Hallo, ich bin seit kurzem Dipl.Ing Eletrotechnik und möchte zukünftig als freiberuflicher Entwickler arbeiten. Jetzt sitz ich grade vor dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" den ich mir von der übersichtlich gestalteten Website des Finanzamts runter geladen hab und bin mir nicht sicher, was ich unter "Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit" eintragen muss - direkt "Elektronikentwickler" oder etwas anders formuliertes, um nicht in den Verdacht zu geraten ein Gewerbe zu betreiben? Viele Grüße, Marcus
>Warum hast Du Angst vor "Gewerbe"?
Ich hab weniger Angst vor dem Gewerbe an sich, dafür um so mehr vor der
Gewerbesteuer ;o)
Die wird ohnehin zum grössten Teil mit der Einkommensteuer verrechnet. Und DIE willst Du doch bestimmt zahlen, oder? Abgesehen davon sind nicht alle Tätigkeiten, die ein Ing. ausführt als Freiberufler möglich. Ich weiss nicht wie es bei den E-Ings. ist aber in der Software gelten z.B. nur Entwickler von Firmware als Freiberufler. Anwenderprogrammierer nicht!
Die Angst ist doch berechtigt obgleich viele kaum Gewerbesteuer bezahlen weil anfangs die Kosten enorm sind und so keine Steuer anfällt. Hier sollte sich jedoch jeder fragen: Wer hat Angst vorm Finanzamt? Bei Zweifeln wäre entweder das Finanzamt der geeignete Gesprächspartner oder dein Steuerberater. Ich würde "Freiberufler" einsetzen. Wenn das Finanzamt mehr wissen will und das wollen die gewiß, dann werden die sich schon melden. Hauptssache du bist sehr gut darauf vorbereitet die Fragen in deinem Interesse zu beantworten. http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
>Und DIE willst Du doch bestimmt zahlen, oder? Von Steuern zahlen und "wollen" kann keine Rede sein, ich glaube nur das ich da nicht drum rum komme ;) Über die unterschiedliche Einstufung von Softwareentwicklern habe ich schon gelesen, deswegen habe ich ja überlegt wie ich den Fragebogen ausfülle. Ein Großteil meiner Projekte wären reine FPGA-Entwicklung, also könnte ich ggf. auch schreiben das ich VHDL Programmierer bin. Ich weiß nicht, ob Elektroniker offiziell eine freiberufliche Tätigkeit bzw. ein katalogähnlicher Beruf ist.
AFAIK wird die Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bis zum max. 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags mit der Einkommensteuer verrechnet. So lange in der Gemeinde des Gewerbetreibenden der Hebesatz nicht über 380% liegt, zahlt dieser also faktisch keine Gewerbesteuer. Voraussetzung ist allerdings, dass überhaupt Einkommensteuer fällig ist, denn von nichts kann auch nichts abgezogen werden. Alles AFAIK und ohne jede Gewähr!
"Die Angst ist doch berechtigt obgleich viele kaum Gewerbesteuer bezahlen weil anfangs die Kosten enorm sind und so keine Steuer anfällt." Warum ist die Angst berechtigt? Comments please!
@ Max M. danke für deine Antwort. Als ich mir grad die Wiki Seite nochmal angesehen habe ist mir eingefallen, dass ich jemanden kenne der ähnliches als "Berater" macht - ich könnte evtl. "Beratender Dipl. Ing" schreiben. Aber wahrscheinlich hast du recht, ich muss mir eh einen Steuerberater suchen und geh am sichersten wenn ich's mit dem abspreche.
Klar, Unternehmensberater in elektronischen Fragen oder so.
Marcus schrieb: > Hallo, > > ich bin seit kurzem Dipl.Ing Eletrotechnik und möchte zukünftig als > freiberuflicher Entwickler arbeiten. Jetzt sitz ich grade vor dem > "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" den ich mir von der > übersichtlich gestalteten Website des Finanzamts runter geladen hab und > bin mir nicht sicher, was ich unter "Art des ausgeübten Gewerbes/der > Tätigkeit" eintragen muss - direkt "Elektronikentwickler" oder etwas > anders formuliertes, um nicht in den Verdacht zu geraten ein Gewerbe zu > betreiben? > > Viele Grüße, Marcus Wenn du Freiberufler bist und Freiberufler sein willst schreibst du selbstverständlich auch "Freiberufler" rein. Also z.B. "Hard- und Softwareentwicklung (Freiberufler)" oder "Freiberufler: Hard- und Softwareentwicklung". Dem Finanzamt ist das insoweit relativ egal, sofern sich aus der Tätigkeitsbeschreibung nicht augenscheinlich ergibt, dass es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, also z.B, "24H-EDV-Service" oder "Hard- und Softwarehandel". Interesse an deiner Gewerbeanmeldung hat in erster Linie die Gemeinde selbst, die die Gewerbesteuer kassiert. Du musst dann auch eher während der Ausübung deiner Tätigkeit darauf achten, dass diese freiberuflich ist, das ist sie dann nicht mehr, wenn du anfängst regelmäßig, routinemäßig reproduzierbare, Waren oder Leistungen zu verkaufen, (das kann natürlich im Einzelfall immer strittig sein). Aber mit Prototypenentwicklung, Softwareentwicklung, Beratung oder dem Ausarbeiten "neuer Konzeptionen" für bestimmte Erfordernisse im Betrieb des Kunden gibt es da normalerweise keine Probleme. Eine UmsatzsteuerID, (verbunden mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung), solltest du dir aber trotzdem besorgen, kommt bei den meisten Kunden einfach besser an, bzw. verwirrt sie weniger, da sie es einfach gewohnt sind die MwSt abzuziehen, es geht natürlich auch ohne das führt aber i.d.R. nicht zu weniger sondern zu mehr Papierkram. Ein paar meiner Freunde sind Freiberufler die anderen haben ein Gewerbe angemeldet, man kann mit beidem glücklich werden, wobei, wenn der Schwerpunkt tatsächlich auf der Entwicklung liegt oder sich noch nicht ganz herauskristallisiert hat, der bürokratische Aufwand für einen Freiberufler, nach dem was ich mitbekommen habe, geringer ausfällt.
Grrr schrieb: > Die wird ohnehin zum grössten Teil mit der Einkommensteuer verrechnet. > Und DIE willst Du doch bestimmt zahlen, oder? > > Abgesehen davon sind nicht alle Tätigkeiten, die ein Ing. ausführt als > Freiberufler möglich. Ich weiss nicht wie es bei den E-Ings. ist aber in > der Software gelten z.B. nur Entwickler von Firmware als Freiberufler. > Anwenderprogrammierer nicht! Das war einmal, auch wenn es nicht unbedingt leichter geworden ist, dass beim FA durchzudrücken. http://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/interview_anwendungsSW.html
Weil man es nicht weis!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Was weiß man nicht? Sorry dass ich nochmal nachfrage.
>Was weiß man nicht? Sorry dass ich nochmal nachfrage.
Na, viele die sowas vorhaben fehlt es erstmal logischerweise
an Erfahrung wie der Betrieb Kostenmäßig geführt wird.
Das ist ja nun nicht wie eine Haushaltskasse.
Wenn das Finanzamt beteiligt ist kann eine Menge Unerwartetes
auf einem zukommen. Steuerschätzung/-vorauszahlung, Einnahmen,
Ausgaben usw. Das weiß man eben nicht im vorraus, oder?
"Das weiß man eben nicht im vorraus, oder?" Nein, natürlich nicht. Man sollte schon ein gewisses finanzielles Polster haben! Allerdings halten sich die Vorauszahlungen im Gründungsjahr schon in Grenzen. Ich dachte, Du beziehst Dich allein auf die Gewerbesteuerproblematik.
@Gast4
>Ich dachte, Du beziehst Dich allein auf die Gewerbesteuerproblematik.
Gerade da haste ja erst Recht das Problem und noch einiges mehr.
Bei Freiberuflern dürfte das nicht ganz so schlimm sein.
Da fällt ja nicht nur die Gewerbesteuer weg.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.