Da ist was interessantes für die, die hier alle paar Wochen ein frisiertes Zeugnis wollen: http://www.handelsblatt.com/arbeitsrecht-arbeitszeugnis-gefaelscht-fristlose-kuendigung-unwirksam;2669357 Einfach selbst gemacht und die Unterschrift vom Vorgesetzten drunter kopiert... Zwar eindeutig eine Straftat, aber kein Kündigungsgrund! Zu was wird dieser saubere Angestellte (eines Kreditinstituts!) noch fähig sein? Bleibt nur zu hoffen dass dieses Urteil noch von der nächsten Instanz korrigiert wird.
Müssen sie halt vorher prüfen. In Deutschland wird halt viel Wind um Papierfetzen gemacht, damit man überhaupt mal in die Lage kommt, Geld zu verdienen. Der Mann hat nachvollziehbar gehandelt. Der Richter wertet dies nicht als Kündigungsgrund, da gerade jetzt eklatanter Fachkräftemangel herrscht, wo jeder fähige und harte Mann in Deutschland gebraucht wird!
gästle schrieb: > Zwar eindeutig eine Straftat, aber kein Kündigungsgrund! Richtig. Wenn Du außerhalb Deiner Arbeitszeit einer Oma auf's Maul haust, ist das auch kein Kündigungsgrund. Das heißt aber nicht lange nicht, dass das einfach so erlaubt ist. Es ist nur die "Zuständigkeit" eine Andere...
@ Gastino G.: Indem er Briefpapier und Unterschrift seines Arbetgebers/ Vorgesetzten benutzt hat ist dies m.E. eindeutig der Arbeit zuzurechnen. Davon abgesehen kann auch eine Straftat außerhalb der Arbeit zur zulässigen Kündigung führen, nämlich dann wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit und der Eignung für die Erledigung der Aufgaben in der Zukunft bestehen.
>Davon abgesehen kann auch eine Straftat außerhalb der Arbeit zur >zulässigen Kündigung führen, nämlich dann wenn Zweifel an der >Zuverlässigkeit und der Eignung für die Erledigung der Aufgaben in der >Zukunft bestehen. Zweifel reichen da nicht aus um dem omnipotenten Chefgebahren nach Gutsherrenart ein größeres Interesse einzuräumen als einem abhängig Beschäftigten nach fester und ordentlich bezahlter Arbeit. Daher gibts ja den Kündigungsschutz und die Pflicht der schriftlichen Kündigung damit so eine für beide Seiten wichtige Angelegenheit nicht aus einer Laune heraus erfolgt. Leider kann schon der geringste Makel im Lebenslauf eines Menschen jegliche angemessene Arbeit verwehren. Vor allem nicht wenn die Arbeitszeugnisse geschönt sind und der neue Arbeitgeber die Gelegenheit missbraucht sich über dem Bewerber in unzulässiger Weise zu erkundigen. Dieses Schwert hat der Bewerber/Arbeitnehmer nämlich nicht. Das ist ein unverhältnismäßige Ungleichheit und Ungerechtigkeit die durch Firmen in der Gesellschaft vertreten wird. Meiner Meinung nach kann man auf Arbeitszeugnisse auch ganz verzichten. Wenn man mir nahe legt welche Fähigkeiten verlangt werden, bin ich gern bereit, wahrheitsgemäß auszusagen welche Tätigkeiten ich ausführen kann und welche nicht. Schließlich hab ich auch meinen Stolz und kann mich am besten einschätzen. Wohl möglich hat sich auch der neue Arbeitgeber strafbar gemacht wenn er von einem falschen Zeugnis Kenntnis erhalten hat und das dann auch noch als Waffe benutzt. Vermutlich hat er in der Vergangenheit des MA rumgeschnüffelt was nun auch nicht so gestattet ist das man daraus solche Informationen gewinnt. Einzig und allein gestattet ist, das man sich den Namen der alten Firma, die Beschäftigung von wann bis wann und in welcher Funktion man tätig war, bestätigen lassen kann. Mehr ist gar nicht erlaubt. Unternimmt der Arbeitgeber mehr, wäre es auch nur Selbstjustiz. Der Lebenslauf soll zwar wahr sein, aber der darf das weitere existenssichernde Fortkommen im Berufsleben auch nicht wirksam verhindern und das passiert leider immer noch viel zu oft. Vielleicht sollte der Gesetzgeber das AGG noch etwas verschärfen um die Personaler mal aus ihrem bequemen Dornröschenschlaf zu erwecken.
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