Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Was darf man als Elektroniker für Geräte und Systeme


von M.of.D (Gast)


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Hallo,

jetzt Ende Juni werde ich meine Lehre als Elektroniker für Geräte und 
Systeme (EMS) abschließen. Die Theoretische Prüfung hatte ich schon und 
am 28.Juni haben wir die Praktische.

Meine Frage ist, was ich als Facharbeiter machen darf?

Darf ich beispielsweise eine Steckdose, Lampe oder eine vorhandene 
Installation erweitern, reparieren?

Irgendwo habe ich mal gelesen, das man eine vorhandene Installation 
erweitern darf, aber nicht komplett neu machen, denn da muss ein 
Elektromeister drüberschauen.

Weiß von euch jemand da die Gesetzgebung/VDE-Bestimmungen?

Gruß
Stefan

von IGBT (Gast)


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Ist genauso wie beim Auto - du kannst es komplett selbst reparieren oder 
was neues anbauen - durch den TÜV muss es aber kommen.

Soweit ich weiß muss ein zugelasserer Meisterbetrieb die Abnahme machen.

Eine Reparatur darfst du als "Fachmann" machen, eine Neuinstallation 
muss abgenommen werden.

Wenn du selber die (zugelassenen) Messgeräte hast, um z.B. den 
Erdungswiderstand zu messen - kann es auch reichen wenn du dir eine 
Unterschrift holst.

von Axel L. (axel_5)


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>Meine Frage ist, was ich als Facharbeiter machen darf?
Nichts.

>Darf ich beispielsweise eine Steckdose, Lampe oder eine vorhandene
>Installation erweitern, reparieren?
Nein.

>Irgendwo habe ich mal gelesen, das man eine vorhandene Installation
>erweitern darf, aber nicht komplett neu machen, denn da muss ein
>Elektromeister drüberschauen.
Fast falsch :-)

An elektrischen Anlagen darf nur ein Elektromeister, der im 
Installateursverzeichniss des EVU eingetragen ist, arbeiten. Das gilt 
für alles ausser dem Eindrehen einer neuen Glühbirne, auch für das 
simplae Anbringen einer Lampe.

Zumindest ist das so annähernd die Rechtslage, sie sich allerdings aus 
einem dutzend verteilten Einzelregelungen zusammensetzt (und die man 
evtl. aushebeln könnte, wenn man einen sehr langen Atem und viel Geld 
hat). Allerdings ist Dein grösstes Problem wohl die fehlende 
Haftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die andere durch einen 
Fehler von Dir erleiden.

Gruss
Axel

von Mike H. (-scotty-)


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Schuster, bleib bei deinen Leisten.
Einen gerade erst fertigen Gesellen sollte man ohnehin an nichts dran
lassen weil der nur Grundlagen kennt und quasi noch keine Praxis.
Frag in 5 Jahren, wenn du genug Berufspraxis gesammelt hast, noch
mal nach. Jeder hat so angefangen.

von Jens (Gast)


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Soweit ich weiß, bist du als Elektroniker GuS keine "Elektrofachkraft". 
Du kannst zwar alles machen und hast sicher auch die notwendigen 
Kenntnisse, doch rein rechtlich darf es nur ein zugelassener 
Elektromeister.

PS: Auch der sogenannte Elektriker darf allein nicht mehr, als Glühbirne 
reindrehen.

von M.of.D (Gast)


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Danke für die Antworten.

Bei einem größeren Umbau oder Installation weiß ich, dass das ein 
eingetragener Meister betreuen/abnehmen muss.

Nur bei den kleineren Sachen wie Steckdose anschließen oder
ein elektrisches Gerät, wusste ich die Lage nicht (was jeder Heimwerker
desöfteren macht).

@-scotty-
in 5 Jahren werde ich auch nicht viel mehr Praxiserfahrung haben,
wenn es gut geht arbeite ich jetzt 1 Jahr und mach dann meinen 
Techniker.


Nach 3 Jahren bereue ich es Elektroniker gelernt zu haben.
Am Anfang klang alles schön, aber nach 4 Wochen war klar,
dass man nur als billige Arbeitskraft eingesetzt wird.

von IGBT (Gast)


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Mike Hammer schrieb:
> Schuster, bleib bei deinen Leisten.

Deinem Leisten - es geht nicht um Holzleisten sondern um 'den' Leisten -

Entschuldigung, aber das tut immer weh zu hören oder zu lesen...



Jens schrieb:
> PS: Auch der sogenannte Elektriker darf allein nicht mehr, als Glühbirne
> reindrehen.


NEIN - sonst würden doch nur Meister auf den Baustellen rumrennen.
Die Fachkraft macht die Installation und der Meister die Abnahme.

In erlebten Einzelfällen macht die Fachkraft alles, man vertraut sich 
gegenseitig und der Meister unterschreibt 'nur' - wenn es schief geht 
sucht man einen Schuldigen - klar...

von Wilhelm F. (Gast)


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Ich selbst, bekam 1977 als Kommunikationselektroniker eine 
Extra-Bescheinigung, die mich vollständig befähigt, auch am normalen 
Energienetz zu arbeiten. Und das von einer Behörde, damals Post, die 
dürfen das. Es gab dazu einen speziellen zweimonatigen 
Ausbildungsabschnitt. Zu der Zeit, gab es den ersten 
Fachkräfteüberschuß, nicht zu verwechseln mit Fachkräftemangel. Der 
Ausbildungsbetrieb wollte uns da in der Richtung Zukunftsperspektiven 
was gutes tun.

von Mike H. (-scotty-)


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>Ich selbst, bekam 1977 als Kommunikationselektroniker...
Das gab es damals aber noch nicht.
Hieß das nicht mal Radio- und Fernsehtechniker?
Steigt mittlerweile keiner mehr so richtig durch.

>Entschuldigung, aber das tut immer weh zu hören oder zu lesen...
Soll ich dich trösten oder musste gleich heulen,
IntelliGenzBesTie(~IGBT)?

Nobody is perfect (oder haste daran auch was auszusetzen?)

von Axel L. (axel_5)


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Hier die entsprechende Verordnung:

(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu 
gewährleisten,
darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach 
anderen anzuwendenden
Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den 
allgemein anerkannten
Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten 
werden.
In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 
2 Nr. 1
des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer 
durch den
Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines 
Netzbetreibers
eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse 
des
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das 
Installateurverzeichnis
nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für 
die Durchführung
der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts 
zwischen
Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der 
Messeinrichtung gilt
Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."

Danach darf man Instandhaltungsarbeiten vornehmen. Ob dazu das Wechseln 
einer Steckdose gehört, werden sicher die Gerichte noch entscheiden. Die 
Handwerkskammern werden das sicher verneinen.

Gruss
Axel

von Chris (Gast)


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>>Ich selbst, bekam 1977 als Kommunikationselektroniker...
> Das gab es damals aber noch nicht.

Stimmt. Ich dürfte mit einer der ersten sein, die das gelernt haben. 
Abschlußprüfung Sommer 1990 - Das war lustig, denn die Prüfungen waren 
damals irgendwie noch gar nicht so ganz fertig. Es schien als hätte die 
IHK vergessen, daß man die Ausbildung auch um ein halbes Jahr verkürzen 
konnte. :-)


> Hieß das nicht mal Radio- und Fernsehtechniker?
> Steigt mittlerweile keiner mehr so richtig durch.

Wenns bei der Post war, war's wohl eher der Fernmeldehandwerker. Nicht 
mehr durchsteigen tun nur so alte Knacker wie wir. ;-)


> Nach 3 Jahren bereue ich es Elektroniker gelernt zu haben.
> Am Anfang klang alles schön, aber nach 4 Wochen war klar,
> dass man nur als billige Arbeitskraft eingesetzt wird.

Das war schon damals ähnlich. Aber bereut habe ich es nie, da die 
Ausbildung wirklich klasse war und beste Voraussetzungen für Oberschule, 
Studium, Bewerbungen und Berufsleben als Ing. geschaffen hat.

Und 'nen U-Stahl plattfeilen kann ich jetzt auch! ;-)

von ... (Gast)


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Jens schrieb:
> Soweit ich weiß, bist du als Elektroniker GuS keine "Elektrofachkraft".

Falsch.
Auszug aus dem Berufsrahmenplan:
"Elektroniker/Elektronikerinnen für Geräte und Systeme üben ihre 
Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und 
Sicherheitsbestimmungen selbständig aus und stimmen ihre Arbeit mit vor- 
und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie 
sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift."

von Paul (Gast)


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>An elektrischen Anlagen darf nur ein Elektromeister, der im
>Installateursverzeichniss des EVU eingetragen ist, arbeiten.

Naja, eine Anlage installieren darf eigentlich jeder (wenn sie nicht in 
Betrieb gesetzt wird). Erst bei Inbetriebnahme ist die vorherige Abnahme 
durch eine Elektrofachkraft vorgeschrieben. Was in den eigenen 4 Wänden 
passiert, interessiert bis zum Unfall sowieso niemanden, da kein Kläger.

von ... (Gast)


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Jens schrieb:
> Du kannst zwar alles machen und hast sicher auch die notwendigen
>
> Kenntnisse, doch rein rechtlich darf es nur ein zugelassener
>
> Elektromeister.

Sorry, aber auch das ist falsch.
Das nur ein Elektromeister bzw. ein beim VNB zugelassener 
Installationsbetrieb einen Anlageninbetriebssetzungs-Antrag bei dem VNB 
(früher EVU)stellen darf, ist einzig und allein nur eine Forderung der 
VNB.

Rein rechtlich darf jede Elektrofachkraft im Sinne der 
Unfallverhütungsvorschrift eine Anlage, ein Gerät oder eine Maschine 
installieren, warten und inbetriebsetzen. Auch Erstprüfungen und 
Wiederholungsprüfungen nach BGV3 dürfen durch die Elektrofachkraft im 
Sinne der Unfallverhütungsvorschrift durchgeführt werden.

von ... (Gast)


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M.of.D schrieb:
> Irgendwo habe ich mal gelesen, das man eine vorhandene Installation
>
> erweitern darf, aber nicht komplett neu machen, denn da muss ein
>
> Elektromeister drüberschauen.

Nur eine wesentliche Änderung der Anlage bedingt einen neuen 
Inbetriebsetzungs-Antrag durch einen beim VNB zugelassenen 
Installationsbetrieb.
Eine Steckdose zusätzlich oder eine Lampe zusätzlich installieren ist 
keine wesentliche Änderung.
Aber z.B. eine Photovoltaik-Anlage zur bestehenden Anlage installieren, 
die ins Netz des VNBs einspeisen soll, ist eine wesentliche Änderung 
der Anlage.

von Mike H. (-scotty-)


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>Und 'nen U-Stahl plattfeilen kann ich jetzt auch! ;-)
Hab ich auch wochenlang in der Lehre gemacht und einiges mehr.
Heute mache ich das in einer viertel Stunde auf meiner Fräse.
1/100 genau.

von Björn C. (Firma: privat) (blackmore)


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IGBT schrieb:
> Eine Reparatur darfst du als "Fachmann" machen, eine Neuinstallation
> muss abgenommen werden.

Jain.

Jens schrieb:
> Soweit ich weiß, bist du als Elektroniker GuS keine "Elektrofachkraft".

ich bin gelernter Prozeßleitelektroniker, Ausbildungsende 1997, in der 
Ausbildung haben wir unsere Prüfung zur Elektrfachkraft gemacht - war 
glaub ich ein 4 Wochen Kurs, in dem wir mehr rauchen waren als in 
Unterrichtsraum.

Paul schrieb:
> Naja, eine Anlage installieren darf eigentlich jeder (wenn sie nicht in
> Betrieb gesetzt wird). Erst bei Inbetriebnahme ist die vorherige Abnahme
> durch eine Elektrofachkraft vorgeschrieben. Was in den eigenen 4 Wänden
> passiert, interessiert bis zum Unfall sowieso niemanden, da kein Kläger.

Dem kann ich nicht vollständig zustimmen... EIn Kollege ist 
Elektrofachkraft, Ausbildungsende 1998, inzwischen ist er Kraftwerker 
und hat dieses Jahr sein Haus fertiggestellt. DIe Elektroinstallation 
hat er komplett selbst gemacht, und durfte sogar dafür unterschreiben. 
Allerdings mit der AUflage, das er die Bude nicht vermietet, sondern nur 
selbst nutzt... Da scheint es auch ein Schlupfloch zu geben...

Gruß Björn

von ... (Gast)


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Björn C. schrieb:
> Allerdings mit der AUflage, das er die Bude nicht vermietet, sondern nur
> selbst nutzt... Da scheint es auch ein Schlupfloch zu geben...

Wird je nach VNB unterschiedlich gehandhabt. Aber als Kraftwerker dürfte 
er auch gute Beziehungen zum örtlichen VNB haben. ( So nach dem Motto, 
wenn du nicht willst was ich will dreh ich dir den Strom ab....  ;)) )

von Wilhelm F. (Gast)


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Chris schrieb:

>>>Ich selbst, bekam 1977 als Kommunikationselektroniker...
>> Das gab es damals aber noch nicht.
>Stimmt. Ich dürfte mit einer der ersten sein, die das gelernt haben.
>Abschlußprüfung Sommer 1990

Es war tatsächlich der Fernmeldehandwerker bei der so genannten grauen 
Post. Die Berufsbezeichnung wird sich auch schon mehrmals inzwischen 
geändert haben. Die Tätigkeiten draußen nach der Ausbildung sind jedoch 
zum großen Teil ähnlich geblieben. Rohbauten müssen heute immer noch 
verkabelt werden, und Instandsetzungen durchgeführt werden, 
Kundendienst, Tiefbau und Erdkabel, usw..

Ist da zufällig jemand beim großen T, und weiß, was heute draußen noch 
so alles gemacht wird?

Mir wurde geraten, diese uralte Bezeichnung, z.B. in Bewerbungen, nicht 
mehr zu verwenden, weil niemand was gescheites darunter versteht.

Werkstoffbearbeitung mit Abfeilen von Eisenprofilen, hatte ich auch 
noch. Und Kabelmontage, Bleimuffen von der Rolle selbst herstellen und 
das Bleimantelkabel zulöten. Solche handwerklichen Tätigkeiten 
verschwinden wohl nach und nach aus den Ausbildungen.


Zum Thema nochmal:

Abgesehen von Vorschriften und Regeln, finde ich es aus rein 
pragmatischen Gründen selbstverständlich, daß z.B. der Elektriker eine 
Anlage in Betrieb nimmt. Wobei ich mit Anlage was im Stil der 
Hauselektrik in einem Wohnhaus meine. Der fährt ja auch alleine zum 
Kunden, ohne daß der Meister immer mit muß. Nur zum Gips anrühren und 
Kabel an die Wand nageln, ist der sicher nicht da. Sowas kann nämlich 
auch ein Ungelernter.

von Axel L. (axel_5)


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>Das nur ein Elektromeister bzw. ein beim VNB zugelassener
>Installationsbetrieb einen Anlageninbetriebssetzungs-Antrag bei dem VNB
>(früher EVU)stellen darf, ist einzig und allein nur eine Forderung der
>VNB.
Nein, ist es nicht. Ich habe extra die entsprechende Verordnung 
einkopiert. Die EVU bekommen diesen Passus vom Gesetzgeber 
vorgeschrieben. Allerdings haben die EVU kein besonderes Interesse das 
auch durchzusetzen, weil denen das herzlich egal ist. Auch eine 
zusätzliche Glübirbne, die nicht vom HAndwerker installiert wurde, 
verbraucht Strom und bringt Umsatz. Allerdings werden die 
Handwerkskammern da dann gerne aktiv und treten die EVU.

>Eine Steckdose zusätzlich oder eine Lampe zusätzlich installieren ist
>keine wesentliche Änderung.
Eine sehr mutige Äusserung. In der von mir gzitioerten Verordnung, ist 
eindeutig von "Änderungen" im Gegensatz zur "Instandhaltung" die Rede. 
Instandhaltung dürfte der Austausche eines Schalter/Steckdose sein. Eine 
zusätzliche Steckdose ist aber wohl eindeutig eine Änderung.

>Abgesehen von Vorschriften und Regeln, finde ich es aus rein
>pragmatischen Gründen selbstverständlich, daß z.B. der Elektriker eine
>Anlage in Betrieb nimmt. Wobei ich mit Anlage was im Stil der
>Hauselektrik in einem Wohnhaus meine. Der fährt ja auch alleine zum
>Kunden, ohne daß der Meister immer mit muß.
Der Meister ist aber verantwortlich und muss vor allem eine 
Haftpflichversicherung haben, die evtl. Schäden abdeckt.

Letztlich ist die rechtliche Situation reichlich traurig. Ist eben eine 
Folge davon, dass der Meisterzwang rechtlich sehr fragwürdig ist, 
historisch noch fragwürdiger, sich EU weit sowieso nicht durchhalten 
lässt, vor ein paar Jahren abgeschafft werden sollte, die Abschaffung 
durch eine christliche Partei im Bundesrat wieder verwässert wurde und 
die Handwerkskammern in einer traurigen Zusammenarbeit mit den EVU und 
den Parteien, den durch die Hintertüt wieder einführen wollten, was aber 
nicht so ganz geklappt hat.

Somit gibt es dazu einen Haufen Gesetze, Verordnungen, Tricks und 
Gerichtsurteile (die dann grösstenteils wieder gekippt wurden) zu dem 
Thema, die sich teilweise widersprechen.

Gruss
Axel

von IGBT (Gast)


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Mike Hammer schrieb:
> Soll ich dich trösten oder musste gleich heulen,
> IntelliGenzBesTie(~IGBT)?

Ich war den Tränen sehr nahe, habe mich aber inzwischen erholt nachdem 
ich ein Faß Bier ausgetrunken hatte und eine Sendung gesehen habe in der 
bekannt gemacht wurde das außer mir noch andere Ingenieure 2009 von 
Ausserirdischen entführt wurden und in Wirklichkeit gar nicht arbeitslos 
waren - aber das macht sich im Bewerbungsgespräch schlecht.

von ... (Gast)


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Axel Laufenberg schrieb:
> Eine sehr mutige Äusserung. In der von mir gzitioerten Verordnung, ist
> eindeutig von "Änderungen" im Gegensatz zur "Instandhaltung" die Rede.
> Instandhaltung dürfte der Austausche eines Schalter/Steckdose sein. Eine
> zusätzliche Steckdose ist aber wohl eindeutig eine Änderung.

Wenn du schon zitierst, dann bitte nicht aus dem Zusammenhang. Wir sind 
hier keine Politiker ;)

... schrieb:
> Nur eine wesentliche Änderung der Anlage bedingt einen neuen
> Inbetriebsetzungs-Antrag durch einen beim VNB zugelassenen
> Installationsbetrieb.
> Eine Steckdose zusätzlich oder eine Lampe zusätzlich installieren ist
> keine wesentliche Änderung.

Diese Aussage von mir begründet sich in §19 Absatz 2 der NAV, die auch 
du zitierst. Darin heißt es:
"(2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung 
zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen, 
soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit 
Netzrückwirkungen zu rechnen ist."

Die vorzuhaltende Leistung der VBNs pro Hausanschluss beträgt z.Z. 
5-10kA.
D.h. eine oder zwei Steckdosen oder Lampen mehr werden nicht dazu 
führen, dass der VNB die "vorzuhaltende Leistung" erhöhen muss. Insofern 
kann nicht von einer wesentlichen Änderung der Anlage gesprochen 
werden.

von Michelle K. (Firma: electronica@tdnet) (michellekonzack) Benutzerseite


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Jetz muß ich hier mal einhaken zum Theme EVU, Neuinstallation , 
Erweiterungen und so:

Ich bin Meisterin im ElektroMechaniker Handwerk (EMech Ausbildung bei 
der französischen Armee und 2 mal Antrag auf Zulassung zur 
Zwischenprüfung Sommer 1986 und Gesellenprüfung Februar 1987) sowie 
Meisterprüfung 1992

1) Wenn ein Haus neu gebaut wird und eine Elektroinstallation bekommt,
   Kann die Anlage von jeder belibigen Person gemacht werden.  Die
   Erstabnahme wegen Erdwiderstand an jeder Steckdose und Lampen-
   Lüsterklemme muß von einer Person, welche in der Hanwerksrolle
   eingetragen ist durchgeführt werden.  (Die Meisterprüfung beinhaltet
   diese Messungen)

2) Erweiterungen hinter dem Zähler, also innerhalb der Wohnung oder
   des Hauses dürfen von jeder Person erledigt werden.  Wenn größere
   Verbraucher ZUSÄTZLICH installiert werden, Boiler, Herde oder
   so müssend iese Verbraucher dem EVU mitgeteilt werden, welches
   eventuell die Sicherung (standard ist 3x35A) VOR dem Zähler gegen
   eine größere austauschen muß und eventuell ab 3x63A die dicke der
   Leitung überprüfen muß.  (Normalerweise sollten mindestens 4x10mm²
   drin sein, aber es gibt Wohnungen und Häuser mit 4x6mm² und
   kleinere wie 4x4mm² sind seit über 25 Jahren schon nicht mehr
   zulässig)

3) Anschalten eines Zählers an das öffentliche Netzwerk MUSS entweder
   von einem vom EVU zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb welcher
   einen Meister voraussetzt oder von einer durch das EVU geprüften
   Fachkraft erfolgen

4) Die Instalaltion einer PV- oder Windkraftanlage kann ebenfals jeder
   machen nur beim Aufschluß auf das öffentlich Netzwerk bedarf es
   einer Person, welche eine Spezielle Prüfung für die Inbetriebnahme
   einer Energieproduktionsanlage hat.  Diese Person MUSS zudem
   auch noch Elektromeister sein und vom EVU seperat zugelassen.

Grüße
Michelle

von IGBT (Gast)


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@Michelle

Also jetzt gewinne ich langsam den Eindruck das du wirklich omnipotent 
bist -
aber konkrete Fragen kannst du nicht beantworten!

Stelle dich jetzt und hier der Antwort und beantworte meine Fragen - auf 
der Stelle!

Andernfalls werde ich in allen Beiträgen mit wissenschaftlicher 
Präzision unbezweifelbar den Troll als Troll bezeichnen!

Es reicht - entweder bist du völlig atomverstahlt oder der frechste 
Troll den man je gesehen hat - was auch was lustiges an sich hat.

Also?

von Michelle K. (Firma: electronica@tdnet) (michellekonzack) Benutzerseite


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IGBT schrieb:
> @Michelle
>
> Also jetzt gewinne ich langsam den Eindruck das du wirklich omnipotent
> bist -
> aber konkrete Fragen kannst du nicht beantworten!
>
> Stelle dich jetzt und hier der Antwort und beantworte meine Fragen - auf
> der Stelle!

Da steht aber ein ¡Ausrufezeichen und kein ¿Fragezeichen!

> Andernfalls werde ich in allen Beiträgen mit wissenschaftlicher
> Präzision unbezweifelbar den Troll als Troll bezeichnen!

Das sagt jemand der als annonymer "Gast" hier rumblubbert...

> Es reicht - entweder bist du völlig atomverstahlt

Fessenheim ist nicht weit von mir entfernt...  :-D

> oder der frechste
> Troll den man je gesehen hat - was auch was lustiges an sich hat.
>
> Also?

Ich sehe hier keinen Frage-Satz sonder nur ein einzelnes Wort mit ¿!

Grizzly
Michelle

von Axel L. (axel_5)


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>"(2) Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung
>zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Netzbetreiber mitzuteilen,
>soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit
>Netzrückwirkungen zu rechnen ist."

Das bezieht sich lediglich auf die Mitteilungspflicht. Ansonsten hat das 
mit dem von mir zitierten §13 nichts zu tun, bei dem es auch um die 
Dinge geht, für die es keine Mitteilungspflicht gibt.

Auch die dürfen nur von einem Meisterbetrieb durchgeführt werden. 
Paradoxerweise dürfte man damit eine Steckdose selbst auswechseln, aber 
keine Lampe anschliessen.

Gruss
Axel

von Rainer Unsinn (Gast)


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Michelle Konzack schrieb:
> Meisterin im ElektroMechaniker Handwerk

Schön. Trotzdem ist folgendes nicht mit deutschem Recht zu vereinbaren.

"This jobs offers are only open for female engineers since I am working 
on a development project which is dedicated to women."

Quelle: Michelles Website

Ich glaube, ich bewerbe mich mal bei der ...

von Björn C. (Firma: privat) (blackmore)


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Michelle Konzack schrieb:
> Ich bin Meisterin im ElektroMechaniker Handwerk (EMech Ausbildung bei
> der französischen Armee und 2 mal Antrag auf Zulassung zur
> Zwischenprüfung Sommer 1986 und Gesellenprüfung Februar 1987) sowie
> Meisterprüfung 1992
>
> 1) Wenn ein Haus neu gebaut wird und eine Elektroinstallation bekommt,
>    Kann die Anlage von jeder belibigen Person gemacht werden.  Die
>    Erstabnahme wegen Erdwiderstand an jeder Steckdose und Lampen-
>    Lüsterklemme muß von einer Person, welche in der Hanwerksrolle
>    eingetragen ist durchgeführt werden.  (Die Meisterprüfung beinhaltet
>    diese Messungen)

Falsch! Wenn der Eigentümer selbst in diesem Haus wohnt, muss die Anlage 
nicht von einem eingetragenem Meister abgenommen werden. Erst wenn 
andere als der Eigentümer selbst drin wohnen muss diese Prüfung 
erfolgen! (Erfahrungsberichte), wobei der Eigentümer das Haus neu gebaut 
hat, und die Elektroinstallation vollständig alleine gemacht hatte. nur 
der Zähler wurde vom EVU gesetzt...

> 2) Erweiterungen hinter dem Zähler, also innerhalb der Wohnung oder
>    des Hauses dürfen von jeder Person erledigt werden.  Wenn größere
>    Verbraucher ZUSÄTZLICH installiert werden, Boiler, Herde oder
>    so müssend iese Verbraucher dem EVU mitgeteilt werden, welches
>    eventuell die Sicherung (standard ist 3x35A) VOR dem Zähler gegen
>    eine größere austauschen muß und eventuell ab 3x63A die dicke der
>    Leitung überprüfen muß.  (Normalerweise sollten mindestens 4x10mm²
>    drin sein, aber es gibt Wohnungen und Häuser mit 4x6mm² und
>    kleinere wie 4x4mm² sind seit über 25 Jahren schon nicht mehr
>    zulässig)

Falsch! Ich wohne in einem schon älteren Haus. Dort sind noch die alten 
Leitungen vorhanden. Wenn sie nicht mehr zulässig wären, hätten 
sämtliche Leitungen ausgetauscht werden müssen. Sowas nennt man 
Bestandssicherung. Wenn ich die Elektrik ändern wollte, dann MUSS ich 
nach neuem Standard arbeiten, aber ich muss nicht alles ändern, nur weil 
die DIN VDE 0100 geändert wurde.. In der vorherigen Wohnung waren zwei 
Sicherungen, eine für die Wohnung allgemein, eine für den Herd. Mehr 
nicht, auch wenn es nicht dem Standard entsprach, war es dennoch 
zulässig...

Michelle Konzack schrieb:
> Das sagt jemand der als annonymer "Gast" hier rumblubbert...

In diesem Forum sind auch Gäste willkommen. Und man muss sich schon 
genug irgendwo anmelden, teilweise, nur um überhaupt lesen zu dürfen... 
Da bin ich froh, das ich mich hier nicht anmelden MUSS. Ich habe mich 
angemeldet, damit ich meine Beiträge ändern kann, etc... Andere brauchen 
diese Möglichkeit nicht, und das akzeptiere ich...


Des weiteren: Wie sieht so eine Abnahme eines Meisters aus - bei mir ist 
der Meister mit seinem Duspol durch die Bude gersannt und hat geguckt, 
ob überall Spannung anliegt. Dabei hat er auch die neu angebrachten 
Steckdosen in der Küche so getestet, die Steckdosen auf dem Balkon, bei 
welcher der Deckel defekt ist, hat er trotz Aufforderung gar nicht 
gemessen (Ist ja nicht in der Wohnung). Nen Duspol hab ich auch...
Nen Isolationsmessgerät hatte er nicht, nicht mal den 
Fehlerstromschutzschalter hatte er getestet, weder die Auslösezeit noch 
die Gängigkeit...

von ... (Gast)


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Michelle Konzack schrieb:
> Ich bin Meisterin im ElektroMechaniker Handwerk (EMech Ausbildung bei
> der französischen Armee und 2 mal Antrag auf Zulassung zur
> Zwischenprüfung Sommer 1986 und Gesellenprüfung Februar 1987) sowie
> Meisterprüfung 1992
> 1) Wenn ein Haus neu gebaut wird und eine Elektroinstallation bekommt,
>    Kann die Anlage von jeder belibigen Person gemacht werden.  Die
>    Erstabnahme wegen Erdwiderstand an jeder Steckdose und Lampen-
>    Lüsterklemme muß von einer Person, welche in der Hanwerksrolle
>    eingetragen ist durchgeführt werden.  (Die Meisterprüfung beinhaltet
>    diese Messungen)
> 2) Erweiterungen hinter dem Zähler, also innerhalb der Wohnung oder
>    des Hauses dürfen von jeder Person erledigt werden.  Wenn größere
>    Verbraucher ZUSÄTZLICH installiert werden, Boiler, Herde oder
>    so müssend iese Verbraucher dem EVU mitgeteilt werden, welches
>    eventuell die Sicherung (standard ist 3x35A) VOR dem Zähler gegen
>    eine größere austauschen muß und eventuell ab 3x63A die dicke der
>    Leitung überprüfen muß.  (Normalerweise sollten mindestens 4x10mm²
>    drin sein, aber es gibt Wohnungen und Häuser mit 4x6mm² und
>    kleinere wie 4x4mm² sind seit über 25 Jahren schon nicht mehr
>    zulässig)
> 3) Anschalten eines Zählers an das öffentliche Netzwerk MUSS entweder
>    von einem vom EVU zugelassenen Elektroinstallationsbetrieb welcher
>    einen Meister voraussetzt oder von einer durch das EVU geprüften
>    Fachkraft erfolgen
> 4) Die Instalaltion einer PV- oder Windkraftanlage kann ebenfals jeder
>    machen nur beim Aufschluß auf das öffentlich Netzwerk bedarf es
>    einer Person, welche eine Spezielle Prüfung für die Inbetriebnahme
>    einer Energieproduktionsanlage hat.  Diese Person MUSS zudem
>    auch noch Elektromeister sein und vom EVU seperat zugelassen.


Die Fachleute hier im Forum werden diese Aussagen zu werten wissen.

Gibt es eigentlich einen Antrag zur Aberkennung eines 
Facharbeiter/Meister-Briefs? ^^

von Björn C. (Firma: privat) (blackmore)


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... schrieb:
> Die Fachleute hier im Forum werden diese Aussagen zu werten wissen.

Meine Ausführungen waren auch für die Nichtfachleute bestimmt... die 
Fachleute schmunzeln und denken sich ihren Teil, die, die es nicht 
wissen nehmen es als bare Münze und versteifen sich auf Unwahrheiten...

von ... (Gast)


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Björn C. schrieb:
> Meine Ausführungen waren auch für die Nichtfachleute bestimmt

Du warst gar nicht gemeint.

von Galenus ein Reisender (Gast)


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Hallo M.of.D,
mach den Amateurfunk Schein Classe ein und die Prüfung bei der BNetzA 
und mach das Harac Zertificat international. Damit kannst du in Europa 
schon eine Menge machen. Verlass sich nicht auf Kammer oder unsolide 
veralterte VDE sachen. Hol dir eine solide Hausrat und 
Haftplfichtversicherung bei http://www.lloyds.com/ oder einer soliden 
Versicherungsgesellschaft und kläre alles sofort ab. Die sind Stand der 
Technik und nicht veraltet wie manche VNB oder EVU. Der Europavertrag 
ist unterschrieben und vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Richte dich 
nach den Europäischen Gesetzen und Internationalen Gesetzen. Schau was 
auf dem internationalen Markt und europäsichen Markt zu kriegen ist und 
was Stand der Technik ist. Baue immer etwas in die Zukunft gerichtet 
überdimensioniert ein. Man weiss ja nie was aus der Installation 
irgendwann geschieht. Denke dabei an Mutter Natur und Väterchen Zeit. 
Mach vorher mit den einzelnen Komponenten in einer Testumgebung mal ein 
Experiment und Mess alles durch. Viele Bauteile halten Spezifikationen 
gar nicht ein. Testen in Kühlgefrierschrank und im Ofen um die 
Temperaturschwankungen zu testen. Falls noch fragen geh mal zu den 
Funkamateuren und bring das Teil mit http://www.darc.de/aktuelles/ und 
zeig denen mal deine Planung und Installation. Mach mal Photos was du 
vor hast und geh zu nichtkommerziellen unabhängigen Vereinen die auch 
Weiterbildung machen. Der VDE VNB macht keine Weiterbildung mal eben so 
für die Basis.

von Wilhelm F. (Gast)


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... schrieb:

>Gibt es eigentlich einen Antrag zur Aberkennung eines
>Facharbeiter/Meister-Briefs? ^^

Naa, Leute, also wirklich...

Man würde jedem von uns zu jeder Zeit die Qualifikation entziehen 
können, gäbe es eine erneute Prüfung mit den passenden Fragen. ;-)

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