wir haben ein Mehrparteienhaus und ich würde gerne eine Kamera (WLAN) zum Überwachen der Türen und Treppen nutzen. Die Kamera soll aber so "unsichtbar" wie möglich sein und dabei WLAN, Mikrofon und ggf Akku mit langer Laufzeit haben. Uns kommen regelmäßig Pakete weg und deshalb würde ich gerne den Übeltäter finden (auch wenn ich es nicht darf, wegen Täterschutz etc)
auch wenn ich es nicht darf, wegen Täterschutz etc.
Das wäre ja noch schöner, wenn Täter in Deutschland geschützt würden. Nach dem Urteil vom 14.01.2011 (2 Jahre nach Amoklauf in Winnenden 2009) geht Opferschutz vor Täterschutz.
Du bist das Opfer, also darfst du auch schön groß und sichtbar eine, oder sogar mehrere Kameras völlig angstfrei und zu Recht installieren. Dann ist die abschreckende Wirkung größer und im Kameragehäuse ist automatisch genug Platz für den 433MHz Sender und für den großen Akku.
Ich hab mir, als ich Mieter war, einfach die Pakete in die
Firma zustellen lassen. Wenn die Pfoertnerei Langeweile hatte,
haben sie sie mir sogar gebracht.
Ansonsten gab es einen Anruf: "Da ist etwas ..."
Täterschutz gilt, vor allen dingen, wenn er noch kein Täter ist.
Wenn du in meinen Haus wohnen würdest und ich würde die Kamera finden, brauchst du Schutz und ein guten Anwalt.
Selbst die RING-Kameras sind nur halb-Legal. Da ist das letzte Wort auch noch nicht drüber gespeichert. Immerhin wird das Bild des Besuchers gespeichert in der Cloud.
Schöne neue Welt ;) Persönlichkeitsrecht gegen Schutz ;)
Lass einfach keine Pakete im Treppenhaus herumliegen, dann werden
die
auch nicht als Müll entsorgt.
Ich kann mir nicht vorstellen das du es bist!
Was die legalistische Seite angeht: es ist Dir überlassen, ob Du die Bekanntschaft eines Staatsanwalts suchst oder gerne die Kündigung Deines Mietvertrages riskieren möchtest; diese Risiken kennst Du vermutlich, verwirklichen musst Du sie schon selbst.
"Viele Kunden berichten uns, dass Zusteller vermehrt Pakete im Flur, im Garten oder vor der Haustür abstellen. Das ist jedoch nicht erlaubt! Die sogenannte kontaktlose Zustellung ist nicht mit einer Abstellerlaubnis vergleichbar. Zusteller müssen Pakete weiterhin persönlich übergeben. Es sei denn, der Empfänger hat in die Abstellung an einem vereinbarten Ort (z.B. Garage) eingewilligt.
Liegt keine Abstellerlaubnis vor, und ist der Empfänger nicht zu Hause, muss der Zusteller das Paket entweder bei Nachbarn abgeben oder es in einem Paketshop hinterlegen. Das Abstellen von Paketen bei Abwesenheit des Empfängers ist im Rahmen der "Corona-Zustellung" nicht erlaubt."
Ich sag es mal deutlich und ohne Beschönigung bzw. political correctnessv:
Wer in einer vernünftigen Gegend wohnt hat üblicher weise auch Zusteller welche die Vorschriften kennen und beachten...
Wer hingegen im sozialen Brennpunkt wohnt (am besten zusammen mit 12 und mehr Parteien im Gleichen "Haus") braucht sich nicht wundern wenn der Zusteller schon aus Eigenschutz (Arbeitsüberlastung und Eigenschutz im wörtlichen Sinne von körperlichen unversehrtheit) mal "Verständnisproblme" bezüglich der Vorschriften hat.
Schade (und das meine ich jetzt ernst) das die Paketdienstleister nicht sagen -und natürlich auch entsprechend handel- dürfen:
An dieser Adresse (Straße, Stadtteil, einzelnes Haus,...) liefern wie generell nicht.
Die unschuldig Betroffenen können sich ja dann bei ihren direkten und nicht ganz so direkten Nachbarn aktiv bedanken...
Leider hat der einzelne Zusteller ja nicht in der gelebten Praxis die (selbst gemachten) "Möglichkeiten" und den Zusammenhalt wie sie (vollkommen zurecht) bei vielen Polizisten gegeben ist...
Das darfst Du aus guten Gründen nicht. Denn damit überwachst Du nicht
nur Deine Pakete, sondern auch Deine Nachbarn und deren Besucher.
Das ist dem TO wie er in seiner Frage formuliert hat, vollkommen klar. Es gibt aber besondere Situationen wo man zum Eigenschutz abwägen muss was einem persönlich wichtiger ist. Deine arrogante Klugscheisserei ist also völlig deplaziert. Es wurde auch eindeutig nach einer technischen Möglichkeit gefragt. Die juristischen Konsequenzen gehen nur den TO selbst etwas an und sind nicht Gegenstand seiner Frage.
weist du überhaupt WO die Packet weg kommen?
Der Packetbote kann das vor den Eingang schmeissen, in den Hausgang, ins Treppenhaus, dir vor die Tür stellen, ... ggf war er auch nie bei dir zu hause, ...
ggf ist auch der Packetbote Kleptomanisch veranlagt und nennt alle Packete die er nicht zustellen kann sein eigen, ... hat keinen bock ein 2tes mal zu kommen, ... bestätigt alle am ende des tages nicht zugestellt Pakete als zugestellt um sein auslieferungs ziel zu erreichen, ...
Handelt es sich immer um den gleichen Packetdienst oder um Verschiedene?
ggf mal mit den Packetdienste telefonieren, ...
ps. mir ist noch kein Paket abhanden gekommen, aber ich hatte mit einem Paketdienst auch schon meinen spass mit Zustellungsversuchen ausserhalb der offiziellen Zustellungszeiten, in denen der Paketbote sicher nicht versucht hat zuzustellen. Wir waren daheim und es hat zu den Zeiten keiner geklingelt, ...
Die Vorschriftenlage hier im Land ist ehelichgesagt zum ...
Ich habe hier auch auf meinem Betriebsgrundstück ein halbes Dutzend IP Kameras - und keine aushängende Datenverarbeitungs - AGB. Dazu habe ich bewußt den Bereich vor der Zufahrt nicht softwaremäßig ausgeblendet. Arbeitsbereich werden aber Explizit nicht erfasst..
Beobachtungen auf Festplatte können auch den Nachbarschaftlichen Frieden bewahren :
der Riesenhundehaufen direkt vorm Tor kam von einem nicht in der Nachbarschaft lebendem und alleinlaufendem Tier.
Der Subunternehmer der Teleklemm ist ohne Anzuhalten vorm offenen Tor vorbeigefahren und hat alle beweisbar angelogen... Der neue Termin mit Einlauf vorab hat gut gekappt.
Die Büchersendungen die der Amazonbote gekonnt im Schlagregenbereich auf den 4000m2 Grundstücksfläxhe versteckt hat, könnte vor dem endgültigen durchweichen gerettet werden ..
...
Die Vorschriftenlage hier im Land ist ehelichgesagt
.. gut. Was meinst Du was los ist, wenn Du Deinen Nachbarn erwischst, dieser Dich auf der Straße stellt und die Machete zückt. Tja, so schnell bist Du auf der Titelseite.
In Berlin oder Hamburg, wenn das die sind vom sozialen Teilen, in der Form:
was Dir gehört, gehört auch mir!
was mir gehört, das geht Dich gar nichts an!
Dann vertrimmen Dich schwarzvermummte Gestalten.
Suche es Dir aus und daher gibt es diese Vorschriften.
Keine Hilfe für nicht legales. Das schreibt auch das Netzdurchdringungsgesetz vor.
Leg mal ein Köderpaket mit altem Handy ins Treppenhaus.
Aufs Handy eine Spionage-App mit Tracker und Kamera bei Bewegung.
Resultate gleich per Mail raus an alle Eigentümer.
Solche Apps gibt es zumindest für Android, musst du mal suchen.
Liegt keine Abstellerlaubnis vor, und ist der Empfänger nicht zu Hause,
muss der Zusteller das Paket entweder bei Nachbarn abgeben oder es in
einem Paketshop hinterlegen.
Die nehmen sich bei dem Einhalten von Vorschriften halt ein Beispiel am TE.
Kannst ja klagen.
Die Kamera soll aber so
"unsichtbar" wie möglich sein und dabei WLAN, Mikrofon und ggf Akku mit
langer Laufzeit haben.
Suchst du in der Bucht nach "WLAN Mini Kamera", gibts ab ca. 30€. Die eigentliche Kamera sitzt abgesetzt von der Elektronik auf einem flexiblen Band und kann gut getarnt werden. Bild ist brauchbar, der Ton lausig. Für Dauerüberwachung aber nur mit Netzversorgung sinnvoll, da die mitgelieferten Akkus nur wenige Stunden halten.
Wir hatten seinerzeit auch Anlaß für versteckte Überwachung und ich hatte mir aus gebrauchten Notebookzellen größere Akkus gebaut, die einmal täglich gewechselt wurden.