Was ist das denn für eine Fake-News. Arbeiten hier nur noch GenZ
in den Büros?
Oben ist das Verkehrsschild und darunter die Einschränkung. So und nicht
anders.
Das ist keine Einschränkung.
Wenn es keine in Einschränkung gäbe dann bräuchte es auch kein
Zusatzschild.
Toller Satz.
Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf?
Autos dürfen überholt werden, Fahrräder nicht!?
Du solltest dich mal besser über aktuelle Verkehrsregeln, Schilder usw. informieren. Wenn dir das Angebot im Internet oder Fachpresse nicht reicht empfehle ich eine Nachschulung in einer Fahrschule.
Das Schild ist mir auch schon öfter begegnet und macht durchaus Sinn. Allerdings meinen immer noch viele Autofahrer das Radfahrer auf Tuchfühlung überholt werden müssen, quasi auf Kuschelkurs.
Unabhängig davon hat dein Thread überhaupt nichts mit dem Sinn des Forums zu tun.
Wenn Du schon nölen willst, dann doch wenigstens mit Hand und Fuss.
Wobei ich Alex da schon recht geben muss. Sehr konsistent ist das nicht.
Manchmal sind die eckigen weißen Schilder Einschränkungen (z.B. bei Uhrzeit oder mit dem LKW Symbol, oder mit Gefahrgutsymbol) manchmal nur Hinweis wie jetzt bei der Schneeflocke.
Das ist wieder mal klassischer Amtsschimmel.
Anderes Beispiel:
Es gibt das Hinweisschild "in 200m" und das Einschränkungsschild "auf 200m".
Beide kaum auseinanderzuhalten wenn man sie nicht frisch im Kopf hat
Oben ist das Verkehrsschild und darunter die Einschränkung. So und nicht
anders.
Es ist anders, wird auch im Text erklärt.
Ein Tempolimit mit Zusatzzeichen 1006-31 gilt ebenfalls selbst dann, wenn weit und breit kein anderes Auto zu sehen ist. Anders ist es bei Schildern wie "bei Nässe", die das Tempolimit einschränken.
Was ist der wirkliche Grund Deiner Off-Topic-Verbalinkontinenz? Kommt ein paar Salamischeiben später mal wieder raus, dass Du deshalb gerade den Lappen verloren hast?
Noch mal: Einschränkungen stehen unter dem Hauptschild. Schon immer so
gewesen.
Eine Einschränkung des Hauptschildes steht darunter, aber nicht alles, was darunter steht, ist eine Einschränkung des Hauptschildes. Es kann auch eine Erklärung sein.
OLG Hamm: "Das eine Schneeflocke (vgl. § 39 Abs. 7 StVO) darstellende Zusatzschild i.S.v. § 39 Abs. 3 StVO zum die Geschwindigkeit begrenzenden Schild enthält bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen -- entbehrlichen -- Hinweis darauf, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse dient."
https://openjur.de/u/741922.html
Eine Einschränkung des Hauptschildes steht darunter, aber nicht alles,
was darunter steht, ist eine Einschränkung des Hauptschildes. Es kann
auch eine Erklärung sein.
Würde die 70 unter der Schneeflocke stehen wäre es eindeutig. In dem Fall wäre die 70 das einschränkende Schild, und die Schneeflocke das Hauptschild auf welches sich dieses bezieht. So wie z.B. oben Dreieck Achtung Radfahrer und darunter die 70.
im Strasenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme
früher hat z.B. ein Traktor mit 2 Anhängern und 40 Heuballen auch mal an geeigneter Stelle angehalten, die Schnelleren vorbeigelassen - wird immer seltener
Gerade bei Radfahrern ist dieses Verhalten immer mehr festzustellen - wobei gefühlt 90% der Radfahrer freiwillig selber Nebenstrassen, Rad- und Waldwege suchen
Aber leider gibt es immer mehr dieser "Ich bin jetzt King-of-the Road, alle haben sich nch meinem Tempo zu richten"-Radfahrer
Kläre mich auf. Google sagt: zweispurige Fahrzeuge (darunter auch
Lastenräder) dürfen überholt werden.
Dieses Schild wird üblicherweise dort aufgestellt, wo das Überholen von zweispurigen Fahrzeugen ohnehin am Platz scheitert, aber auch die dürfen nicht überholt werden, siehe StVO:
"Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen."
dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der
Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse dient."
https://openjur.de/u/741922.html
Das ist der Punkt wo der Hund das Wasser lässt!
Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse, im Sommer?
Wenn es denn nur ein Hinweis sein soll, dass im Winter diese Gefahr besteht, warum dann eine fortwährende Einschränkung?
Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse, im
Sommer?
Wenn es denn nur ein Hinweis sein soll, dass im Winter diese Gefahr
besteht, warum dann eine fortwährende Einschränkung?
Vor vielen Jahren war ich im Hochsommer mit Miturlaubern auf der A7 Richtung Mittelmeer unterwegs.
Voll besetzt, beladen und mit Hänger kam der alte Transit nicht weit über 80 km/h.
Weiss nicht, ob der Bereich zu BY oder BW gehörte, aber da stand ein 80er Schild, darunter "Aquaplaning".
Hätte bis dahin auch niemals gedacht, dass diese Beschränkung auch gilt, wenn es zwei Monate keinen Tropfen vom Himmel gab und die Landschaft verdorte.
Aber kurz nach dem Schild standen die Blitzer links und rechts der BAB und knipsten ohne Ende.
das heißt aber dann logisch das Fahrräder als 3-Räder überholt werden dürfen, bzw. nicht ausgeschlossen sind, ausser man wird deswegen doch verurteilt.
Du meinst offenbar ernsthaft, ein Radfahrer muss ins Gebüsch
springen, wenn sich ihm ein Auto nähert?
Das hat hier niemand gesagt.
Der geforderte Mindestabstand von 1..2 Metern, damit man auch die
besoffenen Radler nicht anfährt, ist total praxisfremd.
Du meinst natürlich die 1,5 m innerorts und 2 m ausserorts.
Denn Du bist ja der Überkrack, der das ja genau wissen müsste.
Was ist daran praxisfremd?
Dass sich viele motorisierte Verkehrsrowdies nicht daran halten, obwohl es unsere Rechtssprechung verlangt?
Taschen- und Ladendiebe halten sich auch nicht an Gesetze, auch praxisfremd, den Taschen- und Ladendiebstahl weiterhin zu verbieten?
Was ist daran praxisfremd?
Dass sich viele motorisierte Verkehrsrowdies nicht daran halten, obwohl
es unsere Rechtssprechung verlangt?
Taschen- und Ladendiebe halten sich auch nicht an Gesetze, auch
praxisfremd, den Taschen- und Ladendiebstahl weiterhin zu verbieten?
keine Ahnung was Ladendiebe mit Fahrradrowdies zu tun haben- aber genau diese Fahrrad-Kasper sind das Problem
Und die bekommen jetzt noch eine extra Schutzzone, werden weiter dazu animiert sich daneben zu benehmen
sie bringen sich und andere in Gefahr, aus Stolz auf ihr Hobby
Kläre mich auf. Google sagt: zweispurige Fahrzeuge (darunter auch
Lastenräder) dürfen überholt werden.
die Sache ist etwa verwirrend, weil die Bezeichnung des Verkehrszeichens (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) und der zugehörige Verbotstext (Ge- oder Verbot:
Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.) widersprüchlich sind.
Es gilt wohl der Verbotstext, d.h. mehrspurige Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, aber Motorräder mit Seitenwagen dürfen überholen.
Alles klar, danke. Da man bei normalem Überholverbotsschild (VZ 276) einspurige Fahrzeuge überholen darf, hat das (VZ 277.1) eine Daseinsberechtigung, ist also nicht redundant.
Gestern sind auf einem nicht sehr breiten Schutzstreifen (kein voller Radweg) zwei Radfahrer über mehrere Haltestellen nebeneinander gefahren und haben gequatscht. Links die Straba, dazwischen ich.
Ich warte nun noch auf das Überholverbotsschild (VZ 277.3) für ein- und mehrspurige Fahrzeuge, das als absolutes Überholverbot für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gilt.
Absurd ist auch, dass Fussgängerüberwege nur für die Strasse gelten.
Beispiel: Hier gibt es mitten in der Stadt eine Strasse mit flankierenden Radwegen. Der Fussgängerüberweg ist nur auf die Strase gemalt, nicht auf die Radwege. Um den Fussgängerüberweg zu erlangen, kreuzt du erstmal einen Radweg und dort brettern die Radfahrer, auch diese Stehroller, mit grosser Geschwindigkeit heran und sie denken nicht daran langsam zu machen.
Danach hast du Vorrang auf der Strasse gegenüber Autofahrern und sobald du wieder den Fahrradweg erreichst, dasselbe Spiel wie vorher.
Für gefühlte 90% der Radfahrer gelten keine Regeln. Sie brettern durch die Fussgängerzonen, donnern über sogen. Zebrastreifen, fahren bei rot, fahren auf Bürgersteigen u.s.w.
Völlig losgelöst von irgendwelchen Regeln.
Radfahrer und Stehroller sind mittlerweile die grösste Plage unserer Zeit und da es politisch gewollt ist, werden sie auch nicht für ihr rücksichtsloses verhalten sanktioniert.
Na Mahlzeit, willkommen in der neuen grünen Traumwelt.
Für gefühlte 90% der Radfahrer gelten keine Regeln.
gilt auch für Fußgänger die schon mal an der Fußgängerampel auf den Radweg treten und damit Radfahrer behindern die bei grün losfahren wollen und wehe man klingelt oder die Fußgänger die auf dem Radweg noch ein Schwätzchen halten.
Ich setz noch einen drauf: Viele dieser Radfahrer wollen auch unbedingt ihr "wertvolles" Rad überall mit hin nehmen. Sie rammen die Räder rücksichtslos in Waggons der Bahnen, stellen sie unmittelbar neben sich in Biergärten, am liebsten würden sie sie mit ins Restaurant nehmen.
Fahren gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstrassen ist hier schon Standard.
Links oder rechts fahren ist egal. Sie fahren überall....und keine Behörde stört es.
Ich setz noch einen drauf: Viele dieser Radfahrer wollen auch unbedingt
ihr "wertvolles" Rad überall mit hin nehmen. Sie rammen die Räder
rücksichtslos in Waggons der Bahnen, stellen sie unmittelbar neben sich
in Biergärten, am liebsten würden sie sie mit ins Restaurant nehmen.
Fahren gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstrassen ist hier schon
Standard.
Links oder rechts fahren ist egal. Sie fahren überall....und keine
Behörde stört es.
Hast Du mit Deinem fetten SUV Probleme, an einem Fahrrad vorbeizukommen?
im Strasenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme
früher hat z.B. ein Traktor mit 2 Anhängern und 40 Heuballen auch mal an
geeigneter Stelle angehalten, die Schnelleren vorbeigelassen - wird
immer seltener
Gestern sind auf einem nicht sehr breiten Schutzstreifen (kein voller
Radweg) zwei Radfahrer über mehrere Haltestellen nebeneinander gefahren
und haben gequatscht.
[...]
Ich warte nun noch auf das Überholverbotsschild (VZ 277.3) für ein- und
mehrspurige Fahrzeuge, das als absolutes Überholverbot für alle
Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gilt.
Wenn Du sie aus diesem Grund nicht mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand überholen konntest, sie also den Verkehr behindert haben, war das ganz ohne Schild verboten, Par. 2 Abs. 4 StVO.
"Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden."
Bei einem Überholverbot dürfen weder ein- noch mehrspurige Fahrzeuge
überholen.
Das ist absolut richtig, aber man muss sich darüber klar sein, dass Verkehrszeichen lange nicht immer logisch nachvollziehbar sind und man sie lernen muss.
Der "PKW" links auf dem Überholverbotsschild bedeutet Überholverbot für alle für auf der rechten Seite abgebildeten und grösser.
Ist dort (rechts) ein einspuriges Fahrzeug abgebildet, gilt das Verbot auch für das, zeigt die Abb einen PKW erst für alles zweispurige.
Aber die meisten haben an sich spätestens ab Fahrschule intus.
Teilweise auch weiter zurück und/oder mit Verweisen auf andere Quellen.
Aber ob jeder einen Gesetzestext versteht?
Beispielsweise bedeutet eine per gestrichelter Linie und/oder mittels roter Farbe gekennzeichnete 60 cm breite Fahrradspur nicht, dass ein Autofahrer auf scheinbar seiner Spur den Radler ohne Abstand überholen, oder wenn der Radler breiter ist, den über den Haufen fahren darf.
Bei https://dejure.org gibt es für die meisten §§ gute Verweise, wie in passenden Prozessen von höheren Gerichten geurteilt wurde.
nicht mal Richter obwohl sie entscheiden, alles ist von Juristen immer
doppeldeutig als Gesetz eingebracht damit Anwälte immer ihr Auskommen
haben.
Die Möglichkeiten des Lebens sind dermassen vielfältig, dass man niemals jeden (Streit-) Fall in einem Gesetz speziell darstellen kann.
Nicht einmal im deutschen Steuerrecht mit den meisten Gesetzen/Regelungen in diesem Themenbereich weltweit.
Jedenfalls wimmelt es von NICHT UND ODER aber nicht im logischen System
so daß man herrlich prozessieren kann wer was wie gemeint hat.
ich weiß das die Demokratie die schlechteste Staatsform ist und kenne auch keine Bessere, ich fühle mich momentan wie in einer Diktatur, die Diktatur des Geldes.
alles ist von Juristen immer
doppeldeutig als Gesetz eingebracht damit Anwälte immer ihr Auskommen
haben.
Das liegt im Prinzip von sinnvoll verfassten Gesetzbüchern.
Wenn Paragraphen sehr präzise auf ein bestimmtes Szenario formuliert werden, braucht man für jedes mögliche Szenario ein eigenes Gesetz. Wird ein Szenario vergessen, entsteht eine Gesetzeslücke. In manchen Fällen entsteht auch eine Art Rechtsmissbrauch durch ein zu restriktives Gesetz selbst, weil es ohne Sinn und Verstand durchgesetzt werden muss. Weshalb man Gesetze tunlichst allgemeiner formuliert, um den Juristen Spielraum zu geben.
Ein System, das keine Juristen benötigt, handelt unmenschlich.
Bei einem Überholverbot dürfen weder ein- noch mehrspurige Fahrzeuge
überholen.
Fahrräder dürfen nebeneinander fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern. Also dürften sie theoretisch auch überholen, sie fahren in dem Moment ja nebeneinander. ;)
VZ 276 verbietet nur das Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen.
VZ 277.1 verbietet nur das Überholen mit mehrspurigen Fahrzeugen.
es gibt also kein Verkehrszeichen, das einem einspurigen Fahrzeug das Überholen eines anderen einspurigen Fahrzeugs verbietet.
Kinder müssen auf dem Gehweg fahren, Erwachsene dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. E-Bikes dürfen 25 km/h fahren ohne Kennzeichen. E-Roller müssen Kennzeichen haben, dürfen nur 20 km/h fahren, aber weder auf dem Radweg noch auf dem Gehweg. Das Schild Traktoren dürfen überholt werden gilt nicht für Traktoren. Eine Pferdekutsche ist kein mehrspuriges Fahrzeug, und die Schneeflocke gilt auch im Sommer.
"Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet."
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/pedelec-ebike/