Forum: /dev/null Bußgeld und Punkte - drehen jetzt alle durch?


von Alexander (alecxs)


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Was ist das denn für eine Fake-News. Arbeiten hier nur noch GenZ in den 
Büros?

Oben ist das Verkehrsschild und darunter die Einschränkung. So und nicht 
anders.

Wenn es keine in Einschränkung gäbe dann bräuchte es auch kein 
Zusatzschild.

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/teurer-irrtum-schneeflocke-tempolimit-gilt-auch-bei-sonnenschein

Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf? 
Autos dürfen überholt werden, Fahrräder nicht!?

von Christian M. (christian_m280)


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Bisschen OT, findest Du nicht? Aber mein Lokführer hat keine Probleme 
mit der Geschwindigkeit!

Gruss Chregu

von John P. (brushlesspower)


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Alexander schrieb:
> Oben ist das Verkehrsschild und darunter die Einschränkung. So und nicht
> anders.

Sieht die rechtsprechung und definition halt anders

Alexander schrieb:
> Wenn es keine in Einschränkung gäbe dann bräuchte es auch kein
> Zusatzschild.

Stimme ich dir zu. Aber es ist wohl um darauf aufmerksam zu machen warum 
dort ein limit ist.

Alexander schrieb:
> Autos dürfen überholt werden, Fahrräder nicht!?

Autos auch nicht

von Stefan K. (stk)


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Alexander schrieb:
> Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf?

Das ist nicht so neu. Das Verkehrszeichen 277.1 gibt es seit 2020.

von Teo D. (teoderix)


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John P. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> Wenn es keine in Einschränkung gäbe dann bräuchte es auch kein
>> Zusatzschild.
>
> Stimme ich dir zu. Aber es ist wohl um darauf aufmerksam zu machen warum
> dort ein limit ist.

Auf was? Darauf das es Schneien könnte. 8-O
OK, vor einem Winterdienst Depot...

von Alexander (alecxs)


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John P. schrieb:
> Stimme ich dir zu. Aber es ist wohl um darauf aufmerksam zu machen warum
> dort ein limit ist.

Dann gehört das Schild darüber, nicht darunter.

John P. schrieb:
> Autos auch nicht

Dann bedürfe es keines extra Schildes, normales Überholverbot reicht?

Stefan K. schrieb:
> Das ist nicht so neu. Das Verkehrszeichen 277.1 gibt es seit 2020.

Hab ich zum ersten Mal gesehen. Hätte gedacht das wäre mit dem 
Sicherheitsabstand eingeführt worden. Der verbietet ja ein zu enges 
Überholen.

: Bearbeitet durch User
von Jörg R. (solar77)


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Alexander schrieb:
> Was ist das denn für eine Fake-News. Arbeiten hier nur noch GenZ
> in den Büros?
>
> Oben ist das Verkehrsschild und darunter die Einschränkung. So und nicht
> anders.

Das ist keine Einschränkung.

> Wenn es keine in Einschränkung gäbe dann bräuchte es auch kein
> Zusatzschild.

Toller Satz.

> Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf?
> Autos dürfen überholt werden, Fahrräder nicht!?

Du solltest dich mal besser über aktuelle Verkehrsregeln, Schilder usw. 
informieren. Wenn dir das Angebot im Internet oder Fachpresse nicht 
reicht empfehle ich eine Nachschulung in einer Fahrschule.

Das Schild ist mir auch schon öfter begegnet und macht durchaus Sinn. 
Allerdings meinen immer noch viele Autofahrer das Radfahrer auf 
Tuchfühlung überholt werden müssen, quasi auf Kuschelkurs.

Unabhängig davon hat dein Thread überhaupt nichts mit dem Sinn des 
Forums zu tun.

Wenn Du schon nölen willst, dann doch wenigstens mit Hand und Fuss.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7928965 wurde vom Autor gelöscht.
von Udo S. (urschmitt)


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Wobei ich Alex da schon recht geben muss. Sehr konsistent ist das nicht.
Manchmal sind die eckigen weißen Schilder Einschränkungen (z.B. bei 
Uhrzeit oder mit dem LKW Symbol, oder mit Gefahrgutsymbol) manchmal nur 
Hinweis wie jetzt bei der Schneeflocke.
Das ist wieder mal klassischer Amtsschimmel.

Anderes Beispiel:
Es gibt das Hinweisschild "in 200m" und das Einschränkungsschild "auf 
200m".
Beide kaum auseinanderzuhalten wenn man sie nicht frisch im Kopf hat

Siehe dazu 
https://www.stvo2go.de/geschwindigkeitsbeschraenkung-zusatzzeichen/

Meine Meinung: Einfach nur dämlich!

von Hmmm (hmmm)


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Alexander schrieb:
> Oben ist das Verkehrsschild und darunter die Einschränkung. So und nicht
> anders.

Es ist anders, wird auch im Text erklärt.

Ein Tempolimit mit Zusatzzeichen 1006-31 gilt ebenfalls selbst dann, 
wenn weit und breit kein anderes Auto zu sehen ist. Anders ist es bei 
Schildern wie "bei Nässe", die das Tempolimit einschränken.

Was ist der wirkliche Grund Deiner Off-Topic-Verbalinkontinenz? Kommt 
ein paar Salamischeiben später mal wieder raus, dass Du deshalb gerade 
den Lappen verloren hast?

Beitrag "Kurvenradius berechnen"

von Alexander (alecxs)


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Jörg R. schrieb:
> Das ist keine Einschränkung.

Noch mal: Einschränkungen stehen unter dem Hauptschild. Schon immer so 
gewesen.

Wenn die Geschwindigkeit nicht eingeschränkt gilt dann weg mit dem 
Zusatz. Sowas triggert jeden Programmierer.

: Bearbeitet durch User
von Jörg R. (solar77)


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Alexander schrieb:
> Jörg R. schrieb:
>> Das ist keine Einschränkung.
>
> Noch mal: Einschränkungen stehen unter dem Hauptschild. Schon immer so
> gewesen.
>
> Wenn die Geschwindigkeit nicht eingeschränkt gilt dann weg mit dem
> Zusatz. Sowas triggert jeden Programmierer.

Du schnallst den Sinn der Schneeflocke nicht.

von Alexander (alecxs)


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Das trifft auf einige Schilder zu. Zwei hab ich hier genannt.

von (prx) A. K. (prx)


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Alexander schrieb:
> Noch mal: Einschränkungen stehen unter dem Hauptschild. Schon immer so
> gewesen.

Eine Einschränkung des Hauptschildes steht darunter, aber nicht alles, 
was darunter steht, ist eine Einschränkung des Hauptschildes. Es kann 
auch eine Erklärung sein.

OLG Hamm: "Das eine Schneeflocke (vgl. § 39 Abs. 7 StVO) darstellende 
Zusatzschild i.S.v. § 39 Abs. 3 StVO zum die Geschwindigkeit 
begrenzenden Schild enthält bei sinn- und zweckorientierter 
Betrachtungsweise lediglich einen -- entbehrlichen -- Hinweis darauf, 
dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der 
Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse dient."
https://openjur.de/u/741922.html

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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Hmmm schrieb:
> Kommt ein paar Salamischeiben später mal wieder raus, dass Du deshalb
> gerade den Lappen verloren hast?

Hab 0 Punkte und bin absolut bedacht darauf dass es so bleibt. Die 
Schneeflocke ist aber sowas das ich garantiert falsch gemacht hätte.

(prx) A. K. schrieb:
> Eine Einschränkung des Hauptschildes steht darunter, aber nicht alles,
> was darunter steht, ist eine Einschränkung des Hauptschildes. Es kann
> auch eine Erklärung sein.

Würde die 70 unter der Schneeflocke stehen wäre es eindeutig. In dem 
Fall wäre die 70 das einschränkende Schild, und die Schneeflocke das 
Hauptschild auf welches sich dieses bezieht. So wie z.B. oben Dreieck 
Achtung Radfahrer und darunter die 70.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7929030 wurde vom Autor gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Die Schneeflocke darüber würde nur signalisieren, dass es schneien kann.

von (prx) A. K. (prx)


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Alexander schrieb:
> dann bräuchte es auch kein Zusatzschild.

Gut erkannt. Es ist entbehrlich, wie auch das OLG Hamm erkannte.

: Bearbeitet durch User
von Thomas S. (thommi)


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Irgendjemand hat mal irgendwo ein Schild mit dem Text "Vorsicht Schild" 
aufgestellt, um den Schilderwahnsinn hier ins lächerliche zu ziehen.

Das wurde aber schnell wieder abgebaut :-)

von Cartman E. (cartmaneric)


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Das neue "30"-Schild. ☺

von Alexander (alecxs)


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Alexander schrieb:
> John P. schrieb:
>> Autos auch nicht
>
> Dann bedürfe es keines extra Schildes, normales Überholverbot reicht?

Jörg R. schrieb:
> Du solltest dich mal besser über aktuelle Verkehrsregeln, Schilder usw.
> informieren.

Kläre mich auf. Google sagt: zweispurige Fahrzeuge (darunter auch 
Lastenräder) dürfen überholt werden.

: Bearbeitet durch User
von Ralf X. (ralf0815)


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Alexander schrieb:
> Google sagt: zweispurige Fahrzeuge (darunter auch
> Lastenräder) dürfen überholt werden.

Vor dem Verkehrsrichter wirst Du damit ein allgemeines Gekicher ernten..

von Alexander (alecxs)


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Und das heißt? Stimmt es oder stimmt es nicht?

von Heinz R. (heijz)


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im Strasenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme

früher hat z.B. ein Traktor mit 2 Anhängern und 40 Heuballen auch mal an 
geeigneter Stelle angehalten, die Schnelleren vorbeigelassen - wird 
immer seltener

Gerade bei Radfahrern ist dieses Verhalten immer mehr festzustellen - 
wobei gefühlt 90% der Radfahrer freiwillig selber Nebenstrassen, Rad- 
und Waldwege suchen

Aber leider gibt es immer mehr dieser "Ich bin jetzt King-of-the Road, 
alle haben sich nch meinem Tempo zu richten"-Radfahrer

von Hmmm (hmmm)


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Alexander schrieb:
> Kläre mich auf. Google sagt: zweispurige Fahrzeuge (darunter auch
> Lastenräder) dürfen überholt werden.

Dieses Schild wird üblicherweise dort aufgestellt, wo das Überholen von 
zweispurigen Fahrzeugen ohnehin am Platz scheitert, aber auch die dürfen 
nicht überholt werden, siehe StVO:

"Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige 
Fahrzeuge nicht überholen."

von Schorsch M. (schorschm)


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(prx) A. K. schrieb:
> dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der
> Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse dient."
> https://openjur.de/u/741922.html

Das ist der Punkt wo der Hund das Wasser lässt!

Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse, im 
Sommer?

Wenn es denn nur ein Hinweis sein soll, dass im Winter diese Gefahr 
besteht, warum dann eine fortwährende Einschränkung?

von Manfred P. (pruckelfred)


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Heinz R. schrieb:
> Gerade bei Radfahrern ist dieses Verhalten immer mehr festzustellen -

Die Pest der Straße und von millitant radikalen Gruppen wie ADFC besser 
vertreten als die Autofahrer von ihrem ADAC-Verräter.

von Joachim B. (jar)


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von Ralf X. (ralf0815)


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Schorsch M. schrieb:
> Gefahrenabwehr wegen möglicher winterlicher Straßenverhältnisse, im
> Sommer?
>
> Wenn es denn nur ein Hinweis sein soll, dass im Winter diese Gefahr
> besteht, warum dann eine fortwährende Einschränkung?

Vor vielen Jahren war ich im Hochsommer mit Miturlaubern auf der A7 
Richtung Mittelmeer unterwegs.
Voll besetzt, beladen und mit Hänger kam der alte Transit nicht weit 
über 80 km/h.
Weiss nicht, ob der Bereich zu BY oder BW gehörte, aber da stand ein 
80er Schild, darunter "Aquaplaning".
Hätte bis dahin auch niemals gedacht, dass diese Beschränkung auch gilt, 
wenn es zwei Monate keinen Tropfen vom Himmel gab und die Landschaft 
verdorte.
Aber kurz nach dem Schild standen die Blitzer links und rechts der BAB 
und knipsten ohne Ende.

Für mich ist das pure Abzocke.

von Alexander (alecxs)


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Ralf X. schrieb:
> aber da stand ein 80er Schild, darunter "Aquaplaning"

Ich sag ja, Millennials haben die Schilder aufgehangen.

Was sind eigentlich diese Links in diesem Google KI Geblubber? 
Quellenangaben schon mal nicht.

https://www.google.com/search?q=Verkehrszeichen+277.1

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Heinz R. schrieb:
> Aber leider gibt es immer mehr dieser "Ich bin jetzt King-of-the Road,
> alle haben sich nch meinem Tempo zu richten"-Radfahrer

Quatsch! Du meinst offenbar ernsthaft, ein Radfahrer muss ins Gebüsch 
springen, wenn sich ihm ein Auto nähert?

von Joachim B. (jar)


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Alexander schrieb:
> Was sind eigentlich diese Links in diesem Google KI Geblubber?
> Quellenangaben schon mal nicht.
>
> https://www.google.com/search?q=Verkehrszeichen+277.1

das heißt aber dann logisch das Fahrräder als 3-Räder überholt werden 
dürfen, bzw. nicht ausgeschlossen sind, ausser man wird deswegen doch 
verurteilt.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Rainer Z. schrieb:
> Du meinst offenbar ernsthaft, ein Radfahrer muss ins Gebüsch
> springen, wenn sich ihm ein Auto nähert?

Das hat hier niemand gesagt.

Der geforderte Mindestabstand von 1..2 Metern, damit man auch die 
besoffenen Radler nicht anfährt, ist total praxisfremd.

von Heinz R. (heijz)


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Rainer Z. schrieb:
> uatsch! Du meinst offenbar ernsthaft, ein Radfahrer muss ins Gebüsch
> springen, wenn sich ihm ein Auto nähert?

muss er nicht - aber er muss auch nicht kilometerlang auf der 
Hauptstrasse fahren, obwohl es daneben Radwege oder Seitenstrassen gibt

Hier gibt es sehr viele Berge, Steigen - das Verhalten der Radfahrer ist 
oft mehr als unverschämt

Man kann doch auch mal nach 2km eine kurze Pause machen und die anderen 
vorbei lassen?

von Ralf X. (ralf0815)


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Manfred P. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Du meinst offenbar ernsthaft, ein Radfahrer muss ins Gebüsch
>> springen, wenn sich ihm ein Auto nähert?
>
> Das hat hier niemand gesagt.
>
> Der geforderte Mindestabstand von 1..2 Metern, damit man auch die
> besoffenen Radler nicht anfährt, ist total praxisfremd.

Du meinst natürlich die 1,5 m innerorts und 2 m ausserorts.
Denn Du bist ja der Überkrack, der das ja genau wissen müsste.

Was ist daran praxisfremd?
Dass sich viele motorisierte Verkehrsrowdies nicht daran halten, obwohl 
es unsere Rechtssprechung verlangt?
Taschen- und Ladendiebe halten sich auch nicht an Gesetze, auch 
praxisfremd, den Taschen- und Ladendiebstahl weiterhin zu verbieten?

von Heinz R. (heijz)


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Ralf X. schrieb:
> Was ist daran praxisfremd?
> Dass sich viele motorisierte Verkehrsrowdies nicht daran halten, obwohl
> es unsere Rechtssprechung verlangt?
> Taschen- und Ladendiebe halten sich auch nicht an Gesetze, auch
> praxisfremd, den Taschen- und Ladendiebstahl weiterhin zu verbieten?

keine Ahnung was Ladendiebe mit Fahrradrowdies zu tun haben- aber genau 
diese Fahrrad-Kasper sind das Problem
Und die bekommen jetzt noch eine extra Schutzzone, werden weiter dazu 
animiert sich daneben zu benehmen

sie bringen sich und andere in Gefahr, aus Stolz auf ihr Hobby

von Achim M. (minifloat)


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Alexander schrieb:
> John P. schrieb:
>> Stimme ich dir zu. Aber es ist wohl um darauf aufmerksam zu machen warum
>> dort ein limit ist.
>
> Dann gehört das Schild darüber, nicht darunter.

Ja genau wie bei dem...
1
  (80)
2
bei Nässe

...ist das nicht wirklich logisch, warum es anders sein sollte.

mfg mf

von Alexander (alecxs)


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Heinz R. schrieb:
> Aber leider gibt es immer mehr dieser "Ich bin jetzt King-of-the Road,
> alle haben sich nch meinem Tempo zu richten"-Radfahrer

https://www.youtube.com/watch?v=MlYog-NnMVs

Ich hätte das ja diplomatisch geklärt.

https://www.youtube.com/watch?v=R5UdH8zAUzc

Radfahrer gehören zu einer besonders vulnerablen Gruppe 
Verkehrsteilnehmer und sind besonders wachsam unterwegs.

https://www.youtube.com/watch?v=6uM5JiacXhY

von R. L. (roland123)


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Alexander schrieb:
> Kläre mich auf. Google sagt: zweispurige Fahrzeuge (darunter auch
> Lastenräder) dürfen überholt werden.

die Sache ist etwa verwirrend, weil die Bezeichnung des Verkehrszeichens 
(Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige 
Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) und der zugehörige Verbotstext 
(Ge- oder Verbot:
Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige 
Fahrzeuge nicht überholen.) widersprüchlich sind.

Es gilt wohl der Verbotstext, d.h. mehrspurige Fahrzeuge dürfen nicht 
überholt werden, aber Motorräder mit Seitenwagen dürfen überholen.

von Alexander (alecxs)


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R. L. schrieb:
> Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige
> Fahrzeuge nicht überholen

Das wäre ja mal eindeutig. Woher hast Du das? Wenn ich das google wird's 
absurd.

von Hmmm (hmmm)


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Alexander schrieb:
> Das wäre ja mal eindeutig. Woher hast Du das? Wenn ich das google wird's
> absurd.

Wenn Du mal lesen würdest, statt nur zu brabbeln, wäre das einfach:

Hmmm schrieb:
> siehe StVO:
>
> "Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige
> Fahrzeuge nicht überholen."

Anlage 2, um genau zu sein, Nr. 54.4.

von Alexander (alecxs)


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Alles klar, danke. Da man bei normalem Überholverbotsschild (VZ 276) 
einspurige Fahrzeuge überholen darf, hat das (VZ 277.1) eine 
Daseinsberechtigung, ist also nicht redundant.

Gestern sind auf einem nicht sehr breiten Schutzstreifen (kein voller 
Radweg) zwei Radfahrer über mehrere Haltestellen nebeneinander gefahren 
und haben gequatscht. Links die Straba, dazwischen ich.

Ich warte nun noch auf das Überholverbotsschild (VZ 277.3) für ein- und 
mehrspurige Fahrzeuge, das als absolutes Überholverbot für alle 
Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gilt.

: Bearbeitet durch User
von Roland E. (roland0815)


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Das mit der 'Schnerflocke' war doch schon immer so. Wenns nur um 
überfrierende Nässe ging, war die klappbar und im Sommer zu.

Interessant wirds, wenn die Flocke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung 
aufgestellt wird.

von (prx) A. K. (prx)


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Alexander schrieb:
> Sowas triggert jeden Programmierer.

Nur Schneeflocken. :)

von Udo S. (urschmitt)


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Manfred P. schrieb:
> Die Pest der Straße und von millitant radikalen Gruppen wie ADFC besser
> vertreten als die Autofahrer von ihrem ADAC-Verräter.

Was möchtest du denn von den "Verrätern"? Freie Fahrt für freie Bürger 
wie vor 30 Jahren?
Damals 9817 Verkehrstote pro Jahr, heute 2770.

Und nein, das ist nicht nur wegen des technischen Fortschritts bei PKWs, 
davon haben Fahrradfahrer und Fußgänger nämlich meist recht wenig.

von Schorsch M. (schorschm)


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Absurd ist auch, dass Fussgängerüberwege nur für die Strasse gelten.

Beispiel: Hier gibt es mitten in der Stadt eine Strasse mit 
flankierenden Radwegen. Der Fussgängerüberweg ist nur auf die Strase 
gemalt, nicht auf die Radwege. Um den Fussgängerüberweg zu erlangen, 
kreuzt du erstmal einen Radweg und dort brettern die Radfahrer, auch 
diese Stehroller, mit grosser Geschwindigkeit heran und sie denken nicht 
daran langsam zu machen.
Danach hast du Vorrang auf der Strasse gegenüber Autofahrern und sobald 
du wieder den Fahrradweg erreichst, dasselbe Spiel wie vorher.

Für gefühlte 90% der Radfahrer gelten keine Regeln. Sie brettern durch 
die Fussgängerzonen, donnern über sogen. Zebrastreifen, fahren bei rot, 
fahren auf Bürgersteigen u.s.w.
Völlig losgelöst von irgendwelchen Regeln.

Radfahrer und Stehroller sind mittlerweile die grösste Plage unserer 
Zeit und da es politisch gewollt ist, werden sie auch nicht für ihr 
rücksichtsloses verhalten sanktioniert.

Na Mahlzeit, willkommen in der neuen grünen Traumwelt.

von Alexander (alecxs)


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Schorsch M. schrieb:
> auch diese Stehroller, mit grosser Geschwindigkeit heran

mit 20 km/h

von Joachim B. (jar)


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Schorsch M. schrieb:
> Für gefühlte 90% der Radfahrer gelten keine Regeln.

gilt auch für Fußgänger die schon mal an der Fußgängerampel auf den 
Radweg treten und damit Radfahrer behindern die bei grün losfahren 
wollen und wehe man klingelt oder die Fußgänger die auf dem Radweg noch 
ein Schwätzchen halten.

von Schorsch M. (schorschm)


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Ich setz noch einen drauf: Viele dieser Radfahrer wollen auch unbedingt 
ihr "wertvolles" Rad überall mit hin nehmen. Sie rammen die Räder 
rücksichtslos in Waggons der Bahnen, stellen sie unmittelbar neben sich 
in Biergärten, am liebsten würden sie sie mit ins Restaurant nehmen.

Fahren gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstrassen ist hier schon 
Standard.
Links oder rechts fahren ist egal. Sie fahren überall....und keine 
Behörde stört es.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Schorsch M. schrieb:
> Ich setz noch einen drauf: Viele dieser Radfahrer wollen auch unbedingt
> ihr "wertvolles" Rad überall mit hin nehmen. Sie rammen die Räder
> rücksichtslos in Waggons der Bahnen, stellen sie unmittelbar neben sich
> in Biergärten, am liebsten würden sie sie mit ins Restaurant nehmen.
>
> Fahren gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstrassen ist hier schon
> Standard.
> Links oder rechts fahren ist egal. Sie fahren überall....und keine
> Behörde stört es.

Hast Du mit Deinem fetten SUV Probleme, an einem Fahrrad vorbeizukommen?

von Jörg R. (solar77)


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Heinz R. schrieb:
> im Strasenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme
>
> früher hat z.B. ein Traktor mit 2 Anhängern und 40 Heuballen auch mal an
> geeigneter Stelle angehalten, die Schnelleren vorbeigelassen - wird
> immer seltener

Heutzutage überholt dich der Traktor:-)

von J. S. (engineer) Benutzerseite


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Alexander schrieb:
> Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf?
Welches? Auf der Seite ist nichts Derartiges zu finden.

von Hmmm (hmmm)


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Alexander schrieb:
> Gestern sind auf einem nicht sehr breiten Schutzstreifen (kein voller
> Radweg) zwei Radfahrer über mehrere Haltestellen nebeneinander gefahren
> und haben gequatscht.
> [...]
> Ich warte nun noch auf das Überholverbotsschild (VZ 277.3) für ein- und
> mehrspurige Fahrzeuge, das als absolutes Überholverbot für alle
> Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gilt.

Wenn Du sie aus diesem Grund nicht mit dem vorgeschriebenen 
Mindestabstand überholen konntest, sie also den Verkehr behindert haben, 
war das ganz ohne Schild verboten, Par. 2 Abs. 4 StVO.

"Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der 
Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander 
gefahren werden."

von Jörg R. (solar77)


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J. S. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> Und was soll dieses neue Überholverbotsschild mit dem Fahrrrad drauf?
> Welches? Auf der Seite ist nichts Derartiges zu finden.

Nö, muss auch nicht. Diese Frage des TO hat nichts mit dem Link darüber 
zu tun.

von René H. (mumpel)


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Alexander schrieb:
> Dann bedürfe es keines extra Schildes, normales Überholverbot reicht?

Nein, weil einspurige Fahrzeuge überholen dürfen.

von Heinz R. (heijz)


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Rainer Z. schrieb:
> Hast Du mit Deinem fetten SUV Probleme, an einem Fahrrad vorbeizukommen?

ist hier jemand neidisch?

von Schorsch M. (schorschm)


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René H. schrieb:
> Nein, weil einspurige Fahrzeuge überholen dürfen.

Wie kommst du zu dieser falschen Annahme?

Bei einem Überholverbot dürfen weder ein- noch mehrspurige Fahrzeuge 
überholen.

von Ralf X. (ralf0815)


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Schorsch M. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Nein, weil einspurige Fahrzeuge überholen dürfen.
>
> Wie kommst du zu dieser falschen Annahme?
>
> Bei einem Überholverbot dürfen weder ein- noch mehrspurige Fahrzeuge
> überholen.

Das ist absolut richtig, aber man muss sich darüber klar sein, dass 
Verkehrszeichen lange nicht immer logisch nachvollziehbar sind und man 
sie lernen muss.
Der "PKW" links auf dem Überholverbotsschild bedeutet Überholverbot für 
alle für auf der rechten Seite abgebildeten und grösser.
Ist dort (rechts) ein einspuriges Fahrzeug abgebildet, gilt das Verbot 
auch für das, zeigt die Abb einen PKW erst für alles zweispurige.
Aber die meisten haben an sich spätestens ab Fahrschule intus.

von Heinz R. (heijz)


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gibt es eigentlich irgendwo ein offizielles Update?

Mein Führerschein  Fahrschule ist jetzt über 30 Jahre alt  her

Bei der Steuer kann man es nachlesen aber in der Straßenverkehrsordnung?

von Ralf X. (ralf0815)


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Heinz R. schrieb:
> gibt es eigentlich irgendwo ein offizielles Update?
>
> Mein Führerschein  Fahrschule ist jetzt über 30 Jahre alt  her
>
> Bei der Steuer kann man es nachlesen aber in der Straßenverkehrsordnung?

Änderungen der (u.a.) StVO der letzten 19 Jahre gib es hier:

https://www.buzer.de/StVO.htm

Teilweise auch weiter zurück und/oder mit Verweisen auf andere Quellen.

Aber ob jeder einen Gesetzestext versteht?
Beispielsweise bedeutet eine per gestrichelter Linie und/oder mittels 
roter Farbe gekennzeichnete 60 cm breite Fahrradspur nicht, dass ein 
Autofahrer auf scheinbar seiner Spur den Radler ohne Abstand 
überholen, oder wenn der Radler breiter ist, den über den Haufen fahren 
darf.

Bei https://dejure.org gibt es für die meisten §§ gute Verweise, wie in 
passenden Prozessen von höheren Gerichten geurteilt wurde.

von Joachim B. (jar)


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Ralf X. schrieb:
> Der "PKW" links auf dem Überholverbotsschild bedeutet Überholverbot

nee bedeutet das rote PKW links fahren dürfen

Ralf X. schrieb:
> Aber ob jeder einen Gesetzestext versteht?

nicht mal Richter obwohl sie entscheiden, alles ist von Juristen immer 
doppeldeutig als Gesetz eingebracht damit Anwälte immer ihr Auskommen 
haben.

Jedenfalls wimmelt es von NICHT UND ODER aber nicht im logischen System 
so daß man herrlich prozessieren kann wer was wie gemeint hat.

: Bearbeitet durch User
von Ralf X. (ralf0815)


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Joachim B. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Der "PKW" links auf dem Überholverbotsschild bedeutet Überholverbot
>
> nee bedeutet das rote PKW links fahren dürfen

Oh, wie lustig..

> Ralf X. schrieb:
>> Aber ob jeder einen Gesetzestext versteht?
>
> nicht mal Richter obwohl sie entscheiden, alles ist von Juristen immer
> doppeldeutig als Gesetz eingebracht damit Anwälte immer ihr Auskommen
> haben.

Die Möglichkeiten des Lebens sind dermassen vielfältig, dass man niemals 
jeden (Streit-) Fall in einem Gesetz speziell darstellen kann.
Nicht einmal im deutschen Steuerrecht mit den meisten 
Gesetzen/Regelungen in diesem Themenbereich weltweit.

> Jedenfalls wimmelt es von NICHT UND ODER aber nicht im logischen System
> so daß man herrlich prozessieren kann wer was wie gemeint hat.

Natürlich.
In einer Diktatur ist es einfacher.

von Joachim B. (jar)


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Ralf X. schrieb:
> Natürlich.
> In einer Diktatur ist es einfacher

ich weiß das die Demokratie die schlechteste Staatsform ist und kenne 
auch keine Bessere, ich fühle mich momentan wie in einer Diktatur, die 
Diktatur des Geldes.

von (prx) A. K. (prx)


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Joachim B. schrieb:
> alles ist von Juristen immer
> doppeldeutig als Gesetz eingebracht damit Anwälte immer ihr Auskommen
> haben.

Das liegt im Prinzip von sinnvoll verfassten Gesetzbüchern.

Wenn Paragraphen sehr präzise auf ein bestimmtes Szenario formuliert 
werden, braucht man für jedes mögliche Szenario ein eigenes Gesetz. Wird 
ein Szenario vergessen, entsteht eine Gesetzeslücke. In manchen Fällen 
entsteht auch eine Art Rechtsmissbrauch durch ein zu restriktives Gesetz 
selbst, weil es ohne Sinn und Verstand durchgesetzt werden muss. Weshalb 
man Gesetze tunlichst allgemeiner formuliert, um den Juristen Spielraum 
zu geben.

Ein System, das keine Juristen benötigt, handelt unmenschlich.

: Bearbeitet durch User
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