Forum: HF, Funk und Felder XBee-Pro 868 - sind die 500mW Sendeleistung erlaubt?


von Hendrik (Gast)


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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu dem XBee-Pro 868.

In den Specs
http://www.digi.com/products/wireless/point-multipoint/xbee-pro-868.jsp#specs
ist eine maximale Sendeleistung von 500mW angegeben. Im "Approval" 
Bereich steht: ETSI (Europe)    Yes (Italy 25 mW max).
Das SRD Band hat einen 250kHz großen Bereich in dem theretisch 500mW 
erlaubt wären (10% Auslastung):
http://www.mikrocontroller.net/articles/Allgemeinzuteilung#Zuteilungen_SRD-Band_863-870_MHz
Heißt dies also, dass ich meinen XBee-Pro 868 genau auf 869,400 - 
869,650 MHz einstellen kann (ist dies Mögliche? Konnte darüber nichts 
genaues finden) und dann mit 500mW senden darf und dies erlaubt ist 
(Belastungsdauer von 10%)? Dementsprechend liefert XBee direkt eine 
Lizenz für diese erhöhte Sendeleistung mit (Also wären alle diese Geräte 
ab Werk in Deutschland dafür zugelassen)?

Falls dies nicht der Fall ist: Mit wie viel mW dürfte ich maximal 
senden?


Vielen Dank im Voraus,
Hendrik

von Harald (Gast)


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Eine Frequenz kannst Du beim XBee Pro 868 nicht einstellen, da die 500mW 
EIRP nur auf einer bestimmten Frequenz zugelassen ist. Und diese ist 
eben voreingestellt und nicht veränderbar (glaub es ist 899,525MHz).

500mW sind bei 10% Duty Cycle (bezogen auf 1h) tatsächlich zugelassen. 
500mW EIRP bezieht sich auf die an der Antenne abgestrahlte Leistung, 
d.h. bei Antennengewinn darf das Modul nur weniger abgeben. Das XBee Pro 
schafft eh nur 315mW (siehe Erläuterungen Datenblatt), das ist aber 
trotzdem noch recht ordentlich.

Diese Sonderregelung gilt in vielen Teilen Europas und der Schweiz. Das 
XBee ist nach den Regeln der EN30200 aufgebaut, um eine Endabnahme des 
fertigen Gesamtproduktes kommt man aber trotzdem nicht hinzu. Heute hat 
sich in vielen Dingen die "Beweislast" umgekehrt, man muss als 
Hersteller im Zweifelsfall die Einhaltung aller erforderlichen Normen 
nachweisen können und nicht mehr wie früher ein Zertifikat erwerben. 
Eine direkt notwendige "Lizenz" gibt es nicht.

von Harald (Gast)


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Meinte natürlich 869,525MHz

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Es sind übrigens 500 mW ERP, also an einem Dipol.

von Hendrik F. (hendrik-ka)


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Danke für die Antwort.

Jedoch ist mir nicht ganz klar, was mit
 > Das
 > XBee ist nach den Regeln der EN30200 aufgebaut, um eine Endabnahme 
des
 > fertigen Gesamtproduktes kommt man aber trotzdem nicht hinzu.
gemeint ist:
Unser produkt ist nur für den Eigenbedarf und wird nicht kommerziell 
vermarket. Ist trotzdem für diesen Frequenzbereich eine Endabnahme 
nötig? Und wer kann diese Endabnahme ggf. machen?

Weiterhin ist mir nicht ganz klar, was mit
 >Heute hat
 > sich in vielen Dingen die "Beweislast" umgekehrt, man muss als
 > Hersteller im Zweifelsfall die Einhaltung aller erforderlichen Normen
 > nachweisen können und nicht mehr wie früher ein Zertifikat erwerben.
 > Eine direkt notwendige "Lizenz" gibt es nicht.
gemeint ist. Dies widerspricht in meinen Augen ein wenig dem ersten 
Zitat. Daher meine Frage wie oben.
Die Normen würden wir auf jeden Fall einhalten und auch nachvollziehbar 
festhalten. Die Frage ist nun nur, ob man für den Eigenbedarf um eine 
Endabnahme nicht herum kommt, oder ob dies in unserem Fall allein durch 
den „Hersteller“ garantiert werden muss.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Hendrik F. schrieb:

> Ist trotzdem für diesen Frequenzbereich eine Endabnahme
> nötig?

Es gibt keine "Endabnahme" mehr.

Als Inverkehrbringer bist du einfach dafür verantwortlich, dass die
Regeln eingehalten werden, und dies musst du mit einer Konformitäts-
erklärung gegenüber dem Endkunden auf Verlangen belegen, und mit
dem Anbringen des CE-Logos dokumentieren.  In aller Regel wirst du
dich in so einer Erklärung auf ein Messprotokoll oder aber auf die
Erklärung eines anderen stützen.

Da es hier keinen Inverkehrbringer gibt, bist du völlig allein dafür
verantwortlich, dass du die Regeln einhälst.  Du tust natürlich gut
daran, in einer internen Dokumentation irgendwie nachvollziehbar
parat zu haben, worauf du die These stützt, dass die Regeln eingehalten
werden.  Das kann die Konformitätserklärung von XBee sein zusammen
mit einer Angabe, was auf dem HF-Weg vom Modul bis zur Antenne noch
so passiert und dass all diese keine negativen Auswirkungen auf die
Konformität hat.  Das kann aber auch eine selbst gemachte Messung
sein die nachweist, dass du von den Grenzwerten der Norm so hinreichend
weit entfernt bist, dass du auch unter der Berücksichtigung von
Messgerätefehlern oder Ungenauigkeiten im Messaufbau nicht davon
ausgehen musst, Grenzwerte zu überschreiten.

von Barny (Gast)


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Ich habe so ein XBee-Pro 868 Entwicklungskit.

Erstmal haben diese Module eine maxomale Sendeleistung von 300mW (bei 
laut Datenblatt 500mA) zum anderen gibt es die lästige 10% Klausel.
Dass bedeutet dass maximal 6Minuten in der Stunde gesendet werden darf.

Wenn man wirklich alles abschaltet was geht, kommt man beim Senden auf 
einen Anteil der Nutzdaten von ca. 30%
Der Rest sind Steuerdaten die das Funkmodul für die Komunikation 
braucht.

Wenn man die Standardeinstellungen mit Autoaknowledge und Mehrfachsenden 
verwendet, dümpelt man irgendwo bei 5% Nutzdaten herum.
(Das hängt aber stark von der Umgebung, der Sendeleistung und der 
Entfernung ab.)

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