In unserem Sicherungskasten sind rechts Öffnungen. Innen sind Kabel und Klemmen zu sehen. Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine Sicherung schalten muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln versehentlich reinlangt. Wir haben das unserer Vermieterin mitgeteilt und sie lässt uns durch ihren Anwalt (!!) das hier wissen, wir halten das für Unsinn, oder? Was kann ich noch tun oder besteht kein Grund zur Sorge? Hier der Text vom RA: Sie melden Lebensgefahr! Bitte wenden Sie sich bei Lebensgefahr sofort an Hausmeister, Hausverwaltung und wenn hier niemand umgehend erreichbar ist, an die Bereitschafts- und Notstelle der zuständigen Stromver-sorgung! Zu dieser Meldung sind Sie verpflichtet. Ein „Umweg“ über uns, unsere Mandantin oder sonstige Dritte ist in echten Notfällen nicht ange-zeigt. Sie kennen die Örtlichkeit, Sie haben den Schlüssel zur Wohnung, Sie können den lebensgefähr-denden Defekt beschreiben, Sie können den Bereitschafts- und Notdienst in die Wohnung lassen und kurzfristig Termine vereinbaren, um nötige Sofortmaßnahmen (zur Vermeidung von Lebensge-fahr!) durchführen zu lassen – die direkte Kontaktaufnahme mit den Notdiensten durch Sie vermei-det umständliche Terminsabstimmungen und Fehl-Meldungen. Sie können den tatsächlich gegebenen Defekt dem Bereitschafts- und Notdienst richtig beschrie-ben, so dass dieser feststellen kann, ob sofortiges Handeln nötig ist oder mit Maßnahmen noch weiter zugewartet werden kann. Soweit erforderlich, bitten wir also das Nötige zu veranlassen. Bedenken Sie aber bitte, dass Falsch-Meldungen an den Bereitschafts- und Notdienst Kosten auslö-sen können, die von demjenigen, der leichtfertig tatsächlich nicht bestehende Notfälle meldet, zu bezahlen sind. Melden Sie sich also bei den Notdiensten nur, wenn tatsächlich Gefahr für Leib oder Leben besteht oder der Eintritt sonstiger schwerer Schäden sofort zu unterbinden ist. Wenn solche Notfälle bestehen, sind entsprechende Maßnahmen natürlich einzuleiten Wir haben keinen Hausmeister, wohl aber eine Hausverwaltung. Diese können nur die Eigentümer der Wohnungen nicht die Mieter selbst ansprechen. M. E. ist es unsere Pflicht so etwas dem Vermieter zu melden und dieser muss Abhilfe schaffen, oder?
Dave J. schrieb: > Hier der Text vom RA: Das ist sicher nicht der Originaltext. Dave J. schrieb: > Wir haben keinen Hausmeister, wohl aber eine Hausverwaltung. Diese > können nur die Eigentümer der Wohnungen nicht die Mieter selbst > ansprechen. Wohl kaum. Wenn dich die Öffnungen stören, dan investiere 1,50€ in die Abdeckung, oder lass dir vom örtlichen Elektriker zwei Reststücke schenken. Oder lass es wie es nicht. Passieren wird da eher nichts, selbst wenn du mal mit dem Finger reinkommen solltest.
Ich schrieb: > Das ist sicher nicht der Originaltext. sogar ganz sicher Strom ist nicht mein Ding, ich geh da nicht ran
Das Schöne ist ja: Wenn die Unterverteilung einigermaßen neuerem Datums ist (30 Jahre?), dann ist selbst ohne die Abdeckung ein Berührungsschutz gegeben. Die oben verwendeten LSS sind jedenfalls schon berührungsgeschützt ausgeführt und zusammen mit einer passenden Phasenschiene kann man darin nichts versehentlich berühren, was einen aus den Latschen haut. Passende Abdeckungen gibts für ein paar Euro im Baumarkt.
Ich schrieb: > Wohl kaum. das ist hier ebenso sicher aus Erfahrung Wenn du alles anzweifelst und keine Gefahr siehst eine Klemme der Sicherung anzufassen, schau doch mal vorbei und fass da mal hin ...
Sebastian R. schrieb: > Phasenschiene kann man darin nichts versehentlich berühren, was einen > aus den Latschen haut. für mich sieht es so aus, als ob man da problemlos rankommt Ich will mal ein Foto versuchen
Dave J. schrieb: > Wenn du alles anzweifelst und keine Gefahr siehst eine Klemme der > Sicherung anzufassen, schau doch mal vorbei und fass da mal hin ... Deine Sicherungen sehen hinter der Abdeckung so aus wie auf dem Foto hier. Da gibt es (ganz bewusst und beabsichtigt) keine spannungsführenden Komponenten, die man versehentlich berühren kann. Geh zum Hornbach*, hol dir für 2,50 einen Abdeckstreifen und mach die Löcher zu und gut ist. Das sind 2 Minuten Aufwand, dafür braucht man keinen Elektriker, keinen Vermieter und keinen Anwalt zu belästigen/beschäftigen * andere Baumarktmarken verfügbar
Dave J. schrieb: > Ich schrieb: >> Das ist sicher nicht der Originaltext. > > sogar ganz sicher Ich kenne ein paar Rechtsanwaltsgehilfinnen. Selbst deren private Korrespondenz ist besser ausformuliert. Dave J. schrieb: > Ich schrieb: >> Wohl kaum. > > das ist hier ebenso sicher aus Erfahrung Wie ist dann die Meldekette bei einem Wasserrohrbruch, oder Heizungsdefekt? Der Mieter ruft den Eigentümer an, der sitzt aber gerade im Urlaub. Nach ein paar Tagen meldet er sich und gibt dann die Störung an den Verwalter weiter?! Dave J. schrieb: > Wenn du alles anzweifelst und keine Gefahr siehst eine Klemme der > Sicherung anzufassen, schau doch mal vorbei und fass da mal hin ... Den LS würde ich sofort anfassen. Und bei einem Blick in die Öffnung dürfte man schnell erkennen ob es berührungssichere Phasenschienen sind, oder ein "offenes" System. Aber auch bei einem offenen System muss man schon ein gutes Stück rein langen.
Dave J. schrieb: > für mich sieht es so aus, als ob man da problemlos rankommt > Ich will mal ein Foto versuchen Bitte! Ich bin gespannt! Das einzige Metallische, das man darin vielleicht sieht und berühren kann, ist die Hutschiene hinter den Automaten. Die hat aber kein Potential. Die ist (in einem schutzisolierten Verteiler) nicht einmal an den Schutzleiter angeschlossen. Wenn du versuchst, dich mit der umzubringen, bist du vorher verhungert :D
Wat ne Märchenstunde mal wieder. Dave J. schrieb: > keine Gefahr siehst eine Klemme der > Sicherung anzufassen, schau doch mal vorbei und fass da mal hin ... Deine Finger möchte ich haben. 20cm lang und 5mm Dick? Die Klemmen sind abgedeckt und ohne Hilfsmittel (Stricknadel o.ä.) wirst Du es nicht schaffen da irgendetwas gefährliches zu berühren.
Dan musst du auch alle Steckdosen mit einer Kindersicherung ausrüsten. Das Loch ist schließlich auch 4 mm.
Dave J. schrieb: > Vermieterin zu melden > und dieser muss Abhilfe schaffen, oder? Klar. Wird sie machen: Sofort solche Mieter rauskündigen. Weil: Miteinander reden ist ja wohl scheinbar nicht möglich. Das nächste Schreiben vom Anwalt ist die Eigenbedarfskündigung. Bitte hier im Thread als Originaltext posten. SCNR.
Sebastian R. schrieb: > hier. Da gibt es (ganz bewusst und beabsichtigt) keine > spannungsführenden Komponenten, die man versehentlich berühren kann. Ich kann da leider nur reinlinsen, mit der Digicam komm ich da nicht ran Ich sehe Schrauben die nicht vorstehen, aber ich würde da trotzdem nicht hinlangen wollen. Aus der Sicherung kommt unten ein Draht und da sitzt etwas aus Metall auf dem Draht silbrig. Ist ca. einen halben cm lang. Auch das möchte ich nicht berührem wollen
Dave J. schrieb: > aber ich würde da trotzdem nicht > hinlangen wollen. Es zwingt dich nieman dazu, deinen Finger in deinen Sicherungskasten zu stecken. Dave J. schrieb: > Auch das möchte ich nicht berührem wollen Dann lass es doch einfach. Kauf dir die Abdeckungen, mach das Ding dicht und gut ist. Selbst ein Streifen Klebeband würde dir vermutlich schon helfen.
Dave J. schrieb: > unserer Vermieterin mitgeteilt und sie lässt uns durch ihren Anwalt > (!!) Was für ne Lusche von Vermieterin! Kommt mit nem schnöden Anwalt daher. Ich würde mitm Haager Kriegsverbrecher-Tribunal ankommen. Mindestens!
Hamlin, Hamlin & McGill schrieb: > Ich würde mitm Haager Kriegsverbrecher-Tribunal ankommen. Mindestens! Hager reicht. Denn die haben eine echte Lösung :D
Was man da sieht ist absolut im Rahmen des heute üblichen. So etwas sieht man oft. Ich persönlich fände es auch hässlich und würde mir daher beim nächsten Baumarktbesuch einen der bereits erwähnten Abdeckstreifen besorgen. Alternative: Mit Klebeband zudecken. Sicherheitsbedenken hätte ich da aber nicht. Meine Wurstfinger passen da nicht rein. Ich könnte nach dem Motto "schlimmer geht immer" jetzt noch Bilder der Verteilung eines griechischen Ferienhauses anhängen, die ich letztens bestaunen durfte. Aber ich habe keine Fotos gemacht. So wichtig war es mir auch nicht und es gab ringsum deutlich schönere Fotomotive... Jedenfalls gab es dort das selbe "Problem" nur mit Lücken so breit wie eine Kinderfaust. Alle sind trotzdem heil aus dem Urlaub zurückgekehrt.
Hahaha, wenn das wirklich stimmen sollte (ich habe da so meine Zweifel), dann hasst du den geilsten Vermieter der Welt. Mieter meldet einen Mangel, Vermieter antwortet mit Anwalt. Einfach geil. Wenn das wirklich stimmen sollte (ich habe da so meine Zweifel), dann such dir jetzt schon mal eine neue Wohnung und plane deinen Umzug. Mit diesem Spitzenexemplar von Vermieter wirst du nicht glücklich. Was ich mich allerdings schon frage ist, warum du das nicht direkt bei der Wohnungsübergabe bemängelt hast. Also wenn das wirklich stimmen sollte, ich habe da so meine Zweifel ... Dass die Abdeckungen fehlen ist schon mal Pfusch. Man kann also davon ausgehen, dass an der Anlage insgesamt gebastelt und gepfuscht wurde. Ob durch einen deutschen Elektriker - so einen mit dualer Ausbildung um die uns die ganze Welt angeblich beneidet - oder ein Hobbypfuscher? Wer weiß. Ob dort wirklich aktuell Lebensgefahr besteht kann ein Laie nicht beurteilen. Ich finde es schon angemessen, dass ein Laie das als Lebensgefahr meldet. Hätte ich als Laie es gemeldet? Ich glaube nicht ... Es bleiben dir mindestens die folgenden Möglichkeiten: - Wie andere schon schrieben, selber die Abdeckungen drauf machen und Schwamm drüber. Selbermachen ist nicht ganz so legal, aber ... - Selber die Abdeckungen drauf machen und die Rechnung über 2 Euro für die Abdeckungen an den Vermieter schicken. Garantiert für die Zukunft endlos Spaß mit dem Vermieter und du hast gegenüber dem anwaltsgeilen Vermieter dokumentiert, dass du nicht ganz legal selber an der Anlage warst. Ein ganz schlauer Move. - Selber einen Elektriker beauftrage und die Rechnung an den Vermieter senden. Für noch mehr zukünftigen, endlosen Spaß mit dem Vermieter. Ob du überhaupt kurzfristig einen Elektriker bekommst ist eine andere Sache. Ob der Elektriker sich wegen der Abdeckungen kaputt lach? Sicher. Ob der Vermieter dir das Geld für den Elektriker ersetzen möchte? Na rate mal... - Den Hausmeister oder Hausmeisterdienst auftreiben und alles den vom Anwalt vorgegebenen Gang gehen lassen. - Die Hausverwaltung informieren und alles den vom Anwalt vorgegebenen Gang gehen lassen. - Den Stromversorger informieren und alles den vom Anwalt vorgegebenen Gang gehen lassen. Wenn der Stromversorger richtig gut drauf ist kommt jemand vorbei (lacht sich kaputt) und legt die Anlage still. Spaß für die ganze Familie. Du kannst noch andere Spielchen spielen, wie dem Anwalt zurück schreiben. Dich für die Eingangsbestätigung deiner Meldung eines Mangels bedanken und fragen wann der Mangel nun abgestellt wird - da er dem Vermieter jetzt bestätigterweise bekannt ist. Du kannst den Anwalt nach den Kontaktdaten des Hausmeisters und der Hausverwaltung fragen. Du kannst ihn fragen in wieweit er Vertretungsberechtigt ist. Du kannst den Anwalt fragen ob du zukünftig Mängel direkt an ihn oder an den Vermieter melden sollst. Endlose Möglichkeiten, wenn das denn alles stimmt. Aber wenn das alles stimmt, dann such dir schon mal eine neue Wohnung.
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Sebastian R. schrieb: > Streifen Klebeband würde dir vermutlich schon helfen. Vorweg: Dank dir für deinen hilfreichen Text Ich habe aber Bedenken bei dieser Vermieterin. Niemand hier im Haus kommt mit ihr klar. Selbst bei gutgemeinter Unterstützung bekamen wir hier es mit ihrem RA zu tun und am Tel. kommst nicht zu Wort und sie greift jeden sofort grundlos an. Sie wohnt nicht vorort. Klar kann ich jemanden bitten zu helfen, aber aus Erfahrung vermuten wir, dass sie uns irgendwann auch daraus einen Strick drehen wird. Nachbarn raten ab. Bezüglich der Wortwahl im Schreiben des RA: Das sind ihre Worte, die ihres RA klingen anders. Man sollte nicht immer gleich auf den Ratsuchenden draufhauen, ich meine dich nicht, wenn man die Hintergründe nicht kennt. Und die ganze Geschichte auszubreiten ist unnötig.
Dave J. schrieb: > Man sollte nicht immer gleich auf den Ratsuchenden draufhauen, ich meine > dich nicht, wenn man die Hintergründe nicht kennt. Und die ganze > Geschichte auszubreiten ist unnötig. Richtig. Also lass es bleiben und besorg dir einfach einen Abdeckstreifen. Wenn dir die Eier zum Monieren fehlen, bitte einfach einen Nachbarn um Hilfe. Oder eine hübsche Nachbarin :D
Dave J. schrieb: > Man sollte nicht immer gleich auf den Ratsuchenden draufhauen, ich meine > dich nicht, wenn man die Hintergründe nicht kennt. Nunja. Wir sind hier ein Elektronik-Forum und kein Rechtsberatungsforum bei Streitigkeiten mit Vermietern. Dementsprechend können wir dir aus unserer Sicht nur sagen: 1. Grundsätzlich besteht erst einmal keine Gefahr eines Stromschlages, da auch im Sicherungskasten alles berührungsgeschützt ist 2. Um ruhig schlafen zu können, gibt es im Baumarkt die offizielle Lösung für etwa 2€, die ohne Sachkenntnis binnen weniger Sekunden montiert werden kann.
Dave J. schrieb: > Ich habe aber Bedenken bei dieser Vermieterin. Niemand hier im Haus > kommt mit ihr klar. Selbst bei gutgemeinter Unterstützung bekamen wir > hier es mit ihrem RA zu tun und am Tel. kommst nicht zu Wort und sie > greift jeden sofort grundlos an. Da zahlt man doch gerne die Miete. wie Hannes schon schreibt: Such dir schon mal eine neue Wohnung. Und achte dort bei der Besichtigung auf den Sicherungskasten -- genau checken :-)
Hannes J. schrieb: > Hahaha, wenn das wirklich stimmen sollte (ich habe da so meine Zweifel), > dann hasst du den geilsten Vermieter der Welt. Danke dir für deine hilfreichen und ausführlichen Worte Das ist keine Märchenstunde, ohne Zweifel. Das mehrseitige Schreiben trieft vor derartigen Ergüssen. Da wird u. a. auch ein Rolladenschalter einer Nachbarin bemängelt und es wird sinngemäss gefragt, wann und wie das passiert das der Schalter nicht schaltet Ein anderer Nachbar meldet pflichtgemäss Wassereinbruch durchs Garagendach und wird nach Datum, Uhrzeit, Menge des Wassers gefragt. Ich würde gern Kopiemn der Schreiben veröffentlichen, aber ich befürchte eine Menge Ärger, wenn die das zufällig hier lesen. Es scheint, dass sie mit diesem Unsinn alles von sich weisen will zur Vermeidung ihrer Pflichten. Einen RA kann sich im Haus keiner leisten. Auch ein Umzug kostet und ist ein grösserer Aufwand als pflichtgemässe Meldungen. Und der passende Wohnungsmarkt ist dertzeit ziemlich tot oder nicht bezahlbar. Bei der Wohnungsübergabe sind wir nicht "in jede Ecke" gekrochen und bei der Vielzahl von Mitsuchenden bist erst mal still und hoffst so manches im Gespräch später regeln zu können.
Sebastian R. schrieb: > Nunja. Wir sind hier ein Elektronik-Forum und kein Rechtsberatungsforum > bei Streitigkeiten mit Vermietern. Ich suche auch keine Rechtsberatung, verwahre mich nur gegen Abstempelung als Lügner und gegen Anzweiflungen nur weil man nicht die Hintergründe kennt. Dich hatte ich nicht damit gemeinnt.
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Dave J. schrieb: > Strom ist nicht mein Ding, ich geh da nicht ran Was hast Du dann in der Verteilung zu schaffen? Mach die Klappe an der Verteilung zu und fertig. Wenn das heisst, dass Du einen Elektriker holen musst, um eine ausgelöste Sicherung wieder einzuschalten, dann ist das eben so. Leute gibt das!
Hannes J. schrieb: > Mieter meldet einen Mangel, Vermieter antwortet mit Anwalt. Einfach > geil. Wenn ich mir das hysterische Gekreische im ersten Post ansehe, kann ich die Vermieterin sehr gut verstehen.
Dave J. schrieb: > Ein anderer Nachbar meldet pflichtgemäss Wassereinbruch durchs > Garagendach und wird nach Datum, Uhrzeit, Menge des Wassers gefragt. Wobei dieses Beispiel wichtig ist für den Werterhalt der Immobilie. Wenn da länger nichts gemacht wird, verliert die Immobilie sehr schnell an Wert, muss gegebenenfalls abgerissen werden und wenn Personen durch Einsturz zu Schaden kommen, gibts einen Schlafplatz für die Vermieterin hinter schwedischen Gardinen, falls sie vorher nicht gelyncht wurde. Typische Frauenfrage ist das. Warum soll es Mieter*Innen von Vermieterinnen anders ergehen als Mitarbeiter*Innen von Chefinnen. Andere Wohnung zu finden ist heute schwer. Bei der Industrie ist das einfacher. Die Firma rutscht ab, wird von Chinesen aufgekauft und die Chefs (m/w/d) rausgeworfen.
Hannes J. schrieb: > Du kannst noch andere Spielchen spielen, wie dem Anwalt zurück > schreiben. Dich für die Eingangsbestätigung deiner Meldung eines Mangels > bedanken und fragen wann der Mangel nun abgestellt wird - da er dem > Vermieter jetzt bestätigterweise bekannt ist. > > Du kannst den Anwalt nach den Kontaktdaten des Hausmeisters und der > Hausverwaltung fragen. > > Du kannst ihn fragen in wieweit er Vertretungsberechtigt ist. Du kannst > den Anwalt fragen ob du zukünftig Mängel direkt an ihn oder an den > Vermieter melden sollst. Du hast echt gute Ideen :-)
Dave J. schrieb: > Man sollte nicht immer gleich auf den Ratsuchenden draufhauen, ich meine > dich nicht, wenn man die Hintergründe nicht kennt. Und die ganze > Geschichte auszubreiten ist unnötig. Würde mir ein Mieter mit sowas kommen würde ich ihm auch so antworten. Oder direkt Eigenbedarf anmelden. Drunter gehts nicht
Besorg dir einfach einen Abdeckstreifen und klips den da rein. Wenn du nicht genügend Mumm dazu hast, frag einen Elektriker. Hast du grundsätzlich Angst vor Strom wäre es ratsam, den in der gesamten Wohnung abschalten zu lassen. Achso, und ein Schild mit der Aufschrift: STROMSPANNUNG! LEBENDGEFAHR fehlt sicher auch an der Anlage.
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Dave J. schrieb: > Hier der Text vom RA: > ... Dave J. schrieb: > Bezüglich der Wortwahl im Schreiben des RA: Das sind ihre Worte, die > ihres RA klingen anders. Die Kommunikation lief also über mehrere Ecken: Dave -> Vermieterin -> Rechtsanwalt -> Vermieterin -> Dave Beim Rechtsanwalt ist das Ganze offensichtlich als akuter Notfall angekommen. Er ging wohl davon aus, dass dir in den nächsten fünf Minuten ein Blitz ins Gesicht springen wird oder gar das ganze Haus abzubrennen droht. Da bei dir und deiner Vermieterin die Fähigkeit, Sachverhalte klar zu formulieren, etwas eingeschränkt zu sein scheint, sind solche Missverständnisse leider nicht ganz vermeidbar. Ich würde, wie von anderen bereits mehrfach vorgeschlagen, den Spalt mit irgendetwas abdecken und die Sache dabei bewenden lassen.
Oliver S. schrieb: > STROMSPANNUNG! LEBENDGEFAHR Stromspannung .... lol Lebendgefahr... roflmao. Man sieht an diesem Thema mal wieder warum die Menschheit über kurz oder lang aussterben wird...
Manuel X. schrieb: > Man sieht an diesem Thema mal wieder warum die Menschheit über kurz oder > lang aussterben wird... Jap, weil sie keine Ironie/Satire/Persiflage versteht
Yalu X. schrieb: > Da bei dir und deiner Vermieterin die Fähigkeit, > Sachverhalte klar zu formulieren, etwas eingeschränkt zu sein scheint Das hast Du jetzt sehr schön und eindeutig formuliert. Gefällt!
Dave J. schrieb: > Einen RA kann sich im Haus keiner leisten. Erzähl keine Mist. Kann schon, will aber nicht! Weil gibt es seit Jahrzehnten für den Gegenwert von wenige als 4 Tassen KAffee/Monat Hilfe von: https://www.mieterbund.de/startseite.html
A. B. schrieb: > Würde mir ein Mieter mit sowas kommen würde ich ihm auch so antworten. > Oder direkt Eigenbedarf anmelden. Drunter gehts nicht Besser ist das: www.moskauinkasso.com O-Ton der Werbeseite: "Ihre Mieter müssen kein Russisch verstehen, wenn wir das Anliegen vortragen. 100% Erfolgsgarantie".
erstmal zum eigentlichen Problem (fehlende Abdeckungen) Das ist nicht schön und ein Elektriker mit etwas 'Berufsehre' sollte das nicht so verlassen. Gefährlich ist das aber (anhand der Fotos) erstmal nicht da die Lücken nur 5mm - 10mm breit sind und selbst ein kleiner (Erwachsenen-)Finger da nicht wirklich durchkommt. Der Eindruck kann aber aufgrund der Perspektive täuschen. Und selbst wenn der Finger hindurch passen würde sind die Gefahren gering - das silberne Metall-Ding dass zu sehen ist (geradeaus direkt hinter der Öffnung) ist eine Hutschiene die als Halterung für die Sicherungen dient. Die ist in etwa genauso gefährlich wie die Taschenlampe (aus Metall) die du gerade zum Schauen in der Hand hältst. Um an die 'heißen' Kontakte zu kommen müsstest du deinen Finger etwa 5 mm tief durch die Löcher des Sicherungsautomaten (Foto von von Sebastian R. / 29.06.2022 07:20) quetschen - das ist aber aufgrund des Aufbaus nicht möglich. Es wäre noch denkbar dass du an die ggf schlecht montierten Leitungen kommen könntest - die liegen aber oben / unten am Sicherungsautomaten etwa 10mm 'unter' der Ebene mit den Löchern. Da könntest du auch an eine Verteilerschiene kommen, die sind aber häufig isoliert und daher ebenfalls ungefährlich. Die Einschätzung der Lebensgefahr ist - für einen Laien nachvollziehbar - also ziemlich unwahrscheinlich. Solange du nicht mit metallischen Gegenständen in der Lücke stocherst wird höchstwahrscheinlich nix passieren. Für den Fall einer ausgefallenen Sicherung wäre es unabhängig von den Lücken sinnvoll, eine griffbereite Taschenlampe zu haben. Die Gefahr auf dem Weg zum Sicherungskasten zu stolpern ist vermutlich größer als die Gefahr durch elektrischen Schlag. Zur 'Reparatur' (1) Die einfachste Variante wurde bereits genannt - einfach eine Abdeckung kaufen unn reinklipsen. Das das Teil aus Plastik ist passiert selbst in dem Fall nix wenn es in den Sicherungskasten hinein fällt. Ansonsten jemanden im Bekanntenkreis finden der das übernimmt (2) Oder einen Elektriker bestellen - der nimmt dann 100€ für die Anfahrt und 30€ für die ersten angefangene Arbeitseinheit. Du kannst anschließend versuchen den Rechnungsbetrag von deiner Vermieterin zurück zu holen, ich denke aber dass du unter der Grenze für Schönheitsreparaturen bleibst und den Elektriker selber bezahlen musst. (3) Oder du schaltest einen eigenen Anwalt ein um 'Recht zu bekommen'. Dadurch wird die Lücke nicht verschlossen und es kostet richtig viel Geld... sogt aber für das erhabenen Gefühl 'im Recht zu sein' - oder ggf. auch für Missmut weil man einem katastrophalen Justizirrtum zum Opfer gefallen ist. Ich würde eine Taschenlampe im Flur platzieren und versuchen Variante 1 zu wählen. Ganz zur Not kannst du auch den Hausmeister rufen - der wird sich das vermutlich zutrauen und auf den 'kurzen Dienstweg' machen. Aber durch welches Tor du gehen möchtest kannst du nur selber entscheiden!
Sebastian R. schrieb: > Dementsprechend können wir dir aus unserer Sicht nur sagen: > 1. Grundsätzlich besteht erst einmal keine Gefahr eines Stromschlages, > da auch im Sicherungskasten alles berührungsgeschützt ist Bei modernen Installationen. Aber es gibt nun mal auch ältere und gibt und gab zu allen Zeiten Pfuscher. Zum Beispiel solche Pfuscher die auch keinen Bock haben die Abdeckungen drauf zu machen. Daher würde ich das "Grundsätzlich" in deiner Antwort streichen, und nicht empfehlen Finger rein zu stecken. Ich finde man sollte einem Laien zugestehen das an den Vermieter zu melden. Aber unabhängig davon ob das akut gefährlich ist liegt der Unterhaltungswert in der Eskalation. Anwalt statt die diskrete, preiswerte Lösung: > 2. Um ruhig schlafen zu können, gibt es im Baumarkt die offizielle > Lösung für etwa 2€, die ohne Sachkenntnis binnen weniger Sekunden > montiert werden kann.
Hannes J. schrieb: > Anwalt statt die diskrete, > preiswerte Lösung: Könnte z.B. daran liegen das die Vermieter Mitglied im "bund deutscher Vermieter" ist, was bei ca. 70% der privaten Vermieter zutrifft. Da ist der RA mit dem Jahresbeitrag inkludiert, Kostet bis soundsoviel Aktionen den Vermieter nix zusätzlich, und der RA freut sich über jeden Schrieb den er rausschicken darf. Da gibt es Musterbausteine, somit hat der RA (oder dessen Assistenz) wenig Denk-Aufwand. Wie gesagt, immer unter der Prämisse das alles wirklich so ist wie vom TE wortreich vorgetragen ;-) Die Wortwahl im Eingangspost deutet eher auf ein Märchen hin das vorgetragen wird. Und sie lebten glücklich bis an ihr Ende welches nicht vom Sicherungskasten beeinflußt wurde...
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Elektriker schrieb: > das silberne Metall-Ding dass zu sehen ist (geradeaus direkt > hinter der Öffnung) ist eine Hutschiene die als Halterung für die > Sicherungen dient. Die ist in etwa genauso gefährlich wie die > Taschenlampe (aus Metall) die du gerade zum Schauen in der Hand hältst. Ohje ist das falsch. Die ist so gefährlich wie das Anfassen vom Metall am Herd, weil das Metallgehäuse ist geerdet, wie die metallene Hutschiene.
> Ohje ist das falsch. Die ist so gefährlich wie das Anfassen vom Metall > am Herd, weil das Metallgehäuse ist geerdet, wie die metallene > Hutschiene. Nein, die Hutschiene ist nicht geerdet. Gefährlich ist es trotzdem nicht. Was schreibt Du fürn Müll?
Dieter schrieb: > weil das Metallgehäuse ist geerdet, wie die metallene > Hutschiene. Bei schutzisolierten Unterverteilungen dürfen Hutschienen nicht geerdet werden, da das Ganze sonst von Schutzklasse II zu Schutzklasse I wird. Die Blech-Tür von Wohnungsverteilern ist ja z.B. auch nicht geerdet. Innerhalb von SKII-Verteilern dürfen PE, PEN,... nicht an berührbare Metallteile angeschlossen werden. Falls das aus irgendeinem Grund doch passiert, müssen geerdete Schienen deutlich mit einem PE-Symbol markiert werden (DIN VDE 0100-410)
Worum geht es denn? geht es um streiten und rechthaben wollen? --> Such dir ein anderes Forum Geht es nur darum das Ding sicherer zu machen? --> Geh in den Baumakrt und kaufe die für 2,50€ Abdeckclips oder Isolierband.
Dave J. schrieb: > In unserem Sicherungskasten sind rechts Öffnungen. Innen sind Kabel und > Klemmen zu sehen. Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine > Sicherung schalten muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln > versehentlich reinlangt. Zeig dem Mitarbeiter im Baumarkt das Foto, sag dass du eine Abdeckplatte dafür brauchst und klicke das selbst rein - kann jeder, keine Gefahr. PS: Als Vermieter muss ich dir leider mitgeben, dass ein derartiges Verhalten unnötige Kosten verursacht und letztlich auch auf die Miete umzulegen. Wenn du später mal mit einem Thema kommst, wo Kulanz seitens Vermieter gefragt ist wird er sich an dein früheres Verhalten erinnern. Zahle pünktlich deine Miete, melde dich nur wenn es wirklich nötig ist bei der Hausverwaltung und alle sind glücklich.
Dave J. schrieb: > Ich schrieb: >> Wohl kaum. > > das ist hier ebenso sicher aus Erfahrung > Wenn du alles anzweifelst und keine Gefahr siehst eine Klemme der > Sicherung anzufassen, schau doch mal vorbei und fass da mal hin ... Albern sowas. Das Kunststück musst du mal vorführen, wie du an stromführende Teile mit deinen dicken Fingern kommen willst - selbst ganz ohne Abdeckungen. Aber gleich "Lebensgefahr" wittern - klar, unter dem machst du es nicht. Mann, geh hin und frag einen Elektriker. Aber pass auf, dass der gute Laune hat. Und das zu aller aller erst. Bevor du irgendjemand anderen fragst. Und wenn du soviel Angst vor Strom hast - geh da nicht hin! btw: Das "Schreiben" des Anwalts hat alles - wenn man von Teilforumlierungen absieht - ein Schenkelklopfer schlechthin, und trotzdem auf den Punkt gebracht. Der hat Humor. Man kann dem nicht nachsagen, dass er dich nicht Ernst genommen hat und man kann ihm nicht nachsagen, dass er nicht vor Kosten durch unberechtigte Inanspruchnahme eines Notdienstes gewarnt hat. Richtig lustig wäre es, wenn wegen "Lebensgefahr" der Strom im ganzen Haus sofort abgestellt werden würde.
Lebensgefahr? Da rufe ich doch gleich die Feuerwehr! Warum hast du nicht die 112 gewählt?
Heino schrieb: > PS: Als Vermieter muss ich dir leider mitgeben, dass ein derartiges > Verhalten unnötige Kosten verursacht und letztlich auch auf die Miete > umzulegen. Es ist aber das Verhalten der Vermieterin, das die Kosten verursacht. Ein kurzer Hinweis auf die Abdeckungen und die Erlaubnis, die anzubringen, wäre erstmal kein Problem gewesen. Für Probleme in der Wohnung ist halt zuerst mal der Vermieter zuständig und einem Laien ist es zuzugestehen, dass er bei Öffnungen im Sicherungskasten ein Problem sieht. Die obere Öffnung scheint annähernd so breit zu sein, wie die Sicherung. Da würde ich mit meinen Fingern locker reinkommen. Und jeder mit einem bisschen echter Lebenserfahrung weiß, dass es doch immer mal dümmer kommen kann, als man für möglich gehalten hätte. (Wobei auch ich die Gefahr hier für gering erachte.) Ansonsten finde ich den Beitrag von Hannes J. gut, insbesondere Hannes J. schrieb: > Du kannst noch andere Spielchen spielen, wie dem Anwalt zurück > schreiben. Dich für die Eingangsbestätigung deiner Meldung eines Mangels > bedanken und fragen wann der Mangel nun abgestellt wird - da er dem > Vermieter jetzt bestätigterweise bekannt ist. Daran habe ich auch als erstes gedacht. :-D
Elektriker schrieb: > Und selbst wenn der Finger hindurch passen würde sind die Gefahren > gering Tschuldigung, aber wenn jemand so doof ist, seine Finger im Dunkeln bis zum Anschlag in irgendwelche Öffnungen eines Sicherungskastens zu stecken - da beantworten sich alle Fragen mit einem Schlag (und es ist kein Stromschlag). Wie soll das gehen? Man tastet sich im Dunklen am Sicherungskasten voran, findet einen Schlitz - und steckt dort soweit wie möglich seinen Finger rein - oder wie soll ich mir das vorstellen? Selbst dem unwichtigsten Wichtigtuer wird sowas nicht passieren. Der nächste kommt dann daher und leert seine Gießkanne in dem Schlitz, weil er es im Dunkeln mit einem Blumenkasten verwechselt hat... Oder wie jetzt? Bei einem Haus voller Spezialisten ist freilich nichts auszuschließen.
Dave J. schrieb: > Ein anderer Nachbar meldet pflichtgemäss Wassereinbruch durchs > Garagendach und wird nach Datum, Uhrzeit, Menge des Wassers gefragt. Die frage ist doch vollkommen korrekt. Das würde ich als Vermieter doch auch fragen. Wann und wieviel - draus kann man herleiten welche Maßnahmen mit welche Priorität notwendig sind. Wenn an dem Tag das größte Unwetter der Geschichte war und dort dort 3 Tropfen rein gelaufen sind dann schicke ich mal bei Gelegenheit jemanden vorbei. Wenn das dort 2 tage 20cm hoch stand, dann schicke ich nicht nur den Dachdecker sondern noch jemand der den zustand der Schadenfolge begutachtet (Boden, Wände ect.) und jemanden der das Ding dann ordentlich trocknet. Bei so einem Vogel wie Du Dich hier darstellt würde ich als Vermieter auch kein Wort mit Dir kommunizieren wollen.
Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es heraus. Das Auftreten des Threadstarters wäre gerechtfertigt, wenn der Sicherungskasten komplett offen wäre, also nicht nur ein paar Abdeckungen fehlen würden, sondern die Hutschienen einfach lose auf die Wand geschraubt wären und da blanke(!) Leitungen herumbaumeln würden.
Dussel schrieb: > Für Probleme in der > Wohnung ist halt zuerst mal der Vermieter zuständig Nein! Wenn es eine Wohnanlage ist, die von einem Verwalter betreut wird, dem auch noch ein Hausmeister zur Verfügung steht, dann ist die Hausverwaltung (der Name sagt es schon) zuständig. Der Verwalter kassiert vom Vermieter jeden Monat ein Sümmchen damit er die Aufgaben des Vermieters wahrnimmt. Einfach mal in den Verwaltervertrag schauen! Wenn ich das so lese, bin ich heilfroh, daß ich nichtmehr vermiete.
Dave J. schrieb: > In unserem Sicherungskasten sind rechts Öffnungen. Hi, oft hat der Eli die passenden abknipsbaren Einrastabdeckungen nicht parat, wenn Teile ausgetauscht worden sind, die etwas andere Gehäuseabmessungen haben wie die Geräte vorher. War bei mir auch so. Wird alsbald nachgerüstet. (Siehe Bild. Schütz wurde ausgetauscht.) Dave J. schrieb: > Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine > Sicherung schalten muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln > versehentlich reinlangt. Normalerweise sind diese Tätigkeiten bei ordnungsgemäßer Installation mit geringem Restrisiko verbunden. Trotzdem notwendige Umsicht walten lassen. Das musst Du selbst entscheiden, was Du da machst. Bei einer meiner Arbeitsstellen war das so, dass sogar ein Arbeitsauftrag für den Elektriker geschrieben werden musste, wenn ein Leitungsschutzschalter ausgelöst hatte und "resettet" werden sollte. Und den juristischen Schmus kannst Du abhaken. Wenn wirklich Gefahr im Verzug ist, kannst Du selber einen Handwerker beauftragen. (z.B. Wasserrohrbruch. Oder Kabelbrand.) Schlagen da die Funken raus aus dem Sicherungskasten? ciao gustav
Phasenschieber S. schrieb: > Einfach mal in den Verwaltervertrag schauen! Der geht aber den Mieter nichts an - und er wird davon auch keine Kopie bekommen haben. Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter, sonst nichts.
Elektroanwalt schrieb: > Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter, sonst nichts. Verwaltungsaufgaben werden vom Eigentümer an den Verwalter abgetreten, sonst wäre ein Verwalter völlig nutzlos. Während er in Florida am Strand liegt, managt sein Verwalter die Immobilie, fertich, aus. Bei den meisten Verwalterverträgen, nämlich dann wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, bestimmt der Verwalter auch welche Firmen in der Wohnanlage tätig werden. Da bleiben die Eigentümer völlig im Hintergrund.
Dave J. schrieb: > wenn man da abends im Dunkeln mal eine > Sicherung schalten muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln > versehentlich reinlangt. Drama Queen. Besorg Dir einen elektrischen Prüffinger und versuch mal 'versehentlich' an Spannung zu kommen. Lächerlich wegen sowas ein derartiges Fass aufzumachen. Wie willst Du denn da bittesehr versehentlich reinlangen? Mit 4 Promille und Kopfverletzung soll man auch nicht mehr an elektrischen Anlagen rummachen.
Ich schrieb: > Passieren wird da eher nichts, selbst wenn du > mal mit dem Finger reinkommen solltest. Es soll Menschen geben, die haben "lange Finger". :-)
Phasenschieber S. schrieb: > Verwaltungsaufgaben werden vom Eigentümer an den Verwalter abgetreten, > sonst wäre ein Verwalter völlig nutzlos. Wahrscheinlich ist Dave J. solch ein Krawallmieter ohne jeglichen Realitätsbezug. Unter "Lebensgefahr" geht bei solchen Leuten gar nichts mehr. Vermutlich hat der Hausverwalter die Vermieterin davon in Kenntnis gesetzt, dass für Daves ganze Sonderlocken ein deutlich erhöhtes Entgelt erhoben werden müsste. Und das hat die Vermieterin abgelehnt, so dass der Hausverwalter nun eben völlig zu recht auf Durchzug schaltet. Weiterhin hat sie sich bei einem Anwalt darüber informiert, welche rechtlichen Implikationen und Möglichkeiten sich daraus ergeben. Dave J. schrieb: > Ich habe aber Bedenken bei dieser Vermieterin. Niemand hier im Haus > kommt mit ihr klar. "Niemand" ist wohl eher Dave, und das bezieht sich vermutlich auf das Verhältnis zu den anderen Bewohnern als auch der Vermieterin. Die anderen Bewohner haben aber mittlerweile auch keine Lust mehr, sich ständig ein Kotelett ans Ohr labern zu lassen.
Dave J. schrieb: >> Streifen Klebeband würde dir vermutlich schon helfen. > > Vorweg: Dank dir für deinen hilfreichen Text > > Ich habe aber Bedenken bei dieser Vermieterin. Und ich habe Bedenken bei einem derart pingeligen Mieter.
Andreas S. schrieb: > Weiterhin hat sie sich bei einem Anwalt darüber informiert, welche > rechtlichen Implikationen und Möglichkeiten sich daraus ergeben. Könnte ja auch sein, daß sie mit dem Anwalt im Bett gelegen hat und ihm flüsterte: Kümmer du dich mal um den 🤣
Harald W. schrieb: > Und ich habe Bedenken bei einem derart pingeligen Mieter. Ich würde da als Vermieterin vorbei kommen, die zwei Löcher zu machen und eine Rechnung über 50EUR zuzüglich Anfahrt und Mehrwertsteuer schreiben. Menschen werden vernünftig, wenn es an das eigene Geld geht.
Hannes J. schrieb: >> da auch im Sicherungskasten alles berührungsgeschützt ist > > Bei modernen Installationen. Aber es gibt nun mal auch ältere Ich habe eine solche ältere Verteilung. Aber selbst dort würde man durch einen Schlitz in der Abdeckung keine spannungsführenden Leitungen mit dem Fingere trffen können. Mit einem Schraubenzieher schon, aber der hat dort auch mit unkundigen Personen nichts zu suchen.
DerEgon schrieb: > Nein, die Hutschiene ist nicht geerdet. Gefährlich ist es trotzdem > nicht. > > Was schreibt Du fürn Müll? Das solltest Du Dich fragen. In solchen Fällen mußt Du immer vom ungünstigsten Fall aus einer Vorschrift ausgehen, der realisiert sein könnte. Und das ist nun mal der den ich genommen habe und Deiner ist das nicht. Als Dein Fachlehrer an der Berufsschule, würde ich Dich noch mal nachsitzen lassen, außer Du kannst mir schriftlich versichern, dass Du vor Ort nachgeprüft hättest, welcher Verkabelungsfall wirklich vorliegt. https://www.elektrikforum.de/threads/hutschienen-in-uv-an-pe-anschliessen.28977/ https://www.voltimum.de/artikel/grundlagenreihe-emv-richtlinien-teil-5 Jedes Gehäuse muss mit einer Erdungsschiene oder einem Erdungspotential verbunden sein. Alle metallisch geschirmten Kabel und von außen ankommende Stromkreise müssen mit diesem Schutzleiter verbunden werden. Alle metallischen Gehäuseteile eines Schaltschrankes, auch die Hutschiene, können als Erdungspotential genutzt werden.
Dussel schrieb: > Es ist aber das Verhalten der Vermieterin, das die Kosten verursacht. > Ein kurzer Hinweis auf die Abdeckungen und die Erlaubnis, die > anzubringen, wäre erstmal kein Problem gewesen. Wenn du gleich mit Lebensgefahr beim Vermieter aufschlägst, kann ich die Reaktion verstehen. Wie man in den Wald hineinruft... Und dein "aber der andere ist schuld" zeugt auch von einer etwas "schwierigen" Grundeinstellung.
DoS schrieb: > Ich würde da als Vermieterin vorbei kommen, die zwei Löcher zu machen > und eine Rechnung über 50EUR zuzüglich Anfahrt und Mehrwertsteuer > schreiben. > Menschen werden vernünftig, wenn es an das eigene Geld geht. +99 Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter? Über 100 der Troll!
https://www.kan.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/KAN-Studie/de/2012_prueffinger.pdf Würd ich mir kaufen und dann testen! Danach verklage ich irgendwen, damit er die Abdeckung rann macht!
Dave J. schrieb: > verwahre mich nur gegen Abstempelung als Lügner und gegen Anzweiflungen Leider wird aus Deinem Post das ganze Dilemma von Mietern vs. Vermietern deutlich. Es scheint, als habest Du selber nie in Eigentum gewohnt. Es ist ein Unterschied, ob man selber oder jemand anderes für "Alles" verantwortlich ist. Du schreibst von Vermieterin, RA, Hausverwaltung und weiter weg. Das lässt es nicht unwahrscheinlich erscheinen, dass die Frau Witwe/alleinstehend ist und den ganzen Quatsch der Hausverwaltung überlassen möchte. Und auf der anderen Seite Du, der plötzlich mit "Lebensgefahr" kommt, die weder plötzlich, noch Gefahr ist. Sie muss darauf reagieren, sie kann aber nicht X km fahren um dann mit Dir zu diskutieren. > Selbst bei gutgemeinter Unterstützung bekamen wir hier es mit ihrem RA zu tun Ich hoffe, dass war nicht so, wie es die meisten hier lesen. > Da wird u. a. auch ein Rolladenschalter einer Nachbarin bemängelt und es wird > sinngemäss gefragt, wann und wie das passiert das der Schalter nicht schaltet Das wäre auch hier die erste Frage. Gerade wenn man weiter weg ist. Du kennst die Geschichte von der Kuh Elsa, oder? > Ein anderer Nachbar meldet pflichtgemäss Wassereinbruch durchs > Garagendach und wird nach Datum, Uhrzeit, Menge des Wassers gefragt. Ja was denn sonst? Wenn der Mieter die Woche im Urlaub war und den Schaden erst danach festgestellt hat, dann kann er doch genau das angeben. Was soll den die Versicherung der Frau sagen, wenn sie meldet, dass irgendwann mal Wasser ins Haus gedrungen sei, aber wann, wo oder wieviel (ist ein Sessel nass geworden oder Stand die Wohnung knietief unter Wasser?) wisse sie nicht. Sorry, aber versetze Dich mal in ihre Lage: Sie hat eine Wohnung (neben vielleicht 2 Dutzend weiteren), eine Hausverwaltung und ein Privatleben. Wenn sich da jeder Mieter einmal die Woche meldet, weil er im Dunkeln Sicherungen schalten möchte (wer tut sowas heute noch???), zumal mit Notfall-Lebensgefahr, dann kann das kein Dauerzustand bleiben.
Fehlt jetzt nurnoch der Vorschlag die Miete zu mindern. Solange keine Miete zahlen, bis diese Abdeckung idiotensicher angebracht ist, fertich, basta. Einfach behaupten, da hätte man reingegriffen und eine geschmiert bekommen, dann ist eventuell auchnoch Schmerzensgeld fällig. Jawoll.
Phasenschieber S. schrieb: > Einfach behaupten, da hätte man reingegriffen und eine geschmiert > bekommen, dann ist eventuell auchnoch Schmerzensgeld fällig. Jawoll. Geile Idee, das mach ich gleich :-)
oszi40 schrieb: > Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter Ich dachte, das wäre gar nicht mehr zulässig. Wenn der Mieter solche kleinen Kosten zahlen müsste, müsste er auch für einen tropfenden Wasserhahn selber aufkommen.
oszi40 schrieb: > Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter? Kleinreparaturen in dem Sinne sind aber nur Reparaturen an Teilen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Das halte ich bei einem Sicherungskasten für nicht gegeben. Interessant dazu auch: "Grundsätzlich ist jedoch dringend davon abzuraten, Kleinreparaturen selbst durchzuführen." https://www.haus.de/geld-recht/kleinreparaturen-29146 Das unabhängig von der Frage, ob in dem hier besprochenen Fall ein relevanter Mangel vorliegt.
Dussel schrieb: > Grundsätzlich ist jedoch dringend davon abzuraten, Kleinreparaturen > selbst durchzuführen." Weil es dann nicht beim Klebestreifen bleibt sondern jemand mit der gaslötlampe da ein Metallplättchen einschmiegt. Ein konstruktiver Mieter meldet es einfach der Hausverwaltung und die diskutiert dann bei Gelegenheit vor Ort mit ihm. Was macht der TO eigentlich, wenn er Mal in einen typischen Altbau ziehen muss?
Harald W. schrieb: > Und ich habe Bedenken bei einem derart pingeligen Mieter. Was ist daran pingelig? Der TE hat einen Mangel in der Elektroinstallation entdeckt und diesen seiner Vermieterin gemeldet. Das ist doch völlig in Ordnung. Nicht jeder wagt es, bei elektrischen Anlagen selber Hand anzulegen. Meist wird ja von solchen Aktionen sogar explizit abgeraten. Auch wenn der TE das Problem vielleicht etwas zu theatralisch geschildert hat, würde ich als Vermieter solche Dinge durchaus ernst nehmen. Denn wenn es tatsächlich zu einem Unfall kommt und mir der Mangel bekannt war, werde ich sicher einige unangenehme Fragen beantworten müssen. Auf jeden Fall gehört die Öffnung im Sicherungskasten geschlossen. Auch ein Elektrogerät, aus dem ein Stück Gehäuse herausgebrochen ist, sollte nicht mehr benutzt werden, bis der Schaden behoben ist. Wie groß die Gefahr im Fall des TE tatsächlich ist, kann nicht beurteilt werden, ohne sich das Innere des Sicherungskasten anzusehen. Mangels Informationen (die auch der TE nicht hatte, als er den Mangel gemeldet hat) muss zumindest von einer potentiellen Gefahr ausgegangen werden. Ich habe mir gerade einmal meinen eigenen Sicherungskasten angeschaut. Wenn hier die Abdeckung neben den LSS fehlen würde (wie beim TE), müsste ich den Finger gerade mal ca. 2cm hineinstecken, um spannungsführende Teile zu berühren. Es wäre bspw. möglich, dass bei der Betätigung des neben der Öffnung liegenden LSS mit dem Zeigefinger gleichzeitig der Mittelfinger versehentlich an die gefährliche Stelle rutscht. Normalerweise passiert da vielleicht nichts, zumal sich der TE ja der Gefahr bewusst ist. Wegen des nicht angeschlossenen Schutzleiters in einer meiner Steckdosen (der Elektroinstallateur hat das seinerzeit schlicht vergessen) passiert normalerweise auch nichts, weswegen ich den Fehler erst nach Jahren entdeckt habe. Trotzdem: Auch wenn die Gefahr in den genannten Fällen nicht sehr groß ist, ist sie immer noch groß im Vergleich zum Aufwand für die Beseitigung des Mangels (Abdeckung besorgen und aufstecken bzw. Schutzleiter anklemmen). Selbst wenn man dies von einer Fachkraft machen lässt, wird man davon nicht arm werden.
A. S. schrieb: > Ein konstruktiver Mieter meldet es einfach der Hausverwaltung Die sind vor allem fix irgend jemandem eine Rechnung zu schreiben. Wenn man Glück hat ruft die Hausverwaltung einen hoffentlich halbwegs guten Hausmeister sich das erst mal einfach anzusehen. Elektroanwalt schrieb: > Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter, sonst nichts. Das kommt darauf an. Wir haben z.B. eine Wohnung da zahlen wir der Verwaltung ein paar Prozent der Mieteinnahmen, dass sie sich um alles kümmert. (Klein)Reparaturen Vermietung, neue Mieter finden, Bonität prüfen. Klappt in der Anlage mit der Verwaltung super. Phasenschieber S. schrieb: > Verwaltungsaufgaben werden vom Eigentümer an den Verwalter abgetreten, > sonst wäre ein Verwalter völlig nutzlos. > ... > Bei den meisten Verwalterverträgen, nämlich dann wenn es sich um eine > Eigentümergemeinschaft handelt, bestimmt der Verwalter auch welche > Firmen in der Wohnanlage tätig werden. > Da bleiben die Eigentümer völlig im Hintergrund. Das kommt auch darauf an. Abgetreten werden Gemeinschaftsaufgaben und alles rund um das Gemeineigentum. Die Hausverwaltung ist z.B. dafür zuständig dass das Treppenhaus geputzt wird, oder auch neu gestrichen, deine Bude musst du selber putzen und deine eigenen Heizkörper selber streichen. Ein neuer Wasserhahn ist Privateigentum, die Fenster wiederum sind i.A. Gemeineigentum. Beim Privateigentum in deiner Wohnungseinheit bist du derjenige der entscheidet wer da was macht. Es ist aber oft vorteilhaft eine Firma zu nehmen die sich im Haus auskennt wenn z.B. an zentralen Technikräumen irgendwas gemacht werden muss und sei es nur Strom oder Wasser mal kurz für die eigene Wohneinheit abzustellen.
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Yalu X. schrieb: > Der TE hat einen Mangel in der Elektroinstallation entdeckt und diesen > seiner Vermieterin gemeldet. Das ist doch völlig in Ordnung. Sehe ich auch so. Es ist etwas schwierig das so zu beurteilen. Ich kenne beide Seiten, da ich sowohl Vermieter bin, meine Kids aber auch schon mehrmals Mieter waren. Was man da auf beiden Seiten an Menschen trifft ist manchmal kaum zu glauben. Insofern weiss man nicht ob die Vermieterin nicht jemand ist der nur Geld rausholen will und erst dann etwas unternimmt wenn die Bude kurz vorm Zusammenfallen ist oder ob das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieterin schon durch andere Dinge "vorbelastet" ist, oder der Mieter ein superpingeliger Mieter ist der aus jeder Kleinigkeit einen Elefanten macht. Fakt ist der gezeigte Mangel ist nicht lebensbedrohend, entspricht aber auch nicht dem Stand der Technik und Sicherheit. Abhilfe wäre für 2 Euro zu schaffen. Wenn nicht vom Laien so doch vom Hausmeister wenns kein Totalversager ist. Wenn mir mein Mieter das melden würde würde ich ihn fragen ob er das selbst machen kann oder ansonsten hinfahren oder dem Hausmeister Bescheid geben und wenn ich ihn das nächste Mal sehe 5 Euro in die Hand drücken.
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Hi, sieht eher so aus, als ob die Abdeckung einmal abgenommen worden ist und nicht mehr richtig aufgesetzt wurde. Aus dem getätigten Fotografierwinkel kann man das nicht so richtig beurteilen. https://www.mikrocontroller.net/attachment/561756/sicherungen2.jpg Und ja, richtig spack ist das auch vielleicht nicht nach "Nacharbeit". So wie im Beispiel von mir. https://www.mikrocontroller.net/attachment/561785/Zeitschalter_Herd.jpg ciao gustav
Yalu X. schrieb: > Der TE hat einen Mangel in der Elektroinstallation entdeckt und diesen > seiner Vermieterin gemeldet. Ist das wirklich ein Mangel? Was sagt Percy dazu? Gab es schon Urteile? Im Ernst, ich sah im "BlödTV" einen Elektrikertest, der Innungsmeister hatte im Nebenraum Kameras aufgebaut, alles wurde dokumentiert. Es ging um die Kosten um die Beratung und Überprüfung von Elektroinstallationen nach Ausfall eines Stromkreises. Zu keiner Zeit hatte weder der "Elektromeister" noch alle erscheinenden Elektriker die fehlenden Abdeckungen im Sicherungskasten beanstandet, was mich doch sehr erstaunte! Darüber sprach ich später mit meinem ehemaligen Gruppenleiter aus meiner Industriezeit, der diese Sendung auch sah. Er sah auch die fehlende Abdeckung zog aber daraus keine Schlüsse, mich störte diese fehlende Abdeckung aber, das hätte JEDER Elektriker und der TV Meister ja beheben können.
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Dave J. schrieb: > Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine Sicherung schalten > muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln versehentlich > reinlangt Es gibt Pruffinger, um standardisierte Bedingungen für Berührschutz zu habe. DIN EN 60529
Wolfgang schrieb: > Dave J. schrieb: >> Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine Sicherung schalten >> muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln versehentlich >> reinlangt > > Es gibt Pruffinger, um standardisierte Bedingungen für Berührschutz zu > habe. > DIN EN 60529 Vor allem gibt es Taschenlampen, die gelten sogar als haushaltsüblich.
oszi40 schrieb: > Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter? Über 100 der Troll! Hier handelt es sich nicht um eine Reparatur! Hier ist nichts kaputt gegangen, was repariert werden müsste/sollte. Hier handelt es sich um einen Paranoiker, der hinter einem winzigen, unbedeutenden Detail eine Lebensbedrohung sieht. Es ist anzunehmen, daß dieser paranoide Zustand auch dann noch anhält, wenn der Fehler behoben ist, sich dann auf andere unbedeutende Details erstreckt, was die Vermieterin eventuell erkannt hat und deshalb gleich den Rechtsanwalt von der Leine ließ, quasi als Abschreckung.
Udo S. schrieb: > Elektroanwalt schrieb: >> Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter, sonst nichts. > Das kommt darauf an. Wir haben z.B. eine Wohnung da zahlen wir der > Verwaltung ein paar Prozent der Mieteinnahmen, dass sie sich um alles > kümmert. (Klein)Reparaturen Vermietung, neue Mieter finden, Bonität > prüfen. Klappt in der Anlage mit der Verwaltung super. Das mag sein, geht den Mieter aber trotzdem nichts an. Der Mieter hat kein Vertragsverhältnis mit der Hausverwaltung. mfG
Elektroanwalt schrieb: > Das mag sein, geht den Mieter aber trotzdem nichts an. > Der Mieter hat kein Vertragsverhältnis mit der Hausverwaltung. Hartnäckig blöd. Der Mieter hat auch keinen Vertrag mit einer vom Vermieter beauftragten Firma! Will der Mieter etwa durchsetzen, daß der Vermieter persönlich den Fehler behebt? Wie blöd kann man sein?
Die Vermieterin / Hausverwaltung wird sicher einen Hauselektriker haben der die korrekte Abdeckung bei der Montage bescheinigt, ergo hat ein Vormieter oder der jetzige Mieter die Abdeckung entfernt - so die übliche Argumentation. Der Tip: frag einen Elektriker ist der Schenkelklopfer. Wir haben ja keinen Fachkräftemangel, dutzende Elektrobetriebe in der Nähe warten auf einen Auftrag für 15min Arbeit und 2€ Material und kommen sofort.
Yalu X. schrieb: > Der TE hat einen Mangel in der Elektroinstallation entdeckt und diesen > seiner Vermieterin gemeldet. Für mich ist das ein reiner Schönheisfehler, der zudem n och hinter einer Tür verborgen ist. > Wenn hier die Abdeckung neben den LSS fehlen würde (wie beim TE), müsste > ich den Finger gerade mal ca. 2cm hineinstecken, um spannungsführende > Teile zu berühren. Dann ist aber sehr viel mehr Pfusch in Deiner Verteilung drin.
Karl B. schrieb: https://www.mikrocontroller.net/attachment/561817/Nacharbeit_.jpg Was bitte soll man da erkennen? Ich erkenne da nur die Blödheit des Autors bzw Fotografen.
Paul schrieb: > Karl B. schrieb: > > https://www.mikrocontroller.net/attachment/561817/Nacharbeit_.jpg > Was bitte soll man da erkennen? > Ich erkenne da nur die Blödheit des Autors bzw Fotografen. Offensichtlich eine UV in einer Dampfsauna. In diesem Fall tatsächlich lebensgefährlich.
2 Fragen Ist es überhaupt erlaubt, dass ein elektrotechnischer Laie diese Abdeckung anbringt? D.h. kann man einfach den Hausmeister oder Mieter das machen lassen? Sind diese Abdeckungen bei allen Schaltkästen gleich und kann man die einfach im Baumarkt nachkaufen?
Yalu X. schrieb: > Auch wenn der TE das > Problem vielleicht etwas zu theatralisch geschildert hat, würde ich als > Vermieter solche Dinge durchaus ernst nehmen. Denn wenn es tatsächlich > zu einem Unfall kommt und mir der Mangel bekannt war, werde ich sicher > einige unangenehme Fragen beantworten müssen. Da hat sich ja der Vermieter (vermutlich erfolgreich) mit Hilfe des Anwalts abgesichert: "Sie melden Lebensgefahr! Bitte wenden Sie sich bei Lebensgefahr sofort an Hausmeister, Hausverwaltung und wenn hier niemand umgehend erreichbar ist, an die Bereitschafts- und Notstelle der zuständigen Stromver-sorgung!"
Was mich besonders wundert. Welcher Anwalt nimmt solche Aufträge entgegen? Die wollen meiner Erfahrung nach doch nur Aufträge annehmen, wo für sie mindestens ein 4stelliger Euro-Betrag dafür rausspringt.
Sebastian R. schrieb:
> Streifen Klebeband würde dir vermutlich schon helfen.
Nein, Nein. Es gibt nichts pingeligeres als die VDE und die
Elektrikerlobby, die überall einen Auftrag wittert. Nein, ein
Klebestreifen geht gar nicht. Ein verlorener oder defekter
Berührungsschutz (auch ein Teil eines doppelten Berührungsschutzes) muss
sofort wieder wie vom Hersteller vorgesehen hergestellt werden und von
einem Elektromeister überprüft werden.
Dave J. schrieb: > In unserem Sicherungskasten sind rechts Öffnungen. Innen sind Kabel und > Klemmen zu sehen. Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine > Sicherung schalten muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln > versehentlich reinlangt. Dave ist mit Sicherheit ein Elektrotroll, der dieses Forum nur mit Hirngespinsten volllabern will! Der ganze Rechtsanwaltscheiss ist wahrscheinlich auf seinem Mist gewachsen... Die Ausdrucksweise ist sicher nicht von einem Rechtsanwalt, es sei denn, dieser ist ein Anfänger... Es handelt sich bei dem TO offensichtlich (Unschuldsvermutung gilt) um einen überkandidelten Menschen, der anderen Menschen einfach nur auf den Sack geht... Auch ist er scheinbar in der Versenkung verschwunden und hat nichts mehr zu sagen!
Adin schrieb: > Sind diese Abdeckungen bei allen Schaltkästen gleich und kann man die > einfach im Baumarkt nachkaufen? meines Wissens ja weil die Ausschnitte seit über 40 Jahren gleich sind, das gilt für typische Sicherungen, im gezeigten Bild sogar eindeutig. Unter 24 1/2TE unter 12 eine ganze TE! (TE Teilungseinheit!) https://www.ebay.de/itm/260886357822 oder Verkäufer eigener Wahl!
Mani W. schrieb: > Auch ist er scheinbar in der Versenkung verschwunden mit den Fingern, hat eine gewischt bekommen und ruht nun fuer immer. Amen Thread kann nun geschlossen werden.
Adin schrieb: > Sind diese Abdeckungen bei allen Schaltkästen gleich und kann man die > einfach im Baumarkt nachkaufen? Die Abdeckungen sind bei allen Verteilern identisch (Schaltkästen sind etwas anderes und kommem meist nicht als SK II und mit interner Abdeckung daher). Sowohl die Ausbruchhöhe als auch die Breite der Automaten ist genormt (DIN 43880:1988-12) Adin schrieb: > 2 Fragen > > Ist es überhaupt erlaubt, dass ein elektrotechnischer Laie diese > Abdeckung anbringt? D.h. kann man einfach den Hausmeister oder Mieter > das machen lassen? Das ist tatsächlich eine gute Frage. Ich würde zu einem "ja" tendieren, dann auch ohne diese Abdeckung ist ein ausreichender Berührungsschutz* gegeben und die Montage der Abdeckstreifen ist in etwa so gefährlich wie das Öffnen der Tür oder das Wiedereinschalten eines LSS. Solange die Abdeckstreifen offiziell und nicht 3d-gedruckt oder aus Holz sind, sehe ich damit weniger Probleme als Laien, die Lampen anschließen. Brandschutz ist vielleicht noch ein Punkt, der gegen Klebeband spricht... Die offizielle Antwort vermutlich: Nein. *eine korrekt durchgeführte Installation wie immer vorausgesetzt
Sebastian R. schrieb: > Brandschutz ist vielleicht noch ein Punkt, der gegen Klebeband > spricht... Die normale PVC Ummantelung von Kabeln brennt wie Sau und die Rauchgase erzeugen Salzsäure in der Lunge. Hui, wird werden alle sterben .... Meine Fresse ... Was ist eigentlich los mit Generation YT? Wir haben noch an Autos geschraubt, Feuerwerkskörper selbst gebaut, sind auf Bäume geklettert, haben uns den Arm gebrochen, Zähne ausgeschlagen und ohne Gummi auf dem Disko Klo gevögelt. Was ist das für ein jämmerlicher Pussykram hier auf einen winzigen Spalt in der Unterverteilung rumzuleiden und Pamphlete mit 'Lebensgefahr' zu verfassen. Der TO möge mal eine E27 Glühlampe rausschrauben und seinen Finger in die Fassung stecken. Alles Werkzeuglos zu bewerkstelligen. Wie kann sowas zugelassen sein? Müssen wir jetzt die ganze Welt über Nacht grundsanieren oder reicht es einfach mal das von RTL und Facebook vergewaltigte Gehirn einzuschalten? Wie kommten solche Leute nur über den Tag? Ohne Betreuer und Sicherungsseil die Treppe benutzen ist LEBENSGEFÄHRLICH. Da kann man stolpern und sich das Vakuum aus dem Schädel kloppen an der scharfkantigen Treppenstufen. Warum sind Treppenstufen nicht gepolstert? Also wenn das die Krone der Schöpfung ist, dann sind wir wirklich am Arsch und sollten zum Wohle des Universums aussterben.
Paul schrieb: > Welcher Anwalt nimmt solche Aufträge entgegen? Die wollen meiner > Erfahrung nach doch nur Aufträge annehmen, wo für sie mindestens ein > 4stelliger Euro-Betrag dafür rausspringt. Das ist (reine Vermutung) der Haus und Hof -Anwalt der Gutsherrin, der solche Schreiben von seiner Praktikantin aufsetzen lässt. Leider geht es nicht ohne, da die Mieter es schon als Affront empfinden, bei einem Schaden Zeitpunkt und Umfang anzugeben. Im Gegenzug aber durch reklamieren von Gefahr für Leib und Leben die Dame in sofortigen Zugzwang bringen. Stell Dir vor, sie hätte geantwortet: "übermorgen kommt ein Elektriker". Die Reaktionen darauf kannst Du Dir nicht ausmalen. Von "dann muss ich ja Urlaub nehmen", über "sie müssen das aber 3 Tage vorher ankündigen" bis "wie können sie so leichtfertig 2 Tage das Leben meiner Familie aufs Spiel setzen?".
Das gefährlichste bei solchen schlizen im sicherungskasten ist dass sich dort gerne coronaviren und salmonellen verstecken. Das kann tödlich enden. Dave, du bist hoffentlich 4-fach geimpft?
Adin schrieb: > Ist es überhaupt erlaubt, dass ein elektrotechnischer Laie diese > Abdeckung anbringt? Natürlich nicht! Das wäre ein ganz schlimmes Verbrechen. Das darf nur ein staatlich geprüfter und zertifizierter Plastikabdeckungsinstallateur und die Installation muß hernach von einem Plastikabdeckungsprüfingenieur abgenommen und dokumentiert werden. Nachzulesen in der Bundesplastikabdeckungsverordnung.
Thomas V. schrieb: > Gott stehe uns allen bei.... Jetzt schieb die Schuld nicht an den ab. Der hat sich vor Jahrtausenden abgewendet, als er gesehen hat was er für Mist gemacht hat. Seit dem hat er das uns bekannte Universum verlassen, hat alle Spuren verwischt, hat einen neuen Namen angenommen und ward nie mehr gesehen. Wir sind die häßliche Alte, die man im Vollsuff gevögelt hat und jetzt befürchtet das die Kumpels einen damit aufziehen. Wie ein lästig gewordener Goldfisch wurden wir ausgesetzt, am äußersten Ende des Spiralarmes unserer Galaxie, in einem völlig toten Winkel des Universums, in einem winzigen Sonnensystem ohne weitere lebensfreundliche Planeten, damit wir den Rest nicht infizieren können. Wir werden wohl ohne den zurechtkommen müssen. Also 'survival of the fittest' mäßig, hinken wir ganz schön hintenan. Tendenz: Schlechter werdend.
Max M. schrieb: > Der hat sich vor Jahrtausenden abgewendet, als er gesehen hat was er für > Mist gemacht hat. YMMD!
Max M. schrieb im Beitrag …
> […]
Deine Texte sind mal wieder grandios! Du solltest Dir das unbedingt
vermünzen lassen, Ghostwriter für Comedians usw.
Im Übrigen ist doch alles korrekt: Wenn jemand Lebensgefahr in einem
vermieteten Objekt unterstellt bleibt dem Vermieter nur die Verfassung
eines Antwortschreibens durch einen Anwalt. Selber kann er sich da nur
in die Nesseln setzen. Im Übrigen gibt es auch genügend Eigentümer, die
alle Aufgaben einfach pauschal an einen Hausverwalter abgeben, was ja
auch hier der Fall ist. Der Hausverwalter beauftragt je nach Sachlage
einen entsprechenden Handwerker, in diesem Fall den Anwalt. Alles ganz
normal.
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Yalu X. schrieb: > Was ist daran pingelig? > > Der TE hat einen Mangel in der Elektroinstallation entdeckt und diesen > seiner Vermieterin gemeldet. Das ist doch völlig in Ordnung. Nicht jeder > wagt es, bei elektrischen Anlagen selber Hand anzulegen. Der Mangel selbst ist sicher nicht das Problem, aber der Tonfall und das Auftreten des Mieters. Wie er hier im Thread hysterisch herumkreischt, wird er halt auch seiner Vermieterin gegenüber herumgekreischt haben. "Lebensgefahr!!!" (mit drei gesprochenen Ausrufungszeichen!!)
Adin schrieb: > Ist es überhaupt erlaubt, dass ein elektrotechnischer Laie diese > Abdeckung anbringt? Ein elektrotechnischer Laie sollte den Verteilerkasten besser geschlossen lassen und mit dem Wechseln von E-27 Glüh-/LED-Birnen einen Fachbetrieb beauftragen.
s.c.n.r. schrieb: > Ein elektrotechnischer Laie sollte den Verteilerkasten besser > geschlossen lassen und mit dem Wechseln von E-27 Glüh-/LED-Birnen einen > Fachbetrieb beauftragen. Und er sollte es einem Meßfachmann überlassen, festzustellen, ob es sich um eine E14 oder eine E27 Lampe handelt.
Dave J. schrieb: > Wir haben keinen Hausmeister, wohl aber eine Hausverwaltung. Diese > können nur die Eigentümer der Wohnungen nicht die Mieter selbst > ansprechen. M. E. ist es unsere Pflicht so etwas dem Vermieter zu melden > und dieser muss Abhilfe schaffen, oder? Das hat der Anwalt wörtlich so geschrieben? Verblüffend!
s.c.n.r. schrieb: > und mit dem Wechseln von E-27 Glüh-/LED-Birnen einen > Fachbetrieb beauftragen. Ja das hätte die Elektrikerlobby gerne so. Und rein rechtlich ist es nunmal wirklich eine Grauzone.
Dave J. schrieb: > Bezüglich der Wortwahl im Schreiben des RA: Das sind ihre Worte, die > ihres RA klingen anders. Dave J. schrieb: > Ich schrieb: > >> Das ist sicher nicht der Originaltext. > > sogar ganz sicher Bist Du auch ganz sicher, dass noch kein Personenschaden eingetreten ist?
Heinz schrieb: > Und rein rechtlich ist es > nunmal wirklich eine Grauzone. Rein rechtlich sind Glühlampen, gerade die mit E27, eigentlich überhaupt nicht verkehrsfähig in der EU. E27 ist werkzeuglos aus der Fassung zu drehen, wo dann spannungsführende Teile mit dem Prüffinger berührbar sind. Berührbare Metallteile der Lampe sind nicht geerdet. Das Schutzgehäuse ist aus hauchdünnem Glas dessen berührbaren Teile weit über 60°C erreichen können. Sowohl von dem Glas geht eine Gefährdung aus, als auch von dem Innenleben wenn es zerbricht. Würde ich ein Gerät so bauen, könnte ich schon mal einen Koffer packen für die U-Haft. Wenn man mal drüber nachdenkt überleben wir jeden Tag dutzende von tödlichen Gefahren. Kein Thema, das pack ich. Ob ich die nicht enden wollende Flut an Vollidioten, die mich umgeben, die andere Idioten wählen, die den ganzen Tag dumme Sachen tun und sagen, auch überlebe, ist noch nicht raus.
Andrew T. schrieb: > O-Ton der Werbeseite: > "Ihre Mieter müssen kein Russisch verstehen, wenn wir das Anliegen > vortragen. 100% Erfolgsgarantie". Noch interessanter ist das Impressum, dort erscheint ein "Ra[sic!] Olaf Pfalzgraf" in Hamburg.Tatsächlich ist ein RA Olaf Pfalzgraf im Jahre 2015 aus der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ausgeschieden.
Max M. schrieb: > Ob ich die nicht enden wollende Flut an Vollidioten, die mich umgeben, > die andere Idioten wählen, die den ganzen Tag dumme Sachen tun und > sagen, auch überlebe, ist noch nicht raus. Ich gehe davon aus, dass Du eines Tages nicht mehr unter den Lebenden weilen wirst. Sieh es positiv ind nimm es als Trost!
Max M. schrieb: > die nicht enden wollende Flut an Vollidioten, die mich umgeben, Durchsage im Radio:"Achtung auf der Strasse XY ist ein Falschfahrer unterwegs!" Fahrer auf der Strasse XY: "Einer? Nein Hunderte!"
Joachim B. schrieb: > Adin schrieb: >> Sind diese Abdeckungen bei allen Schaltkästen gleich und kann man die >> einfach im Baumarkt nachkaufen? > > meines Wissens ja weil die Ausschnitte seit über 40 Jahren gleich sind, > das gilt für typische Sicherungen, im gezeigten Bild sogar eindeutig. > Unter 24 1/2TE unter 12 eine ganze TE! (TE Teilungseinheit!) > > https://www.ebay.de/itm/260886357822 > > oder Verkäufer eigener Wahl! Und wenn man ganz nett frägt, dann hat eventuell ein freundlicher Elektriker in der Nachbarschaft noch 1,5 TE Abdeckstreifen-Reste übrig, die er dir überlassen würde. Bei solchen Mietern wundert es mich aber nicht, dass die Mieten immer weiter hochgehen durch den ganzen Zusatzaufwand. Soviel wie man von der Anlage sieht, ist das deutlich besser als der Durchschnitt der mir so unterkommt. Ja da fehlen zwar Abdeckstreifen, aber da hab ich schon ganz andere Dinge gesehen.
Percy N. schrieb: > Das hat der Anwalt wörtlich so geschrieben? Verblüffend! Das Ende des RA-Zitats ist auch am fehlenden Punkt des Absatzes im UP erkennbar, wenn man es sich inhaltlich nicht erschließt. Warum zitierst Du das Resümee des TOs als wäre es von einem RA. Der TO ist kein RA.
A. S. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Das hat der Anwalt wörtlich so geschrieben? Verblüffend! > > Das Ende des RA-Zitats ist auch am fehlenden Punkt des Absatzes im UP > erkennbar, wenn man es sich inhaltlich nicht erschließt. Bei dem Schreibstil des TO erschließt sich aus der Interpunktion sehr wenig, insbesondere nicht der Beginn oder das Ende eines Zitats. > Warum zitierst Du das Resümee des TOs als wäre es von einem RA. Der TO > ist kein RA. Letzteres ist einigermaßen offenkundig. Ersteres trifft nicht zu; vielmehr hat der TO diesen Text zunächst als Zitat des Anwaltes ausgegeben, später den ganzen Schmarrn als Paraphrase der Vermieterin. Dave J. schrieb: > Bezüglich der Wortwahl im Schreiben des RA: Das sind ihre Worte, die > ihres RA klingen anders. Und plötlich gibt es Korrespondenz Dave J. schrieb: > Ich würde gern Kopiemn der Schreiben veröffentlichen, aber ich befürchte > eine Menge Ärger, wenn die das zufällig hier lesen. die aber nicht zitiert werden kann ...
oszi40 schrieb: > Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter? 180,- Euro sagen die Gerichte. Aber für den Sicherungskasten gilt die Kleinreparaturklausel m.E. nicht.
René H. schrieb: > oszi40 schrieb: > >> Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter? > > 180,- Euro sagen die Gerichte. Wohl kaum für den Einzelfall. > Aber für den Sicherungskasten gilt die > Kleinreparaturklausel m.E. nicht. Eher nicht, ja. Hier handelt es sich aber nicht um eine Reparatur.
Percy N. schrieb: > René H. schrieb: >> oszi40 schrieb: >> >>> Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter? >> >> 180,- Euro sagen die Gerichte. > Wohl kaum für den Einzelfall. Doch. Da Handwerkerpreise steigen, werden die Kleinreparaturkosten immer mal wieder nach oben korrigiert (wenn in einem 40 Jahre alten Mietvertrag 100,- Euro steht muss das heute nicht mehr gültig sein, aufgrund von Preissteigerungen). Vermieter sollten sicherheitshalber eine entsprechende Klausel in den MV aufnehmen.
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René H. schrieb: > wenn in einem 40 Jahre alten Mietvertrag 100,- Euro steht Dann muesste wie bei Zulieferervertraegen der Automobilindustrie die Grenze jedes Jahr um 4 Prozent sinken.
Irgendwie erinnert mich dieser Thread an Ablauf, Zunahme der Posts, Wegbleiben des TE doch sehr an: Beitrag "Japanische 2 Geräte an deutsche Steckdose" Dort ist die auf TENS angewiesene Partnerin des TE noch heute ohne passenden 100V Trafo, und vermutlich ist da nicht-Benutzen der Geräte noch wesentlich folgenreicher ;-) Gut das heute wieder Freitag ist, bestimmt kommen neue interessante Threads ähnlicher Qualität
René H. schrieb: > Doch. Da Handwerkerpreise steigen, werden die Kleinreparaturkosten immer > mal wieder nach oben korrigiert (wenn in einem 40 Jahre alten > Mietvertrag 100,- Euro steht muss das heute nicht mehr gültig sein Ich hatte schon an anderer Stelle angenerkt, dass es sinnvoll sein könnte, wenn Du Dich mit der deutschen Rechtsordnung vertraut machtest. Ein brauchbarer Anfang könnte sein, einfach mal die Urteile zu verlinken, in denen "die Gerichte" 180.00 Euro als überwälzbare Kosten einer einzelnen Kleinreparatur akzeptiert haben.
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