Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Rechner von der Steuer absetzen


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von Kai D. (Firma: CAD- und CAE-Konstruktion) (robokai)


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Frage an die Selbständigen:

Seit 2022 gilt für Computer (Desktops ohne Monitor, keine Notebooks!) 
also auch CAD-Workstations bekanntlich eine regelmäßige Nutzungszeit von 
1 Jahr. (Schreiben des Finanzministeriums).

Durchforstet man die Seiten im Netz zur Interpretation des 
Sachverhaltes, kommen einige zu der Schlussfolgerung, dass der Computer 
damit in einer Summe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden kann, 
weil generell alles, was nicht über GWG und Afa abgesetzt werden muss 
oder eine Laufzeit von nicht länger als einem Jahr hat, so abgesetzt 
werden kanna, egal in welchem Monat es erworben wurde. Andere verweisen 
auf die Monatsabschreibung, d.h. ein Computer mit > 1000,- Netto, der im 
Oktober 2023 angeschafft wurde, muss mit 25% in 2023 und 75% in 2024 
angesetzt werden.

Welche Erfahrungen habt ihr mit eurem FA gemacht? Akzeptiert es die 
Vollabschreibung?

Hier kommentiert Haufe, dass ein PC, der in DEZ 2021 angeschafft wurde, 
komplett in 2021 abgeschrieben werden darf, auch wenn der Nettowert mit 
1200,- definitiv über der GWG-Grenze liegt.

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/geaenderte-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software_164_537792.html

von Oliver S. (oliverso)


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Machen, oder Steuerberater fragen.

Oliver

von Hmmm (hmmm)


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von Michael L. (nanu)


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Kai D. schrieb:

> Durchforstet man die Seiten im Netz zur Interpretation des
> Sachverhaltes, kommen einige zu der Schlussfolgerung, dass der Computer
> damit in einer Summe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden kann,

Warum muß man dazu das Netz durchforsten und nimmt nicht erstmal die 
Primärquellen des BMF, z.B.:

https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2023/C-Anhaenge/Anhang-01/V/anhang-1-V.html

von Kai D. (Firma: CAD- und CAE-Konstruktion) (robokai)


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Danke für die links! In dem einen ist es ja in der Tat ausdrücklich 
erwähnt, daß ich den vollständig abschreiben kann. Das fehlte in den 
bisher aufgefundenen links.

Dann mache ich mich doch mal ans Werk und bestelle meine Workstation. 
Das schöne ist, daß ich die Steuerersparnis dann auch direkt nach 
einigen Monaten wiederbekomme.

Interessant ist, daß das auch für Angestellte gilt (?) Dazu gibt es 
unten eine interessante Frage:

******************************************************************
Wie verhält es sich wenn ich für einen Computer die 12 monatige 
Abschreibung nutze und diesen dann nach der Abschreibungsfrist verkaufe? 
Muss der Erlös steuerlich erfasst werden? Es geht hier um einen 
Arbeitnehmer und der Verkauf erfolgt als Privatperson an privat.
******************************************************************

Als Antwort kam, dass man den Gewinn nicht versteuern muss. D.h. der 
Angestellte kann den PC kaufen, abschreiben und im Jan privat verkaufen, 
um  den Gewinn einzustreichen? Er spart sich ja in etwa 40% als 
Gutverdiener und zahlt damit nur 60%. Er kriegt ihn aber sicher zu 80% 
wieder los. Macht 20% Gewinn.

???

von J. S. (engineer) Benutzerseite


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Die Sache ist wieder mal typisch für das deutsche Steuersystem: 
Ambivalent geregelt und von den Beratern und Ämtern unterschiedlich 
interpretiert. Damit wird es erkärungsbedürftig, bedarf weiterer 
Kommentarbriefe und wie das Beispiel mit dem Angestellten zeigt, sogar 
zu offenkundigem Unsinn.

Wie im zitierten Q&A des BFM dargestellt, wird es in der Tat momentan 
möglich, den PC in voller Höhe abzuschreiben. Beim link zum Haufe ist 
das die erwähnte "Nichtbeanstandungsklausel". Mit der wird quasi die 
Vorgabe der anteiligen zeitlichen splittung, die ansonsten immer 
vorgenommen werden muss, unterlaufen. Wo da der Sinn liegt, manche 
geringwertigere Gegenstände über Jahre hinweg abzuschreiben, während 
ausgerechnet hochpreisige Computer jetzt komplett abgehen, kann wohl 
niemand erklären.

Das sind einfach unterschiedliche, zeitlich getrennte politische 
Entscheidungen, die da wirken und oft als Überbleibsel in den Gesetzen 
und unseren Steuerbüchern rumhängen und sich dann kollosal 
widersprechen. Deshalb haben wir den damals den steuererhöhenden 
Abschreibungspool mit 5 Jahren bekommen und kriegen ab und zu 
anderslautende Steuergeschenke zur Sofortabschreibung wie die 
Sonderabschreibungen auf Autos oder die hin- und herhüpfenden 
Mehrwertsteuersätze..

Auffallend ist, dass diese Geschenke immer in einem Wahljahr gemacht 
werden (die Computergeschichte = 1 Jahr ist von 2021 !) und die Folgen 
dann in die neue Legislaturperiode reinlappen wo sie zu geringeren 
Steuereinnahmen führen, was dann potenziell der nächsten REgierung 
angelastet wird.

von Udo S. (urschmitt)


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Einfach das zuständige Finanzamt anrufen oder eine Mail schreiben ist zu 
kompliziert?
Dann hätte man statt viel Spekulationen eine belastbare Aussage!

von J. S. (engineer) Benutzerseite


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Udo S. schrieb:
> Einfach das zuständige Finanzamt anrufen oder eine Mail schreiben ist zu
> kompliziert?
Klappt nicht. Die dürfen nichts sagen, weil es als Beratung angesehen 
wird. Bei der Abschreiberei geht es ja ausschließlich um 
Steuervermeidung. Jeder muss inviduell für sich sehen, was für ihn die 
beste Lösung ist.

Und dazu:

Kai D. schrieb:
> der
> Angestellte kann den PC kaufen, abschreiben und im Jan privat verkaufen,
> um  den Gewinn einzustreichen? Er spart sich ja in etwa 40% als
> Gutverdiener und zahlt damit nur 60%. Er kriegt ihn aber sicher zu 80%
> wieder los. Macht 20% Gewinn.
Das ist richtig, deshalb findet man ja auch immer mal wieder nagelneue 
Elektronikware, die kurz nach dem Kauf wieder vertickt wird und das 
nicht nur zu Weihnachten. Jetzt um Weihnachten herum ist es natürlich 
noch um so unauffälliger, Neuware zu verkaufen, weil es ein ungewolltes 
Geschenk sein könnte.

Man muss aber als Käufer aufpassen, weil man von dem VK keine Garantie 
und auch keinen Service bekommt und die sind ja im Verkaufspreis eines 
Händlers bei solchen Geräten inbegriffen. Daher ist es fraglich, ob man 
da so viel bekommt.

Auch für den VK wird sich das kaum lohnen: Die 20% sind bei einem 2000 
Euro-Computer gerade 400,- (wenn du überhaupt 80% nach 1 Jahr bekommst) 
und dafür musst du zweimal zur Post, Auspacken, Einpacken und hast das 
Risiko an einen faulen Käufer zu kommen.

von Hmmm (hmmm)


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Kai D. schrieb:
> D.h. der Angestellte kann den PC kaufen, abschreiben und im Jan privat
> verkaufen, um  den Gewinn einzustreichen?

Die Nichtbeanstandungsklausel gilt für die Abschreibung und ändert 
nichts an der Nutzungsdauer von 12 Monaten.

Kai D. schrieb:
> Er kriegt ihn aber sicher zu 80% wieder los.

Würdest Du für 20% Ersparnis bei einer Privatperson ohne Gewährleistung 
kaufen? Ich nicht.

von Kai D. (Firma: CAD- und CAE-Konstruktion) (robokai)


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Hmmm schrieb:
> Die Nichtbeanstandungsklausel gilt für die Abschreibung
Ja und sie steht diametral den Abschreibungsvorschriften für andere 
Güter entgegen.

> und ändert nichts an der Nutzungsdauer von 12 Monaten.
wurde nirgends gesagt (?)

Hmmm schrieb:
> Würdest Du für 20% Ersparnis bei einer Privatperson ohne Gewährleistung
> kaufen? Ich nicht.

Wenn ich den Rechner testen kann, warum nicht?

So eine Workstation kostet 3.000,- und mehr. Da sind 25% sogar noch gut.

J. S. schrieb:
> Abschreibungspool mit 5 Jahren bekommen und kriegen ab und zu
> anderslautende Steuergeschenke zur Sofortabschreibung wie die
> Sonderabschreibungen
Das ist für uns EUR-Selbständige einfach nur eine Qual und Mehraufwand, 
der zu nichts anderem führt, als zu Ärger und Aufwand bei der Steuer und 
am Ende nur Steuerberater ernährt.

von Hmmm (hmmm)


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Kai D. schrieb:
>> und ändert nichts an der Nutzungsdauer von 12 Monaten.
> wurde nirgends gesagt (?)

Du sprachst davon, ihn "im Jan" (womit wohl Januar gemeint sein sollte) 
wieder zu verkaufen, und das wäre eben vor Ende der Nutzungsdauer.

Dass Dein im November angeschaffter PC in diesem Jahr voll abgeschrieben 
werden kann, ändert nichts daran, dass die angenommene Nutzungsdauer bei 
einem Jahr ab dem Anschaffungszeitpunkt liegt.

Kai D. schrieb:
> So eine Workstation kostet 3.000,- und mehr.

Gerade dann wäre mir wichtig, dass ich Gewährleistung bekomme.

Aber Du scheinst ja generell etwas schwäbisch veranlagt zu sein, sonst 
würdest Du einfach Deinen Steuerberater fragen.

Kai D. schrieb:
> keine Notebooks!

Das ist übrigens Quatsch.

von Oliver S. (oliverso)


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Kai D. schrieb:
> Interessant ist, daß das auch für Angestellte gilt (?)

Was nichts daran ändert, daß das Finanzamt bei Angestellten nur selten 
einen Privat-PC zu 100% als Werbungskosten anerkennt. Und schon ist dein 
Steuersparmodell Makulatur.

Oliver

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Hmmm schrieb:
> würdest Du einfach Deinen Steuerberater fragen.
Der fragt im Zweifelsfall nämlich auch den Elektriker, wie seine hippe 
Deckenlampe anzuschließen ist. Und nicht seine Steuerberaterkollegen. 
auch wenn die sicher den einen oder anderen völlig unverbindlichen Tipp 
geben könnten.

Kai D. schrieb:
> So eine Workstation kostet 3.000,- und mehr. Da sind 25% sogar noch gut.
Da sollten sich die 70€ für eine halbe Stunde Beratung dann schnell 
rechnen.

von Oliver S. (oliverso)


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Hmmm schrieb:
> Dass Dein im November angeschaffter PC in diesem Jahr voll abgeschrieben
> werden kann, ändert nichts daran, dass die angenommene Nutzungsdauer bei
> einem Jahr ab dem Anschaffungszeitpunkt liegt.

Da man als Privatmensch kein Anlagenregister pflegen muß, fällt ein 
vorzeitiger Verkauf niemandem auf. Man sollte nur innerhalb des 
Einjahreszeitraums keinen weiteren Computer kaufen und steuerlich 
geltend machen.

Oliver

von Rudi R. (rudi_r)


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Ich habe mir im Sommer 2023 einen Desktop (ohne Peripherie) für 700 bis 
800 € geholt. Ist schon etwas leistungsfähiger. Ich habe es komplett 
abgesetzt.

von J. S. (engineer) Benutzerseite


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Rudi R. schrieb:
> Ich habe mir im Sommer 2023 einen Desktop (ohne Peripherie) für 700 bis
> 800 € geholt. Ist schon etwas leistungsfähiger. Ich habe es komplett
> abgesetzt.

Privarpersonen dürfen das in der Tat seit einigen Jahren, weil sie den 
für die Kommunikation mit Ämtern (nicht zuletzt mit dem FA) brauchen.

Allerdings gilt das nur für solche preiswerten Kisten und nicht für 
Gaming-PCs.

von (prx) A. K. (prx)


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Wenn man einen PC sofort voll absetzen kann, wird die Steuererklärung 
zwar einfacher - aber ist das wirklich immer sinnvoll? Eine Verteilung 
auf mehrere Jahre kann je nach Finanzlage auch sinnvoller sein. 
Besonders wenn teuer.

von (prx) A. K. (prx)


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Oliver S. schrieb:
> Man sollte nur innerhalb des
> Einjahreszeitraums keinen weiteren Computer kaufen und steuerlich
> geltend machen.

Oder den Verkaufserlös steuerlich als Einnahme verbuchen.

: Bearbeitet durch User
von Kai D. (Firma: CAD- und CAE-Konstruktion) (robokai)


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(prx) A. K. schrieb:
> Oder den Verkaufserlös steuerlich als Einnahme verbuchen.
Ein Privatmann hat keine Kauferlöse und Einnahmen, die er "verbuchen" 
kann.

Wenn er es als privaten Veräußerungsgewinn deklarieren würde, wäre 
evident warum er das Geschäft gemacht hat. Der "Gewinn" liegt ja dadurch 
vor, dass das FA ausgetrickst wurde, indem man ein PC als abgenutzt 
abgeschrieben wird, obwohl er weggegangen ist.

Wenn du das machst, schickt dir der Finanzbeamte die Männer mit dem 
weißen Kittel vorbei, um dich einzulagern, weil nie niemand nirgendwo 
sowas dämliches macht. Auch wenn der PC verkauft wird, lässt jeder 
normale Mensch den PC so lange in den Büchern, bis er richtig alt ist 
und offiziell auf den Schrott kommt.

Außerdem nutzt man ihn ja auch so lange, wenn man ihn behält - obwohl er 
abgeschrieben ist: Die HW hält oft länger als 3 Jahre. Deshalb kaufe ich 
auch keine kleinen PCs, sondern richtig ordentliche Maschinen, die man 
später noch nutzen kann, weil sie richtig Power haben und man 
zusätzliche Festplatten einstecken kann.

von Oliver S. (oliverso)


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J. S. schrieb:
> Privarpersonen dürfen das in der Tat seit einigen Jahren, weil sie den
> für die Kommunikation mit Ämtern (nicht zuletzt mit dem FA) brauchen.

Privatpersonen durften das schon immer, wenn es auch eine beruflich 
veranlasste Nutzung gab.
Aber trotzdem wird auch heute ein Finanzbeamter, der eine 
Steuererklärung händisch prüft, keine 100% anerkennen. Da aber nicht 
alle Erklärungen komplett geprüft werden, klappt es halt auch mal mit 
100%. Das ist dann aber Glück.

Oliver

von Kai D. (Firma: CAD- und CAE-Konstruktion) (robokai)


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Oliver S. schrieb:
> Privatpersonen durften das schon immer, wenn es auch eine beruflich
> veranlasste Nutzung gab.

Aber sicher nur den geringen Anteil der beruflichen Nutzung.

Die Workstation ist inzwischen bestellt:
Beitrag "Re: Nur Positives !"

von J. S. (engineer) Benutzerseite


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(prx) A. K. schrieb:
> ist das wirklich immer sinnvoll? Eine Verteilung auf mehrere Jahre
> kann je nach Finanzlage auch sinnvoller sein.
Sicher, allerdings wirkt das nur, wenn man nicht über dem Anschlag des 
Steuertarifs ist und das Verteilen zu insgesamt weniger Einkommen in 
allen Jahren führt. Hast du ausreichend verdient und bis oberhalb, ist 
es egal, es sei denn die Steuern werden erhöht. Da die in 2024 z.B. 
gegenüber 2023 gesenkt wurden, ist das auch passé.

Mit dem Abschreiben hat man nur mehr Aufwand und gibt dem FA ein 
zinsloses Darlehen.

>Besonders wenn teuer.
Genau. Jeder Tausender den man sofort wieder bekommt, erzielt momentan 
80 Euro in 2 Jahren an Zinsen.

Oliver S. schrieb:
> wird auch heute ein Finanzbeamter, der eine
> Steuererklärung händisch prüft, keine 100% anerkennen.
Meine wurden schon zu Angestelltenzeiten mehrfach händisch geprüft und 
der PC ging immer 100% durch. Schon als Ausbildungsmittel für den Beruf. 
Alle, die im Internet oder irgendwie sonst im Bereich IT tätig sein, 
können den definitiv 100% absetzen, wenn es ein Büro-PC ist. Influencer 
setzen sogar gerne 2 PCs ab, weil einer zum Posen ein reines 
Arbeitsmittel ist und der andere zum Verifizieren des Angebots und eben 
der Finanzgeschichten gebraucht wird.

Wenn du natürlich beruflich nichts damit zu tun hast, weil du z.B. in 
der Verwaltung sitzt und einen PC im Büro hast, privat aber einen dicken 
Zocker-PC benutzt, wird es schwer. Wahrscheinlich können FA-Beamte ihren 
privaten PC nicht absetzen :-)

von Rudi R. (rudi_r)


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(prx) A. K. schrieb:
> Wenn man einen PC sofort voll absetzen kann, wird die Steuererklärung
> zwar einfacher - aber ist das wirklich immer sinnvoll? Eine Verteilung
> auf mehrere Jahre kann je nach Finanzlage auch sinnvoller sein.
> Besonders wenn teuer.

Ich habe lieber sofort das Geld und nicht gestreckt und später. Grund: 
Ich kann dann mit dem Geld arbeiten, z. B. in Aktien investieren. 
Eigentlich kann man nichts falsch machen, wenn man es sofort verrechnet. 
Ich bezweifle, dass Werbungskosten, die zu keiner Rückzahlung führen, 
einfach so verfallen, weil man nicht genug Steuern gezahlt hat. Was ist 
denn die Empfehlung für Studis? Verlustvorträge machen und beim Einstieg 
in den Beruf zehrt man dann davon.

Es gibt natürlich den Fall, wenn man satte Gehaltserhöhungen erwartet. 
Denn die Werbungskosten führen zu Rückzahlungen von Maximal Höhe der 
Werbungskosten * Grenzsteuersatz. Dann lohnt sich Abschreiben über 
mehrere Jahre. Aber wie viel ist das? Angenommen, man springt von 25 % 
auf 30 % Grenzsteuersatz. 5 % mehr von 1000 € sind dann 50 €. Dafür aber 
länger warten? Oder ist meine Gedanke hinsichtlich der Steuer falsch?

: Bearbeitet durch User
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