Ich kenne so einige Vorschriften für fliegende Drohnen, für Unterwasserdrohnen (bzw. UUVs) brachte auch eine längere google-Recherche leider keine Ergebnisse. Das hier gilt ausschließlich für Drohnen in der Luft: https://www.drohnen.de/20336/drohnen-gesetze-eu/ Ein paar Modelle sind ja mittlerweile durchaus auch für Privatpersonen erschwinglich: https://droneline.shop/collections/qysea-fifish-v6-expert-tauchroboter-rov-unterwasserdrohne Ich denke Naturschutzgebiete (Bergseen etc.) wo auch das Schwimmen nicht erlaubt ist dürfte klar sein, aber könnte ich nun so ein Ding z. B. im Starnberger See schwimmen lassen? Hat da wer schon Erfahrungen gemacht? Was muss man rechtlich beachten?
Keine Taucher im See verletzen und nicht mit Booten kollidieren, weil das sonst teuer werden könnte.
Oliver S. schrieb: > Nix. > > Oliver Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt.
Florian D. schrieb: > Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht > wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt. Es gibt auch noch keine Vorschriften, was zu tun ist, wenn es Gold regnen sollte. Erst wenn das geschieht, wird sich irgendeine Institution melden, die es dir (scheinbar) wegnehmen darf. Und wenn du der Deutsche Michel bist, hast du dafür sogar noch Verständnis.
> Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht > wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt. Klar gibt es da Vorschriften. Da wäre schon man das Betretungsrecht bei Privatbesitz, da musste den Eigner um Zustimmung fragen, ob du da deinen E-Schrott versenken darfst. Gewässerschutz und -vorschriften sind auch anwendbar, erst recht bei öffentlichen (Frei-) Gewässern. Und in der Regel gibt es in der Kommune/Landkreis ein Amt wodu deine Frage loswirst, bspw. Umweltamt, Schiffahrtsamt, ... https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lschiffv Fischereigesetze könnte man sich anschauen: https://gesetze.legal/bayern/bayfig Und wenn das Tauchgerät Fotos macht ist natürlich die DSGVO dabei. Ach ja und weil es um Recht geht, geh zur Rechtsberatung, hier im Forum biste dafür falsch.
DSGV-Violator schrieb: > Und wenn das Tauchgerät Fotos macht ist natürlich die DSGVO dabei. Ob ein Flossenabdruck des Karpfen den man beim Fressen filmt notwendig ist stellt sich spätestens dann raus wenn der Hecht dir das erste Schreiben schickt. ;-) SCNR! Bei den Modellbauern Anfragen, die bauen ja auch Halbtaucher und U-Boote, ich denke die Rechtslage dürfte ähnlich sein. Oder bei Anglern, die Futterboote bzw. mittlerweile sogar Echolot auf kleinen ferngesteuerten Booten Verwenden. Im Schwimmbad wird das definitiv nix werden, außer du kannst mit dem Bademeister verhandeln das du kurz vor Öffnung wenn noch alles leer ist zum testen rein darfst.
Florian D. schrieb: > Ich denke Naturschutzgebiete (Bergseen etc.) wo auch das Schwimmen nicht > erlaubt ist dürfte klar sein, aber könnte ich nun so ein Ding z. B. im > Starnberger See schwimmen lassen? Hat da wer schon Erfahrungen gemacht? > Was muss man rechtlich beachten? Merke dir den §1 des merkelschen Bürgerrechts-Canon: §1. Bürgern ist nur das erlaubt, was ausdrücklich erlaubt ist. Alles andere ist Bürgern nicht erlaubt. ÜBER-Bürgern ist alles erlaubt!
Florian D. schrieb: > Was muss man rechtlich beachten? Warum sollte ein Unterwasser-Gefährt anders behandelt werden als ein motorisiertes Boot ? Also Bootsführerschein für den Drohnenbediener und nur dort fahren wo auch Motorboote fahren dürfen und nicht schneller als dort erlaubt. Kann ja auch nicht jeder sich einfach in ein mit Fernbedienung ausgerüstetes Boot setzen, die Fernbedienung in die Hand nehmen, und dann überall rumschippern. Zudem gilt für FlugDrohnen bis Sichtweite, da müsste wohl eine Fahne an das U-Boot die sichtbar bleibt.
Uwe S. schrieb: > Es gibt auch noch keine Vorschriften, was zu tun ist, wenn es Gold > regnen sollte Doch. Fundsachen zum Fundbüro bringen. Nicht einfach einsacken.
Michael B. schrieb: > Uwe S. schrieb: >> Es gibt auch noch keine Vorschriften, was zu tun ist, wenn es Gold >> regnen sollte > > Doch. > > Fundsachen zum Fundbüro bringen. > > Nicht einfach einsacken. Ok! Alles Fundgold zu mir bringen!
Cha-woma M. schrieb: > Alles Fundgold zu mir bringen! Fundunterschlagung kann mit einer Geldstrafe und sogar einer Freiheitsstraße von bis zu drei Jahren geahndet werden.
(prx) A. K. schrieb: > Cha-woma M. schrieb: >> Alles Fundgold zu mir bringen! > > Fundunterschlagung kann mit einer Geldstrafe und sogar einer > Freiheitsstraße von bis zu drei Jahren geahndet werden. Ich Unterschlage doch nichts! Ich pass nur drauf auf!
Cha-woma M. schrieb: > Ich Unterschlage doch nichts! > Ich pass nur drauf auf! Das wirkt strafverschärfend und gibt 5 Jahre. ;-)
(prx) A. K. schrieb: > Cha-woma M. schrieb: >> Ich Unterschlage doch nichts! >> Ich pass nur drauf auf! > > Das wirkt strafverschärfend und gibt 5 Jahre. ;-) Aber behalten darf ich es aber dann schon noch, weil es könnt sonst ja in falsche Hände gelangen. Die könnten dann das zu Geld machen und Schnaps, Zigaretten und Drogen kaufen, oder schlimmer noch ein SUV kaufen mit ganz böser CO2-Bilanz!
Cha-woma M. schrieb: > Aber behalten darf ich es aber dann schon noch, ... Vielleicht solltest Du das mal lesen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/The_Great_Reset
Uwe S. schrieb: > Es gibt auch noch keine Vorschriften, was zu tun ist, wenn es Gold > regnen sollte. Erst wenn das geschieht, wird sich irgendeine Institution > melden, die es dir (scheinbar) wegnehmen darf. Gold wird dann wertlos sein
Florian D. schrieb: > Oliver S. schrieb: >> Nix. >> >> Oliver > > Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht > wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt. Ich schriebe ja auch nicht, daß es keine Vorschriften gäbe. Schwer zu finden sind die eigentlich nicht, aber bitte: https://www.naturerlebnis.bayern.de/naturvertraeglich_unterwegs/ratgeber_freizeit_natur/modelboot_recht.htm Fazit: Nix. Oliver
Also um das Thema mal ernsthaft anzugehen... Ich fliege Drohnen und denke daher, daß ich nach all dem Papierkram, der dafür nötig ist, schon etwas Ahnung von dem Thema habe, aber dennoch ist das hier keine Rechtsberatung. Grundsätzlich darf niemand durch die Drohne gefährdet werden. Sprich wenn man mit den Schrauben so einer Drohne jemandem ins Bein schnibbelt, wird's ggf. teuer. Für fliegende Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben und muss dem LBA nachgewiesen werden, sonst bekommt man keine Betreiber-ID (eID), welche auf der Drohne anzubringen ist. Man darf mit Drohnen auch nicht ohne weiteres in Naturschutzgebieten fliegen, ich denke daher, daß gleiches für jede Art Drohne gilt. Bei fliegenden Drohnen gab es einige Idioten, die unbedingt brütende Vögel aus der Nähe filmen wollten, wobei die Tiere verständlicherweise die Drohne angreifen und einige sind an den Verletzungen durch die Luftschrauben gestorben. Wie die Reaktion des Gesetzgebers aussieht ist klar, man darf diesen Idioten heute noch für ihr großartiges hirnloses Mitwirken an den ganzen Verboten und Einschränkungen dankbar sein. Dazu braucht man für einen Drohnenstart grundsätzlich die Zustimmung des Grundstücksinhabers. Wenn man es genau nimmt, vom Start von jedem Feldweg wo niemand im Umkreis von 3km ist. Also sollte irgend ein Angelverein das Gewässer gepachtet haben oder so und die wollen keine Drohnen da drin, dann war's das. Dazu kommt noch die Vorschrift für fliegende Drohnen, daß Bundeswasserstraßen nicht ohne weiteres überflogen werden dürfen. Man braucht ein sogenanntes berechtigtes Interesse und "einfach nur aus Spaß" gilt da nicht. Mit berechtigtem Interesse darf man sie zwischen 100 und 120 Metern Höhe in kürzester Linie überfliegen, muss aber Abstand zu Schiffen und Schleusen usw. halten. Ich glaube, diese Vorschrift wäre auch für tauchende Drohnen anwendbar. Und dann kommt noch das Problem mit den Kameras. Daß es nicht erlaubt ist, mit solchen Geräten z.B. die Ärsche oder Möpse junger Frauen am FKK-Strand auszukundschaften - egal ob von oben oder von unten - sollte klar sein. Damit kann man sich einen richtigen Berg von Problemen einhandeln, kann in begründeten Fällen bis zur Hausdurchsuchung zwecks Beweissicherung gehen. Das letzte Problem ist, unter Wasser funktioniert kein Funk. Alle diese Drohnen sind auf eine Kabelverbindung zur Steuerung und Bildübertragung angewiesen. Wenn sich das Kabel irgendwo an einem toten Ast oder so verheddert, hat man entweder Taucherfahrung oder eine Unterwasserdrohne weniger.
Wo ist eigentlich der Unterschied einer Unterwasserdrohne zu einem Modell U-Boot?
Ich hab mal im Wasserwirtschaftsamt (Bayern) nachgefragt, ob ich ein elektrisch betriebenes Modellboot fahren lassen darf. Die Antwort war "ja, wenn ich ohne ein fremdes Grundstücksrecht zu verletzen an den See komme". Ein See darf von jedem benutzt werden, d.h. baden oder Paddelboot fahren und auch ein Modellboot fahren ist erlaubt. Es ist meines Wissens auch in Bayern nicht erlaubt einen See einzuzäunen und ich kenne einen Fall in dem ein Zaun entfernt werden mußte, weil der Zutritt nicht möglich war. ABER Wasserrecht ist was verflucht kompliziertes und in jedem Bundesland anderes geregelt (das wissen die, die den Sportbootführerschein gemacht haben). BTW ich hätte so ne Drohne abzugeben :-)
Udo S. schrieb: > Wo ist eigentlich der Unterschied einer Unterwasserdrohne zu einem > Modell U-Boot? Eine Drohne hat eine Kamera mit Livebildübertragung und zieht zu 99.9% ein recht langes Kabel hinter sich her.
Sorry ich kann meinen Beitrag nicht editieren und Bilder anhängen.
Ben B. schrieb: > Also um das Thema mal ernsthaft anzugehen... > > Ich fliege Drohnen und denke daher, daß ich nach all dem Papierkram, der > dafür nötig ist, schon etwas Ahnung von dem Thema habe Florian D. schrieb: > Unterwasserdrohnen Finde den Unterschied. Und daher: Nein, du hast nicht den Hauch einer Ahnung... Oliver
Als vorsichtige Extrapolation dürfte man annehmen können, daß "Tauchdrohnen" dort eingesetzt werden dürfen, wo man auch ferngesteuerte Modellboote fahren lassen darf. Damit sind Naturschutzgebiete außen vor, es sei denn, man kontaktiert die jeweils zuständige Naturschutzbehörde und kann einen triftigen Grund vorweisen. Das könnte das Erforschen des Lebensraumes einer Tierart, die dort vorkommt, Unterwasserarchäologie oder ähnliches sein; Hobby aber wird sehr sicher nicht ausreichend sein.
Udo S. schrieb: > Wo ist eigentlich der Unterschied einer Unterwasserdrohne zu einem > Modell U-Boot? Das Modell-U-Boot ist ein Scherz aus den 80ern für Leute, die sich mit ihrer Robbe-Fernsteuerung an einen See gestellt haben. Die Drohnen könnten heute tatsächlich funktionieren.
Beitrag #7382750 wurde von einem Moderator gelöscht.
(prx) A. K. schrieb im Beitrag #7382750:
> Wie tief kommt so ein Teil denn?
Der Marianengraben ist gut 11000m tief, das ist wohl die natürliche
Grenze auf der Erde.*
Ob es allerdings sinnvoll ist, in "Tiefen" zu tauchen, in denen die
Kamera nichts mehr sieht, sei mal dahingestellt. Das begrenzt die
Anwendung dann auf ein paar cm bis Meter, je nach Wasserqualität.
Oliver
* Von wieder auftauchen hast du ja nicht gesprochen ;)
Oliver S. schrieb: > Ob es allerdings sinnvoll ist, in "Tiefen" zu tauchen, in denen die > Kamera nichts mehr sieht, sei mal dahingestellt. Schon Piccard hatte eine Lampe dabei. Sonst wäre er nicht schon vor 60 Jahren in den Marianengraben getaucht ...
Udo S. schrieb: > Wo ist eigentlich der Unterschied einer Unterwasserdrohne zu einem > Modell U-Boot? Modell U-Boot wird auf Sicht gesteuert! Eine Drohne kann ohne direkten Sichkontakt gesteuert werden (nicht erlaubt). "Die Verwendung von Videobrillen wie den DJI Goggles durch den Piloten ist grundsätzlich nicht erlaubt, alle anderen Personen dürfen diese jedoch verwenden. Hiervon ausgenommen sind Drohnen, die weniger als 250 g wiegen und in weniger als 30 Meter Abstand betrieben werden, hier darf der Pilot eine Videobrille verwenden."
Crazy H. schrieb: > Sorry ich kann meinen Beitrag nicht editieren und Bilder anhängen geil, vorallenm der fette Fisch auf dem Bild ganz rechts drausen!
Harald K. schrieb: > Schon Piccard hatte eine Lampe dabei. Sonst wäre er nicht schon vor 60 > Jahren in den Marianengraben getaucht ... Die Lampe hat er aber nur gebraucht um den Rückweg zu finden!
> "Die Verwendung von Videobrillen wie den DJI Goggles durch den > Piloten ist grundsätzlich nicht erlaubt Das ist grundsätzlich erstmal kompletter Blödsinn. Natürlich ist das Fliegen mit Videobrillen erlaubt, allerdings benötigt der Pilot dann einen Spotter, der neben dem Piloten stehen und die Drohne im Blick behalten muss, so daß er den Piloten falls nötig unterstützen kann.
Cha-woma M. schrieb: > Die Verwendung von Videobrillen wie den DJI Goggles durch den > Piloten ist grundsätzlich nicht erlaubt Das ist vor allem im Zusammenhang mit einer Unterwasserdrohne vollkommener Schwachsinn. Unterwasserdrohnen unterliegen auch nicht Regelungen über Flughöhe oder Mindestabständen zu Flughäfen. Das kann man nicht übertragen. Auch wenn das Wort "Drohne" auftaucht.
Michael B. schrieb: > Fundsachen zum Fundbüro bringen. Erstens falsch; bei Fund besteht zunächst nur eine Anzeugepflicht sowie die Pflicht, die Fundsache zu verwahren. Zweitens hier nicht eknschlägig, da es keinen Verlierer gibt. Schatzregal dürfte auch nicht eingeeifen. Edelmetallwilderei wurde noch nicht erfunden.
Na das würde ich nochmal nachlesen. Wenn ich mich recht erinnere, dann wird sich der Staat schon holen was er will, wenn irgendwas von Wert vom Himmel fällt. Beispielsweise, fällt ein Meteorit vom Himmel und Dein Auto sieht danach aus als ob die Bismarck drauf gefeuert hätte, wirst Du das Steinchen schon rausrücken müssen wenn die Wissenschaft das gerne haben möchte. Für die 50cm Vertikalbohrung durch Dein Auto ist natürlich niemand verantwortlich, das darfst Du gerne selbst bezahlen. Ähnlich sieht da aus wenn man einen Schatz aus einem gesunkenen Schiff findet oder so. Möglicherweise steht einem Finderlohn zu, aber einfach so den Schatz einkassieren ist nicht.
Florian D. schrieb: > Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht > wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt. In Deutschland gilt: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist sowiesio verboten. :-)
Ben B. schrieb: > Na das würde ich nochmal nachlesen. Wenn ich mich recht erinnere, > dann > wird sich der Staat schon holen was er will, wenn irgendwas von Wert vom > Himmel fällt. Beispielsweise, fällt ein Meteorit vom Himmel und Dein > Auto sieht danach aus als ob die Bismarck drauf gefeuert hätte, wirst Du > das Steinchen schon rausrücken müssen wenn die Wissenschaft das gerne > haben möchte. Anspruchsgrundlage? > Für die 50cm Vertikalbohrung durch Dein Auto ist natürlich > niemand verantwortlich, das darfst Du gerne selbst bezahlen. > > Ähnlich sieht da aus wenn man einen Schatz aus einem gesunkenen Schiff > findet oder so. Nö. Im Gegensatz zu einem Meteoriten lässt sich der Schatz zumeist einem vormalugen Besitzer oder gar Eigentümer zuordnen, ist also gerade keine res nullius. > Möglicherweise steht einem Finderlohn zu, aber einfach > so den Schatz einkassieren ist nicht. Je nach Schatzregal. Zur Zeit wird die insoweit letzte Lücke in D geschlossen. siehe auch hier: https://www.derstandard.de/story/2000140262792/wem-gehoeren-meteorite-wenn-sie-gefunden-werden
Harald K. schrieb: > Das kann man nicht übertragen. Auch wenn das Wort "Drohne" auftaucht. Erklar das mal einen Juristen!
Harald W. schrieb: > Florian D. schrieb: > >> Nix? Wir sind hier in Deutschland, da wäre ich schon sehr überrascht >> wenn es tatsächlich keine Vorschriften gibt. > > In Deutschland gilt: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, > ist sowiesio verboten. :-) Und den Rest der Erlaubt ist, der wird auch bald verboten sein!
Cha-woma M. schrieb: > Harald K. schrieb: >> Das kann man nicht übertragen. Auch wenn das Wort "Drohne" auftaucht. > > Erklar das mal einen Juristen! Überhaupt kein Problem. Von Vokabeln lassen sich eher juristischr Laien on die Irre führen.
Kilo S. schrieb: > DSGV-Violator schrieb: >> Und wenn das Tauchgerät Fotos macht ist natürlich die DSGVO dabei. > > Ob ein Flossenabdruck des Karpfen den man beim Fressen filmt... Wildtieren nachstellen ist schon Wilderei, obacht.^^ Grundlegend darf man ja in Deutschland sowieso erstmal nix.
Crazy H. schrieb: > Ein See darf von jedem benutzt werden, d.h. baden oder > Paddelboot fahren und auch ein Modellboot fahren ist erlaubt. Bei (Modell-)Verbrennern gibt es schon Einschränkungen. Auf dem Königssee fahren doch nur Elektroboote (oder war das ein andere See in Bayern?). Bei Unterwasserfahrzeugen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie jemandem aus ein paar Metern auf den Kopf fallen, eher gering...
>> Ähnlich sieht da aus wenn man einen Schatz aus einem gesunkenen Schiff >> findet oder so. >> Möglicherweise steht einem Finderlohn zu, aber einfach >> so den Schatz einkassieren ist nicht. > Je nach Schatzregal. Zur Zeit wird die insoweit letzte Lücke in D > geschlossen. Und wo kein Schatzregal da "Hadrianische Teilung". Wurde hier vor kurzem om Zusammenhang mit Tauchen im 'Offtopic' dargelegt: Beitrag "Re: Kann man mit Helium tauchen?"
Rahul D. schrieb: > Bei Unterwasserfahrzeugen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie jemandem > aus ein paar Metern auf den Kopf fallen, eher gering... Aber wenn da unten ein Taucher ist. Was dann? Was gelten den für Regeln? z.B.: Wer schwimmt rechts und wer links vorbei?
Cha-woma M. schrieb: > Aber wenn da unten ein Taucher ist. > Was dann? > > Was gelten den für Regeln? > z.B.: > Wer schwimmt rechts und wer links vorbei? da brauchen wir eindeutige Verkehrsregeln
Cha-woma M. schrieb: > Was gelten den für Regeln? > z.B.: > Wer schwimmt rechts und wer links vorbei? Beim tauchen gibt es mehr Dimensionen als Du verhinderteter Komiker Dir vorstellen kannst; da geht es eher um "aufwärts" und "abwärts statt "Rechts" vor "Links".
DSGV-Violator schrieb: > Cha-woma M. schrieb: > >> Was gelten den für Regeln? >> z.B.: >> Wer schwimmt rechts und wer links vorbei? > > Beim tauchen gibt es mehr Dimensionen als Du verhinderteter Komiker Dir > vorstellen kannst; da geht es eher um "aufwärts" und "abwärts statt > "Rechts" vor "Links". Ok, und wie schaut`s mit "unten bleiben" aus?
> Bei Unterwasserfahrzeugen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie > jemandem aus ein paar Metern auf den Kopf fallen, eher gering... Gemäß Drohnen-Klassifizierung C1 könnte man vermuten, eine 899g Drohne "darf" dir aus 120m Höhe auf die Rübe fallen oder mit fast 70 km/h in die Fresse fliegen. Davon wird wahrscheinlich niemand sterben, aber ich wette es versaut einem tierisch den Tag.
DSGV-Violator schrieb: > Beim tauchen ... Wenn das Ding mit 4,5kg und 1,5m/s in den Rücken oder in der Seite trifft, dann fangen die meisten erst zu denken an.
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