Zu verschenken:
Conrad Model-Craft Bleiakku 12V/12Ah unbefüllt. Steht seit mindestens 25
Jahren im Keller in OVP (war wohl mal für eine Modellflug-Startbox
gedacht).
Ohne Säure - Bitte bedenken, daß Batteriesäure nicht mehr frei
verkäuflich ist, man also ggf. einen Laden kennen muß, der einem die
Säure einfüllt.
Abholung in 50171. Versand möglich, 10EUR als Postpaket (7 EUR Porto + 3
EUR für's Verpacken).
Tassilo H. schrieb:> Conrad Model-Craft Bleiakku 12V/12Ah unbefüllt. Steht seit mindestens 25> Jahren im Keller
Altern eigentlich solche unbefüllten Akkus?
Austrocknen werden sie eher nicht. :) Ich würde mutmaßen, daß die
verschiedenen Bleibestandteile sich nicht verändern. Der Kunststoff
könnte aber verspröden, und damit einen Sturz auf den Kellerboden nicht
mehr so oft mitmachen wollen wie früher. Bauhelme muß man deshalb nach
10 Jahren wegwerfen, auch wenn sie noch nicht knistern.
Oder interne Durchführungen sind nicht mehr so dicht, wie sie mal waren.
Was nur bei einem Einbau in ein Flugmodell, wie auf der Batterie
abgebildet, von Relevanz sein sollte. (Ein 10-Kilo-Klotz als
Empfängerakku? Ich nehme an, der war zum Vorglühen gedacht.) In der
Gartenhütte dürfte der Akku noch länger leben als seine nicht
nachfüllbaren Vlies-Brüder.
Ich würde gerne mal eine Untersuchung sehen mit Inbetriebnahme einer 50,
75 und 100 Jahre alten Batterie zum Vergleich.
Tassilo H. schrieb:> Ohne Säure - Bitte bedenken, daß Batteriesäure nicht mehr frei> verkäuflich ist, man also ggf. einen Laden kennen muß, der einem die> Säure einfüllt.
Das könnte vielleicht der örtliche "Bosch-Dienst" sein. Sicher bin
ich mir da aber nicht.
Manfred P. schrieb:> Bitte vor dem Kauf die Verwendungserklärung übersenden."
Erinnert mich stark an das Verbot von Messern und Macheten von 6-18 Uhr,
nun nehmen sie halt einen Hammer ;-)
Christian M. schrieb:> Manfred P. schrieb:>> Bitte vor dem Kauf die Verwendungserklärung übersenden.">> Erinnert mich stark an das Verbot von Messern und Macheten von 6-18 Uhr,> nun nehmen sie halt einen Hammer ;-)
Wo ein Wille ist ist auch ein Weg ...
Ich bin gespannt wann Eisen verboten wird, weil Bombenkörper daraus
bestehen. Oder Beton, weil Übungsbomben daraus gemacht sind.
Ist doch genau das Gleiche wie mit dem Wasserstoffperoxid. Ich finde
nur, daß solche generellen Verbote immer die Falschen treffen.
Wasserstoffperoxid z.B. ist ein super Desinfektionsmittel und Hausmittel
gegen alle möglichen Pilze und Verunreinigungen (ohne daß man erst eine
Bombe damit bauen muss um die Pilze und Verunreinigungen wegzusprengen).
Das Zeug gibt es nun frei verkäuflich nur noch stark verdünnt (glaube
bis 12%), alles darüber nur noch mit Erlaubnis und strenger Kontrolle.
Also 35%iges kaufen und selbst passend verdünnen weil preiswerter...
nicht mehr erlaubt.
Was mich daran ein wenig nervt, wer mit dem Zeug wirklich richtig
Scheiße bauen will, der findet auch einen Weg, das Zeug passend
aufzukonzentrieren. Das ist keine Raketenwissenschaft. Evtl. reicht für
einfache und gerade deswegen echt gefährliche Sprengstoffe wie
Acetonperoxid oder HMTD eine auch Konzentration von 12% aus, weiß ich
nicht genau und werde es auch nicht ausprobieren. Acetonperoxid ist ein
extrem empfindlicher Initialsprengstoff, etwa mit der Stärke von TNT
vergleichbar, der sehr gerne sublimiert (heißt 1..2 Wochen in einem Glas
lagern, Glas aufschrauben - BUMM) und man braucht keine spezielle Säure
dazu, funktioniert mit fast jeder schwachen Säure. Vielleicht nicht
gerade Salzsäure nehmen, sonst bekommt man tolles Tränengas
(Chloraceton) wenn die Sache etwas heißer wird als man wollte.
Wobei man evtl. anmerken sollte, daß hochkonzentriertes
Wasserstoffperoxid auch nicht ganz harmlos ist. Ab etwa 50% (darf man in
Deutschland nicht ohne Erlaubnis haben oder herstellen) bekommt das Zeug
unangenehme Eigenschaften wie die Neigung zu spontaner Zersetzung,
besonders wenn es verunreinigt ist (Metalle). Rummst vielleicht nicht so
stark wie ein echter Sprengstoff, aber die Reaktion kann durchaus
Explosionscharakter haben.
Und das ist auch alles kein geheimes Wissen, ich wette, das kann jeder
selbst im Internet nachlesen.
Aber was ich in diesem Zusammenhang gerne einmal wüsste: Wofür kann man
speziell Natriumpersulfat zum Scheiße bauen verwenden? Klar, irgendwo
als Oxidator, aber für alle Sachen, die ich kenne, für die man einen
Oxidator braucht (z.B. die allseits beliebten Blitzknallsätze), fiele
mir was besseres als Natriumpersulfat ein. Mich hat es jedenfalls sehr
verwundert, daß ich letztens eine Erklärung abgeben musste, daß ich
damit nur meine Platinen ätze, als ich was davon nachgekauft habe. Hat
mir die Laufzeit der ganzen Bauteilbestellung verzögert, aber auf die
Sauerei mit Eisen(III)chlorid habe ich trotzdem keine Lust.
Kaliumpersulfat ist für Sprengstoff usw die erste Wahl, Natriumpersulfat
ist dasselbe in grün, reagiert vielleicht nicht ganz so stark, aber
richtet immer noch genug Schaden an. Beliebter Versuch war mal das Zeug
zu Zucker dazugeben. Ergebnis, laut diverser Filmchen eine spontane
Selbstentzündung.
Ganz früher muss ja Vorox, das muss so ne Art Unkrautvernichter gewesen
sein, ne ganz ähnliche Wirkung gehabt haben. Das muss aber schon an die
40 JAhre her sein, dass es das zu kaufen gab. Das sind aber alles ganz
theoretische Erkenntnisse, praktisch damit rumgespielt hab ich nie. Da
wär mir schon Schwarzpulver zu gefährlich.
Uli S. schrieb:> Kaliumpersulfat ist für Sprengstoff usw die erste Wahl
Du verwechselst das mit Perchloraten.
Hat aber mittlerweile nichts mehr mit Bleiakkus zu tun.
Uli S. schrieb:> Ganz früher muss ja Vorox, das muss so ne Art Unkrautvernichter gewesen> sein, ne ganz ähnliche Wirkung gehabt haben.
ich kenne die Kombination UnkrautEx mit Zucker.
https://de.wikipedia.org/wiki/UnkrautEx
Hat mächtig gequalmt und ordentlich gebrannt. Das waren noch Zeiten
damals ....
Jörg W. schrieb:> Hat aber mittlerweile nichts mehr mit Bleiakkus zu tun.
Da der Akku mittlerweile vergeben ist, mag’s ja in Ordnung sein, sich
ein wenig über die Idiotie der Gesetzgebung zu H₂SO₄ auszulassen.
Letztlich hat’s ja durchaus auch etwas mit Naturwissenschaft zu tun, und
ist hier im Forum nicht so völlig daneben. Wenn’s absolut nicht passend
erscheint, halt löschen.
Jörg W. schrieb:> Du verwechselst das mit Perchloraten.
Dachte ich zunächst auch, und hab daraufhin nachgeschaut: die
Eigenschaften von Kaliumperoxodisulfat (würde einem „Kaliumpersulfat“
noch am ehesten entsprechen) passen durchaus zur Beschreibung.
Insbesondere neigen die meisten Perchlorate in Verbindung mit Zucker
nicht zur spontanen Selbstentzündung, mit Kaliumperoxodisulfat wär’s
durchaus vorstellbar (das Zeugs zersetzt sich unter
Umgebungsbedingungen, die in einem Gemisch mit Zucker vorliegen würden,
selbst immer schneller, bis es dann zu Flammenbildung kommen mag).
Der Kontext zu H₂SO₄ wäre, dass man damit aus KOH (oder besser noch
K₂CO₃, das schäumt und sprudelt dann recht hübsch) K₂SO₄ darstellen, und
daraus wiederum mittels Elektrolyse besagtes K₂S₂O₈ erhalten kann. Kann
man aber nicht als Begründung für das Verbot von Schwefelsäure >15%
heranziehen: die Umsetzung von Kaliumhydroxid oder -carbonat zu
Kaliumdisulfat funktioniert quasi mit beliebig geringer
Säurekonzentration (davon, dass Kaliumdisulfat frei erhältlich ist, will
ich hier gar nicht mal weiter reden …). Ich würde sogar soweit gehen:
wer das Verbot erlassen hat, muss Chemie in der Schule abgewählt haben –
ansonsten wäre ihm die Idiotie aufgefallen, die Konzentration von
ausgerechnet Schwefelsäure einzuschränken. Einem Stoff, der sich mit
einfachsten Mitteln auf 96% bringen lässt.
[„Die klügsten Männer der Welt“ summend …]
Jack V. schrieb:> Ich würde sogar soweit gehen: wer das Verbot erlassen hat, muss Chemie> in der Schule abgewählt haben – ansonsten wäre ihm die Idiotie> aufgefallen, die Konzentration von ausgerechnet Schwefelsäure> einzuschränken. Einem Stoff, der sich mit einfachsten Mitteln auf 96%> bringen lässt.
Genau das hatte ja Carsten hier schon mal vorgerechnet.
(Unsinnige) Begründung des Verbots ist wohl, dass man damit Nitriersäure
herstellen kann.
Was ich an dem Verbot von Schwefelsäure nicht verstehe: Für Nitriersäure
fehlt immer noch die Salpetersäure. Oder wenn man diese mit Hilfe von
Schwefelsäure gewinnen möchte, fehlt das passende Nitrat.
Die Nitrate an sich (als Beispiel mal Kaliumnitrat KNO3) sind für die
meisten Hobby-Bombenbastler ausreichend, um sich damit einen
Blitzknallsatz zu mischen, der eine beträchtliche Sprengkraft entwickeln
kann. Polenböller z.B. sind mit Blitzknallsätzen gefüllt. Wo ist da die
Notwendigkeit, daraus die Salpetersäure mit Hilfe von Schwefelsäure zu
gewinnen? Daran haben die überhaupt kein Interesse, für die ist das
Kaliumnitrat der wertvollere Stoff.
Oder auch das besonders beliebte Ammoniumnitrat. Wenn man sowas hat,
z.B. aus Dünger gewonnen, braucht man keine Salpetersäure und erst recht
keine Schwefelsäure. Das Ammoniumnitrat alleine reicht als Grundstoff
für sehr starke Sprengstoffe, z.B. wird ANFO immer noch gerne im Bergbau
eingesetzt. Das ist nichts weiter als Ammoniumnitrat und etwas Heizöl.
Ammoniumnitrat detoniert in Verbindung mit fast allem, was es oxidieren
kann wenn es eine genügend starke Initialzündung bekommt. Das geht sogar
mit Aluminiumpulver (Ammonal, wurde in den Weltkriegen in großer Menge
eingesetzt). Viele dieser Gemische sind schwer zu zünden (kommerzielle
Sprengkapsel alleine reicht nicht und braucht eine Boosterladung), aber
wenn einem die Sicherheit und das eigene Leben egal ist, ist das kein
Problem - denn eine große Menge Initialsprengstoff tut's auch.
Also die Salpetersäure als wichtigen Grundstoff für Sprengstoffe zu
betrachten und zu verbieten kann ich noch halbwegs verstehen. Oder
bestimmte Reinstoffe wie z.B. das Ammoniumnitrat. Aber das war's dann
auch.
Der Gesetzgeber sollte einfach mal lernen, daß er mit solchen Verboten
rein gar nichts erreicht, weil sich dermaßen hoch kriminelle Täter
leider nicht an Gesetze halten. Gerade die werden Wege finden, wie sie
trotzdem an das Zeug herankommen und weil's verboten ist, passen sie
noch viel besser darauf auf, daß sie beim Kauf nicht entdeckt werden.
Das ist genau so bescheuert wie die ständige Diskussion um die
Verschärfung der Waffengesetze nach irgendwelchen Amokläufen, bei denen
der Täter eine Schusswaffe verwendete. Damit nimmt man den ehrlichsten
und am besten überwachten und durchleuchteten Personen unserer
Gesellschaft ihre Waffen weg. Hey, wenn man eine Waffenbesitzkarte und
eine Waffe hat, kann man zuhause jederzeit unangemeldeten Besuch
bekommen und dann wird kontrolliert, daß alle Papiere/Nachweise
lückenlos vorhanden sind und Waffe und Munition vorschriftsmäßig im
verschlossenen Waffenschrank verwahrt sind. Außerdem muss man deutlich
mehr als der Normalbürger aufpassen, daß man sich keine Verfehlungen im
Leben leistet - sonst droht der Widerruf der WBK wegen
Unzuverlässigkeit. Wer mit einer Kanone Scheiße bauen möchte, hat es
entschieden einfacher, wenn er sich für vergleichsweise wenig Geld eine
illegale Kanone besorgt. Das hat mit gesetzestreuen Sportschützen rein
gar nichts zu tun. Man könnte allen Sportschützen alle ihre Waffen
wegnehmen - und es würde in Sachen Amoklauf mit Schusswaffen rein gar
nichts verändern, weil derartige Täter einfach nicht von diesen Gesetzen
und Verboten tangiert werden. Die machen's einfach trotzdem und sowieso
auf anderen Wegen - wird Zeit, daß die Politik das mal lernt.
Oder nur um mal aufzuzeigen wie sinnlos diese Verbote sind - angenommen
ein Sportschütze erweist sich als unzuverlässig und ihm werden alle
Waffen weggenommen. Okay, dann hat er keine mehr und bekommt keine
legale Waffe mehr und das finde ich auch richtig so - aber sollte der
nun tatsächlich einen Amoklauf begehen wollen, was hindert den nun
daran, sich als Ersatz für seine legale Waffe eine illegale zu besorgen?
Richtig, genau gar nichts.
Ich denke, diese Verbote haben ein Ausmaß erreicht, an dem sie nur noch
dem Normalbürger schaden. Man wird es auf diesem Wege nicht schaffen,
irgendwelche Straftaten zu verhindern, weil alle, die von diesen
Verboten betroffen sind, sowieso keinen Scheiß damit bauen. Und alle,
die mit sowas Scheiße bauen, finden andere Wege der Beschaffung. Auch
wenn man die Verfügbarkeit mancher Stoffe erschwert, sie sind ja
deswegen nicht aus der Welt.
Naja, verstehe ich nicht. Vielleicht mag mir jemand erklären wie das was
bringen soll oder was es bringen soll.
> Altern eigentlich solche unbefüllten Akkus?
Noe. Pollin hat mal vor >10Jahren einen 4V Bleiakku aus Bundeswehr
bestaenden der 70er verkauft. Hat problemlos funktioniert
nachdem ich da Saeure eingefuellt habe.
Der hatte sogar eine eingebaute Plastikkugel welche den
Ladezustand angezeigt hat.
Vanye
Christian M. schrieb:> Martin L. schrieb:>> Weiß einer, warum der Verkauf verboten wurde?>> Weil man damit, wie auch immer, Bomben basteln kann. Das ist jetzt mal> kein Witz!
Bei der für diesen Zweck zu niedrig konzentrierten Batteriesäure ist der
unausgesprochene Grund, daß gewisse Kulturkreise sich damit regelmäßig
in plastischer Chirurgie an ihren Ex-Frauen üben. Ähnlich wie ja die
gesamte Chemikalienverbotsverordnung, Messerverbotszonen etc. eigentlich
nur eine klar abgegrenzte kleine Gruppe meint, aber die
Gesamtbevölkerung betrifft.
Vor der RAF war außer dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, was
wohl zur Erfüllung des Tatbestands eines gewisses Volumens an Schädigung
und Gefährdung bedurfte, nichts strafbar. Heute kommt man mit
Fahndungsfoto in der Tagesschau, wenn man im Baumarkt Aceton kauft.
> plastischer Chirurgie an ihren Ex-Frauen
Dafür braucht man keine Schwefelsäure, dafür reicht jede ggf. stärkere
Säure oder man könnte auch auf Basen ausweichen, die verursachen genau
die gleichen Verätzungen. Oder falls das alles irgendwann verboten ist,
reicht heißes Wasser oder Öl, das kann man noch deutlich höher erhitzen.
Sowas ist einfach mal zu einfach, es macht keinen Sinn, irgendwelche
Stoffe wegen diesen Idioten zu verbieten weil man damit nichts
verhindern kann. Die wirksame Maßnahme wäre eine besonders langjährige
Haftstrafe für sowas, am besten die dauerhafte Abschiebung in ein
Straflager im Heimatland. Dort kostet die Verwahrung entschieden weniger
als in Deutschland und nochmal einreisen dürfen sollten solche Subjekte
sowieso niemals wieder.
Aceton gibts im Baumarkt noch relativ problemlos, ist ein gutes
Lösungsmittel, etwas aggressiver als Isopropanol, das ich gerne als
Reiniger beim 3D-Druck oder für Platinen verwende. Salzsäure gibt's auch
noch.
Ben B. schrieb:> irgendwelche> Stoffe wegen diesen Idioten zu verbieten weil man damit nichts
Wenn die wüssten was man mit einem Akkuschrauber +xxl Bohrer oder
Kettensäge so alles anrichten könnte.... Eine Akkukettensäge z.B. gehört
verboten, weil sofort einsatzbereit!
Wie gesagt, alles Blödsinn und blinder Aktionismus von Leuten, die von
sowas keine Ahnung haben bzw. ich mutmaße mal, nicht mal die
"Vertriebswege" von Leuten kennen, die mit sowas wirklich Mist bauen
wollen.
Meine, von mir aus darf man ja gerne den Verdacht hegen und mal genauer
hinschauen wenn jemand größere Mengen der problematischen Chemikalien
kauft. Aber sie der Allgemeinbevölkerung wegzunehmen und die Kriminellen
kommen trotzdem irgendwie dran, ja sorry aber das kann's doch auch nicht
sein. Ich fühle mich da jedenfalls irgendwie für anderer Leute Scheiße
bauen bestraft und unter Generalverdacht gestellt.
Es ist ja sogar schon Natriumhydroxid verboten. Find ich völlig absurd,
zusammen mit Salzsäure kann man damit enorm teures Salzwasser
herstellen.
Aber als Kloreiniger ists weiterhin zu haben, man brauchts auch zur
Seifenherstellung. Oder zum Beizen von Alu. Sonst fällt mir nicht viel
ein, was man ohne Chemielabor mit jeder Menge anderen Pülverchen damit
anfangen könnte.
Ben B. schrieb:> Das ist genau so bescheuert wie die ständige Diskussion um die> Verschärfung der Waffengesetze nach irgendwelchen Amokläufen, bei denen> der Täter eine Schusswaffe verwendete. Damit nimmt man den ehrlichsten> und am besten überwachten und durchleuchteten Personen unserer> Gesellschaft ihre Waffen weg. Hey, wenn man eine Waffenbesitzkarte und> eine Waffe hat, kann man zuhause jederzeit unangemeldeten Besuch> bekommen und dann wird kontrolliert, daß alle Papiere/Nachweise> lückenlos vorhanden sind und Waffe und Munition vorschriftsmäßig im> verschlossenen Waffenschrank verwahrt sind. Außerdem muss man deutlich> mehr als der Normalbürger aufpassen, daß man sich keine Verfehlungen im> Leben leistet - sonst droht der Widerruf der WBK wegen> Unzuverlässigkeit.
Soweit die Theorie. Hier kommt die Praxis:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Amok-Tat-bei-Zeugen-Jehovas-Polizei-ermittelt-gegen-Beamten,amoklauf186.html
Naja, das einzige, was ich daraus hervorlese ist, daß der ach so tolle
Staatsapparat schon jetzt nicht mehr in der Lage zu sein scheint, die
bereits geltenden Gesetze zeitnah durchzusetzen. Eine Verschärfung der
Gesetzeslage wird daran ganz sicher etwas ändern... :]
Es zeigt ja auch, daß die bestehenden Gesetze eigentlich ausreichend
gewesen wären und eine Verschärfung daher gar nicht notwendig ist.
Wie gesagt, es spielt im Endergebnis leider einfach keine Rolle. Man
erreicht damit nur, daß ein ex-Sportschütze die Tat nicht mit einer
legalen Waffe begeht, sondern mit einer illegalen wenn er das wirklich
will. Die funktioniert leider genau so gut und die Opfer sind hinterher
genau so tot. Selbst wenn es in Deutschland keine legalen Waffen mehr
gäbe, würde sich daran nichts ändern.
Schusswaffen sind ja auch nicht das einzige Problem, es gäbe für solche
Täter ja auch Alternativen wie Hieb- und Stichwaffen oder es gab bereits
Durchgeknallte, die sich für ihren Amoklauf einen Flammenwerfer gebaut
haben. Was, das ist verboten? Na dann werden sich Amokläufer ganz sicher
keinen mehr bauen... Was denkt ihr denn was passiert wäre, wenn der
nicht "nur" mit einer Pistole in diese Kirche reingerannt wäre, sondern
wenn er sie mit einem Flammenwerfer gestürmt hätte. Ich weiß nicht, wie
viele Leute in dem Raum waren, aber ich vermute, die wären alle komplett
hin gewesen und nicht "nur" ein paar, die er mit seiner Pistole
getroffen hat.
Man kann die Probleme mit Amokläufen nur verhindern, wenn man den ganzen
Amoklauf verhindern kann. Vielleicht sollte sich die Gesellschaft mal
fragen, wie man das schaffen könnte oder wie man den Menschen helfen
könnte bevor sie durchdrehen. Es dreht ja niemand ohne Grund durch, die
meisten dieser Taten sind Monate im Voraus geplant und vorbereitet. Das
gilt auch für Selbstmörder, die "nur" sich selbst killen und keine
anderen in ihren Augen schuldigen mitreißen. Von denen handeln auch nur
sehr wenige spontan aus Affekt. Mich würde echt mal interessieren wieso
da angeblich niemand was bemerkt und ob es etwas gibt, was man ihnen
geben könnte, damit sie diese Tat nicht begehen. Das wäre mal 'ne
sinnvolle Maßnahme anstatt nutzloser Verbote. An dieser Stelle muss sich
was verändern, dann bringt es auch was.
Das kommt drauf an, was Du damit meinst. Ich vermute aber, daß die Frage
danach wieder nur in stupider Polemik endet, oder in welchem Supermarkt
außerhalb einer amerikanischen Luftwaffenbasis bekommt man hier einen
scharfen AR-15 Halbautomaten und einige hundert Schuss Munition gleich
dazu?
Falls jemand eher im Süden von Deutschland wohnt - bei uns in Österreich
gibts es sowohl Schwefelsäure als auch Wasserstoffperoxid ganz normal zu
kaufen.
Ben B. schrieb:> Naja, das einzige, was ich daraus hervorlese ist, daß der ach so tolle> Staatsapparat schon jetzt nicht mehr in der Lage zu sein scheint, die> bereits geltenden Gesetze zeitnah durchzusetzen. Eine Verschärfung der> Gesetzeslage wird daran ganz sicher etwas ändern... :]
Im Großen ind Ganzen wöre ich insoweit bei Dir; hier aber sehe ich
tatsöchlich Optimierungspotential: Ist es wirklich erforderlich oder
auch nur sinnvoll, dass ein Spirtschütze Dutzende Magazine für eine
einzige Waffe erwerben und besitzen darf?
>> Es zeigt ja auch, daß die bestehenden Gesetze eigentlich ausreichend> gewesen wären und eine Verschärfung daher gar nicht notwendig ist.
Genau das eigentlich nicht. Die Vielzahl der Magazine hatte ich schon
erwähnt; das ominöse Schriftwerk des Täters hätte nach Ansicht zweier
Gutachter auch keinen Alarm ausgelöst, der zu einer psychiatrischen
Untersuchung geführt hätte, weshalb das Missverständnis der Beamtin
keine Folgen haben konnte. Und selbst wenn das "Buch" untersucht worden
wäre: eine Hinderungswirkung hätte das nicht haben können, denn der
Betroffene hätte lediglich die Aufforderung erhalten, innerhalb einer
bestimmten Frist sich begutachten zu lassen; ein "vorläufiges Ruhen"
seiner WBK wäre damit nicht verbunden gewesen.
Das Fehlverhalten der Prüfer bei derxSachkundeprüfung kann zwar nicht
hinweggedacht eerden, ohne dass die Tat entfiele, aber die Kausalität
für die Tat dürfte eher zufällig sein: Mit bestandener Sachkundprüfung
hätte der Täter möglicherweisexnochcsachkunduger gemordet.
Aber genug OT; es ging nur darum, dass nicht jede Sicherheitsvorschrift
sinnlis ist, auchcwenn sich dadurchckeine absolute Sicherheit erzielen
lässt.
Ben B. schrieb:> Man kann die Probleme mit Amokläufen nur verhindern, wenn man den ganzen> Amoklauf verhindern kann.
Das wäre in der Tat wünschenswert. Aberxnachbar?
> Vielleicht sollte sich die Gesellschaft mal> fragen, wie man das schaffen könnte oder wie man den Menschen helfen> könnte bevor sie durchdrehen. Es dreht ja niemand ohne Grund durch, die> meisten dieser Taten sind Monate im Voraus geplant und vorbereitet.
Interessant. Was sagt destatis dazu? Oder gehört das zur
AllgemeinBILDung?
> Das> gilt auch für Selbstmörder, die "nur" sich selbst killen und keine> anderen in ihren Augen schuldigen mitreißen. Von denen handeln auch nur> sehr wenige spontan aus Affekt.
Ja, was denn nun - spontan oder aus Affekt?
> Mich würde echt mal interessieren wieso> da angeblich niemand was bemerkt
Vorsicht, insbesondere die Schulattentäter waren zuvorxaufgefalken. Wenn
Du genau hinsiehst, wirst Du feststellen, dass man die jungen Kerle mit
ihren alterstypidchen Dorgen und Problemen allein gelassen hat. So etwas
wird freilich niemand in ein Gutachten schreiben.
> und ob es etwas gibt, was man ihnen> geben könnte, damit sie diese Tat nicht begehen.
1. Alkohol 2. THC 3. DFL 4. DSDS 5. RTL II 6. ...
> Das wäre mal 'ne> sinnvolle Maßnahme anstatt nutzloser Verbote. An dieser Stelle muss sich> was verändern, dann bringt es auch was.
Wenn Du genau hinsiehst, dann sollte Dir auffalken, dass das Angebot
erheblich erweitert wird.
Percy N. schrieb:> tatsöchlich Optimierungspotential: Ist es wirklich erforderlich oder> auch nur sinnvoll, dass ein Spirtschütze Dutzende Magazine für eine> einzige Waffe erwerben und besitzen darf?
Und ist es erforderlich, dass er das Zeug zu Hause aufbewahren muss?
Schießen darf er ja ohnehin nur in seinem Verein, egal wie groß das
eigene Grundstück ist.
Markus L. schrieb:> Falls jemand eher im Süden von Deutschland wohnt - bei uns in Österreich> gibts es sowohl Schwefelsäure als auch Wasserstoffperoxid ganz normal zu> kaufen.
Aber wehe, Du führst diese Sachen verbotenerweise nach D ein.
Früher gabs da sogar schon mal Probleme mit 80%-igen Alkohol.
(sog. Strohrum)
Soul E. schrieb:> Und ist es erforderlich, dass er das Zeug zu Hause aufbewahren muss?> Schießen darf er ja ohnehin nur in seinem Verein, egal wie groß das> eigene Grundstück ist.
Das ist schon länger Gegenstand erbitterter Diskussion. Dafür sprechen
erhebliche Gründe: Die Alternative wäre, dass jeder Verein anseinem
Schießstand ein Zeughaus unterhalten müsste. Dues wäre nicht
nurxaufwendig, sondern auch extrem gefährlich, denn so hätten Steaftäter
durchceinen einzigen Einbruch yzugriff auf einen Vielzshl scharfer
Waffen nebst Munition. Dazu kommt, dass Spirtschützen ihre Munition gern
selbst befüllen; es wäre vermutlich kaum zumutbat, dieses (und ggf das
Laborieren) ausschließlich im Vereinshaus durchzuführen.
Anders als für die Sportschützen könnte ich Deinen Einwand alkerdings
für Traditionsschützen nachvollziehen; die aber sind der Politik aus
nageliegenden Gründen heilig.
Naja, das Magazin so einer Waffe ist ein kleines Plastikteil... Klar
finde ich es bedenklich wenn sich jemand 40 Magazine für eine Waffe
besorgt... da bin ich komplett Deiner Meinung. Aber das wird schwer zu
kontrollieren sein. Ich müsste mich da nochmal informieren, aber
wahrscheinlich darf solche Magazine sogar jeder haben, da man mit dem
Magazin ohne Waffe keinen Schaden anrichten kann. Dafür würde die Waffe
und die (scharfe) Munition fehlen.
Bei einer normalen Handfeuerwaffe passen so 10..15 Schuss ins Magazin.
Selbst wenn man mal drei Magazine als "übliche Menge" festlegen würde,
ist das mehr als genug für einen Amoklauf. 2..3 Waffen (sind bei
Pistolen-Sportschützen durchaus üblich, oft in verschiedenen Kalibern),
sind so 100..150 Schuss, vielleicht auch 200... Da braucht man keine 40
Magazine für eine Waffe für.
Was den Rest des ersten Beitrages angeht... man braucht zum "Rumballern"
mit so einer Waffe keine besondere Sachkunde. Jedes Kind kriegt raus,
wie rum die Patronen ins Magazin gehören, wie das Magazin in die Waffe
muss und wie man sie fertigladen kann. Wenn man es gezielt wissen möchte
reichen dafür 2..3 Actionfilme oder ein bißchen Youtube, danach weiß man
Bescheid. Es ist auch keine Kunst, mit so einer Waffe handlungssicher zu
werden, das kann man ohne Munition bis zur Vergasung üben. Alternativ
mit einer Schreckschusswaffe, die sind in der Handhabung mit den
scharfen Modellen identisch (nur der Lauf und die Munition ist anders).
Sachkunde sind eher so Themen wie die Teile der Waffe heißen, wie sie
funktionieren, wie man Waffenstörungen sicher(!) behebt, oder auch der
Umgang mit der Waffe auf dem Schießstand (etwa keine fertiggeladene
Waffe herumliegen lassen oder so'n Blödsinn), viele rechtliche Themen
(z.B. was bedeutet Führen einer Waffe, wer darf das, etc.), Verwahrung
und Transport von Waffen, Munitionssachkunde... für sowas interessieren
sich solche Straftäter nicht und leider brauchen sie es auch nicht,
damit sie eine Waffe bedienen können.
Es gibt da auch eine Menge "unnützes" Zeug, etwa daß Sportschützen nicht
auf Mannscheiben schießen dürfen, nicht aus der Bewegung schießen
dürfen, nicht aus einer Deckung schießen dürfen... etc. Das ist den
Behörden vorbehalten, aber ich schrieb bereits irgendwo, daß man sowas
problemlos bei der Bundeswehr üben kann oder beim Paintball oder Laser
Tag. Also auch alles nur halbgares Zeug bzw. wer ganz gut auf erlaubte
Zielscheiben ist, der hat auch kein Problem, andere Dinge zu treffen.
Zum zweiten Beitrag... Ich habe natürlich leider keine Patentlösung für
sowas, sonst würde ich versuchen, diese umzusetzen.
>> und ob es etwas gibt, was man ihnen>> geben könnte, damit sie diese Tat nicht begehen.> 1. Alkohol 2. THC 3. DFL 4. DSDS 5. RTL II 6. ...
Alles weitgehend frei verfügbar, scheint nicht das zu sein,
was solche Leute brauchen.
Ich habe schon mehrfach gelesen, daß viele dieser Täter ihren Amoklauf
oder Selbstmord erstaunlich lange im Voraus planen oder vorbereiten.
Bestes Beispiel wäre wieder die illegale Waffe, die sich solche Leute
beschaffen. Daß solche Taten im Affekt passieren (etwa von der Frau
verlassen usw.) soll vergleichsweise selten sein. Man hört ja auch nur
von den Extrembeispielen, die eben wirklich öffentlichkeitswirksam
durchdrehen.
Ich z.B. wäre extrem gerne Triebfahrzeugführer (ugs. Lokführer)
geworden, habe mich aber aufgrund der Selbstmörder dagegen entschieden.
Wenn ich die Zahlen noch korrekt im Kopf habe, dauert es im Schnitt 10
Jahre, bis man einen davon überfährt. Alle, die in diesem Job alt
werden, haben 3..4 Selbstmörder überfahren. Es gibt welche, die haben
ihren ersten schon während der Ausbildungsfahrten erlegt. Leider weiß
man vorher nie wie gut man das wegsteckt, man muß ja dann nach dem
Anhalten auch raus und schauen ob noch was zu machen ist (sonst Anklage
wegen unterlassener Hilfeleistung) und das ist kein schöner Anblick wenn
der Körper noch vorne an der Lok klebt oder zwischen Gleis und Fahrzeug
zermanscht wurde. Wobei letzteres einfacher zu verkraften sein soll,
weil kein Mensch mehr erkennbar ist. Darüber wird in den Medien gar
nicht mehr berichtet - man verspricht sich davon, daß weniger Leute auf
die Idee kommen, sich vor einen Zug zu schmeißen - aber so häufig ist
das leider. Ich war mir unsicher wie gut ich damit klarkomme wenn ich
einen davon erlege und wollte nicht nach ein paar Jahren mit
PTBS-bedingter Berufsunfähigkeit dastehen... also besser doch kein Tf
werden.
> Und ist es erforderlich, dass er das Zeug zu Hause aufbewahren> muss? Schießen darf er ja ohnehin nur in seinem Verein, egal wie> groß das eigene Grundstück ist.
Das ist so wie es hier steht leider nicht korrekt, er darf auf jedem für
seine Waffe zugelassenen Schießstand schießen. Es gibt da ja auch
Wettbewerbe, zu denen hingefahren wird, er muss Munition kaufen
können... es besteht definitiv eine Notwendigkeit, seine Waffen
transportieren und selbst verwahren zu können. Dafür gibt's ja die WBK.
Ohne WBK darfst Du definitiv keine Waffe haben, für die man eine WBK
braucht. Manche Vereine erlauben es, daß Waffen "im Namen des Vereins"
gekauft und auf die WBK des Vereins eingetragen werden. Diese werden
dann im Verein verwahrt, man darf damit im Verein schießen, aber sie
natürlich nicht transportieren. Für Wettbewerbe außerhalb des eigenen
Vereins muss der Verantwortliche des Vereins dann mitfahren, ansonsten
darf man die Waffe nicht mitnehmen. Wenn man dann später eine eigene WBK
hat, wird die Waffe auf der Vereins-WBK gelöscht und auf die eigene
eingetragen, danach darf man die Waffe selbst verwahren und selbst
transportieren.
Ben B. schrieb:>>> und ob es etwas gibt, was man ihnen>>> geben könnte, damit sie diese Tat nicht begehen.>> 1. Alkohol 2. THC 3. DFL 4. DSDS 5. RTL II 6. ...> Alles weitgehend frei verfügbar, scheint nicht das zu sein,> was solche Leute brauchen.
Ob das stimmt, findest Du heraus, wenn Du diese,relativen
Lebensnotwendigkeiten abschaffst bzw verbietest. Aber sag mir vorher
Bescheid, damit ich mich in Sicherheit bringen kann.
Ben B. schrieb:> Naja, das Magazin so einer Waffe ist ein kleines Plastikteil... Klar> finde ich es bedenklich wenn sich jemand 40 Magazine für eine Waffe> besorgt... da bin ich komplett Deiner Meinung. Aber das wird schwer zu> kontrollieren sein.
Man müsste die lediglich erlaubnispflichtig machen bzw halten und
verpflichtend in die WBK eintragen.
Ich frage mich allerdings, wo der Hamburger Täter seine Magazine
aufbewahrt hat. Bei der Nachschau war den Beamten nichts Ungewöhnliches
aufgefallen außer einer einzelnen Patrone, die nicht unter Verschluss
gewesen war. Eine größere Anzahl Magazine wäre ihnen vermutlich
aufgefallen, weshalb der Tätef sie anderweitig verstaut haben dürfte
(abmunitioniert, natürlich).
> Man müsste die lediglich erlaubnispflichtig machen bzw halten> und verpflichtend in die WBK eintragen.
Könnte man machen. Aber in welcher Menge? Nur eines oder drei Stück pro
Waffe? Ich habe doch oben schon geschrieben, daß nur drei Stück pro
Waffe völlig ausreichend währen, um 100..200 Schuss in schneller Folge
abfeuern zu können. Das ist immer noch so viel, daß es bei einem
Amoklauf keinen Unterschied macht. Und das wären Zahlen für
gesetzestreue Amokläufer. Nicht für Amokläufer, die auf Gesetze scheißen
(und ich vermute, das ist die deutliche Mehrzahl). Nochmal, wir als
Gesellschaft werden dieses Problem nicht mit (neuen) Gesetzen los, wir
gängeln nur gesetzestreue Sportschützen.
Meiner Meinung nach wäre der Kauf von 40 Magazinen für eine Waffe ein
deutliches Alarmsignal gewesen, daß da irgendwas im Argen sein könnte.
Aber dann muss man das auch ausreichend lange vorher feststellen und
schnell handeln. Wenn es jemand drauf anlegt, braucht ein Sportschütze
zwischen so einer Beschaffung und der Tat nur ein paar Stunden. Das ist
auch der einzige Vorteil, den ein Sportschütze gegenüber einem Täter mit
einer illegalen Waffe hätte. Letzterer hat es schwerer, in kurzer Zeit
viel Munition zu beschaffen. Allerdings... 'ne Handfeuerwaffe mit zwei
Magazinen und einer 50er Schachtel Munni dazu dürfte auf dem
Schwarzmarkt ein sehr übliches Paket sein. Allein sowas wäre für einen
Amoklauf wie den von Hamburg leider völlig ausreichend.
Eine Nachschau bei solchen Tätern bringt nicht viel, denn die 40
Magazine hatte er vermutlich bei sich. Eine einzelne Patrone, die ihm
zuhause runtergefallen ist... für einen Sportschützen wäre das schlecht,
weil nicht ordnungsgemäß gelagerte Munition, spätestens beim zweiten Mal
bekommt man ein Problem. Für so einen Täter ist das komplett irrelevant,
bestrafen kann man den sowieso nicht mehr.
Ben B. schrieb:> Nochmal, wir als> Gesellschaft werden dieses Problem nicht mit (neuen) Gesetzen los, wir> gängeln nur gesetzestreue Sportschützen.
Verstehe ich Dich richtig: Wenn der Erwerb und Besitz von Magazinen auf
zB drei Stück pro Waffe begrenzt wird, dann ist das eine unzumutbare
Gängelung?
Ben B. schrieb:> Nur eines oder drei Stück pro> Waffe? Ich habe doch oben schon geschrieben, daß nur drei Stück pro> Waffe völlig ausreichend währen, um 100..200 Schuss in schneller Folge> abfeuern zu können.
Das Argument erinnert mich an das Bezirksamt Altona, das sich vor langen
Jahren weigerte, vor einer Kita Tempo 30 anzuordnen (man merkt, lange
her ...) mit der Begründung, dort fahre doch eh niemand wesentlich
schneller als 50 ...
Ben B. schrieb:> Eine Nachschau bei solchen Tätern bringt nicht viel, denn die 40> Magazine hatte er vermutlich bei sich.
Gefunden wurden sie jedenfalls nicht.
> Eine einzelne Patrone, die ihm> zuhause runtergefallen ist... für einen Sportschützen wäre das schlecht,> weil nicht ordnungsgemäß gelagerte Munition, spätestens beim zweiten Mal> bekommt man ein Problem.
Er hat sich darüber auch entsetzlich aufgeregt; die Beamte mussten ihn
geradezu trösten.
Ich halte die Magazinbegrenzung durchaus für sinnvoll. Ja, die lässt
sich umgehen. Aber das ist ein Schritt in die Illegalität vor der
eigentlichen Tat, aber zjm Glück kein Dammbruch.
> Verstehe ich Dich richtig: Wenn der Erwerb und Besitz von Magazinen> auf zB drei Stück pro Waffe begrenzt wird, dann ist das eine> unzumutbare Gängelung?
Das meiner Meinung nach nicht, aber es wäre eine dieser Vorgaben, die im
Extremfall einfach rein gar nichts bringt.
Was aus meiner Sicht unzumutbar ist, daß sich die Gesetze immer mehr
dahin entwickeln, daß jedem, der in den Schießsport möchte, erst einmal
unterstellt wird, er sei Kloppi, Selbstmörder, Amokläufer oder ein
islamischer Terrorist und nun soll er erstmal das Gegenteil beweisen.
Mich stört diese Unterstellung gegen unbescholtene Bürger. Das beißt
sich einfach mit anderen Grundwerten unseres Rechtsstaates, in dem wir
eigentlich leben sollten. Selbst in einem Strafverfahren gilt die
Unschuldsvermutung, heißt der Angeklagte gilt so lange als unschuldig,
bis seine Schuld bewiesen und er rechtskräftig verurteilt worden ist.
Beim Sportschützen scheint das anders herum zu sein, der gilt erstmal
als schuldig der schlimmsten Straftaten und muss seine Unschuld
beweisen, bevor er zu Sportzwecken oder einfach nur für das Hobby eine
Waffe erwerben darf. Natürlich muss man solche Leute vor Erteilung einer
WBK überprüfen und durchleuchten, man muß so gut wie möglich sicher
stellen, daß der mit einer Waffe höchstwahrscheinlich keine Gefahr
darstellt (besser kann es ein Gutachten sowieso nicht, man kann
niemandem hinter die Stirn schauen) aber man darf nicht jeden, der sich
für Waffen interessiert, direkt als Terroristen hinstellen.
Und ich sags auch gerne nochmal - das gilt für die gesetzestreuen
Bürger, die nur in einem vergleichsweise winzigen für die relevanten
Taten verantwortlich sind. Man erreicht nichts bei Straftaten, die mit
illegalen Waffen durchgeführt werden. Für mich stellt sich da einfach
die Frage der Verhältnismäßigkeit. Man nimmt ja auch nicht allen ihre
Autos weg oder erlaubt nur 10 Liter Sprit im Tank, nur weil ab und zu
ein Durchgeknallter sowas tragischerweise als Waffe verwendet und damit
absichtlich Passanten überfährt. Wir werden auf dieser Welt keine
100%ige Sicherheit erreichen, egal wie wir es versuchen. Wir schränken
uns als Gesellschaft nur völlig unnötig selbst ein, zumindest ohne, daß
wir einen echten Nutzen dadurch erlangen.
Und naja... wenn Beamte einen Sportschützen kontrollieren und finden
ohne eine echte Hausdurchsuchung - also nur durch sich nur mal umschauen
- bereits eine scharfe Patrone, die irgendwo außerhalb des Safes
herumliegt... sorry aber da kenne ich wenig Mitleid. Jeder Sportschütze
weiß, wie empfindlich dieses Thema ist und daß sowas nicht sein darf. Da
muss man einfach aufpassen wenn man zuhause mit Munition hantiert, da
kann man nun wirklich von jedem Sportschützen entsprechende Sorgfalt
verlangen. Beim ersten Mal wird einem auch vermutlich nicht der Kopf
abgerissen wenn der Rest einwandfrei war. Wenn es so läuft wie es sein
sollte, bekommt der in nächster Zeit öfter Besuch und wenn dann alles in
Ordnung ist, dann sollte es damit auch gut sein. Fällt er bei der
nächsten Kontrolle erneut mit sowas auf, dann sieht's natürlich schlecht
aus und das meiner Meinung nach auch zu Recht.
Ben B. schrieb:> Das meiner Meinung nach nicht, aber es wäre eine dieser Vorgaben, die im> Extremfall einfach rein gar nichts bringt.
Ich hingegen hielte es für einen Bonus, wenn es in dem einen oder
anderen weniger extremen Fall auch nur einen einzigen Verletzten ider
gar Toten verhindern könnte.
Ben B. schrieb:> Was aus meiner Sicht unzumutbar ist, daß sich die Gesetze immer mehr> dahin entwickeln, daß jedem, der in den Schießsport möchte, erst einmal> unterstellt wird, er sei Kloppi, Selbstmörder, Amokläufer oder ein> islamischer Terrorist und nun soll er erstmal das Gegenteil beweisen.
Nun, das wird so zwar nicht unterstellt, aber sei's drum. Interessant
finde ich insoweit eher, dass auch Inhaber eines Jagdscheines separat
eine waffdnrechtliche Erlaubnis benötigen. Rechtfertigen lässt sich das
vermutlich durch die Sachkundeprüfung.
Stört Dich eigentlich auch die Führerscheinoflicht?
Findest Du es unzumurbar, dass Du kein funktionierendes MG 42 nebst Gurt
frei erwerben darfst, im auf Feinem Privatgrundstück mal ein bisschen
richtig Krach zu machen?
Problematisch ist die jüngste Verschärfung, die es in die Beurteilung
einer Behörde stellt, ob ein Verein extremistisch ist und seine auch nur
ehemaligen Mitglieder als waffenrechtlich unzuverlässig gelten,
unabhängig von ihrer oersönlichen Einstellung. Dem Phänomrn der
bewaffneten Reichsbürger wird man so nicht wirksam begegnen könnrn, da
diese Szene kaum formal organisiert ist.
> Interessant finde ich insoweit eher, dass auch Inhaber eines> Jagdscheines separat eine waffdnrechtliche Erlaubnis benötigen.
Naja es sind halt Schusswaffen... logisch, daß sie dafür eine Erlaubnis
und Sachkunde brauchen. Allerdings dürfen sie damit in der freien Natur
herumballern, wohingegen der Sportschütze nur auf den Schießstand darf.
Sie müssen aber auch mehr lernen weil das Tier mit dem ersten Schuss
erlegt werden soll ohne sich lange zu quälen. Da habe ich im Rahmen der
Landwirtschaft auch schon andere Dinge gesehen... aber zum Glück hat der
Idiot das Vieh gar nicht getroffen anstatt nur halb. Ich glaube manche
Wildschweine sind besser dran wenn sie vom Mähdrescher überfahren werden
anstatt daß sie ein Jäger schießt.
> Stört Dich eigentlich auch die Führerscheinoflicht?
Nein. Da muss ich den echten Idiotentest erst hinterher machen wenn
Grund zur Annahme besteht, daß ich zum Führen eines KFZ nicht geeignet
bin. Bei der WBK wird demnächst ein echter Idiotentest verlangt, bevor
man sie bekommt wenn's so weitergeht. Damit bin ich nicht ganz
einverstanden. Ich bin damit einverstanden wenn man prüft, daß der
Antragsteller keinen extremistischen Gruppen angehört oder daß er keine
relevanten persönlichen Probleme hat, daß er ein einwandfreies
Führungszeugnis insbesondere ohne Gewalttaten besitzt - aber damit muss
es dann auch gut sein. Und manche Dinge sind auch nur eine
Momentaufnahme. Persönliches Problem oder Radikalisierung kann Jahre
nach einer einwandfreien waffenrechtlichen Prüfung auftreten, da bringt
ein (bestandener) Idiotentest beim Antrag der WBK gar nichts.
> Findest Du es unzumurbar, dass Du kein funktionierendes MG 42> nebst Gurt frei erwerben darfst, im auf Feinem Privatgrundstück> mal ein bisschen richtig Krach zu machen?
Das kommt drauf an wie man "bisschen richtig Krach machen" definiert.
Ich finde mit Platzpatronen sollte das gestattet sein solange es die
Nachbarn nicht ständig oder über die Maßen belästigt. Also auf einem
großen Grundstück, vielleicht nicht gerade im Schrebergarten.
Da kann man auch mal bei den Böllerschützen schauen, denen ist das
Abfeuern ihrer Kanonen auf großen Grundstücken durchaus erlaubt. Oder
wenn man die Kanonen auf ein Schiff stellt dürfte man damit nach meiner
Kenntnis in internationalen Gewässern sogar scharf schießen. Evtl. löst
man damit politischen Protest der Anrainerstaaten aus, analog zu
Militärübungen, aber erstmal ist niemand da, der das verbietet.
Ben B. schrieb:> Ich bin damit einverstanden wenn man prüft, daß der> Antragsteller keinen extremistischen Gruppen angehört
Und wie prüft man das ? Etwa wie im öffentlcihen Dienst, indem man eine
lange Liste mit Organisationen vorgelegt bekommt die einen
Ausschlussgrund darstellen und man am Ende unterschreiben muss keiner
der Organisationen anzugehören?
Das ist genauso effektiv wie das Kästchen das man ankreuzen muss um
diverse Halbleiter Samples von US Herstellern zu bekommen, das aussagt
das man die Teile nicht im militärischen Kontext einsetzt...
Ben B. schrieb:> Bei einer normalen Handfeuerwaffe passen so 10..15 Schuss ins Magazin.
Bei 9x19 und zweireihigem Magazin sind es eher 16 bis 18 mit
Magazinverlängerung eher 21 + jeweils eine im Lauf...
Uli S. schrieb:> Unkrautvernichter gewesen sein, ne ganz ähnliche Wirkung gehabt haben.> Das muss aber schon an die 40 JAhre her sein, dass es das zu kaufen gab.> Das sind aber alles ganz theoretische Erkenntnisse, praktisch damit> rumgespielt hab ich nie.
Damals, als ich noch ein sehr kleines Kind war, haben die großen Jungs
so Bomben aus Fahrradlenkern gebaut.
Da gab es einen Jungen in der Nachbarschaft, Raphael, der konnte das.
War echt irre laut.
Wollvieh W. schrieb:> Messerverbotszonen
Der Witz ist, dass die gar nicht nötig sind.
Zu öffentlichen Veranstaltungen darf man sowieso kein Messer mitnehmen.
Wenn man das in Münster kontrolliert hätte oder besser noch, den längst
außer Landes gebracht hätte, wäre der Mord nicht passiert.
Es mangelt immer an der Durchsetzung.
Der Typ, der die beiden Polizisten erschossen hat, hatte längst den
Jagdschein entzogen bekommen. Wieso hatte er seine Waffen nicht sichern
lassen müssen oder abgeben müssen?
Der Sportschütze wurde von zwei unabhängigen Leute, wegen
Auffälligkeiten angezeigt.
Ben B. schrieb:> Bei der WBK wird demnächst ein echter Idiotentest verlangt, bevor man> sie bekommt wenn's so weitergeht.
Aktuell werden alle Jagdscheine vor Verlängerung durch den
Verfassungsschutz überprüft.
Irgendwo müssen sie ja noch ein paar Reichsbürger mit Waffen finden.
Ich bin gerade noch so durchgerutscht.
Die anderen warten schon teilweise zwei Monate auf den Jagdschein.
Dass heißt, in dieser Zeit dürfen sie nicht jagen, nicht mal Fallwild
abfangen. Sie dürfen keine Waffen transportieren (nicht einmal zum
Büchsenmacher), geschweige denn, irgendwelche Waffen erwerben.
Allein der Voreintrag für eine Kurzwaffe hatte viele ältere Jäger zum
Straftäter gemacht.
Ich war gerade in der Waffenbehörde, als der Beamte so einen Fall hatte.
Bevor du heute die Waffe aus dem Schrank nimmst, liest du besser noch
einmal das aktuelle Waffengesetz und alle Verordnungen in deinem
Bundesland und am besten auch die der anderen Bundesländer.
Jörg W. schrieb:> Rainer Z. schrieb:>> Ganz aktuell, Nachricht von gestern Abend.>> Was hat das nun noch mit Bleiakkus zu tun?
Weshalb fragst Du nicht Ben B. (Firma: Funkenflug Industries)
(stromkraft), warum er sich seitenlang (!!) und energisch für
einfacheren Schusswaffenzugang in Deutschland einsetzt und was das mit
Bleiakkus zu tun hätte (außer dass die Munition und der Akku aus dem
gleichen Material sind)?
Ergänzende Info in Spiegel.de
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/houston-texas-mann-toetet-fuenf-nachbarn-nachdem-sie-sich-ueber-schuesse-beschwerten-a-d389ab91-a2cd-440f-a3db-059afc58ff73
"Nach Angaben der Website »Gun Violence Archive« gab es in diesem Jahr
schon mehr als 170 Schusswaffenangriffe, bei denen vier oder mehr
Menschen getötet oder verletzt wurden. Schusswaffen sind die häufigste
Todesursache für junge Menschen in den USA." (sic!)
Rainer Z. schrieb:> Weshalb fragst Du nicht Ben B. (Firma: Funkenflug Industries)> (stromkraft), warum er sich seitenlang (!!) und energisch für> einfacheren Schusswaffenzugang in Deutschland einsetzt
Hat er das? Ich hab da nur gelesen, dass es für ihn nicht sinnvoll
erscheint, die derzeitigen Regeln noch weiter zu verschärfen, sondern
die vorhandenen Regeln einfach mal anzuwenden. Tatsächlich hätten die
Vorfälle in D mit legalen Waffen schon durch die konsequente Anwendung
der „alten“ Regeln, nach denen ich vor über zwanzig Jahren meine
Waffensachkunde gemacht habe, verhindert werden können – und nicht durch
immer neue Gängeleien(!!)
Rainer Z. schrieb:> was das mit> Bleiakkus zu tun hätte
Was der Grund war, weswegen ich mich bis zu diesem Beitrag aus dieser
Diskussion rausgehalten habe. Aber irgendwann ist auch mal genug.
Hi,
Der Akku ist, bereits vor einigen Tagen, gut verpackt und daher
wohlbehalten bei mir eingetroffen. Nach Abschluss meiner, in der
nächsten Woche beginnenden, Urlaubsreise (Natürlich zwecks Umweltschutz
als reine Privatperson) werde ich den befüllen und Betrieb nehmen.
Wobei Alterung bei unbefüllten Bleiakkus kein wirkliches Thema ist. Am
Anfälligsten ist da der Kunsstoff, der aber bei Akkus schon etwas sehr
viel beständiger ist, vor allem wenn im Dunklen gelagert.
Die Grundlage für dieses Idiotische "Schwefelsäureverbot" ist eine
EU-Verordnung. Offizielle Begründung dafür ist, wie von anderen ja schon
angedeutet, die Einstufung als Sprengstoffgrundstoff.
Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen
für Explosivstoffe
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32019R1148
Diese Verordnung muss von allen EU Staaten zwingend in nationales REcht
umgesetzt werden. In Deutschland durch das weiter oben von "Vanye R."
verlinkte Gesetzgebungsverfahren.
Das dieses VErbot, insbesondere im Fall von Schwefelsäure ab einer
bestimmten Konzentration, ziemlich idiotischer Aktivismus von
naturwissenschaftlichen Nieten ist, dass wurde hier ja schon öfter
Diskutiert. Bestimmte Konzentrationen eines Stoffes zu verbieten wo man
schon in der Mittelstufe lernt (Zumindest zu meiner Schulzeit nach
Lehrplan noch lernen sollte) das man gerade diesen Stoff durch simples
Kochen bis auf ~96-98% (Azetrop) aufkochen kann.
Von der Idee den Verkauf des Stoffes in bestimmten Konzentrationen in
Flaschen zu verbieten, aber in Plastikverpackungen mit Bleizusatz
weiterhin (weil gar nicht als verbot umsetzbar) problemlos zuzulassen
gar nicht zu reden.
Für jemanden der einen halben Liter (oder auch fünf) Säure für böse
Zwecke nutzen will macht das dann alles ein paar Pfennig teurer, aber
ist nun wirklich überhaupt kein Hindernis!
Ob der Liter Konz. Schwefelsäure nun 10 Euro oder 60 Euro kostet, dass
interessiert einen "Schwerkriminellen" nun wirklich nicht, vergleichen
mit den anderen Kosten ist das rauschen...
Aber die Zahlreichen legalen Hobbverwender (z.B. Galvanik,
Akkubefüllung, Naturwissenschaftliche Versuche in Chemie oder
Elektrochemie) werden gegängelt, gar in die Illegalität abgedrängt wenn
die sich dann (in ungeschickter weise) selber durch Aufkonzentration
helfen. Denn seit letztem Jahr ist sogar der BESITZ von stärker
konzentrierter Schwefelsäure ausserhalb von Akkus für Privatleute
strafbar!
Ach ja:
Im Sinne der Sprengstoffherstellung fallen mir genau zwei Verwendungen
für Schwefelsäure ein: Nitriersäure in Kombination mit Salpetersäure
hatte Jörg ja schon genannt.
Die andere Anwendung ist das mittels Schwefelsäure auch die Herstellung
von 100% Salpetersäure aus Nitraten möglich ist und auch die
Aufkonzentration von verdünnter Salpersäure auf Konzentrationen oberhalb
des Azetrops hinaus.
Aber auch für einige andere der "verbotenen" Grundstoffe ist es eher
Aktionismus als alles andere. Salpetersäure lässt sich z.B. mittels
Luftoxidation im Lichtbogen nach dem "Birkeland-Eyde-Verfahren" völlig
unauffällig und von den Behörden nicht feststellbar aus normaler Luft
selbst herstellen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Birkeland-Eyde-Verfahren
Vorbei sind die Zeiten wo sich die Sprengstoffbastler durch unbedarfte
Bestellungen regelmäßig selbst ans Messer geliefert haben.
Eine Chloratzelle zur Herstellung von Natriumchlorat aus Natriumchlorid
lässt sich auch auf dem heimischen Herd realisieren... Autobatterie
(oder anderen Hochstromakkupack) als Stromquelle und der Herd als
Hitzequelle.
Das jede selbstständige Putzfrau (laut Gewerbeschein) weiterhin höher
konzentrierte H2O2 für die Schimmelbekämpfung oder Metallbaukünstler
(laut Gewerbeschein) HNO3 für die Metallbehandlung kaufen kann macht
dann völlig zum Absurden.
Wobei allerdings bei Gefahrstoffen auch an laut Gesetz berechtigte von
vielen Händlern immer öfter die Abgabe verweigert wird weil die Risiken
für den Abgebenden doch schon erheblich sind wenn man nicht genau
aufpasst. So wird z.B. Apothekern in deren FAchmagazinen oft geraten am
besten gar keine GEfahrstoffe mehr abzugeben so lange kein Rezept
vorliegt. Woran sich dann bis auf einige wirklich in der Chemie
sachkundige alte Hasen immer mehr halten. Ein Gewerbeschein verschafft
daher zwar die Erwerbsberechtigung, aber ist keine Garantie dafür das
man wirklich problemlos beliefert wird.
Uli S. schrieb:> Es ist ja sogar schon Natriumhydroxid verboten. Find ich völlig absurd,> zusammen mit Salzsäure kann man damit enorm teures Salzwasser> herstellen.
NaOH ist ganz sicher (für ü18) NICHT verboten!
Das würde dem ganzen dann ganz sicher die Krone aufsetzen.
Was natürlich vorkommen kann, das sind Verkäufer die entweder aus
völliger Unkenntnis oder weil die sich einem evtl. Risiko nicht
aussetzen wollen, die Abgabe von praktisch jedem Stoff mit
GEfahrensymbol an Privatleute grundsätzlich ablehnen.
Das geht so weit das man selbst chemisch reines Kochsalz (für den fall
das man das sauberer braucht als im Supermarkt zu bekommen) von diesen
nicht bekommt. Schließlich müsste man Privatleute ja über den sicheren
Umgang (laut SDB) damit aufklären...
https://www.carlroth.com/medias/SDB-3957-DE-DE.pdfMarkus L. schrieb:> Falls jemand eher im Süden von Deutschland wohnt - bei uns in Österreich> gibts es sowohl Schwefelsäure als auch Wasserstoffperoxid ganz normal zu> kaufen.
Wie alt ist diese "Erfahrung?"
Denn, abgesehen von irgendwelchen Beständen bei Kleinhändlern welche die
Aktuelle Rechtslage nicht kennen oder einfach ignorieren (die es in der
BRD auch gibt) ist es seit 2021 definitiv NICHT mehr so.
Die EU Verordnung gilt EU Weite und auch die Regierung in Wien hat das
in nationales Recht umgesetzt
Gruß
Carsten
Es spricht glaube ich nichts dagegen wenn ein Thread für eine
weiterführende Diskussion verwendet wird nachdem das Hauptthema
abgefrühstückt ist.
Ich habe mich auch nicht für einen einfacheren Zugang zu Waffen in
Deutschland eingesetzt, sondern eher gegen eine Verschärfung des in
Deutschlands bereits sehr scharfen Waffengesetzes.
> Und wie prüft man das ? Etwa wie im öffentlcihen Dienst, indem man> eine lange Liste mit Organisationen vorgelegt bekommt die einen> Ausschlussgrund darstellen und man am Ende unterschreiben muss> keiner der Organisationen anzugehören?
Wie ich bereits dargelegt habe, gibt es da keine viel besseren
Möglichkeiten als sowas, da man keinem Menschen hinter die Stirn schauen
kann. Es sollte aber eine Akte beim Verfassungsschutz oder wer dafür
zuständig ist geben, ob du bereits in solchen Gruppen auffällig warst
oder nicht. Wenn ja, macht sich das natürlich beim WBK-Antrag nicht so
gut.
Wegen dem Vorfall in Texas... ja, tragisch. Aber das ist dort quasi an
der Tagesordnung weil jeder einfach so Waffen haben darf. Die machen
sich da nicht den Aufwand wie wir hier in Deutschland, schon gar nicht
in Texas. Das Risiko dort ist mit deutschen Sportschützen überhaupt
nicht vergleichbar, weil eine Auffälligkeit wie Fahren unter Alkohol
oder Hantieren mit Waffen unter Alkohol und du bist die WBK und alle
deine Waffen los. Mit etwas Glück bekommst sie nach 10 Jahren wieder,
vorher kannst das knicken.
Ich finde es einfach schwierig, wenn ganz normale Bürger ohne jede
Auffälligkeit unter Generalverdacht gestellt werden. Wie gesagt, wir
schaffen leider keine 100%ige Sicherheit vor sowas. Außer wir lassen uns
alle einen Chip implantieren, der so eine Tat erkennt und uns dann außer
Gefecht setzt oder so. Meine, angenommen ein Holzfäller plättet
irgendwen aus irgendwelchen Gründen mit seiner Axt... willst Du dann
eine MPU für Holzfäller, bevor die im Baumarkt eine Axt kaufen können
und der Rest darf seine Äxte abgeben, oder wie hast Du Dir das
vorgestellt? Das funktioniert doch hinten und vorne nicht!
Hi,
Ben B. schrieb:>> Stört Dich eigentlich auch die Führerscheinoflicht?> Nein. Da muss ich den echten Idiotentest erst hinterher machen wenn> Grund zur Annahme besteht, daß ich zum Führen eines KFZ nicht geeignet> bin. Bei der WBK wird demnächst ein echter Idiotentest verlangt, bevor> man sie bekommt wenn's so weitergeht. Damit bin ich nicht ganz> einverstanden. Ich bin damit einverstanden wenn man prüft, daß der> Antragsteller keinen extremistischen Gruppen angehört oder daß er keine> relevanten persönlichen Probleme hat, daß er ein einwandfreies> Führungszeugnis insbesondere ohne Gewalttaten besitzt - aber damit muss> es dann auch gut sein.
Naja, ich würde vielleicht sogar noch eine tatsächliche Verknüpfung mit
dem Flensburger Punktestand und dem Führerscheinregister (und ähnlichen
Registern aus anderen Bereichen) in Betracht ziehen.
Allerdings nicht als Automatismus (bei Punktestand x dann y) sondern das
ab einem bestimmten Punktestand oder Entziehung der Fahrerlaubnis
genauer geprüft wird ob sich Anhaltspunkte für eine fehlende
charakterliche Eignung finden lassen. (Es gibt, wenn auch recht selten,
ja tatsächlich Fälle wo durch unglückliche Umstände auch sonst
"zuverlässige und rechtstreue" Personen ganz schnell viele Punkte
sammeln können)
Wer aber immer wieder wegen Nötigung, masiver Abstandsunterschreitung,
mehrmalige Raserei oder gar verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahren unter
Alkoholeinfluss etc. massiv Punkte sammelt oder gar wegen fehlender
charakterlicher Eignung die FE entzogen bekommt, dem fehlt ganz sicher
auch die charakterliche Eignung für den Besitz von scharfen
Schusswaffen.
Aber ansonsten stimme ich dir zu...
Bei konsequenter Anwendung der schon vorhandenen Waffengesetze hätten
sich die meisten der bisherigen schweren Vorfälle durch
Legalwaffenbesitzer verhindern lassen. Am unsichersten bin ich mir da
noch bei den Schulamokläufern. Winnenden hätte sich staatlicherseits
ggf. noch durch eine überraschende Aufbewahrungskontrolle verhindern
lassen - aber wäre Zufall gewesen.
Im Fall Erfurt war nach damaliger Lage wohl nichts was vorher
behördlicherseits vorher hätte Maßnahmen erfordern müssen.
(In beiden Fällen heisst aber nicht das nicht das private Umfeld...)
In Emsdetten hatte der Täter ja gar keine waffenrechtliche und auch
keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Eine Erlaubnis für PTB-Waffen
(Gaspistole) wurde ihm bereits entzogen. Neben Rohrbomben hatte er zwei
erlaubnisfreie und eine erlaubnispflichtige Waffe dabei. Die
Erlaubnisfreien waren Vorderladerwaffen die man ab 18j frei besitzen
darf, jedoch braucht es für den legalen Erwerb des Pulvers wieder eine
sprengstoffrechtliche Erlaubnis.
(Einer der durch dieses A........h Schwerverletzten ist der Großvater
meines ältesten Patenkindes...)
Aber Hanau und wohl auch Hamburg sowie ähnliche hätte locker verhindert
werden können hätten die Behörden die Hinweise auf psychische Probleme
ernster genommen. Insbesondere da im Fall Hanau ja nicht nur "Hinweise"
durch dritte vorlagen, sondern der Täter ja selbst regelmäßig mit
abstrusen Briefen und Anzeigen bei der Polizei und anderen Behörden in
Erscheinung getreten war.
Die schwere Psychische Erkrankung also offensichtlich war!
Percy N. schrieb:> Findest Du es unzumurbar, dass Du kein funktionierendes MG 42 nebst Gurt> frei erwerben darfst, im auf Feinem Privatgrundstück mal ein bisschen> richtig Krach zu machen?
Ist natürlich kein frei erwerben, und für das MG42 bin ich mir gerade
nicht ganz sicher, aber zumindest MP40, StG44 und ähnliches kann man in
Deutschland auch als Privatperson in voll funktionsfähiger Ausführung
ganz legal besitzen! (Im Gegensatz zu MP5, AK47 etc. Entscheidend ist
hier ob vor oder nach 1945 gebaut)
Und das ist nicht nur in der Theorie möglich sondern es gibt tatsächlich
entsprechende Waffen (und Munition) in Privatbesitz und es werden auch
weiterhin neue Waffenrechtliche Erlaubnisse (rote WBK als Sammler) dafür
erteilt.
Wissen viele nicht und es gab auch noch nie (oder zumindest in den
letzten 50 Jahren...) einen Vorfall mit einem solchen Vollautomaten in
legalen Privatbesitz.
Der Grund dafür ist das natürlich extremst streng der Bedarf geprüft
wird. In Frage für eine solche Erlaubnis kommt nur jemand der als
Sammler schon viele Jahre sich ernsthaft mit dem Thema befasst hat, eine
nachgewiesene Expertiese hat und auf jahrelangen absolut einwandfreien
Umgang mit (weniger kritischen) erlaubnispflichtigen Waffen
zurückblicken kann.
So etwas entscheided dann m.W. auch nicht mehr der "kleine"
Sachbearbeiter in der Waffenbehörde vor Ort sondern das BKA nach
Einzelfallprüfung.
Da zudem grundsätzlich nur der Erwerb von bereits im legalen deutschen
Vorbesitz befindlichen Vollautomaten gestattet wird ist das Angebot
natürlich sehr begrenzt was sich dann auf die Preise niederschlägt.
Zusammen mit der für den Aufbau der schon vorher vorhandenen Sammlung
sind das dann hohe fünfstellige bis sechsstellige Summen die da beim
Entzug der Zuverlässigkeit auf dem Spiel stehen.
Daher ist das ein Bereich wo niemand der klar bei Verstand ist etwas
riskiert.
Da ist das Risiko das ein Polizeivollzugsbeamter oder ein Sachbearbeiter
mit Zugang zu den Waffen in Polizeibeständen oder halt ein
BW-Angehöriger mit Zugang zur Waffenkammer durchknallt und etwas mit
einer automatischen Dienstwaffe anstellt sehr viel größer als das von
einem der ganz wenigen Legalbesitzer eines historischen Vollautomaten
eine Gefahr ausgeht.
Für Vollautomaten die nach 1945 entwickelt wurden ist aber auch für den
zuverlässigsten Sammler keine private Waffenrechtliche Erlaubnis mehr
möglich!
Davon abgesehen:
Beim Thema Waffen sollte man sich auch immer mal anschauen wie das in
anderen Ländern läuft. Und dabei nicht nur in den USA sondern auch und
gerade z.b. in unseren Nachbarländern. Insbesondere wenn sich dadurch
für "böse Buben/Mädels" einfache Möglichkeiten zur Umgehung ergeben.
Was bringt es hier die rechtstreuen und verantwortungsvoll handelnden
untern den Jägern, Sportschützen und Sammlern maximal zu drangsalieren
wenn jemand ohne Rechtstreue einfach kurz im Nachbarland shoppen kann...
Und ganz ehrlich: Mir ist, selbst wenn jemand einfach die Waffen an sich
toll findet, es immer noch lieber der bekommt hier eine legale Erlaubnis
und wird dafür aber überwacht (und hat auch einen erheblichen Anzeiz für
ein Rechtstreues verhalten) als das diese Person sich einfach illegal
eindeckt und ausserhalb jeder Kontrolle macht wozu sie gerade spass hat.
Im Wald ballert statt auf dem Schießstand etc.
Nur mal zur Info:
In Österreich kann jeder ü18 ganz einfach ohne jede gesonderte Erlaubnis
eine Schrotflinte im Geschäft erworben werden. Über die grenze Fahren,
Ausweis vorzeigen und alles ist in Butter. (Hat der Heidelberger
Uni-Attentäter ja so gemacht)
In den Niederlanden kann jeder über 18 CO2 Waffen mit derart hoher
Energie kaufen das die wesentlich durchschlagskräftiger sind als viele
ältere Dienstpistolen von Polizei und Bundeswehr. Mit den besonders
starken Exemplaren kann man noch aus einigen zehn Metern Betonziegel
förmlich zertrümmern. Gibt dazu in youtube u.ä. zahlreiche Videos wo
diese Waffen vorgeführt werden.
In Tschechien kann jeder Einwohner des Landes (sofern EU Bürger) nicht
nur völlig problemlos eine Besitzgenehmigung bekommen sondern sogar
einen richtigen Wafenschein zum verdeckten Tragen in der Öffentlichkeit.
Sauberes Führungszeugnis, Anschrift in Tschechien und Volljärigkeit
reichen aus! (Gibt glaube ich aber noch einen Test...)
Und in diesen Ländern herschen auch kein Mord und Totschlag mit den
"Legal" erworbenen Waffen.
Was nützt da das schärfste Waffenrecht wenn es so leicht ist sich doch
einzudecken. Von den wirklich illegalen Quellen mal ganz abgesehen.
Und den zahlreichen anderen Möglichkeiten viel unheil anzustellen erst
recht. (Messer, Machete, Auto, LKW etc.)
JA- ich bin durchaus für eine strenge Kontrolle des privaten
Waffenbesitzes. NAch dem Motto: Je mehr Berechtigungen um so mehr
Verantwortung und Auflagen.
Aber es macht einfach keinen Sinn so zu tun als sei mit einem Verbot des
Waffenbesitzes jetzt plötzlich die Welt in Ordnung. Und es so den
hunderttausenden (glaube sogar über 1M) absolut Rechtstreuen legalen
Waffenbesitzern die nie einen Anlass zur Beanstandung gegeben haben
unmöglich zu machen ihren Hobby nachzugehen oder diese gar zu
kriminalisieren.
Gruß
Carsten
Ben B. schrieb:> Es spricht glaube ich nichts dagegen wenn ein Thread für eine> weiterführende Diskussion verwendet wird
Doch. Es wird da eine nicht enden wollende Diskussion um allerlei
politische Entscheidungen draus.
Carsten S. schrieb:> Aber es macht einfach keinen Sinn so zu tun als sei mit einem Verbot des> Waffenbesitzes jetzt plötzlich die Welt in Ordnung.
Natürlich nicht. Das Wichtigste ist, Strafen für Verstöße zu verschärfen
und Gerichte zu verpflichten, nur noch die jeweilige Höchststrafe
auszuurteilen. Solche Forderungen werden von den klügsten Politikern
schon lange erhoben, allerdings in anderen Zusammenhängen.
> Doch. Es wird da eine nicht enden wollende Diskussion> um allerlei politische Entscheidungen draus.
Na ob die Diskussion bestimmter Gesetze oder Verbote jetzt gleich als
politische Diskussion zu werten ist... sehe ich nicht so. Geht ja nicht
um einzelne Fraktionen etc.
Ben B. schrieb:>> Diskussion>> um allerlei politische Entscheidungen draus.>> Na ob die Diskussion bestimmter Gesetze oder Verbote jetzt gleich als> politische Diskussion zu werten ist...Frank M. schrieb:> Markiere bitte - wie alle anderen User das hier auch machen - die zu> zitierende Stelle mit der Maus und klicke dann auf "Markierten Text> zitieren".
Mit "alle anderen hier" hat Frank möglicherweise (hoffnungsvoll) auch
Dich gemeint.
Ja, ich weiß: Gängelung ist nicht so Dein Ding ...
Ben B. schrieb:> Und wenn nicht? Wenn ich weiterhin so zitiere wie es mir passt?
Glückwunsch, damit landest du auf dem Niveau des alten Knackers. Der
pfeift auch auf Konventionen, die das Forenleben für alle Beteiligten
angenehmer machen würden, und regt sich auf, wenn man ihn darauf
aufmerksam macht.