Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Freiberufler: Rechnung ins neue Jahr verschieben


von Jürgen W. (lovos)


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Hallo,
ich arbeite bei einer Firma schon seit Anfang des Jahres.
Der Vertrag wurde staendig verlaengert, er endet jetzt zum 31.12.
Danach moechte ich ein Jahr frei machen (eigene Software-Entwicklungen 
ohne Gewinnaussicht in naher Zukunft).

Steuerlich ist das unguenstig. Eigentlich wollte ich Juli 2009 - Juni 
2010 arbeiten, aber wegen der Finanzkrise bekam ich keinen Auftrag.
Jetzt ueberlegte ich mir, ich koennte mit der Firma vereinbaren, dass 
ich die Rechnungen von Okt-Dez 2010 erst im Januar 2011 stelle.
Dann ist mir der Gewinn 2011 zugeflossen und wird auch da versteuert.

Was ist davon zu halten? Die Firma steht gut da, ein ploetzlicher 
Bankrott ist unwahrscheinlich.
Das Waehrungsrisiko trage ich, aber das habe ich sowieso, da der 
Stundensatz fest fuer die Laufzeit vertraglich vereinbart ist.

Gruss, J.

von Axel L. (axel_5)


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Die Rechnung kannst Du doch eh erst im Januar stellen.

Ich sehe da kein Problem.

Gruss
Axel

von High Performer (Gast)


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>Das Waehrungsrisiko

???

Was machst Du mit dem Geld, wenn es bei Dir auf dem Konto landet? Sofort 
in Waren umtauschen. Ich denke, sooo schlimm steht es momentan nicht um 
den Euro, auch wenn viele seit Monaten das Gegenteil behaupten. Und eine 
massive Inflation ist auch nicht in Sicht. Jedenfalls nicht in dem von 
Dir betrachteten Zeitraum. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

von Jürgen W. (lovos)


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>Die Rechnung kannst Du doch eh erst im Januar stellen.
>
>Ich sehe da kein Problem.

Die Rechnung vom Dezember ja.
Aber Oktober und November nicht.

>Ich denke, sooo schlimm steht es momentan nicht um
>den Euro, auch wenn viele seit Monaten das Gegenteil behaupten.
Denke ich genauso. Aber langfristig glaube ich nicht an die Stabilitaet.

von Samuel (Gast)


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Stelle eine 3M Rechnung oder eröffne das Zahlungsziel um 8 Wochen. Dann 
können sie im Jan bezahlen.

Dir muss es aber echt gut gehen, wenn du ein komplettes Quartal 
verschieben kannst.

Ich muss durcharbeiten, um auf meine Brötchen zu kommen.

von gästle (Gast)


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Entscheidend ist ob das Geld 2010 oder 2011 dir zufließt, nicht das 
Datum der Rechnung. Das geht nur auf wenn du nächstes Jahr tatsächlich 
weniger Gewinn erzielst als im laufenden Jahr und die Firma nicht 
bachhalden geht.

@High Performer: Es geht hier um die Steuerbelastung. Wenn er alle 
Einmahmen dieses Jahr hat gilt hier ein höherer Steuersatz und nächstes 
Jahr fallen keine Steuern an. Wenn er einen Teil der Einnahmen ins 
nächste Jahr verlagern kann fällt 2x ein niedriger 
Steuersatz(Progression, Freibeträge) an, unter dem Strich verbleibt ein 
Gewinn.

von Klaus W. (mfgkw)


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gästle schrieb:
> Entscheidend ist ob das Geld 2010 oder 2011 dir zufließt, nicht das
> Datum der Rechnung.

Jein.

Als Freiberufler kann man entweder nach vereinbarten Entgelten
versteuern (Leistung und Rechnung im alten Jahr = Versteuern
im alten Jahr, auch wenn das Geld erst im neuen fließt) oder
nach vereinnahmten Entgelten (Rechnung vom 31.12. wird am
2.1. bezahlt = Versteuern im neuen Jahr).

Das kann aber man nicht von Fall zu Fall ändern, sondern muß
es einmal festlegen für alle folgenden Rechnungen.

von Jürgen W. (lovos)


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Bisher haette ich die Vertraege ueber IT-Vermittler laufen. Die wollten 
die verschobene Rechnungsstellung nicht.

Die Firma will womoeglich auch, dass die Rechnungen in den Zeitraum der 
Leistungserbringung faellt. Da muss ich erst nachfragen.

Bei einem Fall (direkt, ohne Vermittler) hatte ich Probleme mein Geld zu 
bekommen. Da musste ich schon einen Mahnbescheid in Erwaegung ziehen.
(Aber die Firma brauchte dann noch was von mir und da mussten sie 
Zahlen, 6 Monate Verzug). So ein Fall macht mich vorsichtiger.

von Jürgen W. (lovos)


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> Entscheidend ist ob das Geld 2010 oder 2011 dir zufließt, nicht das
> Datum der Rechnung.

So ist es bei mir, Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG.

von Norbert L. (norbert_l64) Benutzerseite


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Jürgen G. schrieb:
>> Entscheidend ist ob das Geld 2010 oder 2011 dir zufließt, nicht das
>> Datum der Rechnung.
>
> So ist es bei mir, Gewinnermittlung § 4 Abs. 1 EStG.

Also wirst du 'Istversteuert'.

Istversteuerung = Entscheidend ist das Datum des Geldeinganges
Sollversteuerung = Entscheidend ist das Datum der Rechnung

Kleine Kauter wie wir wählen die Istversteuerung.


Aber Achtung! Wenn dein Kunde so gut da steht, kann es sein, dass er für 
dieses Jahr die Ausgaben erhöhen will um seinerseits die Steuern zu 
senken.
Unbedingt mit dem Kunden eindeutig klären.

von Jürgen W. (lovos)


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> Dir muss es aber echt gut gehen, wenn du ein komplettes Quartal
> verschieben kannst.

Wenn man ein eigenes Produkt auf dem Markt bringen will, muss man 
laengere Ausfallzeiten ueberbruecken koennen.
Wie soll das anders gehen? Heute fange ich an zu entwickeln, in 2 Wochen 
ist es fertig, in 3 Wochen auf dem Markt, und im naechsten Monat kommt 
Geld?
Selbst wenn man einen Kredit nehmen wollte, die Banken geben nicht mehr 
so schnell.

von gästle (Gast)


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Die Istversteuerung ist die günstigere Variante (Umsatzsteuer fällt erst 
bei vereinnahmten Entgelten an). Sie ist für kleinere Unternehmen und 
freie Berufe möglich.

Bei Sollversteuerung (verlangt das Finanzamt ab einem gewissen Umsatz) 
fällt die Umsatzsteuer schon bei Rechnungsstellung an. Das kann kritisch 
werden wenn Rechnungen nicht beglichen werden, man bekommt die bezahlte 
Steuer erst nach Abschreibung der Forderung zurück!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ansbach Dragoner schrieb:

> Kleine Kauter wie wir wählen die Istversteuerung.

Gefällt mir auch besser :-)

> Aber Achtung! Wenn dein Kunde so gut da steht, kann es sein, dass er für
> dieses Jahr die Ausgaben erhöhen will um seinerseits die Steuern zu
> senken.
> Unbedingt mit dem Kunden eindeutig klären.

Dann macht man das so, dass die am letzten Banktag im Jahr überweisen:

- sie haben die Ausgaben bereits im alten Jahr
- er hat den Eingang aber erst im neuen

Voilà!

BTDT ;-)


Samuel schrieb:
>
> Dir muss es aber echt gut gehen, wenn du ein komplettes Quartal
> verschieben kannst.
>
> Ich muss durcharbeiten, um auf meine Brötchen zu kommen.

Dann machst Du etwas falsch. Eigentlich sollten drei Monate überhaupt 
kein Problem darstellen.

Bei einem säumigen Zahler stehst Du sonst direkt mit dem Rücken zur 
Wand.
Hochgefährlich!

Man kann es nicht oft genug sagen: Rücklagen, Rücklagen, Rücklagen!
Das ist entgegen der landläufigen Meinung sehr gut angelegtes Geld.

Mittlerweile wäre ein komplettes Jahr mit 0,00 Einnahmen für uns kein 
Problem mehr (bei keinerlei Einschränkung).

So etwas gibt Sicherheit für Investitionen, die Vorlaufzeit benötigen, 
um Gewinn abzuwerfen.

Chris D.

von High Performer (Gast)


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>@High Performer: Es geht hier um die Steuerbelastung. Wenn er alle
>Einmahmen dieses Jahr hat gilt hier ein höherer Steuersatz und nächstes
>Jahr fallen keine Steuern an.

Das ist mir schon klar. Ich wunderte mich über das Wort 
"Währungsrisiko". Mir war nicht bewusst, dass der Euro inzwischen derart 
verunsichert hat, dass man bereits vor Währungsrisiko Angst hat, wenn 
man ein paar Monate Außenstände hat. Wohin gehen denn Eure übrigen 
Einnahmen? Gleich in den Franken, Gold, oder ab und zu eine Wohnung 
kaufen, oder was?

von Jürgen W. (lovos)


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>Aber Achtung! Wenn dein Kunde so gut da steht, kann es sein, dass er für
>dieses Jahr die Ausgaben erhöhen will um seinerseits die Steuern zu
>senken.
>Unbedingt mit dem Kunden eindeutig klären.

und

>Dann macht man das so, dass die am letzten Banktag im Jahr überweisen:
>- sie haben die Ausgaben bereits im alten Jahr
>- er hat den Eingang aber erst im neuen



Der Kunde ist eine AG und macht sicherlich Sollversteuerung.
Er ueberweist meine Rechnungen immer spaetmoeglichst, d.h. 30Tage.
D.h. wenn ich ihm die Rechnung ueber meine Dienstleistung Sept-Nov
Mitte Dezember gebe, dann wird er diese wahrscheinlich im Januar 2011 
ueberweisen, aber er versteuert diese noch 2010 (sofern sein Steuerjahr 
mit dem Kalenderjahr uebereinstimmt).
Ich allerdings habe den Gewinn im Jahr 2011.
Ist das so in etwa richtig ?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Jürgen G. schrieb:
> Der Kunde ist eine AG und macht sicherlich Sollversteuerung.
> Er ueberweist meine Rechnungen immer spaetmoeglichst, d.h. 30Tage.
> D.h. wenn ich ihm die Rechnung ueber meine Dienstleistung Sept-Nov
> Mitte Dezember gebe, dann wird er diese wahrscheinlich im Januar 2011
> ueberweisen, aber er versteuert diese noch 2010 (sofern sein Steuerjahr
> mit dem Kalenderjahr uebereinstimmt).
> Ich allerdings habe den Gewinn im Jahr 2011.
> Ist das so in etwa richtig ?

Ja, mit Sollversteuerung ist das durch das Fenster eh kein Problem. 
Einfach nur zusehen, dass das Rechnungs/Lieferdatum im alten Jahr liegt, 
dann wird das Unternehmen das schon günstig verbuchen ;-)
Am besten nach Weihnachten abschicken - dann dürfte dort 
zahlungstechnisch eh nichts mehr laufen.

Chris D.

von Arc N. (arc)


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High Performer schrieb:
> Das ist mir schon klar. Ich wunderte mich über das Wort
> "Währungsrisiko". Mir war nicht bewusst, dass der Euro inzwischen derart
> verunsichert hat, dass man bereits vor Währungsrisiko Angst hat, wenn
> man ein paar Monate Außenstände hat. Wohin gehen denn Eure übrigen
> Einnahmen? Gleich in den Franken, Gold, oder ab und zu eine Wohnung
> kaufen, oder was?

http://de.finance.yahoo.com/q/bc?s=EURUSD=X&t=3m&l=on&z=m&q=l&c=
1.20 bis 1.30 in den letzten drei Monaten, seit Anfang des Jahres waren 
es zw. 1.20 und 1.40, diese Unterschiede merkt man.

Klaus Wachtler schrieb:
> Als Freiberufler kann man entweder nach vereinbarten Entgelten
> versteuern (Leistung und Rechnung im alten Jahr = Versteuern
> im alten Jahr, auch wenn das Geld erst im neuen fließt) oder
> nach vereinnahmten Entgelten (Rechnung vom 31.12. wird am
> 2.1. bezahlt = Versteuern im neuen Jahr).
>
> Das kann aber man nicht von Fall zu Fall ändern, sondern muß
> es einmal festlegen für alle folgenden Rechnungen.

dies gilt nur uneingeschränkt für die Umsatzsteuer, denn
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
"Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze 
Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu 
dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem 
Kalenderjahr bezogen."

von High Performer (Gast)


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>http://de.finance.yahoo.com/q/bc?s=EURUSD=X&t=3m&l...
>1.20 bis 1.30 in den letzten drei Monaten, seit Anfang des Jahres waren
>es zw. 1.20 und 1.40, diese Unterschiede merkt man.

Merkt man wobei? Wie gesagt, habt ihr tatsächlich schon so große Angst 
um den totalen Euro-Verfall, dass sofort alles Euro-Geld anderweitig 
untergebracht wird? Also für mich ist es eigentlich egal, ob ich Geld 
heute, morgen oder erst in einem Monat erhalte. Und der Euro-Angst bin 
ich inzwischen überdrüssig. Wenn mein Geld dann weg sein sollte, dann 
ist es halt so. Schicksal. Sich deshalb ständig kirre machen zu lassen, 
bringt doch nichts. In Gold investieren, von dem niemand weiß, wie es 
sich entwickeln wird (Gold ist reichlich verfügbar, und die Nachfrage 
sinkt). Franken? Ist der nicht schon dramatisch gegenüber dem Euro 
überbewertet? Nochmal eine Immobilie finanzieren? Ob das so klug ist, 
bei ständig schrumpfender Bevölkerung hierzulande?

von Jürgen W. (lovos)


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Arc Net schrieb:

> dies gilt nur uneingeschränkt für die Umsatzsteuer, denn
> http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
> "Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze
> Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu
> dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem
> Kalenderjahr bezogen."

Habs ich doch gewusst, es gibt einen Haken.
Obwohl, ich habe die Einnahme von Dezember IMMER im Januar versteuert, 
und die FA haben nichts beanstandet.

von Klaus W. (mfgkw)


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Ich auch.

Bei Einnahmen aufgrund von Rechnungen für konkrete Leistungen
geht es ja nicht um diese regelmäßigen Einnahmen.
Das bezieht sich doch nur auf lang laufende Verträge,
Zins-, Mieteinnahmen etc.

von Klaus W. (mfgkw)


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PS: diese meine Meinung hat schon vier Betriebsprüfungen überstanden

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