Eben beim Ausmisten meines eMail-Postfachs gefunden: Seit Jahresbeginn gilt das Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz (PStTG). Damit wird eine EU - Richtlinie von 2021 umgesetzt. Das neue Gesetz verpflichtet Betreiber von Online-Plattformen, dem Finanzamt Angaben über die Einkünfte von Anbietern zu übermitteln. Plattformbetreiber müssen ihre Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Dies gilt ab 30 Verkäufen oder bei Einnahmen von mehr als 2.000 Euro pro Jahr. Die Meldungen müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres eingegangen sein. Die Abgrenzung, wann es sich um steuerfreie Verkäufe handelt und ab wann steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte oder gewerbliche Tätigkeit vorliegen, erläutert der Bund der Steuerzahler.
Hatten wir schon... Nun sind immerhin die Trödler, Entrümpler und anderen Verkäufer dran, die sich bisher hinter einem privaten ebay-Account versteckten und Käufern Gewährleistungsrecht und Widerrufsrecht verwehrten.
Rainer Z. schrieb: > Nun sind immerhin die Trödler, Entrümpler und anderen Verkäufer dran, > die sich bisher hinter einem privaten ebay-Account versteckten und > Käufern Gewährleistungsrecht und Widerrufsrecht verwehrten. Totaler Unsinn, oder willst du behaupten dass das FA dafür Sorge in Zukunft trägt? Wer Lesen u. Verstehen kann ist wie immer klar im Vorteil. Denn damit wird sich bzgl. den privaten Verkäufen gar nichts ändern.
Unwichtig schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Nun sind immerhin die Trödler, Entrümpler und anderen Verkäufer dran, >> die sich bisher hinter einem privaten ebay-Account versteckten und >> Käufern Gewährleistungsrecht und Widerrufsrecht verwehrten. > > Totaler Unsinn, oder willst du behaupten dass das FA dafür Sorge in > Zukunft trägt? > Wer Lesen u. Verstehen kann ist wie immer klar im Vorteil. > Denn damit wird sich bzgl. den privaten Verkäufen gar nichts ändern. Gar nichts ändern? Sagen wir mal so: Das Finanzamt schert sich in der Tat einen Dreck um zivilrechtliche Angelegenheiten zwischen Verkäufer und Käufer. Das Finanzamt will nur etwaige Steuern auf den Gewinn festsetzen. Zusätzlich wird es aber Verfahren bei der Straf- und Bußgeldstelle geben und die tun richtig weh! Da werden sich die Trödler und Entrümpler genau überlegen, ob sie wieder als private Verkäufer bei ebay auftreten. Wenn Du's nicht glaubst, darfst Du gerne mal nach der Straf- und Bußgeldstelle guugeln. Die langen richtig zu.
Rainer Z. schrieb: > Hatten wir schon... Oha, habe ich nicht mitbekommen. Habe vorher das Forum nach PStTG durchsucht, aber nichts gefunden. Unwichtig schrieb: > Denn damit wird sich bzgl. den privaten Verkäufen gar nichts ändern. Sicher? Ich lese da "steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte". Seit wann sind denn private Verkäufe steuerpflichtig? Also wenn ich innerhalb eines Jahres meine Eisenbahnsammlung von Märklin bei Ebay verkaufe, habe ich schnell 30 Verkäufe zusammen und das 2.000 Euro Limit gerissen. Dann stellt mich das FA u.U. als Händler hin und will die Umsatzsteuer sehen. Von der Geldbuße wegen Steuerhinterziehung mal ganz abgesehen? Brauche ich das?
Gustav K. schrieb: > Oha, habe ich nicht mitbekommen. Habe vorher das Forum nach PStTG > durchsucht, aber nichts gefunden. Ist ja nicht schlimm. Hier ist Einiges dazu geschrieben worden: Beitrag "private Verkäufe - Aufpassen" ("private Verkäufe - Aufpassen") Das PStTG regelt zuallererst die Meldepflicht der Plattformbetreiber. Zu einer tatsächlichen Steuerpflicht muss es nicht kommen. Wann dies der Fall ist, wird das Finanzamt im Einzelfall entscheiden. Wenn nur einmal der Dachboden entrümpelt wird, wird dies normalerweise unproblematisch sein, weil keine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ich denke, es kommt dem Finanzamt - wie schon bisher - auf die verdeckten Schwarzhändler an, die auf den Plattformen eigentlich gewerblich tätig sind, ihre Gewinne aber nicht versteuern. Übrigens mischt das Finanzamt schon länger auf ebay mit, sogar mit einer eigens dafür entwickelten Software. https://www.heise.de/news/Web-Crawler-sucht-nach-Steuersuendern-80143.html Das PStTG erleichtert es dem Finanzamt nun, diese Schwarzhändler zu finden. Ne gute und fachkundige Zusammenfassung zur Rechtslage habe ich hier gefunden: https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/
Gustav K. schrieb: > Also wenn ich innerhalb eines Jahres meine Eisenbahnsammlung von Märklin > bei Ebay verkaufe, habe ich schnell 30 Verkäufe zusammen und das 2.000 > Euro Limit gerissen. Dann stellt mich das FA u.U. als Händler hin und > will die Umsatzsteuer sehen. Von der Geldbuße wegen Steuerhinterziehung > mal ganz abgesehen? > Brauche ich das? Du brauchst Verstand. Deine Modelleisenbahn wirst du kaum teurer an den Mann bringen als du sie damals gekauft hast. Du machst also VERLUST. An dem darf sich zur Verrechnung das Finanzamt gerne beteiligen, wird sich aber mit Händen und Füssen rausreden wollen. Es gibt i.A. keinen steuerpflichtigen Gewinn bei privaten Verkäufen, sonst wärst du (Antiquitäten-)Händler. Ausnahme ist hat die Bernsteinkette für 10 EUR vom Trödel gekauft, für 10000 EUR verkauft. Aber auch den deal macht eher der Trödler als du. Interessant übrigens Kleinanzeigen.de: die wissen gar nicht, wer du real bist, haben deine Steuernummer nicht und können daher gar nichts melden.
Michael B. schrieb: > Du brauchst Verstand. Keine Bange ... Immer wenn der Staat ein Netz auswirft, um große Fische zu fangen, hat er einen gewissen Beifang im Netz. Und um den geht es mir. Ein reales Beispiel: Da hat eine Firma einen Geschäftsbereich aufgeben und einem Mitarbeiter einen Sack voll neuer Messwerkzeuge übergeben. Der hat die Sachen dann auf seinem privaten Ebay-Account als Neuware verkauft. Und schon sieht das aus wie ein gewerblicher Handel und schon kann man bei einer Meldung ins Visier des Finanzamts geraten. Zudem man darüber streiten kann, ob es sich hier nicht doch um gewerbliche Verkäufe handelt, da Neuwaren in Mengen verkauft wurden. Allerdings ohne die Ausweisung von MwSt. M.E. ein typischer Grenzfall. Für mich gilt: Die Limits einhalten, um nicht ins Visier zu geraten. Theater mit dem Finanzamt brauche ich nicht.
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Michael B. schrieb: > Interessant übrigens Kleinanzeigen.de: die wissen gar nicht, wer du real > bist, haben deine Steuernummer nicht und können daher gar nichts melden. Die wissen sehr wohl, wer du bist, sofern die hinterlegten Adressdaten authentisch sind. Zusätzlich wird neuerdings bei Einloggen ein Code per SMS an dein Telefon gesendet, über die Telefonummer kannst du ebenfalls identifiziert werden, wenn das FA Steuerbetrug wittert.
Icke ®. schrieb: > Michael B. schrieb: > >> Interessant übrigens Kleinanzeigen.de: die wissen gar nicht, wer du real >> bist, haben deine Steuernummer nicht und können daher gar nichts melden. > > Die wissen sehr wohl, wer du bist, sofern die hinterlegten Adressdaten > authentisch sind. Zusätzlich wird neuerdings bei Einloggen ein Code per > SMS an dein Telefon gesendet, über die Telefonnummer kannst du ebenfalls > identifiziert werden, wenn das FA Steuerbetrug wittert. Das "Problem" bei Kleinanzeigen.de ist eher, dass Kleinanzeigen.de keine Kenntnis vom tatsächlichen Handelsgeschäft hat, wenn es zwischen Verkäufer und Käufer direkt abgeschlossen wurde. Und dann gibt es noch folgendes Schlupfloch: Jede Plattform muss ja Vorgänge erst melden, wenn bei einem Verkäufer 30 Verkäufe im Jahr oder 2.000,00 Euro erreicht werden. Wer auf verschiedenen Plattformen handelt und überall drunter bleibt, wird folglich nicht gemeldet.
Rainer Z. schrieb: > Jede Plattform muss ja > Vorgänge erst melden, wenn bei einem Verkäufer 30 Verkäufe im Jahr oder > 2.000,00 Euro erreicht werden. Das geht doch recht schnell. Ein paar hochwertige Güter verkauft oder eine Sammlung aufgelöst, schon bist du drüber. Ein zum Thema angesprochener Steuerberater meinte, in der Praxis interessiert sich das FA unter 10k€ pro Jahr nicht für Privatverkäufe. Aber bürgen würde ich dafür nicht.
Icke ®. schrieb: > Ein zum Thema angesprochener Steuerberater meinte, in der Praxis > interessiert sich das FA unter 10k€ pro Jahr nicht für Privatverkäufe. Das deckt sich mit den Beispielen in dem Artikel https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/ Ich arbeite auch für einen Steuerberater mit durchaus größerem Büro, allerdings in einer anderen Funktion. Steuerverfahren wegen privater ebay-Verkäufe sind mir noch nicht untergekommen. Eigene Erfahrungen haben wir selber also auch nicht. Es kommt auf den Einzelfall an. Schließlich ist es kein Problem, die teure Mercedes-Familienkutsche für 50.000,00 Euro zu verkaufen. Weil es regelmäßig ein Verlustgeschäft im Vergleich zum Neupreis ist. Anders, wenn jemand Gebraucht-Autos gewerbsmäßig kauft, sie etwas aufmotzt und dann mit Gewinn verkauft.
Icke ®. schrieb: > oder eine Sammlung aufgelöst, schon bist du drüber. Sicher, aber wenn es ein einmaliger Vorgang ist wie Entrümpelung des Dachbodens oder Auflösung des Haushalts der verstorbenen Eltern, ist es auch eher ein Verlustgeschäft, zudem nicht auf gewisse Dauer angelegt, was für gewerbliche Tätigkeit definitionsgemäß Voraussetzung ist. Nun ja, das Finanzamt bekommt es von ebay gemeldet, schaut es sich kurz an und wird den Fall in aller Regel löschen.
Hier ist noch etwas von Hr. Tenhagen zum Thema: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/ebay-warum-verkaeufer-bald-post-vom-finanzamt-bekommen-a-570d5892-4d49-48e7-b7c2-261585612d8a Wie gesagt, Gelegenheitsverkäufer dürfen locker bleiben.
Rainer Z. schrieb: > Hier ist noch etwas von Hr. Tenhagen zum Thema: Sehr interessante Lektüre! Ein Auszug: "Sie verkaufen, mit dessen Einverständnis, das Jugendzimmer ihres studierenden Sohnes, seine Spielekonsole und alle Schulbücher. Die wollte Ihr Sohn nie wieder sehen. 30 Verkäufe kommen so schnell zusammen, 2000 Euro womöglich auch. Aber Sie haben ja die Quittung von der Einrichtung des Jugendzimmers, die Sie bezahlt haben. Die Quittung für das Weihnachtsgeschenk Konsole und natürlich die Preise für die Schulbücher. Ihr Erlös liegt weit unter den Einkaufspreisen, und unterliegt schon deshalb keiner Steuerpflicht. Um das ganz entspannt sagen zu können, ist es am besten, wenn Sie alle Verkäufe dokumentieren können: mit Verkaufsdatum, Verkaufspreis, dem Preis, für den Sie den Artikel einst erworben hatten, und etwaigen Verkaufsgebühren. Falls das Finanzamt später auf Sie zukommt, können Sie alles belegen." Also braucht es bald einen Steuerberater für Ebay & Co. Und wer nicht zeitlebens alle Quittungen seiner Käufe und Verkäufe akkurat ablegt und einlagert, um jederzeit einem Verkaufspreis den Einkaufspreis gegenüber stellen zu können, macht eh was falsch.
Gustav K. schrieb: > Also braucht es bald einen Steuerberater für Ebay & Co. Und wer nicht > zeitlebens alle Quittungen seiner Käufe und Verkäufe akkurat ablegt und > einlagert, um jederzeit einem Verkaufspreis den Einkaufspreis gegenüber > stellen zu können, macht eh was falsch. Hier ist noch ein Artikel von Hr. Tenhagen im SPIEGEL: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/ebay-warum-verkaeufer-bald-post-vom-finanzamt-bekommen-a-570d5892-4d49-48e7-b7c2-261585612d8a Ist aber inhaltlich nicht ergiebiger als der erste Link mit Hr. Tenhagen. Was soll ich dazu sagen? Ich persönlich gehöre nicht zu den Leuten, die jeden Kassenbon aufheben, außer für teure Gegenstände, wegen der Gewährleistung. Hier gehe ich davon aus, dass das Finanzamt bei offensichtlichen Privatverkäufen Realitätssinn zeigt.
Rainer Z. schrieb: > Hier gehe ich davon aus, dass das Finanzamt bei offensichtlichen > Privatverkäufen Realitätssinn zeigt. Dein Wort in Gottes Ohr ...
Rainer Z. schrieb: > Hier gehe ich davon aus, dass das Finanzamt bei offensichtlichen > Privatverkäufen Realitätssinn zeigt. Realitätssinn, kannste manchmal vergessen es wird zu oft nach Aktenlage entschieden. Ein Finanzbeamter hat da keinen Spielraum, er hat Vorschriften und wenn da steht ein Atari Computer ist ein Spielcomputer dann kann der nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, ist so. Ich legte Einpruch ein kam mit dem aufgebohrten Teil AtariST im 3 HE Schroffgehäuse bestückt mit 1x 5 1/4" und 2x HD Laufwerke und 2,5 MB RAM zum Amt und forderte sie auf EIN SPIEL zu starten, mein Einspruch wurde akzeptiert, muss aber nicht immer so laufen. Dann hatte ich über Jahre einen Steuerberater und trotzdem wurden Posten gestrichen bis mein Steuerberater die Oberfinanz Gerichtsurteile auf den Tisch packte. Dort arbeiten Menschen die Fehler machen und es manchmal auch nicht besser wissen!
Gustav K. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Hier gehe ich davon aus, dass das Finanzamt bei offensichtlichen >> Privatverkäufen Realitätssinn zeigt. > Dein Wort in Gottes Ohr ... Naja, wir werden sehen. Das PStTG gilt seit einem Jahr, d.h. der erste Jahreszeitraum (01.01.2023 bis 31.12.2023) ist rum und ebay & Co kübeln den Finanzämtern nun ihre Ergebnisse > 30 Verkäufe und/oder 2.000,00 Umsätze auf die Tische. Die Jungs und Mädels werden Spaß mit dem Riesendatenmüll haben. Vielleicht werden wir bald erfahren, wie sie damit umgehen. Noch ist es zu neu, vielleicht gibt das Finanzministerium demnächst ein Schreiben raus. Bis dahin kann wohl niemand nix Genaues nicht sagen.
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