Hallo, ich habe von einem großen Elektrokonzern ein Einstellungaangebot bekommen. Tarif bayrische Metall- und Elektroindustrie. ERA 9A 35h (3121 €) dann wird von einer außertariflichen Sonderzulage gesprochen (200€) dann aufgrund von 40h eine Pauschale von ca. 500€ und dann mit allem pipapo 49k/Jahr. Da sehe ich: Urlaubsgeld (ca. 70% eines Monatsgrundgehalts) Sonderzahlung (im ersten Jahr 25% eines Monatsgrundgehalts) Also: 3121 + 200 + 500 = 3821 x12 = 45852 + 0,95 * 3121 (Urlaub + Jahreszahlung) = 2964 = 48.817 Stimmt also soweit. Nun bin ich etwas verwirrt - ich habe nun schon viel von Leistungsbeurteilung und Leistungszulage gelesen, (19%, 28%, 0-100 Punkte...). Irre ich mich da, fehlt die, wurde die vergessen, gibt die als Einstieger nicht...? Im Gespräch wurde auch etwas von Altersvorsorge erwähnt - kommt das dazu, oder geht das von den 49k weg oder ist das evtl sogar identisch mit der Leistungszulage (wird in AV einbezahlt oder so..)?? Danke.
Dieser Bericht ist zwar schon etwas älter, trifft aber so ziemlich auch auf mich zu. Hat jemand von euch Erfahrung damit? (PS: hab schon gegoogelt und das Forum durchsucht - ohne Erfolg!)
Leistungszulage gibt es nachdem man etwas geleistet hat. Darüber wird wahrscheinlich bei der ersten Leistungbeurteilung nach 6 Monaten gesprochen. Es könnte sein, dass die außertariflichen Sonderzulage mit der Leistungszulage verrechnet wird (näheres sollte in deinem Vertag stehen) AV und VWL gibt es normalerweise zusätzlich. Details findest du auf den Seiten der IG Metall. Da kannst du dir alle Tarifverträge anschauen. Du kannst auch die Personalabteilung oder den Betriebsrat fragen. Die kennen sich damit normalerweise aus...
Leistungszulage kommt auf das Unternehmen, uU auch auf den Bereich oder Chef an. Es gibt Fälle in denen wird 50% Leistungszulage (also 50% von den maximal möglichen 28%) als der Wert für einen "Normalperformer" gesehen. Anderswo wird ein Normalperformer mit 0% angesetzt. Ich persönlich finde das 50% Normalperformer System besser, da man so auch Normalperformer gegenüber Underperformern gerecht bezahlt. Nunja, idR findet aber eine erste Beurteilung erst nach 3 Monaten statt, bis dahin gibts erstmal nix. Eine außertarifliche Sonderzulage kann ganz oder teilweise mit einer ersten Leistungsbeurteilung verrechnet werden. Kommt da aber wieder auf deinen Chef an. IdR ist eine Umwandlung nicht von Nachteil, da eine tarifliche Zulage nicht so einfach wegfallen kann. AVWL von 26,x Euro kommt dazu. Dann noch uU eine betriebliche, arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge (deren Unverfallbarkeit oft erst nach x Jahren gegeben ist) Dann uU noch Aktienpprogramme Dann noch Erfolgsbeteiligung (oft erst nach x Jahren Zugehörigkeit). Nenn deinen potentiellen AG und ich kann dich evtl. noch mit Details versorgen.
Danke für die Antwort. Jetzt hab ich zumindest schon mal einen guten Überblick! Wenn ich es also richtig verstehe, bekommt der normale Angestellte, der seine Arbeit zügig und gewissenhaft machet, ohne sich großartige Ziele zu machen (in Sachen Karriere) ca. 14% mehr Gehalt als Leistungszulage !? (Leistungszulage bei mir noch nicht erfolgt!)
Die Leistungszulage ist wie ein kleines Bon-Bon um den Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Da die Leistungszulage aber eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers ist, kann sie jederzeit eingestellt werden. Also lieber ein höheres Grundgehalt als der gleiche Betrag mit Leistungszulage. Dazu kommt, das die Leistungszulage nicht in deinen Stundenlohn einfließt, somit sind deine Überstunden weniger Wert.
NEIN! Hab ich so nie geschrieben - bei der mangelnden Lesekompetenz bezweifle ich .. fg Nein im Ernst - es gibt Unternehmen in denen das so ist. Angeblich gehört BMW dazu - aber ob die das auch für neue Angestellte so handhaben oder ob das nur für die alten Hasen gilt (von so einem hab ich die Info) weiß ich nicht. Ansonsten gilt - mach dir im ersten Jahr keine Hoffnungen auf Leistungszulage. IdR muss man als Neuer schon herausragende Leistungen bringen um auch nur 2-4% Zulage nach einem Jahr zu erhalten.
Man sollte sich vllt. erstmal einarbeiten und sein Umfeld (Kollegen / MA) beobachten und mit denen kommunizieren. Leistungszulagen sind nicht immer stimulierend gedacht, sondern als Lockmittel Schwachstellen im alten System aufzudecken. Macht man nun den Fehler sich mächtig ins Zeug zu legen, könnten die älteren Kollegen sich etwas auf die Füße getreten fühlen, von dem Neuling, der da neue Methoden einführen möchte. Und ob sich Leistung / Einsatz letztendlich lohnt, sollte man ganz vorsichtig antesten. Bei einer Neueinstellung würde ich mir heute erst mal eine Zeit lang meinen neuen eigenen Arbeitsplatz und das darumliegende Umfeld anschauen. Es gibt geügend Fälle, in denen der nächste Vorgesetzte oder Kollege sich die Lohrbeeren in die Tasche steckt, und der Neuling außen vorgelassen wird. Nochproblematischer wird das Ganze bei Teamwork, also wenn mehrer Kollegen direkt an einem Prozess arbeiten und dann ein neuer MA sowieso schon mal für Veränderungen sorgt, aber nicht gleich mit außergewöhnlich positiven anfangen sollte. Und wie man bei Gehalt dann noch auf Leistung schließen soll, leuchtet mir gerade nicht so ganz ein.
Roland schrieb: > Die Leistungszulage ist wie ein kleines Bon-Bon um den Arbeitsplatz für > den Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Da die Leistungszulage aber eine > freiwillige Zahlung des Arbeitgebers ist, kann sie jederzeit eingestellt > werden. Also lieber ein höheres Grundgehalt als der gleiche Betrag mit > Leistungszulage. Dazu kommt, das die Leistungszulage nicht in deinen > Stundenlohn einfließt, somit sind deine Überstunden weniger Wert. Das stimmt nicht. Die Leistungszulage ist nichts freiwilliges (die außertarifliche Sonderzulage ist freiwillig). Als Beispiel die Leistungszulage in BW: http://www.bw.igm.de/downloads/artikel/files//ARTID_696_TRIa3d?name=ME_Industrie_ERA_Tarifvertrag_Entgeltrahmen.pdf Leistungsentgelt beträgt 0-30% des Grundentgelts (§20 Absatz 2) Durchschnittliche Leistungszulage im gesamten Betrieb muss bei mindestens 15% liegen (§ 21 Absatz 1) Auch für Überstunden wird die Leistungszulage gezahlt - dies gilt aber auch für alle anderen Zulagen, die zum Monatsentgelt zählen.
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