Hallo Guten Tag, ein eBay-Verkäufer hat einem Bekannten ein 990FX Mainboard gebraucht verkauft (mit PayPal bezahlt), leider ist das Board schon in der eBay-Beschreibung auf einfache Luftpolsterfolie (Nicht-ESD) gelagert worden (siehe Bild). In dieser Folie wurde es auch versandt. Des weiteren fanden wir auf der Rückseite des Mainboards Kurzschlüsse und Unterbrechungen durch Werkzeug oder etwas anderes. Möglicherweise weil die schwere Grafikkarte (war dabei) im Paket rumgeflogen ist. Jetzt will der Verkäufer partout die Ware nicht zurücknehmen, Fall in eBay wurde schon geöffnet, Rückversandetikett wurde gedruckt, Ware ist auf dem Weg zum Verkäufer. Nun hat mein Bekannter (unberechtigt) Sorgen das er sein Geld nicht zurückbekommt (Lach). Hier seine Verkäufe: https://www.ebay.de/sch/i.html?LH_Complete=1&LH_Sold=1&_fss=1&_saslop=1&_sasl=roprud-93 Was sagt ihr dazu ?
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Michael K. schrieb: > ..leider ist das Board schon in der eBay-Beschreibung auf einfache > Luftpolsterfolie (Nicht-ESD) gelagert > worden (siehe Bild). In dieser Folie wurde es auch versandt. > Was sagt ihr dazu ? Weshalb hat er es dann gekauft? Und welche Antwort erwartest Du hier. Das Problem muss dein Bekannter ausfechten.
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Hallo, nur die Antwort das man ein Mainboard nicht in Luftpolsterfolie verschickt. PS: Ich weiß es nicht warum es trotzdem gekauft wurde.
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> 990FX
Alter Schrott.
Die Diskussion ist die Bits&Bytes nicht wert, mit denen sie geführt
wird.
Hallo, nur zur Info der Verkäufer des Boards verkauft noch viel ältere Hardware. 486er und 386er z.B. Und Leute haben das gekauft. Ich kaufe dort nichts, wieso auch ?
Michael K. schrieb: > nur die Antwort das man ein Mainboard nicht in Luftpolsterfolie > verschickt. Derart alter, kaputter Schrott? Ist die Luftpolster-Folie nicht wert, deren Gewicht kriegt man eh nicht gezahlt. (Genau wie das Gewicht der Wasserkühler-Blöcke auf dem Board) Alles rein in den Karton, und wenn genug Gewicht zusammengekommen ist, ab zum Verwerter damit. (Screenshot von https://www.comet-trade.de/preise_e.htm) Michael K. schrieb: > 486er und 386er z.B. Damals war noch mehr Gold auf dem Mainboard, für die gibt's 8€/kg.
"Privatverkauf ohne jegliche Gewährleistung." bedeutet eben nicht, das man Fehler verschweigen, oder gar sorglos beim Versenden damit umgehen darf. Die Beschädigungen hätte er nennen müssen und ggf ein Foto davon bereitstellen. Andernfalls war die Verpackung ungenügend und er ist zum Ersatz verpflichtet. Sonst könnte er ja auch Steine in das Paket legen. Ach ja, Luftpolsterfolie ist das falsche Material. Es gibt davon auch eine rosafarbene. Die ist ESD gerecht.
Michael K. schrieb: > Jetzt will der Verkäufer partout die Ware nicht zurücknehmen, Das ist ein Privatverkäufer. Was erwartest Du?
Εrnst B. schrieb: > Derart alter, kaputter Schrott? > Ist die Luftpolster-Folie nicht wert, deren Gewicht kriegt man eh nicht > gezahlt. Schau Dir mal die verkauften(!) Artikel des besagten Verkäufers an. Bemerkenswert was man für den "alten Schrott" mittlerweile bekommt. Ich habe alte PCs nie als aufhebenswert angesehen (im Gegensatz zu Workstations und Heimcomputern), aber mittlerweile werden auch 486er und Pentiums zu "Retro-Preisen" gehandelt.
Ich habe vor einigen Jahren mit allen möglichen "weissen" Folien mit einem ESD-Tester geprüft und keine gefunden, die nicht auch ableitend gewesen wäre. Heisst natürlich nicht, dass ungeeignete Folien doch vorkommen. Also: Pink ist Pflicht. Es gibt auch schwarze und blaue. Soul E. schrieb: > Ich > habe alte PCs nie als aufhebenswert angesehen (im Gegensatz zu > Workstations und Heimcomputern), aber mittlerweile werden auch 486er und > Pentiums zu "Retro-Preisen" gehandelt. Es gibt halt eine gewisse Fraktion, die noch auf ISA-Slots steht.
Soul E. schrieb: > Schau Dir mal die verkauften(!) Artikel des besagten Verkäufers an. > Bemerkenswert was man für den "alten Schrott" mittlerweile bekommt. Ich > habe alte PCs nie als aufhebenswert angesehen (im Gegensatz zu > Workstations und Heimcomputern), aber mittlerweile werden auch 486er und > Pentiums zu "Retro-Preisen" gehandelt. Ja, ist schon erstaunlich. Ich hab das ganze Zeug schon vor vielen Jahren zum Elektroschrott gebracht. Wer hätte gedacht, dass sogar solche Massenartikel mal einen gewissen Retro-Wert erzielen können? Harald K. schrieb: > Michael K. schrieb: >> Jetzt will der Verkäufer partout die Ware nicht zurücknehmen, > > Das ist ein Privatverkäufer. Was erwartest Du? Bei den Mengen, die der verkauft, frage ich mich, ob das noch als Privatverkauf gelten kann. Der wird das wohl nicht alles auf dem Dachboden gefunden haben. Abgesehen davon gibt es beim Privatverkauf zwar keine Gewährleistung, aber eine ordnungsgemäße Verpackung muss dennoch verwendet werden. Diese ist definitiv nicht ordnungsgemäß. Dass er sich dann weigert, es zurückzunehmen, passt aber natürlich ins Bild.
Michael K. schrieb: > (mit PayPal bezahlt) greift denn dann nicht der Paypal Käuferschutz (auch bei Privatverkauf), sofern das mit Paypal bezalt wurde? Und dann gibt es anscheinend noch einen "ebay Käuferschutz". Vielleicht ist das ja was anderes/alternatives? https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
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Käuferschutz greift bei Kauf von Privat wenn der Artikel nicht verschickt wurde (keine Sendungsnummer hinterlegt) oder deutlich von der Beschreibung abweicht. Wenn der Verkäufer geschrieben hat "funktioniert einwandfrei" und das tut es nicht, dann bestehen Chancen. Bei "piept beim einschalten, mehr habe ich nicht getestet" eher nicht.
Rolf M. schrieb: > Abgesehen davon gibt es beim Privatverkauf zwar keine Gewährleistung, > aber eine ordnungsgemäße Verpackung muss dennoch verwendet werden. Auch bei Privatverkauf gibt es Gewährleistung, sie kann aber ausgeschlossen werden. Eine unzureichende Verpackung kann in der Tat Nebenpflichtverletzung sein. Vermutlich stehen Kosten und Aufwand eines Rechtsstreits außer Verhältnis zum Schaden. Der Verkäufer wird voraussichtlich bestreiten, dass die Sache beschädigt ist bzw. auf seine unzureichende Verpackung zurückgeht. Aber mache jeder, was er mag.
Rainer Z. schrieb: > Rolf M. schrieb: >> Abgesehen davon gibt es beim Privatverkauf zwar keine Gewährleistung, >> aber eine ordnungsgemäße Verpackung muss dennoch verwendet werden. > > Auch bei Privatverkauf gibt es Gewährleistung, sie kann aber > ausgeschlossen werden. Ja, das wurde hier auch getan. Das meinte ich eigentlich. > Vermutlich stehen Kosten und Aufwand eines Rechtsstreits außer > Verhältnis zum Schaden. Der Verkäufer wird voraussichtlich bestreiten, > dass die Sache beschädigt ist bzw. auf seine unzureichende Verpackung > zurückgeht. Aber mache jeder, was er mag. Die Frage ist, ob die unzureichende Verpackung entsprechend fotografisch dokumentiert wurde. Wenn nicht, wird man wohl kaum Chancen haben. Der Aufwand für ein Gerichtsverfahren wäre mir auch zu hoch, aber dass man wenigstens das Geld zurückhaben will, ist auch nachvollziehbar.
Wegstaben V. schrieb: > greift denn dann nicht der Paypal Käuferschutz (auch bei Privatverkauf), > sofern das mit Paypal bezalt wurde? > > Und dann gibt es anscheinend noch einen "ebay Käuferschutz". Vielleicht > ist das ja was anderes/alternatives? > https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html Die richtige logische Verknüpfung ist ODER. Bei mit Paypal bezahlten eBay-Verkäufen kann man es entweder über den Paypal- oder den eBay-Käuferschutz versuchen. Wenn du bei Paypal eine Kreditkarte hinterlegt hast kannst du es alternativ auch mit einem Chargeback über die Kreditkarte versuchen. Aber vorher genau die Paypal-AGBs durchleuchten.
Hannes J. schrieb: > Wenn du bei Paypal eine Kreditkarte hinterlegt hast kannst du es > alternativ auch mit einem Chargeback über die Kreditkarte versuchen. Aber nicht vergessen: Dein Vertragspartner für die Zahlungsabwicklung ist ebay. Du legst Dich bei Rückbuchung also mit einem großen amerikanischen Konzern, bzw dessen Mahnabteilung an und nicht mit einem privaten Verkäufer ohne Rechtschutzversicherung. Der offizielle Weg ist daher ein "Fall" bei ebay wegen "Artikel entspricht nicht der Beschreibung". Wenn das Ding als funktionierend beworben wurde und offensichtlich defekt ist, bekommst Du eigentlich immer Dein Geld zurück.
Mehr als 1300 Bewertungen lassen eher nicht den Schluss zu, dass es ein privater Verkäufer ist. 44 aktuelle Angebote auch nicht. Eher eine gewerblich handelnde Person, die glaubt mit dem privaten durchkommen zu können. Mail senden mit der Forderung auf Umtausch, wichtig Frist setzen. Wenn er Verkäufer nicht reagiert, Anwalt beauftragen.
●Des|ntegrator ●. schrieb: > Es gibt halt eine gewisse Fraktion, die noch auf ISA-Slots steht. Das hat nichts damit zu das die Leute auf ISA stehen. Manchmal hängt an so einem Rechner eben noch andere HW, die spezielle Anforderungen an den Rechner hat. Ich hatte mal einen Kunden der hat sich als Ersatz einen gebrauchten HP9000 300'er Serie für knapp 20T€ gekauft. An dem Teil hing halt auch noch ne Anlage mit spezieller SW dran, die diesen Rechner erforderte. Für ne neue Anlage hat halt die Kohle nicht gereicht und da war der Rechner die einzige Chance das Teil weiter zu betreiben. Angebot und Nachfrage bestimmt halt den Preis.
Fooji schrieb: > Mehr als 1300 Bewertungen lassen eher nicht den Schluss zu, dass es ein > privater Verkäufer ist. Dir gegenüber und eBay gegenüber tritt er aber als solcher auf. Der Rest ist eine Sache zwischen seinem Finanzamt und ihm. Und wenn er brav seine Steuern dafür abdrückt, muss sich das auch nicht ändern, auch wenn der "gesunde Menschenverstand" einem da anderes sagt. Nicht, daß ich das Gebaren des Kerls gutheißen oder auch nur verteidigen wollte, aber die hier formulierten Ansprüche sind bei Privatverkäufern unrealistisch. Wenn man Ware haben will, bei der man sicher sein kann, daß sie funktioniert oder daß man sie wieder zurückgeben kann, dann kauft man sie nicht bei einer Privatperson. Privatpersonen auf eBay kann man mit Verkäufern auf einem Flohmarkt gleichsetzen. Man kann Glück haben ... oder nicht.
Harald K. schrieb: > Michael K. schrieb: >> Jetzt will der Verkäufer partout die Ware nicht zurücknehmen, > > Das ist ein Privatverkäufer. Was erwartest Du? Auch für Privatverkäufer gilt § 263 Abs. 1 StGB.
Der hat tatsächlich 60€ für den Schrutz bezahlt?! Ernsthaft? :D
Ein T. schrieb: > Auch für Privatverkäufer gilt § 263 Abs. 1 StGB. An ein bisschen arg schütteren Haaren herbeigezerrt, meinst Du nicht? Aus inkompenter Verpackung einen "Betrug" zu konstruieren, ist jedenfalls eine interessante Interpretation der Sachlage.
Harald K. schrieb: > Fooji schrieb: >> Mehr als 1300 Bewertungen lassen eher nicht den Schluss zu, dass es ein >> privater Verkäufer ist. > > Dir gegenüber und eBay gegenüber tritt er aber als solcher auf. Der Rest > ist eine Sache zwischen seinem Finanzamt und ihm. > > Und wenn er brav seine Steuern dafür abdrückt, muss sich das auch nicht > ändern, auch wenn der "gesunde Menschenverstand" einem da anderes sagt. > > Nicht, daß ich das Gebaren des Kerls gutheißen oder auch nur verteidigen > wollte, aber die hier formulierten Ansprüche sind bei Privatverkäufern > unrealistisch. Oh, ist das so? Als juristisch interessierter Mensch denke ich gerade darüber nach, wie das Gebahren des Verkäufers wohl vor einem Gericht aussähe. Bei manchen Unternehmen ist es beliebt, juristisch unhaltbare Konditionen in ihre AGBs und / oder Verträge zu schreiben. Damit lassen sich Beschwerden oft schon wirksam abwehren, mit dem Hinweis "Sie haben das doch unterschrieben". Wie viele Kunden kennen sich wenigstens halbwegs aus -- und gehen für Prozeß- sowie möglicherweise auch Anwaltskosten in die Vorleistung? Es ist natürlich nur eine Annahme, aber... wenn diese Sache vor einem zivilen Gericht verhandelt wird, dann würde jeder Richter sofort erkennen, daß dieser "Privatverkauf" nur eine Schutzbehauptung des Verkäufers ist. Zumindest jene Richter, die ich persönlich kenne, sind nämlich keine Dummköpfe und reagieren tendenziell allergisch, wenn sie sich verarscht fühlen. Nun kann man darüber nachdenken, ob man sich wegen Kleingeld streitet. Aber wenn, dann hat der TO IMHO ziemlich gute Karten. Meine Vorgehensweise wäre: Artikel mit Empfangsbestätigung und einem, besser zwei unbeteiligten Zeugen zurücksenden und dazu gleichzeitig eine angemessene Frist zur Rückerstattung des Kaufpreises setzen, und bei einem ergebnislosen Verstreichen der Frist straf- und zivilrechtliche Schritte ankündigen. Ob die dann allerdings noch notwendig sind werden, bezweifle ich. Solche Verkäufer machen soetwas ja meist nicht zum ersten Mal und kennen ihre Grenzen.
Sheeva P. schrieb: > Es ist natürlich nur eine Annahme, aber... wenn diese Sache vor einem > zivilen Gericht verhandelt wird, dann würde jeder Richter sofort > erkennen, daß dieser "Privatverkauf" nur eine Schutzbehauptung des > Verkäufers ist. Zumindest jene Richter, die ich persönlich kenne, sind > nämlich keine Dummköpfe und reagieren tendenziell allergisch, wenn sie > sich verarscht fühlen. Dummkopf oder nicht, auch Richter müssen sich an geltendes Recht halten. Und bei 500 Verkäufen eindeutig gebrauchter Ware aus Privatbesitz über acht Jahre, bei gleichzeitigem Kauf von 800 Artikeln zu meist höheren Preisen, ist schwer eine Gewinnerzielungsabsicht festzustellen.
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Harald K. schrieb: > Ein T. schrieb: >> Auch für Privatverkäufer gilt § 263 Abs. 1 StGB. > > An ein bisschen arg schütteren Haaren herbeigezerrt, meinst Du nicht? 1.300 Mal Waren versenden und dann behaupten, man müsse als "Privatverkäufer" keine Gewähr leisten? Janeeisklaa... da liegt der Typ schon ganz richtig. > Aus inkompenter Verpackung einen "Betrug" zu konstruieren, ist > jedenfalls eine interessante Interpretation der Sachlage. War die Ware denn erst beim Kunden defekt? Wo findet dabei der Gefahrübergang statt, wann und zwischen welchen Vertragsparteien? Weißt Du, Deine Position könnte ich vielleicht noch bei Kleinanzeigen sehen, aber auf Ebay bei einem Verkäufer mit solch einer Vielzahl von Verkäufen? Da beginnt der Betrug schon damit, sich als "Privatverkäufer" auszugeben, damit Gewährleistungsansprüche abgewehrt werden können.
Soul E. schrieb: > [...] ist schwer eine Gewinnerzielungsabsicht festzustellen. Darum geht es doch gar nicht.
Der Aufwand, das Geld zurück zu bekommen, wird um ein vielfaches höher sein. Für einen vernünftigen Menschen ist das Thema damit durch. Man kann alternativ auf sein Recht bestehen. Man darf sogar ein rechthaberisches Arschloch sein, aber das ergibt schlechtes Karma.
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Bei mehr als 50 Verkäufen pro Jahr ist ein gewerblicher Handel anzunehmen. Und das Finanzamt nimmt das auch so an. Steuerfrei sind diese Verkäufe nur dann, wenn es sich um ein einmaliges, definiertes Konvolut handelt; z.B. nach einer Wohnungsauflösung. Aber will man dem schlechten Geld noch Gutes hinterher werfen? Der Freund soll das ganze abschreiben und daraus lernen. Selbst bei einem Warenwert von 300 Euro würde ein seriöser Anwalt ohne Rechtsschutzversicherung von einem Verfahren abraten. Erfüllungsort bei Privatverkauf ist die Wohnadresse des Verkäufers. Dann braucht man auch noch einen Korrespondenzanwalt. Kurzum: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Aber noch ein Tipp in die Runde: filmt das Öffnen des Pakets. Dann hat der Absender große Probleme zu argumentieren. Hat mir schon einmal den Hals gerettet.
Harald K. schrieb: > Dir gegenüber und eBay gegenüber tritt er aber als solcher auf. Der Rest > ist eine Sache zwischen seinem Finanzamt und ihm. Nein, wenn man Gewährleistung verlangt und er sich darüber rausredet, dass es ein Privatverkauf unter Ausschluss selbiger war, dann ist das schon entscheidend. Wenn dann ein Gericht entscheidet, dass es gewerblich war, gibt es nicht nur viel Ärger und ein Bußgeld für den Verkäufer, sondern der Gewährleistungsausschluss ist dann auch nichtig. Solche Fälle gab es durchaus schon, und zwar auch bei Verkäufern, bei denen die gewerbliche Tätigkeit deutlich weniger offensichtlich war als hier. > Nicht, daß ich das Gebaren des Kerls gutheißen oder auch nur verteidigen > wollte, aber die hier formulierten Ansprüche sind bei Privatverkäufern > unrealistisch. Deswegen ja: Privatverkauf anzweifeln. Soul E. schrieb: > Dummkopf oder nicht, auch Richter müssen sich an geltendes Recht halten. > Und bei 500 Verkäufen eindeutig gebrauchter Ware aus Privatbesitz über > acht Jahre, bei gleichzeitigem Kauf von 800 Artikeln zu meist höheren > Preisen, ist schwer eine Gewinnerzielungsabsicht festzustellen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht das einzige Kriterium. Sowas wird einzefallbasiert entschieden. Andere wichtige Fragen: Wurde über einen längeren Zeitraum regelmäßig verkauft? Wurden Waren gekauft in der Absicht, sie weiterzuverkaufen? Wurden mehrere gleichartige Artikel verkauft? Wurden neue Waren verkauft? Es müssen nicht unbedingt alle Kriterien zutreffen. Selbst wenn die Kosten den erzielten Gewinn übersteigen, kann es als gewerblich gelten. Ich bin kein Jurist, aber es würde mich wundern, wenn ein Gericht das nicht als gewerblich einstufen würde. Beim Verkauf von 500 PC-Komponenten wird es für den Verkäufer schwer, nachzuweisen, dass das alles Sachen sind, die er sich irgendwann mal für die private Nutzung gekauft hat und die er jetzt nur verkauft, weil die halt noch zuhause rumliegen.
Rolf M. schrieb: > Nein, wenn man Gewährleistung verlangt und er sich darüber rausredet, > dass es ein Privatverkauf unter Ausschluss selbiger war, dann ist das > schon entscheidend. Wenn dann ein Gericht entscheidet, dass es > gewerblich war, gibt es nicht nur viel Ärger und ein Bußgeld für den > Verkäufer, sondern der Gewährleistungsausschluss ist dann auch nichtig. Hier hat jemand bei einem privaten Verkäufer gekauft und damit die Bedingungen akzeptiert, die damit einhergehen. Selbst wenn der private Verkäufer gar keiner ist, sondern eigentlich ein Händler; wie sollte daraus urplötzlich ein Anspruch des Käufers auf Dinge zustehen, die er beim Abschluss des Kaufvertrags klar nicht in Anspruch nehmen wollte? Interessante Rechtsauffassung.
Ebay ist mit dem ebayeigenen Bezahlsystem doch mittlerweile wie es scheint recht Kundenfreundlich geworden. Ich habe das nur mal von der anderen Seite erleben müssen, als ein bösartiger Käufer in Asien ein mehr als 1000 Euro teueres HiFi Gerät nicht rechtzeitig erhielt (und vermutlich selber die Verzollung und somit Zustellung verzögerte) Und ebay mir dann den schon an mich ausgezahlten Betrag als Rückzahlungsplichtig führte. Bei ebay wird ja mittlerweile an die Käufer rückerstattet, wenn der Versand mehr als 4 Wochen dauert. (in dem Fall kamen Schlamperei der gelben Luftfracht und Beginn der Ukrainekrise mit Flugausfällen und Umleitungen verschärfend hinzu) Es kostet mir dann doch einiges an Aufwand, dem Verkäufer unlauteres Handeln nachzuweisen, sonst wären fast 2000€ zurück nach Korea überweisen worden - und ich hätte zivilrechtlich "versuchen können" das Geld zurückzuholen. (abschreiben) Während die Ware dort dann vom Verkäufer beim Zoll abgeholt worden wäre.. Ich hatte da nur Glück, das der Käufer schon vorher per ebay Nachrichtensystem erfolglos versucht hatte falsche Begleitpapiere einzufordern. Da war ich natürlich nicht drauf eingegangen. Durch diesen somit schriftlich dokumentierten AGB-Verstoß wurde dann der Käuferschutz und die schon angestoßene Rückzahlung für den potentiellen Betrüger aufgehoben. Da musste man ebay aber auch ausdrücklich drauf hinweisen und das mit einigen mails und Telefonaten mit dem amerikanischen Kundenservice eskalieren. Also - ich würde es im Zweifel zuerst über ebay probieren, da die Schadsumme einen Anwalt nun wirklich nicht Wert ist. Ggfs ein paar gut erkennbare Bilder anhängen. ---- Vor vielen Jahren hatte ich aber auch mal einen Anwalt auf den Verkäufer eines Oldtimermotors losgeschickt. Da war der Schaden aber auch niedrig vierstellig und die Täuschung recht offensichtlich. Da wurde dann der Verkäufer zumindest um den Großteil seinen Verkaufserlös gebracht, auch wenn es größtenteils als Anwaltskosten auf meiner und seiner Seite draufging. Da war aber soviel Dreistigkeit im Spiel mit der Behauptung "lief bis zum Ausbau" und dann einem Frostriss längs durch den Zylinderkopf unter dem mit nur zwei Rändelschrauben befestigtem Ventildeckel. Und auf einem der Verkaufsbilder lag noch einem Ersatzzylinderkopf sichtbar hinterm Motor. Dem musste einfach mal auf die Pfoten geklopft werden.
Hans schrieb: > ●Des|ntegrator ●. schrieb: >> Es gibt halt eine gewisse Fraktion, die noch auf ISA-Slots steht. > > Das hat nichts damit zu das die Leute auf ISA stehen. Manchmal hängt an > so einem Rechner eben noch andere HW, die spezielle Anforderungen an den > Rechner hat. > > Ich hatte mal einen Kunden der hat sich als Ersatz einen gebrauchten > HP9000 300'er Serie für knapp 20T€ gekauft. Man macht sein Business von uralt-HW abhängig. also steht man eben doch drauf, sonst würde man das ändern.
Harald K. schrieb: > Hier hat jemand bei einem privaten Verkäufer gekauft und damit die > Bedingungen akzeptiert, die damit einhergehen. Er hat bei einem Verkäufer gekauft, der vorgegeben hat, privat zu verkaufen. > Selbst wenn der private Verkäufer gar keiner ist, sondern eigentlich ein > Händler; wie sollte daraus urplötzlich ein Anspruch des Käufers auf > Dinge zustehen, die er beim Abschluss des Kaufvertrags klar nicht in > Anspruch nehmen wollte? Wenn der Verkauf gewerblich war, hat der Käufer das Recht auf Gewährleistung. Das ist unabhängig davon, ob der Verkäufer bei Vertragsabschluss behauptet hat, es sei ein Privatverkauf. Das wäre ja noch schöner, wenn man rechtmäßig seine Pflichten einfach loswerden könnte, indem man sich als was anders ausgibt, als man ist. > Interessante Rechtsauffassung. Das war nicht meine Auffassung (wobei ich es nachvollziehen kann). Ich hatte gerade erst von einem Fall gelesen, wo es genau so passiert ist. Der Käufer wollte Gewährleistung, da er der Meinung war, dass es kein Privatverkauf sei. In erster Instanz hat er recht bekommen, aber es ging dann noch in Berufung, und das Endergebnis stand noch aus. Ich muss mal schauen, ob ich es nochmal finde.
Rolf M. schrieb: > Das wäre ja noch schöner, wenn man rechtmäßig seine Pflichten > einfach loswerden könnte, indem man sich als was anders ausgibt, > als man ist. Nochmal zum Mitmeisseln: Du kaufst bei einem privaten Verkäufer einen Gegenstand in dem Wissen, daß es dafür eben keine gesetzliche Gewährleistung gibt, und erwartest, weil der private Verkäufer sich im Nachhinein als nicht-privater Verkäufer herausgestellt hat, eine nachträgliche Veränderung der Kaufvertrages zu Deinen Gunsten? Versteh' mich nicht miss, ich will das Handeln des Scheinprivatiers nicht verteidigen, nur finde ich es fragwürdig, daraus einen nachträglichen Gewinn für den Käufer zu konstruieren.
Harald K. schrieb: > Rolf M. schrieb: >> Das wäre ja noch schöner, wenn man rechtmäßig seine Pflichten >> einfach loswerden könnte, indem man sich als was anders ausgibt, >> als man ist. > > Nochmal zum Mitmeisseln: > > Du kaufst bei einem privaten Verkäufer nochmal: Bei einem Verkäufer, der vorgibt, privat zu verkaufen. > einen Gegenstand in dem Wissen, … in dem Glauben … > daß es dafür eben keine gesetzliche Gewährleistung gibt, und > erwartest, weil der private Verkäufer sich im Nachhinein als > nicht-privater Verkäufer herausgestellt hat, eine nachträgliche > Veränderung der Kaufvertrages zu Deinen Gunsten? Das ist keine nachträgliche Veränderung. Der Gewährleistungsausschluss war von Anfang an nicht wirksam, wenn der Verkäufer gewerblich gehandelt hat. Das gilt auch dann, wenn der Käufer das in dem Moment nicht wusste. Dessen Rechte sind ja nicht einfach weg, nur weil ihm nicht bekannt war, dass er sie hat. > Versteh' mich nicht miss, ich will das Handeln des Scheinprivatiers > nicht verteidigen, nur finde ich es fragwürdig, daraus einen > nachträglichen Gewinn für den Käufer zu konstruieren. Welcher nachträgliche Gewinn? Wenn von Anfang an bekannt gewesen wäre, dass es gewerblich ist, dann wäre der Gewährleistungsausschluss ganz genauso nichtig gewesen. Du scheinst zu denken, dass es fest und unumstößlich ein Privatverkauf ist, wenn der Verkäufer das nur behauptet, egal ob er in Wirklichkeit gewerblich handelt oder nicht. Das ist wiederum eine Rechtsauffassung, die ich seltsam finde.
●Des|ntegrator ●. schrieb: > Man macht sein Business von uralt-HW abhängig. > also steht man eben doch drauf, sonst würde man das ändern. Wenn eine Anlage etwas 6- oder 7stelliges gekostet hat und es für den Steuerrechner keinen Ersatz mehr gibt, sind selbst 20k für ein Gebrauchtgerät mit Exotenaufschlag immer noch besser als eine Neuanschaffung. Rolf M. schrieb: > Das ist keine nachträgliche Veränderung. Der Gewährleistungsausschluss > war von Anfang an nicht wirksam, wenn der Verkäufer gewerblich gehandelt > hat. Bei einem Streitwert von unter 100 EUR ist schon eine eindeutige Situation wie "Käufer zahlt nicht" oder "Verkäufer liefert nicht" kaum mehr als einen Mahnbescheid wert. Gewerbliches Handeln nachzuweisen, ist schwierig, vielleicht ist sein Keller wirklich voll mit alter privater Hardware. Aber "Kurzschlüsse und Unterbrechungen durch Werkzeug oder etwas anderes" klingt eher nach falscher Handhabung als nach Transportschäden. Das könnte eine arglistige Täuschung sein, und da bringt dann auch der Privatverkauf-Status nichts.
Rolf M. schrieb: > Das ist keine nachträgliche Veränderung. Der Gewährleistungsausschluss > war von Anfang an nicht wirksam, wenn der Verkäufer gewerblich gehandelt > hat. Das gilt auch dann, wenn der Käufer das in dem Moment nicht wusste. > Dessen Rechte sind ja nicht einfach weg, nur weil ihm nicht bekannt war, > dass er sie hat. Das ist richtig. Hmmm schrieb: > Bei einem Streitwert von unter 100 EUR ist schon eine eindeutige > Situation wie "Käufer zahlt nicht" oder "Verkäufer liefert nicht" kaum > mehr als einen Mahnbescheid wert. > > Gewerbliches Handeln nachzuweisen, ist schwierig, vielleicht ist sein > Keller wirklich voll mit alter privater Hardware. Das ist leider ebenso richtig. Ich betrachte solche Fälle nicht alleine rechtlich, sondern auch prozessökonomisch. Will heißen: Wegen 50,00 Euro Streitwert unabschätzbare Kosten von 1.000,00 Euro und mehr (Gutachter...) verursachen???
Harald K. schrieb: > Nochmal zum Mitmeisseln: > > Du kaufst bei einem privaten Verkäufer
1 | |Punkt| |Punkt| |Punkt| |
2 | \ | / |
3 | v v v |
4 | +-------------+ |
5 | |Punkt| -> | EBEN NICHT! | <- |Punkt| |
6 | +-------------+ |
7 | ^ ^ ^ |
8 | / | \ |
9 | |Punkt| |Punkt| |Punkt| |
Lieber Harald, bitte beachte den Punkt. Vielen Dank. ;-)
Woher siehst Du Highperformer der eBay-Verkaufsseite an, daß das ein gewerblicher Händler ist? Kaufst Du da blind, Dich darauf verlassend, daß der, der da "Privat" hinschreibt, vielleicht einfach nur die Unwahrheit sagt?
Harald K. schrieb: > Rolf M. schrieb: >> Nein, wenn man Gewährleistung verlangt und er sich darüber rausredet, >> dass es ein Privatverkauf unter Ausschluss selbiger war, dann ist das >> schon entscheidend. Wenn dann ein Gericht entscheidet, dass es >> gewerblich war, gibt es nicht nur viel Ärger und ein Bußgeld für den >> Verkäufer, sondern der Gewährleistungsausschluss ist dann auch nichtig. > > Hier hat jemand bei einem privaten Verkäufer gekauft und damit die > Bedingungen akzeptiert, die damit einhergehen. > Jein. Denn: > Selbst wenn der private Verkäufer gar keiner ist, sondern eigentlich ein > Händler; wie sollte daraus urplötzlich ein Anspruch des Käufers auf > Dinge zustehen, die er beim Abschluss des Kaufvertrags klar nicht in > Anspruch nehmen wollte? > Bei den Verkaufsaktivitäten ist der 'Privatverkauf' eine vor Gericht unhaltbare Klausel. Der Erste, der den Verkäufer vor Gericht zerrt, beendet diese Praxis. Verbunden mit etlichen Nachteilen für den Verkäufer. Diese 'Privatverkauf'-Klausel ist eine Ebaymaßnahme um Gebühren zu sparen. Ist bei der Anzahl der Umsätze des Verkäufers auch offensichtlich eine Falschangabe. > Interessante Rechtsauffassung. Ist geltendes Recht. Zumindest außerhalb deines Stammtisches.
Roland E. schrieb: > Bei den Verkaufsaktivitäten ist der 'Privatverkauf' eine vor Gericht > unhaltbare Klausel. Der Erste, der den Verkäufer vor Gericht zerrt, > beendet diese Praxis. Verbunden mit etlichen Nachteilen für den > Verkäufer. Meinst Du nicht, dass 500 Verkäufe in acht Jahren (plus 800 Käufe, also insgesamt 1300 Transaktionen) ein bisschen wenig für ein Gewerbe sind? Einmal die Modelleisenbahn aus Jugendzeiten verkaufen, oder den Hausrat der Oma, und Du liegst mit der Anzahl der Verkäufe deutlich drüber. Und nein, durch Überschreiten der "gesetzlichen Grenze" von 30 Verkäufen im Jahr erfolgt nur die Meldung ans Finanzamt. Eine Steuerpflicht entsteht dadurch nicht, wenn es sich um Artikel aus Privatbesitz handelt.
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Soul E. schrieb: > Roland E. schrieb: >> Bei den Verkaufsaktivitäten ist der 'Privatverkauf' eine vor Gericht >> unhaltbare Klausel. Der Erste, der den Verkäufer vor Gericht zerrt, >> beendet diese Praxis. Verbunden mit etlichen Nachteilen für den >> Verkäufer. > > Meinst Du nicht, dass 500 Verkäufe in acht Jahren (plus 800 Käufe, also > insgesamt 1300 Transaktionen) ein bisschen wenig für ein Gewerbe sind? > > Einmal die Modelleisenbahn aus Jugendzeiten verkaufen, oder den Hausrat > der Oma, und Du liegst mit der Anzahl der Verkäufe deutlich drüber. Und > nein, durch Überschreiten der "gesetzlichen Grenze" von 30 Verkäufen im > Jahr erfolgt nur die Meldung ans Finanzamt. Eine Steuerpflicht entsteht > dadurch nicht, wenn es sich um Artikel aus Privatbesitz handelt. Hängt halt vom Einzelfall ab. Definition: "Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten." Ich lege mich da ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes auch nicht fest. Gute Darstellung zum Thema ist hier: https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbe Zu Roland: WENN sich eine unternehmerische Tätigkeit herausstellt, kann die Gewährleistung in der Tat nicht ausgeschlossen werden.
Hallo Leute, ich wollte nur kurz anmerken, dass ICH kein Problem damit hätte, wenn ein MoBo in normaler Luftpolsterfolie verpackt wäre(*). Die Bauteile sind ja alle eingebaut und verschaltet. Da ist IMHO die Gefahr eher gering, dass durch statische Aufladung ein Schaden entsteht. Allerdings würde ich beim ersten Berühren a bissle aufpassen, denn ich könnte ja statisch geladen sein. ciao Marci (*) "professionell" verpackt ist es dennoch nicht. Und ein MoBo für z.B. 200,- EUR würde auch ich gerne in ESD-Verpackung sehen. ;-)
Insbesonders zu Verkaufsaktivitäten bei eBay gibt es sehr verkäuferunfreundliche Gerichtsurteile, die recht schnell eine nachträgliche Einstufung als Gewebetreibender zur Folge haben können. Steuerlich als auch in Bezug auf die Gewährleistung oder Abmahnbarkeit durch Wettbewerber. Und mit den verdeckten Gewerbetreibenden hatte ich auch schon so meinen Spaß. Oldtimer kurz vor Versteigerungsende gesehen und daher unbesichtigt gemäß der Beschreibung "von Privat" gekauft. Der Verkäufer war dann ein unseriöser Sportwagenhändler, die Fahrzeugphotos auf seinem Betriebsgelände aufgenommen und vor mir auf seiner Betriebshebebühne stand ein Haufen Schrott voller verschwiegener sofort ersichtlicher Mängel die scheinbar bewusst nicht mit photographiert waren. Als er meinen Kaufvertagsrücktritt nicht akzeptieren wollte, erklärte ich ihm, dass er ja sonst die ganzen verschwiegenen Mängel in Form von Reparaturen nacherfüllen müsse. Da war dann ganz schnell Ruhe - und die Kiste wurde noch mehrere Male versteigert, jedesmal billiger und die Mängelphotos mehr ...
Maik .. schrieb: > Oldtimer kurz vor Versteigerungsende gesehen und daher > unbesichtigt gemäß der Beschreibung "von Privat" gekauft. Aber für Kopfhörer für ein paar EUR studiert man Testberichte, wa'?
●Des|ntegrator ●. schrieb: > Aber für Kopfhörer für ein paar EUR studiert man Testberichte, wa'? Wirklich gute Kopfhörer gibt es nicht "für ein paar EUR".
Marci W. schrieb: > ich wollte nur kurz anmerken, dass ICH kein Problem damit hätte, wenn > ein MoBo in normaler Luftpolsterfolie verpackt wäre(*). Die Bauteile > sind ja alle eingebaut und verschaltet. Da ist IMHO die Gefahr eher > gering, dass durch statische Aufladung ein Schaden entsteht. Das ist Unsinn.
Und das ergibt auch wenig Sinn: Marci W. schrieb: > Und ein MoBo für z.B. 200,- EUR würde auch ich gerne in ESD-Verpackung > sehen. Der ESD ist der Preis der Boards egal.
Jörg R. schrieb: > Das ist Unsinn. Aus diesem und dem Nachbarthread: Das Mainboard ist nicht defekt, weil es in Luftpolsterfolie eingepackt war, es ist defekt, weil es in ZUWENIG Luftpolsterfolie eingepackt war. Mechanisch beschädigt, weil im Paket das Mainboard, eine schwere Grafikkarte, viel Luft und zuwenig Packmaterial war. Und die Post nunmal Post-Dinge mit Paketen tut. Mehr Luftpolster-Folie, Packpapier, Schaumstoff-Flips usw. hätten das Verhindert. Eine ESD-Folie alleine statt der Luftpolster-Folie eher verschlimmert. Und der TE macht mit diesen Boards Sachen, wo ESD das geringste Problem ist: Michael K. schrieb: > diesen Boards hatten wir schon mal > einen Kurzschluss das die Kabel verdampft sind Selbst die billigen kupferfreien Alu-Kabel kriegt man mit den 100A die so ein PC-Netzteil vielleicht liefert, nicht verdampft, mal ganz abgesehen vom Kurzschluss-Schutz im Netzteil.
Jörg R. schrieb: > Das ist Unsinn. Sicher? Ich dachte, wenn die Bauteile eingebaut sind, gibt es immer "niederohmigere" Pfade, die den Aufbau statischer Elektrizität eher schwierig machen. Was ist daran falsch gedacht? Ich pinsle meinen PC ab und zu mit einem Kosmetikpinsel aus. Sollte ich das besser bleiben lassen und spezielle ESD-Pinsel kaufen? Ich dachte z.B., dass eingebaute MOSFETS weniger empfindlich seien als nicht eingebaute. Früher wurden doch manchmal bei sehr ESD-empfindlichen Bauteilen die Pins extra mit Drähten kurzgeschlossen. Hmmmm.... ciao Marci
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