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Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitszeugnis selbst gemacht


Autor: gästle (Gast)
Datum:

Da ist was interessantes für die, die hier alle paar Wochen ein
frisiertes Zeugnis wollen:
http://www.handelsblatt.com/arbeitsrecht-arbeitsze...
Einfach selbst gemacht und die Unterschrift vom Vorgesetzten drunter
kopiert...
Zwar eindeutig eine Straftat, aber kein Kündigungsgrund! Zu was wird
dieser saubere Angestellte (eines Kreditinstituts!) noch fähig sein?
Bleibt nur zu hoffen dass dieses Urteil noch von der nächsten Instanz
korrigiert wird.
Autor: Kyocera (Gast)
Datum:

Müssen sie halt vorher prüfen. In Deutschland wird halt viel Wind um
Papierfetzen gemacht, damit man überhaupt mal in die Lage kommt, Geld zu
verdienen. Der Mann hat nachvollziehbar gehandelt. Der Richter wertet
dies nicht als Kündigungsgrund, da gerade jetzt eklatanter
Fachkräftemangel herrscht, wo jeder fähige und harte Mann in Deutschland
gebraucht wird!
Autor: Gastino G. (gastino)
Datum:

gästle schrieb:
> Zwar eindeutig eine Straftat, aber kein Kündigungsgrund!

Richtig. Wenn Du außerhalb Deiner Arbeitszeit einer Oma auf's Maul
haust, ist das auch kein Kündigungsgrund. Das heißt aber nicht lange
nicht, dass das einfach so erlaubt ist. Es ist nur die "Zuständigkeit"
eine Andere...
Autor: gästle (Gast)
Datum:

@ Gastino G.:
Indem er Briefpapier und Unterschrift seines Arbetgebers/ Vorgesetzten
benutzt hat ist dies m.E. eindeutig der Arbeit zuzurechnen.

Davon abgesehen kann auch eine Straftat außerhalb der Arbeit zur
zulässigen Kündigung führen, nämlich dann wenn Zweifel an der
Zuverlässigkeit und der Eignung für die Erledigung der Aufgaben in der
Zukunft bestehen.
Autor: Mike Hammer (-scotty-)
Datum:

>Davon abgesehen kann auch eine Straftat außerhalb der Arbeit zur
>zulässigen Kündigung führen, nämlich dann wenn Zweifel an der
>Zuverlässigkeit und der Eignung für die Erledigung der Aufgaben in der
>Zukunft bestehen.

Zweifel reichen da nicht aus um dem omnipotenten Chefgebahren nach
Gutsherrenart ein größeres Interesse einzuräumen als einem abhängig
Beschäftigten nach fester und ordentlich bezahlter Arbeit. Daher gibts
ja den Kündigungsschutz und die Pflicht der schriftlichen Kündigung
damit so eine für beide Seiten wichtige Angelegenheit nicht aus einer
Laune heraus erfolgt.
Leider kann schon der geringste Makel im Lebenslauf eines Menschen
jegliche angemessene Arbeit verwehren.
Vor allem nicht wenn die Arbeitszeugnisse geschönt sind und der neue
Arbeitgeber die Gelegenheit missbraucht sich über dem Bewerber in
unzulässiger Weise zu erkundigen. Dieses Schwert hat der
Bewerber/Arbeitnehmer nämlich nicht.
Das ist ein unverhältnismäßige Ungleichheit und Ungerechtigkeit die
durch Firmen in der Gesellschaft vertreten wird.
Meiner Meinung nach kann man auf Arbeitszeugnisse auch ganz verzichten.
Wenn man mir nahe legt welche Fähigkeiten verlangt werden, bin ich gern
bereit, wahrheitsgemäß auszusagen welche Tätigkeiten ich ausführen kann
und welche nicht. Schließlich hab ich auch meinen Stolz und kann
mich am besten einschätzen.

Wohl möglich hat sich auch der neue Arbeitgeber strafbar gemacht
wenn er von einem falschen Zeugnis Kenntnis erhalten hat und das
dann auch noch als Waffe benutzt. Vermutlich hat er in der
Vergangenheit des MA rumgeschnüffelt was nun auch nicht so gestattet
ist das man daraus solche Informationen gewinnt. Einzig und allein
gestattet ist, das man sich den Namen der alten Firma, die
Beschäftigung von wann bis wann und in welcher Funktion man tätig
war, bestätigen lassen kann. Mehr ist gar nicht erlaubt.
Unternimmt der Arbeitgeber mehr, wäre es auch nur Selbstjustiz.


Der Lebenslauf soll zwar wahr sein, aber der darf das weitere
existenssichernde Fortkommen im Berufsleben auch nicht wirksam
verhindern und das passiert leider immer noch viel zu oft.

Vielleicht sollte der Gesetzgeber das AGG noch etwas verschärfen
um die Personaler mal aus ihrem bequemen Dornröschenschlaf zu erwecken.

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