Moin! Ich habe als Informatikstudent in den letzten Jahren vielen Bekannten ihre Webauftritte aufgebaut oder deutlich verbessert und möchte mit dem Gelernten und den aufgebauten Kontakten eine Firma gründen, um das Studium zu finanzieren. Auf absehbare Zeit wird es ein Einmannbetrieb sein. Welche Unternehmensform bietet sich dabei an? Wichtig ist, dass die Haftung mit Privatvermögen beschränkt ist, wie z.B. bei einer GmbH, da ich bei einem dummen Fehler nicht meine gesamten Ersparnisse über die Einlage von 10000,- Euro hinaus riskieren will. Aber kann ich alleine eine GmbH gründen, oder gehört dazu eine größere Zahl Gesellschafter? Welche Alternativen gibt es? Gruß Frank
Du unterliegst da einem Trugschluss. Zum einen ist die beschränkte Haftung in der Rechtsprechung der letzten Jahre immer mehr ausgehöhlt worden, zudem bietet die Konstruktion einer GmbH mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer noch wesentlich weniger Schutz. Im Fall einer Insolvenz übernimmt ein Insolvenverwalter das Ruder und dann ist der Schutz so gut wie dahin für den Einzelgesellschafter. Ordentliche Beratung bekommst Du wohl nur von einem Rechtsanwalt, aber meiner Meinung nach geht bei Dir eine Beschränkung der Haftung nur über vernünftige Verträge, in denen Du alles Mögliche ausschließt. Ob die Kunden das mitmachen, ist die andere Frage... Aber wo siehst Du denn überhaupt das große Risiko? Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, das sind doch "nur" simple Webauftritte.
Hi, GmbH ist nicht immer sinnvoll. vorallem sind die Pflichten für Dich evt. zu hoch - Bilanzieren,Eintrag ins Handelsregister, Notar. Einlage ist z.B. 25T Euro, die Du auch später bringen kannst. Was sofort anfällt sind Notar etc. Gebühren ( Rechne mit 1000 Euro) Die Abgaben der GmbH sind für Dich (Student) relativ sehr hoch - ca 30% je nach Rechnung. Auch bei einer GmbH gibts Durchgriffshaftung - baust Du vorsätlich Mist, dann hängst Du wieder persönlich drin. Da ich nicht genau weiß was Du machst, kann ich keine Empfehlung aussprechen - nur GmbH kann u.U. für dich überflüssig sein. Brauchst Du Kredit etc. wird eine Bank einer "Witz-GmbH" sowieso keinen Kredit geben - Sie wollen dann Dich als Garant und somit haftest dann auch da persönlich ..... hoffe ein paar Suchbegriffe geliefert zu haben ;)
"Insolvenverwalter das Ruder" - ja das ist so nicht richtig - hast Du Dich "wie ein ordentlicher Kaufmann" verhalten - also 100% im Sinne der GOB gehandet, haftest Du nur mit den Einlagen - sonst nicht.
Ähm, welches Unternehmerische Risiko steckt denn hinter deiner Aktivität? Ich meine, wenn du nur Webdesign machst, welcher schaden soll denn da entstehen? Ich meine du wirst ja wohl keine großen Schulden machen, oder?
Es geht mir um solche Risiken: Z.B verpflichte ich mich, innerhalb von einem Monat ein Produkt abzuliefern, kann wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten, Krankheit, ... den Termin nicht einhalten. Der Kunde behauptet, dadurch Millionenverluste zu haben und verklagt mich... Es geht nicht um reines Webdesign, sondern auch Datenbankapplikationen und Webanwendungen im weiteren Sinne. Dabei kommt Opensource Programmcode zum Einsatz, bei dem ich nicht ausschließen kann, dass Dritte Rechte an diesem Code besitzen, ohne dass es den Programmautoren bewusst ist oder ohne dass sie es bekannt geben. Auch hier möchte ich mich absichern, dass etwaige Forderungen gedeckelt sind. Wenn eine GmbH nicht sinnvoll ist, was dann? Meine Frage, die noch nicht beantwortet wurde, war, ob ich als Einzelperson überhaupt eine GmbH gründen KANN? Danke Frank
Vergiss die GmbH, vergiss die Haftung. Software... Solange du dich bemuehst verklagt dich keiner. Termine muss man kommunizieren. Da die Kunden eh nur ein Minimum bezahlen wollen, gibt es keine festen Termine. Also nicht : Sicher in einem Monat..., sondern : Ich schau noch diesen Monat... und das mit den Rechten Dritter... muss man auch kommunizieren... ergibt dann moegliche Nacharbeiten...
>Solange du dich bemuehst verklagt dich keiner. Ein guter Freund von mir weiß das besser. Seit ihn jemand als Konkurrenz angesehen hat, schlägt er sich mit einem Rechtsstreit herum. Es sieht zwar gut für ihn aus, aber wenn er Pech hat, muss er Privatinsolvenz anmelden. >und das mit den Rechten Dritter... muss man auch kommunizieren... Deine ganze Kommunikation mag unter Sozialpädagogen beliebt sein. Unternehmen kommunizieren nur vor Gericht, wenn du ihnen nicht mal schnell 100000 Euro kommunizierst, weil sie auf deiner Webseite ein Codefragment finden, das aus ihrer Feder stammt, auch wenn dir das keiner vorher kommuniziert hat. Selten so einen Schmarrn wie den von aha gelesen... Ich möchte mich absichern, nicht darauf hoffen, dass alles gut geht.
Mach doch ne Limited nach englischem Recht oder eine deutsche 1Euro-GmbH. Das geht schon mit einem Gesellschafter. Es gibt ja noch die Kg,aber da brauchst du einen Kommplementär(soweit noch erinnerlich). Eine gute Infostelle ist die IHK und ein Steuerberater,den du sowieso brauchst. Für diese Tätigkeit kannste auch Freiberuflich tätig sein. Und einige Risiken(nicht alles) kann man auf Gewerbe-Haftpflichversicherungen abwälzen, wenn man geeignete abschließt.
Limited ist ja nun auch quatsch, besonders wenn offensichtlich wird, dass die Limited nur gegründet wurde, um Haftungsfragen aus dem Weg zu gehen. Da bist du schneller vom Richter zur Haftung verpflichtet worden, als dir lieb ist. Wenn Du als gewerblicher Webdesigner fremden Code einbaust, der urheberrechtlich geschützt ist, dann musst Du das schon auf die eigene Kappe nehmen, oder eben selber prorammieren. Da sehe ich ehrlich gesagt keine Möglichkeit, die Haftung auszuschließen! Anders sieht es meiner Meinung nach bei den Inhalten aus (Texte, Bilder, Impressum, AGB, etc.). Hier kannst Du wahrscheinlich schon mit dem Kunden schriftlich vereinbaren, dass er selbst für sämtliche Inhalte verantwortlich ist und du quasi nur das in seinem Auftrag Online stellst, was er abgesegnet hat. Beim Code kannst Du das nicht vereinbaren, weil dein Kunde den Code praktisch nicht überprüfen kann. Ach ja, Tempus fugit und nobody is perfect...wenn die Seite mal irgendwann gehackt wird, weil jemand eine Sicherheitslücke findet oder der Code/die Server mit alter Software laufen, würde ich da auf jeden Fall eine Klausel vereinbaren, nach der der Kunde die Kosten für die dann notwendigen Software-Anpassungen zu tragen hat. Mein Tipp: Lass Klauseln, die Dir das Genick brechen könnten, aus dem Vertrag weg! Falls du deutlich günstiger bis als kommerzielle Webdesigner, muss dafür jeder Kunde verständniss haben. Bei einem 1-Mann-Betrieb schriftlich verbindliche Liefertermine zu vereinbaren, ist ziemlich riskant.
>Limited ist ja nun auch quatsch, besonders wenn offensichtlich wird, >dass die Limited nur gegründet wurde, um Haftungsfragen aus dem >Weg zu gehen. Wozu gibt es denn eine Limited bzw. GmbH, wenn nicht um die Haftung zu beschränken?? Und kann ich in Deutschland eine Ltd nach englischem Recht gründen, oder müsste ich das in Englang machen und dann inoffiziell aus Deutschland agieren? Nicht gut. Könnt ihr einen Buchtitel der Art "Existenzgründung für Dummies" empfehlen? Alles was ich in der Richtung gefunden habe, behandelt zu 90% die Wichtigkeit, einen Kundenstamm aufzubauen und zu pflegen, Weihnachtsgrüße zu schicken usw., und die möglichen Unternehmensformen werden auf gerade mal einer Seite angerissen. Ich suche ein anschauliches Buch, das die wirklich wichtigen Punkte anschaulich darstellt, ohne dabei knochentrocken zu sein. Gruß Frank
-Natürlich gibt es Limited und GmbH um die Haftung zu beschränken. Allerdings erfordert das gewissse Sorgfaltspflichten damit man juristisch nicht angreifbar ist. Z.B. kann man Geschäftsführerkurse besuchen. Wie hoch die Haftung temporär sein muß kann ich leide nicht sagen, aber Betriebsvermögen kann doch verbraucht und auch wieder aufgestockt werden. Vergleichbares kann man in der Tageszeitung unter Veröffentlichungen aus dem Handelsregister nachlesen. (z.B.Kapitalerhöhung). -Du brauchst für die Gründung einer Limited nicht nach England reisen. Darauf haben sich viele Steuerberater spezialisiert und du kannst denen alles überlassen. Die haben dann auch alle Fachkenntnisse und Erfahrungen. -Bücher kannst du nur dann zu Grunde legen wenn diese aktuell und ausführlich sind. Nach einiger Zeit kann sich durch Gesetzesänderung oder geltende Rechtssprechung schnell Änderungen ergeben die sich im Geschäftsleben unerwartet und nachteilig auswirken können. Betriebe einer Region können von der IHK eine Zeitschrift beziehen aus der man solche Informationen herauslesen kann. Wenn du eine Anzeige schaltest, ist vielleicht Bezug sogar künftig regelmäßig möglich, so wie es bei mir ist und das kostenlos. Nennt sich bei mir Niedersächsische Wirtschaft und ist recht informativ. Anderswo heißt die natürlich dann anders. Man sollte damit allerdings früh anfangen, weil nicht was noch Gültigkeit hat, immer wieder wiedergekäut wird. Da muß man dann schon abonnieren und sammeln. -Für uns Techniker wird diese Welt der Geschäftsleute wohl immer Knochentrocken bleiben genauso wie Technik für Kaufleute.
Murst wrote: > Limited ist ja nun auch quatsch, besonders wenn offensichtlich wird, > dass die Limited nur gegründet wurde, um Haftungsfragen aus dem > Weg zu gehen. Da bist du schneller vom Richter zur Haftung > verpflichtet worden, als dir lieb ist. Kurz gesagt, nein. U.a. BGH II ZR 5/03 vom 14.3.2005 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Sort=3&Seite=82&nr=32443&pos=2474&anz=3103 Zusammenfassung: http://www.jurablogs.com/de/bgh-haftung-des-geschaeftsfuehrers-einer-limited Was bleibt ist die Haftung für alle vorsätzlichen Taten, z.B. im Falle der Insolvenz gegen Gläubigerinteressen handeln (gilt, wie oben schon erwähnt, aber genauso für GmbH-Geschäftsführer). > Und kann ich in Deutschland eine Ltd nach englischem Recht gründen, oder > müsste ich das in Englang machen und dann inoffiziell aus Deutschland > agieren? Nicht gut. Die Limited wird in England gegründet und ist in Deutschland voll rechts- und geschäftsfähig. Grundsatz-Urteile dazu: u.a. Überseering, Centros und Inspire Art-Urteile des EuGH bzw. BGH VII ZR 370/98 Anlaufstellen z.B. www.ltd-verband.de oder www.foerderland.de/410.0.html Den Informationen etlicher IHKs sollte man nur sehr beschränkt vertrauen. http://www.companieshouse.gov.uk/about/guidance.shtml
Vergiß die Ltd., ist ein Modell von gestern. Die neue uGmbH ist die bessere Alternative, wenn du dich denn unbedingt vor Risiken schützen willst. Du hast allerdings erhöhte Kosten(mehere tausend Euro) durch Steuerberater und Bilanzierungspflicht. Bei einer Einzelfirma kannst du den Jahresabschluss(max.50Tsd Euro Umsatz) nach EAR(Einnahme-Ausgabe-Rechnung) machen. Das besorgt dir jedes Buchhaltungshelferprogram für 50,- Euro. Mein Rat: Fang mit ner Einzelfirma an und wenn es sich gut entwickelt dann eine uGmbH bzw GmbH.
Warum nicht einfach Freelancer? Bzw. zu einer Gründung gehört ein Umfassendes Wissen, was du hier im Forum nicht bekommst. Kauf dir ein Buch, kaue es 3 Mal durch, bis du alles verstanden hast und anschließend lässt du dich beraten.
@ Unternehmensverräter >Mein Rat: Fang mit ner Einzelfirma an und wenn es sich gut entwickelt >dann eine uGmbH bzw GmbH. Das würde heißen erst eine GBR und dann eine GmbH. Und wenn du wärend der GBR-Zeit Murks machst haftest du mit deinen ganzen Vermögen. So nützt das wohl nichts. Es geht ja darum die Haftung zu vermeiden oder zu begrenzen. @ ∀ℜτ∪ℜ ΦΥΗΚ Interessante Idee, aber wie haftet oder besser haftet der Freelancer nicht, ist wohl die Kernfrage. Mir erscheint das unbeantwortet.
Frank wrote: >>Solange du dich bemuehst verklagt dich keiner. > Ein guter Freund von mir weiß das besser. Seit ihn jemand als Konkurrenz > angesehen hat, schlägt er sich mit einem Rechtsstreit herum. Es sieht > zwar gut für ihn aus, aber wenn er Pech hat, muss er Privatinsolvenz > anmelden. Letztes Jahr ist ein Kumpel meiner Branche in die Pleite gegangen. Deswegen muss das bei mir nicht auch so sein. Es gibt immer solche Fälle. Davon darf man sich nicht einschüchtern lassen. > Deine ganze Kommunikation mag unter Sozialpädagogen beliebt sein. > Unternehmen kommunizieren nur vor Gericht, wenn du ihnen nicht mal > schnell 100000 Euro kommunizierst, weil sie auf deiner Webseite ein > Codefragment finden, das aus ihrer Feder stammt, auch wenn dir das > keiner vorher kommuniziert hat. Dann sorge dafür, dass es keine solchen Fragmente gibt. Wenn Du jetzt schon Zweifel daran hast, dann würde ich mir das nochmal überlegen. > Selten so einen Schmarrn wie den von aha gelesen... Zumindest sieht er die Sache (mit Recht) wesentlich gelassener - das hilft deutlich beim Einstieg in die Selbstständigkeit. > Ich möchte mich absichern Dann lass Dich anstellen. In der Selbstständigkeit gibt es keine 100%-Absicherung. Wenn Du grob fahrlässig handelst, bist Du auf jeden Fall persönlich in der Haftung, da helfen Dir auch keine Versteckspielchen. Wenn jemand meint, er hätte durch Dich einen Schaden erlitten, so muss er das nachweisen, also klagen. Mit einer einigermaßen gefüllten Kriegskasse sollte man das bewältigen können.
Du kannst alleine eine GmbH gründen. Allerdings nur über einen Notar etc. Der erklärt Dir dann auch, wie das geht. Das kostet natürlich erstmal ein bischen was. Aber wenn es dann schiefgeht, muss man Dir erstmal Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit nachweisen, um auf Dich durchgreifen zu können. Das ist schon eine wesentlich entspantere Situation, als wenn Du voll drin hängst. Letzlich muss man abwägen, was einem eine solche Versicherung wert ist. Gruss Axel
> Bei einer Einzelfirma kannst du den Jahresabschluss(max.50Tsd Euro > Umsatz) nach EAR(Einnahme-Ausgabe-Rechnung) machen. Neue Grenze ist 500tsd Umsatz und 50tsd Gewinn.
>Aber wenn es dann schiefgeht, muss man Dir erstmal Vorsatz oder grobe >Nachlässigkeit nachweisen, um auf Dich durchgreifen zu können. Das ist >schon eine wesentlich entspantere Situation, als wenn Du voll drin >hängst. hier sind Experten unterwegs.... Es stimmt einfach nicht! "Durchgreifen" können die Sozialkassen und das Finanzamt. Diese auch sehr schnell. Bei allen anderen nicht. Vorraussetzung: Ich verhalte mich wie ein Kaufmann. (Also GmbH und Privat immer schon getrennt, usw.) Ich kann den größten technischen Mist bauen: passiert nichts! Anders sieht die Geschichte bei Personenschäden aus. Da wollen sie immer eine Person haben. Wobei Dir das in jedem Betrieb passiert! Schreib mal ein Beispiel, wo ein GF bei technischen Problemen mit seinem Privatvermögen gehaftet hat! Ach so, Software kopieren ist immer Strafbar, egal wo, wie und warum!
>Interessante Idee, aber wie haftet oder besser haftet der Freelancer >nicht, ist wohl die Kernfrage. Mir erscheint das unbeantwortet. Das wird in jeweiligen Verträgen festgehalten. Du kannst dich somit fast gegen alle Patzer deinerseits vertragsmäßig absichern (solange deine Verträge keine Wucher sind :)). Lade doch jemanden auf ein Bierchen ein, der seit Jahren als Freelancer arbeitet und lasst dir die Eckpunkte vorkauen. Solange du nichts weiterverkaufst, sondern ausschließlich deine Dienstleistung anbietest, kannst du auch als Freelancer arbeiten.
.... wrote: > hier sind Experten unterwegs.... Experten sind hier wohl kaum unterwegs - eher interessierte Laien :-) > Es stimmt einfach nicht! "Durchgreifen" können die Sozialkassen und das > Finanzamt. Diese auch sehr schnell. Bei allen anderen nicht. > Vorraussetzung: Ich verhalte mich wie ein Kaufmann. Exakt - wenn er sich wie ein Kaufmann verhält. Tut er das nicht, ist er dran. Dazu reicht es beispielsweise, eingesetzte Software nicht daraufhin zu überprüfen, ob die Lizenz einen Einsatz für diesen Zweck überhaupt zulässt. Das vom OP eingebrachte "ich kann mir nicht sicher sein" ist kaum mit den Sorgfaltpflichten eines Kaufmanns vereinbar. Ich kann nicht einfach geltendes Recht brechen und mich dann hinter der GmbH verstecken (sog. Deliktsrecht). Wenn aber sein Programm einen Fehler aufweist und dadurch Schaden entsteht, sollte er aus dem Schneider sein. > Anders sieht die Geschichte bei Personenschäden > aus. Da wollen sie immer eine Person haben. Wobei Dir das in jedem > Betrieb passiert! Dafür sollte man bei solchen Produkten unbedingt eine Betriebshaftpflicht haben. > Schreib mal ein Beispiel, wo ein GF bei technischen Problemen mit seinem > Privatvermögen gehaftet hat! Da wird es wohl kein Beispiel geben. > Ach so, Software kopieren ist immer Strafbar, egal wo, wie und warum! So ist es! Ich würde an der Stelle des OPs eine vernünftige Haftpflicht abschließen und erstmal als Einzelunternehmer auftreten. Für einen Einmann-Betrieb gibt es eigentlich nur Vorteile: - geringerer IHK-Beitrag ;-) - Ist-Versteuerung - EÜR - keine Bilanzierungspflicht - keine Gründungskosten - keine Veröffentlichungspflichten So etwas ist durchaus ohne StB zu schaffen. Chris
Nein das finde ich nicht. Es wird immer schwarze Schafe geben aber diese agieren meist auch professionell und firmieren sich auch als GmbH (oder sind eine Investment-Bank ). Ich sehe die UG für Absolventen die Startups gründen um ihre Innovationen an den Mann zu bringen gerade zu als Bestmittel! Wo sonst kann man anders als Technologieträger z.B. seine Software oder Hardware verkaufen? Etwa als Einzelperson??? - Vor allem können so steuerliche Vorteile genutzt werden, auch wenn man zu Anfangs nicht die großen Umsätze einfährt. Sollte das Geschäft laufen, wird sowieso automatisch eine GmbH daraus nach dem mann seine 25T€ zusammengeschäffelt hat. (25% dess Jahresgewinns müssen als Stammkapital eingezahlt werden bis man die 25T€ erreicht hat). Trick 17: bei 12500€ einfach die Firma liquidieren und eine GmbH mit 12500€ Stammkapital gründen, da eine UG nicht wie sonst üblich bei 12500 zur GmbH wird sondern wirklich erst ab 25T€. Haften tut übrigens auch eine UG mit 25.000€ falls das Kapital keine 25T€ schwer ist, haften die Gesellschafter ergänzend mit ihrem Privatvermögen. Ein Vorteil ist die Steuerliche tolleranz seitens der Finanzämter. Eine Überweisung der USt.VA ist nicht sofort nach Rechnungserhalt nötig, sondern kann bei erhalt des Rechnungsbetrages überwiesen werden. Ich kann die UG als Rechtsform für Startups nur empfehlen!!! Hier übrigens eine kleine Schritt für Schritt Übersicht der Kosten und Behördengänge: 1. Stammkapital (bspw. und auch sinnvoll mind. 1000€) auf ein Konto einzahlen (ggf. eigenes Konto mit Guthaben von mind. 1000€ vorweislich bereit halten). 2. Termin mit Notar zwecks Gesellschaftervertrag und Gründung einer UG Vereinbaren 3. Zum Termin mit dem Notar den Kontoauszug mitbringen wo das Stammkapital sich befindet. 3a. Gründungskosten im Gesellschaftervertrag auf max. 1/10 des Stammkapitals festsetzten (mehr ist nicht erlaubt... also im Falle von 1000€ = 100€) 3b. Gegenstand der Gesellschaft bspw.: Vertrieb von Software und Softwareentwicklung als Dienstleistung 3c. ggf den Gesellschaftervertrag einer GmbH als Vorlage benutzen wenn es mehr als einen Gesellschafter gibt. 4. Notar erledigt Handelsregister Anmeldung und IHK Anfrage ob das in Ordnung geht oder ob Einwände bestehen. 5. Nach erhalt des Gesellschaftervertrags bzw. einer Kopie des Notars und der Handelsregisteranmeldung zur Bank gehen und ein Geschäftskundenkonto auf Namen der UG eröffnen. 6. Stammkapital auf das Konto einzahlen 7. UNBEDINGT EINEN STEUERBERATER/IN SUCHEN UND MIT IHM/IHR: - Die Gewerbliche Steuer/Ust. Anmeldung der UG fürs Finanzamt ausfüllen - Die Eröffnungsbilanz der UG machen und ans Finanzamt senden - Basics für die Buchhaltung erklären lassen z.b. wenn ich ein PC kaufe für 1001€ im Namen der UG, da man dann direkt insolvent ist das der Einkauf das aktuelle Stammkapital überschritten hat! Man muss vorher angeben mit was man diesen Invest bezahlen will!! UNBEDINGT VOM Steuerberater erklären lassen!!! - Ordnerstruktur und Konten für Einkäufe/Verkäufe 8. Nach erhalt der Ust/St ID kann die Geschäftstätigkeit beginnen. (diese könnte auch vorher beginnen aber erst nach der Anmeldung der UG beim Handelsregister greifgt die beschränkte Haftung!!) Gründungskosten: Notar mit Gesellschaftervertrag (bspw. 2 Personen und erweiterter Vertrag) = 480€ Anmeldung beim Handelsregister + Bundesanzeiger = 150€ + 1€ Eröffnungsbilanz = 100€ (ggf. aushandeln) Laufende Kosten: monatlich: Steuerberater zwecks Belege und Ust voranmeldungen. 50€ jährlich: Jahresabschluss + Bilanz + etc.: 600 - 1000€ Ich hoffe das ich helfen konnte!! SuperK
>Z.B verpflichte ich mich, innerhalb von einem Monat ein Produkt
abzuliefern ...
Man sollte sich immer einen Parameter offen halten. Entweder ist das die
Zeit, oder die Funktionalitaet, Haftung oder sonstwas.
Magerer Lohn, weite Funktionalitaet, enger Zeitrahmen und Haftung
zusammen macht keinen Spass.
Wenn schon einen Zeitrahmen, und die Haftung, dann auch einen happigen
Lohn. Und trotzdem die Funktionalitaet offen.
Ich empfehl die Einzelunternehmung. Die Haftung wird natuerlich
abgelehnt. Allenfalls wird nachgebessert.
Marx W. schrieb: > Ihr reanimiert hier ne Mumie! Ja, vor allem, wenn dabei noch Sachen aufgeführt werden, die einfach falsch sind: superK schrieb: > Haften tut übrigens auch eine UG mit 25.000€ falls das Kapital keine > 25T€ schwer ist, haften die Gesellschafter ergänzend mit ihrem > Privatvermögen. Komplett falsch. Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt (mit sehr wenigen Ausnahmen bei Vorsatz, etc.). > 3a. Gründungskosten im Gesellschaftervertrag auf max. 1/10 des > Stammkapitals festsetzten (mehr ist nicht erlaubt... also im Falle von > 1000€ = 100€) Man kann die Gründungskosten, die der Gesellschaft angelastet werden, deckeln, aber natürlich ist mehr als 1/10 erlaubt. superK schrieb: > 5. Nach erhalt des Gesellschaftervertrags bzw. einer Kopie des Notars > und der Handelsregisteranmeldung zur Bank gehen und ein > Geschäftskundenkonto auf Namen der UG eröffnen. Die Handelsregister-Anmeldung ist erst möglich, nachdem das Stammkapital eingezahlt wurde. Die Bank stellt hierfür auch schon vorher ein Konto mit dem Firmennamen-Zusatz "in Gründung" aus. Danach habe ich nicht mehr weiter gelesen...
Nur zur Info: UG= Unternehmergesellschaft (1-Euro-GmbH, Mini-Gmbh) Info-Link: http://www.ug-ltd.de/unternehmergesellschaft.html
Marx W. schrieb: > Nur zur Info: > UG= Unternehmergesellschaft (1-Euro-GmbH, Mini-Gmbh) Wobei das mit dem 1€ wirtschaftlicher Schwachsinn ist und die Bezeichnung daher meiner Meinung nach auch irreführend ist. Rechtlich gesehen entspricht die UG fast vollständig (mit Ausnahme eines Absatzes, der das geringere Stammkapital regelt), der GmbH - mit allen Rechten und Pflichten (wovon für Existenzgründer insbesondere die Bilanzierungspflicht von Bedeutung sein dürfte, da dies am meisten Arbeit bzw. Kosten bedeutet).
>Die Abgaben der GmbH sind für Dich (Student) relativ sehr hoch - ca >30% je nach Rechnung. Von welchen ominösen "Abgaben" von 30%, und dann anscheinend auch noch abhängig von der Rechnung und von seinem Studentendasein, redest Du? Meinst Du die Körperschaftssteuer? Die bezahlt er nur für den Gewinn der GmbH(!), also den Gewinn, der nach Abzug seines Geschäftsführergehalts übrig bleibt. Wo bitte ist da das Problem? Von seinem Gehalt bezahlt er dann halt die üblichen Steuern und Sozialabgaben. Aber die bezahlt er auch, wenn er ein Einzelunternehmen gründet.
Hi, die Mumie interessiert mich ebenfalls... ;) Ich frage mich z.B., inwieweit man die Haftung per Vertrag beschränken kann? Beispiel: Ich programmiere einen Internet-Auftritt, dieser funktioniert nach einiger Zeit nicht richtig und der Kunde hat somit eine Zeit lang keine Einnahmen. Kann man hier die Haftung auf z.B. die Summe beschränken, die man dem Kunden für die Arbeit abgeknöpft hat? Also wenn der Internet-Auftritt 500 Euro gekostet hat, die Haftung auch nur auf die 500 Euro beschränken? Ich lese nämlich häufig so was wie "Haftung nur auf die vorhersehbaren Schäden, bla bla". Das sind ja nun wieder Gummiband-Formulierungen und die lassen mich erahnen, dass es nicht so einfach möglich ist, sich abzusichern... Das ganze betrifft ja nicht nur WebDesign, hier wird vermutlich schon der eine oder Andere Erfahrungen mit Auftragsarbeiten für Kunden und spätere "Schadenersatzforderungen" gemacht haben?!? El Duderino
El Duderino schrieb: > Hi, > > die Mumie interessiert mich ebenfalls... ;) > > Ich frage mich z.B., inwieweit man die Haftung per Vertrag beschränken > kann? > > Beispiel: Ich programmiere einen Internet-Auftritt, dieser funktioniert > nach einiger Zeit nicht richtig Warum sollte er auf einmal nicht mehr funktionieren? Das Betreiben des Servers, auf dem die Homepage läuft, ist ja nicht Bestandteil Deines Vertrags. Oder meinst Du den Fall, dass in Deinem Code Fehler sind, die z.B. zu leeren Seiten oder kryptischen Fehlermeldungen bei Datenbankabfragen führen? Dann würde ich schon annehmen, dass Du nachbessern musst. Aber das willst Du ja sicher auch von Dir aus schon, da Du Deinen Job professionell betreibst, nicht wahr :)
Marx W. schrieb: > Nur zur Info: > UG= Unternehmergesellschaft (1-Euro-GmbH, Mini-Gmbh) Das ist die einfachste Möglichkeit. Allerdings wirst du als Scheinfirma angesehen und ich mache z.B. keine Geschäfte mit 1€GmbHs. Die schwarzen Schaafe tummeln sich da nur so. Habe gerade ein 2 Mio € Projekt abgesagt wegen so einer Scheinfirma. Abkassieren aber nicht haften wollen - naklar.
>Warum sollte er auf einmal nicht mehr funktionieren? Weil der Hoster z.B. ein PHP-Update eingespielt hat. Wer ist dann Schuld? Ich, weil ich den Kunden nicht über jede Eventualität in diesem Universum informiert habe, oder der Kunde, weil er die Mail von Hoster ignoriert hat, weil er sie erst gar nicht verstanden hat? Man kann aber auch nach kurzer Zeit bemerken, dass etwas nicht richtig funktioniert. Z.B. in Bestellprozessen, wo gewisse Zeiträumen zwischen den Einzelnen Bestellschritten liegen. Es lässt sich nicht immer alles im Vorfeld testen bzw. simulieren, Fehler werden oft erst im laufenden Betrieb bemerkt. >Dann würde ich schon annehmen, dass Du >nachbessern musst. Aber das willst Du ja sicher auch von Dir aus schon, >da Du Deinen Job professionell betreibst, nicht wahr :) Keine Frage, ich würde nachbessern! Aber darum geht es hier nicht. Es geht darum, dass der Kunde einem womöglich seine Anwälte auf den Hals hetzt, weil er angeblich jeden Tag tausende Euro Einnahmen verliert. Und an dem Punkt frage ich mich eben, ob die Haftung nicht vertraglich beschränkt werden kann und wenn ja, auf welches Maß? Gruß, El Duderino
Michael Lieter schrieb: > Marx W. schrieb: >> Nur zur Info: >> UG= Unternehmergesellschaft (1-Euro-GmbH, Mini-Gmbh) > > Das ist die einfachste Möglichkeit. Allerdings wirst du als Scheinfirma > angesehen und ich mache z.B. keine Geschäfte mit 1€GmbHs. > Die schwarzen Schaafe tummeln sich da nur so. > > Habe gerade ein 2 Mio € Projekt abgesagt wegen so einer Scheinfirma. Sagt jemand der angeblich in einer "Firma: Desert Irrigation Systems" arbeitet die es im Bundesanzeiger gar nicht gibt? Wer Ironie findet darf sie behalten.
iron(y) finder schrieb: > Sagt jemand der angeblich in einer "Firma: Desert Irrigation Systems" > arbeitet die es im Bundesanzeiger gar nicht gibt? Wer Ironie findet darf > sie behalten. Kleiner Tipp: Du heisst sicher auch nicht "Irony" mit Vornamen Und noch ein Tipp: Der Bundesanzeiger listet nur inländische Firmen War wohl doch schon etwas zu spät heute morgen ;-) Ansonsten hat Michael Recht. Einer UG bietet man noch weniger Zahlung auf Rechnung an als einer GmbH. Wer noch nicht einmal die 25000 aufbringen kann, bei dem ist man natürlich erstmal sehr vorsichtig. superK schrieb: > Ein Vorteil ist die Steuerliche tolleranz seitens der Finanzämter. Eine > Überweisung der USt.VA ist nicht sofort nach Rechnungserhalt nötig, > sondern kann bei erhalt des Rechnungsbetrages überwiesen werden. Nennt sich Istversteuerung und das ist kein Vorteil einer Firmierung in irgendeiner Form, da das nicht von der Art der Firma abhängt, sondern vom FA je nach Lage und bis zu gewissen Umsatzgrenzen gewährt wird. Das geht genauso bei einer GmbH. Klarer Nachteil einer GmbH oder UG: Bilanzierungs- und insbesondere Inventur- sowie Veröffentlichungspflichten. Damit kann man sich nicht mehr "arm kaufen" :-) Eine EÜR kann man dagegen problemlos alleine machen. Chris D.
Chris D. schrieb: > Ansonsten hat Michael Recht. Einer UG bietet man noch weniger Zahlung > auf Rechnung an als einer GmbH. Bei einem Euro Stammkapital vielleicht (die Sinnlosigkeit habe ich aber oben schon genannt), aber wenn ein wenig mehr Substanz hinter der UG steckt, kann zumindest ich weder mit Problemen mit Lieferanten noch von fehlendem Vertrauen beim Kunden berichten. > superK schrieb: > Klarer Nachteil einer GmbH oder UG: Bilanzierungs- und insbesondere > Inventur- sowie Veröffentlichungspflichten. Damit kann man sich nicht > mehr "arm kaufen" :-) Eine EÜR kann man dagegen problemlos alleine > machen. Das "arm kaufen" ist eine Sache, aber den Bilanzierungsaufwand sollte man wirklich nicht vernachlässigen.
Chris D. schrieb: > Der Bundesanzeiger listet nur inländische Firmen Ich kann mich natürlich auch irren, aber ich meine er hatte früher mal ein "GmbH" hinter der Firmenbezeichnug stehen.
iron(y) finder schrieb: > Chris D. schrieb: >> Der Bundesanzeiger listet nur inländische Firmen > > Ich kann mich natürlich auch irren, aber ich meine er hatte früher mal > ein "GmbH" hinter der Firmenbezeichnug stehen. Und? Also Tipp 3: Deutsch wird nicht nur in Deutschland gesprochen Chris D.
Suche über Bundesanzeiger (Deutschland): 0 Treffer Suche über Wirtschaftskammer Österreich: 0 Treffer Suche über Handelsregisteramt Schweiz: 0 Treffer Suche nach Firmennamen über Google: bringt och nüscht Vielleicht ist es ja geheim, was SIE machen, und deshalb darf man SIE nicht finden. :-D
Dann greift wohl ganz einfach mein Tipp 1. Chris D. (der sein Unternehmen hier - frech wie er ist - gar nicht angibt ;-)
El Duderino schrieb: > Beispiel: Ich programmiere einen Internet-Auftritt, dieser funktioniert > nach einiger Zeit nicht richtig und der Kunde hat somit eine Zeit lang > keine Einnahmen. > Kann man hier die Haftung auf z.B. die Summe beschränken, die man dem > Kunden für die Arbeit abgeknöpft hat? Also wenn der Internet-Auftritt > 500 Euro gekostet hat, die Haftung auch nur auf die 500 Euro > beschränken? Ja und nein... Die Grenzen setzt das BGB und die Gerichte, die das ganze dann auslegen. Haftung für Personenschäden: Nicht vertraglich beschränkbar Sachschäden: Höhe ist beschränkbar (Vertrag und/oder AGB) Vermögensschäden: Kann ausgeschlossen werden (Vertrag und/oder AGB). Zeitliche Begrenzung ist möglich (z.B. auf den Gewährleistungszeitraum) Ebenso kann die Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn ausgeschlossen werden. Haftung bei grobem Verschulden / Vorsatz kann nicht ausgeschlossen werden. http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/lehre/lehrematerialien.htm (Skriptum IT-Recht inkl. Musterklauseln etc, sehr umfangreich, sollte man, wenn man in dem Bereich arbeitet, kennen) http://www.fr-lawfirm.de/fileadmin/user_upload/PDF/kapitel14.pdf ohne Gewähr, genaueres sollte ein guter Anwalt sagen können.
Noch mein Senf zu dieser Leiche: Eine limited (by shares) muss nach britischem Recht bilanzieren. Wird dies versäumt kann die britische Registerbehörde die Ltd. löschen. Wenn der Inhaber seinen Briefkasten auf der Insel nicht leert bekommt er davon nichts mit. Ab diesen Zeitpunkt haftet er aber wieder voll mit seinem Privatvermögen! Wenn die Softwarebude schon eine Kapitalgesellschaft sein soll dann gleich UG oder GmbH (wenn es überhaupt sinnvoll ist diese sofort mit so viel Kapital auszustatten). Ich habe meine Firma (deren Name hier auch frech verschwiegen wird) auch als UG gegründet, da kaum Startkapital notwendig war. Hinter einer GmbH muss aber nicht mehr Substanz stecken, das Stammkapital ist auch schnell für Dinge wie einen Chefschreibtisch Marke "Imperator" verpulvert. Und: Wer seine Bilanz immer zeitnah führt hat stets einen guten Überblick über seine finanziellen Verhältnisse. Wenn einmal im Jahr die EÜR gemacht wird ist es u.U. schon zu spät...
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.