Was ist das denn für eine Fake-News. Arbeiten hier nur noch GenZ in den Büros? Oben ist das Verkehrsschild und darunter die Einschränkung. So und nicht anders. Wenn es keine in Einschränkung gäbe dann bräuchte es auch kein Zusatzschild. https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/teurer-irrtum-schneeflocke-tempolimit-gilt-auch-bei-sonnenschein Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf? Autos dürfen überholt werden, Fahrräder nicht!?
Bisschen OT, findest Du nicht? Aber mein Lokführer hat keine Probleme mit der Geschwindigkeit! Gruss Chregu
Alexander schrieb: > Oben ist das Verkehrsschild und darunter die Einschränkung. So und nicht > anders. Sieht die rechtsprechung und definition halt anders Alexander schrieb: > Wenn es keine in Einschränkung gäbe dann bräuchte es auch kein > Zusatzschild. Stimme ich dir zu. Aber es ist wohl um darauf aufmerksam zu machen warum dort ein limit ist. Alexander schrieb: > Autos dürfen überholt werden, Fahrräder nicht!? Autos auch nicht
Alexander schrieb: > Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf? Das ist nicht so neu. Das Verkehrszeichen 277.1 gibt es seit 2020.
John P. schrieb: > Alexander schrieb: >> Wenn es keine in Einschränkung gäbe dann bräuchte es auch kein >> Zusatzschild. > > Stimme ich dir zu. Aber es ist wohl um darauf aufmerksam zu machen warum > dort ein limit ist. Auf was? Darauf das es Schneien könnte. 8-O OK, vor einem Winterdienst Depot...
John P. schrieb: > Stimme ich dir zu. Aber es ist wohl um darauf aufmerksam zu machen warum > dort ein limit ist. Dann gehört das Schild darüber, nicht darunter. John P. schrieb: > Autos auch nicht Dann bedürfe es keines extra Schildes, normales Überholverbot reicht? Stefan K. schrieb: > Das ist nicht so neu. Das Verkehrszeichen 277.1 gibt es seit 2020. Hab ich zum ersten Mal gesehen. Hätte gedacht das wäre mit dem Sicherheitsabstand eingeführt worden. Der verbietet ja ein zu enges Überholen.
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Alexander schrieb: > Was ist das denn für eine Fake-News. Arbeiten hier nur noch GenZ > in den Büros? > > Oben ist das Verkehrsschild und darunter die Einschränkung. So und nicht > anders. Das ist keine Einschränkung. > Wenn es keine in Einschränkung gäbe dann bräuchte es auch kein > Zusatzschild. Toller Satz. > Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf? > Autos dürfen überholt werden, Fahrräder nicht!? Du solltest dich mal besser über aktuelle Verkehrsregeln, Schilder usw. informieren. Wenn dir das Angebot im Internet oder Fachpresse nicht reicht empfehle ich eine Nachschulung in einer Fahrschule. Das Schild ist mir auch schon öfter begegnet und macht durchaus Sinn. Allerdings meinen immer noch viele Autofahrer das Radfahrer auf Tuchfühlung überholt werden müssen, quasi auf Kuschelkurs. Unabhängig davon hat dein Thread überhaupt nichts mit dem Sinn des Forums zu tun. Wenn Du schon nölen willst, dann doch wenigstens mit Hand und Fuss.
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Beitrag #7928965 wurde vom Autor gelöscht.
Wobei ich Alex da schon recht geben muss. Sehr konsistent ist das nicht. Manchmal sind die eckigen weißen Schilder Einschränkungen (z.B. bei Uhrzeit oder mit dem LKW Symbol, oder mit Gefahrgutsymbol) manchmal nur Hinweis wie jetzt bei der Schneeflocke. Das ist wieder mal klassischer Amtsschimmel. Anderes Beispiel: Es gibt das Hinweisschild "in 200m" und das Einschränkungsschild "auf 200m". Beide kaum auseinanderzuhalten wenn man sie nicht frisch im Kopf hat Siehe dazu https://www.stvo2go.de/geschwindigkeitsbeschraenkung-zusatzzeichen/ Meine Meinung: Einfach nur dämlich!
Alexander schrieb: > Oben ist das Verkehrsschild und darunter die Einschränkung. So und nicht > anders. Es ist anders, wird auch im Text erklärt. Ein Tempolimit mit Zusatzzeichen 1006-31 gilt ebenfalls selbst dann, wenn weit und breit kein anderes Auto zu sehen ist. Anders ist es bei Schildern wie "bei Nässe", die das Tempolimit einschränken. Was ist der wirkliche Grund Deiner Off-Topic-Verbalinkontinenz? Kommt ein paar Salamischeiben später mal wieder raus, dass Du deshalb gerade den Lappen verloren hast? Beitrag "Kurvenradius berechnen"
Jörg R. schrieb: > Das ist keine Einschränkung. Noch mal: Einschränkungen stehen unter dem Hauptschild. Schon immer so gewesen. Wenn die Geschwindigkeit nicht eingeschränkt gilt dann weg mit dem Zusatz. Sowas triggert jeden Programmierer.
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Alexander schrieb: > Jörg R. schrieb: >> Das ist keine Einschränkung. > > Noch mal: Einschränkungen stehen unter dem Hauptschild. Schon immer so > gewesen. > > Wenn die Geschwindigkeit nicht eingeschränkt gilt dann weg mit dem > Zusatz. Sowas triggert jeden Programmierer. Du schnallst den Sinn der Schneeflocke nicht.
Das trifft auf einige Schilder zu. Zwei hab ich hier genannt.
Alexander schrieb: > Noch mal: Einschränkungen stehen unter dem Hauptschild. Schon immer so > gewesen. Eine Einschränkung des Hauptschildes steht darunter, aber nicht alles, was darunter steht, ist eine Einschränkung des Hauptschildes. Es kann auch eine Erklärung sein. OLG Hamm: "Das eine Schneeflocke (vgl. § 39 Abs. 7 StVO) darstellende Zusatzschild i.S.v. § 39 Abs. 3 StVO zum die Geschwindigkeit begrenzenden Schild enthält bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen -- entbehrlichen -- Hinweis darauf, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse dient." https://openjur.de/u/741922.html
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Hmmm schrieb: > Kommt ein paar Salamischeiben später mal wieder raus, dass Du deshalb > gerade den Lappen verloren hast? Hab 0 Punkte und bin absolut bedacht darauf dass es so bleibt. Die Schneeflocke ist aber sowas das ich garantiert falsch gemacht hätte. (prx) A. K. schrieb: > Eine Einschränkung des Hauptschildes steht darunter, aber nicht alles, > was darunter steht, ist eine Einschränkung des Hauptschildes. Es kann > auch eine Erklärung sein. Würde die 70 unter der Schneeflocke stehen wäre es eindeutig. In dem Fall wäre die 70 das einschränkende Schild, und die Schneeflocke das Hauptschild auf welches sich dieses bezieht. So wie z.B. oben Dreieck Achtung Radfahrer und darunter die 70.
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Beitrag #7929030 wurde vom Autor gelöscht.
Die Schneeflocke darüber würde nur signalisieren, dass es schneien kann.
Alexander schrieb: > dann bräuchte es auch kein Zusatzschild. Gut erkannt. Es ist entbehrlich, wie auch das OLG Hamm erkannte.
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Irgendjemand hat mal irgendwo ein Schild mit dem Text "Vorsicht Schild" aufgestellt, um den Schilderwahnsinn hier ins lächerliche zu ziehen. Das wurde aber schnell wieder abgebaut :-)
Alexander schrieb: > John P. schrieb: >> Autos auch nicht > > Dann bedürfe es keines extra Schildes, normales Überholverbot reicht? Jörg R. schrieb: > Du solltest dich mal besser über aktuelle Verkehrsregeln, Schilder usw. > informieren. Kläre mich auf. Google sagt: zweispurige Fahrzeuge (darunter auch Lastenräder) dürfen überholt werden.
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Alexander schrieb: > Google sagt: zweispurige Fahrzeuge (darunter auch > Lastenräder) dürfen überholt werden. Vor dem Verkehrsrichter wirst Du damit ein allgemeines Gekicher ernten..
im Strasenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme früher hat z.B. ein Traktor mit 2 Anhängern und 40 Heuballen auch mal an geeigneter Stelle angehalten, die Schnelleren vorbeigelassen - wird immer seltener Gerade bei Radfahrern ist dieses Verhalten immer mehr festzustellen - wobei gefühlt 90% der Radfahrer freiwillig selber Nebenstrassen, Rad- und Waldwege suchen Aber leider gibt es immer mehr dieser "Ich bin jetzt King-of-the Road, alle haben sich nch meinem Tempo zu richten"-Radfahrer
Alexander schrieb: > Kläre mich auf. Google sagt: zweispurige Fahrzeuge (darunter auch > Lastenräder) dürfen überholt werden. Dieses Schild wird üblicherweise dort aufgestellt, wo das Überholen von zweispurigen Fahrzeugen ohnehin am Platz scheitert, aber auch die dürfen nicht überholt werden, siehe StVO: "Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen."
(prx) A. K. schrieb: > dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der > Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse dient." > https://openjur.de/u/741922.html Das ist der Punkt wo der Hund das Wasser lässt! Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse, im Sommer? Wenn es denn nur ein Hinweis sein soll, dass im Winter diese Gefahr besteht, warum dann eine fortwährende Einschränkung?
Heinz R. schrieb: > Gerade bei Radfahrern ist dieses Verhalten immer mehr festzustellen - Die Pest der Straße und von millitant radikalen Gruppen wie ADFC besser vertreten als die Autofahrer von ihrem ADAC-Verräter.
Alexander schrieb: > https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/teurer-irrtum-schneeflocke-tempolimit-gilt-auch-bei-sonnenschein merkwürdig: gerade erst gehört https://youtu.be/7TEGsNZgkmQ?t=57 aber 3 Anwälte 4 Meinungen und dann gibt es Richter!
Schorsch M. schrieb: > Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse, im > Sommer? > > Wenn es denn nur ein Hinweis sein soll, dass im Winter diese Gefahr > besteht, warum dann eine fortwährende Einschränkung? Vor vielen Jahren war ich im Hochsommer mit Miturlaubern auf der A7 Richtung Mittelmeer unterwegs. Voll besetzt, beladen und mit Hänger kam der alte Transit nicht weit über 80 km/h. Weiss nicht, ob der Bereich zu BY oder BW gehörte, aber da stand ein 80er Schild, darunter "Aquaplaning". Hätte bis dahin auch niemals gedacht, dass diese Beschränkung auch gilt, wenn es zwei Monate keinen Tropfen vom Himmel gab und die Landschaft verdorte. Aber kurz nach dem Schild standen die Blitzer links und rechts der BAB und knipsten ohne Ende. Für mich ist das pure Abzocke.
Ralf X. schrieb: > aber da stand ein 80er Schild, darunter "Aquaplaning" Ich sag ja, Millennials haben die Schilder aufgehangen. Was sind eigentlich diese Links in diesem Google KI Geblubber? Quellenangaben schon mal nicht. https://www.google.com/search?q=Verkehrszeichen+277.1
Heinz R. schrieb: > Aber leider gibt es immer mehr dieser "Ich bin jetzt King-of-the Road, > alle haben sich nch meinem Tempo zu richten"-Radfahrer Quatsch! Du meinst offenbar ernsthaft, ein Radfahrer muss ins Gebüsch springen, wenn sich ihm ein Auto nähert?
Alexander schrieb: > Was sind eigentlich diese Links in diesem Google KI Geblubber? > Quellenangaben schon mal nicht. > > https://www.google.com/search?q=Verkehrszeichen+277.1 das heißt aber dann logisch das Fahrräder als 3-Räder überholt werden dürfen, bzw. nicht ausgeschlossen sind, ausser man wird deswegen doch verurteilt.
Rainer Z. schrieb: > Du meinst offenbar ernsthaft, ein Radfahrer muss ins Gebüsch > springen, wenn sich ihm ein Auto nähert? Das hat hier niemand gesagt. Der geforderte Mindestabstand von 1..2 Metern, damit man auch die besoffenen Radler nicht anfährt, ist total praxisfremd.
Rainer Z. schrieb: > uatsch! Du meinst offenbar ernsthaft, ein Radfahrer muss ins Gebüsch > springen, wenn sich ihm ein Auto nähert? muss er nicht - aber er muss auch nicht kilometerlang auf der Hauptstrasse fahren, obwohl es daneben Radwege oder Seitenstrassen gibt Hier gibt es sehr viele Berge, Steigen - das Verhalten der Radfahrer ist oft mehr als unverschämt Man kann doch auch mal nach 2km eine kurze Pause machen und die anderen vorbei lassen?
Manfred P. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Du meinst offenbar ernsthaft, ein Radfahrer muss ins Gebüsch >> springen, wenn sich ihm ein Auto nähert? > > Das hat hier niemand gesagt. > > Der geforderte Mindestabstand von 1..2 Metern, damit man auch die > besoffenen Radler nicht anfährt, ist total praxisfremd. Du meinst natürlich die 1,5 m innerorts und 2 m ausserorts. Denn Du bist ja der Überkrack, der das ja genau wissen müsste. Was ist daran praxisfremd? Dass sich viele motorisierte Verkehrsrowdies nicht daran halten, obwohl es unsere Rechtssprechung verlangt? Taschen- und Ladendiebe halten sich auch nicht an Gesetze, auch praxisfremd, den Taschen- und Ladendiebstahl weiterhin zu verbieten?
Ralf X. schrieb: > Was ist daran praxisfremd? > Dass sich viele motorisierte Verkehrsrowdies nicht daran halten, obwohl > es unsere Rechtssprechung verlangt? > Taschen- und Ladendiebe halten sich auch nicht an Gesetze, auch > praxisfremd, den Taschen- und Ladendiebstahl weiterhin zu verbieten? keine Ahnung was Ladendiebe mit Fahrradrowdies zu tun haben- aber genau diese Fahrrad-Kasper sind das Problem Und die bekommen jetzt noch eine extra Schutzzone, werden weiter dazu animiert sich daneben zu benehmen sie bringen sich und andere in Gefahr, aus Stolz auf ihr Hobby
Alexander schrieb: > John P. schrieb: >> Stimme ich dir zu. Aber es ist wohl um darauf aufmerksam zu machen warum >> dort ein limit ist. > > Dann gehört das Schild darüber, nicht darunter. Ja genau wie bei dem...
1 | (80) |
2 | bei Nässe |
...ist das nicht wirklich logisch, warum es anders sein sollte. mfg mf
Heinz R. schrieb: > Aber leider gibt es immer mehr dieser "Ich bin jetzt King-of-the Road, > alle haben sich nch meinem Tempo zu richten"-Radfahrer https://www.youtube.com/watch?v=MlYog-NnMVs Ich hätte das ja diplomatisch geklärt. https://www.youtube.com/watch?v=R5UdH8zAUzc Radfahrer gehören zu einer besonders vulnerablen Gruppe Verkehrsteilnehmer und sind besonders wachsam unterwegs. https://www.youtube.com/watch?v=6uM5JiacXhY
Alexander schrieb: > Kläre mich auf. Google sagt: zweispurige Fahrzeuge (darunter auch > Lastenräder) dürfen überholt werden. die Sache ist etwa verwirrend, weil die Bezeichnung des Verkehrszeichens (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) und der zugehörige Verbotstext (Ge- oder Verbot: Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.) widersprüchlich sind. Es gilt wohl der Verbotstext, d.h. mehrspurige Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, aber Motorräder mit Seitenwagen dürfen überholen.
R. L. schrieb: > Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige > Fahrzeuge nicht überholen Das wäre ja mal eindeutig. Woher hast Du das? Wenn ich das google wird's absurd.
Alexander schrieb: > Das wäre ja mal eindeutig. Woher hast Du das? Wenn ich das google wird's > absurd. Wenn Du mal lesen würdest, statt nur zu brabbeln, wäre das einfach: Hmmm schrieb: > siehe StVO: > > "Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige > Fahrzeuge nicht überholen." Anlage 2, um genau zu sein, Nr. 54.4.
Alles klar, danke. Da man bei normalem Überholverbotsschild (VZ 276) einspurige Fahrzeuge überholen darf, hat das (VZ 277.1) eine Daseinsberechtigung, ist also nicht redundant. Gestern sind auf einem nicht sehr breiten Schutzstreifen (kein voller Radweg) zwei Radfahrer über mehrere Haltestellen nebeneinander gefahren und haben gequatscht. Links die Straba, dazwischen ich. Ich warte nun noch auf das Überholverbotsschild (VZ 277.3) für ein- und mehrspurige Fahrzeuge, das als absolutes Überholverbot für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gilt.
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Das mit der 'Schnerflocke' war doch schon immer so. Wenns nur um überfrierende Nässe ging, war die klappbar und im Sommer zu. Interessant wirds, wenn die Flocke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt wird.
Manfred P. schrieb: > Die Pest der Straße und von millitant radikalen Gruppen wie ADFC besser > vertreten als die Autofahrer von ihrem ADAC-Verräter. Was möchtest du denn von den "Verrätern"? Freie Fahrt für freie Bürger wie vor 30 Jahren? Damals 9817 Verkehrstote pro Jahr, heute 2770. Und nein, das ist nicht nur wegen des technischen Fortschritts bei PKWs, davon haben Fahrradfahrer und Fußgänger nämlich meist recht wenig.
Absurd ist auch, dass Fussgängerüberwege nur für die Strasse gelten. Beispiel: Hier gibt es mitten in der Stadt eine Strasse mit flankierenden Radwegen. Der Fussgängerüberweg ist nur auf die Strase gemalt, nicht auf die Radwege. Um den Fussgängerüberweg zu erlangen, kreuzt du erstmal einen Radweg und dort brettern die Radfahrer, auch diese Stehroller, mit grosser Geschwindigkeit heran und sie denken nicht daran langsam zu machen. Danach hast du Vorrang auf der Strasse gegenüber Autofahrern und sobald du wieder den Fahrradweg erreichst, dasselbe Spiel wie vorher. Für gefühlte 90% der Radfahrer gelten keine Regeln. Sie brettern durch die Fussgängerzonen, donnern über sogen. Zebrastreifen, fahren bei rot, fahren auf Bürgersteigen u.s.w. Völlig losgelöst von irgendwelchen Regeln. Radfahrer und Stehroller sind mittlerweile die grösste Plage unserer Zeit und da es politisch gewollt ist, werden sie auch nicht für ihr rücksichtsloses verhalten sanktioniert. Na Mahlzeit, willkommen in der neuen grünen Traumwelt.
Schorsch M. schrieb: > Für gefühlte 90% der Radfahrer gelten keine Regeln. gilt auch für Fußgänger die schon mal an der Fußgängerampel auf den Radweg treten und damit Radfahrer behindern die bei grün losfahren wollen und wehe man klingelt oder die Fußgänger die auf dem Radweg noch ein Schwätzchen halten.
Ich setz noch einen drauf: Viele dieser Radfahrer wollen auch unbedingt ihr "wertvolles" Rad überall mit hin nehmen. Sie rammen die Räder rücksichtslos in Waggons der Bahnen, stellen sie unmittelbar neben sich in Biergärten, am liebsten würden sie sie mit ins Restaurant nehmen. Fahren gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstrassen ist hier schon Standard. Links oder rechts fahren ist egal. Sie fahren überall....und keine Behörde stört es.
Schorsch M. schrieb: > Ich setz noch einen drauf: Viele dieser Radfahrer wollen auch unbedingt > ihr "wertvolles" Rad überall mit hin nehmen. Sie rammen die Räder > rücksichtslos in Waggons der Bahnen, stellen sie unmittelbar neben sich > in Biergärten, am liebsten würden sie sie mit ins Restaurant nehmen. > > Fahren gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstrassen ist hier schon > Standard. > Links oder rechts fahren ist egal. Sie fahren überall....und keine > Behörde stört es. Hast Du mit Deinem fetten SUV Probleme, an einem Fahrrad vorbeizukommen?
Heinz R. schrieb: > im Strasenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme > > früher hat z.B. ein Traktor mit 2 Anhängern und 40 Heuballen auch mal an > geeigneter Stelle angehalten, die Schnelleren vorbeigelassen - wird > immer seltener Heutzutage überholt dich der Traktor:-)
Alexander schrieb: > Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf? Welches? Auf der Seite ist nichts Derartiges zu finden.
Alexander schrieb: > Gestern sind auf einem nicht sehr breiten Schutzstreifen (kein voller > Radweg) zwei Radfahrer über mehrere Haltestellen nebeneinander gefahren > und haben gequatscht. > [...] > Ich warte nun noch auf das Überholverbotsschild (VZ 277.3) für ein- und > mehrspurige Fahrzeuge, das als absolutes Überholverbot für alle > Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gilt. Wenn Du sie aus diesem Grund nicht mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand überholen konntest, sie also den Verkehr behindert haben, war das ganz ohne Schild verboten, Par. 2 Abs. 4 StVO. "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden."
J. S. schrieb: > Alexander schrieb: >> Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf? > Welches? Auf der Seite ist nichts Derartiges zu finden. Nö, muss auch nicht. Diese Frage des TO hat nichts mit dem Link darüber zu tun.
Alexander schrieb: > Dann bedürfe es keines extra Schildes, normales Überholverbot reicht? Nein, weil einspurige Fahrzeuge überholen dürfen.
Rainer Z. schrieb: > Hast Du mit Deinem fetten SUV Probleme, an einem Fahrrad vorbeizukommen? ist hier jemand neidisch?
René H. schrieb: > Nein, weil einspurige Fahrzeuge überholen dürfen. Wie kommst du zu dieser falschen Annahme? Bei einem Überholverbot dürfen weder ein- noch mehrspurige Fahrzeuge überholen.
Schorsch M. schrieb: > René H. schrieb: >> Nein, weil einspurige Fahrzeuge überholen dürfen. > > Wie kommst du zu dieser falschen Annahme? > > Bei einem Überholverbot dürfen weder ein- noch mehrspurige Fahrzeuge > überholen. Das ist absolut richtig, aber man muss sich darüber klar sein, dass Verkehrszeichen lange nicht immer logisch nachvollziehbar sind und man sie lernen muss. Der "PKW" links auf dem Überholverbotsschild bedeutet Überholverbot für alle für auf der rechten Seite abgebildeten und grösser. Ist dort (rechts) ein einspuriges Fahrzeug abgebildet, gilt das Verbot auch für das, zeigt die Abb einen PKW erst für alles zweispurige. Aber die meisten haben an sich spätestens ab Fahrschule intus.
gibt es eigentlich irgendwo ein offizielles Update? Mein Führerschein Fahrschule ist jetzt über 30 Jahre alt her Bei der Steuer kann man es nachlesen aber in der Straßenverkehrsordnung?
Heinz R. schrieb: > gibt es eigentlich irgendwo ein offizielles Update? > > Mein Führerschein Fahrschule ist jetzt über 30 Jahre alt her > > Bei der Steuer kann man es nachlesen aber in der Straßenverkehrsordnung? Änderungen der (u.a.) StVO der letzten 19 Jahre gib es hier: https://www.buzer.de/StVO.htm Teilweise auch weiter zurück und/oder mit Verweisen auf andere Quellen. Aber ob jeder einen Gesetzestext versteht? Beispielsweise bedeutet eine per gestrichelter Linie und/oder mittels roter Farbe gekennzeichnete 60 cm breite Fahrradspur nicht, dass ein Autofahrer auf scheinbar seiner Spur den Radler ohne Abstand überholen, oder wenn der Radler breiter ist, den über den Haufen fahren darf. Bei https://dejure.org gibt es für die meisten §§ gute Verweise, wie in passenden Prozessen von höheren Gerichten geurteilt wurde.
Ralf X. schrieb: > Der "PKW" links auf dem Überholverbotsschild bedeutet Überholverbot nee bedeutet das rote PKW links fahren dürfen Ralf X. schrieb: > Aber ob jeder einen Gesetzestext versteht? nicht mal Richter obwohl sie entscheiden, alles ist von Juristen immer doppeldeutig als Gesetz eingebracht damit Anwälte immer ihr Auskommen haben. Jedenfalls wimmelt es von NICHT UND ODER aber nicht im logischen System so daß man herrlich prozessieren kann wer was wie gemeint hat.
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Joachim B. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Der "PKW" links auf dem Überholverbotsschild bedeutet Überholverbot > > nee bedeutet das rote PKW links fahren dürfen Oh, wie lustig.. > Ralf X. schrieb: >> Aber ob jeder einen Gesetzestext versteht? > > nicht mal Richter obwohl sie entscheiden, alles ist von Juristen immer > doppeldeutig als Gesetz eingebracht damit Anwälte immer ihr Auskommen > haben. Die Möglichkeiten des Lebens sind dermassen vielfältig, dass man niemals jeden (Streit-) Fall in einem Gesetz speziell darstellen kann. Nicht einmal im deutschen Steuerrecht mit den meisten Gesetzen/Regelungen in diesem Themenbereich weltweit. > Jedenfalls wimmelt es von NICHT UND ODER aber nicht im logischen System > so daß man herrlich prozessieren kann wer was wie gemeint hat. Natürlich. In einer Diktatur ist es einfacher.
Ralf X. schrieb: > Natürlich. > In einer Diktatur ist es einfacher ich weiß das die Demokratie die schlechteste Staatsform ist und kenne auch keine Bessere, ich fühle mich momentan wie in einer Diktatur, die Diktatur des Geldes.
Joachim B. schrieb: > alles ist von Juristen immer > doppeldeutig als Gesetz eingebracht damit Anwälte immer ihr Auskommen > haben. Das liegt im Prinzip von sinnvoll verfassten Gesetzbüchern. Wenn Paragraphen sehr präzise auf ein bestimmtes Szenario formuliert werden, braucht man für jedes mögliche Szenario ein eigenes Gesetz. Wird ein Szenario vergessen, entsteht eine Gesetzeslücke. In manchen Fällen entsteht auch eine Art Rechtsmissbrauch durch ein zu restriktives Gesetz selbst, weil es ohne Sinn und Verstand durchgesetzt werden muss. Weshalb man Gesetze tunlichst allgemeiner formuliert, um den Juristen Spielraum zu geben. Ein System, das keine Juristen benötigt, handelt unmenschlich.
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