Forum: Offtopic Selbstbau von Geräten mit Medizinbezug


von Jürgen S. (engineer) Benutzerseite


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Offenbar haben wir derzeit wieder Medizintechnikwochen im Forum. Ich 
finde ad hoc gleich mehrere aktuelle Themen zum Selbstbau von 
Blutdruckmessgeräten und Herzfrequenzmonitoren wie diese hier:

Beitrag "Herzschlag Monitor mit dem Oszilloskop"
Beitrag "Aufbau eines Blutdruckmessgerät"

Dazu mal ein kleiner Hinweis:

Wer etwas baut, was am Menschen betrieben wird, der wird - ob er will 
oder nicht - unter Umständen zum Hersteller und von den einschlägigen 
Gesetzen erfasst. Das gilt auch dann, wenn es nur zum Basteln oder Spass 
gedacht war und nicht für andere Personen oder gar Patienten bestimmt 
ist. Es reicht die "Inverkehrbringung" und die ist weder an Verkauf noch 
an ein offizielles Vorgehens geknüpft.

Das ist ist wie mit dem Bau von Fahrzeugen: Sobald etwas genug Räder hat 
und im öffentlichen Raum herumfährt, ist es ein Fahrzeug und dessen 
Benutzung erfordert eine Zulassung. Hat man die nicht, wird es teuer. 
Das gilt insbesondere bei Schäden - aber nicht nur:

Sobald etwas unter das MPG oder Medizinproduktverordnung fällt, kann man 
belangt werden, selbst wenn es nur zuhause herumlag. Ich kann da aus der 
Praxis einige Fälle benennen, wo es schon 5-stellig wurde und der 
verdutzte Bastler viel Lehrgeld zahlen musste.

Das Problem sind u.a. die erforderlichen Sicherheitstests und viele 
versteckte Risiken. Es muss bei den o.g. Geräten z.B. ausgeschlossen 
werden, dass durch einen Schaltungsdefekt Strom in die Elektroden und 
damit in den Menschen geleitet wird. Dazu muss eine Betrachtung und eine 
Prüfung existieren. Daran denkt natürlich niemand, wenn er Elektroden 
nur als Eingänge für seine Schaltung betrachtet aus denen nichts 
rauskommen sollte. Wenn z.B. konkret bei einer Prüfung heraus kommt, 
dass die Gefahr durch die Schaltung grundsätzlich bestand, macht man 
sich schon strafbar - selbst wenn noch niemand zu Schaden gekommen ist. 
Ein Punkt z.B. ist, dass solche Basttelgeräte durchaus auch in die Hände 
von Unbefugten und Kinder kommen können. Die Gefahr reicht, wenn sie 
ausreichend groß ist.

Wer also meint, es müsse unbedingt Medizingeräte nachbauen, sollte 
zusehen, dass er sie ausschließlich an sich selber testet und die 
Benutzung bei anderen Personen unterlassen und sicher ausschließen.

: Verschoben durch Moderator
von Motopick (motopick)


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Dazu ein weiterer kleiner Hinweis:

Ein simples Medizinprodukt braucht im EU-Raum mittlerweile ca.
1500 Dokumente fuer eine erfolgreiche Zulassung.

Was nun mittlerweile dazu fuehrt, dass Hersteller gleich ganz
auf so eine Zulassung verzichten, und ihre Produkte nur noch im
Nicht-EU-Raum anbieten.

Die EU will diese Situation allerdings erst weiter evaluieren.
Der Zeitraum fuer diese Evaluierung wird von der EU auf fuenf
Jahre geschaetzt.

von DSGV-Violator (Gast)


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> Ein simples Medizinprodukt braucht im EU-Raum mittlerweile ca.
> 1500 Dokumente fuer eine erfolgreiche Zulassung.
> Die EU will diese Situation allerdings erst weiter evaluieren.
> Der Zeitraum fuer diese Evaluierung wird von der EU auf fuenf
> Jahre geschaetzt.
Belege?


> Was nun mittlerweile dazu fuehrt, dass Hersteller gleich ganz
> auf so eine Zulassung verzichten, und ihre Produkte nur noch im
> Nicht-EU-Raum anbieten

Allerdings sind solche umfangreichen Zulassungen auch in 
nicht-EU-Ländern wie USA und China nötig. Persönlich hatte ich mal mit 
Medizintechnik für China zu tun und kenne deren in China-Hieroglyphen 
geschriebenen EMV-Richtlinien. Wegen der Sprachbarriere ist eine 
Zulassung in .de/Europa einfacher, zumal viele Studenten der 
Medizintechnik in Ihren Studium gerade in diese Euro-Regularien 
trainiert werden."

In den USA kommt noch der "Ärher" mit horrenden Anwaltskosten und 
gerichtlich unscharf fefassten grenzen der Produkthaftung hinzu. In 
Indien und Co dagegen treibt Korruption die Kosten hoch.

von Stefan N. (stefan_n32)


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https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022XC0629(04)&from=EN

Meint dazu:

In folgenden Fällen handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen:

— wenn das Produkt für den Eigenbedarf hergestellt wurde, es sei denn, 
die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
umfassen für den Eigenbedarf hergestellte Produkte, (48) (
49)

[...]

(48) Siehe etwa die Richtlinien über Maschinen, Messgeräte, 
explosionsgefährdete Bereiche (ATEX), Explosivstoffe für zivile Zwecke.

(49) Decken die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union den 
Eigenbedarf ab, **so bezieht sich dies nicht auf die gelegentliche
Herstellung für den Eigenbedarf durch eine Privatperson im nicht 
gewerblichen Zusammenhang**

(Hervorhebung durch mich)

Was das rechtlich genau bedeutet muss ein Anwalt beurteilen

: Bearbeitet durch User
von Udo K. (udok)


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Stefan N. schrieb:
> In folgenden Fällen handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen:
>
> — wenn das Produkt für den Eigenbedarf hergestellt wurde, es sei denn,
> die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union
> umfassen für den Eigenbedarf hergestellte Produkte, (48) (
> 49)

...und ist dann nicht die Medizinrichtlinie zuständig, die sowieso vor 
der allgemeinen Richtlinie zum Inverkehrbringen von Waren in der EU 
steht?

Stefan N. schrieb:
> (Hervorhebung durch mich)
>
> Was das rechtlich genau bedeutet muss ein Anwalt beurteilen

Ich würde einfach keine Gesetzestexte zitieren, wenn ich keine Ahnung 
habe...

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7468113 wurde vom Autor gelöscht.
von Udo K. (udok)


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DSGV-Violator schrieb:
>> Ein simples Medizinprodukt braucht im EU-Raum mittlerweile ca.
>> 1500 Dokumente fuer eine erfolgreiche Zulassung.
>> Die EU will diese Situation allerdings erst weiter evaluieren.
>> Der Zeitraum fuer diese Evaluierung wird von der EU auf fuenf
>> Jahre geschaetzt.
> Belege?

Die wichtigen Belege kannst du an einer Hand abzählen (Risikoanalyse, 
User Manual... )
Aber wenn jeder RoHS Bescheid jedes Bauteils da mitgezählt wird...

von Alexander (alecxs)


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Die Abgrenzung erschließt sich mir nicht. Was ist wenn ich mir ein 
Oszilloskop/Meßgerät whatever für mein Auto bastele, und dieses zufällig 
wie ein EKG aussieht?

von Michael B. (laberkopp)


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Udo K. schrieb:
> Die wichtigen Belege kannst du an einer Hand abzählen (Risikoanalyse,
> User Manual... )
> Aber wenn jeder RoHS Bescheid jedes Bauteils da mitgezählt wird...

d.h. das gilt für jedes Produkt, nicht nur Medizinprodukt.

von Stefan N. (stefan_n32)


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Udo K. schrieb:

> Ich würde einfach keine Gesetzestexte zitieren, wenn ich keine Ahnung
> habe...

Wieso nicht? Gerade in diesem Forum bekommt man dann immer gleich 
sachliche Antworten von Experten, die sich viel besser auskennen und 
faktenorientiert darlegen, wie genau die Sache in Wirklichkeit ist.

von Udo K. (udok)


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So ist es.  Wenn ein Schaden wegen grob fahrlässigem Verhalten auftritt 
bist du in der Verantwortung, unabhängig davon ob es um Medizinprodukte 
geht.  Brennt dir dir Bude ab weil du mit 30kV gezündelt hast, ist das 
gut für die Versicherung. Der Freund hat einen Herzstillstand wegen 
deinem selbstgebautem EKG, auch gut für die Versicherung.

von Udo K. (udok)


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Michael B. schrieb:
>> Die wichtigen Belege kannst du an einer Hand abzählen (Risikoanalyse,
>> User Manual... )
>> Aber wenn jeder RoHS Bescheid jedes Bauteils da mitgezählt wird...
>
> d.h. das gilt für jedes Produkt, nicht nur Medizinprodukt.

Bei einem Medizinprodukt brauchst du noch Life Cycle Management, alle 
Vorkommnisse müssen dokumentiert werden, die Risikoanalyse ist Pflicht 
und umfangreicher, die Herstellungsprozesse müssen dokumentiert und 
zertifiziert sein.  Es reicht auch keine einfache CE, die du selber 
machen kannst, - es braucht eine akkredierte Stelle mit einer 
Produktnummer.

von DSGV-Violator (Gast)


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>> Belege?
>
> Die wichtigen Belege kannst du an einer Hand abzählen (Risikoanalyse,
> User Manual... )
> Aber wenn jeder RoHS Bescheid jedes Bauteils da mitgezählt wird...

Was man nicht nur für Medizintechnik notwendig ist und mit einen 
einfachen Download des RoHS-Zertifikates des Herstellers/Distries 
erledigt ist.

Und leider haben sich halt in der Vergangenheit gute Gründe ergeben, bei 
jedem zugelieferten Teil genau auf nachweise zu achten. Da hatte nämlich 
ein Tittenaufbläser in Frankreich sein ERP (Warenwirtschaftssystem) so 
manipuliert, das die Verwendung von billigen Industrisilikon in den 
Euterpolstern nicht auffiel...

https://www.deutschlandfunk.de/gericht-bestaetigt-versagen-des-tuev-rheinland-im-brustimplantate-skandal-100.html
https://www.aerzteblatt.de/archiv/124347/Skandal-um-Brustimplantate-Die-unsichtbare-Gefahr

von Stefan N. (stefan_n32)


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Ich finde der Threadersteller hat recht damit, dass das 
Herumexperimentieren mit medizinnahen Produkten im Eigenbau gut überlegt 
sein sollte, insbesondere, weil man damit auch andere in Gefahr bringen 
kann, wenn auch ungewollt.

Die Begründung ist aber meiner Meinung nach absurd. Dazu reicht der 
gesunde Menschenverstand, der mich davon abhalten sollte, ein potenziell 
gefährliches Gerät herumliegen zu lassen. Dazu braucht es keine 
EU-Verordnung und mit "Inverkehrbringen" hat das nichts zu tun.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Alexander schrieb:
> Die Abgrenzung erschließt sich mir nicht. Was ist wenn ich mir ein
> Oszilloskop/Meßgerät whatever für mein Auto bastele, und dieses zufällig
> wie ein EKG aussieht?
Dein Problem!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Stefan N. schrieb:
> Dazu reicht der
> gesunde Menschenverstand
Aber es gilt immer noch:
"Gier frißt Hirn!"

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Cha-woma M. schrieb:
> Stefan N. schrieb:
>> Dazu reicht der
>> gesunde Menschenverstand
> Aber es gilt immer noch:
> "Gier frißt Hirn!"

Bei Privatleuten, die das für sich bauen? Eher nicht.

Als wir das damals während des Studiums gemacht haben, war für uns klar:

1.) Nie alleine

2.) Nur mit max. 9V-Batterie

3.) Galvanisch sichere Trennung (bei uns IR-Übertragungsstrecke zum PC)

Klappte übrigens erstaunlich gut - war ein einfacher 
Instrumentenverstärker (ich meine mit TL064? - aber mit aufklebbaren 
"Profi"-Elektroden) und dahinter 8-Bit-A/D-Wandler. Das Signal war 
praktisch nicht verrauscht, die entsprechenden Punkte eines typischen 
EKGs sehr gut zu sehen. Unterschied sich bis auf die leicht wandernde 
Ruhelinie wirklich kaum von den üblichen Profigeräten. Damit hätte man 
durchaus Diagnostik betreiben können :-)

Also: man sollte natürlich wissen, was man tut, aber mit entsprechenden 
Vorsichtsmaßnahmen ist das schon sicher - und einfach interessant.

: Bearbeitet durch Moderator
von Alexander (alecxs)


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Der Punkt war doch aber dass Du es angeblich nicht darfst. 
Vorsichtsmaßnahmen hin oder her.

von C. D. (derschmied)


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Stefan N. schrieb:
> Dazu reicht der gesunde Menschenverstand, der mich davon abhalten
> sollte, ein potenziell gefährliches Gerät herumliegen zu lassen.

Falsche Denkweise, Du kannst Deine nicht verallgemeinern. Der "gesunde 
Menschenverstand", so wie er allgegenwärtig war, wird in absehbarer Zeit 
die Ausnahme sein. Die zunehmende Entfremdung vom eigenständigen Leben 
und die fortschreitende künstliche Intelligenz beschleunigen dies, und 
machen mehr und mehr abstruse Regularien notwendig. Das Eine bedingt 
also das Andere.

Gruß, DerSchmied

: Bearbeitet durch User
von Christian M. (likeme)


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Alexander schrieb:
> Der Punkt war doch aber dass Du es angeblich nicht darfst.
> Vorsichtsmaßnahmen hin oder her.

Ich wollte nur mal was für mich basteln! :o)

von Stefan N. (stefan_n32)


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Alexander schrieb:
> Der Punkt war doch aber dass Du es angeblich nicht darfst.
> Vorsichtsmaßnahmen hin oder her.

Ich lese das anders:

J. S. schrieb:

> Wer also meint, es müsse unbedingt Medizingeräte nachbauen, sollte
> zusehen, dass er sie ausschließlich an sich selber testet und die
> Benutzung bei anderen Personen unterlassen und sicher ausschließen.

Die Behauptung ist, so wie ich das lese, dass Strafen drohen, wenn die 
Nutzung durch andere nicht sicher unterbunden wird.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Alexander schrieb:
> Der Punkt war doch aber dass Du es angeblich nicht darfst.
> Vorsichtsmaßnahmen hin oder her.

Laut OP aber nur bei "Inverkehrbringen". Das ist nicht gegeben, wenn ich 
etwas für mich baue.

von Alexander (alecxs)


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Für die "Inverkehrbringung" kann er aber angeblich "einige Fälle 
benennen" wo "es nur zuhause herumlag"

Daher meine Anschlussfrage

Alexander schrieb:
> Die Abgrenzung erschließt sich mir nicht. Was ist wenn ich mir ein
> Oszilloskop/Meßgerät whatever für mein Auto bastele, und dieses zufällig
> wie ein EKG aussieht?

Ich halte das für Humbug und wäre auch ein Kandidat für Lehrgeld.

: Bearbeitet durch User
von Stefan N. (stefan_n32)


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Alexander schrieb:
> Für die "Inverkehrbringung" kann er aber angeblich "einige Fälle
> benennen" wo "es nur zuhause herumlag"
>
> Daher meine Anschlussfrage
>
> Alexander schrieb:
>> Die Abgrenzung erschließt sich mir nicht. Was ist wenn ich mir ein
>> Oszilloskop/Meßgerät whatever für mein Auto bastele, und dieses zufällig
>> wie ein EKG aussieht?
>
> Ich halte das für Humbug und wäre auch ein Kandidat für Lehrgeld.

Dann wird dir sofort die Zulassung für dein Fahrzeug entzogen, da das 
Gerät möglicherweise zu Störungen führt, weswegen du gegen 
EU-Abgasrichtlinien verstößt. Ich kenne da mindestens 3 Leute, denen 
genau das schon passiert ist und zwei davon mussten eine 5-Stellige 
Strafe bezahlen! ;-)

(Hinweis: Dieser Beitrag ist nur zur Unterhaltung gedacht)

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Alexander schrieb:
> Für die "Inverkehrbringung" kann er aber "einige Fälle benennen" wo "es
> nur zuhause herumlag"

Die Fälle würden mich interessieren - vielleicht kann der OP dazu mal 
Näheres sagen.

Davon ab: die Nutzung durch Fremde kann man ja sehr einfach wirksam 
verhindern - zumal wohl niemand auf die Idee käme, sich eine unbekannte 
Lochrasterplatine (das war unser "EKG" damals) im Elektroniklabor zu 
nehmen, sich irgendwelche Strippen zu suchen und das an den Körper zu 
hängen ;-)

Genauso darf sich der Bastler nicht wundern, wenn jemand anderes ein 
Gerät benutzt, das der Bastler in ein schickes Gehäuse mit 
"EKG"-Schriftzug betriebsbereit verbaut hat und samt Elektroden passend 
neben das Blutdruckmessgerät legt.

Manchmal reicht einfaches Nachdenken tatsächlich aus.

von Alexander (alecxs)


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Aber nicht ohne Passierschein A38 für die EU-Abgasrichtlinien.

von Bernd G. (Gast)


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Stefan N. schrieb:
> Dazu reicht der gesunde Menschenverstand

Oh oh, eine ganz gefährliche Annahme!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Stefan N. schrieb:
> (Hinweis: Dieser Beitrag ist nur zur Unterhaltung gedacht)

Und wann kommt`s Freibier+Pommes?

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Ich denke, die Diskussion ist müßig. Diejenigen, welche Medizinprodukte 
entwickeln, kennen die einschlägigen Normen, Vorschriften und 
Entwicklungsschritte einschließlich der QM und der Dokumentation. 
Diejenigen welche keine Medizinprodukte entwickeln, ahnen oft nicht mal, 
welcher Aufwand dahintersteckt. Pauschale aussagen sind einfach nicht 
nützlich. Es gibt einen großen Unterschied beim Entwicklungsaufwandes 
eines Produktes der MPG Klasse I oder der MPG Klasse III.  Nicht immer 
ist eine benannte Stelle notwendig.

Und natürlich darf ich als Entwickler Versuchsaufbauten auf meinem 
Labortisch haben, obwohl das Produkt noch nicht zugelassen ist. Wie 
sollte ansonsten eine Entwicklung erfolgen?

Das Thema ist in Summe viel zu komplex, um es in einem Forum umfassend 
sachlich zu diskutieren.

von Jürgen S. (engineer) Benutzerseite


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Motopick schrieb:
> Ein simples Medizinprodukt braucht im EU-Raum mittlerweile ca.
> 1500 Dokumente fuer eine erfolgreiche Zulassung.
Nicht unbedingt. Kommt auf die Klasse an. Diese wiederum richtet sich 
danach, wie eng am Menschen es verwendet wird und welche Gefahren 
drohen.

Der Aufwand sind aber nicht einfach die Dokumente, sondern eben auch 
Studien, die Einhaltung eines Entwicklungsprozesses und dessen 
Dokumentation. Da geht schon Zeit rein. Für Automotive und Luftfahrt ist 
es aber oft nicht weniger.

> Was nun mittlerweile dazu fuehrt, dass Hersteller gleich ganz
> auf so eine Zulassung verzichten, und ihre Produkte nur noch im
> Nicht-EU-Raum anbieten.
Nun ja, dann verschenkt er Geld. Das dürfte nur dann passieren, wenn er 
sich in Europa aus irgendwelchen Gründen nicht genug Absatz verspricht.

Außerdem ist es so, dass der Dokumentensatz, den man für andere Länder 
braucht, ja eine große Schnittmenge aufweist mit dem, was für die EU 
oder gar USA und Canada nötig ist. Nach meiner persönlichen Erfahrung 
ist FDA oft umständlicher.

Stefan N. schrieb:
> In folgenden Fällen handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen:
s.u.

Udo K. schrieb:
> ...und ist dann nicht die Medizinrichtlinie zuständig
Aufpassen: MPG ist ein vertikales Gesetz und überschneidet gfs andere 
Gesetze. Das ist aber "oder"-Verknüpft und nicht etwa "und"-verknüpft. 
Das heißt, nur weil ein Produkt durch Gesetz Y erfasst ist, heißt das 
nicht, dass das MPG nicht gilt. Und: Nur weil es nicht gegen Y verstößt, 
kann es trotzdem gegen MPG verstoßen.

Es kommt drauf an, ob ein Produkt vom MPG erfasst ist oder nicht. Dazu 
zählen z.b. ausdrücklich "Geräte zur Überwachung und Beeinflussung 
physiologischer Parameter.".

Wenn man mit einem Gerät also Blutdruck messen kann, ist es ein MPG.

Das Inverkehrbringen ist natürlich Definitionssache:

Joe G. schrieb:
> Und natürlich darf ich als Entwickler Versuchsaufbauten auf meinem
> Labortisch haben, obwohl das Produkt noch nicht zugelassen ist.
Es nur zu bauen und auf dem Arbeitstisch liegen zu lassen ist kein 
Problem. Der Arbeitstisch ist in der Firma und wenn da einer mit 
Prototypen herumspielt, ist das nicht in der Verantwortung des 
Entwicklers. Natürlich nicht. Allerdings gelten dort ja die üblichen 
Sicherheitsvorkehrungen in Sachen Strom und Spannung.

Wenn man daheim etwas Rumliegen lässt und jeder Hausbesucher dran kann, 
entstehen mindestens die gleichen Haftungsansprüche, wie beim Selbstbau 
von anderen Geräten, wie z.B: Teslagenerator o.ä.

Der Punkt auf den ich hinaus will: Wenn jemand eine Bastelanleitung ins 
Netz stellt, wie man ein EKG baut, dürfte das noch unkritisch sein 
(behaupte ich mal). Baut es aber einer nach und probiert es an jemandem 
aus, könnte ich mir vorstellen, dass nicht nur der Bastler, sondern auch 
der Anleitungsgeber in Haftung genommen wird, sofern man ihm nachweisen 
kann, dass er von der Thematik wusste. Als Ingenieur würde ich 
sicherheitshalber mal die Finger davon lassen, privat solche Anleitungen 
zu posten.

von Jürgen S. (engineer) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> Für die "Inverkehrbringung" kann er aber "einige Fälle benennen" wo "es
>> nur zuhause herumlag"

> Die Fälle würden mich interessieren - vielleicht kann der OP dazu mal
> Näheres sagen.

Fall 1: Ein Elektroniker ohne Studium baute ein Reizstromgerät, um 
Muskelentspannung zu betreiben. Da er solche Geräte im Internet "ohne 
Rezept" bestellen konnte, nahm er an, dass es kein MED-Gerät ist. Ferner 
nahm er an, dass es nicht zulassungspflichtig sei - auch deshalb, weil 
er es nicht verkaufen konnte. Sein Fussballkollege benutzte es am 
Oberschenkel. Durch einen zu hohen Strom erlitt der einen Infarkt mit 
Herzmuskelschaden. Anwalt argumentierte, dass Mandant kein Ingenieur sei 
und das nicht hatte voraussehen können. Richterin wendete aber MPG an 
und schätzte das Gerät als MED-Produkt ein. Geldstrafe und Schadenersatz 
mit Dauerrente an Geschädigten + Regressforderung von seiner 
Versicherung.


> Davon ab: die Nutzung durch Fremde kann man ja sehr einfach wirksam
> verhindern
So ist es. Elektronik darf nicht einschaltbar sein. D.h. kein Kabel dran 
oder keine Batterie. Wenn einer was dranlötet oder klemmt um  es in 
Betrieb zu bekommen, ist man aus der Haftung raus.

Das gilt auch für Fachkundige:

Der oft zitierte Fall ist der einer Elektrofachkraft, die einen Defibri 
ausgemustert hatte, weil der Fehlfunktionen hatte. Das Gerät stand aber 
noch griffbereit. Bei einem Notfall hat es ein Arzt wissentlich genutzt 
und ist das Risiko eingegangen. Patient starb am Stromschlag. Arzt wurde 
freigesprochen, da er das Risiko eingehen darf. Elektrofachkraft wurde 
verurteilt, weil er hätte wissen müssen, dass das Gerät defekt ist. Er 
hätte es unbrauchbar machen müssen, also Stecker ab. Das mache ich 
seither mit jedem Elektrogerät, das ich auf den Müll bringe.


> Genauso darf sich der Bastler nicht wundern, wenn jemand anderes ein
> Gerät benutzt, das der Bastler in ein schickes Gehäuse mit
> "EKG"-Schriftzug betriebsbereit verbaut hat und samt Elektroden passend
> neben das Blutdruckmessgerät legt.
Das wäre interessant, weil ja dann Vorsatz vorläge. Ich sage mal, 
solange kein Problem, solange der Bastler den Täter nicht auf die Idee 
gebracht hat. Im anderen Fall bin ich raus - müssen Juristen 
einschätzen.

Weiter oben bringt jemand ein Oszi-Vorsatz ins Spiel, der zufällig 
aussieht, wie ein EKG-Vorschaltgerät. Da sage ich: kein Problem. Wie 
auch?

von Jürgen S. (engineer) Benutzerseite


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Fall2: Entwicklungsingenieur mit Studium, ohne Med-Kenntnisse, baute 
eine Art Massagegerät zur mechanischen Muskelstimulation, wie er es im 
Fernsehen gesehen hatte: Es handelte sich um eine "Wackelplatte die 
Leistungsportler nutzen, um die Muskeln zu stärken" wie es hieß.

Der Eigenbau erfolgt aus Teilen vom Schrott, wenn ich mich richtig 
erinnere. Funktion: Man stellt sich mit beiden Beinen drauf und schaltet 
es an. Der Selbstbau hatte keine Abschaltsicherung, funktionierte 
"normal" - war aber seitlich offen. Der Sohnemann präsentiert es stolz 
seinen Freunden. Einer probiert es aus, es kippt und das ratternde Teil 
muss irgendwie den Fuss erwischt haben. Resultat Zehen zerquetscht.

Spruch: Geldstrafe + Schadenersatz + Schmerzensgeld. Ebenfalls 
Einstufung als MED-Gerät und damit "teuer", als einfach eine 
Gefährdungshaftung, weil dem Nutzer vorgespiegelt wurde, es 
"bestimmungsgemäß" zu benutzen, wenn er sich draufstellt. Hätte Papi das 
dem Sohn nicht als "Muskelstimulator" sondern als "Farbeimermischgerät" 
kommuniziert (das war das Ding wohl vorher, nehme ich an) dann wäre eine 
Nutzung durch den Schulfreund ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch 
gewesen und damit ein Unfall mit Gefährdungshaftung. Dann gäbe es (wenn 
überhaupt) nur eine geringe Strafe und höchstwahrscheinlich würde die 
Haftpflicht das komplett übernommen haben.

von Jack V. (jackv)


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J. S. schrieb:
> Fall 1: Ein Elektroniker ohne Studium baute ein Reizstromgerät, um
> Muskelentspannung zu betreiben. […] Sein Fussballkollege benutzte es am
> Oberschenkel. Durch einen zu hohen Strom erlitt der einen Infarkt mit
> Herzmuskelschaden.

Kann man dazu irgendwas nachlesen? Ich hab so’n Ding gerade einige Zeit 
benutzen müssen; dort gibt es zwei Elektroden, und wenn man die am 
Oberschenkel anbringt, fließt da garantiert kein Strom über das Herz – 
insofern interessiert mich gerade, was da wohl wirklich passiert sein 
mag.

von Jürgen S. (engineer) Benutzerseite


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Fall3/4: Ein (ich mein es war ein) Physiotherapeut baut sich aus einem 
alten Kosmetikspiegel, der ringsum Lampenfassungen enthält, eine Art 
Wärmetherapiegerät. Er besorgt sich Infrarotlampen aus dem Baumarkt und 
schraubt mehrere davon ein. Das Gerät benutzt er nur zuhause für den 
Eigenbedarf und die Familie. In seiner Abwesenheit schaltet ein Kind das 
Gerät ein, weil es ihm im Zimmer zu kalt war. Die Kinder spielen, das 
Gerät fällt um und Kleinkind erleidet schwere Verbrennungen durch die 
heißen und ungeschützten Lampen.

Richter ist der Ansicht, dass es ein Therapiegerät ist und gegenüber 
normalen IR-Lampen aus dem Markt eine "erhöhte Gefährlichkeit" hat, was 
Physiotherapeut hätte wissen müssen. Genaues Urteil weis ich nicht mehr. 
Vermutlich Geldstrafe.

In einem anderen Fall hat ein Privatmann so ein defektes Profi-Gerät aus 
einem Altbestand eines Physios erworben, wieder aufgearbeitet, an der 
Decke montiert und mit seiner Familie privat regelmäßig genutzt. Eine 
Person ist irgendwann wohl darunter eingeschlafen und erlitt schwere 
Verbrennungen sowie "Zellschäden durch die tiefgehenden IR-Strahlen". 
Daran erinnere ich mich noch genau, weil ein möglicher Hautkrebs durch 
IR diskutiert wurde.

Der Privatmann hatte den defekten Zeitschalter überdrückt und auch nicht 
zugelassene Lampen eingebaut. Die Lampen waren zwar insgesamt schwächer, 
aber eben nicht zugelassen. Da das Gerät keine Zulassung, kein CE kein 
garnichts hatte, gab es dicke Strafe.

von Alexander (alecxs)


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Also doch Humbug mit 5 stelligen Beträgen. In genannten Beispielen gab 
es Verletzte.

Du hattest aber behauptet das bloße herumliegen wäre eine 
Inverkehrbringung, da macht man sich schon strafbar - selbst wenn noch 
niemand zu Schaden gekommen ist.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

J. S. schrieb:
> Fall2: Entwicklungsingenieur mit Studium, ohne Med-Kenntnisse, baute
> eine Art Massagegerät zur mechanischen Muskelstimulation, wie er es im
> Fernsehen gesehen hatte: Es handelte sich um eine "Wackelplatte die
> Leistungsportler nutzen, um die Muskeln zu stärken" wie es hieß.

Nicht nur zu diesem Fall, sondern auch zu deinen anderen Beispielen 
würde mich mal folgendes Interessieren:
*Ort (Staat) des angeblichen Ereignisses?
(Wichtig weil ja solche Gesetze vom Staat abhängig sind)

*Zeitpunkt des angeblichen Ereignisses?
(Wichtig weil sich die Gesetze laufend verändern. Was vor 10 Jahren 
erlaubt war kann heute Streng verboten sein und umgekehrt)

*Vor allem aber AKTENZEICHEN des Urteils um nachzusehen ob die 
Interpretation das es überhaupt irgendetwas mit der MDD/MDR bzw. 
jeweiligen Umsetzung in nationales Recht zu tun hat.
Oft wird in viele Urteile von LAien etwas reininterpretiert was 
überhaupt nicht drin steht. Wenn dann noch hörensagen im Spiel ist gilt 
das um so mehr!

Zu deinem Fall 2 z.B...
Kosmetik-/Massagegeräte sind (zumindest in der bis 2021 geltenden 
Fassung des MPG, neuer müsste ich nachsehen, da habe ich den Bereich 
gewechselt) so lange kein medizinischer Nutzen behauptet wird bis auf 
wenige Ausnahmen keine Medizinprodukte.
Eine diskutierte Ausnahme sind EMS Geräte da man §2 Abs2 des MPG(2021) 
in Verbindung mit Anlage 1, Punkt 1.1 MPBetreibV so auslegen könnte.
(Gibt aber auch gegenteilige Meinungen)

Davon abgesehen gilt Eigenbedarf und Nutzung daheim, auch wenn für 
andere zugänglich, wie jemand anderes schon schrieb, NICHT als 
Inverkehrbringen!

Was aber gerade bei deinem Fall zwei Relevant ist, von dir aber gerade 
NICHT als Faktor behandelt wird:
Eine "Rüttelplatte" egal ob kosmetisch, medizinisch oder zum Bauen, 
Fällt unter den Anwendungsbereich der MASCHINENRICHTLINIE.

Und eine BESONDERHEIT der MASCHINENRICHTLINIE (bzw. der nationalen 
Umsetzungen) ist das diese nicht nur für das Inverkehrbringen sondern 
SOGAR  FÜR DIE INBETRIEBNAHME VON SELBSTBAUTEN gilt. (Artikel 5!)
Es gibt natürlich Ausnahmen von "Maschinen" (nach in der Richtlinie 
enthaltener Begriffsdefinition), die trotzdem nicht unter diese 
Richtlinie fallen (und damit für den Eigenbedarf legal gebastelt werden 
können)

Die für uns (z.B. 3D Drucker-Bauer, zumindest mit etwas Auslegung) 
wichtigsten sind im Artikel 1 Punkt K aufgeführt:
> k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie
> unter die Richtlinie 73/23/EWG35 des Rates
> vom 19. Februar 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
> Mitgliedstaaten betreffend elektrische
> Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen36
> fallen:
> — für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte,
> — Audio- und Videogeräte,
> — informationstechnische Geräte,
> — gewöhnliche Büromaschinen,
> — Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte,
> — Elektromotoren;


Eine Kosmetische Rüttelplatte fällt aber nicht unter diese Ausnahme.
(Wie eine selbst gebaute CNC Fräse auch nicht... Solange nichts passiert 
gilt halt wo kein Kläger kein Richter...)
Damit gilt auch für ein privates Einzelstück die Pflicht zur 
Durchführung des kompletten Konformitätsverfahren vor der ersten 
Inbetriebnahme (zur Nutzung)

Daher passt die von dir behauptete "Verschärfung gegenüber reiner 
vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht(verhinderung der 
Benutzung durch Fremde)" wegen Fehlender CE NICHT zum MPG, aber 100% zur 
Maschinenrichtlinie!

Auch deine Fälle 3 & 4 haben nichts spezifisches mit dem MPG zu tun.
Wärmeerzeugende GEräte stellen immer eine erhöhte Gefährdung da. Egal ob 
mit CE oder ohne. Verändet man diese muss man davon ausgehen das die 
Gefahr sogar erhöht ist sofern man nicht das Gegenteil sicherstellt.

Lässt man Kinder unbeaufsichtig damit spielen oder manipuliert diese 
durch Aufhebung von Sicherheitsmechanismen, dann ist man IMMER Haftbar 
und wird ggf. Verurteilt werden wenn dadurch Schäden entstehen.
Genau wie bei jedem anderen elektrischen Gerät auch...
Da braucht es kein MPG!

Auch für deinen ersten Fall spielt das MPG überhaupt keine Rolle.
Person A hat ein potentiell gefährliches GErät hergestellt dessen Gefahr 
weder offensichtlich noch deren Kenntnis (bei dieser Geräteart) man als 
allgemein bekannt vorraussetzen kann.
Dieser Gerät hat er einem anderen zur Nutzung überlassen.
Das ist, egal um was es sich für eine GEräteart handelt, schlicht grob 
Fahrlässig. Die Frage ob MPG spielt da, vor allem im Zivilprozess, (der 
war es wenn es um Schadensersatz geht), überhaupt keine Rolle.

Da geht es darum ob der Schaden schuldhaft verursacht wurde:
Ist das der Fall zahlt man den Schaden, wenn nein und keine 
Gefährdungshaftung in Frage kommt zahlt man nicht.
Die Zahlungshöhe hängt in jedem Fall nur vom Schaden selbst und 
Mitverschulden des Geschädigten ab.

Die einzigen Punkte wo ich allerdings zustimme, das ist die 
Notwendigkeit größtmöglicher Vorsicht beim (privaten) Betrieb von vielen 
Medizinischen Bastelleien.
Insbesondere Dinge wie EKG und EEG, wo im Fehlerfall evtl. auftretende 
Ströme direkt mit gutem Kontakt auf kurzem Weg durch Herz oder Hirn 
strömen würden.
Gerade bei EKG Bastelleien können selbst die zulässigen Ableitströme 
(über PE) die aber im PE Fehlerfall auch über andere Wege gehen, schon 
sehr gefährlich sein.
Daher ist z.B. für diese Geräteklasse ohne hinreichendes Fachwissen UND 
Zugriff auf die richtigen Prüfgeräte alles ausser reiner Betrieb über 
Batterien einfach ein Risiko das man nicht eingehen sollte.
Nicht für sich und schon gar nicht für andere!

Eine Weitergabe an Dritte ist als Inverkehrbringen dann noch einmal eine 
ganz andere Sache. Da ist für die meiste (nicht alle) Medizintechnik 
zwingend die zusammenarbeit mit einem Notified Body zwingend.

Bei Klasse Im und IIa entweder in dem man für Produktion und/oder 
HErstellung ein regelmäßig durch den NB auditiertes QM System einführt, 
bei  Klasse IIb und III muss der NB zwingend das Produkt selbst 
(zusätzlich) bewerten! Daran erkennt man wie ernst das Thema 
mittlerweile genommen wird.
Nur Medizinprodukte der Klasse I (ohne m) darf man auch ohne NB komplett 
eigenständig in den Verkehr bringen.

BTW: Selbst ein Fieberthermometer fällt schon (wie auch ein EKG) unter 
Klasse 1m!

Gruß
Carsten
( ~14 Jahre -bis 2021- in der Entwicklung von Medizintechnik, davon 7 
Jahre auch mit zuständigkeit Regulatory Affairs bei einem Hersteller von 
Medizinprodukten der Klassen I, Im und IIa mit internationalen Vertrieb 
inkl. USA)

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7469113 wurde vom Autor gelöscht.
von Wolle G. (wolleg)


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Carsten S. schrieb:
> Selbst ein Fieberthermometer fällt schon (wie auch ein EKG) unter
> Klasse 1m!

Dazu eine Frage: Welche Gerätearten gehören zur Klasse 1m bzw. wo könnte 
man dazu nachlesen?
Habe noch einmal nachgesehen, mit welcher Spannung mein 
Fieberthermometer betrieben wird. Es enthält eine LR41-Zelle, also 1,5V.

von Andrew T. (marsufant)


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Motopick schrieb:
> Ein simples Medizinprodukt braucht im EU-Raum mittlerweile ca.
> 1500 Dokumente fuer eine erfolgreiche Zulassung.

Nonsens. Moto, Du laberst mal wieder und übertreibst masslos. PAckm la 
lieber wieder ein Hermes M Paket .-)

>
> Was nun mittlerweile dazu fuehrt, dass Hersteller gleich ganz
> auf so eine Zulassung verzichten, und ihre Produkte nur noch im
> Nicht-EU-Raum anbieten.

Im Gegenteil. Die Zulassung im EU Raum ist zwar anspruchsvoll, aber noch 
sehr angehnem zu machen.
Zulassungen im US -Raum und in Japan sind da schon einiges 
umfangreicher.

Beides ist "mein täglich Brot", und das mit mehr als 10 Jahren 
Erfahrung.

von Andrew T. (marsufant)


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Stefan N. schrieb:
> Wieso nicht? Gerade in diesem Forum bekommt man dann immer gleich
> sachliche Antworten von Experten, die sich viel besser auskennen und
> faktenorientiert darlegen, wie genau die Sache in Wirklichkeit ist.

DER war gut .-)

von Gunnar F. (gufi36)


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Andrew T. schrieb:
> Beides ist "mein täglich Brot", und das mit mehr als 10 Jahren
> Erfahrung.

Na Carsten und Du haben sich ja tolle Beruf(ungen) ausgesucht! Ich 
sterbe tausend Tode wenn ich die verd... Normen lesen muss!
Sei schlau, stell dich doof, ist da meine Devise!

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Wolle G. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Selbst ein Fieberthermometer fällt schon (wie auch ein EKG) unter
>> Klasse 1m!
>
> Dazu eine Frage: Welche Gerätearten gehören zur Klasse 1m bzw. wo könnte
> man dazu nachlesen?
> Habe noch einmal nachgesehen, mit welcher Spannung mein
> Fieberthermometer betrieben wird. Es enthält eine LR41-Zelle, also 1,5V.

Das steht in den jeweiligen Richtlinien selbst...
https://www.johner-institut.de/blog/tag/klassifizierung/

In der MDR z.B. im Anhang VIII
Wobei ich mich da selbst korrigieren muss:
Hatte das jetzt entweder falsch im Kopf, war auch nie mein Bereich, oder 
es hat sich geändert (glaube aber ersteres), auf jeden Fall ist meine 
Aussage zur Klasse Im (jetzt I*) für die o.g. Geräte falsch.
Diese sind MINDESTENS Klasse IIa. (Was aber praktisch keinen wirklichen 
Unterschied macht da beides ein durch eine "notified body" 
zertifiziertes und laufend auditiertes QM System nach EN13485 
vorraussetzt.
(Ohne ein solches QM System Alternativ nur mit Prüfung der Entwicklung 
durch NB sowie Prüfung JEDES einzelnen produzierten Gerätes als 
Stückprüfung in einem akkreditiertem Labor)

Für bestimmte EKG Geräte könnte man sogar die Einstufung als Klasse IIb 
als notwendig ansehen da eine Fehlfunktion direkt tödliche Folgen haben 
kann.
(Und sei es durch unterlassen von Maßnahmen wegen nichterkennens eines 
Lebensbedrohlichen Zustands)

Für die Einstufung in die Risikoklasse spielt eine Rolle was INSGESAMT 
die Folgen sein könnten wenn das Gerät entweder fehlbedient wird oder 
nicht wie vorgesehen funktioniert.

Und deshalb ist auch bei einem Fieberthermometer die Mitwirkung einer 
benannten Stelle (als angeblich) neutrale Instanz sinnvoll. Auch wenn 
das Fieberthermometer selbst völlig ungefährlich ist.

Denn zeigt dieses z.B. bei einem Kleinkind/Säugling statt realen über 
42C nur 37,5C an und die Betreuungsperson verlässt sich darauf, dann 
wird der potentiell lebensbedrohliche Zustand nicht erkannt und keine 
dringend notwendige Behandlung eingeleitet! Schwerste Gesundheitsschäden 
und Tod können bereits innerhalb kurzer Zeit die Folge sein.
Und das bloß weil eine Temperaturanzeige um 4 Grad daneben lag...

Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Gunnar F. schrieb:
> Andrew T. schrieb:
>> Beides ist "mein täglich Brot", und das mit mehr als 10 Jahren
>> Erfahrung.
>
> Na Carsten und Du haben sich ja tolle Beruf(ungen) ausgesucht! Ich
> sterbe tausend Tode wenn ich die verd... Normen lesen muss!
> Sei schlau, stell dich doof, ist da meine Devise!

Hättest du meinem 20 jährigen "ich" erzählt das ich mich beruflich mal 
freiwillig mit diesen Themen beschäftige... Ich hätte dich ausgelacht! 
;-)

Aber ich bin da halt ursprünglich mal so ein wenig reingerutscht und es 
kann durchaus auch Spass machen wenn die Bedingungen stimmen.

Allerdings, um das auch gleich dabei zu sagen, habe ich immer großen 
Wert darauf gelegt und lege das noch, das ich nicht nur Papierkram mache 
sondern zumindest ab und an auch noch mal selbst was aktiv Entwickle.
Aktuell sind das dann kleine für sich abgeschlossene Projekte (wie 
letzte Tage die Überarbeitung/neuentwicklung eines Schaltnetzteils), 
Einsteckmodul mit eigener µC oder wenn es dann wirklich mal brennt auch 
Aushilfe bei den Projekten der Kollegen. Und natürlich sowieso 
technische Beratung bei den jungen und nicht mehr ganz so jungen 
Kollegen.
Das ist eine ganz nette Kombination. Gibt einem auch relativ viele 
Freiheiten da, wenn etwas nicht gerade absolut brennt oder Besprechungen 
angesetzt sind, man sich so ja auch aussuchen kann mit welcher Art von 
Arbeit man heute weitermacht.

Und auch bei der Papierarbeit ist nicht alles nur Normenwälzen. Ich (und 
meine Kollegin) sind ja diejenigen die bei bei praktisch jedem Schritt 
in der Produktentwicklung direkt eingebunden sind. Können gestalten, 
vermitteln, Vorgaben machen, absegnen oder ablehnen.
Wenn das dann, wie bei mir glücklicherweise der Fall, in einer Fa ist wo 
nicht nur ein echter Wille zur Qualität und gutem Kundenservice da ist 
sondern auch noch unsere Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden, dann 
kann das richtig Spass machen.

Auch muss ich sagen das sich meine Einstellung zu QM Systemen ziemlich 
gewandelt hat. Früher war das für mich grundsätzlich nur schrecklicher, 
arbeitsbehindernder Selbstzweck-Papierkram ohne Nutzen.

Heute halte ich die in vielen deutschen Firmen praktizierten QM Systeme 
zwar immer noch für schrecklichen, arbeitsbehindernden 
Selbstzweck-Papierkram ohne positiven  Nutzen, aber nicht weil die Idee 
eines QM Systems generell schlecht ist sondern weil es einfach zu viele 
von reinen Theoretikern nach Schema F eingeführte Systeme gibt die mehr 
Selbstzweck sind als alles andere.
Wenn man dagegen mal erlebt hat wie das mit einem durchdachten und 
bewusst schlank gehaltenen QM system ist, das Maßgenau auf die 
Anforderungen zugeschnitten wurde und tatsächlich ohne Anstrengung 
gelebt werden kann, der hat dann auch viel eher Spass dabei so etwas 
mitzugestalten.
Und noch um so mehr wenn das nicht nur von den Kollegen akzeptiert wird 
sondern trotz eines Bruchteils der Zahl an Seiten im QM Handbuch (im 
Vergleich zu Mitbewerbern) praktisch beanstandungslos durchs Audit geht

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Wolle G. (wolleg)


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Carsten S. schrieb:
> Das steht in den jeweiligen Richtlinien selbst...
> https://www.johner-institut.de/blog/tag/klassifizierung/
>
> In der MDR z.B. im Anhang VIII
> Wobei ich mich da selbst korrigieren muss:
> Hatte das jetzt entweder falsch im Kopf, war auch nie mein Bereich,....

Danke.

Ich hatte gedacht, dass für die Einstufung in die Klassen nur die Höhe 
der Spannung und damit die Gefahr eines Stromschlages ausschlaggebend 
sei.
Die angeführte Literatur habe ich nur kurz überflogen. (ist nicht so 
mein Ding)
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es hier u.a. um Geräte, 
die in den Verkehr gebracht werden

von Andrew T. (marsufant)


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Wolle G. schrieb:
> Ich hatte gedacht, dass für die Einstufung in die Klassen nur die Höhe
> der Spannung und damit die Gefahr eines Stromschlages ausschlaggebend
> sei.

Nein, das allein ist es nicht.
Es hat sich bewährt, erstmal die Einstufung in die "Geräte Klasse" zu 
machen: Also z.B. ob B, BF (body, body floating) oder C, CF (cardiac,..) 
etc.
Dann die Spannung anschauen.

Es bleibt dennoch genug Arbeit, die sich aber (wenn man es zwei-, 
dreimal durchgehechelt hat) bewältigen lässt.
Dito für QM, Carsten hat es ja treffend auf den Punkt gebracht: 
Auslegen, begründen warum die gewählte "Schlankheit" zutreffend ist 
für's Produkt, und dann angehen.

Ich drücke Dir die Daumen .-)  !

von Jürgen S. (engineer) Benutzerseite


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Alexander schrieb:
> Du hattest aber behauptet das bloße herumliegen wäre eine
> Inverkehrbringung, da macht man sich schon strafbar - selbst wenn noch
> niemand zu Schaden gekommen ist.

Nö, hatte ich so nicht geschrieben. Inverkehrbringung ist schon eine 
bewusste Handlung, trotzdem kann auch das Runmliegenlasssen (als 
Beispiel gedacht) schon ein Problem sein.

Carsten S. schrieb:
> Was aber gerade bei deinem Fall zwei Relevant ist, von dir aber gerade
> NICHT als Faktor behandelt wird:
> Eine "Rüttelplatte" egal ob kosmetisch, medizinisch oder zum Bauen,
> Fällt unter den Anwendungsbereich der MASCHINENRICHTLINIE.

Das mag sein, konterkariert aber nicht die Wertung, die der Richter 
vorgenommen hat. Aus der Erinnerung weis ich natürlich keine Details 
mehr, aber der Begriff "MASCHINENRICHTLINIE" fiel nicht.

von Heinrich K. (minrich)


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Und ob es dann in nächsthöherer Instanz aufgehoben wurde, 
schriebst/weisst Du auch nicht.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Dieser Thread kommt mir vor wie ein Haus in dem nichtnur ein Messie 
lebt, sondern dutzende.
Dazu kommen noch die selbstverliebten Möchtegern-und Pseudojuristen.
Soviel Unsinn in einem Thread lese ich selten.
Deshalb versuche ich garnicht erst aufzuräumen.

Was mir aber am Herzen liegt und weshalb ich überhaupt hier schreibe:

Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird, will heißen, die von 
deutschen Bürokraten ersonnenen Vorschriften widersprechen in großen 
Teilen sich selbst.

Aaaaber wie in Deutschland üblich, werden zu allen Regeln eine Fülle von 
Ausnahmen erstellt. Selbige werden natürlich nicht in gleichem Umfang 
publiziert wie die eigentlichen Regeln. Somit weiß nur jemand über die 
tatsächlichen Bestimmungen Bescheid, wer auch die Ausnahmen kennt.

Nur ein Beispiel: Ein Medizinprodukt bekommt eine 
Zulassung/Zertifizierung nur für eine bestimmte Anwendung. Wird das 
Produkt anderweitig, sprich nicht seiner Bestimmung gemäß verwendet, 
dann liegt ein Verstoß gegen das MPG vor.

Ein banales Beispiel aus der Praxis: Ein Katheter oder sonst ein 
Hohlleiter, beide müssen zertifiziert für eine dedizierte Anwendung 
sein, wird mal eben für einen anderen Zweck benötigt. Der Doc braucht 
mal eben eine Drainage und schneidet dem Katheter den Kopf ab...weil es 
eben zu seiner Anwendung passt.

Der Jurist schreit jetzt: Das ist eine "nicht bestimmungsgemäße 
Anwendung" und somit unzulässig.

Aaaaber, wir sind ja in Deutschland und weil sich die Behörden auch 
immer ein Schlupfloch lassen, gibt es eben Ausnahmen...von allem.

Hier greift das Zauberwort "Inhouse production of medical devices".

Ich kann also jedes medical device im eigenen Haus nach meinem Gusto 
ändern und bin von dieser Ausnahmeregel gedeckt.

Zu  mir: Ich war seit Mitte der 80er Jahre, erst Geräteverantwortlicher 
für die damalige MedGV, danach Geräteverantwortlicher nach MPG in einer 
Universitäts-Herzchirurgie.

von Motopick (motopick)


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> Nonsens. Moto, Du laberst mal wieder und übertreibst masslos.

Keineswegs.
Eine simple "Sattelprothese", Freunde von Hue(p)ftimplantaten
kennen die, sind es mehr als 1300 Dokumente.

Eine kombinierte Kiefer/Nasenprothese, die braucht man, wenn man
im Dunklen gegen einen Briefkasten laeuft, sind es sogar noch mehr. :)

Du hast also doch keine Ahnung.

von Joe (Gast)


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Diese ueberbordende Buerokratie ist einfach nur noch zum Kotzen. Da muss 
bei der Entwicklung ein derartiger Papieraufwand betrieben werden, das 
kaum noch Zeit und Kraft fur die eigentliche Aufgabe der Vorrichtung 
bleibt. Eine gute Funktion ist naemlich nicht vorgeschrieben. Hauptsache 
die Vielzahl der Vorschriften wurden laut Doku eingehalten. Selbst 
finanzieren kann das kein normaler Mensch mehr aus seiner Tasche, also 
fleissig jeden Monat einen drei- bis vierstelligen Betrag an die KK 
abdruecken, damit man schoen geschmeidig bleibt.

von Joe (Gast)


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Selbstbau von Geräten mit Medizinbezug

Warum lese ich denn dauernd: Selbstbau von Geräten mit Medizinbetrug?

von Jürgen S. (engineer) Benutzerseite


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Motopick schrieb:
> Keineswegs.
> Eine simple "Sattelprothese", Freunde von Hue(p)ftimplantaten
> kennen die, sind es mehr als 1300 Dokumente.
Das ist aber auch ein Produkt, das in den menschlichen Körper 
eingebracht wird und neben schweren mechanischen Problemen auch 
biochemische Reaktionen auslösen kann. An den Oberflächen von Prothesen 
bilden sich nur all zu gerne die Biofilme aus Bakterienkulturen, die 
rasch zum Ableben von Personen führen können. Von daher sind Studien zu 
z.B. der Materialverträglichkeit einfach Pflicht und da kommt eben 
einiges an Information zusammen. 1000 Seiten finde ich für einen solchen 
Fall nicht so wirklich viel. Ich kenne Datenblätter von Chips, die 
mehrere hundert Seiten haben, um das Wissen zu vermitteln, mit ihnen 
umzugehen.

Bei elektrotechnischen Geräten kommen noch Sicherheitsprüfungen hinzu, 
die zitiert und beigefügt werden müssen. Da kommt natürlich auch bei 
Kleingeräten schnell was zusammen. Dennoch stimme ich dem Grundtenor zu, 
dass es bisweilen übertrieben wird.

Das Ansinnen meines Beitrags war aber eigentlich ein anderer: Es ging um 
Anfänger, die mal eben naiv was zusammenbasteln und garnichts 
dergleichen im Auge haben oder prüfen, weil sie die Thematik gar nicht 
im Detail kennen und mit potentiellen Gefahren vertraut sind.

von Alexander (alecxs)


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Mein selbstgebastelter Defibrillator funktioniert einwandfrei.

von Michael W. (miks)


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Alexander schrieb:
> Mein selbstgebastelter Defibrillator funktioniert einwandfrei.

Sischer dat...

von Andrew T. (marsufant)


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Michael W. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> Mein selbstgebastelter Defibrillator funktioniert einwandfrei.
>
> Sischer dat...

Einmal hat er...

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