Forum: HF, Funk und Felder Rufzeichen alte Klasse C


von Funki (Gast)


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Hallo,
welche Rufzeichen hatten denn die Inhaber der alten Klasse C?
Danke

von Waldheini (Gast)


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Funki schrieb:
> Hallo,
> welche Rufzeichen hatten denn die Inhaber der alten Klasse C?
> Danke

DB, DC

von Funki (Gast)


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Waldheini schrieb:
> Funki schrieb:
>> Hallo,
>> welche Rufzeichen hatten denn die Inhaber der alten Klasse C?
>> Danke
>
> DB, DC

Gab es dann einen Unterschied zwischen A und B im Rufzeichen?

von Peter H. (hardwaredoc)


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DB,DC,DD,DG

Gruß Peter

von Michael M. (michaelm)


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Funki schrieb:
> Gab es dann einen Unterschied zwischen A und B im Rufzeichen?

Gab es mal:
DH.... <---> DF..., DK..., DL...

von Mikrowilli (Gast)


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Der alten Klasse A (nur Teile bestimmter KW-Bänder; CW 30BpM) war bei 
ihrer Einführung der Präfix "DH" zugeordnet. Zur Klasse B gehörten die 
Präfixe DF, DJ, DK, DL .

von Michael M. (michaelm)


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DJ.. vergessen :-/

von Moritz Schuster (Gast)


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Mikrowilli schrieb:
> Der alten Klasse A (nur Teile bestimmter KW-Bänder; CW 30BpM) war bei
> ihrer Einführung der Präfix "DH" zugeordnet.

Mal eine Frage dazu, die Klasse C welcher Klasse entspricht die heute.
Was ist mit der Klasse C heute möglich?

Gibt es da was offizielles von der Bundesnetzagentur?

von Waldheini (Gast)


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Moritz Schuster schrieb:
> Gibt es da was offizielles von der Bundesnetzagentur?

Zwei Dinge sind maßgeblich: Das Amateurfunkgesetz von 1997 AFuG und die 
dazu gehörende Amaterfunkverordnung AFuV von 2005

http://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/

https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/

von Seebauer (Gast)


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Moritz Schuster schrieb:
> Mal eine Frage dazu, die Klasse C welcher Klasse entspricht die heute.
> Was ist mit der Klasse C heute möglich?

Es gibt zur Zeit nur zwei Klassen.

Klasse A
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen 
Sendeausgangsleistung von bis zu 750 W PEP.
Rufzeichenpräfix: DB, DC, DD, DG, DF, DH, DJ, DK, DL, DM
Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz.


Klasse E
Zugang zu einigen Amateurfunkbändern mit einer maximalen 
Sendeausgangsleistung von bis zu 100 W
PEP im Kurzwellen-Bereich, 75 W PEP im Ultrakurzwellen-Bereich und 5 W 
PEP im 10 GHz Amateurband.
Rufzeichenpräfix: DO
Diese Klasse entspricht der CEPT-Novice-Lizenz.
Die Klasse E dient als Einstiegsklasse; es werden in der Prüfung für das 
Amateurfunkzeugnis
Grundkenntnisse im technischen Bereich geprüft. Bei Gesetzeskunde und 
Betriebstechnik sind die
Prüfungen für Klasse A und E identisch.

Deine Klasse C von früher ist jetzt Klasse A.
Dein Rufzeichenpräfix sollte da dabei sein, dann passt es.

von Beobachter (Gast)


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Die damalige Klasse C
war auf Frequenzen oberhalb 144 MHz beschränkt und auf eine 
Senderausgangsleistung von max. 75 W PEP.
Auf manchen Bändern oder Teilbereichen, insbesondere den 
Mikrowellenbändenr auch mal weniger.
Eine CW-Prüfung gab es nicht.
Hatte man in der Prüfung im technischen Teil die 75% erreicht, konnte 
man auf Klasse A oder B durch eine nachträgliche CW-Prüfung aufstocken.

Gesetze und Betriebstechnik waren ja eh immer gleich.

Hier hat jemand seinen alten Fragenkatalog eingestellt: 
Beitrag "Re: Neuer Fragenkatalog für die Amateurfunkprüfung"
Viel Spaß beim Gruseln ("Dienstbehelf", "Fernmeldetechnisches Zentralamt 
der Deutschen Bundespost"...)!

von Mikrowilli (Gast)


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Beobachter schrieb:
> Hier hat jemand seinen alten Fragenkatalog eingestellt:
> Beitrag "Re: Neuer Fragenkatalog für die Amateurfunkprüfung"

Schöner Thread; dort hat Carsten (dg3ycs) in seinen Beiträgen ab 
02.07.2022 01:10 alles Wesentliche zur Entwicklung der Lizenzklassen und 
den dazwischen bestehenden Unterschieden beschrieben.

von Fritz Blitz (Gast)


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Beobachter schrieb:
> Die damalige Klasse C
> war auf Frequenzen oberhalb 144 MHz beschränkt und auf eine
> Senderausgangsleistung von max. 75 W PEP.
> Auf manchen Bändern oder Teilbereichen, insbesondere den
> Mikrowellenbändenr auch mal weniger.
> Eine CW-Prüfung gab es nicht.
> Hatte man in der Prüfung im technischen Teil die 75% erreicht, konnte
> man auf Klasse A oder B durch eine nachträgliche CW-Prüfung aufstocken.

Das war doch vor 40 Jahren, das muss man hier nicht nochmal aufwärmen.
Hat heute keine Bedeutung mehr.

Es reicht doch, sich an die zur Zeit geltenden Verordnungen zu halten.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Beobachter schrieb:
> Die damalige Klasse C
> war auf Frequenzen oberhalb 144 MHz beschränkt und auf eine
> Senderausgangsleistung von max. 75 W PEP.

Die damalige Klasse C war auf eine Anodenverlustleistung, bezw. 
Kollektorverlustleistung der Endstufe von 10W begrenzt.

von Beobachter (Gast)


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Nein, 75 W PEP!

von Carsten S. (dg3ycs)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Beobachter schrieb:
>> Die damalige Klasse C
>> war auf Frequenzen oberhalb 144 MHz beschränkt und auf eine
>> Senderausgangsleistung von max. 75 W PEP.
>
> Die damalige Klasse C war auf eine Anodenverlustleistung, bezw.
> Kollektorverlustleistung der Endstufe von 10W begrenzt.

Beobachter schrieb:
> Nein, 75 W PEP!

Beides zu "seiner Zeit" richtig:

DV-AFuG 1967 in der ursprünglichen Fassung:
Geregelt war die maximale Anoden- bzw. Kollektorverlustleistung in der 
Endstufe. Nicht die Senderausgangsleistung selbst. (Wer "effizientere" 
Endstufen bauen konnte hatte also mehr legale Leistung)

Klasse A: nicht mehr als 50 Watt
Klasse B: nicht mehr als 150 Watt
Klasse C: nicht mehr als 10 Watt

DV AFug 1967 in der ab 01.06.1985 geltenden Fassung:
Geregelt war die Senderspitzenleistung (PEP)

Klasse A: nicht mehr als 150 Watt
Klasse B: nicht mehr als 750 Watt
Klasse C: nicht mehr als 75 Watt

Genau wie heute war auf bestimmten Frequenzen aber nur eine deutlich 
geringere Sendeleistung zulässig.

Die dazwischen liegenden Fassungen der DV AFuG habe ich nicht. Die 
Änderung Mitte 85 war ja die dritte Anpassung. Wann die Umstellung also 
tatsächlich war - keine Ahnung. (1980 war auf jeden Fall wohl noch eine 
größere Änderung)

Gruß
Carsten

von Phasenschieber S. (Gast)


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Carsten S. schrieb:
> Beides zu "seiner Zeit" richtig:

Yep, aber die Betonung lag auf damalige Klasse C und damals war halt 
damals :-)

von Dagegen (Gast)


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Moritz Schuster schrieb:
> Gibt es da was offizielles von der Bundesnetzagentur?

Fragenkatalog war Sache der Oberpostdirektion, mit etwas Glück gibts 
aber noch Amateurarchivare hier oder oder Du suchst selbst das Netz ab, 
s. DARC,
Funkschau und dgl.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Dagegen schrieb:
> Moritz Schuster schrieb:
>> Gibt es da was offizielles von der Bundesnetzagentur?
>
> Fragenkatalog war Sache der Oberpostdirektion, mit etwas Glück gibts
> aber noch Amateurarchivare hier oder oder Du suchst selbst das Netz ab,
> s. DARC,
> Funkschau und dgl.

Oh, die Frage hatte ich übersehen...
Da die Einteilung der Lizenzklassen ja vom Gesetzgeber verbindlich 
geregelt ist gibt es natürlich entsprechende Gesetzestexte
(Präziser: Hier ist es eine Verordnung... So wie sie 
Strassenverkehrsverordnung auch...)

Die Berechtigungen und Prüfungsbedingungen wurden zu Zeiten des alten 
Amateurfunkgesetzes in der DV-AFuG geregelt.
Die auf Grundlage des "neuen" (1997 ;-) ) Amateurfunkgesetzes erlassene 
Verordnung ist die Amateurfunkverordnung. Diese gilt aktuell in der 
Fassung von 2005.
https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/index.html#BJNR024200005BJNE002001308

Daher MUSS in dieser etwas zum Umgang mit den Lizenzklassen, die auf 
Grundlage früherer Verordnungen erlassen wurden, stehen. Üblicherweise 
unter einem Titel wie "Übergangsbestimmungen". (Übergang im Sinne von: 
Von einer früher geltenden  Regelung zu einer neuen...)

Und Tatsächlich findet sich da unter §19 Übergangsregelungen der 
folgende Text:
> § 19 Übergangsregelungen
>(1) Für Amateurfunkzeugnisse, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung
> erteilt wurden, gilt:
>
> 1.  Amateurfunkzeugnisse der Klasse 3 stehen dem Amateurfunkzeugnis der
>     Klasse E im Sinne dieser Verordnung gleich.
>
> 2.  Alle anderen erteilten Amateurfunkzeugnisse stehen dem
>     Amateurfunkzeugnis der Klasse A im Sinne dieser Verordnung gleich.
>
>(2) Für Zulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und für
>     Amateurfunkgenehmigungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung
>     erteilt wurden, gilt Absatz 1 entsprechend.
>
> (3) Soweit dies zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ausserhalb des
>     Geltungsbereichs des Amateurfunkgesetzes erforderlich ist, stehen
>     Amateurfunkzeugnisse der Klasse A nach dieser Verordnung und
>     Amateurfunkzeugnisse der Klasse 2 nach der Amateurfunkverordnung vom
>     23. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 42) Amateurfunkzeugnissen der
>     Klasse 1 nach der Amateurfunkverordnung vom 23. Dezember 1997 (BGBl.
>     1998 I S. 42) gleich, sofern der Inhaber im Besitz einer
>     Bescheinigung nach § 4 Abs. 5 Satz 3 dieser Verordnung ist.

Das bedeutet: ALLE (noch gültigen) vor 2005 erteilten 
Genehmigungen/Lizenzen/Zeugnisse etc. zur Teilnahme am 
Amateurfunkdienst, ausser die der Klasse 3, sind damit zur Klasse "A" 
geworden.

Der dritte Absatz hat mir der CW Abschaffung zu tun und betrifft die 
Anerkennung bei Auslandsaufenthalten in Staaten die zum einen die 
Deutschen genehmigungen anerkennen, zum anderen aber noch nach Prüfung 
mit CW und ohne CW unterscheiden. (Die Bescheinigung nach "§ 4 Abs. 5 
Satz 3" ist die Bestätigung der bestandenen freiwilligen CW Prüfung)

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Ein Ham (Gast)


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Hallo

Fritz Blitz schrieb:
> Das war doch vor 40 Jahren, das muss man hier nicht nochmal aufwärmen.
> Hat heute keine Bedeutung mehr.
>
> Es reicht doch, sich an die zur Zeit geltenden Verordnungen zu halten.

Wenn du kein Interesse an der Geschichte der Lizenzklassen im 
Amateurfunk hast:
Deine Sache - ist halt recht Speziell.

Aber es ist ganz bestimmt auch nicht an dir festzulegen was für andere 
von Belang und von Interesse ist.

Dieses verhalten, unabhängig von Thema, ist eine leider weit verbreitete 
Krankheit nicht nur (aber doch auffällig heftig ausgelebt) hier in 
diesen Forum.

Lernt es (die es bestrifft) doch endlich  nicht festzulegen was wichtig 
und richtigfür andere (alle, die Gesellschaft) ist, kümmert euch nur um 
euren eigenen Kram und nicht was der nachbar, "die" Jugend oder auch der 
andere Teilnehmer an irgendeinen Thread macht und für wichtig (für ihn) 
empfindet.

Im Rheinland und in anderen Worten wohl auch überall anders gibt es den 
Spruch:
Leben und Leben lassen - und daran sollte man sich halten.

von Nx. Jasmin (Gast)


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Ein Ham schrieb:
> Aber es ist ganz bestimmt auch nicht an dir festzulegen was für andere
> von Belang und von Interesse ist.

Niemand wird daran gehindert sich bei eigenem Interesse über die 
Bestimmungen zu informieren wie es früher war.
Nur ist es völlig bedeutungslos da heute andere Regeln gelten.
Die Zeit kannst du nicht mehr zurück drehen.

Hier gilt der Adenauer Spruch: was interessiert mich das Gequatsche von 
gestern.

Ein Ham schrieb:
> Lernt es (die es bestrifft) doch endlich  nicht festzulegen was wichtig
> und richtigfür andere (alle, die Gesellschaft) ist, kümmert euch nur um
> euren eigenen Kram und nicht was der nachbar

Du bist doch derjenige der hier Andere bevormunden möchte.

Ein Ham schrieb:
> Im Rheinland und in anderen Orten wohl auch überall anders gibt es den
> Spruch:
> Leben und Leben lassen
Beginnt im Rheinland und findet seinen Höhepunkt in Berlin, 
Reichstagsgebäude. Viel quatschen auch wenn nichts dabei herauskommt.

von Hamsterer (Gast)


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Stimmt es eigentlich,
dass man als C-Lizenzler gar kein CW machen durfte, selbst auf UKW- 
und Mikrowellen-Bändern?

von Carsten Sch. (Gast)


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Nein,
das stimmt nicht!

Gruß
Carsten

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Selbst mit der neuen Klasse N wirst du CW machen dürfen, wenn du das 
willst. ;-) Warum auch nicht? Das ist doch wie mit Fremdsprachen: 
solange man sich nicht einigermaßen sicher ist, dass man damit beim 
Gegenüber irgendwie verständlich wird, traut sich das eh keiner. Ab dem 
Punkt wiederum macht Übung den Meister.

von Bert 0. (maschinist)


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Hamsterer schrieb:

> Stimmt es eigentlich,
> dass man als C-Lizenzler gar kein CW machen durfte, selbst auf UKW-
> und Mikrowellen-Bändern?

Selbst mit meiner damals initialen Klasse-E Lizenz habe ich mit einem 
befreundeten FA auf 2m-Morse-Trainingseinheiten abgehalten, warum auch 
nicht?
Die Limitierung der Klasse E bezog sich auf Bänder und Leistung, nicht 
auf Betriebsarten. Bei Klasse C war es nicht anders.


73 de Bert

von Gerhard H. (ghf)


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Bert 0. schrieb:
> Hamsterer schrieb:
>
>> Stimmt es eigentlich,
>> dass man als C-Lizenzler gar kein CW machen durfte, selbst auf UKW-
>> und Mikrowellen-Bändern?
>
> Selbst mit meiner damals initialen Klasse-E Lizenz habe ich mit einem
> befreundeten FA auf 2m-Morse-Trainingseinheiten abgehalten, warum auch
> nicht?
> Die Limitierung der Klasse E bezog sich auf Bänder und Leistung, nicht
> auf Betriebsarten. Bei Klasse C war es nicht anders.

Selbverständlich war es anders.
Als ich noch das Call DC0VQ hatte, durfte ich kein CW machen.
Das Call ist neu vergeben.
Damals gab es Klasse E nicht mal als Konzept.

Gruß, Gerhard

von Gerhard H. (ghf)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Beobachter schrieb:
>> Die damalige Klasse C
>> war auf Frequenzen oberhalb 144 MHz beschränkt und auf eine
>> Senderausgangsleistung von max. 75 W PEP.
>
> Die damalige Klasse C war auf eine Anodenverlustleistung, bezw.
> Kollektorverlustleistung der Endstufe von 10W begrenzt.

QQE06/40  oder 829B war bei mir noch legal.

Und später als DK4XP hatte ich einen FT505 mit Ptot = 66 Watt.
Dem Funkstörmessdienst war's egal, obwohl 66 > 50.
Kommentar untereinander: in einem halben Jahr darf er sowieso 150.
Ich musste die 2. Röhre nicht rausnehmen.

Gerhard, ex DC0VQ

: Bearbeitet durch User
von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Die DA-Rufzeichen gab es noch, für Ausländer oder Staatenlose. Wir 
hatten hier ein paar Soldaten der Amerikaner. Einen von der 
Army-Musikgruppe habe ich mal im Rufenach-Laden Wieblingen getroffen, wo 
ich auch meinen ersten Mikrocomputer (AIM-65) gekauft hatte.
Ich erinnere mich noch, die Stadt Worms klingt für einen Ami lustig.

DP ist soweit ich weiß immer noch für Außerirdische und Polarstationen 
reserviert.

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Gerhard H. schrieb:
> QQE06/40  oder 829B war bei mir noch legal.

Ich weiß jetzt nicht wann bei dir diese Röhre noch legal war.

Auf jeden Fall war sie zu meiner Zeit der Lizenzerteilung nicht 
legal....für die Klasse C

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Gerhard H. schrieb:
> Selbverständlich war es anders.
> Als ich noch das Call DC0VQ hatte, durfte ich kein CW machen.
> Das Call ist neu vergeben.
> Damals gab es Klasse E nicht mal als Konzept.

SO, ich habe gerade noch einmal nachgesehen und es ist in der Tat so 
gewesen:

Für Klasse C ist A1A und F1A nicht in den Betriebsarten ausgewiesen.
Für das 2m Band (144-146MHz) steht in den Bemerkungen der offiziellen 
Zuweisungstabelle in der DV-AFUG der Hinweis: 144.000 - 144.150 soll für 
A1A Betrieb der Klassen B & A freigehalten werden.
Zugewiesen war aber auch für ab 144.000!

Die Betriebsarten A1B und F1B für Maschinentelegrafie waren aber auch 
für klasse C aufgeführt. (Deshalb hatte ich noch im Kopf das A1x ja 
erlaubt war) Gemeint ist in erster Linie RTTY etc., aber auch 
maschinelles CW kann man darunter laufen lassen...
Also alles nicht so ganz eindeutig.

Daher muss man sagen das zu Zeiten der Klasse C der A1A Betrieb durch C 
Lizenzler gegen die Regeln verstossen hat. Wenn auch in einer ganz 
anderen WEise als z.B. senden auf unerlaubten Frequenzen etc.
Es würde mich auch wundern wenn dafür jemal einer von den Behörden auch 
nur "mündlich ermahnt", geschweigen den schlimmeres, worden wäre.

Woher diese Regelung kam? Ich nehme an das man damals bei Einführung der 
Klasse C, als die Prüfung bis auf die CW Prüfung identisch mit der 
großen war, A1A/F1A einfach nicht mit aufgenommen hat weil man davon 
ausgegangen ist das wer das kann sowieso die Prüfung macht.
Das hat man dann einfach so belassen und sich nicht mehr weiter drum 
gekümmert, auch als noch andere Dinge vereinfacht wurden.

Phasenschieber S. schrieb:
> Gerhard H. schrieb:
>> QQE06/40  oder 829B war bei mir noch legal.
>
> Ich weiß jetzt nicht wann bei dir diese Röhre noch legal war.
>
> Auf jeden Fall war sie zu meiner Zeit der Lizenzerteilung nicht
> legal....für die Klasse C

Beide Röhren wären rein dem geschriebenen Text von Gerhard nach zu allen 
Zeiten für C Lizenzler legal gewesen. Ebenso wie für Klasse E und auch 
für die Supersparlizenz Klasse 3!

Geregelt war ja die Anodenverlustleistung bzw. später die 
Senderausgangsleistung. Und zwar nicht die mit der Ausrüstung maximal 
mögliche sondern die TATSÄCHLICH verwendete.
Ein Klasse C Linzenler hätte auch eine 1kW Endstufe verwenden dürfen so 
lange er damit unter 75Watt tatächlicher Ausgangsleistung bleibt.
(Bzw. bei der noch älteren Regelung unter 10W Anodenverlustleistung)

Das war nicht so wie beim Auto wo das maximal zulässige Gesamtgewicht 
und nicht das augeblickliche Gewicht eines Fahrzeugs darüber entscheidet 
welchen Schein man braucht.

Legt man die Aussage von Gerhardt aber so aus das er damit meint das er 
als C-ler eine solche Röhre voll Aussteuern durfte - Nein, das war erst 
mit Umstellung auf Klasse 2 der Fall wo alle Unterschiede bis auf "nur 
über 144MHz oder auch darunter..." entfallen sind.
Und die "Befugnisse" für die Inhaber der Lizenzklasse C haben sich immer 
nur in eine Richtung bewegt -> immer nur schrittweise ausgeweitet. Nie 
umgekehrt!

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Carsten S. schrieb:
> Beide Röhren wären rein dem geschriebenen Text von Gerhard nach zu allen
> Zeiten für C Lizenzler legal gewesen.

Nein!

Anodenverlustleistung war bauartbedingt und für die jeweiligen 
Endstufenröhren, bezw. bei Transistoren für die Kollektorverlustleistung 
festgelegt.

Eine QQE 06/40 hatte eine weit über den erlaubten 10W liegende 
Anodenverlustleistung und war somit nicht erlaubt....zu Zeiten meiner 
Lizenzzuteilung.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Nein!
DOCH!

Phasenschieber S. schrieb:
> Anodenverlustleistung war bauartbedingt und für die jeweiligen
> Endstufenröhren, bezw. bei Transistoren
> für die Kollektorverlustleistung festgelegt.

Das was du beschreibst ist die MAXIMALE Anodenverlustleistung!

Geregelt war aber nicht die maximale, sondern die unter den 
augenblicklich verwendeten Betriebsbedingungen auftretende, tatsächliche 
Verlustleistung.

Das ist ein kleiner, aber feiner, Unterschied!
Und ein sehr wichtiger, denn sonnst wäre das Thema Clubstation für viele 
ein ganz heikles gewesen. Un so manch komerzielles Gerät hätte von einem 
C Lizenzler (bzw. bei Kurzwelle A-Lizenzler) überhaupt nicht verwendet 
werden dürfen.
So reichte es aber aus den Regeler für die Ausgangsleistung entsprechend 
einzustellen!

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Carsten S. schrieb:
> Geregelt war aber nicht die maximale, sondern die unter den
> augenblicklich verwendeten Betriebsbedingungen auftretende, tatsächliche
> Verlustleistung.

Nein!

Das wäre ein Wunsch der damaligen C-lizenzler gewesen, aber dem war 
nicht so.

Die bauartbedingte Anodenverlustleistung war maßgebend!

Zu dieser Zeit gab es dich noch garnicht und du denkst auf Grund deiner 
imaginären Vorstellungen die damaligen Bestimmungen rekonstruieren zu 
können; du irrst dich...schon wieder.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Zu dieser Zeit gab es dich noch garnicht
Zumindest in der Endphase dieser Regelung gab es mich schon...

> und du denkst auf Grund deiner
> imaginären Vorstellungen die damaligen Bestimmungen rekonstruieren zu
> können; du irrst dich...schon wieder.

Ich muss nichts rekonstruieren...
Ich habe die damals gültigen Regelungen hier schwarz auf weiß auf Papier 
der damaligen Zeit liegen.

Phasenschieber S. schrieb:
> Die bauartbedingte Anodenverlustleistung war maßgebend!

Ja, die Bauartbedingte Anodenverlustleistung...

ES steht in der Anlage1 DV-AFUG-1967 (Technische Bestimmungen) Punkt 5 
das die Datenblattangaben der Hersteller Maßgeblich sind.
Nur das dort eben viele Verlustleistungen für viele verschiedene 
Betriebsbedingungen stehen. Es gibt ja nicht einmal EINE universelle 
maximale Verlustleistung (Überschreitung = Röhrentod) für die meisten 
Röhren sondern mehrere... Je nach Betriebsbedingungen!

Und welche von den vielen Verlustleistungen bei welches Spannung in 
welcher Betriebsart die in dem Datenblättern, z.B. der QQE06/40 
angegeben sind ist das dann deiner Meinung nach die immer und unter 
allen Bedingungen gilt und die nicht unter den damals schon üblichen 
Begriff der maximalen Verlustleistung fällt?

Mal ganz davon abgesehen das unter diesem Argument von dir auch ein sehr 
großer Teil der Klasse B Afus illegal unterwegs gewesen wären.
Die durften max. 150W Pa
Eine Heathkit SB200, jetzt nun wirklich nichts ungewöhnliches zu der 
ZEit und sogar in Lehrbüchern zum Amateurfunk vorgestellt hat eine 
Endstufe aus 2x 572B! EINE 572B hat unter besten Betriebsbedingungen 
eine max Pa von 160W - HHHMMM Der Heathkit HW 100 (habe selbst einen...) 
Hätte schon die Klasse A (gerade) gesprengt...
Von der Weiterverwendung/Umbau alter komerzieller und Militärgeräte was 
ja damals einen großen Teil der Technik ausmachte ganz zu schweigen.
Und der C-Lizenzler der seine Endstufenbauteile mit flüssigem Stickstoff 
kühlt darf 1KW in die Luft blasen weil die Bauteile laut Datenblatt 
unter normalen Bedingungen ja nur 10W aushalten?

Ja, die Anodenverlustleistungen sind technisch bedingt.
Und dazu macht der HErsteller angaben die dann auch gelten.
Aber er macht die Angaben für verschiedenste Betriebsbedingungen, im 
einfachsten Fall anhand eines Diagramms, und aus dieser Kurve kann man 
dann entnehmen das Bei Anodenspannung Va und Gitterspannung Vg die 
Anodenverlustleistung Pa gehört.

Auch die ganzen Schaltungstricks und Betriebsarten wo man durch bewusst 
extremst geringes Aussteuern versucht ein Super-Sauberes und 
hochlineares Signal zu erhalten wären damit ja völlig unsinnig.
ATV und andere Betriebsarten die nur eine geringe Aussteuerung erlaubten 
gab es damals dazu auch schon...

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


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Carsten S. schrieb:
> Ja, die Bauartbedingte Anodenverlustleistung.
>
> So steht es auch steht in der Anlage1 DV-AFUG-1967 (Technische
> Bestimmungen) Punkt 5 das die Datenblattangaben der Hersteller
> Maßgeblich sind.

Was willst du dann eigentlich noch?

Bei dir muss man  erstmal den Stöpsel ziehen und die viele heiße Luft 
aus deinen Posts ablassen, bevor man zum Kern kommt, wenn es denn einen 
gibt.

Im englischen würde man sagen: "Where is the beef"?

Deine Ausschweifungen in die anderen Lizenzklassen sind einfach nur 
Nebelkerzen/Ablenkungsmanöver die mit der Kernfrage hier überhaupt 
nichts zu tun haben.

Es würde dir gut anstehen und auch deiner Ehre keinen Abbruch tun, wenn 
du einfach mal sagen könntest "Ja, du hast recht".

Du eierst herum und suchst wortreich und ausschweifend nach irgendetwas 
was dich irgendwie noch aus der Affäre ziehen könnte, die garkeine ist.

Wir sind beide Funkamateure und sollten uns eigentlich verstehen.

von Hamsterer (Gast)


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Ich frage mich nur, welcher OM hatte eine Wärmebildkamera zur Verfügung, 
um die Anodenverlustleistung zu messen?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hamsterer schrieb:
> Ich frage mich nur, welcher OM hatte eine Wärmebildkamera zur Verfügung,
> um die Anodenverlustleistung zu messen?

Deshalb gab es ja den Verweis auf die technischen Daten des Herstellers 
(Um Diskussionen hinsichtlich Exemplarstreuungen zu vermeiden) und die 
Pflicht für den Fall einer Kontrolle die Schaltungsunterlagen 
vorzuhalten! Die Anodenspannung konnte man im Zweifel ja schnell messen.
Damit war die anzunehmende Anodenverlustleistung dann nach einem Blick 
ins Datenblatt schnell (rechnerisch) ermittelt!

Phasenschieber S. schrieb:
> Wir sind beide Funkamateure und sollten uns eigentlich verstehen.

Eigentlich ja, mit den meisten verstehe ich mich ja auch vernünftig.
Aber es geht halt nicht mit jedem...

Phasenschieber S. schrieb:
> Es würde dir gut anstehen und auch deiner Ehre keinen Abbruch tun, wenn
> du einfach mal sagen könntest "Ja, du hast recht".

ICH bin es nicht der damit ein Problem hat...
Habe ich hier, nach dem ich extra noch mal nachgesehen habe, zum Thema 
CW gemacht. Sogar Anlasslos dafür einen Beitrag "habe mich geirrt" 
geschrieben um Gerhardts Ausage zu bestätigen.

HAbe ich auch bei  der Frage ob das Sichtgerät nicht vielleicht doch 
auch oder alleine ggf. IVBP Messungen verwendet wurde sofort gemacht.

Während man das bei deinen Zahlreichen Irrtümern ja nicht sehen kann. 
Nur herumlavieren oder Totschweigen (Es waren nur 50Bpm - Jaja 
Saarbrücken hatte Sonderregeln nicht? EKG Sichtgeräte als Zusatzmonitore 
ohne eigene Verstärker hat es nie nicht gegeben... Externe Anschlüsse 
für andere Signale sind nicht zulässig u.v.m.)

Phasenschieber S. schrieb:
> Deine Ausschweifungen in die anderen Lizenzklassen sind einfach nur
> Nebelkerzen/Ablenkungsmanöver die mit der Kernfrage hier überhaupt
> nichts zu tun haben.

Jaja, alles wo man die unsinnigkeit der Logik deiner Aussage erkennen 
kann ist ein Nebelkerze - schon klar! Nur das was für C gilt, das muss 
auch für A und B gelten. Funktioniert es aber in der Realität bei A & B 
nicht, dann kann es eben bei C auch so nicht gewesen! Einfache Logik!

Dann bleiben wir bei der Lizenzklasse C:
Ein Typisches Funkgerät von der Stange dieser Zeit war der Icom IC211E
Sendeleistung 10Watt PEP. (Steht übrigends auch hier ;-))
WEnn man DEINE Auslegung zu grunde legt, dann würde dies dedeuten das es 
einem C Lizenzler keinesfalls erlaubt war dieses Gerät (Wie eigentlich 
jedes kommerzielle Stations- und Mobilgerät dieser Zeit-) zu verwenden.
Die maximale Kollektroverlustleistung des Endstufentransistors  2SC2094 
sind ja schließlich 30 Watt. Je nach Auslegung des Begriffes "Endstufe" 
kommt dann möglicherweise noch auf der Baugruppe "Endstufe" sitzende 
Vorstufentransistor 2SC1947 mit 10 Watt maximaler 
Kollektroverlustleistung dazu.
Da ist selbst für Klasse A kaum noch reserve...

Phasenschieber S. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Ja, die Bauartbedingte Anodenverlustleistung.
>>
>> So steht es auch steht in der Anlage1 DV-AFUG-1967 (Technische
>> Bestimmungen) Punkt 5 das die Datenblattangaben der Hersteller
>> Maßgeblich sind.
>
> Was willst du dann eigentlich noch?
>
> Bei dir muss man  erstmal den Stöpsel ziehen und die viele heiße Luft
> aus deinen Posts ablassen, bevor man zum Kern kommt, wenn es denn einen
> gibt.

Wieso antwortest du eigentlich nie auf konkrete Technische Rückfragen?
Ich hatte doch gefragt welche der Angaben aus dem Datenblatt zur 
QQE06/40 denn die Angabe ist die definiert ob diese Röhre, egal unter 
welchen Betriebsbedingungen, für eine Lizenzklasse zugelassen war oder 
nicht?
Denn nach deiner Logik muss es ja diese "Alles oder Nichts" angabe 
geben.

Darfst mir stattdessen aber auch gerne den Wert für die 4CX250 oder 2C39 
nennen. Aber nicht wundern wenn der einzige wirklich feste Wert dann 
bedeuten würde das man eigentlich nichts oder fast nichts hätte machen 
dürfen was damals damit so üblich war und veröffentlicht wurde.
(Eine 2C39 in der Endstufe wäre bei Annahme das Pa-max gemeint ist für 
B-Lizenzler noch OK gewesen. Für A aber nicht und schon gar nicht für C.
Eine einzelne 4CX250 oder mehr als 2C39 hätten aber schon jedes Limit 
aller Klassen gesprengt - Passt irgendwie nicht, oder?)

In einem Punkt hast du recht: Ich war zu der Zeit wo diese Regelungen 
galten die meiste Zeit noch nicht gebohren und wo ich meine Lizenz 
gemacht habe galten seit 15 JAhren andere Bedingungen.
Aber ich habe die Originaldokumente aus den frühen 70ern und 80ern 
zusätzlich zu denen aus meiner Zeit hier liegen. Und ich hatte damals, 
(teilweise noch habe - werden halt immer weniger) einigen Kontakt mit 
AFUs die diese Zeit eben auch mitgemacht haben und deren Aussagen dazu 
sich mit meinen Unterlagen decken.
Im Gegensatz zu Aussagen gewisser anderer Leute...

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Gerhard O. (gerhard_)


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Moin,

Vorsicht: jetzt spricht ein "Alter" über frühere Zeiten. Könnte 
ansteckend sein. Ich habe Euch gewarnt.

Jetzt singe ich mal ein Ode auf die gute alte QQE03/12 Doppeltetrode, 
wie geschaffen für die damalige Lizenzklasse C.

Damals war die QQE03/12 bzw. 6360, die de Facto Standard PA-Röhre für 
die C-Lizenz. Von Philips entwickelt und mit ihrer 10W 
Anodenverlustleistungs schaffte sie typisch 12-15W Oberstrichleistung 
(FM/CW) oder 4W Trägerleistung in AM. Mit einer zweiten QQE03/12 oder 
ein Paar EL84 Klasse AB Modulator in der Anode moduliert und mit Speech 
Clipper konditioniert, konnte man eine gut verständliche, markante 
Modulation bewirken. In Klasse C Betriebseinstellung konnte der 
Wirkungsgrad bei gutem Aufbau bis über 70% betragen.

Die QQE03/12 war eine besonders gute Röhre für die Gegentaktschaltung. 
Ihre Systemanschlüsse waren günstig angeordnet. Wer es besonders gut 
machen wollte, führte den Ausgangsschwingkreis als verlustarme 
Lecherleitung aus um das Maximum herauszuholen. Aber mit 2mm 
versilberten Draht und guten verlustarmen NSF UKW-Doppeldrehko waren 12W 
auch keine große Herausforderung. Auch wies sie durch Überkreuzung ihrer 
g1 Leitungen mit den Anodenanschlüssen eine Selbstneutralisation im UKW 
Bereich auf. Bei vernünftigen Aufbau funktionierte sie meist stabil 
solange man nicht den Fehler machte das Schirmgitter abzublocken. Der 
Verstärkungsfaktor war beeindruckend. Mit 2W konnte man sie im C-Betrieb 
voll aussteuern. Wer arm war (wie ich) koppelte beim Testen und 
einstellen eine 12W, 12V Auto Soffittenlamoe mit einer angelöteten 
Koppelwindung mit isolierten Draht an die man einfach in die Mitte des 
Anodenkreis halb reinsteckte. Mit einem Trimmer-C  konnte nan die 
Glühfadeninduktivität kompensieren.

Wenn man nicht aufpasste konnte die Röhre durch Überlastung so heiß 
werden, daß das Glas im Anodenbereich weich wurde und sich verengte. Das 
sah irgendwie komisch aus.

Für den Mobilbetrieb gab es eine Version mit Schnellheizkathode, direkt 
geheizter Kathode, die YL1080. Sie brauchte nur 0.6s Anheizzeit um auf 
70% der Endleistung zu kommen. Für den Mobilbetrieb war das vorteilhaft, 
weil man im Stby. Betrieb kostbare Batterieenergie sparen konnte, wenn 
die vorherigen Stufen schon transistorisiert waren oder alle Stufen 
damit ausgerüstet waren.

Es gab dann noch auch die hübsche QQC04/15. aber die war nicht mehr ganz 
Lizenzklasse C konform. für den 432Mhz Bereich war die 7377 und 6239 
recht beliebt. Auch die dickbackige EC8010/EC8020 in 
Gitterbasisschaltung war ein gewinnendes Pferd. Die 7377 oder QQE04/7 
sah mit ihren getrennten Anodenanschlüssen besonders toll aus. Sie 
erzeugte auf 432MHz ohne Anstrengung 8W. Die 2C39 war zwar toll, aber 
unzulässig für mich. 40W PEP in SSB war ohne Anstrengung möglich. Damit 
schaffte ich mit einer 13-Element Yagi öfters SSB Verbindungen von 
Edmonton nach Calgary.

Für mich hatte die QQE03/12 einen besonderen Platz in den Anfangsjahren 
meiner AFU Tätigkeit anfangs 1970.

Dann bekam ich einen 2N3632 PA-Transistor geschenkt und der Rest war 
Geschichte. Der schaffte auch 12W auf 144MHz. 2N3866, 2N1613, 2N708 
waren für den Portable-stationsbau auch recht nützlich. Ab dann war für 
mich Transistortechnik König. Auch ICs wie TBA120(S) oder SO-42, CA3089 
kamen nicht zu kurz. BF245C JFET kam in die RX Vorstufe.

Ich weiß, ihr wolltet alles dies brennend gern wissen:-) Aber für mich 
war das damals eine technisch atemberaubende Zeit und mit einer 
selbstgebauten Station zu arbeiten, machte mir große Freude. Und das 
schönste daran war, daß es vielen anderen jungen OMs ähnlich ging und 
man unter Gleichsituierten und -Gesinnten sozialisierte. Wir hatten 
herrliche Kontakte und viel Experimentation. Ich würde diese Zeit nicht 
missen wollen. Amateurfunk machte damals wirklich viel Freude und man 
wußte nie wann der nächste DX Kontakt auf UKW passierte. Das typische 
analoge Rauschen der AM/SSB Empfänger brachte das Band zum Leben. Wenn 
man ganz leise entfernte Zündfunken hörte, wußte man, daß alles 
funktionierte. Das besagte Rauschen war nicht so intensiv wie das 
bekannte starke FM Rauschen. Das AM/SSB RX-Rauschen war irgendwie 
lebendig, subtil. Man hörte irgendwie, daß die Anlage richtig 
funktionierte. Wenn man die Yagi Antenne direkt in die Sonne richtete, 
konnte man das im SSB RX sogar hören. Es war dann schon ein tolles 
Erlebnis in AM eine Station hunderte km weit weg gerade über dem 
Rauschen zu hören und zu verstehen, wenn auf der anderen Seite mit 
guter, markanter Modulation gearbeitet wurde. Diejenigen, die nur noch 
FM kennen, können sich gar nicht vorstellen wie völlig anders der 
UKW/UHF Funk damals funktionierte.

Obwohl wir jetzt in unserem Altersbereich Fossile sind, an alte Zeite 
denkend, starrsinnig, selbsteingenommen und sonst alles mögliche das man 
uns mittlerweile nachwirft, bedenkt trotzdem, daß auch wir einmal jung 
waren und für Neues, enthusiastisch, aufgeschlossen waren. Leider war 
Zugang zu neuen HF Komponenten ausserhalb der einschlägigen Industrie 
schwierig. Wir wollten damals auch so zeitgerecht wie möglich 
konstruieren.

Gruß von Opa
Gerhard

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Gerhard O. schrieb:
> Vorsicht: jetzt spricht ein "Alter" über frühere Zeiten. Könnte
> ansteckend sein. Ich habe Euch gewarnt.

Da es in diesem Thread ja explizit um die C Lizenz geht, wo selbst die 
allerletzte Lizenzerteilung bald 25 Jahre zurückliegt, sind Geschichten 
von Damals ja quasi Pflicht ;-)

Allerdings hast du leider nicht geschrieben, oder je nach Interpretaion 
auch mehrdeutig, wie deiner Meinung nach die Leistungsbegrenzung zu 
verstehen war...

Rechnerische Anodenverlustleistung (nach Datenblattangaben) unter den 
tatsächlichen Betriebsbedingungen (Anodenspannung, Ansteuerung) oder als 
Wert für die maximale Anodenverlustleistung die die Röhre bei 
Vollaussteuerung und Maximaler Anodenspannung bringen konnte...

Denn einerseits schreibst du von "Grundsätzlich nicht erlaubten Röhren" 
(nicht von "nicht Sinnvollen" Röhren weil kaum aussteuerbar), 
andererseits reisßen deine "typischen" Beispiele aber schon die 
Definition über Pa-max

> Jetzt singe ich mal ein Ode auf die gute alte QQE03/12 Doppeltetrode,
> wie geschaffen für die damalige Lizenzklasse C.
>
> Damals war die QQE03/12 bzw. 6360, die de Facto Standard PA-Röhre für
> die C-Lizenz. Von Philips entwickelt und mit ihrer 10W
> Anodenverlustleistungs schaffte sie typisch 12-15W Oberstrichleistung
> (FM/CW) oder 4W Trägerleistung in AM.

Denn diese Röhre hatte nach HErsteller für den Einsatz im 
intermittierenden  komerziellen und Amateurfunkbetrieb (ICAS) 2x7Watt. 
Also 14Watt!
Die 10Watt galten für den durchgehenden kommerziellen Betrieb (CCS)
https://frank.pocnet.net/sheets/128/6/6360.pdf

Damit wäre diese Röhre bei Definition über Pa-max gerade nicht mehr für 
die C-Lizenzler zugelassen wesen! Und der 2N3065 schon doppelt nicht mit 
23Watt maximaler Kollektorverlustleistung...

Oder war es vielleicht möglicherweise schlicht so, das unterschiedliche 
Personen in den Verordnungstext unterschiedliche Bedingungen reingelesen 
haben und diese Auffassung dann Ihrerseits in Lehrgängen wieder an 
andere weitergegeben haben - So das teilweise von OV zu OV etwas anderes 
geglaubt und nicht mehr hinterfragt wurde...

Wie geschrieben, mir wurde damals bei gesprächen mit "älteren" über die 
gute alte Zeit berichtet das die tatsächlichen Betriebsbedingungen 
galten... Und da, wie ja zu sehen, bei der "scharfen" auslegung 
praktisch fast jedes Transistorisierte Stations- und Mobilgerät der 70er 
Jahre, auch bei nur 10W  und weniger Ausgangsleistung, für C-Lizenzler 
nicht erlaubt gewesen wären, zudem viele der typischen Selbstbauten 
ebenfalls nicht (QQE3/12 ->14 Watt), bei den A & B Lizenzlern dasselbe, 
vieles typische dieser ZEit wäre über deren Grenze gewesen (vgl.von mir 
genannte Geräte  HW100 und SB200) erscheint mir die Aussage mit "jeweils 
aktuellen Betriebsbedingungen" definitiv sinnvoller. Auch passt das 
besser zu den Werten die nach Umstellung auf Definition über PEP dann in 
der Verordnung standen!

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Carsten S. schrieb:
> Denn diese Röhre hatte nach HErsteller für den Einsatz im
> intermittierenden  komerziellen und Amateurfunkbetrieb (ICAS) 2x7Watt.
> Also 14Watt!
> Die 10Watt galten für den durchgehenden kommerziellen Betrieb (CCS)
> https://frank.pocnet.net/sheets/128/6/6360.pdf

Oder um es Anhand des konkret verlinkten Datenblattes genauer zu sagen:

Im Datenblatt stehen Beispielhaft sechs verschiedene Betriebsbedingungen 
(Spannung, Ansteuerleistung, Beschaltung) mit jeweils einer dann 
auftretenden Pa (Qa) Angabe. Diese reichen von 2x 2,8 bis 2x6Watt.
Bei anderen Röhren findet man dazu Diagramme wo man auch beliebige 
ZWischenwerte entnehmen könnte.

Zusätzlich findet man zwei Pmax wobei die für den intermittierenden und 
Amateurfunkbetrieb mit 2x7 Watt angegeben ist.

ICH bin der Meinung das man jetzt hingehen durfte und sich aus dem 
Datenblatt eine Betriebsweise heraussuchen konnte bei der laut 
Hersteller maximal 10Watt Gesamtanodenverlustleistung aufgetreten sind 
(Alle Systeme aller Röhren in der Endstufe zusammengenommen. Dito bei 
Transistoren...)
Denn das erfüllt ja gerade die Bedingung: Verlustleistung nach 
Herstellerdaten! In dem konkreten Datenblatt sind dazu 5 passende 
typische Betriebsbedingungen genannt. Nur die sechste Bedingung fällt 
raus da hier 2x6W Anodenverlustleistung laut Hersteller abfallen.

Und wenn für eine Röhre aus dem Datenblatt Betriebswerte ermittelbar 
sind bei denen die Bedingungen eingehalten werden, dann konnteman die 
nehmen so lange man sich an die Angaben gehalten hat. Selbst wenn die 
Röhre mit anderen Parametern ein vielfaches gekonnt hätte.
War ja, gerade im Amateurfunk etc. nicht unüblich die Röhren weit 
unterhalb der maximalen Spezifikation zu betreiben um möglichst geringen 
verschleiss zu haben.

Während bei der Auslegung des Verordnungstextes wie vom Phasenschieber 
gemeint, das die Maximale Anodenverlustleistung der Röhre und nicht die 
konkrete Betriebssituation gilt, egal wie die Röhre tatsächlich 
eingesetzt wird, schon diese "kleine" Standardröhre für die C-Lizenzler 
40% oberhalb der erlaubten Leistungsgrenze lag. Wie auch die ganzen 
kommerziellen Transistorgeräte etc.
Was ja weit ausserhalb der damaligen Betriebsrealität lag. Und ich kann 
mir nicht vorstellen das beinahe jeder C-Lizenzler ganz offen mit 
eigentlich eigentlich illegaler Ausrüstung unterwegs gewesen sein soll.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Gerhard O. (gerhard_)


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Hallo Carsten,

Deine Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Andrerseits war damals die QQE03/12 einfach die übliche "Flasche" in der 
Endstufe und man betrieb sie meist mit einem ausgeschlachteten 
Rundfunkgerät Netztrafo mit 270-350V am Netzteil und das wars. Denkst Du 
ich in meinem jugendlichen Enthusiasmus darüber viel darüber nachgedacht 
hätte? Die anderen Ömer hatte die QQE ja auch alle in ihrer 
Station(zumindest in OE7). So mußte es also als C Linzenzler gut sein:-) 
(Wir hatten in Ö auch eine ähnliche C Lizenz ohne Morsen)

Ich bin mir ziemlich sicher, daß man damals seitens der Behörden auch 
nicht so akribisch darauf achtete und nicht unbedingt Haare spalten 
wollte. Solange man als C-Lizenzler keine offensichtlich illegale Röhre 
im Sender drin hatte, war alles gut. Bei den Transistor PAs wie z.B. mit 
dem 2N3632 drückte man auch beide Augen zu wenn man mit der typischen 
10-12W Leistung fuhr. Der Vergleich mit Röhren und 
Transistorverlustleistung hinkte da ohnehin. Jedenfalls hörte ich, was 
C-Lizenz Bestimmungen Einhaltung betrifft, niemals von Beschwerden 
seitens der Behörden. Und Innsbrucks ÖPT war nahe:-) Auch keiner von 
meinen damaligen OMs die mich gut kannten, sah es nötig mich darauf 
aufmerksam zu machen. Abgesehen davon baute ich meinen ersten 2-m TX mit 
einer geschenkten QQE03/12 von einem befreundeten OM.

Wir waren damals zu jung um graue Haare wegen diesbezüglichen 
"Kavaliersdelikten" zu kriegen:-)

Gruß,
Gerhard

: Bearbeitet durch User
von Mark S. (voltwide)


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Gerhard O. schrieb:
> Auch ICs wie TBA120(S) oder SO-42, CA3089
> kamen nicht zu kurz. BF245C JFET kam in die RX Vorstufe.

Da sind wir wohl so ziemlich derselbe Jahrgang....

von Phasenschieber S. (Gast)


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Zur Kenntnisnahme:

1.   BGBl-Verlag -->"Kostenloser Bürgerzugang" --> "Verordnung zur 
Durchführung des Gesetzes über den Amateurfunk aus Nr. 15 vom 
23.03.1967, Seite 284 --> "bgbl167s0284_19513.pdf". Auszug:
o  §3(4) Die Prüfung wird, entsprechend dem Antrag, für die Klasse A 
oder für die Klasse C abgenommen. Bei der Prüfung für die Klasse C 
entfällt der Prüfungsteil „Hören und Geben von Morsezeichen“ [Anlage 2 
unter I.a) Nr. 1 und 2].(Anmerkung: Klassen A und C gleiche 
Prüfungsfragen)
o  §4(4) Funkamateure, die seit mindestens einem Jahr Inhaber der 
Genehmigung für die Klasse A sind, können auf Antrag die Genehmigung für 
die Klasse B erhalten, wenn ihre Tätigkeit als Funkamateur innerhalb des 
letzten Jahres keinen Anlaß zu Beanstandungen gegeben hat.

Anlage 1 Technische Merkmale der Amateurfunkstellen
o  2. Amateurfunkstellen dürfen in der Klasse A und in der Klasse B in 
folgenden Frequenzbereichen mit den angegebenen Sendearten in Morse- 
oder Sprechfunkbetrieb betrieben werden: ...... (Anmerkung: A und B 
jetzt gleiche Betriebsarten-Rechte)

o  4. Amateurfunkstellen dürfen mit Röhren oder Halbleiterbauelementen 
in der Endstufe des Senders betrieben werden, deren 
Anodenverlustleistungen oder Kollektorverlustleistungen
a) in der Klasse A nicht mehr als 50 Watt
b) in der Klasse B nicht mehr als 150 Watt
c) in der Klasse C nicht mehr als 10 Watt betragen. .....(im weiteren 
Text ebenso limitiert für Klasse A und B zu Frequenzbereichen über 2300 
MHz)

Noch ergänzend: Die QQE 03/12 hat(te) genau 2X5W Anodenverlustleistung 
und war somit Vorschriftenkonform.

von Simulant (Gast)


Angehängte Dateien:

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Carsten S. schrieb:
> Wie geschrieben, mir wurde damals bei gesprächen mit "älteren" über die
> gute alte Zeit berichtet das die tatsächlichen Betriebsbedingungen
> galten...

Ich habe meine C-Lizenz zu Beginn der 80er Jahre gemacht und kenne die 
Geschichten anders. Vor der Neuregelung in 1980 (max. Sendeleistung 
anstatt Anodenverlustleistung) wurden doch abenteuerliche 
PA-Konstruktionen mit Zeilenendröhren gebaut, die auf dem Papier (!) 
niedrige Anodenverlustleistungen hatten. Da ging es um Datenblattwerte, 
nicht reale Werte im Betrieb.

Änderung auf max Leistung im Bundesgesetzblatt von 1980:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl180s0569.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl180s0569.pdf%27%5D__1663486844737

von Carsten S. (dg3ycs)


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Phasenschieber S. schrieb:
> c) in der Klasse C nicht mehr als 10 Watt betragen. .....(im weiteren
> Text ebenso limitiert für Klasse A und B zu Frequenzbereichen über 2300
> MHz)
>
Ja, das hatten wir ja alles schon...
Und bei deinem Zitat hast du sogar den wichtigsten Punkt vergessen:
Nämlich das die Herstellerdaten gelten und nicht die tatsächlichen 
Betriebsdaten der mit Toleranzen behafteten Röhre...

Es geht nur darum ob damit die MAX Werte gemeint sind oder die laut 
Hersteller für den jeweiligen Arbeitspunkt typischen werte.

Oben habe ich das Datenblatt der QQE03/12 verlinkt.
Und da stehen für den Betrieb als Endstufe insgesamt 8 Qa Werte.
Davon 6 innerhalb und 2 ausserhalb der 10W Grenze!

Jetzt sage mir doch mal, wenn nur ein einziger dieser Werte immer und 
überall gilt, welcher das ist und WARUM es genau dieser ist.

Phasenschieber S. schrieb:
> Noch ergänzend: Die QQE 03/12 hat(te) genau 2X5W Anodenverlustleistung
> und war somit Vorschriftenkonform.
Wie geschrieben: Ich habe das Datenblatt verlinkt-
Aber hier noch einmal:
https://frank.pocnet.net/sheets/128/6/6360.pdf

Schaue rein: 14 Watt Anodenverlustleistung max.
Selbst unter den typischen Betriebsbedinungen gibt es sogar einen Wert 
mit 12 Watt. (und 5 Parametersätze mit weniger...)

Wie geschrieben: Es geht nicht um die Frage ob die Gemessene oder die 
Datenblattangaben des Herstellers gelten.
Im von dir ausgelassenen Absatz steht eindeutig das die 
Datenblattangaben herangezogen werden.

Es ist nur die Frage WELCHE der vielen Datenblattangaben gelten und 
warukm es nach dem Verordnugnstext gerade diese Angabe ist und keine 
andere.

Und da ich das ja leider nicht weiß, hätte ich einfach gerne das du mir 
das anhand des verlinkten Datenblattes zu der, deiner Aussage nach 
EINDEUTIG ERLAUBTEN, Röhre QQE03/12 erklärst. Vielleicht übersehe ich ja 
tatsächlich etwas. Will das gar nicht abstreiten das diese Möglichkeit 
besteht und mir mal etwas falsches berichtet wird wodurch ich den Text 
falsch auslege...

(Nur glaube ich langsam, da ich ja schon mehrfach erfolglos nach 
technischen Details gefragt habe, das hier das warten auf Erklärungen 
vergeblich sein wird...)

Gruß
Carsten

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Jungs, fahrt lieber ein schönes QSO, statt euch weiter über solche 
historischen und eher unwichtigen Details auf den Senkel zu gehen. ;-) 
Wen interessiert schon noch eine QQE03/12?

Wenn ihr wollt, können wir uns ja gern mal abends auf dem Band treffen. 
:) PSK31, CW? (SSB ist meist zu voll.) Von mir aus gern auf 60 m.

von Phasenschieber S. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Ich habe jetzt echt keine Lust mehr auf diesen ganzen Sermon zu 
antworten.
Die Sache ist doch geklärt: Das Datenblatt gilt.

Um das einzusehen hat der Carsten mal wieder lange gebraucht.

Aber Datenblätter zu lesen, gelingt ihm auch nicht:
Im Bild die Maximum Ratings und da gilt für Qa eben diese 2X5W CCS.

Damit bin ich jetzt raus aus diesem Thread.

von Waldheini (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Damit bin ich jetzt raus aus diesem Thread.

Das wird den Thread aufwerten

von Carsten S. (dg3ycs)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Um das einzusehen hat der Carsten mal wieder lange gebraucht.
Nö, das schreibe ich schon lange
>
> Aber Datenblätter zu lesen, gelingt ihm auch nicht:
> Im Bild die Maximum Ratings und da gilt für Qa eben diese 2X5W CCS.

Haha:

Carsten S. schrieb:
> Denn diese Röhre hatte nach HErsteller für den Einsatz im
> intermittierenden  komerziellen und Amateurfunkbetrieb (ICAS) 2x7Watt.
> Also 14Watt!
> Die 10Watt galten für den durchgehenden kommerziellen Betrieb (CCS)

CCS = Werte für verlängerte Lebensdauer bei "Continuous Commercial 
Service"
ICAS = Intermittent Commercial and Amateur Service

Also hier noch einmal der Volltext der Abkürzung für solche "Nur Funken 
ohne tieferen Technikverstand" (was ja grundsätzlich OK ist...) Funker 
wie dich in Volltext hingeschrieben!

Also "unsere" Betriebsart ist mit 2x7W explizit genannt!
Soviel zu "Datenblätter lesen können"!
Und nu?

Phasenschieber S. schrieb:
> Damit bin ich jetzt raus aus diesem Thread.

Wie war das noch mit "etwas einsehen"?

Jörg W. schrieb:
> Wen interessiert schon noch eine QQE03/12?
Also ich bin, wenn ich mal die Zeit dazu habe, durchaus ab und an noch 
mal dabei rein aus nostalgischen Interesse mit Röhren zu basteln und 
mich mit alten Röhrenschaltungen zu beschäftigen. Habe dazu ja auch 
einiges Kommerzielles und (von anderen) Selbstgebautes der damaligen 
Zeit hier.
Sowie "originalpapier" von Damals.

Und wenn man sich dann mit den Schaltungen befasst gehört natürlich auch 
dazu die Rahmenbedingungen zu verstehen warum etwas vielleicht so 
gemacht wurde und nicht anders...
Daher weiß ich ja auch das einfach viel zu vieles was damals Üblich war, 
was man sogar in Büchern und Heften dieser Zeit offen als aktivität 
jeweiliger AFU geschrieben findet, einfach nicht zu der Auslegung das 
nur Pa (Qa) max zählt. (Bzw. das Transistorgegenstück davon). Und zwar 
für jede Lizenzklasse lassen sich zahlreiche Beispiele finden.

>
> Wenn ihr wollt, können wir uns ja gern mal abends auf dem Band treffen.
> :) PSK31, CW? (SSB ist meist zu voll.) Von mir aus gern auf 60 m.
KW ist bei mir leider nicht dran zu denken.
Antennenplatz und Störnebel sind Gleichermaßen ein KO.
Habe schon lange auf der Liste es vielleicht mal mit einer Magnetic Loop 
zu probieren. Leider ist mir noch geeigneter Drehko günstig zu einem 
Preis über den Weg gelaufen der einen völlig Ergebnisoffenen Versuch 
rechtfertigt. Mal schauen, habe eigentlich vor bei brauchbaren Wetter am 
nächsten Wochenende mal wieder auf einen Flohmarkt zu gehen (Meppel). 
Vielleicht findet sic da ja etwas.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Gerhard O. (gerhard_)


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Moin,

CCS und ICAS sind doch lediglich Einstellungskriterien. Also konnte man 
damals die Endstufenbetriebseinstellung frei wählen.

Hier etwas Nostalgisches aus einer antiken Funkschau:
http://ve6aqo.com/Roehren_Geraete/UKW_TX/UKW_TX_1b.jpg
http://ve6aqo.com/ukw_sender.htm

Den baute ich mir vor langer Zeit mit der QQE03/12 und funktionierte 
vorzüglich. Das war ein gutes Design. Leider existiert er nicht mehr.

Wer noch passende Bauteile zur Verfügung hat, kann durchaus noch viel 
Freude mit solchen Projekten haben. Das Einstellen und Optimieren ist ja 
der halbe Spass an solchen Gerätschaften. Man könnte mit einem externen 
Kanalsynthesizer als Quarzersatz durchaus auch heute noch FM Funkbetrieb 
über Relais oder direkt machen. Die Gegenstation würde den antiken Teil 
gar nicht bemerken können. Diese Sender produzierten bei sachgerechter 
Konstruktion durchaus saubere HF Träger und waren zuverlässig.

Gruß,
Gerhard

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Carsten S. schrieb:
> Mal schauen, habe eigentlich vor bei brauchbaren Wetter am nächsten
> Wochenende mal wieder auf einen Flohmarkt zu gehen (Meppel). Vielleicht
> findet sic da ja etwas.

Ich habe mal so einen Vakuum-Drehko auf dem Flohmarkt gekauft. Bin aber 
noch nicht wirklich dazu gekommen, die Loop mal ernsthaft aufzubauen. 
Hatte sie initial mit einem alten Radio-Drehko gebaut, aber das geht 
natürlich nur für wenige Watt, ansonsten "funkt" man auf eine ganz 
andere Weise. ;-)

Der Haken bei diesen großen Vakuum-Teilen ist die Mechanik, irgendwie 
muss man das Ding ja isoliert drehen, denn die Welle ist einer der 
beiden Anschlüsse des Kondensators.

von Ralph B. (rberres)


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Ich habe von einen Funkamateur mal vor vielen Jahren eine selbst gebaute 
QQE06-40 Endstufe für 2m geschenkt bekommen.

Ich habe die nie in Betrieb genommen, weil die 230V ohne Netztrennung 
direkt vervierfacht wurde um die Anodenspannung zu gewinnen.

Ich werde sie auch nie in Betrieb nehmen.

Wenn jemand Interesse an dieser Endstufe hat dann Bescheid sagen.

Ralph Berres

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