Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigung während der Geschäftsreise


von Aussätziger (Gast)


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Hallo,

ich habe die Befürchtung, dass man mir vielleicht kündigt, während ich 
noch auf Geschäftsreise bin. Ist das rechtlich möglich?

von Chris (Gast)


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Ja, die Kündigung gilt am Tage nach dem Einwurf in deinen Briefkasten zu 
Hause als zugegangen. Das gilt sogar dann wenn Du auf Dienstreise bist 
(obwohl dein AG davon ja Kenntnis hat). Ich glaube dadurch hast Du aber 
nach §5 KSchG das Recht auf verspätete Klage.

Gute Nacht!

von Mike H. (-scotty-)


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>Einwurf in deinen Briefkasten
Aber nur als Einwurfeinschreiben, Normalpost ist nicht beweiskräftig.
Kann jederzeit, auch im Urlaub oder bei Krankheit passieren.
Nach der Probezeit muss ein rechtlich zulässiger Grund vorliegen
oder hat sich die 3. Abmahnung innerhalb eines Jahres eingefangen.
Kündigungsfrist muss natürlich eingehalten werden, beiderseits.
Arbeitsamt sollte schon mal die Info erhalten mit
Kenntnissnahmebestätigung versteht sich(email reicht nicht).
Kündigungsschutzklage muss innerhalb 3Wochen nach Erhalt der
Kündigung eingereicht werden.

>Ich glaube
Im Zweifel Rechtspfleger beim Arbeitsgericht anrufen. Die
sind in der Regel bereitwilliger mit Auskünften als die beim
Amtsgericht.

von Der Pfarrer (Gast)


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Ist mal einem ehemaligen Kollegen passiert, eigentlich ein A.., aber 
sowas verdient so schnell keiner:

Ihm wurde während einer Dienstreise in Ägypten gekündigt und 
gleichzeitig die Firmenkreditkarte gesperrt (in Ägypten! auf 
Dienstreise!). Er hatte dann natürlich gegen die Kündigung geklagt, war 
aber chancenlos.

von Semprini (Gast)


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Wie kam er aus Agypten zurück?

von Franz (Gast)


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Das mit Ägypten ist doch wohl der Witz?
Der direkte Weg wäre ins dortige DE-Konsulat und dann hätte die Heide 
gewackelt bei der Firma hier in DE.

von p-man (Gast)


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naja, irgendwie wird man schon zurück kommen - notfalls über private 
Kreditkarten oder man lässt sich Geld transferieren. Ist natürlich blöd 
sowas und irgendwie fieß.

von Franz (Gast)


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Für dienstlich veranlaßte Ausgaben und Aufwendungen kannst du ja mal mit 
dem FA drüber plaudern.
Nur wenn gekündigt sieht das von der finanz. Seite (Sicherheiten aus 
Lohn) ganz schlecht aus.
Kommt eigentl. einer Zwangshaft gleich, womit will man denn da 
argumentieren?
Das wäre eindeutig Vater Staats Angelegenheit - hoheitl. Pflichten ggü. 
seiner Mitbürger.
Da kann man Ar...ch sein wie man will, wenn das vorher nicht absehbar, 
und man für seinen Chefs Geschäfte ins Ausland muß.
Irgendwie kommt mir der Fall bekannt vor.
Nur ging es bei dem anderen Kandidaten um Vorkasse/Kosten Reisepass die 
er nicht machen wollte. War aber wohl ein anderes Forum.

von Semprini (Gast)


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Total unprofessionell. Der Mitarbeiter bekommt eine Kreditkarte und 
sammel alle Belege. Das ist für die Verwaltung am Billigsten, weil sie 
von der Kreditkartenabrechnung nur ne Kopie anlegen müssen und keine 
Einzelbuchungen von Geschäfstkosten. Alles, was vorgelegt werden soll 
muss hinterher aufwändig erstattet werden und versucht enorme 
Buchungskosten.

Firmen die so wirtschaften landen eh früher oder später in der INSO!

von Mike H. (-scotty-)


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Trotzdem muss die Firma für die Rückführungskosten aufkommen,
weil die die Reise und das Dilemma ja verursacht haben. Ist
natürlich ein steiniger Weg. Wenn eine Firma so was
ohne Abmahnung macht, muss ja was vorgefallen sein wie Untreue
oder was anderes Schlimmes. Im Prinzip wäre es ja eine
Freiheitsberaubung. So was würde ich aber richtig publik
machen, damit denen die Lust an solchen Aktionen vergeht.
Leider ist diese menschenverachtende Vorgehensweise in anderer
Form gar nicht so selten. Wenn es um die Firmeninteressen geht
wird jeder Paulus schnell zum Saulus.

von doofi (Gast)


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Aussätziger schrieb:
> Hallo,
>
> ich habe die Befürchtung, dass man mir vielleicht kündigt, während ich
> noch auf Geschäftsreise bin. Ist das rechtlich möglich?


Merkregel:
Vor längeren Dienstreisen selber kündigen erspart die Ungewissheit.

Man muss aber damit rechnen, wieder zurückgerufen zu werden.

von Mike H. (-scotty-)


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>Man muss aber damit rechnen, wieder zurückgerufen zu werden.
Wenn man gekündigt hat, wird es weder eine Geschäftsreise,
noch eine Rückholung geben, Witzbold.

von Uhu U. (uhu)


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Mike Hammer schrieb:
>>Man muss aber damit rechnen, wieder zurückgerufen zu werden.
> Wenn man gekündigt hat, wird es weder eine Geschäftsreise,
> noch eine Rückholung geben, Witzbold.

Scotty, es handelt sich nicht um eine Urlaubsreise, sondern um eine 
Geschäftsreise. Wenn eine Firma sowas bringt, dann hat das hinterher 
juristische Konsequenzen, incl. Schadensersatz. Und wen die Hurensöhne 
meinen, sie könnten auf diese fiese Tour die Klagefrist aushebeln, da 
sind sie schief gewickelt.

Und notfalls kann man im Ausland konsularische Hilfe bekommen - damit 
wird die Sauerei direkt aktenkundig.

von Kasler (Gast)


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>Soweit ich informiert bin darf keine Kündigung erfolgen wenn sich der
>Mitarbeiter auf Dienstreise im Ausland befindet . Im Inland sieht das
>wieder anders aus .

leider kenn ich mich mit Kündigungen aus. Die können dir kündigen selbst 
wenn
du im Krankenhaus  liegst kann man dir kündigen. Die fristen beginnen 
übrigens auch zu laufen selbst wenn du im koma liegen würdest. die 
arbeitsgerichte können aber dann die klage auch verspätet annehmen.

prinziebiel geht das dann folgender massen die kündigen dir aus 
wichtigen grund ( z.b wegen Koma) und parallel dazu ordenlich.

der arbeitsrichter prüft dann erst ob man die wegen dem koma kündigen 
kann wenn er zu dem entschluß kommt das das nicht geht dann kommt die 
ordendliche kündigung zum zuge und raus bist duuuuuu

von klaus (Gast)


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> Ihm wurde während einer Dienstreise in Ägypten gekündigt und
> gleichzeitig die Firmenkreditkarte gesperrt (in Ägypten! auf
> Dienstreise!). Er hatte dann natürlich gegen die Kündigung geklagt, war
> aber chancenlos.

Ich bin echt fassungslos was es alles gibt auf der Welt ! Ungeheuerlich 
sowas ...

Was würde ich geben so Geschichten über den (potentiellen) Arbeitgeber 
irgendwo vor einer Bewerbung zu erfahren. Früher war ja dazu kununu.com 
noch interessant, aber glaube inzwischen ist das Portal von den ganzen 
Personalabteilungen der Konzerne schon so eingelullt und weichgespült 
dass es dafür nicht mehr zu gebrauchen ist

von Mike H. (-scotty-)


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Wem erzählst du das? Geld regiert die Welt und vertrauen kannste
KEINEM Arbeitgeber, gleich welchen Ruf (Meist nur über die Produkte)
er hat. Nachprüfen kannste es nie, es sei denn du kennst zufällig
jemanden der Erfahrung als Mitarbeiter bei der Firma hat. Leider
ist das sehr selten. Vielleicht wird mal die Zeit kommen das Firmen
amtlich bewertet werden, aber das werden wir wohl nicht mehr
erleben.

von Ruth Schäfer (Gast)


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klaus schrieb:
> Was würde ich geben so Geschichten über den (potentiellen) Arbeitgeber
> irgendwo vor einer Bewerbung zu erfahren. Früher war ja dazu kununu.com
> noch interessant, aber glaube inzwischen ist das Portal von den ganzen
> Personalabteilungen der Konzerne schon so eingelullt und weichgespült
> dass es dafür nicht mehr zu gebrauchen ist

Das glaube ich auch, was Kununu angeht. Ich habe, mutig wie ich bin, 
meine alte Firma, eine Klitsche, dort bewertet, als erster. Ich habe 
keine vernichtende Kritik geübt, sondern ehrlich bewertet, d.h. nicht 
die beste Bewertung. Man hatte mir damals auch übel mitgespielt.

Nach vier, fünf Monaten hat mein alter AG die Bewertung entdeckt und 
gebeten, es rückgängig zu machen, zu ändern, blablabla. Natürlich habe 
ich das nicht gemacht. Drei Wochen später war dann eine zusätzliche 
Bewertung bei kununu, natürlich alles super, fünf Sterne usw. Natürlich 
auch super Umgang mit 45+, auch wenn es dort nur einen gibt, der älter 
als 45 ist.

Natürlich auch super Bewertungen bei:

- die Firma achtet auf Umwelt-Schutz (Recycling ...)
- die Firma achtet auf Klima-Schutz (Energie-Verbrauch ...)
- die Firma unterstützt fairen Handel (fair trade)

Daran kann ich mich nicht erinnern. Trinki immer nur in Einwegflaschen, 
ein Kollege hat Müll ohne Ende (unnötige Ausdrucke, Einkaufstüten nach 
einmal benutzen wegschmeißen) produziert, ohne dass man ihn maßregelte.

Ich war wenigstens so fair und habe mich der Stimme enthalten, als es um 
Sachen ging, die nicht beurteilen konnte, weil ich z. B. noch frische 26 
bin und keine 45.

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