Hallo In meiner Mietwohnung ist der Kabelanschluss extrem schlecht. Die Analogkanäle sind sehr stark verrauscht. Die Digitalkanäle haben laufend aussetzer. HD geht gar nicht. Der Internetanschluss von KD setzt auch regelmäßig aus. Als ich vor einem 1/2 Jahr einzog versicherte mir der Vermieter, Digitalfernsehen und Internet wäre kein Problem, das hätten andere Meiter auch. Leider habe ich das nur mündlich. Dabei hat er mir bewußt verschwiegen, dass für diese Mieter extra Leitungen gelegt wurden. Für meine Wohnung ist dies leider nicht möglich. Das Signal ist deswegen so schlecht, weil in dem Haus Koaxleitungen von 1960 verwendet werden, die den Namen nicht verdienen. Der Schirm ist eine Litze die um den Mittelleiter gewickelt ist. Mir wurde mehrfach zugesichert, dass der Anschluss in Ordnung gebracht wird aber nichts passiert. Ich habe mich bei KD erkundigt. Laut deren Verträge ist der Vermieter für die hausverkabelung zuständig und den interessiert das nicht :( Was mich jetzt interessieren würde: Weiß einer von euch, in wie weit es Vorschriften gibt (RegTP oder Kabelbetreiber), wie gut die Leitungen sein müssen, damit sie angeschlossen werden dürfen? Immerhin deckt der Kabelanschluss ein sehr großes Frequenzspektrum ab, das andere stören kann. Wenn ich einen Kleiderbügel nehme, den an die Wand halt und das Koaxkabel vom Fernseher an den Bügel halte, ist das Bild nicht sonderlich viel schlechter als wenn das Kabel in der Dose steckt. Das Vertrauensverhältnis wurde vom Vermieter durch andere Aktionen zerstört. Umziehen ist so bald nicht möglich. Daher hoffe ich, so etwas erreichen zu können. PS: Dabei verstehe ich nicht, warum der Vermieter solche Probleme macht. Afaik könnte er die komplette Hausverkabelung an KD abtreten, dann wären die zuständig. Die Kabel liegen in Leerrohren, man könnte sie also einfach austauschen.
soweit ich weis, gibt es keine Vorschriften für solche Kabel. Du kannst maximal an KD wegen vertragserfüllung rantreten, weil sie ihr Produkt ja nicht in der Qualität stimmt. Das sie an der Stelle nichts dafür können ist ja egal, dann du hast ja ein Vertrag mit denen. Dort wird dir ja eine Leistung zugesichert. Und dise gilt ja wohl in der Wohnung und nicht im Keller. Lötöse schrieb: > Die Kabel liegen in Leerrohren, man könnte sie also > einfach austauschen. wo ist dann das Problem, kauf dir ein paar m kabel zieh es ein und und werde glücklich.
Hallo Ich hatte vor, mich an KD zu wenden. Muss mal schaun was dabei raus kommt. Der Kabelanschluß wird über den Vermieter abgerechnet, mein Internetanschluß direkt mit KD. Vom BK-Verstärker geht ein Kabel zu einem weiteren Verstärker. Von diesem aus laufen mehrere Stränge in die Mietwohnungen, wobei an einem Strang mehrere Wohnungen in Serie angeschlossen sind. Ich müsste also auch bei anderen Mietern das Kabel austauschen. Des weiteren darf ich es nicht. Ich habe dem Vermieter schon den Vorschlag gemacht, selbst neue Kabel einzuziehen. Darauf hat er nicht reagiert. Das weitere Problem ist, dass das Signal bereits am Verteilerpunkt schlecht ankommt. Ich müsste also direkt aus dem Keller parallel zum vorhandenen Kabel bis zum verteiler ziehen und ab dort in das Leerrohr, an einem Mieter vorbei und dann zu mir in die Wohnung.
Es gibt sehr wohl Vorschriften was die Kabelnetzanlage betrifft. Und zwar bezieht sich das schon alleine auf das Schirmungsmaß der verwendeten Kabel und Bauteile. Wenn sich jemand bei der Bundesnetzagentur beschwert, weil das vom Kabelnetz abgestrahlte Spektrum andere Funkdienste stört, dann kommt die Bundesnetzagentur sehr wohl messen. Und dann wird es für den Hauswirt richtig teuer. Er muss nämlich die Messung der Bundesnetzagentur bezahlen, und bekommt augenblicklich ein Betriebsverbot diese Anlage weiter zu betreiben. Funkamateure können sich zum beispiel auf der Frequenz 145,750 MHz massiv gestört fühlen, weil im Kabelnetz dort der Tonträger des Kanal S6 angesiedelt ist. Wenn der bei der in der Nähe wohnenden Funkamateur mit S9+30db zu hören ist, dann ist das eindeutig ein Fall für die Bundesnetzagentur. Im Prinzip können aber auch jeder andere Funkdienst beeinträchtigt werden. BOS Funkdienste usw. Weiterhin gibt es Vorschriften wie hoch mindestens der Pegel eines Jeden Senders im Kabelkanal an der Steckdose sein muss. Im VHF Kanal muss sie mindestens 54dbuV betragen in den UHF Kanälen mindestens 58dbuV. Und zwar an jeder Steckdose. Ich würde in diesem Falle 1. mit einer Mietkürzung drohen, 2. Den Mieterschutzverein aufsuchen, und 3. mir in der Nachbarschaft jemanden suchen der sich durch die Ausstrahlung gestört fühlt. Der müßte dann die Bundesnetzagentur einschalten. Ralph Berres
Hallo Danke, das sind schon konkretere Informationen. Punkt 1: Schon gemacht, Mietminderung ist angedroht Punkt 2: Termin beim Mieterverein ist auch wegen anderer Dinge am Dienstag Punkt 3: Wird schwierig, weil ich hier neu hingezogen bin und niemanden kenne. Muss mal schaun, ob ich Funkamateure finde. immerhin seit der WM weiß ich: In Südafrika schneit es im Winter ;)
Nachtrag: Das Mit dem S9+25dB habe ich noch nicht so ganz verstanden. Du meinst, dass ich eventuell einen Funkamateur über das Antennenkabel empfangen kann, wenn ich die Ausrüstung hätte? In diesem Fall ist die Schirmung so schlecht, dass umgekehrt andere gestört werden?
Noch eine kurze Anmerkung: KabelDeutschland muss nur bis zum ÜP (Übergabepunkt) ein sauberes Signal liefern. Das betrifft sowohl den Signalpegel, als auch die Signalqualität. 60db mit Rauschen bringen auch nicht viel :-) Da die anderen (mit neuen Kabeln vom ÜP zur jeweiligen Wohnung) wohl aber ein sauberes Bild haben, ist KD wirklich aus dem Schneider. Du kannst aber - glaube ich - allerdings einen Radio- und Fernsehtechniker kommen lassen, der bei Dir in der Wohnung misst und die Rechnung kannst Du dem Vermieter geben. Soweit ich weiß, muss der die zahlen. Allerdings musst Du ihm vorher - soweit ich mich erinnere - die Möhlichkeit geben, das selbst zu erledigen / bzw. selbst eine Firma beauftragen zu können. Der normale Weg war aber damals - zu meiner Radio- und Fernsehtechnikerzeit, dass z.B. ein Mieter aus einem Genossenschaftsbau selbige angerufen hat und diese hat uns dann beauftragt. Aber klär das wirklich mal bei Deinem Termin mit der Mieterschutzbund ab. Und: Wenn Du schon dabei bist und der Vermieter offensichtlich so ein <pieeeeep> ist, dann schau auch gleich, ob Deine Wohnfläche mit der Angabe im Vertrag übereinstimmt. Solche Vermieter schummeln da evtl. auch gleich noch ein paar qm mehr dazu.
Hallo Deshalb schreiben Vermieter in Verträge keine Wohnfläche mehr rein. Sie denken, dann wären Sie aus dem Schneider. Nur blöd, wemm im Exposé vom Makler eine qm-Zahl drin steht. Die gilt dann natürlich.
Lötöse schrieb: > Das Mit dem S9+25dB habe ich noch nicht so ganz verstanden. Du meinst, > > dass ich eventuell einen Funkamateur über das Antennenkabel empfangen > > kann, wenn ich die Ausrüstung hätte? > > In diesem Fall ist die Schirmung so schlecht, dass umgekehrt andere > > gestört werden? Es kann natürlich sein das ein Funkamateur deinen Kabelempfang stört. Das wird dann vermutlich auf dem Kanal S6 passieren, und sich in erster Linie in sporadische Bildstörungen bemerkbar machen. ( Ein Funkamateur sendet immer nur für kurze Zeit, meist hört er ). Viel warscheinlicher ist, das der Funkamateur sich gestört fühlt, weil er den Tonträger des Kanal S6 Kabelsenders mit einer Feldstärke von S9+25db hört. Und zwar genau auf der Frequenz wo der Tonträger ins Kabelnetz eingespeist wird. Das ist nun mal die Frequenz 145,750 MHz. Im 2m Amateurfunkband ist das eine Ausgabe eine Telephonierelais. Da der Modulationshub von Fernsehtonträgern nun mal sehr hoch ist ( ca 50KHz ), wird dann gleich noch die benachbarten Amateurrelaiskanäle 145,725MHz und 145,775 MHz mit gestört. Was Michael B geschrieben hat stimmt voll und ganz. Kabel Deutschland ist nur bis zum Übergabepunkt verantwortlich. Im Haus ist einzig dein Vermieter als Betreiber der Kabelverteilung im Haus verantwortlich. Kläre mit dem Mieterschutzbund ab , unter welchen Bedingungen du eigenmächtig einen in der Handwerksrolle eingetragenen Fernsehtechnikerbetrieb beauftragen kannst, um das hausinterne Kabelnetz auf den heutigen Vorschriften entsprechenden Stand zu versetzen, und die dabei entstehenden Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen. Ich glaube aber , du must dem Vermieter vorher eine angemessene Frist setzen und ihn nach Ablauf der Frist in Verzug setzen, ehe du selbst eine Firma beauftragen kannst. Ralph Berres
Sodele Das Gespräch beim Mieterverein ergab folgendes: Der Vermieter muss für einwandfreien Empfang sorgen. Tut er dies nach Fristsetzung nicht, kann man die Miete mindern. Selbst einen Handwerker bestellen ist schwierig, da man dies nur für seine eigenen Räume darf aber nicht in Gemeinschaftsräumen, in denen das Kabel liegt. Jetzt gibts ein offizielles Schreiben von denen, mal schaun ob sich dann was tut.
Ah, o.k. Wusste ich nicht; klingt aber schon auch irgendwie logisch; immerhin betrifft das dann ja auch andere... Na gut, dann drücken wir Dir mal die Daumen, dass jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt. Haben die Dir denn auch gesagt, um wieviel man die Miete kürzen darf und ob evtl. auch rückwirkend?
Rückwirkend hab ich gar nicht gefragt. Ihr Vorschlag war 5%. Hört sich für mich erst einmal OK an. Ich denke wenn der Vermieter nicht reagiert darf man da langsam die Daumenschrauben ansetzten. Wie gesagt, Handwerker ist schwer abzuschätzen. Auf jeden Fall kann man jemand kommen lassen, der einen Kostenvoranschlag macht. Ich bin ja nur einfacher Mieter und weiß doch gar nicht, was man da alles machen muss. Ich hoffe er reagiert endlich auf ein formelleres Schreiben und das Thema ist vom Tisch.
Wenn Du den Kabelanschluß über die Miete bezahlst hast du auch Anspruch auf einwandfreie Qualität. An wenn bezahlst du die Gebühren für das Internet? Vermutlich an den Kabelnetzbetreiber. Dann ruf den an und sag deine Internet funktioniert nicht richtig. Dann soll er kommen und es zum laufen bringen. Einfach abgeschirmte Kabel sind nicht zulässig. Aber wo kein Kläger ist auch kein Richter.
Update: Der Vermieter hat ein Schreiben vom Mieterverein bekommen. Vom Ton her wie ein Anwaltsschreiben, aber eben Mitglied statt Mandant usw. An den Kabelanbieter habe ich mich schon gewandt. Die sagen, dass sie dafür nicht zuständig sind, was ja auch stimmt. Jedenfalls hängt seit heute ein Hinweis an der Haustür, dass Ende des Monats die Verkabelung neu gemacht wird. Wenn dann alles funktioniert, bin ich zufrieden. Sollte der Vermieter mal endlich auf mich zukommen und das Gespräch suchen wäre ich glücklich, allerdings wird diese Vorstellung utopisch sein.
Na das hört sich doch gut an. Gratuliere (schon mal etwas voreilig :-) )
Hallo Leider scheint der Vermieter jetzt noch ein wenig rumstänkern zu wollen. Jetzt soll plötzlich der Kabeltechniker, der bei meinem Einzug einen Verstärker einrichtet an dem schlechten Bild schuld sein. Trotzdem wurden die alten Kabel ausgetauscht. Auf mich wirke das jedenfalls wie ein Eingeständnis, denke der Vermieter will noch ein wenig Säbel rasseln @Iwan: Wo hast du die Info her, dass einfach geschirmte Kabel nicht zugelassen sind? Ich habe mir von den Handwerkern ein Stück des alten Kabel besorgt und ein Fotot gemacht. Ich hab so etwas bisher noch gar nicht gesehen. Ich vermute so etwas war nicht einmal in den 80er zugelassen? Danke und einen schönen Abend.
Ich bin bei meiner Suche ein wenig weiter gekommen. Es scheint eine Norm FTZ 1R8-15 zu geben, die schon für Netze aus den 80ern bis 450MHz gegolten haben. Leider habe ich diese Norm nirgends im Netz gefunden. Ich vermute in der Norm steht, dass die Koaxleitungen ein Mindestschirmungsmaß von 75dB erreichen müssen und dieses von einfache geschirmten Kabel nicht erreicht werden kann? Des weiteren habe ich gelesen, dass es wohl früher Kabel mit 60Ohm gegeben haben soll? Wie kann ich mit einfachen Mitteln feststellen, ob das hier so ein Kabel ist?
Das was du in dem Bild gezeigt hast sieht schwer nach uralten 60 Ohm Kabel aus. Bei heutige 75 Ohm Kabel ist das Durchmesserverhältnis Innenleiter zu Abschirmung größer . Das heist 75 Ohm Kabel haben bei gleichen Ausendurchmesser einen dünneren Innenleiter. Zu dem haben die heutigen 75 Ohm Kabel eine oder sogar 2 Alufolien, über den noch mal ein Drahtgeflecht drüberliegt als Abschirmung. Ich hoffe das die Jungs die Steckdosen gleich mittauschen. Sie entsprechen mit Sicherheit auch nicht mehr den heutigen Vorschriften. Ralph Berres
In den Sechzigern benutzte man noch symmetrische 240 Ohm Zweidrahtleitungen für die TV-Antenne. Funkamateure bezeichen die als Hühnerleiter - für Kurzwelle ziemlich dämpfungsarm, darf aber nicht in die Nähe von Metall kommen, da es keine Abschirmung hat. Immerhin ist das hier schon Koax.
Lötöse schrieb: > Wo hast du die Info her, dass einfach geschirmte Kabel nicht zugelassen > sind? Es entspricht nicht den Vorschriften des Netzbetreibers, war zumindest vor 3 Jahren bei Kabel BW so. Funktionieren tut (kann) es trotzdem.
Reinhard S. schrieb: > Es entspricht nicht den Vorschriften des Netzbetreibers, war zumindest > > vor 3 Jahren bei Kabel BW so. Funktionieren tut (kann) es trotzdem. Klar funktioniert das auch. Benachbarte Funkdienste Egal ob Amateurfunk oder BOS Funk freuen sich total über die von diesem kabel abgestrahlten Störungen. Ralph Berres
Ralph Berres schrieb: > Benachbarte Funkdienste Egal ob Amateurfunk oder BOS Funk freuen sich > total über die von diesem kabel abgestrahlten Störungen. BOS oder Amateurfunk gibts aber nicht erst seit gestern, und die wurden bisher ja auch nicht gestört. Der Rückkanal vom Kabelinternet wäre noch eine Störquelle, aber gehört hab ich von Probleme damit noch nicht.
Reinhard S. schrieb: > BOS oder Amateurfunk gibts aber nicht erst seit gestern, und die wurden > bisher ja auch nicht gestört. Leider doch. Und das tatsächlich nicht erst seit gestern. Grüße Nicolas
Reinhard S. schrieb: > BOS oder Amateurfunk gibts aber nicht erst seit gestern, und die wurden > bisher ja auch nicht gestört. Der Rückkanal vom Kabelinternet wäre noch > eine Störquelle, aber gehört hab ich von Probleme damit noch nicht. Fakt ist: Z.B. Amateurfunk wird seit Jahren vom Tonträger vom Sonderkanal S6 gestört, nur ist da die Lobby zu klein, als daß flächendeckende Maßnahmen erfolgen. Interessant ist in diesem Zusammenhang folgender Auszug aus dem Deutschlandrundspruch des Deutschen Amateurradioclubs für die 30. Woche 2010: **************** Zitat ************ Kabelnetzbetreiber müssen analoge Kanäle S04 und S05 abschalten --------------------------------------------------------------- Noch in diesem Jahr müssen alle Kabelnetzbetreiber in Deutschland gemäß der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV) der Bundesnetzagentur die analoge Nutzung der Kanäle S04 und S05 beenden. Von der Abschaltung leider nicht betroffen ist der Sonderkanal S6, der schon seit Jahren den Amateurfunkbetrieb im exklusiven 2-m-Amateurfunkband stört, teilweise Relaisfunkstellen unhörbar macht und nicht nur im Mobilbetrieb häufig die Rauschsperre des Funkgerätes öffnet. Die Abschaltung resultiert in einer teilweisen Neuverteilung der Kanäle. Die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung regelt den Schutz von Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, darunter beispielsweise der Flugsicherungsfunk. ************** Zitat Ende *************** Das hat sich die Bundesnetzagentur wohl nicht zum Spaß ausgedacht. Servus Michael
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