Hallo, ich möchte an mein Flugzeug ein Raucheffekt anbauen, habe eine Frage zur Fernzündung. Ich hatte früher zum Zünden dünnen Stahldraht verwendet und einen Extra-Akku. Ich würde gerne aus Gewichtsgründen auf den Extra-Akku verzichten, den Antriebs(+Empfangs)-Akku herzunehmen ist wohl keine gute Idee. Könnt ihr mir was empfehlen. Ich dachte an eine Schaltung mit Kondensator (evtl Blitzkondensator aus einer Kamera), wäre schön wenn sich ein Elektronik Begeisteter finden würde. Danke ooBrandy
nur so als idee, wie wäre es mit wolframdraht? bzw. nimm doch ein altes fahrradlicht und entferne den Glaskolben. Sobald du da spannund draufgibst hast du deine Zündquelle. Aber keinen Unfug anstellen =)
Hab vielleicht vergessen zu erwähnen, dass es um ein ferngesteuertes Flugzeug geht. Und mein eigendliches Problem ist die Spannungsquelle, da ich kein zusätzliches Gewicht/Akku mitnehmen will, wäre eine Lösung mit einem Kondensator gut. Wenn ich den Antriebs/Empfänger - Akku verwende, gibt es durch den Kurzschluss sicher ein Absturz :-)
Hängst du z.B. einen 1Ohm 1W Widerstand in Reihe, die Zündheizwendel machst du aus Konstantan und und es kann keinen kurzschluss geben. Vieleicht klappt auch Kohlefaserrowing als heizwendel, muss eben nur genug Widerstand haben.
hallo hast du dich schon im raketenmodell-bereich umgesehen? ich glaube, das dort auch elektrische zünder verwendet werden. ich habe früher auch kleine fahradbirnen verwendet. den glaskörper beseitigt und das lämpchen mit schwarzpulver gefüllt und es vorsichtig mit seidenpapier umhüllt. hat immer 100% funktioniert....niemals ne fehlzündung. das dadurch der flieger abstürzt ist sehr unwahrscheinlich. gruß thomas
Hallo, nimm doch ein kleines Piezo-Gas-Feuerzeug und drück mit einem Servo auf den Knopf - da hast du Energie für hunderte Zündungen. Sicherheitsbestimmungen gibt es wahrscheinlich keine dafür, aber wenn du eh mit einer Zündschnur rumfliegst, spielt es keine Rolle, wie du die zum Glimmen bringst, eine Landung im Heuschober löst so oder so ein Grossfeuer aus. Vielleicht kannst du mit dem gleichen Servohebel bei Richtungsumkehr einen Miniatur-Feuerlöscher auslösen. Was die Fernsteuerung angeht: hier ist kürzlich ein grosses Motorflugmodell mit Fernsteuerung in einem Kinderspielplatz aufgeschlagen. Man kann den Müttern wohl nicht verdenken, dass sie sich an die Behörden gewandt haben. Gruss Reinhard
Das mit dem Piezo aus einem Gas-Feuerzeug wird kaum funktionieren. Der Funke entzündet die Zündschnur allerhöchstens unzuverlässig. Zudem ist es schwierig, den Funken auf die Zündschnur zu bekommen.
@ ooBrandy > ... einen Extra-Akku. > Ich würde gerne aus Gewichtsgründen auf den Extra-Akku verzichten. Da fehlen noch ein paar Eckdaten: Was wiegt der Extra-Akku? Wie groß ist der? Wie lange brauchst du welchen Strom, damit die Zündung sicher klappt? > Stahldraht verwendet Da wäre (wie bereits erwähnt) ein Widerstandsdraht sicher besser. Ich würde an deiner Stelle in Richtung "Supercap" schauen. Mit 5F lässt sich schon ganz hübsch Energie speichern.
Ich würd einen normalen 'Brückenzünder' verwenden, die sind frei erhältlich und zünden zuverlässig bei relativ niedrigen strömen. Gibt es beim Pyrotechnik Versender Deines Vertrauens.
Klaus schrieb: > Das mit dem Piezo aus einem Gas-Feuerzeug wird kaum funktionieren. Der > Funke entzündet die Zündschnur allerhöchstens unzuverlässig. Zudem ist > es schwierig, den Funken auf die Zündschnur zu bekommen. ich meine ja auch nicht den Funken, sondern die Gasflamme. Gruss Reinhard
Must eben sehr dünnen Draht (Cu-Litze) nehmen, und den spiralförmig z.B. um eine Stecknadel wickeln (viel Widerstand auf kleinem Raum =>viel Hitze) und mit einem CR-Glied oder Induktiv den Einschaltstrom dämpfen. Dann z.B. Schwarzpulver verwenden, um das kleine Feuer der Anzünders auf die Zündschnur zu übertragen.
pyroman =) schrieb: > http://www.vishay.com/company/press/releases/2007/... Ob das ooBrandy nach zwei Jahren noch hilft? LG Christian
Die Verwendung von "Schwarzpulver" ist unsinnig.Das ist ein Masseexplosionfähiger Stoff ,es macht bei Zündung richtig Bummm.Der Erwerb und der Umgang erfordert übrigens eine Genehmigung gemäss § 27 des Sprengstoffgesetzes.Die Rauchentwicklung bei der Detonation von Schwarzpulver ist zwar beachlich,aber vom Modellflugzeug wird bei einem dadurch ausgelösten Absturz nicht viel übrig bleiben.Publikumswirksam dürfte solch ein Ereignis aber durchaus sein.
Brückenzünder Typ A sind frei erhältlich, einfach zu verwenden und zuverlässig. Ein Eigenbau mit Glühbirnchen und Schwarzpulver funktioniert zwar, ist aber ohne Erlaubnis nicht legal und bedeutet zusätzliche Arbeit. Die Amerikaner machen das zum Teil, weil man dort leichter an SP als an Brückenzünder ran kommt. Inkl. Befestigungsmaterial: http://www.raketenmodellbau-klima.de/Raucherzeuger/Modellbau/Zubehoer/Anzuendmittel/Elektroanzuender-fuer-AX-18.htm?shop=raketenklima&SessionId=&a=article&ProdNr=7059&t=24&c=50&p=50 Ohne Befestigungsmaterial, dafür günstiger: http://www.rocket-onlineshop.de/product_info.php?info=p1326_sn0-typ-a--20-cm-10-stueck.html Gruß, Reinhard
Genau, Brückenzünder ist das Stichwort: http://www.raketenmodellbautechnik.de/produkte/Zubehoer/zuender/start.htm Die Dinger lösen bereits mit einem 9 V Block aus, ich hatte auch mal etwas gebaut das mit einem AVR der mit einer 3 V Knopfzelle betrieben wurde, und einer Ladungspumpe einen 330 µF Elko auf etwa 10 V aufgeladen hat und dann mit einem MOSFET gezündet. Stefan
nachtlicht schrieb: > Aber keinen Unfug anstellen =) ooBrandy schrieb: > Hab vielleicht vergessen zu erwähnen, dass es um ein ferngesteuertes > Flugzeug geht. Eben deshalb ...
Ich hab früher für meine zweistufigen (Sylvester-)raketen immer einfache 1/4W-Kohleschichtwiderstände genommen. Wenn man die schön in die Rauchpatrone drückt, sollte das problemlos gehen. Chris D.
Ich würde versuchen, einen "robusten" Widerstandsdraht zum Glühen zu bringen, z.B. einen Konstantandraht. Das Problem hierbei ist der geringe Widerstand eines solchen Drahtes. Eine Lösung des Problems könnte eine Impedanzanpassung in Form eines Schaltwandlers sein. Ich denke da z.B. konkret an eine Gegentaktanordnung ("astabiler Multivibrator") welcher direkt im Gegentakt zwei Wicklungen eines (kleinen!) Trafos ansteuert, dessen Ausgangswicklung wenig Spannung aber viel Strom zur Verfügung stellt. Im Endeffekt sprechen wir wahrscheinlich von einer Leistung, die nicht viel höher ist als 10W, was dann eine Stromaufnahme der Anordnung von vielleicht 1-2 Ampere ergäbe. Harmlos für einen Antriebsakku.
>Die Verwendung von "Schwarzpulver" ist unsinnig.Das ist ein >Masseexplosionfähiger Stoff ,es macht bei Zündung richtig Bummm.Der >Erwerb und der Umgang erfordert übrigens eine Genehmigung gemäss § 27 >des Sprengstoffgesetzes.Die Rauchentwicklung bei der Detonation von >Schwarzpulver ist zwar beachlich,aber vom Modellflugzeug wird bei einem >dadurch ausgelösten Absturz nicht viel übrig bleiben.Publikumswirksam >dürfte solch ein Ereignis aber durchaus sein. Quatsch: Schwarzpulver brennt "ganz gemütlich", wenn es nicht gedämmt/eingeschlossen ist.Auserdem war es nur als Zündhilfe gedacht, und dazu braucht man nur eine Prise ...
Jens G. schrieb: > Quatsch: Schwarzpulver brennt "ganz gemütlich", wenn es nicht > gedämmt/eingeschlossen ist.Auserdem war es nur als Zündhilfe gedacht, > und dazu braucht man nur eine Prise ... Dazu sollte man aber auch sagen dass, abhängig von der Menge, SP gerne auch mal nicht mehr "ganz gemütlich" abbrennt. Stichwort: Selbstverdämmung. Die Einstufung massenexplosionfähig (ADR 1.1D) hat schon ihre Gründe. Kleine Mengen losen Schwarzpulvers sind da vergleichsweise gutmütig, nur ändert das nichts an der juristischen Situation. Gruß, Reinhard
Jens G. schrieb: > Quatsch: Schwarzpulver brennt "ganz gemütlich", wenn es nicht > gedämmt/eingeschlossen ist. Dann hast du sicherlich mal eine alte Patrone aufgemacht und stufst deren Inhalt als Schwarzpulver ein (weil es ja auch schwarz aussieht).Seit etwa 1880 wird in Patronen nur noch NC-Pulver verwendet,NC=Nitrocellulose,dieses ist nicht masseexplosionsfähig und brennt ohne Ummantelung gemütlich ab.In einer Patrone ist es ummantelt und das Geschoss ist der "Deckel" welcher beim Abfeuern wegfliegt.Dabei entsteht ein Gasdruck von etwa 3-4000 Bar.Richtiges Schwarzpulver verbrennt ohne Ummantelung explosionsartig und entwickelt mit Ummantelung auch nur 5-600 Bar Gasdruck.Die Läufe meiner Vorderladerwaffen sind nur bis 700 Bar zugelassen.Wenn ich da NC-Pulver reinfüllen würde müsste ich schon Suizidgedanken haben .
Das Wort "Schwarzpulver" wäre hier wohl genauer zu definieren. Eine Mischung aus Holzkohlepulver, Kaliumnitrat (Salpeter) und Schwefel wird i.d.R. so bezeichnet. Egal wie gut das Mengenverhältnis ausgewogen, die Bestandteile getrocknet, im Mörser pulverisiert und gemischt wurden, eine heftige Explosion erzeugt man damit nicht, sofern der Stoff nicht von einem Druckgefäß umschlossen wird. Ich habe in meiner Jugend als experimentierfreudiger Chemie-Fan viel Zeit damit verbracht, die optimale Mischung zu finden und endlos rumexperimentiert. Mit Kaliumnitrat erhält man immer ein recht friedlich abbrennendes Gemisch. Interessant wird das ganze beim Ersatz von Kaliumnitrat durch Kaliumchlorat! Das wird dann echt gefährlich und verpufft auch ohne Druckgefäß heftig. Durch einen Hammerschlag entzündet es sich sogar ohne Erhitzung. Das wäre z.B. eine gute Lösung, wenn man auf thermische Zündung verzichten und eine mechanische Zündung nutzen will. Durch die richtige Mischung von Kaliumchlorat und Kaliumnitrat kann man den Zünd- und Verbrennungsvorgang sehr gut steuern. Gefährlicher wird es mit einer Mischung aus Schwefel und Kaliumchlorat (lässt sich durch leichten Schlag entzünden) und noch gefährlicher mit rotem Phosphor und Kaliumchlorat (zündet nach einiger Zeit schon durch sanfte Berührung mit dem Finger). Von Letzterem ist dringend abzuraten, da es heftigst explodiert und es schon Todesfälle gab. Die Mischung ist völlig unkontrollierbar und reaktiver als Nitroglycerin. Ich habe mich mal verstiegen, damit zu experimentieren und das Experiment endete für mich damals im Krankenhaus. Und das bei nur einem Gramm Gemisch. Aber: Durch Experimente mit Mischungen aus oben genannten Substanzen kann man die Zündenergie und die Verbrennungsgeschwindigkeit hervorragend steuern. Man fängt auf der sicheren Seite mit klassischem Schwarzpulver an und nähert sich dann langsam durch Beimischung von Kaliumchlorat und/oder evtl. wenig(!) Phosphor der optimalen Mischung an. Immer nur mit Mengen kleiner 0,5 Gramm experimentieren, Gehörschutz, Schutzbrille und dicke Nitril- oder besser Schweißer-Handschuhe tragen! Dann kann dabei nichts passieren. Gruß, Volker
Volker U. schrieb: > Aber: Durch Experimente mit Mischungen aus oben genannten Substanzen > kann man die Zündenergie und die Verbrennungsgeschwindigkeit > hervorragend steuern. Man fängt auf der sicheren Seite mit klassischem > Schwarzpulver an und nähert sich dann langsam durch Beimischung von > Kaliumchlorat und/oder evtl. wenig(!) Phosphor der optimalen Mischung > an. Immer nur mit Mengen kleiner 0,5 Gramm experimentieren, Gehörschutz, > Schutzbrille und dicke Nitril- oder besser Schweißer-Handschuhe tragen! > Dann kann dabei nichts passieren. Das "Nichts passieren" mag wenn WIRKLICHG ausreichend Vorsicht und nur Kleinstmengen genommen werden für den Aspekt der Körperlichen Unversehrtheit gelten. NICHT aber für Rechtliche Dinge. Vor wenigen Jahren wurde das Sprengstoffrecht in wesentlichen Punkten abgeändert. Seit diesem Zeitpunkt ist JEDER Umgang mit Explosionsfähigen oder Pyrotechnischen Gemischen ohne Erlaubniss oder vorliegen einer der geltenden Ausnahmen sofort eine Straftat. Eine Untergrenze GIBT es nicht mehr. Selbst das "Durchbrechen" eines frei verkäuflichen Böllers um den als "Sprüher" zu zünden ist damit Strenggenommen schon betroffen. Es wurden im Rahmen der HD - Welle schon Verfahren eröffnet weil jemand die aus EINEM Chinaböller entnommene Menge einfach nur ausserhalb des "Böllers" zuhause liegen hatte. Davor waren selbstgebaute Böller, selbst größere, nur eine OWI solange dadurch niemand Unbeteiligtes gefährdet und keine Sachbeschädigung hervorgerufen wurde. Das sollte man unbedingt dazu erwähnen. Alleine schon die Beschaffung der weiter o.G. Grundsubstanzen beim falschen Händler -selbst in Kleinmengen- kann einen Überraschungsbesuch bewirken. In der Sache gebe ich dir und anderen aus technischer Sicht natürlich Recht natürlich recht. Wer mit modizifierten miniglühlämpchen und Mengen unter 0,1g Schwarzpulver hantiert braucht sicher nicht befürchten das es seinen Modellflieger in einer Riesenexplosion zerreisst. Wer mit Sachkenntniss und Mengen DEUTLICH unterhalb der 1g Gramm grenze Experimentiert könnte auch das Risiko beim Experimentieren ohne Spezialkenntnisse im umgang auf den Speziellen Stoff auf ein gut beherschbares Maß drücken, wobei aber doch wenn es nur um die Zündquelle der Rückgriff auf SP aus dem ganzen jahr schon an Jugendliche frei verkäuflichen "FEuereffekte" wie Bienen oder Kreisel, die teilweise mehr SP enthalten als kleine und Mittlere Böller, nur einseitig unverdämmt, viel naheliegender ist. ABER: All das ist doch völlig unnötig. Wozu dieses GEbastel und sich der GEfahr einer evtl. Strafverfolgung für im Grunde völlig harmlose Dinge aussetzen wenn man anstelle irgendwelche nicht genau zu definierender Selbstbauzünder fertige Brückenzünder mit genau definierter Auslöseschwelle ganz legal käuflich erwerben kann. Gruß Carsten
>Dann hast du sicherlich mal eine alte Patrone aufgemacht und stufst >deren Inhalt als Schwarzpulver ein (weil es ja auch schwarz >aussieht).Seit etwa 1880 wird in Patronen nur noch NC-Pulver Nein (noch keine aufgemacht) und nochmal nein (ich stufe das nicht als SP ein) >Das Wort "Schwarzpulver" wäre hier wohl genauer zu definieren. Eine >Mischung aus Holzkohlepulver, Kaliumnitrat (Salpeter) und Schwefel wird >i.d.R. so bezeichnet. Egal wie gut das Mengenverhältnis ausgewogen, die >Bestandteile getrocknet, im Mörser pulverisiert und gemischt wurden, >eine heftige Explosion erzeugt man damit nicht, sofern der Stoff nicht >von einem Druckgefäß umschlossen wird. So sehe ich das auch. Das Druckgefäßt könnte zwar auch das Pulver selbst sein (Selbstverdämmung, wie schon von Reinhard R. angesprochen), aber von solchen Mengen reden wir hier nicht, daß dies der Fall sein könnte.
Wie schon erwähnt, gibt es elektrische Zünder für Modellraketen. Kosten ein paar Cent, gibts in jedem Modellbaushop und funktionieren einwandfrei.
So sehen die aus: http://www.kotte-zeller.de/Elektrozünder-für-Raketen-6St..htm?websale7=kotte-zeller-shop&pi=16927
Und wie wäre es damit http://www.pyroland.de/feuerwerk_shop.php/azuender-ohne-kappe-stueck-p-773 (Brückenzünder A) in Verbindung mit dem http://www.pyroland.de/feuerwerk_shop.php/rauchtabletten-weiss-p-159 (Rauchtabletten) Zeug? Alles ab 18 legal erhältlich. Und der Brückenzünder kann schon mit 3V und einem 4,7mF Kondensator gezündet werden. Man kann ja einen kleinen Ladestrom benutzen (Vorwiderstand).
Carsten: Ich kenne das "neue" Sprengstoffrecht nicht. Aber hier handelt es sich ja nicht um das Herstellen von Sprengstoffen, sondern um chemische Experimente. Und da gibt es tausende von Experimenten, die Explosionen zur Folge haben können. Genauso wie es im Haushalt unzählige Stoffe gibt, die richtig "angerichtet" heftige Explosionen herbeiführen können. Von Gas- oder Mehlexplosionen mal ganz abgesehen. Und die frei verkäuflichen Silvester-Böller sind um ein vielfaches gefährlicher als fast jedes Chemie-Experiment. Das, was da zu Silvester sowie davor und danach legal auf den Straßen stattfindet, ist tausendmal gefährlicher, als das Anzünden jeder Dose Schwarzpulver. Das Sprengstoffrecht macht sich mit solchen Regeln allenfalls lächerlich (wenn sie denn so sind - ich weiß es nicht). Wer alles und jeden kriminalisiert, jeden Furz regelt, wird am Ende erleben, dass keiner sich mehr um die Gesetze kümmert. Der Zustand ist ja im Prinzip schon erreicht. Die Gesetze dienen dann nur noch dazu, rein willkürlich politisch unliebsame Mitbürger zu "liquidieren", weil ja alles und jedes strafbar ist. Russland ist ein Paradebeispiel dafür. Ich bin nicht ganz sicher, ob auch in Deutschland dieses politische Ziel verfolgt wird. Vor 30 Jahren, als ich experimentiert habe, gab es hier einen sehr gut sortierten Chemikalienhandel, der alles in jeder Menge an privat verkauft hat. Nur für hochgiftige Stoffe musste man einen Ausweis vorlegen und einen Verwendungszweck angeben. Die Freiheit im Handel führt zur Experimentierfreudigkeit wissbegieriger Jugendlicher. Dass auch Kriminelle davon profitieren können, lässt sich nicht verhindern. Auch nicht durch noch so scharfe Gesetze. Diese treffen immer nur die harmlosen Bürger und niemals die Kriminellen! Das Sprengstoffrecht selbst kann wohl kaum chemische Experimente verbieten. Hinzu kommt, solange ich auf meinem privaten Grundstück experimentiere und bei den Experimenten kein Außenstehender gefährdet wird, hat dies den Staat überhaupt nicht zu kümmern. So weit die Theorie. Aber mir ist durchaus bewusst, dass wir uns mittlerweile in einem Kontroll- und Überwachungsstaat befinden, in dem erstmal jeder Bürger ein potenzieller Straftäter ist, bis durch Abhören und Ausspionieren das Gegenteil bewiesen wurde. Die Politiker und viele Behördenvertreter gehen - wie alle Menschen - eben davon aus, dass die Mitbürger ebenso kriminelle, geistesgestörte und verantwortungslose Psychopathen sind, wie sie selbst. Tatsache ist aber, dass über 90% aller Menschen weniger gestört sind, als die meisten Politiker ;). Die DDR hat für all dies ja genügend Paradebeispiele geliefert. Leider hat sich mittlerweile der Westen der DDR angeglichen und nicht umgekehrt. Wir brauchen ja auch keine Stasi mehr, weil wir die perfekte Abhör- und Überwachungstechnik haben (der Bericht in "Fakt" gestern abend war da auch sehr aufschlussreich). Ich bin gespannt, ab wann wir Klo-Reiniger und Zucker nur noch gegen Vorlage des Personalausweises und Nutzungsberechtigung kaufen dürfen. Tschö, Volker
Sodele, ich habe mir mal die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) und das Chemikaliengesetz angeschaut. Genau heißt es "Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz". Es ist bei weitem nicht so wild, wie von Carsten beschrieben. Strafbar macht sich nach dem Chemikaliengesetz nur der, der bestimmte Stoffe an Dritte abgibt(!), aber nicht der, der damit experimentiert. Strafbar sind zudem nur Experimente, die die Umwelt verunreinigen oder gefährden. Alle anderen illegalen Tätigkeiten werden nur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Ein Sachkundenachweis ist darüber hinaus nur für Stoffe nötig, die als toxisch klassifiziert sind. Da hat sich etwas geändert, denn dieser Nachweis war früher nicht nötig. Damals habe ich noch 100 Gramm hochgiftiges Quecksilber-(II)-chlorid erwerben dürfen. Die neuen, geänderten Vorschriften beziehen sich vorwiegend auf sogenannte "Biozid-Produkte", also Stoffe, die die Umwelt gefährden können. In der Verordnung heißt es: ========================================================= § 1 Verbote (1) Das Inverkehrbringen 1. von Stoffen und Zubereitungen, die in Spalte 1 des Anhangs bezeichnet sind, sowie 2. von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die diese freisetzen können oder enthalten, ist in dem in Spalte 2 des Anhangs genannten Umfang nach Maßgabe der in Spalte 3 des Anhangs aufgeführten Ausnahmen verboten. (2) Die Verbote gelten nicht für die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 Satz 1 des Chemikaliengesetzes aufgeführten Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse sowie für Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die 1. zu Forschungs-, wissenschaftlichen Lehr- und Ausbildungszwecken sowie Analysezwecken in den dafür erforderlichen Mengen oder 2. zur ordnungsgemäßen und schadlosen Abfallverwertung in einer dafür zugelassenen Anlage oder zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung in den Verkehr gebracht werden, sofern in Spalte 3 des Anhangs nicht etwas anderes bestimmt ist. ========================================================= Ganz wichtig ist Absatz (2), Satz 1. Wer also Chemikalien erwirbt, um damit in seinem Kämmerlein Experimente für Fortschungszwecke zu machen, der darf dies auch weiterhin tun und auch damit experimentieren, ohne sich strafbar zu machen. Auch der jugendliche Forscherdrang ist dadurch also abgedeckt. Und so war es auch schon zu der Zeit, als ich experimentiert habe. Es gibt im Chemikaliengesetz keine Passage, die das Experimentieren mit Explosivstoffen verbietet. Ich konnte jedenfalls keine finden. Im Gegenteil, das Gesetz lässt sich ausgiebig auf Vorsorge-, Verhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen ein. So wie es auch früher schon war. Neu sind nur die scharfen Regelungen zu umweltgefährdenden Stoffen. Und diese stehen wohl außer Frage. Tschö, Volker
1/4Watt Kohleschicht oder Metall Widerstände mit 8,2Ohm. Klappt wunderbar. T.
Noch zur Ergänzung. Die "Herstellung" der im Sprengstoffgesetz bezeichneten Explosivstoffe bezieht sich lediglich auf die gewerbliche Herstellung, nicht auf die Zubereitung für private Experimente. Das Sprengstoffgesetz kommt bei privaten Experimenten also überhaupt nicht zur Anwendung. Dort gilt das Chemikaliengesetz (wie oben schon beschrieben). Sprengstoffgesetz (SprengG), §3: (3) Im Sinne dieses Gesetzes ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die einen explosionsgefährlichen Stoff gestaltet oder herstellt oder einen explosionsgefährlichen Stoff gestalten oder herstellen lässt, um ihn unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke in Verkehr zu bringen. Als Hersteller gilt auch derjenige, unter dessen Namen oder Firma der explosionsgefährliche Stoff vertrieben oder anderen überlassen wird und der die Verantwortung dafür übernimmt, dass der Stoff entsprechend einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung gekennzeichnet und verpackt ist.
Volker U. schrieb: > Sodele, ich habe mir mal die Chemikalien-Verbotsverordnung > (ChemVerbotsV) und das Chemikaliengesetz angeschaut. Genau heißt es > "Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens > gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem > Chemikaliengesetz". Es ist bei weitem nicht so wild, wie von Carsten > beschrieben. Strafbar macht sich nach dem Chemikaliengesetz nur der, der > bestimmte Stoffe an Dritte abgibt(!), aber nicht der, der damit > experimentiert. > ... > Tschö, Volker Alles schön und gut, ABER: Das die Chemikalienverbotsverordnung regelt nur den Verkehr mit Chemikalien... Die Rechtsnorm die hier einschlägig ist hast du ja geflissentlich Ignoriert, es handelt sich dabei um: Das Sprengstoffgesetz Die erste Sprengverordnung, die zweite Sprengverordnung und die dritte Sprengverordnung Nehme dir diese Vorschriften doch bitte auch mal zur Brust! Und danach google mal mit den Suchwörtern "HD welle Chemie" und gehe mal die Ergebnisse durch. Nachdem du dieses dann getan hast darfst du gerne noch deinen Realnamen und Adresse hierlassen für alle die aufgrund deiner Entwarnung dann doch hochgenommen wurden um sich von dir die Verfahrenskosten erstatten zu lassen. In der Sache hast du natürlich recht, die Vorschriften SIND Lächerlich. Es ist völlig Unverständlich warum jemand Erlaubnissfrei problemlos hunderte Böller mit einigen Gramm SP pro Böller kaufen und abbrennen darf, er faktisch aber schon für das herstellen von 0,5g SP im Rahmen eines Chemieversuches einer Straftat belangt werden kann. Selbst das HErstellen EINER Wunderkerze ist ohne Erlaubniss eine Straftat. (Für Schulversuche im Rahmen der Naturkendefächer und solchen im Rahmen des Studiums mussten deshalb ja sogar Ausnahmetatbestände eingeführt werden) Da hätte eine eine Untergrenze. die ja ruhig im unteren einstelligen Grammbereich liegen dürfte, definitiv rein gehört! Das es so ist, das kannst du in Zahlreichen Berichten seit JAhren nachlesen. Auch da wird immer wieder mit de rFreiheit der Forchung und Lehre argumentiert, hilft aber nichts. Es ist Schwachsinn, aber leider fakt. Gruß Carsten
Edit, OK, du hast das Sprengstoffgesetz gefunden... Nun noch die Sprengverordnungen durchsehen und googlen... Dann wird dir auch ein Licht aufgehen. Und noch etwas: Der obige Gesetzesauszug sagt nur wer "Hersteller" im Sinne des Gesetzes ist. Stellst du aber im Rahmen eines Experimentes selbst Sprengstoff her, dann übst du immer noch den UMGANG damit aus... Gruß Carsten
Carsten Sch. schrieb: > Edit, > > OK, du hast das Sprengstoffgesetz gefunden... > Nun noch die Sprengverordnungen durchsehen und googlen... > Dann wird dir auch ein Licht aufgehen. Die Verordnungen zum Sprengstoffgesetz regeln nur die Details und den Gültigkeitsbereich des Sprengstoffgesetzes genauer (z.B. Abschnitt I - Anwendungsbereich des Gesetzes, oder Vertrieb und Überlassung von Explosivstoffen an Dritte). Abschnitt I-V regeln also nur die Anwendung des Gesetzes im Detail. Da das Gesetz über den Verordnungen steht und nur die gewerbliche Herstellung und den Vertrieb/Überlassung regelt, sind m.E. auch die dem Gesetz untergeordneten Verordnungen nur darauf anwendbar. Vereinfacht: Das Sprengstoffgesetz gilt nur für das Gewerbe, nicht für Privatpersonen. Daher können auch die Durchführungsverordnungen nur für das Gewerbe gelten. Ich finde weder im Gesetz noch in den Verordnungen einen einzigen Satz, der Privatpersonen die Herstellung eines Explosivstoffes im Rahmen von Experimenten verbietet. Es wird nur von "Pyrotechnischen Gegenständen" gesprochen. Ein Chemieexperiment fällt aber nicht darunter. Übrigens steht dort auch folgendes: Das Sprengstoffgesetz ist nicht anzuwenden auf den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, die an Sicherheitszündhölzern und Überallzündhölzern verarbeitet sind, sowie die Einfuhr der an derartigen Anzündern verarbeiteten explosionsgefährlichen Stoffe. Das bedeutet, dass der Umgang und der Handel mit Kaliumnitrat, Kaliumchlorat, Schwefel und Phosphor frei sind. Denn diese werden bei Sicherheitszündhölzern verwendet und sind der Hauptbestandteil aller privat hergestellten Sprengstoffe. Im übrigen kommt man auf die Idee, dass diese Verordnung von Standesorganisationen und Unternehmen geschrieben wurde, da explizit eine Reihe einzelner Unternehmen aufgeführt sind, für die all die Vorschriften nicht gelten. Ich halte das für verfassungswidrig, da es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Gesetze müssen grundsätzlich für alle gelten, Einzelausnahmen sind unzulässig. Dazu gibt es sogar ein Verfassungsgerichtsurteil. > Und noch etwas: > Der obige Gesetzesauszug sagt nur wer "Hersteller" im Sinne des Gesetzes > ist. Stellst du aber im Rahmen eines Experimentes selbst Sprengstoff > her, dann übst du immer noch den UMGANG damit aus... Dann gilt aber wieder das Chemikaliengesetz und das erlaubt den Umgang für Experimente. Was die Hausdurchsuchungen betrifft, gibt es einige Dinge zu sagen. Keiner schreibt, was ihm genau vorgeworfen wurde (gegen welches Gesetz er verstoßen haben soll). Ich nehme daher an, dass es um den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung ging oder um die gewerbsmäßige Herstellung von Sprengstoffen. Keiner der Betroffenen schreibt auch, wie die jeweiligen Verfahren ausgegangen sind, oder ob sie nicht sämtlich eingestellt wurden. Ich glaube nicht, dass die Durchsuchungen deshalb durchgeführt wurden, weil man die Durchführung chemischer Experimente vermutete. Ich denke, da werden einige Leute kiloweise Chemikalien bestellt haben. Das macht den Staat natürlich neugierig ("was ich selber denk und tu..."). Mir ist das irgendwie alles zu schwammig und unkonkret. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass weder das Chemikaliengesetz noch das Sprengstoffgesetz für private Experimente eine Bedeutung haben. Tschö, Volker
@ Autor: Volker U. (volkeru) , ich finde deinen beitrag recht schön und gut. Das ist doch sozusagen Zündstoff für Nachdenker. Gleichzeitig ist es Gift für die ewigen Gegenredner und Gesetzerklärer, die da bei einer einfachen Frage von Autor: ooBrandy (Gast) "Wie Zündschnur elektrisch zünden?" schon wieder ihre Notitzbücher zücken und erklären müssen wie verwerflich sowas ist. Ich bin sicher, dass wir alle zünden können wenn wir wollen... Allerdings wird die Moral und Weisheit dagegen stehen. Bei den Moralaposteln im Forum wäre ich mir allerdings nicht so sicher ob die sich wirklich unter Kontrolle hätten. Um aber nochmal auf die Ursprungsfrage von Autor: ooBrandy (Gast) zurückzukommen: Was du eigentlich benötigst ist ein sogenannter Initialzünder. Du must also eine geringe Energie in eine etwas höhere Energie transformieren um dann die Energie zu haben deinen eigentlichen Vorgang in Gang zu setzen. Wenn du also das Köpfchen eines Streichholzes mit einem sehr dünnen Draht umwickelst wird ein kleiner Strom ausreichen um das Phosphorköpfchen in Brand zu setzen. Diese reaktion reicht dann für den rest. Zum Thema Initialzünder fällt mir ein: Man kaufe eine JodJodkali Lösung zum sogenannten "Stärkenachweis" und gebe in die braune Flüssigkeit soolange Ammoniaklösung (Salmiakgeist) bis die Fklüssigkeit klar wird. Ein schwärzlicher Niederschlag setzt sich dann unten ab. Dann giesse man die Flüssigkeit durch einen Melitta-Kaffefilter. Im Kaffefilter ist dann der schwärzliche Niederschlag gefangen. Bisher ist der Stoff vollkommen harmlos. Nun trocknet man das Filterpapier über einige Tage an der Luft. Dann ist es sehr Reaktiv. Ein Fingerstreich oder nur ein Knicken des papieres führt sofort zur Explosion. Allerdings ist diese Explosion sehr klein und eher mit Knallplättchen zu vergleichen. In einer meiner Schulen wurde das Zeug immer Freitags angerührt und dann feucht in die Schlösser der Klassenzimmertüre eingeschmiert. Über das Wochenende konnte es trocknen und am Montag hat der Lehrer durch einführen des Schlüssels dann einen Knalleffekt ausgelöst. .. und wenn Ihr alle lieb seid erzähle ich euch demnächst wie man aus Aceton, Brom etc richtiges Tränengas machen kann. Gruss Klaus
Großartig, Klaus! :-) Kennst du das Buch von Arendt/Dörmer "Technik der Experimentalchemie"? Ein großartiges Werk! Die Bibel aller Chemielehrer und Experimentierbegeisterter. Ich habe es mir damals gekauft. Irgendwo muss es noch rumfliegen ;). Das würde ich allen ans Herz legen, die Experimente planen oder durchführen wollen. Nach dem, was hier geschrieben wurde, müsste es eigentlich auf dem Index der verbotenen Schriften stehen :-))). Gruß, Volker
Volker U. schrieb: > Kennst du das Buch von Arendt/Dörmer "Technik der Experimentalchemie"? Nein das kenne ich nicht. Offenbar war in meiner Schulzeit (sagen wir mal 1975) das Herstellen von Nitroglizerin und Tränengas noch Allgemeinbildung. Das hat sich wohl geändert da dumme Leute besser zu kontrollieren sind. Man traut heutzutage nicht mehr den Wissenden und deren Moral und versteckt lieber das Wissen. Klaus p.s. Für mich war es wichtig alles zu wissen und die Macht zu haben es nicht zu tun.
NEIN NEIN NEIN... Deine Auslegung enthält so viele Fehler und völlig abwegige Schlussfolgerungen das es sich fast nicht lohnt darauf näher einzugehen. Un mur mal die offensichtlichsten Beispiele zu nennen: Volker U. schrieb: > Übrigens steht dort auch folgendes: Das Sprengstoffgesetz ist nicht > anzuwenden auf den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen > Stoffen, die an Sicherheitszündhölzern und Überallzündhölzern > verarbeitet sind, sowie die Einfuhr der an derartigen Anzündern > verarbeiteten explosionsgefährlichen Stoffe. Das bedeutet, dass der > Umgang und der Handel mit Kaliumnitrat, Kaliumchlorat, Schwefel und > Phosphor frei sind. Denn diese werden bei Sicherheitszündhölzern > verwendet und sind der Hauptbestandteil aller privat hergestellten > Sprengstoffe. Wie kommst du auf das schmale Brett das der von dir zitierte passus auch nur Ansatzweise bedeutet dass der Umgang und der Handel mit Kaliumnitrat, Kaliumchlorat, Schwefel und Phosphor frei sind? Darf ich dir die REchnung für meine -jetzt- Kaffeverschmierte Tastatur schicken? Mir ist da beim lesen dieses Abschnittes ein Missgeschick passiert? Dieser Abschnitt bedeutet etwas völlig anderes. Es bedeutet genau das was da steht: Er erlaubt den Handel und Umgang mit (fertig produzierten) Streichhölzern für jedermann- NICHTS weiter. Wenn dieser passus nicht währe würde entweder JEDES Anzünden eine Straftat darstellen oder aber alle Streichhölzer müsste eine Kennzeichnung "BAM I" haben, de rnatürlich umfangreiche Prüfungen vorrausgehen. Prinzipiell sind die von dir genannten Stoffe natürlich auch vom Privatmann legal zu kaufen. Einige davon unterliegen aber einer besonderen Überwachung. Insbesondere Kaliumchlorat und Kaliumnitrat, aber auch die entsprechenden NAtriumverbindung sind Nachweispflichtig. Die bekommst du nur gegen Ausweis und Endverbleibserklärung! Also definitiv alles andere als Frei. Gereglet ist dies in der Chemikalienverbotsverordnung die du so gerne hier Anführst. Und diese Chemikalienverbotsverordnung hat überhaupt NICHTS mit privaten Experimenten zu tun. Schon gar nicht erlaubt sie diese. Sie regelt die Abgabe von Chemikalien. NICHTS WEITER. Und das das Sprengstoffgesetz nur den gewerblichen Bereich regelt ist wohl der Größte Blödsinn. ICh verzichte hier mal auf den Fullquote des §1. In dem ist Geregelt wo das Gesetz Anwendung findet. Und da steht NICHTS von einer Einschränkung auf gewerbe. Wenn du dich damit ernsthaft beschäftigt hättest, dann hätte dir das aber spätestens bei den passagen Klar werden müssen wo zum Beispiel geregelt ist wer welche Treibsätze für Modellbausätze erwerben, aber auch Abbrennen kann. Oder was Böllerschützen (z.B. für Brauchtum/Schützenvereine) an NAchweisen Liefern müssen. Das Abfeuern von Modellraketen ist sicher kein Gewerbe. Und auch die Sprengverordnungen... In der ersten Sprengverordnung ist z.B. der umgang mit den Erlaubnisfreien Feuerwerkskörpern geregelt und Straffrei gestellt wenn diese die BAM I oder II Kennzeichnung tragen. Allerdings einschränkend bei BAM II auch wer die TATSÄCHLICH Anzünden darf und in welchem ZEitraum das nur erlaubt ist. ISt jetzt deiner Meinung nach jeder der zu Silvester böllert ein Gewerbetreibender? Volker U. schrieb: > Was die Hausdurchsuchungen betrifft, gibt es einige Dinge zu sagen. > Keiner schreibt, was ihm genau vorgeworfen wurde (gegen welches Gesetz > er verstoßen haben soll). Ich nehme daher an, dass es um den Verdacht > der Bildung einer terroristischen Vereinigung ging oder um die > gewerbsmäßige Herstellung von Sprengstoffen. Keiner der Betroffenen > schreibt auch, wie die jeweiligen Verfahren ausgegangen sind, oder ob > sie nicht sämtlich eingestellt wurden. OH DOCH... Einige schreiben dazu einiges... Und denen WIRD (auch) GENAU das vorgeworfen was du so laut bezweifelst. Es sind ja sogar (Anonymisierte) Verfahrensunterlagen wie die Strafanzeige in sNetz gestellt worden. Auch zum Ausgang gibt es genügend Meldungen. Von MASSIGEN Einstellungen des absolut größten Teils über einige Bussgelder im unteren Bereich für Schwarzpulvermengen kleiner als in EINEM Böller bis hin zu GANZ WENIGEN größeren Bußgeldern. Viel schwerer wiegt aber das weit über tausend HAushalte durchsucht wurden und neben dem unangenehmen Eingriff in die intimsten Lebensbereich auch vielfach noch PCs und Datenträger teilweise für MONATE beschlagnahmt wurden. Ach ja, Es gab wohl deutlich mehr Verurteilungen aufgrund von Zufallsfunden wie illegale/runtergeladene Software oder kleinstmengen von "verbotenen Stoffen der softeren Art" für den Eigenbedarf als wegen dem Tatvorwurf selbst. Alle Betroffenen haben nichts weiter gemacht als bei einem Händler der leider auf seiner WEbsite Anleitungen für die Genau von dir beschriebenen Schulversuche hatte irgendwelche Chemikalien bestellt. TEilweise nicht mal etwas was auch nur Entfernt mit de rHErstellung gefährlicher Stoffe zu tun hat. Aufgrund der Versuchsanleitung und weil der Händler ebend auch die Chlorate und Nitrate die so gerne genommen werden im Programm hat haben die ALLEN Kunden, -DIE JA VÖLLIG LEGAL GEKAUFT HABEN- unterstellt das die solche Versuche machen wollten. Mit Terrorrismusverdacht hatte das gar nichts zu tun. Es waren übrigens auch elektroniker betroffen die da lediglich die Chemikalien für die Leiterplattenherstellung gekauft haben. ICh war zum Glück nicht betroffen da ich meine Leiterplatten-Chemiekalien über einen (hoffentlich) Seriöseren Händler beziehe. Aber es hätte auch mich wie jeden anderen der seine Leiterplatten selbst herstellt oder irgendeine andere spezielle Chemikalie, z.B. als Reinigungsmittel benötigt auch treffen können. Und selbst wenn das Verfahren am Ende eingestellt wird, kann man ja nicht sagen : So schlimm war es ja nicht! Der Eingriff ist passiert, einige nehmen das locker andere nicht. Auch die Wirkung auf Partnerin oder Kinder sollte man bedenken. Und alleine schon durch die Beschlagnahme der Rechner und Datenträger kann ein riesiger verlust entstehen. Wenn jetzt jemand Selbstständig ist und zuhause al sein eEntwicklungen, Programme, Pläne, Kundendaten auf dem REchner hat und man nimmt das mal für sechs Monate ersatzlos weg. Das kann ganze Projekte zum Platzen bringen und ernsthafte Folgen für die Existenz haben. Nicht alle benutzen den Computer nur zum Spielen... Und auch die Datensicherung hilft da herzlich wenig. Die Datenträger hat man ja auch alle Mitgenommen... (Wobei ich bei wichtigen PRojekten mittlerweile dazu übergegangen bin zumindest die Arbeitsergebnisse "extern" zu sicher. Bei weniger kritischen Sachen verschlüsselt Online, bei Sachen wo die Datensicherheit etwas höher sein sollte als regelmäßige SicherungsCD beim meinen Eltern ein paar Häuser weiter. - Aber weniger aus Angst vor einer HD- als zur Vorsicht um im Falle eines Wohnungsbrandesbrandes -oder selbst wenn man befristet die Wohnung nicht betreten kann- noch zugriff auf eine Sicherung zu haben.) > Ich glaube nicht, dass die Durchsuchungen deshalb durchgeführt wurden, > weil man die Durchführung chemischer Experimente vermutete. Ich denke, > da werden einige Leute kiloweise Chemikalien bestellt haben. Das macht > den Staat natürlich neugierig ("was ich selber denk und tu..."). Wie schon geschrieben: Diese EINIGE LEUTE waren über tausend. Da hat auch Focus, Spiegel usw. später drüber berichtet. Und wenn du mir imme rnoch nicht glaubst und auch die anderen Beiträge nicht reichen, vielleicht ist Heise dir da eine verlässlichere Quelle http://www.heise.de/tp/artikel/21/21622/1.html > > Mir ist das irgendwie alles zu schwammig und unkonkret. Ich bin nach wie > vor der Meinung, dass weder das Chemikaliengesetz noch das > Sprengstoffgesetz für private Experimente eine Bedeutung haben. > Tschö, Volker Mag sein das es dir zu schmammig ist. Mag sein du du der Meinung bis das die beiden Rechtsnormen für private nicht gelten. Aber die Richter und Staatsanwälte scheeren sich halt nicht im geringsten um deine (ABSOLUT FALSCHE) Meinung und haben das auch schon bewiesen in dem die fast 2000 Hausdurchsuchungen angeordnet haben und diese auch durchführten. Und DAHER BITTE: Hör auf hier dein Unwissen zu verbreiten und mit offensichtlicher Ahnungslosigkeit noch in Kauf zu nehmen das sich jemand der dann deinen Beitrag ernst nimmt eines Morgens von einem Einsatzkommando aus dem Bett geklingelt wird, das sämtliche Internetfähigen Geräte für Monate beschlagnahmt werden und er tausende von Euros für Gerichts- und Anwaltskosten zahlen muss weil er irgendwo schreibt das er sich eine Wunderkerze hergestellt hat. Es ist da keinerlei Interpretationsspielraum und keinerlei Glaubenssache. ES IST PASSIERT UND PASSIERT IMMER NOCH! Es ist völlig Schwachsinnig, total überzogen uns was weiß ich noch alles, aber selbst die Herstellung oder der Umgang mit kleinsten Mengen von Explosivstoffen ausserhalb der GENAU DEFINIERTEN EXPLIZITEN AUSNAHMEREGELUNGEN ist eine Straftat! Alleine schon für den Verdacht wirst du mit einer HD rechnen müssen. Gruß Carsten
@Autor: Carsten Sch. (dg3ycs) ich sehe, du regst dich sehr sehr auf. Sonst würdest du nicht soviel Text produzieren. Vielleicht hast du Angst vor Amaokläufern oder sowas.. aber diese wollen wir hier nicht produzieren. Sei nicht so verbissen... Bitte Klaus
Klaus De lisson schrieb: > @ Autor: Volker U. (volkeru) , > ich finde deinen beitrag recht schön und gut. > Das ist doch sozusagen Zündstoff für Nachdenker. > Gleichzeitig ist es Gift für die ewigen Gegenredner und Gesetzerklärer, > die da bei einer einfachen Frage von Autor: ooBrandy (Gast) > "Wie Zündschnur elektrisch zünden?" schon wieder ihre Notitzbücher > zücken und erklären müssen wie verwerflich sowas ist. > > Ich bin sicher, dass wir alle zünden können wenn wir wollen... > Allerdings wird die Moral und Weisheit dagegen stehen. > Bei den Moralaposteln im Forum wäre ich mir allerdings nicht so sicher > ob die sich wirklich unter Kontrolle hätten. Meinst du (auch) mich mit Moralapostel und Gegenredner? Wenn ja dann frage ich mich ob du nicht verstehen willst, ode rnicht verstehen KANNST um was es geht. ICh zumindest habe NIRGENDWO geschrieben das ich es schlimm finde oder das es technische rSicht gefährlich ist wenn man mit dem Abrieb einiger Streichholzköpfchen oder 1-2g Schwarzpulver sich Zünder baut. Es geht hier wohl dem wenigsten darum irgendwie Moralapostel spielen zu wollen oder jemanden solche experimente verbieten zu wollen so lange diese mit Kleinmengen und Umsicht durchgeführt werden. Diese Experimente waren bis vor Kurzem bestandteil der Versuchliste gängiger Chemiekästen und haben dazu beigeträgen viele Jahrgänge von Kindern für die Naturwissenschaften zu begeistern. Es geht aber ganz eindeutig genau darum jemanden vor drastische Folgen zu warnen die aufgrund dieser blödsinnigen REchtslage eintreten. ICh finde diese REchtslage keineswegs gut, finde das zumindest eine untere Freigrenze für Versuche dazugehört. Aber diese REchtslage ist nun einmal Fakt. Wenn man soetwas macht und jemand pisst einen an ode rman schreibt darüber im Internet kann das GANZ SCHNELL mit einer Strafanzeige incl. HAusdurchsuchung enden. Es ist nun einmal so. Wie gesagt - der Verweis auf Heise:http://www.heise.de/tp/artikel/21/21622/1.html Und diese Folgen haben NICHTS, aber auch GAR NICHTS damit zu tun ob wir das gut finden oder auch nicht. Die treten ein wenn jemand von den Staatsorganen Wind davon bekommt. Das hat überhaupt nichts mit Moralapostel zu tun, sondern mit Hilfestellungen um andere vor gravierenden Nachteilen zu bewahren. Und sei es nur dadurch das derjenige weiß das er schön die Klappe halten soll. Was ich also wirklich zum Kotzen finde sind diejenigen die sich diese "ISt doch alles nicht so schlimm" Eigenschaft zu nutze machen. Jedesmal wenn jemand nur auf solche Folgen hinweist bei völligem Fehlen von Sachverstand gleich "Moralapostel" oder schlimmeres Schreibt und sich evtl. noch irgendeinen Unsinn zusammenreimt der denjeniegen der das Ernst nimmt dann in wirklich gravierende Schwierigkeiten bringen kann. Oder um es anders zu sagen: ICH UND ANDERE SIND DIEJENIGEN DIE IM AUTO DEN ENTGEGENKOMMENDEN VERKEHR auf der gut ausgebauten gerade und kreuzungsfreien Landstraße MIT DER LICHTHUPE VOR DER OFFENSICHTLICH WILLKÜRLICHEN RADARFALLE IN DER BEWUSST UNAUFFÄLLIGEN BESCHRÄNKUNGSZONE WARNT. ICH BIN NICHT DER BETREIBER DER RADARFALLE (Ok, bei jemanden der Mittags 12.00 mit 90 vorm Kindergarten herfährt warne ich garantiert nicht sondern freue mich wenn der reinrasselt) So TYPEN WIE VOLKER sind diejenigen die sich in der Tempo 30 Zone an die Strasse stellen und allen zurufen "Ihr könnt hier so schnell fahren wie Ihr wollt, ISt alles erlaubt und es passiert euch nichts! - Aber eine Kurve weiter steht der Radarwagen! Und du stellst dich daneben, applaudierst und beschimpfst noch diejenigen die warnen... Fühlst dich aber als "Held der Autofahrer" Aber das kann diesen Deppen ja egal, sitzen ja schön gemütlich hinter Anonymen Nicks vor dem PCs und freuen sich das sie es den "Moralaposteln" wieder gezeigt haben... Es stimmt, vieles Dinge wo man solche Hinweise geben muss sind moralisch absolut nicht verwerflich und mit gesundem Menschenverstand würde man sagen -ist OK-. Aber LEIDER sieht das Gesetzgeber in seinem fast schon paranoiden Regulierungswahn anders. Du pisst damit einfach nur den BOTEN, nicht aber den Urheber an. Es mag sein das man das bei dir in Frankreich etwas lockerer sieht. Hier in DL ist im Bereich Chemie und insbesondere bei Explosionsfähigen Gemischen aber seit ein paar JAhren absolute Vorsicht angebrcht was man darüber sagt. Und noch etwas: Der Text von Volker ist garantiert kein gift für mich... Der ist nur GIFT für diejenigen die den auch nur Ansatzweise ernst nehmen. Das kommt direkt einer Aufforderung zur Selbstanzeige nach. Wobei ich mir Mittlerweile sogar gar nich tmehr sicher bin ob der ernst gemeint ist... Da muss man schon richtig suchen um auch nur einen Satz zu finden der keine Falschauslegungen enthält. Irgendwie glaube ich immer mehr an einen Troll. Gruß Carsten P.S. Der Tread ist erst dann so ausgeufert als nach den ersten "kleinen" Andeutungen es dann Anfing mit dem "ISt doch alles nicht so schlimm"
Klaus De lisson schrieb: > @Autor: Carsten Sch. (dg3ycs) > > ich sehe, du regst dich sehr sehr auf. Sonst würdest du nicht > soviel Text produzieren. > Vielleicht hast du Angst vor Amaokläufern oder sowas.. aber > diese wollen wir hier nicht produzieren. > > Sei nicht so verbissen... Bitte > > Klaus JA, ICH REGE MICH AUF! NOCH EINMAL Ich habe doch mehrfach geschrieben das ICH es überhaup nicht schlimm finde solche Versuche durchzuführen. ICh finde diese Versuche Interessant und bei Kleinstmenengen absolut ungefährlich. Diese Versuche standen Jahrzehntelang in den Experimentierbüchern und gerade diese Versuche wecken auch das Interesse an den NAturwissenschaften. Ich finde auch die Gesetzeslage VÖLLIG BESCHISSEN! Aber die Gesetzeslage ist nun einmal so wie sie ist. Es ist Fakt das schon wegen absolut legaler HAndlungen den Käufern einfach UNTERSTELLT wurde das sie das getan haben wovon hier die REde ist. Die HD und Anzeige kam obwohl das nocht nicht einmal belegt ist. Was meinst du was nun passiert wenn jemand öffentlich oder auch nur dem einen Falschen gegenüber erklärt das er genau dies tatsächlich gemacht hat? Wie gesagt: ICH BIN DER BOTE - NICHT DER URHEBER! Das Ziel meines Beitrages ist es zu verhindern das sich jemand dieser GEfahr UNWISSENTLICH aussetzt. Es geht darum DEN ANDEREN vor schaden zu bewahren. NICHT MEHR! Und zu einer ordentlichen Sacherklärung gehört nun auch einmal die Grundlage für diese Feststellung. Das sind die GEsetzestexte. Und sorry, wenn jemand bei einem so heiklen Thema mit dem offensichtlichen Fehlen von jeglichem Hintergrundwissen nur um seine private "alles Easy" Meinung zu vertreten wirklich GEFÄHRLICH FALSCHE Aussagen trifft, das regt mich einfach auf. Dann wird das ganze auf dem Rücken Gutgläubiger ausgetragen die nur weil die es nicht wussten im ungünstigen Fall erhebliche Nachteile finanzieller, vielleicht sogar beruflicher Art mit Wirkungen über JAhre (fehlende Zuverlässigkeit bei bestimmten Erlaubnissanträgen ) zu tragen haben. Bloss weil jemand meint das derjenige der sagt das es gefährlich sein kann wenn es herauskommt ein Moralapostel ist der unrecht hat. Der Text von Volker ist einfach nur ein direkter Weg in die riesige Schwierigkeiten für eine absolut harmlose Sache. Gruß Carsten P.S: ICh muss mich wohl tatsächlich etwas abregen. ICh bin nun wirklich nicht derjenige der auch nur nahezu FEhlerfrei schreibt. Aber was Oben und insbesondere in den vorherigen Beiträgen an Tippfehlern und vergessenen Worten schlummert ;-) Aber das ändert ja nichts am Inhalt.
@Autor: Carsten Sch. (dg3ycs) Nein Carsten, ich bin nicht grundsätzlich der Meinung dass du ein Moralapostel und Gegenredner bist. Genausowenig meine ich aber auch, dass Volker U. nun ein Troll wäre. Ich persönlich finde, dass du dich im Moment sehr stark aufregst und das das nicht nötig ist. Du könntest dich also beruhigen. Finde also bitte deine Ruhe. Die Elite des Forums wäre jeder Zeit in der lage das schlimmste Dinge zu bauen, wird es aber nicht tun, da ein gefestigtes Hobby zuviel Zeit in Anspruch nimmt. Das hat auch nichts mit meinem Wohnort in Frankreich zu tun. Lassen wir es nun GUT sein und warten auf den Fragesteller. Gruss Klaus
Hi, @Klaus, Naja, so langsam habe ich mich wieder abgeregt... Aber es ist halt wirklich so - Kaum weist man jemanden hier darauf hin das etwas rechtlich problematisch ist und das andere schon für viel weniger mächtig Ärger hatten, da kommen irgendwelche "Besserwisser" und wollen das ohne jede Sachkenntniss in Abrede stellen. Selbst wenn man selber noch dazugeschrieben hat das es ja eigentlich nicht schlimm ist und wenn man es trotz besserer Alternativen doch machen wollte es einfach nicht an die große Glocke hängen soll. HAlt als wolle jetzt derjenige der darauf hinweist jetzt selbst etwas verbieten und durch den Beitrag hätte man jetzt irgendwelche besonderen Einschränkungen... Dabei ist das doch völlig Irrelevant, man kann es zur Kenntniss nehmen oder nicht und sein handeln danach ausrichten. Aber als Abschluss hier noch ein Link zu einem der ORIGINALEN Hausdursuchungsbeschlüsse: http://www.versuchschemie.de/upload/files/Scannen0002.jpg Und dieser Durchsuchungsbeschluss beginnt mit den Worten: In dem Ermittlungsverfahren gegen *** wegen Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz ... Gefunden im Forum Versuchschemie, unter dem Link: http://www.versuchschemie.de/hartmut.php?t=4513&postdays=0&postorder=asc&highlight=hd+welle&start=90 Ziemlich mittig auf der Seite. Gibt da noch mehr Dokumente auf den anderen Seiten. Ich denke aber damit sind jetzt wirklich alle Argumente zu dem Thema ausgetauscht. Möglichkeiten für Selbstbauzünder sind Genannt. ((Widerstands-)Draht in Schwarzpulver oder um Streichholzköpchen. Manipulierte SP gefüllte Glühbirnchen z.B. mir würden da auch noch der Mechanische WEg über Zündhütchen/6mm Platzpatronen die ja auch frei verkäflich sind einfallen. Nimmt man auch noch ein paar Platzpatronen größeren Kalibers hat man auch noch eine Quelle für etwas rauchfreies Schießpulver anstelle von SP. (Aber bei allem auf die Menge Achten) Alternativ könnten auch alte Einweg- Blitzbirnchen als Zünder funktionieren (habe hier auch noch einige davon) All das und noch mehr ist technisch probelmlos machbar und wenn man sorgsam arbeitet und ganz bewusst nur sehr geringe Mengen von kleiner 1g nimmt besteht ausser dem Risiko eines Verbrannten Fingers kaum eine "ernsthafte" Gefahr. Aber es ist nun einmal so das man in diesem Fall wirklich darauf achten muss das es nicht die Falschen mitbekommen. Denn leider ist hier die gesetzliche Regelung VÖLLIG überzogen. Und deshalb stelle ich mir die Frage warum da etwas riskieren wenn doch eine technisch Sinnvolle Lösung frei verkäuflich ist. Damit hat man dann eine legale Zündvariante deren Auslöseverhalten man genau kennt und die innerhalb weiter grenzen sicher zu handhaben ist. (Sowohl hinsichtlich zu frühem Zünden durch Schlag oder Statische Elektrizität wie auch Zündversagen). Da der TE ja sowieso Rauchpatronen verwendet und die meisten Shops die eines führen auch das andere im Sortiment haben so das man zusammen bestellen kann, ist es auch kein Mehraufwand. Die Kosten eines Zünders liegen mit 30ct. auch bei einem Bruchteil einer Rauchpatrone (meine zwischen 1 & 2 Euro/pcs) Für 30ct. würde sich doch nicht einmal die fummelei mit dem Selbstbau lohnen wenn die Alternative genauso sicher und völlig legal wäre. Gruß Carsten
naja Carsten, schön dass du wieder ruhiger bist. Das ist ja auch gut für die Nerven. Wie du schon sagst ist Vorsicht immer geboten. In meiner Kindheit habe ich mal ne Patrone von einem Karabiner auf der Herdplatte meiner Mutter erhitzt. Gottseidank hat mir die Schläue geboten, die Explosion nicht zu beobachten sondern mich aus dem Raum zu entfernen. Das Teil, und da denkt man ja nicht dran, ist natürlich ohne den passenden Gewehrlauf seitlich so instabil, dass es aufplatzt und die Messingschrapnells horizontal durch die Gegend fliegen. Wäre das nicht passiert und das Geschoss hätte sich nach oben bewegt hätte mein Herd wohl 1 Etage drüber noch jemand erschossen. An derartige Konsequenzen hatte ich garatiert nicht gedacht. Deswegen sage ich ja, "Wissen ist Prima" Alles was knallt kann sehr gefährlich sein.. das ist klar. Vor einiger Zeit habe ich bei einer Kelleraufräumung einige Kilo uralten Agrarsprengstoff gefunden. Mein Respekt war gnadenlos. Ich hab das Zeuch mit Gummihandschuhen Stück für Stück und ganz vorsichtig in einen Wasserkanister befördert. Diesen Kanister habe ich erst 1 Jahr später wieder bewegt. Das klingt jetzt übervorsichtig aber in meinem Weltbild gehe ich nicht davon aus, dass plötzlich ein Haufen Jungfrauen vor mir herumtanzen. Klaus
Ich denke, Carsten und ich sind im Grunde gar nicht weit auseinander, wir haben nur ziemlich aneinander vorbei geredet. Während ich die ganze Zeit erklärt habe, was gesetzlich erlaubt sein müsste und was nicht, hat Carsten davon berichtet, was Richter, Staatsanwälte und Behörden im Jahre 2005 konkret gemacht haben. Unabhängig davon, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gab oder nicht - und in den meisten Fällen gab es die offenbar nicht. Der von Carsten erwähnte Heise-Artikel (http://www.heise.de/tp/artikel/21/21622/1.html) ist doch ein prima Bindeglied zwischen den Aussagen von Carsten und mir. Dort steht, dass völlig inkompetente Richter ohne Sachkenntnis und in purer Willkür tausende von Hausdurchsuchungen bei unbescholtenen Bürgern veranlasst haben, ohne sich darüber sachkundig zu machen, ob die von der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft vorgetragene Gefährdungslage überhaupt gegeben ist. Dies ist schlichtweg ein eklatanter Fall von Rechtsbeugung im Amt und von Behördenwillkür. Vermutlich sogar der schlimmste Fall in der Geschichte Deutschlands seit dem Nationalsozialismus, wenn das stimmt, was Heise schreibt. In einem Rechtsstaat muss so etwas ausgeschlossen sein. Wie Heise auch schreibt, war in so gut wie keinem der Fälle das Chemikaliengesetz, die Chemikalien-Verbotsverordnung oder das Sprengstoffgesetz anwendbar, weil diese das gar nicht hergaben. Und das ist doch genau das, was ich die ganze Zeit zu erklären versucht habe. Wenn sich Polizei, Richter und Staatsanwälte in einer konzertierten Aktion verbünden, um verfassungswidrig und vorsätzlich massiv in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, muss man darüber diskutieren. Mit den Gesetzen hat der Fall überhaupt nichts zu tun, sondern nur mit staatlicher Willkür und schlimmstem Machtmissbrauch, den man bis dato nur aus Unrechtsstaaten kannte. Eine wichtige Frage ist, was die Behörden mit der bewusst falschen Anwendung von Gesetzen bezwecken wollen. Dass die Beschwerden der Bürger dazu unbeachtet blieben und abgewiesen wurden und keiner der Beteiligten für sein kriminelles Verhalten zur Verantwortung gezogen wurde, ist dabei aber das Allerschlimmste! Denn das belegt, dass die Verflechtung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Politik und Justiz ein bedrohliches und unkontrollierbares Ausmaß angenommen hat, wie es sonst nur in Willkür- und Unrechtsstaaten existiert. Im günstigsten Falle wurde hier die Verhältnismäßigkeit aufs sträflichste missachtet und im schlimmsten Falle war dies eine staatlich geplante Aktion, um Bürger in Angst und Furcht zu versetzen, staatliche Allmacht zu demonstrieren und den Bürgern zu zeigen, dass Verfassung und Recht bedeutungslos sind und nur das gilt, was Politik und Behörden von den Bürgern verlangen - egal ob es nun im Gesetz steht oder nicht. Also eine gezielte Einschüchterungsaktion. Das kannte man sonst nur aus der DDR und dem dritten Reich. Ich wundere mich, dass dies damals politisch nicht stärker ausgeschlachtet worden ist und man nicht aus dem Raum der Opposition Aufklärung gefordert hat. Bei 2000 betroffenen Bürgern wäre dies doch eigentlich ein gewaltiges Politikum gewesen. Ich bekomme das jetzt zum ersten Mal mit, obwohl ich ein aufmerksamer Beobachter der Lage bin. Wie man mit solch staatlichem Rechtsmissbrauch umgeht und mit der Angst, dass es im Prinzip jederzeit JEDEN treffen kann, der bestimmte, ungeschriebene Regeln nicht einhält, muss jeder selbst entscheiden. Wie die Bürger im Nationalsozialismus damit umgingen, wissen wir. Wie die Bürger im "real existierenden" Sozialismus letztlich damit umgingen, wissen wir auch. Wo beides geendet hat, ist ebenfalls bekannt. Also kann jeder selbst entscheiden, was zu tun ist. Vorbilder und Beispiele in der deutschen Geschichte gibt es genug... Gruß, Volker P.S.: Das ist jetzt gewaltig "Off Topic", ich weiß. Aber letztlich hat es schon einen direkten Bezug zu der Ausgangsfrage. So wie Carsten es sagt, muss man wohl schon Angst haben und vorsichtig sein, wenn man nur eine "Rauchbombe" für sein Modellflugzeug baut und dies hier öffentlich ankündigt.
so ist schön! alle sind wieder lieb und haben etwas gelernt. Klaus
Klaus De lisson schrieb: > so ist schön! > > alle sind wieder lieb und haben etwas gelernt. :-) Sei froh, dass du in Frankreich lebst! Dort gelten die Bürgerrechte mehr als bei uns. Und die Franzosen fordern sie auch vehement ein. Sie sind eben keine Angsthasen, wie die Deutschen. Wie heißt es so schön: "Was wären die Deutschen ohne ihre Angst? -> Franzosen!" :) Frankreich, wie auch nahezu alle anderen EU-Staaten befolgen ein ganz wichtiges Prinzip der Gewaltenteilung: Die völlige Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften von den Justizministerien. Dies ist ein ganz wichtiger Teil einer unabhängigen und funktionierenden Justiz und sollte eigentlich selbstverständlich sein! Selbst die Italiener haben dies vor einigen Jahren unter dem Eindruck der Berlusconi-Machenschaften geändert. Nur Deutschland bleibt bei dem überholten Prinzip, das die Rechtsverfolgung von Straftaten politisch oder wirtschaftlich einflussreicher Personen lähmt. Wenn die Staatsanwaltschaft aus dem Justizministerium souffliert bekommt, wer zu verfolgen ist und wer nicht, sind dem Unrecht Tür und Tor geöffnet. Selbst Rechtsexperten weisen immer wieder auf diesen Mangel im deutschen Rechtssystem hin, aber es gibt keinen politischen Willen, dies endlich nach dem Vorbild aller anderen demokratischen Länder zu ändern. Beispielhaft für diese Situation sind die Ermittlungen der französischen Generalstaatsanwältin (dort "Oberste Untersuchungsrichterin") Eva Joly in der Affäre Elf-Aquitaine-Leuna. Insgesamt 30 der zunächst 37 Angeklagten aus der französischen und internationalen obersten Gesellschaft wurden wegen erheblicher Straftaten verurteilt (Zitat: "Trotz Einschüchterungen, Einbrüchen in ihr Haus und das Büro, illegalem Abhören und Morddrohungen deckte Eva Joly in der Zeit ihrer Tätigkeit als Untersuchungsrichterin den größten europäischen Korruptionsskandal in der Geschichte auf."). Nach der Überstellung der französischen Ermittlungsakten nach Berlin ist jedoch nicht ein Untersuchungsverfahren gegen deutsche Beteiligte in der Affäre in Gang gekommen. Joly hat dies immer wieder öffentlich kritisiert und dem deutschen Rechtsstaat vorsätzliche Untätigkeit vorgeworfen. Zitat aus dem Vorwort ihres Buches ('Im Auge des Zyklons'): "In keinem Land begrüße ich die Übersetzung meines Buches mehr als in Deutschland. Unsere Ermittlungen im Fall Leuna ergaben, dass Elf mehr als 50 Millionen Mark an einen Mittelsmann gezahlt hat, der Kontakte zum Bundesnachrichtendienst pflegte. Doch obwohl die deutsche Justiz „alle Trümpfe in der Hand“ hat – geschehen ist nichts. Bis heute nicht." Sind noch weitere Worte nötig? Das Bild des vorsitzenden Richters, der sich nach Ende des Mannesmann-Prozesses demütig vor Josef Ackermann verneigt, der zu Beginn des Prozesses noch durch Victory-Zeichen öffentlich den deutschen (Un-)Rechtsstaat und die deutsche Justiz verhöhnte, ist der bildliche Beweis für diesen Zustand. Wir leben in einem Unrechtsstaat. Das ist leider amtlich und sehr traurig :-(((. Gruß, Volker
Volker, lass doch mal Frankreich aus dem Spiel. Hier ist z.B. alles verboten was nicht explizit erlaubt ist. Das ist dann sozusagen eine Beweislastumkehr. Ich würde also nicht wirklich sagen dass es hier einfacher wäre. Wenn man jedoch wie ich, fernab von grossen Städten lebt und sich mittelmässig konform verhält ist alles easy. So wird es aber auch in ländlichen Gebieten Deutschlands sein. Man muss sich halt benehmen damit den nächst höheren Gewalten keine Arbeit entsteht. Irgendwie bin ich eine kleine Stubenfliege die versucht nicht die Nase der Gendarmen zu besuchen weil ich weiss wie gross deren Fliegenklatsche ist. Klaus
Klaus De lisson schrieb: > Irgendwie bin ich eine kleine Stubenfliege die versucht nicht die Nase > der Gendarmen zu besuchen weil ich weiss wie gross deren Fliegenklatsche > ist. Grins. Aber mal ehrlich, wenn man sieht, dass in Frankreich die Leute sofort auf die Straße gehen, wenn ihnen was nicht passt, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass dort Massenverhaftungs- und Hausdurchsuchungswellen folgen. Werden in Frankreich auch die Bürger flächendeckend mit Abhörmaßnahmen bespitzelt, wie es kürzlich gerade aus Deutschland bekannt wurde? Und wenn einflussreiche Personen aus Politik oder Wirtschaft im Fokus der Ermittlungen stehen, verläuft das dann immer im Sande? Den Eindruck habe ich bei Frankreich eigentlich nicht. Besonders wenn man die Aktivitäten von Frau Joly betrachtet. Klar, man hofft immer, dass es anderswo besser ist, als bei einem selbst. Aber ich hatte immer den Eindruck, dass dies auf Frankreich zutrifft. Allein schon deshalb, weil es dort keine systematische und staatlich geförderte Ausbeutung der Arbeitnehmer durch Niedriglöhne, Zeitarbeit und die Angst vor Hartz 4 gibt. Langsam gehen wir wirklich extrem OT, aber es ist ein spannendes Thema :-). Volker
probier mal die Elektronik aus einer 7 Eur elektrischen Fliegenpatsche. Aber den Hochspannung-Kondensator in der Fliegenpatsche müßte man ersetzen durch einen aus einer 2 Eur kaputten Energiesparlampe, weil die Kondensatoren in den Fliegenklatschen sind meistens schlechte, die nach paar min Betriebszeit kaputtgehen.
Volker U. schrieb: > Langsam gehen wir wirklich extrem OT, aber es ist ein spannendes Thema > :-). Das sehe ich auch so. Glaube einfach was ich sage: "Frankreich ist auch nicht ohne" Die Gendarmen sind vom Militär (nicht verwechseln mit police) Da es früher mal Verbündungen der Gendarmen mit der Lokalbevölkerung gab werden die Gendarmen nun regelmässig ausgetauscht und in jeweils andere Regionen versetzt. Den "Dorfsherrif" den man schon ewig kennt gibt es also eher in ländlichen Gebieten von Deutschland. Durch den Austausch der Stationierungen ist es für Gendarmen auch schwierig sich heimisch zu fühlen , da es sich ja nicht lohnt. Andererseits habe ich noch keinen unfreundlichen Gendarmen getroffen. Einmal , vor ein paar jahren, hatte ich einige Gewehre hier herumliegen, die ein befreundeter und lizensierter Jäger hier abgelegt hatte . Zufällig war auch mein Hund entlaufen und die Gendarmen hatten diesen dann von der Hauptstrasse entfern und eingefangen. Nun kamen die beiden Gendarmen für mich unerwartet vorbei und brachten den Hund. Natürlich lud ich diese dann zu einem Kaffee ein. Wir sassen dann da und mich verwirrte der fixierte Blick auf einen Punkt im Raum. Da lag der Waffenstapel. Um das Gespräch nicht weiter zu stören nam ich ein Handtuch und legte es vollkommen aufffälig aber gleichgültig über die Waffen. Danach konnten wir in Ruhe Kaffee trinken und es wurden keine unnötigen Fragen gestellt. Nun, auch das mag ausschweifend erscheinen aber ich glaube, dass ich das erzählen wollte da sowas ein Gegenbeispiel dazu ist was du gerade fühlst. (Diese Verfolgungsangst) Es ist nirgendwo in der Welt besser , egal , wo man hingeht. Es ist nur immer etwas anders. Klaus
So, hat etwas gedauert mit der Antwort. Also was du von der französischen Polizei erzählst, Klaus, finde ich höchst sympathisch! Das Rotationssystem hat zumindest zur Folge, dass keine Korruption und Abhängigkeit der Polizei von lokalen "Dorfgrößen" aus Politik und Wirtschaft entsteht. Das sichert die Unabhängigkeit der Polizei, auch wenn es für die Polizisten selbst eher unangenehm ist. Ich finde das eine hervorragende Lösung, die nachahmenswert ist. Zusammen mit der Unabhängigkeit der Ermittlungsbehörden in Frankreich (bei uns Staatsanwaltschaft), sichert das eine größtmögliche Gewaltenteilung. Und das ist enorm wichtig! Bei uns ist alles miteinander verwoben und verstrickt. Die Polizei in Hannover arbeitet zum Teil mit der organisierten Kriminalität, Prostitution, Drogen-, Waffen-, und Menschenhandel (Hells Angels) zusammen und schützt und unterstützt diese durch die Weitergabe von Insider-Informationen. Das hat dazu geführt, dass die Hells Angels sich mittlerweile in ganz Deutschland zu einer bedrohlichen Organisation ausbreiten konnten und in Hannover unbehelligt ihre Zentrale betreiben können. Der Anwalt des Chefs der Hells Angels (Götz von Fromberg) ist ehemaliger Sozius in der Anwaltskanzlei von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder. Den Rest kann man sich selbst denken. Journalisten, die in Hannover zu dem Themenkreis recherchieren wollten, wurden bedroht und als sie die Polizei zu Hilfe riefen, kam diese zwar, hat ihnen aber nicht geholfen, sondern sich nur in ihrem Auto verschanzt. Das ist ein besonders heftiges Beispiel für die Situation von Polizei, Kriminalität und Justiz in Deutschland. Ich glaube, sowas wäre in Frankreich undenkbar. Es führt dazu, dass solche illegalen Razzien bei unbescholtenen Bürgern (Sprengstoffsuche im Kinderzimmer etc.), völlig ungesühnt bleiben und die Gewalten weiter unbehelligt Hand in Hand GEGEN die Bürger arbeiten und das demokratische Rechtssystem aushebeln können. Tschö, Volker
Hu, ich gib nen Scheiss auf die Gesetze, also is es mir egal. Aber wieder back to Topic. Feine Stahlwolle is ein guter Zuender. Es reicht eine Blockbatterie dran zu halten. Das glueht weg, ob man die Batterie dann weg nimmt, oder nicht. Gruesse Dusty
Stephan Kempa schrieb: > ich gib nen Scheiss auf die Gesetze, also is es mir egal. Aber auch wenn du dich nicht an die Gesetze hältst, gelten sie trotzdem für dich. Das merkst du spätestens dann, wenn du bei der Polizei oder im Gefängnis sitzt ;-). > Feine Stahlwolle is ein guter Zuender. Es reicht eine > Blockbatterie dran zu halten. Das glueht weg, ob man die Batterie dann > weg nimmt, oder nicht. Stimmt, das ist eine gute Idee! Und die bekommt man auch ohne Waffenschein oder sprengstofftechnische Sondergenehmigung. Obwohl - bei uns kann man sich auch da nicht mehr so ganz sicher sein... :-/
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