Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbstständigkeit:: EAR,Verpackungsverordnung, gibt es dafür Dienstleister?


von UG (Gast)


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Hi.

Ich wollte eine Firma im gründen, die unter Anderem gebrauchte 
Elektronikteile und Geräte/Maschinen aus dem Gewerblichen Bereich an 
Privatkunden verkauft.

Da vieles aus dem kommerziellen Bereich stammt, müste man es eventuell 
noch beim EAR anmelden, wenn es an Privatkunden weiter verkauft wird.
Und die Neuwaren und Importwaren müssen zum Teil auch noch angemeldet 
werden.

Um die Kosten und den Finanzbedarf am Anfang der Selbstständigkeit zu 
reduzieren, würde ich gerne wissen:

Muss man sich unbedingt selbst bei EAR anmelden und die Bedinungen 
erfüllen?
Oder gibt es einen Dienstleister, der selbst angemeldet ist und die 
ganzen Pflichten erfüllt und die nötigen finanziellen Sicherheiten 
stellt?
Der Dienstleister macht die Mengenmeldungen, er stellt die finanziellen 
Sicherheiten, er kommt den Abholaufforderungen nach.

Ich stelle mir das so vor: Ich schließe einen Vertrag mit einem 
Dienstleister, und ich muss auch nicht selbst beim EAR anmelden.
Ich zahle einen Betrag an den Dienstleisterfür die Erbringung der 
Dienstleistung.
Darüber hinaus zahle ich für jedes verkaufte Gerät einen gewissen Betrag 
an den Dienstleister und teile ihm die verkaufe Menge mit. Für mich ist 
damit die Sache erledigt, der Rest macht der Dienstleister.


Verpackungsverordnung:
Gibt es einen Dienstleister, mit dem man zusammen arbeiten kann, der für 
mich die ganze Abwicklung für die Verpackungsverordnung übernimmt?
Darüber hinaus sollte der Dienstleister vollständig zertifiziertes 
Verpackungsmaterial anbieten. Solange ich nur das zertifizierte 
Verpackunsmaterial vom Dienstleister kaufe und verwende, sollte ich was 
die Verpackunsverordnung angeht aus dem Schneider sein, und die ganze 
Buchführung über die verwendete Verpackung nicht nötig sein


ROHS:
Ist es erlaubt, Geräte, die noch nicht ROHS erfüllen, erstmalig bei 
Privatkunden in Verkehr zu bringen?
Im Geschäftlichen und Gewerblichen Bereich waren diese Sachen schon 
länger im Betrieb und im Umlauf, im Rahmen des Gebraucht-Verkaufs landen 
die Sachen dann aber erstmalig bei Privatkunden.


Grüße

Rechtlicher Hinweis: Hier werden keine rechtsverbindlichen Auskünfte 
erwartet, es soll auch keine Rechtsberatung darstellen. Alles ist völlig 
unverbindlich im Rahmen der freien Meinungsäußerung.
Es ist nur eine allgemeine Diskussion und Meinungsaustausch über diese 
Themen.

von Mine Fields (Gast)


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EAR: Schau mal bei Take-E-Way vorbei, ob das das ist, was du dir 
vorstellst.

Verpackungsverordnung: Schau mal bei Bähr Verpackungen vorbei

von UG (Gast)


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Dieses Take-e-way ist ein guter Tipp.

Angebot 3, wo die fast alles machen, und man nur noch die Menge angeben 
und Zahlen muss, wäre genau das richtige.
Morgen rufe ich mal da an und frage nach den Konditionen für 
Kleinunternehmen.

Das mit den Verpackungen ist leider nicht so einfach. Da muss man trotz 
Lizensierung noch selbst abwiegen und Buch führen.
Ich hätte es gerne so: Ich kaufe z.B eine Pappschachtel, und diese 
Pappschachtel wird durch den Verkäufer/Dienstleister automatisch passend 
auf mein "Verpackungskonto" / Lizenz gebucht, so dass ich nicht selbst 
Buch führen muss, und mich mit der Verpackungsverordnung nicht 
beschäftigen muss, sondern einfach nur die Rechnung bezahlen muss.

Ich nehme gerne einen Dienstleister in Anspruch, auch wenn ich dann noch 
für einen Dienstleister mitzahle. Hauptsache ich habe fest kalkulierbare 
Kosten und wenig Verwaltungsaufwand. Fest kalkulierbare Kosten kann man 
auch leichter auf die Ware umlegen.

Durch die ganzen Verordnungen und Gesetzte hat man so einen riesen 
Verwaltungsaufwand, und die Kosten werden wahnsinnig in die Höhe 
getrieben.
Nicht gerade gut für kleine Unternehmen.

von Mike H. (-scotty-)


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Bist du ein zum ersten mal in den Verkehrbringer?
Dann wirste dir das wohl ersparen können wenn die
Sachen schon im Verkehr sind.

von Matthias .. (chillin)


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so sehe ich das auch.
EAR trifft meines Wissens nur den Hersteller, bzw. eben den 
"In-Verkehr-Bringer"

von Thomas B. (escamoteur)


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Mike Hammer schrieb:
> Bist du ein zum ersten mal in den Verkehrbringer?
> Dann wirste dir das wohl ersparen können wenn die
> Sachen schon im Verkehr sind.

Wie meinst Du dass mit "Wenn die Sache schon im Verkehr ist?"

von Nettler (Gast)


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Guten Morgen,

die VerpackV ist zum 1. Januar 2009 novelliert worden (5. Novelle). 
Diese Novellierung hat die Anforderungen an die Lizenzierung neu 
ausgerichtet und weitaus enger gesteckt. Eine Facette dieser 
Neuausrichtung ist zum Beispiel, möglichst exakt zu bestimmen, wer zur 
Lizenzierung verpflichtet ist.

Ein Abgeben dieser Verpflichtung ist grundsätzlich nur bei so genannten 
Serviceverpackungen möglich (typischerweise: Tragetaschen, 
Einweg-Geschirr (nicht Besteck!), Becher für Kalt-/Heißgetränke). Der 
beabsichtigte Ankauf von (vor-)lizenzierten Verpackungsmaterialien (was 
im Kern einer Abgabe der Lizenzierung gleichkäme) erscheint mir daher 
nicht verordnungskonform.

Eine Möglichkeit sich gut beraten zu lassen, bietet regelmäßig das Team 
von ELS (www.els-systeme.de), das auch bezüglich BatterieG eine Lösung 
über einen Kooperationspartner anbieten kann. Bei WEEE-Themen ist 
zumeist auch die eine oder andere Haushaltsbatterie zu finden, für die 
ebenfalls die Rücknahme zu organisieren ist.

Vielleicht konnte ich ein wenig helfen.

Gruß
Nettler

von Nickel (Gast)


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Kann man ElectroReturn der Deutschen Post irgendwie als Dienstleister 
benutzen, um Kosten zu sparen? Sie verwerten zwar nichts, aber Versenden 
und in den FAQs steht:
- Können die Elektroaltgeräte-Mengen aus Electroreturn auf das zu 
entsorgende Gesamtvolumen des Herstellers bzw. Händlers angerechnet 
werden?
- Diese Mengen können genauso angerechnet werden wie zurückgenommene 
Elektroaltgeräte-Mengen aus der öffentlich rechtlichen Entsorgung über 
die Sammelstellen der Kommune.

Wenn man dadurch auf dem Geräte-Konto eine 0 stehen hat, bekommt man 
auch keinen Container zugeordnet. Take-e-way gespart. Oder wie?

von Nickel (Gast)


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