Forum: Haus & Smart Home Balkonkraftwerk: Wechselrichter auf 800 Watt drosseln.


von G. U. (picocontroller)


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Hallo,

meine Mutter möchte einen Sichtschutz aus GFK-Platten auf dem Balkon 
haben. Die Nachbarin unten hat sich einen für 1500 EUR machen lassen. Es 
sieht zwar gut aus, ist aber zu teuer. Da meine Mutter bald in Rente 
geht, möchte ich stattdessen ein Balkonkraftwerk installieren, das 
sowohl Strom erzeugt als auch als Sichtschutz dient.

Ich habe den Balkon genau vermessen und festgestellt, dass genau fünf 
Solarpanels passen:
- 1 Panel mit ca. 400W nach Osten
- 3 Panels mit ca. 400W nach Süden
- 1 Panel mit ca. 400W nach Westen

Als Umrichter habe ich den HMS-1600/1800/2000-4T mit 4 MPPT-Trackern 
ausgewählt. Ich plane, ihn auf 800 Watt zu drosseln.

Ost- und West-Panels möchte ich an einen MPPT anschließen, während jedes 
der drei Süd-Panels einen eigenen Tracker bekommen soll.

Nun habe ich eine Frage:
Warum werden Umrichter/Tracker auf der Eingangsseite und nicht auf der 
AC-Seite auf 800 Watt gedrosselt? Ist das korrekt? Wenn ja, erscheint 
mir das unlogisch.

Bei dem Umrichter HMS-1600/1800/2000-4T müsste dann jeder MPPT-Tracker 
nur 200 Watt leisten, um insgesamt 800 Watt zu erreichen.

Mit meiner Konfiguration werde ich aber nie 800 Watt erreichen, wenn ich 
richtig gerechnet habe:
- Morgens maximal 200 Watt
- Mittags maximal 600 Watt
- Abends maximal 200 Watt

Ich möchte jedoch:
- Morgens maximal 400 Watt
- Mittags maximal 800 Watt
- Abends maximal 400 Watt

Gibt es eine andere Alternative oder Lösung?

Vielen Dank!

: Verschoben durch Moderator
von Michael B. (laberkopp)


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G. U. schrieb:
> Warum werden Umrichter/Tracker auf der Eingangsseite und nicht auf der
> AC-Seite auf 800 Watt gedrosselt?

Wohin sollten denn die reingehende Leistung, wenn sie nicht wieder raus 
darf ?

G. U. schrieb:
> Gibt es eine andere Alternative oder Lösung?

Kauf einen WR für 800W der explizit damit wirbt auch overpowering zu 
vertragen und verbinde die Solarmodule über Entkoppeldioden.

von G. U. (picocontroller)


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Michael B. schrieb:
> Wohin sollten denn die reingehende Leistung, wenn sie nicht wieder raus
> darf ?


Ich dachte, die 4 MPPT-Tracker wären so intelligent, dass sie die 
Eingänge oder Ausgänge selbstständig auf maximal 800 Watt begrenzen und 
miteinander kommunizieren. Beispielsweise könnte der Tracker bei 
Sonneneinstrahlung am Morgen einen MPPT voll auf 600/800 Watt 
hochregeln, während die anderen auf 0 Watt gedrosselt werden. Zur 
Mittagszeit würden dann die anderen Tracker aktiviert und entsprechend 
angepasst, während die zuerst aktiven gedrosselt werden usw.

> Kauf einen WR für 800W der explizit damit wirbt auch overpowering zu
> vertragen und verbinde die Solarmodule über Entkoppeldioden.

Kannst du was empfehlen? Maximal 1600Watt rein und 1 MPPT auf 800Watt

von Matthias (ahamatta)


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Es zählt da sicher die installierte Leistung.

Unsere musste auch mit 40 kW angemeldet werden, obwohl der Zählerplatz 
35 A und die Versicherung 32 A schafft.

Da war halt wahrscheinlich wie immer ein Jurist am Werk und kein 
Ingenieur...

von Obelix X. (obelix)


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G. U. schrieb:
> Kannst du was empfehlen? Maximal 1600Watt rein und 1 MPPT auf 800Watt

Wenn mehr als die 800W zur Verfügung stehen, kann es dir doch egal sein 
von welchem Panel die Energie kommt und bei weniger wird das Maximal zu 
diesem Zeitpunkt mögliche aus allen Panels am Ausgang bereitgestellt.

: Bearbeitet durch User
von Re D. (Gast)


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G. U. schrieb:
> Nun habe ich eine Frage:
> Warum werden Umrichter/Tracker auf der Eingangsseite und nicht auf der
> AC-Seite auf 800 Watt gedrosselt? I

Nimm einen von Deye, der drosselt den Ausgang.

von Matthias (ahamatta)


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Steht hier:

"Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien 
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind
1.
„Anlage“ jede Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren 
Energien oder aus Grubengas, wobei im Fall von Solaranlagen jedes Modul 
eine eigenständige Anlage ist; als Anlage gelten auch Einrichtungen, die 
zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren 
Energien oder Grubengas stammt, aufnehmen und in elektrische Energie 
umwandeln,"

"31. „installierte Leistung“ die elektrische Wirkleistung, die eine 
Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen 
unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen 
kann,"

von Re D. (Gast)


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Matthias schrieb:
> Es zählt da sicher die installierte Leistung.

2 kW Module sind erlaubt.

von Matthias (ahamatta)


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Stimmt nicht, es gibt eine Extrawurst für Balkonkraftwerke...

"(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer 
installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer 
Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter 
der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der 
unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der 
für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen 
angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der 
Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche 
gegenüber dem Netzbetreiber"

von Matthias (ahamatta)


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Wie heißt es so schön: "Der dümmste Programmierer schreibt die dicksten 
Programme". 😋

von Rainer W. (rawi)


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Michael B. schrieb:
> Kauf einen WR für 800W der explizit damit wirbt auch overpowering zu
> vertragen und verbinde die Solarmodule über Entkoppeldioden.

Dann kann man sich das MPPT abschminken, da jedes Panel seinen eigenen 
MPP bei entsprechend anderer Spannung besitzt - kurz: Der Regler kann 
nur einen Arbeitspunkt einstellen, der wegen verschiedener Beleuchtung 
der O/S/W-Panele nicht mit deren MPPs übereinstimmen kann, sondern immer 
einen Kompromiss darstellt.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7687834 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Matthias (ahamatta)


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Eine Softwaredrosselung ist sicher grenzwertig.

Hier einer mit passiver Kühlung und WiFi.

https://handelsberg.de/Growatt-MIC-800TL-X-800W-Wechselrichter-1-phasig-mit-Wifi

von Michael B. (laberkopp)


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Rainer W. schrieb:
> Dann kann man sich das MPPT abschminken

Jein, da er den Balkon 3-seitig beplankt, bekommt er den MPP der 
sonnenbeschienenen Seite, und wenn 2 gleichzeitig beschienen werden zwar 
nicht den MPP, aber zumindest mehr als das was eine Seite leisten 
könnte.

Also nicht optimal,,aber ausreichend.

von G. U. (picocontroller)


Angehängte Dateien:

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So ist es geplant, 5 Solarpanels als Sichtschutz und Balkonkraftwerk.
Das lässt sich nicht ändern, ich möchte hier maximale Sonnenenergie in 
Leistung von 800VA umwandeln.

von Bernd M. (berndmm)


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Hallo,
ich würde Ost und West an unterschiedliche MPPTs anschließen, da die 
unterschiedlich beschienen werden und deshalb unterschiedliche 
Arbeitspunkte optimal sind. Die Module an der Südseite werden alle 
gleichstark beschienen (falls die nicht irgendwie unterschiedlich 
abgeschattet werden), da können zwei auch an einen MPPT.

Bernd

von Matthias (ahamatta)


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Dann nimm 2 x 400 Watt Wechselrichter und hänge an einen 3 Module je OSW 
Parallel und an den anderen 2 x Süd.

Das passt dann schon...

: Bearbeitet durch User
von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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G. U. schrieb:
> ich möchte hier maximale Sonnenenergie in
> Leistung von 800VA umwandeln.

Verstehe ich das richtig? Du möchtest "jederzeit" maximal 800W ernten? 
Selbst wenn die Zellen bei guter Bestrahlung vielleicht (5 x 400) = 2000 
Watt liefern könnten?

Warum die Beschränkung auf 800W?

von Stephan (stephan_h623)


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Was du willst ist absolut plausibel und sinnvoll, aber anscheinend eher 
selten. Siehe:
https://www.photovoltaikforum.com/thread/213039-performance-hoymiles-hms-1600-mit-1-2-3-4-modulen/?pageNo=1

Matthias schrieb:
> Dann nimm 2 x 400 Watt Wechselrichter und hänge an einen 3 Module je OSW
> Parallel und an den anderen 2 x Süd.

Kommt vermutlich mehr raus als mit dem Hoymiles.

von Andreas M. (amesser)


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Du könntest auch einen HMS-800 nehmen. Ein Eingang O+S, der andere 
Eingang W+S. Habe gerade einen installiert mit je einmal O+W pro Kanal. 
(Also 2x O und 2x W gesamt) Bei Sonne hat der hier 800W vom 9 bis 17 Uhr 
geschafft...

von Lucky (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> G. U. schrieb:
>> ich möchte hier maximale Sonnenenergie in
>> Leistung von 800VA umwandeln.
>
> Verstehe ich das richtig? Du möchtest "jederzeit" maximal 800W ernten?
> Selbst wenn die Zellen bei guter Bestrahlung vielleicht (5 x 400) = 2000
> Watt liefern könnten?
>
> Warum die Beschränkung auf 800W?

Also zum einen "Balkonkraftwerk", die Regelung sieht max.800W vor

1. weil du das auch anschließen darfst ohne SMART Zähler, d.h. der läuft 
dann rückwärts
2. weil das über den Schuko Stecker angeschlossen wird, das heißt es 
wird in die Steckdose eingesteckt, diese Steckdose ist jetzt aber zum 
Beispiel 16A abgesichert und 1.5mm2 verdrahtet (weil Altbau) dann kann 
eine andere Steckdose an der selben Sicherung ja normalerweise nur 230V 
x 16A = 3680W jetzt liefert das Balkomkraftwerk 800W zusätzlich von dem 
die Sicherungs "nichts weis" und man bekommt 4480W = 19.5A, da hat man 
sich zu durchgerungen das als Dauerleistung als "gefahrlos" einzustufen

macht das die Situation klarer?

Bei 2000W zusätzlich würde man Leitungen mit 24.7A um mehr als 50% 
überlasten

Wenn man von den neueren Regeungen ausgeht 1.5mm2 mit 10A und dann 
18.7A, naja das ging um 16A ja auch gut und im Altbau sind die 19.5A ja 
auch ok, da ist es dann eher Bürokratie

von Re D. (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> Verstehe ich das richtig? Du möchtest "jederzeit" maximal 800W ernten?
> Selbst wenn die Zellen bei guter Bestrahlung vielleicht (5 x 400) = 2000
> Watt liefern könnten?
> Warum die Beschränkung auf 800W?

Weil mehr nicht erlaubt ist und bei dem Winkel eh keine 2000 Watt 
kommen?

von Re D. (Gast)


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Matthias schrieb:
> Dann nimm 2 x 400 Watt Wechselrichter und hänge an einen 3 Module je OSW
> Parallel und an den anderen 2 x Süd.
> Das passt dann schon...

Wenn man Geld zu viel hat. Deye  sun-m160g4 und gut ist.

P.s. 2 Wechselrichter wird schwierig mit einer Steckdose.

von Udo S. (urschmitt)


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Wegstaben V. schrieb:
> Verstehe ich das richtig? Du möchtest "jederzeit" maximal 800W ernten?
> Selbst wenn die Zellen bei guter Bestrahlung vielleicht (5 x 400) = 2000
> Watt liefern könnten?

Tun sie eh nicht, weil sie nicht senkrecht zur Sonne stehen sondern 
lotrecht.
Mehr als knapp über 1000W liefern sie so eh nicht.

Also so wie es Michael B. beschrieben hat. Da stimmt das Verhältnis 
Aufwand zu Ertrag.

von Udo S. (urschmitt)


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Lucky schrieb:
> 1. weil du das auch anschließen darfst ohne SMART Zähler, d.h. der läuft
> dann rückwärts

Nein, du musst das trotzdem der Bundesnetzagentur melden, und die sorgen 
dafür, dass der Netzbetreiber das erfährt und der dann ein Zähler mit 
Rücklaufsperre einbaut.
Die Gesetzesänderung war nur dass du nicht bei beiden mehr anmelden 
musst und nicht warten musst bis die in die Puschen kommen. Wenn sie dir 
keinen neuen Zähler setzen darfst du trotzdem betreiben und nur dann 
läuft dein alter Zähler ggf. auch mal rückwärts.

von G. U. (picocontroller)


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Ich glaube, einige verstehen nicht, was ein Balkonkraftwerk ist und was 
die 800W-Begrenzung bedeutet!

Habt ihr die Zeichnung gesehen? Im Idealfall erreicht die Anlage nur 
1200 Watt (Südseite).

Ideal:
- Osten: max. 400W
- Süden: max. 1200W
- Westen: max. 400W

Diese Werte möchte ich auf 800 Watt begrenzen (Balkonkraftwerk):

- Osten: max. 400W
- Süden: max. 800W
- Westen: max. 400W

Deshalb brauche ich einen Mikro-Wechselrichter mit einem MPPT-Tracker, 
der 30A am Eingang bewältigen und für max. 60V ausgelegt sein sollte. 
Dann kann ich alle Solarmodule mithilfe einer Diode parallel 
anschließen.

Hier noch einmal das Problem mit den MPPT-Trackern:

https://youtu.be/DVmmNGAb_Fo?si=Kx51xd__sxiMVqI8

von Udo S. (urschmitt)


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G. U. schrieb:
> Habt ihr die Zeichnung gesehen? Im Idealfall erreicht die Anlage nur
> 1200 Watt (Südseite).

Nein, sie erreicht nicht viel mehr als die Hälfte der theoretischen 
Maximalleistung, weil deine Module senkrecht stehen, und nicht auf die 
Sonne ausgerichtet sind. Also ist deine effektive Fläche deutlich 
kleiner.
Und wenn die Sonne flach steht, dann muss das Licht durch soviel 
Atmosphäre, dass die Leistung noch mehr in den Keller geht.

: Bearbeitet durch User
von Re D. (Gast)


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G. U. schrieb:
> Hier noch einmal das Problem mit den MPPT-Trackern:
> https://youtu.be/DVmmNGAb_Fo?si=Kx51xd__sxiMVqI8

Hallo, die Wechselrichter von Deye begrenzten nicht die einzelnen 
MPPT-Eingänge, sondern den Gesamtausgangsstrom. Wenn an 2 Eingängen 400 
Watt kommen und an 2 0 Watt, dann liefer er seine 800 Watt ins Netz, 
auch wenn er von 1600 auf 800 Watt, also 50 % begrenzt ist. Der Hoymiles 
würde dann nur 400 Watt liefern, das ist richtig.

von G. U. (picocontroller)


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Udo S. schrieb:
> G. U. schrieb:
>> Habt ihr die Zeichnung gesehen? Im Idealfall erreicht die Anlage nur
>> 1200 Watt (Südseite).
>
> Nein, sie erreicht nicht viel mehr als die Hälfte der theoretischen
> Maximalleistung, weil deine Module senkrecht stehen, un nicht auf die
> Sonne ausgerichtet sind. Also ist deine effektive Fläche deutlich
> kleiner.
> Und wenn die Sonne flach steht, dann muss das Licht durch soviel
> Atmosphäre, dass die Leistung noch mehr in den Keller geht.

Die Solarpanels lassen sich von 0 bis 30 Grad einstellen, da die 
Halterungen diese Funktion bieten.

von G. U. (picocontroller)


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Re D. schrieb:
> G. U. schrieb:
>> Hier noch einmal das Problem mit den MPPT-Trackern:
>> https://youtu.be/DVmmNGAb_Fo?si=Kx51xd__sxiMVqI8
>
> Hallo, die Wechselrichter von Deye begrenzten nicht die einzelnen
> MPPT-Eingänge, sondern den Gesamtausgangsstrom. Wenn an 2 Eingängen 400
> Watt kommen und an 2 0 Watt, dann liefer er seine 800 Watt ins Netz,
> auch wenn er von 1600 auf 800 Watt, also 50 % begrenzt ist. Der Hoymiles
> würde dann nur 400 Watt liefern, das ist richtig.

Ist das wirklich so? Dann sollte ein 1600W SUN-M160G4-EU-Q0 theoretisch 
ausreichen.

von Re D. (Gast)


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G. U. schrieb:
> Ist das wirklich so? Dann sollte ein 1600W SUN-M160G4-EU-

Ja, soll so sein:

https://www.akkudoktor.net/forum/migrated-forums-balkonsolar/mikrowechselrichter-mit-ausgangsbedchraenkung/

Da ist ein Video verlinkt. Ich kann es morgen auch mal ausprobieren.

von Andreas M. (amesser)


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G. U. schrieb:
> Dann kann ich alle Solarmodule mithilfe einer Diode parallel
> anschließen.

Du brauchst keine Dioden wenn die Module identisch sind. Du kannst die 
Module einfach parallel klemmen. (Ein sogenanntes Half-Cell Modul ist 
ürigens nichts weiter wie zwei parallele Module halber Größe in einem 
Gehäuse)

Der Witz an der Sache ist, das die Leerlaufspannung der Module ungefähr 
gleich ist, weil diese im wesentlichen nur von der Temperatur abhängig 
ist. Solange  die Leerlaufspannung eines der Module aus dem Verband 
nicht wesentlich niedriger ist als die Betriebsspannung, fließt da kein 
Strom rückwärts. Und das kann nicht passieren, weil der MPPT dafür 
sorgt, das die Arbeitsspannung immer niedriger als die Leerlaufspannung 
ist. (Ich habe wie gesagt bei mir je ein Modul Richtung Ost und eins 
Richtung West parallel geschalten)

von G. U. (picocontroller)


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Re D. schrieb:
> G. U. schrieb:
>> Ist das wirklich so? Dann sollte ein 1600W SUN-M160G4-EU-
>
> Ja, soll so sein:
> 
https://www.akkudoktor.net/forum/migrated-forums-balkonsolar/mikrowechselrichter-mit-ausgangsbedchraenkung/
> Da ist ein Video verlinkt. Ich kann es morgen auch mal ausprobieren.

Danke, genau diese Information habe ich gesucht. Laut dem Video können 
die Deye G4 das. Ab Minute 11:00 wird es genau erklärt:

https://youtu.be/9W1WTIYNEyo

von Le X. (lex_91)



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Lucky schrieb:
> Wenn man von den neueren Regeungen ausgeht 1.5mm2 mit 10A

Woher stammt denn eigentlich diese Mär, die man momentan immer wieder 
liest?

Selbst in den Fertighäusern mit Holzständerbauweise und Dämmung im 
Mauerwerk (Verlegeart A) sind 13A bei 1,5² erlaubt.

Bei der im Hausbau klassischen Verlegeart, nämlich B, darf ich nach wie 
vor mit 16A absichern (bei 2 spannungsführenden Leitern, also 
Wechselstrom). Da hat sich nie was geändert.

Bei Verlegeart C darf ich sogar mit 16A absichern wenn 3 Leiter belastet 
sind (sprich, Drehstrom anliegt). Mit anderen Worten: 1,5² dürfen bei 
geeigneter Umgebung sogar für CEE-Dosen (Volksmund: "Starkstromdosen") 
benutzt werden.

: Bearbeitet durch User
von Christian M. (likeme)


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Alle Module in eine Reihe schalten und EINEN Growatt mit 600/800W 
dranhängen. Vorteil, bei dusigem Wetter laufen alle Module gleich trotz 
verschiedener Ausrichtung.

von Re D. (Gast)


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Christian M. schrieb:
> Alle Module in eine Reihe schalten und EINEN Growatt mit 600/800W
> dranhängen. Vorteil, bei dusigem Wetter laufen alle Module gleich trotz
> verschiedener Ausrichtung.

Schwachsinn. Bei Reihenschaltung gibt das schwächste Glied den Strom 
vor, unabhängig vom Wetter!

von Ralf X. (ralf0815)


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Christian M. schrieb:
> Alle Module in eine Reihe schalten und EINEN Growatt mit 600/800W
> dranhängen. Vorteil, bei dusigem Wetter laufen alle Module gleich trotz
> verschiedener Ausrichtung.

Das ist ja schon eine kriminell leichtsinnige und falsche Aussage!
Für DE angebotener Mikro-Wechselrichter von Growatt ist der NEO 800M-X.
Aus dem Datenblatt: Pro Tracker maximal 60VDC Eingangsspannung.
https://de.growatt.com/upload/file/NEO_800M-X_WiFi_Datenblatt_DE_202403.pdf
Schon zwei Standardmodule in Reihe würde das überschreiten.
Zahlst Du die neuen Ersatz-Wechselrichter, die durch Deine Falschaussage 
ihren Dienst versagen?
Oder lachst Du über Deinen kriminellen "Streich"?

: Bearbeitet durch User
von Christian M. (likeme)


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Re D. schrieb:
> Schwachsinn. Bei Reihenschaltung gibt das schwächste Glied den Strom
> vor, unabhängig vom Wetter!

Sprechen die Profis! Als anderer Profi, mit Ahnung, erzähle ich euch, 
jetzt dass ihr falsch liegt.
Schonmal was von Bypassdioden in den Modulen gehört? Die sind in jedem 
Modul verbaut. Das soll bei Vogelschiss verhindern das ein ganzer String 
wegen Verschattung ausfällt oder gar einzelne Zellen abbrennen!

https://www.offgridtec.com/growatt-mic-800tl-x-string-wechselrichter-pv-800w-1-phasig.html

: Bearbeitet durch User
von Re D. (Gast)


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Christian M. schrieb:
> Schonmal was von Bypassdioden in den Modulen gehört? Die sind in jedem
> Modul verbaut.

Okay, die sind in jedem Modul und wenn im Modul von TO keine drin sind, 
baust du sie ihm ein.
Leider steht auch in den Datenblättern meist nichts davon. Aber gut, 
wenn du das gewährleistet.

von Udo S. (urschmitt)


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Christian M. schrieb:
> Schonmal was von Bypassdioden in den Modulen gehört? Die sind in jedem
> Modul verbaut. Das soll bei Vogelschiss verhindern das ein ganzer String
> wegen Verschattung ausfällt oder gar einzelne Zellen abbrennen!

Super! Aber dass das Modul dann Leistung verbrät, obwohl es parallel 
oder mit eigenem Eingang noch vielleicht 10% Leistung dazu liefern 
könnte verschweigst du tunlichst.

Weiter was ist damit?

Ralf X. schrieb:
> Das ist ja schon eine kriminell leichtsinnige und falsche Aussage!
> Für DE angebotener Mikro-Wechselrichter von Growatt ist der NEO 800M-X.
> Aus dem Datenblatt: Pro Tracker maximal 60VDC Eingangsspannung.
> https://de.growatt.com/upload/file/NEO_800M-X_WiFi_Datenblatt_DE_202403.pdf

Ist dir egal, ist ja nicht dein Wechselrichter der kaputt geht.

Fakt ist deine "alle in Reihe" ist die schlechteste Lösung, gerade weil 
die Elemente unterschiedlich ausgerichtet sind.

: Bearbeitet durch User
von Re D. (Gast)


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Christian M. schrieb:
> Als anderer Profi, mit Ahnung, erzähle ich euch, jetzt dass ihr falsch
> liegt.
> Schonmal was von Bypassdioden in den Modulen gehört? Die sind in jedem
> Modul verbaut.

Wie kommt es eigentlich, das du in der Autozulieferindustrie arbeitest 
und so viel Ahnung von Solarmodulen hast?

von Michael B. (laberkopp)


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Re D. schrieb:
> Schwachsinn. Bei Reihenschaltung gibt das schwächste Glied den Strom
> vor, unabhängig vom Wetter!

Auch nicht.

Das schwächste kann den Strom nicht halten, bricht in der Spannung ein 
und wird durch die Bypass-Diode überbrückt.

Es fehlt also die Spannung von dem Modul, nicht der Strom.

Da mit noch mehr Strom auch die zweite in die Knie geht, ist die Frage, 
wie weit der MPPT den Strang belastet. Hoffentlich regelt er sinnvoll.

Würde man alle Module parallel schalten, fällt das schwächere nicht 
völlig aus, sondern trägt noch was bei.

von G. U. (picocontroller)


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Christian M. schrieb:
> Re D. schrieb:
>> Schwachsinn. Bei Reihenschaltung gibt das schwächste Glied den Strom
>> vor, unabhängig vom Wetter!
>
> Sprechen die Profis! Als anderer Profi, mit Ahnung, erzähle ich euch,
> jetzt dass ihr falsch liegt.
> Schonmal was von Bypassdioden in den Modulen gehört? Die sind in jedem
> Modul verbaut. Das soll bei Vogelschiss verhindern das ein ganzer String
> wegen Verschattung ausfällt oder gar einzelne Zellen abbrennen!
> 
https://www.offgridtec.com/growatt-mic-800tl-x-string-wechselrichter-pv-800w-1-phasig.html

Ich denke, in meinem Fall ist die Parallelschaltung die bessere Wahl.

Bei Growatt braucht man laut Dokumentation mindestens zwei Solarpanels, 
die gleichzeitig volle Leistung liefern können:

- Startspannung: 50V

Ich habe jedoch morgens und abends nur ein 400W-Solarpanel und tagsüber 
drei Solarpanels.

von Gtx F. (gtx-freak)


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Christian M. schrieb:
> Alle Module in eine Reihe schalten und EINEN Growatt mit 600/800W
> dranhängen. Vorteil, bei dusigem Wetter laufen alle Module gleich trotz
> verschiedener Ausrichtung.
Genau so ist es. String so groß machen wie der WR maximale 
Eingangsspannung kann. Alles andere ergibt sich durch mppt und 
Bypassdioden die alle Module der letzten 10 Jahre integriert haben. 
Scheiss auf die paar einstelligen V die irgendwo in den Dioden hängen 
bleiben, das ist alle Mal weniger als wenn esie Spannung an einem mppt 
so gering ist das der wr nicht einspeist.
So erreicht man auch bei Bewölkung noch maximale Eingangsleistung am WR. 
Was bringt es wenn 4 einzelne strings je 15Volt haben und der WR erst ab 
25V arbeit? NIX! Also alle in Reihe und dann schön Wechselrichten wärend 
die ganzen Experten noch auf mehr Sonne warten. Die haben alle MPPT 
nicht verstanden. Und die Tatsache daß es dir im Bereich BKW nicht um 
maximale einapeiseleistung geht , sondern möglich LANGZEITIGE 
Einspeisung.

von Re D. (Gast)


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Gtx F. schrieb:
> Was bringt es wenn 4 einzelne strings je 15Volt haben und der WR erst ab
> 25V arbeit?

Komisch, bei mir haben die einzelnen Module schon kurz nach 
Sonnenaufgang 30 V, bloß der Strom ist doch sehr überschaubar. Wie 
kommst du auf die 15 V?

von Re D. (Gast)



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Hier noch ein Bild.

von G. U. (picocontroller)


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Re D. schrieb:
> Hier noch ein Bild.

Wie viele Solarpanels hast du und in welche Richtung sind sie 
ausgerichtet? Wie viele kWh speist du pro Tag/Woche/Monat ein?

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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G. U. schrieb:
> ich möchte hier maximale Sonnenenergie in
> Leistung von 800VA umwandeln.

Anker hat vor kurzem ein Erwachenes Balkonkraftwerk vorgestellt womit 
man mit 2000W den Speicher laden kann und über Stillstand die Reserve 
abgibt(800W max).
https://www.anker.com/eu-de/anker-solix/balkonkraftwerk-mit-speicher-angebote-bms

Wenn dir die Leistung beim Balkonkraftwerk wichtig sein sollte wäre das 
von Anker nicht zu verachten.

: Bearbeitet durch User
von Matthias (ahamatta)


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Bitte erst durchrechnen.

Die 800 Watt Grenze beim Balkonkraftwerk kam auch von der Einschätzung, 
dass sich der Ertrag im Bereich des Grundlastbedarf befindet.

Daher auch der Verzicht des Netzbetreiber auf zwingende Umrüstung zum 
Zweiwegezähler.

von Matthias (ahamatta)


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Lieber eine kleine wartungsarme hochprofitabele Anlage (bei 
Balkonkraftwerken ohne Speicher wird von weniger als 5 Jahren 
ausgegangen), als sich hier Monate wegen der Batteriesteuerung 
rumzutreiben 🤗

von Matthias (ahamatta)


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Sowas in der Richtung haben wir damals gerechnet 🤗

"Ich würde mir dadurch gerne mal einen Eindruck verschaffen wie mein 
Grundverbrauch von ca.150Watt da so im Durchschnitt liegt...?" - 
https://www.gutefrage.net/frage/welche-grundlast-in-einer-wohnung-ist-normal

"Mit einem 600 Watt Balkonkraftwerk, optimal ausgerichtet, können Sie 
mit einem Jahresertrag von etwa 550 kWh bis 720 kWh zwischen März und 
Dezember rechnen. Bei einem 800 Watt System sind sogar bis zu 950 kWh 
pro Jahr möglich" - 
https://www.solario24.com/ratgeber/balkonkraftwerk-600w-ertrag-pro-tag-lohnt-es-sich-im-jahr-2024#:~:text=Mit%20einem%20600%20Watt%20Balkonkraftwerk,950%20kWh%20pro%20Jahr%20m%C3%B6glich.

950÷365÷24=0,108

Also so 100 Watt...

von G. U. (picocontroller)


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Udo S. schrieb:
> G. U. schrieb:
>> Habt ihr die Zeichnung gesehen? Im Idealfall erreicht die Anlage nur
>> 1200 Watt (Südseite).
>
> Nein, sie erreicht nicht viel mehr als die Hälfte der theoretischen
> Maximalleistung, weil deine Module senkrecht stehen, und nicht auf die
> Sonne ausgerichtet sind. Also ist deine effektive Fläche deutlich
> kleiner.
> Und wenn die Sonne flach steht, dann muss das Licht durch soviel
> Atmosphäre, dass die Leistung noch mehr in den Keller geht.

Mit der in der Handskizze dargestellten Konfiguration oder folgender 
Aufstellung:

1. Solarpanel (Ost) mit einer Neigung von ca. 20 Grad
2. Solarpanel (Süd) mit einer Neigung von ca. 20 Grad
3. Solarpanel (Süd) mit einer Neigung von ca. 10 Grad
4. Solarpanel (Süd) mit einer Neigung von ca. 5 Grad
5. Solarpanel (West) mit einer Neigung von ca. 5 Grad

Ost und West sin parallel geschaltet.

erreicht die Anlage tagsüber eine Spitzenleistung von 1200 Watt, 
selbstverständlich ohne Drosselung. Derzeit ist die Anlage auf 800 VA 
gedrosselt und erzielt folgende Erträge:
- Mindestens 2,2 kWh bei 100% Bewölkung oder Regen
- Maximal 7,5 kWh bei klarem Himmel

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Ob man die Module in Reihe oder parallel schaltet, hat auch Einfluss auf 
die Auswahl des Wechselrichters.

a) Es gibt WR, die wollen am Eingang max. 30 ... 50V, die sind für 
Parallelschaltung und größere Ströme. Da braucht man auch dickere Kabel 
...

b) entsprechend gibt es WR, die vertragen am Eingang bis zu 1000V und 
mehr. Die laufen auch erst bei 150 ... 200V an (mein Steca 3010 z.B. bei 
160V). Bei denen muss man die Module logischerweise in Reihe schalten.

Letzteres ist m.E. für größere Installationen gedacht. Deshalb haben die 
meisten Module auch nur ca. 2x 70cm Anschlusskabel mit Stecker, die 
einfach von einem zum nächsten verbindet.

von Roland E. (roland0815)


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Matthias schrieb:
> ...
> "Mit einem 600 Watt Balkonkraftwerk, optimal ausgerichtet, können Sie
> mit einem Jahresertrag von etwa 550 kWh bis 720 kWh zwischen März und
> Dezember rechnen. Bei einem 800 Watt System sind sogar bis zu 950 kWh
> pro Jahr möglich" -
> 
https://www.solario24.com/ratgeber/balkonkraftwerk-600w-ertrag-pro-tag-lohnt-es-sich-im-jahr-2024#:~:text=Mit%20einem%20600%20Watt%20Balkonkraftwerk,950%20kWh%20pro%20Jahr%20m%C3%B6glich.
>
> 950÷365÷24=0,108
>
> Also so 100 Watt...

Nutzt halt in DE nicht viel, wenn für eine bezogene kW vier bis fünf 
eingespeist werden müssen um kostenneutral zu sein...

: Bearbeitet durch User
von G. U. (picocontroller)


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Ist eine solche Konfiguration überhaupt als Balkonkraftwerk zulässig? 
Siehe Bild.

8x Solarmodule à 400 Watt = 3200 Watt
2x Speicher mit je 2 kWh und jeweils 2 Trackern à 900 Watt
1x Wechselrichter mit 800 VA

Ich habe gehört, dass Balkonkraftwerke nur bis 2000 Watt zulässig sind.

von Michael B. (laberkopp)


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G. U. schrieb:
> Ist eine solche Konfiguration überhaupt als Balkonkraftwerk zulässig

Nein.

Wäre jetzt einfach gewesen, selbst nachzuschlagen.

"Denn maßgeblich ist in diesem Fall nicht die Gesamtmenge an erzeugtem 
Strom auf dem Dach oder Balkon, sondern die Leistung des 
Wechselrichters. Er darf ab 2024 maximal 800 Watt Leistung haben, 
während die Solarmodule insgesamt bis zu 2000 Watt erreichen dürfen"

Melde es halt als ordentliche PV Anlage an.

von G. U. (picocontroller)


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Michael B. schrieb:
> Melde es halt als ordentliche PV Anlage an.

Das Balkonkraftwerk mit 5 Solar-Modulen meiner Mutter ist fertiggestellt 
und läuft aktuell sehr gut. Die Gesamtkosten betrugen 750 EUR.

Jetzt möchte ich selbst etwas Erfahrung sammeln und mir ein eigenes 
Balkonkraftwerk bauen.
3 Solar-Modulen Ost
5 Solar-Modulen West

Und Speicher vielleicht …

von G. U. (picocontroller)


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Interessanter Artikel:
https://priwatt.de/blog/xl-balkonkraftwerk-ueber-2000-wp-in-betrieb-nehmen/

Was meint ihr, geht das?

In Zusammenarbeit mit einem renommierten Energierechtsanwalt haben wir 
eine Möglichkeit gefunden, wie Balkonkraftwerke bzw. 
Stecker-Solaranlagen mit mehr als 2000 Watt Modulleistung betrieben 
werden können.

Das neue Gesetz ist als „Erleichterung“ gedacht, die genutzt werden 
kann, aber nicht zwingend genutzt werden muss. Technisch mussten 
Stecker-Solaranlagen schon immer nach den allgemein anerkannten Regeln 
der Technik betrieben werden, was sich durch das EEG nicht ändert.

von Andreas M. (amesser)


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G. U. schrieb:
> Interessanter Artikel:
> https://priwatt.de/blog/xl-balkonkraftwerk-ueber-2000-wp-in-betrieb-nehmen/
>
> Was meint ihr, geht das?

Sinnloser Artikel. Das was da beschrieben wird ist der ganz normale Weg 
der Anmeldung einer "normalen" PV Anlage. Das ging schon immer bis 10kW 
und jetzt halt eben bis 30kW. Im Unterschied dazu muss man eine 
Balkonsolaranlage eben nicht separat beim Netzbetreiber anmelden. Und 
wenn ich schon eine so große Anlage anmelde und evtl. auch 
Einspeisevergütung will (So wie im Artikel beschrieben) warum sollte ich 
dann einen gedrosselten Wechselrichter nehmen?

von Rolf (rolf22)


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Andreas M. schrieb:
> Und wenn ich schon eine so große Anlage anmelde und evtl. auch
> Einspeisevergütung will (So wie im Artikel beschrieben) warum sollte ich
> dann einen gedrosselten Wechselrichter nehmen?

Es gibt einen ganz einfachen Grund, bei einer Balkonanlage, die ja nur 
800 Watt liefern darf, deutlich größere Panels zu nehmen.

Ein 1600-Watt-Panel liefert bei halber Sonne 800 Watt.
Ein 800-Watt-Panel liefert bei halber Sonne aber nur 400 Watt.
Was mache ich also, wenn ich möglichst viel ernten und selbst 
verbrauchen will, ohne mich mit dem Brimborium von "großer" Anmeldung, 
Einspeisezähler, Installation von zusätzlichen Leitungen, Finanzamt usw. 
zu belasten? Vielleicht will ich mich im Leben mehr mit anderen Dingen 
beschäftigen?

von Tom K. (nextcc)


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Andreas M. schrieb:

> Und
> wenn ich schon eine so große Anlage anmelde und evtl. auch
> Einspeisevergütung will (So wie im Artikel beschrieben) warum sollte ich
> dann einen gedrosselten Wechselrichter nehmen?

Weil man diesen kleinen 800W Wechselrichter ohne kostentreibendes 
Brimborium wie Installationsunternehmen, ggf. Ertüchtigung des 
Zählerplatzes und ähnliche Maßnahmen, einfach an die nächste 
Schukosteckdose anschließen darf?

Allerdings ist das wirklich nur eine sehr vage Vermutung meinerseits, da 
dieses Vorgehen sicher nicht überall funktionieren wird.

Denn nicht bei jedem Netzbetreiber ist eine einfache Anmeldung durch 
Privatpersonen überhaupt möglich. Hier z.B. definitiv nicht! (siehe Bild 
oben)

von Tom K. (nextcc)


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Rolf schrieb:

> Es gibt einen ganz einfachen Grund, bei einer Balkonanlage, die ja nur
> 800 Watt liefern darf, deutlich größere Panels zu nehmen.

Ja selbstverständlich gibts den, zumal bei den derzeit günstigen 
Modulpreisen!
Da könnte man mit z.B. 2x2kWp in Ost/West Ausrichtung den Eigenbedarf in 
den Morgen- und Abendstunden wunderbar abdecken.

Insofern ist die jetzt in 2024 beschlossene Begrenzung der Modulleistung 
auf maximal 2kWp eine wirklich mehr als unglückliche Maßnahme.

Auch in Hinblick auf neuere Erscheinungsformen von Solaranlagen, wie 
z.B. Solarzäunen die praktisch nie die Maximalleistung der Module 
erreichen, kommt diese neue Regelung absolut zur Unzeit!

von Udo S. (urschmitt)


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Tom K. schrieb:
> Auch in Hinblick auf neuere Erscheinungsformen von Solaranlagen, wie
> z.B. Solarzäunen die praktisch nie die Maximalleistung der Module
> erreichen, kommt diese neue Regelung absolut zur Unzeit!

Die max. Peakleistung für gesetzliche Obergrenzen zu nehmen ohne zu 
berücksichtigen ob diese max. Peak-Leistung je nach Aufstellort 
überhaupt erreicht werden kann ist generell schwachsinn.
Aber wenn man das auch noch ins Gesetz packen würde, dann bräuchte man 
wieder einen "geschulten" Energiehansel um die tatsächlich mögliche 
Peakleistung an drei verschiedene Ämter zu bestätigen.
Am besten mittels Fax.

von Stephan (stephan_h623)


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Tom K. schrieb:
> Ja selbstverständlich gibts den, zumal bei den derzeit günstigen
> Modulpreisen!
> Da könnte man mit z.B. 2x2kWp in Ost/West Ausrichtung den Eigenbedarf in
> den Morgen- und Abendstunden wunderbar abdecken.

Richtig.
Allerdings wird dann halt das System insgesamt deutlich komplexer. Bzw. 
kann komplexer werden.
Der nächste baut dann nen Akku dazu, um auch die ganze Nacht abzudecken. 
Da sind dann zumindest auf PV-Seite auch deutlich größere Ströme 
möglich.
Das ist dann schnell nicht mehr idiotensicher installierbar. Und auch 
die Befestigung ist nicht mehr unbedingt was für den Neuhandwerker.

Ist für den versierten Bastler ärgerlich, denn der könnte das durchaus. 
Aber für den Großteil der Bürger nicht relevant. Die bräuchten dafür eh 
den Elektriker (bzw. sollten dringend einen nehmen) und dann ists eh 
vorbei mit supergünstig.

von Michael B. (laberkopp)


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Rolf schrieb:
> Es gibt einen ganz einfachen Grund, bei einer Balkonanlage, die ja nur
> 800 Watt liefern darf, deutlich größere Panels zu nehmen.
> Ein 1600-Watt-Panel liefert bei halber Sonne 800 Watt

Darfsf du ja auch, bis 2000Wp anmeldefrei.

Nur eben nicht 3200Wp wie unser picocontroller.

Irgendwo ist halt Schluss, keine Ahnung warum die Leute prinzipiell der 
Meinung sind, für sie gelte das ja nicht, ob Tempolimit oder Rasenmäher 
am Abend.

von Tom K. (nextcc)


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Stephan schrieb:
> Da sind dann zumindest auf PV-Seite auch deutlich größere Ströme
> möglich.

Das ist schon richtig, Kabel und Steckverbinder müssen 
selbstverständlich entsprechend ausgelegt sein.

Stephan schrieb:
> Das ist dann schnell nicht mehr idiotensicher installierbar.

Warum nicht? Weshalb sollte das ein Problem sein?

Oder dürfen demnächst 400V/32A-CEE-Steckdosen und Verlängerungskabel ( 
über 20KW!!!) nur noch von ausgebildeten Fachkräften zusammengesteckt 
werden ?

Stephan schrieb:
> Und auch
> die Befestigung ist nicht mehr unbedingt was für den Neuhandwerker.

Jaja, mag sein.
Aber auch das ist doch nur sekundär eine Frage der mpp-Leistung. Das 
spräche vielleicht eher für eine Begrenzung von Montagehöhe oder 
Modulgewicht oder für eine Pflichtversicherung.
Oder noch viel viel besser: Alljährliche kostenpflichtige Überprüfung 
der Module durch den Schornsteinfeger... ;-)

Je nach dem, wie fest man den doofen Bürger halt glaubt ans Händchen 
nehmen zu müssen.

Übrigens: Es sollen auch schon Sonnenschirme vom Balkon geflogen sein, 
oder Pflanzen und Blumenkästen. Was unternehmen wir denn nun da wieder 
dagegen?

von G. U. (picocontroller)


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Michael B. schrieb:
> Darfsf du ja auch, bis 2000Wp anmeldefrei.
> Nur eben nicht 3200Wp wie unser picocontroller.

Das habe ich auch gelesen und verstanden, aber ich verstehe nicht, warum 
ich die obere Schaltung mit Schuko verwenden darf und die untere nicht. 
Siehe Bild.

Technisch sind beide Systeme identisch und arbeiten unter 60V. Der 
einzige Unterschied ist ein zusätzlicher Akku und 4 Panels . Die 
Einspeisung erfolgt weiterhin mit 800VA.

von Tom K. (nextcc)


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Michael B. schrieb:
> Irgendwo ist halt Schluss, keine Ahnung warum die Leute prinzipiell der
> Meinung sind, für sie gelte das ja nicht, ob Tempolimit oder Rasenmäher
> am Abend.

Es gibt halt Restriktionen die erschließen sich automatisch. Jeder 
möchte am Abend seine Ruhe haben und vor der Schule sind auch 30kmh 
teilweise noch zu schnell.

Wenn man allerdings auf freier gerader Landstraße, von heute auf morgen 
ein Tempolimit von 50kmh einführt, dann ist eine Begründung dafür doch 
sehr sinnvoll.

Schon allein damit das dumme autofahrende Umweltverschmtzerinnenin in 
ihrer geistigen Schlichtheit dahinter keine reine Schikane vermutet, 
steht dann dort ergänzend auch immer so etwas wie: Baustelle, 
Fahrbahnverengung, Wildwechsel, Bodenwelle, Lärmschutz...

Dieses Ergänzungsschild fehlt halt bei der jetzt erfolgten Limitierung 
der mpp-Leistung (durch die Ampel, um im Bild zu bleiben...:-)).

von Michael B. (laberkopp)


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G. U. schrieb:
> aber ich verstehe nicht, warum ich die obere Schaltung mit Schuko
> verwenden darf und die untere nicht.

Macht nix, muss man nicht verstehen, ist Gesetz.

Du hast nur die Wahl dich dran zu halten oder eben nicht

von Re D. (Gast)


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G. U. schrieb:
> Das habe ich auch gelesen und verstanden, aber ich verstehe nicht, warum
> ich die obere Schaltung mit Schuko verwenden darf und die untere nicht.
> Siehe Bild.

Da hast du unseren lieben VDE noch nicht gefragt. Die Experten haben 
nämlich herausgefunden, dass der 800 W Wechselrichter mit mir 800 Watt 
Solarmodulen betreiben werden darf, sonst könnte zu oft Höchstleistung 
am Schokokreis anliegen.

von Stephan (stephan_h623)


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Tom K. schrieb:
> Stephan schrieb:
>> Da sind dann zumindest auf PV-Seite auch deutlich größere Ströme
>> möglich.
>
> Das ist schon richtig, Kabel und Steckverbinder müssen
> selbstverständlich entsprechend ausgelegt sein.
>
> Stephan schrieb:
>> Das ist dann schnell nicht mehr idiotensicher installierbar.
>
> Warum nicht? Weshalb sollte das ein Problem sein?

Naja. Wie hoch das Bastlerpotential im PV-Bereich ist sieht man allein 
schon an den Fragen die hier landen.
Mit 800/1600W Modulleistung gibt's halt auch entsprechende günstige 
Fertigpakete, die soweit passen. Da lohnt selber basteln kaum. Also auch 
ein eher seltenes Risiko.

Wenn da aber auch deutlich mehr Modulleistung erlaubt ist geht die 
Bastelei los. Die alten Module vom Schrott. Dazu bissle 
Lautsprecherleitung und die vor 15 Jahren ausgebauten Lüsterklemmen aus 
der Restekiste. Stecker abgezwickt und verlängert, Gaffa drüber und 
schon rennt die Sache ...
Habs ja auf YouTube gesehen ...
Wie gesagt, einige könnten es sinnvoll machen, viele würden aber Quatsch 
machen.

Viele eher stellt sich mir aber die Frage, warum man nicht mehrere 
Kleinanlagen je Verbrauchsstelle erlauben kann. Logisch müssten es 
gesondert abgesicherte Stromkreise sein, meinetwegen auch getrennte 
Phasen.
Das könnte spätestens ein angelernter "Balkonkraftwerksprüfer" sicher 
rausfinden.
Und 2 Kraftwerke auf 2 Steckdosen mit getrenntem Stromkreis wäre 
sicherheitstechnisch keine Verschlechterung.

von Peter R. (peter_r689)


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Hallo zusammen,
hier mal ein paar aufklärende Worte.
Alle Einspeiseanlagen sind anmeldepflichtig! Auch Anlagen bis 800 W 
müssen min. beim Markstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden! Das 
ist Pflicht des Betreibers.
Nur brauchen die "Kleinstanlagen" nicht beim Netzbetreiber (NB) 
angemeldet werden und können auch von Nichtelektriker angeschlossen 
werden.
Kleinstanlage bedeutet: max. 800 W Wechselrichterleistung ohne 
Drosselung! Kann der bei 100% mehr, als 0,8 kW, dann ist es keine 
Kleinstanlage mehr (Drosselung zählt nicht).
Weiter kann an dem 0,8 kW Wechselrichter max. 2 kWp Solarpanel 
angeschlossen werden.

Wird eine zweite Anlage angeschlossen, ist das gesamte, keine 
Kleinstanlage mehr und unterliegt der Anmeldepflicht beim NB und MaStR 
und das durch eine Elektrofirma!

Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, können Strafen von 10€ pro kWp und 
pro Monat auf dem Betreiber zukommen.
Das sollte man im Hinterkopf behalten ;-)
Und noch was... Schukostecker sind nach VDE noch nicht zugelassen, 
sondern nur spezielle Energiesteckdose. Ob die jemals zugelassen werden 
???

Gruß Peter

von Udo S. (urschmitt)


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Peter R. schrieb:
> Und noch was... Schukostecker sind nach VDE noch nicht zugelassen,

Der VDE ist kein Gesetzgeber, also erzähle keinen solchen FUD

Der Schukostecker ist durch den VDE "geduldet".
Und vom Gesetzgeber zugelassen, nur muss die Norm noch "erarbeitet" 
werden.
Sprich die Lobby der Elektriker versucht das noch so zu drehen, dass sie 
ihr Monopol auch für so triviale Dinge halten können

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

: Bearbeitet durch User
von Re D. (Gast)


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Peter R. schrieb:
> Kleinstanlage bedeutet: max. 800 W Wechselrichterleistung ohne
> Drosselung! Kann der bei 100% mehr, als 0,8 kW, dann ist es keine
> Kleinstanlage mehr (Drosselung zählt nicht).
> Weiter kann an dem 0,8 kW Wechselrichter max. 2 kWp Solarpanel
> angeschlossen werden.

Ach das kannst du jetzt auch mit dem zugehörigen Paragraphen belegen?

von Peter R. (peter_r689)


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Udo S. schrieb:
> Der VDE ist kein Gesetzgeber, also erzähle keinen solchen FUD

Tja, da ist etwas wahres dran. Aber die DGUV V3 schreibt für elektr. 
Anlagen min. die Nutzung der VDE Vorschriften vor (oder Besseres) und 
die hat Gesetzescharakter!

Also als Resultat bedeutet das, dass keiner, jemanden bestrafen wird, 
durch die Nutzung eines Schukosteckers.
ABER, passiert was durch die Nutzung, muss der Betreiber sich erklären, 
warum er nicht die Unfall-Verhütungs-Vorschriften eingehalten hat. Wie 
dann die Klage aussieht, liegt daran was passierte.

Und bitte... sachlich bleiben: >erzähle keinen solchen FUD<

Gruß Peter

von Peter R. (peter_r689)


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Re D. schrieb:
> Ach das kannst du jetzt auch mit dem zugehörigen Paragraphen belegen?

Das steht alles in dem Osterpacket, welches dieses Jahr zu Pfingsten ins 
EEG übernommen wurde. Einfach mal die Suchmaschiene Fragen.

von Re D. (Gast)


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Peter, da steht:

"... und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 
Voltampere, ..."

Da steht nix von "Drosselung" oder nicht. 800 VA sind 800 VA. In Prinzip 
ist jeder Wechselrichter Softwaregedrosselt, sonst würde ja gelten, das 
immer die gerade anliegende Solarleistung eingespeist wird.
Wie oft hast du eigentlich mit deinem Auto schon die zulässige 
Höchstgrenze überschritten? Weißt du die überhaupt?

von Michael B. (laberkopp)


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Udo S. schrieb:
> Sprich die Lobby der Elektriker versucht das noch so zu drehen, dass sie
> ihr Monopol auch für so triviale Dinge halten können

Oder Wieland "nie waren die Umsätze mit masslos überteuerten 
Monopolprodukten so gut als nachdem wir sie in Normungsgremien 
unterbringen konnten".

von Tom K. (nextcc)


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Udo S. schrieb:

> Der Schukostecker ist durch den VDE "geduldet".
> Und vom Gesetzgeber zugelassen, nur muss die Norm noch "erarbeitet"
> werden.


> 
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726

Keine Ahnung, aber in diesem Link kann ich keine verbindliche Aussage 
zur Zulässigkeit des Schukoanschlusses zum jetzigen Zeitpunkt erkennen, 
eher das Gegenteil.

Dort heißt es:
> "Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker
> auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch
> eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden."

"Künftig sollen" ist doch eher eine Absichtserklärung, die besagt, daß 
der Anschluss mit einem herkömmlichen Schukostecker dann möglich ist, 
wenn eine entsprechende Norm mit den Verbänden erarbeitet wurde.
Mir ist nicht bekannt, das eine solche Norm z.Zt. bereits vorliegt.

Andererseits: Woher sollte ich das auch wissen?
Eine eventuell existierende Norm wird ja schließlich nie veröffentlicht, 
sondern existiert nur im verborgenen. Also ist wohl alles möglich...

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Peter R. schrieb:
> Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, können Strafen von 10€ pro kWp und
> pro Monat auf dem Betreiber zukommen.
> Das sollte man im Hinterkopf behalten ;-)

Das wären also bei einer 800Wp Anlage 8€ pro Monat.
Bei 27ct/kWh und rückwärtslaufenden Zähler müsste die Anlage 30kWh pro 
Monat erwirtschaften um über den Betrag der Strafe zu liegen. Momentan 
sind etwa 150kWh pro Monat möglich, irgendwie scheint mir das auch so 
gewollt.

von Re D. (Gast)


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Tom K. schrieb:
> "Künftig sollen" ist doch eher eine Absichtserklärung, die besagt, daß
> der Anschluss mit einem herkömmlichen Schukostecker dann möglich ist,
> wenn eine entsprechende Norm mit den Verbänden erarbeitet wurde.

Normen sind keine Gesetze. Erlaubt ist, was nicht gegen ein Gesetz 
verstößt. Wenn die Anlage so gebaut ist, das keiner einen Schlag bekommt 
und die Leitung/Steckdose nicht abbrennt, dann ist es wohl erlaubt.

von Εrnst B. (ernst)


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Frank D. schrieb:
> Bei 27ct/kWh und rückwärtslaufenden Zähler müsste die Anlage 30kWh pro
> Monat erwirtschaften um über den Betrag der Strafe zu liegen.

Obacht, Milchmädchenrechnung. Der rückwärtslaufende Zähler wird nur 
geduldet, wenn und nachdem du deine Anlage angemeldet hast.
d.H. du hast da nur ein paar Monate um das auszunutzen, je nachdem wie 
schnell dein Netzbetreiber einen Termin zum Zählertausch findet.

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Ich gehe mal davon aus, dass es etliche Anlagen gibt die nicht gemeldet 
sind und der Zähler dreht rückwärts. Durch die Meldung würde die Anlage 
ja sehr schnell nicht mehr so rentabel sein.

von Ralf X. (ralf0815)


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Frank D. schrieb:
> Ich gehe mal davon aus, dass es etliche Anlagen gibt die nicht gemeldet
> sind und der Zähler dreht rückwärts. Durch die Meldung würde die Anlage
> ja sehr schnell nicht mehr so rentabel sein.

Google Maps/Earth bieten schon reichlich Material für interessierte 
Personen, die öffentlichen Überflugkarten der (deutechen Bundes-) Länder 
oft noch einiges mehr.
Und es geht noch genauer einiges genauer und das alles mit passender 
Auswertung per SW.
Dazu haben die Netzbetreiber die jährlichen Verbrauchsdaten von jedem 
einzelnem Haushalt.
Und die "netten" Nachbarn sind auch nicht zu verachten.

Im Prinzip machen Netzbetreiber und Strom-VK nicht einmal gross Verlust.
Es zahlen halt die ehrlichen Verbraucher drauf.

Und rentabel ist heute quasi jede PV-Anlage, wenn man den Platz hat.

: Bearbeitet durch User
von G. U. (picocontroller)


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Michael B. schrieb:
> Macht nix, muss man nicht verstehen, ist Gesetz.

Ein Gesetz, das man wahrscheinlich umgehen kann?! Das ist schon der 
zweite Anbieter, der dat versucht:

https://www.infranken.de/ratgeber/verbraucher/schnaeppchen/preisoffensive-bei-balkonkraftwerk-speicher-kann-dachanlage-ersetzen-art-5767017


Durch das skalierbare Maxxicharge-Batteriesystem gelten selbst 
PV-Komplettanlagen nach wie vor als Balkonkraftwerk, solange der 
Wechselrichter leistungsbegrenzt ist. So bietet Maxxisun PV-Komplettsets 
an, die diesen Vorteil nutzen. Auch hier fallen die Preise: Das System 
mit 3 kWp Modulleistung und dem großen 5-kWh-Speicher* kostet 
beispielsweise nur noch 3.349 Euro.

"Unsere Juristen und Elektriker prüfen derzeit, wie man auch mit einem 
Balkonkraftwerk, da mehr produziert, auf ein vereinfachtes 
Anmeldeverfahren zurückgreifen kann". Die Experten entwickeln diese 
Möglichkeit exklusiv für Maxxisun. "Die Anmeldung des Balkonkraftwerks 
übernehmen dann komplett wir", so Sorge.

von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Ralf X. schrieb:
> Google Maps/Earth bieten schon reichlich Material für interessierte
> Personen, die öffentlichen Überflugkarten der (deutechen Bundes-) Länder
> oft noch einiges mehr.

Gibt es da Erfahrungen?
Ich habe eine Inselanlage (400Wp, 2x12V 100Ah Bleigel) seit einigen 
Jahren zu laufen. Darüber läuft im Sommer die Poolpumpe und im Winter 
reicht es noch für eine Lichterkette. Bisher gab es da keine Nachfragen 
obwohl die Anlage bei Maps; Earth & Co deutlich sichtbar ist.

von Ralf X. (ralf0815)


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Frank D. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Google Maps/Earth bieten schon reichlich Material für interessierte
>> Personen, die öffentlichen Überflugkarten der (deutechen Bundes-) Länder
>> oft noch einiges mehr.
>
> Gibt es da Erfahrungen?
> Ich habe eine Inselanlage (400Wp, 2x12V 100Ah Bleigel) seit einigen
> Jahren zu laufen. Darüber läuft im Sommer die Poolpumpe und im Winter
> reicht es noch für eine Lichterkette. Bisher gab es da keine Nachfragen
> obwohl die Anlage bei Maps; Earth & Co deutlich sichtbar ist.

Schon lange vor der Menschheitsgeschichte war es Usus, die Umgebung zu 
beobachten und irgendwann und irgendwie auf die gewonnenen Erkenntnisse 
zu reagieren.
Wann und wie das ausfällt ist bis heute ein Rätsel.🤣

400Wp vor einigen Jahren sind wahrscheinlich zwei grössere Module und da 
Bestand für niemanden von Interesse.
Erst recht bei sichtbaren Pool.., etc.
Und wie geschrieben, Dein Netzverbrauch ist ja auch bekannt.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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G. U. schrieb:
> Nun habe ich eine Frage:
> Warum werden Umrichter/Tracker auf der Eingangsseite und nicht auf der
> AC-Seite auf 800 Watt gedrosselt? Ist das korrekt? Wenn ja, erscheint
> mir das unlogisch.

Geht einfacher, wenn der MPPT in Richtung kleinerer Eingangsleistung 
fixiert wird.
Würde man die 1600W PV-Leistung erst kurz vor der Netzeinspeisung 
drosseln wollen, müsste man dann 800W vernichten. ----> Aufwand halt 
höher als die Leistung erst garned zu erzeugen.

von Alexander (alecxs)


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kleb doch einfach die Module ab. oder ein Arduino schiebt ne Pappe 
davor.

: Bearbeitet durch User
von Michael (Gast)


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G. U. schrieb:
> Nun habe ich eine Frage:

Wenn alle drei PV Panels ihre max Leistung liefern, scheinen da drei 
Sonnen aus drei Himmelsrichtungen drauf.
Ich denke da hat man dann größere Probleme als das da rechnerische 1200W 
eingespeist werden.

Dein Problem existiert nicht.

von Stephan (stephan_h623)


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Michael schrieb:
> G. U. schrieb:
>> Nun habe ich eine Frage:
>
> Wenn alle drei PV Panels ihre max Leistung liefern, scheinen da drei
> Sonnen aus drei Himmelsrichtungen drauf.
> Ich denke da hat man dann größere Probleme als das da rechnerische 1200W
> eingespeist werden.
>
> Dein Problem existiert nicht.

Ne. Alleine die 3 Panels in Südrichtung hätten 1200W. Da reicht eine 
Sonne.

Das Problem ist, dass sich der Wechselrichter nicht passend auf die 800W 
begrenzen lässt. Für die 800W muss jeder der Stränge auf 200W begrenzt 
werden.

Für morgens und abends kommt nur was über den OW-Strang (Panels über 
Dioden zusammengeführt). Auf 200W limitiert bei 2x400W Modulleistung 
(eines nach O und eines nach W).
Scharf Mittags kommt nur was über die 3 S-Stränge. Limitiert auf 600W 
(3x200W) bei 1200W Modulleistung.

800W könnten höchstens gut 2 Stunden vor und nach Mittag zusammenkommen, 
wenn sowohl S-Panels als auch O- oder W-Panel 50% liefern.
Im Hochsommer steht die Sonne (bei senkrechten Panels) dafür aber zu 
hoch (Einstrahlung 45° seitlich + 55° von oben, je nach Standort).

Ist mit den (ich vermute mal) senkrecht stehenden Modulen nicht ganz so 
tragisch. Mittags kommen da im Sommer eh keine 600W raus.
Morgens  Abends und September - April wären aber morgens  abends 
durchaus 300W und Mittags 800W möglich.
Mit dem WR gehen aber max. 200W/600W.

Der TO (und ich) würden da etwas mehr Logik in der Leistungsbegrenzung 
erwarten. Die könnte ja weiterhin auf der Eingangsseite gemacht werden. 
Nur halt als Summe über alle Stränge und nicht mit fixem Wert je Strang.

von G. U. (picocontroller)


Angehängte Dateien:

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Ich kann euch versichern, dass die Anlage mit den Ausrichtungen 
Ost/Süd/West kurzzeitig bis zu 1200 Watt erreicht, siehe Screenshot. Ich 
habe die Drosselung kurzzeitig deaktiviert und getestet. Mit einer 
Drosselung auf 800 VA erzeugt die Anlage an einem klaren Sommertag etwa 
7,5 kWh, was ebenfalls auf dem weiteren Screenshot zu sehen ist.

Das Balkonkraftwerk meiner Mutter, das gleichzeitig als Sichtschutz 
dient, wurde erfolgreich angemeldet und in Betrieb genommen. Was noch 
fehlt, ist ein Speicher mit Nulleinspeisung, der inklusive Smart Meter 
650 € kostet. Diesen möchte ich noch für meine Mutter installieren.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Michael schrieb:
> Dein Problem existiert nicht.

Doch, nennt sich "3 Body Problem"!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Stephan schrieb:
> Der TO (und ich) würden da etwas mehr Logik in der Leistungsbegrenzung
> erwarten.

Smart "BKW" mit KI-Optimierer!

von Re D. (Gast)


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Stephan schrieb:
> Der TO (und ich) würden da etwas mehr Logik in der Leistungsbegrenzung
> erwarten. Die könnte ja weiterhin auf der Eingangsseite gemacht werden.
> Nur halt als Summe über alle Stränge und nicht mit fixem Wert je Strang.

Macht der Wechselrichter von Deye ja. Warum Hoymiles das anders macht, 
wissen wohl nur deren Entwickler.

von G. U. (picocontroller)


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Re D. schrieb:
> Stephan schrieb:
>> Der TO (und ich) würden da etwas mehr Logik in der Leistungsbegrenzung
>> erwarten. Die könnte ja weiterhin auf der Eingangsseite gemacht werden.
>> Nur halt als Summe über alle Stränge und nicht mit fixem Wert je Strang.
>
> Macht der Wechselrichter von Deye ja. Warum Hoymiles das anders macht,
> wissen wohl nur deren Entwickler.

Ja, genau, DEYE hat das richtig umgesetzt. Die MPTT-Eingänge werden 
dynamisch auf das Maximum begrenzt, sodass am Ausgang immer die maximal 
eingestellte Leistung bereitgestellt wird, in meinem Fall 800VA

Hier noch einmal erklärt:

https://youtu.be/DVmmNGAb_Fo?si=Kx51xd__sxiMVqI8

von Stephan (stephan_h623)


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G. U. schrieb:
> Mit einer
> Drosselung auf 800 VA erzeugt die Anlage an einem klaren Sommertag etwa
> 7,5 kWh, was ebenfalls auf dem weiteren Screenshot zu sehen ist.

Dann ist das Problem aber doch keines.
Screenshot #2 liefert doch prima die gewünschten 800W.

von Re D. (Gast)


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Stephan schrieb:
> Dann ist das Problem aber doch keines.
> Screenshot #2 liefert doch prima die gewünschten 800W.

Ja, mit dem richtigen Wechselrichter gibt es kein Problem. Mit dem 
falschen Wechselrichter hätte er nur 600 W.

von Stephan (stephan_h623)


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Re D. schrieb:
> Ja, mit dem richtigen Wechselrichter gibt es kein Problem. Mit dem
> falschen Wechselrichter hätte er nur 600 W.

Ah. Hast jetzt den Deye genommen?

von G. U. (picocontroller)


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Stephan schrieb:
> Re D. schrieb:
>> Ja, mit dem richtigen Wechselrichter gibt es kein Problem. Mit dem
>> falschen Wechselrichter hätte er nur 600 W.
>
> Ah. Hast jetzt den Deye genommen?

Ja, ich habe den Deye genommen, wie ich bereits oben erwähnt habe. Die 
anderen Wechselrichter wie Hoymiles können die MPTT-Eingänge nicht 
dynamisch steuern und werden nur fest in Prozent eingestellt. Dann hätte 
ich nur maximal 600VA am Ausgang, also 3x 200W.

von G. U. (picocontroller)


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Ich habe noch eine versicherungstechnische Frage: Wer haftet für das 
Balkonkraftwerk meiner Mutter? Angenommen, es kommt zu einem Sturm, der 
ein Solarpanel abreißt, welches dann auf ein Auto fällt. Normalerweise 
würde ich sagen, dass die Privathaftpflicht in solchen Fällen greift. Da 
ich jedoch die Anlage installiert habe, frage ich mich, ob meine 
Privathaftpflicht (ich bin versichert) in diesem Fall haftet oder ob 
meine Mutter verantwortlich ist. Leider hat meine Mutter weder eine 
Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung noch eine 
Privathaftpflicht. Es wäre natürlich vorteilhaft, wenn meine 
Versicherung den Schaden übernehmen könnte.

von Klaus (feelfree)


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G. U. schrieb:
> noch eine Privathaftpflicht.

Das ist das Dümmste, was man sich ausdenken kann.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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G. U. schrieb:
> Es wäre natürlich vorteilhaft, wenn meine
> Versicherung den Schaden übernehmen könnte.

Die Versicherung übernimmt nichts, wenn die Anlage nicht den 
Vorschriften konform war. Da hilft der spezielle Anwalt nichts.

Übrigens wird auch vom Versorger empfhohlen den Kreis, so die 
Balkonsolaranlage hängt, die Sicherung von 16/15A auf 13A herabzusetzen. 
Grund ist der Kurschlussfall bei einem Verbraucher, der dazwischen sein 
sollte, da der Abschaltstrom dort Sicherungswert plus was der 
Wechselrichter einspeist wäre.

Was durchaus geht, wäre zwei Solarfelder mit der maximalen zulässigen 
Leistung zu haben, wobei ein mechanischer zweipoliger Wechselschalter 
auf das andere Solarfeld umschaltet.

von Re D. (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Die Versicherung übernimmt nichts, wenn die Anlage nicht den
> Vorschriften konform war. Da hilft der spezielle Anwalt nichts.

Dieter Dieter Dieter, wir wissen doch, deine Kompetenz in Rechtsfragen 
geht gegen 0.

von Alexander (alecxs)


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G. U. schrieb:
> Wer haftet für das Balkonkraftwerk

der Betreiber der Anlage

von Marcel V. (mavin)


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G. U. schrieb:
> Leider hat meine Mutter weder eine Hausratversicherung,
> Wohngebäudeversicherung noch eine Privathaftpflicht.

Wenn deine Mutter Wohnungsmieterin ist, dann hat sie zwangsläufig auch 
eine Privathaftpflichtversicherung, sonst dürfte sie nirgendwo wohnen!

Nur als Wohnungs- oder Hauseigentümerin hat sie zusätzlich auch noch 
eine Wohngebäudeversicherung!

Eine Hausratversicherung ist natürlich in keinem der beiden  Fälle 
zwingend. Kann also entfallen.

von Klaus (feelfree)


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Marcel V. schrieb:
> Nur als Wohnungs- oder Hauseigentümerin hat sie zusätzlich auch noch
> eine Wohngebäudeversicherung!

Nur wenn sie eine abgeschlossen hat, hier also gerade nicht.

Marcel V. schrieb:
> Wenn deine Mutter Wohnungsmieterin ist, dann hat sie zwangsläufig auch
> eine Privathaftpflichtversicherung, sonst dürfte sie nirgendwo wohnen!

Huch? Welches Gesetzt soll das regeln?

von Marcel V. (mavin)


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Klaus schrieb:
> Nur wenn sie eine abgeschlossen hat, hier also gerade nicht.

Wenn sie Mieterin ist, muss sie das auch nicht.

Klaus schrieb:
> Huch? Welches Gesetzt soll das regeln?

Da achtet der Vermieter schon drauf, sonst gibt's einfach keinen 
Mietvertrag und somit auch keine Wohnberechtigung.

von Klaus (feelfree)


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Marcel V. schrieb:
> Da achtet der Vermieter schon drauf,

DEIN Vermieter vielleicht.
Deine Aussage war also falsch.

Marcel V. schrieb:
> Wenn sie Mieterin ist, muss sie das auch nicht.

Auch als Eigentümer besteht keinerlei Pflicht zur 
Wohngebäudeversicherung. Zweite Falschaussage.

von Marcel V. (mavin)


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Klaus schrieb:
> DEIN Vermieter vielleicht.
> Deine Aussage war also falsch.

Nein! ALLE Vermieter achten darauf, sonst sind sie mit dem zu groß 
geratenen Klammerbeutel gepudert worden!

Klaus schrieb:
> Auch als Eigentümer besteht keinerlei Pflicht zur
> Wohngebäudeversicherung. Zweite Falschaussage.

Brennt dir deine 1,5 Mio Hütte ab, zahlst du den Schaden selbst (noch 
größerer Klammerbeutel)!

von Klaus (feelfree)


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Marcel V. schrieb:
> ALLE Vermieter achten darauf,

Meiner hatte es nicht, Aussage widerlegt.

Marcel V. schrieb:
> Brennt dir deine 1,5 Mio Hütte ab, zahlst du den Schaden selbst

Also ist es keine Pflicht, womit du deine eigene Aussage widerlegt hast.

Bleib doch einfach bei den Fakten.

von Marcel V. (mavin)


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Wenn das wirklich so ist, liegt das daran, dass wir im besten 
Deutschland aller Zeiten leben. Das wird aber nur mittelfristig so 
bleiben. Danach wird hart durchgegriffen!

Hoffentlich erlebe ich das noch.

von Klaus (feelfree)


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Marcel V. schrieb:
> Wenn das wirklich so ist, liegt das daran, dass wir im besten
> Deutschland aller Zeiten leben. Das wird aber nur mittelfristig so
> bleiben. Danach wird hart durchgegriffen!

Das beste Deutschland aller Zeiten kann es nicht sein, solange Typen wie 
Du solche depperten Aussagen machen.

von Armin X. (werweiswas)


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Dieter D. schrieb:
> Grund ist der Kurschlussfall bei einem Verbraucher, der dazwischen sein
> sollte, da der Abschaltstrom dort Sicherungswert plus was der
> Wechselrichter einspeist wäre.

Auch das ist Quatsch bzw zeugt davon, dass nur die Hälfte verstanden 
wurde!
Im Kurzschlussfall fliesst so viel Strom, dass die dreieinhalb Ampere 
der Balkonsolaranlage nicht mehr groß auffallen.
Unsere Vordenker beim VDE gehen davon aus, dass Du nun, mit in der Lage 
sein könntest zwei elektrische Tischgrill gleichzeitig zu betreiben ohne 
dass die Zuleitungssicherung auslöst oder die Waschmaschine einen Fehler 
hat, dadurch auf Dauerheizen geht und gleichzeitig noch beispielsweise 
ein Heizlüfter läuft wobei am selben Stromkreis noch eine Bks einspeist. 
Viel praxisgerechtere Fehler fallen mir leider nicht ein....
Der Kurzschlussfall zählt jedenfalls nicht dazu. Dabei fließen dann 
kurzzeitig meht als 80A. Das ist auch der Grund weshelb die Leitungen 
nicht zu lang werden dürfen.

von Michael B. (laberkopp)


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Marcel V. schrieb:
> Wenn deine Mutter Wohnungsmieterin ist, dann hat sie zwangsläufig auch
> eine Privathaftpflichtversicherung, sonst dürfte sie nirgendwo wohnen

Bullshit.

Sie hat die Verpflichtung zu haften,

aber nicht die Verpflichtung eine Versicherung abzuschliessen.

Nir für ein Auto brauchst du eine Haftpflicht.

von G. U. (picocontroller)


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Marcel V. schrieb:
> G. U. schrieb:
>> Leider hat meine Mutter weder eine Hausratversicherung,
>> Wohngebäudeversicherung noch eine Privathaftpflicht.
>
> Wenn deine Mutter Wohnungsmieterin ist, dann hat sie zwangsläufig auch
> eine Privathaftpflichtversicherung, sonst dürfte sie nirgendwo wohnen!
> Nur als Wohnungs- oder Hauseigentümerin hat sie zusätzlich auch noch
> eine Wohngebäudeversicherung!
> Eine Hausratversicherung ist natürlich in keinem der beiden  Fälle
> zwingend. Kann also entfallen.

Sie ist Wohnungseigentümerin und hat in den letzten 64 Jahren nie eine 
Versicherung abgeschlossen – weder für das Wohngebäude, den Hausrat noch 
eine Privathaftpflicht. Sie hat bisher auch nie eine gebraucht und 
wollte auch keine haben. Selbstverständlich hat sie aber 
Standardversicherungen wie eine Krankenversicherung und eine 
Kfz-Haftpflicht.

: Bearbeitet durch User
von Andreas M. (amesser)


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Marcel V. schrieb:
> Wenn deine Mutter Wohnungsmieterin ist, dann hat sie zwangsläufig auch
> eine Privathaftpflichtversicherung, sonst dürfte sie nirgendwo wohnen!

Falsch. Es gibt keinen und gab auch noch nie einen Zwang zur 
Privathaftpflicht. Deinen Vermieter geht das nichts an ob du die hast 
oder nicht.

Nichtsdestotrotz sind die paar Euro im Jahr eine gute Investition.

von Marcel V. (mavin)


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G. U. schrieb:
> Sie hat bisher auch nie eine gebraucht und wollte auch keine haben.

Das ist so ziemlich das Fahrlässigste was man sich vorstellen kann. Ein 
geplatzter Waschmaschinenschlauch mit Überschwemmungen im ganzen Haus 
ist ja noch harmlos, aber wenn das ganze Haus durch Selbstverschuldung 
abfackelt, mit Todesfolge von der Nachbarschaft...

Ich glaube weiter brauche ich hier nicht auszuholen.

von G. U. (picocontroller)


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Marcel V. schrieb:
> G. U. schrieb:
>> Sie hat bisher auch nie eine gebraucht und wollte auch keine haben.
>
> ist ja noch harmlos, aber wenn das ganze Haus durch Selbstverschuldung
> abfackelt, mit Todesfolge von der Nachbarschaft...

Ja ja, und Versicherungen können dann auch die Toten wieder zum Leben 
erwecken...

Es heißt oft, dass Deutsche "überversichert" sind, und das stimmt auch – 
es gibt für jede Kleinigkeit eine Versicherung, die niemand wirklich 
braucht.

Aber die Privathaftpflicht ist nicht teuer, und man sollte sie haben, 
besonders wenn man Kinder hat;)

 Deshalb werde ich eine Privathaftpflichtversicherung für meine Mutter 
abschließen lassen.

von Re D. (Gast)


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Marcel V. schrieb:
> Wenn deine Mutter Wohnungsmieterin ist, dann hat sie zwangsläufig auch
> eine Privathaftpflichtversicherung, sonst dürfte sie nirgendwo wohnen!

Schwachsinn! Wie kommt man aus so was Dummes?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Armin X. schrieb:
> Unsere Vordenker beim VDE gehen davon aus, dass Du nun, mit in der Lage
> sein könntest zwei elektrische Tischgrill gleichzeitig zu betreiben ohne
> dass die Zuleitungssicherung auslöst oder die Waschmaschine einen Fehler
> hat, dadurch auf Dauerheizen geht und gleichzeitig noch beispielsweise
> ein Heizlüfter läuft wobei am selben Stromkreis noch eine Bks einspeist.

Das hatte ich auch schon in der Vergangenheit so beschrieben.
Beitrag "Re: Balkonanlagen auf 3 Phasen?"

Wobei diese Überlastung der Leitungen der erste Grund dafür ist.

Der zweite Grund ist, das die einspeisenden Geräte auch ein Filter am 
Ausgang besitzen, das Speicherlemente, wie Kondensatoren und 
Induktivitäten besitzt. Diese speisen im Kurzschlussfall auch in den 
Kurzschluss und können einen Beitrag liefern, das es die Feinsicherung 
zerfetzt oder ein LiBo über den Opferwiderstand stärker ausfällt.

Auf lange Sicht sollen die Mosfets am Ausgang, die die Umpolung für AC 
am Ausgang machen, solche Fehler mit abfangen und die meisten 
LC-Filterkomponenten sollen davor liegen, so dass diese in dem Falle 
auch getrennt werden. Der zweite Grund sollte damit bald als technisch 
gelöst, nicht mehr bedeutend, zu den Akten abgelegt werden können.

Irgendwann haben das alle WR. Zumindest die interne Erkennung, welche 
Leitung am N hängt, haben viele neue WR.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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G. U. schrieb:
> Deshalb werde ich eine Privathaftpflichtversicherung für meine Mutter
> abschließen lassen.

Das solltest Du machen. Der Prozentsatz der Obdachlosen, die deshalb 
hohe Schulden haben ist gar nicht so klein, wie mancher denkt.

Da die Privathaftpflichversicherung einem kündigt, wenn zu häufig etwas 
passiert ist, sollte man auch da gut überlegen, was man dort einreicht. 
Es gibt Fragen über die Vergangenheit im Bogen, die dazu führen, dass 
man nie mehr eine solche Versicherung bekommt oder diese gleich wieder 
kündigen, wenn etwas vorgefallen war.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Marcel V. schrieb:
> Nein! ALLE Vermieter achten darauf, sonst sind sie mit dem zu groß
> geratenen Klammerbeutel gepudert worden!

Das tun diese durchaus. Es gab Orte, da bekam man sogar Prämien, wenn 
man einen Mieter brachte. Das war aber vor den Ereignissen 2015/2016. Da 
konnte waren diese nicht so dahinter.

Die Vermieter machen das aus den Gründen, weil diese sonst 
Zusatzoptionen zur Versicherung der Immobilie buchen müßten und das Geld 
wollen diese nicht ausgeben. Es gibt großen Streit im Haus, wenn der 
Nachbar ohne Versicherung den anderen Nachbarn schädigt und dieser nicht 
entschädigt wird. Das will man im Haus nicht haben.
Zweitens gilt, wer eine Hausratsversicherung hat, der hat als Mieter 
noch nicht viel ausgefressen. Wer da bereits aufgefallen ist, der kann 
in der Regel mit keiner Versicherung einen solchen Vertrag mehr 
abschließen. Zusätzlich sollte dann auch die Schufa-Auskunft schlechter 
sein, wenn die Versicherung das dorthin weiter gegeben haben sollte.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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G. U. schrieb:
> Sie ist Wohnungseigentümerin und hat in den letzten 64 Jahren nie eine
> Versicherung abgeschlossen

Genaugenommen sieht das so aus für den Mieter:
Schäden an Sachen, wie Gebäude, übernimmt die Hausratsversicherung.
Schäden an Personen durch Anlagenteile übernimmt die Privathaftpflicht.

Für die Eigentümerin:
Für Schäden an Sachen, wie Gebäude greift in der Regel die 
Wohngebäudeversicherung.
Für Schäden an Personen (und Sachen Dritter) greift in der Regel die 
Private Haftpflichtversicherung.
Wenn die Wohneigentümerversammlung ablehnt an die Versicherung als 
Update die Solaranlagen zu melden, weil das die Police erhöhen könnte, 
dann werdet Ihr Euch umschauen müssen nach einer eigenen 
Solaranlagenversicherung oder klären mit anderen Versicherungen.

von H. H. (Gast)


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Oh weh! Er versucht sich auch noch als Versicherungsspinner.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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von Klaus (feelfree)


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Dieter hat schon wieder

Dieter D. schrieb:
> vergessen

die Finger still zu halten und schreibt

Dieter D. schrieb:
> Genaugenommen

wie immer von Dingen, von denen er keine Ahnung hat.

von Re D. (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Genaugenommen sieht das so aus für den Mieter:
> Schäden an Sachen, wie Gebäude, übernimmt die Hausratsversicherung.

Oh Dieter, ließ doch noch mal, was eine Hausratversicherung ist.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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G. U. schrieb:
> Ich habe noch eine versicherungstechnische Frage: Wer haftet für das
> Balkonkraftwerk meiner Mutter?
 .
Dieter D. schrieb:
> https://balkon.solar/versicherung/
> https://www.solarwatt.de/ratgeber/photovoltaik-versicherung

Wenn ich so Deine Fragen lese, scheinst Du nicht mal solche  verlinkten 
Artikel vorher gelesen zu haben.

> Angenommen, es kommt zu einem Sturm, der
> ein Solarpanel abreißt, welches dann auf ein Auto fällt. Normalerweise
> würde ich sagen, dass die Privathaftpflicht in solchen Fällen greift.

Jetzt erst mal nicht Deine, aber die Deiner Mutter.

Deine Versicherung zahlt erst, wenn Deine Mutter Dich bis in die letzte 
Instanz erfolgreich verklagt haben sollte.

> Da ich jedoch die Anlage installiert habe, frage ich mich, ob meine
> Privathaftpflicht (ich bin versichert) in diesem Fall haftet oder ob
> meine Mutter verantwortlich ist.

Du mußt auch beweisen, dass Du keinen Installationsfehler begangen 
hattest.

> Leider hat meine Mutter weder eine
> Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung noch eine Privathaftpflicht.

Also ist das alles noch zu machen und zu klären.

> Es wäre natürlich vorteilhaft, wenn meine Versicherung
> den Schaden übernehmen könnte.

Weiß nicht ob das geht oder zulässig wäre, wenn Du einen Vertrag mit 
Deiner Mutter über die Anlage machst. Da frage mal Deinen 
Versicherungsspezialisten. Bestehe aber auf eine finale schriftliche und 
unterschriebene Gesamtantwort, wenn das Ping-Pong zur Klärung am Ende 
sein sollte. Vielleicht muss das sogar als besondere vertragliche 
Vereinbarung in der Versicherungsurkunden aufgenommen werden.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Re D. schrieb:
> Oh Dieter, ließ doch noch mal, was eine Hausratversicherung ist.

Klaus schrieb:
> wie immer von Dingen, von denen er keine Ahnung hat.

Tja, Ihr habt den verlinkten Artikel nicht gelesen.
Aber das sind wie immmer Eure üblichen Posts.

von Klaus (feelfree)


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Dieter D. schrieb:
> Ihr habt den verlinkten Artikel nicht gelesen.

Stimmt, hatte ich nicht.
Da steht halt Müll, den Du ungeprüft wiederkäust.

von Michael W. (miks)


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Re D. schrieb:
> Oh Dieter, ließ doch noch mal, was eine Hausratversicherung ist.

Äähh - kleiner Tipp: es heißt lies (von lesen) und nicht ließ (von 
lassen)...

von Re D. (Gast)


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Michael W. schrieb:
> Äähh - kleiner Tipp: es heißt lies (von lesen) und nicht ließ (von
> lassen)...

Ja, er soll es lassen, weil er das Gelesene nicht versteht.

von Re D. (Gast)


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Klaus schrieb:
> Stimmt, hatte ich nicht.
> Da steht halt Müll, den Du ungeprüft wiederkäust.

Eigentlich steht es in Stiel richtig, die Hausrat zahlt für den Hausrat 
(wozu ggf. das Balkonkraftwerk gehört) und die Haftpflicht zu m zahlt 
für Haftungsfälle. Aber Dieter blickt es nicht. Ob die Hausrat für den 
Zeitwert eines Balkonkraftwerkes zahlt, ist irrelevant, weil das 
niemanden in den Ruin treibt.

von Re D. (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Deine Versicherung zahlt erst, wenn Deine Mutter Dich bis in die letzte
> Instanz erfolgreich verklagt haben sollte.

Ach Dieter, sich da liegst du falsch. Die Versicherung der Mutter könnte 
sich einen Regresspflichtigen jeder Zeit greifen, falls die Mutter mal 
eine Versicherung abschließen würde. Aber hoffentlich heißt der 
Vertreter nicht Dieter, dann hat sie im Fall der Fälle die falsche 
Versicherung.

von Klaus (feelfree)


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Re D. schrieb:
> die Hausrat zahlt für den Hausrat
> (wozu ggf. das Balkonkraftwerk gehört)

Ohne Gewähr:
Hausrat ist alles, was nicht fest mit der Wohnung verbunden ist.
Ein Trockner gehört dazu, eine Waschmaschine wegen 
Wasser/Abwasserabschluss schon nicht mehr.
Das BKW also auch nicht.

von H. H. (Gast)


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Klaus schrieb:
> Ohne Gewähr:
> Hausrat ist alles, was nicht fest mit der Wohnung verbunden ist.
> Ein Trockner gehört dazu, eine Waschmaschine wegen
> Wasser/Abwasserabschluss schon nicht mehr.
> Das BKW also auch nicht.

Gut, dass du "ohne Gewähr" geschrieben hast.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Klaus schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Ihr habt den verlinkten Artikel nicht gelesen.
>
> Stimmt, hatte ich nicht.
> Da steht halt Müll, den Du ungeprüft wiederkäust.

Wenn in den Artikeln mehr als das Wesentliche drin stehen würde, wären 
diese viel zu lang. Diese setzen auch voraus, das bei der HR es um die 
eigenen Sachen des Hausrates und damit verbundene Schäden am Gebäude im 
eigenen Bereich geht.

Zum Beispiel Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus 
und Naturgefahren.

Typische Schadensursachen für die HR sind Rohrbrüche und geplatzte 
Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Z.B. das Parkett des 
Gebäudes, Frostschäden an sanitären Anlagen, Vandalismus durch 
Einbrecher, die Fliesen abklopfen und auch Wände abbrechen, weil diese 
dort eingemauerte Wertsachen vermuten.

von Klaus (feelfree)


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Dieter D. schrieb:
> Vandalismus durch
> Einbrecher, die Fliesen abklopfen und auch Wände abbrechen, weil diese
> dort eingemauerte Wertsachen vermuten.

Ein echter Dieter, wie es im µc.net steht.

Mir ist nur nicht klar, ob es die Wirkung von nicht genommenen 
Medikamenten ist, wie es Hinz ja immer vermutet, oder doch eher eine 
bisher weitgehend unbekannte Wirkung einer halluzinogenen Droge.

von H. H. (Gast)


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Klaus schrieb:
> Mir ist nur nicht klar, ob es die Wirkung von nicht genommenen
> Medikamenten ist, wie es Hinz ja immer vermutet, oder doch eher eine
> bisher weitgehend unbekannte Wirkung einer halluzinogenen Droge.

Selbst DMT wirkt nicht so stark.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Re D. schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Deine Versicherung zahlt erst, wenn Deine Mutter Dich bis in die letzte
>> Instanz erfolgreich verklagt haben sollte.
> Ach Dieter, sich da liegst du falsch. Die Versicherung der Mutter könnte
> sich einen Regresspflichtigen jeder Zeit greifen, falls die Mutter mal
> eine Versicherung abschließen würde.

Da solltest Du noch mal den Post vom TO lesen.

Bei seiner Fragestellung ging es darum, wann er für Schäden aufkommen 
müsse, wenn seine Mutter keine Versicherung hätte und wurde so 
beantwortet.

Du nimmst aber den gegenteiligen Fall mit vorhandener Versicherung und 
begründest damit das ich falsch liegen würde. Tja, spiel nur weiter so.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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G. U. schrieb:
> Es heißt oft, dass Deutsche "überversichert" sind, und das stimmt auch –
> es gibt für jede Kleinigkeit eine Versicherung, die niemand wirklich
> braucht.

Das stimmt. Wichtig für Eigentumswohnungen sind allerdings:

- Wohngebäudeversicherung.
Sofern  diese nicht durch die Eigentümergemeinschaft für das gesamte 
Gebäude abgeschlossen wurde.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Sofern diese nicht durch die Eigentümergemeinschaft für das gesamte 
Gebäude abgeschlossen wurde.

- Hausratversicherung.
- Private Haftpflichtversicherung.
- Rechtsschutzversicherung.

von H. H. (Gast)


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Bist du eigentlich ausreichend krankenversichert?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Vielleicht solltet Ihr mal besser die Mittelchen, die Ihr hier häufiger 
nennt und empfiehlt, mal weglassen. Dann könnte es vielleicht Euch 
gelingen auf die Fragen des TO einzugehen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Aber es gibt bei der PV noch etwas zu beachten. Die dunklen Flächen 
heizen sich viel stärker als die vormals weißen oder hellgrauen Flächen 
auf. Daher gibt es auch Wohnblöcke, da sind deshalb Balkonsolaranlagen 
nicht möglich, weil diese zusätzliche aufsteigende warme Luft eine 
Benutzung der Balkone für alle darüber wohnenden unerträglich macht. Das 
trifft vor allem zu, wenn so umfangreich viele Flächen mit Zellen belegt 
werden sollen.

von Marcel V. (mavin)


Angehängte Dateien:

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Dieter D. schrieb:
> Vielleicht solltet Ihr mal besser die Mittelchen, die Ihr hier häufiger
> nennt und empfiehlt, mal weglassen.

Die können nicht anders! Hinz und Klaus müssen zwanghaft in regelmäßigen 
Abständen ihren Pillenvorrat vergleichen.

Das liegt bei den beiden im Blut.

von H. H. (Gast)


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Noch so ein Psychopath. Aber an Dieter reicht er nicht ran.

von Marcel V. (mavin)


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H. H. schrieb:
> Noch so ein Psychopath. Aber an Dieter reicht er nicht ran.

Danke! Das nehme ich mal als Kompliment auf.

😅

von Christian B. (luckyfu)


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Dieter D. schrieb:
> Daher gibt es auch Wohnblöcke, da sind deshalb Balkonsolaranlagen
> nicht möglich, weil diese zusätzliche aufsteigende warme Luft eine
> Benutzung der Balkone für alle darüber wohnenden unerträglich macht.

Ach, Dieter. Hast du eine einzige Quelle die dies belegt? Nur eine?
Nein? dann lass den Blödsinn. Auch wenn du meinst, du bist da was ganz 
Großem auf der Spur: vergiss es einfach.

Einbrecher, die die Fließen von der Wand klopfen, in welcher Welt lebst 
du eigentlich? Ich hatte zwar noch nie Kontakt zu Einbrechern (und das 
soll nach Möglichkeit auch so bleiben), aber in der Nachbarschaft kam 
das durchaus schon vor. Auch vom Hörensagen bekommt man ja einiges mit. 
Prinzipiell versuchen die, so schnell und unauffällig wie möglich 
soviele Wertsachen, derer Sie schnell habhaft werden können, zu greifen 
und sind dann wieder weg. Die kommen nicht mit einem Boschhammer um 
hinter Fliesen eingemauertes Geld zu suchen. Da werden die 
Standardverstecke durchsucht, Kopfkissen, Wäscheschrank, Küche... 
Nebenbei noch jedwedes Transportable Gerät, was sie bewältigen können 
mit eingesackt und gut. Dann sind die wieder weg.

Re D. schrieb:
> Oh Dieter, ließ doch noch mal, was eine Hausratversicherung ist.

Mein Versicherungsstrolch hat das mal so ausgedrückt: Die 
Hausratversicherung versichert alles, was herausfällt, wenn du das Haus 
umdrehst (Natürlich im übertragenen Sinne) während die 
Wohngebäudeversicherung das versichert, was eben gerade nicht 
herausfällt. Eine PV Anlage fällt also definitiv unter letzteres, 
esseidenn, die Paneele sind nur an die Brüstung des Balkons gehängt, 
dann ist es wohl eher die Hausrat die verantwortlich ist. Aber diese 
Frage würde ich mit dem Versicherer klären, denn die müssen im Zweifel 
ja dafür haften.

von Lu (oszi45)


Angehängte Dateien:

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WAS genau versichert wurde, steht im Kleingedruckten!
Frage ist eher, welcher Wechselrichter bei welcher Spannung schon 
anfängt zu arbeiten, um auch an schlechten Tagen noch etwas Ertrag zu 
haben.

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


Angehängte Dateien:

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Marcel V. schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Vielleicht solltet Ihr mal besser die Mittelchen, die Ihr hier häufiger
>> nennt und empfiehlt, mal weglassen.
>
> Die können nicht anders! Hinz und Klaus müssen zwanghaft in regelmäßigen
> Abständen ihren Pillenvorrat vergleichen.
>
> Das liegt bei den beiden im Blut.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Christian B. schrieb:
> Eine PV Anlage fällt also definitiv unter letzteres

Wie viel Ahnungslosigkeit muss es denn noch sein in diesem thread ??

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/#:~:text=Auch%20wenn%20sich%20das%20Balkonkraftwerk,befindet%2C%20gilt%20es%20als%20Hausrat.

von Klaus (feelfree)


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Michael B. schrieb:
> Christian B. schrieb:
>> Eine PV Anlage fällt also definitiv unter letzteres
>
> Wie viel Ahnungslosigkeit muss es denn noch sein in diesem thread ??
>
> 
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/#:~:text=Auch%20wenn%20sich%20das%20Balkonkraftwerk,befindet%2C%20gilt%20es%20als%20Hausrat.

Liest du auch was du verlinkst?

Balkonkraftwerke sind inzwischen auch bei vielen Immobilienbesitzern und 
Immobilienbesitzerinnen gefragt. Sind die Mini-Solaranlagen fest mit dem 
Gebäude oder Dach verbunden, sind sie in der Wohngebäudeversicherung 
mitversichert. Ausschlaggebend für den Umfang des Versicherungsschutzes 
ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden.

von Re D. (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Du nimmst aber den gegenteiligen Fall mit vorhandener Versicherung und
> begründest damit das ich falsch liegen würde. Tja, spiel nur weiter so.

Dieter, googel doch mal Konjunktiv. Und heute die Pillen schön nehmen. 
Wäre es nicht besser eine Tour mit der S-Bahn zu machen, bei ein paar 
Leuten die neusten und besten Informationen abzugreifen und dann noch 
beim Umweltstand zu helfen, statt hier das Forum zuzumüllen:

Dieter D. schrieb:
> Aber es gibt bei der PV noch etwas zu beachten. Die dunklen Flächen
> heizen sich viel stärker als die vormals weißen oder hellgrauen Flächen
> auf.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Christian B. schrieb:
> Mein Versicherungsstrolch hat das mal so ausgedrückt: Die
> Hausratversicherung versichert alles, was herausfällt, wenn du das Haus
> umdrehst (Natürlich im übertragenen Sinne) während die
> Wohngebäudeversicherung das versichert, was eben gerade nicht
> herausfällt. Eine PV Anlage fällt also definitiv unter letzteres,
> esseidenn, die Paneele sind nur an die Brüstung des Balkons gehängt,
> dann ist es wohl eher die Hausrat die verantwortlich ist.

Traf bei mir so zu bei einem Überspannungsschaden an der Telefonanlage. 
Der Fritze fragte, ob es eine fest montierte Anlage ist oder so eine 
rumstehende FritzBox.

In meinem Fall: festgeschraubt an der Kellerwand (wo das Kabel der 
Telekom reingeht), also Wohngebäudeversicherung. Achtung aber: es gibt 
verschiedene Policen, selbst bei ein und der gleichen 
Versicherungsgesellschaft. Die Wohngebäudeversicherung meiner Mutter 
deckte keine Überspannungsschäden ab.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rainer Z. schrieb:
> In meinem Fall:

Das deckt sich mit dem was ich in der Nachbarschaft mitbekam. Beim 
Blitzschlag waren bei allen Nachbarn die Router defekt. Zwölf Nachbarn 
und drei verschiedene Versicherungen, soweit bekannt, zahlten für den 
Ersatz.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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von H. H. (Gast)


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Die guten Spreewaldgurken! Es ist Erntezeit!

von Christian B. (luckyfu)


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Dieter D. schrieb:
> 
https://www.radiolausitz.de/beitrag/einbrecher-reissen-waende-und-decken-in-haus-in-goerlitz-ein-711054/

wunderbar, ein leerstehendes Haus. Das ist nun nichts neues, dass da 
zuerst Metalldiebe alle Rohre und Kabel aus der Wand reisen, denen sie 
habhaft werden können. Da das Gebäude leer stand, muss man vor 
Entdeckung auch nicht so viel Angst haben. Die haben das aber sicher 
nicht getan, um Wertgegenstände in Form von Wandtresoren o.ä. zu finden.

https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/einbrecher-reissen-tapeten-von-den-waenden-92989503.html
jo, und? Hat mein Sohn mit seinem Cousin in seinem Zimmer innerhalb von 
5 Minuten auch vollbracht. Vliestapeten lassen sich halt super leicht in 
ganzen Bahnen abziehen, wenn einmal der Anfang gemacht ist. Und das 
Ganze auch komplett lautlos, wie ich definitiv versichern kann.

Nur der 3. Fall könnte damit durchaus ähnlich gestellt werden. 1 Fall 
von 77819 Einbrüchen 2023...

von Re D. (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Zwölf Nachbarn und drei verschiedene Versicherungen, soweit bekannt,
> zahlten für den Ersatz.

Die Nachbarn und 3 Versicherungen haben für den Ersatz gezahlt? Also der 
Schaden wurde gleich mehrfach vergüten? Oder ist dem Märchenonkel mal 
wieder das gute Deutsch ausgegangen? Wann war der Vorfall? Ein paar 
Details unterstreichen die Glaubwürdigkeit.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Für die Wärmentwicklung ist das ganz einfach selbst möglich zu sehen. 
Einfach vor ein Haus stellen mit genügend Anlagen und mit einem CAT S61 
ansehen.
Aber ein Modell mit einer Fläche von 50x100cm mit mindestens 4 Etagen 
und 6 Wohnungsfronten Breite tut es auch.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Re D. schrieb:
> Die Nachbarn und 3 Versicherungen ...

Du darfst gerne glauben es wäre so wie Du es Dir vorstellst.

Gib mal bei der Suchmaschine ein paar ausgefallene Verstecke an, die 
nicht in den drei üblichen Artikeln stehen. Als Frage-Troll wird Dir da 
sicherlich vieles einfallen.

Heruntergerissene Ableger lassen sich finden, vergessene Katzen sogar 
auch.

von Re D. (Gast)


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Dieter D. schrieb:
> Gib mal bei der Suchmaschine ein paar ausgefallene Verstecke an, die
> nicht in den drei üblichen Artikeln stehen.

Muss man den Router verstecken, dass die Hausrat zahlt?

Dieter D. schrieb:
> Heruntergerissene Ableger lassen sich finden, vergessene Katzen sogar
> auch.

Jetzt wird es ganz konfus. Weißt du nicht mehr wo die Pillen sind?

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