Frage an die Selbständigen: Seit 2022 gilt für Computer (Desktops ohne Monitor, keine Notebooks!) also auch CAD-Workstations bekanntlich eine regelmäßige Nutzungszeit von 1 Jahr. (Schreiben des Finanzministeriums). Durchforstet man die Seiten im Netz zur Interpretation des Sachverhaltes, kommen einige zu der Schlussfolgerung, dass der Computer damit in einer Summe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden kann, weil generell alles, was nicht über GWG und Afa abgesetzt werden muss oder eine Laufzeit von nicht länger als einem Jahr hat, so abgesetzt werden kanna, egal in welchem Monat es erworben wurde. Andere verweisen auf die Monatsabschreibung, d.h. ein Computer mit > 1000,- Netto, der im Oktober 2023 angeschafft wurde, muss mit 25% in 2023 und 75% in 2024 angesetzt werden. Welche Erfahrungen habt ihr mit eurem FA gemacht? Akzeptiert es die Vollabschreibung? Hier kommentiert Haufe, dass ein PC, der in DEZ 2021 angeschafft wurde, komplett in 2021 abgeschrieben werden darf, auch wenn der Nettowert mit 1200,- definitiv über der GWG-Grenze liegt. https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/geaenderte-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software_164_537792.html
Kai D. schrieb: > Akzeptiert es die Vollabschreibung? https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/sofortabschreibung-fuer-pcs-und-notebooks-bmf-beantwortet-fragen/
Kai D. schrieb: > Durchforstet man die Seiten im Netz zur Interpretation des > Sachverhaltes, kommen einige zu der Schlussfolgerung, dass der Computer > damit in einer Summe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden kann, Warum muß man dazu das Netz durchforsten und nimmt nicht erstmal die Primärquellen des BMF, z.B.: https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2023/C-Anhaenge/Anhang-01/V/anhang-1-V.html
Danke für die links! In dem einen ist es ja in der Tat ausdrücklich erwähnt, daß ich den vollständig abschreiben kann. Das fehlte in den bisher aufgefundenen links. Dann mache ich mich doch mal ans Werk und bestelle meine Workstation. Das schöne ist, daß ich die Steuerersparnis dann auch direkt nach einigen Monaten wiederbekomme. Interessant ist, daß das auch für Angestellte gilt (?) Dazu gibt es unten eine interessante Frage: ****************************************************************** Wie verhält es sich wenn ich für einen Computer die 12 monatige Abschreibung nutze und diesen dann nach der Abschreibungsfrist verkaufe? Muss der Erlös steuerlich erfasst werden? Es geht hier um einen Arbeitnehmer und der Verkauf erfolgt als Privatperson an privat. ****************************************************************** Als Antwort kam, dass man den Gewinn nicht versteuern muss. D.h. der Angestellte kann den PC kaufen, abschreiben und im Jan privat verkaufen, um den Gewinn einzustreichen? Er spart sich ja in etwa 40% als Gutverdiener und zahlt damit nur 60%. Er kriegt ihn aber sicher zu 80% wieder los. Macht 20% Gewinn. ???
Die Sache ist wieder mal typisch für das deutsche Steuersystem: Ambivalent geregelt und von den Beratern und Ämtern unterschiedlich interpretiert. Damit wird es erkärungsbedürftig, bedarf weiterer Kommentarbriefe und wie das Beispiel mit dem Angestellten zeigt, sogar zu offenkundigem Unsinn. Wie im zitierten Q&A des BFM dargestellt, wird es in der Tat momentan möglich, den PC in voller Höhe abzuschreiben. Beim link zum Haufe ist das die erwähnte "Nichtbeanstandungsklausel". Mit der wird quasi die Vorgabe der anteiligen zeitlichen splittung, die ansonsten immer vorgenommen werden muss, unterlaufen. Wo da der Sinn liegt, manche geringwertigere Gegenstände über Jahre hinweg abzuschreiben, während ausgerechnet hochpreisige Computer jetzt komplett abgehen, kann wohl niemand erklären. Das sind einfach unterschiedliche, zeitlich getrennte politische Entscheidungen, die da wirken und oft als Überbleibsel in den Gesetzen und unseren Steuerbüchern rumhängen und sich dann kollosal widersprechen. Deshalb haben wir den damals den steuererhöhenden Abschreibungspool mit 5 Jahren bekommen und kriegen ab und zu anderslautende Steuergeschenke zur Sofortabschreibung wie die Sonderabschreibungen auf Autos oder die hin- und herhüpfenden Mehrwertsteuersätze.. Auffallend ist, dass diese Geschenke immer in einem Wahljahr gemacht werden (die Computergeschichte = 1 Jahr ist von 2021 !) und die Folgen dann in die neue Legislaturperiode reinlappen wo sie zu geringeren Steuereinnahmen führen, was dann potenziell der nächsten REgierung angelastet wird.
Einfach das zuständige Finanzamt anrufen oder eine Mail schreiben ist zu kompliziert? Dann hätte man statt viel Spekulationen eine belastbare Aussage!
Udo S. schrieb: > Einfach das zuständige Finanzamt anrufen oder eine Mail schreiben ist zu > kompliziert? Klappt nicht. Die dürfen nichts sagen, weil es als Beratung angesehen wird. Bei der Abschreiberei geht es ja ausschließlich um Steuervermeidung. Jeder muss inviduell für sich sehen, was für ihn die beste Lösung ist. Und dazu: Kai D. schrieb: > der > Angestellte kann den PC kaufen, abschreiben und im Jan privat verkaufen, > um den Gewinn einzustreichen? Er spart sich ja in etwa 40% als > Gutverdiener und zahlt damit nur 60%. Er kriegt ihn aber sicher zu 80% > wieder los. Macht 20% Gewinn. Das ist richtig, deshalb findet man ja auch immer mal wieder nagelneue Elektronikware, die kurz nach dem Kauf wieder vertickt wird und das nicht nur zu Weihnachten. Jetzt um Weihnachten herum ist es natürlich noch um so unauffälliger, Neuware zu verkaufen, weil es ein ungewolltes Geschenk sein könnte. Man muss aber als Käufer aufpassen, weil man von dem VK keine Garantie und auch keinen Service bekommt und die sind ja im Verkaufspreis eines Händlers bei solchen Geräten inbegriffen. Daher ist es fraglich, ob man da so viel bekommt. Auch für den VK wird sich das kaum lohnen: Die 20% sind bei einem 2000 Euro-Computer gerade 400,- (wenn du überhaupt 80% nach 1 Jahr bekommst) und dafür musst du zweimal zur Post, Auspacken, Einpacken und hast das Risiko an einen faulen Käufer zu kommen.
Kai D. schrieb: > D.h. der Angestellte kann den PC kaufen, abschreiben und im Jan privat > verkaufen, um den Gewinn einzustreichen? Die Nichtbeanstandungsklausel gilt für die Abschreibung und ändert nichts an der Nutzungsdauer von 12 Monaten. Kai D. schrieb: > Er kriegt ihn aber sicher zu 80% wieder los. Würdest Du für 20% Ersparnis bei einer Privatperson ohne Gewährleistung kaufen? Ich nicht.
Hmmm schrieb: > Die Nichtbeanstandungsklausel gilt für die Abschreibung Ja und sie steht diametral den Abschreibungsvorschriften für andere Güter entgegen. > und ändert nichts an der Nutzungsdauer von 12 Monaten. wurde nirgends gesagt (?) Hmmm schrieb: > Würdest Du für 20% Ersparnis bei einer Privatperson ohne Gewährleistung > kaufen? Ich nicht. Wenn ich den Rechner testen kann, warum nicht? So eine Workstation kostet 3.000,- und mehr. Da sind 25% sogar noch gut. J. S. schrieb: > Abschreibungspool mit 5 Jahren bekommen und kriegen ab und zu > anderslautende Steuergeschenke zur Sofortabschreibung wie die > Sonderabschreibungen Das ist für uns EUR-Selbständige einfach nur eine Qual und Mehraufwand, der zu nichts anderem führt, als zu Ärger und Aufwand bei der Steuer und am Ende nur Steuerberater ernährt.
Kai D. schrieb: >> und ändert nichts an der Nutzungsdauer von 12 Monaten. > wurde nirgends gesagt (?) Du sprachst davon, ihn "im Jan" (womit wohl Januar gemeint sein sollte) wieder zu verkaufen, und das wäre eben vor Ende der Nutzungsdauer. Dass Dein im November angeschaffter PC in diesem Jahr voll abgeschrieben werden kann, ändert nichts daran, dass die angenommene Nutzungsdauer bei einem Jahr ab dem Anschaffungszeitpunkt liegt. Kai D. schrieb: > So eine Workstation kostet 3.000,- und mehr. Gerade dann wäre mir wichtig, dass ich Gewährleistung bekomme. Aber Du scheinst ja generell etwas schwäbisch veranlagt zu sein, sonst würdest Du einfach Deinen Steuerberater fragen. Kai D. schrieb: > keine Notebooks! Das ist übrigens Quatsch.
Kai D. schrieb: > Interessant ist, daß das auch für Angestellte gilt (?) Was nichts daran ändert, daß das Finanzamt bei Angestellten nur selten einen Privat-PC zu 100% als Werbungskosten anerkennt. Und schon ist dein Steuersparmodell Makulatur. Oliver
Hmmm schrieb: > würdest Du einfach Deinen Steuerberater fragen. Der fragt im Zweifelsfall nämlich auch den Elektriker, wie seine hippe Deckenlampe anzuschließen ist. Und nicht seine Steuerberaterkollegen. auch wenn die sicher den einen oder anderen völlig unverbindlichen Tipp geben könnten. Kai D. schrieb: > So eine Workstation kostet 3.000,- und mehr. Da sind 25% sogar noch gut. Da sollten sich die 70€ für eine halbe Stunde Beratung dann schnell rechnen.
Hmmm schrieb: > Dass Dein im November angeschaffter PC in diesem Jahr voll abgeschrieben > werden kann, ändert nichts daran, dass die angenommene Nutzungsdauer bei > einem Jahr ab dem Anschaffungszeitpunkt liegt. Da man als Privatmensch kein Anlagenregister pflegen muß, fällt ein vorzeitiger Verkauf niemandem auf. Man sollte nur innerhalb des Einjahreszeitraums keinen weiteren Computer kaufen und steuerlich geltend machen. Oliver
Ich habe mir im Sommer 2023 einen Desktop (ohne Peripherie) für 700 bis 800 € geholt. Ist schon etwas leistungsfähiger. Ich habe es komplett abgesetzt.
Rudi R. schrieb: > Ich habe mir im Sommer 2023 einen Desktop (ohne Peripherie) für 700 bis > 800 € geholt. Ist schon etwas leistungsfähiger. Ich habe es komplett > abgesetzt. Privarpersonen dürfen das in der Tat seit einigen Jahren, weil sie den für die Kommunikation mit Ämtern (nicht zuletzt mit dem FA) brauchen. Allerdings gilt das nur für solche preiswerten Kisten und nicht für Gaming-PCs.
Wenn man einen PC sofort voll absetzen kann, wird die Steuererklärung zwar einfacher - aber ist das wirklich immer sinnvoll? Eine Verteilung auf mehrere Jahre kann je nach Finanzlage auch sinnvoller sein. Besonders wenn teuer.
Oliver S. schrieb: > Man sollte nur innerhalb des > Einjahreszeitraums keinen weiteren Computer kaufen und steuerlich > geltend machen. Oder den Verkaufserlös steuerlich als Einnahme verbuchen.
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(prx) A. K. schrieb: > Oder den Verkaufserlös steuerlich als Einnahme verbuchen. Ein Privatmann hat keine Kauferlöse und Einnahmen, die er "verbuchen" kann. Wenn er es als privaten Veräußerungsgewinn deklarieren würde, wäre evident warum er das Geschäft gemacht hat. Der "Gewinn" liegt ja dadurch vor, dass das FA ausgetrickst wurde, indem man ein PC als abgenutzt abgeschrieben wird, obwohl er weggegangen ist. Wenn du das machst, schickt dir der Finanzbeamte die Männer mit dem weißen Kittel vorbei, um dich einzulagern, weil nie niemand nirgendwo sowas dämliches macht. Auch wenn der PC verkauft wird, lässt jeder normale Mensch den PC so lange in den Büchern, bis er richtig alt ist und offiziell auf den Schrott kommt. Außerdem nutzt man ihn ja auch so lange, wenn man ihn behält - obwohl er abgeschrieben ist: Die HW hält oft länger als 3 Jahre. Deshalb kaufe ich auch keine kleinen PCs, sondern richtig ordentliche Maschinen, die man später noch nutzen kann, weil sie richtig Power haben und man zusätzliche Festplatten einstecken kann.
J. S. schrieb: > Privarpersonen dürfen das in der Tat seit einigen Jahren, weil sie den > für die Kommunikation mit Ämtern (nicht zuletzt mit dem FA) brauchen. Privatpersonen durften das schon immer, wenn es auch eine beruflich veranlasste Nutzung gab. Aber trotzdem wird auch heute ein Finanzbeamter, der eine Steuererklärung händisch prüft, keine 100% anerkennen. Da aber nicht alle Erklärungen komplett geprüft werden, klappt es halt auch mal mit 100%. Das ist dann aber Glück. Oliver
Oliver S. schrieb: > Privatpersonen durften das schon immer, wenn es auch eine beruflich > veranlasste Nutzung gab. Aber sicher nur den geringen Anteil der beruflichen Nutzung. Die Workstation ist inzwischen bestellt: Beitrag "Re: Nur Positives !"
(prx) A. K. schrieb: > ist das wirklich immer sinnvoll? Eine Verteilung auf mehrere Jahre > kann je nach Finanzlage auch sinnvoller sein. Sicher, allerdings wirkt das nur, wenn man nicht über dem Anschlag des Steuertarifs ist und das Verteilen zu insgesamt weniger Einkommen in allen Jahren führt. Hast du ausreichend verdient und bis oberhalb, ist es egal, es sei denn die Steuern werden erhöht. Da die in 2024 z.B. gegenüber 2023 gesenkt wurden, ist das auch passé. Mit dem Abschreiben hat man nur mehr Aufwand und gibt dem FA ein zinsloses Darlehen. >Besonders wenn teuer. Genau. Jeder Tausender den man sofort wieder bekommt, erzielt momentan 80 Euro in 2 Jahren an Zinsen. Oliver S. schrieb: > wird auch heute ein Finanzbeamter, der eine > Steuererklärung händisch prüft, keine 100% anerkennen. Meine wurden schon zu Angestelltenzeiten mehrfach händisch geprüft und der PC ging immer 100% durch. Schon als Ausbildungsmittel für den Beruf. Alle, die im Internet oder irgendwie sonst im Bereich IT tätig sein, können den definitiv 100% absetzen, wenn es ein Büro-PC ist. Influencer setzen sogar gerne 2 PCs ab, weil einer zum Posen ein reines Arbeitsmittel ist und der andere zum Verifizieren des Angebots und eben der Finanzgeschichten gebraucht wird. Wenn du natürlich beruflich nichts damit zu tun hast, weil du z.B. in der Verwaltung sitzt und einen PC im Büro hast, privat aber einen dicken Zocker-PC benutzt, wird es schwer. Wahrscheinlich können FA-Beamte ihren privaten PC nicht absetzen :-)
(prx) A. K. schrieb: > Wenn man einen PC sofort voll absetzen kann, wird die Steuererklärung > zwar einfacher - aber ist das wirklich immer sinnvoll? Eine Verteilung > auf mehrere Jahre kann je nach Finanzlage auch sinnvoller sein. > Besonders wenn teuer. Ich habe lieber sofort das Geld und nicht gestreckt und später. Grund: Ich kann dann mit dem Geld arbeiten, z. B. in Aktien investieren. Eigentlich kann man nichts falsch machen, wenn man es sofort verrechnet. Ich bezweifle, dass Werbungskosten, die zu keiner Rückzahlung führen, einfach so verfallen, weil man nicht genug Steuern gezahlt hat. Was ist denn die Empfehlung für Studis? Verlustvorträge machen und beim Einstieg in den Beruf zehrt man dann davon. Es gibt natürlich den Fall, wenn man satte Gehaltserhöhungen erwartet. Denn die Werbungskosten führen zu Rückzahlungen von Maximal Höhe der Werbungskosten * Grenzsteuersatz. Dann lohnt sich Abschreiben über mehrere Jahre. Aber wie viel ist das? Angenommen, man springt von 25 % auf 30 % Grenzsteuersatz. 5 % mehr von 1000 € sind dann 50 €. Dafür aber länger warten? Oder ist meine Gedanke hinsichtlich der Steuer falsch?
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