Forum: Offtopic Elektronik - Rechtslage in der Schweiz


von Devnull F. (devnull_f)


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Meine Fragen betreffen die Rechtslage in der Schweiz, leider ist darüber 
sehr wenig zu finden. Selbstverständlich sind meine Rechtsfragen rein 
hypopthetisch, sie betreffen keinen konkreten Fall.

1. Inverkehrssetzung

a)
Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften muss Hansruedi beachten, 
wenn er ein Gerät (elektronische Apparate, die mit 50-1000V AC od. DC 
gespiesen werden) in der Schweiz in Verkehr bringen will?

b)
Welche Vorschriften muss er zudem beachten, wenn er vorhat in

- die EU
- die USA

zu exportieren und den EU/USA Kunden ein zugeklassenes Gerät anbieten 
möchte?


2. Anforderungen an eine Firma

a)
Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften muss Hansruedi beachten, 
wenn er in der Schweiz eine Firma gründen will, die in der Schweiz 
Geräte (elektronische Apparate, die mit 50-1000V AC od. DC gespiesen 
werden) entwickeln, herstellen und vertreiben will?

b)
Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften muss Hansruedi beachten, 
wenn er in der Schweiz eine Firma gründen will, die in der Schweiz 
Geräte (elektronische Apparate, die mit 50-1000V AC od. DC gespiesen 
werden) als Dienstleistung repariert?


3. Spannungsgrenze / Gesetzliche Unterscheidung

Worauf muss Hansruedi achten oder was bleibt Hansruedi erspart, wenn es 
sich um Produkte handelt, die mit einer Spannung von <50V betrieben 
werden?

von Mike H. (-scotty-)


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Wer ist Hansruedi?
Das Gesetz korrekter Rechtschreibung wäre mal ein Anfang.
>...die mit 50-1000V AC od. DC gespiesen werden...
Klingt "die mit 50-1000V AC od. DC GESPEIST werden, nicht besser?
Hier mal ein Hinweis was außerhalb der Schweiz so verlangt wird:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2002/96/EG_%C3%BCber_Elektro-_und_Elektronik-Altger%C3%A4te

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektro-_und_Elektronikger%C3%A4tegesetz

http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung



Für den Anfang sollte das erst mal reichen.
Alles unverbindlich, versteht sich.

von Purzel H. (hacky)


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In der Schweiz ist CE und RoHS voll uebernommen. Den WEEE Furz haben wir 
nicht uebernommen, die Verpackungsrichtlinie auch nicht. Ich empfehle 
mal 200..300Fr rauszublasen und sich in einem EMV Testcenter beraten zu 
laasen. Man sollte sich so eine Beratung vor der Produktemtwicklung 
reinziehen, nachher wird's teurer, da dann moeglicherweise 
Designaenderungen anstehen.

von Devnull F. (devnull_f)


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Wie was jetzt noch?  - JETZT ERST RECHT!-

Klar, der Artikel im Link unten stammt von vor über 3 Jahren, die 
Gesetzesänderung per 1.7.2010 (PrSG) in der Schweiz hast Du aber schon 
mitbekommen?

Da geht's nicht um EMV, sondern um Haftbarkeit auf die Jemand mit 
kleinen Serien keine Lust hat.

Schau Dir mal die Liste der in der EU verbotenen Produkte an. Darunter 
sind 90% Dinge, die Kleinkinder gefährden (ersticken, z.b. 
pullover/bikinis mit Schnüren oder Spielzeug das Kleinteile verliert) 
und daneben PKWs bei denen Pedale blockieren und Roller/Fahrräder deren 
Rahmen brechen.



Einmal abgesehen davon interessiert mich in erster Linie, was Jemand 
rein rechtlich alles beachten muss wenn er in der Schweiz ein Gerät 
verkaufen will. Das technische verstehe ich, das rechtliche eher 
weniger, ich denke aber auch nicht, dass mich da eine Beratung in EMV 
weiterbringt.

http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/eueuropa/noerrstiefenhoferlutz140307.html

von Mike H. (-scotty-)


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Was du meinst ist noch die Produkthaftung.
Die kommt dann noch zu den für E-technische
Waren genannten Gesetze hinzu.

Anmerk.:Wäre vorteilhafter wenn du nicht erst 1 woche nach deinem
Post reagieren würdest. Da geht schnell der Faden verloren.

von Purzel H. (hacky)


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Das EMV Testcenter kann auch im Falle von Produktehaftung helfen. Im 
Wesentlichen geht es dabei um Sicherheitskonzepte. Kann durech einen 
Fehler in der Hardware, in der software, oder in der Bedienung eine 
Gefaerdung von Personen und Sachwerten entstehen ? Dabei muss der 
Entwickler zeigen, dass alles unternommen wurde, dass das Geraet immer 
in einen ungefaehrlichen, sicheren Zustand zurueckkehrt. Dabei muss man 
die Ausfallwahrscheinlichkeit von Bauteilen beruecksichtigen. zB. Ein 
Luefter kann ausfallen, und das Geraet darf trotzdem nicht ueberhitzen.

von Purzel H. (hacky)


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Export in die USA. Je nach Warenkategorie kommen da auch verschiedene 
EMV Richtlinien zum Zug. Speziell ist dabei auch die Produktesicherheit. 
Im Falle der USA uebernimmt der Importeur die Haftung. Daher schaut der 
gewerbliche Importeur darauf, dass die Richtlinien eingehalten worden 
sind. Er wird sich von einem selbst aufgeklebten CE Abziehbildchen nicht 
beirren lassen und die Tests bei einem fuer US Tests akkreditierten 
Testcenter durchgefuehrt haben wollen. Das ist kostenmaessig was 
Anderes. Zum Einen kostet die US Akkreditierung etwas, zum Anderen geht 
es um die Dokumente. Ich komme in einem europaeischen Testcenter einen 
niedrigeren Preis weg wenn ich nur die Messungen brauche, und die 
Dokumente nicht. Das sind dann schnell mal ein paar hundert Euro.

Also Export in die USA nur wenn die Stueckzahlen und die Marge stimmen.

von Devnull F. (devnull_f)


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Na endlich geht's doch mal ans eingemachte.

Danke für Eure Antworten, wird langsam interessant!

Vom Export in die USA war ja nie die Rede, dürfte jedoch dem Export in 
ein Land, in dem wie in der Schweiz keine CE Vorschrift herrscht 
entsprechen, die USA-spezifischen Bedingungen natürlich vorbehalten.

Natürlich interressiert mich auch die internationale Lage, auch solche 
Antworten sind also keinesfalls offtopic.

Ihr habt mich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Inverkehrbringer 
glaubhaft machen muss, dass er alles zumutbare unternommen hat um sein 
Produkt sicher in Verkehr zu setzen.

Spielt dabei die Ausbildung des Inverkehrsetzers eine Rolle, also wird 
unterschieden ob einer mit Fachhochschulabschluss oder ein "Laie" ein 
Gerät in Verkehr gebracht hat?

Darf ein "laie", also z.B. einer mit abgeschlossener Berufsleher im 
Bereich Elektrotechnik ein Ger$t überhaupt in Verkehr bringen?

von Purzel H. (hacky)


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Alzi,
etwas mehr Kohaerenz bitte. Die Frage nach einem Export in die USA war 
zentral. Wie schon erwaehnt gilt CE auch in der Schweiz. Wir haben die 
EMV und die Produktesicherheit voll uebernommen.

Ich sag noch schnell wie's mit Kanada laeuft. Die dortige Behoerde 
heisst CSA, und die will auch Papiere sehen. Einfach einen Kleber drauf 
geht nicht. Ein zu importierendes Produkt muss dort vorbei. Oder 
allenfalls in Europa bei einem von der CSA anerkannten Testcenter. Erst 
muss man bei der CSA die relevanten Unterlagen einreichen, und die 
bestimmen dann was geprueft werden muss. Die CSA webseite sollte helfen, 
und die Leute dahinter sind sehr hilfsbereit.

Der Inverkehrbringer hat es mit einer besseren Ausbildung nicht 
einfacher. Denn die Regeln aendern alle paar Jahre, werden ergaenzt, 
erneuert. Dafuer gibt es ja die Testcenter, die sich das Produkt 
anschauen. Wie schon erwaehnt kann man sich bei einem Testcenter auch 
vor der Produktlancierung beraten lassen. Sollte man unbedingt.
Die Vorschriften und Normen kann man bei *beuth.de* ordern. Wenn man 
noch nicht genau weiss welche Produktkategorie sollte man sich auch an 
einem Testcenter beraten lassen. Die Vorschriften unterscheiden sich 
teilweise stark.
Wer ein Produkt in Verkehr bringt ist egal, solange es den Vorschriften 
entspricht.

von Devnull F. (devnull_f)


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"Alzi" WTF denn das??

Dümmlicher Knilch schrieb:
> Wie schon erwaehnt gilt CE auch in der Schweiz. Wir haben die
> EMV und die Produktesicherheit voll uebernommen.

Ich habe die Gesetze durchgelesen, Du auch?

Gesetzesteste verstehen ist nicht Jedermanns Sache, Wikipedia jetzt auch 
nicht mehr meine, oder steht unter:

http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

nicht deutlich verständlich:

"Damit ist beim Inverkehrbringen in der Schweiz die CE-Kennzeichnung 
nicht gefordert."

Soweit ich die schweizer Gesetze interpretierte, ist CE in der Schweiz 
nur dann erforderlich, wenn die Produkte in die EU exportiert werden, 
andernfalls nicht.

Korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege oder zieh die Aussage in 
Deinem letzten Post zurück!

von Devnull F. (devnull_f)


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Dümmlicher Knilch schrieb:


> Wer ein Produkt in Verkehr bringt ist egal, solange es den Vorschriften
> entspricht.

Das ist eine Antwort auf meine Frage bezüglich Hansruedis 
Verpflichtungen.

Es ist der schweizer Rechtssprechung also egal, ob der Inverkehrbringer, 
also Hansruedi ein dipl. Ing. HTL/FH/ETH/Dr. oder einfach nur Hansruedi 
ohne erworbene Fachkenntnisse ist, solange er die in der Schweiz 
geltenden gesetzlichen Grundlagen einhält/eingehalten hat.

Danke!

von Purzel H. (hacky)


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Ich geb zu, ich hab mir's sagen lassen.

<quote>
EMV- und Niederspannungsrichtlinien

Der Hersteller oder der Inverkehrbringer muss gegenüber seinen Kunden, 
den Behörden und bei Produkthaftpflichtsfällen nachweisen können, dass 
seine Produkte bei der Inverkehrbringung dem Stand der Technik 
entsprechen.

Dieser Nachweis ist in den meisten Fällen gegeben, wenn ein Produkt mit 
den gültigen harmonisierten europäischen Normen übereinstimmt. (EMV-, 
Sicherheits- und weitere Prüfungen zum Nachweis der CE-Konformität)

Damit Sie sicher sind, dass Ihre Produkte den gültigen Normen 
entsprechen, vergleichen Sie die in der Konformitätserklärung oder in 
den Prüfberichten aufgeführten Ausgaben der Normen mit den heute 
gültigen Normen.

Angaben über die Bezugsdaten der harmonisierten Normen finden Sie in den 
Listen, welche im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden:
- Niederspannungs-Richtlinie
- EMV-Richtlinie

Zusammenstellung der OSEC über die wichtigsten Begriffe des Risk 
Mangements.

Die aktuelle Normen können z.B. bei der Schweizerischen 
Normen-Vereinigung oder bei der Electrosuisse bezogen werden.

</quote>


Einen Titel braucht man nicht zur Inverkehrbringung. Man kann sich auch 
nicht hinter einem Titel verstecken wenn etwas schiefgeht. Allerdings 
wird es schwierig etwas in Verkehr zu bringen wenn man keine Ahnung hat 
und Haftung uebernehmen muss. Eine E-Lok zB baut nicht irgendwer. 
Koennte zwar, tut aber nicht. Denn so ein Projekt bedingt Finanzierung, 
und wenn man Bastler ist bekommt man eh keinen Kredit. Nun koennte man 
eine chinesische Lok ausm Hut ziehen, auch so ein Projekt bedingt 
Finanzierung, und dann muss man zumindest zeigen, dass das Produkt 
taugt. Auch wenn man nur Verkaeufer ist.

Nehmen wir etwas Einfacheres. Ein Haushaltsgeraet. Das ergibt einen 
Schadenfall. Moeglicherweise hat man eine Haftpflicht. Moeglicherweise 
eine Betriebshaftpflicht. Die Versicherung kassiert gerne Praemien. Bei 
einem Schadenfall wird dann hingeschaut. Aha. Der Ersteller hat keine 
Ahnung, bedeutet, er handelte fahrlaessig. Dh die Leistung wird gekuerzt 
oder gestrichen. Er haette zumindet ein Testcenter aufsuchen sollen. 
Aha. Er war sogar da. (oder auch nicht). Dann wurde das Produkt nicht 
vollstaendig geprueft. Wird es eh nicht... die Versicherung wird sich 
sowieso druecken wollen, egal, ob der Ersteller studiert ist oder nicht. 
Bei einem Prozess hat man als Profesioneller veilleicht ein paar 
Freunde, oder auch nicht.

von Devnull F. (devnull_f)


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Danke für Deine Antwort.

Was Du über Haftung schreibst entspricht grösstenteils meiner Annahme, 
mit der Stütze hab ich Probleme.

Der von Dir zitierte Text kommt mir bekannt vor, ich finde ihn jedoch 
nicht mehr.

Kannst Du die Quelle angeben?

von Purzel H. (hacky)


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