Forum: Haus & Smart Home Balkon-Solar: Wird Einspeisung geduldet?


von Hans H. (wen_h)


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Hallo,

spreche eben einen Nachbarn, der seine 600 Watt Balkonanlage über seinen 
alten Ferariszähler einspeisen lässt und sagt, momentan würde das 
rechtlich geduldet werden.

Ist dem so?

Hans

von C. D. (derschmied)


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Hans H. schrieb:
> Hallo,
> spreche eben einen Nachbarn, der seine 600 Watt Balkonanlage über seinen
> alten Ferariszähler einspeisen lässt und sagt, momentan würde das
> rechtlich geduldet werden.
> Ist dem so?
> Hans

mc brauchet tatsächlich ein neues Unterforum:

Die Krabbelkiste für Balkonkraftwerke

Jeden zweiten Tag gibt's hier "neue" alte Fragen die dann regelmäßig in 
alle Richtungen eskalieren die dann mit dem Ursprung nichts mehr zu tun 
haben. Es ist doch schon alles zum Thema durchgekaut worden, man müßte 
nur nachlesen.

Gruß, DerSchmied

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7422313 wurde vom Autor gelöscht.
von VCL11 (nostalgiker)


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Wart mal ab, die Gesetze sind gerade in der Mache, sodass bald auch in 
DE bis zu 800W inkl. Rückspeisung (wie in Ö schon lange) erlaubt sein 
werden sollten.

Erlaubt ist die Rückspeisung nicht, aber wenn es verschwindend wenig ist 
und keiner was sagt oder merkt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Solang 
Du also deinen Nachbarn nicht anzeigst, wird da wohl kaum was passieren 
;)

Bei ungewöhnlich niedrigem Verbrauch allerdings kommt das EVU gerne mal 
selbst vorbei (könnte ja der Zähler defekt oder manipuliert sein).

Beitrag #7422342 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7422364 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Thomas R. (thomasr)


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Wobei ich von einer Rückspeisung im Sinne "rückwärtslaufender Zähler" 
noch nichts gehört habe?

Das fände ich ungerecht gegenüber allen "normalen" PV Betreibern, die 
lediglich schnöde 8ct/kWh bekommen. Ein rückwärtslaufender Zähler 
erwirtschaftet ja derzeit > 35ct/kWh.

Da würden doch alle ehrlichen PV Betreiber auf die Barrikaden gehen!

von Rainer W. (rawi)


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Thomas R. schrieb:
> Da würden doch alle ehrlichen PV Betreiber auf die Barrikaden gehen!

Es steht doch jedem zu, seinen Strom selber zu vermarkten. Wer sich mit 
8ct/kWh abspeisen lässt, ist selber schuld.

von Hans H. (wen_h)


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E34 L. schrieb:
> Wart mal ab, die Gesetze sind gerade in der Mache...

Mich interessiert die aktuelle Rechtslage.

von VCL11 (nostalgiker)


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Thomas R. schrieb:
> Wobei ich von einer Rückspeisung im Sinne "rückwärtslaufender Zähler"
> noch nichts gehört habe?
>
> Das fände ich ungerecht gegenüber allen "normalen" PV Betreibern, die
> lediglich schnöde 8ct/kWh bekommen. Ein rückwärtslaufender Zähler
> erwirtschaftet ja derzeit > 35ct/kWh.
>
> Da würden doch alle ehrlichen PV Betreiber auf die Barrikaden gehen!

Wir reden da aber auch von ganz anderen Größenordnungen. Eine Balkon-PV, 
die im besten Falle im Hochsommer für 20min unter optimalen Bedingungen 
einspeist (abzüglich Eigenverbrauch) oder das Scheunendach mit 10KWp!

von Michael B. (laberkopp)


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Hans H. schrieb:
> sagt, momentan würde das rechtlich geduldet werden.
> Ist dem so?

Nein.

Momentan wird gefordert, dass man das Balkonkraftwerk beim 
Stromversorger meldet, damit der nachgucken kann ob der Zähler eine 
Rücklaufsperre hat oder er ihn auswechseln muss, daher trägt man im 
Formular auch die Zählernummer ein.

Offenkundig hat er sein BKW nicht wie gesetzlich gefordert angemeldet.


Die nicht ganz geklärte Frage ist, ob man eine Erlaubnis vom 
Stromversorger abwarten muss, bevor man die Photovoltaik in Betrieb 
nimmt. Da der Stromversorger den Anschluss dieser kleinen Anlagen nicht 
abblocken darf sondern zulassen muss, ist seine Zustimmung nicht 
erforderlich. Wechselt er trotzdem den Zähler nicht, ist es sein Pech.

von VCL11 (nostalgiker)


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Hans H. schrieb:
> E34 L. schrieb:
>> Wart mal ab, die Gesetze sind gerade in der Mache...
>
> Mich interessiert die aktuelle Rechtslage.

Dann google halt, gibt genug dazu.

von VCL11 (nostalgiker)


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Wir reden da aber auch von ganz anderen Größenordnungen. Eine Balkon-PV,
die im besten Falle im Hochsommer für 20min unter optimalen Bedingungen
einspeist (abzüglich Eigenverbrauch) oder das Scheunendach mit 10-20 
KWp!

War noch nicht fertig nur der Laberkopp war schneller. Scheinbar soll 
Rückspeisung inkl. Zählung erlaubt werden (soll!! ich bin kein 
Politiker), da das Austauschen der Zähler zu aufwendig ist und 
"Balkonkraftwerke" sich mittlerweile jeder beschaffen kann, siehe 
Discounter.

Wenn der 1x im Jahr vielleicht eine halbe kWh einpeist, dann gönn ihm 
doch die 17ct. Die Stromanbieter machen nichts mehr groß, da eh alles 
auf Smartmeter umgebaut wird. Dann kann man auch getrennt erfassen.

: Bearbeitet durch User
von VCL11 (nostalgiker)


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PS: Ich hab kein "Balkonkraftwerk", hab zwar Südausrichtung, aber 
letztlich lohnt es sich nicht. Kann man noch so schönrechnen. Da müsste 
die kWh schon 5€ kosten (hoffentlich lesen das die Grünen nicht) und die 
Panele noch billiger werden.

von Motopick (motopick)


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Wer unerlaubt einspeist, hinterzieht Steuern!
Das ist ganz klar verpoten :).

von Rainer W. (rawi)


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E34 L. schrieb:
> PS: Ich hab kein "Balkonkraftwerk", hab zwar Südausrichtung, aber
> letztlich lohnt es sich nicht. Kann man noch so schönrechnen. Da müsste
> die kWh schon 5€ kosten

Kannst du mal zeigen, wie du das gerechnet hast?

von VCL11 (nostalgiker)


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Rainer W. schrieb:
> E34 L. schrieb:
>> PS: Ich hab kein "Balkonkraftwerk", hab zwar Südausrichtung, aber
>> letztlich lohnt es sich nicht. Kann man noch so schönrechnen. Da müsste
>> die kWh schon 5€ kosten
>
> Kannst du mal zeigen, wie du das gerechnet hast?

Später, jetzt wird erst mal gegrillt ;)

Aber ne Excel-Tabelle kann ich anhängen, die Tage mal.

von Jan H. (j_hansen)


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E34 L. schrieb:
> PS: Ich hab kein "Balkonkraftwerk", hab zwar Südausrichtung, aber
> letztlich lohnt es sich nicht. Kann man noch so schönrechnen. Da müsste
> die kWh schon 5€ kosten (hoffentlich lesen das die Grünen nicht) und die
> Panele noch billiger werden.

??? Bei 5€/kWh würde sich meine Anlage in weniger als einem halben Jahr 
amortisieren.

Bei 8ct/kWh kann's allerdings schon etwas länger dauern.

von Oliver S. (oliverso)


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Hans H. schrieb:
> und sagt, momentan würde das
> rechtlich geduldet werden.
>
> Ist dem so?

Nein. Das ist nicht „momentan geduldet“, sondern einfach ganz normal 
zulässig. Daher baut der Netzbetreiber dafür nach Anmeldung auch eine 
Zweirichtungszähler ein.

Was ab und an geduldet wird, ist die Einspeisung trotz Ferrariszähler 
ohne Rücklaufsperre, wenn der Netzbetreiber keine Zweirichtungszähler 
beschaffen kann.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Jan H. schrieb:
> E34 L. schrieb:
>> PS: Ich hab kein "Balkonkraftwerk", hab zwar Südausrichtung, aber
>> letztlich lohnt es sich nicht. Kann man noch so schönrechnen. Da müsste
>> die kWh schon 5€ kosten (hoffentlich lesen das die Grünen nicht) und die
>> Panele noch billiger werden.
>
> ??? Bei 5€/kWh würde sich meine Anlage in weniger als einem halben Jahr
> amortisieren.
>
> Bei 8ct/kWh kann's allerdings schon etwas länger dauern.

Wen interessierten den bitte die 8ct/kWh bei einem Balkonkraftwerk? Es 
geht um die Einsparungen beim Eigenverbrauch von 30+ct/kWh. Mein 
Balkonkraftwerk, bei nicht idealer Ausrichtung auf meinem Gartenhaus 
produziert im Jahr etwa 500 kWh, die Hälfte davon verbrauche ich selber, 
die andere Hälfte "schenke" ich meinem EVU. Alleine dadurch spare ich 
schon ~175€ im Jahr an Stromkosten und die Anlage hat sich in etwa 4 
Jahren bezahlt.

Beitrag #7422558 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Mnax (moriz996)


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Ich hab für die einspeisung meines balkondings einen steuerausweis 
bekommen. Ja, ich muss die 90.- einspeisung vom 2022 als einkommen 
versteuern ...

von Hans H. (wen_h)


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E34 L. schrieb:
>> Mich interessiert die aktuelle Rechtslage.
>
> Dann google halt, gibt genug dazu.

Wertvollster Tipp nach "Es ist doch schon alles zum Thema durchgekaut 
worden"

Google findet: Wer einen analogen Zähler ohne Rücklaufsperre nutzt, 
macht sich strafbar. Ich lese was von vorsätzlicher Manipulation des 
Zählerstandes, das sei ein ähnlich schwerwiegender Straftatbestand wie 
Fahren ohne Führerschein.

Dann: Betreiber:innen eines Balkonkraftwerks haben zwar nach EEG einen 
Anspruch auf die Einspeisevergütung, allerdings sei selbige für 
Betreiber:innen in Käfighaltung nur theoretisch möglich.

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Thomas R. schrieb:
> Das fände ich ungerecht gegenüber allen "normalen" PV Betreibern, die
> lediglich schnöde 8ct/kWh bekommen. Ein rückwärtslaufender Zähler
> erwirtschaftet ja derzeit > 35ct/kWh.

Wenn das die Investmentbranche erfährt, dann satteln die von Bitcoin 
schürften auf Ferrais-Zähler rückwärtsdrehen um!

von Manfred P. (pruckelfred)


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Rainer W. schrieb:
>> PS: Ich hab kein "Balkonkraftwerk", hab zwar Südausrichtung, aber
>> letztlich lohnt es sich nicht. Kann man noch so schönrechnen. Da müsste
>> die kWh schon 5€ kosten
>
> Kannst du mal zeigen, wie du das gerechnet hast?

Siehe: Beitrag "LIDL Balkonkraftwerk"

"schönrechnen" fängt mit dem Arbeitspreis an, der im Solarprospekt über 
60% über dem liegt, was ich tatsächlich bezahle.

Als Hauptproblem sehe ich für mich, dass der Solarstrom zu Zeiten 
verfügbar ist, wo ich ihn nicht vollständig verbrauchen kann.

Rechnen würde es sich, THREADTHEMA, wenn der Zähler rückwärts laufen 
würde und dürfte, und zwar nur dann.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Eine Frau oder Tochter korrigieren das gerne 😄

von Mnax (moriz996)


Angehängte Dateien:

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Manfred P. schrieb:
> Als Hauptproblem sehe ich für mich, dass der Solarstrom zu Zeiten
> verfügbar ist, wo ich ihn nicht vollständig verbrauchen kann.

Das kannst du steuern wenn du z.b. eine elektrische warmwasser 
aufbereitung hast. Meine 500W WP schaltet bei 300W einspeisung ein und 
bei -200W wieder aus. Das geht vollauto.
Wenn dann nachts die wassertemperstur unter 45 grad ist wird mit 
kaufstrom nachgeheizt. Im winter immer, jede nacht, im sommer fast nie.

: Bearbeitet durch User
von Armin X. (werweiswas)


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Tim T. schrieb:
> Mein
> Balkonkraftwerk, bei nicht idealer Ausrichtung auf meinem Gartenhaus
> produziert im Jahr etwa 500 kWh, die Hälfte davon verbrauche ich selber,
> die andere Hälfte "schenke" ich meinem EVU. Alleine dadurch spare ich
> schon ~175€ im Jahr an Stromkosten und die Anlage hat sich in etwa 4
> Jahren bezahlt.

Autsch!
Ich habe kürzlich einen Vertrag über 29,75ct abgeschlossen macht grob 
9,5Jahre. OK bis dahin ist der Strom wieder teurer.

von VCL11 (nostalgiker)


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Also nochmal: Einspeisen ist u.U. erlaubt, aber es gibt nix dafür.

Wobei die Stadtwerke hier so hinterher sind... meinem Zähler ist seit 2 
Jahren die Eichmarke abgelaufen, hab ich damals gemeldet, interessiert 
keinen. Alle 16 Jahre müsste der neu geeicht werden bzw. ausgetauscht.

Wird schon noch korrekt zählen, war die Antwort.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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E34 L. schrieb:
> Wobei die Stadtwerke hier so hinterher sind... meinem Zähler ist seit 2
> Jahren die Eichmarke abgelaufen, hab ich damals gemeldet, interessiert
> keinen

Zähler können Eichfristverlängerung bekommen, da kommt nicht jedesmal 
einer rum und klebt neue Bapperln.

Uninformierte Kunden sind schon ein Kreuz.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Michael B. schrieb:
> Zähler können Eichfristverlängerung bekommen,

Hier stehen noch ein paar Details zur Eichung:

https://www.kwh-preis.de/strom/ratgeber/stromzaehler-eichung-fuer-eine-richtige-berechnung-ihres-stromverbrauchs
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/einzelne-Betriebskosten/Beleuchtung/Stromzaehler-haben-eine-Eichfrist-ist-die-Eichfrist-ueberschritten-E2142.htm

Weil beim digitalen Stromzähler die Eichung nur 8J gültig ist im 
Vergleich zum analogen Zähler von 16J, sowie die Verlängerung ebenfalls 
kürzer ausfällt (begrenzt in der Summe auf maximal 8J), fallen auf die 
Laufzeit von 20 bis 30 Jahre insgesamt höhere Kosten an für den 
digitalen Zähler. Diese Kosten werden sicherlich auf den Kunden umgelegt 
werden.

Wobei es auch Geräte mit einen Sockel gibt, die einfach nur umgesteckt 
werden beim Austausch und etwas Arbeitszeit sparen. Ob das nennenswert 
viel bringt, gegenüber der Anfahrt, kann bezweifelt werden.

Übrigens die gelöschte kleine Spaßfrage ergab eine Mehrheit für 
steuerliche Ausgleichsbelastungen, weil sonnenungünstig Wohnende diesen 
Vorteil nicht haben.

Michael B. schrieb:
> Uninformierte Kunden sind schon ein Kreuz.

Das ist auch nicht verwunderlich. Im Ausland steht diese Angabe oft auf 
der Stromrechnung oder auf der Zählerableseaufforderung.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Aaaaaalso.

1.
Wie schon gesagt wurde, Einspeisung mit rückwärts laufendem 
Ferraris-Zähler nicht erlaubt. Leider. Das wurde zwar immer wieder 
eingeworfen, genau wie die 800W-Grenze, aber im Moment ist ein rückwärts 
laufender Zähler mit sowas wie "Fälschung technischer Aufzeichungen" 
bewertbar. Keine Ahnung wie es genau heißt, aber irgend sowas kann einem 
dafür aufgedrückt werden.

2.
Das EVU darf den Betrieb einer Balkon-PV nicht grundsätzlich ablehnen. 
Aber ich denke, daß es (sich selbst) Fristen für den Zählertausch 
einräumen kann oder einen zugelassenen Wechselrichter verlangen kann. 
Dann wünsche ich euch viel Spaß mit den ganzen Chinaböllern ohne echte 
ENS und ohne Zertifikat, sowas bekommt man nicht mal richtig angemeldet.

3.
Die meisten EVUs installieren derzeit einfach Zweirichtungszähler um den 
Problemen aus dem Weg zu gehen. Entweder wenn der Zähler sowieso 
getauscht wird oder wenn sie von einer Einspeise-Anlage erfahren. Mit 
diesen Zählern kann man im Zweifel den Betrieb einer Einspeise-Anlage an 
einem Anschluss erkennen/nachweisen und man könnte sie auch zur 
Abrechnung von z.B. Überschusseinspeisung verwenden, sollte sich der 
Kunde dafür entscheiden.

4.
Für den Stromkunden ist eine Optimierung des Eigenbedarfs wichtig. Wenn 
man damit sparen will, dann muss so viel Strom wie möglich selbst 
verbraucht werden, denn dafür gibt's effektiv den vollen Strompreis als 
Vergütung. Also z.B. die Waschmaschine an sonnenreichen Tagen auf 
mittags programmieren oder eben eine Anlage mit kleinem Speicher und 
Nulleinspeisung bauen. Ansonsten fängt die Anlage halt nur den 
Grundbedarf tagsüber ab und wenn man da z.B. nie zuhause ist wegen 
Arbeit oder so, dann ist das nicht so viel.

5.
Sicherlich gibt es gute Gründe, gar nicht einzuspeisen - etwa aus 
ideologischen Gründen weil man dem EVU nichts schenken will oder was 
auch immer. Rechnerisch macht's für den einzelnen aber immer Sinn, die 
8,6ct (oder schon wieder neu 8,2ct??) für die Überschusseinspeisung 
mitzunehmen anstatt Energie ungenutzt zu lassen. Außerdem habe ich die 
Vereinfachung der Steuer so verstanden, daß Einnahmen aus PV-Anlagen bis 
30kWp seit 2022 steuerfrei sind. Steuerfreie Einnahmen bedeutet für 
mich, weder relevant für irgendwelche Stromsteuer-Abgaben und es dürfte 
meiner Meinung nach auch nicht aufs steuerpflichtige Einkommen 
draufgeschlagen werden (denn dann wäre es ja nicht mehr steuerfrei).

von Gustav K. (hauwech)


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Ben B. schrieb:
> Wie schon gesagt wurde, Einspeisung mit rückwärts laufendem
> Ferraris-Zähler nicht erlaubt.

Diese Antwort ergibt sich schon aus der Fragestellung des TO. Denn es 
kann nur etwas geduldet werden, was nicht erlaubt ist. Was erlaubt ist, 
muss nicht geduldet werden.

Also nichts ist durchgekaut und nach 31 Antworten ist der TO keinen mm 
weiter. Mal wieder das übliche Trauerspiel hier.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Gustav K. schrieb:
> Also nichts ist durchgekaut und ..

Das stimmt so nicht. Das hier ist kein juristisches Forum.

Frage zehn Juristen und Du bekommst zehn verschiedene Antworten.

So ist das in einem juristischen Forum. Wenn der TO die Frage rechtlich 
erklärt haben wollte, dann müßte er sich seinen Nachbarn nochmal 
vornehmen und um zu klären, ob er den Stromanbieter oder Netzbetreiber 
korrekt in Verzug gesetzt hat. Die bisherige Qualität der Informationen 
reicht zu mehr nicht aus.

von H. H. (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Frage zehn Juristen und Du bekommst zehn verschiedene Antworten.

Mindestens zehn Antworten!

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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... und die Antwort beginnt mit "Kommt drauf an."

von C. D. (derschmied)


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Gustav K. schrieb:
> Also nichts ist durchgekaut und nach 31 Antworten ist der TO keinen mm
> weiter. Mal wieder das übliche Trauerspiel hier.

C. D. schrieb:
> mc brauchet tatsächlich ein neues Unterforum:


> Die Krabbelkiste für Balkonkraftwerke


> Jeden zweiten Tag gibt's hier "neue" alte Fragen die dann regelmäßig in
> alle Richtungen eskalieren die dann mit dem Ursprung nichts mehr zu tun
> haben. Es ist doch schon alles zum Thema durchgekaut worden, man müßte
> nur nachlesen.


> Gruß, DerSchmied

von (prx) A. K. (prx)


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C. D. schrieb:
> Die Krabbelkiste für Balkonkraftwerke

Eher ein Sandkasten für alles, was mit Strom als Energieform jenseits 
von wenigen Watt zu tun hat.

von Oliver S. (oliverso)


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Gustav K. schrieb:
> Also nichts ist durchgekaut und nach 31 Antworten ist der TO keinen mm
> weiter. Mal wieder das übliche Trauerspiel hier.

Oliver S. schrieb:
> Was ab und an geduldet wird, ist die Einspeisung trotz Ferrariszähler
> ohne Rücklaufsperre, wenn der Netzbetreiber keine Zweirichtungszähler
> beschaffen kann.

Lesen. Nachdenken. Verstehen. Scheint manchen zu überfordern.

Oliver

von Manfred P. (pruckelfred)


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Abdul K. schrieb:
> Eine Frau oder Tochter korrigieren das gerne

Wenn die Tochter noch Windeln braucht und die Frau am Herd steht, mag 
das so sein. Sollte sie schon größer sein und die Frau regulär arbeiten, 
ändert das nichts: Zu Zeiten des maximalen Ertrages ist niemand zuhause, 
der den direkt verbraucht.

Mnax schrieb:
>> Als Hauptproblem sehe ich für mich, dass der Solarstrom zu Zeiten
>> verfügbar ist, wo ich ihn nicht vollständig verbrauchen kann.
> Das kannst du steuern wenn du z.b. eine elektrische warmwasser
> aufbereitung hast.

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär ... Warmwasser macht meine Heizung und 
ich werde einen Teufel tun, das auf Strom umzubauen.

Armin X. schrieb:
> Autsch!
> Ich habe kürzlich einen Vertrag über 29,75ct abgeschlossen macht grob
> 9,5Jahre. OK bis dahin ist der Strom wieder teurer.

29,75ct aktuell abschließbar finde ich erstaunlich. Ich liege sogar noch 
drunter, aber könnte den Vertrag derzeit nicht neu bekommen. Egal, es 
bleibt ein grünes Spielzeug.

E34 L. schrieb:
> Alle 16 Jahre müsste der neu geeicht werden bzw. ausgetauscht.

Mein Zähler ist hier seit 1993 drin und ich habe kein Interesse, den 
tauschen lassen zu wollen.

Ben B. schrieb:
> Für den Stromkunden ist eine Optimierung des Eigenbedarfs wichtig. Wenn
> man damit sparen will, dann muss so viel Strom wie möglich selbst
> verbraucht werden, denn dafür gibt's effektiv den vollen Strompreis als
> Vergütung. Also z.B. die Waschmaschine an sonnenreichen Tagen auf
> mittags programmieren

Die Waschmaschine, na ja: Für meine alte Miele habe ich mal eine knappe 
kWh für einen 55° Waschgang ermittelt. Die braucht eine Weile 2kW, von 
denen die Balkonspielerei bestenfalls ein Drittel liefert. Den Rest der 
Zeit dreht sie mit mäßigem Verbrauch die Trommel, wenn ich da eine 
halbe-kWh holen könnte, wäre das schon viel.

> oder eben eine Anlage mit kleinem Speicher und Nulleinspeisung bauen.

Der Speicher müsste dann aber min. 2kW liefern können, für die Maschine 
oder den Wasserkocher - was kosten Akku und Inverter?

> Ansonsten fängt die Anlage halt nur den
> Grundbedarf tagsüber ab und wenn man da z.B. nie zuhause ist wegen
> Arbeit oder so, dann ist das nicht so viel.

Genau mein Reden.

(prx) A. K. schrieb:
> C. D. schrieb:
>> Die Krabbelkiste für Balkonkraftwerke
> Eher ein Sandkasten für alles, was mit Strom als Energieform jenseits
> von wenigen Watt zu tun hat.

Auch wenige Watt für Arduino oder ESP oder LEDs erzeugen hier regelmäßig 
Überforderungen. Stromversorgung ist Hexenwerk.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Die Waschmaschine, na ja: Für meine alte Miele habe ich mal eine
> knappe kWh für einen 55° Waschgang ermittelt. Die braucht eine
> Weile 2kW, von denen die Balkonspielerei bestenfalls ein Drittel
> liefert. Den Rest der Zeit dreht sie mit mäßigem Verbrauch die
> Trommel, wenn ich da eine halbe-kWh holen könnte, wäre das schon
> viel.
Durchaus realistisches Szenario. Man muss sowas halt wollen und wenn man 
an manchen Tagen wirklich lange eine hohe Leistung hat, dann kann man 
diese entweder nur so nutzen oder man braucht passendere Verbraucher. 
Bei Arbeitslosigkeit z.B. der Fernseher, der dann 24/7 läuft oder der 
Gaming-PC/Playbox vom Spross am Wochenende, evtl. noch ein Stück am 
Nachmittag.

>> oder eben eine Anlage mit kleinem Speicher und Nulleinspeisung bauen.
> Der Speicher müsste dann aber min. 2kW liefern können, für die
> Maschine oder den Wasserkocher - was kosten Akku und Inverter?
Eher 3kW und das ist leider recht teuer. Akku ins Blaue 1000..1500 Euro 
mit brauchbarer Kapazität, Selbstbau vielleicht etwas weniger. 
Wechselrichter gibt's da im Moment nur Chinaböller, die das ganz gut 
können, aber nur mit etwa 850W (die Soyosource Dinger).

Es geht evtl. gar nicht um so hohe Leistung (die würde man bei einer 
Inselanlage brauchen, wenn der stärkste gewünschte Verbraucher wie die 
Waschmaschine nicht den Inverter töten darf), sondern bei 
Nulleinspeisung geht's um möglichst hohe Ausnutzung von dem was 
reinkommt. Bei 600/800W ist das ja an vielen Tagen auch nicht so viel, 
eine Balkon-PV bringt nicht so viel wie eine auf dem Dach, ein Viertel 
Jahr lang ist Winter... ich glaube, die 850W bei Nulleinspeisung aus 
vielleicht 2..5kWh Speicher können da schon einen guten Job machen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Manfred P. schrieb:
> Die Waschmaschine, na ja: Für meine alte Miele habe ich mal eine knappe
> kWh für einen 55° Waschgang ermittelt. Die braucht eine Weile 2kW, von
> denen die Balkonspielerei bestenfalls ein Drittel liefert. Den Rest der
> Zeit dreht sie mit mäßigem Verbrauch die Trommel, wenn ich da eine
> halbe-kWh holen könnte, wäre das schon viel.

WaMa brauchen am meisten Leistung um das Waschwasser zu erwärmen 
(erhitzen
 T>50° ist meist nicht nötig!) Eine WaMa mit Kalt/Warm-Wasseranschluß 
bringt da mehr Einsparung an E-Energie wie alles andere. Mit einer 
Solarthermie in Kombi mit PV hat man das Optimum bei geringen 
technischen Aufwand. Warum man in D-land für die WaMa standartmäßig 
immer  nur einen Kaltwasseranschluß vorsieht, verstehe wer will, ich 
kanns einfach nicht begreifen!

von Mnax (moriz996)


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Cha-woma M. schrieb:
> standartmäßig
> immer  nur einen Kaltwasseranschluß vorsieht

Das macht sinn. Sonst brauchst du warm und kalt ventil, plus heizung.
Das lohnt für die 10 liter der wama nicht.

Wenn du per solar heizen willst kannst du die max stromaufnahme des 
heizelements verringern.
Bring das unter 1kw und mach die balkon-PV etwas grösser :)

Wie man die heizleistung reduziert? KA. sonst würd ich das machen.

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Mnax schrieb:
> Wenn du per solar heizen willst kannst du die max stromaufnahme des
> heizelements verringern.

Genau!
Die Lösung für Leute die für einen Waschgang locker 6 Stunden abwarten 
können!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Mnax schrieb:
> Das macht sinn. Sonst brauchst du warm und kalt ventil, plus heizung.
> Das lohnt für die 10 liter der wama nicht.

https://www.energieverbraucher.de/de/waschmaschinen-ans-warmwasser__1662/
Mit Warmwasser sinkt der Stromverbrauch auf ein Drittel!
ca. 0,4-0,5 kW/h werden eingespart!
Da die e-Heizung in der WaMa mit ca. 2 kW ausgelegt wird, muß man schon 
ganz ordentlich PV-Energie haben um sowas abzuferdern!

von Mnax (moriz996)


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Cha-woma M. schrieb:
> Da die e-Heizung in der WaMa mit ca. 2 kW ausgelegt wird,

Meine ist auch 2kw. Wenn ich das einfachst auf 1kw reduzieren könnte 
wäre die heizphase doppelt so lange aber die balkon-PV würde das im 
sommer schaffen.

von Lothar J. (black-bird)


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Die Anschaffung einer WaMa mit Kalt- und Warmwasseranschluß hat unsere 
Stromkosten um 300€ pro Jahr verringert, das war 2017 oder 2016. Das 
Warmwasser wird von einer 10qm Vakuumröhren-Kollektor Solarthermieanlage 
erzeugt, die auch schon 10 Jahre störungs- und wartungsfrei läuft. Das 
heiße Wasser wird in einem 600l Pufferspeicher "akkumuliert" und dient 
der Warmwassererzeugung als "Durchlauferhitzer" und direkt als 
Heizungswasserspeicher.

Was ich damit sagen will:
Eine neue WaMa mit Kalt- und Warmwasseranschluß alleine bringt nicht 
viel. Erst in Kombination mit anderen Lösungen, die Warmwasser kostenlos 
oder kostengünstig bereitstellen, ergibt das Sinn.
Da so eine "Warmwasser-Bereitstellung" zeitlich nie mit dem nötigen 
Verbrauchszeitraum übereinstimmt, muss also auch eine Speicherung 
vorgesehen werden.

Und wenn die Speicherung sowieso nötig ist, um (bei mir hier) nicht nur 
die Solarthermiewärme, sondern auch die Wärme eines wassergeführten 
Holzofenkamins und einer Gasheizung zwischenzuspeichern dann ist das 
Mehrfachnutzung und ergänzt sich ganz hervorragend.

Kombinierte Lösungen sind manchmal besser. Neudeutsch heißt das jetzt 
'hybride Heizung'.

Blackbird

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Wie man die heizleistung reduziert? KA. sonst würd ich das machen.

Mal überlegen, gäbe drei Möglichkeiten.

1.
Das wird die EVUs nicht freuen wenn ich das schreibe... aber solange man 
keine Blindleistung bezahlen muss: MKP-Motorkondensatoren in Reihe mit 
der Heizung. Kapazität nach Bedarf, müsste man durchrechnen oder 
probieren, Schätzungsweise 100..250µF. Die Stromaufnahme wird dadurch 
stark kapazitiv, das kann auch den eigenen Inverter stressen... aber am 
230V Netz wäre das sehr einfach und verlustarm (zumindest solange man 
keine Blindleistung bezahlt).

2.
Bestimmt bei einer 2kW Heizung auch nicht erlaubt: Dimmer. Also echter 
Dimmer mit Phasenanschnittsteuerung, keine Wellenpaketsteuerung. Kann 
auch den eigenen Inverter nerven und möglicherweise wirds nicht absolut 
korrekt gezählt, weil die Spitzen in den Halbwellen evtl. immer noch 
über der Leistung des eigenen Inverters liegen (und daher Strombezug 
darstellen).

3.
Was erlaubt wäre und die sauberste Lösung: (Spar-)Transformator, 
Stelltrafo, Spannung am Heizstab auf 110..150V runter, je nach 
gewünschter Heizleistung. Müsste man nur sehen wo man es hinbaut, solche 
Trafos sind recht groß und schwer.

von Mnax (moriz996)


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Ben B. schrieb:
> Mal überlegen, gäbe drei Möglichkeiten.

Da kommt wohl nur ansatz 3 in frage.

Die alternative ist mit 2kw zu heizen, aber nur wenn solar 1kw davon 
liefern kann. Das halbiert dann die kosten. Dazu müsste die maschine 
fernsteuerbar sein. Also die gleiche technik die ich für brauchwasser 
verwende. Dazu müsste ich noch wasche mit brauchwasser-WP koordinieren.

Wie kann man eine samsung wasche fernsteuern? Ich brauch eine signal 
"wasche voll und bereit" und einen "start" eingang.

: Bearbeitet durch User
von Lothar J. (black-bird)


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Mnax schrieb:
> Die alternative ist mit 2kw zu heizen, aber nur wenn solar 1kw davon
> liefern kann.

Das kann eine Balkonsolaranlage mit 600Wp oder auch 800Wp nicht liefern. 
Erst in Verbindung mit einem Akku und einem fetten Wechselrichter. Das 
treibt die Kosten in die Höhe.
Optimal wäre ein Verbraucher, der mit z.B. 50W bis 600W (oder mehr) 
zufrieden ist. Das wäre z.B. ein Heizstab, der an den Spannungs- und 
Leistungsbereich der PV-Module angepasst ist, in einem vorhandenem 
Warmwasserspeicher.
Diese Anpassung geht auch über einen netzgeführten Inverter, wie er zu 
den Balkonsolaranlagen mitgeliefert wird.

Andere Beispiele, die sich einfach und kostengünstig realisieren lassen, 
fallen mir jetzt nicht ein. Wird es aber sicher geben.

Blackbird

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Mnax schrieb:
> Wie kann man eine samsung wasche fernsteuern? Ich brauch eine signal
> "wasche voll und bereit" und einen "start" eingang.
Wenn deine WaMa nicht vernetzbar (offen) ist, mußt du dir eine Maschine 
suchen die das kann. Für die " samsung wasche " gibts eine Baureihe die 
lässt sich mit der Samsung App "Fernbedienen", aber
https://www.loxforum.com/forum/hardware-zubeh%C3%B6r-sensorik/36383-samsung-waschmaschine-fernsteuern
mit was anderen scheint es nicht so weit her zu sein.

Bei den "schlauen" Waschmaschinen ist es nicht so einfach irgend ein 
Signal zu missbrauchen.
Bei einer ollen vor"00"Jahre WaMa, hätte ich die Türverriegelung zur 
Startfreigabe missbrauch. Das Signal "wasche voll und bereit" sollte man 
sich  überlegen wie dieses Signal gebildet wird, welche Kriterien gehen 
darin ein?

: Bearbeitet durch User
von Mnax (moriz996)


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Lol.
Das wäre ja schön wenn das teil wifi hätte.
Ist aber nicht die 9000 serie :(

: Bearbeitet durch User
von Mnax (moriz996)


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Lothar J. schrieb:
> eine Balkonsolaranlage mit 600Wp oder auch 800Wp

Eine "Balkonsolaranlage" sollte nicht mehr wie 600W einspeisen. Eine 
beschränkung wieviele WP da dranhängen gibt es aber nicht. Bei mir sind 
1200wp nach osten und 900wp nach westen. Das ist legal, ich sollte 
einfach die ost WR nicht gleichzeitig mit dem west WR laufenlassen.

Wobei dem zähler wäre das auch egal, der summiert übern monat.

: Bearbeitet durch User
von Frank S. (tueftler81)


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Zur Vergütung stand letztens ein Artikel im Elektropraktiker:
https://www.elektropraktiker.de/nachrichten/nachricht/bessere-konditionen-fuer-eigenstromerzeugung?p=all

Dort hieß es, Zitat:

"[...]Seit Mitte 2022 gelten erhöhte Vergütungssätze für den Strom, der 
aus Anlagen stammt, die in diesem Zeitraum in Betrieb genommen wurden. 
Es wird eine Unterscheidung zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und 
Anlagen zur Vollvergütung vorgenommen:

Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt 
folgende Vergütung:

        bei bis zu 10 kW Leistung 8,2 Cent pro kWh,
        bei 10 bis 40 kW Leistung 7,1 Cent pro kWh
        bei 40 bis 100 kWLeistung 5,8 Cent pro kWh

Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt 
diese Vergütung:

        bei bis zu 10 kW Leistung 13,0 Cent pro kWh,
        bei 10 bis 40 kW Leistung 10,9 Cent pro kWh,
        bei 40 bis 100 kW Leistung 10,9 Cent pro kWh

Um eine dauerhaft erhöhte Vergütung zu erhalten, müssen die Anlagen vor 
ihrer Inbetriebnahme und jährlich bis zum 30. November als 
Vollvergütungsanlagen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet 
werden.[...]"

Auf die Exceltabelle von  E34 L. (nostalgiker) wäre ich auch gespannt.
Hat die Wurst/das Steak geschmeckt?

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Die Fehlererkennungsfunktionen in der WM werden bei den meisten Geräten 
sicherlich Probleme machen.

Ja tolle neue Welt. Alles per App, aber nix funktioniert einfach so.

Am ehesten wird es mit einer alten Maschine hinzukriegen sein.

von Weingut P. (weinbauer)


Angehängte Dateien:

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Und als Ergebnis bei der wahnwitzigen Energiepolitik kommt dann sowas 
raus (Bildanhang)

von Mnax (moriz996)


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Abdul K. schrieb:
> Die Fehlererkennungsfunktionen in der WM werden bei den meisten Geräten
> sicherlich Probleme machen.

Denk ich auch. Wenn das langsamer heizt wird der "heizelement kaputt" 
sagen.

Weingut P. schrieb:
> Ergebnis bei der wahnwitzigen Energiepolitik

Auch wenn du den stundenaktuellen tarif bekommst darfst du kein geld mit 
ausgleichsspeicherung verdienen. Das negativpreis einspeichern und teuer 
verkaufen darfst du als privater explizit nicht.

Ohne schmiere geht da nichts.

: Bearbeitet durch User
von Hans H. (wen_h)


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Ben B. schrieb:
> Wie schon gesagt wurde, Einspeisung mit rückwärts laufendem
> Ferraris-Zähler nicht erlaubt.

Oliver S. schrieb:
> Was ab und an geduldet wird, ist die Einspeisung trotz Ferrariszähler
> ohne Rücklaufsperre, wenn der Netzbetreiber keine Zweirichtungszähler
> beschaffen kann.

Ich fasse also mal zusammen:

Ich habe einen alten Ferraris-Zähler, kaufe heute eine Balkonanlage, 
baue selbige auf und schließe selbige an. Ergibt einen rückwärts 
laufenden Ferraris-Zähler und damit unmittelbar den Straftatbestand der 
Manipulation des Zählerstandes.

Ich melde die Errichtung der Balkonanlage einer Behörde und erwerbe 
damit automatisch diese Duldung (falsch oder richtig?). Bis der 
Netzbetreiber den Ferraris-Zähler durch einen Zähler mit Rücklaufsperre 
ersetzt und damit die Duldung endet.

Dann bliebe noch zu klären, was es mit der von Oliver erwähnten "AB und 
AN" Duldung auf sich hat. Keine Duldung hieße, dass ich die eben 
gekaufte Anlage nicht in Betrieb nehmen darf.

Nebenbei: Wer bezahlt eigentlich den Tausch des Zählers?

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Daß der Netzbetreiber keine Zweirichtungszähler besorgen kann ist doch 
Quark mit Soße, die Dinger werden gerade millionenfach verbaut. Das 
macht der Netzbetreiber idR. selbst und ohne weitere Kosten wenn er von 
der Einspeise-Anlage erfährt. Außer Du möchtest einen super fancy smart 
Zähler haben, da weiß ich nicht wer den und den Datenkanal bezahlt.

Ich glaube, wenn Du ein paar kWh während des Testbetriebs einspeist und 
diese später auch wieder verbrauchst, interessiert das nicht groß und 
nachweisen wird auch schwierig. Aber wenn Du es sauber machen willst, 
dann musst Du die Anlage beim EVU anmelden und den Zählertausch 
abwarten, bevor Du sie ans Netz anschließen darfst. Als Inselanlage 
dürftest Du sie natürlich vorher schon nutzen.

von Oliver S. (oliverso)


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Hans H. schrieb:
> Ich melde die Errichtung der Balkonanlage einer Behörde und erwerbe
> damit automatisch diese Duldung (falsch oder richtig?).

Automatisch erwirbst du gar nichts. Einige Netzbetreiber haben aber nach 
mehrfacher Beschwerde über die Verzögerung des Einbaus eines 
Zweirichtunsgzählers in Einzelfällen erlaubt, die Anlage trotz 
Ferrariszähler in Betrieb zu nehmen. Zumindest gibt es Leute, die das 
behaupten.

Da aber jeder Netzbetreiber anders stickt, gilt da YMMV.

Ben B. schrieb:
> Daß der Netzbetreiber keine Zweirichtungszähler besorgen kann ist doch
> Quark mit Soße, die Dinger werden gerade millionenfach verbaut. Das
> macht der Netzbetreiber idR. selbst und ohne weitere Kosten wenn er von
> der Einspeise-Anlage erfährt.

Das ist Quark mit Soße. Millionenfach werden zwar digitale Zähler 
verbaut, einen Zweirichtungszähler bekommst du aber nur, wenn es einen 
Grund dazu gibt, also PV, und den dann noch abhängig vom gewählten 
Meßprinzip (was bei Balkonsolar aber einfach ist). Und auch wenn die 
Netzbetreiber die "selber" einbauen und bezahlen, (was natürlich auch 
nur bedeutet, daß die den Auftrag an irgend einen Elektriker vergeben), 
geht es denen wie allen anderen auch: Kein Material, keine Leute, alles 
ausgebucht, unter einem Jahr geht gar nix.

Oliver

von Laurenz M. (laurenz_m2)


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Oliver S. schrieb:
> Das ist Quark mit Soße. Millionenfach werden zwar digitale Zähler
> verbaut, einen Zweirichtungszähler bekommst du aber nur, wenn es einen
> Grund dazu gibt, also PV, und den dann noch abhängig vom gewählten
> Meßprinzip (was bei Balkonsolar aber einfach ist).

Eben. Für Balkonsolar braucht es nichtmal einen Zweirichtungszähler. 
Lediglich die Rücklaufsperre, die bei den "modernen Messeinrichtungen", 
also digitalen Zählern, üblich ist.

Mnax schrieb:
> Auch wenn du den stundenaktuellen tarif bekommst darfst du kein geld mit
> ausgleichsspeicherung verdienen. Das negativpreis einspeichern und teuer
> verkaufen darfst du als privater explizit nicht.

Ist zum Glück dank der hohen Abgaben und Netzentgelte auch überhaupt 
nicht wirtschaftlich. Für die Endkunden wurde der Strompreis dieses Jahr 
an zwei Tagen minimal negativ. Aber auch nur in Regionen mit geringen 
Netzentgelten. Wenn überhaupt lohnt sich nur der Eigenverbrauch 
eingespeicherten Stroms.

von Michael B. (laberkopp)


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Oliver S. schrieb:
> Automatisch erwirbst du gar nichts. Einige Netzbetreiber haben aber nach
> mehrfacher Beschwerde über die Verzögerung des Einbaus eines
> Zweirichtunsgzählers in Einzelfällen erlaubt, die Anlage trotz
> Ferrariszähler in Betrieb zu nehmen. Zumindest gibt es Leute, die das
> behaupten.

Ein Netzbetreiber hat aber gar nichts zu erlauben bei Balkonsolar. Er 
hat es hinzunehmen, das ist ja gerade der Unterschied zur richtigen 
Photovoltaik

Ich wüsste nicht, dass er eine Erlaubnisrückmeldung verschickt, nach dem 
er über ein BKW informiert wurde, wozu auch, ablehnen kann er es nicht.

Er kann nur seinen Bautrupp mobilisieren.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Das ist Quark mit Soße. Millionenfach werden zwar digitale Zähler
> verbaut, einen Zweirichtungszähler bekommst du aber nur, wenn es
> einen Grund dazu gibt, also PV, und den dann noch abhängig vom
> gewählten Meßprinzip (was bei Balkonsolar aber einfach ist).
Das ist kompletter Blödsinn, hier hat das EVU Zweirichtungszähler 
verbaut, obwohl die Bruchbuden noch nicht mal einen Balkon haben.

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Michael B. schrieb:
> Ein Netzbetreiber hat aber gar nichts zu erlauben bei Balkonsolar. Er
> hat es hinzunehmen, das ist ja gerade der Unterschied zur richtigen
> Photovoltaik

Hier im Thread ging es es ja um Zähler ohne Rücklaufsperre. Prinzipiell 
ist eine Einspeisung mit rückwärts laufendem Zähler nicht zulässig, 
egal, ob Balkonsolar oder nicht. Daher wird der Netzbetreiber den 
Betrieb der Anlage bis zum Einbau des neuen Zählers untersagen, oder 
eben freigeben.

Gibt es schon einen Zähler mit Rücklaufsperre, hat der natürlich nichts 
mehr zu sagen.

Oliver

von Mnax (moriz996)


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Oliver S. schrieb:
> Daher wird der Netzbetreiber den
> Betrieb der Anlage bis zum Einbau des neuen Zählers untersagen

Der wird das versuchen. Kann dir aber egal sein, rechtlich darfst du ab 
anmeldung einspeisen, ob der betreiber will oder nicht. Wenn er keinen 
geeigneten zähler einbaut ist das nicht dein problem.

Der betreiber muss auch nach gesetz vergüten ob er nun will oder nicht. 
Also unterschreibt dem nichts, der bekommt eine anmeldung balkonsolar 
und sonst gar nichts.

Du musst dem betreiber zugang zum zähler ermöglichen, aber bauweise oder 
art deiner balkonsolar gehen den gar nichts an. Wenn er eine 
besichtigung verlangt mit hausverbot drohen.

von VCL11 (nostalgiker)


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Frank S. schrieb:
> Auf die Exceltabelle von  E34 L. (nostalgiker) wäre ich auch gespannt.
> Hat die Wurst/das Steak geschmeckt?

Ja, war lecker ;)

Muss mich doch als Fleischesser outen, auch meine Freundin und deren 
Freunde sind da "normal", Salat ist bestenfalls Deko :)

Problem ist, dass zu später Stunde beim Lagerfeuer irgendso ein 
Scherzkeks die Plastikflaschen vom Grillanzünder un Ketschup und die 
Trinkbecher da reingeworfen hat... ja sehr lustig, brennt und stinkt 
gut... manche vertragen eben keinen Alkohol.

Jedenfalls hab ich jetzt auf den Terrassenplatten und in deren Fugen(!) 
das geht nicht raus das flüssige und wieder ausgehärtete Plastik ;(
Hat wer eine Ahnung, wie man das wegbekommt? Mit Hammer und Meißel 
bekomme ich nur grob die "Klumpen" weg, aber der Rest hat sich mit 
Steinen und Fugen verbunden.

Ja, ist OT, hilft aber vielen Lesern sicher weiter als die schon 1000x 
besprochene Frage des TE.

Danke. Tipp: Grillpartys lieber bei anderen feiern. Bringste nen 
Nudelsalat mit und hast hinterher kein Geschiss...

von C. D. (derschmied)


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E34 L. schrieb:
> Hat wer eine Ahnung, wie man das wegbekommt? Mit Hammer und Meißel
> bekomme ich nur grob die "Klumpen" weg, aber der Rest hat sich mit
> Steinen und Fugen verbunden.

Da fällt mir nur Heißluftfön & Spachtel ein, und sich die Finger blutig 
fummeln. Wenn's Waschbetonplatten mit grober Oberfläche sind wird's ganz 
übel, da hat das Plastik erst recht große Fläche zum haften. Fleckig 
wird's aber wohl in jedem Fall bleiben. Chemie, die explizit nur das 
verkokelte Plastik-Konglomerat anlöst ohne auch am Stein zu nagen wirst 
nicht finden.

Kannst nicht den Verursacher dazu einladen?  Das wird ne echt häßliche 
Sache, so mim alten Phasenprüfer die Fugen wieder auszukratzen. Und das 
noch auf den Knien...

Wenig beneidenswert insgesamt,

Gruß, DerSchmied

von H. H. (Gast)


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C. D. schrieb:
> Chemie, die explizit nur das
> verkokelte Plastik-Konglomerat anlöst ohne auch am Stein zu nagen wirst
> nicht finden.

KClO_3, liq.

von C. D. (derschmied)


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H. H. schrieb:
> KClO_3, liq.

Wirst Dich als Normalbürger schwer tun da noch ranzukommen, und ob das 
hinterher von Erfolg gekrönt ist, bleibt zweifelhaft. Brennendes, 
Tropfendes Plastik hat die unangenehme Eigenschaft auch noch Ruß 
mitzubringen, färbt gut.

Weckt aber Kindheitserinnerungen. Hähähä, ohne jetzt ins Detail zu 
gehen.

Gruß, DerSchmied

von H. H. (Gast)


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C. D. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> KClO_3, liq.
>
> Wirst Dich als Normalbürger schwer tun da noch ranzukommen,

Selber machen.


> und ob das hinterher von Erfolg gekrönt ist, bleibt zweifelhaft.

BTDT

von Michael B. (laberkopp)


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C. D. schrieb:
> Chemie, die explizit nur das verkokelte Plastik-Konglomerat anlöst ohne
> auch am Stein zu nagen wirst nicht finden.

Natronlauge.

Erst die Reste noch ordentlich verkohlen, z.B. Unkrautbrenner, Lötlampe, 
Heißluftholzkohleanzünder, IR-Lampe, was man da hat, das Grobe abkratzen 
und den Rest mit Natronlauge wegätzen.

Achtung vor Spritzern der Natronlauge  machen Löcher in Organisches und 
blind.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Der wird das versuchen. Kann dir aber egal sein, rechtlich darfst
> du ab anmeldung einspeisen, ob der betreiber will oder nicht.
Wo steht das? Insbesondere der Passus, daß dabei seitens des 
Anlagenbetreibers keine Fristen zum Einbau eines passenden Zählers zu 
gewähren sind?

> aber bauweise oder art deiner balkonsolar gehen den gar nichts an.
Na das kannst Du aber sowas von knicken... das ist reines Wunschdenken. 
Noch haben wir gesetzliche Regelungen, die den Einbau einer 
Wieland-Steckdose vorschreiben und der Wechselrichter muss zertifiziert 
sein. Mit einem nicht zertifzierten Chinaböller ist eine Anmeldung gar 
nicht möglich und damit auch keine Einspeisevergütung. Wenn's das EVU 
trotzdem freiwillig zählt und zahlt, im Moment noch selber schuld. Ob 
diese Regelungen im Zuge der EU-Harmonisierung nenne ich das mal (genau 
wie die Anhebung der Maximalleistung auf 800W) noch kassiert werden, 
bleibt abzuwarten.

> Wenn er eine besichtigung verlangt mit hausverbot drohen.
Ganz tolle Idee. Dann baut das EVU seinen Zähler aus und legt die Anlage 
still weil ein starker Verdacht auf eine unzulässige Installation 
vorliegt.

von C. D. (derschmied)


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Michael B. schrieb:
> Natronlauge.

Faßt noch nicht mal der Profi gerne an. Selbst "nur " 10%ig kann die 
schon echt üble Dinge anstellen, und neutralisieren mußt das im Anschluß 
auch. Vorzugsweise mit Säure, und die mag der Zement in den Platten 
wiederum gar nicht.

Ich sehe da echt nur eine rein mechanische Lösung, alles Gepansche mit 
Chemie geht entweder ins Auge oder macht's nur noch schlimmer.

Gruß, DerSchmied

von C. D. (derschmied)


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H. H. schrieb:
> Selber machen.

Um Chlorate macht man besser einen Bogen hat's immer zu mir geheißen, 
hab mich dran gehalten und daher noch alle Gliedmaßen und mein 
Augenlicht. Viel tiefer reicht die Chemie bei mir nicht...

H. H. schrieb:
> BTDT

??

Gruß, DerSchmied

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Ben B. schrieb:
> Noch haben wir gesetzliche Regelungen, die den Einbau einer
> Wieland-Steckdose vorschreiben und der Wechselrichter muss zertifiziert
> sein.

Und, hat irgendjemand behauptet, dass das NICHT vor der Anmeldung so 
realisiert wurde ?

Anmelden, Einspeisen, man muss auf kein Ok warten, die schicken einem 
nicht mal ein Ok.

von Mnax (moriz996)


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Ben B. schrieb:
> Wo steht das? Insbesondere der Passus, daß dabei seitens des
> Anlagenbetreibers keine Fristen zum Einbau eines passenden Zählers zu
> gewähren sind?

Falsche fragestellung. Wo steht "balkonsolar" und "zählerfrist" in der 
balkonsolar-verordnung?


> Noch haben wir gesetzliche Regelungen, die den Einbau einer
> Wieland-Steckdose vorschreiben und der Wechselrichter muss zertifiziert
> sein.

Der energieversorger hat keinerlei recht das zu kontrollieren. Der 
versorger hat NICHT die aufgabe oder das recht polizei zu spielen.

> Ganz tolle Idee. Dann baut das EVU seinen Zähler aus und legt die Anlage
> still weil ein starker Verdacht auf eine unzulässige Installation
> vorliegt.

Werden die NICHT machen. Strom ist sowas wie grundrecht. Das ohne sehr 
handfesten grund abstellen wird für den versorger sehr teuer. Ein 
"verdacht" reicht da nicht ansatzweise.

: Bearbeitet durch User
von C. D. (derschmied)


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Mnax schrieb:
> Werden die NICHT machen. Strom ist sowas wie grundrecht. Das kann für
> den versorger durchaus mit knast enden.

Grundrecht? So lange man dafür löhnt, ja. Wenn nicht, kommt der Mann mim 
Schraubendreher, und der ist skrupellos.

Knast? Nö, wir sind ja nicht bei VW und Mogelsoftware in den Zählern. 
Nja, hoffentlich.

Gruß, DerSchmied

von Mnax (moriz996)


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C. D. schrieb:
> So lange man dafür löhnt, ja.

Kenn einen fall dem wurde ein münzautomat installiert. Für strom. 1990.

Aber wegen "verdacht auf" wird nix abgestellt, das ist doofe panikmache 
vom Ben.

von Peter G. (ham)


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Hallo

C. D. schrieb:
> Grundrecht? So lange man dafür löhnt, ja. Wenn nicht, kommt der Mann mim
> Schraubendreher, und der ist skrupellos.

Ich hoffe, hier können alle vernünftig  mit Meinungen und Ideen 
umgehen...?!

Man kann (und soll durchaus auch mal)  anderer Meinung sein, aber 
trotzdem zivilisierte Sprache verwenden und generell auf persönliche 
Angriffe verzichten.

Also:

Ja, das ist echt ein Problem.
Elektrische Energie ist tatsächlich schon seit vielen Jahren, zumindest 
in auch nur ansatzweise industrialisierte Ländern, ein 
Grundlebensvoraussetzung - ohne geht es nicht.
Und komm mir jetzt keiner mit dem Dorf in der "Pampas" von Indien oder 
mit Kriegsgebieten - man kennt ja die "Spezialisten", die immer die 
Extrembeispiele, die nicht mit dem Thema zu tun haben, hervorkramen - 
wobei eben auch in vielen der genannten "Pampas"  Dörfern, das 
mittlerweile (und sei es "nur" die 300W Fotovoltaikanlage) auch ganz 
anders aussieht - wir haben nicht mehr 1980...

Es müsste so was wie ein Grundrecht auf Energieversorgung geben, und 
zwar ohne den für vielen der von den "Schraubenziehermann" betroffenen 
erniedrigenden Umweg der "Sozialhilfe" (mit all den "nackig" machen und 
den Wertungen durch die Menschen den "man" gegenübersitzt oder den 
"Nachbarn" der seine Stromrechnung bezahlen kann).

Und nein (ist aber eigentlich nicht von Belang, aber man kennt leider ja 
die "Spezialisten", die ins Persönliche gehen):

Ich war selbst nie in der Situation, aber haben eine gewisse Empathie 
und einen Blick für die Realitäten ....

Ja natürlich eingeschränkt auf einen "absoluten" Minimal "Grundlastwert" 
von vielleicht 3kWh pro Tag (?) und Haushalt - also der Wäschetrockner 
muss halt ausbleiben und der "HighPower Gaming PC" auch, aber ein 
einfaches TV; Geräte zu Kommunikation können geladen werden, und die 
Mikrowelle, der Herd  kann auch für insgesamt 30 Minuten betrieben 
werden.

Und nein:

Kostenlos (außer in ausgewählten und einzeln(!) kontrollierten seltenen 
Fällen)  sollten auch diese hypothetischen 3kWh nicht sein - aber z.B. 
auf Großindustriepreise beschränkt sein (10 bis 20 ct Endpreis)...

Und natürlich logisch (für mich):

Alles was über diese hypothetischen 3kWh "verbraucht" (Energie kann 
nicht verbraucht werden, was aber selbst manchmal einzelne  (Astro) 
Physiker, die in der Öffentlichkeit auftreten und ansonsten sehr viel 
Ahnung haben, "vergessen"...) darf natürlich nicht teurer als der 
aktuelle Normaltarif werden - keine Gewinnmaximierung oder 
"Gewinnverlustausgleich"...

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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E34 L. schrieb:
> Jedenfalls hab ich jetzt auf den Terrassenplatten und in deren Fugen(!)
> das geht nicht raus das flüssige und wieder ausgehärtete Plastik ;(
> Hat wer eine Ahnung, wie man das wegbekommt?
Abwarten bis der nächste Winter vorbei ist!
Vllt. bröselt der Frost den Plaste weg
> Mit Hammer und Meißel
> bekomme ich nur grob die "Klumpen" weg, aber der Rest hat sich mit
> Steinen und Fugen verbunden.
Oder:
Alles muß raus!!!!!

von Manfred P. (pruckelfred)


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Ben B. schrieb:
> Noch haben wir gesetzliche Regelungen, die den Einbau einer
> Wieland-Steckdose vorschreiben

In welchem Gesetz denn?

Ich habe mal geschaut: Bei meinem Netzbetreiber unterschreibe ich mit 
der Anmeldung, dass eine Einspeisesteckdose vorhanden ist.

Ich soll ankreuzen, welche Art Zähler ich habe, da ist auch "weiß ich 
nicht" möglich.

Bei der Lidl-Balkonanlage wird eine Einspeisesteckdose mitgeliefert. 
Dazu der Hinweis "Darf nur durch einen Elektriker installiert werden" - 
was das Ding schon direkt ad absurdum führt.

Aldi setzt sich mit dem A* drauf und liefert mit Schukostecker.

Wirklich interessant finde ich beide nicht, sind für ihr bisschen 
Leistung nicht sonderlich günstig. Die Diskussion im Lidl-Thread und 
hier hat mich bestätigt, das als wirtschaftlich sinnlose Spielerei 
abzuhaken.

> und der Wechselrichter muss zertifiziert sein.

Besser ist das, eine chinesische Störschleuder möchte ich in meiner 
direkten Umgebung nicht haben. Heise hatte neulich einen solchen zerlegt 
und bebildert, absolut übel, was da hingepfuscht war.

von C. D. (derschmied)


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Peter G. schrieb:
> Es müsste so was wie ein Grundrecht auf Energieversorgung geben, und
> zwar ohne den für vielen der von den "Schraubenziehermann" betroffenen
> erniedrigenden Umweg der "Sozialhilfe" (mit all den "nackig" machen und
> den Wertungen durch die Menschen den "man" gegenübersitzt oder den
> "Nachbarn" der seine Stromrechnung bezahlen kann).

Klingt gut. Dann bekommt ein jeder - ohne Wertung seiner Lebensumstände 
- auch gleich noch ein Kontingent an Lebensmitteln, eine kostenlose 
Wärmepumpe, einen Urlaubsflug pro Halbjahr, Freikarten zu Kunst, Kultur, 
Freizeit und den ÖPV, kostenlose medizinische Versorgung, ein Tablet & 
ein Smartphone, sowie ein Haustier samt Wurmkur für die nächsten Jahre.

Alles elemetarste Dinge die einem jeden zustehen sollten; es wäre nicht 
unbedingt fair dafür einen Gegenwert in Form von erbrachter 
Arbeitsleistung zu verlangen.

Wir müssen nur noch ein paar Dummknechte finden die mit ihrer Arbeit an 
der Discounter-Kasse, der Müllabfuhr, auf dem Baugerüst, am Fließband 
oder im Bergwerk dies Grundgerüst finanzieren.

NeeNeeDu, den Mann mit dem Schraubendreher mag ich ganz gerne. Ich hab 
keinen Bock auf noch mehr Überstunden hierfür.

Peter G. schrieb:
> aber z.B. auf Großindustriepreise beschränkt sein (10 bis 20 ct
> Endpreis)...

Die bezahlen im einstelligen Bereich, dein Leben würde sonst das 
dreifache kosteten.

Gruß, DerSchmied

von VCL11 (nostalgiker)


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Der Schmied schrieb:

>Kannst nicht den Verursacher dazu einladen?  Das wird ne echt häßliche
>Sache, so mim alten Phasenprüfer die Fugen wieder auszukratzen. Und das
>noch auf den Knien...

>Wenig beneidenswert insgesamt,

ja eigentlich sollte DIE Verursacherin weniger GinTonic trinken und 
persönlich die Platten sauber lecken, aber ich will dann auch die 
Freundschaft nicht gefärden (nüchtern ist die ganz normal). Einfachste 
wäre natürlich, Platten austauschen lassen und Rechnung an die 
Verursacherin.

Wäre es bloß nicht der Freundeskreis. Letztlich hilft echt keine Chemie 
und ich muss die Platten tauschen. Auf eigene Kosten. Und die Dame eben 
nicht mehr einladen.

von C. D. (derschmied)


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E34 L. schrieb:
> und ich muss die Platten tauschen. Auf eigene Kosten.

Das fiese ist: Die Platten mit gleicher Oberflächenoptik sind mitunter 
nach wenigen Monaten schon nicht mehr zu haben, und mausgraue im 
Standardformat 400x400 mm werdens kaum sein. Und selbst wenn man sie 
noch auftreibt wird man sich wundern wie schnell sich die Optik durch 
Witterung verändert...

Man könnte der Dame aber auch ein wenig weniger GinTonic unterstellen 
und dafür ein wenig mehr Schusseligkeit,, dann erklärt sich ev deren 
Versicherung bereit ein Teil der Kosten zu übernehmen. Böse Absicht & 
Wissen um die Folgen wird ja nicht dahinter gesteckt haben.


Gruß, DerSchmied

von VCL11 (nostalgiker)


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Böse Absicht &
Wissen um die Folgen wird ja nicht dahinter gesteckt haben.

Ne, eher typisch Büroangestellte... immer schüchtern bis zum ersten 
Schluck Alkohol, dann aber keine Grenzen mehr kennen ;/

Die Platten sind natürlich nicht betongrau sondern rot mit grober 
Oberfläche. Ich konnte noch gleiche bekommen, wobei die dann halt neu 
aussehen und nicht die Patina der übrigen haben. Es wird sich mit der 
Zeit angleichen, denke ich.

- Also, ladet keine Frauen ein, welche keinen Alkohol vertragen
- legt nen Schutz unter den Feuerkorb
- grillt bei anderen Leuten ;)

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> In welchem Gesetz denn?
So wie ich das sehe sind vornehmlich EEG und EnWG relevant.

> Ich habe mal geschaut: Bei meinem Netzbetreiber unterschreibe ich
> mit der Anmeldung, dass eine Einspeisesteckdose vorhanden ist.
Jo, und wenn die dann doch nur eine Schuko-Dose ist, dürfte das ein 
Verstoß gegen die Anschlussbedingungen des Stromanbieters sein. Richtig 
interessant wird's wenn es irgendwann zu einem Unfall kommt oder die 
Hütte abbrennt. Sowas ist doch ein gefundenes Fressen für eine 
Versicherung, die nicht zahlen möchte.

Außerdem gibt es immer noch sowas wie die technischen 
Anschlussbedingungen der jeweiligen Netzbetreiber und die VDE-AR-N 4100 
und VDE-AR-N 4105. Ich bin mir sehr sicher, daß da irgendwo drinsteht, 
daß eine vom Netzbetreiber versorgte Anlage seinen Anschlussbedingungen 
zu entsprechen hat. Er wird sich irgendwo das Recht herausnehmen, das zu 
überprüfen oder die Überprüfung durch einen akkreditierten Elektriker 
verlangen zu können. Kommt man dem nicht nach, bzw. verweigert diese 
Überprüfung, ist es für mich schwer vorstellbar, daß der Netzbetreiber 
dann weiterhin verpflichtet sein soll, diesen Anschluss an seinem Netz 
zu dulden. Wohlgemerkt nicht nur die Mini-PV sondern die komplette 
Hausinstallation.

Es gibt ja auch das Problem, daß viele Altanlagen bei Umbauten aus dem 
Bestandsschutz herausfallen und dann komplett saniert werden müssen. 
Auch bestimmte Betriebsmittel wurden in der Vergangenheit aufgrund von 
schweren Konstruktionsmängeln verboten und mussten daraufhin 
ausgetauscht werden, wie beispielsweise die ovale Kragensteckvorrichtung 
Marke Bauerntod. Also erzählt mir bitte nicht, daß euch niemand in eure 
Elektroinstallation reinreden kann oder man diesen Leuten Hausverbot 
erteilen könnte. Klar, kann man machen - mit der Konsequenz, daß man 
dann wirklich eine gute Inselanlage benötigt, nachdem der Netzbetreiber 
bis zum Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands der Anlage seinen Zähler 
ausgebaut hat.

> Bei der Lidl-Balkonanlage wird eine Einspeisesteckdose mitgeliefert.
> Dazu der Hinweis "Darf nur durch einen Elektriker installiert
> werden" - was das Ding schon direkt ad absurdum führt.
Zitat dazu Google: "Den Anschluss an das öffentliche Stromnetz und die 
eigene Hauseinspeisung muss ein registrierter und zertifizierter 
Elektroinstallateur durchführen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und 
steht so in § 81 Absatz 1 im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien 
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021)."

> Aldi setzt sich mit dem A* drauf und liefert mit Schukostecker.
Dürfte im Augenblick unzulässig sein, bzw. nicht der Verkauf, aber 
Anschluss und Inbetriebnahme. Noch ist ja nicht durch, ob der 
Schukostecker künftig wirklich von Seiten des Gesetzgebers geduldet 
wird, genau so wie die 800W Grenze, die in Deutschland momentan noch bei 
600W liegt.

Das nicht (fristgerechte) Anmelden einer Mini-PV ist nachdem was ich so 
gelesen habe übrigens eine Ordnungswidrigkeit und man kann sich 'ne 
Strafe bis zu 50.000 Euro dafür einfangen (§95 EnWG). Ich glaube, dann 
rentiert sich die Anlage geringfügig später.

: Bearbeitet durch User
von C. D. (derschmied)


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Ben B. schrieb:
> Das nicht (fristgerechte) Anmelden einer Mini-PV ist nachdem was ich so
> gelesen habe übrigens eine Ordnungswidrigkeit und man kann sich 'ne
> Strafe bis zu 50.000 Euro dafür einfangen (§95 EnWG). Ich glaube, dann
> rentiert sich die Anlage geringfügig später.

Erinnert mich alles an die Sache mit dem Hasen & dem Igel;  Der schlaue 
Hase rennt wie blöd, kommt mit List und bisweilen sogar Hinterlist, 
sucht Lücken in der Logik, und immer wenn er sich am Ziel wähnt steht 
gähnend der Igel da und hält die Hand auf.

Müßig, da so viel Rauch um Nichts zu machen.

Gruß, DerSchmied

von VCL11 (nostalgiker)


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Das Balkonthema ist durch, zum Erbrechen durchgekaut und bis es neue 
Gesetze gibt heißt es warten.

Daher auch meinen Schwenk zu Terrassenplatten und ungeschickte Leute, 
die Kunststoff verbrennen und ich den SCheiß am nächsten Tag entfernen 
darf. DAS ist mal ne Aufgabe, klebt wie Sau.

Hilft nur Austausch, s.o.

von C. D. (derschmied)


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E34 L. schrieb:
> Ich konnte noch gleiche bekommen, wobei die dann halt neu aussehen und
> nicht die Patina der übrigen haben. Es wird sich mit der Zeit
> angleichen, denke ich.

Einmal mim Kärcher drüber wirkt Wunder gegen Patina. Kann man sich 
borgen, muß ja kein Monster mit Ölbrenner sein. Nur nicht zu arg in die 
Fugen pusten. Wer weiß, spart ev sogar den Tausch der einen oder andern 
Platte.

E34 L. schrieb:
> Also, ladet keine Frauen ein, welche keinen Alkohol vertragen

Kann durchaus seinen Reiz haben, ist aber wie mit kleinen Kindern:

Nie ausm Auge verlieren! hehehe..

Gruß, DerSchmied

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Müßig, da so viel Rauch um Nichts zu machen.
Naja... wir sind ja auf einem guten Wege, da heißt es im Moment noch 
einfach abwarten. Die Politik hat ja im Moment wichtigeres zu tun, z.B. 
die jahrelange Streitfrage, ob Politiker bald ihre Schoßhündchen mit in 
den Bundestag bringen dürfen, die dann da (auch noch) alles vollkacken. 
Ja, das ist kein Scherz, über sowas streitet man sich wirklich, solche 
Probleme hat Deutschland und steht damit in der Welt wahrscheinlich 
wieder mal alleine da.

Wenn der Schukostecker bald wirklich geduldet wird, ist das letzte große 
Streitthema durch und die (elektrische) Installation erfordert nicht 
mehr zwingend einen zertifizierten Elektriker.

Dann kommt aber leider ein neues Streitthema, um das man sich noch 
kümmern muss - was passiert mit hunderttausenden Anlagen, die 
Chinaböller-Wechselrichter verwenden, welche nicht konform mit der 
VDE-AR-N 4105 (zertifiziert) sind und die Anmeldung der Anlage daher 
nicht möglich ist. Theoretisch wäre das Thema ganz einfach abzuhandeln - 
kauft euch gefälligst einen zertifizierten Wechselrichter wenn ihr keine 
Probleme wollt - aber praktisch gelangt derzeit so viel nicht konformer 
Billigschrott in den Handel, der oftmals auch wirklich gigantische 
Verzerrung und Störungen bei der Einspeisung produziert, daß das noch 
ein echtes Problem werden wird.

von VCL11 (nostalgiker)


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>Kann durchaus seinen Reiz haben

Du Schlingel ;) Vielleicht bei der Betriebsfeier, aber nicht im 
Freundeskreis.

Bzw. zum "Kärchern" haben mir schon viele Nachbarn und auch Handwerker 
gesagt: Je öfter man das tut, desto schneller verdrecken die Platten 
wieder.
Keine Ahnung warum, aber es stimmt wirklich.

Die alkoholisierte Dame darf das nächste Grillfest ausrichten. Sie ist 
ja eigentlich nicht so... darf halt nur Limo trinken ;)

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Die Plaste wird im Winter abplatzen. Also einfach etwas Geduld haben.

---
Und Frau und Alk keine gute Idee. Da kommt das wahre Wesen an die 
Oberfläche. Ich könnte jetzt noch weiter schreiben, aber es würde eh von 
Ahnungslosen gelöscht werden. Schade.

von Mnax (moriz996)


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Manfred P. schrieb:
> Ich habe mal geschaut: Bei meinem Netzbetreiber unterschreibe ich mit
> der Anmeldung, dass eine Einspeisesteckdose vorhanden ist.

Schon wider ein denkfehler.
Die anmeldung soll man selber schreiben, nicht irgend ein formular 
ausfüllen. Klar, wenn du ein formular verlangst wird da sehr viel zu 
deinen ungunsten draufstehen. Das gesetz sagt anmelden, nicht formular 
ausfüllen.

Also musterbrief suchen, zählernummer und name reinfüllen, abschiken. 
Wenn das logo eins konsumentenschutzvereins drauf ist schadet das nicht.

Bei mir wurde nach 3 monaten noch eine telefonat nötig.
m: Habt ihr anmeldung bekommen?
n: Ja
m: Warum wird einspeisung nicht vergütet?
n: Oh. Hab den haken gesetzt. Sie bekommen das ab jetzt.
Das war alles. Da kam nicht eine frage. Gar nix.

Im 2022 haben die insgesamt 90 euronen vergütet.

: Bearbeitet durch User
von VCL11 (nostalgiker)


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Abdul K. schrieb:
> Die Plaste wird im Winter abplatzen. Also einfach etwas Geduld haben.
>
> ---
> Und Frau und Alk keine gute Idee. Da kommt das wahre Wesen an die
> Oberfläche. Ich könnte jetzt noch weiter schreiben, aber es würde eh von
> Ahnungslosen gelöscht werden. Schade.

Ach nee, so schlimm sind wir nicht.

Btw. manchmal glaube ich echt, die Technik verarscht mich. Gerade eine 
WA Sprachnachricht bekommen, von GESTERN 16:24 Uhr! Dabei isses Handy 
immer online... langsam komm ich mir echt vor wie in nem schlechten 
Spielfilm ;(

Ach so, die neue Platten habe ich eingesetzt, alles gut soweit. Halt 
eben der Dame keinen GinTonic mehr geben.

von Benedikt L. (Firma: Dem Ben seine Leiche) (dembenseineleiche) Flattr this


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E34 L. schrieb:
> Terrassenplatten und in deren Fugen(!)
> das geht nicht raus das flüssige und wieder ausgehärtete Plastik ;(

Anderen Leute blechen viel Geld für elastomerischen Fugenmörtel aus und 
haben nie wieder Probleme mit Armeisen und Unkraut!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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E34 L. schrieb:
> Sprachnachricht bekommen, von GESTERN 16:24 Uhr!

Dann pfeif den/die Absendende/n zusammen, sie mögen ein klares Deutsch 
sprechen, damit die KI beim Auswerten nicht so lange braucht. 🤪 🤪 🤪

: Bearbeitet durch User
von Hans H. (wen_h)


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In unserer Bücherei liegt aktuell eine Infoschrift zum Thema aus:

"Im Rahmen des Solarpaktes I wurden neue Regeln für Anschluss und 
Betrieb von Balkonsolaranlagen festgelegt. Die Leistung wird auf 800 
Watt erhöht, ein Schukostecker ist ausreichend und rückwärts drehende 
Zähler werden vorübergehend geduldet."

Vorübergehend bedeutet, für den Zeitraum zwischen Anmeldung und 
Zählertausch.

Allerdings muss dieser Pakt noch im Kabinett beschlossen werden und das 
kann dauern. Bis dahin gilt die alte Regelung, dass nämlich ein 
rückwärts laufender Zähler eine vorsätzliche Manipulation des 
Zählerstandes darstellt.

von Oliver S. (oliverso)


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Hans H. schrieb:
> Allerdings muss dieser Pakt noch im Kabinett beschlossen werden

So ist es. Allerdings ist damit noch dieses Jahr zu rechnen.

Oliver

von Mnax (moriz996)


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Oliver S. schrieb:
> Allerdings ist damit noch dieses Jahr zu rechnen.

Der elektriker-lobby und den energieversorgern wird das gar nicht 
passen. Das wird verzögert oder gar unmöglich gemacht. 100%

Gott hilft dem der sich selbst hilft.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Die Herausforderung bei Solaranlagen ist der Gleichzeitigkeitsfaktor von 
eins. Diese liefern alle Strom ins Netz, wenn die Sonne scheint und 
nichts mehr, wenn es dunkel ist.

Der Grund für die bisherige Regelung stand bereits in anderen Threads. 
Nebenbei wird mit der Lockerung zugleich ein Türchen oder Ankerpunkt 
angelegt um eine weitere Funktion zu implementieren. Das wird denen, die 
nach Änderung schreien, auch nicht gefallen.

von Mnax (moriz996)


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Dieter D. schrieb:
> wird mit der Lockerung zugleich ein Türchen oder Ankerpunkt
> angelegt um eine weitere Funktion zu implementieren

Magst du dich den ahnungslosen plebs etwas besser erklären bitte?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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https://www.youtube.com/watch?v=2fDy71J2E_M
https://www.youtube.com/watch?v=gs4zj8Dg7VA
https://www.youtube.com/watch?v=jb7Avu2hhcw

Ich denke, das war's dann für das Thema.

Ich bin zwar kein Fan davon, bei Youtube-Handwerkern alles zu glauben 
(schon gar nicht als einzige Informationsquelle), da das oft nicht 
besser als persönlich-lobbyistischer Heimwerker-Quark ist und manche 
Freaks vor allem aus dem bayrischen Ausland eher nur auf große Fresse 
machen anstatt echtes Wissen zu liefern - aber wenn mehrere solche 
Warnungen kommen und sie sogar ihre eigenen Meinungen aus vorherigen 
Videos zurücknehmen (Respekt dafür), dann sollte man doch mal genauer 
hinschauen bevor man sowas kauft.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Mnax schrieb:
> den ahnungslosen

Abwarten, noch kann ich nicht auf rundfunkgebührenfinanzierte Medien 
verlinken.

von Peter F. (toto)


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Gibt es eigentlich nicht Wechselrichter, bei denen ich einstellen kann 
wieviel ich einspeisen möchte, kombiniert mit einem Mppt Laderegler wäre 
doch die ganze Diskussion über Balkonkraftwerke obsolet. Ich speise halt 
das ein was gesetzlich erlaubt ist. Bin ansonsten aber völlig frei in 
der Auslegung meiner PV-Anlage.

von Michael B. (laberkopp)


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Peter F. schrieb:
> Gibt es eigentlich nicht Wechselrichter, bei denen ich einstellen
> kann wieviel ich einspeisen möchte, kombiniert mit einem Mppt Laderegler
> wäre doch die ganze Diskussion über Balkonkraftwerke obsolet. Ich speise
> halt das ein was gesetzlich erlaubt ist. Bin ansonsten aber völlig frei
> in der Auslegung meiner PV-Anlage.

Man WILL nicht dauerhaft 600W Strom aus einem Akku einspeisen, und nur 
einen Teil davon selbst verbrauchen und den Test ins Netz schieben, denn 
Akkustrom ist teuer. Zwar billiger als die 40ct die msm zahlen muss aber 
teurer als die 8.5ct die man dafür bekommt (nämlich ca. 13ct).

Daher die Nulleinspeisung, was einen WR erfordert  der ständig 
nachregelt.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Michael B. schrieb:
> Man WILL nicht dauerhaft 600W Strom aus einem Akku einspeisen, und nur
> einen Teil davon selbst verbrauchen und den Test ins Netz schieben, denn
> Akkustrom ist teuer. Zwar billiger als die 40ct die msm zahlen muss aber
> teurer als die 8.5ct die man dafür bekommt (nämlich ca. 13ct).
>
> Daher die Nulleinspeisung, was einen WR erfordert  der ständig
> nachregelt.

Ich lese als Threadtitel Balkon-Solar

Diese Systeme haben keinen Akku und nur einen Wechselrichter, der eben 
das liefert, was gerade da ist. Dazu gehört ein Zähler mit 
Rücklaufsperre, mehr nicht. Wenn man Glück hat, passen Balkonerzeugung 
und Verbrauch gerade überein, wenn nicht, verschenkt man halt den Strom.

Ich sehe keinen Grund, eine solche Anlage auf Nulleinspeisung regeln zu 
müssen.

von Peter F. (toto)


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Der Wechselrichter soll nicht aus dem Akku einspeisen. Der soll nur 
einspeisen wenn Akku voll und die PV mehr als den Eigenverbrauch liefert 
und das eben mit definierter Leistung.
Bei der ganzen Diskussion geht es ja um die Netzstabilität.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Peter F. schrieb:
> Gibt es eigentlich nicht Wechselrichter, bei denen ich einstellen kann
> wieviel ich einspeisen möchte, kombiniert mit einem Mppt Laderegler wäre
> doch die ganze Diskussion über Balkonkraftwerke obsolet. Ich speise halt
> das ein was gesetzlich erlaubt ist. Bin ansonsten aber völlig frei in
> der Auslegung meiner PV-Anlage.
Solange deine Inselanlage über eine "line" "on-grid" arbeitet, haste das 
zu machen was er VNB dir vorschreibt.
Machste eine echte "off-grid" Anlage kannste soviel Strom "erzeugen" wie 
du willst. Ausser du tangierst wieder andere Auflagen (z.B. 
Bebauungsplan), da kann dir der Nanny-Staat dann dir wieder  die Grenzen 
aufzeigen!

von Michael B. (laberkopp)


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Manfred P. schrieb:
> Ich lese als Threadtitel Balkon-Solar

Und ich lese im Beitrag auf den ich antworte:

Peter F. schrieb:
> kombiniert mit einem Mppt Laderegler

und Laderegler gibt es bei Akkus.

Es wäre von Vorteil, wenn du nicht in JEDE Unterhaltung die du nicht 
verstanden hast mit deiner versuchten Besserwisserei reingrätschen 
würdest, denn das nervt und zeigt nur wie dumm du bist.

von Mnax (moriz996)


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Peter F. schrieb:
> Gibt es eigentlich nicht Wechselrichter, bei denen ich einstellen kann
> wieviel ich einspeisen möchte,

Ja. Soyosource macht sowas.
Die kannst du auf batterie stellen und die maximale einspeisung 
einstellen, dazu noch ein/aus spannung der batterie.

Du kannst bei den grossen auch PV einspeisung regeln, dynamisch, also 
dafür sorgen dass nie mehr als 600W ins netz gehen.

Kosten 150.- plus 50 porto. Hab einen seit 2 jahren in betrieb. LCD ging 
mal kaputt, 15.- ersatz, sonst läuft der sauber.

https://www.youtube.com/watch?v=H_6XvAO2GMo

Beitrag #7428003 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7428011 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Na Presseangaben soll die Einspeisevergütung für Solarstrom ersatzlos 
gestrichen werden.
Es gibt dann nur noch die "marktübliche" Vergütung.
Grund ist, der rasante Zubau von PV hat zur Solarstromüberkapazität 
geführt.
Jetzt werden die Zügel stringent angezogen!

Falls jemand sich noch ein BKW zu alten Konditionen zulegen will. Der 
sollte sich sputen!

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Laber nicht so einen Bullshit.

Für Balkon-PV gab es noch nie eine Einspeisevergütung.

von Oliver S. (oliverso)


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Ben B. schrieb:
> Laber nicht so einen Bullshit.
>
> Für Balkon-PV gab es noch nie eine Einspeisevergütung.

Du kannst bei Balkon-PV im Rahmen der vereinfachten Anmeldung formlos 
drauf verzichten. Müssen musst du das aber nicht.

Nur lohnen die 8 cent/kWh bei den Minierträgen den Aufwand dafür nicht.

Oliver

von Michael B. (laberkopp)


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Oliver S. schrieb:
> Nur lohnen die 8 cent/kWh bei den Minierträgen den Aufwand dafür nicht.

Viel schlimmer: möchtest du Einspeisevergütung, installiert man dir 
einen Zweirichtungszähler (oder rechnet den schon lange installierten so 
ab) für 40€ statt einem nur Smartmeter für 20€.

Die 20€ Differenz holst du nicht raus mit läppischen 800W.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Den Zweirichtungszähler klatschen sie dir sowieso rein, sobald sie 
irgendwas von PV riechen. Bei uns in der Gegend werden soweit ich weiß 
überall Zweirichtungszähler eingebaut wenn die Ferraris-Zähler 
rausfliegen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Der Klaus Müller hat da eine Idee, die Netzentgelte auf die 
Erzeugerseite auszuweiten.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/strompreis-solaranlagenbesitzer-sollen-kuenftig-mehr-netzkosten-tragen-a-99658eff-2273-4850-b507-81fac5f95201?utm_source=firefox-newtab-de-de

Wird jetzt das BKW auch Netzentgelt pflichtig?

von Hmmm (hmmm)


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Cha-woma M. schrieb:
> Wird jetzt das BKW auch Netzentgelt pflichtig?

Da die Netzentgelte pro kWh abgerechnet werden und BKW-Einspeisung 
i.d.R. nicht vergütet wird, könntest Du selbst auf die Lösung kommen.

Ausserdem ist das bis jetzt nur

Cha-woma M. schrieb:
> eine Idee

von Hardy F. (hflor)


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Motopick schrieb:
> Wer unerlaubt einspeist, hinterzieht Steuern!
> Das ist ganz klar verpoten :).

Wo steht das?
Wenn Du Dein Balkon-Solaranlage anmeldest ist es das Problem des 
Messstellenbetreibers einen alten Ferarriszähler zu tauschen.
Es gibt aber auch alte Zähler mit Rücklaufsperre.

von Hardy F. (hflor)


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Mnax schrieb:
> Ich hab für die einspeisung meines balkondings einen steuerausweis
> bekommen. Ja, ich muss die 90.- einspeisung vom 2022 als einkommen
> versteuern ...

Wo bekommen Betreiber von Balkonsolaranlagen eine Einspeisevergütung?
Das unentgeltliche Einspeisen ist der Preis für die Genemigungsfreiheit.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Michael B. schrieb:
> Die 20€ Differenz holst du nicht raus mit läppischen 800W.

20Euro, da müsste man wohl so um die 300 kWh einspeisen.
Als Altanlage Ü20 Jahre gibt es die Jahresmarktvergütung.
Da kommt dann ein Betrag heraus, der die Zählergebühr deckt für eine 6 
kW Peak PV-Anlage.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Altanlagen Ü20 dürften heute alle aus der Solarförderung mit der 
ursprünglich tollen Einspeisevergütung draußen sein und können sich dann 
mit der Direktvermarktung herumplagen. Deswegen werden die ja so gerne 
wieder abgebaut.

von Hmmm (hmmm)


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Ben B. schrieb:
> Altanlagen Ü20 dürften heute alle aus der Solarförderung mit der
> ursprünglich tollen Einspeisevergütung draußen sein

Ja.

Ben B. schrieb:
> und können sich dann
> mit der Direktvermarktung herumplagen.

Nein, es gibt weiterhin eine (geringe) Vergütung, Jahresmarktwert Solar 
abzgl. Vermarktungspauschale. War ursprünglich bis Ende 2027 befristet 
und wurde bis Ende 2032 verlängert.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-tun-mit-der-ue20anlage-wenn-die-eegfoerderung-endet-50846

von Christian M. (likeme)


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Bei all dem Gerede über Gebühren frage ich mich als Tibber Kunde, warum 
muss ich auf einen zeitweise negativen Strompreis Steuern zahlen? Gerade 
dann, wenn der Strom Null oder Minus kostet, könnte der gemeine 
Verbraucher seinen Warmwasserboiler heizen oder das Auto für Gratis 
laden, kann er aber nicht... denn dann sind immer noch ca. 20 Cent zu 
entrichten. Finde den Fehler! Intelligentes Gratisverheizen nicht in 
Österreich, sondern in den Eigenheimen von Deutschland wäre eine 
Innovation. Vielleicht auch ein Speicher in jedem Haus ohne Solaranlage 
der dann nachts puffert wäre ne Möglichkeit. War aber bestimmt nicht 
geht, weil das Finanzamt... ach lassen wir das, unkompliziert geht hier 
nicht.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7876502 wurde vom Autor gelöscht.
von Εrnst B. (ernst)


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Christian M. schrieb:
> warum
> muss ich auf einen zeitweise negativen Strompreis Steuern zahlen?

Missverständnis: Du zahlst Steuern auf Strom, nicht auf den Strompreis.
Der Strompreis kommt zusätzlich drauf, oder wird abgezogen, wenn 
negativ.

Diese Steuern und Abgaben sind als "Geld pro kWh" festgelegt.
 0,816 ct/kWh Offshore-Windkraft-Zulage
 1,558 ct/kWh Stromnetzentgeltverordnungs-Umlage
 0,277 ct/kWh Kraftwärmekopplungs-Umlage
 2,39  ct/kWh Konzessionsabgabe (Straßen-Aufbuddel-Kosten-Umlage)
usw.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Christian M. schrieb:
> Gerade
> dann, wenn der Strom Null oder Minus kostet, könnte der gemeine
> Verbraucher seinen Warmwasserboiler heizen oder das Auto für Gratis
> laden, kann er aber nicht... denn dann sind immer noch ca. 20 Cent zu
> entrichten. Finde den Fehler!

Es ist immer die Entscheidung des einzelnen, ob er mit seiner PV-Anlage 
eine Inselanlage betreibt oder weiter am öffentlichen Stromnetz hängt 
und Strom einspeist!

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Eine echte Inselanlage ist für die meisten zu unkomfortabel. Die wollen 
mindestens einen Umschalter zwischen PV- und Netzstrom und wenn man 
sowas verbaut, ist es keine Inselanlage mehr.

Ich glaube was in diesem Fall am meisten bringt wäre eine Balkon-PV mit 
ihren maximal 800W Einspeisung, mit möglichst viel Modulleistung 
(erlaubt sind bis zu 2000Wp), möglichst großem Speicher und 
Nulleinspeisung (bis 800W). Das geht ein wenig über den normalen 
Funktionsumfang einer Balkon-PV hinaus weil man den Strombedarf der Bude 
in der Verteilung messen und an ein Steuermodul senden muss - aber ist 
bei Balkon-PV erlaubt. Man ist nicht verpflichtet, seinen Überschuss 
unvergütet ins öffentliche Netz einzuspeisen. Es ist aber auch keine 
Inselanlage und muss deswegen angemeldet werden.

Wenn man das nun auf die Spitze treiben möchte, kann man mit einer 
zweiten Anlage den nicht nutzbaren Überschuss der Balkon-PV (Speicher 
der Balkon-PV ist voll und trotzdem stünde noch ordentlich PV-Leistung 
zur Verfügung) aus dem Netz in weitere Akkus laden. Angenommen die 
Balkon-PV könnte 800W einspeisen ohne ihren Speicher dabei entladen zu 
müssen und die Bude braucht 100W, dann könnte man die verbleibenden 700W 
zur Akkuladung verwenden. An diesen Akkus könnte man nun eine richtig 
dicken Inselwechselrichter anschließen (5kW) und auf diesem Umweg auch 
Verbraucher betreiben, die kurzzeitig mehr als 800W verbrauchen 
(Küchengeräte wie Wasserkocher/Toaster/Mikrowelle, Waschmaschine, 
Trockner).

Wer mehr will, kommt um eine "echte PV" mit mehr als 800W 
Einspeiseleistung nicht herum. Diese braucht dann ebenfalls einen 
möglichst großen Speicher, darf aber mehr als 2000Wp Modulleistung haben 
und kann auch mit Nulleinspeisung (oder mit Überschuss-Einspeisung) 
betrieben werden. Die Verfahren zur Anmeldung und Genehmigung zum 
Anschluss an die bestehende Elektroinstallation kann aber herausfordernd 
sein.

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ben B. schrieb:
> dann könnte man die verbleibenden 700W
> zur Akkuladung verwenden. An diesen Akkus könnte man nun eine richtig
> dicken Inselwechselrichter anschließen (5kW)

Schöner Traum, den um das Stellungsmerkmal "Inselanlage" erlangen zu 
wollen, muss man schon wirklich eine Insel sein.
Jede Verbindung der Insel mit dem VNB-Netz hat zu unterbleiben. Das 
bedeutet, ein Energieaustausch zwischen den bei den Netzen darf nicht 
möglich sein.
---> Deine Idee ist mit den gesetzlichen Regelungen nicht kompatibel.

Was kann man machen?
Eine Inselanlage nur für Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank und 
Gefrierschrank.
Aber da stehen die Kosten dagegen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Wenn, dann musst Du alles lesen. Der zweite Speicher wird in meinem 
Modell über den Umweg Netz aufgeladen. Das führt dazu, daß man nur den 
ungenutzten Leistungsüberschuss der Balkon-PV (die 800W abzüglich des 
aktuellen Eigenbedarfs) nutzen kann, aber dafür hat dieser Speicher 
nichts mehr mit der Balkon-PV zu tun. Und nichts verbietet mir, aus dem 
Netz einen dicken Akku aufzuladen und aus diesem Akku über einen 
Wechselrichter dicke Verbraucher wie 'ne Waschmaschine oder was immer 
man möchte zu betreiben.

Mit meiner Spiel-PV betreibe ich aktuell eine echte Inselanlage - aber 
da muss man halt den Stecker der Geräte, die man darüber betreiben 
möchte, aus der Steckdose in der Wand ziehen und ihn in den 
Wechselrichter einstöpseln. Wenn die gespeicherte Strommenge dann 
irgendwann aufgebraucht ist, muss man ihn wieder zurück stöpseln. Das 
ist vielen zu aufwendig bzw. unkomfortabel.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ben B. schrieb:
> Der zweite Speicher wird in meinem
> Modell über den Umweg Netz aufgeladen.
Das ist eine energetische Kopplung und damit keine Insel mehr.
----> geht nicht.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ben B. schrieb:
> Und nichts verbietet mir, aus dem
> Netz einen dicken Akku aufzuladen und aus diesem Akku über einen
> Wechselrichter dicke Verbraucher wie 'ne Waschmaschine oder was immer
> man möchte zu betreiben.

Das glaubst du!
Aber die Gesetzgebung nicht!

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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>> Der zweite Speicher wird in meinem
>> Modell über den Umweg Netz aufgeladen.
> Das ist eine energetische Kopplung und damit keine Insel mehr.
Das ist bei einer Balkon-PV auch nicht erforderlich. Eine Inselanlage 
brauche ich nur, wenn ich bis zu 30kWp PV praktisch ohne Regulierung und 
Anmeldung nutzen möchte.

> ----> geht nicht.
Geht.

von Kilo S. (kilo_s)


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Cha-woma M. schrieb:
> Aber die Gesetzgebung nicht!

Solarpaket 1....der neue § 21 EEG i.V.m. § 19 Absatz 3a und 3b EEG 
ermöglicht Netzladung, ohne den Anspruch auf EEG-Vergütung zu verlieren.

Hör doch auf zu murren wen deine Infos nicht aktuell sind!

von Kay-Uwe R. (dfias)


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Alle Geräte mit Akkus betreiben und die Akkus per PV aufladen. 
Funktioniert beim Rasenmäher bestens. (Den man allerdings im Winter auch 
nicht braucht.) Wir regulieren uns hier noch zu Tode.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Kilo S. schrieb:
> Solarpaket 1....der neue § 21 EEG i.V.m. § 19 Absatz 3a und 3b EEG
> ermöglicht Netzladung, ohne den Anspruch auf EEG-Vergütung zu verlieren.
>
> Hör doch auf zu murren wen deine Infos nicht aktuell sind!
Hab ich was wg. der Netzvergütung geschrieben?
Es geht in erster Linie darum, ob man so eine DIY Anlage legal umsetzen 
kann.

Die Anmeldung eines Stromspeichers beim Netzbetreiber ist in Deutschland 
verpflichtend, sobald der Speicher in Betrieb genommen wird. Dies gilt 
auch für Speicher, die im Rahmen einer bestehenden PV-Anlage 
nachgerüstet werden. Die Anmeldung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen 
und beinhaltet die Meldung im Marktstammdatenregister der 
Bundesnetzagentur.

Damit kommt aber auch die Frage auf, ob ein DIY-Speicher vom 
Netzbetreiber gestattet wird.
Bei Stadtwerken sehe ich da schwarz.
Bei großen VNB auf dem Land könnte sowas schon durchgehen.

Insgesamt habe ich eh meinen Grundsatz:
Legal, Illegal ..... Scheißegal!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Kay-Uwe R. schrieb:
> Alle Geräte mit Akkus betreiben und die Akkus per PV aufladen.
> Funktioniert beim Rasenmäher bestens. (Den man allerdings im Winter auch
> nicht braucht.) Wir regulieren uns hier noch zu Tode.
Genau!
Solange man eine echte Insel betreibt, ist man ziemlich frei.
Ab den Punkt, wo man Netzeinspeisung und Inselanlage mischt, wird es 
nicht mehr einfach.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ben B. schrieb:
> Das ist bei einer Balkon-PV auch nicht erforderlich. Eine Inselanlage
> brauche ich nur, wenn ich bis zu 30kWp PV praktisch ohne Regulierung und
> Anmeldung nutzen möchte.

Wo liest du das raus?
Wenn du die PV MwSt.-Befreit erwirbst, bist du an die 30kWp PV Grenze 
gebunden.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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So wie ich das verstehe, darf ich mir privat eine Insel-PV mit bis zu 
30kWp hinstellen und den damit erzeugten Strom nutzen, ohne dafür irgend 
eine Genehmigung zu brauchen oder Abgaben/Steuern auf den erzeugten 
Strom zu bezahlen.

> Ab den Punkt, wo man Netzeinspeisung und Inselanlage mischt,
> wird es nicht mehr einfach.
Das ist Blödsinn, denn so eine Mischung ist gar nicht möglich. Sowie man 
eine Insel-PV auch nur über einen Umschalter mit dem sonstigen Netz 
verbindet, ist es per Definition keine Insel-PV mehr - selbst wenn über 
den Umschalter niemals eine galvanische Verbindung zwischen PV und Netz 
entsteht.

Wenn ich den Überschuss aus einer gut laufenden Balkon-PV über das Netz 
in einen anderen Speicher lade (unter der Berücksichtigung, daß der 
Wechselrichter der Balkon-PV netzseitig maximal 800W abgeben darf und 
die Bude nach außen eine Nulleinspeisung macht), dann hat dieser zweite 
Speicher nichts mehr mit der PV zu tun. Das ist dann nur noch irgend ein 
Speicher, der aus dem Netz geladen wird. Ob das Netz dabei aus der 
eigenen Balkon-PV versorgt wird oder durch Bezug von außen, ist dabei 
völlig egal.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ben B. schrieb:
> So wie ich das verstehe, darf ich mir privat eine Insel-PV mit bis zu
> 30kWp hinstellen und den damit erzeugten Strom nutzen, ohne dafür irgend
> eine Genehmigung zu brauchen oder Abgaben/Steuern auf den erzeugten
> Strom zu bezahlen.

Auf welche Regelung besiehst du dich?

z.B.
Im Baurecht ist eine PV-Anlage als Freifläche von 3x9m vorgesehen, 
innerhalb eines Baugebietes (Achtung kein Ausgebiet).
3x9m sind ca. 8 kW Peak.

Also woher hast du die Information?

Ben B. schrieb:
> selbst wenn über
> den Umschalter niemals eine galvanische Verbindung zwischen PV und Netz
> entsteht.

?????????

Ben B. schrieb:
> Ob das Netz dabei aus der
> eigenen Balkon-PV versorgt wird oder durch Bezug von außen, ist dabei
> völlig egal.

Anmelden mußt du ihn aber trotzdem!
Vorher!!!!!!!!!!!!

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Eine Aufdach-Anlage ist keine Freiflächen-Anlage.

Bei einer privaten PV unter 30kWp bezahlt man keine Abgaben wie z.B. 
Stromsteuer auf den erzeugten Strom.

Ein PV-Umschalter schaltet die Last (idR. die ganze Bude) vom 
PV-Inselnetz aus einem Wechselrichter auf das öffentliche Stromnetz aus 
der Straße um. Dabei wird nie eine Verbindung zwischen dem PV-Inselnetz 
und dem öffentlichen Stromnetz hergestellt (wäre auch schlecht für den 
Wechselrichter), aber obwohl man bei PV-Stellung ein Inselnetz betreibt, 
gilt die PV nicht mehr als Inselanlage.

Und warum zum Geier sollte ich einen Speicher anmelden müssen, der übers 
Netz geladen wird und überhaupt keine PV hat? Dann müsste ich es ja auch 
anmelden, wenn ich ein Elektroauto an meiner Schuko-Steckdose auflade - 
da würde ein Balkonkraftwerk auch seine 800W beisteuern wenn es kann.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ben B. schrieb:
> Und warum zum Geier sollte ich einen Speicher anmelden müssen, der übers
> Netz geladen wird und überhaupt keine PV hat? Dann müsste ich es ja auch
> anmelden, wenn ich ein Elektroauto an meiner Schuko-Steckdose auflade -
> da würde ein Balkonkraftwerk auch seine 800W beisteuern wenn es kann

Nach § 5 Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)3 müssen sämtliche 
ortsfesten Stromspeicher (EE- Stromspeicher und sonstige Stromspeicher) 
unabhängig von ihrem Inbetriebnahmedatum im Marktstammdaten- register 
registriert werden.

Gib halt im KI-Browser deiner Wahl ein:
"Speicher beim Netzbetreiber anmelden"

Danach weist wie weit du abseits des rechten Pfades du dich befindest!

von Re D. (re_d272)


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Ben B. schrieb:
> Dann müsste ich es ja auch anmelden, wenn ich ein Elektroauto an meiner
> Schuko-Steckdose auflade -

Ja, nach geltender Rechtslage ist das so. §19 Abs. 2 NAV.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Dann wäre die Frage, ab wann gilt ein Stromspeicher als ortsfest? 
Elektrisch wäre das meiner Auffassung der Fall, wenn er fest irgendwo 
angeklemmt ist und nicht in einer Schuko-Dose steckt.

Ansonsten müsste man ja jede USV anmelden
wenn man sowas wegen seiner IT betreibt.

von Oliver S. (oliverso)


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Ben B. schrieb:
> Ansonsten müsste man ja jede USV anmelden
> wenn man sowas wegen seiner IT betreibt.

Wenn die fest installiert ist, muß man das auch.

Oliver

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Definiere "fest installiert" ... Klar, wenn man sie wie z.B. einen Herd 
fest irgendwo anklemmt. Aber wenn sie nur in einer normalen Steckdose 
steckt? Dann lässt sich ihr Ort jederzeit ohne große Abbau-Maßnahmen 
verändern, man braucht nur den Stecker ziehen.

Edit:
> §19 Abs. 2 NAV
Dort heißt es übrigens "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge". Eine 
Schuko-Steckdose oder auch eine 32A CEE-Dose empfinde ich jetzt nicht 
gerade als Ladeeinrichtung. Im Umkehrschluss, muss man nun das 24V/100W 
Ladegerät von Omas Fahrstuhl anmelden?

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Ben B. schrieb:
> Edit:
>> §19 Abs. 2 NAV
> Dort heißt es übrigens "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge". Eine
> Schuko-Steckdose oder auch eine 32A CEE-Dose empfinde ich jetzt nicht
> gerade als Ladeeinrichtung.

Die NAV unterscheidet nicht zwischen mobilen und festinstallierten 
Ladegeräten. Genaugenommen müsstest du also auch deinen 
Schuko-Ladeziegel anmelden, was natürlich niemand macht.
Die Meldepflicht hat keine Untergrenze, gilt also von 0 bis inklusive 
11kW.

Mit Mobilen Ladeeinrichtungen gibt es aber noch ein weiteres Problem:
Nach §14a EnWG müssen diese ab einer Leistung von 4,2kW steuerbar sein.
Aber wer hat schon eine Steuereinrichtung an seiner CEE-Dose?
Mal ganz davon abgesehen dass die VNB alle unterschiedliche Konzepte der 
Steuerung verfolgen (oder gar keine).

> Im Umkehrschluss, muss man nun das 24V/100W
> Ladegerät von Omas Fahrstuhl anmelden?
Nein.

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Also wenn man danach geht ist sogar mein DIY Solarspeicherkoffer 
"anmeldepflichtig".

Den lade ich teils über den Winter mit Strom aus der Steckdose nach und 
sonst steht eine Mobile Solaranlage auf dem Balkon.

Und was mache die Leute die ihre Autobatterie beim Saisonwagen in 
Erhaltung schicken?

Geben die Discounter wenigstens gleich das passende Formular mit ihren 
Speicherkoffern raus?

Unsinnig diese blöde Regelung!

Cha-woma M. schrieb:
> Es geht in erster Linie darum, ob man so eine DIY Anlage legal umsetzen
> kann.
> Die Anmeldung eines Stromspeichers beim Netzbetreiber ist in Deutschland
> verpflichtend, sobald der Speicher in Betrieb genommen wird. Dies gilt
> auch für Speicher, die im Rahmen einer bestehenden PV-Anlage
> nachgerüstet werden.

Es ging um die Tatsache daß ein nachladen aus dem Netz erlaubt ist. 
Solarnovelle 1 hat das möglich gemacht.

Ob DIY oder nicht ist da erst mal zweitrangig finde ich.

von Le X. (lex_91)


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Kilo S. schrieb:
> Und was mache die Leute die ihre Autobatterie beim Saisonwagen in
> Erhaltung schicken?

Ladeeinrichtungen für die 12V-Batterie fallen nicht unter §19, denn:
> Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren
> Inbetriebnahme mitzuteilen

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ben B. schrieb:
> Im Umkehrschluss, muss man nun das 24V/100W
> Ladegerät von Omas Fahrstuhl anmelden?

Frag deinem Netzbetreiber oder die bemühe die KI-Suche deines Browsers.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Le X. schrieb:
> Aber wer hat schon eine Steuereinrichtung an seiner CEE-Dose?

Dann mußt du als Eigentümer des "Ladeziegels" für die Abschaltbarkeit 
sorgen.
CEE über Energiemanagement "abschaltbar", gibt es ja!

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Ob DIY oder nicht ist da erst mal zweitrangig finde ich.
Auf jeden Fall. Es ist ja wohl meine Entscheidung, WAS ich an MEINER 
Steckdose auflade. Wenn das nicht egal wäre, dürfte man praktisch gar 
nichts mehr aus einer Steckdose versorgen, was man irgendwie selbst 
gebaut hat.

Es ging auch nicht um eine hohe Leistung über 3,6kW oder 11kW, sondern 
schlimmstenfalls die 3,6kW, die so eine Steckdose (zumindest kurzzeitig) 
hergibt. Wenn dadurch schon das Netz des VNB in Gefahr gerät, ist 
sowieso alles zu spät.

von Kilo S. (kilo_s)


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Ben B. schrieb:
> Auf jeden Fall. Es ist ja wohl meine Entscheidung, WAS ich an MEINER
> Steckdose auflade.

Oder unterwegs, Tiger and Turtle. (Duisburg, Bild) Mit meiner mobilen PV 
und E-Bike "Solartanke".

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Hehe, sowas finde ich ja schon wieder
ein wenig verrückt, aber auch cool. :)

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Kilo S. schrieb:
> Tiger and Turtle.

Bei dieser begehbaren Achterbahn im Duisburger Angerpark frage ich mich 
immer, wie schnell müssen die Fußgänger durch den Looping laufen, damit 
sie nicht runterfallen? Und falls das jemand von der Geschwindigkeit her 
nicht schaffen sollte, ist dann wenigstens kopfüber ein Sicherungsgitter 
angebracht?

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Kilo S. schrieb:
> Mit meiner mobilen PV und E-Bike "Solartanke".

Damit ich auf dem E-Bike nicht das ganze Solarzellen-Geraffel 
rumschleppen muss, habe ich mir für mein E-Bike einen "Typ 2 Stecker auf 
Schuko Kupplung Adapter" gebastelt. Mit einer nachgeschalteten 
3er-Steckdose könnte ich sogar gleichzeitig zwei E-Bikes und ein 
Smartphone aufladen.

Die portable Solarzelle hat natürlich den Vorteil, dass man mitten im 
Grünen seinen Akku aufladen kann und nicht an die kostenpflichtigen 
öffentlichen Ladesäulen-Standorte gebunden ist.

👍

von Hardy F. (hflor)


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Michael M. schrieb:

> ... habe ich mir für mein E-Bike einen "Typ 2 Stecker auf
> Schuko Kupplung Adapter" gebastelt.

Wie hast Du die Leistungsreglung des Steckdosenverbrauchers gebaut? Die 
Ladestation gibt ja 6-32A vor. Ist eine Sicherung eingebaut?

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Hardy F. schrieb:
> Die Ladestation gibt ja 6-32A vor. Ist eine Sicherung eingebaut?

Das PWM-Signal (6-32A) wird bei diesem Adapter nicht wirklich genutzt. 
Zwischen den Klemmen PP (Plug Present) und PE (Schutzleiter) ist ein 680 
Ohm Widerstand geschaltet. Der Widerstand sagt der Ladesäule, dass sie 
im Fehlerfall mit einem 16A Leitungsschutzschalter intern abgesichert 
sein sollte. Außerdem wird durch das Erkennen des 680 Ohm Widerstandes, 
der Ladestrom bei echten E-Autos auf 16 Ampere begrenzt (Pulsweite = 
26,67%). Ladekabel mit einem integrierten 680R Widerstand halten, wegen 
ihres niedrigen Querschnitts, auf Dauer auch nur max. 20A aus, aber 
dafür sind diese Kabel auch vom Gewicht her leichter.

Eine kleine rote Hilfsplatine (20x30mm), die in dem Typ 2 Stecker mit 
untergebracht- und an den Klemmen CP (Control Pilot) und PE 
angeschlossen ist, simuliert das E-Auto. Die Hilfsplatine (CP-Switch) 
gibt's fertig aufgebaut bei der Ladesystemtechnik.

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Ben B. schrieb:
> Hehe, sowas finde ich ja schon wieder
> ein wenig verrückt, aber auch cool. :)

Ach, verrückt Werd ich, im gleichen Atemzug mit genial (manchmal) und 
absolut irre öfter genannt. ;-)

Wenn ich Pech hab, ist auch heute der Tag (inoffiziell) an dem alles so 
richtig abgefuckt wurde ect... Egal!
War ne geile Tour...

Die 50W PV laden einen 12V/20Ah "Puffer", von da geht's mit einem DC/DC 
auf den Akku. (42V)
Halbes KW am Tag kann ich "Gratis" verfahren, aber als 
Reichweitensteigerung für stecken jenseits der 150km, reicht es.

NL und zurück (inklusive Pelztierkühlschrank über Nacht für 
Lebensmittel, Wortwitz!) geht auf jeden Fall klar! Ist halt nur für ein 
paar Stunden (zeitabhängige Kühlung) An/Aus über Nacht (MC) aber für 
Butter und Käse zum Frühstück reicht es.
(On/Off, kein PWM, Sensor im Kühlschrank, +6°C sind akzeptabel für <12h)

Wir sind übrigens (Kumpel und ich) wildcamper auf den rinderweisen rund 
um Venlo, die netten Tiere zum Frühstück um sich zu haben ist immer ganz 
cool!
Streicheln mögen nicht alle, aber die sind trotzdem so lieb! Bleib nur 
vom Salzstein weg, den schlecken die morgens als erstes!

Bisschen altes Brot (kein schimmel dran, ganz wichtig!) und die 
Wiederkäuer sind deine besten Freunde. Wenns kalt ist, stehen die um das 
Camp herum, mit auf der Wind abgewandten Seite, obwohl die nur " in der 
Nahe" stehen, die machen durchaus 2°C + durch ihre Körperwärme.

Mit so einem Kalb würde ich sogar kuscheln, so lange es sich nicht auf 
mich legt sondern nur zu mir.

Tja, schräge Typen und ihre Erzählungen. ;-)

Daher die Idee mit solar auf dem Stativ, das kann ich im Anhänger 
überall mit hin nehmen und spurlos auf und ab bauen. Das stört die Tiere 
am Camp absolut null, ist sicher, bringt was.

Schnapsidee die funktioniert.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Männer vom Acker... :)

Ich will besser nicht wissen, wie das geendet hätte, wenn ich vor 
vielleicht 35 Jahren schon an Akkus und Scooter-Motoren wie sie heute 
verwendet werden, drangekommen wäre. Das wäre ganz sicher mit Abstand 
die schnellste Seifenkiste im Dorf gewesen, wahrscheinlich sehr zur 
Freude der örtlichen Polizei wenn man mit sowas durch die Gegend 
schrotet...

von Kilo S. (kilo_s)


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Ben B. schrieb:
> wenn man mit sowas durch die Gegend schrotet...

Hier fährt/fuhr einer ein "Tretauto", da ist nen Motor (weiß leider 
nicht welcher Typ) zusätzlich drangebaut. Laut meinem Sohn (kennt den 
jungen) fährt der gute 30-35km/h.

Einer hat hier auch ein Fahrrad zur "Goldwing" umgebaut, also die ganzen 
Anbauteile ect.. allerdings betrifft das nur die Optik.

"Schräge" Fahrzeuge gibt's hier häufig.

Und mein Traum von Fahrradanhänger düst hier auch durch die Gegend. Aber 
1400€ ist mir dann doch etwas zu viel! (Das sind echt geile Anhänger 
http://hinterher.com )

von Kay-Uwe R. (dfias)


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Kilo S. schrieb:
> Wir sind übrigens (Kumpel und ich) wildcamper auf den rinderweisen rund
> um Venlo, die netten Tiere zum Frühstück ...
Man darf halt nicht weiterlesen ...

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