Forum: Offtopic Open Source Chemistry Community


Announcement: there is an English version of this forum on EmbDev.net. Posts you create there will be displayed on Mikrocontroller.net and EmbDev.net.
von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Hallo,

obwohl Open Source Software und Open Source Hardware sehr bekannt sind, 
ist mir kaum etwas in Richtung Open Source Chemistry begegnet. Ich fände 
es z. B. interessant, wie man UHMWHDPE (Dyneema) selbst herstellt.

Wo findet man die Open Source Chemistry Community?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Das geht heute nicht mehr, wegen der Beschraenkungen.

Nicht weit weg in einer Nachbarstadt wollten Jungs in der Apotheke 
Kobaltchlorid fuer Geheimtinte kaufen. Sind dann gefluechtet, weil die 
Apothekerin sie festsetzen wollte um die Polizei zu holen. Dummerweise 
erkannte jemand dort einen der Jungen. Es rueckte dann ein paar Stunden 
spaeter ein Polizeigrossaufgebot bei dem Jungen zu Hause an. Die micky 
Maus wurde als Beweismittel sicher gestellt.
Stand vor einigen Jahren im Münchner Merkur.

Die Jungs dachten sich nur billiger als das Micky Maus Heft mit Beilage 
dort das zu bekommen.

von Gerhard H. (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Sind dann gefluechtet, weil die Apothekerin sie festsetzen wollte um die
> Polizei zu holen

Was sind das für furchtbar absurde Zeiten geworden!

Stefan H. schrieb:
> Wo findet man die Open Source Chemistry Community?

Such Dir am besten einen passenden Beruf in der Branche.

von Jack V. (jackv)


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Gerhard H. schrieb:
> Was sind das für furchtbar absurde Zeiten geworden!

… in der Leute solche Märchen erzählen müssen, um sich darzustellen? 
Schlimme Zeiten, ja.

Der erste Satz in seinem Beitrag stimmt allerdings leider.

: Bearbeitet durch User
von Andreas B. (bitverdreher)


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Stefan H. schrieb:
> Wo findet man die Open Source Chemistry Community?

In der Uni Bibliothek, wo sonst?
Was Du dort nicht findest, sind i.A. Firmengeheimnisse.

von Klar P. (Gast)


Angehängte Dateien:

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>  Ich fände
> es z. B. interessant, wie man UHMWHDPE (Dyneema) selbst herstellt.
>
> Wo findet man die Open Source Chemistry Community?

Im Handel für Laborbedarf, notfalls Baumarkt, Apotheke.

Scherz beiseite, aber es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen 
der (Raub-) Kopierszene aka Script-Kiddies, die sich unter dem Rock der 
Open Source Community zu verstecken sucht und der der 
Hobby-Naturwissenschaftler wie den Chemikern. Bei letzteren braucht es 
tatsächlich handwerkliches Geschick und ein heimisches Labor. Irgendeine 
(Gaming)-PC/RasPi-Möhre wie sie sich Teenager heute vom Weihnachtsmann 
bringen lassen, genügt nicht für Chemistry nicht.

Am Besten, man macht Ernst mit dem Versuch Gleichgesinnte "in der Welt 
draußen" zu treffen und startet eine Berufsausbildung oder Studium im 
Bereich Chemie.

PS1:
Klassiker dazu: 
https://www.booklooker.de/B%C3%BCcher/Angebote/titel=Chemie+selbst+erlebt

PS2:
Anbei snippet eines google-founds nach einer kurzen Suche mit den 
Stichworten "uhmwhdpe recipe".

Beitrag #7640912 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Klar P. (Gast)


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Dieter D. schrieb:

> Nicht weit weg in einer Nachbarstadt wollten Jungs in der Apotheke
> Kobaltchlorid fuer Geheimtinte kaufen. Sind dann gefluechtet, weil die
> Apothekerin sie festsetzen wollte um die Polizei zu holen. Dummerweise
> erkannte jemand dort einen der Jungen. Es rueckte dann ein paar Stunden
> spaeter ein Polizeigrossaufgebot bei dem Jungen zu Hause an. Die micky
> Maus wurde als Beweismittel sicher gestellt.
> Stand vor einigen Jahren im Münchner Merkur.

Typische Zeitungsente.

Selbst wenn es wahr wäre, bewiese es nicht die Unmöglichkeit, sich 
hobbymäßig mit Chemie zu beschäftigen. Ja, es gibt Beschränkungen zur 
Abgabe von Chemikalien an Minderjährige, Kobaltchlorid zählt aber nicht 
darunter. Und natürlich hätte man auch einfach einen von den Eltern 
bitten können, beim nächsten Apothekenbesuch was für das Kellerlabor 
mitzubringen.

--
Manche setzen sich auch in den Kopf "Die Erde sei eine Scheibe" und 
schmeißen ihr Leben beim Versuch es allen zu beweisen, weg:

 * 
https://www.mdr.de/wissen/tot-rocketman-mike-hughes-beruehmte-flecherdler100.html
 * 
https://www.heise.de/news/Flache-Erde-Tueftler-verschiebt-Raketenflug-3901531.html
 * 
https://www.heise.de/news/Flache-Erde-Bastler-Mike-Hughes-in-selbstgebauter-Rakete-toedlich-verunglueckt-4666393.html

von ●Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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War grad in DK.
Da stehen Aceton und Salzsäure
direkt nebeneinander Discounter (Rema 1000)

von Klar P. (Gast)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> War grad in DK.
> Da stehen Aceton und Salzsäure
> direkt nebeneinander Discounter (Rema 1000)

Oder man bezieht es wie Open source Software online. Oder im Baumarkt. 
Oder beides:

https://www.bauhaus.info/suche/produkte?text=salzs%C3%A4ure
https://www.bauhaus.info/terpentinersatz-verduenner-loesemittel/aceton/p/23759239


Und auch hierzulande stehen beim Discounter Waren nebeneinander, die 
nicht jeder Discount-Kunde tatsächlich kaufen darf bspw. 
Alkohol/Coffein-Abgabe an Minderjährige.

von ●Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Klar P. schrieb:
> Oder im Baumarkt.

Suchst du HCl oft vergebens.

Zementscheleier zu entfernen geht heute offenbar anders.
Oder nur mit Spezialausbildung.

und Kaffee + Alkohol, klar der Reinigungsexperte hat da die ultimative 
Expertise.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Klar P. schrieb:
> die nicht jeder Discount-Kunde tatsächlich kaufen darf bspw.
> Alkohol/Coffein-Abgabe an Minderjährige.

Kleber sollte auch nicht mehr an jeden Kunden abgegeben werden. Nur mit 
nachgewiesener Ausbildung, dass man in der Lage ist diese zu 
transportieren ohne zu kleckern und unterwegs festzukleben.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Oder andere zu kleben. Vor mir rutschte mal einem Kunden im Euro Shop 
aus der 5er Packung einer der 2gr Tuben raus auf den Boden und ich hatte 
es nicht sehen koennen.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Stefan H. schrieb:
> kaum etwas in Richtung Open Source Chemistry begegnet.

versuchschemie.de ist tot, es gibt aber ein Archiv als PDF.

Andere deutsche Chemieseiten sind ein Witz, selbst Blume macht eher 
Kinderkram.

Auf YouTube gibt es viele, aber kein Forum.

Aber was nutzt es, für die meisten Experimente aka Kosmos Chemie C1 
brauchst du Chemikalien deren Besitz heute verboten ist.

Und Kosmos C1 war bloss Schulchemie, du willst darüber hinaus.

Vor 10 Jahren ging das noch alles, heute kannst du nur staunen.

Was die Kinder heute nicht interessiert, die konsumieren wenn überhaupt 
lieber die Experimente auf YouTube.

Siehst du ja hier im Forum, photograpische Erstellung von Platinen und 
ätzen geht ja gar nicht, das erfordert ja Wissen und Arbeit und man 
setzt sich Dreck und Ungewissheit aus. Lieber palavert man, Deutschland 
einig Wirtshausland.

von Cyblord -. (cyblord)


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Dieter D. schrieb:
> Nicht weit weg in einer Nachbarstadt wollten Jungs in der Apotheke
> Kobaltchlorid fuer Geheimtinte kaufen. Sind dann gefluechtet, weil die
> Apothekerin sie festsetzen wollte um die Polizei zu holen. Dummerweise
> erkannte jemand dort einen der Jungen. Es rueckte dann ein paar Stunden
> spaeter ein Polizeigrossaufgebot bei dem Jungen zu Hause an. Die micky
> Maus wurde als Beweismittel sicher gestellt.
> Stand vor einigen Jahren im Münchner Merkur.

Geschichten aus dem Paulanergarten

von Lotta  . (mercedes)


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Die Chemisten und auch die Biohacker sind in
Deutschland leider inzwischen in in den Untergrund
gegangen, ähnlich wie in der Drogenszene.
Um in die Szene rein zu kommen, suchst Du Dir
ne "Giftmischerin", also ne Laborantin oder
ein Feuerwerker als Freund.
Und Du beschaffst Dir alte Chemielitheratur
aus den 30-50 iger Jahren, etwa über Elektrochemie,
Anorganische und organische Chemie.
Da steht mehr drinne, als in der heutigen Litheratur.

Sowas findet man oft noch auf dem Flohmarkt,
genau wie alte Glas-Laborgeräte, Bunsenbrenner und Anderes.

mfg

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Was hat das zu bedeuten, wenn die Suchmaschine beim Eintippen noch über 
die Vorschlaege (Historie) den Titel ergaenzt, aber insgesamt nur fuenf 
Treffer ausgibt, die ein ganz anderes Thema beinhalten?

von Lotta  . (mercedes)


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Dieter D. schrieb:
> Was hat das zu bedeuten, wenn die Suchmaschine beim Eintippen noch über
> die Vorschlaege (Historie) den Titel ergaenzt, aber insgesamt nur fuenf
> Treffer ausgibt, die ein ganz anderes Thema beinhalten?

Damals, als der TRON, also Boris F. gestorben ist,( wurde ), hat der CCC
und Boris Ellis die schlimmsten Links in Google herausnehmen lassen.
Vielleicht läßt irgend ne Behörde auch diese Links rausnehmen?

Aber das ist reine Spekulation.
Wenn man die Sira-Datenbank-Skadale anfang der 90iger Jahre
nachvollziehen möchte, wird man zum Beispiel unter "Nierenspende"
fündig. :-P

mfg

von Lotta  . (mercedes)


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@Stephan,

Stoffe wie UHMWHD PE werden, wie auch in der Elektonik
üblich, am Anfang mit nem Spezialprogramm simuliert.
In so nem Programm "schubst man die Moleküle" so
lang hin und her und simuliert die Prozesse so genau
wie möglich, wie man das Endprodukt dann haben möchte.

Aber denk nicht, das man dann das Rezept dann einfach so
übernehmen könnte!?! :-))))

Nö, da sind dann noch ne Menge praktische Versuche nötig.
zum Beispiel den richtigen Katalysator zu finden, da
unsere "Grünen" in gerad benutzten verboten haben, u.s.w. :-))

mfg

von ●Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Anarchist Cookbook...

von Klar P. (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Was die Kinder heute nicht interessiert, die konsumieren wenn überhaupt
> lieber die Experimente auf YouTube.
>
> Siehst du ja hier im Forum, photograpische Erstellung von Platinen und
> ätzen geht ja gar nicht, das erfordert ja Wissen und Arbeit und man
> setzt sich Dreck und Ungewissheit aus. Lieber palavert man, Deutschland
> einig Wirtshausland.

[modus cynicus on]
Aber es besteht Hoffnung betrachtet man den Teilbereich der 
Explosivchemie.

Während von 2018 bis 2021 die Zahlen (Taten im Kontext des 
Sprengstoffgesetz (§ 40 und 42 SprengG)) rückläufig (2018: 4.719 Fälle, 
2021: 3.353 Fälle) waren, sind aber im Jahr 2022 (4.012 Fälle) wieder 
gestiegen.

Darunter auch so ein Genie der mit ein paar Gramm Zauberpulver sein Haus 
zum
Schweben brachte: 
https://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/internetkriminalitaet/straftaten-im-netz/002402/index.html
[modus cynicus off]

Siehe auch 
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Sprengstoffkriminalitaet/Sprengstoffkriminalitaet_node.html

von Klar P. (Gast)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> Klar P. schrieb:
>> Oder im Baumarkt.
>
> Suchst du HCl oft vergebens.

Dann frag mal ein Ossi, der kann dir erklären, das, wenn man etwas nicht 
auf dem Regal, Auslage findet, es nicht bedeutet das es das nicht gibt.

Manchmal muss man halt einen Angestellten bitten "unter den Ladentisch 
zu schauen" . Vom Apothekenwesen ist man es doch auch gewöhnt, das der 
Apotheker erst "nach hinten" gehen muss, bevor er die nachgefragte Ware 
übern Tresen schiebt.


> und Kaffee + Alkohol, klar der Reinigungsexperte hat da die ultimative
> Expertise.

Es ging mir um coffeinhaltige Energy-Drinks, nicht um Kaffee. Es hat 
halt einiges im Supermarkt, das ein ABC-Schütze oder Dreikäsehoch 
aufgrund seine Minderjährigkeit nicht kaufen darf, Papa dagegen schon.

Neulich in der Apotheke gabs zwar ne Frage ob man sich des sicheren 
Umgangs/Lagerung vom Gekauften (war wohl Isopropanol zur reinigung einer 
"abgesoffenen" Platine) bewusst sei, aber eine solche Frage ist für 
einen selbstbewussten Ingenieur kein Problem. Wenn ichs gebraucht hätte, 
hätten dir mir auch HCl rübergeschoben. Aber dafür kennt man einen 
Klempner in der Nachbarschaft, der damit gerne auf Basis 
Nachbarschaftshilfe aushilft.
Regelmäßige Besuche des richtigen Stammtisches können auch ihre Vorteile 
haben.;-)

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Klar P. schrieb:
> Aber es besteht Hoffnung betrachtet man den Teilbereich der
> Explosivchemie.

Wie lange wohl ein Rezept für einfaches Schwarzpulver hier Bestand 
hätte?

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Gibt es eigentlich irgendwas, das in diesem Staat nicht strafrechtlich 
verfolgt wird? Außer echte Straftaten natürlich.

Computerbesitz, Mailboxen, Mitgliedschaft in einem Verein reichte in den 
80ern für Hausdurchsuchungen.
Verlängern des Telefonkabels, Benutzen eines Akkustikkopplers oder gar 
Modems: Straftaten
Die mehreren 100 Hausduchsuchungen von Versuchschemie waren glaube ich 
in den frühen 2000ern.
2007 führte der Besitz eines Bibliotheksausweises und Kenntnis des 
Wortes  "Gentrifizierung" zur Verhaftung von Andrej Holm.
Dann die Fahndung in der Tagesschau, Festnahme und Wegsperren 2016, weil 
jemand im Baumarkt Baumarktware gekauft hatte. Weil man ihm nicht 
anhängen konnte, mit dem Dünger Bomben zu bauen, hat man ihn halt nach 
einer Hausdurchsuchung wegen Drogen eingesperrt.
Platinenätzen oder Bleiakkus warten wird hier ja hoffentlich niemand 
mehr wagen? Und ein scharfkantiges Werkzeug in einer Innenstadt nach 20 
Uhr mitführen auch nicht?

: Bearbeitet durch User
von Heinrich K. (minrich)


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Meine Güte...

DICH sollten "SIE" wirklich mal untersuchen, auf geistige 
Zurechnungsfähigkeit!

Betrieb eines Akustikkopplets in den 80ern war nie eine Straftat. Nicht 
galvanisch mit dem Telefonnetz verbunden, fertig! Auch hineinpfeifen, 
Blockflöte spielen oder Hineinsingen ins Telefon war nie eine Straftat.

Gequirlte Kaaaaacke, Verfolgungswahn, nächtliche Sufforgien.

"Normal" ist das nicht...

von Heinrich K. (minrich)


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Wollvieh W. schrieb:
> Computerbesitz, Mailboxen, Mitgliedschaft in einem Verein reichte in den
> 80ern für Hausdurchsuchungen.

Ja, klar, Blödmann!

Der VC20 kam 1980 auf den Markt, der Commodore 64 rechtzeitig zum 
Weihnachtsgeschäft 1982, hui, wie "die" alle in den Knast gewandert 
sind, die Schüler!
In Westdeutschland bald Hunderttausend.

von Heinrich K. (minrich)


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Beispiel für einen populären Akustikkoppler:

dataphon s21d

Mit eigens dafür zugeteilter FTZ-Nummer!

FTZ war das "Fernmelde Technische Zentralamt".

Baujahr: 1982-84

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Heinrich K. schrieb:
> Ja, klar, Blödmann!

Zwar nicht das Thema Chemie, die Wohnungserstuermungen gab es und zwar 
auf der Suche nach Raubkopien von Spielen.

von Klar P. (Gast)


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> Zwar nicht das Thema Chemie, die Wohnungserstuermungen gab es und zwar
> auf der Suche nach Raubkopien von Spielen.

Ja für die einen ist es eine normale Durchsuchung auf richterlicher 
Anordnung wegen Vorliegens von Verdachtmomenten für eine schwerer 
Straftat, für den Anderen ein "Hauserstürmung" wegen Pillepalle durch 
unschuldige Kinder.

Also "Erstürmung" (aka aktiver Einsatz des Sturmgewehres) kennt so 
mancher noch aus seine Infantrie/Panzergrenadierausbildung und eine 
solche hat sicher nicht in 80igern gegen irgendwelche minderjährige 
Rotzlöffel am C64 stattgefunden.

> Wie lange wohl ein Rezept für einfaches Schwarzpulver hier Bestand
hätte?

In der Wikipedia steht ein solches Rezept seit über 20 Jahren.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Klar P. schrieb:
> durch unschuldige Kinder.

Diese hatten meistens nicht den Zaster fuer die aktuellen Spiele. Nach 
dem Rechner war dann laenger Ebbe in der Kasse. Es ging dabei ums Üben, 
um nicht immer der Schlechteste bei allen Spielen in der Peergruppe zu 
sein.

von Cyblord -. (cyblord)


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Wollvieh W. schrieb:
> Weil man ihm nicht
> anhängen konnte, mit dem Dünger Bomben zu bauen, hat man ihn halt nach
> einer Hausdurchsuchung wegen Drogen eingesperrt.

Ach und der hatte gar keine Drogen in der Wohnung? Diese Schweine!

von Michael B. (laberkopp)


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Klar P. schrieb:
> Teilbereich der Explosivchemie.

Da muss man seit der neuesten Ost/West Konfrontation ja nichts mehr 
selber bauen, da kann man einfach sammeln gehen.

In der Ukraine liegen so viele Explosivstoffe mit allem rum was das Herz 
begehrt, von Zündern über Verdämmungen, dass man die nur aufsammeln 
muss. Die Ukrainer freut es, wenn der gefährliche Schrott weg kommt, 
aber jeder Zufallsfund ist da nur ein Tropfen auf den heissen Stein.

von Klar P. (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Klar P. schrieb:
>> durch unschuldige Kinder.
>
> Diese hatten meistens nicht den Zaster fuer die aktuellen Spiele.
> Nach
> dem Rechner war dann laenger Ebbe in der Kasse.

Ja die Sachen sind sooo teuer, da wird man ja quasi zum Stehlen 
gezwungen ...
Und die Eltern haben auch keinem gezeigt wie man mit Geld richtig umgeht 
und eben nicht das gesamte Geld für  "halbe sachen" (Computer ohne 
Software) rausschmeisst.
Naja mancherorts standen die "Gamer" ganz unten in Hirarchy, besser war 
da der Cracker, der eben an seiner Maschine die Beherrschung der Technik 
erlernt hat. Oder als Demoprogrammierer seine Fähigkeiten bewies.

* https://youtu.be/NhjvJhJMprY?t=200
("Hier der BCC nach C090" (Branch Carry Cleared to startadress exit 
routine) Ja, die mussten sich noch nicht für Assembler-programmierung 
rechtfertigen.

* https://youtu.be/2ASdyfOgNWg?t=212


> Es ging dabei ums Üben,
> um nicht immer der Schlechteste bei allen Spielen in der Peergruppe zu
> sein.

Ja durch den Gruppendruck um Status zur Beschaffungskriminalität 
gezwungen ... gaaaanz arme Kinder ... die müßten sofort in die 
Kinder-Grundsicherung

von ●Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Klar P. schrieb:
>> Teilbereich der Explosivchemie.
>
> Da muss man seit der neuesten Ost/West Konfrontation ja nichts mehr
> selber bauen, da kann man einfach sammeln gehen.

Das geht hier auch immer noch, seitdem der hiesige, ehem. StoÜpPl
seit 10 Jahren ein NSG ist.
Sprengstoff aus der Zeit, wo dort alte Wehrmachtsbestände gesprengt 
wurden.
Da liegt Treibladung, sieht aus wie grau-braune Makkaroni im Sand herum.

Nach mehreren Mails fühlt man sich
seitens der Ordnungsbehörden nur noch belästigt.

Ist also egal.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Heinrich K. schrieb:

> DICH sollten "SIE" wirklich mal untersuchen, auf geistige
> Zurechnungsfähigkeit!
>
> Betrieb eines Akustikkopplets in den 80ern war nie eine Straftat. Nicht
> galvanisch mit dem Telefonnetz verbunden, fertig! Auch hineinpfeifen,
> Blockflöte spielen oder Hineinsingen ins Telefon war nie eine Straftat.

Wenn man so dumm und selbstgefällig ist wie Du, sollte man sich nicht zu 
technischen Themen äußern, von denen man noch nie gehört hat.

§15 FAG verbot genau das, was ich angeführt habe, strafbewehrt.
Der CCC wollte einmal ein Musterverfahren gegen sich anstrengen, indem 
er mit einem verstimmten Klavier das MVF-Verfahren nachahmen bzw. sonst 
"einen Telekommunikationszweck" erreichen wollte. Was nämlich ebenfalls 
verboten war.

Heinrich K. schrieb:

> Beispiel für einen populären Akustikkoppler:
> Mit eigens dafür zugeteilter FTZ-Nummer!
> FTZ war das "Fernmelde Technische Zentralamt".

Ach, der Akkustikkoppler hat eine FTZ-Nummer bekommen, obwohl man die 
gar nicht brauchte? Weil ist ja nicht galvanisch mit dem Telefonnetz 
verbunden, wie hier ein hochkompetenter Mitforist schrieb! Spannende 
Sache. :)

Was passierte wohl, wenn man einen Akkustikkoppler ohne FTZ-Nummer nicht 
galvanisch mit dem Telefonnetz verband? Zumindest de jure.

Heinrich K. schrieb:

> Der VC20 kam 1980 auf den Markt, der Commodore 64 rechtzeitig zum
> Weihnachtsgeschäft 1982, hui, wie "die" alle in den Knast gewandert
> sind, die Schüler!

Und noch so ein Kracher. Genau ab da, plus ein, zwei Jahren begannen die 
Hausdurchsuchungswellen.

Dieter D. schrieb:

> Zwar nicht das Thema Chemie, die Wohnungserstuermungen gab es und zwar
> auf der Suche nach Raubkopien von Spielen.

Genau das. Und für die Stapel von ach so rechtsstaatlichen 
Durchsuchungsbeschlüssen reichte z.B. die Mitgliedschaft in einem 
Computerclub, oder in einer Art von Kontaktschuld, daß Adressen bei 
einem Durchsuchten gefunden wurden. Ich weiß damals von einem Vorstand 
eines Computervereins (der ansonsten kurz vor der Gemeinnützigkeit 
stand), daß er es gerade noch schaffte, einige Diskettenkästen durch die 
Freundin vom Balkon werfen zu lassen (unspektakulär in ein wenig tiefer 
liegendes Gebüsch) und die aushängende Mitgliederliste neben dem PC in 
die Tasche zu stopfen, als seine Wohnung gestürmt wurde.

Damit ein bißchen ontopicer wird:
Schon immer haben sich Kinder und Jugendliche mit Chemie beschäftigt, 
wozu besonders spontane Redox-Reaktionen gehören. Das war vor der RAF 
völlig legal und danach solange legal, wie niemand geschädigt oder 
gefährdet wurde (weil Owi.) Seit Schily ist es eine Straftat, wenn einem 
eine Schippe Rost in die Aluspäne fällt.

Das ermutigt natürlich junge Forscher ganz enorm, wenn sie nicht nur 
gegen Eltern, die nicht völlig zu unrecht Sorge haben, daß ihnen das 
Haus abbrennt, ankämpfen müssen, sondern potentiell gleich noch mit 
einer Vorstrafe in die Lehre oder in die Oberstufe des Gymnasiums 
eintreten.

Leider hat es die Hausdurchsuchungswelle um und bei Versuchschemie.de 
und den entsprechenden Versandhändlern nie in die öffentlichen Medien 
geschafft. Aber in de.sci.electronics wurde es auch diskutiert, weil 
einem studierten Elektrotechniker wegen einer Bestellung von 
Ätzmaterialien die Wohnung durchsucht wurde. In seiner Abwesenheit von 
einem Dutzend Beamten, die seine Frau nebst Kleinstkind so 
drangsalierten, daß man das heute wohl objektiv als Folter einstufen 
würde.

: Bearbeitet durch User
von Heinrich K. (minrich)


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Wollviehs Geschichten aus dem Paulanerbiergarten. "Unschuldig" versucht 
er nun Tatsachen zu verdrehen!

Daher für den geistesgestörten allnächtlichen Alki-Penner "Wollvieh" 
noch mal gaaaanz laaaangsaaaam:

Nein, der Betrieb eines Akustikkopplers war nie eine Straftat. Es gab 
sogar welche, die

a) NICHT von der Bundespost/Post/Telekom waren
und davon wieder waren alle frei verkäuflich und dazu hatten die oft 
jeweils eine FTZ-Nummer.

Und stell Dir vor, deren Betrieb am öffentlichen Telefonnetz war nicht 
mal eine Ordnungswidrigkeit.

Wollvieh W. schrieb:
> Benutzen eines Akkustikkopplers oder gar Modems: Straftaten
> Die mehreren 100 Hausduchsuchungen...

schrieb nun der Vollidiot "wollvieh", derselbe Vollidiot, der unkt, in 
"diesem Staat" würden Verbrechen nicht verfolgt.

Also ein 
Reichsbürger-Demagogen-Querdenker-Impfverweigerer-Möchtgern-Staatsfeind, 
unser "Wollvieh". Irgendwo da.

"Hier" hingegen gab es einen Computerclub am hiesigen Gymnasium (mit DFÜ 
und Homecomputern), geleitet von einem verbeamteten Lehrer.
Sicher ein Straftäter gewesen.

Meine Güte!

von Jack V. (jackv)


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Heinrich K. schrieb:
> Und stell Dir vor, deren Betrieb am öffentlichen Telefonnetz war nicht
> mal eine Ordnungswidrigkeit.

Schreibst du’s den Leuten bei Heise?

https://www.heise.de/hintergrund/Zahlen-bitte-300-D-Mark-fuer-den-ersten-Datenreisen-Netzzugang-8925999.html 
→

„Technisch war das Datenklo ein Modem für den Vollduplex-Betrieb mit 300 
oder 1200 Baud, das direkt verbotenerweise an ein Telefon anschließbar 
war. Ohne technischen Eingriff konnte es als Akustikkoppler über den 
Telefonhörer mit den besagten Spülbeckenverbindern die Zirptöne senden 
und empfangen bzw. modulieren und demodulieren. Strafbar war das 
trotzdem, denn die kleine Bastelei hatte keine FTZ-Nummer der Deutschen 
Bundespost.“

Edit: den Artikel zu Akustikkopplern in der WP kannst du ja selbst 
dahingehend korrigieren.

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (soul_eye)


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Wollvieh W. schrieb:
> Leider hat es die Hausdurchsuchungswelle um und bei Versuchschemie.de
> und den entsprechenden Versandhändlern nie in die öffentlichen Medien
> geschafft.

Interessant war schon, dass damals von den >200 "Tatverdächtigen" keiner 
wegen Chemikalienbesitz oder gar Drogen- oder Sprengstoffherstellung 
belangt wurde, aber es jede Menge Strafanzeigen wegen "Zufallsfunden" 
gab. Also Raubkopien, DVDs, mp3-Musik auf den beschlagnamten PCs, usw.

von Klar P. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Wollvieh W. schrieb:
>> Leider hat es die Hausdurchsuchungswelle um und bei Versuchschemie.de
>> und den entsprechenden Versandhändlern nie in die öffentlichen Medien
>> geschafft.

Ja auch bei Tatverdächtigen gibt es den Schutz von 
Persönlichkeitsrechten, so werden bei pathologischen Verkehrsrowdys  die 
Namen nicht öffentlich ausgehangen, resp. dieser Personenkreis 
Öffenlichkeitswirksam an den Pranger gestellt.

> Interessant war schon, dass damals von den >200 "Tatverdächtigen" keiner
> wegen Chemikalienbesitz oder gar Drogen- oder Sprengstoffherstellung
> belangt wurde, aber es jede Menge Strafanzeigen wegen "Zufallsfunden"
> gab. Also Raubkopien, DVDs, mp3-Musik auf den beschlagnamten PCs, usw.

Was darauf hinweist, das, entgegen der extensiven Darstellung Mancher 
hier, der Besitz von Chemikalien an sich nicht strafbar ist.

Oft macht die Menge den Unterschied, wie man am Fall des auch psychisch 
auffälligen Daniel S. aus Berlin, der eine Konzession zur Lagerung von 
Pyrotechnik besaß, die aber locker um 230 kg überschritt, sehen kann.
* 
https://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article126578395/Fast-300-Kilo-Pyrotechnik-gehortet-Reichsbuerger-vor-Gericht.html
* https://taz.de/taz-Serie-Die-Reichsbuerger-Teil-4/!5355606/

von Carsten S. (dg3ycs)


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Klar P. schrieb:
>> Interessant war schon, dass damals von den >200 "Tatverdächtigen" keiner
>> wegen Chemikalienbesitz oder gar Drogen- oder Sprengstoffherstellung
>> belangt wurde, aber es jede Menge Strafanzeigen wegen "Zufallsfunden"
>> gab. Also Raubkopien, DVDs, mp3-Musik auf den beschlagnamten PCs, usw.
>
> Was darauf hinweist, das, entgegen der extensiven Darstellung Mancher
> hier, der Besitz von Chemikalien an sich nicht strafbar ist.

Damals stimmte das mit dem "Erwerb und Besitz nicht Strafbar" für die 
Chemikalien die (so gut wie alle) der "Durchsuchten" gekauft haben.
DAS WAR JA DER SKANDAL DABEI, die Betroffenen (Käufer) haben etwas 
völlig legales gemacht (bestimmte Chemikalien gekauft) und dann wurde 
einfach unterstellt das diese für die Sprengstoffherstellung genutzt 
werden würden, obwohl deren Nutzung für legale Zwecke (wie 
Selbstherstellung von Leiterplatten, Reinigung, Schimmelentfernung) sehr 
verbreitet war und viele der Durchsuchten die auch nachweislich für 
diese ZWecke verwendet haben.

Es hat tatsächlich ein paar wenige Funde gegeben wo Käufer damit 
verbotenerweise Explosivstoffe hergestellt haben.
Mengenmäßig im Labormaßstab, Sprengkraft der hergestellten GEsamtmasse 
kleiner als das was ein Klasse II Raketenset an Silvester so schafft.

Dazu gab es Durchsuchungen bei Käufern die Stoffe gekauft haben sie 
sowohl zur Herstellung von Explosivstoffen wie auch Drogen völlig 
ungeeignet waren. Dinge wie Chemisch reine Kreide...

Wobei die Spanne wie sich die jeweils für den Käufer zuständigen 
Polizeibehörden verhalten haben sehr stark auseinanderging.
Einige Käufer haben wohl erst durch den Einstellungsbescheid davon 
erfahren das überhaupt gegen sie ermittelt wurde, andere Käufer wurden 
regulär Kontaktiert und es wurde sich einfach durch Nachfrage erkundigt 
was sie denn mit dem Zeug vorhaben.
(Was ich noch völlig in Ordnung finde.
Meinetwegen ist es auch noch OK wenn zwei Beamte in Zivil unangekündigt 
vor der Tür stehen und sich direkt erkundigen und ggf. bitten mal was 
sehen zu können. Wenn das verweigert wird kann man ja immer noch weiter 
sehen.).

Bei anderen wurde wegen viel kleinerer Mengen morgens ums Sechs die Tür 
vom SEK eingetreten und die Frau und Kinder mit Maschinenpistole im 
Anschlag aus dem Bett geholt. Ohne das es irgendwie verschärfende 
Verdachstmomente gab (wie z.B. das versucht wurde den Kauf zu 
verschleiern in dem viele Kleinmengen bei vielen verschiedenen Händlern 
gekauft werden)

Aber die Frage mit der Strafbarkeit vieler dieser Stoffe hat sich 
mittlerweile geändert. In einer Weise wo die Politiker aber, wohl 
aufgrund von fehlender Naturwissenschaftlicher Bildung, völlig übers 
Ziel hinausgeschossen sind.
Noch Absurder wird es dann wenn man sich die Möglichkeiten ansieht wie 
der Besitz dann doch wieder Legal wird (Nein, das -in Deutschland nicht 
vorgesehene Erlaubnisverfahren für Privatleute meine ich nicht-)
Und noch absurder wird es wenn man weiß wie einfach man die Stoffe 
selbst herstellen oder Aufkonzentrieren kann. Beispielsweise 
Salpetersäure aus Luft und Wasser. Natriumchlorat aus Kochsalz (jeweils 
unter zuhilfenahme von Strom).

Mittlerweile für PRIVATleute verboten inkl. Strafbarkeit des Besitzes 
sind z.B.:
Salpetersäure mit mehr als 3%,
Schwefelsäure mit mehr als 15% (es sei denn als Füllung einer Blei-Säure 
Batterie),
Nitromethan mit mehr als 16% (Viele völlig Übliche, bis vor kurzem als 
industriell hergestellte Produkte für den Hobbymarkt verfügbare, 
Modellbaukraftstoffrezepturen fallen darunter!)
Wasserstoffperoxid mit mehr als 12%...

Zu beachten ist das dieses Verbot für PRivatleute gilt, völlig 
unabhängig von der Ausbildung etc. Auch der Dr. Dipl. Chemiker darf 
keine 5% Salpetersäure  oder 14% H2O2 für sein Hobbylabor besitzen.
Die Frau des Dipl. Chemikers die zwar weder Schulabschluss noch 
besondere Chemikaliensachkunde hat darf als Selbstständige 
Reinigungskraft hingegen z.B. H2O2 35% im 20l Kanister kaufen um sich 
daraus selbst ihre bevorzugte Reinigungsmischung zu panschen (So lange 
es nicht als Desinfektionsmittel vorgesehen ist)
Auch die gerade 18 Jahre alte Tochter des Dipl.Chemikers, die neben 
ihren Schulbesuch sich etwas mit künstlerischer Metallbearbeitung 
dazuverdient darf (sofern gewerbe oder als Künstlerin angemeldet) darf 
selbstverständlich auch höher konzentrierte Salpetersäure für ihre 
Kunstanfertigung verwenden.
Nur der Dr. Dipl. Chemiker macht sich Strafbar wenn er sich etwas von 
den o.g. Stoffen seiner Angehörigen nimmt um damit in seinem privaten 
Hobbylabor aus Nostalgie seine alten Schulversuche noch einmal 
nachzustellen.
(Es sei denn natürlich er gibt gewerblich Nachhilfe in Chemie und 
probiert dafür die geplanten Demoversuche vorher aus )

Also alles völlig Logisch und das todsicher Mittel zur Verhinderung von 
Straftaten mit selbst angemischten Sprengstoffen. Ohne Nachteile für 
irgendjemanden. (Oder So...)

Und falls du es nicht Glaubst lies es selbst nach:
VERORDNUNG (EU) 2019/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 20. Juni 2019
über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für 
Explosivstoffe, zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 
98/2013

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1148&from=FR

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Klar P. (Gast)


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Da steht "Für einige beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe, 
deren Konzentration oberhalb der in der vorliegenden
Verordnung festgelegten Grenzwerte liegt,"

und

"(3) Ein Mitgliedstaat darf ein Genehmigungssystem anwenden oder 
errichten, wonach Mitgliedern der Allgemeinheit
bestimmte beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe in einer 
Konzentration, die den jeweiligen in Spalte 3 der Tabelle
in Anhang I aufgeführten oberen Konzentrationsgrenzwert nicht 
überschreiten, bereitgestellt oder von diesen verbracht,
besessen oder verwendet werden dürfen."

also nix mit generellen Chemikalienverbot. Ansonsten spricht ja nix 
dagegen eine entsprechende Schulung/Lehre zu machen, beispielsweise 
Sprengstofflehrgang beim THW.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Wenigstens zwei Leute mit geschichtlichen Kenntnissen hier unter den 
ganzen Clowns. :)
War schon ganz gut, daß damals zum Usenet nur Akademiker Zutritt hatten.

: Bearbeitet durch User
von Klar P. (Gast)


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> Zu beachten ist das dieses Verbot für PRivatleute gilt, völlig
> unabhängig von der Ausbildung etc. Auch der Dr. Dipl. Chemiker darf
> keine 5% Salpetersäure  oder 14% H2O2 für sein Hobbylabor besitzen.

Aber sicher darf er das, wenn er sich die entsprechende Genehmigung 
einholt

von Klar P. (Gast)


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Wollvieh W. schrieb:
> Wenigstens zwei Leute mit geschichtlichen Kenntnissen hier unter den
> ganzen Clowns. :)
> War schon ganz gut, daß damals zum Usenet nur Akademiker Zutritt hatten.

Mumpitz!

von Carsten S. (dg3ycs)


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Klar P. schrieb:
>> Zu beachten ist das dieses Verbot für PRivatleute gilt, völlig
>> unabhängig von der Ausbildung etc. Auch der Dr. Dipl. Chemiker darf
>> keine 5% Salpetersäure  oder 14% H2O2 für sein Hobbylabor besitzen.
>
> Aber sicher darf er das, wenn er sich die entsprechende Genehmigung
> einholt

JaJa...
Ich darf mir auch eine voll funktionsfähige MP43 kaufen wenn ich mir die 
entsprechende Genehmigung einhole. (Die man unter bestimmten 
Vorraussetzungen sogar vom BKA erhalten kann, es gibt private 
Legalbesitzer solcher Waffen in Deutschland)

Aber so oder ist das völlig irrelevant, denn was meinst du was das 
folgende wohl Bedeutet?
Carsten S. schrieb:
> (Nein, das -in Deutschland nicht
> vorgesehene Erlaubnisverfahren für Privatleute meine ich nicht-)

Die EU Regelung ERLAUBT DEN MITGLIEDSSTAATEN ein solches 
Genehmigungsverfahren auf nationaler Ebene zu etablieren.

Deutschland hat sich entschieden auf dieses "RECHT" zu verzichten.
Also nix ist mit Genehmigung einholen. (Gerüchteweise hört man das in 
Staaten wo es die Möglichkeit theoretisch gibt einige für diese 
Genehmigung dreistellige Eurosummen an Gebühren fordern. Bei jeder 
Verlängerung erneut)

Und selbst wenn es eine solche Genehmigung geben würde UND derjenige 
diese beantragen würde währe spätestens bei 10% Schluss! Keine Chance 
auf 11% als Privater.

Klar P. schrieb:
> Ansonsten spricht ja nix
> dagegen eine entsprechende Schulung/Lehre zu machen, beispielsweise
> Sprengstofflehrgang beim THW.

Die Lehrgänge zur Sprengberechtigung beim THW in der Bundesschule 
Neuhausen  (mehrere mehrwöchige Einzelmodule, in dem Punkt weiß ich wo 
von ich schreibe) vermitteln wie alle anderen ähnlichen Lehrgänge zu 
Sprengmitteln oder Pyrotechnik (die man z.B. auch über die BG Chemie 
oder freie Anbieter machen kann) die SACHKUNDE als eine Voraussetzung um 
mit Sprengmitteln umgehen zu können. Aber es reicht zum einen, wie bei 
Schusswaffen auch, nicht aus nur die Sachkunde zu haben sondern du musst 
auch ein berechtigtes Bedürfnis, Versicherungsdeckung und geeignete 
Lagermöglichkeiten  nachweisen.
Und das kann nur eine Organisation oder eine Firma weil es keinen Grund 
gibt warum ein Mensch privat mit Sprengstoffen hantieren sollte. 
(Ausnahme von der "nicht für Privat" Regelung ist allerdings die 
Erlaubnis zum Umgang mit Schießpulver zum Wiederladen von 
Patronenmunition oder für das Schießen mit Vorderladern bzw. 
Salutböllern. Gibt natürlich auch hier vorher einen speziellen 
Sachkundenachweis als eine von mehrere zu erfüllenden Vorraussetzungen 
für die erteilung der Erlaubnis)
Ob es eine Möglichkeit zumindest eine Erlaubnis für Show-Pyrotechnik 
ohne (Neben-)Gewerbe etc. zu bekommen ist mir aber unbekannt. Das ist 
ein ganz anderes Feld als Sprengmittel und die darüber evtl. mögliche 
Pyroerweiterung für Simulationseffekte in einer Übung. Auch und gerade 
vom Weg der Erlangung der Sachkunde

Aber so oder so beinhalten diese Lehrgänge schon mal nicht die Sachkunde 
ZUR HERSTELLUNG von Sprengmitteln. Das ist wieder ein anderes Feld. Und 
hat man diese Sachkunde muss man unter Nachweis des Bedürfnisses und des 
Vorliegens der sonstigen Vorraussetzungen samt geeigneter Räumlichkeiten 
dafür wieder eine Erlaubnis beantragen.
Und die Sachkunde zur Herstellung von Sprengmitteln ist wieder etwas 
anderes als die Sachkunde zu Gefahrstoffen.

Davon abgesehen hat diese EU Verordnung zwar "Sprengstoffgrundstoffe" im 
Namen, aber sie hat nichts mit dem deutschen Sprengstoffrecht zu tun 
sondern betrifft hier in Deutschland einzig das Chemikalienrecht.
Strafbar ist der Verstoss gegen die o.g., unmittelbar geltende, EU 
Verordnung in Deutschland durch das ChemG §17 in Verbindung mit §25 und 
§27

Also bitte hier nichts vom Pferd erzählen...

Gruß
Carsten
(in diesem Bereich sowohl Sachkundig als auch berechtigt im Sinne des 
Gesetzes...)

von ●Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Carsten S. schrieb:
> Die Frau des Dipl. Chemikers die zwar weder Schulabschluss noch
> besondere Chemikaliensachkunde hat darf als Selbstständige
> Reinigungskraft hingegen z.B. H2O2 35% im 20l Kanister kaufen um sich
> daraus selbst ihre bevorzugte Reinigungsmischung zu panschen

dann sind in dem Gebräu aber noch andere Stoffe drin,
die beim "Experimentieren" stören würden.

Aber wenn ich am Flughfen durchs Gate gekommen bin,
kann ich mir im Duty-Free Shop 80%igen StrohRum kaufen.

soll ich mal probieren, wie das im Flieger brennt?

: Bearbeitet durch User
von Georg M. (g_m)


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Stefan H. schrieb:
> Wo findet man die Open Source Chemistry Community?

https://www.google.de/search?q=Chemie+Forum


(Richtige Aussprache: Chemie, nicht Kemie und nicht Schemie)

von Klar P. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Das Problem sind hier wohl die unterschiedlichen Auslegungen von 
"Allgemeinheit" und "Privat". Oder die irrige Annahme es wäre unmöglich 
den Status "allgemeiner, unwissender Pöpbel" abzulegen.

Was verboten ist, ist Bomben-Bau, nicht erst seit der Sauerland-Gruppe. 
Nicht verboten ist der Einsatz der Chemikalien im "üblichen Gebrauch".
 Wie geschrieben ( Beitrag "Re: Open Source Chemistry Community" 
), ich hab keine Probleme Stoffe bspw. zur Platinenreinigung wie 
Isopropanol zu erwerben. Die in der Apotheke fragt zwar nach, ob man 
sich damit auskennt und wozu man das braucht, aber da reicht die Antwort 
Abgeschlossenes Ingenieursstudium und freiberufliche Tätigkeit im 
Bereich Elektronik völlig. Vielleicht hab ich mir auch ne Rechnung mit 
ausgewiesene Mehrwertsteuer schreiben lassen und meine Freiberufler 
USt-Id angegeben - war jedenfalls unkompliziert. OK, damit zähle ich 
wohl in manchen Kreisen nicht mehr zur Allgemeinheit.

Ich gehe schon davon aus, dass hier im mikrocontroller.net Forum nicht 
wenige Ingenieure/Handwerker aktiv sind und für die ist es im 
Unterschied zur irgendwelchen Rotzlöffeln ohne Plan kein Problem sich 
die nötigen Stoffe für die Werkstatt zu besorgen - BTDT.

Anbei ein Schnipsel zur Erkennung von "verdächtigen Käufen" aus der 
Bayrischen Verordnung. ( 
https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/gefahrenschutz/doc/info_ausgangsstoffe_explosivstoffe.pdf 
)

Also sich nicht vor Nervosität einpissen, kein Problem haben den Ausweis 
zu zeigen und klaren Plan nennen, wofür man das Zeugs braucht und wie 
man damit umgeht. Ach ja, der Plan sollte nicht im Bombenbau bestehen, 
aber sagte man bereits.

"Restauration" (bspw. Oldtimer) kann man auch angeben, in Metallberufen 
brauchts nicht selten kleine Menge an Säuren zur Oberflächenbehandlung, 
-vorbereitung. Auf dem Bauernhof wird Pökelsalz zur Halbachrmachung 
gebraucht, der Korbflechter hat Schwefel zum Bleichen, der klassisches 
Fotograf ist sowieso ein kleiner Alchemist, ...

von J. S. (jojos)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> Aber wenn ich am Flughfen durchs Gate gekommen bin,
> kann ich mir im Duty-Free Shop 80%igen StrohRum kaufen.
>
> soll ich mal probieren, wie das im Flieger brennt?

da bist du aber schon lange nicht mehr geflogen. So hochprozentiges 
bekommt man schon lange nicht mehr im DF Shop, die meisten Fluglinien 
erlauben max. 70 Vol % im Flieger.
Und beim Umsteigen muss man aufpassen wenn wieder Handgepäck 
kontrolliert wird, da wurde mir früher auch schon DF abgenommen, sehr 
ärgerlich.

von ●Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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J. S. schrieb:
> die meisten Fluglinien
> erlauben max. 70 Vol % im Flieger.

der natürlich nicht brennen kann

BTW, wieviel % haben Parfums und andere Duftwässerchen so?

: Bearbeitet durch User
von Klar P. (Gast)


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J. S. schrieb:
> ●DesIntegrator ●. schrieb:
>> Aber wenn ich am Flughfen durchs Gate gekommen bin,
>> kann ich mir im Duty-Free Shop 80%igen StrohRum kaufen.
>>
>> soll ich mal probieren, wie das im Flieger brennt?
>
> da bist du aber schon lange nicht mehr geflogen. So hochprozentiges
> bekommt man schon lange nicht mehr im DF Shop, die meisten Fluglinien
> erlauben max. 70 Vol % im Flieger.


Flüssigkeiten im Handgepack, auch aus dem Duty-Free unterliegen ohnehin 
ein paar (Mengen-) Beschränkungen:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen/_functions/FAQs/FAQ_Fl%C3%BCssigkeiten_Table.html

https://www.eminent.com/de/pages/liquids-on-plane

>>erlauben max. 70 Vol % im Flieger.
>der natürlich nicht brennen kann

Kann man nicht so pauschal sagen, manche Spiritousen brennen eben auch 
wegen dem Anteil an Frucht-Estern o.ä. (zb. (Kubanischer) Rum).

https://praxistipps.focus.de/ab-wie-viel-prozent-brennt-alkohol-das-muessen-sie-wissen_162147

von Rbx (rcx)


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Stefan H. schrieb:
> Ich fände
> es z. B. interessant, wie man UHMWHDPE (Dyneema) selbst herstellt.
>
> Wo findet man die Open Source Chemistry Community?

Och, ein wenig einlesen und nachrechnen könnte da schon helfen:
https://www.chemie.de/lexikon/Stoffmenge.html

Und manchmal ist es ja auch gut, wenn nicht jeder Dahergelaufene weiß, 
was man z.B. alles als Datenspeicher einsetzen kann ;)

von Michael B. (laberkopp)


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Klar P. schrieb:
> also nix mit generellen Chemikalienverbot

Natürlich nicht. Wir leben im Kapitalismus. Jedem gewerblich Handelnden 
ist es NATÜRLICH erlaubt, der Wirtschaft darf ja kein Schaden zugefügt 
werden. Diese Ausnahmeregelungen gelten in D ausschliesslich für 
Gewerbe.

Der Bürger ist immer der gefickte.

Melde dein Drogenlabor als Gewerbe an und du kriegst das Zeug 
säckeweise.

von Klar P. (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Klar P. schrieb:
>> also nix mit generellen Chemikalienverbot
>
> Natürlich nicht. Wir leben im Kapitalismus. Jedem gewerblich Handelnden
> ist es NATÜRLICH erlaubt, der Wirtschaft darf ja kein Schaden zugefügt
> werden. Diese Ausnahmeregelungen gelten in D ausschliesslich für
> Gewerbe.
>
> Der Bürger ist immer der gefickte.

Auch für "Bürger" gilt die Gewerbe- und Berufsfreiheit.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19498/gewerbefreiheit/#:~:text=Recht%20f%C3%BCr%20jede%20Person%2C%20ein,verst%C3%B6%C3%9Ft%20oder%20gesetzlichen%20Beschr%C3%A4nkungen%20unterliegt.


Wer kein Gewerbe anmelden will, dem stehen auch nicht die  "Privilegien" 
des jeweiligen Gewerbes zu.

> der Wirtschaft darf ja kein Schaden zugefügt
> werden.

Auch Wirtschaft wird von Menschen gemacht, zuallererst werden Personen 
geschützt. Man will ja nicht die Explosivsanierung ganzer Stadtteil nach 
Chinesischen Muster des entfesselnden Wirtschaftens hier erleben ;-) : 
https://youtu.be/Nivf3Y96I_E?t=14

von Michael B. (laberkopp)


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Klar P. schrieb:
> Wer kein Gewerbe anmelden will, dem stehen auch nicht die  "Privilegien"
> des jeweiligen Gewerbes zu.

So so, Einige sind vor dem Gesetz gleicher als Andere ? Hatten wir schon 
mal.

Das grösste Gewerbeprivileg bleibt aber, das man alles VOR Steuern 
absetzen kann. Im Endeffekt ist für Firmen alles nur halb so teuer und 
sie (jegliche Gewinne als angebliche Lizenzkosten ins Steuerparadies 
transportiert) tragen NICHTS für Gesellschaft, innere Sicherheit und 
Infrastruktur und Landesverteidigung bei, also den Dingen von denen sie 
profitieren. Während der Bürger alles NACH Steuern kauft, sogar sein 
Eigenheim (welches im Erzkapitalismus USA auch vor Steuern bezahlt 
werden kann).

: Bearbeitet durch User
von Klar P. (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Klar P. schrieb:
>> Wer kein Gewerbe anmelden will, dem stehen auch nicht die  "Privilegien"
>> des jeweiligen Gewerbes zu.
>
> So so, Einige sind vor dem Gesetz gleicher als Andere ? Hatten wir schon
> mal.
>
> Das grösste Gewerbeprivileg bleibt aber, das man alles VOR Steuern
> absetzen kann.

Ja beispielsweise die Rücklagen fürs Alter und die Krankenversicherung 
für sich und die Familie. Sowie die Berufshaftpflicht, das dem Depp vom 
Lehrling der in den laufenden Bohrer greift auch der Ersatzarm bezahlt 
wird ...
Vobei Zinserträge der Rücklagen auch der Einkommenssteuer unterliegen.

> Im Endeffekt ist für Firmen alles nur halb so teuer und
 Wie gesagt wir haben hier Gewerbefreiheit. Hol dir nen Gewerbeschein 
und du kannst bei Metro zum Grosshandelspreis einkaufen ...

> sie (jegliche Gewinne als angebliche Lizenzkosten ins Steuerparadies
> transportiert) tragen NICHTS für Gesellschaft, innere Sicherheit und
> Infrastruktur und Landesverteidigung bei,

Ach, das ist aber schlecht für die Gesellschaftsschmarotzer, die gern 
ihre Rente, Rehe, OP wegen Alters-Wehwehchen solidarisch von anderen 
bezahlt hätten.

von Cyblord -. (cyblord)


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Michael B. schrieb:
> Das grösste Gewerbeprivileg bleibt aber, das man alles VOR Steuern
> absetzen kann.

Nur kann und wird das FA das alles nachträglich zurückfordern, wenn dein 
Gewerbe langfristig keine Gewinne abwirft.

von Le X. (lex_91)


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Michael B. schrieb:
> Natürlich nicht. Wir leben im Kapitalismus. Jedem gewerblich Handelnden
> ist es NATÜRLICH erlaubt, der Wirtschaft darf ja kein Schaden zugefügt
> werden. Diese Ausnahmeregelungen gelten in D ausschliesslich für
> Gewerbe.
>
> Der Bürger ist immer der gefickte.

Unterschlage dabei aber nicht dass auch für Gewerbetreibende besondere 
Vorschriften beim Umgang mit Gefahrstoffen gelten und diese in der Regel 
auf Kosten des Betriebs eingehalten und dokumentiert werden müssen.
Ein Privater kann die Einhaltung und den daraus resultierenden 
Papierkrieg ohnehin nicht stemmen.

Ob man diese Reglementierung nun gut findet oder nicht steht auf einem 
anderen Blatt, aber einen Freibrief, so wie du ihn suggerierst, haben 
auch Unternehmen nicht.

von Klar P. (Gast)


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> Unterschlage dabei aber nicht dass auch für Gewerbetreibende besondere
> Vorschriften beim Umgang mit Gefahrstoffen gelten und diese in der Regel
> auf Kosten des Betriebs eingehalten und dokumentiert werden müssen.

> Ein Privater kann die Einhaltung und den daraus resultierenden
> Papierkrieg ohnehin nicht stemmen.

Können (normalen IQ vorausgesetzt) schon, wollen aber nicht.
Wobei "Papierkrieg" noch simple im Umgang ist, die Aufbewahrung 
geschützt vor Zugriff Unbefugter stellt manchen schon vor Probleme, die 
mancher "Bürger" aus Bequemlichkeit nicht lösen möchte.
"Wenn ich meinen Arbeitsraum abschließen würde, könnt ja meine Frau 
nicht zum Putzen hinein. Und die Kinder brauchen ja auch einen Platz zum 
spielen"  ...

> Ob man diese Reglementierung nun gut findet oder nicht steht auf einem
> anderen Blatt, aber einen Freibrief, so wie du ihn suggerierst, haben
> auch Unternehmen nicht.

Keiner hat einen Freibrief, jeder trägt Verantwortung.
Und wer eben gewisse zusätzlichen Verantwortung zu tragen nicht willens 
ist, dem werden eben die zugehörigen "Privilegien" nicht zuteil.

von Michael B. (laberkopp)


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Klar P. schrieb:
> Und wer eben gewisse zusätzlichen Verantwortung zu tragen nicht willens
> ist, dem werden eben die zugehörigen "Privilegien" nicht zuteil.

Falsch.
Selbst wenn er wollte, bleibt er ausgeschlossen.

Klar P. schrieb:
> Ja beispielsweise die Rücklagen fürs Alter

Falsch.
Für Altersrücklagen wird die Steuer im Alter abgeführt.
Übrigens aus pur Versicherungsgesellschaft freundlicher Intention: so 
haben die noch mehr Geld zum spielen, während es für den Rentner auf ein 
Nu llsummenspiel rausläuft

von Klar P. (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Klar P. schrieb:
>> Und wer eben gewisse zusätzlichen Verantwortung zu tragen nicht willens
>> ist, dem werden eben die zugehörigen "Privilegien" nicht zuteil.
>
> Falsch.
> Selbst wenn er wollte, bleibt er ausgeschlossen.

Und zum Dritten Mal, es gilt Gewerbefreiheit in Deutschland. Jeder kann 
das Gewerbe das er ausüben möchte anmelden, da wird keiner 
ausgeschlossen. Außer es fehlen die Vorraussetzungen zur Ausübung (zu 
krank, zu vorbestraft, erwiessenermassen unwillig an gesetzliches 
Vorgaben (bspw. Tierwohl) zu halten, zu ungebildet). Selbst als 
Minderjähriger darf man gewerbe mit Zustimmung des Leumunds anmelden.

> Klar P. schrieb:
>> Ja beispielsweise die Rücklagen fürs Alter
>
> Falsch.
> Für Altersrücklagen wird die Steuer im Alter abgeführt.

Es ging um Ausgaben/Rücklagen, die müßen vor dem Alter abgeführt werden. 
Und Einkommenssteuer (die auf Rente meinste du wohl) ist nur eine 
Steuer, da wäre noch die Kapitalertragssteuer, Grunderwerbssteuer, ....

> Übrigens aus pur Versicherungsgesellschaft freundlicher Intention: so
> haben die noch mehr Geld zum spielen, während es für den Rentner auf ein
> Nu llsummenspiel rausläuft

Naja Versicherung ist eine von vielen Möglichkeiten der Altersversorge.
Und natürlich kann man mit Geld arbeiten um Gewinn zu erzielen. Aber 
manche haben schon mit dem Verständniss der normalen "Arbeit" so ihre 
Probleme.

von Crazy Harry (crazy_h)


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Früher (>45 Jahre) hatte ich als 13jähriger ein gut ausgestattetes Labor 
zu Hause. In Augsburg gab es 2 Läden, da konnte man fast alles kaufen 
(Geräte und Chemikalien) und aufm Land ging mein Vater nur einmal in die 
Apotheke und teilte dem Apotheker mit "Mein Sohn bekommt alles". Ab da 
bekam ich z.B. Ammoniumdichromat in der Apotheke. Auch Natrium und 
Kalium (metallisch) waren kein Problem und sogar roter Phosphor stand in 
meinem Kellerregal, neben Chloraten und Perchloraten.
Damals wollte ich Chemie studieren und war bis Ende Realschule immer 
chemisch gut drauf (Notenschnitt 1.0). Leider kam meinem Studium ein 
Unfall (Sport nicht Chemie!) dazwischen und es wurde nichts draus. Ich 
habe über die Jahre immer verfolgt, welche absurden Vorschriften unsere 
Regierung erlassen hat und wundere mich, daß ich heute überhaupt noch 
Platinen ätzen kann, ohne daß ich Gefahr laufe einer Hausdurchsuchung 
ausgesetzt zu werden.
Es ist echt schade, daß der Forscherdrang der Jugend heute so 
unterdrückt wird. Übrigens ja auch damals gab es eine gewisse Anzahl 
Vollpfosten, die sich mit z.B. Kaliumchlorat und rotem Phosphor selbst 
amputiert haben, aber die Anzahl war eher gering.

Chemische Grüsse
Harry

PS: Ich habe von dem Labor übrigens nichts mehr zu Hause .... nicht daß 
ein gewisses Kontrollorgan auf dumme Gedanken kommt :-D. Wäre eigentlich 
der Besitz allein überhaupt strafbar? Nebenher habe ich auch einen 
chemischen Beruf und habe bei dessen Ausübung z.B. mit Säcken voll 
Kaliumcyanid und tausenden von Litern Schwefel- und Salpetersäure zu tun 
gehabt. Fachwissen ist also vorhanden.

von Michael B. (laberkopp)


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Klar P. schrieb:
> Und zum Dritten Mal, es gilt Gewerbefreiheit in Deutschland. Jeder kann
> das Gewerbe das er ausüben möchte anmelden, da wird keiner
> ausgeschlossen. Außer es fehlen die Vorraussetzungen zur Ausübung (zu
> krank, zu vorbestraft, erwiessenermassen unwillig

Auch zum dritten Mal erzählst du Stuss, wozu, was willst du damit ?

Wer bloss mal was machen will, eloxieren, chromatieren, Gold aus seinem 
gesammelten Gestein extrahieren, Aldehyde und Ketone mit 
Kaliumpermanganat herstellen, weil er dafür eine Notwendigkeit hat, wird 
kein Gewerbetreibender.

Während in anderen Lândern fachfremde Leute Raketentriebwerke entwickeln 
oder Solarzellen, neue Akkutechnologien oder phosphoreszierende Farben, 
ist der Deutsche zum Dauerfernsehgucken in der RTL Galileo Werbeschleife 
verdammt.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Klar P. schrieb:
> Das Problem sind hier wohl die unterschiedlichen Auslegungen von
> "Allgemeinheit" und "Privat". Oder die irrige Annahme es wäre unmöglich
> den Status "allgemeiner, unwissender Pöpbel" abzulegen.

Für mich und alle die sich mit der Materie auskennen ist die Auslegung 
des Begriffes Allgemeinheit überhaupt kein Problem...
Denn das ist in der verlinkten Verordnung (die du also entweder nicht 
gelesen oder nicht verstanden hast) genau definiert.

> Artikel 3
>Begriffsbestimmungen
> Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
[...]
> 8. "Mitglied der Allgemeinheit" jede natürliche oder juristische Person,
> die zu Zwecken handelt, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen,
> unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit stehen;

Und mit "beruflichen Tätigkeit" ist auch nicht gemeint das nur weil man 
im Job etwas mit diesem Stoff zu tun hat man dann auch Privat damit 
hantieren darf. Sondern tatsächlich nur der Umgang IM Job.

Diesen Punkt hat die EU Komission sogar explizit betrachtet und 
ausdrücklich als "nicht gemeint" in die Begründung aufgenommen.
Daher spielt es auch keine Rolle ob man Sachkunde hat oder nicht, Privat 
darf man einen der von mir genannten Regulierten Stoffe in einer 
Konzentration über dem Grenzwert nicht besitzen. PUNKT!

Siehe in den Begründungun zur Verordnung VERORDNUNG (EU) 2019/1148 unter 
Punkt 12.
> Mitarbeiter von Wirtschaftsteilnehmern, die im Zusammenhang mit der
> Bereitstellung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe tätig sind,
> sollten den für die Mitglieder der Allgemeinheit geltenden Vorschriften
> dieser Verordnung unterliegen, wenn sie diese Stoffe als Privatpersonen
> verwenden

Klar P. schrieb:
>  Wie geschrieben ( Beitrag "Re: Open Source Chemistry Community"
> ), ich hab keine Probleme Stoffe bspw. zur Platinenreinigung wie
> Isopropanol zu erwerben. Die in der Apotheke fragt zwar nach, ob man
> sich damit auskennt und wozu man das braucht, aber da reicht die Antwort
> Abgeschlossenes Ingenieursstudium und freiberufliche Tätigkeit im
> Bereich Elektronik völlig.
Mal vom Beweiswert Anekdotischer Erzählungen abgesehen:
Weil du unter (für diesen Stoff) viel unnötigen Aufwand dann doch 
Isopropanol in der Apotheke erhalten hast, einen Stoff der ausser wenn 
er als Desinfektionsmittel vermarktet wird praktisch keinen 
Beschränkungen unterliegt und auch frei im Supermarkt im Putzmittelregal 
stehen dürfte (und in manchen kleinen Laden auch steht, ausserdem bei 
Amazon in beliebiger Menge frei zu bestellen ist) schließt du daraus das 
dies für Alle Chemikalien gilt und vergleichst das trotz der hier 
veröffentlichten Verordnung im Gesetzesrang mit z.B. dem Erwerb von 15% 
H2O2 (von 35% ganz zu schweigen...)
Bei so beharrlicher Uneinsichtigkeit und Rechthaberei kann ich die 
Apothekerin gut verstehen das die für das frei verkäufliche und selbst 
an unter 18 Jährige in beliebiger Menge ohne Identitätsfeststellung oder 
Verwendungsnachweis abgebbare Isopropanol (weil halt "NUR" H225 und 
nicht  wie z.B. dem Ü18 vorbehaltenen Diethylether mit "H224" als 
Gefahrenhinweis zu Kennzeichnen) von dir doch genauere Infos haben 
wollte um sicher zu sein das du es nicht doch trinken willst obwohl dick 
drauf und sowieso in allen sonstigen Dokumenten steht das es nicht zum 
Trinken geeignet ist.
Denn auch wenn eine Chemikalie keiner Beschränkung unterliegt muss ich 
bei aufkommenden Zweifel an der Eignung zum Umgang damit oder der 
Legalität der Verwendung diese ZWeifel entweder ausräumen oder die 
Abgabe verweigern.

Klar P. schrieb:
> Vielleicht hab ich mir auch ne Rechnung mit
> ausgewiesene Mehrwertsteuer schreiben lassen und meine Freiberufler
> USt-Id angegeben - war jedenfalls unkompliziert. OK, damit zähle ich
> wohl in manchen Kreisen nicht mehr zur Allgemeinheit.
Als Freiberufler mit Ust-Id oder mit einem Gewerbeschein zählst du für 
ALLE relevanten Personen und Behörden nicht mehr zur Allgemeinheit wenn 
der Bedarf für diesen Stoff im Zusammenhang mit deiner Freiberuflichen 
oder gewerblichen Tätigkeit steht und nachvollziehbar ist. Einfach weil 
es GENAU SO in der Verordnung steht. (Siehe Zitat oben)
Beschränkungen durch andere Regelungen wie das BtmG, SprenG oder die 
ChemVerbotsV sind davon natürlich unberührt und gelten neben der hier 
genannten EU Verordnung.

DAvon abgesehen habe ich ja schon einige Beiträge vorher die 
Rechtsgrundlage aus der sich die von mir geschilderten Konsequenzen 
ergeben im Original verlinkt. Da steht alles schwarz auf weiß drin und 
da kannst du gerne Lamentieren und zetern, das ändert nichts daran was 
da drin steht.
Mir ist es ja auch egal was DU glaubst. Mich nervt es nur wenn jemand 
Blödsinn erzählt der dazu führen kann das jemand Unwissendes das glaubt 
und sich dann deshalb ungewollt in Schwierigkeiten bringt.
Aber da die Grundlage ja verlinkt und die Bedeutung nun hinreichend 
erklärt ist kann sich ja jeder sein eigenes Bild machen.

Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Die Frau des Dipl. Chemikers die zwar weder Schulabschluss noch
>> besondere Chemikaliensachkunde hat darf als Selbstständige
>> Reinigungskraft hingegen z.B. H2O2 35% im 20l Kanister kaufen um sich
>> daraus selbst ihre bevorzugte Reinigungsmischung zu panschen
>
> dann sind in dem Gebräu aber noch andere Stoffe drin,
> die beim "Experimentieren" stören würden.

Warum sollten in dem 35% H2O2, das die selbstständige Reinigungskraft 
bestellt um sich damit in Form eines Vorrats kostengünstig und 
Platzsparend eine größere Menge niedrigdosierte H2O2 Lösung zum Putzen 
herzustellen, ein anderer Fremdstoff (ausser Wasser natürlich) drin 
sein? Und warum sollte das ein anderes H2O2 sein als in dem was der 
Tischler kauft um Hölzer aufzuhellen.

Klar, wenn man eine fertige Zubereitung unter dem Namen "Putzmittel für 
Gewerbe" kauft das neben anderen Stoffen auch H2O2 enthält ist da 
möglicherweise auch etwas anderes drin. Aber davon war hier nicht die 
Rede.
Es steht nirgendwo das die Reinigungskraft nur H2O2 Lösungen (über dem 
Grenzwert) kaufen darf wenn da "Putzmittel" drauf steht.
Es muss nur für einen üblichen Verwendungszweck im Zusammenhang mit 
ihrer beruflichen Tätigkeit gedacht und geeignet sein. Und da kann für 
die Verwendung bei speziellen Verunreinigungen die Verwendung von höher 
konzentrierten H2O2 Lösungen zur Selbstherstellung einer 
Reinigungslösung durch den Reinigungsbetrieb durchaus zulässig sein.

(Nur nicht zur Desinfektion, denn da greift dann die Biozidverordnung 
die ihrerseits wieder Vorgaben zur Herstellung macht und es z.b. seit 
2017 selbst Apothekern nicht mehr erlaubt ohne die wirtschaftlich 
unsinnige Einhaltung von absurden Auflagen wie einer Zulassung des 
jeweiligen Produktes der  speziellen Apotheke 70% Isopropanol zur 
Flächendesinfektion selbst anzumischen. War ja zu Anfang der C19 Zeit 
ein großes Thema und es hat dann noch mal eine befristete 
Ausnahmegenehmigung dafür gegeben)

Gruß
Carsten

von Rbx (rcx)


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Wir hatten uns früher aus Salpertersalz und Wunderkerzen lustige 
Knallkörper gebaut. Das Salpertersalz gab es zusammen mit einer Tüte 
leckeren Bonbons und etwas Esspapier beim kleinen Drogeriemarkt im Dorf.
Der Neujahrstag war auch immer gut, es lag viel Zeugs zum Aufsammeln auf 
der Straße..

Das Forum selbst ist manchmal auch seltsam. Man will von Brennnesseln 
oder von Hanf nicht viel wissen, und sucht sich scheinbar eine 
unauffällige, aber oberflächlich kompliziert erscheinende, oder 
technisch interessant klingende Plattform, um Missgunst zu verklappen..

Man kann in Apotheken oder anderswo hier und da noch immer gutes Zeug 
bekommen, wenn man denn genauer weiß, wo man eigentlich hin möchte.
Pollenflugübersichten, bzw. optimale Sammelzeiten für x und y gibt es 
vor allem in alten Büchern. Früher gab es auch noch große 
Pilzübersichten - heute halt nicht mehr.
Nebenbei ist aber auch das (Psycho-)Pflanzenlexikon von Christian Rätsch 
nicht zu verachten wie auch die Wikipedia-Seiten nicht.
Eventuell bekommt man heute an der Uni das, was früher Abiturjahrgänge 
bekamen. Das ist für den Anfang auf jeden Fall nicht schlecht.

Hier noch ein paar Buzzwords zum Geldsparen:
https://www.wlw.de/de/inside-business/branchen-insights/lebensmittel/saisonale-lebensmittel

Psycho:
https://de.wikipedia.org/wiki/Blinder_Fleck_(Auge)
https://de.wikipedia.org/wiki/Alchemie

von Klar P. (Gast)



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Anbei zwei Beispielseiten aus dem oben empfohlenen Buch "Chemie selbst 
erlebt",Leipzig, 1968, 4. Auflage 1982, eine zum Thema 
Kunststoffgewinnung, die andere zur Metallaufbereitung.
Vielleicht kann der TO sich anhand dieser genauer erklären was er von 
Open Source chemistry tatsächlich erweiter. Nach belieben Kunststoffe in 
Indutriequalität herzustellen wie man sie für kleines Geld auf dem 
Baummarkt findet, ist jedenfalls nicht.
Und die Anforderungen an den Arbeitsraum sind auch deutlich höher als 
für RasPi Source zusammengeklatsche, jedenfalls wenn man die 
gesundheitlichen Schäden für sich und andere möglichst gering halten 
will.

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Aber gibt es z. B. ein Harz für SLA-3D-Drucker, welches Open-Source ist?

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


Angehängte Dateien:

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Die populärwissenschaftlichen Chemiebücher von Römpp hatte ich hier mal 
aufgezählt:
Beitrag "Re: Wer kennt ein gelbes Jugendbuch"

Darin noch Stories von Pferden im 1.Weltkrieg, die zur Tarnung mit 
Tabakbrühe angestrichen wurden und am Nikotin elend verreckten.
(So hatte ich die Story vom Pferd in Erinnerung, der Text sagt etwas 
anderes)

Mit "Römpp" findet man hier im Forum noch ein paar Threads zum Thema.

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