Wer ab heute private Online-Verkäufe tätigt, ist angeschmiert
Was bedeutet das und worum geht es konkret?
Amazon, Ebay und andere Plattformen für Online-Verkäufe müssen seit
heute, 1. Januar 2023, sämtliche Transaktionen ihrer Nutzer an die
zuständigen Finanzämter melden, um die Betroffenen zur Zahlung von
Einkommens- und/oder Umsatzsteuer aufzufordern.
Die EU-Richtlinie wurde bereits vor knapp zwei Jahren, am 22. März 2021,
verabschiedet; die Mitgliedstaaten erhielten bis zum 31. Dezember 2022
Zeit, sie in nationales Recht umzuwandeln. Der Bundestag erteilte seine
Zustimmung hierfür im November.
Verschont bleiben nur Nutzer, die pro Jahr weniger als 30 Verkäufe
durchführen und dabei weniger als insgesamt 2.000 Euro einnehmen. Jeder
jedoch, der auch nur gelegentlich Dinge über Ebay oder Amazon verkauft,
muss also fortan nicht nur damit rechnen, Steuern darauf zahlen zu
müssen – sondern auch, das seine Daten in ganz Europa verbreitet werden.
Quellennachweis;
Ansage.org
(https://ansage.org/wer-ab-heute-private-online-verkaeufe-taetigt-ist-angeschmiert/)