Hallo, ich habe bei einer Elektroinstallationsfirma (ca. 140 Mitarbeiter + Leiharbeiter) über die Semesterferien gearbeitet. Dort ist jedes Fahrzeug mit GPS ausgestattet. Laut Chef hat dass das Finanzamt verlangt, um zwischen dienstlichen und privaten Fahrten zu unterscheiden. Manche Mitarbeiter dürfen das Fahrzeug auch privat nutzen. Ist sowas rechtlich überhaupt erlaubt, die Mitarbeiter so zu kontrollieren?
Ferienarbeiter schrieb: >Ist sowas rechtlich überhaupt erlaubt, die Mitarbeiter >so zu kontrollieren? Oo ooh! Das sieht eher nach persönlichem Kontrollwahn des Chefs aus. Sonst hätte sich sowas sicher flächendeckend eingebürgert, und wir wüßten alle davon. Sicher klappert der auch den ganzen Tag alle Mitarbeiter auf den Baustellen ab, während der eigentlich wichtigeres lukrativeres zu tun hätte, nämlich Geschäfte zu aquirieren. Das macht er wohl nachts...
Diese Diskussion hatten wir hier schon: Ortung und Gesprächsaufzeichnungen durch Chef Beitrag "Ortung und Gesprächsaufzeichnungen durch Chef" Statt Fahrtenbücher zu schreiben, die immer vollständig sein müssen, wird halt GPS eingesetzt. Wird das steuerrechtlich überhaupt anerkannt? Solange der Mitarbeiter davon weiß und der Chef die privaten Fahrten nicht überprüft ist das doch OK. Dann hat der Chef die Arbeit mit den Fahrtenbüchern, nicht ich.
Hab ich noch nie gehört das das Finanzamt das verlangt. Wie will das FA denn da berufliches und privates Fahren nachvollziehen? Das hat der Chef sicher nur vorgeschoben um die Verantwortung auf einen anderen abzuschieben. Ich würde da mal beim FA anrufen und fragen ob das der Wahrheit entspricht. Die Antwort des FA kann ich mir da schon denken. Fahrtenbücher werden eigentlich nur deshalb geführt um nachvollziehen zu können wer einen Rechtsverstoß im Straßenverkehr begangen hat wenn ein Strafbefehl beim Halter(also dem Arbeitgeber) eintrudelt. Das wälzt der AG dann auf den Mitarbeiter ab worin ich auch schon leidvolle Erfahrung sammeln konnte. Außendienstjobs sind seit dem für mich passè. Die Erfassung per GPS ist zuverlässiger und bequemer und wird wohl auch von den Gerichten anerkannt und darauf kommt es an.
Elektronisches Fahrtenbuch ist nicht neu (stand schon vor Jahren als Tip irgendwo um dem FA was nachzuweisen) nur die Frage des Datenschutzes wird immer aktueller. Was wäre z.B. wenn der Nutzer nach Feierabend zum Arzt oder ins Bordell fährt? Da geht dem Chef ja nichts an, WENN er private Nutzung erlaubt hat!
Normale elektronische Fahrtenbücher sind nur mit dem Tacho gekoppelt. Mann stellt einfach per Schalter von Beruf auf Privat und umgekehrt. GPS ist dafür absolut unnötig. Das Funanzamt will nur Anlass + Entfernung wissen. Gruß Tom
Wilhelm schrieb: > Sonst hätte sich sowas sicher flächendeckend eingebürgert, und wir > wüßten alle davon. Das IST schon lange Realität. Scheint so, als wärest du der Einzige, der nichts davon mitbekommen hat...
Mike Hammer schrieb: > Die Antwort des FA kann ich mir da schon denken. > Fahrtenbücher werden eigentlich nur deshalb geführt um > nachvollziehen zu können wer einen Rechtsverstoß im Straßenverkehr > begangen hat wenn ein Strafbefehl beim Halter(also dem Arbeitgeber) Falsch. Die Verwendung eines Dienstfahrzeugs für private Zwecke gilt als geldwerter Vorteil und ist deshalb für das FA interessant.
Soweit ich weis ist das nur für Spediteure erlaubt die haben irgendwie kein Persönlichkeitsrecht ;) voraledem brauchen die das auch b.z.w. die Disponenten arbeiten den ganzen Tag mit denn Daten. Und die Geschichte mit dem Finantzamt da reicht nen Fahrtenbuch
Ein GPS-Gerät funktioniert nur gut, wenn es Strom hat und SAT-Daten empfängt. Wenn eine Möglichkeit besteht, das Gerät bei erlaubtem privatem Gebrauch des Kfz abzuschalten, würde ich das für eine mögliche Lösung halten. Nachteil ist jedoch, daß es bei Diebstahl schlechter gefunden wird.
@ Ferienarbeiter Die Geschichte glaube ich nicht. Nenn' doch einfach Ross & Reiter.
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