News Infineon XMC Design Contest – Die Ergebnisse


von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Der Infineon XMC Design Contest ist beendet. Insgesamt wurden 12 Artikel eingereicht, in denen die Teilnehmer ihre Projekte auf Basis von XMC-Mikrocontrollern vorstellen. Von der kryptographisch gesicherten Murmelbahn bis zur Trabant-Motorsteuerung ist dabei eine so große Bandbreite an Themen vertreten, dass uns die Entscheidung für den ersten Platz wirklich schwer fiel!

Platz 1

Der Hauptpreis, ein 3D-Drucker-Komplettbausatz PRotos v2 mit vielen Extras geht an Lenny Doyle für den Artikel POV-Globe mit XMC2Go. Herzlichen Glückwunsch!

Platz 1: POV-Globe mit XMC2Go

Ein POV-Globe besteht aus einer Spalte von LEDs, welche so um eine Achse rotieren, dass sie eine Kugeloberfläche abbilden. Durch getimetes Ansteuern der LEDs kann man dabei relativ einfach darauf Bilder generieren. Meinen POV-Globe habe ich zusätzlich mit einer seriellen Schnittstelle (aktuell über einen HC-06 Bluetooth-Chip)ausgestattet, um Einzelbilder vom PC aus übertragen zu können.


Platz 2-12

Ursprünglich waren nur für die Plätze 1-10 Preise vorgesehen. Da allerdings 12 Artikel eingereicht wurden, haben wir uns entschlossen, die Plätze 2-12 alle jeweils mit einem Infineon Entwicklungskit (wahlweise ein XMC4500 Automation Kit oder XMC4400 Motor Control Application Kit) zu prämieren. Die Artikel 2-12, in alphabetischer Reihenfolge:

Danken möchte ich allen Teilnehmern für die interessanten Projekte, Infineon für das Bereitstellen der Preise, und den Moderatoren und Infineon-Mitarbeitern für ihre Mithilfe bei der Bewertung der Artikel.


: Verschoben durch Admin
von Ulrich K. (chattermark)


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So toll die Arbeiten auch sind, muß ich auch hier leider mal ein bißchen 
als Spaßbremse(r) fungieren - der EKG-Monitor ist als Medizingerät 
einzustufen, und da besteht auch in Halb-Fachkreisen ein weitgehendes 
Unwissen darüber, was man darf und was nicht.

Darüber zu schreiben, ist sicher unverfänglich.

Aber: Ein solches Gerät zu bauen und dann auch einzusetzen, sei es an 
sich selbst oder sogar an einer anderen Person, fällt unter zahlreiche 
Verbote des Medizinproduktegesetzes und seiner Derivate. Ein Verstoß 
dagegen ist potentiell strafrechtlich bedroht.

Der Risikohinweis des Autors allein genügt nicht - in der gesamten EU 
ist der Selbstbau solcher Geräte nicht zulässig, wenn man nicht das 
aufwendige Zertifizierungsverfahren seines Qualitätsmanagements 
erfolgreich durchlaufen hat. Das gilt auch für Hochschulinstitute!

Näheres kann man mit einschlägigen Suchbegriffen googlieren.

Nehmt das bitte als Vorsichtshinweis, bevor sich jemand unglücklich 
macht. Es muß nicht mal was passieren, es genügt schon die Herstellung 
und das in Verkehrbringen, was jeder Bastler tut, wenn er das Gerät 
anwendet, und sei es aus purer Neugier. Insofern ist auch die Nutzung 
durch Dritte voll mit dem Hersteller haftungsmäßig verknüpft - voll 
humorbefreit.

von Bernd K. (prof7bit)


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Ulrich Kliegis schrieb:

> Aber: Ein solches Gerät zu bauen und dann auch einzusetzen, sei es an
> sich selbst oder sogar an einer anderen Person, fällt unter zahlreiche
> Verbote des Medizinproduktegesetzes und seiner Derivate. Ein Verstoß
> dagegen ist potentiell strafrechtlich bedroht.

Meinst Du nicht daß Du über das Ziel hinausschießt mit Deinen übereifrig 
vorauseilend-gehorsam ausgelegten (oder womöglich nur vermuteten) 
"Gesetzen"? Wenn dem nämlich so wäre sollte ich meinen Lötkolben lieber 
gleich vernichten und dem Hobby für alle Zeiten abschwören. Und auch 
jeder Betrieb der Prototypen baut um die Machbarkeit von irgendwas zu 
evaluieren, lange bevor irgendwelche Zulassungen (egal welcher Art und 
in welchen Bereich) des bis dahin noch gar nicht existierenden (!) 
Gerätes erfolgt sind könnte sofort dicht machen.

Insbesondere ist mir schleierhaft wo Du Gesetze gefunden haben willst 
die das Anwenden eines wie auch immer gearteten selbst gebauten Gerätes 
an sich selbst zum Gegenstand haben. Das wäre nämlich wahrhaft absurd! 
Solange es keine Strahlungsgrenzwerte überschreitet oder anderweitig 
andere störend beeinflusst oder gefährdet ist es herzlich egal was Du 
zu hause (be)treibst. Soweit mir bekannt ist kann man sich hierzulande 
sogar vorsätzlich das Leben nehmen wollen ohne dafür in irgendeiner 
Weise strafrechtlich belangt zu werden.

Des weiteren wüßte ich gerne in welchem Gesetz Du Einschränkungen beim 
privaten Selbstbau (der reine Bau, noch nichtmal der Betrieb!) von 
beliebigen elektronischen Schaltungen gefunden haben willst.

Einzig das Inverkehrbringen lass ich gelten, aber das Inverkehrbringen 
von irgendwas (egal ob medizinisch oder elektronisch oder nicht, mit 
Ausnahme wahrscheinlich von Kartoffeln) ist ja in D-Land ohnehin 
borderline illegal und sollte besser vermieden (==umgangen) werden.

Womöglich könnte man das EKG-Gerät problemlos als Bausatz vertreiben.

von Ulrich K. (chattermark)


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Bernd K. schrieb:

> Insbesondere ist mir schleierhaft wo Du Gesetze gefunden haben willst
> die das Anwenden eines wie auch immer gearteten selbst gebauten Gerätes
> an sich selbst zum Gegenstand haben.

Zur ersten Annäherung an das Thema empfiehlt sich die genaue Lektüre des 
Medizinproduktegesetzes.
http://www.buzer.de/gesetz/3284/index.htm
U.a. beherzigenswert die Abschnitte zur Begriffsbestimmung (s.d. 
"Hersteller") und § 40, Strafvorschriften.

> Womöglich könnte man das EKG-Gerät problemlos als Bausatz vertreiben.

Da gilt für den Hersteller alles an Pflichten und Haftung wie für ein 
fertiges Produkt.

Ich hab die Entstehung des Gesetzes und seiner Vorläufer seit mehr als 
dreißig Jahren sehr intensiv mitverfolgt. Da hilft ein aufmüpfiges "Das 
laß ich mir nicht vorschreiben" nicht weiter.

Wer bei einem Selbstversuch, ohne die Voraussetzungen, die einem 
Hersteller vorgegeben sind, zu Schaden kommt, verliert im Zweifel jeden 
Versicherungsschutz wegen fahrlässigen Umgangs mit der Technik. 
Unkenntnis schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Wer ein EKG-Gerät 
selbst entwickelt, bei dem wird ganz einfach vorausgesetzt, daß er sich 
mit den Rechtsvorschriften auseinandersetzt und entsprechend handelt. 
Wer an seinem Mopped schraubt, tut dieses ja auch in Kenntnis der 
Straßenverkehrsordnung und der darin gesetzten Grenzen. Das kann auch 
beim Selbstversuch ja ganz schnell zu Lasten Dritter enden, wenn jemand 
z.B. lebenslang arbeitsunfähig wird.

Wer in dem Gebiet was machen will, möge sich zertifizieren lassen, 
danach kann man eine Menge mehr machen. Nein, ich bin kein 
Zertifizierer.

Übrigens ist die gesamte Rechtssituation durch den in Frankreich vor 
kurzer Zeit ausgelösten Brustimplantatskandal, wo auch jemand meinte, 
Dinge tun zu können, die er allein für richtig hielt, dahingehend 
verschärft worden, daß die EU jetzt nicht mehr nur Direktiven 
beschließt, die in den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt 
werden müssen - jetzt erläßt Brüssel die Rechtsvorschriften direkt als 
EU-Gesetz.

Die Vorschriften reichen übrigens bis hin zum Anwender.

Es kann sich aber jeder mit den entsprechenden Voraussetzungen in der EU 
als Hersteller qualifizieren und prüfen lassen, danach steht dem 
Tatendrang nichts im Weg. In den USA agiert die FDA übrigens 
vergleichsweise noch viel strenger.

Besten Gruß, und schön gesund bleiben!

U.

von Marian (phiarc) Benutzerseite


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Ulrich Kliegis schrieb:
> Wer bei einem Selbstversuch, ohne die Voraussetzungen, die einem
> Hersteller vorgegeben sind, zu Schaden kommt, verliert im Zweifel jeden
> Versicherungsschutz wegen fahrlässigen Umgangs mit der Technik.

Ja äh ich bezweifel mal stark, dass irgendwer Versicherungsschutz 
genießt, der als Hobbybastler am Stromnetz betriebene Sachen baut.

von Ulrich K. (chattermark)


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Marian B. schrieb:
> Ja äh ich bezweifel mal stark, dass irgendwer Versicherungsschutz
> genießt, der als Hobbybastler am Stromnetz betriebene Sachen baut.

Zweifel sind immer legitim - gelten aber für einen Richter im 
schlimmsten Fall genau gar nichts. Entscheidend kann z.B. sein, daß der 
Verursacher durchaus über anerkanntes Fachwissen verfügt, also z.B. ein 
Student oder Absolvent einer FH oder Uni oder auch Berufsschule ist. Da 
wird vorausgesetzt, daß er auch im privaten Bereich mit der 
professionellen Sorgfalt handelt. Ob die eigene Versicherung das dann 
auch so sieht oder ggf. zur Leistung gedrängt werden muß (es steht jedem 
frei, sich auch für private Hobbybasteleien zertifizieren zu lassen, so, 
wie sich mittlerweile auch viele Uni-Institute, aber leider noch lange 
nicht alle, haben zertifizieren lassen), ist noch eine weiterreichende 
Frage. Da hilft ein Blick ins Ganzkleingedruckte des Vertrages. Und ggf. 
eine Rückfrage.

Ich würde da jedenfalls nicht "mit dem Feuer spielen". Aber das muß 
letztlich jede/r für sich selbst entscheiden - mein Warnhinweis sollte 
lediglich auf eine weithin unbekannte Problemlage hinweisen. Das scheint 
zumindest für diesen Fall gelungen zu sein.

Alles Allerbeste immer und überall zum neuen Jahr!

Gruß,
U.

von Holger W. (mb_holger)


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Andreas Schwarz schrieb:
> Entwicklung eines Motorsteuergerätes für den Trabant

Nur so als Tipp oder Warnung nicht zu mager einstellen, die Ölzufufuhr 
kommt über den Vergaser. Eine Motorbremse mit Schubabschaltung führt zum 
Kolbenfrsser.

Grüße Holger

von Chris (Gast)


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Ulrich Kliegis schrieb:
> ..., es genügt schon ... das in Verkehrbringen, was jeder Bastler tut,
> wenn er das Gerät anwendet, und sei es aus purer Neugier

Wurde es denn "in Verkehr gebracht" ?

von Felix (Gast)


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Holger W. schrieb:
> Andreas Schwarz schrieb:
>> Entwicklung eines Motorsteuergerätes für den Trabant
>
> Nur so als Tipp oder Warnung nicht zu mager einstellen, die Ölzufufuhr
> kommt über den Vergaser. Eine Motorbremse mit Schubabschaltung führt zum
> Kolbenfrsser.
>
> Grüße Holger

Hallo Holger,

ich lese deinen Beitrag erst jetzt. Vielen Dank dafür. Sei mir nicht 
böse, aber mir ist durchaus bewusst, dass mein 2-Takt-Motor über den 
Kraftstoff geschmiert wird und man Richtung mager sehr vorsichtig sein 
muss. Bei der Schubabschaltung gibt es aber auch andere Möglichkeiten 
als den Kraftstoff zu drosseln. Zur Verbrennung ist ja immerhin auch 
noch Luft und ein Zündfunke notwendig. Beides kann man bei 
entsprechendem Motorzustand abschalten ohne einen Kolbenfresser zu 
befürchten. ;)

Gruß, Felix

von Bernd K. (prof7bit)


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Felix schrieb:
> Beides kann man bei
> entsprechendem Motorzustand abschalten ohne einen Kolbenfresser zu
> befürchten. ;)

Unverbranntes Kraftstoff-Luftgemisch im Auspuff? 
"RÄÄÄÄÄÄÄMMmmmmmmmmPENGmmmmPENGmmPENGmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmPENGmmmmmm", 
Nachts kann man sogar das Mündungsfeuer am Endrohr sehen wenn die 
Mischung gut ist, und alle Anwohner im Umkreis von 100m fallen vor 
Schreck aus dem Bett ;-)

von Felix (Gast)


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Moin,

das ist natürlich eine witzige Vorstellung. In der Praxis hört man aber 
nur ein leises Blub beim Wiedereinsetzen der Zündung. Das kann man als 
Trabifahrer beim Ranrollen an die Ampel ja schnell ausprobieren, indem 
man einfach eingekuppelt bleibt und die Zündung beim Abtouren man 
kurzzeitig ausschaltet. Klar, wenn man kilometerweit den Berg 
runterrollt sollte man auf diese Art der Motorbremse ggf. verzichten. ;)

Gruß, Felix

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