Forum: Offtopic Lieferung aus HongKong - Zoll


von Electronic R. (electronic_r)


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Moin

Hab für mein Notebook einen Akku über EBay erworben. Das Teil kommt aus 
HongKong und kostet 30Euro inkl, Lieferkosten. Im Vergleich kostet der 
Akku bei uns hier etwa 50Euro plus Lieferkosten.

Nun hat mich der Zoll angeschrieben, das Paket wäre bei ihnen und sie 
möchten die Rechnung bzw. EBay und PayPal Bestätigung haben. Eine 
Nachfragen beim Zoll hat ergeben, dass Waren ab 22Euro mit 20% verzollt 
werden, außerdem kommt bei einer Verzollung auch eine Gebühr von 8Euro 
irgendwas dazu. Das heißt nun, ich müsste über 14 Euro an den Zoll 
bezahlen.

Das ist nun nicht die Welt, aber was mich stört ist, dass ich den Akku 
bei uns um fast den selben Preis kaufen hätte können, mit der 
Sicherheit, dass ich Orginalware erhalte mit 2 Jahren Garantie.

Soll ich einfach zahlen? Was passiert, wenn ich nichts an den Zoll 
schicke und diese dann das Paket wieder retournieren? Ich hätte ja die 
Möglichkeit über PayPal den Kaufpreis zurückzufordern...

von (prx) A. K. (prx)


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Electronic R. schrieb:

> Nachfragen beim Zoll hat ergeben, dass Waren ab 22Euro mit 20% verzollt
> werden,

Kein Zoll, sondern Einfuhrumstatzsteuer, vulgo MWSt.

> Soll ich einfach zahlen? Was passiert, wenn ich nichts an den Zoll
> schicke und diese dann das Paket wieder retournieren? Ich hätte ja die
> Möglichkeit über PayPal den Kaufpreis zurückzufordern...

Obacht, ob die Chinesen wohl das deutsche Fernabsatzgesetz respektieren?

von Jeffrey L. (the_dude)


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schickt der Zoll das Paket überhaupt zurück wenn es nicht abgeholt wird?
die Portokosten für die Rücksendung müsste ja dann der Zoll bezahlen und 
ich denke nicht dass die das machen - bzw. wenn sie es zurück schicken, 
werden sie das Geld sicherlich wieder bei dir einfordern!?

Ich würde jetzt eher mal darauf tippen, dass du bei Nichtabholung 
angemahnt wirst, evt mir Bearbeitungsgebühr!

von (prx) A. K. (prx)


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Als Lehrgeld abbuchen und das nächste Mal mit einrechnen.

von Daniel G. (daniel83)


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> Soll ich einfach zahlen? Was passiert, wenn ich nichts an den Zoll
> schicke und diese dann das Paket wieder retournieren? Ich hätte ja die
> Möglichkeit über PayPal den Kaufpreis zurückzufordern...

Das mit dem Zoll ist ja dein Problem, du hast bestellt +und die Chinesen 
haben ordnungsgemäß geliefert (vieleicht). Wenn du dich nciht schlau 
machst, was an Kosten noch auf dich zu kommt, ist das deine Schuld wieso 
also den armen Geschäftspartner dafür bestrafen.

von Karl H. (kbuchegg)


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Daniel G. schrieb:

> haben ordnungsgemäß geliefert (vieleicht). Wenn du dich nciht schlau
> machst, was an Kosten noch auf dich zu kommt, ist das deine Schuld wieso
> also den armen Geschäftspartner dafür bestrafen.

Seh ich auch so.
Und das nächste mal vorher übeschlagsmässig rechnen und auch 
einkalkulieren, dass der Handel bei uns auch von etwas leben muss. 
Arbeitslose über Steuern zu finanzieren ist teurer als ein (moderater) 
Aufpreis für den deutschen Händler, der wahrscheinlich auch nur in 
HongKong kauft, aber durch die Menge ganz andere Konditionen bekommt als 
du; unterm Strich bleibt aber mehr Geld in der dt. Wirtschaft als wie 
wenn du selber in HongKong kaufst und im Endeffekt in etwa doch wieder 
das Gleiche zahlst.

von Andreas F. (aferber)


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Electronic R. schrieb:
> Soll ich einfach zahlen? Was passiert, wenn ich nichts an den Zoll
> schicke und diese dann das Paket wieder retournieren? Ich hätte ja die
> Möglichkeit über PayPal den Kaufpreis zurückzufordern...

Der Zoll schickt da nichts zurück. Wenn du nicht zahlst, wird er die 
Gebühren und Steuern auf dem Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben. 
Wenn du das Paket nicht abholst, wird es irgendwann vernichtet oder 
verwertet. Dabei beachten, dass das eine das andere nicht ausschliesst, 
d.h. die Ware wird vernichtet und die Steuern/Gebühren 
zwangsvollstreckt.

Die Steuern würdest du übrigens auch nicht zurückbekommen, wenn du den 
Akku zurücksenden und vom Händler das Geld zurückerhalten würdest. Die 
Steuern fallen bereits mit (dem Versuch) der Einfuhr (quasi dem 
Überqueren der Grenze) an, während im Gegenzug bei der Ausfuhr aus 
Deutschland eine Erstattung gezahlter Steuern für (deutsche) Privatleute 
nicht möglich ist. Bei einem Garantietausch fielen dann evtl. auf den 
Austauschakku sogar erneut Steuern an.

Ergo: immer vorher genau informieren und nachrechnen, bevor etwas aus 
dem Ausland bestellt wird. Sei froh, dass es bei dir nur 14 EUR 
"Lehrgeld" sind ;-)

Andreas

von Electronic R. (electronic_r)


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Andreas Ferber schrieb:
> Steuern/Gebühren
> zwangsvollstreckt.

das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der Zoll weiß ja nicht, ob ich 
die Ware wirklich bestellt habe. Gleichgut könnt ich dir (wenn ich deine 
Adresse wüsste) aus HongKong irgendeinen Artikel schicken und eine 
Rechnung über 100.000Euro beilegen. Auch bei der Ablehnung der Lieferung 
müsste dann der Zoll bei dir 20.000Euro an Einfuhrumsatzsteuer 
zwangsvollstrecken...

von (prx) A. K. (prx)


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Electronic R. schrieb:

> das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der Zoll weiß ja nicht, ob ich
> die Ware wirklich bestellt habe.

Das läuft dann wahrscheinlich wie bei anderen Rechnungen auch. Wenn du 
nicht widersprichst geht die Sache ihren oben skizzierten Gang. Und wenn 
du widersprichst geht es vor Gericht. Das versucht dann festzustellen, 
welcher Sachverhalt tatsächlich vorliegt.

Es kann dich niemand hier daran hindern, es auszuprobieren. Kostet ja 
nur Geld, Nerven und abschliessend einen Malus bei der Schufa.

von Andreas F. (aferber)


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Electronic R. schrieb:
> Gleichgut könnt ich dir (wenn ich deine
> Adresse wüsste) aus HongKong irgendeinen Artikel schicken und eine
> Rechnung über 100.000Euro beilegen. Auch bei der Ablehnung der Lieferung
> müsste dann der Zoll bei dir 20.000Euro an Einfuhrumsatzsteuer
> zwangsvollstrecken...

Streich den Konjunktiv, das ist meines Wissens so. Auch "spassig": 
schick jemandem von ausserhalb der EU aus ein paar Pfund Kaffee zu, 
ohne das zu deklarieren. Wenn der Empfänger da nicht nachweisen 
kann, dass er das nicht bestellt hat, hat er im Zweifelsfall sogar ein 
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung an der Backe. Überleg' mal, wie 
man beweisen könnte, dass man das nicht bestellt hat...

In einem Punkt hatte ich mich aber geirrt:

Andreas Ferber schrieb:
> Die Steuern würdest du übrigens auch nicht zurückbekommen, wenn du den
> Akku zurücksenden und vom Händler das Geld zurückerhalten würdest.

In diesem Fall kann man sich wohl die Steuern erstatten lassen, wenn man 
nachweisen kann, dass die Ware zurückgesandt wurde, und sie ursprünglich 
direkt von einem Versandhändler kam: 
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/postverkehr/index.html#post5

Klingt aber so, dass in dem Fall "Bekannter in den USA besorgt neuestes 
BlahPhone 42 im Laden und schickt das per Post, und man schickt das 
später wieder zwecks Umtausch zurück" es keine Steuererstattung gibt, 
da kein Versandhändler beteiligt ist.

Andreas

von Andreas F. (aferber)


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Andreas Ferber schrieb:
> Electronic R. schrieb:
>> Gleichgut könnt ich dir (wenn ich deine
>> Adresse wüsste) aus HongKong irgendeinen Artikel schicken und eine
>> Rechnung über 100.000Euro beilegen. Auch bei der Ablehnung der Lieferung
>> müsste dann der Zoll bei dir 20.000Euro an Einfuhrumsatzsteuer
>> zwangsvollstrecken...
> Streich den Konjunktiv, das ist meines Wissens so.

Eine Ergänzung noch: wie ich gerade sehe gibt es die Möglichkeit der 
direkten Wiederausfuhr, bei der dann keine Steuern oder Zölle anfallen. 
Dazu musst du dich aber selbst darum kümmern, dass die Ware wieder nach 
ausserhalb der EU befördert wird.

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/c0_wiederausfuhr/index.html

Oder du kannst im Zweifelsfalle nachweisen, dass du die Ware nicht 
bestellt hast, und deshalb auch nicht Importeur bist. Aber weis das mal 
nach (wobei das bei Waren im Wert von 100000,- vielleicht sogar leichter 
sein könte als bei Waren für 50,-). Erstmal gilt halt der 
Anscheinsbeweis, dass der Empfänger der Ware auch der Importeur ist.

Andreas

von Electronic R. (electronic_r)


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ok, aber was mich am meisten nervt, sind die anfallenden Gebühren, die 
in meinem Fall noch höher sind als die Steuer selbst.

Ist ja das selbe als bei Stragen. 70 Euro Strafe, 20 Euro Gebühren. Die 
Gebühren sind ebenfalls eine Strafe für mich, zumal ich sie ja nicht 
vermeiden kann und die Strafe Netto bezahle.

Ich würde es noch verstehen, wenn die Gebühren für irgendeine 
Mehrleistung enstehen. Zum Beispliel wenn ich die Strafe vor Ort 
bezahle, kostet es 70Euro. Durch die Zustellung nach Hause entstehen 
Mehrkosten, die ich als Gebühren dann trage...

Möcht mal wissen, wie das in der Privatwirtschaft wäre. Geht man 
einkaufen, Brot, Wurst, zusammen 5 Euro. An der Kasse bezahlt man dann 8 
Euro, 3 Euro für die Erstellung des Kaufbeleges.

von Karl H. (kbuchegg)


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Electronic R. schrieb:

> Möcht mal wissen, wie das in der Privatwirtschaft wäre. Geht man
> einkaufen, Brot, Wurst, zusammen 5 Euro. An der Kasse bezahlt man dann 8
> Euro, 3 Euro für die Erstellung des Kaufbeleges.

Ich versteh jetzt deine Argumentation nicht ganz.
Auch in der Privatwirtschaft zahlst du doch Mahngebühren. OK, du zahlst 
keine Strafe in dem Sinne, ausser du lässt es auf ein Gerichtsverfahren 
ankommen das du verlierst. Dann zahlst du Strafe. Aber deswegen bist du 
ja nicht von den bisher aufgelaufenen Gebühren entbunden.

von Andreas F. (aferber)


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Electronic R. schrieb:
> ok, aber was mich am meisten nervt, sind die anfallenden Gebühren, die
> in meinem Fall noch höher sind als die Steuer selbst.

Dann solltest du das Paket schleunigst beim Zoll auslösen, sonst werden 
die Gebühren noch höher (AFAIK 50 Cent pro Tag).

> Ich würde es noch verstehen, wenn die Gebühren für irgendeine
> Mehrleistung enstehen.

Die "Mehrleistung" ist, dass der Zoll das Paket solange für dich lagert.

Andreas

von Kluchscheißernder N. (kluchscheisser)


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Was kostet denn der Akku ohne Versandkosten? Vielleicht bleibt es ja 
unter der Zollfrei-Grenze.

Ich kaufe auch gelegentlich mal über die Bucht Artikel aus Fernost, 
achte aber immer darauf, dass der Warenwert unter der 
Zollfreiheitsgrenze bleibt. Ich musste schon einige Dinge beim regional 
zuständigen Zollamt abholen, brauchte aber nach Vorlage der 
ausgedruckten PayPal-Mail und Öffnung des Paketes weder Zoll, noch 
Gebühren noch irgendwelche andere Kosten zu zahlen. Nur Anfahrt und Zeit 
(man wartet da manchmal recht lange bis man dran ist) war mein Part.

MfG

von (prx) A. K. (prx)


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Electronic R. schrieb:

> Möcht mal wissen, wie das in der Privatwirtschaft wäre. Geht man
> einkaufen, Brot, Wurst, zusammen 5 Euro. An der Kasse bezahlt man dann 8
> Euro, 3 Euro für die Erstellung des Kaufbeleges.

Genau so ist es, nur steht es anders drauf. Weil der Händler seinen für 
den Verkauf entstehenden Aufwand in den Preis mit einrechnet.

Wenn in einem solchen Handel jedoch ein Dritter eingebunden wird (im 
obigen Fall der Zoll, das kann aber auch durch beispielsweise UPS 
erfolgen), dann wird dieser Dritte nicht für Lau arbeiten wollen, 
sondern will seinen Aufwand bezahlt haben wollen. Dabei ist es völlig 
egal, ob das nun eine staatliche oder eine private Institution ist.

Wenn du andererseits selbst als Händler arbeitest und deshalb eine 
eigene Umsatzsteuer-ID für internationalen Handel hast, dann entfällt 
der Aufwand im Zoll und entsteht bei dir selbst.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Electronic R. schrieb:
> ok, aber was mich am meisten nervt, sind die anfallenden Gebühren, die
> in meinem Fall noch höher sind als die Steuer selbst.

Hier auf mikrocontroller.net wurde schon X-Fach genau aufgeführt, mit 
was man bei Bestellungen aus dem Ausland rechnen muss. Im Internet gibt 
es in hunderten von Foren sicher tausende entsprechender Diskussionen.

Von so einer Behörde mit dem Namen "Zoll" wirst auch du schon mal gehört 
haben. Auf http://www.zoll.de wurde hier ebenfalls schon in unzähligen 
Beiträgen verwiesen. Trotz aller Behauptungen ist der Zoll nicht dumm. 
Die kennen das Spiel, dass asiatische Versender Ware unter Wert 
deklarieren, sehr genau. Daher wollen sie schon beim leisesten Verdacht 
die Rechnung sehen. Beschwere dich beim Absender, der keine korrekten, 
glaubhaften Papiere beigelegt hat. Der Zoll hat sogar eine FAQ dazu:

> Was sollte mein Verkäufer beachten, damit die Abfertigung schnell und
> reibungslos abgewickelt werden kann?
>
> Bei der Aufgabe der Sendung sollte der Versender gegenüber der Post bzw.
> dem Kurier-/Expressdienst alle erforderlichen Angaben zur Ware mitteilen
> und die entsprechenden Unterlagen der Sendung beifügen.
>
> Insbesondere sollte die Ware so genau beschrieben sein, dass eine
> Einreihung in den Zolltarif möglich ist. Die Angabe der Zolltarifnummer
> wäre in diesem Zusammenhang hilfreich. Allgemeine Angaben wie
> Computerteile oder Ähnliches, sind als Beschreibung nicht ausreichend.
> Daneben sollte der Sendung vor allem die Kaufrechnung - zweifach - oder
> ähnliche Unterlagen, die über den im Zusammenhang mit dem Kauf
> vereinbarten Preis Auskunft geben (z.B. Rechnung, Verträge,
> Versteigerungsprotokolle) beigefügt sein.

von Electronic R. (electronic_r)


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Karl heinz Buchegger schrieb:
> Auch in der Privatwirtschaft zahlst du doch Mahngebühren

die kann ich aber im Gegensatz zu den Zollgebühren vermeiden, indem ich 
rechtzeitig bezahle.


Kluchscheißender Consulter schrieb:
> Was kostet denn der Akku ohne Versandkosten? Vielleicht bleibt es ja
> unter der Zollfrei-Grenze.

die Dame vom Zoll hat mir erklärt, dass die Grundlage immer Artikel plus 
Versand darstellt.



naja, hat man eben wieder mal etwas Lehrgeld in die Bucht geworfen...

von Simon K. (simon) Benutzerseite


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Tja, Geiz ist wohl doch nicht all zu geil.

von Karl H. (kbuchegg)


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Electronic R. schrieb:
> Karl heinz Buchegger schrieb:
>> Auch in der Privatwirtschaft zahlst du doch Mahngebühren
>
> die kann ich aber im Gegensatz zu den Zollgebühren vermeiden, indem ich
> rechtzeitig bezahle.


OK.
Jetzt versteh ich dich.

Tja. Um die Zollgebühren kommst du nicht rum.
Und auch wenn du Strafe zahlst, werden dir die Gebühren nicht erlassen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Electronic R. schrieb:
>> Was kostet denn der Akku ohne Versandkosten? Vielleicht bleibt es ja
>> unter der Zollfrei-Grenze.
> die Dame vom Zoll hat mir erklärt, dass die Grundlage immer Artikel plus
> Versand darstellt.
Das habe ich auch schon erfahren dürfen. Da macht es gar nichts aus, 
dass du für eine Leistung (Versand), die schon woanders besteuert wurde, 
nochmal Steuern zahlen darfst...  :-/

Als Tipp: damit es beim Zoll schneller geht suchst du am besten vorher 
schon mal die Zolltarifnummer für deine Akkus raus.

von Peter D. (peda)


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A. K. schrieb im Beitrag #1807030:
> denn weshalb man eine Steuer versteuern sollte, ist wohl doch schwer
> erklärbar.

Als Privater zahlst Du für jede Transaktion alles komplett nochmal dazu:

Gesamt =
Ersteigert + Versand
+ Zoll(Ersteigert + Versand)
+ Steuer(Ersteigert + Versand + Zoll)

Nur als Gewerblicher kannst Du das abziehen.


Peter

von Electronic R. (electronic_r)


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ich hab Anfang des Jahres das Google N1 aus den USA bestellt, Preis um 
die 400Euro. Da hab ich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (und Gebühren) 
eingesehen.

Der Akku kostet im Vergleich nur ein paar zerquetschte und erzeugt beim 
Zoll offensichtlich den selben Aufwand. Meiner Meinung nach sind die 
22Euro schon etwas arg tief angesetzt...

von Matthias S. (da_user)


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Auch Kleinvieh macht mist.. ;-)

von Gregor W. (gregor78)


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Viele reden von "Zoll", und meinen eigentlich die Einfuhrumsatzsteuer, 
sie wird auf den Warenwert zuzüglich der Außerhalb der EU anfallenden 
Transportkosten zuzüglich dem (Je nach Warengattung sehr 
unterschiedlichen Zollsatz, für China z.T. auch Strafzölle) erhoben. 
Wenn die Kosten nicht aufgeteilt werden können auf die gesamten 
Versandkosten. Wer solche Geschäfte tätigt sollte sich vorher auf den 
bereits erwähnten Seiten vom Zoll umsehen.

Meine Vermutung: Die 8 EUR sind der Zoll auf den Akku, der Rest die 
Einfuhrumsatzsteuer, das sind übrigens 19%.

Ich habe ein Messgerät in den USA gekauft. Vom Zoll kam dann eine 
Aufforderung eine Rechnung und Beschreibung des Gerätes einzureichen. 
Dann kam ein paar Tage später der Einfuhrabgabenbescheid über die 
Einfuhrumsatzsteuer (EUST), Zoll war auf dieser Warengruppe keiner, nach 
Überweisung kam dann das Paket an (per Post, ich musste gar nicht auf 
das Zollamt).

von Günther G. (grundy)


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hi!
da du 20% schreibst nehme ich mal an du bist auch aus österreich :-)

die post verlangt bei uns ab 6,50€ abfertigung + 20% des 
warenwertes+porto (und über 150€ auch noch bis 15% zoll)
unter 22€ ware+porto ist das ganze frei
ich hatte mal was bestellt für 29,90USD inkl porto, bezahlt 21,89€ über 
paypal. 3 wochen später kommt das teil, zollzeugs dabei, wert laut 
aktuellem wechselkurs 22,01€ => 6,50€+4,40€ rechnung dabei WEGEN 1 CT!!
meinen unmut bekamen die leute in wien in der form zu spüren dass ich 
bei der nächsten dealextrem bestellung ALLES einzeln versenden lies 
(kostet ja nix)-> 15 sackerl zum abfertigen und kein geld für. das 
dürften sie verstanden haben, seitdem sind sie friedlich. kam sogar mal 
ein paket wo draufstand "insured value 150 USD" und 1 cm daneben der 
"ABGABENFREI" aufkleber


50€ für den originalakku? das klingt billig, normal wollen die 
originalen hier 100€+
die "qualitäts" nachbau akkus dies bei uns gibt sind alle das china 
zeugs..
also alles was weniger als die hälfte kostet würd ich in china 
bestellen, drüber zahlt sichs nicht aus (außer sachen unter 22€ die kauf 
ich alle dort)

hab auch letztesmal wieder mein smd sortiment aufgefüllt, für ca 10€ 
5000R und 2000C, unschlagbar

von Weingut P. (weinbauer)


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kleiner Einwurf noch von mir.

(!!!!!!!)

Unbedingt beim Zoll das Paket öffnen lassen !!!!!!

Ich hatte da schon Glück gehabt, weil der Chinese
mir da was schickte, das ich garnicht wollte ...
war n Pantograph im Päckchen statt Elektronikteile.
So lief das Paket zurück, das Geld hab ich nicht mehr gesehen,
aber wenigsten musst ich nicht noch Einfuhrumsatzsteuer locker
machen.
Begründung: Falsche Zollanmeldung

von Micro M. (micromann)


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Man kann die Annahme beim Zoll auch direkt verweigern.
Dadurch entstehen keinerlei Kosten und das Paket geht stande pede zurück 
zum Absender.
Hab ich mal mit einem defekten Gerät aus HK gemacht.

Inwiefern du dann dein Geld bzw. die Portokosten zurück bekommst ist 
natürlich fraglich.

von Udo S. (udo)


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Electronic R. schrieb:
> Das Teil kommt aus
> HongKong und kostet 30Euro inkl, Lieferkosten.

Siehe:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html#internethandel2

Insbesondere:
"Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die 
zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die 
Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 
Euro."

Das heißt für dich, du zahlst auf deine 30,-Euro noch 
Einfuhrumsatzsteuer von 19%,
entsprechend 5,70Euro.

Geh hin zum Zoll, nimm deine Rechnung bzw. PayPal-Unterlagen mit, evtl. 
noch einen Ausdruck der o.g. Internetseite des Zolls ( falls der 
Zollbeamte noch nicht auf den aktuellen Stand geschult ist), bezahl die 
Einfuhrumsatzsteuer und gut ist.

von Günther G. (grundy)


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kleine geschichte zum: paket beim zoll öffnen (lassen)

in österreich bekommt man nur nen brieg wo man wer angeben muss
oft steht nicht mal absender drauf weil die kein chinesisch/japanisch 
entziffen
hatte mal dvds bestellt bei 4 verschiedenen ebay händlern, alle aus 
hongkong
kommt ne zollnachricht: "paket 0.00kg inhalt: dvds, absender unlesbar, 
bitte wertangabe schicken"
ruf ich dort an und erkläre dass ich mehrere bestellt habe (von 
einzeldvd bis staffelboxen) und sie mir schon sagen müssen was auf den 
dvds steht wenn sie den absender nicht lesen können. antwort: das dauert 
aber weil da müssen wir eine anfrage im lager machen. nach 2 tagen nix 
neues, ruf ich an: ja die im lager können das auf den dvds nicht lesen, 
da steht nur wenig in japanisch drauf (ja VORNE, hinten stands englisch 
aber das war wohl auch zu hoch -_-)
nach langem hin und her am telefon einigten wir uns dann auf 5€ pro dvd 
und stellten dann fest..4 dvds drin also abgabenfrei...

ich weiß gar nicht ob man die pakete beim zoll überhaupt vorher ansehen 
kann in österreich. davon mal absegehn dass das nur sowiso in wien 
ginge, das lohnt sich nur bei teuren sachen (wohne 80km entfernt)

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