Hallo, welche Rufzeichen hatten denn die Inhaber der alten Klasse C? Danke
Funki schrieb: > Hallo, > welche Rufzeichen hatten denn die Inhaber der alten Klasse C? > Danke DB, DC
Waldheini schrieb: > Funki schrieb: >> Hallo, >> welche Rufzeichen hatten denn die Inhaber der alten Klasse C? >> Danke > > DB, DC Gab es dann einen Unterschied zwischen A und B im Rufzeichen?
Funki schrieb: > Gab es dann einen Unterschied zwischen A und B im Rufzeichen? Gab es mal: DH.... <---> DF..., DK..., DL...
Der alten Klasse A (nur Teile bestimmter KW-Bänder; CW 30BpM) war bei ihrer Einführung der Präfix "DH" zugeordnet. Zur Klasse B gehörten die Präfixe DF, DJ, DK, DL .
Mikrowilli schrieb: > Der alten Klasse A (nur Teile bestimmter KW-Bänder; CW 30BpM) war bei > ihrer Einführung der Präfix "DH" zugeordnet. Mal eine Frage dazu, die Klasse C welcher Klasse entspricht die heute. Was ist mit der Klasse C heute möglich? Gibt es da was offizielles von der Bundesnetzagentur?
Moritz Schuster schrieb: > Gibt es da was offizielles von der Bundesnetzagentur? Zwei Dinge sind maßgeblich: Das Amateurfunkgesetz von 1997 AFuG und die dazu gehörende Amaterfunkverordnung AFuV von 2005 http://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/ https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/
Moritz Schuster schrieb: > Mal eine Frage dazu, die Klasse C welcher Klasse entspricht die heute. > Was ist mit der Klasse C heute möglich? Es gibt zur Zeit nur zwei Klassen. Klasse A Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 750 W PEP. Rufzeichenpräfix: DB, DC, DD, DG, DF, DH, DJ, DK, DL, DM Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz. Klasse E Zugang zu einigen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 100 W PEP im Kurzwellen-Bereich, 75 W PEP im Ultrakurzwellen-Bereich und 5 W PEP im 10 GHz Amateurband. Rufzeichenpräfix: DO Diese Klasse entspricht der CEPT-Novice-Lizenz. Die Klasse E dient als Einstiegsklasse; es werden in der Prüfung für das Amateurfunkzeugnis Grundkenntnisse im technischen Bereich geprüft. Bei Gesetzeskunde und Betriebstechnik sind die Prüfungen für Klasse A und E identisch. Deine Klasse C von früher ist jetzt Klasse A. Dein Rufzeichenpräfix sollte da dabei sein, dann passt es.
Die damalige Klasse C war auf Frequenzen oberhalb 144 MHz beschränkt und auf eine Senderausgangsleistung von max. 75 W PEP. Auf manchen Bändern oder Teilbereichen, insbesondere den Mikrowellenbändenr auch mal weniger. Eine CW-Prüfung gab es nicht. Hatte man in der Prüfung im technischen Teil die 75% erreicht, konnte man auf Klasse A oder B durch eine nachträgliche CW-Prüfung aufstocken. Gesetze und Betriebstechnik waren ja eh immer gleich. Hier hat jemand seinen alten Fragenkatalog eingestellt: Beitrag "Re: Neuer Fragenkatalog für die Amateurfunkprüfung" Viel Spaß beim Gruseln ("Dienstbehelf", "Fernmeldetechnisches Zentralamt der Deutschen Bundespost"...)!
Beobachter schrieb: > Hier hat jemand seinen alten Fragenkatalog eingestellt: > Beitrag "Re: Neuer Fragenkatalog für die Amateurfunkprüfung" Schöner Thread; dort hat Carsten (dg3ycs) in seinen Beiträgen ab 02.07.2022 01:10 alles Wesentliche zur Entwicklung der Lizenzklassen und den dazwischen bestehenden Unterschieden beschrieben.
Beobachter schrieb: > Die damalige Klasse C > war auf Frequenzen oberhalb 144 MHz beschränkt und auf eine > Senderausgangsleistung von max. 75 W PEP. > Auf manchen Bändern oder Teilbereichen, insbesondere den > Mikrowellenbändenr auch mal weniger. > Eine CW-Prüfung gab es nicht. > Hatte man in der Prüfung im technischen Teil die 75% erreicht, konnte > man auf Klasse A oder B durch eine nachträgliche CW-Prüfung aufstocken. Das war doch vor 40 Jahren, das muss man hier nicht nochmal aufwärmen. Hat heute keine Bedeutung mehr. Es reicht doch, sich an die zur Zeit geltenden Verordnungen zu halten.
Beobachter schrieb: > Die damalige Klasse C > war auf Frequenzen oberhalb 144 MHz beschränkt und auf eine > Senderausgangsleistung von max. 75 W PEP. Die damalige Klasse C war auf eine Anodenverlustleistung, bezw. Kollektorverlustleistung der Endstufe von 10W begrenzt.
Phasenschieber S. schrieb: > Beobachter schrieb: >> Die damalige Klasse C >> war auf Frequenzen oberhalb 144 MHz beschränkt und auf eine >> Senderausgangsleistung von max. 75 W PEP. > > Die damalige Klasse C war auf eine Anodenverlustleistung, bezw. > Kollektorverlustleistung der Endstufe von 10W begrenzt. Beobachter schrieb: > Nein, 75 W PEP! Beides zu "seiner Zeit" richtig: DV-AFuG 1967 in der ursprünglichen Fassung: Geregelt war die maximale Anoden- bzw. Kollektorverlustleistung in der Endstufe. Nicht die Senderausgangsleistung selbst. (Wer "effizientere" Endstufen bauen konnte hatte also mehr legale Leistung) Klasse A: nicht mehr als 50 Watt Klasse B: nicht mehr als 150 Watt Klasse C: nicht mehr als 10 Watt DV AFug 1967 in der ab 01.06.1985 geltenden Fassung: Geregelt war die Senderspitzenleistung (PEP) Klasse A: nicht mehr als 150 Watt Klasse B: nicht mehr als 750 Watt Klasse C: nicht mehr als 75 Watt Genau wie heute war auf bestimmten Frequenzen aber nur eine deutlich geringere Sendeleistung zulässig. Die dazwischen liegenden Fassungen der DV AFuG habe ich nicht. Die Änderung Mitte 85 war ja die dritte Anpassung. Wann die Umstellung also tatsächlich war - keine Ahnung. (1980 war auf jeden Fall wohl noch eine größere Änderung) Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > Beides zu "seiner Zeit" richtig: Yep, aber die Betonung lag auf damalige Klasse C und damals war halt damals :-)
Moritz Schuster schrieb: > Gibt es da was offizielles von der Bundesnetzagentur? Fragenkatalog war Sache der Oberpostdirektion, mit etwas Glück gibts aber noch Amateurarchivare hier oder oder Du suchst selbst das Netz ab, s. DARC, Funkschau und dgl.
Hi, Dagegen schrieb: > Moritz Schuster schrieb: >> Gibt es da was offizielles von der Bundesnetzagentur? > > Fragenkatalog war Sache der Oberpostdirektion, mit etwas Glück gibts > aber noch Amateurarchivare hier oder oder Du suchst selbst das Netz ab, > s. DARC, > Funkschau und dgl. Oh, die Frage hatte ich übersehen... Da die Einteilung der Lizenzklassen ja vom Gesetzgeber verbindlich geregelt ist gibt es natürlich entsprechende Gesetzestexte (Präziser: Hier ist es eine Verordnung... So wie sie Strassenverkehrsverordnung auch...) Die Berechtigungen und Prüfungsbedingungen wurden zu Zeiten des alten Amateurfunkgesetzes in der DV-AFuG geregelt. Die auf Grundlage des "neuen" (1997 ;-) ) Amateurfunkgesetzes erlassene Verordnung ist die Amateurfunkverordnung. Diese gilt aktuell in der Fassung von 2005. https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/index.html#BJNR024200005BJNE002001308 Daher MUSS in dieser etwas zum Umgang mit den Lizenzklassen, die auf Grundlage früherer Verordnungen erlassen wurden, stehen. Üblicherweise unter einem Titel wie "Übergangsbestimmungen". (Übergang im Sinne von: Von einer früher geltenden Regelung zu einer neuen...) Und Tatsächlich findet sich da unter §19 Übergangsregelungen der folgende Text: > § 19 Übergangsregelungen >(1) Für Amateurfunkzeugnisse, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung > erteilt wurden, gilt: > > 1. Amateurfunkzeugnisse der Klasse 3 stehen dem Amateurfunkzeugnis der > Klasse E im Sinne dieser Verordnung gleich. > > 2. Alle anderen erteilten Amateurfunkzeugnisse stehen dem > Amateurfunkzeugnis der Klasse A im Sinne dieser Verordnung gleich. > >(2) Für Zulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und für > Amateurfunkgenehmigungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung > erteilt wurden, gilt Absatz 1 entsprechend. > > (3) Soweit dies zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ausserhalb des > Geltungsbereichs des Amateurfunkgesetzes erforderlich ist, stehen > Amateurfunkzeugnisse der Klasse A nach dieser Verordnung und > Amateurfunkzeugnisse der Klasse 2 nach der Amateurfunkverordnung vom > 23. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 42) Amateurfunkzeugnissen der > Klasse 1 nach der Amateurfunkverordnung vom 23. Dezember 1997 (BGBl. > 1998 I S. 42) gleich, sofern der Inhaber im Besitz einer > Bescheinigung nach § 4 Abs. 5 Satz 3 dieser Verordnung ist. Das bedeutet: ALLE (noch gültigen) vor 2005 erteilten Genehmigungen/Lizenzen/Zeugnisse etc. zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, ausser die der Klasse 3, sind damit zur Klasse "A" geworden. Der dritte Absatz hat mir der CW Abschaffung zu tun und betrifft die Anerkennung bei Auslandsaufenthalten in Staaten die zum einen die Deutschen genehmigungen anerkennen, zum anderen aber noch nach Prüfung mit CW und ohne CW unterscheiden. (Die Bescheinigung nach "§ 4 Abs. 5 Satz 3" ist die Bestätigung der bestandenen freiwilligen CW Prüfung) Gruß Carsten
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Hallo Fritz Blitz schrieb: > Das war doch vor 40 Jahren, das muss man hier nicht nochmal aufwärmen. > Hat heute keine Bedeutung mehr. > > Es reicht doch, sich an die zur Zeit geltenden Verordnungen zu halten. Wenn du kein Interesse an der Geschichte der Lizenzklassen im Amateurfunk hast: Deine Sache - ist halt recht Speziell. Aber es ist ganz bestimmt auch nicht an dir festzulegen was für andere von Belang und von Interesse ist. Dieses verhalten, unabhängig von Thema, ist eine leider weit verbreitete Krankheit nicht nur (aber doch auffällig heftig ausgelebt) hier in diesen Forum. Lernt es (die es bestrifft) doch endlich nicht festzulegen was wichtig und richtigfür andere (alle, die Gesellschaft) ist, kümmert euch nur um euren eigenen Kram und nicht was der nachbar, "die" Jugend oder auch der andere Teilnehmer an irgendeinen Thread macht und für wichtig (für ihn) empfindet. Im Rheinland und in anderen Worten wohl auch überall anders gibt es den Spruch: Leben und Leben lassen - und daran sollte man sich halten.
Ein Ham schrieb: > Aber es ist ganz bestimmt auch nicht an dir festzulegen was für andere > von Belang und von Interesse ist. Niemand wird daran gehindert sich bei eigenem Interesse über die Bestimmungen zu informieren wie es früher war. Nur ist es völlig bedeutungslos da heute andere Regeln gelten. Die Zeit kannst du nicht mehr zurück drehen. Hier gilt der Adenauer Spruch: was interessiert mich das Gequatsche von gestern. Ein Ham schrieb: > Lernt es (die es bestrifft) doch endlich nicht festzulegen was wichtig > und richtigfür andere (alle, die Gesellschaft) ist, kümmert euch nur um > euren eigenen Kram und nicht was der nachbar Du bist doch derjenige der hier Andere bevormunden möchte. Ein Ham schrieb: > Im Rheinland und in anderen Orten wohl auch überall anders gibt es den > Spruch: > Leben und Leben lassen Beginnt im Rheinland und findet seinen Höhepunkt in Berlin, Reichstagsgebäude. Viel quatschen auch wenn nichts dabei herauskommt.
Stimmt es eigentlich, dass man als C-Lizenzler gar kein CW machen durfte, selbst auf UKW- und Mikrowellen-Bändern?
Selbst mit der neuen Klasse N wirst du CW machen dürfen, wenn du das willst. ;-) Warum auch nicht? Das ist doch wie mit Fremdsprachen: solange man sich nicht einigermaßen sicher ist, dass man damit beim Gegenüber irgendwie verständlich wird, traut sich das eh keiner. Ab dem Punkt wiederum macht Übung den Meister.
Hamsterer schrieb: > Stimmt es eigentlich, > dass man als C-Lizenzler gar kein CW machen durfte, selbst auf UKW- > und Mikrowellen-Bändern? Selbst mit meiner damals initialen Klasse-E Lizenz habe ich mit einem befreundeten FA auf 2m-Morse-Trainingseinheiten abgehalten, warum auch nicht? Die Limitierung der Klasse E bezog sich auf Bänder und Leistung, nicht auf Betriebsarten. Bei Klasse C war es nicht anders. 73 de Bert
Bert 0. schrieb: > Hamsterer schrieb: > >> Stimmt es eigentlich, >> dass man als C-Lizenzler gar kein CW machen durfte, selbst auf UKW- >> und Mikrowellen-Bändern? > > Selbst mit meiner damals initialen Klasse-E Lizenz habe ich mit einem > befreundeten FA auf 2m-Morse-Trainingseinheiten abgehalten, warum auch > nicht? > Die Limitierung der Klasse E bezog sich auf Bänder und Leistung, nicht > auf Betriebsarten. Bei Klasse C war es nicht anders. Selbverständlich war es anders. Als ich noch das Call DC0VQ hatte, durfte ich kein CW machen. Das Call ist neu vergeben. Damals gab es Klasse E nicht mal als Konzept. Gruß, Gerhard
Phasenschieber S. schrieb: > Beobachter schrieb: >> Die damalige Klasse C >> war auf Frequenzen oberhalb 144 MHz beschränkt und auf eine >> Senderausgangsleistung von max. 75 W PEP. > > Die damalige Klasse C war auf eine Anodenverlustleistung, bezw. > Kollektorverlustleistung der Endstufe von 10W begrenzt. QQE06/40 oder 829B war bei mir noch legal. Und später als DK4XP hatte ich einen FT505 mit Ptot = 66 Watt. Dem Funkstörmessdienst war's egal, obwohl 66 > 50. Kommentar untereinander: in einem halben Jahr darf er sowieso 150. Ich musste die 2. Röhre nicht rausnehmen. Gerhard, ex DC0VQ
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Die DA-Rufzeichen gab es noch, für Ausländer oder Staatenlose. Wir hatten hier ein paar Soldaten der Amerikaner. Einen von der Army-Musikgruppe habe ich mal im Rufenach-Laden Wieblingen getroffen, wo ich auch meinen ersten Mikrocomputer (AIM-65) gekauft hatte. Ich erinnere mich noch, die Stadt Worms klingt für einen Ami lustig. DP ist soweit ich weiß immer noch für Außerirdische und Polarstationen reserviert.
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Gerhard H. schrieb: > QQE06/40 oder 829B war bei mir noch legal. Ich weiß jetzt nicht wann bei dir diese Röhre noch legal war. Auf jeden Fall war sie zu meiner Zeit der Lizenzerteilung nicht legal....für die Klasse C
Hi, Gerhard H. schrieb: > Selbverständlich war es anders. > Als ich noch das Call DC0VQ hatte, durfte ich kein CW machen. > Das Call ist neu vergeben. > Damals gab es Klasse E nicht mal als Konzept. SO, ich habe gerade noch einmal nachgesehen und es ist in der Tat so gewesen: Für Klasse C ist A1A und F1A nicht in den Betriebsarten ausgewiesen. Für das 2m Band (144-146MHz) steht in den Bemerkungen der offiziellen Zuweisungstabelle in der DV-AFUG der Hinweis: 144.000 - 144.150 soll für A1A Betrieb der Klassen B & A freigehalten werden. Zugewiesen war aber auch für ab 144.000! Die Betriebsarten A1B und F1B für Maschinentelegrafie waren aber auch für klasse C aufgeführt. (Deshalb hatte ich noch im Kopf das A1x ja erlaubt war) Gemeint ist in erster Linie RTTY etc., aber auch maschinelles CW kann man darunter laufen lassen... Also alles nicht so ganz eindeutig. Daher muss man sagen das zu Zeiten der Klasse C der A1A Betrieb durch C Lizenzler gegen die Regeln verstossen hat. Wenn auch in einer ganz anderen WEise als z.B. senden auf unerlaubten Frequenzen etc. Es würde mich auch wundern wenn dafür jemal einer von den Behörden auch nur "mündlich ermahnt", geschweigen den schlimmeres, worden wäre. Woher diese Regelung kam? Ich nehme an das man damals bei Einführung der Klasse C, als die Prüfung bis auf die CW Prüfung identisch mit der großen war, A1A/F1A einfach nicht mit aufgenommen hat weil man davon ausgegangen ist das wer das kann sowieso die Prüfung macht. Das hat man dann einfach so belassen und sich nicht mehr weiter drum gekümmert, auch als noch andere Dinge vereinfacht wurden. Phasenschieber S. schrieb: > Gerhard H. schrieb: >> QQE06/40 oder 829B war bei mir noch legal. > > Ich weiß jetzt nicht wann bei dir diese Röhre noch legal war. > > Auf jeden Fall war sie zu meiner Zeit der Lizenzerteilung nicht > legal....für die Klasse C Beide Röhren wären rein dem geschriebenen Text von Gerhard nach zu allen Zeiten für C Lizenzler legal gewesen. Ebenso wie für Klasse E und auch für die Supersparlizenz Klasse 3! Geregelt war ja die Anodenverlustleistung bzw. später die Senderausgangsleistung. Und zwar nicht die mit der Ausrüstung maximal mögliche sondern die TATSÄCHLICH verwendete. Ein Klasse C Linzenler hätte auch eine 1kW Endstufe verwenden dürfen so lange er damit unter 75Watt tatächlicher Ausgangsleistung bleibt. (Bzw. bei der noch älteren Regelung unter 10W Anodenverlustleistung) Das war nicht so wie beim Auto wo das maximal zulässige Gesamtgewicht und nicht das augeblickliche Gewicht eines Fahrzeugs darüber entscheidet welchen Schein man braucht. Legt man die Aussage von Gerhardt aber so aus das er damit meint das er als C-ler eine solche Röhre voll Aussteuern durfte - Nein, das war erst mit Umstellung auf Klasse 2 der Fall wo alle Unterschiede bis auf "nur über 144MHz oder auch darunter..." entfallen sind. Und die "Befugnisse" für die Inhaber der Lizenzklasse C haben sich immer nur in eine Richtung bewegt -> immer nur schrittweise ausgeweitet. Nie umgekehrt! Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Beide Röhren wären rein dem geschriebenen Text von Gerhard nach zu allen > Zeiten für C Lizenzler legal gewesen. Nein! Anodenverlustleistung war bauartbedingt und für die jeweiligen Endstufenröhren, bezw. bei Transistoren für die Kollektorverlustleistung festgelegt. Eine QQE 06/40 hatte eine weit über den erlaubten 10W liegende Anodenverlustleistung und war somit nicht erlaubt....zu Zeiten meiner Lizenzzuteilung.
Phasenschieber S. schrieb: > Nein! DOCH! Phasenschieber S. schrieb: > Anodenverlustleistung war bauartbedingt und für die jeweiligen > Endstufenröhren, bezw. bei Transistoren > für die Kollektorverlustleistung festgelegt. Das was du beschreibst ist die MAXIMALE Anodenverlustleistung! Geregelt war aber nicht die maximale, sondern die unter den augenblicklich verwendeten Betriebsbedingungen auftretende, tatsächliche Verlustleistung. Das ist ein kleiner, aber feiner, Unterschied! Und ein sehr wichtiger, denn sonnst wäre das Thema Clubstation für viele ein ganz heikles gewesen. Un so manch komerzielles Gerät hätte von einem C Lizenzler (bzw. bei Kurzwelle A-Lizenzler) überhaupt nicht verwendet werden dürfen. So reichte es aber aus den Regeler für die Ausgangsleistung entsprechend einzustellen! Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Geregelt war aber nicht die maximale, sondern die unter den > augenblicklich verwendeten Betriebsbedingungen auftretende, tatsächliche > Verlustleistung. Nein! Das wäre ein Wunsch der damaligen C-lizenzler gewesen, aber dem war nicht so. Die bauartbedingte Anodenverlustleistung war maßgebend! Zu dieser Zeit gab es dich noch garnicht und du denkst auf Grund deiner imaginären Vorstellungen die damaligen Bestimmungen rekonstruieren zu können; du irrst dich...schon wieder.
Phasenschieber S. schrieb: > Zu dieser Zeit gab es dich noch garnicht Zumindest in der Endphase dieser Regelung gab es mich schon... > und du denkst auf Grund deiner > imaginären Vorstellungen die damaligen Bestimmungen rekonstruieren zu > können; du irrst dich...schon wieder. Ich muss nichts rekonstruieren... Ich habe die damals gültigen Regelungen hier schwarz auf weiß auf Papier der damaligen Zeit liegen. Phasenschieber S. schrieb: > Die bauartbedingte Anodenverlustleistung war maßgebend! Ja, die Bauartbedingte Anodenverlustleistung... ES steht in der Anlage1 DV-AFUG-1967 (Technische Bestimmungen) Punkt 5 das die Datenblattangaben der Hersteller Maßgeblich sind. Nur das dort eben viele Verlustleistungen für viele verschiedene Betriebsbedingungen stehen. Es gibt ja nicht einmal EINE universelle maximale Verlustleistung (Überschreitung = Röhrentod) für die meisten Röhren sondern mehrere... Je nach Betriebsbedingungen! Und welche von den vielen Verlustleistungen bei welches Spannung in welcher Betriebsart die in dem Datenblättern, z.B. der QQE06/40 angegeben sind ist das dann deiner Meinung nach die immer und unter allen Bedingungen gilt und die nicht unter den damals schon üblichen Begriff der maximalen Verlustleistung fällt? Mal ganz davon abgesehen das unter diesem Argument von dir auch ein sehr großer Teil der Klasse B Afus illegal unterwegs gewesen wären. Die durften max. 150W Pa Eine Heathkit SB200, jetzt nun wirklich nichts ungewöhnliches zu der ZEit und sogar in Lehrbüchern zum Amateurfunk vorgestellt hat eine Endstufe aus 2x 572B! EINE 572B hat unter besten Betriebsbedingungen eine max Pa von 160W - HHHMMM Der Heathkit HW 100 (habe selbst einen...) Hätte schon die Klasse A (gerade) gesprengt... Von der Weiterverwendung/Umbau alter komerzieller und Militärgeräte was ja damals einen großen Teil der Technik ausmachte ganz zu schweigen. Und der C-Lizenzler der seine Endstufenbauteile mit flüssigem Stickstoff kühlt darf 1KW in die Luft blasen weil die Bauteile laut Datenblatt unter normalen Bedingungen ja nur 10W aushalten? Ja, die Anodenverlustleistungen sind technisch bedingt. Und dazu macht der HErsteller angaben die dann auch gelten. Aber er macht die Angaben für verschiedenste Betriebsbedingungen, im einfachsten Fall anhand eines Diagramms, und aus dieser Kurve kann man dann entnehmen das Bei Anodenspannung Va und Gitterspannung Vg die Anodenverlustleistung Pa gehört. Auch die ganzen Schaltungstricks und Betriebsarten wo man durch bewusst extremst geringes Aussteuern versucht ein Super-Sauberes und hochlineares Signal zu erhalten wären damit ja völlig unsinnig. ATV und andere Betriebsarten die nur eine geringe Aussteuerung erlaubten gab es damals dazu auch schon... Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Ja, die Bauartbedingte Anodenverlustleistung. > > So steht es auch steht in der Anlage1 DV-AFUG-1967 (Technische > Bestimmungen) Punkt 5 das die Datenblattangaben der Hersteller > Maßgeblich sind. Was willst du dann eigentlich noch? Bei dir muss man erstmal den Stöpsel ziehen und die viele heiße Luft aus deinen Posts ablassen, bevor man zum Kern kommt, wenn es denn einen gibt. Im englischen würde man sagen: "Where is the beef"? Deine Ausschweifungen in die anderen Lizenzklassen sind einfach nur Nebelkerzen/Ablenkungsmanöver die mit der Kernfrage hier überhaupt nichts zu tun haben. Es würde dir gut anstehen und auch deiner Ehre keinen Abbruch tun, wenn du einfach mal sagen könntest "Ja, du hast recht". Du eierst herum und suchst wortreich und ausschweifend nach irgendetwas was dich irgendwie noch aus der Affäre ziehen könnte, die garkeine ist. Wir sind beide Funkamateure und sollten uns eigentlich verstehen.
Ich frage mich nur, welcher OM hatte eine Wärmebildkamera zur Verfügung, um die Anodenverlustleistung zu messen?
Hamsterer schrieb: > Ich frage mich nur, welcher OM hatte eine Wärmebildkamera zur Verfügung, > um die Anodenverlustleistung zu messen? Deshalb gab es ja den Verweis auf die technischen Daten des Herstellers (Um Diskussionen hinsichtlich Exemplarstreuungen zu vermeiden) und die Pflicht für den Fall einer Kontrolle die Schaltungsunterlagen vorzuhalten! Die Anodenspannung konnte man im Zweifel ja schnell messen. Damit war die anzunehmende Anodenverlustleistung dann nach einem Blick ins Datenblatt schnell (rechnerisch) ermittelt! Phasenschieber S. schrieb: > Wir sind beide Funkamateure und sollten uns eigentlich verstehen. Eigentlich ja, mit den meisten verstehe ich mich ja auch vernünftig. Aber es geht halt nicht mit jedem... Phasenschieber S. schrieb: > Es würde dir gut anstehen und auch deiner Ehre keinen Abbruch tun, wenn > du einfach mal sagen könntest "Ja, du hast recht". ICH bin es nicht der damit ein Problem hat... Habe ich hier, nach dem ich extra noch mal nachgesehen habe, zum Thema CW gemacht. Sogar Anlasslos dafür einen Beitrag "habe mich geirrt" geschrieben um Gerhardts Ausage zu bestätigen. HAbe ich auch bei der Frage ob das Sichtgerät nicht vielleicht doch auch oder alleine ggf. IVBP Messungen verwendet wurde sofort gemacht. Während man das bei deinen Zahlreichen Irrtümern ja nicht sehen kann. Nur herumlavieren oder Totschweigen (Es waren nur 50Bpm - Jaja Saarbrücken hatte Sonderregeln nicht? EKG Sichtgeräte als Zusatzmonitore ohne eigene Verstärker hat es nie nicht gegeben... Externe Anschlüsse für andere Signale sind nicht zulässig u.v.m.) Phasenschieber S. schrieb: > Deine Ausschweifungen in die anderen Lizenzklassen sind einfach nur > Nebelkerzen/Ablenkungsmanöver die mit der Kernfrage hier überhaupt > nichts zu tun haben. Jaja, alles wo man die unsinnigkeit der Logik deiner Aussage erkennen kann ist ein Nebelkerze - schon klar! Nur das was für C gilt, das muss auch für A und B gelten. Funktioniert es aber in der Realität bei A & B nicht, dann kann es eben bei C auch so nicht gewesen! Einfache Logik! Dann bleiben wir bei der Lizenzklasse C: Ein Typisches Funkgerät von der Stange dieser Zeit war der Icom IC211E Sendeleistung 10Watt PEP. (Steht übrigends auch hier ;-)) WEnn man DEINE Auslegung zu grunde legt, dann würde dies dedeuten das es einem C Lizenzler keinesfalls erlaubt war dieses Gerät (Wie eigentlich jedes kommerzielle Stations- und Mobilgerät dieser Zeit-) zu verwenden. Die maximale Kollektroverlustleistung des Endstufentransistors 2SC2094 sind ja schließlich 30 Watt. Je nach Auslegung des Begriffes "Endstufe" kommt dann möglicherweise noch auf der Baugruppe "Endstufe" sitzende Vorstufentransistor 2SC1947 mit 10 Watt maximaler Kollektroverlustleistung dazu. Da ist selbst für Klasse A kaum noch reserve... Phasenschieber S. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Ja, die Bauartbedingte Anodenverlustleistung. >> >> So steht es auch steht in der Anlage1 DV-AFUG-1967 (Technische >> Bestimmungen) Punkt 5 das die Datenblattangaben der Hersteller >> Maßgeblich sind. > > Was willst du dann eigentlich noch? > > Bei dir muss man erstmal den Stöpsel ziehen und die viele heiße Luft > aus deinen Posts ablassen, bevor man zum Kern kommt, wenn es denn einen > gibt. Wieso antwortest du eigentlich nie auf konkrete Technische Rückfragen? Ich hatte doch gefragt welche der Angaben aus dem Datenblatt zur QQE06/40 denn die Angabe ist die definiert ob diese Röhre, egal unter welchen Betriebsbedingungen, für eine Lizenzklasse zugelassen war oder nicht? Denn nach deiner Logik muss es ja diese "Alles oder Nichts" angabe geben. Darfst mir stattdessen aber auch gerne den Wert für die 4CX250 oder 2C39 nennen. Aber nicht wundern wenn der einzige wirklich feste Wert dann bedeuten würde das man eigentlich nichts oder fast nichts hätte machen dürfen was damals damit so üblich war und veröffentlicht wurde. (Eine 2C39 in der Endstufe wäre bei Annahme das Pa-max gemeint ist für B-Lizenzler noch OK gewesen. Für A aber nicht und schon gar nicht für C. Eine einzelne 4CX250 oder mehr als 2C39 hätten aber schon jedes Limit aller Klassen gesprengt - Passt irgendwie nicht, oder?) In einem Punkt hast du recht: Ich war zu der Zeit wo diese Regelungen galten die meiste Zeit noch nicht gebohren und wo ich meine Lizenz gemacht habe galten seit 15 JAhren andere Bedingungen. Aber ich habe die Originaldokumente aus den frühen 70ern und 80ern zusätzlich zu denen aus meiner Zeit hier liegen. Und ich hatte damals, (teilweise noch habe - werden halt immer weniger) einigen Kontakt mit AFUs die diese Zeit eben auch mitgemacht haben und deren Aussagen dazu sich mit meinen Unterlagen decken. Im Gegensatz zu Aussagen gewisser anderer Leute... Gruß Carsten
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Moin, Vorsicht: jetzt spricht ein "Alter" über frühere Zeiten. Könnte ansteckend sein. Ich habe Euch gewarnt. Jetzt singe ich mal ein Ode auf die gute alte QQE03/12 Doppeltetrode, wie geschaffen für die damalige Lizenzklasse C. Damals war die QQE03/12 bzw. 6360, die de Facto Standard PA-Röhre für die C-Lizenz. Von Philips entwickelt und mit ihrer 10W Anodenverlustleistungs schaffte sie typisch 12-15W Oberstrichleistung (FM/CW) oder 4W Trägerleistung in AM. Mit einer zweiten QQE03/12 oder ein Paar EL84 Klasse AB Modulator in der Anode moduliert und mit Speech Clipper konditioniert, konnte man eine gut verständliche, markante Modulation bewirken. In Klasse C Betriebseinstellung konnte der Wirkungsgrad bei gutem Aufbau bis über 70% betragen. Die QQE03/12 war eine besonders gute Röhre für die Gegentaktschaltung. Ihre Systemanschlüsse waren günstig angeordnet. Wer es besonders gut machen wollte, führte den Ausgangsschwingkreis als verlustarme Lecherleitung aus um das Maximum herauszuholen. Aber mit 2mm versilberten Draht und guten verlustarmen NSF UKW-Doppeldrehko waren 12W auch keine große Herausforderung. Auch wies sie durch Überkreuzung ihrer g1 Leitungen mit den Anodenanschlüssen eine Selbstneutralisation im UKW Bereich auf. Bei vernünftigen Aufbau funktionierte sie meist stabil solange man nicht den Fehler machte das Schirmgitter abzublocken. Der Verstärkungsfaktor war beeindruckend. Mit 2W konnte man sie im C-Betrieb voll aussteuern. Wer arm war (wie ich) koppelte beim Testen und einstellen eine 12W, 12V Auto Soffittenlamoe mit einer angelöteten Koppelwindung mit isolierten Draht an die man einfach in die Mitte des Anodenkreis halb reinsteckte. Mit einem Trimmer-C konnte nan die Glühfadeninduktivität kompensieren. Wenn man nicht aufpasste konnte die Röhre durch Überlastung so heiß werden, daß das Glas im Anodenbereich weich wurde und sich verengte. Das sah irgendwie komisch aus. Für den Mobilbetrieb gab es eine Version mit Schnellheizkathode, direkt geheizter Kathode, die YL1080. Sie brauchte nur 0.6s Anheizzeit um auf 70% der Endleistung zu kommen. Für den Mobilbetrieb war das vorteilhaft, weil man im Stby. Betrieb kostbare Batterieenergie sparen konnte, wenn die vorherigen Stufen schon transistorisiert waren oder alle Stufen damit ausgerüstet waren. Es gab dann noch auch die hübsche QQC04/15. aber die war nicht mehr ganz Lizenzklasse C konform. für den 432Mhz Bereich war die 7377 und 6239 recht beliebt. Auch die dickbackige EC8010/EC8020 in Gitterbasisschaltung war ein gewinnendes Pferd. Die 7377 oder QQE04/7 sah mit ihren getrennten Anodenanschlüssen besonders toll aus. Sie erzeugte auf 432MHz ohne Anstrengung 8W. Die 2C39 war zwar toll, aber unzulässig für mich. 40W PEP in SSB war ohne Anstrengung möglich. Damit schaffte ich mit einer 13-Element Yagi öfters SSB Verbindungen von Edmonton nach Calgary. Für mich hatte die QQE03/12 einen besonderen Platz in den Anfangsjahren meiner AFU Tätigkeit anfangs 1970. Dann bekam ich einen 2N3632 PA-Transistor geschenkt und der Rest war Geschichte. Der schaffte auch 12W auf 144MHz. 2N3866, 2N1613, 2N708 waren für den Portable-stationsbau auch recht nützlich. Ab dann war für mich Transistortechnik König. Auch ICs wie TBA120(S) oder SO-42, CA3089 kamen nicht zu kurz. BF245C JFET kam in die RX Vorstufe. Ich weiß, ihr wolltet alles dies brennend gern wissen:-) Aber für mich war das damals eine technisch atemberaubende Zeit und mit einer selbstgebauten Station zu arbeiten, machte mir große Freude. Und das schönste daran war, daß es vielen anderen jungen OMs ähnlich ging und man unter Gleichsituierten und -Gesinnten sozialisierte. Wir hatten herrliche Kontakte und viel Experimentation. Ich würde diese Zeit nicht missen wollen. Amateurfunk machte damals wirklich viel Freude und man wußte nie wann der nächste DX Kontakt auf UKW passierte. Das typische analoge Rauschen der AM/SSB Empfänger brachte das Band zum Leben. Wenn man ganz leise entfernte Zündfunken hörte, wußte man, daß alles funktionierte. Das besagte Rauschen war nicht so intensiv wie das bekannte starke FM Rauschen. Das AM/SSB RX-Rauschen war irgendwie lebendig, subtil. Man hörte irgendwie, daß die Anlage richtig funktionierte. Wenn man die Yagi Antenne direkt in die Sonne richtete, konnte man das im SSB RX sogar hören. Es war dann schon ein tolles Erlebnis in AM eine Station hunderte km weit weg gerade über dem Rauschen zu hören und zu verstehen, wenn auf der anderen Seite mit guter, markanter Modulation gearbeitet wurde. Diejenigen, die nur noch FM kennen, können sich gar nicht vorstellen wie völlig anders der UKW/UHF Funk damals funktionierte. Obwohl wir jetzt in unserem Altersbereich Fossile sind, an alte Zeite denkend, starrsinnig, selbsteingenommen und sonst alles mögliche das man uns mittlerweile nachwirft, bedenkt trotzdem, daß auch wir einmal jung waren und für Neues, enthusiastisch, aufgeschlossen waren. Leider war Zugang zu neuen HF Komponenten ausserhalb der einschlägigen Industrie schwierig. Wir wollten damals auch so zeitgerecht wie möglich konstruieren. Gruß von Opa Gerhard
Hi, Gerhard O. schrieb: > Vorsicht: jetzt spricht ein "Alter" über frühere Zeiten. Könnte > ansteckend sein. Ich habe Euch gewarnt. Da es in diesem Thread ja explizit um die C Lizenz geht, wo selbst die allerletzte Lizenzerteilung bald 25 Jahre zurückliegt, sind Geschichten von Damals ja quasi Pflicht ;-) Allerdings hast du leider nicht geschrieben, oder je nach Interpretaion auch mehrdeutig, wie deiner Meinung nach die Leistungsbegrenzung zu verstehen war... Rechnerische Anodenverlustleistung (nach Datenblattangaben) unter den tatsächlichen Betriebsbedingungen (Anodenspannung, Ansteuerung) oder als Wert für die maximale Anodenverlustleistung die die Röhre bei Vollaussteuerung und Maximaler Anodenspannung bringen konnte... Denn einerseits schreibst du von "Grundsätzlich nicht erlaubten Röhren" (nicht von "nicht Sinnvollen" Röhren weil kaum aussteuerbar), andererseits reisßen deine "typischen" Beispiele aber schon die Definition über Pa-max > Jetzt singe ich mal ein Ode auf die gute alte QQE03/12 Doppeltetrode, > wie geschaffen für die damalige Lizenzklasse C. > > Damals war die QQE03/12 bzw. 6360, die de Facto Standard PA-Röhre für > die C-Lizenz. Von Philips entwickelt und mit ihrer 10W > Anodenverlustleistungs schaffte sie typisch 12-15W Oberstrichleistung > (FM/CW) oder 4W Trägerleistung in AM. Denn diese Röhre hatte nach HErsteller für den Einsatz im intermittierenden komerziellen und Amateurfunkbetrieb (ICAS) 2x7Watt. Also 14Watt! Die 10Watt galten für den durchgehenden kommerziellen Betrieb (CCS) https://frank.pocnet.net/sheets/128/6/6360.pdf Damit wäre diese Röhre bei Definition über Pa-max gerade nicht mehr für die C-Lizenzler zugelassen wesen! Und der 2N3065 schon doppelt nicht mit 23Watt maximaler Kollektorverlustleistung... Oder war es vielleicht möglicherweise schlicht so, das unterschiedliche Personen in den Verordnungstext unterschiedliche Bedingungen reingelesen haben und diese Auffassung dann Ihrerseits in Lehrgängen wieder an andere weitergegeben haben - So das teilweise von OV zu OV etwas anderes geglaubt und nicht mehr hinterfragt wurde... Wie geschrieben, mir wurde damals bei gesprächen mit "älteren" über die gute alte Zeit berichtet das die tatsächlichen Betriebsbedingungen galten... Und da, wie ja zu sehen, bei der "scharfen" auslegung praktisch fast jedes Transistorisierte Stations- und Mobilgerät der 70er Jahre, auch bei nur 10W und weniger Ausgangsleistung, für C-Lizenzler nicht erlaubt gewesen wären, zudem viele der typischen Selbstbauten ebenfalls nicht (QQE3/12 ->14 Watt), bei den A & B Lizenzlern dasselbe, vieles typische dieser ZEit wäre über deren Grenze gewesen (vgl.von mir genannte Geräte HW100 und SB200) erscheint mir die Aussage mit "jeweils aktuellen Betriebsbedingungen" definitiv sinnvoller. Auch passt das besser zu den Werten die nach Umstellung auf Definition über PEP dann in der Verordnung standen! Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Denn diese Röhre hatte nach HErsteller für den Einsatz im > intermittierenden komerziellen und Amateurfunkbetrieb (ICAS) 2x7Watt. > Also 14Watt! > Die 10Watt galten für den durchgehenden kommerziellen Betrieb (CCS) > https://frank.pocnet.net/sheets/128/6/6360.pdf Oder um es Anhand des konkret verlinkten Datenblattes genauer zu sagen: Im Datenblatt stehen Beispielhaft sechs verschiedene Betriebsbedingungen (Spannung, Ansteuerleistung, Beschaltung) mit jeweils einer dann auftretenden Pa (Qa) Angabe. Diese reichen von 2x 2,8 bis 2x6Watt. Bei anderen Röhren findet man dazu Diagramme wo man auch beliebige ZWischenwerte entnehmen könnte. Zusätzlich findet man zwei Pmax wobei die für den intermittierenden und Amateurfunkbetrieb mit 2x7 Watt angegeben ist. ICH bin der Meinung das man jetzt hingehen durfte und sich aus dem Datenblatt eine Betriebsweise heraussuchen konnte bei der laut Hersteller maximal 10Watt Gesamtanodenverlustleistung aufgetreten sind (Alle Systeme aller Röhren in der Endstufe zusammengenommen. Dito bei Transistoren...) Denn das erfüllt ja gerade die Bedingung: Verlustleistung nach Herstellerdaten! In dem konkreten Datenblatt sind dazu 5 passende typische Betriebsbedingungen genannt. Nur die sechste Bedingung fällt raus da hier 2x6W Anodenverlustleistung laut Hersteller abfallen. Und wenn für eine Röhre aus dem Datenblatt Betriebswerte ermittelbar sind bei denen die Bedingungen eingehalten werden, dann konnteman die nehmen so lange man sich an die Angaben gehalten hat. Selbst wenn die Röhre mit anderen Parametern ein vielfaches gekonnt hätte. War ja, gerade im Amateurfunk etc. nicht unüblich die Röhren weit unterhalb der maximalen Spezifikation zu betreiben um möglichst geringen verschleiss zu haben. Während bei der Auslegung des Verordnungstextes wie vom Phasenschieber gemeint, das die Maximale Anodenverlustleistung der Röhre und nicht die konkrete Betriebssituation gilt, egal wie die Röhre tatsächlich eingesetzt wird, schon diese "kleine" Standardröhre für die C-Lizenzler 40% oberhalb der erlaubten Leistungsgrenze lag. Wie auch die ganzen kommerziellen Transistorgeräte etc. Was ja weit ausserhalb der damaligen Betriebsrealität lag. Und ich kann mir nicht vorstellen das beinahe jeder C-Lizenzler ganz offen mit eigentlich eigentlich illegaler Ausrüstung unterwegs gewesen sein soll. Gruß Carsten
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Hallo Carsten, Deine Ausführungen zur Kenntnis genommen. Andrerseits war damals die QQE03/12 einfach die übliche "Flasche" in der Endstufe und man betrieb sie meist mit einem ausgeschlachteten Rundfunkgerät Netztrafo mit 270-350V am Netzteil und das wars. Denkst Du ich in meinem jugendlichen Enthusiasmus darüber viel darüber nachgedacht hätte? Die anderen Ömer hatte die QQE ja auch alle in ihrer Station(zumindest in OE7). So mußte es also als C Linzenzler gut sein:-) (Wir hatten in Ö auch eine ähnliche C Lizenz ohne Morsen) Ich bin mir ziemlich sicher, daß man damals seitens der Behörden auch nicht so akribisch darauf achtete und nicht unbedingt Haare spalten wollte. Solange man als C-Lizenzler keine offensichtlich illegale Röhre im Sender drin hatte, war alles gut. Bei den Transistor PAs wie z.B. mit dem 2N3632 drückte man auch beide Augen zu wenn man mit der typischen 10-12W Leistung fuhr. Der Vergleich mit Röhren und Transistorverlustleistung hinkte da ohnehin. Jedenfalls hörte ich, was C-Lizenz Bestimmungen Einhaltung betrifft, niemals von Beschwerden seitens der Behörden. Und Innsbrucks ÖPT war nahe:-) Auch keiner von meinen damaligen OMs die mich gut kannten, sah es nötig mich darauf aufmerksam zu machen. Abgesehen davon baute ich meinen ersten 2-m TX mit einer geschenkten QQE03/12 von einem befreundeten OM. Wir waren damals zu jung um graue Haare wegen diesbezüglichen "Kavaliersdelikten" zu kriegen:-) Gruß, Gerhard
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Gerhard O. schrieb: > Auch ICs wie TBA120(S) oder SO-42, CA3089 > kamen nicht zu kurz. BF245C JFET kam in die RX Vorstufe. Da sind wir wohl so ziemlich derselbe Jahrgang....
Zur Kenntnisnahme: 1. BGBl-Verlag -->"Kostenloser Bürgerzugang" --> "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk aus Nr. 15 vom 23.03.1967, Seite 284 --> "bgbl167s0284_19513.pdf". Auszug: o §3(4) Die Prüfung wird, entsprechend dem Antrag, für die Klasse A oder für die Klasse C abgenommen. Bei der Prüfung für die Klasse C entfällt der Prüfungsteil „Hören und Geben von Morsezeichen“ [Anlage 2 unter I.a) Nr. 1 und 2].(Anmerkung: Klassen A und C gleiche Prüfungsfragen) o §4(4) Funkamateure, die seit mindestens einem Jahr Inhaber der Genehmigung für die Klasse A sind, können auf Antrag die Genehmigung für die Klasse B erhalten, wenn ihre Tätigkeit als Funkamateur innerhalb des letzten Jahres keinen Anlaß zu Beanstandungen gegeben hat. Anlage 1 Technische Merkmale der Amateurfunkstellen o 2. Amateurfunkstellen dürfen in der Klasse A und in der Klasse B in folgenden Frequenzbereichen mit den angegebenen Sendearten in Morse- oder Sprechfunkbetrieb betrieben werden: ...... (Anmerkung: A und B jetzt gleiche Betriebsarten-Rechte) o 4. Amateurfunkstellen dürfen mit Röhren oder Halbleiterbauelementen in der Endstufe des Senders betrieben werden, deren Anodenverlustleistungen oder Kollektorverlustleistungen a) in der Klasse A nicht mehr als 50 Watt b) in der Klasse B nicht mehr als 150 Watt c) in der Klasse C nicht mehr als 10 Watt betragen. .....(im weiteren Text ebenso limitiert für Klasse A und B zu Frequenzbereichen über 2300 MHz) Noch ergänzend: Die QQE 03/12 hat(te) genau 2X5W Anodenverlustleistung und war somit Vorschriftenkonform.
Carsten S. schrieb: > Wie geschrieben, mir wurde damals bei gesprächen mit "älteren" über die > gute alte Zeit berichtet das die tatsächlichen Betriebsbedingungen > galten... Ich habe meine C-Lizenz zu Beginn der 80er Jahre gemacht und kenne die Geschichten anders. Vor der Neuregelung in 1980 (max. Sendeleistung anstatt Anodenverlustleistung) wurden doch abenteuerliche PA-Konstruktionen mit Zeilenendröhren gebaut, die auf dem Papier (!) niedrige Anodenverlustleistungen hatten. Da ging es um Datenblattwerte, nicht reale Werte im Betrieb. Änderung auf max Leistung im Bundesgesetzblatt von 1980: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl180s0569.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl180s0569.pdf%27%5D__1663486844737
Phasenschieber S. schrieb: > c) in der Klasse C nicht mehr als 10 Watt betragen. .....(im weiteren > Text ebenso limitiert für Klasse A und B zu Frequenzbereichen über 2300 > MHz) > Ja, das hatten wir ja alles schon... Und bei deinem Zitat hast du sogar den wichtigsten Punkt vergessen: Nämlich das die Herstellerdaten gelten und nicht die tatsächlichen Betriebsdaten der mit Toleranzen behafteten Röhre... Es geht nur darum ob damit die MAX Werte gemeint sind oder die laut Hersteller für den jeweiligen Arbeitspunkt typischen werte. Oben habe ich das Datenblatt der QQE03/12 verlinkt. Und da stehen für den Betrieb als Endstufe insgesamt 8 Qa Werte. Davon 6 innerhalb und 2 ausserhalb der 10W Grenze! Jetzt sage mir doch mal, wenn nur ein einziger dieser Werte immer und überall gilt, welcher das ist und WARUM es genau dieser ist. Phasenschieber S. schrieb: > Noch ergänzend: Die QQE 03/12 hat(te) genau 2X5W Anodenverlustleistung > und war somit Vorschriftenkonform. Wie geschrieben: Ich habe das Datenblatt verlinkt- Aber hier noch einmal: https://frank.pocnet.net/sheets/128/6/6360.pdf Schaue rein: 14 Watt Anodenverlustleistung max. Selbst unter den typischen Betriebsbedinungen gibt es sogar einen Wert mit 12 Watt. (und 5 Parametersätze mit weniger...) Wie geschrieben: Es geht nicht um die Frage ob die Gemessene oder die Datenblattangaben des Herstellers gelten. Im von dir ausgelassenen Absatz steht eindeutig das die Datenblattangaben herangezogen werden. Es ist nur die Frage WELCHE der vielen Datenblattangaben gelten und warukm es nach dem Verordnugnstext gerade diese Angabe ist und keine andere. Und da ich das ja leider nicht weiß, hätte ich einfach gerne das du mir das anhand des verlinkten Datenblattes zu der, deiner Aussage nach EINDEUTIG ERLAUBTEN, Röhre QQE03/12 erklärst. Vielleicht übersehe ich ja tatsächlich etwas. Will das gar nicht abstreiten das diese Möglichkeit besteht und mir mal etwas falsches berichtet wird wodurch ich den Text falsch auslege... (Nur glaube ich langsam, da ich ja schon mehrfach erfolglos nach technischen Details gefragt habe, das hier das warten auf Erklärungen vergeblich sein wird...) Gruß Carsten
Jungs, fahrt lieber ein schönes QSO, statt euch weiter über solche historischen und eher unwichtigen Details auf den Senkel zu gehen. ;-) Wen interessiert schon noch eine QQE03/12? Wenn ihr wollt, können wir uns ja gern mal abends auf dem Band treffen. :) PSK31, CW? (SSB ist meist zu voll.) Von mir aus gern auf 60 m.
Ich habe jetzt echt keine Lust mehr auf diesen ganzen Sermon zu antworten. Die Sache ist doch geklärt: Das Datenblatt gilt. Um das einzusehen hat der Carsten mal wieder lange gebraucht. Aber Datenblätter zu lesen, gelingt ihm auch nicht: Im Bild die Maximum Ratings und da gilt für Qa eben diese 2X5W CCS. Damit bin ich jetzt raus aus diesem Thread.
Phasenschieber S. schrieb: > Damit bin ich jetzt raus aus diesem Thread. Das wird den Thread aufwerten
Phasenschieber S. schrieb: > Um das einzusehen hat der Carsten mal wieder lange gebraucht. Nö, das schreibe ich schon lange > > Aber Datenblätter zu lesen, gelingt ihm auch nicht: > Im Bild die Maximum Ratings und da gilt für Qa eben diese 2X5W CCS. Haha: Carsten S. schrieb: > Denn diese Röhre hatte nach HErsteller für den Einsatz im > intermittierenden komerziellen und Amateurfunkbetrieb (ICAS) 2x7Watt. > Also 14Watt! > Die 10Watt galten für den durchgehenden kommerziellen Betrieb (CCS) CCS = Werte für verlängerte Lebensdauer bei "Continuous Commercial Service" ICAS = Intermittent Commercial and Amateur Service Also hier noch einmal der Volltext der Abkürzung für solche "Nur Funken ohne tieferen Technikverstand" (was ja grundsätzlich OK ist...) Funker wie dich in Volltext hingeschrieben! Also "unsere" Betriebsart ist mit 2x7W explizit genannt! Soviel zu "Datenblätter lesen können"! Und nu? Phasenschieber S. schrieb: > Damit bin ich jetzt raus aus diesem Thread. Wie war das noch mit "etwas einsehen"? Jörg W. schrieb: > Wen interessiert schon noch eine QQE03/12? Also ich bin, wenn ich mal die Zeit dazu habe, durchaus ab und an noch mal dabei rein aus nostalgischen Interesse mit Röhren zu basteln und mich mit alten Röhrenschaltungen zu beschäftigen. Habe dazu ja auch einiges Kommerzielles und (von anderen) Selbstgebautes der damaligen Zeit hier. Sowie "originalpapier" von Damals. Und wenn man sich dann mit den Schaltungen befasst gehört natürlich auch dazu die Rahmenbedingungen zu verstehen warum etwas vielleicht so gemacht wurde und nicht anders... Daher weiß ich ja auch das einfach viel zu vieles was damals Üblich war, was man sogar in Büchern und Heften dieser Zeit offen als aktivität jeweiliger AFU geschrieben findet, einfach nicht zu der Auslegung das nur Pa (Qa) max zählt. (Bzw. das Transistorgegenstück davon). Und zwar für jede Lizenzklasse lassen sich zahlreiche Beispiele finden. > > Wenn ihr wollt, können wir uns ja gern mal abends auf dem Band treffen. > :) PSK31, CW? (SSB ist meist zu voll.) Von mir aus gern auf 60 m. KW ist bei mir leider nicht dran zu denken. Antennenplatz und Störnebel sind Gleichermaßen ein KO. Habe schon lange auf der Liste es vielleicht mal mit einer Magnetic Loop zu probieren. Leider ist mir noch geeigneter Drehko günstig zu einem Preis über den Weg gelaufen der einen völlig Ergebnisoffenen Versuch rechtfertigt. Mal schauen, habe eigentlich vor bei brauchbaren Wetter am nächsten Wochenende mal wieder auf einen Flohmarkt zu gehen (Meppel). Vielleicht findet sic da ja etwas. Gruß Carsten
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Moin, CCS und ICAS sind doch lediglich Einstellungskriterien. Also konnte man damals die Endstufenbetriebseinstellung frei wählen. Hier etwas Nostalgisches aus einer antiken Funkschau: http://ve6aqo.com/Roehren_Geraete/UKW_TX/UKW_TX_1b.jpg http://ve6aqo.com/ukw_sender.htm Den baute ich mir vor langer Zeit mit der QQE03/12 und funktionierte vorzüglich. Das war ein gutes Design. Leider existiert er nicht mehr. Wer noch passende Bauteile zur Verfügung hat, kann durchaus noch viel Freude mit solchen Projekten haben. Das Einstellen und Optimieren ist ja der halbe Spass an solchen Gerätschaften. Man könnte mit einem externen Kanalsynthesizer als Quarzersatz durchaus auch heute noch FM Funkbetrieb über Relais oder direkt machen. Die Gegenstation würde den antiken Teil gar nicht bemerken können. Diese Sender produzierten bei sachgerechter Konstruktion durchaus saubere HF Träger und waren zuverlässig. Gruß, Gerhard
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Carsten S. schrieb: > Mal schauen, habe eigentlich vor bei brauchbaren Wetter am nächsten > Wochenende mal wieder auf einen Flohmarkt zu gehen (Meppel). Vielleicht > findet sic da ja etwas. Ich habe mal so einen Vakuum-Drehko auf dem Flohmarkt gekauft. Bin aber noch nicht wirklich dazu gekommen, die Loop mal ernsthaft aufzubauen. Hatte sie initial mit einem alten Radio-Drehko gebaut, aber das geht natürlich nur für wenige Watt, ansonsten "funkt" man auf eine ganz andere Weise. ;-) Der Haken bei diesen großen Vakuum-Teilen ist die Mechanik, irgendwie muss man das Ding ja isoliert drehen, denn die Welle ist einer der beiden Anschlüsse des Kondensators.
Ich habe von einen Funkamateur mal vor vielen Jahren eine selbst gebaute QQE06-40 Endstufe für 2m geschenkt bekommen. Ich habe die nie in Betrieb genommen, weil die 230V ohne Netztrennung direkt vervierfacht wurde um die Anodenspannung zu gewinnen. Ich werde sie auch nie in Betrieb nehmen. Wenn jemand Interesse an dieser Endstufe hat dann Bescheid sagen. Ralph Berres
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