Forum: Haus & Smart Home Lebensgefahr?


von Dave J. (davejahn)


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In unserem Sicherungskasten sind rechts Öffnungen. Innen sind Kabel und 
Klemmen zu sehen. Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine 
Sicherung schalten muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln 
versehentlich reinlangt.
Wir haben das unserer Vermieterin mitgeteilt und sie lässt uns durch 
ihren Anwalt (!!) das hier wissen, wir halten das für Unsinn, oder? Was 
kann ich noch tun oder besteht kein Grund zur Sorge?
Hier der Text vom RA:
Sie melden Lebensgefahr!
Bitte wenden Sie sich bei Lebensgefahr sofort an Hausmeister, 
Hausverwaltung und wenn hier niemand umgehend erreichbar ist, an die 
Bereitschafts- und Notstelle der zuständigen Stromver-sorgung!
Zu dieser Meldung sind Sie verpflichtet.
Ein „Umweg“ über uns, unsere Mandantin oder sonstige Dritte ist in 
echten Notfällen nicht ange-zeigt.
Sie kennen die Örtlichkeit, Sie haben den Schlüssel zur Wohnung, Sie 
können den lebensgefähr-denden Defekt beschreiben, Sie können den 
Bereitschafts- und Notdienst in die Wohnung lassen und kurzfristig 
Termine vereinbaren, um nötige Sofortmaßnahmen (zur Vermeidung von 
Lebensge-fahr!) durchführen zu lassen – die direkte Kontaktaufnahme mit 
den Notdiensten durch Sie vermei-det umständliche Terminsabstimmungen 
und Fehl-Meldungen.
Sie können den tatsächlich gegebenen Defekt dem Bereitschafts- und 
Notdienst richtig beschrie-ben, so dass dieser feststellen kann, ob 
sofortiges Handeln nötig ist oder mit Maßnahmen noch weiter zugewartet 
werden kann.
Soweit erforderlich, bitten wir also das Nötige zu veranlassen.
Bedenken Sie aber bitte, dass Falsch-Meldungen an den Bereitschafts- und 
Notdienst Kosten auslö-sen können, die von demjenigen, der leichtfertig 
tatsächlich nicht bestehende Notfälle meldet, zu bezahlen sind.
Melden Sie sich also bei den Notdiensten nur, wenn tatsächlich Gefahr 
für Leib oder Leben besteht oder der Eintritt sonstiger schwerer Schäden 
sofort zu unterbinden ist.
Wenn solche Notfälle bestehen, sind entsprechende Maßnahmen natürlich 
einzuleiten
Wir haben keinen Hausmeister, wohl aber eine Hausverwaltung. Diese 
können nur die Eigentümer der Wohnungen nicht die Mieter selbst 
ansprechen. M. E. ist es unsere Pflicht so etwas dem Vermieter zu melden 
und dieser muss Abhilfe schaffen, oder?

von Ich (Gast)


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Dave J. schrieb:
> Hier der Text vom RA:

Das ist sicher nicht der Originaltext.

Dave J. schrieb:
> Wir haben keinen Hausmeister, wohl aber eine Hausverwaltung. Diese
> können nur die Eigentümer der Wohnungen nicht die Mieter selbst
> ansprechen.

Wohl kaum.

Wenn dich die Öffnungen stören, dan investiere 1,50€ in die Abdeckung, 
oder lass dir vom örtlichen Elektriker zwei Reststücke schenken.
Oder lass es wie es nicht. Passieren wird da eher nichts, selbst wenn du 
mal mit dem Finger reinkommen solltest.

von Dave J. (davejahn)


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Ich schrieb:
> Das ist sicher nicht der Originaltext.


sogar ganz sicher

Strom ist nicht mein Ding, ich geh da nicht ran

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Das Schöne ist ja: Wenn die Unterverteilung einigermaßen neuerem Datums 
ist (30 Jahre?), dann ist selbst ohne die Abdeckung ein Berührungsschutz 
gegeben. Die oben verwendeten LSS sind jedenfalls schon 
berührungsgeschützt ausgeführt und zusammen mit einer passenden 
Phasenschiene kann man darin nichts versehentlich berühren, was einen 
aus den Latschen haut.

Passende Abdeckungen gibts für ein paar Euro im Baumarkt.

von Dave J. (davejahn)


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Ich schrieb:
> Wohl kaum.

das ist hier ebenso sicher aus Erfahrung
Wenn du alles anzweifelst und keine Gefahr siehst eine Klemme der 
Sicherung anzufassen, schau doch mal vorbei und fass da mal hin ...

von Dave J. (davejahn)


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Sebastian R. schrieb:
> Phasenschiene kann man darin nichts versehentlich berühren, was einen
> aus den Latschen haut.

für mich sieht es so aus, als ob man da problemlos rankommt
Ich will mal ein Foto versuchen

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Dave J. schrieb:
> Wenn du alles anzweifelst und keine Gefahr siehst eine Klemme der
> Sicherung anzufassen, schau doch mal vorbei und fass da mal hin ...

Deine Sicherungen sehen hinter der Abdeckung so aus wie auf dem Foto 
hier. Da gibt es (ganz bewusst und beabsichtigt) keine 
spannungsführenden Komponenten, die man versehentlich berühren kann.


Geh zum Hornbach*, hol dir für 2,50 einen Abdeckstreifen und mach die 
Löcher zu und gut ist. Das sind 2 Minuten Aufwand, dafür braucht man 
keinen Elektriker, keinen Vermieter und keinen Anwalt zu 
belästigen/beschäftigen




* andere Baumarktmarken verfügbar

von Ich (Gast)


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Dave J. schrieb:
> Ich schrieb:
>> Das ist sicher nicht der Originaltext.
>
> sogar ganz sicher

Ich kenne ein paar Rechtsanwaltsgehilfinnen. Selbst deren private 
Korrespondenz ist besser ausformuliert.

Dave J. schrieb:
> Ich schrieb:
>> Wohl kaum.
>
> das ist hier ebenso sicher aus Erfahrung

Wie ist dann die Meldekette bei einem Wasserrohrbruch, oder 
Heizungsdefekt? Der Mieter ruft den Eigentümer an, der sitzt aber gerade 
im Urlaub. Nach ein paar Tagen meldet er sich und gibt dann die Störung 
an den Verwalter weiter?!

Dave J. schrieb:
> Wenn du alles anzweifelst und keine Gefahr siehst eine Klemme der
> Sicherung anzufassen, schau doch mal vorbei und fass da mal hin ...

Den LS würde ich sofort anfassen. Und bei einem Blick in die Öffnung 
dürfte man schnell erkennen ob es berührungssichere Phasenschienen sind, 
oder ein "offenes" System. Aber auch bei einem offenen System muss man 
schon ein gutes Stück rein langen.

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Dave J. schrieb:
> für mich sieht es so aus, als ob man da problemlos rankommt
> Ich will mal ein Foto versuchen

Bitte! Ich bin gespannt!

Das einzige Metallische, das man darin vielleicht sieht und berühren 
kann, ist die Hutschiene hinter den Automaten. Die hat aber kein 
Potential. Die ist (in einem schutzisolierten Verteiler) nicht einmal an 
den Schutzleiter angeschlossen. Wenn du versuchst, dich mit der 
umzubringen, bist du vorher verhungert :D

von Paul (Gast)


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Wat ne Märchenstunde mal wieder.

Dave J. schrieb:
> keine Gefahr siehst eine Klemme der
> Sicherung anzufassen, schau doch mal vorbei und fass da mal hin ...

Deine Finger möchte ich haben. 20cm lang und 5mm Dick?
Die Klemmen sind abgedeckt und ohne Hilfsmittel (Stricknadel o.ä.) wirst 
Du es nicht schaffen da irgendetwas gefährliches zu berühren.

von Otto Normal (Gast)


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Dan musst du auch alle Steckdosen mit einer Kindersicherung ausrüsten. 
Das Loch ist schließlich auch 4 mm.

von Andrew T. (marsufant)


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Dave J. schrieb:
> Vermieterin zu melden
> und dieser muss Abhilfe schaffen, oder?

Klar. Wird sie machen:
Sofort solche Mieter rauskündigen.

Weil: Miteinander reden ist ja wohl scheinbar nicht möglich.
Das nächste Schreiben vom Anwalt ist die Eigenbedarfskündigung.

Bitte hier im Thread als Originaltext posten.

SCNR.

von Dave J. (davejahn)


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Sebastian R. schrieb:
> hier. Da gibt es (ganz bewusst und beabsichtigt) keine
> spannungsführenden Komponenten, die man versehentlich berühren kann.


Ich kann da leider nur reinlinsen, mit der Digicam komm ich da nicht ran

Ich sehe Schrauben die nicht vorstehen, aber ich würde da trotzdem nicht 
hinlangen wollen. Aus der Sicherung kommt unten ein Draht und da sitzt 
etwas  aus Metall auf dem Draht silbrig. Ist ca. einen halben cm lang. 
Auch das möchte ich nicht berührem wollen

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Dave J. schrieb:
> aber ich würde da trotzdem nicht
> hinlangen wollen.

Es zwingt dich nieman dazu, deinen Finger in deinen Sicherungskasten zu 
stecken.

Dave J. schrieb:
> Auch das möchte ich nicht berührem wollen

Dann lass es doch einfach.

Kauf dir die Abdeckungen, mach das Ding dicht und gut ist. Selbst ein 
Streifen Klebeband würde dir vermutlich schon helfen.

von Hamlin, Hamlin & McGill (Gast)


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Dave J. schrieb:
> unserer Vermieterin mitgeteilt und sie lässt uns durch ihren Anwalt
> (!!)

Was für ne Lusche von Vermieterin!
Kommt mit nem schnöden Anwalt daher.
Ich würde mitm Haager Kriegsverbrecher-Tribunal ankommen. Mindestens!

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Hamlin, Hamlin & McGill schrieb:
> Ich würde mitm Haager Kriegsverbrecher-Tribunal ankommen. Mindestens!

Hager reicht. Denn die haben eine echte Lösung :D

von Andi M. (andi6510) Benutzerseite


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Was man da sieht ist absolut im Rahmen des heute üblichen. So etwas 
sieht man oft. Ich persönlich fände es auch hässlich und würde mir daher 
beim nächsten Baumarktbesuch einen der bereits erwähnten Abdeckstreifen 
besorgen. Alternative: Mit Klebeband zudecken. Sicherheitsbedenken hätte 
ich da aber nicht. Meine Wurstfinger passen da nicht rein.

Ich könnte nach dem Motto "schlimmer geht immer" jetzt noch Bilder der 
Verteilung eines griechischen Ferienhauses anhängen, die ich letztens 
bestaunen durfte. Aber ich habe keine Fotos gemacht. So wichtig war es 
mir auch nicht und es gab ringsum deutlich schönere Fotomotive... 
Jedenfalls gab es dort das selbe "Problem" nur mit Lücken so breit wie 
eine Kinderfaust.
Alle sind trotzdem heil aus dem Urlaub zurückgekehrt.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Hahaha, wenn das wirklich stimmen sollte (ich habe da so meine Zweifel), 
dann hasst du den geilsten Vermieter der Welt.

Mieter meldet einen Mangel, Vermieter antwortet mit Anwalt. Einfach 
geil.

Wenn das wirklich stimmen sollte (ich habe da so meine Zweifel), dann 
such dir jetzt schon mal eine neue Wohnung und plane deinen Umzug. Mit 
diesem Spitzenexemplar von Vermieter wirst du nicht glücklich.

Was ich mich allerdings schon frage ist, warum du das nicht direkt bei 
der Wohnungsübergabe bemängelt hast. Also wenn das wirklich stimmen 
sollte, ich habe da so meine Zweifel ...

Dass die Abdeckungen fehlen ist schon mal Pfusch. Man kann also davon 
ausgehen, dass an der Anlage insgesamt gebastelt und gepfuscht wurde. Ob 
durch einen deutschen Elektriker - so einen mit dualer Ausbildung um die 
uns die ganze Welt angeblich beneidet - oder ein Hobbypfuscher? Wer 
weiß.

Ob dort wirklich aktuell Lebensgefahr besteht kann ein Laie nicht 
beurteilen. Ich finde es schon angemessen, dass ein Laie das als 
Lebensgefahr meldet. Hätte ich als Laie es gemeldet? Ich glaube nicht 
...

Es bleiben dir mindestens die folgenden Möglichkeiten:

- Wie andere schon schrieben, selber die Abdeckungen drauf machen und 
Schwamm drüber. Selbermachen ist nicht ganz so legal, aber ...

- Selber die Abdeckungen drauf machen und die Rechnung über 2 Euro für 
die Abdeckungen an den Vermieter schicken. Garantiert für die Zukunft 
endlos Spaß mit dem Vermieter und du hast gegenüber dem anwaltsgeilen 
Vermieter dokumentiert, dass du nicht ganz legal selber an der Anlage 
warst. Ein ganz schlauer Move.

- Selber einen Elektriker beauftrage und die Rechnung an den Vermieter 
senden. Für noch mehr zukünftigen, endlosen Spaß mit dem Vermieter. Ob 
du überhaupt kurzfristig einen Elektriker bekommst ist eine andere 
Sache. Ob der Elektriker sich wegen der Abdeckungen kaputt lach? Sicher. 
Ob der Vermieter dir das Geld für den Elektriker ersetzen möchte? Na 
rate mal...

- Den Hausmeister oder Hausmeisterdienst auftreiben und alles den vom 
Anwalt vorgegebenen Gang gehen lassen.

- Die Hausverwaltung informieren und alles den vom Anwalt vorgegebenen 
Gang gehen lassen.

- Den Stromversorger informieren und alles den vom Anwalt vorgegebenen 
Gang gehen lassen. Wenn der Stromversorger richtig gut drauf ist kommt 
jemand vorbei (lacht sich kaputt) und legt die Anlage still. Spaß für 
die ganze Familie.

Du kannst noch andere Spielchen spielen, wie dem Anwalt zurück 
schreiben. Dich für die Eingangsbestätigung deiner Meldung eines Mangels 
bedanken und fragen wann der Mangel nun abgestellt wird - da er dem 
Vermieter jetzt bestätigterweise bekannt ist.

Du kannst den Anwalt nach den Kontaktdaten des Hausmeisters und der 
Hausverwaltung fragen.

Du kannst ihn fragen in wieweit er Vertretungsberechtigt ist. Du kannst 
den Anwalt fragen ob du zukünftig Mängel direkt an ihn oder an den 
Vermieter melden sollst.

Endlose Möglichkeiten, wenn das denn alles stimmt. Aber wenn das alles 
stimmt, dann such dir schon mal eine neue Wohnung.

: Bearbeitet durch User
von Dave J. (davejahn)


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Sebastian R. schrieb:
> Streifen Klebeband würde dir vermutlich schon helfen.

Vorweg: Dank dir für deinen hilfreichen Text

Ich habe aber Bedenken bei dieser Vermieterin. Niemand hier im Haus 
kommt mit ihr klar. Selbst bei gutgemeinter Unterstützung bekamen wir 
hier es mit ihrem RA zu tun und am Tel. kommst nicht zu Wort und sie 
greift jeden sofort grundlos an. Sie wohnt nicht vorort.
Klar kann ich jemanden bitten zu helfen, aber aus Erfahrung vermuten 
wir, dass sie uns irgendwann auch daraus einen Strick drehen wird. 
Nachbarn raten ab.
Bezüglich der Wortwahl im Schreiben des RA: Das sind ihre Worte, die 
ihres RA klingen anders.

Man sollte nicht immer gleich auf den Ratsuchenden draufhauen, ich meine 
dich nicht, wenn man die Hintergründe nicht kennt.    Und die ganze 
Geschichte auszubreiten ist  unnötig.

von Ich (Gast)


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Dave J. schrieb:
> Man sollte nicht immer gleich auf den Ratsuchenden draufhauen, ich meine
> dich nicht, wenn man die Hintergründe nicht kennt.    Und die ganze
> Geschichte auszubreiten ist  unnötig.

Richtig. Also lass es bleiben und besorg dir einfach einen 
Abdeckstreifen.
Wenn dir die Eier zum Monieren fehlen, bitte einfach einen Nachbarn um 
Hilfe. Oder eine hübsche Nachbarin :D

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Dave J. schrieb:
> Man sollte nicht immer gleich auf den Ratsuchenden draufhauen, ich meine
> dich nicht, wenn man die Hintergründe nicht kennt.

Nunja. Wir sind hier ein Elektronik-Forum und kein Rechtsberatungsforum 
bei Streitigkeiten mit Vermietern.

Dementsprechend können wir dir aus unserer Sicht nur sagen:
1. Grundsätzlich besteht erst einmal keine Gefahr eines Stromschlages, 
da auch im Sicherungskasten alles berührungsgeschützt ist

2. Um ruhig schlafen zu können, gibt es im Baumarkt die offizielle 
Lösung für etwa 2€, die ohne Sachkenntnis binnen weniger Sekunden 
montiert werden kann.

von Andrew T. (marsufant)


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Dave J. schrieb:
> Ich habe aber Bedenken bei dieser Vermieterin. Niemand hier im Haus
> kommt mit ihr klar. Selbst bei gutgemeinter Unterstützung bekamen wir
> hier es mit ihrem RA zu tun und am Tel. kommst nicht zu Wort und sie
> greift jeden sofort grundlos an.

Da zahlt man doch gerne die Miete.

wie Hannes schon schreibt: Such dir schon mal eine neue Wohnung.

Und achte dort bei der Besichtigung auf den Sicherungskasten --
genau checken :-)

von Dave J. (davejahn)


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Hannes J. schrieb:
> Hahaha, wenn das wirklich stimmen sollte (ich habe da so meine Zweifel),
> dann hasst du den geilsten Vermieter der Welt.

Danke dir für deine hilfreichen und ausführlichen Worte

Das ist keine Märchenstunde, ohne Zweifel. Das mehrseitige Schreiben 
trieft vor derartigen Ergüssen. Da wird u. a. auch ein Rolladenschalter 
einer Nachbarin bemängelt und es wird sinngemäss gefragt, wann und wie 
das passiert das der Schalter nicht schaltet

Ein anderer Nachbar meldet pflichtgemäss Wassereinbruch durchs 
Garagendach und wird nach Datum, Uhrzeit, Menge des Wassers gefragt.

Ich würde gern Kopiemn der Schreiben veröffentlichen, aber ich befürchte 
eine Menge Ärger, wenn die das zufällig hier lesen.

Es scheint, dass sie mit diesem Unsinn alles von sich weisen will zur 
Vermeidung ihrer Pflichten. Einen RA kann sich im Haus keiner leisten.

Auch ein Umzug kostet und ist ein grösserer Aufwand als pflichtgemässe 
Meldungen. Und der passende Wohnungsmarkt ist dertzeit ziemlich tot oder 
nicht bezahlbar.

Bei der Wohnungsübergabe sind wir nicht "in jede Ecke" gekrochen und bei 
der Vielzahl von Mitsuchenden bist erst mal still und hoffst so manches 
im Gespräch später regeln zu können.

von Dave J. (davejahn)


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Sebastian R. schrieb:
> Nunja. Wir sind hier ein Elektronik-Forum und kein Rechtsberatungsforum
> bei Streitigkeiten mit Vermietern.

Ich suche auch keine Rechtsberatung, verwahre mich nur gegen 
Abstempelung als Lügner und gegen Anzweiflungen nur weil man nicht die 
Hintergründe kennt. Dich hatte ich nicht damit gemeinnt.

: Bearbeitet durch User
von Hamlin, Hamlin & McGill (Gast)


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Christian Solmecke wir heute Nachmittag bestimmt ein Video dazu Posten.

von Elektroanwalt (Gast)


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Dave J. schrieb:
> Strom ist nicht mein Ding, ich geh da nicht ran

Was hast Du dann in der Verteilung zu schaffen?
Mach die Klappe an der Verteilung zu und fertig.
Wenn das heisst, dass Du einen Elektriker holen musst, um eine 
ausgelöste Sicherung wieder einzuschalten, dann ist das eben so.

Leute gibt das!

von DerEgon (Gast)


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Hannes J. schrieb:
> Mieter meldet einen Mangel, Vermieter antwortet mit Anwalt. Einfach
> geil.

Wenn ich mir das hysterische Gekreische im ersten Post ansehe, kann ich 
die Vermieterin sehr gut verstehen.

von Dieter (Gast)


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Dave J. schrieb:
> Ein anderer Nachbar meldet pflichtgemäss Wassereinbruch durchs
> Garagendach und wird nach Datum, Uhrzeit, Menge des Wassers gefragt.

Wobei dieses Beispiel wichtig ist für den Werterhalt der Immobilie. Wenn 
da länger nichts gemacht wird, verliert die Immobilie sehr schnell an 
Wert, muss gegebenenfalls abgerissen werden und wenn Personen durch 
Einsturz zu Schaden kommen, gibts einen Schlafplatz für die Vermieterin 
hinter schwedischen Gardinen, falls sie vorher nicht gelyncht wurde.

Typische Frauenfrage ist das. Warum soll es Mieter*Innen von 
Vermieterinnen anders ergehen als Mitarbeiter*Innen von Chefinnen. 
Andere Wohnung zu finden ist heute schwer. Bei der Industrie ist das 
einfacher. Die Firma rutscht ab,  wird von Chinesen aufgekauft und die 
Chefs (m/w/d) rausgeworfen.

von Udo S. (urschmitt)


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Hannes J. schrieb:
> Du kannst noch andere Spielchen spielen, wie dem Anwalt zurück
> schreiben. Dich für die Eingangsbestätigung deiner Meldung eines Mangels
> bedanken und fragen wann der Mangel nun abgestellt wird - da er dem
> Vermieter jetzt bestätigterweise bekannt ist.
>
> Du kannst den Anwalt nach den Kontaktdaten des Hausmeisters und der
> Hausverwaltung fragen.
>
> Du kannst ihn fragen in wieweit er Vertretungsberechtigt ist. Du kannst
> den Anwalt fragen ob du zukünftig Mängel direkt an ihn oder an den
> Vermieter melden sollst.

Du hast echt gute Ideen :-)

von A. B. (funky)


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Dave J. schrieb:
> Man sollte nicht immer gleich auf den Ratsuchenden draufhauen, ich meine
> dich nicht, wenn man die Hintergründe nicht kennt.    Und die ganze
> Geschichte auszubreiten ist  unnötig.

Würde mir ein Mieter mit sowas kommen würde ich ihm auch so antworten.
Oder direkt Eigenbedarf anmelden. Drunter gehts nicht

von Oliver S. (phetty)


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Besorg dir einfach einen Abdeckstreifen und klips den da rein.
Wenn du nicht genügend Mumm dazu hast, frag einen Elektriker.
Hast du grundsätzlich Angst vor Strom wäre es ratsam, den in der 
gesamten Wohnung abschalten zu lassen.

Achso, und ein Schild mit der Aufschrift:

STROMSPANNUNG! LEBENDGEFAHR

fehlt sicher auch an der Anlage.

: Bearbeitet durch User
von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Dave J. schrieb:
> Hier der Text vom RA:
> ...

Dave J. schrieb:
> Bezüglich der Wortwahl im Schreiben des RA: Das sind ihre Worte, die
> ihres RA klingen anders.

Die Kommunikation lief also über mehrere Ecken:

Dave -> Vermieterin -> Rechtsanwalt -> Vermieterin -> Dave

Beim Rechtsanwalt ist das Ganze offensichtlich als akuter Notfall
angekommen. Er ging wohl davon aus, dass dir in den nächsten fünf
Minuten ein Blitz ins Gesicht springen wird oder gar das ganze Haus
abzubrennen droht. Da bei dir und deiner Vermieterin die Fähigkeit,
Sachverhalte klar zu formulieren, etwas eingeschränkt zu sein scheint,
sind solche Missverständnisse leider nicht ganz vermeidbar.

Ich würde, wie von anderen bereits mehrfach vorgeschlagen, den Spalt mit
irgendetwas abdecken und die Sache dabei bewenden lassen.

von Manuel X. (vophatec)


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Oliver S. schrieb:
> STROMSPANNUNG! LEBENDGEFAHR

Stromspannung .... lol

Lebendgefahr... roflmao.


Man sieht an diesem Thema mal wieder warum die Menschheit über kurz oder 
lang aussterben wird...

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Manuel X. schrieb:
> Man sieht an diesem Thema mal wieder warum die Menschheit über kurz oder
> lang aussterben wird...

Jap, weil sie keine Ironie/Satire/Persiflage versteht

von DerEgon (Gast)


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Yalu X. schrieb:
> Da bei dir und deiner Vermieterin die Fähigkeit,
> Sachverhalte klar zu formulieren, etwas eingeschränkt zu sein scheint

Das hast Du jetzt sehr schön und eindeutig formuliert. Gefällt!

von Andrew T. (marsufant)


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Dave J. schrieb:
> Einen RA kann sich im Haus keiner leisten.

Erzähl keine Mist.

Kann schon, will aber nicht!
Weil gibt es seit Jahrzehnten für den Gegenwert von wenige als 4 Tassen 
KAffee/Monat Hilfe von:

https://www.mieterbund.de/startseite.html

von Andrew T. (marsufant)


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A. B. schrieb:
> Würde mir ein Mieter mit sowas kommen würde ich ihm auch so antworten.
> Oder direkt Eigenbedarf anmelden. Drunter gehts nicht

Besser ist das:
www.moskauinkasso.com

O-Ton der Werbeseite:
"Ihre Mieter müssen kein Russisch verstehen, wenn wir das Anliegen 
vortragen. 100% Erfolgsgarantie".

von Elektriker (Gast)


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erstmal zum eigentlichen Problem (fehlende Abdeckungen)

Das ist nicht schön und ein Elektriker mit etwas 'Berufsehre' sollte das 
nicht so verlassen. Gefährlich ist das aber (anhand der Fotos) erstmal 
nicht da die Lücken nur 5mm - 10mm breit sind und selbst ein kleiner 
(Erwachsenen-)Finger da nicht wirklich durchkommt. Der Eindruck kann 
aber aufgrund der Perspektive täuschen.

Und selbst wenn der Finger hindurch passen würde sind die Gefahren 
gering - das silberne Metall-Ding dass zu sehen ist (geradeaus direkt 
hinter der Öffnung) ist eine Hutschiene die als Halterung für die 
Sicherungen dient. Die ist in etwa genauso gefährlich wie die 
Taschenlampe (aus Metall) die du gerade zum Schauen in der Hand hältst. 
Um an die 'heißen' Kontakte zu kommen müsstest du deinen Finger etwa 5 
mm tief durch die Löcher des Sicherungsautomaten (Foto von von Sebastian 
R. / 29.06.2022 07:20) quetschen - das ist aber aufgrund des Aufbaus 
nicht möglich. Es wäre noch denkbar dass du an die ggf schlecht 
montierten Leitungen kommen könntest - die liegen aber oben / unten am 
Sicherungsautomaten etwa 10mm 'unter' der Ebene mit den Löchern. Da 
könntest du auch an eine Verteilerschiene kommen, die sind aber häufig 
isoliert und daher ebenfalls ungefährlich.

Die Einschätzung der Lebensgefahr ist - für einen Laien nachvollziehbar 
- also ziemlich unwahrscheinlich. Solange du nicht mit metallischen 
Gegenständen in der Lücke stocherst wird höchstwahrscheinlich nix 
passieren. Für den Fall einer ausgefallenen Sicherung wäre es unabhängig 
von den Lücken sinnvoll, eine griffbereite Taschenlampe zu haben. Die 
Gefahr auf dem Weg zum Sicherungskasten zu stolpern ist vermutlich 
größer als die Gefahr durch elektrischen Schlag.

Zur 'Reparatur'
(1) Die einfachste Variante wurde bereits genannt - einfach eine 
Abdeckung kaufen unn reinklipsen. Das das Teil aus Plastik ist passiert 
selbst in dem Fall nix wenn es in den Sicherungskasten hinein fällt. 
Ansonsten jemanden im Bekanntenkreis finden der das übernimmt
(2) Oder einen Elektriker bestellen - der nimmt dann 100€ für die 
Anfahrt und 30€ für die ersten angefangene Arbeitseinheit. Du kannst 
anschließend versuchen den Rechnungsbetrag von deiner Vermieterin zurück 
zu holen, ich denke aber dass du unter der Grenze für 
Schönheitsreparaturen bleibst und den Elektriker selber bezahlen musst.
(3) Oder du schaltest einen eigenen Anwalt ein um 'Recht zu bekommen'. 
Dadurch wird die Lücke nicht verschlossen und es kostet richtig viel 
Geld... sogt aber für das erhabenen Gefühl 'im Recht zu sein' - oder 
ggf. auch für Missmut weil man einem katastrophalen Justizirrtum zum 
Opfer gefallen ist.

Ich würde eine Taschenlampe im Flur platzieren und versuchen Variante 1 
zu wählen. Ganz zur Not kannst du auch den Hausmeister rufen - der wird 
sich das vermutlich zutrauen und auf den 'kurzen Dienstweg' machen.
Aber durch welches Tor du gehen möchtest kannst du nur selber 
entscheiden!

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Sebastian R. schrieb:
> Dementsprechend können wir dir aus unserer Sicht nur sagen:
> 1. Grundsätzlich besteht erst einmal keine Gefahr eines Stromschlages,
> da auch im Sicherungskasten alles berührungsgeschützt ist

Bei modernen Installationen. Aber es gibt nun mal auch ältere und gibt 
und gab zu allen Zeiten Pfuscher. Zum Beispiel solche Pfuscher die auch 
keinen Bock haben die Abdeckungen drauf zu machen.

Daher würde ich das "Grundsätzlich" in deiner Antwort streichen, und 
nicht empfehlen Finger rein zu stecken.

Ich finde man sollte einem Laien zugestehen das an den Vermieter zu 
melden. Aber unabhängig davon ob das akut gefährlich ist liegt der 
Unterhaltungswert in der Eskalation. Anwalt statt die diskrete, 
preiswerte Lösung:

> 2. Um ruhig schlafen zu können, gibt es im Baumarkt die offizielle
> Lösung für etwa 2€, die ohne Sachkenntnis binnen weniger Sekunden
> montiert werden kann.

von Andrew T. (marsufant)


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Hannes J. schrieb:
> Anwalt statt die diskrete,
> preiswerte Lösung:

Könnte z.B. daran liegen das die Vermieter Mitglied im "bund deutscher 
Vermieter" ist, was bei ca. 70% der privaten Vermieter zutrifft.
Da ist der RA mit dem Jahresbeitrag inkludiert, Kostet bis soundsoviel 
Aktionen den Vermieter nix zusätzlich,
und der RA freut sich über jeden Schrieb den er rausschicken darf.
Da gibt es Musterbausteine, somit hat der RA (oder dessen Assistenz) 
wenig Denk-Aufwand.


Wie gesagt, immer unter der Prämisse das alles wirklich so ist wie vom 
TE wortreich vorgetragen ;-)
Die Wortwahl im Eingangspost deutet eher auf ein Märchen hin das 
vorgetragen wird.

Und sie lebten glücklich bis an ihr Ende welches nicht vom 
Sicherungskasten beeinflußt wurde...

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Udo S. schrieb:
> Du hast echt gute Ideen :-)

Ich kenne die Vermieterseite :)

von Dieter (Gast)


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Elektriker schrieb:
> das silberne Metall-Ding dass zu sehen ist (geradeaus direkt
> hinter der Öffnung) ist eine Hutschiene die als Halterung für die
> Sicherungen dient. Die ist in etwa genauso gefährlich wie die
> Taschenlampe (aus Metall) die du gerade zum Schauen in der Hand hältst.

Ohje ist das falsch. Die ist so gefährlich wie das Anfassen vom Metall 
am Herd, weil das Metallgehäuse ist geerdet, wie die metallene 
Hutschiene.

von DerEgon (Gast)


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> Ohje ist das falsch. Die ist so gefährlich wie das Anfassen vom Metall
> am Herd, weil das Metallgehäuse ist geerdet, wie die metallene
> Hutschiene.

Nein, die Hutschiene ist nicht geerdet. Gefährlich ist es trotzdem 
nicht.

Was schreibt Du fürn Müll?

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Dieter schrieb:
> weil das Metallgehäuse ist geerdet, wie die metallene
> Hutschiene.

Bei schutzisolierten Unterverteilungen dürfen Hutschienen nicht geerdet 
werden, da das Ganze sonst von Schutzklasse II zu Schutzklasse I wird. 
Die Blech-Tür von Wohnungsverteilern ist ja z.B. auch nicht geerdet.

Innerhalb von SKII-Verteilern dürfen PE, PEN,... nicht an berührbare 
Metallteile angeschlossen werden. Falls das aus irgendeinem Grund doch 
passiert, müssen geerdete Schienen deutlich mit einem PE-Symbol markiert 
werden (DIN VDE 0100-410)

von Dave (Gast)


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Worum geht es denn?

geht es um streiten und rechthaben wollen?
--> Such dir ein anderes Forum

Geht es nur darum das Ding sicherer zu machen?
--> Geh in den Baumakrt und kaufe die für 2,50€ Abdeckclips oder 
Isolierband.

von Heino (Gast)


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Dave J. schrieb:
> In unserem Sicherungskasten sind rechts Öffnungen. Innen sind Kabel und
> Klemmen zu sehen. Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine
> Sicherung schalten muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln
> versehentlich reinlangt.

Zeig dem Mitarbeiter im Baumarkt das Foto, sag dass du eine Abdeckplatte 
dafür brauchst und klicke das selbst rein - kann jeder, keine Gefahr.

PS: Als Vermieter muss ich dir leider mitgeben, dass ein derartiges 
Verhalten unnötige Kosten verursacht und letztlich auch auf die Miete 
umzulegen. Wenn du später mal mit einem Thema kommst, wo Kulanz seitens 
Vermieter gefragt ist wird er sich an dein früheres Verhalten erinnern. 
Zahle pünktlich deine Miete, melde dich nur wenn es wirklich nötig ist 
bei der Hausverwaltung und alle sind glücklich.

von MeierKurt (Gast)


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Dave J. schrieb:
> Ich schrieb:
>> Wohl kaum.
>
> das ist hier ebenso sicher aus Erfahrung
> Wenn du alles anzweifelst und keine Gefahr siehst eine Klemme der
> Sicherung anzufassen, schau doch mal vorbei und fass da mal hin ...

Albern sowas. Das Kunststück musst du mal vorführen, wie du an 
stromführende Teile mit deinen dicken Fingern kommen willst - selbst 
ganz ohne Abdeckungen. Aber gleich "Lebensgefahr" wittern - klar, unter 
dem machst du es nicht.

Mann, geh hin und frag einen Elektriker. Aber pass auf, dass der gute 
Laune hat.
Und das zu aller aller erst. Bevor du irgendjemand anderen fragst.
Und wenn du soviel Angst vor Strom hast - geh da nicht hin!

btw: Das "Schreiben" des Anwalts hat alles - wenn man von 
Teilforumlierungen absieht - ein Schenkelklopfer schlechthin, und 
trotzdem auf den Punkt gebracht. Der hat Humor.
Man kann dem nicht nachsagen, dass er dich nicht Ernst genommen hat und 
man kann ihm nicht nachsagen, dass er nicht vor Kosten durch 
unberechtigte Inanspruchnahme eines Notdienstes gewarnt hat.

Richtig lustig wäre es, wenn wegen "Lebensgefahr" der Strom im ganzen 
Haus sofort abgestellt werden würde.

von Feinrippträger (Gast)


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Lebensgefahr?
Da rufe ich doch gleich die Feuerwehr!
Warum hast du nicht die 112 gewählt?

von Dussel (Gast)


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Heino schrieb:
> PS: Als Vermieter muss ich dir leider mitgeben, dass ein derartiges
> Verhalten unnötige Kosten verursacht und letztlich auch auf die Miete
> umzulegen.
Es ist aber das Verhalten der Vermieterin, das die Kosten verursacht. 
Ein kurzer Hinweis auf die Abdeckungen und die Erlaubnis, die 
anzubringen, wäre erstmal kein Problem gewesen. Für Probleme in der 
Wohnung ist halt zuerst mal der Vermieter zuständig und einem Laien ist 
es zuzugestehen, dass er bei Öffnungen im Sicherungskasten ein Problem 
sieht.
Die obere Öffnung scheint annähernd so breit zu sein, wie die Sicherung. 
Da würde ich mit meinen Fingern locker reinkommen. Und jeder mit einem 
bisschen echter Lebenserfahrung weiß, dass es doch immer mal dümmer 
kommen kann, als man für möglich gehalten hätte. (Wobei auch ich die 
Gefahr hier für gering erachte.)

Ansonsten finde ich den Beitrag von Hannes J. gut, insbesondere
Hannes J. schrieb:
> Du kannst noch andere Spielchen spielen, wie dem Anwalt zurück
> schreiben. Dich für die Eingangsbestätigung deiner Meldung eines Mangels
> bedanken und fragen wann der Mangel nun abgestellt wird - da er dem
> Vermieter jetzt bestätigterweise bekannt ist.
Daran habe ich auch als erstes gedacht. :-D

von MeierKurt (Gast)


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Elektriker schrieb:
> Und selbst wenn der Finger hindurch passen würde sind die Gefahren
> gering

Tschuldigung, aber wenn jemand so doof ist, seine Finger im Dunkeln bis 
zum Anschlag in irgendwelche Öffnungen eines Sicherungskastens zu 
stecken - da beantworten sich alle Fragen mit einem Schlag (und es ist 
kein Stromschlag). Wie soll das gehen?
Man tastet sich im Dunklen am Sicherungskasten voran, findet einen 
Schlitz - und steckt dort soweit wie möglich seinen Finger rein - oder 
wie soll ich mir das vorstellen? Selbst dem unwichtigsten Wichtigtuer 
wird sowas nicht passieren.

Der nächste kommt dann daher und leert seine Gießkanne in dem Schlitz, 
weil er es im Dunkeln mit einem Blumenkasten verwechselt hat... Oder wie 
jetzt?

Bei einem Haus voller Spezialisten ist freilich nichts auszuschließen.

von Gtx F. (gtx-freak)


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Dave J. schrieb:
> Ein anderer Nachbar meldet pflichtgemäss Wassereinbruch durchs
> Garagendach und wird nach Datum, Uhrzeit, Menge des Wassers gefragt.

Die frage ist doch vollkommen korrekt. Das würde ich als Vermieter doch 
auch fragen. Wann und wieviel - draus kann man herleiten welche 
Maßnahmen mit welche Priorität notwendig sind.

Wenn an dem Tag das größte Unwetter der Geschichte war und dort dort 3 
Tropfen rein gelaufen sind dann schicke ich mal bei Gelegenheit jemanden 
vorbei. Wenn das dort 2 tage 20cm hoch stand, dann schicke ich nicht nur 
den Dachdecker sondern noch jemand der den zustand der Schadenfolge 
begutachtet (Boden, Wände ect.) und jemanden der das Ding dann 
ordentlich trocknet.

Bei so einem Vogel wie Du Dich hier darstellt würde ich als Vermieter 
auch kein Wort mit Dir kommunizieren wollen.

von Christian M. (likeme)


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0,1 Euro gespart, zig Leute stundenlang unterhalten ;-)

von DerEgon (Gast)


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Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es heraus.

Das Auftreten des Threadstarters wäre gerechtfertigt, wenn der 
Sicherungskasten komplett offen wäre, also nicht nur ein paar 
Abdeckungen fehlen würden, sondern die Hutschienen einfach lose auf die 
Wand geschraubt wären und da blanke(!) Leitungen herumbaumeln würden.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Dussel schrieb:
> Für Probleme in der
> Wohnung ist halt zuerst mal der Vermieter zuständig

Nein! Wenn es eine Wohnanlage ist, die von einem Verwalter betreut wird, 
dem auch noch ein Hausmeister zur Verfügung steht, dann ist die 
Hausverwaltung (der Name sagt es schon) zuständig.

Der Verwalter kassiert vom Vermieter jeden Monat ein Sümmchen damit er 
die Aufgaben des Vermieters wahrnimmt.
Einfach mal in den Verwaltervertrag schauen!

Wenn ich das so lese, bin ich heilfroh, daß ich nichtmehr vermiete.

von Karl B. (gustav)


Angehängte Dateien:

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Dave J. schrieb:
> In unserem Sicherungskasten sind rechts Öffnungen.
Hi,
oft hat der Eli die passenden abknipsbaren Einrastabdeckungen nicht 
parat, wenn Teile ausgetauscht worden sind, die etwas andere 
Gehäuseabmessungen haben wie die Geräte vorher.
War bei mir auch so. Wird alsbald nachgerüstet. (Siehe Bild. Schütz 
wurde ausgetauscht.)

Dave J. schrieb:
> Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine
> Sicherung schalten muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln
> versehentlich reinlangt.

Normalerweise sind diese Tätigkeiten bei ordnungsgemäßer Installation 
mit geringem Restrisiko verbunden.
Trotzdem notwendige Umsicht walten lassen.
Das musst Du selbst entscheiden, was Du da machst.

Bei einer meiner Arbeitsstellen war das so, dass sogar ein 
Arbeitsauftrag für den Elektriker geschrieben werden musste, wenn ein 
Leitungsschutzschalter ausgelöst hatte und "resettet" werden sollte.

Und den juristischen Schmus kannst Du abhaken. Wenn wirklich Gefahr im 
Verzug ist, kannst Du selber einen Handwerker beauftragen. (z.B. 
Wasserrohrbruch. Oder Kabelbrand.)
Schlagen da die Funken raus aus dem Sicherungskasten?

ciao
gustav

von Elektroanwalt (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Einfach mal in den Verwaltervertrag schauen!

Der geht aber den Mieter nichts an - und er wird davon auch keine Kopie 
bekommen haben.
Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter, sonst nichts.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Elektroanwalt schrieb:
> Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter, sonst nichts.

Verwaltungsaufgaben werden vom Eigentümer an den Verwalter abgetreten, 
sonst wäre ein Verwalter völlig nutzlos.

Während er in Florida am Strand liegt, managt sein Verwalter die 
Immobilie, fertich, aus.

Bei den meisten Verwalterverträgen, nämlich dann wenn es sich um eine 
Eigentümergemeinschaft handelt, bestimmt der Verwalter auch welche 
Firmen in der Wohnanlage tätig werden.
Da bleiben die Eigentümer völlig im Hintergrund.

von Max M. (Gast)


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Dave J. schrieb:
> wenn man da abends im Dunkeln mal eine
> Sicherung schalten muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln
> versehentlich reinlangt.

Drama Queen.
Besorg Dir einen elektrischen Prüffinger und versuch mal 'versehentlich' 
an Spannung zu kommen.
Lächerlich wegen sowas ein derartiges Fass aufzumachen.

Wie willst Du denn da bittesehr versehentlich reinlangen?
Mit 4 Promille und Kopfverletzung soll man auch nicht mehr an 
elektrischen Anlagen rummachen.

von Harald W. (wilhelms)


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Ich schrieb:

> Passieren wird da eher nichts, selbst wenn du
> mal mit dem Finger reinkommen solltest.

Es soll Menschen geben, die haben "lange Finger". :-)

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Phasenschieber S. schrieb:
> Verwaltungsaufgaben werden vom Eigentümer an den Verwalter abgetreten,
> sonst wäre ein Verwalter völlig nutzlos.

Wahrscheinlich ist Dave J. solch ein Krawallmieter ohne jeglichen 
Realitätsbezug. Unter "Lebensgefahr" geht bei solchen Leuten gar nichts 
mehr.

Vermutlich hat der Hausverwalter die Vermieterin davon in Kenntnis 
gesetzt, dass für Daves ganze Sonderlocken ein deutlich erhöhtes Entgelt 
erhoben werden müsste. Und das hat die Vermieterin abgelehnt, so dass 
der Hausverwalter nun eben völlig zu recht auf Durchzug schaltet. 
Weiterhin hat sie sich bei einem Anwalt darüber informiert, welche 
rechtlichen Implikationen und Möglichkeiten sich daraus ergeben.

Dave J. schrieb:
> Ich habe aber Bedenken bei dieser Vermieterin. Niemand hier im Haus
> kommt mit ihr klar.

"Niemand" ist wohl eher Dave, und das bezieht sich vermutlich auf das 
Verhältnis zu den anderen Bewohnern als auch der Vermieterin. Die 
anderen Bewohner haben aber mittlerweile auch keine Lust mehr, sich 
ständig ein Kotelett ans Ohr labern zu lassen.

von Harald W. (wilhelms)


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Dave J. schrieb:

>> Streifen Klebeband würde dir vermutlich schon helfen.
>
> Vorweg: Dank dir für deinen hilfreichen Text
>
> Ich habe aber Bedenken bei dieser Vermieterin.

Und ich habe Bedenken bei einem derart pingeligen Mieter.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Weiterhin hat sie sich bei einem Anwalt darüber informiert, welche
> rechtlichen Implikationen und Möglichkeiten sich daraus ergeben.

Könnte ja auch sein, daß sie mit dem Anwalt im Bett gelegen hat und ihm 
flüsterte: Kümmer du dich mal um den 🤣

von DoS (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Und ich habe Bedenken bei einem derart pingeligen Mieter.

Ich würde da als Vermieterin vorbei kommen, die zwei Löcher zu machen 
und eine Rechnung über 50EUR zuzüglich Anfahrt und Mehrwertsteuer 
schreiben.
Menschen werden vernünftig, wenn es an das eigene Geld geht.

von Harald W. (wilhelms)


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Hannes J. schrieb:

>> da auch im Sicherungskasten alles berührungsgeschützt ist
>
> Bei modernen Installationen. Aber es gibt nun mal auch ältere

Ich habe eine solche ältere Verteilung. Aber selbst dort würde
man durch einen Schlitz in der Abdeckung keine spannungsführenden
Leitungen mit dem Fingere trffen können. Mit einem Schraubenzieher
schon, aber der hat dort auch mit unkundigen Personen nichts zu suchen.

von Dieter (Gast)


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DerEgon schrieb:
> Nein, die Hutschiene ist nicht geerdet. Gefährlich ist es trotzdem
> nicht.
>
> Was schreibt Du fürn Müll?

Das solltest Du Dich fragen. In solchen Fällen mußt Du immer vom 
ungünstigsten  Fall aus einer Vorschrift ausgehen, der realisiert sein 
könnte. Und das ist nun mal der den ich genommen habe und Deiner ist das 
nicht. Als Dein Fachlehrer an der Berufsschule, würde ich Dich noch mal 
nachsitzen lassen, außer Du kannst mir schriftlich versichern, dass Du 
vor Ort nachgeprüft hättest, welcher Verkabelungsfall wirklich vorliegt.

https://www.elektrikforum.de/threads/hutschienen-in-uv-an-pe-anschliessen.28977/

https://www.voltimum.de/artikel/grundlagenreihe-emv-richtlinien-teil-5
Jedes Gehäuse muss mit einer Erdungsschiene oder einem Erdungspotential 
verbunden sein.
Alle metallisch geschirmten Kabel und von außen ankommende Stromkreise 
müssen mit diesem Schutzleiter verbunden werden. Alle metallischen 
Gehäuseteile eines Schaltschrankes, auch die Hutschiene, können als 
Erdungspotential genutzt werden.

von Heino (Gast)


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Dussel schrieb:
> Es ist aber das Verhalten der Vermieterin, das die Kosten verursacht.
> Ein kurzer Hinweis auf die Abdeckungen und die Erlaubnis, die
> anzubringen, wäre erstmal kein Problem gewesen.

Wenn du gleich mit Lebensgefahr beim Vermieter aufschlägst, kann ich die 
Reaktion verstehen. Wie man in den Wald hineinruft...
Und dein "aber der andere ist schuld" zeugt auch von einer etwas 
"schwierigen" Grundeinstellung.

von oszi40 (Gast)


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DoS schrieb:
> Ich würde da als Vermieterin vorbei kommen, die zwei Löcher zu machen
> und eine Rechnung über 50EUR zuzüglich Anfahrt und Mehrwertsteuer
> schreiben.
> Menschen werden vernünftig, wenn es an das eigene Geld geht.

+99
Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter? Über 100 der Troll!

von MaWin (Gast)


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https://www.kan.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/KAN-Studie/de/2012_prueffinger.pdf

Würd ich mir kaufen und dann testen!
Danach verklage ich irgendwen, damit er die Abdeckung rann macht!

von A. S. (Gast)


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Dave J. schrieb:
> verwahre mich nur gegen Abstempelung als Lügner und gegen Anzweiflungen

Leider wird aus Deinem Post das ganze Dilemma von Mietern vs. Vermietern 
deutlich. Es scheint, als habest Du selber nie in Eigentum gewohnt. Es 
ist ein Unterschied, ob man selber oder jemand anderes für "Alles" 
verantwortlich ist.

Du schreibst von Vermieterin, RA, Hausverwaltung und weiter weg. Das 
lässt es nicht unwahrscheinlich erscheinen, dass die Frau 
Witwe/alleinstehend ist und den ganzen Quatsch der Hausverwaltung 
überlassen möchte.

Und auf der anderen Seite Du, der plötzlich mit "Lebensgefahr" kommt, 
die weder plötzlich, noch Gefahr ist. Sie muss darauf reagieren, sie 
kann aber nicht X km fahren um dann mit Dir zu diskutieren.

> Selbst bei gutgemeinter Unterstützung bekamen wir hier es mit ihrem RA zu tun

Ich hoffe, dass war nicht so, wie es die meisten hier lesen.

> Da wird u. a. auch ein Rolladenschalter einer Nachbarin bemängelt und es wird
> sinngemäss gefragt, wann und wie das passiert das der Schalter nicht schaltet
Das wäre auch hier die erste Frage. Gerade wenn man weiter weg ist. Du 
kennst die Geschichte von der Kuh Elsa, oder?

> Ein anderer Nachbar meldet pflichtgemäss Wassereinbruch durchs
> Garagendach und wird nach Datum, Uhrzeit, Menge des Wassers gefragt.
Ja was denn sonst? Wenn der Mieter die Woche im Urlaub war und den 
Schaden erst danach festgestellt hat, dann kann er doch genau das 
angeben. Was soll den die Versicherung der Frau sagen, wenn sie meldet, 
dass irgendwann mal Wasser ins Haus gedrungen sei, aber wann, wo oder 
wieviel (ist ein Sessel nass geworden oder Stand die Wohnung knietief 
unter Wasser?) wisse sie nicht.

Sorry, aber versetze Dich mal in ihre Lage: Sie hat eine Wohnung (neben 
vielleicht 2 Dutzend weiteren), eine Hausverwaltung und ein Privatleben. 
Wenn sich da jeder Mieter einmal die Woche meldet, weil er im Dunkeln 
Sicherungen schalten möchte (wer tut sowas heute noch???), zumal mit 
Notfall-Lebensgefahr, dann kann das kein Dauerzustand bleiben.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Fehlt jetzt nurnoch der Vorschlag die Miete zu mindern.
Solange keine Miete zahlen, bis diese Abdeckung idiotensicher angebracht 
ist, fertich, basta.
Einfach behaupten, da hätte man reingegriffen und eine geschmiert 
bekommen, dann ist eventuell auchnoch Schmerzensgeld fällig. Jawoll.

von Hanswurst (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Einfach behaupten, da hätte man reingegriffen und eine geschmiert
> bekommen, dann ist eventuell auchnoch Schmerzensgeld fällig. Jawoll.

Geile Idee, das mach ich gleich :-)

von Hanswurst (Gast)


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Ach shit, bin ja Eigentümer :-(

von Paul (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter

Ich dachte, das wäre gar nicht mehr zulässig.
Wenn der Mieter solche kleinen Kosten zahlen müsste, müsste er auch für 
einen tropfenden Wasserhahn selber aufkommen.

von Dussel (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter?
Kleinreparaturen in dem Sinne sind aber nur Reparaturen an Teilen, die 
dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Das halte ich 
bei einem Sicherungskasten für nicht gegeben.

Interessant dazu auch:
"Grundsätzlich ist jedoch dringend davon abzuraten, Kleinreparaturen 
selbst durchzuführen."
https://www.haus.de/geld-recht/kleinreparaturen-29146

Das unabhängig von der Frage, ob in dem hier besprochenen Fall ein 
relevanter Mangel vorliegt.

von A. S. (Gast)


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Dussel schrieb:
> Grundsätzlich ist jedoch dringend davon abzuraten, Kleinreparaturen
> selbst durchzuführen."

Weil es dann nicht beim Klebestreifen bleibt sondern jemand mit der 
gaslötlampe da ein Metallplättchen einschmiegt.

Ein konstruktiver Mieter meldet es einfach der Hausverwaltung und die 
diskutiert dann bei Gelegenheit vor Ort mit ihm.

Was macht der TO eigentlich, wenn er Mal in einen typischen Altbau 
ziehen muss?

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Harald W. schrieb:
> Und ich habe Bedenken bei einem derart pingeligen Mieter.

Was ist daran pingelig?

Der TE hat einen Mangel in der Elektroinstallation entdeckt und diesen
seiner Vermieterin gemeldet. Das ist doch völlig in Ordnung. Nicht jeder
wagt es, bei elektrischen Anlagen selber Hand anzulegen. Meist wird ja
von solchen Aktionen sogar explizit abgeraten. Auch wenn der TE das
Problem vielleicht etwas zu theatralisch geschildert hat, würde ich als
Vermieter solche Dinge durchaus ernst nehmen. Denn wenn es tatsächlich
zu einem Unfall kommt und mir der Mangel bekannt war, werde ich sicher
einige unangenehme Fragen beantworten müssen.

Auf jeden Fall gehört die Öffnung im Sicherungskasten geschlossen. Auch
ein Elektrogerät, aus dem ein Stück Gehäuse herausgebrochen ist, sollte
nicht mehr benutzt werden, bis der Schaden behoben ist.

Wie groß die Gefahr im Fall des TE tatsächlich ist, kann nicht beurteilt
werden, ohne sich das Innere des Sicherungskasten anzusehen. Mangels
Informationen (die auch der TE nicht hatte, als er den Mangel gemeldet
hat) muss zumindest von einer potentiellen Gefahr ausgegangen werden.

Ich habe mir gerade einmal meinen eigenen Sicherungskasten angeschaut.
Wenn hier die Abdeckung neben den LSS fehlen würde (wie beim TE), müsste
ich den Finger gerade mal ca. 2cm hineinstecken, um spannungsführende
Teile zu berühren. Es wäre bspw. möglich, dass bei der Betätigung des
neben der Öffnung liegenden LSS mit dem Zeigefinger gleichzeitig der
Mittelfinger versehentlich an die gefährliche Stelle rutscht.

Normalerweise passiert da vielleicht nichts, zumal sich der TE ja der
Gefahr bewusst ist. Wegen des nicht angeschlossenen Schutzleiters in
einer meiner Steckdosen (der Elektroinstallateur hat das seinerzeit
schlicht vergessen) passiert normalerweise auch nichts, weswegen ich den
Fehler erst nach Jahren entdeckt habe.

Trotzdem: Auch wenn die Gefahr in den genannten Fällen nicht sehr groß
ist, ist sie immer noch groß im Vergleich zum Aufwand für die
Beseitigung des Mangels (Abdeckung besorgen und aufstecken bzw.
Schutzleiter anklemmen). Selbst wenn man dies von einer Fachkraft machen
lässt, wird man davon nicht arm werden.

von Udo S. (urschmitt)


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A. S. schrieb:
> Ein konstruktiver Mieter meldet es einfach der Hausverwaltung
Die sind vor allem fix irgend jemandem eine Rechnung zu schreiben.
Wenn man Glück hat ruft die Hausverwaltung einen hoffentlich halbwegs 
guten Hausmeister sich das erst mal einfach anzusehen.

Elektroanwalt schrieb:
> Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter, sonst nichts.
Das kommt darauf an. Wir haben z.B. eine Wohnung da zahlen wir der 
Verwaltung ein paar Prozent der Mieteinnahmen, dass sie sich um alles 
kümmert. (Klein)Reparaturen Vermietung, neue Mieter finden, Bonität 
prüfen. Klappt in der Anlage mit der Verwaltung super.

Phasenschieber S. schrieb:
> Verwaltungsaufgaben werden vom Eigentümer an den Verwalter abgetreten,
> sonst wäre ein Verwalter völlig nutzlos.
> ...
> Bei den meisten Verwalterverträgen, nämlich dann wenn es sich um eine
> Eigentümergemeinschaft handelt, bestimmt der Verwalter auch welche
> Firmen in der Wohnanlage tätig werden.
> Da bleiben die Eigentümer völlig im Hintergrund.
Das kommt auch darauf an. Abgetreten werden Gemeinschaftsaufgaben und 
alles rund um das Gemeineigentum. Die Hausverwaltung ist z.B. dafür 
zuständig dass das Treppenhaus geputzt wird, oder auch neu gestrichen, 
deine Bude musst du selber putzen und deine eigenen Heizkörper selber 
streichen.
Ein neuer Wasserhahn ist Privateigentum, die Fenster wiederum sind i.A. 
Gemeineigentum.
Beim Privateigentum in deiner Wohnungseinheit bist du derjenige der 
entscheidet wer da was macht.
Es ist aber oft vorteilhaft eine Firma zu nehmen die sich im Haus 
auskennt wenn z.B. an zentralen Technikräumen irgendwas gemacht werden 
muss und sei es nur Strom oder Wasser mal kurz für die eigene 
Wohneinheit abzustellen.

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


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Yalu X. schrieb:
> Der TE hat einen Mangel in der Elektroinstallation entdeckt und diesen
> seiner Vermieterin gemeldet. Das ist doch völlig in Ordnung.

Sehe ich auch so. Es ist etwas schwierig das so zu beurteilen. Ich kenne 
beide Seiten, da ich sowohl Vermieter bin, meine Kids aber auch schon 
mehrmals Mieter waren.
Was man da auf beiden Seiten an Menschen trifft ist manchmal kaum zu 
glauben.

Insofern weiss man nicht ob die Vermieterin nicht jemand ist der nur 
Geld rausholen will und erst dann etwas unternimmt wenn die Bude kurz 
vorm Zusammenfallen ist oder ob das Verhältnis zwischen Mieter und 
Vermieterin schon durch andere Dinge "vorbelastet" ist, oder der Mieter 
ein superpingeliger Mieter ist der aus jeder Kleinigkeit einen Elefanten 
macht.

Fakt ist der gezeigte Mangel ist nicht lebensbedrohend, entspricht aber 
auch nicht dem Stand der Technik und Sicherheit. Abhilfe wäre für 2 Euro 
zu schaffen. Wenn nicht vom Laien so doch vom Hausmeister wenns kein 
Totalversager ist.

Wenn mir mein Mieter das melden würde würde ich ihn fragen ob er das 
selbst machen kann oder ansonsten hinfahren oder dem Hausmeister 
Bescheid geben und wenn ich ihn das nächste Mal sehe 5 Euro in die Hand 
drücken.

Beitrag #7112228 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Karl B. (gustav)


Angehängte Dateien:

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Hi,
sieht eher so aus, als ob die Abdeckung einmal abgenommen worden ist und 
nicht mehr richtig aufgesetzt wurde. Aus dem getätigten 
Fotografierwinkel kann man das nicht so richtig beurteilen.
https://www.mikrocontroller.net/attachment/561756/sicherungen2.jpg
Und ja, richtig spack ist das auch vielleicht nicht nach "Nacharbeit".
So wie im Beispiel von mir.
https://www.mikrocontroller.net/attachment/561785/Zeitschalter_Herd.jpg

ciao
gustav

von Joachim B. (jar)


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Yalu X. schrieb:
> Der TE hat einen Mangel in der Elektroinstallation entdeckt und diesen
> seiner Vermieterin gemeldet.

Ist das wirklich ein Mangel?
Was sagt Percy dazu? Gab es schon Urteile?

Im Ernst, ich sah im "BlödTV" einen Elektrikertest, der Innungsmeister 
hatte im Nebenraum Kameras aufgebaut, alles wurde dokumentiert.
Es ging um die Kosten um die Beratung und Überprüfung von 
Elektroinstallationen nach Ausfall eines Stromkreises.
Zu keiner Zeit hatte weder der "Elektromeister" noch alle erscheinenden 
Elektriker die fehlenden Abdeckungen im Sicherungskasten beanstandet, 
was mich doch sehr erstaunte!
Darüber sprach ich später mit meinem ehemaligen Gruppenleiter aus meiner 
Industriezeit, der diese Sendung auch sah.
Er sah auch die fehlende Abdeckung zog aber daraus keine Schlüsse, mich 
störte diese fehlende Abdeckung aber, das hätte JEDER Elektriker und der 
TV Meister ja beheben können.

: Bearbeitet durch User
von Wolfgang (Gast)


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Dave J. schrieb:
> Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine Sicherung schalten
> muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln  versehentlich
> reinlangt

Es gibt Pruffinger, um standardisierte Bedingungen für Berührschutz zu 
habe.
DIN EN 60529

von H. H. (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Dave J. schrieb:
>> Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine Sicherung schalten
>> muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln  versehentlich
>> reinlangt
>
> Es gibt Pruffinger, um standardisierte Bedingungen für Berührschutz zu
> habe.
> DIN EN 60529

Vor allem gibt es Taschenlampen, die gelten sogar als haushaltsüblich.

von Phasenschieber S. (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter? Über 100 der Troll!

Hier handelt es sich nicht um eine Reparatur!
Hier ist nichts kaputt gegangen, was repariert werden müsste/sollte.

Hier handelt es sich um einen Paranoiker, der hinter einem winzigen, 
unbedeutenden Detail eine Lebensbedrohung sieht.

Es ist anzunehmen, daß dieser paranoide Zustand auch dann noch anhält, 
wenn der Fehler behoben ist, sich dann auf andere unbedeutende Details 
erstreckt,  was die Vermieterin eventuell erkannt hat und deshalb gleich 
den Rechtsanwalt von der Leine ließ, quasi als Abschreckung.

von Elektroanwalt (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Elektroanwalt schrieb:
>> Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Vermieter, sonst nichts.
> Das kommt darauf an. Wir haben z.B. eine Wohnung da zahlen wir der
> Verwaltung ein paar Prozent der Mieteinnahmen, dass sie sich um alles
> kümmert. (Klein)Reparaturen Vermietung, neue Mieter finden, Bonität
> prüfen. Klappt in der Anlage mit der Verwaltung super.

Das mag sein, geht den Mieter aber trotzdem nichts an.
Der Mieter hat kein Vertragsverhältnis mit der Hausverwaltung.

mfG

von Phasenschieber S. (Gast)


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Elektroanwalt schrieb:
> Das mag sein, geht den Mieter aber trotzdem nichts an.
> Der Mieter hat kein Vertragsverhältnis mit der Hausverwaltung.

Hartnäckig blöd.

Der Mieter hat auch keinen Vertrag mit einer vom Vermieter beauftragten 
Firma!

Will der Mieter etwa durchsetzen, daß der Vermieter persönlich den 
Fehler behebt?

Wie blöd kann man sein?

von Andrea B. (stromteam)


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Die Vermieterin / Hausverwaltung wird sicher einen Hauselektriker haben 
der die korrekte Abdeckung bei der Montage bescheinigt, ergo hat ein 
Vormieter oder der jetzige Mieter die Abdeckung entfernt - so die 
übliche Argumentation.

Der Tip: frag einen Elektriker ist der Schenkelklopfer.
Wir haben ja keinen Fachkräftemangel, dutzende Elektrobetriebe in der 
Nähe warten auf einen Auftrag für 15min Arbeit und 2€ Material und 
kommen sofort.

von Harald W. (wilhelms)


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Yalu X. schrieb:

> Der TE hat einen Mangel in der Elektroinstallation entdeckt und diesen
> seiner Vermieterin gemeldet.

Für mich ist das ein reiner Schönheisfehler, der zudem n och hinter
einer Tür verborgen ist.

> Wenn hier die Abdeckung neben den LSS fehlen würde (wie beim TE), müsste
> ich den Finger gerade mal ca. 2cm hineinstecken, um spannungsführende
> Teile zu berühren.

Dann ist aber sehr viel mehr Pfusch in Deiner Verteilung drin.

von Harald W. (wilhelms)


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Karl B. schrieb:

> Nacharbeit_.jpg

Ja, grau, so grau ist alle Theorie.

von Paul (Gast)


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Karl B. schrieb:

https://www.mikrocontroller.net/attachment/561817/Nacharbeit_.jpg

Was bitte soll man da erkennen?
Ich erkenne da nur die Blödheit des Autors bzw Fotografen.

von dave (Gast)


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Paul schrieb:
> Karl B. schrieb:
>
> https://www.mikrocontroller.net/attachment/561817/Nacharbeit_.jpg
> Was bitte soll man da erkennen?
> Ich erkenne da nur die Blödheit des Autors bzw Fotografen.

Offensichtlich eine UV in einer Dampfsauna. In diesem Fall tatsächlich 
lebensgefährlich.

von Adin (Gast)


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2 Fragen

Ist es überhaupt erlaubt, dass ein elektrotechnischer Laie diese 
Abdeckung anbringt? D.h. kann man einfach den Hausmeister oder Mieter 
das machen lassen?


Sind diese Abdeckungen bei allen Schaltkästen gleich und kann man die 
einfach im Baumarkt nachkaufen?

von Maxe (Gast)


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Yalu X. schrieb:
> Auch wenn der TE das
> Problem vielleicht etwas zu theatralisch geschildert hat, würde ich als
> Vermieter solche Dinge durchaus ernst nehmen. Denn wenn es tatsächlich
> zu einem Unfall kommt und mir der Mangel bekannt war, werde ich sicher
> einige unangenehme Fragen beantworten müssen.

Da hat sich ja der Vermieter (vermutlich erfolgreich) mit Hilfe des 
Anwalts abgesichert: "Sie melden Lebensgefahr!
Bitte wenden Sie sich bei Lebensgefahr sofort an Hausmeister,
Hausverwaltung und wenn hier niemand umgehend erreichbar ist, an die
Bereitschafts- und Notstelle der zuständigen Stromver-sorgung!"

von Paul (Gast)


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Was mich besonders wundert. Welcher Anwalt nimmt solche Aufträge 
entgegen? Die wollen meiner Erfahrung nach doch nur Aufträge annehmen, 
wo für sie mindestens ein 4stelliger Euro-Betrag dafür rausspringt.

von Otto (Gast)


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Sebastian R. schrieb:
> Streifen Klebeband würde dir vermutlich schon helfen.

Nein, Nein. Es gibt nichts pingeligeres als die VDE und die 
Elektrikerlobby, die überall einen Auftrag wittert. Nein, ein 
Klebestreifen geht gar nicht. Ein verlorener oder defekter 
Berührungsschutz (auch ein Teil eines doppelten Berührungsschutzes) muss 
sofort wieder wie vom Hersteller vorgesehen hergestellt werden und von 
einem Elektromeister überprüft werden.

von Mani W. (e-doc)


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Dave J. schrieb:
> In unserem Sicherungskasten sind rechts Öffnungen. Innen sind Kabel und
> Klemmen zu sehen. Ich vermute, wenn man da abends im Dunkeln mal eine
> Sicherung schalten muss, besteht Lebensgefahr falls man da beim Fummeln
> versehentlich reinlangt.

Dave ist mit Sicherheit ein Elektrotroll, der dieses Forum nur
mit Hirngespinsten volllabern will!

Der ganze Rechtsanwaltscheiss ist wahrscheinlich auf seinem Mist
gewachsen...

Die Ausdrucksweise ist sicher nicht von einem Rechtsanwalt, es sei
denn, dieser ist ein Anfänger...

Es handelt sich bei dem TO offensichtlich (Unschuldsvermutung gilt)
um einen überkandidelten Menschen, der anderen Menschen einfach nur
auf den Sack geht...

Auch ist er scheinbar in der Versenkung verschwunden und hat nichts
mehr zu sagen!

von Joachim B. (jar)


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Adin schrieb:
> Sind diese Abdeckungen bei allen Schaltkästen gleich und kann man die
> einfach im Baumarkt nachkaufen?

meines Wissens ja weil die Ausschnitte seit über 40 Jahren gleich sind, 
das gilt für typische Sicherungen, im gezeigten Bild sogar eindeutig.
Unter 24 1/2TE unter 12 eine ganze TE! (TE Teilungseinheit!)

https://www.ebay.de/itm/260886357822

oder Verkäufer eigener Wahl!

von Dieter (Gast)


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Mani W. schrieb:
> Auch ist er scheinbar in der Versenkung verschwunden

mit den Fingern, hat eine gewischt bekommen und ruht nun fuer immer.
Amen

Thread kann nun geschlossen werden.

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Adin schrieb:
> Sind diese Abdeckungen bei allen Schaltkästen gleich und kann man die
> einfach im Baumarkt nachkaufen?

Die Abdeckungen sind bei allen Verteilern identisch (Schaltkästen sind 
etwas anderes und kommem meist nicht als SK II und mit interner 
Abdeckung daher). Sowohl die Ausbruchhöhe als auch die Breite der 
Automaten ist genormt (DIN 43880:1988-12)

Adin schrieb:
> 2 Fragen
>
> Ist es überhaupt erlaubt, dass ein elektrotechnischer Laie diese
> Abdeckung anbringt? D.h. kann man einfach den Hausmeister oder Mieter
> das machen lassen?

Das ist tatsächlich eine gute Frage. Ich würde zu einem "ja" tendieren, 
dann auch ohne diese Abdeckung ist ein ausreichender Berührungsschutz* 
gegeben und die Montage der Abdeckstreifen ist in etwa so gefährlich wie 
das Öffnen der Tür oder das Wiedereinschalten eines LSS. Solange die 
Abdeckstreifen offiziell und nicht 3d-gedruckt oder aus Holz sind, sehe 
ich damit weniger Probleme als Laien, die Lampen anschließen.

Brandschutz ist vielleicht noch ein Punkt, der gegen Klebeband 
spricht...

Die offizielle Antwort vermutlich: Nein.


*eine korrekt durchgeführte Installation wie immer vorausgesetzt

von Max M. (Gast)


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Sebastian R. schrieb:
> Brandschutz ist vielleicht noch ein Punkt, der gegen Klebeband
> spricht...

Die normale PVC Ummantelung von Kabeln brennt wie Sau und die Rauchgase 
erzeugen Salzsäure in der Lunge.
Hui, wird werden alle sterben ....

Meine Fresse ...
Was ist eigentlich los mit Generation YT?
Wir haben noch an Autos geschraubt, Feuerwerkskörper selbst gebaut, sind 
auf Bäume geklettert, haben uns den Arm gebrochen, Zähne ausgeschlagen 
und ohne Gummi auf dem Disko Klo gevögelt.

Was ist das für ein jämmerlicher Pussykram hier auf einen winzigen Spalt 
in der Unterverteilung rumzuleiden und Pamphlete mit 'Lebensgefahr' zu 
verfassen.
Der TO möge mal eine E27 Glühlampe rausschrauben und seinen Finger in 
die Fassung stecken.
Alles Werkzeuglos zu bewerkstelligen.
Wie kann sowas zugelassen sein?
Müssen wir jetzt die ganze Welt über Nacht grundsanieren oder reicht es 
einfach mal das von RTL und Facebook vergewaltigte Gehirn einzuschalten?

Wie kommten solche Leute nur über den Tag?
Ohne Betreuer und Sicherungsseil die Treppe benutzen ist 
LEBENSGEFÄHRLICH.
Da kann man stolpern und sich das Vakuum aus dem Schädel kloppen an der 
scharfkantigen Treppenstufen.
Warum sind Treppenstufen nicht gepolstert?

Also wenn das die Krone der Schöpfung ist, dann sind wir wirklich am 
Arsch und sollten zum Wohle des Universums aussterben.

von A. S. (Gast)


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Paul schrieb:
> Welcher Anwalt nimmt solche Aufträge entgegen? Die wollen meiner
> Erfahrung nach doch nur Aufträge annehmen, wo für sie mindestens ein
> 4stelliger Euro-Betrag dafür rausspringt.

Das ist (reine Vermutung) der Haus und Hof -Anwalt der Gutsherrin, der 
solche Schreiben von seiner Praktikantin aufsetzen lässt. Leider geht es 
nicht ohne, da die Mieter es schon als Affront empfinden, bei einem 
Schaden Zeitpunkt und Umfang anzugeben. Im Gegenzug aber durch 
reklamieren von Gefahr für Leib und Leben die Dame in sofortigen 
Zugzwang bringen.

Stell Dir vor, sie hätte geantwortet: "übermorgen kommt ein Elektriker". 
Die Reaktionen darauf kannst Du Dir nicht ausmalen. Von "dann muss ich 
ja Urlaub nehmen", über "sie müssen das aber 3 Tage vorher ankündigen" 
bis "wie können sie so leichtfertig 2 Tage das Leben meiner Familie aufs 
Spiel setzen?".

von MyFairTux (Gast)


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Das gefährlichste bei solchen schlizen im sicherungskasten ist dass sich 
dort gerne coronaviren und salmonellen verstecken. Das kann tödlich 
enden.

Dave, du bist hoffentlich 4-fach geimpft?

von Thomas V. (thomas_v70)


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Typisch Generation Mimimi.
Gott stehe uns allen bei....

von Phasenschieber S. (Gast)


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Adin schrieb:
> Ist es überhaupt erlaubt, dass ein elektrotechnischer Laie diese
> Abdeckung anbringt?

Natürlich nicht! Das wäre ein ganz schlimmes Verbrechen.

Das darf nur ein staatlich geprüfter und zertifizierter 
Plastikabdeckungsinstallateur und die Installation muß hernach von einem 
Plastikabdeckungsprüfingenieur abgenommen und dokumentiert werden.

Nachzulesen in der Bundesplastikabdeckungsverordnung.

von Max M. (Gast)


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Thomas V. schrieb:
> Gott stehe uns allen bei....
Jetzt schieb die Schuld nicht an den ab.
Der hat sich vor Jahrtausenden abgewendet, als er gesehen hat was er für 
Mist gemacht hat.
Seit dem hat er das uns bekannte Universum verlassen, hat alle Spuren 
verwischt, hat einen neuen Namen angenommen und ward nie mehr gesehen.
Wir sind die häßliche Alte, die man im Vollsuff gevögelt hat und jetzt 
befürchtet das die Kumpels einen damit aufziehen.
Wie ein lästig gewordener Goldfisch wurden wir ausgesetzt, am äußersten 
Ende des Spiralarmes unserer Galaxie, in einem völlig toten Winkel des 
Universums, in einem winzigen Sonnensystem ohne weitere 
lebensfreundliche Planeten, damit wir den Rest nicht infizieren können.

Wir werden wohl ohne den zurechtkommen müssen.
Also 'survival of the fittest' mäßig, hinken wir ganz schön hintenan.
Tendenz: Schlechter werdend.

von Elektroanwalt (Gast)


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Max M. schrieb:
> Der hat sich vor Jahrtausenden abgewendet, als er gesehen hat was er für
> Mist gemacht hat.

YMMD!

von Harald A. (embedded)


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Max M. schrieb im Beitrag …

> […]
Deine Texte sind mal wieder grandios! Du solltest Dir das unbedingt 
vermünzen lassen, Ghostwriter für Comedians usw.

Im Übrigen ist doch alles korrekt: Wenn jemand Lebensgefahr in einem 
vermieteten Objekt unterstellt bleibt dem Vermieter nur die Verfassung 
eines Antwortschreibens durch einen Anwalt. Selber kann er sich da nur 
in die Nesseln setzen. Im Übrigen gibt es auch genügend Eigentümer, die 
alle Aufgaben einfach pauschal an einen Hausverwalter abgeben, was ja 
auch hier der Fall ist. Der Hausverwalter beauftragt je nach Sachlage 
einen entsprechenden Handwerker, in diesem Fall den Anwalt. Alles ganz 
normal.

: Bearbeitet durch User
von DerEgon (Gast)


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Yalu X. schrieb:
> Was ist daran pingelig?
>
> Der TE hat einen Mangel in der Elektroinstallation entdeckt und diesen
> seiner Vermieterin gemeldet. Das ist doch völlig in Ordnung. Nicht jeder
> wagt es, bei elektrischen Anlagen selber Hand anzulegen.

Der Mangel selbst ist sicher nicht das Problem, aber der Tonfall und das 
Auftreten des Mieters. Wie er hier im Thread hysterisch herumkreischt, 
wird er halt auch seiner Vermieterin gegenüber herumgekreischt haben. 
"Lebensgefahr!!!" (mit drei gesprochenen Ausrufungszeichen!!)

von s.c.n.r. (Gast)


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Adin schrieb:
> Ist es überhaupt erlaubt, dass ein elektrotechnischer Laie diese
> Abdeckung anbringt?

Ein elektrotechnischer Laie sollte den Verteilerkasten besser 
geschlossen lassen und mit dem Wechseln von E-27 Glüh-/LED-Birnen einen 
Fachbetrieb beauftragen.

von Harald W. (wilhelms)


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s.c.n.r. schrieb:

> Ein elektrotechnischer Laie sollte den Verteilerkasten besser
> geschlossen lassen und mit dem Wechseln von E-27 Glüh-/LED-Birnen einen
> Fachbetrieb beauftragen.

Und er sollte es einem Meßfachmann überlassen, festzustellen,
ob es sich um eine E14 oder eine E27 Lampe handelt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dave J. schrieb:
> Wir haben keinen Hausmeister, wohl aber eine Hausverwaltung. Diese
> können nur die Eigentümer der Wohnungen nicht die Mieter selbst
> ansprechen. M. E. ist es unsere Pflicht so etwas dem Vermieter zu melden
> und dieser muss Abhilfe schaffen, oder?

Das hat der Anwalt wörtlich so geschrieben? Verblüffend!

von Pille (Gast)


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Max M. schrieb:

> Meine Fresse ...
> Was ist eigentlich los mit Generation YT?

..Danke!

Pille

von Heinz (Gast)


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s.c.n.r. schrieb:
> und mit dem Wechseln von E-27 Glüh-/LED-Birnen einen
> Fachbetrieb beauftragen.

Ja das hätte die Elektrikerlobby gerne so. Und rein rechtlich ist es 
nunmal wirklich eine Grauzone.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dave J. schrieb:
> Bezüglich der Wortwahl im Schreiben des RA: Das sind ihre Worte, die
> ihres RA klingen anders.

Dave J. schrieb:
> Ich schrieb:
>
>> Das ist sicher nicht der Originaltext.
>
> sogar ganz sicher

Bist Du auch ganz sicher, dass noch kein Personenschaden eingetreten 
ist?

von Max M. (Gast)


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Heinz schrieb:
> Und rein rechtlich ist es
> nunmal wirklich eine Grauzone.

Rein rechtlich sind Glühlampen, gerade die mit E27, eigentlich überhaupt 
nicht verkehrsfähig in der EU.
E27 ist werkzeuglos aus der Fassung zu drehen, wo dann spannungsführende 
Teile mit dem Prüffinger berührbar sind.
Berührbare Metallteile der Lampe sind nicht geerdet.
Das Schutzgehäuse ist aus hauchdünnem Glas dessen berührbaren Teile weit 
über 60°C erreichen können.
Sowohl von dem Glas geht eine Gefährdung aus, als auch von dem 
Innenleben wenn es zerbricht.

Würde ich ein Gerät so bauen, könnte ich schon mal einen Koffer packen 
für die U-Haft.

Wenn man mal drüber nachdenkt überleben wir jeden Tag dutzende von 
tödlichen Gefahren. Kein Thema, das pack ich.
Ob ich die nicht enden wollende Flut an Vollidioten, die mich umgeben, 
die andere Idioten wählen, die den ganzen Tag dumme Sachen tun und 
sagen, auch überlebe, ist noch nicht raus.

von Percy N. (vox_bovi)


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Andrew T. schrieb:
> O-Ton der Werbeseite:
> "Ihre Mieter müssen kein Russisch verstehen, wenn wir das Anliegen
> vortragen. 100% Erfolgsgarantie".

Noch interessanter ist das Impressum,  dort erscheint ein "Ra[sic!] Olaf 
Pfalzgraf" in Hamburg.Tatsächlich ist ein RA Olaf Pfalzgraf im Jahre 
2015 aus der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ausgeschieden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Max M. schrieb:
> Ob ich die nicht enden wollende Flut an Vollidioten, die mich umgeben,
> die andere Idioten wählen, die den ganzen Tag dumme Sachen tun und
> sagen, auch überlebe, ist noch nicht raus.

Ich gehe davon aus, dass Du eines Tages nicht mehr unter den Lebenden 
weilen wirst. Sieh es positiv ind nimm es als Trost!

von Harald W. (wilhelms)


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Max M. schrieb:

> die nicht enden wollende Flut an Vollidioten, die mich umgeben,

Durchsage im Radio:"Achtung auf der Strasse XY ist ein Falschfahrer
unterwegs!"
Fahrer auf der Strasse XY: "Einer? Nein Hunderte!"

von Johannes O. (jojo_2)


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Joachim B. schrieb:
> Adin schrieb:
>> Sind diese Abdeckungen bei allen Schaltkästen gleich und kann man die
>> einfach im Baumarkt nachkaufen?
>
> meines Wissens ja weil die Ausschnitte seit über 40 Jahren gleich sind,
> das gilt für typische Sicherungen, im gezeigten Bild sogar eindeutig.
> Unter 24 1/2TE unter 12 eine ganze TE! (TE Teilungseinheit!)
>
> https://www.ebay.de/itm/260886357822
>
> oder Verkäufer eigener Wahl!

Und wenn man ganz nett frägt, dann hat eventuell ein freundlicher 
Elektriker in der Nachbarschaft noch 1,5 TE Abdeckstreifen-Reste übrig, 
die er dir überlassen würde.

Bei solchen Mietern wundert es mich aber nicht, dass die Mieten immer 
weiter hochgehen durch den ganzen Zusatzaufwand. Soviel wie man von der 
Anlage sieht, ist das deutlich besser als der Durchschnitt der mir so 
unterkommt. Ja da fehlen zwar Abdeckstreifen, aber da hab ich schon ganz 
andere Dinge gesehen.

von A. S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Das hat der Anwalt wörtlich so geschrieben? Verblüffend!

Das Ende des RA-Zitats ist auch am fehlenden Punkt des Absatzes im UP 
erkennbar, wenn man es sich inhaltlich nicht erschließt.

Warum zitierst Du das Resümee des TOs als wäre es von einem RA. Der TO 
ist kein RA.

von Percy N. (vox_bovi)


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A. S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Das hat der Anwalt wörtlich so geschrieben? Verblüffend!
>
> Das Ende des RA-Zitats ist auch am fehlenden Punkt des Absatzes im UP
> erkennbar, wenn man es sich inhaltlich nicht erschließt.
Bei dem Schreibstil des TO erschließt sich aus der Interpunktion sehr 
wenig, insbesondere nicht der Beginn oder das Ende eines Zitats.
> Warum zitierst Du das Resümee des TOs als wäre es von einem RA. Der TO
> ist kein RA.
Letzteres ist einigermaßen offenkundig. Ersteres trifft nicht zu; 
vielmehr hat der TO diesen Text zunächst als Zitat des Anwaltes 
ausgegeben, später den ganzen Schmarrn als Paraphrase der Vermieterin.

Dave J. schrieb:
> Bezüglich der Wortwahl im Schreiben des RA: Das sind ihre Worte, die
> ihres RA klingen anders.

Und plötlich gibt es Korrespondenz

Dave J. schrieb:
> Ich würde gern Kopiemn der Schreiben veröffentlichen, aber ich befürchte
> eine Menge Ärger, wenn die das zufällig hier lesen.

die aber nicht zitiert werden kann ...

von René H. (mumpel)


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oszi40 schrieb:
> Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter?

180,- Euro sagen die Gerichte. Aber für den Sicherungskasten gilt die 
Kleinreparaturklausel m.E. nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> oszi40 schrieb:
>
>> Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter?
>
> 180,- Euro sagen die Gerichte.
Wohl kaum für den Einzelfall.
> Aber für den Sicherungskasten gilt die
> Kleinreparaturklausel m.E. nicht.
Eher nicht, ja.

Hier handelt es sich aber nicht um eine Reparatur.

von René H. (mumpel)


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Percy N. schrieb:
> René H. schrieb:
>> oszi40 schrieb:
>>
>>> Kleinreparaturen bis 100€ trägt der Mieter?
>>
>> 180,- Euro sagen die Gerichte.
> Wohl kaum für den Einzelfall.

Doch. Da Handwerkerpreise steigen, werden die Kleinreparaturkosten immer 
mal wieder nach oben korrigiert (wenn in einem 40 Jahre alten 
Mietvertrag 100,- Euro steht muss das heute nicht mehr gültig sein, 
aufgrund von Preissteigerungen). Vermieter sollten sicherheitshalber 
eine entsprechende Klausel in den MV aufnehmen.

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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René H. schrieb:
> wenn in einem 40 Jahre alten Mietvertrag 100,- Euro steht

Dann muesste wie bei Zulieferervertraegen der Automobilindustrie die 
Grenze jedes Jahr um 4 Prozent sinken.

von Andrew T. (marsufant)


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Irgendwie erinnert mich dieser Thread an Ablauf, Zunahme der Posts, 
Wegbleiben des TE doch sehr an:


Beitrag "Japanische 2 Geräte an deutsche Steckdose"

Dort ist die auf TENS angewiesene Partnerin des TE noch heute ohne 
passenden 100V Trafo, und vermutlich ist da nicht-Benutzen der Geräte 
noch wesentlich folgenreicher ;-)

Gut das heute wieder Freitag ist, bestimmt kommen neue interessante 
Threads ähnlicher Qualität

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Doch. Da Handwerkerpreise steigen, werden die Kleinreparaturkosten immer
> mal wieder nach oben korrigiert (wenn in einem 40 Jahre alten
> Mietvertrag 100,- Euro steht muss das heute nicht mehr gültig sein

Ich hatte schon an anderer Stelle angenerkt,  dass es sinnvoll sein 
könnte, wenn Du Dich mit der deutschen Rechtsordnung vertraut machtest.

Ein brauchbarer Anfang könnte sein, einfach mal die Urteile zu 
verlinken, in denen "die Gerichte" 180.00 Euro als überwälzbare Kosten 
einer einzelnen Kleinreparatur akzeptiert haben.

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