Forum: PC Hard- und Software Was kann man mit alten Windows-Lizenzen machen?


von Thomas W. (thomas100)


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Hallo zusammen,

ich habe beim Aufräumen einen Stapel alter Lizenzaufkleber gefunden:
Windows 2000 Pro

Windows XP Media Center
Windows XP Home
Windows XP Pro

Windows Vista Home Premium
Windows Vista Home Basic
Windows Vista Business

Windows SBS ROK 2011
Windows SBS Standard 2011

Windows Server 2012 R2 Essentials

Was kann man damit noch anfangen?
Kann die jemand gebrauchen?

VG Thomas

von Harald K. (kirnbichler)


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Du könntest sie rahmen und an die Wand hängen.

von Peter N. (alv)


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Funktionieren die Lizenzen noch?
WinXP könnte man noch für alte Geräte gebrauchen...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Man kann sich tolle Abmahnungen einhandeln
und vor den Kadi zerren lassen wenn man sie verkauft...

von Thomas W. (thomas100)


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Peter N. schrieb:
> Funktionieren die Lizenzen noch?
> WinXP könnte man noch für alte Geräte gebrauchen...

Garantieren kann ich es nicht, aber ich wüsste auch nicht, warum sie 
nicht mehr gehen sollten.
Sind echte Lizenzaufkleber, teilweise nicht mal aufgeklebt gewesen.

von Thomas W. (thomas100)


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Ben B. schrieb:
> Man kann sich tolle Abmahnungen einhandeln
> und vor den Kadi zerren lassen wenn man sie verkauft...

Aufgrund welchem Wissen triffst du diese Aussage?

: Bearbeitet durch User
von Motopick (motopick)


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Wie man hoerte, wurden Erwerber verdaechtig billiger Lizenzen
auf Anregung vom M$ vom Gewaltmonopol ins Visier genommen.
Da ueberlegt man sich zweimal so etwas ueberhaupt zu erwerben...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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>> Man kann sich tolle Abmahnungen einhandeln
>> und vor den Kadi zerren lassen wenn man sie verkauft...
> Aufgrund welchem Wissen triffst du diese Aussage?
Hat eine befreundete IT-Firma geschafft, nachdem sie die Lizenzen von 
geschlachteten Altgeräten auf ebay anbot...

von (prx) A. K. (prx)


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Ben B. schrieb:
> Hat eine befreundete IT-Firma geschafft, nachdem sie die Lizenzen von
> geschlachteten Altgeräten auf ebay anbot...

Mit dem Kauf des PCs erworbene Lizenzen? Ausserdem deckt sich nicht 
alles, was Microsoft als Schikanen einfällt, mit geltendem Recht. 
Versuchen können sie natürlich trotzdem.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Thomas W. schrieb:
> Kann die jemand gebrauchen?

Nicht wirklich. Mit Windows 7-Lizenzen kann man immerhin noch Windows 10 
aktivieren. Und auf Windows 11 upgraden.

Die alten Sachen sind nett in einer virtuellen Maschine. Habe ich mir so 
eingerichtet, aber bald das Interesse verloren.

Würde heute auch keine Glühlampe mit Wolfram-Draht mehr betreiben.

Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Mit dem Kauf des PCs erworbene Lizenzen?
Die PCs befanden sich definitiv im Warenbestand der Firma, aber ob das 
dann auch für die aufgeklebten Lizenzen gilt vermag ich danach nicht 
mehr einzuschätzen. Ich weiß nur, daß sie dafür auch tatsächlich 
verknackt wurden.

von Harald W. (wilhelms)


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Rainer Z. schrieb:

> Würde heute auch keine Glühlampe mit Wolfram-Draht mehr betreiben.

Naja, für Glühlampen brauchst Du zwingend einen Glühfaden.
:-)

von Chris K. (kathe)


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Die Lizenzierungsserver wurden für XP schon abgeschalten.
Es gibt noch eine Möglichkeit:
https://winfuture.de/news,136462.html

Macht aber nur für "unabdingbare Produktionsmaschinen" Sinn so was 
anzuwenden. Dann aber bitte offline betreiben.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Naja, für Glühlampen brauchst Du zwingend einen Glühfaden.

Da gab es doch mal die schicken 90-W-Retro-Funzeln mit Bambusfaden. Etwa 
so hell wie ein Teelicht, und suuper romantisch ...

von Harald K. (kirnbichler)


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Chris K. schrieb:
> Die Lizenzierungsserver wurden für XP schon abgeschalten.

-tet.

von Michael B. (laberkopp)


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Ben B. schrieb:
> Man kann sich tolle Abmahnungen einhandeln
> und vor den Kadi zerren lassen wenn man sie verkauft...

Unsinn.

Ein legal erworbene nicht-Firmen Lizenz kannst du weiterverkaufen, wenn 
du danach das Produkt nicht mehr selbst verwendest. Entgegensätzliche 
Absätze in Lizenzvereinbarungen sind ungültig.

https://www.kanzlei.biz/faqs/kann-ich-eine-software-lizenz-weiterverkaufen/

Ob jemand für älter als WinXP noch was zahlen würde, steht auf einem 
anderen Blatt. Auch WinXP ist wohl nur noch 1 EUR wert.

Eine Win7 Lizenz war bei Einführung von Win10 noch gültig um das Win10 
zu aktivieren. Ob das heute noch für Win11 gilt, weiss ich nicht. Win7 
hat er sowieso nicht.

von Michael B. (laberkopp)


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Motopick schrieb:
> Wie man hoerte, wurden Erwerber verdaechtig billiger Lizenzen
> auf Anregung vom M$ vom Gewaltmonopol ins Visier genommen.
> Da ueberlegt man sich zweimal so etwas ueberhaupt zu erwerben...

Immer gut, wenn echten Deutschen der Arsch auf Grundeis geht. 
Raubkopierer sind bestimmt schlimmer sls Mörder und 
Bitcoinhandelsplatzbetreiber.

von Motopick (motopick)


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> Raubkopierer sind bestimmt schlimmer...

Die hatte man bei diesen Aktionen ja gar nicht auf dem Radar.
Es waren vielmehr ehrliche Buerger, die mit dem Erwerb dieser
Lizenzen eben genau keine Raubkopie installieren wollten.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Michael B. schrieb:
> Eine Win7 Lizenz war bei Einführung von Win10 noch gültig um das Win10
> zu aktivieren. Ob das heute noch für Win11 gilt, weiss ich nicht. Win7
> hat er sowieso nicht.

Ja, etwas off-topic, aber ich kann bestätigen, dass es geht. Bei Windows 
11 in meinem Fall jedoch nur über den Umweg mit Windows 10.

Konkret: Ich habe eine digitale Lizenz von Windows 7 (SLIC). Wird 
upgedatet auf Windows 10 und von dort wiederum upgedatet auf Windows 11. 
-> Windows 11 ist weiterhin mit einer digitalen Lizenz aktiviert.

Habe zuvor ein Update von Windows 7 direkt auf Windows 11 probiert. Das 
Update funktioniert, aber Windows 11 war in diesem Falle nicht 
aktiviert.

Ob es mit einem Windows 7-Schlüssel vom Aufkleber klappt, weiß ich 
nicht.

von Günter L. (Firma: Privat) (guenter_l)


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Ich habe auch noch eine orginal Windows XP CD, von
der noch nie installiert wurde, ist noch in Orginalverpackung
eingeschweißt. Könnte ich auch Verkaufen, wäre daß dann
strafbar? Darf man die nicht mehr für einen älteren PC
zum Installieren benutzen?

von Motopick (motopick)


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> orginal Windows XP CD

Das ist nur das Medium. Das kannst du auch als Bierdeckel verwenden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Motopick schrieb:
>> Raubkopierer sind bestimmt schlimmer...
>
> Die hatte man bei diesen Aktionen ja gar nicht auf dem Radar.
> Es waren vielmehr ehrliche Buerger, die mit dem Erwerb dieser
> Lizenzen eben genau keine Raubkopie installieren wollten.

Zumindest bei einem Teil der Verfahren stand ddr Vorwurf der 
fahrlässigen Geldwäsche im Raum; mit MS hatte das zunächst nicht allzu 
viel zu tun, auch wenn die sicherlich von der Abschreckung profitiert 
haben könnten.

von Günter L. (Firma: Privat) (guenter_l)


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von Motopick schrieb:
>Das ist nur das Medium. Das kannst du auch als Bierdeckel verwenden.

Die CD wurde ja mal bezahlt, mit mehr als nur der Materialwert
der CD.
Diese Key-Code Buchstaben und Zahlenreihe liegt doch auch bei.

Ist also keine Windows-Lizenz? Was ist denn eine Windows-Lizenz?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Günter L. schrieb:
> Ich habe auch noch eine orginal Windows XP CD, von
> der noch nie installiert wurde, ist noch in Orginalverpackung
> eingeschweißt. Könnte ich auch Verkaufen, wäre daß dann
> strafbar? Darf man die nicht mehr für einen älteren PC
> zum Installieren benutzen?

Du darfst die CD mitsamt Lizenz verkaufen.

Microsoft verkackeiert Dich nur in seinen AGB, weil sie einen 
Weiterverkauf nicht gern haben, schließlich geht ihnen die Kohle aus 
eigenen Verkäufen flöten.

In Deutschland ist diese Klausel unwirksam:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=22588&pos=0&anz=1

Was mich an dieser Stelle immer wunderte: Warum geht niemand gegen die 
weitere Verwendung der unwirksamen Klausel vor? Habe ich da was 
verpasst?

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Was mich an dieser Stelle immer wunderte: Warum geht niemand gegen die
> weitere Verwendung der unwirksamen Klausel vor? Habe ich da was
> verpasst?

Das müsstest Du schon die Verbraucherzentrale fragen.

von C-hater (c-hater)


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Percy N. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Was mich an dieser Stelle immer wunderte: Warum geht niemand gegen die
>> weitere Verwendung der unwirksamen Klausel vor? Habe ich da was
>> verpasst?
>
> Das müsstest Du schon die Verbraucherzentrale fragen.

Naja, ganz so einfach darf man es sich meiner Meinung nach nicht machen. 
Es ist ja leider Gesetz (oder zumindest der juristische Praxis, da bin 
ich jetzt nicht ganz sicher), dass es Organisationen wie etwa den 
Verbraucherschutzvereinen bedarf, um überhaupt eine Chance zu einer 
Klage zu haben, die zur Verhandlung gelangt.

Das betrifft übrigens nicht nur den Bereich des Lizenzrechts...

An diesem Sachverhalt müßte etwas geändert werden. Es darf nicht sein, 
dass es Privatpersonen per Gesetzeslage oder zumindest de facto 
unmöglich wird, gegen solchen Scheiß zu klagen.

OK, auch wenn sich die Umstände entsprechend ändern würden, würden es 
natürlich nur die Wenigsten dann wirklich tun. Das ist mir schon völlig 
klar. Das Prozessrisiko wäre enorm hoch.

Trotzdem stört mich, dass es effektiv nicht mal möglich wäre, wenn man 
bereit wäre, das Risiko einzugehen. Das scheint mir undemokratisch zu 
sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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C-hater schrieb:
> An diesem Sachverhalt müßte etwas geändert werden. Es darf nicht sein,
> dass es Privatpersonen per Gesetzeslage oder zumindest de facto
> unmöglich wird, gegen solchen Scheiß zu klagen.

Ich halte es für möglich, dass Du da etwas falsch verstanden hast.

Es steht jedem Rechtsunterworfenen, der im Streit mit MS lebt, diesen 
Streit vor Gericht zu bringen und dort mit Wirkung inter partes 
feststellen zu kassen, dass bestimmte Teile der MS-AGB unwirksam sind. 
Das müsste aber jeder auf eigenes Risiko für sich selbst tun, eine 
Popularklage ist dem deutschen Zivilprozessrecht grundsätzlich fremd.

Eine Durchbrechung diedes Prinzipd findet sich in der Verbandsklage; 
hier haben entsprechende Verbände die Befugnis, im öffentlichen 
Interesse mit Wirkung für und gegen alle, aber auf ausschließlich 
eigenes Kostenrisiko,  vor Gericht zu ziehen. Das machen btw nicht nur 
Verbraucherzentralen und Mietervereine, sondern auch eher 
wettberwerbsrechtlich orientierte Vereine, die Konkurrentenklagen 
vermeiden.

Es handelt sich also keineswegs um eine Einschränkung Deiner Rechte, im 
Gegenteil: Wer sich mit der Bitte um Beistand an den entdorevhenden 
Verband wenden kann, dem bleibt es zunächst erspart, selbst das Gericht 
anzugehen, um dirt mit seinem Vermieter, seiner Hausbank oder seinem 
Versicherer oder eben Lieferanten wie etwa MS anzubinden.

Niemand zwingt Dich allerdings, es "Dir so leicht zu machen": sofern Du 
selbst betroffen und hinreichend solvent und abenteuerlustig bist, steht 
es Dir frei, MS selbst zu verklagen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Was mich an dieser Stelle immer wunderte: Warum geht niemand gegen die
>> weitere Verwendung der unwirksamen Klausel vor? Habe ich da was
>> verpasst?

> Das müsstest Du schon die Verbraucherzentrale fragen.

Tja, Microsoft ist der Verbraucherzentrale offenbar eine Nummer zu groß.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Tja, Microsoft ist der Verbraucherzentrale offenbar eine Nummer zu groß.

Ich vermute, dass eher die Sachlage zu unsicher ist. "Gebrauchte" oder 
"überzählige" Win-Lizenzen gibt es wie Sand am Meer aus den 
unterschiedlichsten Quellen; manche sind legal, andere nicht, bei wieder 
anderen könnte es fraglich sein. Das Problem liegt wohl auch darin, dass 
der Kunde bei einem Angebot gerade nicht erkennen kann, um welche 
Kategorie es sich handelt. Wollte man MS verbieten lassen, gegen irgend 
einen Käufer einer mehr oder minder dubiosen Lizenz vorzugehen, würde 
man dadurch MS eine sogar strafrechtlich geschützte Rechtsposition 
entziehen. Und es hülfe dem Kunden auch nicht, wenn MS verpflichtet 
würde, die "braven" Kinden mit den "ordentlichen" Gebrauchtlizenzen in 
Frieden zu lassen: wie sauber die Lizenz tatsächlich ist, erfährt er im 
Zweifel zu spät.

von Andras H. (kyrk)


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Rainer Z. schrieb:
> Würde heute auch keine Glühlampe mit Wolfram-Draht mehr betreiben.

Wieso nicht? Im Winter sind ja die 100W Heizleistung nicht verschwendet.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Andras H. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Würde heute auch keine Glühlampe mit Wolfram-Draht mehr betreiben.
>
> Wieso nicht? Im Winter sind ja die 100W Heizleistung nicht verschwendet.

Korrekt. Nur sind die 100 W Heizleistung selbst aus der Ölheizung 
günstiger.

Nur kann ich mit dem Heizkörper den Raum nicht beleuchten. Für das 
benötigte Licht nutzen wir also besser fortschrittliche LED-Lampen und 
heizen den Raum konventionell oder idealerweise mit Wärmepumpe.

von Korax K. (korax)


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Andras H. schrieb:
> Wieso nicht? Im Winter sind ja die 100W Heizleistung nicht verschwendet.

Da hast Du recht. Im Sommer kann ich dann die Kühlung einschalten wenns 
mir zu warm am Schreibtisch wird.

von Holger R. (holgerr)


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Windows:
Gestern standen wir an Abgrund,
heute sind wir eine Schritt weiter.

Ich verstehe die Software-Hersteller nicht,
( Ich meine die Software-Hersteller, die ihre
Programme für viel Geld veräußern, z.b. Lexware )
setzen nur auf Windows, nicht auf Linux.
Warum wird nicht zweigleisig angeboten.
HolgerR

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rainer Z. schrieb:
> Was mich an dieser Stelle immer wunderte: Warum geht niemand gegen die
> weitere Verwendung der unwirksamen Klausel vor? Habe ich da was
> verpasst?

Vllt. hat MS die Klausel geändert?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Holger R. schrieb:
> Warum wird nicht zweigleisig angeboten.
> HolgerR

Zweigleisig = höhere Kosten!
Zweigleisig = gleiche Umsätze!
Zweigleisig = niedrige Gewinne!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rainer Z. schrieb:
> Nur kann ich mit dem Heizkörper den Raum nicht beleuchten.
Früher hatte man noch Kaminöfen.
Gab immer dann so ein feines Licht wie in Vorzeiten in den Höhlen.
> Für das
> benötigte Licht nutzen wir also besser fortschrittliche LED-Lampen und
> heizen den Raum konventionell oder idealerweise mit Wärmepumpe.
Wobei bei "idealerweise" mit Wärmepumpe (WP), das so eine Sache ist.
Wenn die Wärmequelle Luft genutzt wird, haben bivalente WP die 
Eigenschaft ab -5°Lufttemperatur auf den zweiten Wärmeerzeuger 
umzuschalten. Das ist bei  den meisten Luft-Wärmepumpen ein elektrischer 
Heizstab mit 1:1 Heizleistung zur  Luftwärmepumpe.
Ab -5° Lufttemperatur ist ein elektischer Heizlüfter damit gleichwertig 
zur bivalenten Standart Luft-Wärmepumpe!

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Thomas W. schrieb:
> Was kann man damit noch anfangen?
Wenn die Zertifikate optisch noch ansehnlich sind, könnte man ja die 
Rahmen und an der Wand aufhängen.
> Kann die jemand gebrauchen?
Hmm?
Biet sie bei Kleinanzeigen an.
Dann siehste schon was passiert.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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gabs bei XP nicht nen Registry-Kniff,
um die Authentisierung bei M$ vorzugaukeln?

Wimre ploppte danach beim Booten immer noch jedes Mal
ein Meldefenster auf, wodurch Autostart-Programme nicht geladen wurden.
Booten ging erst nach Wegklicken ohne Prob. weiter

Wenn man damit leben kann sind COA
nach dem Abschalten der Aktivierungsserver egal.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Wenn ich mich richtig erinnere, gab es eine "Corporate"-Version von 
Windows XP, oder "Corporate Edition" für Unternehmen. Da musste zwar 
auch ein Key eingegeben werden, es musste aber nicht aktiviert werden. 
Das sollte heute noch funktionieren.

von Harald K. (kirnbichler)


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Rainer Z. schrieb:
> Wenn ich mich richtig erinnere, gab es eine "Corporate"-Version von
> Windows XP, oder "Corporate Edition" für Unternehmen. Da musste zwar
> auch ein Key eingegeben werden, es musste aber nicht aktiviert werden.

Das war die Volumenlizenz, die meistgeklaute Version von Windows XP. Den 
Begriff "Corporate" hat Microsoft dafür selbst nicht verwendet, der 
tauchte nur in den üblichen Tauschbörsen auf.

Die Volumenlizenz benötigte andere Installationsdateien (d.h. mit einer 
"normalen" XP-Installations-CD ließ sich der "Key" nicht genutzt 
werden), verzichtete aber wie auch die Volumenlizenzversion des Windows 
Server 2003 als letzte Windows-Version auf die "Aktivierung".

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Tja, Microsoft ist der Verbraucherzentrale offenbar eine Nummer zu groß.

Nö, vermutlich eher der Gegner. Die siegreiche Beklagte in dem von Dir 
angeführten Verfahren ist alles andere als ein Verbraucher. Ind speziell 
bei dieser Klausel kommen Verbraucher eher nicht in die Verlegenheit, 
sich dagegen zur Wehr setzen zu müssen; jddenfall nicht ggü MS. Deren 
Gegner wäre der Einzelhändler, der sich weigert, Laptop und OS zu 
entbundlen und den Kaufpreis anteilig zu erstatten.

von Joachim B. (jar)


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Michael B. schrieb:
> Raubkopierer sind bestimmt schlimmer sls Mörder und
> Bitcoinhandelsplatzbetreiber.

auf jeden Fall sind Raubkopierer schlimmer als Steuerhinterzieher und 
Mautverschwender.

von René H. (mumpel)


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Holger R. schrieb:
> Warum wird nicht zweigleisig angeboten

Betriebswirtschaft. Wenn sich Linux nicht rechnet, wird es nicht 
unterstützt.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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René H. schrieb:
> Betriebswirtschaft. Wenn sich Linux nicht rechnet, wird es nicht
> unterstützt.

Marktanteil Linux Juli 2023: 2,94%

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/158102/umfrage/marktanteile-von-betriebssystemen-in-deutschland-seit-2009/#:~:text=Microsofts%20Windows%2DBetriebssystem%20erzielte%20in,94%20Prozent%20den%20dritten%20Platz.

Hinzu kommt, dass Linux-Nutzer evtl. nicht in das Profil eines 
Software-Entwicklers passt, weil in der fraglichen Branche der Anteil 
der Linux-Anwender noch deutlich unterhalb der 2,94% liegt.

von Harald K. (kirnbichler)


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Rainer Z. schrieb:
> Marktanteil Linux Juli 2023: 2,94%

Definiere den Markt passend, dann kann man diese Zahl auch noch viel 
kleiner werden lassen.

Was diese "Umfrage" unterschlägt, ist die Verwendung von Linux auf 
Servern und im Embedded-Bereich.

Der Embeddedbereich ist auch zu Hause zu finden - im Router, im Drucker, 
im Fernseher ...

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Harald K. schrieb:
> Was diese "Umfrage" unterschlägt, ist die Verwendung von Linux auf
> Servern und im Embedded-Bereich.

> Der Embeddedbereich ist auch zu Hause zu finden - im Router, im Drucker,
> im Fernseher ...

Darum ging es nicht.

Holger R. schrieb:
> Ich verstehe die Software-Hersteller nicht,
> ( Ich meine die Software-Hersteller, die ihre
> Programme für viel Geld veräußern, z.b. Lexware )
> setzen nur auf Windows, nicht auf Linux.
> Warum wird nicht zweigleisig angeboten.

Lexware ist meines Wissens eine kaufmännische Anwendung. Die brauchen 
wir nicht im Router, Drucker und Fernseher.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Rainer Z. schrieb:
> Wenn ich mich richtig erinnere, gab es eine "Corporate"-Version von
> Windows XP, oder "Corporate Edition" für Unternehmen. Da musste zwar
> auch ein Key eingegeben werden, es musste aber nicht aktiviert werden.
> Das sollte heute noch funktionieren.

Richtig, ohne Aktivierung. Aber man braucht die passende CD, XP hatte 
für jede Variante eine eigene. Eine DVD für alles kam erst mit Vista.

Allerdings hat M$ eine Blacklist geführt und per Windows-Update sein 
"WGA-Notify" verteilt. Das Ding nervte dann mit Einblendungen, dass das 
System vermutlich illegal sei. Ich hatte mich mal damit befasst, die 
zugehörige ini ließ vermuten, dass mehr als nur nervige Fenster möglich 
ist.

Keine Ahnung, ob MS davon jemals Gebrauch gemacht hat, eine Verfolgung 
privater Nutzer hat MS ja nie ernsthaft betrieben.

Title = Windows Genuine Advantage Notification (KB905474)
UpdateId = {897F80C2-1AAC-48E4-9670-E9AB4E1F03AA}

Verdammt lange her, ich hab's nicht im Detail dokumentiert, ließ sich 
aushebeln.

von (prx) A. K. (prx)


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Holger R. schrieb:
> Warum wird nicht zweigleisig angeboten.

Wir haben einige Produkte im Einsatz, die sowohl auf Windows als auch 
auf Linux-Plattformen laufen. Aber es bedeutet für den Hersteller einen 
höheren Aufwand für Entwicklung und Support. Für den Desktop lohnt sich 
das eher nicht, wohl aber als Serverlösung.

Spartenlösungen, die einen oder mehrere dafür reservierte Server 
voraussetzen, existieren wiederum mitunter nur in Linux. Etwa 
Software, die früher auf einem Unix lief, z.B. Sun oder AIX.

: Bearbeitet durch User
von Claus H. (hottab) Benutzerseite


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Rainer Z. schrieb:
> Marktanteil Linux Juli 2023: 2,94%

Das sind die bekannten Lügen-Statistiken.
BS (ohne Smartphones und Tablets)

siehe auch Beitrag "Linux wird nicht wirklich akzeptiert, woran liegt das ?"

MacOS ist Unix
Android ist ein Linux
und ...

wird einfach in die eigene Tasche gelogen.

Wie viele Handys liegen in der Kiste und wie viele Desktop-PC benutzt 
man?

von Manfred P. (pruckelfred)


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Claus H. schrieb:
>> Marktanteil Linux Juli 2023: 2,94%
> Das sind die bekannten Lügen-Statistiken.

Das Topic lautet "alte Windows", nicht Linux!

Da sehe ich eher die Frage, warum die Softwarebuden bei Updates / neuen 
Versionen fast immer ältere Windows ausschließen.

von Volker (volmur)


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Moin,

ich glaub die bekommen Geld von M$, wenn sie alte Versionen nicht mehr 
unterstützen. Ich glaub' ich bon da einer ganz heißen Sache auf der 
Spur!

Volmur

von Ben S. (bensch123)


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Entsorgen und Linux installieren

von Benedikt L. (Firma: Dem Ben seine Leiche) (dembenseineleiche) Flattr this


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Wenn das diese hohlografischen 3-D Abziehbildchen sind kann man da 
sicher was anstrengendes für den Pause-Raum draus kleben.

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