Forum: PC Hard- und Software Mainboard in Luftpolsterfolie verschickt


von Michael K. (michael_k755)


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Hallo Guten Tag,

ein eBay-Verkäufer hat einem Bekannten ein 990FX Mainboard gebraucht 
verkauft (mit PayPal bezahlt), leider ist das Board schon in der 
eBay-Beschreibung auf einfache Luftpolsterfolie (Nicht-ESD) gelagert 
worden (siehe Bild).
In dieser Folie wurde es auch versandt.
Des weiteren fanden wir auf der Rückseite des Mainboards Kurzschlüsse 
und Unterbrechungen durch Werkzeug oder etwas anderes.
Möglicherweise weil die schwere Grafikkarte (war dabei) im Paket 
rumgeflogen ist.

Jetzt will der Verkäufer partout die Ware nicht zurücknehmen, Fall in 
eBay wurde schon geöffnet, Rückversandetikett wurde gedruckt, Ware ist 
auf dem Weg zum Verkäufer.

Nun hat mein Bekannter (unberechtigt) Sorgen das er sein Geld nicht 
zurückbekommt (Lach).

Hier seine Verkäufe:
https://www.ebay.de/sch/i.html?LH_Complete=1&LH_Sold=1&_fss=1&_saslop=1&_sasl=roprud-93

Was sagt ihr dazu ?

: Bearbeitet durch User
von Jörg R. (solar77)


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Michael K. schrieb:
> ..leider ist das Board schon in der eBay-Beschreibung auf einfache
> Luftpolsterfolie (Nicht-ESD) gelagert
> worden (siehe Bild). In dieser Folie wurde es auch versandt.

> Was sagt ihr dazu ?

Weshalb hat er es dann gekauft?

Und welche Antwort erwartest Du hier. Das Problem muss dein Bekannter 
ausfechten.

: Bearbeitet durch User
von Michael K. (michael_k755)


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Hallo,

nur die Antwort das man ein Mainboard nicht in Luftpolsterfolie 
verschickt.

PS: Ich weiß es nicht warum es trotzdem gekauft wurde.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> 990FX
Alter Schrott.

Die Diskussion ist die Bits&Bytes nicht wert, mit denen sie geführt 
wird.

von Michael K. (michael_k755)


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Hallo,

nur zur Info der Verkäufer des Boards verkauft noch viel ältere 
Hardware.
486er und 386er z.B.

Und Leute haben das gekauft.

Ich kaufe dort nichts, wieso auch ?

von Εrnst B. (ernst)


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Michael K. schrieb:
> nur die Antwort das man ein Mainboard nicht in Luftpolsterfolie
> verschickt.

Derart alter, kaputter Schrott?
Ist die Luftpolster-Folie nicht wert, deren Gewicht kriegt man eh nicht 
gezahlt.
(Genau wie das Gewicht der Wasserkühler-Blöcke auf dem Board)

Alles rein in den Karton, und wenn genug Gewicht zusammengekommen ist, 
ab zum Verwerter damit.

(Screenshot von https://www.comet-trade.de/preise_e.htm)

Michael K. schrieb:
> 486er und 386er z.B.

Damals war noch mehr Gold auf dem Mainboard, für die gibt's 8€/kg.

von Jens K. (jensky)


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"Privatverkauf ohne jegliche Gewährleistung." bedeutet eben nicht, das 
man Fehler verschweigen, oder gar sorglos beim Versenden damit umgehen 
darf.

Die Beschädigungen hätte er nennen müssen und ggf ein Foto davon 
bereitstellen. Andernfalls war die Verpackung ungenügend und er ist zum 
Ersatz verpflichtet. Sonst könnte er ja auch Steine in das Paket legen.

Ach ja, Luftpolsterfolie ist das falsche Material. Es gibt davon auch 
eine rosafarbene. Die ist ESD gerecht.

von Harald K. (kirnbichler)


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Michael K. schrieb:
> Jetzt will der Verkäufer partout die Ware nicht zurücknehmen,

Das ist ein Privatverkäufer. Was erwartest Du?

von Soul E. (soul_eye)


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Εrnst B. schrieb:
> Derart alter, kaputter Schrott?
> Ist die Luftpolster-Folie nicht wert, deren Gewicht kriegt man eh nicht
> gezahlt.

Schau Dir mal die verkauften(!) Artikel des besagten Verkäufers an. 
Bemerkenswert was man für den "alten Schrott" mittlerweile bekommt. Ich 
habe alte PCs nie als aufhebenswert angesehen (im Gegensatz zu 
Workstations und Heimcomputern), aber mittlerweile werden auch 486er und 
Pentiums zu "Retro-Preisen" gehandelt.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Ich habe vor einigen Jahren
mit allen möglichen "weissen" Folien mit einem ESD-Tester geprüft
und keine gefunden, die nicht auch ableitend gewesen wäre.
Heisst natürlich nicht, dass ungeeignete Folien doch vorkommen.
Also: Pink ist Pflicht. Es gibt auch schwarze und blaue.

Soul E. schrieb:
> Ich
> habe alte PCs nie als aufhebenswert angesehen (im Gegensatz zu
> Workstations und Heimcomputern), aber mittlerweile werden auch 486er und
> Pentiums zu "Retro-Preisen" gehandelt.

Es gibt halt eine gewisse Fraktion, die noch auf ISA-Slots steht.

von Rolf M. (rmagnus)


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Soul E. schrieb:
> Schau Dir mal die verkauften(!) Artikel des besagten Verkäufers an.
> Bemerkenswert was man für den "alten Schrott" mittlerweile bekommt. Ich
> habe alte PCs nie als aufhebenswert angesehen (im Gegensatz zu
> Workstations und Heimcomputern), aber mittlerweile werden auch 486er und
> Pentiums zu "Retro-Preisen" gehandelt.

Ja, ist schon erstaunlich. Ich hab das ganze Zeug schon vor vielen 
Jahren zum Elektroschrott gebracht. Wer hätte gedacht, dass sogar solche 
Massenartikel mal einen gewissen Retro-Wert erzielen können?

Harald K. schrieb:
> Michael K. schrieb:
>> Jetzt will der Verkäufer partout die Ware nicht zurücknehmen,
>
> Das ist ein Privatverkäufer. Was erwartest Du?

Bei den Mengen, die der verkauft, frage ich mich, ob das noch als 
Privatverkauf gelten kann. Der wird das wohl nicht alles auf dem 
Dachboden gefunden haben.
Abgesehen davon gibt es beim Privatverkauf zwar keine Gewährleistung, 
aber eine ordnungsgemäße Verpackung muss dennoch verwendet werden. Diese 
ist definitiv nicht ordnungsgemäß. Dass er sich dann weigert, es 
zurückzunehmen, passt aber natürlich ins Bild.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Michael K. schrieb:
> (mit PayPal bezahlt)

greift denn dann nicht der Paypal Käuferschutz (auch bei Privatverkauf), 
sofern das mit Paypal bezalt wurde?

Und dann gibt es anscheinend noch einen "ebay Käuferschutz". Vielleicht 
ist das ja was anderes/alternatives?
https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (soul_eye)


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Käuferschutz greift bei Kauf von Privat wenn der Artikel nicht 
verschickt wurde (keine Sendungsnummer hinterlegt) oder deutlich von der 
Beschreibung abweicht. Wenn der Verkäufer geschrieben hat "funktioniert 
einwandfrei" und das tut es nicht, dann bestehen Chancen.

Bei "piept beim einschalten, mehr habe ich nicht getestet" eher nicht.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Rolf M. schrieb:
> Abgesehen davon gibt es beim Privatverkauf zwar keine Gewährleistung,
> aber eine ordnungsgemäße Verpackung muss dennoch verwendet werden.

Auch bei Privatverkauf gibt es Gewährleistung, sie kann aber 
ausgeschlossen werden. Eine unzureichende Verpackung kann in der Tat 
Nebenpflichtverletzung sein.

Vermutlich stehen Kosten und Aufwand eines Rechtsstreits außer 
Verhältnis zum Schaden. Der Verkäufer wird voraussichtlich bestreiten, 
dass die Sache beschädigt ist bzw. auf seine unzureichende Verpackung 
zurückgeht. Aber mache jeder, was er mag.

von Rolf M. (rmagnus)


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Rainer Z. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> Abgesehen davon gibt es beim Privatverkauf zwar keine Gewährleistung,
>> aber eine ordnungsgemäße Verpackung muss dennoch verwendet werden.
>
> Auch bei Privatverkauf gibt es Gewährleistung, sie kann aber
> ausgeschlossen werden.

Ja, das wurde hier auch getan. Das meinte ich eigentlich.

> Vermutlich stehen Kosten und Aufwand eines Rechtsstreits außer
> Verhältnis zum Schaden. Der Verkäufer wird voraussichtlich bestreiten,
> dass die Sache beschädigt ist bzw. auf seine unzureichende Verpackung
> zurückgeht. Aber mache jeder, was er mag.

Die Frage ist, ob die unzureichende Verpackung entsprechend fotografisch 
dokumentiert wurde. Wenn nicht, wird man wohl kaum Chancen haben. Der 
Aufwand für ein Gerichtsverfahren wäre mir auch zu hoch, aber dass man 
wenigstens das Geld zurückhaben will, ist auch nachvollziehbar.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Wegstaben V. schrieb:
> greift denn dann nicht der Paypal Käuferschutz (auch bei Privatverkauf),
> sofern das mit Paypal bezalt wurde?
>
> Und dann gibt es anscheinend noch einen "ebay Käuferschutz". Vielleicht
> ist das ja was anderes/alternatives?
> https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

Die richtige logische Verknüpfung ist ODER. Bei mit Paypal bezahlten 
eBay-Verkäufen kann man es entweder über den Paypal- oder den 
eBay-Käuferschutz versuchen.

Wenn du bei Paypal eine Kreditkarte hinterlegt hast kannst du es 
alternativ auch mit einem Chargeback über die Kreditkarte versuchen. 
Aber vorher genau die Paypal-AGBs durchleuchten.

von Soul E. (soul_eye)


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Hannes J. schrieb:
> Wenn du bei Paypal eine Kreditkarte hinterlegt hast kannst du es
> alternativ auch mit einem Chargeback über die Kreditkarte versuchen.

Aber nicht vergessen: Dein Vertragspartner für die Zahlungsabwicklung 
ist ebay. Du legst Dich bei Rückbuchung also mit einem großen 
amerikanischen Konzern, bzw dessen Mahnabteilung an und nicht mit einem 
privaten Verkäufer ohne Rechtschutzversicherung.

Der offizielle Weg ist daher ein "Fall" bei ebay wegen "Artikel 
entspricht nicht der Beschreibung". Wenn das Ding als funktionierend 
beworben wurde und offensichtlich defekt ist, bekommst Du eigentlich 
immer Dein Geld zurück.

von Fooji (fooji)


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Mehr als 1300 Bewertungen lassen eher nicht den Schluss zu, dass es ein 
privater Verkäufer ist. 44 aktuelle Angebote auch nicht. Eher eine 
gewerblich handelnde Person, die glaubt mit dem privaten durchkommen zu 
können.

Mail senden mit der Forderung auf Umtausch, wichtig Frist setzen. Wenn 
er Verkäufer nicht reagiert, Anwalt beauftragen.

von Franko S. (frank_s866)


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Michael K. schrieb:
> Ich kaufe dort nichts, wieso auch ?

Kauf dir ein Eis und sei brav.

von Hans (ths23)


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●Des|ntegrator ●. schrieb:
> Es gibt halt eine gewisse Fraktion, die noch auf ISA-Slots steht.

Das hat nichts damit zu das die Leute auf ISA stehen. Manchmal hängt an 
so einem Rechner eben noch andere HW, die spezielle Anforderungen an den 
Rechner hat.

Ich hatte mal einen Kunden der hat sich als Ersatz einen gebrauchten 
HP9000 300'er Serie für knapp 20T€ gekauft. An dem Teil hing halt auch 
noch ne Anlage mit spezieller SW dran, die diesen Rechner erforderte. 
Für ne neue Anlage hat halt die Kohle nicht gereicht und da war der 
Rechner die einzige Chance das Teil weiter zu betreiben. Angebot und 
Nachfrage bestimmt halt den Preis.

von Harald K. (kirnbichler)


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Fooji schrieb:
> Mehr als 1300 Bewertungen lassen eher nicht den Schluss zu, dass es ein
> privater Verkäufer ist.

Dir gegenüber und eBay gegenüber tritt er aber als solcher auf. Der Rest 
ist eine Sache zwischen seinem Finanzamt und ihm.

Und wenn er brav seine Steuern dafür abdrückt, muss sich das auch nicht 
ändern, auch wenn der "gesunde Menschenverstand" einem da anderes sagt.

Nicht, daß ich das Gebaren des Kerls gutheißen oder auch nur verteidigen 
wollte, aber die hier formulierten Ansprüche sind bei Privatverkäufern 
unrealistisch.

Wenn man Ware haben will, bei der man sicher sein kann, daß sie 
funktioniert oder daß man sie wieder zurückgeben kann, dann kauft man 
sie nicht bei einer Privatperson.

Privatpersonen auf eBay kann man mit Verkäufern auf einem Flohmarkt 
gleichsetzen. Man kann Glück haben ... oder nicht.

von Ein T. (ein_typ)


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Harald K. schrieb:
> Michael K. schrieb:
>> Jetzt will der Verkäufer partout die Ware nicht zurücknehmen,
>
> Das ist ein Privatverkäufer. Was erwartest Du?

Auch für Privatverkäufer gilt § 263 Abs. 1 StGB.

von Rene K. (xdraconix)


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Der hat tatsächlich 60€ für den Schrutz bezahlt?! Ernsthaft? :D

von Harald K. (kirnbichler)


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Ein T. schrieb:
> Auch für Privatverkäufer gilt § 263 Abs. 1 StGB.

An ein bisschen arg schütteren Haaren herbeigezerrt, meinst Du nicht?

Aus inkompenter Verpackung einen "Betrug" zu konstruieren, ist 
jedenfalls eine interessante Interpretation der Sachlage.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Harald K. schrieb:
> Fooji schrieb:
>> Mehr als 1300 Bewertungen lassen eher nicht den Schluss zu, dass es ein
>> privater Verkäufer ist.
>
> Dir gegenüber und eBay gegenüber tritt er aber als solcher auf. Der Rest
> ist eine Sache zwischen seinem Finanzamt und ihm.
>
> Und wenn er brav seine Steuern dafür abdrückt, muss sich das auch nicht
> ändern, auch wenn der "gesunde Menschenverstand" einem da anderes sagt.
>
> Nicht, daß ich das Gebaren des Kerls gutheißen oder auch nur verteidigen
> wollte, aber die hier formulierten Ansprüche sind bei Privatverkäufern
> unrealistisch.

Oh, ist das so? Als juristisch interessierter Mensch denke ich gerade 
darüber nach, wie das Gebahren des Verkäufers wohl vor einem Gericht 
aussähe.

Bei manchen Unternehmen ist es beliebt, juristisch unhaltbare 
Konditionen in ihre AGBs und / oder Verträge zu schreiben. Damit lassen 
sich Beschwerden oft schon wirksam abwehren, mit dem Hinweis "Sie haben 
das doch unterschrieben". Wie viele Kunden kennen sich wenigstens 
halbwegs aus -- und gehen für Prozeß- sowie möglicherweise auch 
Anwaltskosten in die Vorleistung?

Es ist natürlich nur eine Annahme, aber... wenn diese Sache vor einem 
zivilen Gericht verhandelt wird, dann würde jeder Richter sofort 
erkennen, daß dieser "Privatverkauf" nur eine Schutzbehauptung des 
Verkäufers ist. Zumindest jene Richter, die ich persönlich kenne, sind 
nämlich keine Dummköpfe und reagieren tendenziell allergisch, wenn sie 
sich verarscht fühlen. Nun kann man darüber nachdenken, ob man sich 
wegen Kleingeld streitet. Aber wenn, dann hat der TO IMHO ziemlich gute 
Karten.

Meine Vorgehensweise wäre: Artikel mit Empfangsbestätigung und einem, 
besser zwei unbeteiligten Zeugen zurücksenden und dazu gleichzeitig eine 
angemessene Frist zur Rückerstattung des Kaufpreises setzen, und bei 
einem ergebnislosen Verstreichen der Frist straf- und zivilrechtliche 
Schritte ankündigen. Ob die dann allerdings noch notwendig sind werden, 
bezweifle ich. Solche Verkäufer machen soetwas ja meist nicht zum ersten 
Mal und kennen ihre Grenzen.

von Soul E. (soul_eye)


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Sheeva P. schrieb:
> Es ist natürlich nur eine Annahme, aber... wenn diese Sache vor einem
> zivilen Gericht verhandelt wird, dann würde jeder Richter sofort
> erkennen, daß dieser "Privatverkauf" nur eine Schutzbehauptung des
> Verkäufers ist. Zumindest jene Richter, die ich persönlich kenne, sind
> nämlich keine Dummköpfe und reagieren tendenziell allergisch, wenn sie
> sich verarscht fühlen.

Dummkopf oder nicht, auch Richter müssen sich an geltendes Recht halten. 
Und bei 500 Verkäufen eindeutig gebrauchter Ware aus Privatbesitz über 
acht Jahre, bei gleichzeitigem Kauf von 800 Artikeln zu meist höheren 
Preisen, ist schwer eine Gewinnerzielungsabsicht festzustellen.

: Bearbeitet durch User
von Sheeva P. (sheevaplug)


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Harald K. schrieb:
> Ein T. schrieb:
>> Auch für Privatverkäufer gilt § 263 Abs. 1 StGB.
>
> An ein bisschen arg schütteren Haaren herbeigezerrt, meinst Du nicht?

1.300 Mal Waren versenden und dann behaupten, man müsse als 
"Privatverkäufer" keine Gewähr leisten? Janeeisklaa... da liegt der Typ 
schon ganz richtig.

> Aus inkompenter Verpackung einen "Betrug" zu konstruieren, ist
> jedenfalls eine interessante Interpretation der Sachlage.

War die Ware denn erst beim Kunden defekt? Wo findet dabei der 
Gefahrübergang statt, wann und zwischen welchen Vertragsparteien?

Weißt Du, Deine Position könnte ich vielleicht noch bei Kleinanzeigen 
sehen, aber auf Ebay bei einem Verkäufer mit solch einer Vielzahl von 
Verkäufen? Da beginnt der Betrug schon damit, sich als "Privatverkäufer" 
auszugeben, damit Gewährleistungsansprüche abgewehrt werden können.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Soul E. schrieb:
> [...] ist schwer eine Gewinnerzielungsabsicht festzustellen.

Darum geht es doch gar nicht.

von Sherlock 🕵🏽‍♂️ (rubbel-die-katz)


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Der Aufwand, das Geld zurück zu bekommen, wird um ein vielfaches höher 
sein. Für einen vernünftigen Menschen ist das Thema damit durch.

Man kann alternativ auf sein Recht bestehen. Man darf sogar ein 
rechthaberisches Arschloch sein, aber das ergibt schlechtes Karma.

: Bearbeitet durch User
von Martin S. (sirnails)


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Bei mehr als 50 Verkäufen pro Jahr ist ein gewerblicher Handel 
anzunehmen. Und das Finanzamt nimmt das auch so an. Steuerfrei sind 
diese Verkäufe nur dann, wenn es sich um ein einmaliges, definiertes 
Konvolut handelt; z.B. nach einer Wohnungsauflösung.

Aber will man dem schlechten Geld noch Gutes hinterher werfen? Der 
Freund soll das ganze abschreiben und daraus lernen. Selbst bei einem 
Warenwert von 300 Euro würde ein seriöser Anwalt ohne 
Rechtsschutzversicherung von einem Verfahren abraten.

Erfüllungsort bei Privatverkauf ist die Wohnadresse des Verkäufers. Dann 
braucht man auch noch einen Korrespondenzanwalt.

Kurzum: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel.

Aber noch ein Tipp in die Runde: filmt das Öffnen des Pakets. Dann hat 
der Absender große Probleme zu argumentieren. Hat mir schon einmal den 
Hals gerettet.

von Rolf M. (rmagnus)


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Harald K. schrieb:
> Dir gegenüber und eBay gegenüber tritt er aber als solcher auf. Der Rest
> ist eine Sache zwischen seinem Finanzamt und ihm.

Nein, wenn man Gewährleistung verlangt und er sich darüber rausredet, 
dass es ein Privatverkauf unter Ausschluss selbiger war, dann ist das 
schon entscheidend. Wenn dann ein Gericht entscheidet, dass es 
gewerblich war, gibt es nicht nur viel Ärger und ein Bußgeld für den 
Verkäufer, sondern der Gewährleistungsausschluss ist dann auch nichtig. 
Solche Fälle gab es durchaus schon, und zwar auch bei Verkäufern, bei 
denen die gewerbliche Tätigkeit deutlich weniger offensichtlich war als 
hier.

> Nicht, daß ich das Gebaren des Kerls gutheißen oder auch nur verteidigen
> wollte, aber die hier formulierten Ansprüche sind bei Privatverkäufern
> unrealistisch.

Deswegen ja: Privatverkauf anzweifeln.

Soul E. schrieb:
> Dummkopf oder nicht, auch Richter müssen sich an geltendes Recht halten.
> Und bei 500 Verkäufen eindeutig gebrauchter Ware aus Privatbesitz über
> acht Jahre, bei gleichzeitigem Kauf von 800 Artikeln zu meist höheren
> Preisen, ist schwer eine Gewinnerzielungsabsicht festzustellen.

Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht das einzige Kriterium. Sowas wird 
einzefallbasiert entschieden. Andere wichtige Fragen:

Wurde über einen längeren Zeitraum regelmäßig verkauft?
Wurden Waren gekauft in der Absicht, sie weiterzuverkaufen?
Wurden mehrere gleichartige Artikel verkauft?
Wurden neue Waren verkauft?

Es müssen nicht unbedingt alle Kriterien zutreffen. Selbst wenn die 
Kosten den erzielten Gewinn übersteigen, kann es als gewerblich gelten. 
Ich bin kein Jurist, aber es würde mich wundern, wenn ein Gericht das 
nicht als gewerblich einstufen würde. Beim Verkauf von 500 
PC-Komponenten wird es für den Verkäufer schwer, nachzuweisen, dass das 
alles Sachen sind, die er sich irgendwann mal für die private Nutzung 
gekauft hat und die er jetzt nur verkauft, weil die halt noch zuhause 
rumliegen.

von Harald K. (kirnbichler)


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Rolf M. schrieb:
> Nein, wenn man Gewährleistung verlangt und er sich darüber rausredet,
> dass es ein Privatverkauf unter Ausschluss selbiger war, dann ist das
> schon entscheidend. Wenn dann ein Gericht entscheidet, dass es
> gewerblich war, gibt es nicht nur viel Ärger und ein Bußgeld für den
> Verkäufer, sondern der Gewährleistungsausschluss ist dann auch nichtig.

Hier hat jemand bei einem privaten Verkäufer gekauft und damit die 
Bedingungen akzeptiert, die damit einhergehen.

Selbst wenn der private Verkäufer gar keiner ist, sondern eigentlich ein 
Händler; wie sollte daraus urplötzlich ein Anspruch des Käufers auf 
Dinge zustehen, die er beim Abschluss des Kaufvertrags klar nicht in 
Anspruch nehmen wollte?

Interessante Rechtsauffassung.

von Maik .. (basteling)


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Ebay ist mit dem ebayeigenen Bezahlsystem doch mittlerweile wie es 
scheint recht Kundenfreundlich geworden.

Ich habe das nur mal von der anderen Seite erleben müssen, als ein 
bösartiger Käufer in Asien ein mehr als 1000 Euro teueres HiFi Gerät 
nicht rechtzeitig erhielt (und vermutlich selber die Verzollung und 
somit Zustellung verzögerte) Und ebay mir dann den schon an mich 
ausgezahlten Betrag als Rückzahlungsplichtig führte.

Bei ebay wird ja mittlerweile an die Käufer rückerstattet, wenn der 
Versand mehr als 4 Wochen dauert. (in dem Fall kamen Schlamperei der 
gelben Luftfracht und Beginn der Ukrainekrise mit Flugausfällen und 
Umleitungen verschärfend hinzu)

Es kostet mir dann doch einiges an Aufwand, dem Verkäufer unlauteres 
Handeln nachzuweisen, sonst wären fast 2000€ zurück nach Korea 
überweisen worden - und ich hätte zivilrechtlich "versuchen können" das 
Geld zurückzuholen. (abschreiben)
Während die Ware dort dann vom Verkäufer beim Zoll abgeholt worden 
wäre..
Ich hatte da nur Glück, das der Käufer schon vorher per ebay 
Nachrichtensystem erfolglos versucht hatte falsche Begleitpapiere 
einzufordern.
Da war ich natürlich nicht drauf eingegangen. Durch diesen somit 
schriftlich dokumentierten AGB-Verstoß wurde dann der Käuferschutz und 
die schon angestoßene Rückzahlung für den potentiellen Betrüger 
aufgehoben. Da musste man ebay aber auch ausdrücklich drauf hinweisen 
und das mit einigen mails und Telefonaten mit dem amerikanischen 
Kundenservice eskalieren.

Also - ich würde es im Zweifel zuerst über ebay probieren, da die 
Schadsumme einen Anwalt nun wirklich nicht Wert ist. Ggfs ein paar gut 
erkennbare Bilder anhängen.


----

Vor vielen Jahren hatte ich aber auch mal einen Anwalt auf den Verkäufer 
eines Oldtimermotors losgeschickt. Da war der Schaden aber auch niedrig 
vierstellig und die Täuschung recht offensichtlich. Da wurde dann der 
Verkäufer zumindest um den Großteil seinen Verkaufserlös gebracht, auch 
wenn es größtenteils als Anwaltskosten auf meiner und seiner Seite 
draufging. Da war aber soviel Dreistigkeit im Spiel mit der Behauptung 
"lief bis zum Ausbau" und dann einem Frostriss längs durch den 
Zylinderkopf unter dem mit nur zwei Rändelschrauben befestigtem 
Ventildeckel. Und auf einem der Verkaufsbilder lag noch einem 
Ersatzzylinderkopf sichtbar hinterm Motor. Dem musste einfach mal auf 
die Pfoten geklopft werden.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Hans schrieb:
> ●Des|ntegrator ●. schrieb:
>> Es gibt halt eine gewisse Fraktion, die noch auf ISA-Slots steht.
>
> Das hat nichts damit zu das die Leute auf ISA stehen. Manchmal hängt an
> so einem Rechner eben noch andere HW, die spezielle Anforderungen an den
> Rechner hat.
>
> Ich hatte mal einen Kunden der hat sich als Ersatz einen gebrauchten
> HP9000 300'er Serie für knapp 20T€ gekauft.

Man macht sein Business von uralt-HW abhängig.
also steht man eben doch drauf, sonst würde man das ändern.

von Rolf M. (rmagnus)


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Harald K. schrieb:
> Hier hat jemand bei einem privaten Verkäufer gekauft und damit die
> Bedingungen akzeptiert, die damit einhergehen.

Er hat bei einem Verkäufer gekauft, der vorgegeben hat, privat zu 
verkaufen.

> Selbst wenn der private Verkäufer gar keiner ist, sondern eigentlich ein
> Händler; wie sollte daraus urplötzlich ein Anspruch des Käufers auf
> Dinge zustehen, die er beim Abschluss des Kaufvertrags klar nicht in
> Anspruch nehmen wollte?

Wenn der Verkauf gewerblich war, hat der Käufer das Recht auf 
Gewährleistung. Das ist unabhängig davon, ob der Verkäufer bei 
Vertragsabschluss behauptet hat, es sei ein Privatverkauf. Das wäre ja 
noch schöner, wenn man rechtmäßig seine Pflichten einfach loswerden 
könnte, indem man sich als was anders ausgibt, als man ist.

> Interessante Rechtsauffassung.

Das war nicht meine Auffassung (wobei ich es nachvollziehen kann). Ich 
hatte gerade erst von einem Fall gelesen, wo es genau so passiert ist. 
Der Käufer wollte Gewährleistung, da er der Meinung war, dass es kein 
Privatverkauf sei. In erster Instanz hat er recht bekommen, aber es ging 
dann noch in Berufung, und das Endergebnis stand noch aus. Ich muss mal 
schauen, ob ich es nochmal finde.

von Harald K. (kirnbichler)


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Rolf M. schrieb:
> Das wäre ja noch schöner, wenn man rechtmäßig seine Pflichten
> einfach loswerden könnte, indem man sich als was anders ausgibt,
> als man ist.

Nochmal zum Mitmeisseln:

Du kaufst bei einem privaten Verkäufer einen Gegenstand in dem Wissen, 
daß es dafür eben keine gesetzliche Gewährleistung gibt, und 
erwartest, weil der private Verkäufer sich im Nachhinein als 
nicht-privater Verkäufer herausgestellt hat, eine nachträgliche 
Veränderung der Kaufvertrages zu Deinen Gunsten?

Versteh' mich nicht miss, ich will das Handeln des Scheinprivatiers 
nicht verteidigen, nur finde ich es fragwürdig, daraus einen 
nachträglichen Gewinn für den Käufer zu konstruieren.

von Rolf M. (rmagnus)


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Harald K. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> Das wäre ja noch schöner, wenn man rechtmäßig seine Pflichten
>> einfach loswerden könnte, indem man sich als was anders ausgibt,
>> als man ist.
>
> Nochmal zum Mitmeisseln:
>
> Du kaufst bei einem privaten Verkäufer

nochmal: Bei einem Verkäufer, der vorgibt, privat zu verkaufen.

> einen Gegenstand in dem Wissen,

… in dem Glauben …

> daß es dafür eben keine gesetzliche Gewährleistung gibt, und
> erwartest, weil der private Verkäufer sich im Nachhinein als
> nicht-privater Verkäufer herausgestellt hat, eine nachträgliche
> Veränderung der Kaufvertrages zu Deinen Gunsten?

Das ist keine nachträgliche Veränderung. Der Gewährleistungsausschluss 
war von Anfang an nicht wirksam, wenn der Verkäufer gewerblich gehandelt 
hat. Das gilt auch dann, wenn der Käufer das in dem Moment nicht wusste. 
Dessen Rechte sind ja nicht einfach weg, nur weil ihm nicht bekannt war, 
dass er sie hat.

> Versteh' mich nicht miss, ich will das Handeln des Scheinprivatiers
> nicht verteidigen, nur finde ich es fragwürdig, daraus einen
> nachträglichen Gewinn für den Käufer zu konstruieren.

Welcher nachträgliche Gewinn? Wenn von Anfang an bekannt gewesen wäre, 
dass es gewerblich ist, dann wäre der Gewährleistungsausschluss ganz 
genauso nichtig gewesen.
Du scheinst zu denken, dass es fest und unumstößlich ein Privatverkauf 
ist, wenn der Verkäufer das nur behauptet, egal ob er in Wirklichkeit 
gewerblich handelt oder nicht. Das ist wiederum eine Rechtsauffassung, 
die ich seltsam finde.

von Hmmm (hmmm)


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●Des|ntegrator ●. schrieb:
> Man macht sein Business von uralt-HW abhängig.
> also steht man eben doch drauf, sonst würde man das ändern.

Wenn eine Anlage etwas 6- oder 7stelliges gekostet hat und es für den 
Steuerrechner keinen Ersatz mehr gibt, sind selbst 20k für ein 
Gebrauchtgerät mit Exotenaufschlag immer noch besser als eine 
Neuanschaffung.

Rolf M. schrieb:
> Das ist keine nachträgliche Veränderung. Der Gewährleistungsausschluss
> war von Anfang an nicht wirksam, wenn der Verkäufer gewerblich gehandelt
> hat.

Bei einem Streitwert von unter 100 EUR ist schon eine eindeutige 
Situation wie "Käufer zahlt nicht" oder "Verkäufer liefert nicht" kaum 
mehr als einen Mahnbescheid wert.

Gewerbliches Handeln nachzuweisen, ist schwierig, vielleicht ist sein 
Keller wirklich voll mit alter privater Hardware.

Aber "Kurzschlüsse und Unterbrechungen durch Werkzeug oder etwas 
anderes" klingt eher nach falscher Handhabung als nach Transportschäden. 
Das könnte eine arglistige Täuschung sein, und da bringt dann auch der 
Privatverkauf-Status nichts.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Rolf M. schrieb:
> Das ist keine nachträgliche Veränderung. Der Gewährleistungsausschluss
> war von Anfang an nicht wirksam, wenn der Verkäufer gewerblich gehandelt
> hat. Das gilt auch dann, wenn der Käufer das in dem Moment nicht wusste.
> Dessen Rechte sind ja nicht einfach weg, nur weil ihm nicht bekannt war,
> dass er sie hat.

Das ist richtig.

Hmmm schrieb:
> Bei einem Streitwert von unter 100 EUR ist schon eine eindeutige
> Situation wie "Käufer zahlt nicht" oder "Verkäufer liefert nicht" kaum
> mehr als einen Mahnbescheid wert.
>
> Gewerbliches Handeln nachzuweisen, ist schwierig, vielleicht ist sein
> Keller wirklich voll mit alter privater Hardware.

Das ist leider ebenso richtig.

Ich betrachte solche Fälle nicht alleine rechtlich, sondern auch 
prozessökonomisch. Will heißen: Wegen 50,00 Euro Streitwert 
unabschätzbare Kosten von 1.000,00 Euro und mehr (Gutachter...) 
verursachen???

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Harald K. schrieb:
> Nochmal zum Mitmeisseln:
>
> Du kaufst bei einem privaten Verkäufer
1
       |Punkt| |Punkt| |Punkt|
2
             \    |    /   
3
              v   v   v
4
           +-------------+
5
|Punkt| -> | EBEN NICHT! | <- |Punkt|
6
           +-------------+
7
              ^   ^   ^
8
             /    |    \   
9
       |Punkt| |Punkt| |Punkt|

Lieber Harald, bitte beachte den Punkt. Vielen Dank. ;-)

von Harald K. (kirnbichler)


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Woher siehst Du Highperformer der eBay-Verkaufsseite an, daß das ein 
gewerblicher Händler ist?

Kaufst Du da blind, Dich darauf verlassend, daß der, der da "Privat" 
hinschreibt, vielleicht einfach nur die Unwahrheit sagt?

von Roland E. (roland0815)


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Harald K. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> Nein, wenn man Gewährleistung verlangt und er sich darüber rausredet,
>> dass es ein Privatverkauf unter Ausschluss selbiger war, dann ist das
>> schon entscheidend. Wenn dann ein Gericht entscheidet, dass es
>> gewerblich war, gibt es nicht nur viel Ärger und ein Bußgeld für den
>> Verkäufer, sondern der Gewährleistungsausschluss ist dann auch nichtig.
>
> Hier hat jemand bei einem privaten Verkäufer gekauft und damit die
> Bedingungen akzeptiert, die damit einhergehen.
>

Jein. Denn:


> Selbst wenn der private Verkäufer gar keiner ist, sondern eigentlich ein
> Händler; wie sollte daraus urplötzlich ein Anspruch des Käufers auf
> Dinge zustehen, die er beim Abschluss des Kaufvertrags klar nicht in
> Anspruch nehmen wollte?
>

Bei den Verkaufsaktivitäten ist der 'Privatverkauf' eine vor Gericht 
unhaltbare Klausel. Der Erste, der den Verkäufer vor Gericht zerrt, 
beendet diese Praxis. Verbunden mit etlichen Nachteilen für den 
Verkäufer.

Diese 'Privatverkauf'-Klausel ist eine Ebaymaßnahme um Gebühren zu 
sparen. Ist bei der Anzahl der Umsätze des Verkäufers auch 
offensichtlich eine Falschangabe.


> Interessante Rechtsauffassung.

Ist geltendes Recht. Zumindest außerhalb deines Stammtisches.

von Soul E. (soul_eye)


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Roland E. schrieb:
> Bei den Verkaufsaktivitäten ist der 'Privatverkauf' eine vor Gericht
> unhaltbare Klausel. Der Erste, der den Verkäufer vor Gericht zerrt,
> beendet diese Praxis. Verbunden mit etlichen Nachteilen für den
> Verkäufer.

Meinst Du nicht, dass 500 Verkäufe in acht Jahren (plus 800 Käufe, also 
insgesamt 1300 Transaktionen) ein bisschen wenig für ein Gewerbe sind?

Einmal die Modelleisenbahn aus Jugendzeiten verkaufen, oder den Hausrat 
der Oma, und Du liegst mit der Anzahl der Verkäufe deutlich drüber. Und 
nein, durch Überschreiten der "gesetzlichen Grenze" von 30 Verkäufen im 
Jahr erfolgt nur die Meldung ans Finanzamt. Eine Steuerpflicht entsteht 
dadurch nicht, wenn es sich um Artikel aus Privatbesitz handelt.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Soul E. schrieb:
> Roland E. schrieb:
>> Bei den Verkaufsaktivitäten ist der 'Privatverkauf' eine vor Gericht
>> unhaltbare Klausel. Der Erste, der den Verkäufer vor Gericht zerrt,
>> beendet diese Praxis. Verbunden mit etlichen Nachteilen für den
>> Verkäufer.
>
> Meinst Du nicht, dass 500 Verkäufe in acht Jahren (plus 800 Käufe, also
> insgesamt 1300 Transaktionen) ein bisschen wenig für ein Gewerbe sind?
>
> Einmal die Modelleisenbahn aus Jugendzeiten verkaufen, oder den Hausrat
> der Oma, und Du liegst mit der Anzahl der Verkäufe deutlich drüber. Und
> nein, durch Überschreiten der "gesetzlichen Grenze" von 30 Verkäufen im
> Jahr erfolgt nur die Meldung ans Finanzamt. Eine Steuerpflicht entsteht
> dadurch nicht, wenn es sich um Artikel aus Privatbesitz handelt.

Hängt halt vom Einzelfall ab. Definition:
"Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, 
nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte 
Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der 
Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und 
wissenschaftlichen Tätigkeiten."

Ich lege mich da ohne nähere Kenntnis des Sachverhaltes auch nicht fest.

Gute Darstellung zum Thema ist hier:
https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbe

Zu Roland: WENN sich eine unternehmerische Tätigkeit herausstellt, kann 
die Gewährleistung in der Tat nicht ausgeschlossen werden.

von Marci W. (marci_w)


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Hallo Leute,

ich wollte nur kurz anmerken, dass ICH kein Problem damit hätte, wenn 
ein MoBo in normaler Luftpolsterfolie verpackt wäre(*). Die Bauteile 
sind ja alle eingebaut und verschaltet. Da ist IMHO die Gefahr eher 
gering, dass durch statische Aufladung ein Schaden entsteht. Allerdings 
würde ich beim ersten Berühren a bissle aufpassen, denn ich könnte ja 
statisch geladen sein.

ciao

Marci

(*) "professionell" verpackt ist es dennoch nicht. Und ein MoBo für z.B. 
200,- EUR würde auch ich gerne in ESD-Verpackung sehen. ;-)

von Maik .. (basteling)


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Insbesonders zu Verkaufsaktivitäten bei eBay gibt es sehr 
verkäuferunfreundliche  Gerichtsurteile, die recht schnell eine 
nachträgliche Einstufung als Gewebetreibender zur Folge haben können. 
Steuerlich als auch in Bezug auf die Gewährleistung oder Abmahnbarkeit 
durch Wettbewerber.

Und mit den verdeckten Gewerbetreibenden hatte ich auch schon so meinen 
Spaß. Oldtimer kurz vor Versteigerungsende gesehen und daher 
unbesichtigt gemäß der Beschreibung "von Privat" gekauft.
Der Verkäufer war dann ein unseriöser Sportwagenhändler, die 
Fahrzeugphotos auf seinem Betriebsgelände aufgenommen und vor mir auf 
seiner Betriebshebebühne stand ein Haufen Schrott voller verschwiegener 
sofort ersichtlicher Mängel die scheinbar bewusst nicht mit 
photographiert waren. Als er meinen Kaufvertagsrücktritt nicht 
akzeptieren wollte, erklärte ich ihm, dass er ja sonst die ganzen 
verschwiegenen Mängel in Form von Reparaturen nacherfüllen müsse. Da war 
dann ganz schnell Ruhe - und die Kiste wurde noch mehrere Male 
versteigert, jedesmal billiger und die Mängelphotos mehr ...

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Maik .. schrieb:
> Oldtimer kurz vor Versteigerungsende gesehen und daher
> unbesichtigt gemäß der Beschreibung "von Privat" gekauft.

Aber für Kopfhörer für ein paar EUR studiert man Testberichte, wa'?

von Sheeva P. (sheevaplug)


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●Des|ntegrator ●. schrieb:
> Aber für Kopfhörer für ein paar EUR studiert man Testberichte, wa'?

Wirklich gute Kopfhörer gibt es nicht "für ein paar EUR".

von Jörg R. (solar77)


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Marci W. schrieb:
> ich wollte nur kurz anmerken, dass ICH kein Problem damit hätte, wenn
> ein MoBo in normaler Luftpolsterfolie verpackt wäre(*). Die Bauteile
> sind ja alle eingebaut und verschaltet. Da ist IMHO die Gefahr eher
> gering, dass durch statische Aufladung ein Schaden entsteht.

Das ist Unsinn.

von Rolf M. (rmagnus)


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Und das ergibt auch wenig Sinn:

Marci W. schrieb:
> Und ein MoBo für z.B. 200,- EUR würde auch ich gerne in ESD-Verpackung
> sehen.

Der ESD ist der Preis der Boards egal.

von Εrnst B. (ernst)


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Jörg R. schrieb:
> Das ist Unsinn.

Aus diesem und dem Nachbarthread: Das Mainboard ist nicht defekt, weil 
es in Luftpolsterfolie eingepackt war, es ist defekt, weil es in 
ZUWENIG Luftpolsterfolie eingepackt war.

Mechanisch beschädigt, weil im Paket das Mainboard, eine schwere 
Grafikkarte, viel Luft und zuwenig Packmaterial war. Und die Post nunmal 
Post-Dinge mit Paketen tut.

Mehr Luftpolster-Folie, Packpapier, Schaumstoff-Flips usw. hätten das 
Verhindert.

Eine ESD-Folie alleine statt der Luftpolster-Folie eher verschlimmert.

Und der TE macht mit diesen Boards Sachen, wo ESD das geringste Problem 
ist:

Michael K. schrieb:
> diesen Boards hatten wir schon mal
> einen Kurzschluss das die Kabel verdampft sind

Selbst die billigen kupferfreien Alu-Kabel kriegt man mit den 100A die 
so ein PC-Netzteil vielleicht liefert, nicht verdampft, mal ganz 
abgesehen vom Kurzschluss-Schutz im Netzteil.

von Marci W. (marci_w)


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Jörg R. schrieb:
> Das ist Unsinn.

Sicher? Ich dachte, wenn die Bauteile eingebaut sind, gibt es immer 
"niederohmigere" Pfade, die den Aufbau statischer Elektrizität eher 
schwierig machen. Was ist daran falsch gedacht? Ich pinsle meinen PC ab 
und zu mit einem Kosmetikpinsel aus. Sollte ich das besser bleiben 
lassen und spezielle ESD-Pinsel kaufen?
Ich dachte z.B., dass eingebaute MOSFETS weniger empfindlich seien als 
nicht eingebaute. Früher wurden doch manchmal bei sehr ESD-empfindlichen 
Bauteilen die Pins extra mit Drähten kurzgeschlossen. Hmmmm....

ciao

Marci

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