Hallo! Ich bin Doktorand an einer Uni. Nun hat mir eine Firma einen Beratervertrag auf Honorarbasis angeboten. Deshalb möchte eine Freiberufliche Nebentätigkeit als beratender Ingenieur aufnehmen. Mit der Uni ist alles abgesprochen, die sind einverstanden. Jetzt habe ich mir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geholt und verstehe nicht ganz wann denn genau die Steuer auf mein Einkommen aus Selbstständiger Tätigkeit erhoben wird. Ich muss ja mein voraussichtliches Jahreseinkommen angeben. Kann es sein dass ich die Steuer für das gesamte Jahreseinkommen im voraus bezahlen muss und dann nach ablegen der Steuererklärung am Ende des Jahres ggf. was zurückbekomme bzw. was nachzahlen muss? Oder wird das quartalsweise oder monatsweise gemacht? Kann mir vieleicht jemand, der schon freibruflich tätig ist den Vorgang möglichst verständlich "for dummies" erklären? Ich war noch nie als Selbstständiger tätig und bin deshalb ein bisschen mit dem ganzen Papierkram überfordert. Vielen Dank schon mal.
In der Regel wirst du einen Abschlag zahlen müssen, die Erhebung der Steuer kommt mit dem Jahresabschluss, in dem der Abschlag eingerechnet wird. Lege fest, ob du am Mehrwertsteuerverfahren teilnehmen willst, und sorge durch einen Geldspeicher für die Besteuerung vor. Lass dir von einem Steuerberater ausrechnen, welche Steuern verlangt werden. Gruss Robert
Hallo Nautilus, gib in dem Formular an, "In den ersten Jahren ist einem negativen Betriebsergebnis zu rechnen". Du hast ja auch Kosten bzw. Investitionen für deinen Start in die Selbständigkeit. Funktioniert ohne Probleme. mfg Rene
Hallo Nautilus,
die Sache ist nicht weiter kompliziert.
Überlege Dir, welches Jahreseinkommen du erwartest. Dann guckst Du in
die aktuelle Einkommensteuertabelle und weisst, wie hoch Deine
Steuerlast sein wird.
Bei dieser überschlägigen Berechnung ziehst Du keine Pauschalen usw.
ab.
Dann machst Du genau das:
>und sorge durch einen Geldspeicher für die Besteuerung vor
Lege Dir ein separates Konto an und packe von jeder Einnahme den
passenden prozentualen Anteil dort hin.
Die Vorauszahlungen sind vom Einkommen abhängig (monatlich,
quartalsweise, jährlich). Die bezahlst Du von diesem Konto. Wenn der
Steuernbescheid dann kommt, kannst Du ihn einfach bezahlen und hast noch
Geld übrig, weil Du ja keine Pauschalen abgezogen hast. Ist sinniger als
andersrum ;-)
Das wars eigentlich schon.
Mir ist ziemlich rätselhaft, warum viele Selbstständige von ihrem
"plötzlichen" Steuerbescheid überrascht sind und über "enorme"
Nachzahlungen meckern. Kann man alles vorher wissen. Deshalb heisst es
ja "selbstständig". :-)
Viel Erfolg
Ralph
Aber heißt das nicht trotzdem, dass ich die erste Steuerzahlung leisten muss, noch bevor ich irgendwelche Einnahmen gemacht habe? Sagen wir ich erwarte aus dem Beratungsvertrag 20k€ im ersten Jahr. Dann muss ich zu Beginn des ersten Geschäftsjahres theoretisch 2700€ (laut Einkommenssteuertabelle) an das Finanzamt zahlen, noch bevor ich tatsächlich Einnahmen gemacht habe?
Moin Nautilus, >Aber heißt das nicht trotzdem, dass ich die erste Steuerzahlung leisten >muss, noch bevor ich irgendwelche Einnahmen gemacht habe? Wie das jetzt im Detail ist, wenn man gerade anfängt, weiss ich nicht. Ist zu lange her. Geh' doch einfach mal zum Finanzamt deines Vertrauens, erzähle Deinen Plan und lasse Dich beraten. Die beißen nur in Sonderfällen ;-) Zitat unseres Finanzbeamten, als ich mal um die Vorauszahlungen feilschte: "Wir wollen die Kühe melken, nicht schlachten." Und senkte die Vorauszahlungen wunschgemäß. Also: einfach mal hingehen und die Sache klarzurren. Liebe Grüße aus der Wesermarsch Ralph
Daß die Finanzbehörde (FA) jetzt schon kostenlose und neutrale Beratung anbietet ist aber schon etwas weit hergeholt! Ein Steuerberater sollte das genausogut können, und wird sowieso bei dem Vorhaben für die Zukunft benötigt.
nautilus schrieb: > Aber heißt das nicht trotzdem, dass ich die erste Steuerzahlung leisten > muss, noch bevor ich irgendwelche Einnahmen gemacht habe? > > Sagen wir ich erwarte aus dem Beratungsvertrag 20k€ im ersten Jahr. Dann > muss ich zu Beginn des ersten Geschäftsjahres theoretisch 2700€ (laut > Einkommenssteuertabelle) an das Finanzamt zahlen, noch bevor ich > tatsächlich Einnahmen gemacht habe? Hallo Nautilus, du zahlst nur Steuern auf Gewinne! Und Gewinne sind Einnahmen - Ausgaben! Das ist einer der Vorteile der Selbständigkeit. Ein AN arbeitet, zahlt Steuern und vom Rest muß er leben. Selbständige arbeiten, leben und von Rest zahlen sie Steuern. Das ist ein wichtiger Unterschied. Also du hast ja gerade bei der Gründung einiges an Ausgaben. z.Bsp. die Aussattung deiner Firma, Büro und Büromaterial, Firmenwagen etc. All diese Dinge sind Ausgaben und werden den Einnahmen entgegen gerechnet. Du solltest dich unbedingt mit einem Steuerberater unterhalten. Suche auch nach Leuten die dir beim Start in die Selbständigkeit helfen können. mfg Rene
Moin Rene,
>Selbständige arbeiten, leben und von Rest zahlen sie Steuern.
Aua!
Einnahmen-Kosten-Steuern = Gewinn (etwas vereinfacht)
Von dem kann der Unternehmer leben. Oder auch nicht...
Das liegt dann aber nicht an den Steuern ;-)
@Franz: ne, Beratung bietet das FA nicht. Aber sie müssen Dir
erklären, was sie von Dir wollen. Dafür gibt es sogar eine
Rechtsgrundlage. Habe ich jetzt nicht parat, läßt sich aber leicht
ergoogeln.
Ein Steuerberater für einen Freiberufler (der typischerweise nur wenige
Ein- und Ausgangsrechnungen hat), muß , zumindest am Anfang, nun
wirklich nicht sein (schon gar nicht bei angepeilten 20 k Gewinn).
Ich habe die ersten 20 Jahre problemlos ohne geschafft.
Seit einigen Jahren haben wir einen, aber das ist mehr Bequemlichkeit
als Notwendigkeit.
Das krampfhafte "Steuern sparen um jeden Preis" lohnt sich für
Einzelkämpfer selten. Die gleiche Energie, ins Geschäft gesteckt, wirft
erheblich mehr Profit ab.
In diesem Sinne
Ralph
Hallo Ralph, natürlich ist es nicht ganz so einfach. Aber wer gerade erst anfängt und mit 20k Einnahmen im ersten Geschäftsjahr rechnet, muss nicht gleich Angst wegen der Einkommenssteuer haben. Ich bin auch schon einige Jahre selbständig unterwegs und mache mir das keine Sorgen. Ich zahle meine Steuern sogar gern! Wenn in den ersten 2 Jahren keine Gewinne erzeilt werden hat das FA kein Problem damit. Das ist normal. Und die Ausgaben zum Start sind auch normal. Also gehen vom Gewinn ab. Ja, der höchste Aufwand sollte für das eigentliche Geschäft entfallen, aber Steuern sind auch zum dazu da um gespart zu werden. Ich habe die Erfahrung gemacht das es fast überall soetwas wie einen Stammtisch für Selbständige gibt. Da kann man einfach mit Leuten reden und bekommt gut Tipps. Also am besten mit Leuten reden die das erfolgreich gemacht haben was man selbst vor hat. mfg Rene
Vielen, vielen Dank für eure Unterstützung und die wirklich nützlichen Infos! Also richtig selbstständig machen ist etwas übertrieben. Ich möchte einfach diesen (vorerst) einen Beratervertrag neben meiner Promotion annehmen und das möglichst ohne viel Bürokratie, damit ich mich möglichst schnell ans Werk machen kann. Große Investitionen habe ich ohnehin nicht. Wenn überhaupt würde ich mir vieleicht höchstens einen Kopierer zulegen und den bräuchte ich wohl auch nur für den FA-Kram ;-) Bei dem kleinen Jahreshonorar ist ein Steuerberater wohl übertrieben. Aber soweit ich weiss ist ein erstes Beratungsgespräch beim Steuerberater oft kostenlos, stimmt das?
Ein Steuerberater macht sicherlich auch dann schon Sinn, wenn man keine Lust hat, sich mit dem ganzen Kram selbst herumzuschlagen. Besonders teuer wird es ja dann auch nicht, wenn man nicht viel Zeug zu erledigen hat.
Mal etwas formaler (vereinfacht): Einkünfte = Summer aller Einkünfte aus Gewerbe, selbständiger, unselbständiger Arbeit etc.. Davon werden dann die Sonderausgaben, Verlustabzug, div. Pauschbeträge etc. abgezogen = Einkommen. Davon wiederum die Freibeträge = zu versteuerndes Einkommen. Dann wird in die Tabellen geschaut, die Jahressteuer festgesetzt und die Vorauszahlungen wieder abgezogen = zu zahlende Einkommensteuer. Die Vorauszahlungen werden dann vom FA auf dieser Basis festgesetzt. Ralph Fischer schrieb: > Mir ist ziemlich rätselhaft, warum viele Selbstständige von ihrem > "plötzlichen" Steuerbescheid überrascht sind und über "enorme" > Nachzahlungen meckern. Kann man alles vorher wissen. Deshalb heisst es > ja "selbstständig". :-) Weil viele wohl entweder nicht wissen oder einfach vergessen, dass man die Vorauszahlungen, natürlich in "Absprache" mit dem FA, problemlos senken oder erhöhen kann (macht das FA auch selber, wenn's mehr zu holen gibt). Hat man das Geld für die Nachzahlung, kann man sich an den Zinsen erfreuen... Die Einkünfte aus freiberuflicher/selbständiger Arbeit werden normalerweise (Umsatz < 500k € und Gewinn < 50k € (außer man ist zum Führen von Büchern verpflichtet bspw. GmbH)) mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt. Ganz vereinfacht: Einnahmen - Ausgaben (+- Umsatzsteuer). p.s. die Kleinunternehmerregelung würde ich nicht Anspruch nehmen, auch wenn die monatlichen USt.-Voranmeldungen/Zahlungen lästig erscheinen (Kopierer, USt...).
Wäre nicht verkehrt einen Kurs für Existenzgründung und Mindestbuchhaltung an der VHS oder sonstigen Bildungsträgern für ein paar Tage oder Wochen zu belegen. Was die Kosten für den Steuerberater angeht würde ich mal beim Amtsgericht nachfragen ob ein kostenloser Rechtsberatungs- schein da genommen werden kann, denn Steuerberater sind Anwälte des Steuerrechts, habe ich mir mal sagen lassen. Nur die Anspruchsvoraussetzungen(Bedürftigkeit) müssen gegeben sein. Fragen kostet nichts. Bei der Gründung kann man, sofern man keine anderen Zahlen hat Einnahmen/Umsätze = Null angeben. Wie oben schon erwähnt hat das FA damit kein Problem. Wird ja schließlich am Ende nachgerechnet wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen.
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