichter, die noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind.
●DesIntegrator ●. schrieb: > Ich frage mich, neben der Kompetenz die man beweist, > warum ein LANDGERICHT Hamburg da eingangs > überhaupt eine Zuständigkeit anerkennt. Könntest Du Dir unter Umständen vorstellen, dass es dafür gesetzliche Regelungen gibt?
Icke ®. schrieb: > Oliver S. schrieb: > >> Es ist eigentlich ein Unding das Urteile ohne jegliche Sachkunde gefällt >> werden können. > > Warum nicht? In der Legislative ist das doch auch schon längere Zeit die > Regel... Genau da liegt das Problem. Genau wie in der IT: Unsinn rein, größerer Unsinn raus. Da hilft einem Gericht die beste Sachkunde nichts, wenn gesetzlich geregelt ist, dass Mäuse sich von Katzen ernähren, sofern sie keine Hunde erbeuten können.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Cyblord -. schrieb: > >> Ich denken die ganze Sache kann man unter "keinen Anwalt" >> zusammenfassen. > > Ja sehe ich auch so. Wir sind vom eigentlichen Thema weit abgedriftet. Was genau stört Dich denn nun?
Percy N. schrieb: > Was genau stört Dich denn nun? Dass das Hamburger Gericht scheinbar oft unschuldige oder gar unbeteiligte fertig macht, wenn es etwas mit Internet zu tun hat.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Was genau stört Dich denn nun? > > Dass das Hamburger Gericht scheinbar oft unschuldige oder gar > unbeteiligte fertig macht, wenn es etwas mit Internet zu tun hat. "Oft" kann ich dem verlinkten Beitrag nicht entnehmen. "Unschuldige oder gar Unbeteiligte fertigmachen" auch nicht. Was hindert die Antragsgegnerin eigentlich, die verlangte Sperrung vorzunehmen? Oder warum sonst sollte diese unzumutbar sein?
Percy N. schrieb: > "Oft" kann ich dem verlinkten Beitrag nicht entnehmen. Nein, "oft" habe ich geschrieben, weil ich derartige Berichte in der Presse oft gelesen habe. > warum sonst sollte diese unzumutbar sein? Das kann ich nicht beurteilen. Im Artikel stand aber, dass eine nur regional wirksame Sperre kompliziert und derzeit nicht vorgesehen sei. Klingt, als müssten sie dazu erst ein Konzept entwickeln, oder Software.
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Stefan ⛄ F. schrieb: > Das kann ich nicht beurteilen. Im Artikel stand aber, dass eine nur > regional wirksame Sperre kompliziert und derzeit nicht vorgesehen sei. > Klingt, als müssten sie dazu erst ein Konzept entwickeln, oder Software. Letzteres kann ich nicht beurteilen; mir ist aber schon bei der Lektüre des Artikels aufgefallen, dass man sich darauf kapriziert. Die Tatsache, dass das Gericht sich nicht in der Lage gesehen hat, eine weltweite Sperre aufzuerlegen (was ich vermute), bedeutet nicht, dass die Antragsgegnerin diese im Verhältnis zur Antragstellerin nicht vollziehen dürfte. Welche Hindernisse einer weltweiten Sperrung im Wege stehen können sollten, wurde leider nicht mitgeteilt. Vielleicht wäre es hilfreich, sich die Entscheidung selbst anzusehen. https://openjur.de/u/2350143.html Das Aktenzeichen im verlinkten Artikel ist unrichtig.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Dass das Hamburger Gericht scheinbar oft unschuldige oder gar > unbeteiligte fertig macht, wenn es etwas mit Internet zu tun hat. Ich habe mal eben die entscheidende Passage aus der Entscheidung kopiert: "a) Die Antragsgegnerin haftet für die vorgenannte Rechtsverletzung weder als Täterin noch als Teilnehmerin, denn sie betreibt keine der beiden genannten Internetseiten und hat die vor genannten Verlinkungen nicht selbst gesetzt. Auch eine wissentliche Mitwirkung an den Linksetzungen und deren Veröffentlichungen wirft die Antragstellerin der Antragsgegnerin nicht vor. b) Die Antragsgegnerin leistet mit ihrem Dienst einen willentlichen, adäquat-kausalen Beitrag zur Erreichbarkeit der Verlinkungen auf der Internetseite und der über die Verlinkungen erreichbaren Speicherplätze für die Nutzer des Internets. (1) Unabhängig von der Haftung für Täterschaft und Teilnahme kann im Urheberrecht derjenige als Störer zur Unterlassung verpflichtet sein, der in irgendeiner Weise - sei es auch ohne Verschulden - willentlich und adäquat kausal zu einer Urheberrechtsverletzung beigetragen hat. Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH 15.10.1998,1 ZR 120/96, GRUR 1999,418, 419 - Möbelklassiker). Ein adäquat-kausaler Beitrag zu einer rechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung geschützte Inhalte im Internet ist allerdings bereits dann zu bejahen, wenn der Beitrag für die Erreichbarkeit des Inhalts für die Nutzer des Internets von erheblicher Relevanz ist; dabei steht es der Kausalität nicht entgegen, wenn die Website, unter der die betroffenen Inhalte aufrufbar sind, auch noch auf andere Weise erreichbar ist, denn hypothetische Kausalverläufe stehen der Ursächlichkeit eines tatsächlichen Verhaltens für eine Rechtsverletzung nicht entgegen (BGH, Urt. v. 15.10.2020 - I ZR 13/19, GRUR 2021, 63, 64 f. Rz. 19 m.w.N. - Störerhaftung des Registrars - dort zur Erheblichkeit des Domainnamens für die Erreichbarkeit von Internetseiten). Es kommt mithin für die Störerhaftung darauf an, ob der Beitrag des Störers die für die Erreichbarkeit des rechtsverletzenden Angebots mittels einer spezifischen Folge von auf den Abruf gerichteten Befehlen von erheblicher Relevanz ist und ob es dem Störer rechtlich und tatsächlich möglich ist, die Erreichbarkeit der rechtsverletzenden Inhalte auf diesem spezifischen Abrufweg zu verhindern, unabhängig davon, ob die Inhalte auf anderen Abrufwegen weiterhin erreichbar sind. (2) Diese Voraussetzungen treffen auf den Dienst der Antragsgegnerin zu." Das LG Hamburg tut also nichts weiter, als Rechtsgrundsätze des BGH anzuwenden. Wie man dies als Spezifikum dieses Gerichtes ansehen kann, das ist mir bisher nicht klar.
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Percy N. schrieb: > Das LG Hamburg tut also nichts weiter, als Rechtsgrundsätze des BGH > anzuwenden. Wie man dies als Spezifikum dieses Gerichtes ansehen kann, > das ist mir bisher nicht klar. Warte ab, bis sie dich am Wickel haben. Hamburg fällt da wirklich besonders oft negativ auf.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Warte ab, bis sie dich am Wickel haben. Hamburg fällt da wirklich > besonders oft negativ auf. Lies einfach die Entscheidung; dort sind auch andere Gerichte als der BGH zitiert, nur Hamburg ist nicht dabei. Daneben ist erkennbar, dass sich das erkennende Gericht erhebliche Mühe gegeben hat, die Interessen der Antragsgegnerin zu berücksichtigen. Aber es ist interessant, wie gut sich manche Latrinenparolen in interessierten, aber fachfremden Kreisen halten. Das mag in beschränktem Umfang für eine spezifische Gruppenidentität förderlich sein, unterstützt aber hauptsächlich Ressentiments. Letzteres ist insoweit problematisch, als sie im Gegendatz zu Vorueteilen kaum kurabel sind, was wiederum einen sachgerechten Umgang mit der Materie erschwert. Aber vielleicht wartest Du selbst einfach, bis irgendwo im Netz äußerst private Photos Deiner Tochter auftauchen.
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Sven L. schrieb: > Oder die DB musste wohl 1000 Euro Strafe zahlen, weil sich ein Kunde > nicht als Mann oder Frau ansprechen lassen wollte. Nein, musste sie nicht.
Dieter D. schrieb: > Ein bißchen einen Einblick gab mir mal ein Friseur aus dem Orient, der > bei sich in der Heimat und in USA Recht studiert hatte, Ich hatte mich schon häufiger gefragt, von welchem Friseur Deine sonderbaren Histörchen stammen könnten ....
Gunnar F. schrieb: > nicht so ganz. Der Kläger steht unter Wahrheitspflicht, macht sich > strafbar wenn er lügt. Der Beklagte nicht. Woher hast Du diesen Blödsinn?
Stefan ⛄ F. schrieb: > In meinem Fall 30 Tagessätze, allerdings nicht gegen einen Beamten > sondern gegen eine Privatperson. Ich habe das gar nicht getan, aber der > Richter hat dem "Opfer" auch so ohne Beweise geglaubt, obwohl die beiden > Zeugen "ich habe nichts davon gesehen" ausgesagt haben. Stefan ⛄ F. schrieb: > Ich habe auch nicht damit gerechnet, ohne klaren Beweis großartig > bestraft zu werden. Weil ich das damals nicht verstanden hatte, bat ich > den Richter um Erklärung. Er sagt, dass er für Ordnungswidrigkeiten > keine Beweise braucht. Seit wann ist Beleidigung eine Ordnungswidrigkeit? Seit wann werden OWis mit Geldstrafen geahndet? Seit wann gelten in Strafsachen anferre Beweisregeln als in OWi-Sachen? Stefan, lass uns zu Deinen Gunsten davon ausgehen, dass die lange verstrichene Zeit Deine Erinnerung getrübt hat. > Der andere Mann war ihm sympatischer, deswegen > hat er gegen mich entschieden. So etwas kommt leider vor, nicht nur im Strafrecht.
Percy N. schrieb: > Seit wann ist Beleidigung eine Ordnungswidrigkeit? Vermutlich spielte eine Rolle, dass jemand anbot, die Polizei zu rufen und der Suffkopp dann meinte: Ja tun sie das, damit dieser Freak weg gesperrt wird. Deswegen wurde der ganze Zug angehalten. Es ist auch nicht der Suffkopp, der geklagt hat, sondern die Staatsanwaltschaft. > Seit wann gelten in Strafsachen anferre Beweisregeln als in OWi-Sachen? Keine Ahnung, ich bin kein Jurist. Vielleicht hilft die dieses Zitat: > Es ist nicht Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen. > Vielmehr muss das Gericht mit den zur Verfügung stehenden > Beweismitteln die Täterschaft des Betroffenen nachweisen > (OLG Hamm 18.9.03, 2 Ss OWi 595/03, Abruf-Nr. 032487). In diesem Fall genügte dem Richter die Aussage meines Gegners. Klägerin war übrigens die Staatsanwaltschaft. Ich denke, der Mann hat gelogen, um seinen Ruf nach der Polizei zu rechtfertigen. Wenn es bei "wir hatten kurz Streit, es ist nichts passiert" geblieben wäre, dann hätte er vermutlich den schwarzen Peter gehabt. Auch dir möchte ich sagen, dass du mir in diesem Fall nicht helfen kannst. Und wenn dir die ganze Story an den Haaren herbei gezogen vor kommt, dann soll es halt so sein. Ich habe mit dem Fall abgeschlossen. Also lass gut sein. Ich wollte über Fälle diskutieren, wo Hamburger Gerichte fragwürdige Entscheidungen fällten.
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Stefan ⛄ F. schrieb: > Keine Ahnung, ich bin kein Jurist. Offenkundig. Das ist nicht schlimm. Aber Deine gesamte Antwort geht schon in Richtung mutwillige Ignoranz.
Percy N. schrieb: > Deine gesamte Antwort geht schon in Richtung mutwillige Ignoranz. Ich verstehe nicht, was dieser Satz bedeuten soll. Können wir bitte auf das Thema "Was ist nur mit dem Hamburger Gericht los?" zurück kommen?
Bei diesem Gericht sind die Pommes viel zu fettig, und in den Burger Pettis ist ganz viel Brot.
Recht kriegen und recht haben sind leider unterschiedliche Dinge. D.h. "Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht sind wir alle in Gottes Hand" Zurück zu dem Urteil wäre anzumerken eine Erweiterung der Störerhaftung auf DNS-Resolver. Genaugenommen wird hier von dem Service verlangt eine Contentfilterung durchzuführen. Hinter www.mikrocontroller.net befindet sich eine IP. D.h. bei der Abfrage nach diesem Link: Beitrag "Re: Wa ist nur mit dem Hamburger Gericht los?" Wird vom Resolver nur die IP zu dieser Adresse "www.mikrocontroller.net" ausgeliefert und der Rest "/topic/539015#7112236" wird nicht ausgewertet. Das Urteil verlangt das aber. Dieser DNS-Resolver bekommt aber nur die https Signaturen&Keys für das Wurzelverzeichnis www.mikrocontroller.net und keine für die Unterverzeichnisse. Die weitere Kommunikation findet dann in direkter Kommunikation mit der IP von www.mikrocontroller.net statt. Es gibt auch Länder, Provider und Browser, die lassen an bestimmte DNS-Resolver auch nur den Anteil "www.mikrocontroller.net" durch und alles dahinter wie z.B. "/topic/539015#7112236" wird abgeschnitten.
Dieter D. schrieb: > s gibt auch Länder, Provider und Browser, die lassen an bestimmte > DNS-Resolver auch nur den Anteil "www.mikrocontroller.net" durch und > alles dahinter wie z.B. "/topic/539015#7112236" wird abgeschnitten. Wie meinst du das? Das DNS Protokoll sieht doch überhaupt keine URLs vor, sondern überträgt immer nur die Anfrage nach "www.mikrocontroller.net" ohne Pfad und ohne irgendwelche Informationen, die mit https zu tun haben. Das wird nicht von irgendwem abgeschnitten, sondern ist im DNS nie drin
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Dieter D. schrieb: > Zurück zu dem Urteil wäre anzumerken eine Erweiterung der Störerhaftung > auf DNS-Resolver. Welches Urteil? Dieter D. schrieb: > Genaugenommen wird hier von dem Service verlangt eine Contentfilterung > durchzuführen. Woher nimmst Du das? > Hinter http://www.mikrocontroller.net befindet sich eine > IP. > D.h. bei der Abfrage nach diesem Link: > Beitrag "Re: Wa ist nur mit dem Hamburger Gericht los?" > Wird vom Resolver nur die IP zu dieser Adresse "www.mikrocontroller.net" > ausgeliefert und der Rest "/topic/539015#7112236" wird nicht > ausgewertet. Das Urteil verlangt das aber. Das wirst Du doch ganz gewiss mit einem Zitat belegen können ...
Cyblord -. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Wie oft hat es schon Fälle gegeben, wo jemand meinte er tut was Gutes >> und wurde am Ende dafür noch bestraft. > > Wie oft denn? Hast du mal ein Beispiel? Mein ehemaliger Fahrschullehrer hatte auf einem Weg eine ältere Frau auf dem Boden liegend gefunden. Er hat sich dann in sein Auto gehoben, ins Krankenhaus gefahren und dafür gesorgt dass sie schnell dran kommt. Die Polizei hat sich dann bei ihm gemeldet und hat ein Foto von ihm gemacht. Die alte Frau hat denjenigen der sie angefahren hat auf dem Foto genau erkannt, es war der Fahrschullehrer. Das nächste mal fährt er an so etwas vorbei, ist ja möglich dass die Person da Ameisen zählt, wer weiß das schon.
(prx) A. K. schrieb: > Wie meinst du das? Klassischer Dieter. Mike J. schrieb: > Mein ehemaliger Fahrschullehrer hatte auf einem Weg eine ältere Frau auf > dem Boden liegend gefunden. Er hat sich dann in sein Auto gehoben, ins > Krankenhaus gefahren und dafür gesorgt dass sie schnell dran kommt. > ... Ja, so etwa funktioniert ein Dieter!
Percy N. schrieb: > Stefan ⛄ F. schrieb: >> Keine Ahnung, ich bin kein Jurist. > > Offenkundig. Das ist nicht schlimm. > > Aber Deine gesamte Antwort geht schon in Richtung mutwillige Ignoranz. Es gibt viele Menschen die hatten noch nie etwas mit der Polizei zu tun und schon gar nicht mit irgend einem Gericht. Diese Leute haben einfach gar keine Ahnung was man machen muss oder sollte. Wenn die Polizei dir dann am Tatort sagt dass man sich keine Gedanken machen muss, es ist ja alles auf Video, dann sieht man da auch kein Problem und kümmert sich nicht darum. Für die Leute ist so etwas auch belastend und sie wollen nicht durch dieses System geschleift werden. Es gab da zum Beispiel den Fall von einen Mädchen welches vergewaltigt wurde und durch dieses ewige und langwierige, die permanente Konfrontation mit den Tätern, das war eben zu viel für sie und sie hatte sich dann umgebracht. Ich verstehe nicht weshalb man nicht einfach ihre Aussage genommen hat, damit arbeiten konnte und auch nicht warum der Prozess so ewig dauert. Für irgend welche Juristen macht das vielleicht Spaß, aber für normale Menschen ist das eine hohe Belastung, vollkommen egal ob sie schuldig oder unschuldig sind.
Percy N. schrieb: > Ja, so etwa funktioniert ein Dieter! Kannst du das auch noch irgend wie erklären, hier weiß wahrscheinlich niemand was du damit meinst.
Mike J. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Ja, so etwa funktioniert ein Dieter! > > Kannst du das auch noch irgend wie erklären, hier weiß wahrscheinlich > niemand was du damit meinst. Sagen wir so: diejenigen, die darauf hereinfallen, wissen es wahrscheinlich tatsächlich nicht und würden es auch nicht einsehen mögen. Den anderen muss man es nicht erläutern.
●DesIntegrator ●. schrieb: > Wenn ein Brief von "Sonie" als Absender ins Haus flattert, Ein Privatbürger sollte das nicht ignorieren. Sonst kommt ruckzuck ein Schreiben vom Gericht, und dann wird das Schweigen sehr teuer.
Dieter D. schrieb: > Genaugenommen wird hier von dem Service verlangt eine Contentfilterung > durchzuführen. Und wie soll das funktionieren? Sollen die Resolver ständig Milliarden von Internetseiten nach Inhalten durchsuchen und bei Auffälligkeiten den Zugriff blockieren?
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René H. schrieb: > Dieter D. schrieb: > >> Genaugenommen wird hier von dem Service verlangt eine Contentfilterung >> durchzuführen. > > Und wie soll das funktionieren? Sollen die Resolver ständig Milliarden > von Internetseiten nach Inhalten durchsuchen und bei Auffälligkeiten den > Zugriff blockieren? Überhaupt nicht. Lass Dich nicht von diesem Dauertroll auf die Rolle nehmen! "Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben kann, einer Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) verboten, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Musikalbum "E... - The Bitter Truth" mit den darauf enthaltenen Tonaufnahmen 1. Artifact/The Turn 2. Broken Pieces Shine 3. The Game Is Over 4. Yeah Right 5. Feeding the Dark 6. Wasted on You 7. Better Without You 8. Use My Voice 9. Take Cover 10. Far From Heaven 11. Part of Me 12. Blind Belief öffentlich zugänglich zu machen, indem die Antragstellerin als einen diese Dritt-Zugänglichmachung ermöglichenden Beitrag ihren Kunden einen DNS-Resolver-Dienst zur Verfügung stellt, der den Kunden eine Übersetzung der Domain "..." und/oder der Subdomain "..." in numerische IP-Adressen zur Verfügung stellt, so dass es den Kunden der Antragstellerin mit Hilfe dieser numerischen IP-Adressen möglich ist, die Website unter der Domain "..." und/oder der Subdomain "..." zu erreichen und dort Verlinkungen auf rechtswidrige Speicherungen des vorgenannten Albums aufzurufen," Da wird nichts weiter verlangt, als bestimmte IP-Adressen zu blocken. Muss man Euch diesen Beschluss jetzt auch noch Wort für Wort vorkauen, damit Ihr ihn zumindest dem Tenor nach kapiert?
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Percy N. schrieb: > Muss man Euch diesen Beschliss jetzt auch noch Wort für Wort vorkauen, > damit Ihr ihn zumindest dem Tenor nach kapiert? Hmm ... da steht ja nur was gemacht wurde, nicht was man anstatt dessen tun soll. Das ist so wie mit Frauen die einen eine Stunde lang erklären was passiert ist und man dann schlussfolgern soll dass diese andere Person irgend etwas ganz spezifisches falsch gemacht. Es gibt dann aber auch nur die eine Lösung was gemacht werden sollte, nur muss man das auch schlussfolgern. Bei Männern läuft die Sache eher so: Einer kommt zu dir auf den Hof und sagt dass ein Baum aus dem Graben gezogen werden muss, man schnappt sich seine Handschuhe und kann sich dann noch die Geschichte erzählen lassen was denn passiert ist. Alles etwas schneller, intuitiver, einfacher.
Mike J. schrieb: > Hmm ... da steht ja nur was gemacht wurde, nicht was man anstatt dessen > tun soll. Ja, und das ist rechtlich nicht anders möglich. Die Antragstellerin hat lediglich ein Recht darauf, dass die Antragsgegnerin weitere Störungen unterlässt bzw unterbindet. Wie das umgesetzt werden kann, muss der Antragsgegnerin überlassen bleiben. Sie könnte zB auch ihren Betrieb vollständig einstellen, aber es dürfte unmittelbar klar sein, dass die Antragstellerin dies nicht primär verlangen kann. Falls der Rechtsverletzung anders nicht begegenet werden können sollte, wird dies als ultima ratio allerdings im Raum stehen. Aber Dir ist bei der Lektüre des oben verlinkten Volltextes der Entscheidung sicherlich aufgefallen, dass damit argumentiert worden war, die Antragsgegnerin habe selbst damit geworben, malware und andere unerwünschte links auf Wunsch blocken zu können. Damit musste konsequenterweise dieses Vorgehen als zumutbar angesehen werden, anders als in der Sache BGH I ZR 174/14, OLG Köln (Goldesel). Dort war mit einem Aufwand in Millionenhöhe argumentierrt worden, der als unverhältnismäßig angesehen wurde, neben dem Problem, dass auch legale Angebote von der Sperrung betroffen gewesen wären.
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Dieter D. schrieb: > Genaugenommen wird hier von dem Service verlangt eine > Contentfilterung durchzuführen. Das habe ich anders verstanden. Es ging darum, einen Hostnamen für Konsumenten in einer bestimmten Region zu sperren, was die Firma verweigerte.
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Mike J. schrieb: > Wenn die Polizei dir dann am Tatort sagt dass man sich keine Gedanken > machen muss, es ist ja alles auf Video, dann sieht man da auch kein > Problem und kümmert sich nicht darum. Danke, genau so war es in meinem Fall. Ich war halt noch naiv, oder dumm.
Percy N. schrieb: > ●DesIntegrator ●. schrieb: >> Ich frage mich, neben der Kompetenz die man beweist, >> warum ein LANDGERICHT Hamburg da eingangs >> überhaupt eine Zuständigkeit anerkennt. > > Könntest Du Dir unter Umständen vorstellen, dass es dafür gesetzliche > Regelungen gibt? ich stelle mir vor, dass die postalische Antwort zu einem Anliegen, das mir in meinem Bundesland passiert und vom Gericht in HH mangels Zuständigkeit abgelehnt wird, eine der schnellsten sind, die einem zugestellt werden.
René H. schrieb: > ●DesIntegrator ●. schrieb: >> Wenn ein Brief von "Sonie" als Absender ins Haus flattert, > > Ein Privatbürger sollte das nicht ignorieren. Sonst kommt ruckzuck ein > Schreiben vom Gericht, und dann wird das Schweigen sehr teuer. und warum können die anderen juristischen Personen das? ...Gleichheitsgrundsatz. hier wäre dann eine klage vorm Bundesverfassungsgericht nötig
●DesIntegrator ●. schrieb: > René H. schrieb: >> ●DesIntegrator ●. schrieb: >>> Wenn ein Brief von "Sonie" als Absender ins Haus flattert, >> >> Ein Privatbürger sollte das nicht ignorieren. Sonst kommt ruckzuck ein >> Schreiben vom Gericht, und dann wird das Schweigen sehr teuer. > > und warum können die anderen juristischen Personen das? > > ...Gleichheitsgrundsatz. > > hier wäre dann eine klage vorm Bundesverfassungsgericht nötig Juristische Personen haben das nötige Kleingeld, um sofort zu reagieren. Reagiert der Privatbürger nicht, gibt der Rechteinhaber es ans Gericht weiter und erwirkt einen Titel, die Privatperson wird nicht gehört. Und ist ein Titel erstmal in der Welt, kann der Privatbürger nichts mehr oder nicht allzuviel machen. Alles schon dagewesen.
wie gesagt "Gleichheitsgrundsatz". Von dem in D täglich bewiesen wird, das diese Floskel einen Scheissdreck wert ist.
Der "Gleichheitsgrundsatz" bzw. "Gleichbehandlungsgrundsatz" steht in keinem Gesetz. 😁
warum wird das dann so oft erwähnt?
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"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html Es gibt auch andere Stellen, wo sich ähnliche Aussagen finden, wie Menschenrechtsdeklaration, EU Grundrechte usw.
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> Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
Man beachte den Wortlaut, es gilt nur für Menschen, nicht für Firmen.
René H. schrieb: > Reagiert der Privatbürger nicht, gibt der Rechteinhaber es ans Gericht > weiter und erwirkt einen Titel, die Privatperson wird nicht gehört. René H. schrieb: > Der "Gleichheitsgrundsatz" bzw. "Gleichbehandlungsgrundsatz" steht > in keinem Gesetz. 😁 Alles klar. Sollen wir jetzt raten, in welchem Land Du lebst?
Stefan ⛄ F. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Genaugenommen wird hier von dem Service verlangt eine >> Contentfilterung durchzuführen. > > Das habe ich anders verstanden. Es ging darum, einen Hostnamen für > Konsumenten in einer bestimmten Region zu sperren, was die Firma > verweigerte. Zrecht, denn bisher gibt es keine DNS-Serversoftware, die so etwas könnte. Zudem werden im Zweifelsfall ja nicht nur die hochwichtigen Inhalte, sondern obendrein auch noch alle legalen Inhalte auf dem betreffenden Server "unzugänglich" gemacht, was mit der Meinungs-, Äußerungs- und Informationsfreiheit kollidiert.
Percy N. schrieb: > Ja, und das ist rechtlich nicht anders möglich. Die Antragstellerin hat > lediglich ein Recht darauf, dass die Antragsgegnerin weitere Störungen > unterlässt bzw unterbindet. Wie das umgesetzt werden kann, muss der > Antragsgegnerin überlassen bleiben. Sie könnte zB auch ihren Betrieb > vollständig einstellen, aber es dürfte unmittelbar klar sein, dass die > Antragstellerin dies nicht primär verlangen kann. Falls der > Rechtsverletzung anders nicht begegenet werden können sollte, wird dies > als ultima ratio allerdings im Raum stehen. Und das erscheint Dir verhältnismäßig, wohlgemerkt: bei einem DNS-Dienst?
●DesIntegrator ●. schrieb: > warum wird das dann so oft erwähnt? Vielleicht verwechselst Du das mit dem AGG. 😉 "Gleichbehandlung" in dem Sinne gibt es vor Gericht nicht wirklich.
●DesIntegrator ●. schrieb: > ch stelle mir vor, > dass die postalische Antwort zu einem Anliegen, > das mir in meinem Bundesland passiert > und vom Gericht in HH mangels Zuständigkeit abgelehnt wird, > eine der schnellsten sind, die einem zugestellt werden. Jetzt fehlt nur noch die passende Regelung, Deine Vorstellungskraft in allen Ehren. Schau doch mal in https://dejure.org/gesetze/ZPO/32.html Stefan ⛄ F. schrieb: > Man beachte den Wortlaut, es gilt nur für Menschen, nicht für Firmen. Und das ist zum Vorteil der Menschen; Dich hätte man nicht einfach wegen privater Urheberrechtsverletzung in Hamburg verklagen können, https://dejure.org/gesetze/UrhG/104a.html ●DesIntegrator ●. schrieb: > René H. schrieb: > >> ●DesIntegrator ●. schrieb: >> >>> Wenn ein Brief von "Sonie" als Absender ins Haus flattert, >> >> Ein Privatbürger sollte das nicht ignorieren. Sonst kommt ruckzuck ein >> Schreiben vom Gericht, und dann wird das Schweigen sehr teuer. > > und warum können die anderen juristischen Personen das? Du hast ganz oben ja gelesen, was passieren kann, wenn eine juristische Person Eingangspost einfach ignoriert. Das hat freilich nichts damit zu tun, dass Du den Vergleich der "Post von Sonie" mit dem Anruf der MS-Kundenbetreuung aus Mumbai schlicht nicht verstanden hast.
Percy N. schrieb: > Alles klar. Sollen wir jetzt raten, in welchem Land Du lebst? Wo schon. In DE natürlich.
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Ein T. schrieb: > Zrecht, denn bisher gibt es keine DNS-Serversoftware, die so etwas > könnte. Dafür hat Projekt Gutenberg ein geoblocking für Abfragen aus .de geschaltet. > Zudem werden im Zweifelsfall ja nicht nur die hochwichtigen > Inhalte, sondern obendrein auch noch alle legalen Inhalte auf dem > betreffenden Server "unzugänglich" gemacht, was mit der Meinungs-, > Äußerungs- und Informationsfreiheit kollidiert. Dieser Gesichtspunkt gehörte zu den tragenden Gründen der Klagabweisung im Goldesel-Fall. Ein T. schrieb: > Und das erscheint Dir verhältnismäßig, wohlgemerkt: bei einem > DNS-Dienst? Es bleibt, wie gesagt, der Antragsgegnerin überlassen. Diese hatte allerdings selbst damit geworben, unerwünschte links auf Wunsch zu sperren. Anders im Goldesel-Fall, dort wurden Kosten in Millionenhöhe in den Raum gestellt und vom Gericht für hinreichend substantiiert gehalten, was ebenfalls zur Begründung derxAbweisung führte. Vergleiche wiederum mit Prroject Gutenberg: Dort hätte es genügt, vier bestimmte Titel für Zugriffe aus .de zu sperren. Alternativ hätte PG diese auch komplett aus dem Angebot nehmen können. Stattdessen hat sich PG dafür entschieden. .de komplett auszusperren, was die klagenden Urheberrechtsinhaber mit Sicherheit nicht angestrebt hatten. Soll heißen: dem Pflichtigen stehen beliebige Trotzreaktionen zur Verfügung, solange nur der Anspruch des Berechtigten erfüllt wird.
René H. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Alles klar. Sollen wir jetzt raten, in welchem Land Du lebst? > > Wo schon. In DE natürlich. Kannst Du Dir vorstellen, dass es hilfreich sein könnte, sich früher oder später mit der hiesigen Rechtsordnung vertraut zu machen?
Ein T. schrieb: > Zudem werden im Zweifelsfall ja nicht nur die hochwichtigen > Inhalte, sondern obendrein auch noch alle legalen Inhalte auf dem > betreffenden Server "unzugänglich" gemacht, was mit der Meinungs-, > Äußerungs- und Informationsfreiheit kollidiert. Da der Name blockiert wird, nicht aber die IP, sind zumindest andere Sites auf der gleichen IP nicht betroffen. Würde mich aber schon interessieren, was rechtlich passiert, wenn Urteil #1 darauf besteht, dass https://a.b.c/d.e.f per DNS blockiert wird, und Urteil #2 darauf besteht, dass man trotzdem auf https://a.b.c/g.h.i zugreifen kann. ;-)
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Ein T. schrieb: > Zrecht, denn bisher gibt es keine DNS-Serversoftware, die so etwas > könnte. Irgendeine Sperrliste müssen sie schon drin haben, anders ist die Malware-Sperre nicht machbar. Die muss dann eben länderabhängig gestaltet werden.
Percy N. schrieb: > René H. schrieb: >> Percy N. schrieb: >> >>> Alles klar. Sollen wir jetzt raten, in welchem Land Du lebst? >> >> Wo schon. In DE natürlich. > > Kannst Du Dir vorstellen, dass es hilfreich sein könnte, sich früher > oder später mit der hiesigen Rechtsordnung vertraut zu machen? Sag das den Gerichten die ohne Prüfung "alles durchwinken". Soll es alles schon gegeben haben.
Percy N. schrieb: > Domain "..." > und/oder der Subdomain "..." Könnte sein dass es Dir klarer wird, wenn Du den Mitlesern hier erklärst, welche IP eine Domain hat und welche IP eine Subdomain hat. Manche haben viel Zeit hier zu posten, andere müssen sich häufig kurz fassen. Mitgelesen habe ich einen Thread mit Namensvettern wobei schön ein paar Posts aufgegriffen wurden, die einiges aufzeigten. Stefan ⛄ F. schrieb: > Man beachte den Wortlaut, es gilt nur für Menschen, nicht für Firmen. Bis jetzt werden Firmen von Menschen geführt und gehören Menschen. In ein paar Jahren könnte das auch eine KI oder "lebendige" Roboter sein. Stefan ⛄ F. schrieb: > Es ging darum, einen Hostnamen für > Konsumenten in einer bestimmten Region zu sperren, Dafür gibt es in der Internetorganisation auch Sperrdienste, die entsprechende Tabellen verteilen. Da waren diese Hostnamen sehr wahrscheinlich nicht dabei, das hat der Contentindustriekonzern ausgelassen.
Percy N. schrieb: > Da wird nichts weiter verlangt, als bestimmte IP-Adressen zu blocken. Ich verstehe es so, dass verlangt wird, die Übersetzung bestimmter Domain-Namen in ihre jeweilige IP-Adresse zu blocken. Die IP-Adresse selbst zu blocken hiesse im Kontext eines DSN-Resolvers, alle möglichen Übersetzungen in diese IP-Adresse zu blocken, nicht nur die hier genannten: > die Website unter der Domain "..." > und/oder der Subdomain "..." zu erreichen
Percy N. schrieb: > Vergleiche wiederum mit Prroject Gutenberg: Dort hätte es genügt, vier > bestimmte Titel für Zugriffe aus .de zu sperren. Alternativ hätte PG > diese auch komplett aus dem Angebot nehmen können. Stattdessen hat sich > PG dafür entschieden. .de komplett auszusperren, was die klagenden > Urheberrechtsinhaber mit Sicherheit nicht angestrebt hatten. Overblocking #1 gegen Overblocking #2. Einzelne Titel nur für Clients in D rauszuwerfen verlangt eine Verknüpfung der Zulässigkeit einzelner URLs - nicht Domains - mit der per Geolocation klassifizierten IP-Adresse des Clients. Das ist in darauf nicht vorbereiteten Webservern ad hoc deutlich schwieriger, als die Titel ganz rauszuwerfen. Das aber wäre ein Overblocking gewesen, das alle andern Staaten ebenfalls getroffen hätte. Wollten sie vmtl nicht, weil dies als Präzedenzfall betrachtet hochgefährlich sein könnte. Nationalen IP-Bereichen den Zugriff auf Server ganz zu blocken, oder auf eine "Ätsch"-Seite umzuleiten, ist demgegenüber technisch deutlich einfacher, ist schneller machbar, und hat keine weltweiten Auswirkungen. Damit ist erst einmal dem Recht genüge getan und man hat Zeit, das bessere weil feiner auflösende Blocking einzubauen. > .de komplett auszusperren Unter welcher IP-Adresse jemand im Internet unterwegs ist, hat mit der TLD .de nichts zu tun. Eine Rückübersetzung von Client-IPs in Domains ist viel zu unzuverlässig, langsam, und funktioniert oft nicht. Deutlich besser funktioniert es über eine Liste von an deutsche Provider und ggf eigenständige AS vergebenen IP-Blöcken. Die wiederum nichts mit der TLD .de zu tun haben.
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(prx) A. K. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Da wird nichts weiter verlangt, als bestimmte IP-Adressen zu blocken. > > Ich verstehe es so, dass verlangt wird, die Übersetzung bestimmter > Domain-Namen in ihre jeweilige IP-Adresse zu blocken. Die IP-Adresse > selbst zu blocken hiesse im Kontext eines DSN-Resolvers, alle möglichen > Übersetzungen in diese IP-Adresse zu blocken, nicht nur die hier > genannten: >> die Website unter der Domain "..." >> und/oder der Subdomain "..." zu erreichen Stimmt.
(prx) A. K. schrieb: > Nationalen IP-Bereichen den Zugriff auf Server ganz zu blocken, oder auf > eine "Ätsch"-Seite umzuleiten, ist demgegenüber technisch deutlich > einfacher, ist schneller machbar, und hat keine weltweiten Auswirkungen. Ja, das ist klar. Auf der Ätsch-Seite bei PG gibt man sich allerdings hinreichend verschnupft, um die Vermutung zu stützen, da werde sich in absehbarer Zeit mangels Interesses nicht allzu viel tun.
Percy N. schrieb: > Ja, das ist klar. Auf der Ätsch-Seite bei PG gibt man sich allerdings > hinreichend verschnupft, um die Vermutung zu stützen, da werde sich in > absehbarer Zeit mangels Interesses nicht allzu viel tun. Steht hier anders: "Die generelle Blockade deutscher IP-Adressen wurde aufgehoben, gesperrt sind lediglich noch die Werke der drei im Rechtsstreit benannten Autoren, soweit deren Urheberrecht in Deutschland noch nicht ausgelaufen ist." https://de.wikipedia.org/wiki/Project_Gutenberg#Sperrung_in_Deutschland
René H. schrieb: > Sag das den Gerichten die ohne Prüfung "alles durchwinken". Soll es > alles schon gegeben haben. So wie hier auf 13 Seiten? Echtes "Durchwinken" habe ich bisher nicht erlebt, wohl aber einen etwas "lockeren Umgang" mit festzustellenden Tatsachen, doch auch dies nur zwei oder drei Male.
(prx) A. K. schrieb: > Steht hier anders Danke für die Info! Das hatte ich nicht erwartet, werde gleich mal ein wenig stöbern ...
Percy N. schrieb: > Du hast ganz oben ja gelesen, was passieren kann, wenn eine juristische > Person Eingangspost einfach ignoriert. > > Das hat freilich nichts damit zu tun, dass Du den Vergleich der "Post > von Sonie" mit dem Anruf der MS-Kundenbetreuung aus Mumbai schlicht > nicht verstanden hast. Bleibt immer noch die Frage, warum sich Sonie offensichtlich mit dem Nicht-Antworten der anderen zufrieden gab.
●DesIntegrator ●. schrieb: > Bleibt immer noch die Frage, warum sich Sonie offensichtlich > mit dem Nicht-Antworten der anderen zufrieden gab. Die Firma heißt Sony mit Ypsilon. Ich denke mal, die waren sich selbst nicht ganz sicher, ob sie damit durch kommen. Sie haben sich das schwächste Opfer gesucht, um das geringste finanzielle Risiko einzugehen. Nach erfolgreichem Abschluss kommen dann die anderen dran.
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Stefan ⛄ F. schrieb: > Die Firma heißt Sony mit Ypsilon. ach...achwas! ich will diesen Namen nur nicht benutzen! Du wirst Damit leben müssen!
●DesIntegrator ●. schrieb: > Stefan ⛄ F. schrieb: > >> Die Firma heißt Sony mit Ypsilon. > > ach...achwas! > ich will diesen Namen nur nicht benutzen! > Du wirst Damit leben müssen! Und Du wirst damit leben müssen, dass Du anderes kommunizierst, als Du vermutlich beabsichtigt hast. Was die Leute angeht, die nicht geantwortet haben: diexsitzen in Charkiv (und haben derzeit vermutlich eher andere Sorgen) und in Vilnius, einem der neuen Zentren europäisch-abendländischer Rechtschaffenheit und Rechtsstaatlichkeit. Rechtlichr Maßnahmen kann man in beiden Fällen vergessen. Vielleicht istxauch das ein geeigneter Anlass, um über Voraussetzungen und Sinnhaftigkeit jedweder Osterweiterung nachzudenken.
(prx) A. K. schrieb: > "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland > Art 3 > (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." > > https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html > Und eben dort schlummert eine Zeitbombe: "(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Die Leute, die sich in diesen Bezeichnungen nicht wiederfinden können und nicht :so gelesen" werden wollen, werden hier wohl früher oder später ihre Nennung durchzusetzen versuchen. In der Praxis ist das zumindest wesentlich sinnvoller als der völlig gehaltlose § 90a BGB. > Es gibt auch andere Stellen, wo sich ähnliche Aussagen finden, wie > Menschenrechtsdeklaration, EU Grundrechte usw.
Percy N. schrieb: > Und eben dort schlummert eine Zeitbombe: > "(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt." > > Die Leute, die sich in diesen Bezeichnungen nicht wiederfinden können > und nicht :so gelesen" werden wollen, werden hier wohl früher oder > später ihre Nennung durchzusetzen versuchen. Man denke an die amerikanische Unabhängigkeitserklärung: "We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, ...". Slaves and animals are not considered here.
Percy N. schrieb: > Ein T. schrieb: >> Zrecht, denn bisher gibt es keine DNS-Serversoftware, die so etwas >> könnte. > Dafür hat Projekt Gutenberg ein geoblocking für Abfragen aus .de > geschaltet. Projekt Guttenberg betreibt auch einen Webserver, keinen DNS-Server. Für Webserver gibt es entsprechende Module, die das können, und der Webserver sieht auch die Links. Für DNS-Server gibt es solche Lösungen nicht, und die sehen auch keine Links, sondern nur IP-Adressen und Domainnamen, sonst nichts. >> Zudem werden im Zweifelsfall ja nicht nur die hochwichtigen >> Inhalte, sondern obendrein auch noch alle legalen Inhalte auf dem >> betreffenden Server "unzugänglich" gemacht, was mit der Meinungs-, >> Äußerungs- und Informationsfreiheit kollidiert. > Dieser Gesichtspunkt gehörte zu den tragenden Gründen der Klagabweisung > im Goldesel-Fall. Der genannte Fall ist diesseits unbekannt, hast Du vielleicht einen Link? > Ein T. schrieb: >> Und das erscheint Dir verhältnismäßig, wohlgemerkt: bei einem >> DNS-Dienst? > > Es bleibt, wie gesagt, der Antragsgegnerin überlassen. Diese hatte > allerdings selbst damit geworben, unerwünschte links auf Wunsch zu > sperren. Just damit hat der Anbieter nicht geworben, sondern damit, "lookups of malicious host names" zu blockieren. Ein Host- bzw. Domainname ist jedoch kein Link, sondern lediglich ein Bestandteil eines vollständigen Links. Die Praxis des Anbieter ist daher, genau jene Host- bzw. Domainnamen zu blockieren, die von Angreifern nur für ihre böswilligen Zwecke angelegt werden. > Vergleiche wiederum mit Prroject Gutenberg: Dort hätte es genügt, vier > bestimmte Titel für Zugriffe aus .de zu sperren. Alternativ hätte PG > diese auch komplett aus dem Angebot nehmen können. Wie gesagt: die beiden Ansätze sind grundverschieden. Ein DNS-Server übersetzt nur einen Domainamen in eine IP-Adresse und sieht weder Link noch Pfad noch Protokoll oder sonst etwas, das auch nur den geringsten Rückschluß auf den Inhalt zuließe. Insofern ist das Begehrern der Antragstellerin grundsätzlich rechtsmißbräuchlich, und die Entscheidung des Gerichts mindestens unverhältnismäßig.
(prx) A. K. schrieb: > Irgendeine Sperrliste müssen sie schon drin haben, anders ist die > Malware-Sperre nicht machbar. Die muss dann eben länderabhängig > gestaltet werden. Eine Blockliste ist mit ISCs bind9 leicht gemacht, lmgtfy: [1]. Für eine länderabhängige Sperre wie etwa mod_geoip2 für den Apache httpd kenne ich für gängige DNS-Server nichts. [1] https://blog.cscholz.io/dns-blacklisting/
Ein T. schrieb: > Der genannte Fall ist diesseits unbekannt, hast Du vielleicht einen > Link? Hatte ich schon mittelbar verlinkt; im Volltext der hier gegenständlichen Entscheidung finden sich entsprechende links. Ein T. schrieb: > Wie gesagt: die beiden Ansätze sind grundverschieden. Ein DNS-Server > übersetzt nur einen Domainamen in eine IP-Adresse und sieht weder Link > noch Pfad noch Protokoll oder sonst etwas, das auch nur den geringsten > Rückschluß auf den Inhalt zuließe. > Insofern ist das Begehrern der Antragstellerin grundsätzlich > rechtsmißbräuchlich, und die Entscheidung des Gerichts mindestens > unverhältnismäßig. Kann es sein, dass die ausführlich begründete Entscheidung dortseits überhaupt nicht gelesen worden ist?
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Percy N. schrieb: > Kann es sein, dass die ausführlich begründete Entscheidung dortseits > überhaupt nicht gelesen worden ist? Die wurde gelesen und verstanden, was diese nicht verstanden. Vielleicht benötigst Du ein Beispiel dazu. Also nehmen wir mal an ein Forumsmitglied habe hier einen geschützten Schaltplan hochgeladen. Damit alle dort hinkommen, setzt er irgendwo auf einer Webseite im Steuerparadies folgenden Link: Also analog zu: > "http://.../?5DF7473B2" folgenden Link: > "https://www.mikrocontroller.net/attachment/preview/561756.jpg" Der Kläger verlangt vom DNS-Resolver Anbieter, dass dieser auf die Anfrage > ping -c 1 -4 www.mikrocontroller.net nicht mehr die IP 172.67.70.44 zurück gibt, damit dieser Link im Forum nicht mehr erreicht wird. Der Kläger kann auch keinen Nachweis beibringen, dass er sich Andreas gewandt hat, das Posting zu entfernen. Das Gericht sieht es vielmehr nicht notwendig danach zu fragen weil: "Die Antragsgegnerin ist als Störerin für die Rechtsverletzungen mitverantwortlich." Das ist übrigens aus Deinem verlinkten Urteil. Percy N. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Zurück zu dem Urteil wäre anzumerken eine Erweiterung der Störerhaftung >> auf DNS-Resolver. > > Welches Urteil? Ganz einfach, das Urteil, das Du selbst verlinkt hast: Percy N. schrieb: > https://openjur.de/u/2350143.html In Verbindung mit diesem Posting: Percy N. schrieb: > Kann es sein, dass die ausführlich begründete Entscheidung dortseits > überhaupt nicht gelesen worden ist? ein klares Eigentor.
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Wobei die Vergleichbarkeit des Beispiels etwas davon abhängt, ob es das Ziel der betreffenden Seiten ist, Zugang zu unzulässige Inhalten zu vermitteln, oder ob das nur ein unerwünschter Nebeneffekt ist. Wie steht es da um die Seiten, auf die es im Urteil geht?
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Dieter D. schrieb: > Der Kläger verlangt vom DNS-Resolver Anbieter, dass dieser auf die > Anfrage >> ping -c 1 -4 http://www.mikrocontroller.net > > nicht mehr die IP 172.67.70.44 zurück gibt, damit dieser Link im Forum > nicht mehr erreicht wird. Völlig anderer Sachverhalt, und das weißt Du auch. In der Entscheidung des LG Hamburg wurde ausführlich dargelegt, dass es hier um eine Domain mit nahezu ausschließlich illegalen Inhalten ging. In diesem Zusammenhang wurde auch entwickelt, warum einige wenige legale Angebote hieran nichts ändern würden. Es wäre förderlich, wenn Du endlich einmal davon absehen würdest, ständig die wildesten Behauptungen in den Raum zu stellen mit dem einzigen Zweck, Verwirrung zu stiften. Ich kann jedem Interessierten nur empfehlen, sich die oben verlinkte Entscheidung auf openjur durchzulesen; es sind zwar 13 Seiten, aber dafür wird auf nahezu alees, was hier problematisiert worden ust, ausführlich ind von alken Seien eingegsngen. Dort finden sich auch links zu Entscheidungen in anders gelagerten Fällen, in den daher auch anders entschieden wurde.
(prx) A. K. schrieb: > Wobei die Vergleichbarkeit des Beispiels etwas davon abhängt, ob > es das > Ziel der betreffenden Seiten ist, Zugang zu unzulässige Inhalten zu > vermitteln, oder ob das nur ein unerwünschter Nebeneffekt ist. Wie steht > es da um die Seiten, auf die es im Urteil geht? Das sollte im Urteil stehen, so es eines gäbe ... Hast Du den Beschluss immer noch nicht gelesen?
Percy N. schrieb: > Ein T. schrieb: >> Insofern ist das Begehrern der Antragstellerin grundsätzlich >> rechtsmißbräuchlich, und die Entscheidung des Gerichts mindestens >> unverhältnismäßig. > > Kann es sein, dass die ausführlich begründete Entscheidung dortseits > überhaupt nicht gelesen worden ist? Sie wurde gelesen und für unverhältnismäßig befunden.
Ein T. schrieb: > Sie wurde gelesen und für unverhältnismäßig befunden. Na ja aber im Grunde entspricht es dem Zeitgeist, ähnlich dem das Webseitenbetreiber für die Inhalte von Anderen haftbar gemacht werden. Woher soll das Gericht wissen, wann die Verursacher schuld sind, und wann Dienste welche genutzt werden verantwortlich gemacht werden.
DANIEL D. schrieb: > Na ja aber im Grunde entspricht es dem Zeitgeist, ähnlich dem das > Webseitenbetreiber für die Inhalte von Anderen haftbar gemacht werden. Bei einem Sharehoster, der (nahezu) ausschließlich links auf illegale, weil urheberrechtlich geschützte, Inhalte hostet, halte ich das auch für angebracht.
Ein T. schrieb: > Die Praxis des Anbieter ist daher, genau jene Host- bzw. Domainnamen zu > blockieren, die von Angreifern nur für ihre böswilligen Zwecke angelegt > werden. Genau das hat die Anteagstellerin auch hinsichtlich der Sharehosting-links verlangt. Ein T. schrieb: > Sie wurde gelesen und für unverhältnismäßig befunden. Das ist nach Vorstehendem so nicht nachvollziehbar, insbesonddre da das abverlangte Verhalten der beworbenen Übung der Antragsgegnerin entspricht.
Percy N. schrieb: > DANIEL D. schrieb: > >> Na ja aber im Grunde entspricht es dem Zeitgeist, ähnlich dem das >> Webseitenbetreiber für die Inhalte von Anderen haftbar gemacht werden. > > Bei einem Sharehoster, der (nahezu) ausschließlich links auf illegale, > weil urheberrechtlich geschützte, Inhalte hostet, halte ich das auch für > angebracht. Und was ist mit Kommentaren von Webseiten Nutzern welche eventuelle gesetzesverstöße darstellen? Kann man dann auch eine Firma für Klappmesser wegen Körperverletzung verklagen?
Percy N. schrieb: > Ein T. schrieb: >> Die Praxis des Anbieter ist daher, genau jene Host- bzw. Domainnamen zu >> blockieren, die von Angreifern nur für ihre böswilligen Zwecke angelegt >> werden. > > Genau das hat die Anteagstellerin auch hinsichtlich der > Sharehosting-links verlangt. Durch die Antragsgegnerin werden nur Seiten aus Gründen der IT-Sicherheit blockiert. Ein Teil dieser Liste kommt von der Nachfolgesicherheitsorganisation der ARPA und von den jeweiligen Ämtern für IT-Sicherheit des betreffenden Landes. Darunter fallen keine Domains nur mit Urheberrechtsverstößen. Der Resolver der Antragsgegnerin frägt andere DNS-Resolver/DNS-Server ab und speichert nur kurzzeitig. Wenn die Domain oder IP dort gesperrt worden wäre, wäre diese auch nicht mehr auflösbar geworden. Normalerweise ist das Hosten der Dateien das große Vergehen und die Information (Links) zweitrangig. So dass Ersteres eher beispielhaft anzuführen wäre.
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Dieter D. schrieb: > Normalerweise ist das Hosten der Dateien das große Vergehen und die > Information (Links) zweitrangig. So dass Ersteres eher beispielhaft > anzuführen wäre. Hättest Du die Entscheidung gelesen, dann wüsstest Du, dass es keine grundsätzliche Subsidiarität insoweit gibt. Verschone mich bitte mit Deiner Warmluft.
DANIEL D. schrieb: > Kann man dann auch eine Firma für Klappmesser wegen Körperverletzung > verklagen? Ja. Ohne nähere Angaben zum Sachverhalt mag ich aber den Ausgang des Rechtsstreites nicht prognostizieren, doch geht die Tendenz in Richtung Abweisung.
Percy N. schrieb: > Ein T. schrieb: >> Die Praxis des Anbieter ist daher, genau jene Host- bzw. Domainnamen zu >> blockieren, die von Angreifern nur für ihre böswilligen Zwecke angelegt >> werden. > > Genau das hat die Anteagstellerin auch hinsichtlich der > Sharehosting-links verlangt. Benutzer mithilfe automatisierter Listen vor Straftaten zu schützen ist ganz etwas anderes als manuell einzelne zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. > Ein T. schrieb: >> Sie wurde gelesen und für unverhältnismäßig befunden. > > Das ist nach Vorstehendem so nicht nachvollziehbar, insbesonddre da das > abverlangte Verhalten der beworbenen Übung der Antragsgegnerin > entspricht. Nein. Magst Du bitte mal nachlesen, wie DNS funktioniert? Dann erschließt sich Dir das sehr schnell...
Percy N. schrieb: > ... dass es keine grundsätzliche Subsidiarität insoweit gibt. Somit kein völlig anderer Sachverhalt, weil in dem Fall keine Geltung. Percy N. schrieb: > Völlig anderer Sachverhalt,
Dieter D. schrieb: > Normalerweise ist das Hosten der Dateien das große Vergehen und die > Information (Links) zweitrangig. So dass Ersteres eher beispielhaft > anzuführen wäre. Im Link von Stefan F. im Eingangspost https://www.republik.ch/2022/06/22/am-gericht?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE heißt es u.a.: "Gleichzeitig möchte Quad9 die Nutzer vor Malware und infizierten Links schützen. Und zeigt deshalb gewisse Inhalte gar nicht an." Der Resolve-Server Quad9 ist also in der Lage, einzelne Links auszublenden. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, weshalb es bei Links auf Server mit offenkundig illegalen Inhalten nicht möglich sein soll. Darauf hat das LG Hamburg überzeugend hingewiesen, siehe die Ausführungen in Randnummer 88 des Beschlusses. https://openjur.de/u/2350143.html Ich habe kein Mitleid mit Sony, aber die Musiker werden um ihr Brot gebracht.
Dieter D. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> ... dass es keine grundsätzliche Subsidiarität insoweit gibt. > > Somit kein völlig anderer Sachverhalt, weil in dem Fall keine Geltung. > Percy N. schrieb: > >> Völlig anderer Sachverhalt, Wirf nicht alles durcheinander. Hier geht es auch um die Zumutbarkeit. Hör endlichcauf mit Deiner Rabulistik; die führt eh nicht weiter.
Rainer Z. schrieb: > Der Resolve-Server Quad9 ist also in der Lage, einzelne Links > auszublenden. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, weshalb es bei Links > auf Server mit offenkundig illegalen Inhalten nicht möglich sein soll. Das Kernproblem dabei ist die bisher fehlende Geolocation. Sie können die Sperre bisher nicht auf D beschränken. Damit würde jedes lokale Urteil zu diesem Thema in seiner Auswirkung global und es könnte in der Konsequenz nur noch ins Netz gestellt werden, was in keinem Staat der Welt zu Problemen führt. Das ist analog zu dem, was ich oben über Projekt Gutenberg schrieb. Schätze mal, Quad9 will nicht derjenige sein, der damit anfängt, sukzessive das Internet abzuschalten.
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Rainer Z. schrieb: > Ich habe kein Mitleid mit Sony, aber die Musiker werden um ihr Brot > gebracht. Und auch, bitte nicht vergessen, die Autoren, die die eigentlichen Inhaber der Urheberrechte sind! Die Musiker sind immerhin in ihren Leistungsschutzrechten betroffen.
Rainer Z. schrieb: > Der Resolve-Server Quad9 ist also in der Lage, einzelne Links > auszublenden. Quad9 blendet Links (d.h. URLs) weder aus noch ein, sondern übersetzt DNS-Anfragen.
(prx) A. K. schrieb: > Rainer Z. schrieb: > >> Der Resolve-Server Quad9 ist also in der Lage, einzelne Links >> auszublenden. > > Quad9 blendet Links (d.h. URLs) weder aus noch ein, sondern übersetzt > DNS-Anfragen. Oder unterlässt es. Genau das war hier das Begehr.
Rainer Z. schrieb: > Im Link von Stefan F. im Eingangspost > https://www.republik.ch/2022/06/22/am-gericht?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE > heißt es u.a.: > "Gleichzeitig möchte Quad9 die Nutzer vor Malware und infizierten Links > schützen. Und zeigt deshalb gewisse Inhalte gar nicht an." > > Der Resolve-Server Quad9 ist also in der Lage, einzelne Links > auszublenden. Nein, ist er nicht, auch wenn seine Aussagen irreführend sind. Entscheidend ist jedoch, daß er keine Kontrolle über Inhalte oder Verweise darauf ausüben kann. > Deshalb ist nicht nachvollziehbar, weshalb es bei Links > auf Server mit offenkundig illegalen Inhalten nicht möglich sein soll. "Offenkundig"?
(prx) A. K. schrieb: > Das Kernproblem dabei ist die bisher fehlende Geolocation. Sie können > die Sperre bisher nicht auf D beschränken. Stimmt, das wird auch in dem von Stefan verlinkten Artikel beschrieben: "Denn man darf nicht vergessen: Es ist für einen Dienst wie Quad9 wesentlich einfacher, eine DNS-Sperre weltweit umzusetzen anstatt national begrenzt. Räumlich eingeschränkte Sperrungen einer Piraterie-Plattform sind mit einem enorm hohen technischen Aufwand verbunden." Danach ist eine räumlich begrenzte Sperre möglich, aber aufwendig. Hierzu weiß ich nichts. Meines Erachtens spräche nichts gegen eine weltweite Sperre von Seiten mit illegalen Inhalten. Das Problem wird eher sein, dass jedes Land andere Maßstäbe ansetzt und damit Seiten sperren könnte, welche z.B. politisch missliebig sind. Andererseits darf die propagierte Freiheit des Internets kein Freibrief für eine Mithilfe bei Rechtsverletzungen sein. Letztlich mokiert sich der Artikel darüber, dass es im deutschen Recht das Schlupfloch wie im Schweizer Recht und evtl. anderen Rechtssystemen nicht gibt.
(prx) A. K. schrieb: > Das Kernproblem dabei ist die bisher fehlende Geolocation. Sie können > die Sperre bisher nicht auf D beschränken. Damit würde jedes lokale > Urteil zu diesem Thema in seiner Auswirkung global und es könnte in der > Konsequenz nur noch ins Netz gestellt werden, was in keinem Staat der > Welt zu Problemen führt. Da wären Herr Putin, Herr Xi, Herr Bolsonaro, Herr Erdogan, Herr Trump und ein paar andere Herren sehr, sehr glücklich. > Das ist analog zu dem, was ich oben über Projekt Gutenberg schrieb. IMHO geht der Vergleich ebenso fehl wie die Analogie. Projekt Gutenberg hat die Kontrolle über die auf seiner Webseite publizierten Inhalte, Quad9 hat jedoch keinerlei Kontrolle über die auf Webseiten von Dritten angebotenen Inhalte. > Schätze mal, Quad9 will nicht derjenige sein, der damit anfängt, > sukzessive das Internet abzuschalten. Sony will. Wieder ab zurück in die Achtziger und dann noch schnell die bösen Musik- und Videokassetten verbieten!
Percy N. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Ich habe kein Mitleid mit Sony, aber die Musiker werden um ihr Brot >> gebracht. > > Und auch, bitte nicht vergessen, die Autoren, die die eigentlichen > Inhaber der Urheberrechte sind! Die Musiker sind immerhin in ihren > Leistungsschutzrechten betroffen. Zuletzt habe ich eine Studie gelesen, die zu dem Schluß kam, daß ausgerechnet die intensivsten Benutzer von illegalen Tauschbörsen und -Seiten am meisten Geld für Produkte der Rechteverwerterindustrie ausgäben.
Ein T. schrieb: > "Offenkundig"? Damit hat sich das Gericht in der Entscheidung ab Randnummer 147 auseinandergesetzt.
Ein T. schrieb: > IMHO geht der Vergleich ebenso fehl wie die Analogie. Projekt Gutenberg > hat die Kontrolle über die auf seiner Webseite publizierten Inhalte, > Quad9 hat jedoch keinerlei Kontrolle über die auf Webseiten von Dritten > angebotenen Inhalte. Die Analogie bezog sich auf die rechtspolitischen Auswirkungen, nicht auf den Mechanismus. Quad9 könnte aufgrund der ohnehin vorhandenen Infrastruktur problemlos weltweit bestimmte Zugriffe über ihren Resolver blockieren (*). PG hätte problemlos weltweit den Zugriff zu bestimmten Dokumenten blockieren können. In beiden Szenarien hätte jedes lokale Gericht das Potential zur Kontrolle weltweiten Informationszugangs, weit jenseits der nominellen Gerichtsbarkeit. *: Ich weiss dass Quad9 ein Fliegenschiss ist, aber hier geht es "ums Prinzip" ;-)
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Ein T. schrieb: > Da wären Herr Putin, Herr Xi, Herr Bolsonaro, Herr Erdogan, Herr Trump > und ein paar andere Herren sehr, sehr glücklich. Um deinen Sexismus etwas aufzumischen: Zensursula darfst du da getrost mitrechnen. ;-)
Ein T. schrieb: > Zuletzt habe ich eine Studie gelesen, die zu dem Schluß kam, daß > ausgerechnet die intensivsten Benutzer von illegalen Tauschbörsen und > -Seiten am meisten Geld für Produkte der Rechteverwerterindustrie > ausgäben. Man sollte Sony nicht daran hindern, sich selbst in den Fuß zu schießen; was,auch immer das für eine Studie gewesen sein mag. Btw: vor ein paar Jahren habe ich eine Studie gelesen, die zu dem Ergebnis kam, anonyme bzw pseudonyme Nutzer sozialer Plattformen seien höflicher als die unter Klarnamen auftretenden ...
(prx) A. K. schrieb: > Ein T. schrieb: >> Da wären Herr Putin, Herr Xi, Herr Bolsonaro, Herr Erdogan, Herr Trump >> und ein paar andere Herren sehr, sehr glücklich. > > Um deinen Sexismus etwas aufzumischen: Zensursula darfst du da getrost > mitrechnen. ;-) Erfreulicherweise ist Frau von der Leyen nicht in der Position wie die genannten Herren. Wenn sie die Diktatorin der BRD oder der EU wäre, hätte ich sie genannt.
Rainer Z. schrieb: > Ein T. schrieb: >> "Offenkundig"? > > Damit hat sich das Gericht in der Entscheidung ab Randnummer 147 > auseinandergesetzt. Schade, daß das Gutachten nicht vorliegt. Da hätte ich zu gerne mal Ausführungen zu den statistischen Eckdaten gesehen. Ansonsten: selbst wenn auf dieser Seite nur ein einziger legaler Inhalt vorläge, überwögen IMHO die verfassungsmäßigen Rechte.
(prx) A. K. schrieb: > Die Analogie bezog sich auf die rechtspolitischen Auswirkungen, nicht > auf den Mechanismus. Quad9 könnte aufgrund der ohnehin vorhandenen > Infrastruktur problemlos weltweit bestimmte Zugriffe über ihren Resolver > blockieren (*). PG hätte problemlos weltweit den Zugriff zu bestimmten > Dokumenten blockieren können. In beiden Szenarien hätte jedes lokale > Gericht das Potential zur Kontrolle weltweiten Informationszugangs, weit > jenseits der nominellen Gerichtsbarkeit. Ja, ist doch super... für die Zenurfans dieser Welt. > *: Ich weiss dass Quad9 ein Fliegenschiss ist, aber hier geht es "ums > Prinzip" ;-) Hm... die Juristen, die ich kenne, verdrehen entnervt die Augen, wenn jemand sagt, es ginge ihm "ums Prinzip". Keine Ahnung, warum die das machen. ;-)
Percy N. schrieb: > Man sollte Sony nicht daran hindern, sich selbst in den Fuß zu schießen; > was,auch immer das für eine Studie gewesen sein mag. Leider schießt Sony sich damit ja nicht in den Fuß, denn die User bekommen davon vermutlich herzlich wenig mit. Die merken allenfalls, daß eine bestimmte Seite nicht mehr erreichbar ist, wissen aber nicht, daß Sony dahinter steckt. Die einen werden dann auf einen anderen DNS-Dienst ausweichen, die anderen suchen sich eine andere Website mit denselben Inhalten. > Btw: vor ein paar Jahren habe ich eine Studie gelesen, die zu dem > Ergebnis kam, anonyme bzw pseudonyme Nutzer sozialer Plattformen seien > höflicher als die unter Klarnamen auftretenden ... Schade, daß Du keinen Link mehr zu dieser Studie hast.
Ein T. schrieb: > Hm... die Juristen, die ich kenne, verdrehen entnervt die Augen, wenn > jemand sagt, es ginge ihm "ums Prinzip". Keine Ahnung, warum die das > machen. ;-) Weil: Wenn alle Prinzipien klar sind, braucht kaum noch jemand Juristen.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Ein T. schrieb: >> Hm... die Juristen, die ich kenne, verdrehen entnervt die Augen, wenn >> jemand sagt, es ginge ihm "ums Prinzip". Keine Ahnung, warum die das >> machen. ;-) > > Weil: Wenn alle Prinzipien klar sind, braucht kaum noch jemand Juristen. Ich glaube nicht, daß das der Grund ist... ;-)
Percy N. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Ich habe kein Mitleid mit Sony, aber die Musiker werden um ihr Brot >> gebracht. > > Und auch, bitte nicht vergessen, die Autoren, die die eigentlichen > Inhaber der Urheberrechte sind! Die Musiker sind immerhin in ihren > Leistungsschutzrechten betroffen. Wobei das aber IMO wohl eher "Peanuts" sind, die so verloren gehen. Es gibt genug inzwischen genug bequeme Möglichkeiten, für lau bzw. wenig Geld an Musik zu kommen. Viel grösseren Einfluss hat z.B. das Abrechnungsverhalten von Spotify. Da wird der Monatsbeitrag nicht anteilig auf die tatsächlich vom Abonennten gehörten Künstler verteilt (ala ich höre nur Notwist -> 15EUR an Notwist), sondern auf den Mix aller Abonennten. Das benachteiligt die Künstler abseits des Mainstreams doch ganz erheblich. Noch dazu, wo gerade da die Künstler auch meistens die Autoren sind...
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Ein T. schrieb: > Ansonsten: selbst wenn auf dieser Seite nur ein einziger legaler Inhalt > vorläge, überwögen IMHO die verfassungsmäßigen Rechte. Das hat zB der BGH anders gesehen, vgl goldesel-Fall, ausführlich zitiert sowie verlinkt im hiesigen Beschluss. Wäre es so, wie Du es gern hättest, dann bräuchtest Du bloß aufzuzeichnen, wie Du selbst "Alle meine Entchen" singst und diese Datei ebenfalls anzubieten, um 40.000 illegale Angebote zu schützen, was in das Eigentum von unabsehbar vielen Anderen eingreift.
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Ein T. schrieb: > Hm... die Juristen, die ich kenne, verdrehen entnervt die Augen, wenn > jemand sagt, es ginge ihm "ums Prinzip". Keine Ahnung, warum die das > machen. ;-) Ein recht guter Jurist, den ich einst kannte, pflegte zu sagen: "Wem's um's Prinzip geht, verliert."
Ein T. schrieb: > Schade, daß Du keinen Link mehr zu dieser Studie hast. Sagt wer? https://netzpolitik.org/2016/studie-findet-heraus-anonyme-nutzer-kommentieren-weniger-aggressiv/
Ein T. schrieb: >> *: Ich weiss dass Quad9 ein Fliegenschiss ist, aber hier geht es "ums >> Prinzip" ;-) > > Hm... die Juristen, die ich kenne, verdrehen entnervt die Augen, wenn > jemand sagt, es ginge ihm "ums Prinzip". Keine Ahnung, warum die das > machen. ;-) Die wirtschaftliche Bedeutung von Quad9 für den betrachteten Fall dürfte sehr gering sein. Wäre es Sony also um die Verbreitung der Inhalte und das darüber verlorene Geld gegangen, hätten sie sich vorrangig um die grossen Provider und Resolver kümmern müssen, nicht ausgerechnet um Quad9. Wie haben denn Telekom, 1&1, Vodafone, Google und Cloudflare auf das Ansinnen Sonys reagiert? Mir scheint, Sony geht es dabei ums Prinzip und die Juristen scheint das nicht gestört zu haben. Entnervt die Augen verdrehen hier im Thread eher die Nichtjuristen. ;-)
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(prx) A. K. schrieb: > Mir scheint, Sony geht es dabei ums Prinzip und die Juristen scheint das > nicht gestört zu haben. Vermutlich wollte Sony wissen, was passiert, wenn man die in der Goldesel-Entscheidung benannten Mängel des Prozederes behebt und dann auch noch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vorgeht. > Entnervt die Augen verdrehen hier im Thread eher > die Nichtjuristen. ;-) So bewegt sich jeder im Rahmen seiner Kernkompetenz.
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Für mich gibt es 2 auffällige Punkte an der Begründung. Der erste ist, dass es dem Gericht reicht, dass Sony bzw. deren Leute die Filehoster per Email angeschrieben haben und die unterbliebene Antwort darauf vom Gericht als ausreichender Beweis dafür anerkannt wird, dass keine Chance besteht die Filehoster direkt auf Unterlassung zu verklagen. Einen versuchten Klageweg hätte ich da schon als Voraussetzung erwartet. In der Begründung heißt es ja explizit, dass Quad9 als kleines Glied in der Kette der Störer/Täter nur dann "belangt" werden kann, wenn die Urheberrechtsverletzung nicht an zentralerer Stelle juristisch unterbunden werden kann. Der zweite Punkt ist der, dass das Urteil voraussetzt, dass der Filehoster böswillig im Sinne des Urheberrechts agiert. Mein Problem damit ist, dass erst das Gericht das feststellen kann. Für den DNS-Dienst ist es nicht möglich, das vorher festzustellen. Denn selbst teure vorher angefertigte Gutachten, die zu einem anderen Schluss kommen, könnten bei Unterlassungsklage vom Gericht kassiert werden. Außerdem würde das Geschäftsmodell das nicht hergeben solche Gutachten über den Character einer jeden Seite zu erstellen, die von Sony angeprangert wird. Und auch die Gerichtskosten für diesen einen Abwehrversuch gegen den Unterlassungsanspruch sind wohl eigentlich nicht budgetiert. Und damit widerspricht das Urteil m.E. der eigenen Anforderung, dass die Maßnahmen für den Betrieb des Störers keine unverhältnismäßige Bürde sein dürfen, wenn der Störer nicht das Stören als wesentlichen Bestandteil seines Geschäfts hat. Weil man muss ja davon ausgehen, dass Sony nach dem ersten juristischen Erfolg Quad9 weitere Sperren auferlegen will.
Thorsten M. schrieb: > Der erste ist, dass es dem Gericht reicht, dass Sony bzw. deren Leute > die Filehoster per Email angeschrieben haben und die unterbliebene > Antwort darauf vom Gericht als ausreichender Beweis dafür anerkannt > wird, dass keine Chance besteht die Filehoster direkt auf Unterlassung > zu verklagen. Wem möchtest Du denn wo auf welche Weise etwas zustellen? Thorsten M. schrieb: > Der zweite Punkt ist der, dass das Urteil voraussetzt, dass der > Filehoster böswillig im Sinne des Urheberrechts agiert. Mein Problem > damit ist, dass erst das Gericht das feststellen kann. Warum meinst Du, dass der Unterlassungsanspruch zumindest Böswilligkeit oder auch nur Bösgläubigkeit voraussetzt?
Percy N. schrieb: > Ein T. schrieb: >> Schade, daß Du keinen Link mehr zu dieser Studie hast. > > Sagt wer? > > https://netzpolitik.org/2016/studie-findet-heraus-anonyme-nutzer-kommentieren-weniger-aggressiv/ Cool, dankeschön! Da bin ich ja mal gespannt... ;-)
Viel kann man von den Gerichten in der Zukunft nicht mehr erwarten. Zum Beispiel scheint vor allem "Der Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen" in Berlin sich besonders hervorgetan zu haben, dass bei der Langen der Wissenschaft kein Vortrag möglich war warum die Evolution der Biologie zwei Geschlechter hervorgebracht hat. Das Problem dabei ist, dass diese Juristinnen und Juristen das zukünftge Personal in den Gerichten sein werden. Rainer Z. schrieb: > Der Resolve-Server Quad9 ist also in der Lage, einzelne Links > auszublenden. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, weshalb es bei Links > auf Server mit offenkundig illegalen Inhalten nicht möglich sein soll. Ein DNS-Resolver ist verpflichtet von Seiten der höchsten Internet-Authority (Sitz in USA) vorgebene Sperrliste (Domain-Listen und IP-Listen (black & white list)) einzuspielen. Würde der Anbieter dem nicht nachkommen, dann würde der Provider den Auftrag bekommen die Verbindung zu kappen, wenn dieser nicht gekappt werden will. Es sind für die Authority auch Zugänge einzurichten. Weitere Sperren sind normalerweise nur national intern zulässig, d.h. für interne IP/Domains und nur im internen Netz. Die dafür notwendige SW, die das gewährleisten kann, ist keine Pflicht für DNS-Resolver. Meines Wissens sind alle solche Sperren meldepflichtig an die Authority und abrufbar zur Verfügung zu stellen. Eine Ausnahme bildet, wenn das ganze Netz eines Landes hinter einem Proxy liegt. Links dazu habe ich nicht. Das stammt aus Notizen aus einem besuchten Vortrag 2009 zum Thema Internet über ATM-Netze und Leitungen.
Das mag sich auf die üblichen Resolver der Internet Provider beziehen. Quad9 ist aber ein freiwillig wählbarer Resolver, der als Zusatzdienst je nach Zugang zusätzliche Filter integriert, in diesem Fall Malware. Der landet nicht von allein im Endgerät oder Router. https://www.quad9.net/de/service/service-addresses-and-features Davon gibt es auch andere, beispielsweise mit Kindersicherung: https://www.opendns.com/setupguide/#familyshield Auch der bekannte Cloudflare-Dienst hat dazu etwas im Angebot, weshalb dir mit 1.1.1.2 statt deren üblichem 1.1.1.1 ebenfalls manche Malware erspart bleibt, und mit 1.1.1.3 auch "Schmutz"-Seiten. Der Unterschied: Die anderen sitzen in den USA. OpenDNS hat obendrein eine Assoziation mit Cisco. Quad9 war anfangs auch in den USA, hat sich aber alsbald in die Schweiz verdrückt.
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Percy N. schrieb: > Thorsten M. schrieb: >> Der erste ist, dass es dem Gericht reicht, dass Sony bzw. deren Leute >> die Filehoster per Email angeschrieben haben [...] > Wem möchtest Du denn wo auf welche Weise etwas zustellen? Die Daten der Domaininhaber wurden ja ermittelt in Vilnius und Kharkiv, dass dann zumindest erst dort Klage eingereicht werden muss, hätte ich schon erwartet. Insbesondere da man davon ausgehen muss, dass So-ny auch in diesen Ländern Geschäfte macht. > Thorsten M. schrieb: >> Der zweite Punkt ist der, dass das Urteil voraussetzt, dass der >> Filehoster böswillig im Sinne des Urheberrechts agiert. Mein Problem >> damit ist, dass erst das Gericht das feststellen kann. > > Warum meinst Du, dass der Unterlassungsanspruch zumindest Böswilligkeit > oder auch nur Bösgläubigkeit voraussetzt? In Abschnitt 6.a), Seite 19 , heißt es: "Allerdings ist von einer Verhältnismäßigkeit der Sperrung des Zugangswegs zur betroffenen Internetseite dann auszugehen, wenn es sich dabei um eine strukturell rechtsverletzende Internetseite mit weit überwiegend illegalen Angeboten handelt." Oder andersrum, handelte es sich um keine strukturell rechtsverletzende Internetseite, wäre eine Sperrung nicht verhältnismäßig. Vielleicht war "böswillig" der falsche Begriff. Aber das Problem bleibt, Quad9 kann kaum objektiv feststellen, ob es sich um "eine strukturell rechtsverletzende Internetseite" handelt. Nachtrag: Laut Begründung musste das Quad9 gegenüber "bewiesen bzw. glaubhaft" gemacht werden. In welcher Form das erfolgt ist, weiß ich nicht. Aber auch dann bleibt das Problem, dass die Einschätzung sicher interessengetrieben ist und nicht objektiv vorgenommen werden kann.
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Thorsten M. schrieb: > Der erste ist, dass es dem Gericht reicht, dass Sony bzw. deren Leute > die Filehoster per Email angeschrieben haben M.E. dürfte genau das in Deutschland nicht ausreichen. Denn in Deutschland muss der Zugang bewiesen werden, was bei einer Email nicht möglich sein dürfte. Und wer in Deutschland klagt, muss sich deutschem Recht unterwerfen. Das Hamburger Gericht hätte also m.E. zugunsten der Beklagten urteilen müssen.
Thorsten M. schrieb: > Nachtrag: Laut Begründung musste das Quad9 gegenüber "bewiesen bzw. > glaubhaft" gemacht werden. In welcher Form das erfolgt ist, weiß ich > nicht. Aber auch dann bleibt das Problem, dass die Einschätzung sicher > interessengetrieben ist und nicht objektiv vorgenommen werden kann. Es handelte sich um ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Hier gelten bei glaubhaft gemachter Eilbedürftigkeit erleichterte "Beweis"-Anforderungen, vergl. §§ 935, 936 i.V.m. 920 Abs. 2 ZPO, wonach eine "Glaubhaftmachung" ausreichend ist. Der Verfügungsgegner kann selbstverständlich Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen und den Verfügungskläger auch zum Betreiben eines ordentlichen Hauptsacheverfahrens auffordern. In welcher Form es glaubhaft gemacht wurde, ist dem Beschluss zu entnehmen, bitte wirklich mal lesen! Es ging um einstweiligen Rechtsschutz. Wie das Gericht in einem etwaigen Hauptsacheverfahren entscheiden wird, ist offen. Ob Quad9 Sony zur Erhebung einer Klage im Hauptsacheverfahren aufgefordert hat - § 936 i.V.m. § 936 ZPO - oder hiervon wohlweislich :)) abgesehen hat, ist mir nicht bekannt.
Rainer Z. schrieb: > In welcher Form es glaubhaft gemacht wurde, ist dem Beschluss zu > entnehmen, bitte wirklich mal lesen! Zitier doch einfach daraus! Aber offensichtlich hast du den Beschluss gar nicht gelesen.
Thorsten M. schrieb: > Zitier doch einfach daraus! Aber offensichtlich hast du den Beschluss > gar nicht gelesen. Du hast tatsächlich eine ausgeprägte Leseschwäche. Ich habe längst auf die Stelle der Entscheidung hingewiesen. Rainer Z. schrieb: > Damit hat sich das Gericht in der Entscheidung ab Randnummer 147 > auseinandergesetzt.
Den Beschluss zu lesen bringt allein leider wenig. Ein wesentlicher Punkt ist beispielsweise die für einen Laien naheliegende Analogie zu Diensten, die per Telemediengesetz von der Störerhaftung ausgenommen sind. Dieses Thema wird zwar gewürdigt, aber ob das Gericht dabei richtig oder falsch liegt, kann ich nicht einschätzen, zumal ich mich dann auch noch durch diverse BGH&Co Urteile wühlen müsste, auf die es sich bezieht. Percy weist darauf hin, dass das Problem vielleicht nicht beim Gericht liegt, sondern beim Recht. Kann sein. Ähnliches haben wir schon im Abmahnrecht und bei der Haftung eines Internet-Zugangs erlebt, bei dem mehrfach die gesetzlichen Grundlagen erneuert wurden. Nachdem manche Gerichte die neuen Formulierungen so ausgelegten, dass das Ergebnis der Intention der Renovierung des Rechts zuwider lief und damit keineswegs Frieden gestiftet wurde, sondern der Zoff ungebremst weiter ging.
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Rainer Z. schrieb: > Thorsten M. schrieb: >> Zitier doch einfach daraus! Aber offensichtlich hast du den Beschluss >> gar nicht gelesen. > > Du hast tatsächlich eine ausgeprägte Leseschwäche. Ich habe längst auf > die Stelle der Entscheidung hingewiesen. > > Rainer Z. schrieb: >> Damit hat sich das Gericht in der Entscheidung ab Randnummer 147 >> auseinandergesetzt. Die Leseschwäche liegt leider auf deiner Seite. In Randnummer 147 steht lediglich wie es dem Gericht gegenüber glaubhaft gemacht wurde.
Thorsten M. schrieb: > In Randnummer 147 steht > lediglich wie es dem Gericht gegenüber glaubhaft gemacht wurde. Eben. Und ich habe zuvor darauf hingewiesen, dass es im einstweiligen Verfügungsverfahren lediglich einer Glaubhaftmachung bedarf.
Dieter D. schrieb: > Das Problem dabei ist, dass diese Juristinnen und Juristen das zukünftge > Personal in den Gerichten sein werden. Ach, wirklich? "Der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ) ist ein 1989 gegründetes Netzwerk linker kritischer Initiativen im juristischen Ausbildungsbereich. In ihm sind studentische Gruppen an juristischen Fachbereichen sowie Rechtsreferendare und interessierte Einzelpersonen zusammengeschlossen. Die Mitglieder sind schon während ihres Studiums im Bereich Rechtspolitik aktiv.[1]" https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesarbeitskreis_kritischer_Juragruppen Und genau da sollen ausgerechnet Gerichte ihr Oersonal rekrutieren? Btw: "Wegen inhaltlicher Differenzen um die Teilnahme Rita Süssmuths an der Vorstellung des Grundrechte-Reports gehörte der arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin) vom 7. Juni 2001 an nicht mehr zum BAKJ.[8] Er nahm jedoch 2013 wieder am BAKJ Kongress in Hamburg teil und wurde damit am 16. Juni 2013 wieder Mitglied im BAKJ.[9]" Aber schönen Dank für ein bisschen warme Luft an diesem kühlen Tag!
Thorsten M. schrieb: > Die Daten der Domaininhaber wurden ja ermittelt in Vilnius und Kharkiv, > dass dann zumindest erst dort Klage eingereicht werden muss, hätte ich > schon erwartet. Vielleicht solltest Du noch einmal die Ausführungen des Gerichtes zu seiner Zuständigjeit lesen. Und zu glauben, es sei Sony zuzumuten, einstweiligen Rechtsschutz ausgerechnet in der Ukraine zu suchen, halte ich für abenteuerlich. Thorsten M. schrieb: > Oder andersrum, handelte es sich um keine strukturell rechtsverletzende > Internetseite, wäre eine Sperrung nicht verhältnismäßig. Vorsicht, dieser Umkehrschluss ist unzulässig: das Gericht schrieb nicht "nur dann" oder "genau dann". Lies es als "jedenfalls dann" oder "zumindest dann", und das Problem wird klar. Thorsten M. schrieb: > Vielleicht war "böswillig" der falsche Begriff. Aber das Problem bleibt, > Quad9 kann kaum objektiv feststellen, ob es sich um "eine strukturell > rechtsverletzende Internetseite" handelt. Ja, hier wird es in der Tat etwas haarig; quad9 muss sich insoweit auf die Mitteilungen von Sony verlassen. Thorsten M. schrieb: > Laut Begründung musste das Quad9 gegenüber "bewiesen bzw. glaubhaft" > gemacht werden. In welcher Form das erfolgt ist, weiß ich nicht. Hierfür genügt zB eine eidesstattliche Versicherung. In der Tat liegt hier ein Problem, da sich Möglichkeiten zum Missbrauch eröffnen. Die Frage ist allerdings, wie wahrscheinlich ein derartiger Missbrauch wäre.
(prx) A. K. schrieb: > Ein wesentlicher Punkt ist beispielsweise die für einen Laien > naheliegende Analogie zu Diensten, die per Telemediengesetz von der > Störerhaftung ausgenommen sind. Dieses Thema wird zwar gewürdigt, aber > ob das Gericht dabei richtig oder falsch liegt, kann ich nicht > einschätzen, zumal ich mich dann auch noch durch diverse BGH&Co Urteile > wühlen müsste, auf die es sich bezieht. Ich denke, das Gericht hat das TMG richtig interpretiert. Dass hierdurch gerade demjenigen, der noch weiter von der Missetat entfernt ist das Privileg des Hosters hinsichtlich Enthaftung vorenthalten wird, war möglicherweise vom Gesetzgeber so nicht gewollt. Er mag sich zutreffenden Falles in verfassungsmäßiger Weise dazu verhalten.
Percy N. schrieb: > Ich denke, das Gericht hat das TMG richtig interpretiert. Dann wird es erst richtig interessant. Dürfte Quad9 darauf reagieren, indem sie deutschen Kunden per IP-Geoblocking nur den völlig ungefilterten Dienst 9.9.9.10 anbieten? Das ist nämlich weitaus einfacher und dadurch entfiele die Begründung des Beschlusses über den Filter. Nebst rechtlichem Blabla auf der Homepage, natürlich, in dem sie ausführlich darlegen, wieso man jedem Interessenten einen Malware-Filter anbietet, nur nicht den Deutschen. ;-)
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(prx) A. K. schrieb: > Dann wird es erst richtig interessant. Sind die Internet-Provider als > Nebenwirkung ihrer Tätigkeit auch hinsichtlich der DNS-Dienste > enthaftet, oder müssen die bei Post von Sony auch springen? Nach rechtskräftigem Abschluss des hiesigen Verfahrens wird sich Sony BMG möglicherweise auch insoweit um gerichtliche Klärung bemühen. Das könnte interessant werden. Leider ist vom hiesigen Verfahren soweit ersichtlich lediglich der oben verlinkte Beschluss sowie die Widerspruchsbegründung der Vertreter der Antragsgegnerin bekannt; der Widerspruch soll abgewiesen worden sein. Genaueres habe ich leider nicht finden können. Warum hat republik.ch die Geschichte jetzt wieder hervorgekramt?
Percy N. schrieb: > Nach rechtskräftigem Abschluss des hiesigen Verfahrens wird sich Sony > BMG möglicherweise auch insoweit um gerichtliche Klärung bemühen. Das > könnte interessant werden. Wobei Internet-Anbieter und Telkos wie Telekom und Vodafone es einfacher haben als Quad9, denn die Assoziation zwischen DNS-Namen und Geolocation ist unnötig. Die Kundschaft automatisch per DHCP eingestellter Resolver ist ja per Definition in D. Aber es wird ggf teurer, falls man dann doch verlieren sollte. Wenn die Schadenssumme bei einem Fliegenschiss wie Quad9 schon auf 100.000 € taxiert wurde, was kommt wohl bei der Telekom an Rechtskosten raus?
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(prx) A. K. schrieb: > Aber es wird ggf teurer, falls man dann doch verlieren sollte. Wenn die > Schadenssumme bei einem Fliegenschiss wie Quad9 schon auf 100.000 € > taxiert wurde, was kommt wohl bei der Telekom an Rechtskosten raus? https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp Keine Sorge, die Kosten wachsen nicht linear.
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Percy N. schrieb: > Keine Sorge, die Kosten wachsen nicht linear. Bei den äusserst zurückhaltend geschätzten 100 Mio streikt der. ;-)
(prx) A. K. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Keine Sorge, die Kosten wachsen nicht linear. > > Bei den äusserst zurückhaltend geschätzten 100 Mio streikt der. ;-) Bis 30 Mio geht es, und das ist auch massiv übertrieben für den Schaden durch den Upload eines einzigen Albums.
Percy N. schrieb: > Bis 30 Mio geht es, und das ist auch massiv übertrieben für den Schaden > durch den Upload eines einzigen Albums. Ist angemessen, meint das Gericht. "Der Streitwert ist geschätzt, wobei die Annahme eines Unterlassungsinteresses für die rechtswidrige Zugänglichmachung eines in der aktuellen Hochphase der Auswertung befindlichen vollständigen Tonträgers mit 12 Einzeltiteln auf einer strukturell rechtsverletzenden Internetseite mit € 100.000,- als angemessen erscheint."
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Die Kosten sind zudem einigermaßen gleichgültig, sobald zwei Giganten gegeneinander antreten. Sony BMG wird vermutlich bereitxsein, einige Millionen auszugeben, um herauszufinden, was geht; und die hochsolvente anzunehmende Gegenseite wird ebenfalls kräftig investieren, um sich sowohl lästige Pglichten vom Hals zu halten als auch, wichtiger, den Kunden zu vermitteln, dass ihre Daten und Inhalte dort gut aufgehoben seien. Sobald das Thema einmal höchstrichterlich vollständig durchdekliniert wurde werden beide Seiten wesentlich entspannter sein, sofern es für Sony gut ausgeht. Anderenfalls wird Sony vermutlich im technischen Bereich antworten müssen. Der Rest der Spekulation sei Sony-Verstehern überlassen.
Beitrag #7116046 wurde vom Autor gelöscht.
(prx) A. K. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Bis 30 Mio geht es, und das ist auch massiv übertrieben für den Schaden >> durch den Upload eines einzigen Albums. > > Ist angemessen, meint das Gericht. > "Der Streitwert ist geschätzt, wobei die Annahme eines > Unterlassungsinteresses für die rechtswidrige Zugänglichmachung eines in > der aktuellen Hochphase der Auswertung befindlichen vollständigen > Tonträgers mit 12 Einzeltiteln auf einer strukturell rechtsverletzenden > Internetseite mit € 100.000,- als angemessen erscheint." 100.000,00 sind angemessen, ja. Aber wohl nicht 30 Mio, gelle? Und wenn wir jetzt noch sämtliche Tonträger, die noch nicht gemeinfrei sind, dazunehmen, wird der Wert der Verwertungsrechte pro Album zwar noch nicht infinitesimal, bewegt sich aber nicht weit von Null. Wie viele Leute wären wohl bereit, für die Tornados, Little Eva oder Perry Como Geld auszugeben?
Percy N. schrieb im Beitrag #7116046:
> 100.000,00 sind angemessen, ja. Aber wohl nicht 30 Mio, gelle?
Das war hochgerechnet. Wer verwendet denn in D Quad9? Ein paar von jenen
Freaks, die überhaupt wissen, was DNS ist (nicht einmal alle hier im
Thread haben das problemlos drauf ;-). Wenn die im Promillebereich der
Kundschaft der Telekom liegen, ist das schon viel.
(prx) A. K. schrieb: > Wobei Internet-Anbieter und Telkos wie Telekom und Vodafone es einfacher > haben als Quad9, denn die Assoziation zwischen DNS-Namen und Geolocation > ist unnötig. Die Kundschaft automatisch per DHCP eingestellter Resolver > ist ja per Definition in D. In letzter Zeit hat gerade Quad9 eine gewisse Popularität erlangt, da man dort DOH (DNS over HTTPS) bzw DOT (DNS over TLS) anbietet, also verschlüsseltes Resolving. In der Fachliteratur wurde dies dem datenschutzbewussten Nutzer nahegelegt, und aktuelle Fritzboxen unterstützen es auch.
(prx) A. K. schrieb: > Percy N. schrieb im Beitrag #7116046: >> 100.000,00 sind angemessen, ja. Aber wohl nicht 30 Mio, gelle? > > Das war hochgerechnet. Wer verwendet denn in D Quad9? Ein paar von jenen > Freaks, die überhaupt wissen, was DNS ist (nicht einmal alle hier im > Thread haben das problemlos drauf ;-). Wenn die im Promillebereich der > Kundschaft der Telekom liegen, ist das schon viel. Darum geht es aber nicht. Wieso sollte das jüngste Elaborat von Gitte Haenning so viel wert sein? Für den gesamten Nachlass von David Bowie käme man zumindest in die Nähe von 30 Mio, aber darum geht es gerade nicht.
Percy N. schrieb: > Darum geht es aber nicht. Wieso sollte das jüngste Elaborat von Gitte > Haenning so viel wert sein? Keine Sorge, wir sind uns völlig darüber einig, dass diese Summen gaga sind, auch ohne Lady. Die von Sony und meine. Das war aber in Prozessen zu Uploads immer so, insoweit sie in den Medien landeten und ich das mitbekam.
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Beitrag #7116069 wurde vom Autor gelöscht.
Es können nur jene Downloads eines Werks eingepreist werden, die über Quad9 aufgelöst werden. Nicht aber jene, die über die Telekom aufgelöst werden. Der Upload macht es ja allen zugänglich, nicht nur der Kundschaft von Quad9 und welcher Resolver beim Upload genutzt wurde, ist weder bekannt noch relevant. Wenn du also 100.000 € für angemessen hältst, die über Quad9 als Resolver runtergeladen wurden, dann halte ich 100.000.000 € für angemessen, die zu diesem Zeitraum über die Telekom als Resolver runtergeladen wurden. Wenn du diese Summe für grotesk hältst, dann muss du von einem beachtlich hohen Nutzungsgrad von Quad9 unter den Telekom-Kunden ausgehen. Oder von einer beachtlich hohen Korrelation zwischen der Kundschaft von Quad9 und den Fans des betreffenden Werkes.
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