Hallo! Ich habe mit einem Bekannten ein kleines Produkt entwickelt was es nun gilt an den Mann und die Frau zu bringen. Es ist kein typisches Consumer-Produkt sondern eine kleine Hilfschaltung für eher spezielle Aufgaben. Man nehme mal an das die Schaltung gut funktioniert und nach menschlichen Ermessen sicher ist (eh nur 5v bzw. Bordspannung 12v). Wie kann man nun an besten das Produkt vermarkten ohne gleich eine komplette TÜV-Prüfung machen zu lassen? Natürlich sind wir auch nicht ISO-9001 oder so zertifiziert so dass eine "Serien-Abnahme" ja eh nicht stattfinden könnte. Gibt es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit das Produkt als "Bastlerware" oder ähnliches anzubieten um sich um die Prüfung zu drücken? Also Auslieferung als Bausatz etc.? Das Produkt arbeitet nicht mit kritischen Teilen, ein Ausfall würde primär zu keinen Schäden führen können. Danke! Robert
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Hallo! Ich habe mir den Thread mal durchgelesen.... ganz interresant. ...möchte jetzt keinen neuen Thread auf machen. Ich habe vor auch ein paar Geräte zu Verkaufen. Es hadelt sich dabei um ein "Gerät" das man an den PC (per RS232) anschließen kann und mit dem man dann verschiedene Eingaben an ein best. Programm machen kann. (will ich nicht viel genauer erklären) Die Kosten werde so bei 200 Euro liegen. Ich habe einen Freund mit Gewerbeschein, der die Dinger dann verkaufen würde. (so ca. 20-30 stk.) Dazu jetzt die Frage mit der Haftung: Ich würde ein externes 5V-Nezteil von einem Drittanbieter verwenden. Damit kann ich doch schonmal ausschließen, dass später einer Tot neben dem Ding liegt. Verkauf als Bausatz klingt interresant: Nur kann ich leider nicht vorraussetzen das der Endkunde löten usw. kann. Würde es ausreichen, wenn der Kunde dann die ICs in den Sockel drückt, die Platine(n) in das Gehäuße schraubt und diese mit Flachbandkabeln verbindet? Wäre er dann der Hersteller? Sollte ich einen Haftungsausschluss beilegen. "Nicht unbeaufsichtigt verwenden" "Immer vom Netz trennen" "Keine Haftung für Schäden am PC"? ...mit einer Garantie hätte ich keine großen Probleme, da ich von der Qualität überzeugt bin.
So ein Haftungsausschluss ist nicht verkehrt. bedenke aber dass du eine Garantie auf das Gerät gewähren musst wenn es gewerblich vertrieben wird. Der Hersteller bist du trotzdem zum Teil, auch wenn der Kunde ic's in sockel drückt und die platine in das gehäuse einbaut. Habe auch mal eine Kleinserie an Druckerinterfaces für ein medizinisches Analysegerät gebaut. Schäden können dabei nur bei "unsachgemässer Handhabung", welche genau definiert sein muss auftreten, bei denen dann der Kunde selbst haften würde. Ein Restrisiko bleibt allerdings bei sowas immer. Damit muss ich auch leben ;)
Hi, auch bei mir ist es soweit. Ich moechte mein erstes Produkt verkaufen. Im Moment darf ich es noch nicht vermarkten da es unter das Thema Reverse Engineering faellt. Ich bin deshalb mit den Firmen in Gespraech. Ich bin auch kein Diplom Ing. deshalb wuerde das Produkt ein Kollege(er ist Diplom Ing.) vertreiben ueber seine Firma. Fuer EMV Messungen fehlt das noetige Kleingeld. Als Bausatz zu verkaufen ist eine gute Idee um einige Bestimmungen zu umgehen. Mich wuerde aber Interessieren welche Moeglichkeiten mir bleiben. Aus diesem Grund Frage ich euch: Wo kann man Sich ueber die Gesetze und Auflagen informieren. Leider ist ein Rechtsanwalt sehr teuer und einige Sachen sind auch ohne einen machbar. Ich habe hier im Forum schon einige Selbststaendige Personen gesehen. Ich wuerde mich ueber eure Erfahrungberichte freuen. Unterstuetzt Vater Staat durch kostenlose Beratung ? Mfg Dirk
Nein, da hast Du etwas falsch verstanden: WIR unterstützen den Staat! ;-) Vielleicht versuchst Du den Einstieg mal über die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Dort gibt es eine kostenlose Erstberatung für Existenzgründer oder sicherlich auch telefonische Auskunft, welche Auflagen man beachten muß und wo man das im Detail nachlesen kann. Gruß, Frank
an die IHK wende ich mich schon lange nicht mehr, dass ist vertane Zeit, die haben von nichts ne Ahnung, davon aber reichlich. Umso ärgerlicher die Zwangsmitgliedschaft, ein weiterer Kropf, der einem auf der Tasche hängt, und rausschneiden lassen kann man sich den auch nicht. ABer das ist ein neues Thema, eine von vielen Institutionen, die nur sich selbst verwalten und einfach abkassieren dürfen. Ist schon bitter hier.
EMV, CE, NSPR, Produkthaftung, etc..... Als Klein(st)unternehmer hat man da keine Chance, meistens übersteigen die Kosten der entsprechenden notwendigen Prüfungen den Nutzen um ein vielfaches. Zur EMV: Auch wenns die Kunden nicht glauben wollen, wenn man ein Gerät verkauft, das nicht betriebsbereit ist (Definition betriebsbereit: Stecker in die Dose und es geht), dann ist man NICHT verpflichtet, die EMV-Prüfung durchzuführen. Ganz klar: Ein Frequenzumrichter beispielsweise wird an einen Motor angeschlossen. Wird da etwas falsch gemacht, nutzen noch so tolle EMV-Maßnamen des Umrichter-Hersteller nichts. Deshalb muß der Maschinenbauer, der Frequenzumrichter und Motor zusammenbringt zusehen, daß die ganze Kiste EMV-gerecht ist. Man kann dies auch auf Zusatzgeräte für PCs übertragen: Auch wenn der PC EMV-gerecht ist, und das Zusatzteil ebenso, dann heißt das noch lange nicht, daß dies auch in der Kombination der beiden Geräte noch der Fall ist. Fazit: In einem solchen Fall ist die EMV das reinste Kasperle-Theater, weil niemand mehr die Verantwortung übernehmen will. Schon mal die EULA von Microsoft durchgelesen? Die garantieren für garnix, noch nicht einmal, daß die Software hält, was außen auf der Packung versprochen wird. Wenn das Hersteller von Hardware machen würden... Ich würde mir um die EMV und CE und den ganzen Klimbim nicht allzuviel Sorgen machen. Zum Beispiel beziehen die Schweizer von unserer Firma Waren, die sie teilweise auch wieder in die EU verkaufen. Irgendwann stellten wir bei einer Reklamation fest, daß die Eidgenossen einfach ein CE-Zeichen auf die Geräte klebten. CE-Prüfung? Fehlanzeige, die Konformitätserklärung ein Witz. Der Kunde wollte CE haben, und das hat er gekriegt.... g Wo kein Kläger, da kein Richter. Am besten eine GMBH&Co KG eröffnen, darüber alles verscheuern und bei dem geringsten Anschein eines Problems die Zelte abbrechen. Ist zwar kein ernstgemeinter Tipp, aber bei dem Paragrafendschungel möchte mans am liebsten so tun...
hi alle, die ce-kennzeichnung gibt lediglich auskunft darüber, dass die geltenden normen (wo auch immer die zu finden sind) eingehalten wurden, dass eine emv-prüfung durchgeführt wurde, darüber sagt das ce-zeichen nichts aus. seht mal im supermarkt auf produkte, fast überall ist das ce-zeichen drauf, bezieht sich auf die jeweiligen anforderungen des produktes innerhalb der eu. elektrische geräte müssen natürlich emv-gerecht gebaut sein, klar. mich würde mal interessieren wie das mit der verhältnismässigkeit des umfeldes aussieht, z.b. ist ein dauerndes elektromagnetisches feld in der nähe eines schrittmacher-patienten weitaus dramatischer als in einem keller. machen die vorschriften da einen unterschied? gruss, harry
Doch machen sie. Um dein Beispiel aufzugreifen: der Schrittmacher muß in definiertem angegebenem Umfang gegen Definierte Sörquellen mit definiertem Pegel geschützt sein um zu funktionieren. Im Gegensatz dürfen die Geräte im Vorrausichtlichen Umfeld des Schrittmachers eben diese gewissen Definierten Pegel nicht überschreiten. Warum ich immer "Gewiss" und "Definiert" Schreibe ? Na weil ich hier jetzt unmöglich klare Zahlen hinlegen kann weil der ganze Klimbim recht umfangreich und zudem noch mit reichlich Ausnahmen gespickt ist. Wollte nur den Mechanismus der Sache erläutern.
Ist doch toll, oder? Da arbeitet man in voller Eigenverantwortung so vor sich hin, bringt vielleicht sogar noch was anständiges Zustande und kann es nicht zu Geld machen, weil Vater Staat (welcher ja eigentlich wir sind) die Gesetze und Vorschriften derart verschandelt, dass man als kleiner Mann keine Chance hat. Hauptsache Gewerkschaften und Handwerkskammern sind finanziert und das Asylrecht wirft genug Geld unters Volk. Just my 2 cents...
ja, ja, die Asylanten, wenn die nicht wären, dann könnten wir wahrscheinlich schon zum Früstück Schampus saufen... Prost! Ich glaub mir wird schlecht! Ein bischen differenzierter bitte, das ist hier nicht die BILD -Zeitung
Yo,das gehöhrt nu wirklich nicht hier rein. Viele wollen sich seit einigen Jahren "Selbstständig" machen und übersehen das auch ein gewisses Risiko dazugehöhrt. Sie Wollen "Unternehmer" werden aber blöß nicht aus der Sicherheit eines "Malochers" raus. Oder Simpler : Se wollen einen auf Breit machen aber keinerlei Risiko eingehen. So geht es nicht und wenn die Finanzdeck auch noch dünn ist dann endet das in den üblichen Webshops als Bausatz. Zu den Regeln: Ich will nicht behaupten das es im jetzigen Zustand richtig ist aber ohne Regeln würde jeder machen was er will und der Markt wird mit unsicheren Produkten oder Betrügern überschwemmt. Ich finde es schon Alarmierend das einige keine Umsatzsteuernummer haben und man Rechtlich in einem Loch sitzt wenn der Händler dicht macht und noch Ware von einem hat. Ich renne seit nem Jahr hinter meiner Graka her aber der Laden ist Dicht,der Nachmieter weiß von nix und der Ehem. Besitzer ist adelig geworden. Das einzige was mir derzeit geblieben ist is ne Anzeige wegen Diebstal und 2 Fachem Betrug damit er unter seinem Namen in Germany kaum noch nen Laden aufmachen kann. Soviel zu den Gesetzen und was passieert wenn man se aufweicht. ;) Wer sich selbstständig machen will der muß sich schon gefallen lassen das man ihn Prüft ;)
Für die CE-Kennzeichnung ist der Hersteller, Vertreiber, etc. selbst verantwortlich. Dafür wurden von der EU Richtlinien herausgegeben. Diese werden in nationalen Gesetzen (z.B. EMV-Gesetz) umgesetzt. Die zu verwendeten Normen (EN)sind in den Amtsblättern zu den Richtlinien zu finden (http://europa.eu.int/eur-lex/de/index.html). Wenn also ein Gerät die CE-Kennzeichnung trägt, müssten alle zutreffenden Normen eingehalten worden sein, oder in Spezialfällen selbst geeignete Maßnahmen getroffen worden sein, um die Richtlinien zu erfüllen. Wissenswertes zu CE gibt´s zum Beispiel unter www.ce-richtlinien.de Aber wie vorher schon gesagt wurde: Wo kein Kläger, da kein Richter
könnte man es nicht als "kunst-object" verkaufen und in der agb darauf hinweisen, dass es niemals an ein netzt angeschlossen werden darf..
h2mster schrieb: > könnte man es nicht als "kunst-object" verkaufen und in der agb darauf > hinweisen, dass es niemals an ein netzt angeschlossen werden darf.. Dafür hast Du 9 1/2 Jahre Bedenkzeit gebraucht?
> Dafür hast Du 9 1/2 Jahre Bedenkzeit gebraucht?
Das war "alltimebest"
Der ursprüngliche Author bedankt sich nach 9 1/2 Jahren für die Antwort! Endlich kann der Verkauf losgehen! ;-) Grüße Robert