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Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Einkommenssteuer Freiberufler


Autor: nautilus (Gast)
Datum:

Hallo!

Ich bin Doktorand an einer Uni. Nun hat mir eine Firma einen
Beratervertrag auf Honorarbasis angeboten. Deshalb möchte eine
Freiberufliche Nebentätigkeit als beratender Ingenieur aufnehmen. Mit
der Uni ist alles abgesprochen, die sind einverstanden. Jetzt habe ich
mir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geholt und verstehe nicht
ganz wann denn genau die Steuer auf mein Einkommen aus Selbstständiger
Tätigkeit erhoben wird.
Ich muss ja mein voraussichtliches Jahreseinkommen angeben. Kann es sein
dass ich die Steuer für das gesamte Jahreseinkommen im voraus bezahlen
muss und dann nach ablegen der Steuererklärung am Ende des Jahres ggf.
was zurückbekomme bzw. was nachzahlen muss? Oder wird das quartalsweise
oder monatsweise gemacht?

Kann mir vieleicht jemand, der schon freibruflich tätig ist den Vorgang
möglichst verständlich "for dummies" erklären? Ich war noch nie als
Selbstständiger tätig und bin deshalb ein bisschen mit dem ganzen
Papierkram überfordert.

Vielen Dank schon mal.
Autor: R. Freitag (rfr)
Datum:

In der Regel wirst du einen Abschlag zahlen müssen, die Erhebung der
Steuer kommt mit dem Jahresabschluss, in dem der Abschlag eingerechnet
wird.
Lege fest, ob du am Mehrwertsteuerverfahren teilnehmen willst, und sorge
durch einen Geldspeicher für die Besteuerung vor. Lass dir von einem
Steuerberater ausrechnen, welche Steuern verlangt werden.

Gruss
Robert
Autor: Rene Schube (Firma: BfEHS) (rschube)
Datum:

Hallo Nautilus,

gib in dem Formular an, "In den ersten Jahren ist einem negativen
Betriebsergebnis zu rechnen". Du hast ja auch Kosten bzw. Investitionen
für deinen Start in die Selbständigkeit.

Funktioniert ohne Probleme.

mfg Rene
Autor: Ralph Fischer (Gast)
Datum:

Hallo Nautilus,

die Sache ist nicht weiter kompliziert.

Überlege Dir, welches Jahreseinkommen du erwartest. Dann guckst Du in
die aktuelle Einkommensteuertabelle und weisst, wie hoch Deine
Steuerlast sein wird.

Bei dieser überschlägigen Berechnung ziehst Du keine Pauschalen usw.
ab.

Dann machst Du genau das:

>und sorge durch einen Geldspeicher für die Besteuerung vor

Lege Dir ein separates Konto an und packe von jeder Einnahme den
passenden prozentualen Anteil dort hin.

Die Vorauszahlungen sind vom Einkommen abhängig (monatlich,
quartalsweise, jährlich). Die bezahlst Du von diesem Konto. Wenn der
Steuernbescheid dann kommt, kannst Du ihn einfach bezahlen und hast noch
Geld übrig, weil Du ja keine Pauschalen abgezogen hast. Ist sinniger als
andersrum ;-)

Das wars eigentlich schon.

Mir ist ziemlich rätselhaft, warum viele Selbstständige von ihrem
"plötzlichen" Steuerbescheid überrascht sind und über "enorme"
Nachzahlungen meckern. Kann man alles vorher wissen. Deshalb heisst es
ja "selbstständig". :-)

Viel Erfolg

Ralph
Autor: nautilus (Gast)
Datum:

Aber heißt das nicht trotzdem, dass ich die erste Steuerzahlung leisten
muss, noch bevor ich irgendwelche Einnahmen gemacht habe?

Sagen wir ich erwarte aus dem Beratungsvertrag 20k€ im ersten Jahr. Dann
muss ich zu Beginn des ersten Geschäftsjahres theoretisch 2700€ (laut
Einkommenssteuertabelle) an das Finanzamt zahlen, noch bevor ich
tatsächlich Einnahmen gemacht habe?
Autor: Ralph Fischer (Gast)
Datum:

Moin Nautilus,

>Aber heißt das nicht trotzdem, dass ich die erste Steuerzahlung leisten
>muss, noch bevor ich irgendwelche Einnahmen gemacht habe?

Wie das jetzt im Detail ist, wenn man gerade anfängt, weiss ich nicht.
Ist zu lange her.

Geh' doch einfach mal zum Finanzamt deines Vertrauens, erzähle Deinen
Plan  und lasse Dich beraten. Die beißen nur in Sonderfällen ;-)

Zitat unseres Finanzbeamten, als ich mal um die Vorauszahlungen
feilschte: "Wir wollen die Kühe melken, nicht schlachten." Und senkte
die Vorauszahlungen wunschgemäß.

Also: einfach mal hingehen und die Sache klarzurren.

Liebe Grüße aus der Wesermarsch

Ralph
Autor: Franz (Gast)
Datum:

Daß die Finanzbehörde (FA) jetzt schon kostenlose und neutrale Beratung
anbietet ist aber schon etwas weit hergeholt!
Ein Steuerberater sollte das genausogut können, und wird sowieso bei dem
Vorhaben für die Zukunft benötigt.
Autor: Rene Schube (Firma: BfEHS) (rschube)
Datum:

nautilus schrieb:
> Aber heißt das nicht trotzdem, dass ich die erste Steuerzahlung leisten
> muss, noch bevor ich irgendwelche Einnahmen gemacht habe?
>
> Sagen wir ich erwarte aus dem Beratungsvertrag 20k€ im ersten Jahr. Dann
> muss ich zu Beginn des ersten Geschäftsjahres theoretisch 2700€ (laut
> Einkommenssteuertabelle) an das Finanzamt zahlen, noch bevor ich
> tatsächlich Einnahmen gemacht habe?

Hallo Nautilus,

du zahlst nur Steuern auf Gewinne! Und Gewinne sind Einnahmen -
Ausgaben!
Das ist einer der Vorteile der Selbständigkeit. Ein AN arbeitet, zahlt
Steuern und vom Rest muß er leben. Selbständige arbeiten, leben und von
Rest zahlen sie Steuern. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Also du hast ja gerade bei der Gründung einiges an Ausgaben. z.Bsp. die
Aussattung deiner Firma, Büro und Büromaterial, Firmenwagen etc. All
diese Dinge sind Ausgaben und werden den Einnahmen entgegen gerechnet.
Du solltest dich unbedingt mit einem Steuerberater unterhalten.
Suche auch nach Leuten die dir beim Start in die Selbständigkeit helfen
können.

mfg Rene
Autor: Ralph Fischer (Gast)
Datum:

Moin Rene,

>Selbständige arbeiten, leben und von Rest zahlen sie Steuern.

Aua!

Einnahmen-Kosten-Steuern = Gewinn (etwas vereinfacht)

Von dem kann der Unternehmer leben. Oder auch nicht...
Das liegt dann aber nicht an den Steuern ;-)

@Franz: ne, Beratung bietet das FA nicht. Aber sie müssen Dir
erklären, was sie von Dir wollen. Dafür gibt es sogar eine
Rechtsgrundlage. Habe ich jetzt nicht parat, läßt sich aber leicht
ergoogeln.

Ein Steuerberater für einen Freiberufler (der typischerweise nur wenige
Ein- und Ausgangsrechnungen hat), muß , zumindest am Anfang, nun
wirklich nicht sein (schon gar nicht bei angepeilten 20 k Gewinn).
Ich habe die ersten 20 Jahre problemlos ohne geschafft.
Seit einigen Jahren haben wir einen, aber das ist mehr Bequemlichkeit
als Notwendigkeit.

Das krampfhafte "Steuern sparen um jeden Preis" lohnt sich für
Einzelkämpfer selten. Die gleiche Energie, ins Geschäft gesteckt, wirft
erheblich mehr Profit ab.

In diesem Sinne

Ralph
Autor: Rene Schube (Firma: BfEHS) (rschube)
Datum:

Hallo Ralph,

natürlich ist es nicht ganz so einfach. Aber wer gerade erst anfängt und
mit 20k Einnahmen im ersten Geschäftsjahr rechnet, muss nicht gleich
Angst wegen der Einkommenssteuer haben. Ich bin auch schon einige Jahre
selbständig unterwegs und mache mir das keine Sorgen. Ich zahle meine
Steuern sogar gern!

Wenn in den ersten 2 Jahren keine Gewinne erzeilt werden hat das FA kein
Problem damit. Das ist normal. Und die Ausgaben zum Start sind auch
normal. Also gehen vom Gewinn ab.

Ja, der höchste Aufwand sollte für das eigentliche Geschäft entfallen,
aber Steuern sind auch zum dazu da um gespart zu werden.

Ich habe die Erfahrung gemacht das es fast überall soetwas wie einen
Stammtisch für Selbständige gibt. Da kann man einfach mit Leuten reden
und bekommt gut Tipps. Also am besten mit Leuten reden die das
erfolgreich gemacht haben was man selbst vor hat.

mfg Rene
Autor: nautilus (Gast)
Datum:

Vielen, vielen Dank für eure Unterstützung und die wirklich nützlichen
Infos!

Also richtig selbstständig machen ist etwas übertrieben. Ich möchte
einfach diesen (vorerst) einen Beratervertrag neben meiner Promotion
annehmen und das möglichst ohne viel Bürokratie, damit ich mich
möglichst schnell ans Werk machen kann. Große Investitionen habe ich
ohnehin nicht. Wenn überhaupt würde ich mir vieleicht höchstens einen
Kopierer zulegen und den bräuchte ich wohl auch nur für den FA-Kram ;-)

Bei dem kleinen Jahreshonorar ist ein Steuerberater wohl übertrieben.
Aber soweit ich weiss ist ein erstes Beratungsgespräch beim
Steuerberater oft kostenlos, stimmt das?
Autor: Mine Fields (minefields)
Datum:

Ein Steuerberater macht sicherlich auch dann schon Sinn, wenn man keine
Lust hat, sich mit dem ganzen Kram selbst herumzuschlagen. Besonders
teuer wird es ja dann auch nicht, wenn man nicht viel Zeug zu erledigen
hat.
Autor: Arc Net (arc)
Datum:

Mal etwas formaler (vereinfacht):
Einkünfte = Summer aller Einkünfte aus Gewerbe, selbständiger,
unselbständiger Arbeit etc..
Davon werden dann die Sonderausgaben, Verlustabzug, div. Pauschbeträge
etc. abgezogen = Einkommen.
Davon wiederum die Freibeträge = zu versteuerndes Einkommen.
Dann wird in die Tabellen geschaut, die Jahressteuer festgesetzt und die
Vorauszahlungen wieder abgezogen = zu zahlende Einkommensteuer.

Die Vorauszahlungen werden dann vom FA auf dieser Basis festgesetzt.

Ralph Fischer schrieb:
> Mir ist ziemlich rätselhaft, warum viele Selbstständige von ihrem
> "plötzlichen" Steuerbescheid überrascht sind und über "enorme"
> Nachzahlungen meckern. Kann man alles vorher wissen. Deshalb heisst es
> ja "selbstständig". :-)

Weil viele wohl entweder nicht wissen oder einfach vergessen, dass man
die Vorauszahlungen, natürlich in "Absprache" mit dem FA, problemlos
senken oder erhöhen kann (macht das FA auch selber, wenn's mehr zu holen
gibt). Hat man das Geld für die Nachzahlung, kann man sich an den Zinsen
erfreuen...

Die Einkünfte aus freiberuflicher/selbständiger Arbeit werden
normalerweise (Umsatz < 500k € und Gewinn < 50k € (außer man ist zum
Führen von Büchern verpflichtet bspw. GmbH)) mit einer
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt.
Ganz vereinfacht: Einnahmen - Ausgaben (+- Umsatzsteuer).

p.s. die Kleinunternehmerregelung würde ich nicht Anspruch nehmen, auch
wenn die monatlichen USt.-Voranmeldungen/Zahlungen lästig erscheinen
(Kopierer, USt...).
Autor: Mike Hammer (-scotty-)
Datum:

Wäre nicht verkehrt einen Kurs für Existenzgründung und
Mindestbuchhaltung an der VHS oder sonstigen Bildungsträgern
für ein paar Tage oder Wochen zu belegen.

Was die Kosten für den Steuerberater angeht würde ich mal
beim Amtsgericht nachfragen ob ein kostenloser Rechtsberatungs-
schein da genommen werden kann, denn Steuerberater sind Anwälte des
Steuerrechts, habe ich mir mal sagen lassen. Nur die
Anspruchsvoraussetzungen(Bedürftigkeit) müssen gegeben sein.
Fragen kostet nichts.

Bei der Gründung kann man, sofern man keine anderen Zahlen hat
Einnahmen/Umsätze = Null angeben. Wie oben schon erwähnt hat das
FA damit kein Problem. Wird ja schließlich am Ende nachgerechnet
wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen.

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